Die Gewerkschaftsbewegung

By Wilhelm Kulemann

The Project Gutenberg EBook of Die Gewerkschaftsbewegung, by Wilhelm Kulemann

This eBook is for the use of anyone anywhere at no cost and with
almost no restrictions whatsoever.  You may copy it, give it away or
re-use it under the terms of the Project Gutenberg License included
with this eBook or online at www.gutenberg.org/license


Title: Die Gewerkschaftsbewegung
       Darstellung der gewerkschaftlichen Organisation der Arbeiter
       und der Arbeitgeber aller Länder.

Author: Wilhelm Kulemann

Release Date: July 12, 2014 [EBook #46259]

Language: German


*** START OF THIS PROJECT GUTENBERG EBOOK DIE GEWERKSCHAFTSBEWEGUNG ***




Produced by Odessa Paige Turner, Jens Nordmann and the
Online Distributed Proofreading Team at http://www.pgdp.net
(This book was produced from scanned images of public
domain material from the Google Print project.)









                                  Die
                         Gewerkschaftsbewegung.

                              Darstellung
                                  der
              gewerkschaftlichen Organisation der Arbeiter
                   und der Arbeitgeber aller Länder.

                                  Von

                              W. Kulemann

                            Landgerichtsrat.


                                 $Jena$,
                      $Verlag von Gustav Fischer$.
                                 1900.


                        Alle Rechte vorbehalten.




                                Vorwort.


Als ich bei der Vorbereitung des von mir auf dem evangelisch-sozialen
Kongresse in Frankfurt a. M. am 17. Mai 1894 gehaltenen Vortrages
über die Gewerkschaften daran ging, mich näher mit dem Gegenstande
und der darüber bestehenden Litteratur zu beschäftigen, fand ich
eine auffallende Thatsache. Man kann sicher unserer Zeit nicht den
Vorwurf machen, daß zu wenig Bücher geschrieben würden. Sollte man da
glauben, daß über eine Erscheinung, wie die Gewerkschaftsbewegung,
deren weittragende Bedeutung von ihren Freunden wie von ihren Gegnern
übereinstimmend anerkannt wird, nicht ein einziges Buch besteht,
aus dem man sich zusammenhängend über sie unterrichten könnte! Man
möge mich nicht mißverstehen. Ich will gewiß nicht das Verdienst
der Werke von $Brentano$, $Lexis$, $Sartorius von Waltershausen$,
$Berghoff-Ising$, $Schmöle$, des Ehepaares $Webb$ u. a., deren Arbeiten
dauernden Wert behalten, herabsetzen, aber sie alle haben sich auf
ein bestimmtes eng begrenztes Einzelgebiet beschränkt, und ich trete
ihnen deshalb nicht zu nahe, wenn ich es als eine auffallende Lücke
unserer volkswirtschaftlichen Litteratur bezeichne, daß sie $kein
zusammenhängendes Werk über die Gewerkschaftsbewegung aufweist$.

Ein solches ist aber neben jenen Arbeiten ein unabweisbares
Bedürfnis, dessen Befriedigung um so dringender wird, je mehr die
Ueberzeugung sich Bahn bricht, daß gerade bei uns in Deutschland die
Sozialdemokratie nur deshalb ihre jetzige Bedeutung hat erlangen
können, weil es an einer anderweiten Organisation der Arbeiterklasse
zur Vertretung ihrer berechtigten Interessen fehlte, und deshalb auch
diejenigen Arbeiterkreise, die den politischen Zielen jener Partei, wie
ihren ethischen und volkswirtschaftlichen Grundlagen ablehnend oder
wenigstens gleichgültig gegenüberstehen, sich notgedrungen ihr zuwenden
müssen, weil nun einmal die Arbeiterinteressenvertretung eine soziale
Naturnotwendigkeit ist, der auf irgend einem Wege Rechnung getragen
werden muß.

Die bezeichnete Lücke auszufüllen ist der Zweck meines Buches.
Ich habe versucht, so vollständig, wie es mir möglich war, alles
Thatsachenmaterial zusammenzustellen, das sich auf die wirtschaftliche
Interessenorganisation der Arbeiter bezieht, ohne Beschränkung auf
einzelne Länder oder Formen. Ich bin auch der Ansicht, daß eine solche
Arbeit nicht nur den Nutzen einer äußeren Zusammenfassung bietet,
insbesondere den Personen, die sich mit der Bewegung beschäftigen
wollen, die Mühe erspart, sich durch die Speziallitteratur hindurch
zu arbeiten, sondern einen höheren Wert hat, denn, wie in allen
jenen Einzelerscheinungen nur ein allgemeiner Gedanke der sozialen
Kulturentwickelung zum Ausdrucke kommt, der aber in den verschiedenen
Ländern eine durch die Eigenart der Verhältnisse bedingte verschiedene
Ausprägung erhalten hat, so kann dieses einheitliche Moment auch nur
durch eine einheitliche Behandlung zum vollen Verständnisse gelangen.

Aber die Aufgabe, die ich zu lösen hatte, bestand doch nicht etwa, wie
es nach dem bisher Gesagten scheinen könnte, lediglich darin, das in
den vorhandenen Einzelwerken enthaltene Material zusammenzustellen,
vielmehr ist das Gebiet, das bis jetzt eine litterarische Bearbeitung
erfahren hatte, nur ein Teil, und nicht einmal ein sehr großer Teil
des Gesamtgebietes. Es ist zunächst $räumlich$ begrenzt, denn es
beschränkt sich auf die fünf Länder: England, Frankreich, Nordamerika,
Deutschland und die Schweiz. Hinsichtlich der übrigen Länder giebt
es nichts als zerstreute Aufsätze in einzelnen Zeitschriften. Aber
zu dieser räumlichen Begrenzung kommt, wenigstens hinsichtlich des
Landes, das uns am meisten interessiert, nämlich Deutschlands, noch
eine $inhaltliche$ hinzu, denn das einzige in Betracht kommende Werk
von $Schmöle$ über die $sozialdemokratischen Gewerkschaften$ stellt
sich gar nicht die Aufgabe, die ganze deutsche Gewerkschaftsbewegung zu
umfassen, sondern greift nur eine einzelne Gruppe heraus, die freilich
die stärkste, aber nicht entfernt die einzige ist, neben der vielmehr
noch verschiedene beachtenswerte andere Organisationen bestehen, für
die es an einer litterarischen Bearbeitung völlig oder fast völlig
fehlt.

Zu diesen Organisationen gehören zunächst die $Hirsch-Duncker$'schen
$Gewerkvereine$. Aber wenn in der Oeffentlichkeit meistens sie und die
sozialistischen Gewerkschaften als die einzigen gewerkschaftlichen
Bildungen angesehen werden, so ist das durchaus unrichtig. Nicht allein
ist in neuester Zeit mit Erfolg der Versuch gemacht, christliche
Gewerkvereine ins Leben zu rufen, sondern es giebt auch eine ganze
Anzahl von Vereinigungen aller Art, die man freilich nicht zu den
Gewerkschaften im engsten Sinne zählen kann, die aber nicht allein
unter den Begriff der wirtschaftlichen Interessenorganisation der
Arbeiter fallen, sondern die man sogar im weiteren Sinne zu den
gewerkschaftlichen Bildungen rechnen muß. Wie in der Natur, so giebt
es auch im sozialen Leben Uebergangsstufen, Formen, bei denen die
karakteristischen Eigenschaften der betreffenden Gattung freilich
noch nicht zu voller Entwicklung gelangt sind, aber doch bereits mehr
oder weniger scharf hervortreten. Das gilt auch auf unserem Gebiete.
Neben Vereinigungen, die sich ausdrücklich als Gewerkvereine oder
Gewerkschaften bezeichnen, giebt es andere, die dies nicht thun, die
aber dennoch unverkennbare Berührungspunkte mit ihnen haben. Sie
sind als Vorstufen zu betrachten, als embryonale Formen, die sich
aller Wahrscheinlichkeit nach mit der Zeit zu vollen Gewerkschaften
entwickeln werden. Zu ihnen gehören neben den $evangelischen$ und
$katholischen Arbeitervereinen$ vor allem eine Reihe $kaufmännischer
Organisationen$, die in bunter Mannigfaltigkeit den gewerkschaftlichen
Karakter in den verschiedensten Stufen der Ausbildung zeigen. Endlich
haben auch vielfach staatliche und private $Beamte$ das Bedürfnis
einer gemeinsamen Vertretung ihrer Interessen empfunden und ihm durch
Vereinigung Rechnung getragen. Nun werden freilich die Beamten im Sinne
des Sprachgebrauches nicht zu den Arbeitern gezählt; aber sie befinden
sich nicht allein in abhängiger Stellung, sondern diese unterscheidet
sich auch meist nicht wesentlich von derjenigen des Arbeiters,
insbesondere ist sie regelmäßig weder eine dauernd gesicherte, noch
hinsichtlich der Leistungen und Gegenleistungen fest bestimmte, so daß
für die Verteidigung der Interessen der Mitglieder gegenüber deren
Arbeitgebern volle Veranlassung geboten ist.

Alle diese Organisationen, die, wie gesagt, als unentwickelte
gewerkschaftliche Formen zu betrachten sind, haben ein Recht auf
unsere Beachtung und müssen ihren Platz finden in einem Buche,
welches sich die Aufgabe stellt, einen Ueberblick über die gesamte
Gewerkschaftsbewegung zu geben. Aber damit ist eine große Schwierigkeit
verbunden, nämlich diejenige der Abgrenzung und Auswahl. Sind
jene Vereinigungen, wie ich ausführte, nicht völlig ausgereifte
Gewerkvereine, enthalten sie vielmehr deren karakteristische Elemente
nur in mehr oder weniger hohem Grade, so entsteht die Frage: welche
Stufe der Entwickelung, welches Maß von gewerkschaftlichen Momenten
ist zu erfordern, um danach eine bestimmte Vereinigung aufzunehmen
oder unberücksichtigt zu lassen? Offenbar ist es nicht möglich,
dies grundsätzlich zu bestimmen, sondern es muß dabei ein gewisses
subjektives Ermessen walten, hinsichtlich dessen ich durchaus nicht
den Anspruch erhebe, es überall zutreffend ausgeübt zu haben. Ich bin
völlig darauf gefaßt, daß mir in dieser Beziehung Fehler nachgewiesen,
daß mir Vereinigungen bezeichnet werden, die ich nicht berücksichtigt
habe, während sie mindestens dasselbe Recht auf Beachtung gehabt
hätten, wie andere. Ich werde solche Ergänzungen gern entgegennehmen
und, sofern sich einmal das Bedürfnis einer zweiten Auflage geltend
machen sollte, sie gewissenhaft verwerten.

Giebt es über die Hirsch-Duncker'schen Gewerkvereine wenigstens einige
kleinere Schriften, so fehlt es dagegen hinsichtlich der übrigen
im Vorstehenden bezeichneten Organisationen völlig an allgemein
zugänglicher Litteratur. Ich war deshalb nicht allein für die
Materialbeschaffung auf private Bemühungen angewiesen, sondern vor
Allem konnte ich auch hinsichtlich der Existenz solcher Vereinigungen,
abgesehen von zufälligen Notizen in den Zeitungen, nur auf diesem Wege
etwas erfahren. Ich muß deshalb, obgleich ich mich an die am besten
orientierten Stellen um Auskunft gewandt und diese fast ausnahmslos
in liebenswürdigster Weise erhalten habe, trotzdem die Möglichkeit
zugeben, daß mir die eine oder die andere Organisation entgangen sein
könnte.

Aber noch in einer anderen Beziehung fiel mir die Aufgabe zu, völlig
jungfräulichen Boden zu beackern. Fehlte es bisher nicht allein
für einzelne Länder, sondern auch, namentlich in Deutschland, für
große Gruppen innerhalb der Arbeiterbewegung an jeder litterarischen
Bearbeitung, so gilt das Gleiche hinsichtlich der $internationalen
Organisation$. Es liegt auf der Hand, daß die gewerkschaftliche
Entwickelung nicht in die Grenzpfähle der einzelnen Staaten eingeengt
werden kann, wird doch gegen jede noch so berechtigte Arbeiterforderung
von den Vertretern der Unternehmer stets in erster Linie der Einwand
erhoben, daß durch ihre Befriedigung der einheimischen Industrie die
Konkurrenz auf dem Weltmarkte unmöglich gemacht werde. Wenn dies nicht
in einzelnen, vielleicht auf dem betreffenden Gebiete unvollkommen
entwickelten Ländern, sondern überall in gleichem Maße geschieht, wenn
man sich in Deutschland auf Oesterreich, Frankreich, England, Amerika
und dort wieder auf Deutschland beruft, so erinnert das allerdings
lebhaft an die Heine'sche Erzählung von den beiden edlen Polen, von
denen keiner wollte, daß der andere für ihn zahle und die deshalb
beide schließlich nicht dazu kamen, ihre Zeche zu berichtigen. Aber
immerhin ist nicht zu bestreiten, daß die Produktionsbedingungen in den
Kulturländern einem natürlichen Ausgleichungsbedürfnisse unterworfen
sind und daß die Industrie eines Landes geschädigt werden müßte, wenn
die Ungleichheit ihrer Belastung im Vergleiche mit derjenigen der
übrigen Länder ein gewisses Maß überschreiten würde. Aus diesem Grunde
ist die gewerkschaftliche Bewegung, will anders sie dauernden Erfolg
haben, grundsätzlich auf internationale Entwickelung hingewiesen.

Hier ist nun die bisherige Litteratur nicht allein völlig
unzureichend, sondern es ist einfach keine vorhanden. Ja, mehr als
das. Die Thatsachen der internationalen Organisation sind selbst
in den eingeweihtesten Kreisen fast völlig unbekannt geblieben.
Das scheint eine kühne Behauptung, aber ich darf doch ganz gewiß
die Generalkommission der Gewerkschaften und den Vorstand des
sozialdemokratischen Parteiarchivs zu diesen Kreisen zählen, und von
beiden habe ich trotz des bereitwilligsten Entgegenkommens, für das
ich hiermit öffentlich meinen Dank ausspreche, nicht allein keine
derartige Litteratur erhalten, sondern es wurde mir vielmehr erklärt,
daß eine internationale Organisation, abgesehen von den Buchdruckern,
eigentlich noch gar nicht existiere und es kaum der Mühe verlohne, sich
mit den vereinzelt gemachten erfolglosen Versuchen zu beschäftigen.
Wenn es mir desungeachtet gelungen ist, eine, wie ich glaube, ziemlich
vollständige Uebersicht der vorhandenen internationalen Beziehungen in
den einzelnen Industriezweigen zu beschaffen, die in ihrer Gesamtheit
doch recht beachtenswert sind und einen zwar langsamen, aber stetigen
Fortschritt des Organisationsgedankens auch im internationalen Rahmen
beweisen, so darf ich also hier den Ruhm eines Entdeckers unbekannter
Gebiete für mich in Anspruch nehmen.

Soviel über die $Arbeiterorganisationen$. Aber je länger ich mich mit
ihnen beschäftigte, um so mehr wurde mir klar, daß ich mich nicht
auf sie beschränken durfte, wenigstens wenn ich nicht meine Aufgabe
lediglich in der Zusammentragung von Thatsachen sehen, sondern in
ihnen einen höhern Gedanken verfolgen und zum Ausdrucke bringen
wollte. Dieser Gedanke, der sich ganz von selbst aufdrängt, sobald
man nur die Thatsachen unbefangen auf sich wirken läßt, ist der, daß
die Organisation als solche, die Zusammenfassung vieler Einzelner,
die in gleichartigen Verhältnissen leben, nicht auf willkürlicher
Neigung beruht, sondern einem inneren Bedürfnisse der Entwickelung
unserer wirtschaftlichen Verhältnisse entspringt. Es wäre ja auch
wunderbar, wenn es anders sein sollte. In früheren Jahrhunderten, als
die Beziehungen der Staatsbürger untereinander unendlich viel einfacher
und übersichtlicher waren, bestanden Organisationen, die jedem den
seiner Stellung im Wirtschaftsleben entsprechenden Platz zuwiesen.
Sollte heute, wo diese Beziehungen von Tag zu Tag mannigfaltiger und
verworrener werden, das Bedürfnis nach Organisation geringer sein?
Das ist kaum denkbar. Wenn man in unserem Jahrhundert die von früher
überkommenen Formen zerschlagen hat, so war das berechtigt, weil diese
Formen ihrem Zwecke nicht mehr entsprachen, aber nicht deshalb, weil
der Zweck selbst, der sie ins Leben gerufen hatte, nicht mehr bestanden
hätte. Indem man sie zerschlug, ohne sie zu ersetzen, schuf man eine
Lücke, und das innere Bedürfnis, diese Lücke auszufüllen, ist die
Triebkraft der modernen Organisationsbewegung. Individualismus und
Sozialismus, Stellung des Einzelnen auf sich selbst und Zusammenfassung
vieler oder aller Einzelnen zu organischen Gesamtheiten, das ist der
große Gegensatz, zwischen dem sich unsere wirtschaftliche Entwickelung
in Pendelschwingungen bewegt. Haben wir die Perioden sowohl der
Zunftverfassung wie des Manchestertums überwunden, so liegt es nahe,
gerade in der gewerkschaftlichen Organisation als einer Mittelstufe
zwischen dem reinen Individualismus und dem extremen Sozialismus
diejenige Form zu sehen, die unserer heutigen Entwickelung am besten
angepaßt ist und mittelst deren es gelingen wird, einen harmonischen
Ausgleich zu erzielen. Aber ist das richtig, so liegt auf der Hand,
daß die Bewegung sich nicht auf die Arbeiter beschränken kann. Auch
die $Unternehmer$ haben durch Beseitigung der Zunftverfassung ihre
frühere Organisation verloren, ohne daß doch das Erfordernis einer
solchen beseitigt wäre. Es ist ja möglich, daß das Bedürfnis der
Zusammenfassung zu Verbänden, die das gemeinsame Interesse verfolgen,
bei ihnen nicht so stark ist, wie bei den Arbeitern, weil der
einzelne Unternehmer schon für sich allein widerstandsfähiger ist,
und daraus mag es sich erklären, daß im allgemeinen die Arbeiter den
Organisationsgedanken lebhafter aufgegriffen haben, aber gerade nachdem
diese vorangegangen sind, bleibt den Unternehmern nichts übrig, als
denselben Weg einzuschlagen.

Wollte ich also den Organisationsgedanken zur Geltung bringen,
wollte ich zeigen, daß die Vertretung der Interessen der Arbeit als
volkswirtschaftlichen Faktors gegenüber denjenigen des Kapitals und
der Konsumtion, kurz, daß die »Organisation der Arbeit«, wie man es
vielfach genannt hat, eine Naturnotwendigkeit ist, die sich in den
Thatsachen widerspiegelt, so mußte ich auch die $Vereinigungen der
Unternehmer$ berücksichtigen.

Aber hier bot sich eine große Schwierigkeit, wenngleich rein äußerer
Art, nämlich die Rücksicht auf den Umfang des Buches. Hätte ich die
Organisation der Unternehmer in derselben Ausführlichkeit behandeln
wollen, wie diejenige der Arbeiter, so würde der Stoff in dem Maße
angewachsen sein, daß er in einem Bande nicht hätte bewältigt werden
können; damit aber würde ich den Zweck, auf den mein Buch nach seiner
ganzen Anlage zugeschnitten ist, nämlich die Verbreitung in größeren
Kreisen, aufgegeben haben. Es entstand nun die Frage, wie das zu
vermeiden sei. Auf die Darstellung der Unternehmervereinigungen
ganz zu verzichten, war nicht möglich. Wie schon bemerkt, liegt der
leitende Gedanke meines Buches, die Quintessenz dessen, was ich durch
dasselbe beweisen will, in dem Satze, daß der einzige Weg, um zu einer
durchgreifenden und dauernden Gesundung unserer wirtschaftlichen und
sozialen Verhältnisse zu gelangen, in der Organisation der Arbeit,
d. h. der $beiden$ an ihr beteiligten Faktoren, der Arbeiter und
der Unternehmer, zu sehen ist. Aber die Organisation ist ja nicht
Selbstzweck, sondern, wie bemerkt, das Mittel, zu gesunden sozialen
Zuständen zu gelangen. Für diese ist nun der weitaus wichtigste Faktor
das Verhältnis zwischen den beiden Klassen der Bevölkerung, die
sich heute fast wie zwei feindliche Heere gegenüberstehen, nämlich
zwischen Arbeitern und Arbeitgebern. Wenn es deshalb möglich ist, die
Organisation der Unternehmer nur insoweit zu behandeln, wie sie für
dieses Verhältnis von Bedeutung ist, so mag freilich ein gewisser
systematischer Fehler übrig bleiben, aber er ist dann von vorwiegend
formeller Bedeutung, er beeinträchtigt nicht den Hauptzweck des Buches
und darf als Preis der damit erzielten Umfangsbeschränkung in Kauf
genommen werden.

In der That ist diese Scheidung leichter durchführbar, als es
zunächst scheinen könnte. Der Unternehmer hat ein wirtschaftliches
Interesse nach zwei ganz verschiedenen Richtungen, nämlich einerseits
hinsichtlich der $Herstellung$ und andererseits hinsichtlich des
$Absatzes$. Bei dem letzteren tritt er in einen Interessengegensatz
zu den $Konsumenten$, aber nicht zu den $Arbeitern$ als solchen;
zu ihnen besteht vielmehr eine Beziehung des Unternehmers
lediglich im Rahmen der $Produktion$, insofern die Erfüllung der
Forderungen, die im Interesse des Arbeiters liegen, in der Regel die
Produktionskosten erhöht. Es ergiebt sich hieraus, daß diejenigen
Unternehmerorganisationen, die sich mit der Regelung des Absatzes
befassen, ganz von selbst aus dem hier gezogenen Rahmen entfallen.

Aber damit ist die uns obliegende Ausscheidung noch nicht erschöpft,
vielmehr muß sie auch das Gebiet der Produktion ergreifen. Hier ist sie
schwieriger, weil der Unternehmer mit einer ganzen Anzahl von Personen
in ein Verhältnis des Interessengegensatzes tritt, und zwar sind dies
alle diejenigen, deren Leistungen erforderlich sind, um die Produktion
in ihren verschiedenen Stadien zu ermöglichen. Dazu gehören also außer
den Arbeitern vor allem die $Lieferanten der Roh- und Hülfsstoffe$.
Endlich kommen sowohl hinsichtlich des Absatzes, wie hinsichtlich der
Herstellung für die Interessen des Unternehmers sehr wesentlich die
Einrichtungen des $Staates$ in Betracht, insbesondere auf dem Gebiete
der Zoll- und Tarifpolitik. Die vielfachen »Vereine zum Schutze der
wirtschaftlichen Interessen«, ebenso wie die Kartelle und Syndikate
befassen sich nun in der That mit den Beziehungen der Unternehmer
nach allen diesen Richtungen, also gegenüber den Konsumenten,
den Lieferanten der Roh- und Hülfsstoffe und den staatlichen
Behörden. Wenn wir deshalb für unseren Zweck uns auf diejenigen
Unternehmerorganisationen beschränken, welche die Beziehungen zu den
Arbeitern berühren, so scheiden wir dadurch nicht nur das Gebiet des
Absatzes aus, sondern auch einen Teil desjenigen der Produktion, aber
immerhin ist der Schnitt, den wir machen, ein völlig scharfer und
begrifflich bestimmter, der erkennen läßt, was rechts oder links liegt.

Ich werde in dem Buche selbst nochmals auf diesen Punkt zurückkommen
müssen[1], glaubte aber doch schon hier, wo es sich darum handelt, die
verfolgte Aufgabe zu bezeichnen und den Leser über dasjenige, was er
zu erwarten hat, zu unterrichten, mich darüber aussprechen zu sollen,
zumal dadurch die Wahl des $Titels$ berührt wird. Ich habe in diesem
den Ausdruck »Arbeitgeber« und nicht »Unternehmer« gebraucht, weil in
ihm das Verhältnis gerade zu den Arbeitern bezeichnet wird. Allerdings
war es schwierig, hier die richtige Abgrenzung zu finden, da naturgemäß
viele Vereinigungen sich nicht auf die Verfolgung der Interessen ihrer
Mitglieder nach einer einzelnen Richtung beschränken. Lediglich die in
neuerer Zeit zahlreich ins Leben gerufenen »Antistreikvereine«, die
sich in einzelnen Gewerben zu Zentralverbänden für ganz Deutschland
zusammengeschlossen haben, während andere alle Arbeitgeber eines
bestimmten Bezirkes ohne Unterschied des Gewerbes umfassen, verfolgen
als einziges Ziel die Regelung des Verhältnisses zu den Arbeitern, bei
den meisten dagegen bildet diese Aufgabe nur die mehr oder minder in
den Vordergrund tretende Seite ihrer Thätigkeit. Vereine, die sich ein
weiteres Ziel gesteckt haben, habe ich überall da berücksichtigt, wo
die Wahrung der Interessen gegenüber den Arbeitern in dem Statute zum
Ausdruck kommt.

  [1] Vgl. S. 516 ff.

Es war meine Absicht, alle Unternehmerorganisationen, die sich mit
den Beziehungen zu der Arbeiterschaft überhaupt befassen, zu erwähnen
und das Wesentlichste über sie mitzuteilen. Aber an keiner anderen
Stelle meines Buches ist das Gelieferte so weit hinter dem Gewollten
zurückgeblieben, wie hier, insbesondere ist es mir nicht entfernt
möglich gewesen, die angestrebte Vollständigkeit zu erreichen. Auch
hier fehlte es bisher an aller und jeder Litteratur. Ja wohl, über die
Kartelle und Syndikate giebt es solche in völlig ausreichendem Maße,
und um so ruhiger konnte ich deshalb deren Ausscheidung verantworten,
aber die Kampforganisationen der Unternehmer gegenüber den Arbeitern
haben weder in Deutschland noch in anderen Ländern bisher irgendwelche
litterarische Behandlung gefunden.

War ich deshalb zur Beschaffung des Materials ausschließlich auf den
Weg privater Ermittelung verwiesen, so machte sich um so mehr eine
weitere Schwierigkeit geltend. Die in Rede stehenden Vereinigungen
wünschen nämlich zum Teil nicht, daß über ihre Einrichtungen etwas in
die Oeffentlichkeit dringt. $Brentano$, den ich um seine Unterstützung
bat, schreibt mir: »Gerade die Unternehmervereine sind heutzutage die
wahren geheimen Gesellschaften.« So habe ich denn auf meine Anfragen
zum großen Teil entweder eine ablehnende oder gar keine Antwort
erhalten.

Ich habe die gegen die Systematik meines Buches zu erhebenden
Einwendungen offen dargelegt und dessen mangelnde Vollständigkeit
anstandslos eingeräumt, aber ich konnte mich nicht entschließen, wegen
dieser Unvollkommenheit den zweiten Teil ganz zu unterdrücken. Ist
auch der Abschnitt über die Organisation der Arbeitgeber gewissermaßen
ein Torso geblieben, so glaubte ich ihn doch als den ersten Versuch
einer solchen Arbeit der Oeffentlichkeit nicht vorenthalten zu sollen.
Dazu kommt, daß die Unvollständigkeit hier nicht von solcher Bedeutung
ist, wie es scheinen könnte. Den Zweck einer Zusammenstellung, wie sie
mein Buch bieten soll, wird man nicht sowohl darin zu sehen haben,
den Leser über alle irgendwo bestehenden Vereinigungen dieser Art zu
unterrichten, als vielmehr darin, die bisher unternommenen Versuche
einer Organisation der Arbeitgeber mit Rücksicht auf die hierbei
gemachten Erfahrungen und hervorgetretenen Tendenzen zu zeigen. Dieser
Zweck aber ist erreicht, wenn in den zusammengestellten Thatsachen alle
typischen und sonst interessanten Züge zum Ausdrucke gelangt sind, und
daß dies geschehen ist, glaube ich annehmen zu dürfen.

Das bisher Gesagte gilt im wesentlichen auch hinsichtlich des dritten
Hauptabschnittes, nämlich der $gemeinsamen Organisation von Arbeitern
und Unternehmern$. Auch hier fehlte es bisher, abgesehen von dem Buche
von $Alfred Swaine$ über den ostschweizerischen Stickereiverband, dem
Buche von $Boissard$ über die französischen _syndicats mixtes_ und
einigen Arbeiten über die Tarifgemeinschaft der Buchdrucker an jeder
Litteratur, so daß ich nur das bieten konnte, was mir durch private
Erkundigung zugänglich geworden ist. Ich muß deshalb auch hier die
Verantwortung für die Vollständigkeit meiner Zusammenstellung ablehnen.

Nach alledem sehe ich die Berechtigung meines Buches in folgenden
Punkten. Dasselbe bietet zum erstenmale:

  1. eine Zusammenstellung der gesamten gewerkschaftlichen Entwickelung;

  2. eine Darstellung hinsichtlich derjenigen Länder, für die es bisher
     eine allgemeine zugängliche Litteratur nicht gab;

  3. eine Behandlung der in Deutschland bestehenden gewerkschaftlichen
     Ansätze, soweit sie außer den sozialistischen Gewerkschaften und den
     $Hirsch-Duncker$'schen Gewerkvereinen vorhanden sind;

  4. eine Uebersicht der bisherigen internationalen Organisation;

  5. Material über die Vereinigungen der Arbeitgeber, soweit sie das
     Verhältnis zu den Arbeitern berühren;

  6. eine Zusammenstellung der bisher unternommenen Versuche einer
     gemeinsamen Organisation von Arbeitern und Arbeitgebern. --

Habe ich mich bisher mit dem $Inhalte$ meines Buches beschäftigt,
so darf ich mir zum Schlusse noch einige Worte über die $formelle
Seite$, insbesondere die Art der Behandlung gestatten. Wenn ich mir
die Aufgabe stellte, die wirtschaftlichen Interessenorganisationen der
Arbeiter und der Arbeitgeber in allen Kulturländern in einem einzigen
Buche zu umfassen, so war damit von selbst die Notwendigkeit einer
weitgehenden Beschränkung gegeben. Das ganze ungeheure Gebiet mit der
Ausführlichkeit zu behandeln, wie es die vorhandene Speziallitteratur
thut, würde zunächst die Kraft eines Einzelnen weit überstiegen haben.
Aber selbst abgesehen hiervon, würde eine solche Arbeit kaum eine
innere Berechtigung gehabt haben, denn, soweit bereits befriedigende
Bearbeitungen der Einzelgebiete vorliegen, ist für ein neues Buch von
gleichem Zuschnitte kein Bedürfnis vorhanden. Endlich aber würde ein
solches Werk von vielen Bänden gerade den Zweck nicht erreicht haben,
auf den es mir vor allem ankam, nämlich nicht ein Buch für Bibliotheken
zu schreiben, das nur wenige Personen in die Hand bekommen, sondern das
Verständnis für die große soziale Organisationsbewegung der Gegenwart
in möglichst weite Kreise zu tragen. Hierzu bedarf es eines Buches,
das freilich einerseits den ganzen Stoff umfaßt und von einheitlichen
Gesichtspunkten aus behandelt, das aber andererseits unbeschadet der
Vollständigkeit sich möglichster Knappheit befleißigt und dadurch eine
Begrenzung nach Umfang und Preis erzielt, wie sie für den bezeichneten
Zweck weiter Verbreitung unerläßliche Bedingung ist.

War ich aber hiernach ohnehin nicht in der Lage, mit den vorhandenen
Werken der Speziallitteratur in Konkurrenz zu treten, indem vielmehr
derjenige, der sich eingehender mit einem Spezialgebiete beschäftigen
will, auf jene verwiesen werden muß, so würde es eine thörichte
Eitelkeit gewesen sein, wenn ich hier die Absicht gehabt hätte,
Originalstudien zu bieten und auf die Urquellen zurückzugehen. Ich habe
deshalb vielmehr überall da, wo bereits Bearbeitungen des betreffenden
Gebietes vorhanden waren, diese meiner Darstellung zu Grunde gelegt
und nur, soweit sie nicht bis auf die Jetztzeit reichten, die
erforderlichen Ergänzungen auf anderem Wege beschafft.

Unter den Werken, die für ein eingehenderes Studium in Betracht kommen,
stehen in erster Linie die einschlägigen Artikel des von $Conrad$,
$Elster$, $Lexis$ und $Loening$ herausgegebenen »Handwörterbuches der
Staatswissenschaften«, in denen auch ausführliche Litteraturnachweise
gegeben sind. Die wertvollste Materialsammlung für die fortlaufende
Entwickelung bietet das von H. $Braun$ begründete »Sozialpolitische
Zentralblatt«, das seit 1. April 1895 unter dem Titel »Soziale Praxis«
erscheint und jetzt von C. $Francke$ herausgegeben wird. Leider sind
meist die Originalquellen, aus denen die Angaben entnommen sind, nicht
bezeichnet. Ich erwähne beide Werke in diesem Zusammenhange, da ich
vielfach aus ihnen geschöpft habe und es doch nicht gut durchführbar
erschien, mich an jeder einzelnen Stelle ausdrücklich auf sie zu
beziehen. Im übrigen habe ich die von mir benutzten Quellen und die
wichtigere Litteratur bei den einzelnen Abschnitten angegeben.

Es war zuerst meine Absicht, mich nicht auf eine Sammlung des
Thatsachenmaterials zu beschränken, sondern daneben in einem zweiten
Bande die $prinzipielle Seite der Organisation$, insbesondere deren
wirtschaftliche und sozialpolitische Bedeutung zu erörtern.

Es waren auch hier äußere Gründe, die mich zwangen, hiervon abzusehen,
und zwar einerseits die bereits hervorgehobene Rücksicht, den Umfang
des Buches nicht zu sehr zu vergrößern, andererseits der Wunsch, die
Veröffentlichung des fertig gestellten ersten Bandes nicht länger
hinauszuschieben. Aber ich hoffe, in nicht allzulanger Zeit das jetzt
Unterlassene nachzuholen und in einer ferneren Arbeit nicht allein
den Nachweis zu erbringen, daß die Organisation von Arbeitern und
Unternehmern als den beiden Faktoren der Arbeit eine unabweisbare
Notwendigkeit ist, um deren Interesse gegenüber denjenigen des
Kapitals und der Konsumtion wahrzunehmen und zu einer Ordnung in den
verworrenen Verhältnissen des heutigen Erwerbslebens zu gelangen,
sondern auch zu den hiermit zusammenhängenden Einzelfragen über die
beste Form, insbesondere gemeinsame oder getrennte, freiwillige oder
zwangsweise Organisation der beiden Berufsklassen, über die Beziehungen
zwischen den gewerkschaftlichen und den politischen Aufgaben und das
dadurch bedingte Verhältnis der Gewerkschaften zur Sozialdemokratie
und endlich über die Berechtigung der einzelnen gewerkschaftlichen
Forderungen, insbesondere die Erhöhung des Arbeitslohnes und die
Verkürzung der Arbeitsdauer Stellung zu nehmen. In diesem Zusammenhange
wird es mir auch möglich sein, etwas nachzuholen, was eigentlich der
jetzigen Arbeit hätte vorausgehen müssen, insofern die Auswahl der
behandelten Organisationen dadurch bedingt ist, nämlich den Begriff von
»Gewerkschaft« oder »Gewerkverein« und dessen karakteristische Momente
genau zu bestimmen. Ich bemerke dabei, daß ich die beiden genannten
Ausdrücke in meinem Buche als gleichbedeutend behandele und abwechselnd
gebrauche, ohne durch die Wahl des einen oder des anderen zu dem in
Deutschland zwischen den $Hirsch-Duncker$'schen Gewerkvereinen und den
sozialistischen Gewerkschaften bestehenden Gegensatze und insbesondere
zu der Frage, welche von beiden Arten den englischen trade unions
am nächsten steht, Stellung zu nehmen. Im allgemeinen ist das Wort
»Gewerkschaft« wegen der handlicheren Ableitungsformen für den Gebrauch
bequemer.

Die bereits vorliegende und die vorstehend bezeichnete fernere Arbeit
werden in gewisser Weise nur zwei Bände eines Buches bilden, indem
sie nicht allein denselben Gegenstand lediglich nach zwei Seiten
hin behandeln, sondern auch denselben Grundgedanken zur Darstellung
bringen, nämlich die Notwendigkeit der sozialen Organisation, für
die der Nachweis auf doppeltem Wege geführt wird, nämlich einerseits
$induktiv$ an der Hand der Thatsachen der bisherigen Entwickelung,
andererseits $deduktiv$ als Ausfluß anerkannter oder doch als sicher
vorhanden nachzuweisender volkswirtschaftlicher und psychologischer
Gesetze. Deßungeachtet sind beide Arbeiten formell selbständige
Bücher, da sie beide für sich ihr Gebiet erschöpfen und keine von
beiden die andere zur Voraussetzung hat.

Ich habe übrigens diese Scheidung in zwei Bände nicht in der Weise
durchgeführt, daß ich mich in dem vorliegenden streng auf die
Darstellung von Thatsachen beschränkt und jede Kritik vermieden hätte.
Zweifellos wäre das rein systematisch das Richtige gewesen, aber
Systematik ist eben nicht Selbstzweck und wird, wo sie als solcher
behandelt wird, zur Pedanterie. Ist ganz gewiß das Durcharbeiten eines
so massenhaften Materials, wie ich es zusammentragen mußte, für den
Leser in hohem Grade ermüdend, so schien es mir geeignet, die Monotonie
der Darstellung gelegentlich dadurch etwas zu unterbrechen, daß ich an
einzelnen Stellen kurze kritische Bemerkungen mir gestattete. Dadurch
wird freilich der sonst nach Kräften gewahrte durchaus objektive
Karakter meines Buches etwas beeinträchtigt, und ein Leser, der nicht
auf meinem Standpunkte steht, wird gewiß an diesen Aeußerungen zuweilen
Anstoß nehmen. Immerhin darf ich hoffen, daß solche Leser, die gewohnt
sind, auch gegnerische Meinungen anzuhören, mir darum nicht zürnen
werden. --

Zum Schlusse will ich nicht verfehlen, den üblichen Appell an die
Nachsicht meiner Kritiker zu richten. Welche Schwierigkeiten die
Verarbeitung eines so ungeheuren Materials bietet, wie es mir vorlag,
kann nur derjenige völlig beurteilen, der sich schon mit ähnlichen
Arbeiten befaßt hat; besteht doch gerade die Aufgabe darin, diese
Schwierigkeit gar nicht merken zu lassen, sondern bei dem Leser das
Gefühl hervorzurufen, als ob das, was ihm auf wenigen Seiten über einen
Gegenstand gesagt wird und den knappen Auszug aus vielen Bänden und
umfangreichen Protokollen, Berichten, Statuten u. s. w. darstellt,
Alles enthalte, was darüber zu wissen nötig und möglich sei. Das
Exzerpieren ist an sich eine mechanische und gerade deshalb wenig
befriedigende Arbeit, aber die Aufgabe, die dabei gelöst werden muß,
nämlich zwischen Wichtigem und weniger Wichtigem zu unterscheiden, so
viel zu bieten, wie zur Orientierung erforderlich ist, aber auch nicht
mehr, ist doch weniger leicht, als es scheinen könnte, insbesondere
erfordert sie einen litterarischen Takt, ein Feingefühl, dessen
Bedeutung man nur am eigenen Leibe erfährt, wenn man an hundert und
tausend Stellen vor der Frage steht, ob man eine Angabe aufnehmen oder
fortlassen, sie ausführlicher oder knapper fassen soll.

Aber es ist nicht nur die $Verarbeitung$ eines so großen Materials,
was Mühe verursacht, sondern schon dessen $Zusammenbringung$ ist mit
Schwierigkeiten verknüpft, die sich der Fernstehende nicht träumen
läßt, und die doppelt groß sind für Jemanden, der einerseits nicht am
Sitze einer größeren Bibliothek wohnt und anderseits solche Studien
nicht als Beruf betreibt, sondern in einem Amte steht, das notwendig
den Hauptteil seiner Arbeitskraft in Anspruch nimmt, und der deshalb
nur seine unregelmäßigen Mußestunden zur Verwendung hat. Perioden
von Wochen und Monaten, in denen die Berufsgeschäfte die gesamte
Thätigkeit in Anspruch nehmen, zwingen zu Unterbrechungen, die nicht
allein dadurch, daß das stete Wiedereinfädeln des zerrissenen Fadens
doppelte Mühe und Zeit beansprucht, eine sehr erhebliche Erschwerung
mit sich bringen, sondern vor allem die Einheitlichkeit der Arbeit
beeinträchtigen.

Sollte es mir gelungen sein, den geneigten Leser von der Größe aller
dieser Schwierigkeiten zu überzeugen, so wird er es vielleicht milder
beurteilen, wenn er die Aufgabe nicht überall als glücklich gelöst
anerkennt, insbesondere einige Partien zu lang, andere zu kurz
behandelt findet. Ich bilde mir nicht entfernt ein, hier überall das
Richtige getroffen zu haben, ja ich sehe das Verdienst meiner Arbeit
überhaupt weniger in dem, was sie selbst unmittelbar bietet, als in der
Anregung, die ich mir von ihr für weite Kreise verspreche, sich mit den
von mir behandelten Dingen eingehender, als es bisher geschehen ist, zu
beschäftigen.

Für solche ferneren Arbeiten, die auf dem gleichen Boden weiterbauen,
wird mein Buch, so hoffe ich, im Stande sein, eine brauchbare Unterlage
zu bieten.

     $Braunschweig$, 15. September 1899.

                                                       =W. Kulemann.=




                          Inhaltsverzeichnis.


                              Erster Teil.
                          =Arbeiterverbände.=
                                                                 Seite

  Erster Abschnitt. $Nationale Vereinigungen$                        1

       I. England                                                    1

      II. Frankreich                                                63

     III. Oesterreich                                               85

      IV. Schweiz                                                  111

       V. Belgien                                                  135

      VI. Holland                                                  140

     VII. Italien                                                  145

    VIII. Die übrigen europäischen Länder                          152

      IX. Nordamerika                                              159

       X. Australien                                               178

      XI. Deutschland                                              183

           1. Einleitung                                           183

           2. Die Hirsch-Duncker'schen Gewerkvereine               185

           3. Die sozialistischen Gewerkschaften                   201
               A. Der v. Schweitzer'sche Gewerkschaftsbund         201
               B. Die Internationalen Gewerksgenossenschaften      202
               C. Die York'sche Gewerkschaftsunion                 205
               D. Die Vereinigung der Lassalleaner und Marxisten   206
               E. Die lokalen Fachvereine                          207
               F. Die Wirkung des Sozialistengesetzes              208
               G. Wiederaufleben der gewerkschaftlichen Bewegung   210
               H. Die neueste Entwickelung                         216
               I. Die Lokalorganisierten                           255

           4. Der deutsche Buchdruckerverband                      258

           5. Die Bergarbeiter                                     293

           6. Die Postbeamten                                      316
                 a) Allgemeines                                    316
                 b) Der Bayrische Verkehrsbeamtenverein            318
                 c) Verband deutscher Post- und
                    Telegraphenassistenten                         321
                 d) Die Postunterbeamten                           326

           7. Die Eisenbahnbediensteten                            331

               A. Beamte                                           331
                 a) Deutscher Eisenbahnbeamtenverein               332
                 b) Verein Deutscher Lokomotivführer               333

               B. Arbeiter                                         334
                 a) Verband Deutscher Eisenbahnhandwerker und
                    Arbeiter                                       335
                 b) Der Bayrische Eisenbahnerverband               336
                 c) Verband bayrischer Eisenbahnwerkstätten- und
                    Betriebs-Arbeiter                              338
                 d) Verband badischer Eisenbahnbediensteter        339
                 e) Der Verband der deutschen Eisenbahner          340

               C. Gemischte Vereine                                342

           8. Der deutsche Privatbeamtenverein                     343

           9. Der Deutsche Werkmeisterverband                      347

          10. Die kaufmännischen Vereinigungen                     349

               A. Die ältere Richtung                              351
                 a) Deutscher Verband kaufmännischer Vereine       351
                 b) Verein für Handlungskommis von 1858            353
                 c) Kaufmännischer Verein in Frankfurt a. M.       354
                 d) Kaufmännischer Verein in Mannheim              355
                 e) Kaufmännischer Verein Union in Bremen          356
                 f) Kaufmännischer Verein München                  356
                 g) Verein junger Kaufleute in Berlin              357
                 h) Kaufmännischer und gewerblicher Hülfsverein
                    für weibliche Angestellte                      358
                 i) Verband deutscher Handlungsgehülfen            359
                 k) Verband reisender Kaufleute Deutschlands       360
                 l) Kaufmännischer Hülfsverein in Berlin           361

               B. Die neuere Richtung                              362
                 a) Verein der deutschen Kaufleute                 362
                 b) Deutschnationaler Handlungsgehülfenverband     364
                 c) Verein für kaufmännische Angestellte           367
                 d) Zentralverband der Handlungsgehülfen
                    und -Gehülfinnen Deutschlands                  369

          11. Konfessionelle Arbeitervereine                       372

               A. Evangelische                                     372

               B. Katholische                                      388

               C. Fachabteilungen                                  391

               D. Christlich-soziale Gewerkvereine                 396
                 a) Textilarbeiterverband Aachen, Burtscheid       397
                 b) Textilarbeiterverein Eupen                     399
                 c) Textilarbeiterverein Düren                     399
                 d) Niederrheinischer Verband christlicher
                    Textilarbeiter                                 400
                 e) Textilarbeiterverband in Mönchen-Gladbach      403
                 f) Bayrischer Textilarbeiterverband               404
                 g) Gewerkverein der Maurer                        405
                 h) Gewerkverein der Metallarbeiter                407
                 i) Gewerkverein der Gastwirtsgehülfen             407
                 k) Gewerkverein kaufmännischer Hülfsarbeiter      408
                 l) Schwarzwälder Uhrenindustriearbeiter           408
                 m) Christliche Gewerkschaft in Frankfurt a. M.    409
                 n) Gesamtverband christlicher Gewerkvereine       410

  Zweiter Abschnitt. $Internationale Beziehungen$                  414

       I. Einleitung                                               414

      II. Die internationale Arbeiterassoziation                   415

     III. Allgemeine Arbeiterkongresse                             416

      IV. Die einzelnen Gewerbe                                    440

           1. Buchdrucker                                          440

           2. Bergarbeiter                                         462

           3. Eisenbahnarbeiter                                    472

           4. Textilarbeiter                                       475

           5. Die Metallarbeiter                                   478

           6. Die Holzarbeiter                                     481

           7. Die Seeleute und Hafenarbeiter                       483

           8. Tabakarbeiter                                        486

           9. Lederarbeiter                                        489

          10. Die Brauer                                           490

          11. Former                                               491

          12. Handschuhmacher                                      492

          13. Hutmacher                                            496

          14. Töpfer                                               499

          15. Porzellanarbeiter                                    500

          16. Glasarbeiter                                         500

          17. Die Diamantarbeiter                                  504

          18. Die Bildhauer                                        505

          19. Die Lithographen                                     507

          20. Die Sattler und Tapezierer                           509

          21. Schuhmacher                                          510

          22. Die Schneider                                        512

          23. Handlungsreisende                                    514


                             Zweiter Teil.
                         =Arbeitgeberverbände.=

       I. Einleitung                                               516

      II. Deutschland                                              522

               A. $Uebersicht der bestehenden
                   Interessentenvereinigungen$                     522
                 a) Allgemeine Verbände                            522
                 b) Organisationen einzelner Berufszweige          526

               B. $Arbeitgeber-Schutzverbände$                     533

                 a) $Allgemeine Arbeitgeberverbände$               535
                      1. Arbeitgeberverband Hamburg-Altona         535
                      2. Bund der Arbeitgeberverbände Berlins      538
                      3. Arbeitgeberverband Flensburg              539
                      4. Verein Bielefelder Fabrikanten            540
                      5. Bergischer Fabrikantenverein              541
                      6. Die Streikversicherungsgesellschaft
                         Industria                                 542

                 b) $Vereinigungen einzelner Berufszweige$         545

                   I. Bergbau                                      545
                      1. Ausstandsversicherungsverband des
                         Oberbergamtsbezirks Dortmund              545
                      2. Oelsnitz-Gersdorf-Lugauer
                         Steinkohlenbergwerke                      546
                      3. Magdeburger Braunkohlenbergbauverein      547

                  II. Metallindustrie                              548

                      1. Gesamtverband Deutscher
                         Metallindustrieller                       548
                      2. Verband der Metallindustriellen für
                         Nürnberg, Fürth und Umgebung              550
                      3. Verband der Metallindustriellen
                         Magdeburgs und Umgebung                   550
                      4. Vereinigung der Berliner
                         Metallwarenfabrikanten                    551
                      5. Vereinigung der Berliner Klempner,
                         Kupferschmiede, Gas- und
                         Wasser-Installateure und verwandter
                         Berufszweige                              552
                      6. Verein der Kupferschmiedereien
                         Deutschlands                              552
                      7. Verband Berliner Metallindustrieller      553
                      8. Verband der Metallindustriellen
                         Württembergs                              554
                      9. Verband der Metallindustriellen in
                         Halle a. S. und Umgegend                  554
                     10. Verein Braunschweiger Metallindustrieller 555
                     11. Verband der Metallindustriellen im Bezirk
                         Leipzig                                   555

                 III. Brauerei                                     556

                      1. Verband Braunschweigischer Bierbrauereien 556
                      2. Verband der norddeutschen Brauereien      557
                      3. Die bayrischen Bierbrauereien             557
                      4. Zentralverband deutscher Brauereien gegen
                         Verrufserklärungen                        558

                  IV. Textilindustrie                              560

                      1. Verein zur Wahrnehmung der gemeinsamen
                         Interessen der Tuchfabrikanten zu Cottbus 560
                      2. Tuchfabrikantenverein zu
                         Aachen-Burtscheid                         563
                      3. Verein der Riemenfabrikanten in Barmen    564
                      4. Wupperthaler Riemendreherverband          565

                   V. Tabakindustrie                               566

                  VI. Baugewerke                                   567

                          A. Oertliche Vereine                     567
                      1. Arbeitgeberbund für das Maurer- und
                         Zimmerergewerbe von Berlin und den
                         Vororten                                  567
                      2. Bund der vereinigten Arbeitgeber der
                         Maurer, Zimmerer und Bauarbeiter in
                         Brandenburg a. H.                         568
                      3. Verein bremischer Baugewerksmeister       569
                      4. Verband der Baumeister und Bauunternehmer
                         in Dresden                                570
                      5. Freie Vereinigung der Baugeschäftsinhaber
                         in Greiz                                  571
                      6. Arbeitgeberverband des Maurer- und
                         Zimmerergewerbes in Magdeburg             572
                      7. Verband der Arbeitgeber des Baugewerbes
                         in München                                574
                      8. Verband süddeutscher Baugewerksmeister    575
                      9. Freie Vereinigung der Maurer- und
                         Zimmermeister in Stettin                  577

                          B. Der deutsche Arbeitgeberbund für das
                             Baugewerbe                            578

                 VII. Hutfabrikation                               580

                      1. Verein Berliner Wollfilzhutfabrikanten    580
                      2. Verein sächsischer Strohhutfabrikanten
                         zur Wahrung gemeinsamer Interessen        581

                VIII. Tapetenfabrikation                           581

                  IX. Handwerk                                     582

                      1. Arbeitgeberbund der vereinigten Tischler-
                         und Drechslermeister, sowie verwandter
                         Holzbearbeitungsbetriebe in Stettin       582
                      2. Verein der Möbel- und Bautischlereien in
                         Herford                                   583
                      3. Verband der Faßfabrikanten und
                         Küfermeister von Rheinland und Westfalen  584

                   X. Landwirtschaft                               585

                  XI. Der Deutsche Buchdruckerverein               587

     III. Oesterreich                                              602

      IV. England                                                  611

       V. Frankreich                                               619

      VI. Die übrigen Länder                                       622


                             Dritter Teil.
                      =Gemeinsame Organisationen.=

               A. $Freiwillige Vereinigungen$                      624

                      1. Die Tarifgemeinschaft der deutschen
                         Buchdrucker                               624
                      2. Der Schweizerische Stickereiverband       643
                      3. Der Sächsische Stickereiverband           651
                      4. Die Schweizerische _fédération horlogère_ 652
                      5. Die Lippeschen Ziegler                    654
                      6. Solinger Stahlwarenindustrie              667
                      7. Die Feilenhauerindustrie in Remscheid     671
                      8. Die Bergische Bandindustrie               675
                      9. Die Schlittschuhindustrie in Remscheid    677
                     10. Die französischen _syndicats mixtes_      678
                     11. Die englische _trade alliance_            685

               B. $Gesetzliche Organisationen$                     689


                              =Nachträge.=

                           I.                                      697
                          II.                                      699
                         III.                                      700
                          IV.                                      700
                           V.                                      702
                          VI.                                      703
                         VII.                                      704
                        VIII.                                      708
                          IX.                                      709
                           X.                                      710
                          XI.                                      710
                         XII.                                      711
                        XIII.                                      711
                         XIV.                                      712
                          XV.                                      712
                         XVI.                                      712
                        XVII.                                      714
                       XVIII.                                      714
                         XIX.                                      716
                          XX.                                      718

                   *       *       *       *       *




                       Die Gewerkschaftsbewegung.




                            $Erster Teil.$

                           Arbeiterverbände.




                           Erster Abschnitt.

                        Nationale Vereinigungen.

                             I. England[2].


Auf dem Gebiete der Arbeiterorganisation nimmt England zweifellos den
ersten Platz ein. Die Entwickelung ist hier am längsten zu verfolgen
und am weitesten vorgeschritten, und es liegt nahe, anzunehmen, daß
diejenige der übrigen Länder in ihr das Vorbild zu sehen hat, dem sie
gut thut als Ziel nachzustreben, womit es völlig vereinbar ist, daß
sie sich je nach der Eigenart der Völker und ihrer geschichtlichen
Entwickelung verschieden modifiziert.

Ueber den Ursprung der englischen _trade unions_ besteht keine
Uebereinstimmung der Meinungen. Während $George Howell$, dem sich
die ältere Auffassung in England anschloß, in seinem Buche: »_The
conflicts of capital and labour_«, London 1877, sie als Ausläufer der
alten Handwerkergilden betrachtet, wird diese Auffassung von S. und B.
$Webb$ entschieden bekämpft, die vielmehr den Ausgangspunkt in den früh
auftauchenden Genossenschaften von Lohnarbeitern finden wollen.

  [2] Die erste erschöpfende Bearbeitung des englischen
      Gewerkschaftswesens, die in gewisser Weise noch immer die Grundlage
      bildet, sind die Arbeiten von L. $Brentano$, insbesondere seine
      »Arbeitergilden der Gegenwart«, Leipzig 1871. In neuester Zeit ist
      diesen Arbeiten ergänzend zur Seite getreten das umfassende Buch
      von $Sidney$ und $Beatrice Webb$: »Die Geschichte des
      Trade-Unionsmus«, London 1874, übersetzt von E. Bernstein,
      Stuttgart 1895, A. Dietz. Dieses Werk hat in der deutschen
      Litteratur mit Recht die allgemeinste Anerkennung gefunden; die
      Verfasser sind selbst Mitglieder der _Fabian Society_, stehen also
      auf dem Boden des Sozialismus, wahren sich aber nicht allein einen
      durchaus unabhängigen Standpunkt, sondern machen auch aus ihrer
      Abneigung gegen die Marxistische Sozialdemokratie so wenig ein
      Hehl, daß der Uebersetzer an mehreren Stellen in Anmerkungen ihnen
      deswegen Tadel zu teil werden läßt. In der folgenden Darstellung
      ist in erster Linie dieses Buch zu Grunde gelegt.

      Die sonstige Litteratur ist in dem Aufsatze von L. $Brentano$ »Die
      Gewerkvereine in England« im Handwörterbuch der Staatswissenschaften
      IV, 7 und den Ausführungen von $Biermer$ im I. und II. Erg.-Bande,
      S. 412 u. 440 zusammengestellt.

      Seit dem 1. April 1891 erscheint in London das Wochenblatt »_The
      Trade Unionist_«.

      Seit 1887 werden die amtlichen Labour Statistics »_Statistic tables
      and reports on Trade Unions_« herausgegeben, umfangreiche
      Blaubücher als Anlagen zum _Labour Correspondent_ (J. $Burnett$).
      Besonders wertvoll sind auch die Mitteilungen der von dem _Labour
      Department_ der englischen Regierung in der Mitte jedes Monats
      herausgegebenen »_Labour Gazette_«, die seit Mai 1893 erscheint
      und eine umfassende Statistik aller auf die Arbeiterverhältnisse
      bezüglichen Thatsachen bietet. Vergl. außerdem L. $Brentano$:
      »Entwickelung und Geist der englischen Arbeiterorganisationen« in
      $Braun$: »Archiv für soziale Gesetzgebung und Statistik«, VIII,
      S. 75 ff., $Galton$, daselbst, XII, S. 449 ff. Ueber die
      Organisationen der Arbeiterinnen vergl. G. $Dyrenfurth$ in
      $Brauns$ Arch. VII, 166 ff.

Auch $Brentano$[3], ebenso wie $Schanz$[4] sehen das Vorbild der _trade
unions_ nicht in den Gilden, sondern in den Arbeiterbrüderschaften.

Solche Vereinigungen von Handwerksgesellen, ähnlich den deutschen
Gesellen- und Bruderladen, finden wir in England wie in den meisten
übrigen Kulturländern schon im Mittelalter, aber überall stehen diese
Bildungen im Gegensatze zu der Gesetzgebung, die häufig mit strengen
Strafbestimmungen gegen sie einschreitet. Aus diesem Grunde hüllen sie
ihre Thätigkeit regelmäßig möglichst in Dunkel, und es ist deshalb
über sie wenig bekannt. Die Zeit, über die wir besser unterrichtet
sind, beginnt erst mit dem im Jahre 1562 durch die Königin Elisabeth
erlassenen sog. $Lehrlingsgesetze$, dessen Bestimmungen für das
Verständnis der damaligen gewerblichen und sozialen Verhältnisse von
dem größten Interesse sind. Vorbedingung für den Betrieb eines Gewerbes
ist eine 7 jährige Lehrlingszeit. Die Anzahl der von einem Meister
angenommenen Lehrlinge darf die der von ihm beschäftigten Gesellen
höchstens um zwei übersteigen. Die Arbeitszeit dauert im Sommer 12
Stunden, im Winter von Tagesanbruch bis zur Nacht. $Der Lohn wird
vierteljährlich von den Friedensrichtern und Magistraten festgesetzt$,
doch ist nicht das Zahlen eines geringeren, sondern nur das eines
höheren, als des bestimmten Lohnes mit Strafe für Arbeitgeber und
Arbeiter bedroht; man hatte also nicht, wie heute gefordert wird,
einen $Minimal$-, sondern einen $Maximallohn$. Der Grund hierfür war,
daß, nachdem die Pest im Jahre 1348 die Bevölkerung um ein Drittel
oder gar die Hälfte vermindert hatte, die Arbeitslöhne infolge des
verminderten Angebotes an Arbeitskräften plötzlich außerordentlich in
die Höhe gingen, so daß das Parlament 1349 zu einer besonderen Sitzung
zusammenberufen wurde, um das »Arbeiterstatut« zu erlassen, in welchem
den Arbeitern verboten wurde, höhere Löhne zu fordern, als zwei Jahre
vor Ausbruch der Pest üblich gewesen waren. Das Lehrlingsgesetz behielt
diese Vorschrift bei, und verschiedene dagegen unternommene Aufstände
hatten keinen Erfolg.

  [3] Arbeitergilden, Buch I, Kap. III, S. 83.

  [4] Zur Geschichte der deutschen Gesellenverbände, Leipzig 1877,
      S. 25 ff.

Kann hiernach das Gesetz gewiß nicht als ein arbeiterfreundliches
bezeichnet werden, so wurde doch in den bald folgenden Zeiten der
steigenden industriellen Entwickelung die behördliche Lohnregelung von
den Arbeitern als ein Schutz angesehen, den die meist die Partei der
Arbeitgeber nehmenden Behörden ihnen dadurch zu entziehen suchten, daß
sie sich weigerten, den Anträgen auf Lohnfeststellung Folge zu geben,
und die meisten Arbeiterunruhen aus dem 18. Jahrhundert haben ihren
Grund in der Erbitterung der Arbeiter über den ihnen verweigerten
Schutz. Einzelne Versuche der Gesellen, den Beistand des Parlamentes
anzurufen, gelangen, waren aber ohne nachhaltigen Erfolg. So wurde im
Jahre 1756 auf Antrag der Wollweber der _Woollen Cloth Weavers Act_
erlassen, in dem die Festsetzung der Stücklöhne den Friedensrichtern
übertragen wurde, aber auf Grund von Petitionen der Fabrikanten, die
erklärten, der Konkurrenz gegenüber nicht bestehen zu können, wurde das
Gesetz wieder aufgehoben.

Die frühere Periode der staatlichen Fürsorge wurde gegen Ende
des 18. Jahrhunderts endgültig überwunden infolge der durch das
1776 erschienene berühmte Buch von $Adam Smith$: »_The Wealth of
Nations_« verkündeten und bald allgemein angenommenen Lehre von
der wirtschaftlichen Freiheit, die dahin führte, daß 1813 das
Lehrlingsgesetz von Elisabeth als »schädlich« im vollen Umfange
aufgehoben wurde.

Dieser Grundsatz der Freiheit forderte nach damaliger Auffassung
die Beseitigung aller Vereinigungen, die im stande waren, sie zu
beeinträchtigen und, nachdem schon eine Reihe von Einzelgesetzen für
die verschiedenen Berufe vorangegangen waren, wurde 1799 durch das
Gesetz 39 _Geo. III c._ 81, den _General Combination Act_ allgemein
jede Verbindung verboten und für kriminell strafbar erklärt; dieses
Gesetz wurde auch im folgenden Jahre durch ein neues Gesetz (39 und 40
_Geo. III c._ 60) ausdrücklich bestätigt.

Nun richtete sich freilich das Verbot formell gegen die Arbeitgeber
ebensogut, wie gegen die Arbeiter, aber nicht allein waren gegen sie
nicht, wie gegen die Arbeiter, Gefängnisstrafen, sondern nur geringe
Geldstrafen angedroht, sondern vor allem gelang es niemals, gegen
sie ein Eingreifen des Friedensrichters zu erzielen, so daß ein
Parlamentsbericht von 1824 anerkennen muß, daß sich kein einziger Fall
von Verurteilung eines Arbeitgebers habe nachweisen lassen.

Erschwert wurde die Lage für die Arbeiter noch durch die nach dem
Frieden von 1815 in Verbindung mit dem niedrigen Stande der Preise
einsetzende außerordentliche Herabdrückung der Löhne. Es ist deshalb
begreiflich, daß sich überall Geheimbunde bildeten und Verschwörungen
stattfanden, die mit blutigen Verfolgungen endeten.

In dieser Not erstand den Arbeitern ein Helfer in der Person von
$Francis Plate$, eines Schneidermeisters, der sich nach Aufgabe seines
Geschäftes mit einer bewundernswerten Energie der Aufgabe der Befreiung
der Arbeiterklasse widmete. Ihm in Verein mit dem Parlamentsmitgliede
$Josef Hume$ gelang es im Jahre 1824, im Parlamente ein Gesetz (5 _Geo.
IV c._ 95) durchzubringen, welches alle Koalitionsverbote, insbesondere
die _Combination Laws_ von 1799/1800, aufhob und den gewerblichen
Verbindungen gesetzliche Anerkennung verlieh, indem dieselben nur dann
strafbar sein sollten, wenn sie Gewalt gegen Personen oder Sachen
verübten. Aber die daraufhin einsetzende allgemeine Bildung von
Gewerkvereinen in Verbindung mit erheblichen Lohnsteigerungen riefen
einen Entrüstungs- und Petitionssturm der Unternehmer hervor, und es
schien, als ob es ihnen gelingen würde, das neue Gesetz völlig wieder
rückgängig zu machen. In Wahrheit kam es jedoch nicht hierzu; dasselbe
wurde freilich aufgehoben, aber das neue Gesetz von 1825 (6 _Geo. IV
c._ 129), obgleich es formell das allgemeine Verbot von Verbindungen
wieder herstellte, berührte doch insofern die Interessen der Arbeiter
nicht allzutief, als es von dem Verbote die Verbindungen zum Zwecke der
Regelung der Löhne und der Arbeitszeit ausnahm und so das Recht der
Arbeiter zum Verhandeln über diese Punkte anerkannte. Allerdings bezog
sich dies nur auf Versammlungen, die sich mit den Arbeitsbedingungen
der in der Versammlung anwesenden Personen beschäftigten. Ebenso waren
Vereinbarungen, mit bestimmten Personen nicht zusammen zu arbeiten oder
Jemand zur Niederlegung der Arbeit zu bewegen, strafbar. Die Folgen
dieser gesetzlichen Maßregeln waren auch jetzt wieder Unruhen, die sich
bis zu Mordthaten steigerten.

Zu dieser Ungunst der Gesetzgebung kam noch der mit dem Jahre 1825
einsetzende und bis 1829 dauernde wirtschaftliche Niedergang, der keine
Ausdehnung der Gewerkschaften zuließ; alle von ihnen eingeleiteten
Lohnbewegungen endigten mit völligen Niederlagen.

Die nächste Periode in der Entwickelung der englischen Gewerkvereine
wird beherrscht durch den Einfluß des Fabrikanten $Robert Owen$, des
ersten kollektivistischen Sozialisten, der nach Vereitelung des in
seiner Kolonie New-Harmony in Nordamerika unternommenen Versuches,
ein kommunistisches Gemeinwesen ins Leben zu rufen, seine ganze
Kraft der heimischen Arbeiterbewegung widmete. Aber sein Ziel war
nicht, wie es der Grundgedanke der heutigen _Trade unions_ ist, eine
berufliche Organisation innerhalb jedes einzelnen Gewerbes, sondern
die Zusammenfassung aller Arbeiter ohne Unterschied zu einem $einzigen
umfassenden Verbande$, entsprechend dem Ideale von der gemeinsamen
absoluten Solidarität der Arbeiterinteressen. Dies ist deshalb der
Typus für die Periode von 1829-1834, dessen Unterschied gegen die
heutigen Gewerkvereine schon in dem Namen hervortritt, indem die
damaligen Verbände sich nicht _trade unions_ nannten, sondern ihre
Organisation als _trades union_, also als eine einheitliche Vereinigung
bezeichneten. Den äußeren Abschluß fanden diese Bestrebungen in der
von R. $Owen$ auf dem Kongresse in London am 6. Oktober 1833 ins Leben
gerufenen _Grand National Consolidated Trades Union_, die in kurzer
Zeit eine Mitgliederzahl von mehr als einer halben Million erreichte
und einen wahren Gewerkschaftstaumel einleitete. Die Grundlage bildeten
als Regel Vereine (»Logen«) von Angehörigen desselben Gewerbes, doch
gab es auch »gemischte Logen«. Die Leitung der ganzen Union lag in den
Händen eines Exekutivkomitees, das aus vier Personen bestand und als
Ziel offen den Generalstreik aller Lohnarbeiter ins Auge faßte. In
einzelnen Fällen wurden auch tief eingreifende Arbeitseinstellungen
unternommen. So war infolge einer von den Londoner Gasarbeitern
eingeleiteten Arbeitseinstellung Anfang März 1834 ein Teil der
Hauptstadt einige Tage nachts in völlige Dunkelheit gehüllt.

Es ist begreiflich, daß hiergegen nicht allein die Arbeitgeber alle
Mittel der Abwehr in Bewegung setzten, indem sie hauptsächlich
die Beschäftigung der Arbeiter davon abhängig machten, daß sie
»das _document_ unterschrieben«, d. h. erklärten, der Union nicht
anzugehören, sondern daß auch die staatlichen Behörden sich zum
Eingreifen verpflichtet hielten. Hierzu benutzte man nicht allein den
alten _master and servant act_, auf Grund dessen man Arbeiter wegen
Niederlegung der Arbeit zu Gefängnisstrafen verurteilte, sondern
vor Allem richtete man den Angriff gegen eine aus dem Mittelalter
überkommene Gewohnheit der Arbeiterverbände, sich mit allerlei
mystischem und phantastischem Apparate zu umgeben und sowohl bei der
Aufnahme der Mitglieder, wie bei sonstigen wichtigen Vorkommnissen
feierliche Eidesleistungen zu fordern. Gegen diesen Gebrauch brachte
man ein im Jahre 1819 erlassenes Gesetz (37 _Geo. III c._ 123) zur
Anwendung, welches die Abnahme von Eiden seitens eines ungesetzlichen
Vereins mit schweren Strafen bedrohte. Auf Grund dieses Gesetzes
wurden am 18. März 1834 sechs Arbeiter in Dorchester zu sieben
Jahren Deportation verurteilt. Hiergegen leitete die _Grand National
Consolidated Trades Union_ eine allgemeine Arbeiterbewegung ein,
die nicht nur in einer Riesenpetition mit mehr als einer Million
Unterschriften, sondern auch einer am 21. April 1834 ins Werk gesetzten
Prozession vor das Parlamentshaus, an der 100000 Menschen teilnahmen,
ihren Ausdruck fand.

Aber hinderte man hierdurch zwar den von den Arbeitgebern betriebenen
Erlaß strengerer $gesetzlicher$ Maßregeln gegen das Vereinigungsrecht,
so erwies sich doch die Union nicht als fähig, die Uebermacht der
Unternehmer auf rein $privatem$ Gebiete, zu brechen. Das höchst
wirksame Mittel, welches dieselben anwandten, bestand, wie schon
bemerkt, darin, daß Sie überall durch »Präsentierung des Dokumentes«
die Arbeiter zum Austritte zwangen. $Owen$ selbst sah sich gezwungen,
seine Organisation im August 1834 auf einem zu diesem Zwecke
einberufenen Kongresse aufzulösen und in eine »_British and Foreign
Consolidated Association of Industry, Humanity and Knowledge_«
überzuleiten, deren Ziel die Errichtung einer »Neuen moralischen Welt«
durch die Versöhnung aller Klassen war, von der aber, außer wenigen
mißglückten Versuchen der Gründung von Produktivgenossenschaften,
nichts zu berichten ist.

$Owen$, der hiermit vom Schauplatze abtritt, war, wie gesagt, ein
Vertreter des kollektivistischen Sozialismus und stand $Marx$
ziemlich nahe. Er fand bei seinem Auftreten die Ideen vor, die in
den Jahren nach 1815 die Schriften von $Cobbes$ in die englische
Arbeiterschaft hineingetragen hatten und die sich zusammenfassen
lassen als den Gedanken der Erringung der politischen Macht seitens
der Arbeiterklasse. Dieser politischen Demokratie, die er gering
anschlug, setzte $Owen$ seine »industrielle Demokratie« mit dem
genossenschaftlichen Eigentum und der genossenschaftlichen Kontrolle
der Produktion entgegen. Es war begreiflich, daß nach dem Scheitern des
$Owen$schen Gedankens das politische Ziel wieder in den Vordergrund
trat, daß die Partei der »physischen Gewalt« immer neue Anhänger fand,
mit einem Worte, daß es zu der unter dem Namen der »Chartistenbewegung«
bekannten Schreckenszeit kam, die an Gefahr für alle staatliche
und gesellschaftliche Ordnung weit alles überbot, was jemals der
Sozialdemokratie hat nachgesagt werden können.

Da diese Bewegung, die von 1837 bis 1842 ihren Höhepunkt erreichte,
aber bis 1848 ihren bedrohlichen Charakter bewahrte, durchaus
politischer Natur ist, so fällt ihre Darstellung aus dem Rahmen der
vorliegenden Aufgabe. Es sollen deshalb nur zwei Ereignisse erwähnt
werden, die die oben aufgestellte Behauptung beweisen, nämlich
einerseits die am 15. Juli 1839 seitens der Chartisten unternommene
Plünderung von Birmingham und andererseits die am 10. April 1848
erfolgte Bestellung des Generals Wellington zum Oberbefehlshaber
des Heeres, um den drohenden Angriff von 300000 Chartisten, die
gegen London heranzogen, abzuwehren. Es ist zweifellos festgestellt,
daß damals unter dem Drucke der politischen Erregung nicht allein
sonstige Gewaltthätigkeiten, sondern geradezu Mordthaten von Personen
verübt wurden, die sich sonst bei ihren Mitbürgern der besten Achtung
erfreuten und diese auch ihrer Verurteilung ungeachtet nicht verloren,
indem sie eben als politische Märtyrer angesehen wurden.

Uebrigens bestand hinsichtlich des Verhältnisses zu den _trade unions_
zwischen der Owenistischen und der Chartistenbewegung der große
Unterschied, daß die erstere die _trade unions_ als Gesamtheit in ihren
Bannkreis gezogen hatte, während sie der letzteren in ihrer Eigenschaft
als Vereinigungen durchaus fern standen, womit vereinbar ist, daß
manche ihrer Mitglieder für ihre Person zugleich eifrige Chartisten
waren.

Kann man in gewissem Sinne die bisherige Periode der _trade unions_,
die etwa bis 1843 zu berechnen ist, als die $revolutionäre$
bezeichnen, der die etwa mit dem Jahre 1860 beginnende Glanzzeit der
$parlamentarischen$ Periode gegenübersteht, so giebt es zwischen
beiden eine $Periode des Ueberganges$, in der sich die Ideen der neuen
Entwickelung vorbereiten. Indem man alle Pläne sozialer Revolution
aufgab, legte man das Hauptgewicht darauf, Wissen und Kenntnisse
unter der Masse der Arbeiter zu verbreiten und im übrigen sich auf
Maßnahmen rein praktischer Natur zu beschränken. Von der Kampfpolitik
der früheren Zeit ist kaum eine Spur geblieben, insbesondere war
das Mittel des Streiks so in Mißkredit geraten, daß nicht allein
die meisten Verbände ihn völlig aus ihrem Programm beseitigten,
sondern die Loge Portsmouth der Steinmaurer sogar beschloß, das Wort
»Streik« abzuschaffen. An Stelle des Streiks sollte das System der
Einigungsämter und Schiedsgerichte treten. Man betonte nicht allein
den Nutzen eines guten Einvernehmens mit den Arbeitgebern, um die
bestehenden Vorurteile gegen die Arbeiterverbände zu zerstören, sondern
wies vor allem darauf hin, daß die Höhe des Lohnes nicht in dem
Belieben der Unternehmer stehe, sondern dem großen Gesetze von Angebot
und Nachfrage unterworfen sei, daß es deshalb die erste Aufgabe der
Arbeiterschaft sein müsse, das Angebot von Arbeit zu verringern, wofür
man vor allem die Beschränkung der Zahl der Lehrlinge, die Beseitigung
der Ueberzeitarbeit und die Schaffung eines Auswanderungsfonds ins
Auge faßte. Insbesondere die letztere Maßregel fand allgemeinen
Anklang, und in den nächsten 20 Jahren finden wir bei den meisten
_trade unions_ einen Fonds, aus dem man Personen unterstützte, die
zur Auswanderung geneigt waren, bis die Erfahrung bewies, daß nicht
allein die Mittel für einen solchen Zweck nicht entfernt ausreichten,
sondern daß man auch gerade die kräftigsten Elemente der Arbeiterschaft
entfernte, während die schwächeren zurückblieben. Dagegen stammt aus
dieser Periode die segensreiche und auch noch heute anerkannte Politik
der »$lokalen Gewerbeämter$« zur schiedsrichterlichen Beilegung von
Streitigkeiten als Ausdruck des Systems autoritativer Verhandlungen
zwischen den Vertretern des Kapitals und der Arbeit. Die Betonung der
besseren Bildung der Arbeiterschaft, um die sich insbesondere die
allmählich in den Vordergrund des gewerkschaftlichen Lebens tretenden
Bucharbeiter (Buchdrucker und Buchbinder) Verdienste erwarben, führte
zu der immer allgemeineren Bildung von Gewerkschafts-Bibliotheken und
ebenso zu der Gründung von ständigen Gewerkschaftsblättern. »Verschafft
euch Wissen statt Alkohol« -- das ist eine in diesen öfters zu lesende
Aufforderung an ihre Leser.

Hand in Hand mit dieser veränderten grundsätzlichen Haltung ging
eine Umgestaltung der Organisation. Die Gewerkvereine hatten sich
früher nicht nur auf Personen desselben Gewerbes, sondern auch auf
einen bestimmten Ort beschränkt. Aenderte deshalb ein Mitglied seinen
Aufenthalt, so verlor es alle Vorteile seiner bisherigen Mitgliedschaft
und mußte erst an dem neuen Orte wieder einem Vereine beitreten,
der ein hohes Eintrittsgeld forderte. Dazu kam, daß infolge dieses
örtlichen Charakters innerhalb desselben Gewerbes eine ganze Reihe
von Gewerkvereinen bestanden, unter denen es keinen organischen
Zusammenhang gab. Dem half man dadurch ab, daß man nicht allein
Freizügigkeit unter den Vereinen einführte, sondern diese selbst zu
einer höheren Einheit verschmolz, indem man einen Exekutivausschuß und
einen Sekretär einsetzte. Die erste Vereinigung dieser Art war der am
1. Januar 1851 ins Leben getretene Maschinenbauerverein (_Amalgamated
engineers_).

Um den $Streiks$ entgegenzuwirken, erfand man zwei Wege: entweder
übertrug man die Entscheidung dem Exekutivkomitee, d. h. der
Zentralinstanz, so daß rein lokale Einflüsse ausgeschlossen waren,
oder man verlangte zur Einleitung eines solchen die Unterbreitung
unter das Votum der gesamten Mitgliederschaft des ganzen Landes, womit
ein erheblicher Zeitaufschub und eine Abkühlung der erregten Gemüter
gegeben war.

Die $Politik$ suchte man immer entschiedener aus den Bestrebungen der
Gewerkschaften ganz auszuschließen, mit der einzigen Ausnahme der
Beeinflussung des Parlamentes hinsichtlich solcher Gesetze, welche
unmittelbar das Interesse der Arbeiterschaft berühren. Für diesen Zweck
dagegen machte man große Anstrengungen, und so gelang es z. B. im Jahre
1844, als von den Unternehmern versucht wurde, ein Gesetz zustande zu
bringen, durch welches die Friedensrichter ermächtigt wurden, »jede
schlechte Aufführung in Bezug auf das Dienst- oder Arbeitsverhältnis«
mit zwei Monaten Gefängnis zu bestrafen und gegen jeden von seinem
Arbeitgeber verklagten Arbeiter einen Verhaftsbefehl zu erlassen,
durch Protestversammlungen und eine Riesenpetition mit zwei Millionen
Unterschriften diese Gefahr abzuwenden.

Eine eigentümliche Stellung in dieser Periode bezeichnet die »_National
Association of United Trades for the Protection of Labour_«, die von
den vereinigten Gewerkschaften Sheffields, insbesondere unter dem
Beistande des Parlamentsmitgliedes $Duncombe$, eines aristokratischen
Demagogen im guten Sinne, Ostern 1845 auf einer von 110 Vertretern
in London abgehaltenen Versammlung ins Leben gerufen wurde und
eine Reihe von Jahren einen großen Einfluß hatte, obgleich sich ihr
von vornherein gerade die großen Verbände fernhielten. Der Zweck
der Vereinigung war »die Förderung der Interessen der vereinigten
Gewerbe und deren Wohlergehens durch Schlichtung, Schiedsspruch und
Rechtsanrufung sowie durch Förderung aller politischen, sozialen
und erzieherischen Maßregeln, die die Lage der arbeitenden Klassen
zu bessern bestimmt sind«, insbesondere aber die Erringung eines
gerechten Lohnes (_fair wage_). Das Unternehmen knüpfte insofern an
die Pläne $Owens$ an, als es auf eine $Zusammenfassung aller Gewerbe$
Bedacht nahm, doch unterschied es sich von diesen nicht nur durch den
Grundzug der Mäßigung und der Fernhaltung aller anderen, als der rein
gewerkschaftlichen Politik, sondern wollte auch durchaus vermeiden, in
die Angelegenheiten der einzelnen Gewerkschaften einzugreifen. Obgleich
man auch den $genossen$schaftlichen Gedanken $Owens$ aufgriff, wollte
man ihn doch nicht in den Vordergrund stellen und beschloß deshalb auf
der am 28. Juli bis 3. August 1845 in London abgehaltenen Konferenz,
das Unternehmen in zwei Teile zu zerlegen: in eine Vereinigung »zum
Schutze der Arbeit«, welche die Interessen der Arbeiter gegenüber den
Unternehmern und im Parlamente wahrnehmen sollte, und eine solche
»zur Beschaffung von Arbeit«, welche den durch Streik arbeitslos
gewordenen Mitgliedern auf genossenschaftlichem Wege Arbeit verschaffen
sollte. Aber obgleich der Verband auf der im Juni 1846 in Manchester
abgehaltenen und von 126 Vertretern besuchten zweiten Konferenz 40000
Mitgliedern zählte, krankte er doch bald an den Schwierigkeiten,
die sich stets bei Zusammenfassung der Arbeiter aus verschiedenen
Gewerbszweigen ergeben und hauptsächlich in deren widerstreitenden
Interessen liegen; jeder Zweig glaubt sein Interesse zu Gunsten
eines anderen zurückgesetzt, was insbesondere bei Unterstützung von
Streiks sich geltend macht. Ebenso scheiterten die Versuche einer
genossenschaftlichen Organisation der Arbeit, und nachdem $Duncombe$,
der als Leiter dem Unternehmen seine ganze Kraft gewidmet hatte, 1848
infolge geschwächter Gesundheit sich hatte zurückziehen müssen, verlor
der Verband immer mehr an Bedeutung; als Zeitpunkt der formellen
Auflösung wird von $Howell$ das Jahr 1860 bezeichnet.

War der genannte Verband gewissermaßen noch ein Nachzügler der älteren
Periode, so sehen wir dagegen in der genannten $_Amalgamated Society_
of _Engineers_$, die noch heute im Mittelpunkte des gewerkschaftlichen
Lebens Englands steht, den vollen Durchbruch der neuen Anschauungen,
die sich von denen der früheren Zeit wesentlich unterscheiden.
Der Schwerpunkt liegt neben den bereits hervorgehobenen Momenten
hauptsächlich darin, daß die Vereine auf eine breitere Basis, als
die des bloßen gewerkschaftlichen Kampfes, gestellt wurden und das
Ziel ins Auge faßten, den Mitgliedern einen Rückhalt für ihre ganze
wirtschaftliche Existenz zu bieten, insbesondere durch Aufnahme der
Versicherung gegen alle diejenigen Schädigungen, die den Arbeiter
in seiner Lebensführung bedrohen. Diese vielfach angegriffene
»$Kassenpolitik$« hatte allerdings neben Vorzügen auch erhebliche
Mängel. Der wesentlichste Vorzug bestand in der Sicherung eines
festen Mitgliederbestandes, einer Sicherung, die so weit ging, daß
selbst große Streiks mit unglücklichem Ausgange den Bestand des
Verbandes kaum merklich erschütterten. Die Kehrseite dagegen tritt
hervor in einer gewissen Ausschließlichkeit, in der Schaffung einer
$Arbeiteraristokratie$, die sich dadurch behauptet, daß sie eine
tiefere Schicht zu ihren Füßen schafft, auf der sie steht. »Schutz
gegen Eindringlinge« ist ein wesentlicher Programmmpunkt, mit dem man
unmittelbar an die Verhältnisse der höheren Klassen, insbesondere
den Abschluß der studierten Kreise durch Prüfungen, sich anlehnte.
Hiermit war verknüpft eine einsichtsvollere Beurteilung der übrigen
Bevölkerungsklassen; die in der früheren Periode übliche Bezeichnung
derselben als »Müßiggänger«, die Scheidung zwischen »produktiven« und
»unproduktiven« Klassen läßt man fallen und erhebt zum Grundsatz, keine
Forderungen zu stellen, von denen man sich sagen muß, daß der Gegner
sie nicht erfüllen kann.

Das Mittel, dessen die Gewerkschaften bedurften, um zu dieser neuen
Stellung zu gelangen, war ein doppeltes. Einerseits erhoben sie
$Beiträge$ von einer solchen Höhe, wie man sie in Deutschland noch
heute $kaum$ kennt, und andererseits hatte man eine Sorgfalt der
$Geschäftsführung$ nötig, an die man früher gar nicht gedacht hatte.
Damit hängt es zusammen, daß man nicht, wie früher, die Geschäfte der
Verwaltung Arbeitern im Nebenamte übertragen konnte, sondern besondere
Sekretäre mit angemessenem Gehalte anstellen mußte. Es genügten, wie
$Webb$[5] sich ausdrücken, nicht mehr Enthusiasten und Agitatoren,
sondern man bedurfte eine Klasse ständig bezahlter Beamten, die, aus
den Reihen der trade unions selbst hervorgegangen, ausdrücklich auf
Grund ihrer Fähigkeiten zur Geschäftsführung ausgewählt wurden.

  [5] A. a. O. S. 163.

Für alles dieses liefert die _Amalgamated Society of Engineers_
den besten Typus. Ihre Entstehung verdankt sie in erster Linie den
beiden um die Entwickelung der _trade unions_ hochverdienten Männern
$William Newton$ und $William Allam$. Der erstere war Mitglied des
»Unterstützungsvereins der Dampfmaschinenarbeiter und Maschinen- und
Mühlenarbeiter«, denen bei der Bewegung die Führung zufiel. Während
$Newton$ in London für die Verschmelzung der bestehenden Vereine thätig
war, richtete =Allam= seine Bemühungen auf die Provinz, insbesondere
Lancashire und Manchester, und suchte die dort bestehende Rivalität
gegen die Hauptstadt zu besiegen. Auf einer im September 1850 in
Birmingham abgehaltenen Konferenz wurde der Plan der Verschmelzung
endgültig beschlossen und am 6. Januar 1851 konnte das Exekutivkomitee
sein Amt endgültig übernehmen. Obgleich der Bestand an Mitgliedern
zunächst nur 5000 betrug, indem eine ganze Reihe von Vereinen sich
zurückhielt, war derselbe doch bis zum Oktober auf 11000 gestiegen,
die mit einem Wochenbeitrage von 1 Shilling eine stärkere Organisation
darstellten, als man sie bis dahin überhaupt gekannt hatte.

Der neue Verein hatte sehr bald seine Feuerprobe zu bestehen, indem
er mit dem ihm gegenüber begründeten Unternehmerverein der »$_Central
Association of Employers of Operative Engineers_$« über die Frage
der Stückarbeit und der Ueberarbeit in einen Kampf verwickelt wurde,
der das höchste Interesse der ganzen Arbeiterschaft erregte. Um
einem Streik zuvorzukommen, schlossen die Unternehmer am 10. Januar
1852 ihre Werkstätten, und obgleich auch die unbeteiligten Kreise,
insbesondere unter dem Einflusse der »$Christlichen Sozialisten$«,
eines im Jahre 1851 gegründeten Vereins, der sich die Aufgabe stellte,
das Publikum zu einer gerechten Würdigung der Arbeiterforderungen zu
veranlassen und hier zum erstenmal energisch in die Arbeiterbewegung
eingriff, über 5000 Pfund beisteuerten, mußten doch die Arbeiter,
nachdem ihr Vorschlag eines Schiedsgerichts abgelehnt war, im April
die Arbeit zu den alten Bedingungen wieder aufnehmen. Aber das
Bedeutungsvolle dieses Kampfes war, daß er trotz seines ungünstigen
Ausganges die Stellung des neuen Verbandes kaum ernsthaft berührte.
Ebenso erwies sich das auch hier wieder zur Anwendung gelangte
Mittel des »Dokumentes« als wirkungslos, denn, obgleich die meisten
Arbeiter in ihrer Notlage dasselbe unterzeichneten, hielten sie
innerlich an ihrem Vereine fest, und selbst hochstehende Personen
bestritten öffentlich die Verbindlichkeit einer solchen erzwungenen
Erklärung. Im Jahre 1861 konnte die Union auf eine Mitgliederzahl
von 22000 und einen Vermögensbestand von 73398 Pfund zurückblicken.
Die Grundlage dieses Erfolges war aber »das wunderbar durchdachte
Finanz- und Verwaltungssystem, das die Union in den Stand setzte, die
Funktionen eines gewerblichen Schutzvereines mit dem einer permanenten
Versicherungsgesellschaft zu verbinden und auf solche Weise eine
finanzielle Stabilität zu erlangen, wie sie vorher nicht geträumt
worden war«[6].

  [6] $Webb$, a. a. O. S. 175.

Die Folge dieser Ereignisse war, daß der Union die anerkannte
Führerschaft der englischen Gewerkschaftsbewegung der nächsten
Jahrzehnte zufiel und daß von 1852 bis 1875 kaum eine Gewerkschaft zu
finden ist, die nicht die Einrichtungen der Maschinenbauer als Muster
und Vorbild übernommen hätte.

Einen Hauptgegenstand des Streites zwischen den Arbeitern und den
Unternehmern bildet in dieser Zeit $die Anerkennung der Gewerkschaften
als berufene Vertreter der Arbeiterschaft$. Ließ man die Politik
des »Dokumentes« von jetzt ab fallen, so wollten die Unternehmer
doch durchaus die Befugnis der Gewerkschaften, mit ihnen über die
Arbeiterforderungen zu verhandeln, nicht anerkennen, indem sie sich
ängstlich besorgt zeigten um die Freiheit der Arbeiter, die angeblich
durch die Vereine bedroht würde. Zuerst die Bauarbeiter erreichten in
den Provinzialstädten die Anerkennung von »Arbeitsstatuten« (_Working
rules_), die von den beiderseitigen Vereinigungen der Arbeiter und der
Arbeitgeber bis in die geringsten Einzelheiten festgestellt wurden und
den neuen Grundsatz der $kollektiven Ordnung des Arbeitsverhältnisses$
zur Geltung brachten.

Das Beispiel der Maschinenbauer sich zu »amalgamieren«[7] fand bei
verschiedenen Gewerben Nachahmung, und indem die intelligenten
Generalsekretäre dieser großen Arbeiterverbände durch ihren
gemeinsamen Wohnort in London die Möglichkeit eines engen
Freundschaftsverhältnisses und steten Gedankenaustausches erhielten,
entwickelte sich das System einer eigenartigen Oligarchie. Die
»_Junta_«, die bis zum Jahre 1871 die Führerschaft des englischen
Unionismus in der Hand hatte, bestand aus fünf Personen: $Allam$,
$Applegarth$, $Guile$, $Coulson$ und $George Odger$, von denen
besonders die beiden ersten sich durch eine ungewöhnliche Intelligenz
auszeichneten, während $Odger$ eine sehr wertvolle populäre
Beredsamkeit mitbrachte. $Allam$ richtete seinen ganzen unermüdlichen
Fleiß auf die Schaffung eines außerordentlich sinnreichen, wenn
auch etwas schwerfälligen Systems der Verwaltung und Kontrolle.
»Uebertriebene Vorsicht, bureaukratische Genauigkeit und eine an
Geiz streifende Sorge für Vermehrung der Vereinsgelder gehörten zu
$Allams$ Schwächen, aber zu einer Zeit, wo den »Arbeiteragitatoren«
allgemein Liederlichkeit in Geldsachen und Unfähigkeit zu angespannter
regelmäßiger Thätigkeit vorgeworfen wurde, hatten diese Schwächen
einen äußerst günstigen Einfluß auf die öffentliche Meinung zur
Folge«. »Während $Allam$ danach strebte, den »bezahlten Agitator«
in den verantwortlichen Beamten eines großen Finanzinstituts
umzuwandeln, suchte $Applegarth$ der organisierten _Trade union_
eine anerkannte soziale und politische Stellung zu gewinnen«. »Bei
allen diesen Männern fanden die Verleumder des Trade-Unionismus sich
Personen gegenübergestellt, die bedeutende Charaktereigenschaften und
außergewöhnliche Geschäftskenntnisse mit einem großen Stück jenes
offiziellen Anstandes verbanden, die der englischen Mittelklasse so
imponiert.« »Der Besitz guter Manieren war, obgleich er als eine
Kleinigkeit erscheinen mag, nicht der geringste ihrer Vorzüge. Mit
vollendeter Selbstachtung und Integrität verbanden sie Korrektheit des
Ausdruckes, durchaus vorwurfsfreies Verhalten im Privatleben und eine
bemerkenswerte Abwesenheit von allem, was an die Schenke erinnert.«
»Es war das erstemal in diesem Jahrhundert, daß die Arbeiterbewegung
unter die Leitung kam nicht von Gönnern aus den mittleren und
höheren Klassen, sondern von wirklichen Arbeitern, die für ihre
Stellung speziell vorgebildet waren[8].« Sie hatten kein bestimmtes
Glaubensbekenntnis, sondern standen dem extremen Individualismus der
englischen Radikalen ebenso unbefangen gegenüber, wie der $Marx$schen
Internationale, der $Applegarth$ und $Odger$ eine Zeit lang als
Mitglieder angehörten. Ihre Gewerkschaftspolitik war in der Praxis
darauf beschränkt, allen Arbeitern die Bedingungen zu sichern, die von
den entgegenkommendsten Arbeitgebern freiwillig zugestanden wurden.

  [7] Unter _amalgamation_ versteht man die völlige Verschmelzung
      verschiedener Berufe zu einer einheitlichen Organisation, während
      _federation_ ein bloßes Bündnis selbständiger Vereine bedeutet.

  [8] $Webb$, a. a. O. S. 189 ff.

Aber die Thätigkeit der _Junta_ griff über das rein gewerkschaftliche
Gebiet hinaus und umfaßte zugleich eine energische $politische$
Thätigkeit durch Beeinflussung des Parlamentes, und zwar beschränkte
man sich nicht auf Maßregeln, die, wie Erweiterung des Stimmrechtes
und Abschaffung der arbeiterfeindlichen Gesetze, insbesondere des
_Master and Servant Law_, das unmittelbare Interesse der Arbeiterschaft
berührten, sondern man beschäftigte sich auch mit allgemeinen Fragen,
wie der Unterstützung der amerikanischen Nordstaaten in ihrem Kampfe
gegen die Sklaverei und dem Auftreten Garibaldis. Durch diese Betonung
des politischen Elementes stellte sich die _Junta_ in entschiedenen
Gegensatz zu dem alten Unionismus, aus dessen Reihen sie lebhaft
befehdet wurde.

Neben der _Junta_ sind ein wichtiger Faktor in der nächsten
Entwickelungsperiode der _trade unions_, die allmählich in den
meisten größeren Städten ins Leben gerufenen $_trade councils_$,
d. h. gemeinsame Ausschüsse der sämtlichen an dem betreffenden Orte
vertretenen Gewerkschaften, die zuerst nur bei besonderen Vorkommnissen
zum Zweck gemeinsamer Stellungnahme und Beschlußfassung einberufen
wurden, später aber sich zu festen Organisationen entwickelten. Um 1860
gab es solche permanente _councils_ in Glasgow, Sheffield, Liverpool
und Edinburgh; am 10. Juli 1860 wurde dann das Londoner _trade council_
begründet, das bald eine besondere Bedeutung gewann. An demselben waren
zunächst nur die kleinen Vereine beteiligt, bis allmählich auch die
größeren aus ihrer Zurückgezogenheit heraustraten und sich anschlossen.
$George Howell$ und $Odger$ waren die ersten Sekretäre und schon
nach einigen Jahren stand das _council_ völlig unter dem Einflusse
der _Junta_. Uebrigens erhielt dasselbe wertvolle Unterstützung durch
eine Gruppe von jüngeren Anwälten und Schriftstellern, die es sich
zur Aufgabe machten, die berechtigten Forderungen der Arbeiter in den
Zeitungen zu vertreten.

Der Hauptgegenstand der Thätigkeit war die Organisierung einer Bewegung
gegen das _Master and Servant Law_, dessen Bestimmungen aus der in den
Worten ausgedrückten Auffassung des Verhältnisses von Herren zu ihren
Dienern entsprangen und die größte Rechtsungleichheit enthielten.
So wurde der Arbeiter, der vorsätzlich seinen Vertrag brach, mit
Gefängnis bis zu drei Monaten bestraft, während der Arbeitgeber nur auf
Schadensersatz verklagt werden konnte; auch war es bei dem letzteren
zulässig, ihn in eigener Sache als Zeugen zu vernehmen, während der
erstere in Ermangelung ausreichender Beweismittel machtlos war. Gegen
die Entscheidung der Friedensrichter, mochten sie noch so willkürlich
sein, gab es keine Berufung. In einer Anfang 1863 abgehaltenen
Versammlung des Glasgower _trade council_ wurde nachgewiesen, daß in
einem einzigen Jahre 10339 Arbeiter wegen Vertragsbruches bestraft
waren.

Auf Veranlassung der Glasgower Gewerkschaftsführer $Macdonald$ und
$Campbell$ trat im Mai 1864 in London eine $Konferenz$ von Vertretern
der _trade unions_ zusammen, die als erste gemeinsame Beratung
besondere Bedeutung hat. Auf ihre Anregung hin wurde überall eine
Bewegung gegen das verhaßte Gesetz eingeleitet, die den Erfolg hatte,
daß 1867 ein neuer _Master and Servant Act_ (30 u. 31 _Vict. c._ 141)
erlassen wurde, der einen erheblichen Fortschritt darstellte.

Aber schon zog sich ein neues Gewitter gegen die _trade unions_
zusammen. Die Unternehmer hatten, nachdem das »Dokument« bei den
letzten großen Kämpfen der Maschinenbauer und der Bauhandwerker sich
erfolglos erwiesen hatte, ein neues Kampfmittel in der Aussperrung,
dem $_Lockout_$, gefunden und wandten es in der Ausdehnung an, daß
die _trade unions_ im Juni 1866 eine $Konferenz$ nach $Sheffield$
beriefen, an der 138 Vertreter teilnahmen, um gegen diese Angriffe
Schutzmaßregeln zu ersinnen. Man begründete die $_united kingdom
alliance of organised trades_$, die aber, ohne wesentliche Erfolge
erzielt zu haben, 1870 sich wieder auflöste, nachdem die Frage, welche
Fälle im Gegensatz zum Streik als _Lockout_ zu behandeln und demgemäß
zu unterstützen seien, zu steten Streitigkeiten geführt hatte.

Auch andere Kreise, als die Unternehmer, erhoben öffentliche Anklagen
gegen den »Terrorismus der _trade unions_«, und die heute üblichen
Angriffe gegen die gewissenlosen Männer, die, ein nichtsthuerisches
Leben führend, von den Groschen der von ihnen Betrogenen leben, im
Gegensatz zu den Vertretern von Bildung, Talent und Wissen, spielen
auch in der damaligen Zeitschriftenlitteratur eine große Rolle.

Den Funken ins Pulverfaß warf ein Vorgang in $Sheffield$, wo im Hause
eines Arbeiters eine Büchse Schießpulver eine Explosion hervorrief, von
der man behauptete, daß sie ein beabsichtigtes $Attentat$ darstelle,
indem man sich zugleich auf Vorgänge ähnlicher Art bezog, die
gleichfalls in Sheffield in den letzten Jahren vorher sich ereignet
hatten. Von allen Seiten erscholl der Ruf noch einer gründlichen
Untersuchung des Treibens der _trade unions_, und diese selbst
schlossen sich der Forderung an, um den Nachweis zu liefern, daß es
sich um Vorgänge von rein örtlicher Bedeutung handele, für die die
Gewerkschaften als solche durchaus nicht verantwortlich gemacht werden
könnten. Eine im Februar 1867 eingesetzte $königliche Kommission$
erhielt den Auftrag, eine eingehende Untersuchung anzustellen, die
sich nicht auf die Vorgänge in Sheffield beschränken, sondern sich auf
alle innerhalb der letzten 10 Jahre vorgekommenen Gewaltthätigkeiten
erstrecken, auch nicht nur einzelne Vereine, sondern die ganze
Thätigkeit der _trade unions_ umfassen sollte.

Hierzu gesellte sich noch eine weitere Gefahr, die dadurch entstanden
war, daß der oberste Gerichtshof (_Queens Bench_) in einer Entscheidung
im Jahre 1867 dem Gesetze von 1825 eine Auslegung gab, nach welcher die
Gewerkschaften keine Prozeßfähigkeit, also insbesondere nicht das Recht
hatten, gegen ungetreue Kassenverwalter gerichtlich vorzugehen. Dadurch
war das Vermögen der Vereine, das sich bereits auf eine Viertel Million
Pfund belief, schutzlos den Angriffen solcher Personen preisgegeben.
$Applegarth$ berief deshalb Ende Januar 1867 nach $London$ eine
»$Konferenz der amalgamierten Berufe$«, die im wesentlichen aus den
Mitgliedern der _Junta_ und einigen ihnen nahestehenden Freunden
bestand und von 1867 bis 1871 als das eigentliche Kabinett der _trade
union_-Bewegung fungierte.

Eine wirksame Unterstützung leisteten auch in dieser schweren Zeit die
bereits erwähnten »Christlichen Sozialisten« insbesondere $Frederic
Harrison$ und der Professor $Beesly$. $Webb$[9] äußern sich dahin: »Es
würde schwer halten, den Eifer und die geduldige Ergebenheit dieser
Freunde des Trade-Unionismus und die Dienste, die sie demselben in der
Stunde der Not geleistet haben, zu übertreiben.« Unterstützt wurden die
Bestrebungen der _trade unions_ auch durch die im Jahre 1850 gegründete
$Gesellschaft zur Förderung der Staatswissenschaften$, die 1860 einen
aus den hervorragendsten Sozialpolitikern gebildeten Ausschuß zur
Untersuchung der Thätigkeit der _trade unions_ einsetzte.

  [9] A. a. O. S. 216.

Die Verhandlungen vor der $königlichen Kommission$ bedeuteten
einen vollen Sieg der Gewerkschaften. Die Kommission stellte fest,
daß selbst in Sheffield vier Fünftel der dortigen Vereine sich an
keinerlei Gewaltthätigkeiten beteiligt hätten, diese vielmehr ganz
überwiegend von nicht organisierten Arbeitern ausgegangen seien.
Allerdings stellte sich der Bericht keineswegs unbedingt auf die
Seite der _trade unions_, insbesondere versuchte er darzulegen, daß
derartige Vereinigungen den Arbeitern keinen wirklichen ökonomischen
Vorteil brächten, aber trotzdem empfahl er, ihnen unter gewissen
Voraussetzungen durch Anmeldung bei einer Registerbehörde gesetzliche
Anerkennung zu gewähren. Diese Voraussetzungen waren die Beseitigung
von Bestimmungen über die Lehrlingszahl, des Verbotes der Stückarbeit
und der Zwischenkontrakte, sowie der gegenseitigen Unterstützung
in Streikfällen. Während das Gesetz von 1825 die Verbindungen, die
sich auf die Frage des Lohnes und der Ueberstunden beschränkten, von
dem Makel der Ungesetzlichkeit ausnahm, empfahl die Kommission für
die Zukunft, nur solche Vereine für ungesetzlich zu erklären, die
geschaffen würden, um Handlungen zu vollführen, die einen Kontraktbruch
enthalten oder zum Zweck der Weigerung, mit einer bestimmten Person
zusammen zu arbeiten.

Die $Minderheit der Kommission$ ging in dem von ihr erstatteten
Sonderberichte noch weiter und stellte den Satz auf, der für die
nächste Zeit den Mittelpunkt der politischen Bestrebungen der
Gewerkschaften bildet, daß keine von einem Arbeiter begangene Handlung
strafbar sein solle, die nicht ebenso strafbar sei, wenn sie von
einem Anderen begangen werde, und daß keine von einer Verbindung von
Arbeitern ausgeführte Handlung als strafbar angesehen werden solle, die
nicht strafbar sei, wenn sie von einer Einzelperson vorgenommen werde.

Von diesem Berichte der Kommission datiert ein neues Stadium in
der Stellungnahme der öffentlichen Meinung gegenüber den _trade
unions_, die sich insbesondere auch in den Leitartikeln der Presse
wiederspiegelt. Auch große Unternehmer, wie $Brassey$, äußerten sich
öffentlich dahin, daß die Gewerkschaften erzieherisch auf die Arbeiter
einwirkten, und daß ihre Thätigkeit die Kosten der Produktion nicht
erhöhe, sondern vermindere.

Die Führer verfehlten nicht, diesen Sieg auszunutzen, und Anfang 1869
arbeitete der christlich-soziale $Harrison$ einen Gesetzentwurf aus,
den die Parlamentsmitglieder $Hughes$ und $Mundella$ im Parlamente
einbrachten, und obgleich er nicht ohne weiteres zur Annahme gelangte,
erklärte doch die Regierung sich bereit, im nächsten Jahre ihrerseits
ein Gesetz vorzulegen.

In der That brachte sie im Jahre 1871 einen $Gesetzentwurf$ ein,
durch den die bisherigen Angriffe gegen die Gewerkschaften, soweit
sie sich auf ihre angebliche Beschränkung der Freiheit des Gewerbes
bezogen, künftig ausgeschlossen sein sollen. Jeder Verein sollte das
$Recht der Registrierung$ haben, sobald seine Statuten nicht gegen das
Strafgesetz verstießen. Aber obgleich die Vorlage von den Unternehmern,
als den Wünschen der _trade unions_ zu weit entgegenkommend, wütend
angegriffen wurde, enthielt sie Bestimmungen, welche für die letzteren
sehr bedenklich waren: Es sollte nämlich jede Gewaltanwendung, Drohung
oder Belästigung, die zu dem Zwecke verübt wurde, auf die Unternehmer
oder Arbeiter einen Zwang auszuüben, streng bestraft werden. Die
unbestimmten Ausdrücke der früheren Gesetze, wie »belästigen, hemmen,
drohen, einschüchtern« waren wieder aufgenommen; das Ausstellen von
Piketts, das andauernde Hinterhergehen oder Beobachten von Personen und
selbst das friedliche Zureden, sich einer Vereinigung anzuschließen,
war ausdrücklich verboten. Aber obgleich die Gewerkschaftsführer nicht
verfehlten, alle Fälle, in denen die Anwendung dieser Bestimmungen zu
großen Härten geführt hatten, zu sammeln und geltend zu machen, und
obgleich die Gewerkschaften selbst in zahlreichen Versammlungen dagegen
protestierten, daß irgend eine Handlung, die sonst nicht strafbar sei,
dies dadurch werden solle, daß sie zur Förderung der Arbeiterinteressen
vorgenommen werde, gelang ihnen doch nichts Weiteres, als daß sie die
Zerlegung des Entwurfes in zwei Teile durchsetzten, von denen der eine
unter dem Namen $_Trade Unions Act_$ die Gewerkschaften legalisierte,
während der andere unter dem Titel »$_Criminal Law Amendment Bill_$«
sich als eine Ergänzung des allgemeinen Strafrechtes darstellte. Beide
Gesetze wurden 1871 erlassen.

Die Bewegung, die durch diese Ereignisse in der Arbeiterwelt
hervorgerufen wurde, führte übrigens zu einer wichtigen Neugestaltung
der gewerkschaftlichen Organisation, nämlich zu der Schaffung jährlich
wiederkehrender allgemeiner $Gewerkschaftskongresse$. Dieselben
haben ihren Ursprung genommen von den _trades councils_. Wir haben
bereits die im Mai 1864 in London und die im Juni 1866 in Sheffield
abgehaltenen Konferenzen erwähnt, die gewissermaßen als Vorläufer zu
betrachten sind. Aber der Gedanke, jährlich wiederkehrende Kongresse zu
berufen, ging aus von den _trades councils_ von Manchester und Salford,
die im April 1868 ein Cirkular erließen, durch das sie alle bestehenden
_trade unions_ zu einem Pfingsten 1868 in $Manchester$ abzuhaltenden
Kongresse einluden. Derselbe war von 34 Abgeordneten als Vertretern von
118000 Mitgliedern besucht und bestimmte $Birmingham$ als Ort des im
folgenden Jahre abzuhaltenden 2. Kongresses. Derselbe tagte im August
1869 und konnte bereits die Zahl von 48 Abgeordneten als Vertreter
von 250000 Mitgliedern aufweisen; dort wurde auch zuerst das später so
wichtig gewordene $parlamentarische Komitee$ eingesetzt.

Aber während diese Bewegung von der Provinz ausging, fand sie bei
der Londoner Junta eine unfreundliche Aufnahme. An dem Kongreß in
Manchester nahm außer dem in scharfer Opposition zu der Junta stehenden
$Potter$ kein einziger Londoner Vertreter teil, und in Birmingham waren
freilich $George Howell$ und $Odger$ zugegen, weigerten sich aber, in
das parlamentarische Komitee einzutreten. Obgleich hier beschlossen
wurde, den nächsten Kongreß 1870 in London abzuhalten, unterließen
es doch die Londoner Führer, ihn einzuberufen. Erst unter dem Drucke
der oben mitgeteilten Ereignisse vollzog sich ein Umschwung, und so
bildet der im März 1871 in $London$ abgehaltene Kongreß den ersten, an
dem die eigentlichen Führer der Bewegung teilnahmen. Dieser Umschwung
erhielt auch äußerlich dadurch seinen Ausdruck, daß die im Januar 1867
begründete »Konferenz der amalgamierten Berufe« sich im September
1871 zu Gunsten des parlamentarischen Komitees auflöste, indem die
Führer $Applegarth$, $Allam$, $Powell$, $Odger$ u. a. in das letztere
eintraten.

Den hauptsächlichsten Gegenstand der gewerkschaftlichen Thätigkeit
bildet in den nächsten vier Jahren die Bewegung für Abschaffung
der _Criminal Law Amendement Bill_. Man berief sich insbesondere
auf die Dehnbarkeit der in derselben enthaltenen Ausdrücke und die
Ungerechtigkeit, daß entsprechende Maßregeln der Unternehmer, wie
»schwarze Listen« und »Führungszeichen«, nicht strafbar waren, und
nachdem im Dezember 1872 verschiedene Londoner Gasheizer auf Grund des
Gesetzes mit 12 Monaten Gefängnis bestraft waren, stellte man überall
die bestimmte Forderung auf, alle auf die gewerkschaftlichen Kämpfe
bezüglichen besonderen Strafbestimmungen zu beseitigen.

Der Kongreß von $Sheffield$ 1874, auf dem 1191922 organisierte Arbeiter
vertreten waren, zeigt uns den Einfluß der hervorgerufenen Entrüstung
auf das Wachstum der Gewerkschaften.

Das Mittel, um zu einem Erfolge zu gelangen, boten die für das
Jahr 1874 bevorstehenden $Parlamentswahlen$, indem man überall den
Kandidaten der beiden großen Parteien die Frage nach ihrer Stellung
zu jener Forderung vorlegte. Während nun die Liberalen sich durchaus
ablehnend verhielten, stellten sich die Konservativen auf Seiten der
Gewerkschaften, und so gelang es ihnen mit Hülfe der letzteren, einen
entscheidenden Sieg zu erringen. An einigen Orten hatte man auch eigene
Arbeiterkandidaten aufgestellt. Die _Labour representation league_
hatte schon 1869 mit der Aufstellung $Odgers$ den ersten Versuch dieser
Art gemacht, und 1871 gelang es, von 13 Kandidaten wenigstens zwei
durchzusetzen, so daß $Alexander Macdonald$ und $Thomas Burt$ als
erste Arbeiterabgeordnete in das Parlament einzogen.

Die konservative Regierung löste denn auch ihr Wort ein, und so
wurde 1875 die $_Criminal Law Amendement Bill_$ widerrufen und
durch den $_Conspiracy and Property Protection Act_$ (38 u. 39
_Vict. c._ 86) ersetzt. Ebenso wurde das $_Master and Servant Law_$
gänzlich aufgehoben, und es trat an dessen Stelle der $_Employers
and Workmen Act_$ (38 u. 39 _Vict. c._ 90), der schon durch ihren
Namen, insbesondere Ersetzung der Ausdrücke: »Herr« und »Diener«
durch »Unternehmer« und »Arbeiter«, die veränderte Grundauffassung
anzeigt und den Gedanken von zwei selbständigen und gleichberechtigten
Vertragsteilnehmern zum Ausdruck bringt. Die Bestrafung des
Vertragsbruches wurde abgeschafft, Gefängnisstrafe soll nur den
treffen, der eigenwillig einen Vertrag bricht, obgleich er weiß
oder Grund hat, anzunehmen, daß die wahrscheinliche Folge seiner
Handlungsweise die ist, daß Menschenleben gefährdet oder schwere
körperliche Verletzungen verursacht werden oder daß wertvolles
Eigentum der Zerstörung oder schweren Beschädigung ausgesetzt wird,
das friedliche Ausstellen von Piketts wurde gestattet, die dehnbaren
Begriffe »Zwang« und »Belästigung« wurden beseitigt und die Anwendung
von Gewalt lediglich dem allgemeinen Strafgesetze unterstellt.
Keine von einer Gruppe von Arbeitern begangene Handlung ist in
Zukunft strafbar, sofern sie nicht auch bei ihrer Verübung durch
einen Einzelnen und ohne Rücksicht auf die Stellung als Arbeiter
strafbar ist. Darin lag aber zugleich die Zulässigkeit der neuen
wirtschaftlichen Form ausgesprochen, nämlich den Arbeitsvertrag nicht
mehr seitens des einzelnen Arbeiters, sondern kollektiv d. h. seitens
der ganzen Arbeiterschaft eines bestimmten Gewerbes festzusetzen.

Man darf sich jedoch durch diese äußeren Erfolge nicht darüber täuschen
lassen, daß innerlich der Trade-Unionismus sich auf absteigender
Bahn befand. Der industrielle Aufschwung, der bis 1875 andauerte,
hatte diese innere Zersetzung nicht hervortreten lassen, indem er der
Bewegung einen äußeren Anstoß gab, aber sobald er nachließ, machte sich
jener Umstand geltend und führte insbesondere Ende der 70er und Anfang
der 80er Jahre in Verbindung mit dem wirtschaftlichen Niedergange zu
einer Krisis, die nur deshalb nicht in höherem Maße verhängnisvoll
wurde, weil der Trade-Unionismus bereits eine zu starke Macht in der
Arbeiterwelt erlangt hatte.

Wir haben oben die Vorzüge der Männer wie $Applegarth$ und $Allam$
gewürdigt, aber auch ihre Mängel nicht verschwiegen. War damals vor
allem erforderlich, der Arbeiterbewegung das auf Lauterkeit des
Charakters und Solidität der Geschäftsführung beruhende öffentliche
Vertrauen zu sichern, so trat doch, nachdem dies erreicht war, der mit
dem Uebermaße der Vorsicht psychologisch untrennbar zusammenhängende
Mangel an Initiative immer schärfer hervor, und so groß die
Autorität der alten Führer war, so wurden doch die Klagen über ihren
»reaktionären Standpunkt« immer lebhafter und führten zu wesentlichen
Verschiebungen, deren wichtigste $die Verlegung des Schwerpunktes von
London in die Provinz$ war. Die $Junta$, die so lange die Führerschaft
gehabt hatte, $löste sich auf$. $Applegarth$ hatte schon 1871 sein Amt
als Sekretär niedergelegt. $Allam$ starb 1874. $Odger$ trat aus der
Gewerkschaftsbewegung zurück und widmete sich mehr der allgemeinen
Politik. Umgekehrt hatte die Bewegung in der Provinz erheblich an
Bedeutung gewonnen, und zwar insbesondere durch das Emporblühen von
zwei Industriezweigen, die in London nicht vertreten waren. Der eine
waren die $Kohlenarbeiter$, die, nachdem ihre Bewegung 1855 fast
vollständig erloschen war, besonders unter ihrem bereits erwähnten
Führer $Macdonald$ einen außerordentlichen Aufschwung nahmen und auf
dem vom 9.-14. November 1863 in Leeds abgehaltenen Kongresse eine
Nationale Union bildeten. Allerdings trat derselben bald eine durch
die Grubenarbeiter in Lancashire 1869 ins Leben gerufene andere
Organisation, die amalgamierte Association der Bergarbeiter gegenüber,
aber gerade diese Spaltung regte das Interesse an und so erreichte
die Gesamtzahl der organisierten Bergarbeiter in wenigen Jahren die
außerordentliche Höhe von 200000.

Die zweite dieser Arbeitergruppen waren die $Baumwollarbeiter$, die
seit 1853 eine amalgamierte Association besaßen, aber erst seit 1869,
insbesondere infolge der Bedeutung ihres Generalsekretärs $Thomas
Birtwistle$, in den Vordergrund der Bewegung traten.

Diese beiden Organisationen, die Bergarbeiter einerseits und die
Spinner und Textilarbeiter andererseits, bezeichnen aber zugleich
auch die Vertreter von zwei entgegengesetzten Auffassungen für das
wichtigste der Arbeiterinteressen, die $Lohnfrage$. Die eine dieser
Auffassungen ist niedergelegt in dem System der »$gleitenden Skala$«
(_sliding scale_) und beruht auf dem Grundgedanken, daß der Lohn sich
dem Preise des Produktes anzuschließen habe, sodaß er mit ihm steigt
und fällt. Insbesondere in den Spinnereibezirken von Oldham und Bolton
wurden Listen von 80 Druckseiten aufgestellt, um diesen Grundsatz in
alle Feinheiten der Technik hinein zu verfolgen, wahre Kunstwerke der
Berechnung, die ein solches Maß von Studium erforderten, daß man für
den Sekretär ein besonderes Examen hierüber einführen mußte. Dieser
Grundanschauung stellte $Macdonald$ die entgegengesetzte gegenüber,
daß unter allen Umständen ein die Aufrechterhaltung der Lebenshaltung
des Arbeiters ermöglichender Lohnsatz (_fair wage_) zu zahlen sei, der
seinerseits ein für den Preis bestimmender Faktor sein müsse.

Ein anderer Gegensatz, der aber sich nicht auf die Bergarbeiter und
die Textilarbeiter beschränkte, sondern alle Gruppen in seinen Bereich
zog, war die Stellung zu dem $Eingriffe der staatlichen Gesetzgebung
in die Fragen der Arbeiterinteressen$, ein Punkt, der sich am
schärfsten zuspitzte in der Ordnung der $Arbeitsdauer$. Während die
eine Richtung hier jeden staatlichen Eingriff ausschloß, wollte die
andere die gesetzliche Festlegung, insbesondere den Achtstundentag.
Eine Mittelmeinung, auf die man sich zuweilen verständigte, beschränkte
die Forderung auf Frauen und Kinder, verwarf aber den gesetzlichen
Maximalarbeitstag für Männer, in der Erwartung, daß diese doch
mittelbar durch jene beeinflußt werden würde.

Aber noch schärfer trat der Gegensatz der beiden Grundanschauungen
hervor hinsichtlich der beiden großen Aufgaben der Gewerkschaften,
nämlich einerseits der Unterstützung in den Notfällen des Lebens
und andererseits der Erkämpfung günstigerer Arbeitsbedingungen.
Gewiß stehen beide Richtungen, die $Hülfskassenthätigkeit$ und die
$gewerkschaftliche$ im engeren Sinne, nicht in dem Verhältnisse,
daß die eine die andere ausschlösse[10], aber offenbar ist es
möglich, einseitig das Gewicht auf diese oder auf jene zu legen. Die
alten Verbände, die unter der Leitung von Männern wie $Applegarth$
und $Allam$ groß geworden waren, gingen in der Wertschätzung der
Hülfskassenpolitik so weit, daß sie in der That die gewerkschaftliche
Seite, also die Vertretung der Arbeiterinteressen gegenüber den
Unternehmern, in unangemessener Weise zurücktreten ließen.

Dieses Ueberwiegen der Unterstützungsthätigkeit führte endlich zu
einer Praxis, die am tiefsten den Gegensatz der einen und der anderen
Grundanschauung erkennen läßt. Es ist für eine Hülfskasse natürlich,
daß sie bei der Aufnahme von Mitgliedern das Moment des $Risikos$ in
den Vordergrund rücken muß, daß sie »schlechte Risiken« vermeidet
und deshalb Personen oberhalb einer gewissen Altersgrenze überhaupt
nicht mehr aufnimmt, da sie die Wahrscheinlichkeit einer baldigen
Inanspruchnahme der Kasse bieten, ohne bereits entsprechende Beiträge
gezahlt zu haben. Aber mit dieser Rücksicht steht der Gesichtspunkt der
$Solidarität$ und der Zweck, möglichst alle Angehörigen des Berufes zu
vereinigen, um die gemeinsamen Interessen auch mit gemeinsamer Kraft
zu vertreten, in offenbarem Widerspruche. Führte deshalb schon dieser
Hülfskassenstandpunkt der alten großen Verbände zu einer Politik der
$Absonderung$, so war es nur ein weiterer Schritt, daß dieselben nicht
jedem Berufsangehörigen, sondern nur solchen den Eintritt gestatteten,
die ein gewisses Maß von Leistungsfähigkeit boten und demgemäß einen
$bestimmten Lohnsatz verdienten$. Damit war in der That der Grundsatz
der Teilung der Arbeiterschaft in eine höhere und eine niedere Schicht,
eine Aristokratie und eine rückständige Masse, ausgesprochen.

  [10] $Webb$, a. a. O., S. 270.

Führte nun der Verlust der Führerstellung der Hauptstadt mit Rücksicht
darauf, daß keine einzelne der Provinzialstädte eine solche erlangte,
zu einer Dezentralisierung des ganzen Trade-Unionismus, so gab die
bezeichnete aristokratische Politik der großen Verbände den Anlaß, daß
selbst innerhalb derselben Berufe eine Zersplitterung Platz griff,
die häufig sogar zu Reibereien und Kämpfen führte. Streitigkeiten
der einzelnen Gewerbe untereinander über ihre Abgrenzung, ähnlich
denen der alten Zünfte, füllen die Protokolle der damaligen
Gewerkschaftskongresse. Wir können also die etwa 1876 einsetzende und
bis 1885 andauernde Periode in der Entwicklung der Trade-Unionismus
bezeichnen als diejenige des $Partikularismus$ und der Sonderpolitik,
die notwendig eine Schwächung der ganzen Bewegung mit sich brachte.
Demgemäß ist das charakteristische Moment dieser Periode der allgemeine
Rückgang, die verlorenen Streiks und die Herabsetzung der Löhne.
Der Gesamtbestand von Mitgliedern ging auf denjenigen von 1871
zurück, und auf dem Kongreß in London im Jahre 1881 waren nur 463899
Gewerkschaftler vertreten.

Einer besonderen Erwähnung bedarf die in diese Zeit fallende
$Landarbeiterbewegung$, die mit dem Jahre 1872 einsetzt. Es war ja
nur natürlich, daß, wenn alle Arbeitergruppen eine Verbesserung
ihrer Lebenslage erlangten, auch die Landarbeiter glaubten, nicht
zurückbleiben zu sollen, und das damals herrschende Organisationsfieber
führte in Anlehnung an einen am 11. März 1872 ausgebrochenen Streik
von 200 Landarbeitern in Warwickshire zur Gründung einer $Nationalen
Landarbeiter-Union$, die schon am Schlusse des Jahres 100000 Mitglieder
zählte. Aber obgleich die Bewegung in $Josef Arch$ einen talentvollen
Führer hatte und bei den industriellen Vereinen warme Unterstützung
fand, war doch die Union innerhalb einiger Jahre auf wenige Tausend
Mitglieder zurückgegangen und die Bewegung als erloschen anzusehen.

Auch die schon 1833/34 versuchte Organisation der $weiblichen
Arbeiter$ wurde in den folgenden Jahren von neuem in Angriff genommen,
insbesondere von $Emma Patterson$, der Frau eines Tischlers, die,
nachdem sie von einer Studienreise nach Amerika zurückgekehrt war, im
April 1874 in den »_Labour News_« einen Aufruf erließ, in dem sie die
Notwendigkeit einer Organisation der weiblichen Arbeiter nachwies.
Der Aufruf erregte allgemeine Aufmerksamkeit, und schon nach kurzer
Zeit hatte sich ein Komitee gebildet, das am 13. Juli 1874 seine erste
Sitzung hielt und die »_Womens Protective and Provident League_«
begründete. Abweichend von dem ursprünglichen Plane von Mrs. Patterson,
einen allgemeinen Arbeiterinnenverein ins Leben zu rufen, beschloß
man, die Arbeiterinnen nach den verschiedenen Gewerben zu organisieren.
Die League, die später den Namen »_Womens trade union provident
league_« annahm, besteht noch heute und hatte im Jahre 1894 45000
Mitglieder. Mrs. Patterson starb 1886, doch fand sie in Lady Dilke eine
gleichwertige Nachfolgerin. In den folgenden Jahren trat der League ein
ähnlicher Verein unter dem Namen »_National Union of Working Women_«
mit gleichen Zielen zur Seite.

Anfangs hatten diese Bestrebungen nicht allein mit der Indolenz der
Frauen selbst und der Abneigung der öffentlichen Meinung, sondern auch
mit dem Widerstande der _trade unions_ zu kämpfen, die auf dem alten
bürgerlichen Standpunkte standen, daß die Frau ins Haus gehöre. Später
drang jedoch die Einsicht durch, daß die Organisation der Arbeiterinnen
in dem eignen Interesse der Männer liege, und so beschloß der Kongreß
von Dundee 1889 ausdrücklich, dieselbe zu unterstützen.

Die Periode von 1875-1885 ist aber nicht allein, wie schon bemerkt,
eine solche der Zersplitterung, sondern auch eine der inneren Auflösung
und Schwäche. Die Führer, die an die Stelle der alten Mitglieder
der Junta getreten waren, insbesondere $Henry Broadhurst$, $John
Burnett$, $Prior$ und $George Shipton$, übernahmen von ihren Vorgängern
die Politik der Bedächtigkeit und Vorsicht. Die Kongresse lehnten
grundsätzlich die Verhandlung tiefer eingreifender Fragen ab, und
da man auch die innere Organisation als eine Aufgabe der einzelnen
Vereine ansah, so gestalteten sich die Kongresse immer mehr zu bloßen
Auseinandersetzungen persönlicher Art unter den Mitgliedern. In
allen Fragen der Taktik und des Prinzips herrschte stets die größte
Einstimmigkeit, indem von der durch das parlamentarische Komitee
vorbereiteten Tagesordnung alle gewerkschaftlichen Streitpunkte
ausgeschlossen waren. Auch in dem parlamentarischen Komitee selbst
herrschte völlige Ruhe; man wählte in der Regel dieselben Mitglieder
wieder, und so war H. Broadhurst 14 Jahre lang Vorsitzender, bis er als
Unterstaatssekretär in das Ministerium des Innern berufen und durch
Shipton ersetzt wurde.

Die einzige Angelegenheit von größerer Bedeutung, die in dieser Periode
von den Gewerkschaften eifrig betrieben wurde, war die Regelung der
$Haftpflicht der Unternehmer bei Unfällen$. Nach dem gemeinen Rechte in
England ist Jeder verpflichtet, den Schaden zu ersetzen, den er selbst
oder seine Angestellten im Rahmen ihrer Thätigkeit verschuldet haben.
Aber von diesem Grundsatze besteht eine wichtige Ausnahme für die
»Arbeitsgemeinschaft«, indem er nicht Platz greift, falls der Schaden
durch einen bei derselben Arbeit Beteiligten verursacht ist. Hierdurch
ist die Entschädigungsbefugnis der Arbeiter in den meisten Fällen
ausgeschlossen. Obgleich es der Agitation der Gewerkschaften gelang,
im Jahre 1880 ein Gesetz (_Act. 43 u. 44 Vict. c. 52_) durchzubringen,
welches eine teilweise Reform darstellt, indem das Parlament die
Verpflichtung der Unternehmer aussprach, ihre Arbeiter gegen Unfall zu
versichern, so war doch dadurch wenig geholfen, da den Unternehmern
das »$_contracting out_$« gestattet, d. h. die Befugnis gegeben war,
die gesetzliche Bestimmung durch den Arbeitsvertrag auszuschließen,
wovon sie begreiflicherweise weitgehend Gebrauch machten. In der
Parlamentssession 1893/94 nahm das Unterhaus ein Gesetz an, durch
welches die ganze Bestimmung über die Arbeitsgemeinschaft beseitigt
und der Arbeiter jedem anderen Staatsbürger gleichgestellt, auch
das _contracting out_ für unwirksam erklärt wurde; doch scheiterte
die Vorlage im Oberhause und so ist eine befriedigende Ordnung der
Angelegenheit noch heute nicht erzielt.

Im übrigen verhielten sich die _trade unions_ gegen alle Vorschläge,
die in der gleichen Zeit die Arbeiter anderer Länder bewegten, völlig
ablehnend, und noch auf den Kongressen von 1882 und 1883 wurden Anträge
hinsichtlich der Ausdehnung des Wahlrechts auf alle erwachsenen Männer
mit großer Mehrheit verworfen. Dagegen erwärmte man sich für die
Schaffung von bäuerlichen Stellen und eines eignen Hauses für jeden
Arbeiter, sowie die Gründung von Produktivgenossenschaften, während man
jeden staatlichen Eingriff in den Arbeitsvertrag grundsätzlich verwarf.
Ueberhaupt geriet der Trade-Unionismus völlig in das Fahrwasser des
bürgerlichen wirtschaftlichen Liberalismus, und einzelne vom sozialen
Standpunkte als Fortschritte zu begrüßende Maßregeln sind lediglich
der liberalen Partei im Unterhause ohne Mitwirkung der _trade unions_
zuzuschreiben. Dazu gehört z. B. das Gesetz, welches die Auszahlung
des Lohnes in Schankwirtschaften verbietet, hinsichtlich dessen das
parlamentarische Komitee sich zwar zustimmend äußerte, aber mit
der Bemerkung, daß das Gesetz für die organisierten Arbeiter nicht
notwendig sei. In derselben Weise erklärte man 1877 hinsichtlich einer
Verschärfung des Druckverbotes kein Bedürfnis anerkennen zu können, und
erst 1887 gelang es, ein solches Gesetz zur Annahme zu bringen.

Ein Umschwung der Anschauungen wurde zuerst angebahnt durch die in
die Jahre 1880-1883 fallende ganz ungewöhnliche Verbreitung des
Buches: »Fortschritt und Armut« von dem Amerikaner $Henry George$
mit seinen Forderungen der Verstaatlichung des Grund und Bodens
bezw. der Besteuerung der Grundrente. Hier war ein neuer Gedanke in
die Geister geworfen und zum Nachdenken darüber angeregt, ob nicht
in den Unterlagen der bestehenden Wirtschaftsordnung ein Grund
für die unbefriedigende Lage der Arbeiterklasse zu finden sei.
Der Hinweis darauf, daß die ungemeine Steigerung der Produktion
und des Gütervorrates infolge der Fortschritte der Technik allen
Bevölkerungsklassen zu gute kommen müsse, während er bis jetzt wegen
Mangels angemessener Verteilung nur zu jähem Wechsel von Perioden
des Aufschwunges und tiefgreifender Krisen Anlaß gebe, führte dazu,
$sozialistische Anschauungen$, deren Verbreitung früher vergeblich
versucht war, dem Verständnisse näher zu bringen.

Im Zusammenhang hiermit steht die Thätigkeit der $_Fabian Society_$,
die 1883 gegründet wurde und durch die Massenverbreitung ihrer
»_Fabian Essays in Socialism_« und »_Fabian Tractats_« sowie durch
Tausende von Vorträgen einen weitgehenden Einfluß auf die öffentliche
Meinung, insbesondere auch auf die Arbeiterschaft gewann. Vorwiegend
aus gebildeten Kreisen hervorgehend, vertritt die Gesellschaft einen
gemäßigten Sozialismus, den sie nicht plötzlich und gewaltsam, sondern
schrittweise und allmählich zu verwirklichen bestrebt ist, wie sie in
dem von _Fabius cunctator_ entnommenen Namen andeuten will.

Unterstützung fanden die theoretischen Erörterungen durch statistische
Erhebungen über die Notlage der besitzlosen Klassen, wie sie von
mehreren Seiten ins Werk gesetzt wurden. Besondere Verdienste erwarb
sich in dieser Beziehung ein reicher Großkaufmann, $Charles Booth$, der
1886 eine systematische Untersuchung über die Verhältnisse in London
einleitete, aus der sich ergab, daß 1-1/4 Millionen Menschen unter die
von ihm gezogene »Linie der Armut« fielen, daß 32% der Bevölkerung der
Hauptstadt in einem Zustande chronischer Armut lebten, die nicht nur
die Entwickelung zu höherer Kultur, sondern sogar die Vorbedingungen
physischer Gesundheit und gewerblicher Leistungsfähigkeit ausschloß.

So war der Boden vorbereitet, daß neben den $beiden bisherigen
gewerkschaftlichen Richtungen$, von denen die eine die
$Hülfskassenthätigkeit$, die andere den Kampf um $bessere
Arbeitsbedingungen$ in den Vordergrund stellte, sich eine $dritte$
entwickeln konnte, die den Schwerpunkt in die $Ordnung des
Arbeitsverhältnisses durch staatliche Maßregeln$ vorlegte, die sich im
übrigen aber wieder abstuft von dem Standpunkte des Staatssozialismus
bis zum reinen Kollektivismus und der Anhängerschaft der Marxistischen
Sozialdemokratie.

Einen bedeutenden Einfluß auf diese Entwickelung haben vor allem zwei
Männer gewonnen, deren Stetigkeit bis zu einem gewissen Grade für die
Stellung der heutigen englischen Arbeiterschaft typisch ist, nämlich:
$Burns$ und $Mann$.

$John Burns$, 1859 in Battersea geboren, beteiligte sich schon als
Lehrling in einer Maschinenfabrik an öffentlichen Versammlungen, trat
dann dem amalgamierten Maschinenbauervereine bei und benutzte die
Dauer einer Beschäftigung in Westafrika zum gründlichen Studium der
Schriften von Adam Smith und John Stuart Mill. In der _socialdemocratic
federation_, der er 1883 beitrat, wurde er bald das hervorragendste
Mitglied; seinem Einflusse verdankten insbesondere die Dockarbeiter
in dem unten zu erwähnenden großen Streik ihre Erfolge. Bei den
Wahlen 1892 wurde er für Battersea in das Parlament gewählt und
auf dem Trade-Unions-Kongreß von 1893 wurde er Vorsitzender des
parlamentarischen Komitees.

Auch $Tom Mann$, der 1856 in Foleshill geboren wurde, ist
Maschinenbauer und trat 1878 dem amalgamierten Verein bei. Nachdem
er sich insbesondere an den $George$'schen Schriften gebildet und
1884 durch einen Aufenthalt von 6 Monaten die nordamerikanischen
Verhältnisse kennen gelernt hatte, wurde auch er Mitglied
der _socialdemocratic federation_ und gab zu Gunsten seiner
Agitationsthätigkeit seinen bürgerlichen Beruf auf. Auch er war 1889 an
den großen Streiks der Gasarbeiter und der Dockarbeiter hervorragend
beteiligt und wurde demnächst Vorsitzender in dem Gewerkvereine der
letzteren. 1891 wurde er in die königliche Kommission zur Untersuchung
der Arbeiterverhältnisse berufen; 1894 wurde er Sekretär der
neugebildeten unabhängigen Arbeiterpartei.

Das Element, welches jetzt neu in die Arbeiterbewegung eingeführt
wurde und die Begründung einer neuen Periode bedeutet, waren die
$ungelernten Arbeiter$, die von den alten _trade unions_ grundsätzlich
ausgeschlossen waren und nun in dem Sozialismus das neue Evangelium der
Befreiung begrüßten. Für sie war nicht allein die Hülfskassenpolitik
unverwendbar, da sie bei ihren geringen Löhnen nicht imstande waren,
erhebliche Beiträge zu leisten, sondern auch der gewerkschaftliche
Kampf aussichtslos, da ihre Kraft zu gering war, um selbst bei
Zusammenfassung einen ausreichenden Machtfaktor zu bilden. Ihnen blieb
deshalb nichts übrig, als sich an die $Hülfe des Staates$ zu wenden.

Vor die Oeffentlichkeit trat die neue sozialistische Bewegung
zuerst im Februar 1886 durch Organisierung einer Anzahl
Arbeitslosenversammlungen, bei denen es zu großen Tumulten kam. Die
deshalb gegen die Führer $Hyndman$, $Burns$, $Champion$ und $Williams$
wegen Aufruhrs erhobenen Anklagen führten jedoch zu Freisprechungen.

Hieran schloß sich dann die $Periode der großen Streiks$. Eingeleitet
wurde sie durch den im Juli 1888 wegen harter Behandlung unternommenen
Ausstand von 672 »$Zündholz-Fabrikmädchen$« in London, die, von Frau
$Annie Besant$ ins Leben gerufen, eine so allseitige Unterstützung
im Publikum fand, daß unter dem Drucke der öffentlichen Meinung
die Unternehmer nachgeben und Abhülfe schaffen mußten. Dieser Sieg
bedeutete eine ganz neue Entwickelung der Arbeiterverhältnisse.
Hatte es sich bisher lediglich darum gehandelt, die Kräfte der
streikenden Teile gegeneinander zu messen, so hatten hier Arbeiterinnen
einen Erfolg erzielt ohne Hülfsmittel und ohne Organisation, nicht
aus eigener Kraft sondern durch das Eingreifen der unbeteiligten
Bevölkerungsklassen. Offenbar war unter solchen Umständen auch für die
ungelernten Arbeiter eine Besserung möglich.

Nachfolge fand das Vorgehen der Zündholzarbeiterinnen bei den
Londoner $Gasarbeitern$, die eine Union der Gasarbeiter und sonstigen
Arbeitsleute (_Gas workers and general labourers' union_) gründeten
und ohne Streik die Herabsetzung der Arbeitszeit von 12 auf 8 Stunden,
verbunden mit einer kleinen Lohnerhöhung, erreichten.

Aber den Höhepunkt der Bewegung bildet der große $Dockarbeiterstreik$.
Die Arbeit in den Docks und beim Beladen und Entladen der Schiffe
im Londoner Hafen ist naturgemäß eine sehr ungleichmäßige, da
sie durch das Eintreffen der Schiffe bedingt ist. Deshalb halten
die Dockverwaltungen und Werftbesitzer nur einen kleinen Stamm
fester Arbeiter, die sie im Bedarfsfalle aus den Reihen der sog.
Zufallsarbeiter (_Casuals_) durch diejenigen ergänzen, die sich
arbeitsuchend vor den Thoren der Docks drängen, um bei einer sich
bietenden Gelegenheit die Ersten zu sein, die Beschäftigung erhalten.
Aber nicht allein dauert diese oft nur wenige Stunden, sondern infolge
des Ueberangebotes sind auch die Löhne auf das äußerste gedrückt, und
außerdem führt das Herumtreiben ohne Arbeit zu einer großen moralischen
Gefahr. Auf die Klasse dieser bejammernswerten Menschen richteten
die Londoner Sozialisten ihre Fürsorge, indem sie eine Organisation
derselben ins Leben zu rufen versuchten. Nachdem diese Versuche
anfangs wenig Erfolg gehabt hatten, brachte am 12. August 1889 ein
unbedeutender Streit einen Ausstand der Arbeiter auf dem _South West
India Dock_ zum Ausbruche, der sich unter Führung von $Ben Tillet$
(der selbst Arbeiter in einem Thee-Lagerhause war) und Beihilfe von
$John Burns$ und $Tom Mann$, wie ein Lauffeuer auf alle Docks nördlich
der Themse ausbreitete. Auch die beiden großen Vereine der Stauer
traten auf die Seite der Streikenden, und so hatten sich binnen einer
weiteren Woche alle am Themseufer beschäftigten Arbeiter dem Streik
angeschlossen, der über vier Wochen hindurch den größten Hafen der Welt
völlig lahm legte. Ein förmlicher Enthusiasmus für die Streikenden
bemächtigte sich aller Gesellschaftsklassen, so daß nicht weniger
als 48736 Pfund zur Unterstützung eingingen, und unter dem Drucke
der öffentlichen Meinung gelang es der Vermittelung hervorragender
Personen, insbesondere des Erzbischofs Kardinal $Manning$, alle
Forderungen der Arbeiter, die in der Erhöhung des Lohnes auf 6 Pence
für die Stunde, der Abschaffung der Zwischenverdingungen und der
Stückarbeit, Mehrvergütung für Ueberzeit und Mindestanstellung auf
vier Stunden bestanden, durchzusetzen.

Ueberall wurden jetzt Vereine der ungelernten Arbeiter ins Leben
gerufen, deren Mitgliederzahl sich innerhalb Jahresfrist auf
200000 belief. An die beiden großen Flutwellen in dem englischen
Trade-Unionismus von 1833/34 und 1873/74 hatte sich die dritte
angeschlossen.

Der Geist dieser neuen Unionen war ein wesentlich anderer, als bei
den alten. Geringe Beiträge bei großen Mitgliederbeständen bedingten
schon für sich allein die Ablehnung der Unterstützungspolitik; umsomehr
mußte deshalb der Kampfcharakter in den Vordergrund treten. Als
hauptsächlichste Ziele bezeichnete man die Verringerung der Arbeitszeit
und die Beseitigung der Sonntagsarbeit.

Naturgemäß übte dieser »$Neue Unionismus$« erheblichen Einfluß auch
auf diejenigen Kreise, die ihm nicht unmittelbar angehörten, und zwar
nach zwei Seiten, nämlich sowohl auf die alten Gewerkschaften, wie
auf die Entwickelung des eigentlichen Sozialismus. Hatte auch die
Sozialdemokratie im deutschen Sinne, insbesondere die Marxistische
Propaganda in England zunächst wenig Boden gefunden, so war sie doch
gegen Ende der 80er Jahre immer mehr gewachsen und stand auf dem
Sprunge, größere Kreise insbesondere unter den ungelernten Arbeitern
zu ergreifen. In dem Hauptorgane derselben, der »_Justice_«, und
zwar in den Jahrgängen 1884-1889 und in den Veröffentlichungen der
$_socialdemocratic federation_$ finden wir starke Anklänge an $R.
Owen$ und die Periode von 1833/34. Nicht allein die Vereinigung aller
Arbeiter ohne Unterschied und in allen Ländern der Welt zu einem
einzigen großen Bunde und die Herstellung einer umfassenden Republik
auf Grundlage genossenschaftlicher Produktion und Gemeinbesitz aller
Produktionsmittel wird unter ausdrücklicher Anlehnung an $Owen$
gefordert, sondern auch die Anwendung von Gewalt wird entweder mit
den Worten des kommunistischen Manifestes ausdrücklich empfohlen oder
mindestens als eine offene Frage behandelt, deren Entscheidung von dem
Verhalten der besitzenden Klassen abhängen werde.

Hierin bewirkte das Jahr 1889 einen weitgehenden Umschlag, indem es
»den Strom der sozialistischen Arbeiterbewegung aus revolutionären
in konstitutionelle Kanäle leitete«[11]. Der Plan, »die Arbeiter
aller Gewerbe und aller Grade zu einem Ansturm auf das mörderische
Monopol der Minderheit zu vereinigen«, wird mit dem Aufschwunge der
politischen Demokratie von der Tagesordnung abgesetzt. Gerade als
der Kampf der Dockarbeiter sich zur Entscheidung neigte, flackerte
für einen Augenblick die Idee eines Generalstreikes auf, aber nur,
um auch alsbald als unausführbar aufgegeben zu werden. Als die neuen
Führer der Bewegung den Problemen der Verwaltung gegenüber wirklich
Stellung zu nehmen hatten, ließ man die speziell Owenschen Merkmale der
sozialistischen Propaganda ruhig fallen[12].

  [11] $Webb$, a. a. O., S. 352.

  [12] $Webb$, a. a. O.

$Burns$ wurde im Januar 1889 in den Londoner Grafschaftsrat gewählt
und mußte sich gerade dort auf praktischem Gebiete bald von der
Unmöglichkeit der sozialistischen Pläne überzeugen. Es kann deshalb
nicht überraschen, daß sowohl er als $Tom Mann$ der $_socialdemocratic
federation_$ den $Rücken kehrten$, wofür sie von deren Anhängern mit
den heftigsten Angriffen überhäuft wurden. »Als die »neuen Unionisten«
abtrünnig wurden, hörte der revolutionäre Sozialismus auf, um sich
zu greifen, und der Wetteifer in der Propaganda für den Kampf um
gesetzliche Reformen wurde das bezeichnende Merkmal der englischen
sozialistischen Bewegung[13].«

[13] $Webb$, a. a. O., S. 353.

Noch interessanter als die Auseinandersetzung, welche der
Neu-Unionismus mit der Sozialdemokratie zu vollziehen hatte, ist
diejenige mit dem alten Unionismus und der Versuch des Sozialismus,
dort Eingang zu erhalten. Den ersten Versuch, den Boden für
sozialistische Ideen zu ebnen, unternahm $Adam Weiler$, ein Freund
von $Marx$, und eifriges Mitglied der Internationale 1878 auf dem
Kongresse in Bristol, indem er zu Gunsten der gesetzlichen Beschränkung
der Arbeitszeit der Männer eine Rede hielt und im folgenden Jahre
einen Antrag zu Gunsten der $Nationalisierung des Grund und Bodens$
einbrachte, der aber nicht einmal eine zweite Unterschrift zu erlangen
vermochte. Im Jahre 1882 sah man bereits die Wirkung der Georgeschen
Lehre, und derselbe Antrag wurde mit 71 gegen 31 Stimmen angenommen.
Allerdings schien dies mehr ein Zufallserfolg gewesen zu sein, denn
in den nächsten 5 Jahren wurde der gleiche Antrag stets abgelehnt.
Aber die Minderheiten stiegen von Jahr zu Jahr, und nachdem 1887 in
$Swansea$ der Antrag eine kleine Mehrheit erlangt hatte, wurde er 1888
in $Bradford$ sogar mit 66 gegen 5 Stimmen zum Beschlusse erhoben.

Hinsichtlich der $gesetzlichen Regelung der Arbeitsdauer$ gelangte
$Weiler$ noch rascher zum Siege, indem er 1883 eine Resolution
durchsetzte, durch die das parlamentarische Komitee beauftragt wurde,
Schritte zu thun, um für alle Arbeiter im Dienste öffentlicher
Behörden oder von Gesellschaften, die vom Parlamente mit Vollmachten
ausgestattet seien, die gesetzliche Beschränkung der Arbeitsdauer auf
8 Stunden herbeizuführen. Da der Beschluß nur bei geringer Beteiligung
gefaßt war, so suchte das parlamentarische Komitee ihn zunächst ebenso
zu ignorieren, wie denjenigen hinsichtlich der Nationalisierung des
Grund und Bodens. Aber die auf Beschluß der beiden folgenden Kongresse
vorgenommenen Urabstimmungen bewiesen, daß der Gedanke selbst in
solchen Unionen der herrschende geworden war, die früher durchaus
gegnerisch gesinnt gewesen waren, und ferner, daß die bisherige
Zulässigkeit der Ueberstunden dahin geführt hatte, den Neunstundentag
zu einer Illusion zu machen, indem über die Hälfte der Arbeiter
Ueberschichten hatte.

Unter den $Bergarbeitern$ führte diese Frage zu einer $Spaltung$ und
einem scharfen Gegensatze zwischen den Bezirken von Northumberland
und Durham auf der einen und den übrigen auf der andern Seite, indem
die ersteren die gesetzliche Beschränkung der Arbeitsdauer selbst für
Knaben ablehnten, während die letzteren sie befürworteten. Die Leitung
der $_National-Union_$ war freilich seit dem 1881 erfolgten Tode
$Macdonalds$ in die Hände der Führer von Northumberland gefallen und
hielt deshalb an dem Prinzip der gleitenden Skala und Bekämpfung der
gesetzlichen Regulierung fest, aber die Folge hiervon war, daß, nachdem
der Streit auf den jährlichen Bergarbeiterkongressen von 1885-1888
mit steigender Erbitterung geführt war, auf einer im September 1888
in Manchester abgehaltenen Konferenz eine Gegenorganisation in der
$Föderation der Bergarbeiter$ (_miners federation_) gegründet wurde,
der sich allmählich alle Bezirke außer Northumberland und Durham
anschloßen. Im Jahr 1893 zählt die Förderation bereits über 200000
Mitglieder und ist damit die stärkste aller bestehender Unionen
geworden.

Einen letzten Gegenstand des Streites bildete die Frage der
$internationalen Kongresse$, die insofern mit der Stellung zum
Sozialismus zusammenhing, als dessen Gegner mit der festländischen
Sozialdemokratie keine Berührung haben wollten und deshalb jenen
Gedanken bekämpften. Schon 1883 und 1886 hatte das parlamentarische
Komitee nur ungern und auf ausdrücklichen Beschluß des Kongresses die
beiden internationalen Zusammenkünfte in Paris[14] beschickt. Den
Beschluß, 1887 nach London einen Kongreß zu berufen, hatte es einfach
unausgeführt gelassen, und erst einem nochmaligen Beschlusse in
Swansea 1887 gelang es, den Widerstand zu überwinden, so daß 1888 ein
internationaler Kongreß in London abgehalten wurde, wobei das Komitee
nur die Beschränkung durchgesetzt hatte, daß von demselben die deutsche
Sozialdemokratie ausgeschlossen werden sollte.

  [14] Siehe unten.

Unter diesen Umständen wurde die Stellung der alten Führer und
insbesondere des parlamentarischen Komitees immer schwieriger; seine
alten Forderungen mußte es, da sie den Anschauungen der Mehrheit
der Kongresse widersprachen, Schritt für Schritt fallen lassen,
während es sich auf der anderen Seite sträubte, dafür die neuen an
die Stelle zu setzen. Der einzige Punkt, hinsichtlich dessen in den
Jahren 1884-1894 eine erfolgreiche Thätigkeit zu verzeichnen ist,
besteht in der eingeleiteten Agitation zur Erlangung »gerechter Löhne«
(_fair wages_), indem man die staatlichen und städtischen Behörden zu
veranlassen suchte, Lieferungen nur unter der Bedingung zu vergeben,
daß an die Arbeiter die von den _trade unions_ anerkannten Löhne
gezahlt würden. Allmählich ist dies in dem Maße gelungen, daß 1894
bereits 150 städtische Behörden diesen Grundsatz angenommen hatten. Den
staatlichen Behörden ist dies durch einen Parlamentsbeschluß vom Jahre
1895 ausdrücklich zur Pflicht gemacht.

Trotzdem wurde der Gegensatz immer schärfer und würde bereits 1889
auf dem Kongresse in $Dundee$ zu einem Sturze des parlamentarischen
Komitees geführt haben, wenn nicht die Sozialisten den Fehler gemacht
hätten, die Gegner in gehässiger Weise persönlich anzugreifen, wodurch
sie die Stimmung in der Weise gegen sich aufbrachten, daß der Kongreß
mit einer entschiedenen Niederlage der Sozialisten endete.

Aber schon das nächste Jahr brachte in $Liverpool$ den Umschwung. Der
eigene Verein von $Henry Broadhurst$ hatte sich für den Achtstundentag
erklärt, und nachdem auch der Kongreß mit 193 gegen 155 Stimmen sich
diesen Standpunkt zu eigen gemacht hatte, sah $Broadhurst$ sich
gezwungen, seine Stellung als Sekretär des parlamentarischen Komitees
niederzulegen[15]. Sein Nachfolger wurde $Fenwick$, der Vertreter der
Kohlenarbeiter von Northumberland, der zwar ebenfalls ein Anhänger
der liberalen Politik war, den sozialistischen Forderungen aber nicht
so schroff gegenüberstand, wie $Broadhurst$. Auch $Shipton$ erklärte
seine Bekehrung zu den neuen Anschauungen, und so war der Kongreß
von Liverpool ein ebenso entschiedener Sieg der sozialistischen
Anschauungen, wie der von $Dundee$ eine Niederlage derselben gewesen
war.

  [15] Später hat auch $Broadhurst$ sich zu dem Grundsatze des
       Achtstundentages bekehrt und ist 1893 von neuem in das
       parlamentarische Komitee gewählt.

Im folgenden Jahre hat man dann allerdings in $Newcastle$ den gefaßten
Beschluß ganz wesentlich eingeschränkt, indem man die Ausnahme
beifügte, daß der Achtstundentag da nicht zur Anwendung gelangen solle,
wo die Mehrheit der organisierten Mitglieder eines Gewerkes in geheimer
Abstimmung ihn ablehne, aber in dieser Form ist die Forderung auch 1892
auf dem Kongresse von $Glasgow$ mit überwältigender Mehrheit und 1893
in $Belfast$ mit 197 gegen 8 Stimmen angenommen. Seitens der Regierung
ist in allen Kriegs- und Marinewerkstätten der achtstündige Arbeitstag
eingeführt, und es ist wahrscheinlich, daß diese Einrichtung immer mehr
Nachahmung finden wird.

Ganz ähnlich ist der Verlauf gewesen hinsichtlich der eigentlichen
sozialistischen Grundforderung, nämlich der $Ersetzung der
Privatproduktion durch die kollektive$. Wie schon erwähnt, hatte 1888
der Kongreß von $Bradford$ die Verstaatlichung des Grund und Bodens
gefordert, aber erst in $Belfast$ wurde dies auf alle Mittel der
Produktion ausgedehnt durch den am 6. September 1893 mit 137 gegen
97 Stimmen gefaßten Beschluß, nur solche Kandidaten zu unterstützen,
die für diesen Programmpunkt einträten. Dieser Beschluß wurde am 6.
September 1894 in $Norwich$ mit 219 gegen 61 Stimmen bestätigt.

Der Verschiebung in der prinzipiellen Richtung, wie sie in dem
Programme zum Ausdruck kommt, hat auch eine Aenderung in den
leitenden Personen entsprochen. Während 1893 $Fenwich$ trotz seines
antisozialistischen Standpunktes als parlamentarischer Sekretär
nochmals wiedergewählt wurde, da man noch keinen geeigneten Ersatzmann
besaß, hat man ihn 1894 in Norwich fallen lassen und an seine Stelle
den Bergmann $Samuel Woods$ gewählt, der den Sozialisten wesentlich
näher steht, indem er zwar ein Gegner der Verstaatlichung der
Produktionsmittel ist, aber für den gesetzlichen Achtstundentag
eintritt. Der ausgesprochene Sozialist $Tom Mann$ unterlag mit einer
starken Minderheit.

Auf dem vom 2. bis 6. September 1895 in $Cardiff$ abgehaltenen
Kongresse ist nun aber ein Rückschlag erfolgt, der sich aus der,
durch Rückgang der »neuen« G.-V., der ungelernten, insbesondere der
Dockarbeiter hervorgerufenen Verschiebung erklärt. Der parlamentarische
Ausschuß hatte bereits eine Reihe von Veränderungen der
Geschäftsordnung beschlossen, die der älteren Richtung im Verhältnis
zu der jüngeren ein Uebergewicht verschaffen mußten, nämlich, daß nur
solche Vertreter zugelassen werden sollten, welche den Beruf, den sie
vertreten, auch thatsächlich ausüben oder Beamte einer Organisation
sind, daß ferner die lokalen Gewerkschaftskartelle, deren bisherige
Beteiligung eine Doppelvertretung bedeutete, ausgeschlossen sein, und
daß die Abstimmung nicht mehr nach der Zahl der erschienenen Vertreter,
sondern nach der Mitgliederzahl der vertretenen Vereine (je 1 Stimme
auf 1000 Mitglieder) stattfinden solle. Durch diese Aenderungen
war das Stimmenverhältnis der neuen zu den alten Vereinen auf 357
zu 604 herabgesetzt, und so wurde denn der Antrag angenommen, die
$Verstaatlichung$ nicht für alle Produktionsmittel, sondern nur für den
Grund und Boden, die Bergschätze und die Eisenbahnen und daneben die
$Kommunalisierung$ der Werft- und Häfenbetriebe zu fordern. Allerdings
wurde beschlossen, den deutschen Sozialdemokraten die Sympathie des
Kongresses für ihren Kampf gegen die Behörden auszusprechen und
gegen die Uebergriffe der letzteren zu protestieren, doch wurden in
den parlamentarischen Ausschuß nur zwei Sozialisten ($Thorne$ und
$Wilson$) gewählt. Als Sekretär wurde $Samuel Woods$ wiedergewählt.

Diese antisozialistische Strömung ist auf dem Kongresse in $Edinburgh$
(7. bis 12. September 1896) noch entschiedener zum Ausdrucke
gelangt. Zunächst machte sich dies geltend bei der Beratung des von
dem parlamentarischen Ausschusse erstatteten Jahresberichtes, der
sich über den kurz vorhergegangenen internationalen Arbeiter- und
Gewerkschaftskongreß in London[16], den ersten, auf den die _trade
unions_ gemeinschaftlich mit der Sozialdemokratie getagt hatten, dahin
äußerte, daß man zwar über die Nützlichkeit derartiger Kongresse kein
Urteil fällen wolle, daß man aber doch fragen dürfe, »ob es angesichts
der Dinge, die sich auf diesem Kongresse ereignet haben, und der
Erfahrungen, die dort gesammelt wurden, für die _trade unions_ eine
weise und kluge Politik sei, sich in Zukunft mit Kongressen dieser Art
zu identifizieren«. Der von sozialistischer Seite gestellte Antrag,
diesen Satz zu streichen, wurde nach einer lebhaften Auseinandersetzung
zwischen Anhängern und Gegnern des Sozialismus mit 143 gegen 91 Stimmen
abgelehnt.

  [16] Vergl. unten.

Ein anderer Antrag von $Ben Tillet$, der dahin ging, daß zukünftige
$internationale Kongresse$ nur aus wirklichen (»_bona fide_«)
Vertretern von Arbeiterorganisationen bestehen und daß die Vertretung
nach der Ordnung der _trade unions_-Kongresse geregelt werden solle,
richtete sich nicht geradezu gegen die Sozialdemokratie, zumal der
Antragsteller selbst als ein gemäßigter Sozialist gilt, bedeutet
aber doch die Ausschließung der politischen Parteien als solcher und
insbesondere der Parteiführer von den Kongressen. Der Antrag wurde mit
172 gegen 11 Stimmen angenommen.

Den Hauptpunkt bildete auch jetzt wieder die Stellung zum
$Kollektivismus$. Die schottischen Buchdrucker beantragten folgende
Erklärung: »Der Kongreß ist der Ansicht, daß den Interessen der
Arbeiter am besten gedient wird, wenn das Land und die Produktions-,
Verteilungs- und Austauschmittel verstaatlicht werden; er beauftragt
den parlamentarischen Ausschuß, einen dahin gehenden Gesetzentwurf
auszuarbeiten und alsbald einzubringen.« Demgegenüber beantragte die
Gewerkschaft der Webstuhl-Aufseher: »Der Kongreß beschließt, die auf
dem Kongresse von Norwich am 6. September 1894 beschlossene Resolution
von $Keir Hardie$ aufzuheben und an ihre Stelle die folgende zu
setzen: »Der Kongreß ist der Ansicht, daß es zur Aufrechterhaltung
der britischen Industrie durchaus notwendig ist, den Grund und Boden,
die Bergwerke, Mineralien, Berggerechtigkeiten, Wegeanlagen und
Eisenbahnen zu verstaatlichen und alles Wasser, künstliche Licht und
alle Straßenbahnen zu kommunalisieren.« Dadurch, daß dieser Antrag
die Aufhebung der Resolution von Norwich forderte, stellte er sich
in ausdrücklichen Gegensatz zu dem Programme des Kollektivismus und
setzte an dessen Stelle dasjenige der Bodenbesitzreformer, indem er die
Verstaatlichung nicht auf alle Produktionsmittel ausdehnen, sondern
auf Grund und Boden beschränken wollte. Nun erklärte freilich der
Vorsitzende des Kongresses es formell für unzulässig, den früheren
Beschluß aufzuheben, da jeder Kongreß für sich souverän sei und nur die
Aufgabe habe, für das folgende Jahr dem parlamentarischen Ausschusse
Instruktionen zu erteilen. Aber obgleich aus diesem Grunde der erste
Teil des Antrages nicht zur Abstimmung gelangte, so lag doch darin,
daß der Kongreß den zweiten Teil mit 172 gegen 42 Stimmen annahm, eine
Ablehnung des früheren Standpunktes und eine entschiedene Niederlage
der Kollektivisten. Allerdings bietet das Stimmenverhältnis keinen
Anhaltspunkt für das beiderseitige Stärkeverhältnis, da einerseits auch
Sozialisten für den Antrag stimmen konnten und andererseits zu der
Minderzahl auch Vertreter des reinen Individualismus gehörten, aber der
Beschluß war eben deshalb, weil er sich in Gegensatz zu demjenigen von
Norwich stellte, eine Ablehnung des Kollektivismus[17].

  [17] Auch in dem stärksten der englischen Gewerkvereine, nämlich der
       schon erwähnten neuen Union der Bergarbeiter (_miners
       federation_), der um so mehr Interesse bietet, als in ihm die
       ältere und die jüngere Richtung sich am schärfsten bekämpfen, hat
       auf der am 3. Januar 1897 in Leicester abgehaltenen
       Generalversammlung, in der 326214 Mitglieder durch 54 Abgeordnete
       vertreten waren, die gemäßigte Richtung den Sieg gewonnen, indem
       der Antrag der Abteilung Schottland, sich für Verstaatlichung
       aller Produktionsmittel zu erklären, abgelehnt und statt dessen
       der Antrag von Yorkshire angenommen wurde: »Die Federation
       erachtet es zur Erhaltung der britischen Industrie für
       absolut notwendig, den Grund und Boden, die Bergwerke,
       Bergwerksgerechtigkeiten und die Eisenbahnen des Landes zu
       verstaatlichen.«

Die Forderung des gesetzlichen achtstündigen Arbeitstages wurde mit 211
gegen 34 Stimmen wiederholt.

Außerdem wurden Beschlüsse gefaßt zu Gunsten eines Haftpflichtgesetzes
für alle Gewerbe, der gesetzlichen Altersversicherung, des
Genossenschaftswesens, der Ausdehnung der Kinderschutzvorschriften
auf Kinder unter 15 Jahren, der besseren Ausbildung der Lehrlinge,
des Verbotes der Nachtarbeit für Personen unter 18 Jahren und einer
allgemeinen Amnestie für alle wegen politischer Vergehen Verurtheilten.
Ein Fonds für politische Wahlen wurde mit großer Mehrheit abgelehnt.

Infolge eines Telegramms des Präsidenten der amerikanischen _federation
of labour_ $Samuel Gomper$'s wurde beschlossen, die einzelnen
Gewerkschaften darüber zu befragen, ob sie geneigt wären, im Jahre
1898 einen $internationalen Gewerkschaftskongreß$ abzuhalten. Für den
amerikanischen Gewerkschaftskongreß wurden zwei Abgesandte gewählt.

Der 30. Kongreß wurde vom 6. bis 11. September 1897 in $Birmingham$
abgehalten bei einer Beteiligung von 381 Abgeordneten, die 1093191
Mitglieder in 149 Vereinen vertraten. Die Verhandlungen hatten erhöhte
Bedeutung durch den großen Maschinenbauerstreik und den dadurch aufs
neue entfachten schroffen Gegensatz zu den Unternehmern, der die
Veranlassung bot, den schon früher öfters aufgetauchten, aber niemals
zur Ausführung gebrachten großen Plan eines einheitlichen $Verbandes
aller Gewerkvereine$ von neuem aufzugreifen. In der That wurde der
Vorschlag im Prinzip angenommen und ein Ausschuß von 13 Mitgliedern
beauftragt, bis zum 1. Januar 1898 ein Statut auszuarbeiten, das dem
nächsten Kongresse zur Genehmigung vorgelegt werden sollte, dessen
Grundzüge aber darin bestehen sollten, daß der Verband aus regelmäßigen
Beiträgen, die alle Vereine nach Verhältnis ihrer Mitgliederzahl zu
leisten haben, einzelne in Streik befindliche Gewerke zu unterstützen
hat. Zunächst wurde den Vereinen zur Pflicht gemacht, zu Gunsten der
Maschinenbauer besondere Umlagen zu erheben.

Mit dem Maschinenbauerstreik stand auch ein anderer Punkt der
Tagesordnung in Verbindung, nämlich das Verhältnis zu den
$Genossenschaften$. Schon seit längerer Zeit war der Plan erörtert,
daß diese den Maschinenbauern beispringen sollten, und um die
bisher nicht seltenen Grenzstreitigkeiten zwischen Gewerkschaften
und Genossenschaften zu vermeiden, beschloß der Kongreß, künftig
etwa auftauchende Meinungsverschiedenheiten einem gemeinsamen
Schiedsgerichte zu unterbreiten.

Der Antrag, den $Achtstundentag$ mit allen Mitteln einzuführen,
wurde, wie früher, mit großer Mehrheit (923000 gegen 141000
Stimmen) angenommen; ebenso die $Verstaatlichung$ von Grund und
Boden, Bergwerken, Eisenbahnen, Wasserläufen und Docks, sowie die
$Kommunalisierung$ der Wasserleitungen, Lichtwerke und Straßenbahnen.
Hinsichtlich des $Arbeiterschutzes$ forderte man den Ausschluß von
aller gewerblichen Arbeit bei Kindern bis zu 15 Jahren und der
Nachtarbeit bei jugendlichen Personen unter 18 Jahren mit 595000 gegen
274000 Stimmen.

Bei allen diesen Abstimmungen bestand die Minderheit aus den
Kohlenarbeitern von Durham und Northumberland unter Hinzutritt der
Weber von Lancashire. Ein Antrag, im Jahre 1898 einen internationalen
Gewerkschaftskongreß zu berufen, wurde mit 317145 gegen 282071
Stimmen abgelehnt. Dagegen wurde einstimmig beschlossen, für die
Parlamentsmitglieder eine staatliche Vergütung zu fordern. Andere
Beschlüsse betrafen den Schutz der Wöchnerinnen und die Forderung,
daß im Staatsbetriebe und beim Schiffbau nur organisierte Arbeiter
verwendet werden sollen, endlich die unentgeltliche Erteilung von
Schulunterricht mit Schulzwang bis zum 16. Lebensjahre und Gelegenheit
für jedes Kind, je nach seinen Fähigkeiten wissenschaftliche Ausbildung
zu erhalten, Ausschluß des Religionsunterrichtes aus der Schule,
sowie Speisung sämtlicher Schulkinder auf Kosten der Schule durch
die Schulbehörde. Die Bildung eines Wahlfonds zur Unterstützung von
Parlamentswahlen im sozialistischen Sinne wurde mit großer Mehrheit
abgelehnt.

Der vorstehend erwähnte $Maschinenbauerstreik$ ist ein in der
neueren Geschichte der englischen Gewerkvereine so bedeutendes
Ereignis, daß er einige nähere Angaben verlangt[18]. Er war insofern
eigenartig, als beide Parteien ihre eigentlichen Ziele nicht völlig
aufdeckten, so daß nach außen der Streitpunkt etwas unklar bleibt. Die
Unternehmer, die sich über die Tyrannei des Gewerkvereins beklagten,
beabsichtigten in erster Linie überhaupt diesen zu vernichten, in
zweiter Linie wenigstens das früher in langen Kämpfen errungene
Prinzip des kollektiven Verhandelns, d. h. die Aufstellung der
maßgebenden Vertragsbedingungen durch Uebereinkunft der Unternehmer
mit dem Gewerkverein zu beseitigen und an seine Stelle wieder den
Individualvertrag mit den einzelnen Arbeitern zu setzen. Sie stellten
auch anfangs diese Forderung auf, ließen sie aber später fallen,
da sie dadurch die öffentliche Meinung gegen sich aufbrachten. Die
Arbeiterführer ihrerseits kämpften insofern unter falscher Flagge, als
die Forderung des Achtstundentages nur wegen ihres populären Karakters
gewählt war, während sie nicht den eigentlichen Streitpunkt bildete,
wie sich schon daraus ergiebt, daß sie nach kurzer Zeit von 250 Firmen
bewilligt wurde und trotzdem der Streik fortdauerte. Der letzte
Grund für den Kampf war wohl, daß beide Teile ihre Kraft erproben
wollten und dabei die des Gegners unterschätzten. Daneben wirkten
gewisse Schwierigkeiten mit, die sich aus den veränderten technischen
Einrichtungen und ihrer Anpassung an die bestehenden Arbeitsverträge
ergaben, insbesondere spielte eine große Rolle die Frage, ob an der
Maschine auch ungelernte Arbeiter beschäftigt werden dürften.

  [18] Ich folge im allgemeinen der Darstellung von $Clement Edwards$ in
       $Brauns$, Archiv für soziale Gesetzgebung XII, 626 ff.

Nach kleineren Scharmützeln im Anfange des Jahres begann der Konflikt
dadurch, daß der Ausschuß der vereinigten Vereine, unter denen die
vereinigten Maschinenbauer mit 92000 und die Kesselschmiede mit 41000
Mitglieder die weitaus stärksten waren, am 1. Mai 1897 an mehrere
hundert Londoner Firmen die Forderung richtete, den Achtstundentag ohne
Lohnermäßigung zu bewilligen. Wie schon bemerkt, kam ein Teil dieser
Firmen der Forderung nach, ein anderer Teil aber lehnte sie am 26.
Mai ab, nachdem sie sich vorher des Schutzes des Arbeitgeberverbandes
(_Federated Engineering Employers_) versichert hatten. Dieser war
im Juni 1896 dadurch gegründet, daß sich die bis dahin bestehenden
vier lokalen Vereine der Maschinenfabrikanten zu einem nationalen
Verbande zusammenschlossen, der in der Person des $Oberst Dyer$
einen ungewöhnlich geschickten Führer hatte. Am 1. Juli trat der
Unternehmerverband in Manchester zusammen und beschloß, falls die
Arbeiter wegen der von ihnen gestellten Forderungen in einzelnen
Fabriken streiken würden, 25 % aller Arbeiter zu entlassen. Da die
Arbeiter sich durch diese Drohung nicht zurückhalten ließen, so trat
die Aussperrung am 14. Juli in Kraft, worauf die Arbeiter damit
antworteten, daß auch die übrigen 75 % die Arbeit kündigten.

Nach sechsmonatlicher Dauer und mehrfachen Vermittelungsversuchen,
insbesondere seitens des Handelsamtes, wurde endlich am 24. Januar
1897 eine Verständigung erzielt, bei der die Arbeiter insofern der
unterliegende Teil waren, als sie ihre Forderung des Achtstundentages
fallen lassen mußten; andererseits wurde von den Unternehmern der
Grundsatz des kollektiven Verhandelns ausdrücklich anerkannt.

Die unmittelbaren Kosten des Streiks haben etwa 25 Millionen Mark,
die Schädigung der Arbeiter unter Berücksichtigung des Lohnausfalles
fast 100 Millionen betragen. Der Verlust der Unternehmer läßt sich
auch nicht annähernd schätzen. Ein Hauptgrund für den Mißerfolg
der Arbeiter lag darin, daß sich der große, etwa 180000 Mitglieder
zählende Gewerkverein der Maschinenbau- und Eisenschiffbaugewerbe von
dem Streite fern hielt, indem der Gewerkverein der Maschinenbauer die
von jener Seite als Bedingung der Beihülfe gestellte Forderung des
Beitrittes ablehnte. Es ist wahrscheinlich, daß jetzt nachträglich eine
Verschmelzung beider Vereine erfolgen wird.

Der 31. $Gewerkschaftskongreß$ ist am 29. August bis 3. September
1898 in $Bristol$ abgehalten; auf demselben waren 159 Vereine mit
1176896 Mitgliedern durch 406 Abgeordnete vertreten. Die Verhandlungen
waren erregter, als gewöhnlich, und hierzu trug insbesondere bei
die Mißstimmung gegen das parlamentarische Komitee wegen nicht
genügender Unterstützung der Maschinenbauer in ihrem Ausstande. Man
machte demselben zum Vorwurfe, daß es nicht wegen dieser wichtigen
Angelegenheit einen besonderen Kongreß einberufen habe, doch wurde ein
Tadelsantrag abgelehnt.

Die durch die Niederlage der Maschinenbauer hervorgerufene
Unzufriedenheit war wohl auch der Grund dafür, daß der in den letzten
Jahren stets abgelehnte sozialistische Antrag, die $Vergesellschaftung
des Bodens$, sowie $aller Produktions- und Umsatzmittel$ zu fordern,
dieses Mal mit 710000 gegen 410000 Summen angenommen wurde, nachdem
man vorher bereits beschlossen hatte, den steigernden Grundwert
durch Steuern für den Staat nutzbar zu machen. Auch in der Wahl des
Kongreßvorsitzenden $O'Grady$, der zu den Neu-Unionisten gehört, fand
diese sozialistische Stimmung Ausdruck. Derselbe bekannte sich in
seiner Eröffnungsrede zu der Auffassung, daß die Arbeiter auch in ihrer
Vereinigung dem vereinigten Unternehmertum nicht gewachsen seien, wie
das Schicksal der Maschinenbauer beweise, und daß man deshalb sich an
der $Politik$ beteiligen müsse, um durch die Macht des Staates die
berechtigten Forderungen der Arbeiter durchzusetzen. Man müsse ohne
Anlehnung an die bestehenden Parteien nur solche Kandidaten wählen, die
sich verpflichteten, das trade-unionistische Programm zu vertreten.
Außerdem seien Diäten für die Abgeordneten, Einführung der Stichwahl
und das allgemeine Wahlrecht zu fordern.

Man hat in Deutschland vielfach in diesem Auftreten des Kongresses
einen Uebergang in das sozialistische Lager finden wollen, aber die
Engländer selbst haben es keineswegs in dieser Weise aufgefaßt,
sondern die Beschlüsse lediglich als Ausdruck der augenblicklichen
Unzufriedenheit über den Verlauf des Maschinenarbeiterstreikes
aufgefaßt, die es nicht im geringsten ausschließt, daß die
Gewerkvereine nach wie vor sich auf praktische Politik beschränken.
So wurde das parlamentarische Komitee einfach wiedergewählt,
obgleich es in seinem Berichte sogar den vorjährigen Beschluß über
Bodenverstaatlichung für »schlechterdings unausführbar« erklärt hatte.

Dem Einflusse dieser Meinung ist es auch wohl zuzuschreiben, daß
man der $internationalen Verbindung der Arbeiter$ geneigter war,
als früher. Der betreffende Beschluß lautet: »Um die Arbeiter
der Welt fester zusammenzuschließen, um genauere Informationen
über ihre Stellung und Arbeitsbedingungen zu erlangen, erhält das
parlamentarische Komitee den Auftrag, einen Austausch der verschiedenen
Berichte der Verbände mit denen ähnlicher Verbände im Auslande zu
veranlassen und, wo es möglich ist, zur Veranstaltung internationaler
Kongresse verwandter Gewerbe Beihülfe zu leisten, aber auch in
sonstiger Beziehung zur Konsolidation der internationalen Arbeit
beizutragen.«

Der wichtigste und zwar ebenfalls durch den Maschinenbauerstreik
veranlaßte Punkt der Beratungen war die schon 1897 in Birmingham
behandelte Gründung eines Zentralverbandes der Gewerkvereine ($_General
Federation of Trade Unions_$). Der dort gewählte Ausschuß hatte
einen Plan ausgearbeitet, der sich aber nicht der Billigung der
sozialistischen Richtung erfreute. Diese, und zwar der rechte Flügel,
der in dem Blatte »_The Clarion_« seine Vertretung findet, hatte
einen Gegenentwurf, das $_Clarion-Scheme_$, aufgestellt und sogar,
um denselben durchzusetzen, ein besonderes »$Arbeiterparlament$«
einberufen, das vom 18. bis 20. Juli 1898 in $Manchester$ tagte.
Obgleich die zuerst angegebene Zahl von 750000 Mitgliedern nach den
offiziellen Protokollen auf 428000 zusammenschrumpfte, von denen an
dem zweiten Tage nur noch 200000 an den Verhandlungen teilnahmen,
handelte es sich zweifellos um eine bedeutende Versammlung, aber es
hatten sich auch solche Gewerkvereine beteiligt, die keineswegs der
sozialistischen Richtung zuneigen. Jedenfalls war es verfehlt, daß
man dort bereits die Bildung eines Verbandes vollzog, für den man auf
200000 Mitglieder rechnete, die einen von ihnen selbst festzusetzenden,
aber nicht unter 1 Penny betragenden Wochenbeitrag zahlen sollten.
Unterstützung sollte den beteiligten Vereinen im Falle eines Streiks
dann gezahlt werden, wenn der Verband denselben als berechtigt
anerkenne und wenn mindestens 26 Mk. für jedes Mitglied eingezahlt
seien.

Diese Beschlüsse bedeuteten eine Rücksichtslossigkeit gegen den
Gewerkvereinskongreß, da sie dessen Stellungnahme vorgriffen,
und vielleicht war dies der Hauptgrund, weshalb der Kongreß das
_Clarion-Scheme_ verwarf und den Entwurf seines Komitees annahm. Nach
demselben soll zur Aufrechterhaltung des Koalitionsrechts und zur
Verbesserung der Lage der arbeitenden Klassen ein $Zentralverband
aller Gewerkvereine$ gebildet werden, in dessen Kasse außer einem
Eintrittsgeld von 5 Pf. ein vierteljährlicher Betrag für jedes
Mitglied zu leisten ist, der sich auf 25 oder 50 Pf. beläuft, je
nachdem der Verein der ersten oder der zweiten Klasse angehört.
Dementsprechend wird im Streikfalle eine Unterstützung von 2-1/2
bezw. 5 Mk. wöchentlich gezahlt. Doch sollen Streitigkeiten mit den
Unternehmern in erster Linie durch gütliche Verständigung insbesondere
Schiedsgerichte oder ständige Einigungsämter beigelegt und Streiks nur
dann unterstützt werden, wenn der Verbandsvorstand, in den jeder Verein
zwei Vertreter sendet, seine Genehmigung dazu erteilt hat, auch der
Verein mindestens ein Jahr dem Verbande angehört. Aber obgleich der
Kongreß so grundsätzlich die Gründung beschloß, so glaubte man doch
zur entgültigen Erledigung der wichtigen Sache nicht die nötige Zeit
zu besitzen, und so wurde das parlamentarische Komitee beauftragt, im
Januar 1899 nach Manchester einen besonderen Kongreß für diesen Zweck
einzuberufen.

Die übrigen Beschlüsse waren zum Teil alte Bekannte, z. B. die
Forderung des Achtstundentages, die Forderung, daß Armenunterstützung
nicht den Verlust der bürgerlichen Rechte zur Folge haben soll, die
Besoldung der Fabrikärzte durch den Staat, die Bewilligung von Diäten
für die Parlamentsmitglieder und das allgemeine Wahlrecht für alle
erwachsenen Männer, Revision des Verschwörungsgesetzes und Erweiterung
des Haftpflichtgesetzes, insbesondere Verbot des _contracting out_
d. h. der vertragsmäßigen Ausschließung der Haftpflicht. Ebenso
forderte man von neuem, daß die Regierung Arbeiten nur an solche
Unternehmer vergeben solle, die angemessene, insbesondere die vom
Gewerkverein festgesetzten Löhne (_fair wages_) zahle. In der gleichen
Weise erledigte man den Antrag auf zwangsweise Einführung von
Schiedsgerichten, indem man verlangte, es sollten Regierungsarbeiten
nur solchen Unternehmern gegeben werden, die sich einer
schiedsgerichtlichen Erledigung in Streitfällen unterwerfen. Andere
Beschlüsse forderten das Verbot der Beschäftigung ungelernter Arbeiter
an Maschinen und des Abzugs der Strafen vom Lohne, die Einführung des
Achtuhr-Ladenschlusses und Verbesserung der Arbeiterschutzgesetze.

Auf dem Kongresse waren außer Vertretern der amerikanischen und
australischen Gewerkschaften sowie zwei Japanern auch Abgesandte der
englischen $Genossenschaften$ (_cooperative societies_) zugegen,
und ein wichtiger Teil der Verhandlungen bezog sich auf die
Herbeiführung eines engen Zusammenschlusses zwischen Gewerkschaften und
Genossenschaften, insbesondere in der Weise, daß letztere nur die von
den ersteren gearbeiteten Waren umsetzen und dagegen die Mitglieder der
Gewerkschaften ihre Waren von den Genossenschaften beziehen. Allerdings
verlangte man auf dem Kongresse auch, daß die Genossenschaften ihren
Angestellten die von den Gewerkschaften festgesetzten Löhne zahlen und
den Achtstundentag einführen sollten. Bindende Beschlüsse wurden nicht
gefaßt.

Der letzte Punkt der Verhandlungen des Kongresses betraf die Schaffung
eines gemeinsamen $Gewerkvereinsblattes$, doch wurde dieselbe
abgelehnt, wie es scheint, aus dem Grunde, weil ein Teil der Vereine,
insbesondere die sozialistischen, dem parlamentarischen Komitee, mit
dessen Geschäftsführung sie unzufrieden waren, nicht ein solches
Machtmittel in die Hand geben wollten. Nachträglich ist der Plan
dennoch verwirklicht, indem das Parlamentsmitglied F. $Maddison$ seit
1. Oktober 1898 ein Blatt unter dem Titel: »_The Trade Unionist_«
herausgiebt, das sich nach seiner Programmnummer in der That in
entschiedenen Gegensatz zu den sozialistischen Bestrebungen stellt, den
Standpunkt des Klassenkampfes als falsch bekämpft und für friedliche
Verständigung, sowie für Organisation von Arbeitern und Unternehmern,
als im beiderseitigen Interesse liegend, eintritt. An demselben sind
die hervorragendsten Gewerkschaftsführer dieser Richtung beteiligt.

Das Programm, welches die Gewerkvereine für die nächste Zukunft
verfolgen wollen, ist in der Eingabe (_charte_) aufgestellt, welches
das parlamentarische Komitee, nachdem es zuvor die Ansichten der
einzelnen Verbände eingeholt hatte, dem Ministerium eingereicht hat,
und das auch jedem Parlamentskandidaten zur Erklärung vorgelegt
werden soll. Es enthält folgende Forderungen: 1. Erleichterung und
Verallgemeinerung des Wahlrechts; 2. volle Besteuerung des Grund und
Bodens; 3. Diäten für die Parlamentsmitglieder; 4. Ausdehnung des
Haftpflichtgesetzes auf alle Gewerbe zu Lande und zur See; 5. bessere
Durchführung der _fair-wages_-Resolution; Lohnminimum von wöchentlich
24 sh. in allen Staatsbetrieben; 6. Achtstundentag für die Bergleute;
7. amtliche Erhebungen über Maßregelung von Bergleuten wegen ihrer
Beteiligung an Gewerkvereinen; 8. Schutzgesetz für Dampfmaschinen- und
Kesselarbeiter. In einem Teile der Presse wird gegen dieses Programm
der Vorwurf erhoben, daß es sehr wichtige Forderungen, wie z. B. die
weitere Beschränkung der Kinderarbeit, nicht enthalte.

Der in Bristol beschlossene $außerordentliche Gewerkschaftskongreß$
hat vom 24. bis 26. Januar 1899 in $Manchester$ stattgefunden
unter Beteiligung von 280 Abgeordneten, die zusammen rund eine
Million Mitglieder vertraten. Anfangs schien es schwierig, eine
Verständigung zu erreichen, da die Ansichten sich insofern schroff
gegenüberstanden, als mehrere größere Verbände, insbesondere die
Bergarbeiter (_miners federation_) -- die Vertreter von Durham waren
überhaupt nicht erschienen -- einen ganz losen Zusammenschluß wollten,
der die einzelnen Verbände möglichst wenig in ihrer Selbstständigkeit
beschränken sollte, während die kleineren Verbände umgekehrt eine
straffe Zentralisation begünstigten. In Verbindung hiermit stand die
weitere Frage, ob der Bund nur eine Vereinigung der Zentralverbände
sein und deshalb die einzelnen Vereine nur insoweit ihm beitreten
könnten, wie sie dem Zentralverbande ihres Gewerbes angehören, oder ob
von einer solchen Vorbedingung Abstand genommen werden sollte. Bei der
Abstimmung über den ersten Paragraphen des Statutes zeigte sich aber
sofort, daß die föderalistischen Bestrebungen sich in der Minderheit
befanden, denn die Gründung eines Gesamtverbandes unter dem Namen
$_General Federation of Trade Unions_$ wurde mit 756000 gegen 204000
Stimmen angenommen.

Als $Zweck$ des Verbandes ist bezeichnet, das Recht der
Arbeiterorganisationen zu wahren, die allgemeine Lage der Arbeiter und
ihre soziale Stellung in jeder Richtung zu heben durch eine Politik,
die ihnen die Macht verschafft, die wirtschaftlichen und sozialen
Bedingungen zu bestimmen, unter denen sie arbeiten und leben sollen,
die Zusammenfassung der Arbeiterklasse als Ganzes und die Herstellung
eines einheitlichen Vorgehens seitens aller am Bunde beteiligten
Gewerkschaften. Der $prinzipielle Standpunkt$ ist dahin festgelegt, daß
als Aufgabe aufgestellt ist die Förderung des sozialen Friedens und die
Verhinderung von Ausständen und Aussperrungen zwischen Arbeitern und
Unternehmern, sowie von Streitigkeiten zwischen den einzelnen Gewerben
und Organisationen durch alle Mittel freundschaftlicher Beilegung,
wie Einigung, Vermittelung, Schiedsspruch oder die Errichtung fester
Schiedsämter. Bei Ausbruch von Zwistigkeiten soll auf ihre Erledigung
durch ein gerechtes, auf beiderseitiger Gleichberechtigung beruhendes
Verfahren hingewirkt werden.

Der Verband soll zur gegenseitigen Unterstützung und für die
Durchführung der statutenmäßigen Aufgaben einen Fonds ansammeln, zu
dem die Vereine nach Maßgabe ihrer Größe vierteljährlich 3 bezw. 6
Pence und daneben ein Eintrittsgeld von 1 Penny für jedes Mitglied zu
zahlen haben. Vereine, die dem Bunde später beitreten, haben außerdem,
falls sie bereits jetzt bestehen, 10 %, falls sie aber erst später
gegründet werden, 5 % des auf den Kopf entfallenden Bundesvermögens
beizusteuern. Dafür zahlt die Bundeskasse bei Streiks einen Zuschuß
von wöchentlich 2 sh. 6 p. bezw. 5 sh. für jedes Mitglied, jedoch erst
seit der zweiten Woche. Bei Eintrittsgeldern und Beiträgen sowie bei
dem Streikzuschusse werden nur 90 % des Mitgliederbestandes in Ansatz
gebracht. Uebrigens hat der Bundesausschuß darüber zu bestimmen, ob
er den Unterstützungsfall als gegeben ansieht, auch steht ihm nach
achtwöchiger Dauer oder nach den Umständen schon früher das Recht zu,
zu entscheiden, ob die Fortsetzung des Kampfes Vorteil verspricht.
Kein Verband wird unterstützt, der nicht ein Jahr lang seine Beiträge
bezahlt hat und nachweisen kann, daß er die Mittel hat, 10 % seiner
Mitglieder 8 Wochen lang das statutenmäßige Streikgeld zu zahlen.

Die $Organisation$ des Bundes besteht in einem Generalrat (_general
council_), in den die Verbände je nach ihrer Größe (10000, 25000,
50000) 1-4 Vertreter entsenden, und in einem von diesem ernannten
Ausschusse (_management committee_) von 15 Personen, gegen dessen
Entscheidung Berufung an den Generalrat offensteht. Daneben bestehen
Distriktskomitees nach näherer Bestimmung des Generalrates, die an den
Ausschuß regelmäßige Berichte zu erstatten haben. Ueber die Frage, ob
in die Vertretungskörper nur wirkliche (_bona fide_) Arbeiter oder auch
die festangestellten Vereinsbeamten sollten gewählt werden können,
wurde lange gestritten, schließlich aber die letzteren mit 500000 gegen
357000 Stimmen zugelassen. Uebrigens darf in dem Ausschusse jedes
Gewerbe nur durch ein Mitglied vertreten sein. Bei den Verhandlungen
wurde dem Zwecke des Bundes, Streiks nach Möglichkeit zu vermeiden,
mehrfach und von allen Seiten entschieden Ausdruck gegeben.

Das langangestrebte Ziel einer Gesamtorganisation der _trade unions_
ist also jetzt erreicht, denn wenn auch der Beitritt der einzelnen
Verbände von einer Urabstimmung in denselben abhängig gemacht ist, so
kann es doch keinem Zweifel unterliegen, daß die große Mehrzahl sich
dafür erklären wird. Allerdings ist auch eine skeptische Auffassung,
ja eine gewisse Abneigung vertreten, insbesondere bei den großen
Verbänden, die sich stark genug fühlen, um auf eigenen Füßen zu
stehen und jetzt eine Einmischung des Bundes in ihre Angelegenheiten
befürchten, so daß als Träger der Bewegung gerade die kleineren
Verbände anzusehen sind. Die Frage, ob der Bund eine Zukunft haben
wird, ist vorwiegend dadurch bedingt, ob seine Leitung es verstehen
wird, die Selbständigkeit der Verbände soweit zu schonen, daß sie hier
nicht auf Widerstand stößt, ohne doch ihren allgemeinen Pflichten etwas
zu vergeben. --

Nachdem wir im Vorstehenden die $äußere Entwicklung$ des
Trade-Unionismus zusammenhängend zur Darstellung gebracht haben,
verbleibt noch einiges über deren $Wirksamkeit im einzelnen$ zu sagen.

Die Thätigkeit der Gewerkvereine richtet sich natürlich in erster Linie
auf die beiden Hauptpunkte des Arbeitsvertrages: den $Arbeitslohn$
und die $Arbeitsdauer$. Die letztere ist in England wesentlich kürzer
als in Deutschland. Für weibliche Personen ist sie schon seit 1847
gesetzlich auf 10 Stunden festgesetzt, und dies hat wesentlich dazu
beigetragen, sie auch für Männer abzukürzen. Sie beträgt für diese
durchschnittlich 9-9-1/2 Stunden; Sonnabends schließen die Fabriken
schon am frühen Nachmittage (_half holy day_). Aus diesem Grunde
stehen Kämpfe um die Arbeitsdauer nicht in der Art im Vordergrunde
der gewerkschaftlichen Thätigkeit, wie in Deutschland, und sie treten
zurück gegen solche über den Arbeitslohn.

Aber auch auf diese üben die G.-V. einen besänftigenden Einfluß.
Soweit nicht durch die automatisch wirkende Regelung der gleitenden
Skala eine feste Ordnung geschaffen ist und deshalb die Verständigung
von Fall zu Fall erfolgen muß, hat man verschiedene Systeme des
$Einigungsverfahrens$, die man als $_negotiation_$, $_conciliation_$
und $_arbitration_$ bezeichnet. Der erstere Ausdruck bedeutet die
Verhandlungen, die im Falle eines ausgebrochenen oder wenigstens schon
drohenden Streikes unter den beiden Sekretären, dem des G.-V. der
Arbeiter und dem des G.-V. der Arbeitgeber, eingeleitet werden. Führen
diese nicht zum Ziele, so tritt der $_board of conciliation_$, das
Einigungsamt in Thätigkeit. Dasselbe wird gebildet durch eine gleiche
Anzahl Vertreter, welche auf seiten der Arbeiter und der Arbeitgeber
gewählt werden und zerfällt in einen Ausschuß ($_joint committee_$),
dem nur eine kleine Anzahl von Mitgliedern angehören und vor dem
insbesondere die Streitigkeiten »individueller« Natur, d. h. die ein
bestehendes Vertragsverhältnis betreffenden, soweit sie nicht bereits
durch die Sekretäre beigelegt sind, zur Entscheidung kommen, und die
Vollversammlung ($_full board_$), in welcher die sog. Grafschaftsfragen
d. h. die allgemeinen Verhältnisse des Gewerbes und deren Regelung für
die Zukunft erörtert werden. Ist eine Verständigung nicht zu erreichen,
so tritt das Schiedsgericht ($_board of arbitration_$) in Wirksamkeit,
d. h. jede Partei ernennt zwei Schiedsrichter (_arbitrator_), die
ihrerseits einen Obmann erwählen.

Wenn das Einigungsverfahren im Zusammenhange mit der Lohnfrage
erwähnt ist, so bedeutet das nicht, daß die Thätigkeit sich auf diese
beschränke, sie umfaßt ebenso auch die Arbeitsdauer und die Regelung
der sonstigen Arbeitsbedingungen. Ebenso ist nicht gesagt, daß stets
alle Formen zur Anwendung kommen, daß insbesondere beim Scheitern der
Verständigung unter allen Umständen das schiedsrichterliche Verfahren
eingeschlagen wird. Jedenfalls ist die ganze Einrichtung, die sich als
äußerst segensreich erwiesen hat, nur denkbar auf der Unterlage der
$beiderseitigen Organisation in G.-V.$, denn daß die Frage, ob das
Ergebnis der beiderseitigen Verhandlungen gerichtlich erzwingbar sei,
bis jetzt in England in der praktischen Bedeutung ganz zurückgetreten
ist, hat allein darin seinen Grund, daß die Verhandlungen zwischen
Organen geführt werden, die eine zu hohe Stellung in der öffentlichen
Achtung einnehmen, als daß sie sich der Anerkennung des einmal
ordnungsgemäß geschaffenen Zustandes frivol entziehen könnten, und
die einen so großen Einfluß auf ihre Mitglieder ausüben, daß sie
deren Folgeleistung sicher sind. Aber selbst in dem Falle, daß einmal
ein gerichtlicher Zwang nötig werden sollte, giebt insbesondere
hinsichtlich der Arbeiterorganisationen deren angesammeltes, nicht
unerhebliches Vermögen einen Rückhalt, auf den bei der Vollstreckung
gegriffen werden kann und den die Mitglieder nicht im Stiche lassen.

Einen anderen Teil der Thätigkeit des G.-V. der Arbeiter bildet der
Kampf gegen die Mittelmänner (_sweating system_), d. h. Personen,
welche die Arbeit von dem Arbeitgeber übernehmen und sie auf ihre
Rechnung von Arbeitern ausführen lassen, diese aber dabei meist in der
nichtswürdigsten Weise aussaugen.

Ist ihre Wirksamkeit hier von erheblichem Erfolge begleitet gewesen,
so sind sie dagegen in ihrem Kampfe gegen die $Accordarbeit$ im
wesentlichen unterlegen. Man wirft derselben vor, daß sie insofern
für den Arbeiter ungünstig sei, als sie ihn zu einer ungesunden
Anspannung seiner Kräfte anreize, daß dadurch aber ein Ueberschuß an
Arbeitskräften hervorgerufen werde und daß selbst der beschäftigte
Arbeiter nicht einmal selbst Vorteil habe, indem der Arbeitgeber,
sobald tüchtige Arbeiter einen erheblichen Verdienst erzielten, den
Lohnsatz herabsetze. Trotz dieser Angriffe ist jedoch die Stücklöhnung
noch die überwiegend übliche Form geblieben.

Eine wesentliche Aufgabe der G.-V. ist ferner die Fernhaltung der
$Arbeitslosigkeit$. Dies ist, wie hervorgehoben, eine Hauptrücksicht
bei der Bekämpfung der Stücklöhnung und ebenso bei den Bestrebungen
auf Herabsetzung der Arbeitsdauer, insbesondere durch Verbot der
Ueberarbeit. Man hat aber vor allem für eine vorzügliche Regelung des
$Arbeitsnachweises$ gesorgt, der vielfach auch von den Arbeitgebern
benutzt wird, und ebenso giebt man bei Arbeitslosigkeit nicht allein
Wandergelder, -- die früher üblich gewesene Reisekarte, die das
Recht auf Unterkunft und Verpflegung gewährte, ist wegen Mißbrauches
außer Uebung gekommen -- sondern vor allem erhält das ohne seine
Schuld arbeitslos gewordene Mitglied eine $Unterstützung$, deren
Höhe verschieden ist und sich bei Personen, die als Führer von
Arbeiterbewegungen gemaßregelt sind, häufig auf die volle Höhe des
Lohnes, z. B. bei den Maschinenbauern auf etwa 2000 Mk. beläuft. Auch
die Dauer der Unterstützung ist verschieden, meist wird sie für eine
Zeit von drei Monaten bis zu einem Jahre gewährt.

Ein weiteres Ziel ist die Herstellung $gesunder Arbeitsräume$ und die
Schaffung ausreichender $Schutzvorrichtungen$; in dieser Richtung wird
teils unmittelbar auf die Arbeitgeber, teils auf die Gesetzgebung
einzuwirken gesucht.

Von größter Bedeutung Sind die von den G.-V. ins Leben gerufenen
$Unterstützungseinrichtungen$ für die verschiedensten Lebensschicksale,
die um so wertvoller sind, als auf diesem Gebiete staatlicherseits in
England bisher nichts geschehen ist. Allerdings bestehen auch freie
Hülfskassen, die _friendly societies_, denen jeder beitreten kann, aber
der Schwerpunkt liegt doch ganz überwiegend in der Thätigkeit der G.-V.
Die hauptsächlichsten Formen der Unterstützung sind folgende:

1. $Sterbe$- und $Begräbnisgeld$; es ist die älteste Form der Beihülfe
und findet sich in allen Vereinen. Die Höhe beträgt im Durchschnitt
etwa 200 Mk.; zuweilen wird es beim Tode nicht bloß des Arbeiters
selbst, sondern auch der Familienangehörigen gezahlt.

2. $Krankengeld$. Es beträgt meist wöchentlich etwa 10 Mk. und wird
13-25 Wochen lang gezahlt; daneben wird meist Arzt und Apotheke
bezahlt, doch ist die Einrichtung nicht so allgemein, wie das
Sterbegeld.

3. Die $Altersrente$. Sie ist nicht so häufig und meist niedriger als
das Krankengeld. Das Recht auf dieselbe setzt ein gewisses Alter, meist
60 Jahre, und eine gewiße Dauer, meist 30-40 Jahre, der Mitgliedschaft
voraus. Zuweilen wird eine einmalige Abfindungssumme gezahlt, z. B. bei
den Eisenbahnarbeitern 400 Mk.

4. $Invalidenrente$, indem nicht ein bestimmtes Alter, sondern der
Eintritt der Arbeitsunfähigkeit den Anspruch auf Rente begründet.

5. $Unfallunterstützung$ findet sich meist nicht als jährliche Rente,
sondern als einmalige Entschädigung von 1000-2000 Mk.

6. $Waisengeld$ wird nur von einzelnen Vereinen gezahlt, ebenso

7. $Auswanderungsunterstützung$ gegen die Verpflichtung, innerhalb
gewisser Zeit nicht zurückzukehren.

8. $Arbeitslosenunterstützung$. Dieselbe besteht in fast allen Vereinen.

Außer diesen $materiellen Zwecken$ suchen die G.-V. auch auf das
$sittliche Leben$ der Mitglieder günstig einzuwirken und sie $geistig$
zu $heben$. Um dem Spirituosengenusse entgegenzuwirken und den
Einzelstehenden einen Halt zu gewähren, wird das Klubleben gefördert;
es werden Lesezimmer mit Zeitungen und guten Büchern gehalten, wobei
insbesondere die Naturwissenschaften bevorzugt werden. Vorlesungen, zum
Teil von Universitätslehrern und Disputierübungen dienen der geistigen
Anregung.

Um diese großen Aufgaben erfüllen zu können, bedürfen die Gewerkvereine
erheblicher $Beiträge$ ihrer Mitglieder, die aber sehr verschieden sind
und sich von wöchentlich 10 Pf. bis zu 1 Mk. 40 Pf. belaufen; während
langdauernder Streiks ist sogar schon bis zu täglich 1 Mk. erhoben.

Wie schon erwähnt, sind die G.-V., um ihre Einzelkraft zu steigern,
zu $Verbindungen$ zusammengetreten, und zwar nicht allein so, daß
die Vereine desselben Gewerbes sich untereinander mehr oder weniger
eng (_federation-amalgamation_) zusammengeschlossen haben, sondern
auch durch die Schaffung von Gewerkschaftsräten (_trade councils_),
welche für einen bestimmten Bezirk alle G.-V. ohne Unterschied des
Berufes vereinigen. Aber dieselben üben keinen erheblichen Einfluß auf
die Bewegung aus, da sie einerseits nicht über Geldmittel verfügen
und im Falle des Bedarfes auf freiwillige Beiträge angewiesen sind,
andererseits auch keine beschließende, sondern nur eine beratende
Stimme haben. So kommt es denn auch, daß gerade die bedeutenderen
Kräfte der Bewegung sich von ihnen fernhalten; daß es zur Zeit der
Junta anders war, lag an den damaligen besonderen Verhältnissen und
Personen.

Auch die Gewerkschaftsräte größerer Bezirke, insbesondere der
verschiedenen Provinzen, vereinigen sich zuweilen untereinander zu
$Kartellen$, deren Befugnisse sehr mannigfaltig bestimmt sind.

Ihre oberste Zusammenfassung erhalten die G.-V. in den
$Gewerkschaftskongressen$, die seit 1868 jährlich stattfinden[19].
Aber obgleich in denselben bis auf verschwindende Ausnahmen alle
G.-V. vertreten sind, so ist der Kongreß doch »mehr ein Aufmarsch
der Gewerkvereinskräfte als ein echtes Arbeiterparlament«. »Alle
Nebenumstände drängen dazu hin, den Karakter des Kongresses
als eine Schaustellung auf Kosten der Eigenschaft desselben
als gesetzgeberisches Organ zu verstärken. Der Mayor und die
Gemeindevertretung des Ortes, wo er abgehalten wird, heißen die
Delegierten in öffentlicher Ansprache willkommen und veranstalten
ihnen zu Ehren eine prächtige Empfangsfeier. Die Gallerie der Besucher
ist voll von interessierten Beobachtern. Ausländer von hervorragender
Stellung, Vertreter von Regierungsabteilungen, Deputationen von
dem Verbande der Genossenschaften und anderen einflußreichen
Organisationen, wißbegierige Politiker und Minister auf der Jagd nach
Popularität wohnen den Sitzungen von Anfang bis zu Ende bei. Der
für die Presse bestimmte Tisch ist von Reportern aller bedeutenden
Zeitungen des Königreichs dicht besetzt, während die Lokalblätter
einander in Extraausgaben überbieten, die wortgetreue Berichte über die
Verhandlungen bringen. Aber mehr als alles andere macht der gänzliche
Mangel gesetzgebender Macht den Kongreß zu einer Feiertagsdemonstration
statt zu einer verantwortlichen, beratschlagenden Versammlung. Die
Delegierten wissen genau, daß die Resolutionen keine bindende Kraft
für ihre Mandatgeber haben und nehmen sich deshalb nicht die Mühe, sie
in ausführbarer Form oder auch nur miteinander in Uebereinstimmung zu
bringen[20]«.

  [19] Die bisher abgehaltenen Kongresse sind folgende: 1. Manchester,
       2. Juni 1868, 118367 Mitglieder mit 34 Vertretern; 2.
       Birmingham, 23. August 1869, 250000 M. mit 48 V.; 3. London,
       6. Mai 1871, 287430 M. mit 50 V. Hier wurde zum erstenmale ein
       parlamentarisches Komitee gewählt. 4. Nottingham, 8. Januar 1872,
       255710 M. mit 77 V. Hier wurden die Abgesandten politischer
       Vereinigungen, die erschienen waren, zurückgewiesen. 5. Leeds,
       13. Januar 1873, 730074 M. mit 130 V.; 6. Sheffield, 12. Januar
       1874, angeblich 1191922 M. mit 169 V., doch ist man einig, daß
       diese hohe Ziffer durch Doppelzählungen herbeigeführt ist. 7.
       Liverpool, 18. Januar 1875, 818032 M. mit 151 V.; 8. Glasgow,
       11. Oktober 1875, 539823 M. mit 139 V.; 9. Newcastle _on Tyne_,
       18. September 1876, 556488 M. mit 140 V.; 10. Leicester, 17.
       September 1877, 691089 M. mit 114 V.; 11. Bristol, 9. September
       1878, 623927 M mit 136 V.; 12. Edinburg 1879, 541892 M. mit 115
       V.; 13. Dublin, 16. September 1880, 494222 M. mit 105 V.; 14.
       London, 12. September 1881, 463899 M. mit 157 V.; 15. Manchester,
       13. September 1882, 509337 M. mit 153 V.; 16. Nottingham 1883,
       471651 M. mit 163 V.; 17. Aberdeen, 8. September 1884, 569033
       M. mit 141 V.; 18. Southport, 7. September 1885, 580976 M. mit
       141 V.; 19. Hull, 6. September 1886, 633088 M. mit 143 V.; 20.
       Swansea, 5. September 1887, 674034 M. 156 V.; 21. Bradford, 3.
       September 1888, 674634 M. 150 V.; 22. Dundee, 2. September 1889,
       885055 M. mit 211 V.; 23. Liverpool, 1. September 1890, 1470191
       M. 457 V.; 24. Newcastle _on Tyne_, 7. September 1891, 1302855
       M. mit 552 V.; 25. Glasgow, 5. September 1892, 1219934 M. mit
       418 V.; 26. Belfast, 4. September 1893, 900000 M. mit 380 V.; 27.
       Norwich, 3. September 1894, 1080545 M. mit 372 V.; 28. Cardiff,
       2.-6. September 1895, 951000 M. mit 345 V.; 29. Edinburg, 7.-12.
       September 1896, 1035341 M. mit 346 V.; 30. Birmingham, 6.-11.
       September 1897, 1093191 M. mit 381 V.; 31. Bristol, 29. August
       bis 3. September 1898, 1176896 M. mit 406 V.

       Seit 1874 veranstalten die irischen Gewerkvereine jährliche
       Sonderkongresse, da die meist kleineren Vereine nicht imstande
       sind, die Kosten eines Abgesandten für die englischen Kongresse
       zu tragen. Der dritte irische Kongreß wurde im Mai 1896 in
       Limerick abgehalten; es waren auf ihm 50000 Mitglieder vertreten
       (Vgl. _Labour Gazette_, Juni 1896, S. 177). Auch die schottischen
       Gewerkvereine sind jetzt diesem Beispiele gefolgt, indem sie den
       ersten schottischen Kongreß im März 1897 in Glasgow abgehalten
       haben; auf demselben waren 38 Vereine mit 41000 Mitgliedern
       vertreten (Vgl. _Report of the first annual Scottish trade unions
       congress. Glasgow, March 1897_).

  [20] $Webb$, a. a. O. S. 420.

Das $Verhältnis zu den Unternehmern$ ist das der gegenseitigen Achtung
und Höflichkeit; häufig werden von den Delegierten größere industrielle
Werke besichtigt, von den Pferdebahnen wird ihnen freie Fahrt bewilligt
und in jeder Weise wird ihnen äußere Auszeichnung entgegengebracht.

Der Kongreß wählt seit 1871 aus seiner Mitte für das folgende Jahr
den »$parlamentarischen Ausschuß$«, der aus 10 Mitgliedern und einem
Sekretär besteht. Derselbe ist gewissermaßen die oberste Leitung des
ganzen Gewerkschaftswesens, zumal seine Befugnisse in keiner Weise
scharf bezeichnet und abgegrenzt sind. Aber um eine solche Stellung
auszufüllen, bedürfte man einer Organisation, deren Mitglieder sich
ganz dieser Aufgabe widmen könnten, während man vielmehr regelmäßig in
den Ausschuß die Sekretäre der großen Verbände wählt, die schon durch
ihre sonstigen Arbeiten vollständig in Anspruch genommen sind. »Es
ist daher nicht verwunderlich, wenn man erfährt, daß das dem Komitee
unterbreitete Arbeitsprogramm, statt das durch die Kongreßbeschlüsse
angezeigte weite Feld zu umfassen, gewöhnlich auf das armseligste
Minimum herabgeschraubt ist. Die Jahresleistung des Komitees hat
sich in den letzten Jahren in der That je auf ein paar Deputationen
an die Regierung, zwei oder drei Rundschreiben an die Vereine, eine
kleine Beratung mit befreundeten Politikern und die Zusammenstellung
eines ausführlichen Berichtes an den Kongreß beschränkt, der
nicht ihre eigenen Leistungen, sondern die im Laufe der Session
zustande gekommenen Gesetze und anderen parlamentarischen Vorgänge
schildert[21]«. So ist die Bedeutung des parlamentarischen Ausschusses
in den letzten Jahren immer mehr zurückgegangen und es hat eine immer
größere Unzufriedenheit mit seinen Leistungen um sich gegriffen, aber
der Mangel liegt nicht an den Personen, sondern an deren
Ueberlastung. --

  [21] $Webb$, a. a. O. S. 423.

Das bisher Gesagte bezieht sich großenteils nicht auf alle G.-V.,
sondern nur auf diejenigen der $gelernten Arbeiter$ (_skilled men_).

Die Unionen der $ungelernten Arbeiter$ (_unskilled men_) unterscheiden
sich von den ersteren, abgesehen von der bereits erwähnten anderen
Grundanschauung, auch im einzelnen in wesentlichen Punkten.

Zunächst sind sie überwiegend Streikvereine, beschränken sich
hauptsächlich auf Unterstützung bei Arbeitslosigkeit und schließen
andere Zwecke, wie Kranken-, Unfall- und Altersfürsorge grundsätzlich
aus. Der eigentliche Grund hierfür ist wohl, daß die jungen
Organisationen der zum Teil sehr gering gelohnten ungelernten
Arbeiter nicht annähernd über solche Mittel verfügen, wie die bereits
befestigten Verbindungen ihrer besser gestellten Kollegen. Oeffentlich
freilich begründen sie ihre Ablehnung der Unterstützungspolitik mit dem
prinzipiellen Gesichtspunkte, daß diese die Vereine allzu bedächtig
und vorsichtig gegenüber Arbeitseinstellungen mache. Immerhin ist es
wahrscheinlich, daß die neuen G.-V. dieselbe Entwickelung durchmachen
werden, wie die älteren, und bereits jetzt läßt sich ein besänftigender
Einfluß der ungünstigeren wirtschaftlichen Lage auf die überschäumende
Streiklust beobachten.

Ebenso beginnen schon einzelne Vereine mit den
Hülfskasseneinrichtungen. So zahlt die Dock-, Werft- und
Uferarbeiter-Union Sterbegeld, während viele Filialen derselben
Krankenunterstützungsfonds ins Leben gerufen haben. Einige Ortsvereine
der »_National Union of Gasworkers and General Labourers_« haben
örtliche Unterstützungsfonds, und die Unfallunterstützung seitens des
Gesamtvereins wird eifrig erörtert.

Eine weitere Verschiedenheit beider Organisationen besteht in ihrer
Stellung zu der $Regelung von Arbeitsstreitigkeiten$, insbesondere
bei $Lohnfragen$. Nachdem es eine Zeit lang üblich gewesen war, in
solchen Fällen, sofern eine unmittelbare Verständigung nicht zum
Ziele geführt hatte, gemeinsam einen Schiedsrichter zu ernennen und
hierzu eine Person zu wählen, die weniger gewerbliches Verständnis,
als vor allem das allgemeine Vertrauen der Unparteilichkeit besaß,
gingen die $älteren$ G.-V. immer mehr dazu über, an Stelle dieses
$schiedsrichterlichen$ das oben näher beschriebene $Einigungsverfahren$
zu setzen. In diesem wird die Streitfrage fast ausschließlich nach der
Richtung erörtert, ob der erhobene Anspruch in der allgemeinen Lage
des Gewerbes seine Begründung findet, ob also z. B. eine Lohnerhöhung
oder -herabsetzung durch die Preislage des Marktes und die Verhältnisse
in den Konkurrenzländern gerechtfertigt wird. Um dies festzustellen,
werden häufig sehr umfassende Erhebungen veranstaltet. Läßt man sich
auf ein schiedsrichterliches Verfahren überhaupt ein, so schließt
man durchaus $gewerbsfremde Personen$ aus, man wählt jemand, der die
einschlagenden gewerblichen Verhältnisse völlig übersieht und dessen
Aufgabe darin besteht, nicht sowohl nach $Billigkeitsrücksichten$
über die Berechtigung des beiderseitigen Standpunktes zu entscheiden,
sondern lediglich zu beurteilen, ob nach Lage des augenblicklichen
$wirtschaftlichen Machtverhältnisses$ bei einem etwaigen Streik die
eine oder die andere Partei den Sieg davon tragen werde, um so das
gleiche Ergebnis, welches nach Wahrscheinlichkeitserwägungen ohnehin
zu erwarten ist, anstatt durch den Kampf lieber durch freiwilliges
Nachgeben der schwächeren Partei herbeizuführen. Es ist begreiflich,
weshalb die $neuen$ G.-V. hier das entgegengesetzte Verfahren befolgen.
Da ihre Stärke weniger in der eigenen Kraft als in der Sympathie der
Bevölkerung beruht, und diese sich weniger durch wirtschaftliche
Erwägungen als durch solche der Billigkeit bestimmen läßt, so streben
sie dahin, die Entscheidung einem $gewerbsfremden Schiedsrichter$,
also einer Person zu übertragen, die gewissermaßen als Organ der
öffentlichen Meinung betrachtet werden kann.

Das Bewußtsein der eigenen Schwäche bringt endlich die neuen G.-V. auch
zu der bereits erörterten, grundsätzlich abweichenden Haltung gegenüber
der $Stellung des Staates zu den wirtschaftlichen Verhältnissen$.
Während die alten _trade unions_ den staatlichen Eingriff ablehnen und
sich zutrauen, falls man ihnen nur keine Hindernisse in den Weg legt,
selbst ihre Interessen wirksam vertreten zu können, stehen die neuen
Verbände durchaus auf dem Boden des Staatssozialismus.

Uebrigens hat sich in der Stellung zur $Politik$ in den englischen
Arbeiterkreisen überhaupt ein gewisser Umschwung vollzogen. Während die
_trade unions_ sich früher grundsätzlich mit politischen Fragen als
solchen nicht beschäftigten und die beiden bestehenden großen Parteien
unterstützten, je nachdem sie sich zu den Arbeiterforderungen stellten,
besteht seit 1893 eine $_Independent Labour Party_$, die es sich zur
Aufgabe stellt, die Arbeiter auch auf politischem Boden zu sammeln.
Sie wurde auf einer am 13./14. Januar 1893 in Bradford abgehaltenen
Konferenz gegründet, hielt am 2. Februar 1894 in Manchester ihre
erste Jahresversammlung und zählte im September 1894 350 Zweigvereine
mit 38500 Mitgliedern. Seitdem scheint aber das Wachstum kaum
fortgeschritten zu sein, denn die Angaben aus dem Jahre 1897 lauten nur
auf 40000 Angehörige. Auch bei den ersten allgemeinen Parlamentswahlen
1895, bei denen die neue Partei ihre Kraftprobe machte, hat sie keine
eigenen Kandidaten durchgesetzt, denn die beiden einzigen im Parlamente
befindlichen Arbeiter S. $Woods$ und J. $Mallinson$ gehören ihr nicht
an. Die Zahl der für sie abgegebenen Stimmen, die damals 27566 betrug,
ist allerdings bei späteren Nachwahlen auf 64480 in 38 Wahlkreisen
gestiegen. Ihr Präsident ist $Keir Hardie$, ihr Sekretär $Tom Mann$.
Im Vorstande, der den Titel »Nationaler Verwaltungsrat« trägt, sitzt
u. a. $Ben Tillet$. Auf dieser Personalunion beruht der Hauptteil ihres
Einflusses.

Eine formelle $sozialdemokratische$ Partei besteht in England erst seit
kurzer Zeit. Allerdings wurde im März 1881 durch angesehene Personen
aus den oberen Klassen unter Führung des Schriftstellers $Hyndman$
eine _democratic federation_ mit dem Programm der Verstaatlichung des
Grund und Bodens gegründet, die sich im Jahre 1883 in _socialdemocratic
federation_ umtaufte und ein eigenes Organ, die »_Justice_«
herausgiebt. Anfangs schlossen sich ihr auch die bedeutendsten
Arbeiterführer an, wie $John Burns$, $Tom Mann$, $Ben Tillet$ und $Keir
Hardie$, von denen aber, wie oben erwähnt, die ersten beiden ihr später
den Rücken kehrten. Ihre Mitgliederzahl wird auf 3500-5000 angegeben.

Wiederholt sind Versuche gemacht, die Bildung einer einheitlichen
sozialdemokratischen Partei, insbesondere eine Verschmelzung der
_Independent $Labour Party$_ mit der _Socialdemocratic Federation_
herbeizuführen und noch auf dem letzten Jahreskongresse der letzteren
am 12. April 1898 ist die Frage eingehend erörtert, doch ist es bisher
nicht gelungen, sie zu lösen, indem insbesondere die Mitglieder der
_I. L. P._ der _S. F._ den Vorwurf machen, revolutionäre Phrasen an
Stelle ernsthafter Arbeit zu kultivieren. Der neueste Versuch dieser
Art ist zugleich in mehrfacher Hinsicht interessant für die Stellung
der Sozialdemokratie in England. Er wurde unternommen von dem bereits
erwähnten rechten Flügel, den Clarionisten unter Führung von $Robert
Blatchford$, indem sie eine Abstimmung durch Umfrage nicht allein über
die Bildung einer einheitlichen sozialdemokratischen Partei, sondern
auch noch über einige der wichtigsten Einzelfragen veranstalteten. An
der Abstimmung haben sich 8885 Personen beteiligt, und da viele von
ihnen nicht wahlberechtigt sind, so ergiebt sich daraus die geringe
politische Bedeutung. Die Notwendigkeit einer Gesamtpartei wurde fast
allgemein bejaht, und so sollen bei den nächsten Wahlen in erster
Linie überall Sozialdemokraten aufgestellt und nur im Notfalle für
andere arbeiterfreundliche Kandidaten gestimmt werden. Im übrigen
stimmten für Referendum und Initiativwahl nach schweizerischem Muster
5995, für Altersversorgung, Beschäftigung der Arbeitslosen, Verbot
der Kinderarbeit bis zum 14. Jahre und gesetzlichen Achtstundentag
zwischen 4763 und 5115, für Nationalisation des Grund und Bodens bezw.
volle Besteuerung, Parlamentsdiäten, Verstaatlichung der Eisenbahnen
3709-4052, das allgemeine Stimmrecht 2856, Befreiung von Schulgeld,
Verstaatlichung des Schankgewerbes und der Bergwerke, Einführung von
Stichwahlen und Erhöhung der Erbschaftssteuer 1423-1976 Personen.

Ist auch im allgemeinen das Verhältnis der Unternehmer zu den
Gewerkvereinen der Arbeiter jetzt ein günstiges und wird im ganzen
in den Kreisen der ersteren das Ziel einer Beseitigung der _trade
unions_ nicht mehr verfolgt, so werden doch naturgemäß Klagen über
ihren »Terrorismus« oft gehört, und so ist denn in neuerer Zeit der
Versuch unternommen, eine Gegenorganisation ins Leben zu rufen. Dies
ist die _national free labour association_. Sie wurde auf einem am
31. Oktober 1893 in London abgehaltenen Kongresse begründet und hat
seitdem jährliche Jahresversammlungen abgehalten, besitzt auch in
der »_Free Labour Gazette_« ein eigenes regelmäßiges Organ. Auf dem
Kongresse in Manchester im Oktober 1896 wurde mitgeteilt, daß die
Mitgliederzahl Ende 1895 131650 betragen habe und Ende Juli 1896
auf 150353 gestiegen sei, im Oktober 1897 soll sie sogar 180000 und
im Juni 1898 200000 betragen haben, doch werden diese Ziffern von
gegnerischer Seite als nackter Schwindel dargestellt. Die Vereinigung,
die sich insbesondere in London und den nördlichen Hafenplätzen des
Mersey und des Clyde sowie des Bristol-Kanals ausbreitet, will nicht
die _trade unions_ als solche, oder die von ihnen geübte Tyrannei
bekämpfen, insbesondere setzt sie mit ihren Angriffen ein bei der
Praxis der _trade unions_, nicht mit _blake legs_ zusammenzuarbeiten
und die Behörden zu zwingen, ausschließlich ihre Angehörigen zu
beschäftigen. Die Vereinigung will für jeden Bezirk aus Arbeitgebern
und Arbeitern in gleicher Zahl zusammengesetzte Schiedsgerichte
(_boards of arbitration_) der verschiedenen Berufszweige errichten,
denen sämtliche Arbeitsstreitigkeiten unterbreitet werden müssen. Falls
sich das Gericht über einen Urteilsspruch nicht einigen kann, soll ein
Unparteiischer mit der Entscheidung betraut werden. Streiks sind nicht
völlig ausgeschlossen, sollen aber nur dann unterstützt werden, wenn
sie zuvor einem Schiedsgerichte unterbreitet sind. Die Einrichtung von
Unterstützungskassen soll den örtlichen Vereinen überlassen bleiben.

Am 10. Oktober 1898 hat die Association ihren Jahreskongreß gehalten,
auf dem erwähnt wurde, daß die Vereinigung im Laufe des Jahres an
Fabriken, in denen gestreikt wurde, 13000 Arbeitskräfte gesandt habe,
darunter 900 während des Maschinenbauerstreiks. Von einzelnen Rednern
wurde das neue Haftpflichtgesetz als die englische Industrie schädigend
verurteilt, andere wollten das Postenstehen bei Streiks unter Strafe
gestellt wissen.

Auch auf diesem Kongresse sollen 250000 Mitglieder durch 100 Abgesandte
vertreten gewesen sein, aber unparteiische Blätter, wie der »_Daily
Chronicle_«, behaupten, die ganze Association bestehe aus drei
oder vier Leuten, die in London ein Bureau für den Zweck errichtet
hätten, bei Ausständen den Unternehmern Arbeit zu verschaffen und
deren Angestellte die Kongresse bildeten. Ein gewiß klassischer
Zeuge, der jetzige Vorsitzende der _Federated Engineering Employers_,
$Alexander Siemens$ schreibt mir: »Die _F. L. A._ besteht zum Teil
aus zweifelhaften Elementen. Während des _Engineering_-Streiks
unternahm sie, unabhängige Arbeiter zu finden, um die Ausständigen
zu ersetzen. Soviel mir bekannt ist, war der Erfolg so gering,
daß die Association jetzt ignoriert wird, nachdem sie während des
Ausstandes eine Menge Anhänger gefunden hatte.« Danach darf man davon
ausgehen, daß Herr v. $Stumm$ sehr unrichtig berichtet war, wenn er
in der Reichstagssitzung vom 9. März 1898 der Vereinigung eine große
Bedeutung beimessen wollte, es scheint sich im Gegenteil um ein völlig
verunglücktes Unternehmen zu handeln.

$Statistische Angaben$ über die _trade unions_ giebt es erst
seit der im Jahre 1886 erfolgten Ernennung $John Burnetts$ zum
Arbeitsberichterstatter (_chief labour correspondent_) im Handelsamte.
Seit dieser Zeit werden jährliche Berichte herausgegeben, doch waren
dieselben anfangs unvollständig, indem nur ein kleiner Teil der Vereine
die ihnen zugesandten Fragebogen ausfüllte. Erst der im November 1898
veröffentlichte Bericht für 1897[22] giebt eine Uebersicht, die den
Anspruch auf annähernde Vollständigkeit erhebt. Danach gab es:

              1892   1203 Vereine mit 1500451 Mitgliedern
              1893   1259    "     "  1478474     "
              1894   1299    "     "  1437765     "
              1895   1303    "     "  1404898     "
              1896   1308    "     "  1491007     "
              1897   1287    "     "  1609909     "

  [22] _Report of the chief labour correspondent of the board of trade on
       trade unions in 1897 with comparative statistics for 1892-1896.
       London 1898, Darling & Son._

Die Gesamtzunahme von 109458 Mitgliedern entspricht 7,3%, doch verteilt
sie sich nicht gleichmäßig, indem die 100 größten Vereine einen Zuwachs
von 17,2% haben, während die kleineren 7,7% abgenommen haben. Die
Verminderung der Vereine um 21 von 1896 auf 1897 bei gleichzeitiger
Vermehrung der Mitglieder erklärt sich aus den in dieser Zeit erfolgten
Verschmelzungen von Vereinen. _Trade councils_ gab es 1894 148 mit
698550, 1895 151 mit 696270, 1896 148 mit 694701 und 1897 151 mit
693390 Mitgliedern.

Die Verteilung der _trade unions_ auf die $einzelnen Gewerbegruppen$
zeigt folgende Tabelle:

  =======================================================================
                        |             Zahl der              |
      Gewerbegruppen    |_trade                             |Prozentsatz
                        |unions_| Zweigvereine | Mitglieder |
  ======================+=======+==============+============+============
   Metallindustrie,     |       |              |            |
     Maschinen- und     |       |              |            |
     Schiffbau          |  272  |     2433     |   317518   |     20
   Bergbau und          |       |              |            |
     Hüttenwesen|       |   64  |     1543     |   282432   |     17
   Bauwesen             |  138  |     3034     |   219072   |     14
   Textilindustrie      |  244  |      499     |   217217   |     14
   Transportwesen       |       |              |            |
     (Eisenbahnen,      |       |              |            |
     Docks u. s. w.)    |   65  |     1268     |   183418   |     11
   Ungelernte Arbeiter  |   16  |      744     |    92858   |      6
   Bekleidungsindustrie |   48  |      652     |    75617   |      5
   Buchdruckerei u.     |       |              |            |      3
     Buchbinderei       |   54  |      350     |    52527   |
   Oeffentlicher Dienst |   37  |      873     |    45157   |      3
   Holzbearbeitung      |  115  |      559     |    38401   |      2
   Sonstige Gewerbe     |  234  |     1380     |    85692   |      5
  ======================+=======+==============+============+============
        Zusammen        | 1287  |    13335     |  1609909   |    100

Das Alter und die Entwickelung der Vereine zeigt folgende Aufstellung:

  ======================================================================
   Gründungszeit|  Anzahl der  |Prozentsatz|Mitgliederzahl|Prozentsatz
                |_trade unions_|           |              |
  ==============+==============+===========+==============+=============
    Vor 1825    |     48       |     4     |     54264    |     3
   1825-1829    |     12       |     1     |      9436    |     1
   1830-1839    |     32       |     2     |    107848    |     7
   1840-1849    |     46       |     3     |     66951    |     4
   1850-1859    |     72       |     6     |    221106    |    14
   1860-1869    |    118       |     9     |    250958    |    16
   1870-1879    |    162       |    13     |    286093    |    18
   1880-1887    |    152       |    12     |    233008    |    14
   1888-1897    |    640       |    50     |    375411    |    23
  ==============+==============+===========+==============+=============
    Zusammen    |   1282[23]   |   100     |   1605075[23]|   100

  [23] Für fünf kleine Vereine mit zusammen 4834 Mitgliedern ist die
       Gründungszeit nicht zu ermitteln gewesen.

Das Gesetz gewährt denjenigen Vereinen, die ihre Eintragung in ein
öffentliches Register bewirken, eine Reihe von Vergünstigungen,
insbesondere das Recht, Grund und Boden bis zu 1 Acre und sonstiges
Eigentum durch ihre Vorstände (_trustee_) zu erwerben, sowie einen
umfassenden Schutz gegen Veruntreuungen. Die Anzahl der Vereine,
die diese Eintragung erlangt haben, sowie die $Abstufung nach der
Mitgliederzahl$ zeigt folgende Tabelle:

  ========================================================================
                  |    Eingetragene Vereine   |Nicht eingetragene Vereine
  $Mitgliederzahl$|---------------------------+---------------------------
                  |          $Anzahl$         |         $Anzahl$
                  |der Vereine |der Mitglieder|der Vereine|der Mitglieder
  ================+============+==============+===========+===============
    Ueber 50000   |       5    |     341167   |     --    |      --
    20000-50000   |       6    |     190854   |     --    |      --
    10000-20000   |      14    |     192503   |      5    |    60446
     5000-10000   |      54    |     226680   |     26    |   148977
     2000- 5000   |      29    |      86812   |     20    |    63019
     1000- 2000   |      40    |      51294   |     25    |    36961
      500- 1000   |      65    |      45089   |     54    |    37412
      300-  500   |      53    |      20163   |     60    |    22065
      100-  300   |     154    |      26837   |    213    |    35331
       50-  100   |      89    |       6352   |    161    |    11269
       Unter 50   |      58    |       1859   |    156    |     4819
  ================+============+==============+===========+===============
     Zusammen     |     567    |    1189610   |    720    |   420299

Im allgemeinen zeigen die größeren Vereine eine stärkere Zunahme als
die kleineren, deren Mitgliederzahl sogar nicht selten zurückgeht. Das
hängt damit zusammen, daß sie ihren Mitgliedern freilich geringere
Beiträge abfordern, ihnen dafür aber auch weniger bieten können.
Die amtliche Statistik giebt die Ziffern über Einnahme, Ausgabe und
Vermögensbestand, sowie über die einzelnen Arten der Ausgaben nur für
die 100 größten Vereine, die zusammen 1059609 Mitglieder haben. Sie
zeigen in den Jahren 1892-1897 folgende Entwicklung:

  ======================================================================
   Jahr | Mitgliederzahl |   Einnahme  |   Ausgabe   | Vermögensbestand
        |                |   Pfd. St.  |   Pfd. St.  |      Pfd. St.
  ======+================+=============+=============+==================
   1892 |     903981     |   1455885   |   1418311   |      1618790
   1893 |     910119     |   1614379   |   1848159   |      1385010
   1894 |     924584     |   1629550   |   1433867   |      1580693
   1895 |     914766     |   1557667   |   1390717   |      1747643
   1896 |     961026     |   1673571   |   1233494   |      2187720
   1897 |    1059609     |   1981971   |   1896072   |      2273619

Die $Einnahmen$ bestehen neben Zinsen aus belegten Kapitalien,
Eintrittsgeldern, Erträgen aus dem Verkauf von Mitgliedskarten und
Statuten u. s. w. naturgemäß überwiegend aus den Beiträgen, und zwar
sowohl den regelmäßigen Jahreszahlungen wie aus besonderen Umlagen,
zu deren Ausschreibung meist das Exekutivkomitee befugt, zuweilen
aber auch ein Mehrheitsbeschluß der Mitglieder erforderlich ist. Die
Beiträge sind sehr verschieden, und zwar sowohl in den verschiedenen
Vereinen wie nach den Jahren mit Rücksicht auf besondere Bedürfnisse.
Eine Uebersicht der $Beiträge$, und zwar der regelmäßigen wie der
außerordentlichen, für das Jahr 1897 bietet folgende Tabelle:

  =======================================================================
          Beitrag auf den Kopf:           |            Zahl
                                          | der Vereine | der Mitglieder
  ========================================+=============+================
                       Unter  5 Schilling |       1     |       2300
    mindestens  5 aber   "   10     "     |      17     |     119369
        "      10  "     "   15     "     |      17     |     241842
        "      15  "     "   20     "     |       9     |      49074
        "      20  "     "   30     "     |      19     |     251825
        "      30  "     "   40     "     |      16     |     115077
        "      40  "     "   60     "     |       8     |      81031
        "      60  "     "   80     "     |      10     |      88421
        "      80 Schilling und darüber   |       3     |     110670
  ========================================+=============+================
                  Zusammen:               |     100     |    1059609

Der Durchschnittsbeitrag belief sich 1892 auf 28 sh. 9-1/4 d., 1893 auf
31 sh. 2-1/2 d., 1894 auf 32 sh. 1-1/2 d., 1895 auf 31 sh. 11-1/4 d.,
1896 auf 32 sh. 3-3/4 d., 1897 auf 32 sh. 11-1/4 d.

Unter den $Ausgaben$ sind die wichtigsten Posten: 1. Streikgeld
(_dispute pay_); 2. Arbeitslosenunterstützung; 3. Alterspension;
4. Kranken- und Unfallunterstützung; 5. Begräbnisgeld; 6.
Verwaltungskosten. Damit ist nicht gesagt, daß alle Vereine diese
sämtlichen Arten von Unterstützungen gewähren. Der amtliche
Bericht teilt die Ausgaben in drei Klassen, nämlich Streikgeld,
Verwaltungskosten und Unterstützungen, wobei zu den letzteren die unter
2-5 bezeichneten Posten gezählt werden.

Die Gesamtausgabe aller Vereine für die Jahre 1892-1897 beträgt:

  für Streikgeld           2171271 Pfd. Sterl.  =   23-1/2 Proz.
   "  Unterstützungen      5466903  "     "     =   59-1/2  "
   "  Verwaltungskosten    1582446  "     "     =   17      "
  --------------------------------------------------------------
                           9220620  "     "     =  100      "

Eine Verteilung auf die hauptsächlichsten Gewerbegruppen, bei der auch
die einzelnen Unterstützungen getrennt sind, ergiebt folgende Tabelle:

  Spaltenüberschriften:
  A = Streikgeld
  B = Arbeitslose
  C = Krankheit und Unfall
  D = Alter
  E = Begräbnis
  F = Zusammen
  G = Verwaltungskosten

  ======================================================================
                            |  Prozentsatz der Ausgaben für:   |
                            |----------------------------------|
         Gewerbegruppe      |    |  Unterstützungen für   |    | Betrag
                            |  A |------------------------| G  | in Pfd.
                            |    |  B |  C | D  | E  | F  |    | Sterl.
  ==========================+====+====+====+====+====+====+====+========
   Baugewerbe               |12,8|16,6|26,5| 8  |12,3|63,4|23,8|1358292
   Bergbau u. Hüttenwesen   |44,5|15,7| 9,5| -- |16,9|42,1|13,4|1452284
   Metallindustrie,         |    |    |    |    |    |    |    |
     Maschinen-             |    |    |    |    |    |    |    |
     und Schiffbau          |11  |40,2|17,2|13,7| 7,1|78,2|10,8|3686798
   Textilindustrie          |38,1|25,6| 4  | 1,3|13,8|44,7|17,2| 948664
   Bekleidungsindustrie     |27,2| 4,1|35,1| 9,1| 7,4|55,7|17,1| 422261
   Transportgewerbe         |10,8| 5,6| 9,5| 3,3|17,8|36,2|53  | 407611
   Buchdruckerei und        |    |    |    |    |    |    |    |
     Buchbinderei           | 6  |50,2| 5  |10,7| 9,9|75,8|18,2| 325992
   Holzverarbeitung         |12,1|31,3|11,3|13,8| 9,9|66,3|21,6| 201062
   Ungelernte Arbeiter      |    |    |    |    |    |    |    |
     verschiedener Betriebe |19,8|22,2|15,4| 6,2| 9,5|53,3|26,9| 417656
  ==========================+====+====+====+====+====+====+====+========
                            |    |[24]|    |    |    |[24]|    |
           Zusammen         |20,3|27,5|15,9| 8,3|10,9|62,6|17,1|9220620


  [24] Die Abweichung dieser Ziffern mit den oben angegebenen ist
       in dem Berichte nicht erläutert, scheint aber auf der schwierigen
       Unterscheidung zwischen Streikgeld und Arbeitslosenunterstützung
       zu beruhen.

Diese Aufstellung zeigt, wie verschieden das Verhältnis zwischen
Streikgeld und Unterstützungen sich bei den einzelnen Vereinen
gestaltet. Der Bericht giebt nähere Nachweisungen für die 100
größten Vereine, die in drei Gruppen geteilt werden. Die $erste$,
bei der das Streikgeld im Vordergrunde steht, obgleich zuweilen auch
Begräbnis-, Kranken- und Unfallunterstützung gezahlt wird, umfaßt
25 Vereine mit 243411 Mitgliedern. Die $zweite$, bei welcher zu
dem Streikgeld die Arbeitslosenunterstützung hinzukommt, umfaßt 34
Vereine mit 264548 Mitgliedern. Die $dritte$, bei der daneben alle
Arten von Unterstützung (Alter, Krankheit, Unfall) bezahlt werden,
ist die größte, denn sie umfaßt 41 Vereine mit 551650 Mitgliedern.
Die Vereine, die sich ausschließlich auf Streikgeld beschränken,
sind die jüngsten, denn das Durchschnittsalter der Vereine beträgt
in der ersten Klasse nur 16, in der zweiten 25, in der dritten 55
Jahre. Aber jedenfalls ergiebt sich aus diesen amtlichen Ziffern, wie
unzutreffend es ist, zu behaupten, daß die _trade unions_ überwiegend
Streikvereine seien; nicht allein sind die Vereine, bei denen die
Streikunterstützung im Vordergrunde steht, stark in der Minderzahl,
sondern selbst bei Berücksichtigung aller Vereine beläuft sich der, auf
die Streikunterstützung entfallende Betrag, wie nachgewiesen, auf 20,8
bezw. 23-1/2%.

Obgleich alle Vereine ihre Mitglieder bei Streiks unterstützen, ist
doch der Betrag in den einzelnen Jahren sehr verschieden; so hatten
von den 100 größten Vereinen im Jahre 1897 14 mit 50070 Mitgliedern
überhaupt keine Ausgaben hierfür gehabt.

Eine Uebersicht über die Jahre 1892-1897 giebt folgende Tabelle, bei
der zu berücksichtigen ist, daß 1892/93 der große Baumwollenstreik,
1893 der große Kohlenstreik und 1897 der Maschinenbauerstreik
stattfand, und daß bei solchen Streiks nicht nur die unmittelbar
beteiligten, sondern infolge der gegenseitigen Unterstützung auch die
übrigen Gewerbe in Mitleidenschaft gezogen werden.

In den 100 größten Vereinen wurden verausgabt in Pfd. St.:

  ===============================+=======================================
                         | 1892  | 1893  | 1894  | 1895  | 1896  | 1897
  -----------------------+-------+-------+-------+-------+-------+-------
  im Baugewerbe          | 33286 | 30655 | 25279 | 20110 | 35178 | 20516
  im Bergbau und         |       |       |       |       |       |
   Hüttenbetriebe        |111656 |346361 | 63235 | 41403 | 39478 | 43374
  in d. Metallindustrie, |       |       |       |       |       |
   Maschinen-            |       |       |       |       |       |
   u. Schiffbau          | 28997 |  9265 | 23575 | 30145 | 34855 |280460
  Textilindustrie        |134610 |132014 | 33432 | 21245 | 17778 | 31941
  Bekleidungsindustrie   | 12743 | 10086 |  8017 | 60136 |  5666 | 18297
  Eisenbahndienst        |  2643 |  9286 |  2176 |  2018 |  2753 |  9684
  Dockbetrieb            |  3789 |  6044 |   995 |  1004 |  2129 |  1234
  anderen Gewerben       | 26770 | 32089 | 13451 | 10343 | 16070 | 27994
  -----------------------+-------+-------+-------+-------+-------+-------
        Zusammen         |352500 |584800 |160160 |186404 |153907 |433500

$Arbeitslosenunterstützung$ zahlen 75 von den 100 größten
Vereinen ihren Mitgliedern in Höhe von 6 sh. bis 20 sh.
wöchentlich; die häufigsten Beträge sind 10, 12 oder 15 sh.
Die höchsten Ausgaben hierfür werden in der Metallindustrie
sowie dem Maschinen- und Schiffbau gemacht. In der folgenden
Uebersicht ist deshalb diese Gruppe von den übrigen getrennt;
zugleich ist der Prozentsatz der Arbeitslosen angegeben.

  =======================================================================
        | Ausgabe für Arbeitslosenunterstützung         |
        |-----------------------------------------------|
   Jahr | Metallindustrie, Maschinen- |                 | Prozentsatz der
        |       und Schiffbau         |  Andere Gewerbe |   Arbeitslosen
        |         Pfd. St.            |     Pfd. St.    |     in allen
        |                             |                 |     Gewerben
  ======+=============================+=================+================
   1892 |          216688             |      134824     |        6,3
   1893 |          253874             |      208627     |        7,5
   1894 |          266907             |      194282     |        6,9
   1895 |          206822             |      229412     |        5,8
   1896 |          131923             |      152483     |        3,4
   1897 |          404851             |      137373     |        3,5

Den Betrag der übrigen von den 100 größten Vereinen in den Jahren
1892-97 gezahlten $Unterstützungen$ sowie des $Vermögens$ ergiebt
folgende Tabelle.

  Spaltenüberschriften:
  A = Alterspension[25]
  B = Kranken- und Unfallunterstützung[26]
  C = Begräbnisgeld[27]
  D = Vermögen

  ========================================================
          |    A     |    B     |    C     |    D
    Jahr  |          |          |          |
          | Pfd. St. | Pfd. St. | Pfd. St. | Pfd. St.
  ========+==========+==========+==========+==============
    1892  |  102432  |  210243  |  68589   |  1618790
    1893  |  112588  |  241638  |  75343   |  1385010
    1894  |  122434  |  230233  |  70104   |  1580693
    1895  |  131861  |  263966  |  76443   |  1747643
    1896  |  142518  |  246788  |  75858   |  2187720
    1897  |  152207  |  269784  |  82156   |  2273619[28]

  [25] Diese wird nur von 40 Vereinen gezahlt.

  [26] Nur 49 Vereine zahlen Krankengeld, nur 44 zahlen
       Unfallunterstützung.

  [27] Das Begräbnisgeld ist am allgemeinsten verbreitet; es wird von 87
       Vereinen mit 954965 Mitgliedern gezahlt. Der Betrag schwankt
       zwischen 2 und 30 Pfd. St., meist ist er 10, 12 oder 15 Pfd. St.
       Zuweilen wird es auch beim Tode von Frauen oder Kindern gezahlt.

  [28] Die verhältnismäßig geringe Zunahme gegen 1896 erklärt sich
       daraus, daß der Maschinenbauerstreik in den betreffenden Vereinen
       eine Verminderung des Vermögens im Betrage von 130725 Pfd. St.
       verursacht hatte.

Der Betrag des $Vermögens$, berechnet auf den Kopf des einzelnen
Mitgliedes, ist sehr verschieden. Er betrug 1897 bei den 100 größten
Vereinen:

  Spaltenüberschriften:
  (A) = Vereinen
  (B) = Mitgliedern


   1 Schill. 4 d. bis weniger als 10 Schill. bei 19  (A)  mit  148998  (B)
  10    "          "     "     "   1 Pfd. St. "  15   "    "    97180   "
   1 Pfd. St.      "     "     "   2  "    "  "  31   "    "   344472   "
   2    "          "     "     "   3  "   "   "  16   "    "   302237   "
   3    "          "     "     "   4  "   "   "   7   "    "    64804   "
   4    "    und darüber                         12   "    "   101918   "
                                                --------------------------
                                                100   "   mit 1059609   ".

Die geringsten Beträge von 1 sh. 4 d. und 1 sh. 5 d. finden sich nur
bei zwei Vereinen; der Höchstbetrag war 13 £. St. 4 sh. 11 d. Bei 57
Vereinen mit 646709 Mitgliedern = 60% belief er sich zwischen 1 und 3
Pfd. St. Am niedrigsten stehen die Vereine, die sich auf Streikgeld
beschränken, am höchsten diejenigen, welche möglichst alle Arten von
Unterstützungen, insbesondere Alterspension, zahlen. Der Durchschnitt
für die 100 Vereine belief sich

              1892 auf 1 Pfd. St. 15 Schill.  9-3/4 Doll.
              1893  "  1  "    "  10   "      5-1/4   "
              1894  "  1  "    "  14   "      2-1/4   "
              1895  "  1  "    "  18   "      2-1/2   "
              1896  "  2  "    "   5   "      6-1/4   "
              1897  "  2  "    "   2   "     11       "

Die $Organisation der Frauen$ ist naturgemäß noch weit weniger
vorgeschritten, als die der Männer; wo aber die Frauen organisiert
sind, gehören sie überwiegend den von den Männern begründeten Vereinen
an. Vereine, die ausschließlich aus Frauen bestanden, gab es 1897 nur
25 mit 7935 Mitgliedern gegenüber 114 gemischten, denen 161539 Männer
und 111840 Frauen angehörten. In allen 139 Vereinen gab es also 119775
Frauen, so daß sie innerhalb der Gesamtzahl von 1609909 organisierten
Arbeitern nur etwa 7% darstellen. Die genauen Verhältnisse der
Verteilung zeigt folgende Tabelle:

  =======================================================================
      Prozentsatz der   |                  |    Zahl der Mitglieder
   weiblichen Mitglieder| Zahl der Vereine |-----------------------------
                        |                  | Männer  | Frauen | Zusammen
  =======================================================================
           100          |        25        |   --    |   7935 |   7935
  50 bis weniger als 100|        63        |  38041  | 101895 | 139936
  10  "     "     "   50|        23        |  10208  |   6143 |  16351
  unter 10              |        28        | 113290  |   3802 | 117092
  =======================================================================
        Zusammen        |       139        | 161539  | 119775 | 281314

Weitaus die meisten der organisierten Frauen, nämlich 109180 = 91,1%
in 91 Vereinen, sind in der Textilindustrie beschäftigt, wovon allein
74034 = 61,8% in 48 Vereinen auf die Baumwollweberei und 19996 = 16,7%
in 18 Vereinen auf die Baumwollspinnerei entfallen. Von den 25 Vereinen
mit ausschließlich weiblichen Mitgliedern bestehen nur zwei länger als
seit 1874, fünf haben ein Alter von 10-18 Jahren, sieben ein solches
von 5-10 Jahren und 11 sind jünger als 5 Jahre. Von den 25 Vereinen
haben 20 weibliche Sekretäre.

Das $Verhältnis der organisierten Arbeiter zu den nicht organisierten$
ist nicht genau zu bestimmen, zumal die letzte Volkszählung von
1891 die verschiedenen Beschäftigungsarten nicht streng sondert und
deshalb nicht genau diejenigen ausscheiden läßt, die überhaupt für
die Organisation in Betracht kommen, indem zu berücksichtigen ist,
daß dies durch mancherlei Gründe, insbesondere jugendliches Alter,
Gebrechlichkeit u. dgl. ausgeschlossen ist. Nach einer oberflächlichen
Schätzung kann man die Anzahl der erwachsenen Männer in den Berufen,
die für die Organisation in Frage kommen, auf etwa 7 Millionen
annehmen, diejenige der Frauen auf 1 Million. Danach bedeutet die
Zahl von 1490134 männlichen und 119775 weiblichen Mitgliedern einen
Prozentsatz von 21 bez. 12%. Scheidet man aber die Landwirtschaft
aus, in der bisher nur 0,8% der Arbeiter organisiert sind, so steigt
der Prozentsatz der männlichen Mitglieder von 21 auf 25%. Am höchsten
steigt er im Bergbau und Hüttenbetriebe, indem hier von den insgesamt
beschäftigten 776267 Arbeitern über 16 Jahren 282432 = 36% organisiert
sind. In der Textilindustrie sind von 403669 beschäftigten Männern über
18 Jahren 108037 = 27% und von den 519915 Frauen gleichen Alters 109180
= 21% organisiert. Von der Gesamtbevölkerung bilden die Mitglieder der
_trade unions_ etwa 4%.

Die _trade unions_ sind übrigens über die verschiedenen Gegenden des
Königreiches sehr ungleichmäßig verteilt, wie folgende von S. und B.
$Webb$ aufgestellte Tabelle ergiebt:

  =====================================================================
      $Berufszweig$      |  England  | Schottland | Irland | Insgesamt
                         | und Wales |            |        |
  =====================================================================
   Maschinenbau u.       |           |            |        |
    Metallindustrie      |  233450   |    45300   |   8250 |  287000
   Baugewerbe            |  114500   |    24950   |   8550 |  148000
   Bergbau               |  325750   |    21250   |    --  |  347000
   Textilgewerbe         |  184270   |    12330   |   3400 |  200000
   Bekleidungs- u.       |           |            |        |
    Lederindustrie       |   78650   |     8400   |   2950 |   90000
   Druckgewerbe          |   37950   |     5650   |   2400 |   46000
   Verschiedene          |           |            |        |
    kleinere Berufe      |   46550   |     7450   |   4000 |   58000
   Landarbeit.,          |           |            |        |
    Transportgewerbe &c. |  302880   |    21670   |  10450 |  335000
  =====================================================================
      Gesamtsummen       | 1324000   |   447000   |  40000 | 1511000

Die nördlich vom Humber und Dee gelegenen sieben Grafschaften enthalten
allein 726000 Mitglieder; dann folgen die industriellen Bezirke von
Mittelengland, Leicester, Derby, Nottingham, Warwick, Gloucester,
Northampton und Stafford mit 210000 und Südwales mit 89000, während
London mit seiner nächsten Umgebung nur die verhältnismäßig geringe
Zahl von 194000 Mitgliedern aufweist. Die führenden Bezirke sind
Northumberland, Durham und Lancashire, wo in verschiedenen Berufen 80
bis 100% der Arbeiter Mitglieder ihrer Gewerkschaft sind. In diesen
Gegenden bilden die _trade unions_ in der That die ausschlaggebende
Macht in der Arbeiterschaft; aber in vielen Bezirken gehören ihnen
immerhin 50% der Arbeiter an, und da dies naturgemäß die tüchtigsten
sind, so haben sie auch dort die unbestrittene Führerschaft.

Im wesentlichen liegt diese noch heute in der Hand der gelernten
Arbeiter der Großindustrie; gegen 750000 Mitglieder gehören allein den
drei großen Stapelindustrien an: dem Kohlenbergbau, dem Maschinen- und
Schiffbau und der Baumwollenbearbeitung. Der plötzliche Aufschwung
der ungelernten Arbeiter von 1889/90 hat rasch nachgelassen. Von den
200000 Eisenbahnarbeitern sind nur 48000 organisiert, von denen
noch die größere Zahl auf die höheren Stellungen der Schaffner und
Lokomotivführer entfällt. Der Dockarbeiterverein, der 1890 57000
Mitglieder zählte, war schon 1893 auf 14000, 1894 auf 10000 und 1895
auf 9000 zurückgegangen. Die Nationale Union der Hafenarbeiter, der
1890 30000 Personen angehörten, hatte 1893 nur noch 11000 Mitglieder.
Die Pferdebahn- und Omnibuskutscher, die Lagerhausarbeiter, Lastträger
und städtischen Tagelöhner sind im wesentlichen wieder in den Zustand
mangelnder Organisation zurückgesunken.

Die englische Gewerkschaftsbewegung hat insbesondere in den letzten
Jahren die deutschen sozialistischen Gewerkschaften ebenso wie die
Hirsch-Duncker'schen Gewerkvereine lebhaft angeregt; von beiden
Seiten sind Versuche gemacht mit den englischen trade unions nähere
Beziehungen anzuknüpfen. So war auf dem Kongresse in Edinburg auch
ein Vertreter der deutschen sozialistischen Gewerkschaften, v. $Elm$,
anwesend, dessen Beteiligung zu einer lebhaften Preßfehde zwischen
diesen und den Hirsch-Duncker'schen Gewerkvereinen Anlaß gegeben hat.
Die »Generalkommission« hat zugeben müssen, daß ihr keine Einladung
zu dem Kongresse zugegangen war und v. $Elm$ sich ohne eine solche
nach Edinburg begeben hat, obgleich die »Generalkommission« die _trade
unions_ zu ihrem II. Gewerkschaftskongresse in Berlin eingeladen
hatte, was mit der Begründung abgelehnt war, daß die Einladung zu
spät eingetroffen sei, um noch eine Sitzung des parlamentarischen
Ausschusses abhalten zu können. Auch der Vorwurf des »Gewerkvereins«
ist als berechtigt anzuerkennen, daß v. $Elm$ das Hauptgewicht
seines in London gehaltenen Vortrages darauf gelegt habe, die
Hirsch-Duncker'schen Vereine anzugreifen und herabzusetzen. Daß beide
gewerkschaftliche Gruppen Deutschlands großen Wert darauf legen,
Fühlung mit den _trade unions_ zu erhalten und deren Autorität für
ihre Sache zu benutzen, ist begreiflich und berechtigt, aber der
Kampf der beiden Konkurrenten soll in Deutschland ausgefochten werden
und nicht auf einem englischen Kongresse, auf dem, sofern überhaupt
deutsche Gewerkschaften zugelassen werden, die eine Partei ebenso
berechtigt ist, wie die andere. Die Haltung der _trade unions_, wie
sie insbesondere durch die beiden Kongresse in Cardiff und Edinburg
festgelegt ist, entspricht weder der Politik der sozialistischen
Gewerkschaften, noch derjenigen der Hirsch-Duncker'schen Gewerkvereine,
sondern bewegt sich auf einer Mittellinie, und es scheint wenig
Aussicht vorhanden, daß sie diese zu Gunsten des einen oder anderen
extremen Standpunktes verlassen werden; dazu sind sie zu sehr Männer
des praktischen Lebens und Gegner aller theoretischen Prinzipien, mögen
sie liegen in der Richtung des Sozialismus oder des Individualismus.

Auch die Gegner der Gewerkschaftsbewegung in Deutschland haben
versucht, aus den Kongreßbeschlüssen der letzten Jahre Kapital zu
schlagen und insbesondere aus den Beschlüssen in Liverpool und
Norwich den Beweis hergeleitet, daß auch in England die G.-V. sich
auf die Dauer nicht als derjenige Schutz gegen die Sozialdemokratie
bewährt hätten, als welcher sie bis dahin gepriesen wären; man hat
deshalb prophezeit, daß diese staatsgefährliche Bewegung jetzt sehr
bald auch England erobert haben und dann für jeden klar ersichtlich
sein werde, daß jedes Entgegenkommen gegenüber der Arbeiterbewegung
lediglich zur Stärkung der Sozialdemokratie führe. Ich werde auf
diese Frage an anderer Stelle zurückkommen und bemerke hier nur, daß
es sehr viele Leute giebt, die für den Maximalarbeitstag eintreten
und selbst den Achtstundentag für ein erstrebenswertes und im Laufe
der Zeit erreichbares Ziel halten, ja die auch den Bodenwucher und
die Gewinnung ungeheurer Vermögensmassen durch das Steigen des
Grundwertes in den Großstädten ohne irgend welche eigene Arbeit für
verwerflich halten und deshalb Anhänger der Bodenbesitzreform sind
und gewisse Betriebe lieber in der Hand des Staates oder der Gemeinde
als in derjenigen des Privatunternehmers sehen, ohne doch trotz aller
dieser sozialistischen oder halbsozialistischen Neigungen in der
spezifisch sozialdemokratischen Richtung der heutigen Arbeiterbewegung
etwas anderes als eine auf das Tiefste zu beklagende Verwirrung zu
sehen. Schon hier mag auch darauf hingewiesen werden, daß selbst
die sozialistischen G.-V. in England in wichtigen und vielleicht
entscheidenden Fragen eine durchaus entgegengesetzte Haltung einnehmen,
wie die deutsche Sozialdemokratie. Vor allem teilen gerade die
bedeutendsten sozialistischen Führer die geschichtlichen und sittlichen
Ideale der gegenwärtigen Gesellschaftsordnung: Vaterlandsliebe und
Religion. Begeisterung für die Größe und Macht Englands macht sich auch
bei ihnen in einer den Nichtengländer fast verletzenden Form geltend;
häufig eröffnen sie ihre Versammlungen mit Gebet- und Liederandachten,
und unerschrocken halten sie den Massen Strafpredigten über
Unsittlichkeit und Ausschweifung. Eine große Anzahl von Geistlichen der
englischen Staatskirche sind Mitglieder der _Fabian Society_. Aus der
religiösen Gesinnung der englischen Sozialdemokraten ist im Jahre 1891
die Begründung der »Arbeiterkirche« hervorgegangen, der die meisten
der oben genannten Führer angehören. Sie steht auf einem freien, aber
durchaus religiösen Boden, setzt sich aber das Ziel, »Mitglieder aller
Klassen zu vereinigen, um die gewerbliche Sklaverei abzuschaffen«.

Uebrigens ist schon auf dem Kongresse in Belfast offen von Trennung
der beiden mehrgedachten Richtungen gesprochen, und es liegt nicht
außerhalb des Bereiches der Möglichkeit, daß hier neben dem vierten
Stande der gelernten Arbeiter demnächst die Bildung eines neuen fünften
Standes der ungelernten Arbeiter in Frage kommt.


II. Frankreich[29].

Der Grundzug der Entwickelung, den wir in England beobachtet haben,
tritt uns auch in Frankreich entgegen. Auch hier finden wir zunächst
die entschiedenste Ablehnung aller fachvereinlichen Bestrebungen sowohl
seitens der Unternehmer wie seitens der öffentlichen Meinung und der
Gesetzgebung, aber ebenso das allmähliche Vordringen der Ueberzeugung,
daß nur auf diesem Wege eine friedliche soziale Entwickelung möglich
sei, und schließlich den völligen Sieg dieser Bewegung über die
früheren Vorurteile, ja endlich auch die feindliche Stellung, welche
die Sozialdemokratie zu derselben einnimmt. Dabei ist es interessant,
daß die beiden großen Revolutionen von 1789 und 1848, weit entfernt,
der Arbeiterbewegung Vorschub zu leisten, derselben vielmehr in
durchaus bureaukratischer Weise die engsten Fesseln angelegt haben,
ein Beweis für die neuerdings oft gemachte Bemerkung, daß diesen
Revolutionen der $soziale$ Karakter noch völlig fehlte, daß sie
lediglich $politischer$ Natur waren und daß der Arbeiterstand, der
zu einem Klassenbewußtsein noch nicht erwacht war, sich bei ihnen
lediglich von den bürgerlichen Parteien hat ins Schlepptau nehmen
lassen.

  [29] Vgl. W. $Lexis$: Gewerkvereine und Unternehmerverbände in
       Frankreich, in den Schriften des Vereins für Sozialpolitik
       XVII, Leipzig 1879. v. d. $Osten$: Die Fachvereine und die
       soziale Bewegung in Frankreich, Schmollers Jahrb. 1891, S.
       1031 ff. und Sonderausgabe. $Raoul Jay$: Die Syndikate der
       Arbeiter und Unternehmer in Frankreich, Brauns Archiv IV, S.
       403 ff.: _Annuaire des Syndicats professionnels._ _Paris_ seit
       1889. _Bulletin de l'Office du travail_, insbesondere die
       Januarhefte. Einen wertvollen Ueberblick über die Entwickelung
       der französischen Gewerkschaften bis auf die neueste Zeit bietet
       der Aufsatz von $Bourdeau$: »_Le mouvement syndical en France_«
       in _Serie A Circulaire Nr. 15_ des _Musée sozial_ vom 31. Juli
       1897. Vgl. auch $Zacher$: Die rote Internationale. 3. Aufl.,
       Berlin 1884. Hertz. S. 48 ff.

Seit dem 16. Jahrhundert waren gegen die Gesellenverbände
(_compagnonnages_) Gesetze erlassen, die jede Vereinigung verboten.
Dies wurde zwar durch die Revolution zunächst insofern geändert, als
das Gemeindegesetz vom 16. Dezember 1789, Art. 62, allen französischen
Bürgern das Recht gab, sich friedlich und ohne Waffen zu vereinigen,
um Adressen und Petitionen zu beraten, wobei nur die vorherige
polizeiliche Anmeldung vorgeschrieben war. Aber obgleich diese
Bestimmung durch das Polizeigesetz vom 19. Juli 1791, Art. 14, auf
alle Vereine und Klubs erstreckt und in Tit. I, Art. 3 der Verfassung
von 1791 und Art. 7 der Verfassung von 1793 wiederholt wurde, so galt
sie doch nicht für gewerkschaftliche Vereinigungen, vielmehr verbot
das Gesetz vom 14./27. Juni 1891 in Art. 4 alle Vereinigungen von
Bürgern desselben Standes oder Gewerbes und erklärte, daß solche
Vereine ebenso wie Unternehmer, Inhaber von offenen Läden und Arbeiter
oder Gesellen irgend eines Gewerbes nicht das Recht hätten, in ihren
Versammlungen Vorsitzende, Sekretäre und Sachwalter zu bestellen,
Register zu führen und über ihre angeblichen gemeinsamen Interessen
Beschlüsse zu fassen, zu beraten oder Statuten zu erlassen. In gleicher
Weise verbot das Gesetz vom 28. Septbr./6. Oktober 1791, Tit. II, Art.
20, die Koalitionen der ländlichen Arbeiter und Dienstboten.

Dieser Standpunkt wurde auch später beibehalten, indem man zugleich das
Vereins- und Versammlungsrecht im allgemeinen erheblich einschränkte.
Schon die Verfassung vom 5. Fructidor III (1795) verbot alle Vereine,
die der öffentlichen Ordnung zuwiderlaufen und gab dadurch der
Regierung das freie Auflösungsrecht. Zugleich wurden durch das Dekret
vom 6. Fructidor III alle Klubs aufgehoben und durch das Dekret vom 22.
Ventôse VI (14. März 1798) alle politischen Vereine geschlossen. Der
_Code pénal_ von 1810 forderte nicht allein für jeden Verein mit mehr
als 20 Mitgliedern polizeiliche Genehmigung (Art. 291-294), sondern
hielt das schon durch das Gesetz vom 22. Germinal XI (12. April 1803)
erlassene Verbot aller Vereinigungen der Arbeiter und der Arbeitgeber
aufrecht (Art. 414-416). Die Ungerechtigkeit, die darin lag, daß die
Uebertretung dieses Verbotes bei den Arbeitgebern neben Geldbuße nur
mit Gefängnisstrafe von 6 Tagen bis 1 Monat, bei den Arbeitern aber mit
Gefängnis von 1-3 Monaten und bei den Anstiftern sogar mit Gefängnis
von 2-5 Jahren bedroht war, wurde erst durch das Gesetz vom 27.
November 1849 aufgehoben und gegen Arbeiter und Arbeitgeber die gleiche
Strafe festgesetzt.

Die Verfassung vom 4. November 1848 hatte freilich in Uebereinstimmung
mit dem Gesetze vom 28. Juni 1848 die Vereins- und Versammlungsfreiheit
ausgesprochen, aber schon durch Gesetz vom 19. Juni 1849 wurde der
Regierung das Recht, Vereine und Versammlungen im öffentlichen
Interesse aufzulösen und zu verbieten, wiedergegeben, und durch Gesetz
vom 25. März 1852 wurde einfach das Gesetz vom 28. Juni 1848 aufgehoben
und der frühere Rechtszustand wieder hergestellt. Die Folge war das
Blühen zahlreicher geheimer Gesellschaften.

Auch Napoleon III. verfolgte zunächst diese Politik, und von 1853-1862
wurden 3909 Arbeiter wegen Teilnahme an 749 verbotenen Vereinen
bestraft. Erst als der Kaiser die Bedeutung des in der sozialen
Bewegung enthaltenen Machtfaktors für seine Interessen erkannte,
änderte sich seine Politik. Zunächst wurde durch Gesetz vom 30. Mai
1864 das Koalitionsverbot des _Code pénal_ Art. 414-416 insoweit
beseitigt, als nur diejenigen strafbar sein sollten, die durch Gewalt,
Drohung oder betrügerische Vorspiegelungen eine Arbeitseinstellung
zum Zwecke einer Erhöhung oder Erniedrigung der Löhne herbeizuführen
oder die freie Ausübung der Industrie oder der Arbeit zu beschränken
versuchen, sowie die Arbeiter oder Arbeitgeber, welche nach einem
verabredeten Plane durch Sperren, Bußen oder Verrufserklärungen die
Freiheit der Industrie oder der Arbeit beeinträchtigen. Dabei blieb
aber das allgemeine Vereinsgesetz auch für die Vereine der Arbeiter und
Arbeitgeber in Kraft. Noch weiter ging man im Jahre 1868, indem man
seitens der Regierung erklärte, daß man den Fachvereinen der Arbeiter,
sofern sie sich von Politik fernhielten, dieselbe Duldung gewähren
werde, wie sie bisher schon -- wenngleich im Widerspruche zu dem
Gesetze -- den Vereinen der Arbeitgeber gewährt war. Zugleich ersetzte
das Gesetz vom 6. Juni 1808 allgemein für alle nicht politischen
Versammlungen das bisherige System der polizeilichen $Genehmigung$
durch die bloße $Anmeldung$. Die Folge dieser freieren Stellung war
zunächst in den Jahren 1868-1870 eine wilde Streikbewegung, die aber
fast ausnahmslos ohne Erfolg war.

Die neuere Entwicklung der Arbeitergewerkschaften hat sich in engem
Anschlusse an die politische Bewegung der Arbeiterschaft vollzogen und
ist durch deren Spaltungen erheblich beeinflußt.

Nachdem die Ausbreitungen der Kommune im Jahre 1871 zu dem Erlasse
des Gesetzes vom 14. März 1872 gegen die Internationale und überhaupt
zu einem entschiedeneren Auftreten der Regierung gegen die ganze
Arbeiterbewegung geführt hatten, wurde der Versuch, die Gewerkschaften
zu organisieren, zunächst nicht von der sozialdemokratischen, sondern
von der radikalen Partei wieder aufgenommen. Das gilt insbesondere
auch von dem ersten $allgemeinen französischen Arbeiterkongresse$,
der vom 2.-10. Oktober 1876 in $Paris$ abgehalten wurde und auf dem
101 Gewerkschaften und 46 lokale Arbeitervereine (_cercles d'étude_)
aus 39 Städten mit einer angeblichen Mitgliederzahl von 1 Million
Arbeitern durch 360 Abgeordnete vertreten waren. Er war von der
radikalen Zeitung »_La Réforme_« zusammenberufen, während die Kosten
von dem Minister Crémieux getragen wurden. Man betonte ausdrücklich,
daß man sich nicht mit sozialpolitischen Prinzipien, sondern mit
rein wirtschaftlich-praktischen Arbeiterangelegenheiten befassen und
die Auseinandersetzung zwischen Arbeit und Kapital auf friedlichem
Wege herbeiführen wolle. Man forderte die ungehinderte Entwicklung
der Gewerkschaften (_chambres syndicales_) durch Abschaffung aller
einschränkenden Gesetze und Erteilung der juristischen Persönlichkeit,
volle Autonomie derselben bezüglich aller einschlagenden Fragen,
insbesondere des Genossenschaftswesens, der Versorgungskassen, der
gewerblichen Ausbildung und durch Vereinigung aller Arbeitersyndikate
zu einer »_Union nationale_« behufs Vertretung der Gesamtinteressen
der französischen Arbeiterschaft, Einführung des Maximalarbeitstages,
Reform des Fabrikwesens hinsichtlich die Frauen-, Kinder- und
Nachtarbeit und der Fabrikaufsicht, Umgestaltung der Schiedsgerichte
zur möglichsten Vermeidung der Streiks u. s. w., kurz, der erste
französische Gewerkschaftskongreß stellte sich ganz auf den Boden des
englischen Trade-Unionismus, ja auf demselben wurde sogar energisch
gegen die Vermischung mit der Politik protestiert und betont, daß man
ehrgeizigen Führern, welche das Volk nur benutzen wollten, um ihren
persönlichen Interessen zu dienen, nicht folgen solle.

Das äußere Ergebnis des Kongresses war die Gründung des Blattes »_Le
Prolétaire_«, das von den Vertretern der Pariser Syndikate geleitet
wurde, und die Einsetzung einer Exekutivkommission, die mit den
Abgeordneten der parlamentarischen Linken Fühlung zu nehmen hatte,
indem man bei ihnen solange Belehrung suchen wollte, bis man eigene
Arbeiterkandidaten werde durchsetzen können.

Es ist begreiflich, daß die Partei der Revolution, die durch
Gefangensetzung und Verbannung ihrer thätigsten Anhänger auf Grund
des Kommuneaufstandes zunächst machtlos war, sich über die auf dem
Pariser Kongresse eingeschlagene Richtung empörte. In einem aus
London datierten, von der »_Commune révolutionnaire_« unterzeichneten
Schriftstücke mit dem Titel: »_Les Syndicaux et leur Congrès_«
beschuldigte man die Gewerkschaften des offenen Verrates an der Sache
der Revolution. Zugleich suchten einige jüngere Anhänger dieser
Richtung, unter ihnen auch der soeben zum Marxismus bekehrte spätere
Parteiführer $Guesde$, durch Gründung des Blattes »_L'Egalité_« der
sozialdemokratischen Bewegung einen festen Halt zu geben.

Auf dem vom 28. Januar bis 8. Februar 1878 in $Lyon$ abgehaltenen
$zweiten Gewerkschaftskongresse$ war die revolutionäre
kollektivistische Richtung bereits vertreten und forderte die
Ueberführung der Produktionsmittel in Gemeinbesitz, indem sie erklärte,
daß sie die Gewerkschaften nicht als Mittel, die Lage der arbeitenden
Klassen zu bessern, sondern nur als Organisierung des Klassenkampfes
ansehen könnte; jede Beziehung zu der bürgerlichen Demokratie müßte
abgebrochen, eine eigene Arbeiterpartei geschaffen und der Umsturz
der bestehenden Gesellschaftsordnung angestrebt werden. Aber diese
Anträge wurden gegen etwa 10 Stimmen abgelehnt und von den Wortführern
der Mehrheit nicht allein der Kollektivismus verworfen, sondern
sogar erklärt, daß auch die Streiks zu mißbilligen seien, da sie zur
Verteuerung der Waren führten; man müsse überhaupt das Heilmittel in
der Bethätigung der individuellen Freiheit erblicken. Revolutionen
führten, abgesehen von den Opfern, die sie kosteten, nur zur Diktatur.

Aber die Mehrheit war unter sich nicht einig; sie bestand aus
Vertretern der unter dem Einflusse von $Buchez$ ins Leben gerufenen
Genossenschaftsbewegung, denen sich auch die Anhänger $Proudhons$
anschlossen, und endlich den Mitgliedern der neuen Schule der
Possibilisten unter Führung von $Finance$. Einer ihrer Hauptführer
war $Vaillant$, der später insbesondere im Pariser Gemeinderate eine
hervorragende Rolle spielte.

Unter diesen Umständen ist es erklärlich, daß die revolutionären
Elemente allmählich an Einfluß gewannen. Zunächst ging das Blatt »_Le
Prolétaire_« im Jahre 1878 in die Hände von $Benoit Malon$ und $Paul
Brousse$ über, die ihrerseits die Ideen $Proudhons$ mit dem System
von $Marx$ zu vermitteln suchten. Daneben entstanden andere Blätter
derselben Richtung, z. B. »_Le Citoyen_«, »_La Bataille_«, »_La Commune
libre_«.

So vorbereitet, hoffte man, auf dem folgenden $dritten Kongresse$, der
vom 20.-31. Oktober 1879 in $Marseille$ stattfand, den entscheidenden
Schlag führen zu können, und man hatte sich nicht getäuscht. Dieser
Kongreß hat für die soziale Bewegung in Frankreich die größte
Bedeutung, sowohl durch die Anzahl der Teilnehmer, wie durch die dort
gefaßten Beschlüsse. Gegen 250 Syndikate und 100 andere Organisationen
waren durch 130 Abgeordnete vertreten; das Kongreßprotokoll umfaßt 820
Seiten. In Widerspruch zu der von dem Exekutivkomitee der Regierung
gegenüber abgegebenen Zusicherung, alle Fragen politischen und
internationalen Karakters fern zu halten, beschloß die Mehrheit, für
die selbständige Organisation der Arbeiterklasse einzutreten und zu dem
Zwecke nicht allein an den politischen, sondern auch an den kommunalen
Wahlen teilzunehmen. Als Mittel, durch welches allein die Emanzipation
der Arbeiterklasse erreicht werden könne, bezeichnete man die
Einführung des $Kollektiveigentums an allen Produktionsmitteln$. Zum
Zwecke der Durchführung dieser Beschlüsse, deren genauere Festsetzung
dem folgenden Kongresse vorbehalten wurde, teilte man Frankreich in
6 Distrikte: 1. Zentrum mit Paris, 2. Norden mit Lille, 3. Osten mit
Lyon, 4. Westen mit Bordeaux, 5. Süden mit Marseille, 6. Algier. Als
Mittel wurde auch die Anwendung von Gewalt für zulässig erklärt.

Die Minderheit des Kongresses, die insbesondere von Finance vertreten
wurde, bestritt freilich die Gesetzlichkeit der Abstimmung, und 23
Abgeordnete legten einen formellen Protest ein, aber das Ergebnis wurde
dadurch nicht geändert: $die Leitung der gewerkschaftlichen Bewegung
war an die revolutionäre Partei und insbesondere an die Kollektivisten
übergegangen$.

Aber begreiflicherweise wollten die überstimmten Vertreter des
gewerkschaftlichen Gedankens sich dieser Entthronung nicht fügen,
und so beginnt von jetzt an die für die französische Bewegung
karakteristische $Spaltung in eine große Anzahl sich heftig
bekämpfender Gruppen$.

Zunächst vollzog sich auf dem $Kongresse von Havre$ (14.-22. November
1880) die Scheidung der politischen von der rein $gewerkschaftlichen$
Richtung, von denen die erstere durch 55, die letztere durch 57
Abgeordnete vertreten war. Beide hielten nach der Trennung ihre
Sitzungen nebeneinander und beanspruchten, als der eigentliche Kongreß
angesehen zu werden.

Die $gewerkschaftliche$ Gruppe, deren Hauptführer $Clémenceau$ war, gab
sich den Namen »$_Alliance socialiste républicaine_$« und schuf sich
neben dem Blatte »_La ville de Paris_« noch ein besonderes Organ »_Le
moniteur des syndicats ouvriers_«.

Die politische Gruppe hatte durch ihre beiden Führer $Guesde$ und
$Lafargue$ (Schwiegersohn von $Marx$) unter der Beihülfe von $Marx$
und $Engels$ in London ein ausführliches Programm ausarbeiten lassen,
das sie in Havre annahm und in welchem erklärt wurde, daß die
Gewerkschaften und die Streiks nur Hülfsmittel für die Organisation und
die Agitation seien.

Aber die Einigkeit auf seiten der $Kollektivisten$ fand schon auf
ihrem $Kongresse in Reims$ (30. Oktober bis 5. November 1881), auf
dem 45 Abgeordnete als Vertreter von etwa 300 Gewerkschaften und
sozialistischen Gruppen (Studienzirkeln) erschienen waren, ein
frühes Ende. Hier waren auch die »Anarchisten« oder »Kommunisten«
vertreten, die gegen die Tyrannei der Führer protestierten und in den
aufgestellten Forderungen nur ein »Minimalprogramm« sehen wollten,
das je nach den örtlichen Verhältnissen Erweiterungen zulaße. Vor
allem aber widerstrebten sie der von der Mehrheit beabsichtigten
straffen Organisation, die lokal, regional und national gegliedert
sein, in einem aus je fünf Vertretern jeder der sechs Distrikte und je
einem Vertreter jeder national organisierten Gewerkschaft gebildeten
Nationalkomitee mit dem Sitze in Paris gipfeln und die Aufgabe haben
sollte, die Verbindung unter den einzelnen Vereinigungen und mit dem
Auslande aufrecht zu erhalten. Schließlich verließ die Minderheit unter
Protest den Kongreß.

Aber auch unter der Mehrheit zeigte sich der Beginn weiterer
Streitigkeiten zwischen den Marxisten, vertreten durch $Guesde$ und
$Lafargue$ und den Anhängern von $Brousse$, denen sich auch $Malon$
anschloß. Der Gegensatz war mehr persönlich als sachlich. Die
Broussisten erklärten, daß sie die Ideen aber nicht die Autorität von
$Marx$ anerkennen und sich nicht dessen Leitung unterwerfen wollten.
So richtete sich die von $Brousse$ und $Malon$ durchgesetzte Gründung
eines $Nationalkomitees$ hauptsächlich gegen die bisher von $Guesde$
ausgeübte Diktatur und hatte deshalb eine persönliche Spitze. Spielte
bei dem Gegensatze ferner auch die nationale Eitelkeit zweifellos eine
Rolle, so handelte es sich doch zugleich um einen Einfluß der alten
$Proudhon$'schen Erinnerungen.

Obgleich man die Austragung dieser Streitigkeiten dem folgenden
Kongresse vorbehielt, setzten sie sich doch in der Presse und
insbesondere in heftigen Fehden zwischen dem auf dem Kongresse als
Parteiorgan anerkannten »_Prolétaire_« und den an die Stelle der
»_Égalité_« getretenen Blättern »_Le Citoyen_« und »_La Bataille_«
fort, ja man beschuldigte sich gegenseitig des Verrates und der
Beziehungen zur Polizei. Als $Joffrin$, der in den Pariser Gemeinderat
gewählt wurde, dabei von dem Marseiller Programm insofern abwich, als
er sich nicht für die Abschaffung des Erbrechts für Erbschaften über
20000 Fr. aussprach und nicht den Achtstundentag, sondern nur allgemein
die gesetzliche Festsetzung der Arbeitszeit forderte, wurde er von den
Marxisten auf das heftigste angegriffen.

Der Bruch vollzog sich dann auf dem $Kongresse$ von $Saint-Etienne$
(24. September bis 1. Oktober 1882), auf dem 200 Gewerkschaftler und
150 Studienzirkel vertreten waren. Die Marxisten wurden bei der Wahl
des Nationalkomitees mit 66 gegen 6 Stimmen ausgeschlossen, worauf
sie in Stärke von 27 Abgeordneten als Vertretern von 37 Vereinen
den Kongreß verließen, sich nach $Roanne$ begaben und dort einen
$Gegenkongreß$ abhielten.

Die Mehrheit von 86 Abgeordneten als Vertretern von 401 Vereinen tagte
in St. Etienne weiter und beschloß, das Hauptgewicht auf die Bildung
von Gewerkschaften zu legen. Da sie erklärten, daß sie die politische
Thätigkeit nicht als bloße Vorschule der Organisation betrachteten,
sondern ihr Ziel auf das Nächstliegende und insbesondere auf die
praktische Arbeit richteten, so nannten die Marxisten sie spöttisch:
»$_Les Possibilistes_$.« Sie selbst änderten ihren Namen auf dem vom
30. September bis 7. Oktober 1883 in Paris abgehaltenen Kongresse
in »$_Fédération des travailleurs socialistes de France_$« und
beschlossen, ohne grundsätzlich auf die Revolution zu verzichten, doch
sich vorwiegend mit praktischen Fragen, insbesondere dem Versicherungs-
und Lehrlingswesen, Schiedsgerichten u. s. w., beschäftigen zu wollen.

Die rein gewerkschaftliche Richtung, die sich in Havre von den
Kollektivisten getrennt hatte, hielt seitdem unter den Namen
»$_Alliance socialiste républicaine_$« eigene Kongresse ab, so vom 27.
November bis 5. Dezember 1881 in $Paris$ und vom 3.-12. September 1882
in $Bordeaux$. Sie organisierte eine Zentralstelle in der »$_Union
des syndicats_$« in Paris mit dem eigenen Organ »$_Le Moniteur
des syndicats ouvriers_$«. Sie schloß jede politische Thätigkeit
aus und beschränkte sich ganz auf die wirtschaftliche Hebung der
Arbeiterklasse durch Gewerkschaften, und zwar thunlichst im Wege
friedlicher Verständigung mit den Syndikaten der Unternehmer. In der
That erreichte sie eine weitgehende Verständigung mit diesen auf dem
Wege gegenseitiger Nachgiebigkeit.

Das wichtigste Ereignis in der Entwicklung der gewerkschaftlichen
Bewegung in Frankreich bildet das umfassende und segensreiche
$Syndikatsgesetz$ (_Loie rélative à la creation des Syndicats
professionels_) vom 21. März 1884.

Das Gesetz verfügt zunächst die Aufhebung des Gesetzes vom 14./27.
Juni 1791 und des bereits durch Gesetz vom 30. Mai 1864 abgeänderten
Art. 416 des _Code pénal_ und erklärt die Art. 291-294 des letzteren
sowie das Gesetz vom 10. April 1834[30] auf die Syndikate für nicht
anwendbar und bestimmt dann, daß gewerbliche Vereinigungen auch in
größerer Mitgliederzahl als 20, sofern diese Personen denselben oder
einen verwandten Beruf ausüben, sich ohne Erlaubnis der Regierung
bilden können. Die Syndikate dürfen sich nur mit dem Studium oder
der Verteidigung wirtschaftlicher, industrieller kommerzieller und
landwirtschaftlicher Interessen beschäftigen. Sie brauchen nur die
Statuten und die Namen der Vorstandsmitglieder, sowie jede Veränderung
bei der Behörde anzuzeigen und die Vorschrift zu befolgen, daß
alle Vorstandsmitglieder Franzosen und im Besitze der bürgerlichen
Ehrenrechte sein müssen, um das Recht der juristischen Persönlichkeit
und die Befugnis zur Erhebung von Beiträgen zu erlangen. Grundstücke
dürfen sie allerdings nur insoweit erwerben, als sie für ihre
Versammlungen, Bibliotheken und Unterrichtskurse notwendig sind. Sie
dürfen Arbeitsnachweise begründen und für ihre Mitglieder Hülfskassen
jeder Art errichten. Endlich ist es ihnen gestattet, innerhalb des
ihnen selbst zugewiesenen Rahmens Verbände zu bilden, denen aber
das Recht der juristischen Persönlichkeit und des Grunderwerbes
vorenthalten ist. Jedes Mitglied der Syndikate hat das durch
Statutenbestimmung nicht einzuschränkende Recht, vorbehaltlich der
Beitragspflicht für das laufende Jahr jederzeit auszuscheiden, ohne daß
dabei das durch Beitragszahlungen erworbene Recht an den bestehenden
Hülfskassen verloren geht. Uebertretungen des Gesetzes werden an den
Vorstandsmitgliedern mit Strafen von 16-200 Frcs. bestraft, doch kann
von den Gerichten auch auf Schließung des Vereins erkannt werden.

  [30] Dasselbe hatte die Bestimmungen des _Code pénal_ Art. 291, die an
       sich nur für Vereine von mehr als 20 Mitgliedern galten, auf
       solche Vereine ausgedehnt, die in mehrere Abteilungen von weniger
       als 20 Mitgliedern zerfallen.

Durch ein späteres Gesetz vom 30. November 1892 wurde bestimmt,
daß auch Aerzte, Zähnärzte und Hebammen, nicht aber Staats- und
Gemeindebeamten unter das Syndikatsgesetz fallen.

Daß ein Gesetz von solcher Bedeutung nicht ohne lebhaften Widerspruch
geschaffen werden konnte, liegt auf der Hand, und es hat nicht an
Stimmen gefehlt, die von demselben die Auflösung aller staatlichen
Ordnung vorhersagten. Aber die sowohl auf der Linken wie auf der
Rechten der französischen Kammer verteidigte Ansicht, daß gerade
umgekehrt die gesetzliche Organisation der Fachvereine zu einer
sozialen Beruhigung führen werde, hat schließlich den Sieg davon
getragen.

Für die Arbeiterklasse war dieses Gesetz ein Ferment, welches zu
lebhaften Auseinandersetzungen und völlig neuen Gruppenbildungen
führte. Die $revolutionäre Richtung$, die durch dasselbe den Verlust
ihres Einflusses befürchtete, suchte es als ein Werk der Reaktion zu
bekämpfen und die ihr zugänglichen Vereine zu bestimmen, sich ihm
nicht zu unterwerfen, insbesondere also ihre Anmeldung, durch die sie
die im Gesetze gewährte Stellung erlangen konnten, nicht vorzunehmen.
Um dieser Bewegung entgegenzuwirken, veranstalteten die Syndikate der
Rhonegegend unter Begünstigung seitens der Regierung im Jahre 1886
einen $Kongreß$ in $Lyon$, der lediglich für die gewerkschaftliche
Richtung unter Ausschluß der politischen Parteien bestimmt sein sollte
und der deshalb als der $erste Gewerkschaftskongreß$ bezeichnet werden
kann. Aber trotz dieser Beschränkung erklärten sich auf dem Kongresse,
auf dem 248 Syndikate durch 158 Abgeordnete vertreten waren, 74 Stimmen
gegen und nur 29 für das Gesetz, obgleich von den 248 Syndikaten sich
88 demselben unterworfen hatten. Ja es kam sogar zu Ausschreitungen,
indem die dreifarbige Fahne zerrissen und an ihrer Stelle die rote
aufgezogen wurde. Die »$_Union des syndicats ouvriers_$« blieb in der
Minderheit, und um gegen sie ein Gegengewicht zu schaffen, beschloß
der Kongreß die Bildung eines Verbandes aller Syndikate unter dem
Namen: »_Fédération nationale des syndicats ouvriers_«. Zur Leitung
der Geschäfte ernannte man ein $Nationalkomitee$, dessen sich nun die
verschiedenen Parteien zu bemächtigen suchten. Die Possibilisten, die
es nach Paris verlegen wollten, unterlagen jedoch den Marxisten, die
durchsetzten, daß es in der Provinz bleiben und seinen Sitz jährlich
wechseln sollte.

Auch auf dem folgenden II. $Kongresse$, der 1887 in $Montluçon$
stattfand, waren die $Marxisten$ in der Mehrheit, so daß sich
die $Possibilisten$ nach $Charleville$ zurückzogen. Die rein
$gewerkschaftliche$ Richtung hatte sich infolge ihrer Niederlage in
Lyon ganz fern gehalten.

Dasselbe Bild zeigte der III. $Kongreß$ von $Bordeaux$ 1888, auf dem
die Marxisten zuerst einen Beschluß zu Gunsten des Generalstreiks
durchsetzten, indem sie behaupteten, daß nur auf diesem Wege das Ziel
der Sozialisierung der Produktionsmittel zu erreichen sei.

Für eine Zeit lang wurde die bisherige Entwicklung des Parteiwesens
innerhalb der Syndikate durchbrochen durch die $Boulangistische
Bewegung$ (1887-1890), die von den Marxisten begünstigt, dagegen von
den Possibilisten bekämpft wurde, während die Blanquisten sich in
zwei Lager teilten. Dieser Umstand sowie die Weltausstellung hinderte
im Jahre 1889 die Veranstaltung eines Gewerkschaftskongresses. Statt
dessen fanden in Paris zwei internationale Arbeiterkongresse statt, von
denen der eine durch die Marxisten in Verbindung mit den Blanquisten,
der andere von den Possibilisten mit Unterstützung der englischen
_trade unions_ einberufen war[31].

  [31] Vgl. unten.

Der IV. $Kongreß$ von $Calais$ 1890 brachte keine Aenderung der Lage.
Er beschloß auf Anregung der Marxisten, daß die Bergarbeiter in den
$Generalstreik$ einzutreten hätten, um durch Mangel an Kohlen auch die
übrigen Industrien zum Stillstande zu bringen und so die Beseitigung
der bestehenden Wirtschaftsordnung zu erzwingen. Man erklärte dabei,
daß eine gewaltsame Revolution bei den modernen Waffen unmöglich sei,
daß aber ebensowenig auf dem Wege der Eroberung der politischen Macht
durch das allgemeine Wahlrecht ein durchgreifender Erfolg zu erzielen
sei, Abhülfe biete nur die »Revolution der untergeschlagenen Arme«. Die
Bergarbeiter leisteten aber diesem Beschlusse keine Folge.

Wie die bisherige Darstellung ergiebt, vollzieht sich die
gewerkschaftliche Bewegung in Frankreich zwar formell unabhängig von
der politischen, indem die Kongresse lediglich gewerkschaftlichen
Karakter tragen und die Kongresse der politischen Parteien neben
ihnen hergehen. In Wahrheit jedoch bestimmen sich die verschiedenen
gewerkschaftlichen Richtungen völlig durch die politischen Gegensätze.
Aus diesem Grunde muß hier auch die Geschichte der politischen Parteien
verfolgt werden.

In dieser Hinsicht ist von Interesse, daß sich nicht allein auf dem
Kongresse der $Possibilisten$ von 1890 in Chatellerault eine Spaltung
zwischen den Anhängern von $Brousse$ und $Allemane$ vollzog, auf die
später noch zurückzukommen ist, sondern daß die $Marxisten$, seit
sie bei den Gemeinderatswahlen von 1892 und 1893 erhebliche Erfolge
erzielt hatten, ihre Haltung nicht unwesentlich änderten. Während
sie, wie erwähnt, noch 1890 in Calais die politischen Wahlen für eine
bloße Agitationsschule erklärt und den Generalstreik als einziges
Mittel der Abhülfe empfohlen hatten, wurden sie durch ihre Wahlerfolge
plötzlich zu Gunsten der parlamentarischen Thätigkeit umgestimmt,
und obgleich sie auf dem V. $Gewerkschaftskongresse$ in $Marseille$
(19.-23. September 1892) noch für den Generalstreik eintraten, ließen
sie ihn bereits auf ihrem gleichzeitig in Marseille abgehaltenen
Parteikongresse fallen und haben ihn auf dem am 15. September 1894 in
$Nantes$ abgehaltenen Kongresse endgültig verworfen, sich überhaupt
seitdem mehr auf das politische Gebiet begeben. Neben der Erlangung
der politischen Macht ist seitdem ihr Ziel die Gewinnung von Anhängern
unter den Bauern, indem sie den bäuerlichen Kleinbesitz verteidigen.
Um so mehr werden sie von den $Possibilisten$ als Verräter an der
Sache des Sozialismus angegriffen. Es hat sich mithin im Laufe der
Zeit zwischen beiden Parteien eine völlige Vertauschung der Rollen
vollzogen, indem die Marxisten jetzt die gemäßigte Richtung darstellen.

Von besonderem Interesse und erheblichem Einflusse auf die
gewerkschaftliche Bewegung hat sich ferner ein neues Element erwiesen,
nämlich die Entwickelung der $Arbeitsbörsen$. Schon im Jahre 1842
war der Gedanke zuerst von $Molinari$[32] ausgesprochen und damit
begründet, daß man durch sie und die damit ermöglichte Vermittelung
zwischen Angebot und Nachfrage nach Arbeit die Interessen der Arbeiter
am besten befördern und die letzteren zugleich den Einflüssen
politischer Neuerungen entziehen könne, indem man sie auf das rein
gewerkschaftliche Gebiet verweise. Im Laufe der Zeit ist der Gedanke
der Arbeitsvermittelung immer mehr in den Hintergrund getreten und die
Börsen sind, genau besehen, nichts als Gewerkschaftsverbände geworden,
nur mit dem Unterschiede, daß sie Zuschüsse seitens der Gemeinde
erhalten. Sie sind ganz allgemeine Anstalten zur Wahrung der gesamten
Interessen der ihnen angehörigen Arbeiter. Sie übernehmen deshalb
außer dem Arbeitsnachweise die Veranstaltung von Versammlungen zur
Erörterung von Fragen, die das Arbeiterinteresse berühren, oder für
wissenschaftliche Vorträge, ferner die Einrichtung von Fachlehrkursen
und von Bibliotheken, die Herausgabe periodischer Zeitschriften u. s. w.

  [32] Vergl. G. de $Molinari$: _Les bourses du travail Paris.
       Guillaunmin, 1893_, S. 121 ff.

Der Plan der Schaffung solcher Arbeitsbörsen wurde seit 1884 seitens
der Possibilisten aufgenommen, um in ihnen für alle Syndikate,
mochten sie auf dem Boden des Syndikatsgesetzes stehen oder nicht,
eine $gemeinsame Vereinigung$ und zugleich eine Möglichkeit zu haben,
praktisch im Interesse der Arbeiterklasse zu wirken. Allerdings
hatten sich seit Erlaß des Gesetzes mehrfach $Kartelle$ zwischen
den Syndikaten verschiedener Gewerbe derselben Stadt gebildet, aber
obgleich diese grundsätzlich allen Syndikaten offen standen, hatten
sich auch hier die politischen Spaltungen als Hindernis erwiesen.
In den Arbeiterbörsen sollten dagegen alle Syndikate unabhängig
von der politischen Richtung zusammenarbeiten und die Arbeiter zur
gewerkschaftlichen Arbeit erziehen.

In Wahrheit nahm die Entwickelung der Arbeitsbörsen zunächst einen
ganz anderen Verlauf. Die erste derselben wurde am 28. April 1887
in Paris eröffnet, indem der Pariser Gemeinderat einen jährlichen
Zuschuß von 20000 Frs. zusagte, der 1892 auf 100000 Frs. und 1894
auf 154000 Frs. erhöht wurde. Alle Syndikate, mochten sie sich dem
Gesetze unterworfen haben oder nicht, waren zugelassen. Aber während
die Possibilisten, die den Gemeinderat beherrschten, geglaubt
hatten, auch in der Arbeitsbörse die Leitung zu erhalten, drängten
sich in Masse neu gegründete Syndikate herzu, die zum Teil unter
anarchistischem Einflusse standen, zum Teil auch überhaupt keine
Leitung anerkannten. Endlich führte die Ernennung von $Ribanier$ zum
Mitgliede der Anfang 1891 geschaffenen obersten Arbeitskommission zu
einer Explosion; die Exekutivkommission wurde gewaltsam abgesetzt und
die Broussisten, die bisher die Leitung gehabt hatten, wurden durch die
Allemanisten entthront. Seitdem entwickelte sich die Arbeitsbörse zum
Mittelpunkte derjenigen Syndikate, die dem Syndikatsgesetze feindlich
gegenüberstanden. Alle Elemente, die im Verdachte der Mäßigung standen,
wurden entfernt, in dem »$_Journal de la Bourse du Travail_$« wurde ein
Organ geschaffen, das den Kapitalismus und das Unternehmertum bekämpfen
sollte, öffentliche Versammlungen wurden abgehalten, eine Streikkasse
begründet und der Plan des Generalstreiks verfolgt. Durch Bildung eines
Ausschusses aus Vertretern der Bataillone der Nationalgarde betrat
man sogar das rein politische Gebiet und suchte die Kommune und den
Bürgerkrieg vorzubereiten.

Hiergegen glaubte der Minister Dupuy einschreiten zu müssen. Zunächst
forderte er die außerhalb des Syndikatsgesetzes stehenden, bisher
zugelassenen sog. irregulären Syndikate auf, sich bis zum 5. Juli 1893
dem Gesetze zu unterwerfen und schloß, als dieser Aufforderung nicht
Folge geleistet wurde, an diesem Tage die Börse. In einer Erklärung vom
7. Juli 1893, die von Vertretern der verschiedensten Parteirichtungen,
insbesondere von $Lafargue$, $Jaurès$, $Brousse$ unterzeichnet war,
wurde hiergegen Protest erhoben und an die Arbeiter die Aufforderung
gerichtet, sich auf den Generalstreik vorzubereiten. Thatsächlich
freilich gereichte die Auflösung den Marxisten zum größten Vorteile,
da durch sie eine Einrichtung beseitigt wurde, die ihren Händen
längst entschlüpft und in diejenigen ihrer entschiedensten Gegner
übergegangen war. Nachdem dann unter dem Ministerium Bourgeois durch
Dekret des Präsidenten vom 5. Dezember 1895 eine andere Verfassung
der Börse angeordnet und durch den Gemeinderat von Paris beschlossen
war, wurde die Börse im April 1896 wieder eröffnet, doch blieb ein
Teil der Syndikate derselben nach wie vor fern und hielten die in der
Zwischenzeit gegründete freie Börse aufrecht.

Auf dem Kongresse in $St. Etienne$ (7.-8. Februar 1892) hatte sich
unter den Arbeitsbörsen von 11 Städten, die etwa 500 Syndikate
umfaßten, ein Zusammenschluß zu der »$_Fédération nationale des
Bourses du travail_$« vollzogen, die vom 12.-14. Februar 1893 in
$Toulouse$ einen zweiten Kongreß abhielt. Aus den Beschlüssen ist
hervorzuheben: Unentgeltliche Arbeitsvermittelung ausschließlich durch
die Arbeitsbörsen, Ernennung der Arbeitersekretäre durch dieselben,
gesetzliche Festsetzung gewisser Bedingungen des Arbeitsvertrages,
insbesondere Minimallohn und gleiche Entlohnung männlicher und
weiblicher Arbeiter, Ausführung der Gemeindearbeiten in eigener
Regie unter Zulassung von Arbeitervereinigungen. Außerdem wurde von
dem _Comitée fédéral_ vorgeschlagen, in Zukunft mit der auf dem
Gewerkschaftskongreß von Marseille 1892 gegründeten $_Fédération
nationale des Chambres syndicales_$ zusammenzugehen und insbesondere
den nächsten Kongreß gemeinsam 1894 in Nantes abzuhalten, um eine
gemeinsame Vertretung aller Syndikate herbeizuführen. Obgleich die
Marxisten sich hiergegen energisch auflehnten, mit der Begründung, daß
die Arbeitsbörsen, die nur Hülfsmittel für die Syndikate sein sollten,
jetzt den Versuch machen wollten, die Herrschaft an sich zu reißen
und sich an die Stelle der _Fédération nationale_ zu setzen, erklärte
sich die Mehrheit für den Plan, und so fand vom 17.-22. September
1894 in $Nantes$ der VI. $Gewerkschaftskongreß$ zugleich als solcher
der $Arbeitsbörsen$ statt. Auf diesem siegte die possibilistische
über die marxistische Richtung, und der von der letzteren auf ihrem
Parteikongresse 8 Tage zuvor fallen gelassene, dagegen von der ersteren
aufgenommene Plan des Generalstreiks wurde mit 63 gegen 36 Stimmen
bei 9 Stimmenthaltungen angenommen. Nach stürmischen Auftritten
zogen sich die Marxisten von dem Kongresse zurück. Man gründete
eine allgemeine Streikkasse, zu der jedes Mitglied monatlich 5 Cts.
beizutragen hat. Jede Gewerkschaft soll sich dem für sie bestehenden
Berufsverbande anschließen. Die Gesamtheit der Berufsverbände in
Gemeinschaft mit den Arbeitsbörsen bildet den Landesgewerkschaftsbund,
an dessen Spitze ein Zentralkomitee ($_conseil national ouvrier_$)
steht, das aus 2 Mitgliedern der einzelnen Berufsverbände und 4
Mitgliedern des Arbeitsbörsenverbandes zusammengesetzt ist. Ihm soll
die Aufgabe des früher auf dem Kongresse in St. Etienne eingesetzten
Arbeitersekretariates zufallen. Weitere Beschlüsse forderten die
Ausdehnung der _Prudhommes_-(Gewerbe-) Gerichte auf Handels-,
Eisenbahn- und Staatsbedienstete, sowie Arbeitsvermittlung durch die
Gewerkschaften unter Zuschüssen seitens der Gemeinden.

Im Jahre 1895 fanden infolge dieser Spaltung zum erstenmale seit 1884
getrennte Gewerkschaftskongresse statt. Der _conseil national ouvrier_
berief den VII. Kongreß nach $Limoges$, wo derselbe vom 23.-28.
September 1895 unter Teilnahme von rund 100 Vertretern mit 140 Mandaten
tagte. Man gab sich hier eine neue Organisation, deren Ziel besteht
in der möglichsten gewerkschaftlichen Zentralisation, unabhängig von
politischen Einflüssen. Man betonte besonders die Uebertragung der
gewerkschaftlichen Bewegung auf die landwirtschaftlichen Arbeiter
und die Schaffung einer Invalidenversicherung rein aus staatlichen
Mitteln. Auf kommunalem Gebiete verlangte man Ausführung der Arbeiten
in eigener Regie unter Arbeiterinspektoren, die von den Gewerkschaften
vorzuschlagen sind, Unentgeltlichkeit der Lehrmittel in den Schulen,
unentgeltliche Schulküchen, Einrichtung von Arbeitsbörsen auf Kosten
der Gemeinde und unter Leitung der Gewerkschaften, Einrichtung
kommunaler Werkstätten. Als Zwangsmittel zur Durchführung dieser
Forderungen betrachtet man in erster Linie den Generalstreik. An der
Spitze steht der _conseil national ouvrier_.

Die Marxistische $_Fédération des chambres syndicales_$ hielt
vom 12.-14. September 1895 in $Troyes$ einen eigenen Kongreß ab,
der gleichfalls von etwa 100 Abgeordneten als Vertretern von 750
Gewerkschaften besucht war. Man beschloß u. a. die Aufhebung des
Gesetzes gegen die Internationale vom 14. März 1872 und der gegen die
Vereinsfreiheit gerichteten Art. 414 und 415 des _Code pénal_, ferner
die Forderung eines Gesetzes, nach welchem die von den Gewerkschaften
festgesetzten Arbeitsbedingungen für das ganze Gewerbe maßgebend sind,
und die Wahl der Gewerbeinspektoren durch die Gewerkschaften. Auch die
Landagitation will man betreiben unter Anschluß an das sozialistische
Landprogramm von 1891 und ebenso die Beteiligung an allen
Gemeindeangelegenheiten. Der Kongreß empfahl außerdem die nationale und
internationale Verbindung der Gewerkschaften.

Die $_Fédération des chambres syndicales_$ hat seitdem weitere
Kongresse nicht abgehalten, die marxistischen Gewerkschaften haben
sich vielmehr auf dem 1896 in Lille abgehaltenen Kongresse mit der
politischen Partei vereinigt und halten seitdem ihre Zusammenkünfte
gleichzeitig mit denen der letzteren ab. Die Zahl ist auf 152 meist
unbedeutende Organisationen herabgegangen.

Dagegen hat der von dem $_conseil national ouvrier_$ einberufene
VIII. Gewerkschaftskongreß vom 14.-19. September 1896 in $Tours$
stattgefunden, auf dem 203 gewerkschaftliche Organisationen
und Arbeitsbörsen, die zusammen 826 Syndikate umfaßten, durch
69 Abgeordnete vertreten waren. Leider wird auf den Kongressen
nur die Zahl der Organisationen, nicht aber die der Mitglieder
derselben angegeben, wie denn auch bei den Abstimmungen nicht das
Stärkeverhältnis berücksichtigt wird. Deshalb ist es nicht möglich,
über die Anzahl der auf den Kongressen vertretenen Arbeiter genaue
Ziffern zu geben. Nach Schätzungen soll dieselbe in Tours etwa 100000
betragen haben.

Im Vordergrunde der Beratungen stand die Organisationsfrage. Gemäß
einem auf dem internationalen Arbeiterkongresse in Brüssel 1891
gefaßten Beschlusse, in allen Ländern nationale Arbeitersekretariate
einzurichten, hatte man auch für Frankreich auf dem Kongresse von
St. Etienne ein solches Sekretariat eingesetzt. Aber dasselbe war
niemals eigentlich wirklich in Kraft getreten, und seine ganze
Thätigkeit hatte sich auf die Veröffentlichung eines einzigen Berichtes
über die Lage der arbeitenden Klassen beschränkt. Der Grund hierfür
war, daß in dem Sekretariate alle die sich bekämpfenden Richtungen der
Blanquisten, Allemanisten, Broussisten, Anarchisten und der reinen
Gewerkschaftler vertreten waren und die innere Uneinigkeit jede
gemeinschaftliche Thätigkeit unmöglich machte. Schon in Limoges hatte
man nun versucht, unter dem Namen einer »$_Confédération générale
du travail_$« eine Vereinigung aller Syndikate und Arbeitsbörsen
zu schaffen, die sich frei halten sollte von allen Einflüssen der
politischen Gruppen (_en dehors de toute ingérence politicienne_).
Auch die wenigen dort vertretenen Marxisten hatten sich hierfür
ausgesprochen, und so schien dieser neue Verband endlich den inneren
Streitigkeiten ein Ende machen zu sollen. Aber indem man den Sitz nach
Paris verlegte und in das Programm den Generalstreik aufnahm, hatte
man diese Einigkeit sofort wieder zerstört und den Verband unter den
Einfluß der Allemanisten gestellt. Dies wurde auch in dem auf dem
Kongresse in Tours erstatteten Berichte über die Thätigkeit des ersten
Jahres offen ausgesprochen und darauf hingewiesen, daß an der unseligen
Zersplitterung, hervorgerufen durch den Einfluß der politischen
Richtungen, jede Machtentwicklung der gewerkschaftlichen Organisation
scheitern müsse. Von den sämtlichen vereinigten Verbänden hatten nur 34
den auf jährlich 2 Frs. festgesetzten Beitrag bezahlt und so stellte
sich die für den 10. September 1896 abgeschlossene Kassenrechnung auf
808 Frs. 30 Cts. Einnahme und 371 Frs. 50 Cts. Ausgabe.

In Tours versuchte man, diesen Mißerfolg durch eine Aenderung der
Organisation zu beseitigen. Der leitende »_conseil national_« wird
gebildet aus Vertretern, die durch die einzelnen Verbände gewählt
werden. Jedes Mitglied kann nur zwei Verbände vertreten und höchstens
zwei Stimmen führen; sieben ständige Kommissionen (für Agitation,
Schiedsgerichte, Gesetzgebung, Statistik, Streiks, Zeitungswesen
und Verwaltung) wurden eingesetzt. Die Kommission für Agitation hat
die Aufgabe, die ganze Gewerkschaftsbewegung zusammenzufassen und
einen einheitlichen Gewerkschaftskongreß vorzubereiten, auf dem alle
Gewerkschaften vertreten sein sollen. Die Beiträge sind nach der
Mitgliederzahl der Verbände von 1-10 Frs. abgestuft. Der Vereinigung
können nur ganze Verbände, nicht die einzelnen Syndikate angehören,
um dadurch die letzteren zum Anschlusse an die Verbände zu zwingen.
Immerhin soll die Vereinigung nicht zentralistisch die Selbständigkeit
der Verbände aufheben, sondern nur ein föderatives Band herstellen und
eine gegenseitige Verständigung anbahnen. Eigenartig ist die Stellung
der $Arbeitsbörsen$, da sie selbst ihrerseits Gewerkschaftsverbände
darstellen. So ist die $_fédération nationale des bourses du travail_$,
die 43 von den bestehenden 51 Börsen umfaßt und der von den 826 in der
_Confédération générale_ vertretenen Syndikaten 686 angehören, ein
Zentralverband, der innerhalb der _Confédération_ einen Staat im Staate
darstellt und auf die Dauer neben ihr keinen Raum haben wird, obgleich
man bis jetzt eine Abgrenzung der beiderseitigen Aufgaben dahin
versucht hat, daß die Arbeitsbörsen die lokalen, die _Confédération_
die allgemeinen Interessen der Gewerkschaften zu vertreten haben soll.

Der unpolitische Karakter der Vereinigung wurde von neuem betont
durch den an die Spitze des Statutes gestellten Satz: »_Les éléments
constituant la Confédération générale se tiendrout en dehors de toute
école politique._«

Hinsichtlich der Frage des Generalstreiks beschloß der Kongreß ein
gewisses Entgegenkommen gegen die Marxisten, indem man freilich das
Prinzip mit allen gegen 4 Stimmen annahm, aber nicht allein die
Thätigkeit für dessen Verwirklichung einem besonderen, außerhalb der
regelmäßigen Organisation stehenden Komitee übertrug, was in Limoges
vergeblich von den Marxisten gefordert war, sondern auch als Aufgabe
dieses Komitees nicht die Vorbereitung des allgemeinen Streiks, sondern
nur die Propaganda für denselben bezeichnete. Von allen für Streiks
aufkommenden Geldern sollen 5 Proz. für diesen Zweck zurückbehalten
werden.

Man beschäftigte sich ferner mit der Schaffung eines allgemeinen
gewerkschaftlichen litterarischen Organes, doch wurde die Frage nicht
zum Abschlusse gebracht, sondern einer Kommission überwiesen.

Dasselbe gilt von der Frage der schiedsgerichtlichen Vermittelung
entstehender Streitigkeiten zwischen Arbeitern und Arbeitgebern, doch
wurde den Arbeitern empfohlen, in solchen Fällen, ehe sie irgend
welche Schritte thäten, sich behufs Vermittelung an ihre Gewerkschaft
zu wenden. Die Schiedsgerichte sollen nicht obligatorisch sein, auch
sollen ihre Sprüche nur einen moralischen Zwang darstellen, dagegen
sollen ständige Einigungsämter bestehen.

Hinsichtlich der Streiks empfahl man äußerste Vorsicht, jedoch die
Schaffung ständiger Streikkassen, um die einmal unvermeidlichen
Arbeitseinstellungen mit Erfolg durchzuführen.

Die übrigen Beschlüsse betrafen die Ausdehnung der Gewerbegerichte
auf alle Betriebszweige, die Wahl der Fabrikinspektoren durch die
Arbeitersyndikate, die Gefängnisarbeit, das Submissionswesen, das
Zwischenmeistersystem, Kinderarbeit, Lehrlingswesen, Stückarbeit und
Einbehaltung des Lohnes, Arbeiterschutzgesetzgebung, Minimallohn und
den achtstündigen Maximalarbeitstag.

Man beschloß endlich, für Abhaltung eines allgemeinen internationalen
Gewerkschaftskongresses thätig zu sein, der sich ausschließlich mit
gewerkschaftlichen Angelegenheiten unter Beiseitelassung aller Politik
beschäftigen soll.

Obgleich der Kongreß mit einem Hoch auf die Revolution geschlossen
wurde, ist er doch als ein wesentlicher Fortschritt auf der Bahn einer
gewerkschaftlichen Entwicklung zu betrachten.

Der III. Kongreß der $_Confédération générale du travail_$ hat vom
20. bis 25. September 1897 in $Toulouse$ stattgefunden[33], wo 1316
Vereine durch 150 Abgeordnete vertreten waren. Die Hauptgegenstände
der Beratung waren die Aenderung der Statuten und die Gründung eines
täglichen an Stelle des bisherigen monatlich erscheinenden Organs.
Grundsätzlich können nur Verbände von Vereinen die Mitgliedschaft
erwerben, Einzelvereine nur dann, wenn der Verband, dem sie angehören,
den Anschluß an die _confédération_ ablehnt. Der Sitz wurde endgültig
nach Paris verlegt. Die Ablehnung der früheren Abhängigkeit von den
politischen Parteien fand seinen scharfen Ausdruck in der Bestimmung
der Statuten, daß die dem Bunde angehörigen Verbände und Vereine
nicht bei einer politischen Partei eingeschrieben sein dürfen.
Das Ziel des Bundes ist vielmehr der Zusammenschluß der gesamten
Arbeiterschaft lediglich auf wirtschaftlichem Gebiete zum Kampfe für
deren »_émancipation intégrale_«. Der geschäftsleitende Ausschuß
zerfällt in mehrere Abteilungen, die sich mit der Propaganda, mit der
Einwirkung auf die Gesetzgebung, der schiedsgerichtlichen Thätigkeit,
den Streiks, der Arbeitsstatistik u. s. w. zu beschäftigen haben. Auf
Kongressen sollen die nationalen Verbände durch drei, die lokalen durch
einen Abgeordneten vertreten sein; jeder Abgeordnete muß einem Vereine
angehören. Für das tägliche Organ wurden 200000 Frs. aufgebracht. Auch
dieser Kongreß hielt fest an der Empfehlung des Generalstreiks.

  [33] Da bis zu dem Kongresse von Limoges 1895, wo die Gründung
       der Confédération générale erfolgte, bereits sechs allgemeine
       Gewerkschaftskongresse (Lyon 1886, Montluçon 1887, Bordeaux
       1888, Calais 1890, Marseille 1892 und Nantes 1894) stattgefunden
       hatten, so war der von Toulouse der neunte. Die Arbeitsbörsen
       hatten vorher Kongresse abgehalten in St. Etienne 1892, Toulouse
       1893, Lyon 1894, Nimes 1895, Tours 1896, so daß es für sie
       der sechste war. Die Marxistische _Fédération nationale des
       Syndicats_ hat außer Troyes 1895 keine weiteren Kongresse
       abgehalten.

Auch der IV. Kongreß, der am 1. Oktober 1898 in $Rennes$ unter
Anwesenheit von 104 Abgeordneten als Vertretern von 1090
Organisationen stattfand, hat in die unbefriedigenden Verhältnisse
keine durchgreifende Besserung gebracht. Um die in der Stellung zu den
Arbeitsbörsen liegende Schwierigkeit zu beseitigen, wurde beschlossen,
daß diese in dem _conseil général_ künftig keine unmittelbare
Vertretung haben, sondern daß in außerordentlichen Fällen beide
Verbände miteinander in Beratung treten sollten. Die Gefahr, daß
hierbei Zwistigkeiten entstehen, ist um so größer, als der Verband der
Arbeitsbörsen unter der Leitung des Anarchisten $Pelloutier$ steht,
der bestrebt ist, die Börsen und die ganze Gewerkschaftsbewegung in
anarchistisches Fahrwasser zu leiten. Die Verhandlungen über den
Generalstreik ergaben, daß die Stimmung für denselben zurückgegangen
ist, insbesondere haben nicht allein nur wenige Vereine die Zahlungen
in den dafür vorgesehenen Fonds geleistet, sondern es sind sogar
auf Anfrage bei den Vereinen nur wenige Antworten eingegangen.
Sonstige Gegenstände der Beratungen waren: die Kontrollmarke, die
Altersversorgung, das staatliche Getreidemonopol, die Abrüstungsfrage,
die Einschränkung des Alkoholismus, der Boykott und einzelne Punkte des
Arbeiterschutzes. --

Bei der Verworrenheit der Parteiverhältnisse möge die jetzige
Gruppierung noch einmal kurz zusammengefaßt werden.

Es giebt in Frankreich augenblicklich sechs sozialistische Gruppen:

1. $_Parti ouvrier français_$ d. h. die auf dem Kongreß in Havre 1880
in der Minderheit verbliebenen Marxisten, die nach ihrem jetzigen
Führer $Paul Guesde$ gewöhnlich als $Guesdisten$ bezeichnet werden.
Sie bilden heute ein verhältnismäßig gemäßigtes Element, indem sie die
»Revolution des Stimmzettels« vertreten d. h. ihre Pläne lediglich auf
dem Wege der gesetzlichen Eroberung der politischen Macht durchzusetzen
beabsichtigen. Die wirtschaftlichen Fragen, insbesondere die Streiks,
stehen für sie erst in zweiter Linie.

2. $_Fédération des travailleurs socialistes de France_$, die 1882
auf dem Kongreß in St. Etienne von den Guesdisten getrennte und nach
ihrem Führer $Paul Brousse$ als $Broussisten$ bezeichnete Gruppe,
die aber an Bedeutung zurücktritt. Auch sie vertreten eine gemäßigte
Richtung, ja ihnen wird seitens ihrer Gegner sogar vorgeworfen, daß sie
mit fliegenden Fahnen in das Lager der Staatssozialisten übergegangen
seien. Seit 1892 verwerfen sie den Generalstreik ebenso wie die
Guesdisten; ihr Gegensatz zu diesen ist vorwiegend ein persönlicher.

3. $_Parti ouvrier socialiste révolutionaire_$, die 1890 auf dem
Kongresse in Chatellerault abgetrennten, nach ihrem Führer $Jean
Allemane$ als $Allemanisten$ bezeichnete Gruppe. Sie betrachten die
politische Thätigkeit nur als Mittel der Propaganda und erwarten alles
von der Revolution, obgleich sie diese nicht durch Gewalt, sondern
durch den Generalstreik d. h. die gleichzeitige Arbeitseinstellung
in allen Betrieben herbeiführen wollen. Sie sind heute die Vertreter
des revolutionär-kommunistischen Prinzips und lieben es, sich als
»Arbeiterproletarier« den »geistigen Proletariern« gegenüberzustellen.

4. Neben diesen drei auf der Grundlage des Marx'schen Systems stehenden
Gruppen giebt es noch das $_comité révolutionaire central_$, das unter
Führung von $Vaillant$ die alten $Blanquisten$ in sich vereinigt
und nur politisch-revolutionäre Tendenzen verfolgt. Sie gehen meist
Hand in Hand mit den Allemanisten und schließen sich diesen auch
an hinsichtlich des Generalstreiks, obgleich sie keine besondere
Begeisterung für ihn zeigen. Die gewerkschaftliche Thätigkeit halten
sie von der politischen völlig getrennt; beide sollen dasselbe Ziel auf
verschiedenen Wegen erreichen. Sie sind in erster Linie Vertreter der
Zusammenfassung aller gewerkschaftlichen Richtungen.

5. Die $Anarchisten$. Sie haben, seitdem sie unter ein scharfes
Ausnahmegesetz gestellt sind, auf die »Propaganda der That« verzichtet,
und da sie die politische Thätigkeit grundsätzlich verwerfen, so suchen
sie in den Gewerkschaften ihren Einfluß geltend zu machen, um die
Arbeiter für die Revolution zu erziehen.

6. Die letzte Gruppe bilden die »$_Socialistes indépendants_$«, eine
nicht geschlossene Organisation, in der sich seit 1885 um den jetzt
verstorbenen $Benoit Malon$ hauptsächlich bürgerliche Sozialisten
sammeln, die, wie $Jaurès$, $Millerand$, $Viviani$, nur unbestimmt
gegen den Radikalismus abgegrenzt sind.

Außer diesen Gruppen giebt es noch die unabhängigen Gewerkschaften,
unter denen die Buchdrucker die erste Stelle einnehmen. Sie sind
im Gegensatz zu den revolutionären Theorien Anhänger praktischer
Thätigkeit im Sinne der sozialen Reform.

Geographisch grenzt sich der Einfluß dieser Gruppen dahin ab, daß die
Guesdisten in der Provinz, und zwar im Norden, in Lille, Roubaix,
ferner in Lyon, Marseille und Bordeaux, die Allemanisten in Paris,
die Broussisten außer in einigen Pariser Vierteln in den Städten des
Westens, Blois, Chatellerault, Poitiers, Tours, die Hauptrolle spielen;
hier, sowie im Departement Cher teilen sie sich den Einfluß mit den
Blanquisten. --

Nach dieser geschichtlichen Darstellung mögen noch einige Angaben über
die Thätigkeit der Gewerkschaften und ihrer Ausbreitung am Platze sein.

Die Syndikate zerfallen in die beiden Hauptgruppen: 1. _syndicats
industriels et commerciaux_, 2. _syndicats agricoles_.

Die $landwirtschaftlichen Syndikate$[34], die in dem Entwurf des
Gesetzes vom 21. März 1884 überhaupt nicht vorgesehen waren und erst
bei der Beratung in der Kammer aufgenommen wurden, haben eine sehr
große Bedeutung erlangt. Allerdings ist ihr Karakter von demjenigen
der industriellen Syndikate sehr verschieden, indem sie vielfach
Aufgaben übernommen haben, die in Deutschland den landwirtschaftlichen
Vereinen und Genossenschaften zufallen. Dahin gehören Verbesserung der
Bodenbearbeitung, Errichtung landwirtschaftlicher Versuchsanstalten
und Untersuchungsstellen, gemeinschaftliche Beschaffung von Samen,
Düngungsmitteln, Vieh und Maschinen, gemeinsamer Verkauf der
Erzeugnisse, insbesondere Korn, Wein, Butter, Milch, Geflügel, Eier
u. s. w. Auch suchen sie die Gesetzgebung, hauptsächlich die Zoll- und
Agrarpolitik zu beeinflussen. Den Betrieb einer Produktivgenossenschaft
verbinden sie vielfach mit demjenigen eines Konsumvereines, auch
errichten sie genossenschaftliche Schlächtereien, Bäckereien,
Müllereien; so giebt es allein im Departement Charente-Inferieure 130
Bäckereigenossenschaften. Eine sehr wichtige Thätigkeit entfalten die
Syndikate auf dem Gebiete des Versicherungswesens, indem sie entweder
selbst allerlei Versicherungen, z. B. gegen Hagel und Feuer, ja sogar
gegen die Gefahr, die Ernte nicht einbringen zu können, errichten, oder
sich mit Versicherungsgesellschaften in Verbindung setzen. Auch neue
Industrien, wie Konservenfabriken, Stärke-, Nudelfabriken u. s. w.
suchen sie auf dem Lande einzuführen, um so eine Verbindung der
Industrie mit der Landwirtschaft zu erreichen.

  [34] Einen interessanten Ueberblick gewährt der bei Gelegenheit
       des am 5.-7. Mai 1897 in Orleans abgehaltenen dritten nationalen
       Kongresses der französischen landwirtschaftlichen Syndikate von
       Graf de $Bocquigny$ gehaltene Vortrag: »_Le mouvement syndical
       dans l'Agriculture_«. Paris, Guillaumin, 1897.

Kommen solche Einrichtungen freilich in erster Linie den
landwirtschaftlichen Besitzern zu gute, so ist doch der Gegensatz
zu den ländlichen Arbeitern in Frankreich schon deshalb nicht
so stark, wie in Deutschland, weil die meisten der letzteren
ein kleines Grundstück besitzen. Außerdem sind aber auch viele
Einrichtungen den Arbeitern als solchen von Nutzen. Hierzu gehören
Witwen-, Waisen-, Sterbe-, Pensions- und Sparkassen, Sühne- und
Schiedsgerichte, Volkssekretariate und Arbeitsauskunftstellen; die
letzteren will man sogar zu einer Zentralstelle für ganz Frankreich
zusammenfassen. Gleichfalls Bedeutung für alle Klassen haben die
landwirtschaftlichen Fachkurse, Bibliotheken und Haushaltungsschulen,
sowie die geselligen Veranstaltungen, bei denen das ausgesprochene Ziel
ist, die gegenseitigen Vorurteile abzuschleifen und »die Schranken
niederzureißen, die sich gewöhnlich zwischen die einzelnen Personen
stellen«. In vielen Syndikaten wird dieser soziale Zweck mit besonderem
Nachdruck betont.

Die $Syndikate der Industrie und des Handels$ zerfallen in drei
Klassen, nämlich 1. solche der Arbeitgeber, 2. solche der Arbeiter, 3.
gemischte.

Die Arbeiter haben erst langsam von den Befugnissen des Gesetzes
Gebrauch gemacht. Bis 1890 hielten die Syndikate der Unternehmer
denen der Arbeiter die Waage; erst seit dieser Zeit steigen die
letzteren rascher. Die von ihnen verfolgten Aufgaben sind neben der
Statistik die Hebung der Lebenshaltung der Arbeiterklasse in allen
Beziehungen, also insbesondere Erhöhung der Löhne und Verkürzung
der Arbeitszeit, Arbeitsnachweis, Regelung des Lehrlingswesens,
sowie Gründung von Kassen für Durchführung von Streiks und zur
Unterstützung in Fällen von Krankheit, Alter und Arbeitslosigkeit.
Die meisten haben auch Bibliotheken eingerichtet. Der Bericht von
1895 giebt den Arbeitersyndikaten das Zeugnis, daß sie beherrscht
sind durch eine alles Lobes und aller Anerkennung würdige Mäßigung
und Weisheit, wenn man sie mit der Arbeiterbewegung anderer Länder
vergleicht. Im Jahre 1895[35] bestanden bei ihnen: 419 Bibliotheken,
297 Versicherungskassen, 295 Arbeitsnachweisestellen, 113
Unterrichtsanstalten, 102 Reisekassen, 94 Kassen für Arbeitslose, 43
Unterstützungskassen, 36 Konsumanstalten, 17 Produktivgenossenschaften.
Uebrigens haben alle Syndikate von der Befugnis Gebrauch gemacht, sich
zu Verbänden zusammenzuschließen.

  [35] Bis 1895 einschließlich war den Tabellen und statistischen
       Zahlen der jährlich vom _office du travail_, einer Abteilung des
       Handelsministeriums, herausgegebenen _Annuaires des syndicats
       professionels_ eine erläuternde Einleitung vorangeschickt, der
       die folgenden Angaben entnommen sind; für 1896 und 1897 ist sie
       fortgelassen.

Das Wachstum und die jetzige Ausdehnung der Syndikate ergiebt folgende
Tabelle. Es gab

  -----------------------------------------------------------------------
           |  Industrielle und kommerzielle  |                 |
           |          Syndikate              |                 |
  im Jahre |---------------------------------| Landwirtschaftl.| Zusammen
           |Unternehmer| Arbeiter| Gemischte |   Syndikate     |
  ---------+-----------+---------+-----------+-----------------+---------
    1884   |    101    |    68   |      1    |         5       |    175
    1885   |    285    |   221   |      4    |        39       |    549
    1886   |    359    |   280   |      8    |        93       |    740
    1887   |    598    |   501   |     45    |       214       |   1358
    1888   |    859    |   725   |     78    |       461       |   2123
    1889   |    877    |   821   |     69    |       557       |   2324
    1890   |   1004    |  1006   |     97    |       648       |   2755
    1891   |   1127    |  1250   |    126    |       750       |   3253
    1892   |   1212    |  1589   |    147    |       863       |   3811
    1893   |   1397    |  1926   |    173    |       952       |   4448
    1894   |   1518    |  2178   |    177    |      1092       |   4965
    1895   |   1622    |  2163   |    173    |      1188       |   5146
    1896   |   1730    |  2253   |    169    |      1275       |   5427
    1897   |   1823    |  2316   |    170    |      1371       |   5680

Die Anzahl der Mitglieder ist nur für die Zeit seit 1890 veröffentlicht
und ergiebt sich aus folgender Tabelle:

  ========================================================================
        |          $Mitgliederbestand der Syndikate$           |
  $Jahr$|------------------------------------------------------| Zusammen
        |    der      |   der     |    der     | der landwirt- |
        | Unternehmer |  Arbeiter | gemischten |  schaftlichen |
  ======+=============+===========+============+===============+==========
   1890 |    93411    |   139692  |    14096   |     234234    |   481433
   1891 |   106157    |   205152  |    15773   |     269298    |   596380
   1892 |   102549    |   288770  |    18561   |     313800    |   723680
   1893 |   114176    |   402125  |    30052   |     353883    |   900236
   1894 |   121914    |   403440  |    29124   |     378750    |   933228
   1895 |   131031    |   419781  |    31126   |     403261    |   585199
   1896 |   141877    |   422777  |    30333   |     423492    |  1018479
   1897 |   159293    |   431794  |    32237   |     438596    |  1061920

Die Verteilung auf die Syndikate ist eine sehr verschiedene; sie
ergiebt sich aus folgender für den 1. Juli 1894 gültigen Tabelle:

  Spaltenüberschriften:
  A = Unternehmer
  B = Arbeiter
  C = gemischte
  D = landwirtschaftl.

  ===================================================
                  |     $Syndikate$       |
  $Mitgliederzahl$|-----------------------| Zusammen
                  |  A  |  B  |  C  |  D  |
  ================+=====+=====+=====+=====+==========
   20 u. darunter | 314 | 294 |  30 |  48 |    686
       21-   50   | 578 | 613 |  50 | 174 |   1415
       51-  100   | 287 | 386 |  43 | 199 |    915
      101-  200   | 140 | 319 |  25 | 195 |    679
      201-  500   |  56 | 205 |   9 | 184 |    454
      501- 1000   |  13 |  62 |   7 |  77 |    159
     1001- 2000   |   5 |  27 |   8 |  55 |     95
     2001- 5000   |   3 |  10 |   1 |  14 |     28
     5001-10000   |   1 |   7 |  -- |   4 |     12
     über 10000   |  -- |   3 |  -- |   2 |      5

An Verbänden von Syndikaten gab es:

  Spaltenüberschriften:
  A = Unternehmer
  B = Arbeiter
  C = gemischte
  D = landwirtschaftl.
  E = Zusammen

  ============================================
      $Jahr$    |  A  |  B  |  C  |  D  |  E
  ==============+=====+=====+=====+=====+=====
           1884 | 10  | 10  | --  | --  |  20
           1885 | 12  | 13  | --  | --  |  25
           1886 | 13  | 13  | --  |  2  |  28
           1887 | 16  | 15  | --  |  7  |  38
           1888 | 17  | 15  | --  |  9  |  41
   1. Juli 1889 | 18  | 16  | --  |  8  |  42
       "   1890 | 22  | 24  |  1  |  9  |  56
       "   1891 | 22  | 27  |  5  |  9  |  63
       "   1892 | 24  | 47  |  8  | 14  |  93
       "   1893 | 29  | 61  | 11  | 16  | 117
       "   1894 | 29  | 72  |  9  | 15  | 126
       "   1895 | 38  | 79  |  9  | 17  | 143
       "   1896 | 42  | 86  |  8  | 19  | 155
       "   1897 | 46  | 92  |  8  | 20  | 166

Die Zahl der in diesen Verbänden vereinigten Syndikate und deren
Mitgliederbestand ergiebt sich aus folgender Tabelle:

  Spaltenüberschriften:
  A = Unternehmer
  B = Arbeiter
  C = gemischte
  D = landwirtschaftliche

  =======================================================================
          |  $Zahl der Syndikate$  ||   $Mitglieder der Syndikate$
   $Jahr$ |-------------------------------++-----------------------------
          |  A  |   B  | C  |   D  ||   A   |    B   |   C  |    D
  ========+=====+======+====+======++=======+========+======+============
    1894  | 498 |  896 | 35 |  729 || 61509 | 132986 | 2394 | 537966
    1895  | 672 | 1191 | 35 |  821 || 80261 | 334824 | 2518 | 565318
    1896  | 730 | 1248 | 34 |  876 || 84677 | 336491 | 2807 | 590121
    1897  | 783 | 1320 | 36 | 1006 || 89016 | 326835 | 3395 | 596534[36]

  [36] Daß diese Ziffer größer ist, als die der Mitglieder der Syndikate
       selbst, beruht auf mangelhaften Angaben der letzteren.

Ein ziemlich erhebliches Schwanken in der Syndikatsbewegung ergiebt
sich daraus, daß viele sich auflösten und andere sich neu bildeten. So
wurden 1897

  Spaltenüberschriften:
  A = Unternehmer
  B = Arbeiter
  C = gemischte
  D = landwirtschaftliche
  E = Zusammen

  ========================================================================
             |         $Syndikate$         ||     $Syndikatsverbände$
             |-----------------------------++-----------------------------
             |  U  |  A  |  G  |  L  |  Z  ||  U  |  A  |  G  |  L  |  Z
  ===========+=====+=====+=====+=====+=====++=====+=====+=====+=====+=====
  $aufgelöst$|  87 | 167 |  7  |  48 | 309 ||  4  |  3  |  -- |  4  | 11
  $gegründet$| 180 | 230 |  8  | 144 | 562 ||  8  |  9  |  -- |  5  | 22

Die Zahl der Arbeitsbörsen, der an ihnen beteiligten Syndikate und
deren Mitglieder enthält folgende Tabelle:

  ======================================================================
   $Jahr$ | Zahl der Börsen | Zahl der Syndikate | Zahl der Mitglieder
  ========+=================+====================+======================
    1894  |       37        |         658        |        73359
    1895  |       34        |         688        |       199382
    1896  |       45        |         946        |       144727
    1897  |       49        |        1047        |       166886

Von den 49 Arbeitsbörsen waren 2 1887, 1 1888, 2 1889, 4 1890, 6 1891,
6 1892, 9 1893, 2 1894, 4 1895 und 13 1896 entstanden; 3 andere hatten
sich wieder aufgelöst. Die 48 Börsen der Provinz hatten 1896 auf 68220
Nachfragen 40061 Stellen vermittelt. Die Börse von Paris umfaßte nach
ihrem am 31. Oktober 1897 abgeschlossenen Berichte 194 Syndikate, von
denen 82 einen Arbeitsnachweis besaßen, während die Börse selbst sich
damit nicht befaßt, sondern ihre Thätigkeit in der Vertretung der
allgemeinen Klasseninteressen sieht.


III. Oesterreich[37].

In Oesterreich begegnet die Gewerkschaftsbewegung einer Reihe
schwerwiegender Hindernisse. Dazu gehört in erster Linie der Gegensatz
der verschiedenen Nationalitäten, die, abgesehen von einer gewissen
instinktiven gegenseitigen Abneigung, zugleich verbunden ist, mit einer
weitgehenden Abweichung in der hergebrachten Lebenshaltung; so fühlt
der slavische und romanische Arbeiter sich noch völlig zufrieden bei
einer Lebensweise, die dem Deutschen unerträglich ist. Ferner kommt in
Betracht die Verschiedenheit der Sprache, durch welche die Herausgabe
gemeinsamer Arbeiterblätter wesentlich erschwert wird. Außerdem
steht Oesterreich noch auf einer verhältnismäßig niedrigen Stufe der
industriellen Entwicklung. Es überwiegt einerseits die Landwirtschaft
und andererseits das Handwerk. Beide aber begünstigen nicht einen so
scharfen Interessengegensatz zwischen Arbeitern und Unternehmern, wie
die Industrie. In weitem Umfange besteht auch noch die Hausindustrie
mit ihren traurigen Verhältnissen[38].

  [37] Vgl. $Kautsky$: »Die Arbeiterbewegung in Oesterreich« in der
       »Neuen Zeit VIII (1890), S. 49 ff., 97 ff., 154 ff.«
       $Kralik$: Nutzen und Bedeutung der Gewerkschaften. Wien
       1891. Oesterreichischer Arbeiterkalender seit 1891 (Brünn).
       Verhandlungen des I. und II. sozialdemokratischen Parteitages.
       Wien 1889 u. 1891. Bretschneider, Arbeiterzeitung, erscheint seit
       1. Juli 1889. Rechenschaftsbericht der Gewerkschaftskommission
       Oesterreichs für die Zeit vom 1. Januar 1894 bis 31. Oktober 1896
       und Protokoll des II. österreichischen Gewerkschaftskongresses.
       Wien 1896. Hueber: Einige sonstige Litteratur ist bei den
       einzelnen Organisationen angegeben.

  [38] Nach der Berufszählung von 1890 waren im cisleithanischen
       Oesterreich beschäftigt in

       die Landwirtschaft                     13351370 Personen = 55,9 %
       die Industrie                           6155510    "     = 25,8 "
       Handel und Verkehr                      2115313    "     =  8,8 "
       öffentlichen Dienst und freien Beruf    2273211    "     =  9,5 "

Im Jahre 1880 betrug der Anteil der Landwirtschaft noch 59,9%, der
Industrie 24,6%, des Handels 7%. In Deutschland ergab die Zählung von
1895 für Landwirtschaft 35,7%, für Industrie 39,1%.

Die Gesetzgebung enthält für die Gewerkschaftsbewegung teils günstige,
teils ungünstige Momente. Zu den ungünstigen gehört die Bestimmung des
Vereinsgesetzes, noch welcher den Vereinen verboten ist, Beschlüsse zu
fassen, durch welche sie sich eine Autorität in irgend einem Zweige der
Gesetzgebungs- oder Exekutivgewalt anmaßen. Auf Grund dieser Bestimmung
hat z. B. die Wiener Polizeibehörde 1888 den Fachverein der Bäcker
geschlossen, weil derselbe statistische Erhebungen über die Lage der
Bäckereiarbeiter unternommen hatte. Das frühere Koalitionsverbot ist
freilich durch Gesetz vom 7. April 1870 aufgehoben, aber den Behörden
steht das Recht zu, beschäftigungslose Personen in die Heimatgemeinde
abzuschieben, wovon vielfach gegen streikende Arbeiter Gebrauch gemacht
wird. Eine günstige Einrichtung dagegen liegt in der gesetzlichen
Zwangsorganisation, die für das Kleingewerbe bereits durchgeführt und
für die Großindustrie und den Bergbau ins Auge gefaßt ist. Sowohl
Arbeiter als Arbeitgeber sind hiernach durch gesetzliche Bestimmung zu
bezirksmäßig abgegrenzten Vereinigungen verbunden. Die Arbeiterschaft,
insbesondere soweit sie unter sozialdemokratischem Einflusse steht,
verhielt sich anfangs diesen Gehülfenverbänden gegenüber wegen ihres
Zwangskarakters durchaus ablehnend. Aber bald überwog die Ansicht, daß
man sich den durch sie gebotenen Vorteil nicht entgehen lassen dürfe,
und so hat ein im Jahre 1890 abgehaltener allgemeiner Gewerkschaftstag
beschlossen, die Zwangsgenossenschaften thunlichst für die Zwecke der
Arbeiterbewegung zu verwerten, wobei der Umstand, daß in denselben alle
Arbeiter vereinigt sind, daß aber den fortgeschritteneren naturgemäß
die Führung zufällt, und daß der Gehülfenausschuß eine staatlich
anerkannte Behörde bildet, als besonders bedeutungsvoll hervorgehoben
wurde.

Die erste umfassende Begründung von $Gewerkvereinen$ erfolgte
zum Beginn der 70er Jahre, nachdem 1870 durch die Aufhebung des
Koalitionsverbotes ein freier Spielraum geschaffen war. Ende der 70er
Jahre sollen etwa 30000 Arbeiter gewerkschaftlich organisiert gewesen
sein. Aber einerseits wurde dieser Aufschwung durch die spätere
ungünstige wirtschaftliche Entwicklung stark gedämpft, andererseits
führte das Uebergewicht, welches der Anarchismus zeitweilig in der
Arbeiterbewegung erlangte, zu einer gegnerischen Haltung der Behörden
und insbesondere zur Verhängung eines Ausnahmezustandes durch ein dem
deutschen Sozialistengesetze entsprechendes Gesetz. So zählte man 1888
nur 15000 Mitglieder der Gewerkschaften.

Ein Umschwung erfolgte erst seit dem vom 30. Dezember 1888 bis
1. Januar 1889 in $Hainfeld$ abgehaltenen $ersten Parteitage der
österreichischen Sozialdemokratie$, auf dem es unter Zurückdrängung
der anarchistischen und antiparlamentarischen Elemente gelang, eine
einheitlich organisierte österreichische sozialdemokratische Partei
zu schaffen. Hier wurde auch die Stellung zu den Gewerkschaften
behandelt und beschlossen, deren Gründung mit möglichster Heranziehung
der männlichen und weiblichen Hilfsarbeiter zu empfehlen, wobei
man betonte, daß ein Gegensatz zwischen der politischen und der
gewerkschaftlichen Bewegung nicht bestehe und nur mit Rücksicht auf die
bestehende Gesetzgebung beide getrennt vorzugehen gezwungen seien.

Auch auf dem $zweiten sozialdemokratischen Parteitage$ in
$Wien$ (28.-30. Juni 1891) wurde das Thema »Stand und Ziele der
gewerkschaftlichen Organisation« behandelt. Obgleich man erklärte,
Ziffern über den Bestand nicht angeben zu können, so wurde doch
behauptet, daß seit 1889 die Zahl der Vereine sich verdoppelt, die
der Mitglieder sich verdreifacht habe. Die Gesamtzahl der Fach- und
Gewerkschaftsvereinen wurde auf 300, die der Mitglieder auf 600000
geschätzt. Es wurde dabei wiederholt betont, daß die Gewerkschaften nur
die Bedeutung einer Erziehung für die Sozialdemokratie haben dürften,
daß allerdings manche derselben humanitäre Bestrebungen, insbesondere
das Kassen- und Versicherungswesen zu stark in den Vordergrund
treten ließen und in einigen sich geradezu eine Arbeiteraristokratie
entwickelt habe, in der ein konservativer Geist großgezogen würde, wie
ja früher die Arbeiter für die Ideen von Schultze-Delitzsch geschwärmt
hätten, daß aber auf eine Umwandlung zu hoffen sei. Eine Resolution
empfahl die Förderung der Gewerkschaften auf föderativer Grundlage
doch mit der Einschränkung, »daß durch die Gewerkschaftsorganisation
die sozialdemokratische Bewegung in keiner Weise hintangesetzt werden
darf.« Die Gewerkschaften sollen sich über ganze Kronländer, womöglich
über das ganze Reich erstrecken; wo das nicht angeht, sind lokale
Vereine zu gründen, doch soll die Schaffung eines das ganze Reich
umfassenden Verbandes angestrebt werden. Solange dies nicht gelungen
ist, sollen regelmäßig Delegiertentage die Verbindung vermitteln.
In den Vereinen sind auch die nicht qualifizierten Arbeiter und die
Frauen aufzunehmen. Als Aufgaben der Gewerkschaften wurden bezeichnet:
die Arbeitsvermittelung, die Schaffung von Widerstandsfonds, die
Unterstützung der Arbeitslosen sowohl am Orte als auf der Reise und die
Gewährung von Rechtsschutz. Die Resolution schloß mit der Aufforderung,
allenthalben in Oesterreich Gewerkschaftsvereine zu gründen.

Die späteren Parteitage haben sich mit der Gewerkschaftsfrage nicht
mehr beschäftigt, vielmehr unternahm man es bald, eine eigene
gewerkschaftliche Organisation zu schaffen. Den Anlaß hierzu bot der
Beschluß des englischen _trade unions_ Kongresses in Glasgow 1892,
gleichzeitig mit dem für 1893 in Zürich geplanten internationalen
Arbeiterkongresse einen internationalen Gewerkschaftskongreß zu
berufen. Um diesen Plan zu vermitteln, bildete sich ein Komitee
der Wiener Gewerkschaften, das einen Protest gegen den Versuch,
zwischen den Gewerkschaften und der Sozialdemokratie einen Gegensatz
zu schaffen, veröffentlichte, aber zugleich beschloß, die Schaffung
einer Gesamtorganisation der österreichischen Gewerkschaften ins
Leben zu rufen und zunächst selbst die Aufgabe einer provisorischen
Gewerkschaftskommission übernahm.

Nach mühevollen Vorarbeiten gelang es, den I. österreichischen
Gewerkschaftskongreß[39] zustande zu bringen, der vom 24.-27. Dezember
1893 in Wien tagte. Auf demselben waren 194 Vereine mit angeblich
50000 organisierten Arbeitern durch 270 Abgeordnete vertreten. Davon
entfielen 69 Vereine mit 158 Vertretern auf Wien. Außerdem waren die
deutsche Generalkommission der Gewerkschaften und der schweizerische
Gewerkschaftsbund vertreten.

  [39] Der Beschluß des Kongresses, seine Verhandlungen als Broschüre
       zu veröffentlichen, ist in Ermangelung ausreichender Beteiligung
       beim Absatze desselben nicht zur Ausführung gelangt. Als Quelle
       der Darstellung konnten deshalb nur die Berichte der Zeitungen
       benutzt werden.

Der Bericht der provisorischen Generalkommission betonte die großen
Schwierigkeiten, mit denen man zu kämpfen gehabt habe. Die Ausgaben der
Kommission hatten 576 fl. betragen gegenüber einer Einnahme von 447 fl.

Die wichtigste Aufgabe war die Schaffung einer gemeinsamen
$Organisation$. Als Zweck der $Gewerkschaften$ bezeichnete man: »Die
wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder allseitig zu wahren,
insbesondere durch Maßnahmen zur Erzielung bezw. Erhaltung möglichst
günstiger Arbeitsbedingungen beizutragen.«

Die nächsten $praktischen Aufgaben$ sollen sein:

»1. Regelung der Arbeits- und Lohnverhältnisse sowie Beseitigung von
Mißständen in den einzelnen Betrieben und dem ganzen Gewerbe.

2. Regelung des Vermittelungswesens und Errichtung von Herbergen.

3. Pflege der Statistik.

4. Einführung bezw. Regelung der Reiseunterstützung.

5. Beseitigung der Lehrlingsausbeutung.«

Die Gewerkschaften sollen sich auf das ganze Kronland erstrecken; in
allen Orten, wo eine genügende Anzahl von Berufsgenossen vorhanden
ist, sind Ortsgruppen zu errichten. Die Gewerkschaften haben sich
mit den verwandten Berufsorganisationen unter einheitlicher,
aus Vorstandsmitgliedern sämtlicher dabei in Betracht kommender
Berufsorganisationen bestehender Leitung zu Gruppenorganisationen in
der Form der $Industrieverbände$ zu vereinigen. Deren Aufgaben sind:

1. Möglichst planmäßige und auf gemeinschaftliche Kosten zu betreibende
Agitation für die zur Industriegruppe gehörenden Berufsorganisationen.

2. Herausgabe eines gemeinschaftlichen Organs, das so eingerichtet
sein muß, daß den Interessen sämtlicher dabei in Betracht kommender
Organisationen Rechnung getragen wird.

3. Streiks, die innerhalb der zur betreffenden Gruppe
gehörenden Industriezweige notwendig werden, von den einzelnen
Berufsorganisationen aber nicht wirksam geführt werden können,
sind, nachdem sie in der Industriegruppe gutgeheißen worden, auf
gemeinschaftliche Kosten im prozentualen Verhältnis zur Mitgliederzahl
zu führen.

4. Die Berufsstatistik der einzelnen Organisationen zu führen und für
die Veröffentlichung der Resultate zu sorgen.

5. Die für die zur Industriegruppe gehörigen Berufe errichteten
Herbergen, Zahlstellen für Reiseunterstützung, Rechtsschutz u. s. w. in
einzelnen Städten sowie im ganze Reiche möglichst zu zentralisieren.

Für die Zeit, bis die Industrieverbände genügend ausgebaut sind, um
einen geschlossenen Verband bilden zu können, wurde zur Regelung der
gemeinsamen Angelegenheiten eine zentrale Körperschaft in Form einer
aus je einem Vertreter der verschiedenen Industriegruppen gebildeten
$Gewerkschaftskommission$ eingesetzt. Dieselbe hat sich durch je
einen Vertrauensmann der Gewerkschaften in der Hauptstadt eines
jeden Kronlandes zu ergänzen und ist dem Kongresse für ihr Gebahren
verantwortlich. Ihre Aufgaben sind:

1. Die Betreibung der Organisation und Agitation in denjenigen
Industrien und Gruppen, deren Angehörige teilweise oder noch gar nicht
organisiert sind, mit besonderer Berücksichtigung der Provinz.

2. Gründung von Widerstandsfonds.

3. Die Statuten des Vereins, sowie der Verbände zu einem Einheitlichen
und Praktischen zusammenzustellen.

4. Das Unterstützungswesen, als: Rechtsschutz-, Reise-, Herbergs- und
Vermittelungswesen u. s. w. zu zentralisieren durch Anstrebung der
Errichtung von Arbeitsbörsen.

5. Die in den einzelnen Vereinen aufgenommenen Statistiken zu einer
einheitlichen zusammenzustellen, sowie statistische Aufzeichnungen über
sämtliche Streiks zu führen.

6. Verbände für zusammengehörende Industriegruppen, sowie einen
Zentralverband aller Verbände zu bilden.

7. Veröffentlichung aller die gewerkschaftliche Organisation
betreffenden Angelegenheiten durch das Korrespondenzblatt für die
Vorstände und Vertrauensleute.

8. Regelung der Fachpresse.

9. Einen Gewerkschaftskongreß mit Zustimmung der Mehrheit der
Organisationen einzuberufen.

Die Kommission hält ihre Sitzungen nach Bedarf und wählt aus ihrer
Mitte einen Sekretär.

Die Organisationen haben:

1. für Mitglied und Monat einen Kreuzer an die Gewerkschaftskommission
zu leisten. Von diesen Beiträgen sind zunächst die Kosten des Blattes,
der Verwaltung, Agitation u. s. w. zu bestreiten;

2. die statistischen Erhebungen der Kommission zur allgemeinen
Zusammenstellung und Veröffentlichung zu übermitteln, sowie einen
vierteljährlichen Bericht über Arbeitslosen- und Reiseunterstützung,
Rechtsschutz und Vermittelungswesen u. s. w. einzusenden resp.
diesbezügliche Fragebogen der Kommission genau zu beantworten;

3. von etwaigen Streiks der Kommission zu berichten, womöglich und nach
Thunlichkeit deren Gutachten einzuholen;

4. sich bei Streiks gegenseitig zu unterstützen oder, wenn es die
Notwendigkeit erheischt, daß einzelne Industriezweige sich dem Streik
anschließen, dasselbe zu vollführen;

5. zu den Verbandstagen und Kongressen die Kommission einzuladen;

6. die Beschlüsse der Kommission, und sowohl der gemeinsamen Kongresse
der Vertreter der Vereine wie der Gewerkschaftskongresse, zu beachten
und einzuhalten;

7. die Kommission bei den Erhebungen über Statistik zu unterstützen;

8. Vorschläge in Bezug auf Organisation zu machen.

Die Gruppeneinteilung, wie sie vom Kongresse beschlossen wurde, ist
folgende:

I. Bauarbeiter. II. Bekleidungsindustrie. III. Bergarbeiter. IV.
Chemische Industrie. V. Eisen- und Metallindustrie. VI. Gas- und
Wasserarbeiter. VII. Glas-, Porzellan- und Thonwarenindustrie.
VIII. Graphische Fächer und Papierindustrie. IX. Handelsgewerbe
und Handelsangestellte. X. Holzarbeiter. XI. Horn-, Bein- und
Schildkrotindustrie. XII. Landwirtschaftliche Gruppen. XIII.
Lebensmittelbranche. XIV. Ladenindustrie. XV. Textilindustrie.
XVI. Verkehrs- und Transportwesen. XVII. Weibliche, Hand- und
Maschinenindustrie.

Die $Stellung zur Politik$ wurde in einem Beschlusse niedergelegt,
in dem, mit der Erwägung, daß es Zweck der gewerkschaftlichen
Organisation sei, eine Kampfes- und Widerstandsorganisation zu sein,
deren vornehmste Pflicht darin besteht, die Folgen der kapitalistischen
Produktionsweise zu mildern und zu beseitigen und die Arbeiterschaft
vor gänzlicher physischer wie geistiger Degeneration zu bewahren,
als Aufgabe bezeichnet wird, die wirtschaftlichen Interessen der
Arbeiterschaft zu wahren, daneben aber, um den Kampf nach allen Seiten
hin erfolgreich durchführen zu können, auch die politischen Mittel
zum Zweck nicht zu vergessen; deshalb habe die gewerkschaftliche
Organisation sich voll und ganz auf den Boden und die Prinzipien der
$Sozialdemokratie$ zu stellen.

An sonstigen Beschlüssen sind noch folgende zu erwähnen:

Da die Gewerkschaften in verschiedenen Kronländern noch sehr
schwach und bloß $Bildungs$- und $Unterstützungsvereine$ vorhanden
sind, so sollen die sämtlichen derartigen Arbeitervereine
in die Gewerkschaftsorganisation einbezogen werden. Diese
Bildungs-, Fach- und Gewerkvereine der Provinz und Wiens sind der
Gewerkschaftsorganisation zuzuzählen, sobald sie ihr Statut in die von
der Gewerkschaftskommission vorzuschlagende Normalfassung bringen.

Jeder Arbeiter, der sich als Genosse bekennt, muß auch Mitglied der
Gewerkschaft seiner Branche sein.

Die Regelung der $Fachpresse$ bleibt den einzelnen verbündeten
Organisationen der verwandten Berufe vorbehalten, doch wurde das schon
vorläufig von der Generalkommission herausgegebene $Korrespondenzblatt$
für sämtliche Gewerkschaften des Reiches womöglich mit dreimaligem
Erscheinen im Monate beibehalten. Dasselbe soll in deutscher und nach
Möglichkeit in tschechischer Sprache erscheinen. Kleine Organisationen
sollen sich zur Herausgabe eines gemeinschaftlichen Fachblattes
vereinigen; doch sollen im allgemeinen die kleinen Branchenblätter
abgeschafft und durch Verschmelzung zu großen leistungsfähigen Blättern
umgestaltet werden.

$Streiks$ sind bei der jeweiligen Kronlandszentralleitung anzumelden,
die unverzüglich die Gewerkschaftskommission zu verständigen hat.
Dies gilt für Streiks, die zum Zweck der Lohnverbesserung geführt
werden, unbedingt; sie sollen nur eintreten, nachdem sie gutgeheißen
sind. Streiks wegen Lohnverkürzung oder aus anderen Ursachen, welche
nicht vorhergesehen werden können, sind nach Möglichkeit vorher
anzuzeigen. Streiks, welche weder bei der Gewerkschaftskommission
noch bei der Kronlandszentralleitung angezeigt sind, verlieren,
wenn der Ausbruch nicht ein unvorhergesehener und durch begründete
Umstände bedingt ist, den Anspruch auf Unterstützung, doch darf die
Gelegenheit zur Entgegennahme freiwilliger Beiträge gegeben werden.
Auch nichtorganisierte Arbeiter soll die Organisation nach Kräften bei
Streiks unterstützen, um sie dadurch zum Beitritt zu gewinnen.

Boykotts können von der Kommission angeordnet werden und sind dann von
den beteiligten Organisationen zur Ausführung zu bringen.

Nach langen Verhandlungen über den Generalstreik wurde von einer
Beschlußfassung darüber abgesehen, dagegen beschloß man, die Feier des
1. Mai zu empfehlen. --

War hiermit die Grundlage einer umfassenden Gewerkschaftsorganisation
gelegt, so boten sich doch bei der Ausführung sehr große
Schwierigkeiten, die durch die Wahl eines ungeeigneten Sekretärs
noch vermehrt wurden; insbesondere fiel es schwer, die Vereine an
regelmäßige Beiträge zu gewöhnen.

Als erste Aufgabe betrachtete es die Gewerkschaftskommission, in den
einzelnen Kronländern $Zentralleitungen$ zu bilden; solche wurden 1894
und 1895 in Mähren, Schlesien, Ober- und Niederösterreich, Salzburg,
Tirol und Vorarlberg, Böhmen, Steiermark, Kärnten, Buckowina und
Galizien geschaffen. Ihre Ergänzung fanden sie in $Vertrauensmännern$,
denen ein Hauptteil der Arbeit zufiel. Eine ganze Anzahl von Vereinen
wurde durch deren Mitwirkung ins Leben gerufen.

Die $Regierung$ stellte sich von Anfang an nicht unfreundlich zu
der Gewerkschaftskommission, ja als es sich 1895 darum handelte,
eine offizielle Statistik über den Stand der Arbeitsvermittelung
in Oesterreich aufzunehmen, wurde von der k. k. Zentralkommission
für Statistik die Gewerkschaftskommission sowie einige große
Gewerkschaften, wie die Metallarbeiter, Schneider u. s. w.
eingeladen, ihr Gutachten über die von der Regierung vorgelegten
Fragebogen abzugeben. Auf Wunsch des statistischen Departements
des Handelsministeriums übernahm es die Gewerkschaftskommission,
als Erhebungsstelle für die Gewerkschaften und Bildungsvereine
zu fungieren. In gleicher Weise ist man bei Besetzung der neu
geschaffenen, dem Amte für Arbeitsstatistik beigegebenen ständigen
Arbeitsbeiräte, die am 1. Oktober 1898 in Wirksamkeit getreten sind,
vorgegangen, indem sich der Handelsminister bei Auswahl der acht
Arbeitervertreter mit den Arbeiterorganisationen ins Einvernehmen
gesetzt und zwei von der Organisation der christlich-sozialen
Arbeiter vorgeschlagene sowie sechs von der Gewerkschaftskommission
empfohlenene Personen ernannt hat. Dafür erklärte auch der Sekretär
der Gewerkschaftskommission, $Hueber$, in der Eröffnungssitzung vom
26. September 1898, daß das neue Amt jederzeit die Unterstützung
der organisierten Arbeiterschaft haben würde und die Arbeiter alles
daransetzen wollten, um ihren guten Willen zur Mitarbeit zu beweisen.
In Deutschland würde eine solche Anerkennung der Arbeiterorganisationen
von der Bureaukratie als gleichbedeutend mit der Unterwerfung des
Staates unter die Sozialdemokratie betrachtet werden. So ist es denn
begreiflich, daß, wie an anderer Stelle[40] dargelegt, auch die
Unternehmer den Arbeitern gegenüber eine ganz anderen Haltung als in
Deutschland einnehmen und infolge davon die soziale Entwicklung einen
wesentlich anderen Gang genommen hat.

  [40] Vgl. unten.

Der Rechenschaftsbericht der Kommission für 1895 und 1896 führt
lebhafte Klage über planlose und deshalb mit großen Opfern verlorene
$Streiks$. Er macht geltend, der Standpunkt mancher Organisation:
»Nun stehen wir im Streik und müssen unterstützt werden,« müsse
vertauscht werden mit dem entgegengesetzten der Kommission: »Zuerst
der Widerstandsfonds, die Einwilligung der Organisation, dann erst zum
Streik.«

Ein besonderer Abschnitt wird in dem Berichte den
$Arbeiterbildungsvereinen$ gewidmet. In Oesterreich bestehen danach
230 deutsche und 289 tschechische, zusammen also 519 solcher Vereine.
Von den deutschen haben 157 = 70%, von den tschechischen nur 81 =
28% die Fragebogen beantwortet; wie der Bericht meint, hat dabei
das Mißtrauen der tschechischen Vereine gegen die als »deutsch«
verschrieene Kommission mitgewirkt. Von den Vereinen hatten sich bis
1896 39 aufgelöst. Die 238 Vereine, aus denen Angaben vorlagen, hatten
19508 Mitglieder, von denen 2256 Frauen waren, mit einer Gesamteinnahme
von jährlich 36747 fl., einer Gesamtausgabe von 24657 fl. und einem
Vermögensbestande von 12220 fl. Nach dieser Ziffer wird der gesamte
Mitgliederbestand der 519 Vereine auf 33400 geschätzt, von denen 20%
auch den Gewerkschaften angehören. Die meisten Arbeiterbildungsvereine
haben auch Fachblätter, Arbeitslosen- und Waisenunterstützung,
Rechtsschutz und Streikgeld, stehen also den Gewerkschaften sehr nahe.

Vom 25. bis 30. Dezember 1896 hat dann der $zweite österreichische
Gewerkschaftskongreß$ in Wien stattgefunden. Auf demselben waren 243
Vereine mit 91966 Mitgliedern durch 228 Abgeordnete vertreten. Nach dem
mündlichen Berichte des Referenten $Hueber$ umfaßte die Organisation
Ende Juni 1896 105000 Mitglieder; insgesamt seien die organisierten
Arbeiter Oesterreichs auf 150000 zu veranschlagen, was bei einer
Gesamtzahl von acht Millionen noch nicht 2% bedeutet. Die Beiträge
wurden an die Kommission 1894 für 37500, 1895 72883 und 1896 für 95900
Mitglieder bezahlt. Als Organ wurde »Die Gewerkschaft« ins Leben
gerufen, die schon bald in erweitertem Umfange erscheinen mußte.

Der erste Gegenstand der Tagesordnung, der Bericht der
Generalkommission, führte zu lebhaften Auseinandersetzungen, wobei
namentlich die Tschechen sich über Vernachlässigung beklagten.
Ebenso wurde es getadelt, daß die sozialdemokratische Partei
Oesterreichs nicht offiziell eingeladen sei, doch wurde dies mit der
Rücksicht auf die Polizei entschuldigt; übrigens war sie durch drei
Abgeordnete vertreten. Auch $Legien$ als Vertreter der reichsdeutschen
Gewerkschaften war anwesend.

Weitaus die meiste Zeit nahm die Beratung über die $Organisation$
in Anspruch. Die Gewerkschaftskommission hatte einen Entwurf
aufgestellt, der auf dem Grundsatze möglichster Zentralisation
beruhte. Die Grundlage sollten Vereine der einzelnen Berufe bilden,
die sich zu großen, das ganze Reich umfassenden Zentralverbänden
zusammenzuschließen hätten. Die Zentralverbände verwandter Berufe
sollten sich zu Industrieverbänden vereinigen, doch waren diese nur als
Vorstufe gedacht, denn überall, wo es möglich sei, sollte die Auflösung
der Berufsgewerkschaften und die Bildung von Unionen angestrebt
werden. Der Unterschied dieser gegenüber den Industrieverbänden beruht
darauf, daß, während die letzteren die Berufsgewerkschaften, und zwar
sowohl die Ortsvereine wie die Zentralverbände bestehen lassen und
lediglich unter ihnen eine föderative Vereinigung schaffen, die Unionen
eine völlige Verschmelzung der verwandten Berufe darstellen, so daß
schon in den Ortsgruppen nicht die einzelnen Berufe, z. B. Maurer,
Zimmerer, Dachdecker, Hülfsarbeiter u. s. w., sondern die Gesamtheit
der beteiligten Gruppen, z. B. der Bauarbeiter zusammengefaßt ist.
Zur Erledigung der lokalen Angelegenheiten, wie Herbergswesen,
Arbeitsnachweis, Abhaltung von Vorträgen u. s. w. sollten übrigens
an allen Orten aus allen dort vertretenen Arbeiterorganisationen
Ortsverbände gebildet werden. Die Bildungsvereine sollten überall
aufgelöst und nur da, wo die örtlichen Verhältnisse die Schaffung
von Berufsgewerkschaften oder von Ortsgruppen der Unionen nicht
gestatteten, »allgemeine (gemischte) Gewerkschaften« zugelassen werden.

Diese Vorschläge fanden jedoch lebhaften Widerspruch, indem darauf
hingewiesen wurde, daß man mit dem Zusammengehörigkeitsgefühle
innerhalb der einzelnen Berufsarten als einer Thatsache rechnen
müsse, die man durch Tadel über Kastengeist und Berufsdünkel nicht
aus der Welt schaffe; man werde niemals erreichen, daß Modelleure
sich mit Ziegelarbeitern, Bildhauer mit Bauarbeitern zu einer Union
zusammenschlössen, selbst die Maurer pflegten den Hülfsarbeitern den
Beitritt zu versagen. Das Ergebnis des langwierigen Redekampfes war,
daß, nachdem anfangs die Annahme des Vorschlages der Kommission mit
38844 gegen 37019 Stimmen verkündet war, eine nochmalige Zählung die
Ablehnung mit 37163 gegen 36555 Stimmen ergab, wobei 11221 Stimmen
nicht abgegeben waren.

Bei den Verhandlungen wurde auch das Verhältnis zur Sozialdemokratie
gestreift und erwähnt, daß einzelne Gewerkschaften sich zu ihr in
scharfem Gegensatze befänden und sozialdemokratische Redner nicht
einmal zum Worte zuließen.

Der gegen die $Arbeiterbildungsvereine$ gerichtete Antrag der
Kommission, der freilich von einigen Seiten mit dem Hinweise auf die
Möglichkeit, durch sie die Arbeiterschaft für die Bewegung zu gewinnen,
bekämpft, von der Mehrheit oder wegen der Rückständigkeit jener
Bestrebungen unterstützt wurde, fand schließlich insofern Annahme, daß
die Auflösung der bestehenden Vereine gefordert und die Neubildung
untersagt wurde, doch wurden die vorgeschlagenen »allgemeinen
Gewerkschaften« gestrichen.

Ein weiterer erbitterter Streit betraf die Anstellung eines selbständigen
$tschechischen Sekretärs$ bei der Gewerkschaftskommission. Für diese
Forderung wurde geltend gemacht, daß die tschechischen Arbeiter dies als
Zugeständnis an ihre Nationalität beanspruchten, während die Gegner teils
einen solchen Gesichtspunkt als grundsätzlich unzulässig bekämpften, da
die Interessen der Arbeiter nicht durch die Nationalitätsunterschiede
berührt würden, teils sich darauf beriefen, daß die Forderung praktisch
unausführbar sei, da sie zu einer Zweiteilung der Gewerkschaftskommission
selbst führen müsse. Als der Antrag abgelehnt und nur beschlossen war,
daß einer der beiden Angestellten, der Sekretär oder sein Stellvertreter,
der tschechischen Sprache völlig mächtig sein müsse, zogen sich die
tschechischen Abgeordneten zu einer Sonderberatung zurück, als deren
Ergebnis sie verkündeten, daß sie gegen die Majorisierung protestierten
und es den Organisationen im Lande überlassen müßten, zu beschließen, was
weiter zu geschehen habe.

Der an die Gewerkschaftskommission monatlich zu zahlende Beitrag wurde
unter Ablehnung des Kommissionsantrages, der 1-1/2 Kr. forderte, auf
1 Kr. festgesetzt.

Der Wortlaut der auf die $Organisation$ bezüglichen Beschlüsse ist
folgender:

1. »Bildungs- und Lesevereine und gemischte Gewerkschaften, die
aus Mitgliedern bestehen, für deren Branchen eine Ortsgruppe oder
Zahlstelle der Berufsorganisation auf Grund der am Orte beschäftigten
Arbeiter eines Berufes möglich ist, haben sich in Ortsgruppen oder
Zahlstellen der betreffenden Berufsorganisation umzuwandeln. Die
Gründung von Bildungs- und Lesevereinen hat in Zukunft zu unterbleiben.

2. Gründung von Berufsgewerkschaften und Verbänden, welche sich auf das
ganze Reich zu erstrecken haben.

3. Verbindung verwandter Berufsgewerkschaften (Verbände) zu einem
Industrieverbande.

4. Verbindung von Gewerkschaften, Fachvereinen, Ortsgruppen und
Zahlstellen zu einem Ortsverbande zum Zwecke der Zentralisation der
Arbeitsvermittelung, Errichtung von Herbergen, Abhaltung von Vorträgen
und Unterrichten am Orte.

5. Die Gewerkschaftskommission Oesterreichs, welche sich aus je
einem Vertrauensmann der Industriegruppen zusammensetzt, ist die
Gesamtvertretung der gewerkschaftlich organisierten Arbeiter
Oesterreichs.«

Als $Aufgaben der Gewerkschaftskommission$ wurde neben der Durchführung
der beschlossenen Organisation unter Beobachtung der vom Kongresse
angenommenen Normalstatuten noch ferner bezeichnet: Zentralisation
des Rechtsschutz-, Herbergs- und Arbeitsvermittelungswesens durch
Anstrebung und Errichtung von Arbeitsbörsen unter ausschließlicher
Führung der Gewerkschaften, Führung einer sorgfältigen Statistik und
Aufzeichnung sämtlicher Streiks, Entgegennahme von An- und Abmeldungen
von Angriffs- und Abwehrstreiks und Beschlußfassung über dieselben,
Sammlung freiwilliger Spenden für die im Lohnkampfe stehenden
organisierten Arbeiter im Wege der freien Organisation der Branchen,
Pflege der internationalen Beziehungen zu den Gewerkschaften anderer
Länder und Einberufung der nach Bedürfnis, jedoch mindestens alle
drei Jahre abzuhaltenden Gewerkschaftskongresse, sowie Besorgung der
erforderlichen Vorarbeiten.

Zu ausgedehnten Verhandlungen führte die $Streikfrage$. Man war
allgemein darüber einig, daß freilich Streiks und Boykotts nicht zu
entbehren seien, daß aber das Mittel nur mit großer Vorsicht angewandt
werden dürfe. Leichtsinnige Streiks seien das Zeichen der Unreife
und schädigten die Organisationen. Die Gewerkschaftskommission
hatte ein eingehendes Streikreglement vorgelegt, nach dem alle
Streiks spätestens sechs Wochen vor ihrem Beginne bei der Kommission
angemeldet und nur mit deren Zustimmung unternommen werden dürften; nur
Abwehrstreiks sollten hiervon ausgenommen sein. Zur Ansammlung eines
$Zentralstreikfonds$ sollten die einzelnen Organisationen für jedes
Mitglied monatlich 1 Kreuzer an die Kommission abführen, doch sollte
jede Gewerkschaft daneben einen eigenen Widerstandsfonds gründen.
Kleine Werkstättenstreiks sollten überhaupt nicht von der Kommission
unterstützt werden.

Am heftigsten angegriffen wurde die Ansammlung eines Zentralstreikfonds
und die vorherige Anmeldung bei der Kommission, von der man
befürchtete, daß die Absicht, einen Streik einzuleiten, zur Kenntnis
der Unternehmer gelangen könnte, während andrerseits gerade eine
längere Anmeldungsfrist aus dem Grunde gefordert wurde, um dem
»Streikfieber« entgegenzuwirken. Das Ergebnis der Abstimmung war die
Ablehnung des festen Beitrages von 1 Kr.: vielmehr soll die Kommission
die Beiträge zum Streikfonds durch Sammellisten einziehen. Die
Anmeldefrist von sechs Wochen wurde gestrichen, aber die Zustimmung
der Kommission als Vorbedingung der Unterstützung beibehalten.
Ausgenommen hiervon sind nur Abwehrstreiks, doch sollen auch diese nur
im Notfalle und nur dann geführt werden, wenn eine gütliche Beilegung
sich als unmöglich erwiesen hat. Genehmigte Streiks sind durch die
»Gewerkschaft« und die »Arbeiterzeitung«[41] bekannt zu machen. Durch
eine besondere Resolution wurde für alle Streiks die größte Vorsicht
empfohlen.

  [41] Das Organ der politischen Partei.

Ein weiterer Gegenstand der Beratung war die Stellung zu der
vorgeschlagenen kommunalen $Arbeitsvermittelung$. Dieselbe wurde aus
dem Grunde abgelehnt, weil die Kommunalverwaltungen zur Zeit dem
Einflusse des Kapitales in der Weise unterworfen seien, daß ihre
Arbeitsvermittelung nur dessen Interessen dienen würde. Ebenso wurde
vor gemeinsamen Arbeitsnachweisen der Arbeiter und der Unternehmer
gewarnt und die Arbeitsvermittelung als alleinige Angelegenheit der
Gewerkschaften in Anspruch genommen.

Hinsichtlich der $Hausindustrie$ wurde deren völlige Aufhebung
und die Einrichtung von Betriebswerkstätten gefordert. Solange
dies nicht durchgeführt ist, soll die Hausindustrie unter
die Arbeiterschutzbestimmungen der Gewerbeordnung, unter die
Gewerbeinspektion und die Arbeiterversicherung gestellt werden.

Auch bei der Frage der Ausgestaltung des $Rechtsschutzes$ ergab sich
eine Meinungsverschiedenheit darüber, ob derselbe den einzelnen
Gewerkschaften zu überlassen oder bei der Gewerkschaftskommission zu
zentralisieren sei; doch wurde dies letztere beschlossen.

Endlich wurde noch eine ausführliche Resolution angenommen, in der
eine Verbesserung der $Arbeiterschutzgesetzgebung$, insbesondere die
Einführung des gesetzlichen Achtstundentages und eine staatliche
Invaliditätsversicherung gefordert wurde; ebenso wurde beschlossen, an
der Feier des 1. Mai festzuhalten. Die Vergebung öffentlicher Arbeiten
ist an die Bedingung einer höchstens neunstündigen Arbeitszeit und
die Gewährung eines ausreichenden, mit den Arbeiterorganisationen zu
vereinbarenden Lohnes zu knüpfen.

Im Gegensatze zu den deutschen Verhältnissen wurde von den anwesenden
Vertretern der sozialdemokratischen Partei anerkannt, daß auch die
sozialpolitische Gesetzgebung Gegenstand der Beratungen und der
Thätigkeit der Gewerkschaften zu bilden habe.

Mit einem Hoch auf die internationale Sozialdemokratie wurde der
Kongreß geschlossen. Der nächste Kongreß soll 1899 abgehalten werden. --

Die Entwicklung und die Bedeutung der österreichischen
Arbeiterorganisationen wird am besten beleuchtet durch einige
$statistische Angaben$.

Nach einer im Jahre 1893 aufgenommenen Statistik gab es damals rund
50000 gewerkschaftlich organisierte Arbeiter. Für Niederösterreich
wurden 136 Vereine mit 31522 Mitgliedern gezählt, von denen 56 mit
20202 Mitgliedern auf Wien und 80 mit 11320 Mitgliedern auf die Provinz
entfielen. Da die in den betreffenden Berufen beschäftigten Arbeiter in
Wien 311652 und in der Provinz 132041 betrugen, so entsprach dies einer
Beteiligung von 6-2/3, bezw. 8%.

Eine für Mähren und Schlesien vom 8./9. September 1894 in Wien
abgehaltene Konferenz, die von 123 Vertretern aus 35 Orten besucht war,
zählte für diese beiden Länder 29 Gewerkschaften mit 11859 Mitgliedern
nebst 56 Bildungsvereinen mit 5865 Mitgliedern.

Auf der am 30. Juni 1895 in Wien abgehaltenen Gewerkschaftskonferenz
wurde die Gesamtzahl der in Oesterreich bestehenden Gewerkschaften auf
591 mit 80000 Mitgliedern angegeben, neben 275 Bildungsvereinen mit
27000 Mitgliedern.

Die »Gewerkschaft« veröffentlichte auf Grund von Fragebogen, die von
750 Organisationen versandt und von 730 beantwortet waren, folgende für
den 31. Dezember 1895 berechnete Statistik:

Die Mitgliederzahl der 730 Organisationen betrug 88826, während die der
fehlenden 20 Organisationen auf 2000 geschätzt wurde. Die Verteilung
auf die einzelnen Gewerbe ergiebt folgende Tabelle:

  Spaltenüberschriften:
  A = Gesamtzahl der beschäftigten Arbeiter
  B = Gesamtzahl der organisierten Arbeiter
  C = Prozentsatz

  -------------------------------------------------------------------
             $Berufsgruppen$             ||    A    |   B   ||   C
  ---------------------------------------++---------+-------++-------
   Polygraphische Gewerbe                ||   21375 |  8258 || 38,77
   Eisenbahn- und Postdienst             ||  122318 | 17851 || 14,60
   Industrie der Steine und Erden        ||  119974 |  7591 ||  6,33
   Metallindustrie                       ||  246023 | 14867 ||  6,04
   Berg- und Hüttenwesen                 ||  139769 |  7710 ||  5,50
   Handel                                ||  287283 | 14719 ||  5,32
   Industrie der Holz- und Schnitzstoffe ||  163400 |  6673 ||  4,08
   Papier- und Lederindustrie            ||   57411 |  2070 ||  3,60
   Baugewerbe                            ||  252900 |  3251 ||  1,68
   Textilindustrie                       ||  399938 |  6265 ||  1,56
   Chemische Industrie                   ||   19312 |   281 ||  1,45
   Bekleidungsindustrie                  ||  383339 |  6614 ||  1,07
   Nahrungsmittelindustrie               ||  317600 |  3319 ||  1,04
   Sonstige Gewerbe                      ||  123693 |  3375 ||  2,71
  ---------------------------------------++---------+-------++-------
                                         || 2654335 | 88826 ||  3,30

Eine Ende Juli 1896 aufgenommene Zählung ergab sogar 99434 Mitglieder,
darunter 3501 Frauen.

Dazu kommen noch die in mehr oder weniger engem Verbande mit den
Gewerkschaften stehenden und in der Umbildung zu ihnen befindlichen
Arbeiterbildungsvereine, denen Ende Juni 1896 33400 Personen (31900
Arbeiter und 1500 Arbeiterinnen) angehörten.

Eine Ergänzung finden diese Angaben an den Ziffern der oben erwähnten,
von der Regierung im Jahre 1895 vorgenommenen Erhebung, die zugleich
die Verteilung auf die einzelnen Kronländer erkennen läßt. Danach
ergiebt sich folgende Tabelle:

  Spaltenüberschriften:
  A = Gewerkschaften
  B = Ortsgruppen
  C = Bildungsvereine
  D = Zusammen

  ------------------------------------------------------
         $Kronland$          ||  A  |  B  |  C  ||  D
  ---------------------------++-----+-----+-----++------
   Niederösterreich: Wien    ||  85 | 110 |  33 ||  228
            "        Provinz ||   2 | 109 |  34 ||  141
   Oberösterreich            ||  14 |   6 |  14 ||   34
   Böhmen                    ||  91 | 152 | 322 ||  465
   Mähren                    ||  39 |  56 |  72 ||  167
   Schlesien                 ||  11 |   6 |  14 ||   31
   Galizien                  ||  10 |  -- |   1 ||   11
   Bukowina                  ||   2 |  -- |  -- ||    2
   Steiermark                ||  24 |  28 |   5 ||   57
   Tirol                     ||  11 |   8 |  17 ||   36
   Vorarlberg                ||   4 |  10 |   7 ||   21
   Krain                     ||   5 |   1 |   3 ||    9
   Kärnten                   ||   7 |   3 |   5 ||   15
   Triest und Istrien        ||   1 |  -- |  -- ||    1
   Salzburg                  ||   7 |   1 |   3 ||   11
  ---------------------------++-----+-----+-----++------
               Zusammen      || 313 | 490 | 527 || 1330

Doch wurden von den ausgesandten 1330 Fragebogen nur 660 beantwortet.

Die in die Statistik der Gewerkschaftskommission einbezogenen
$Gewerkschaften$ hatten vom 1. Januar bis 30. Juni 1896 492585,88
fl. Einnahmen und 300760,76 fl. Ausgaben. Die Ausgaben betrugen
in Prozenten der Einnahme für Fachblätter 9%, für Agitation 3,6%,
Rechtsschutz 0,7%, Reiseunterstützung 2,8%, Arbeitslosenunterstützung
10,1%, Kranken- und Invalidenunterstützung 14,8%. In einem besonderen
Dispositionsfonds wurden außerdem für denselben Zeitraum noch
113502 fl. 49 Kr. vereinnahmt und 85103 fl. 22 Kr. verausgabt. Der
Vermögensbestand betrug 367634,70 fl.

Die Einnahmen der $Bildungsvereine$ beliefen sich in derselben Zeit auf
113502,49 fl., die Ausgaben auf 85013,22 fl., der Vermögensstand auf
24124,46 fl.

Die Einnahmen der $Gewerkschaftskommission$ für den Zeitraum vom
1. Januar 1894 bis 31. Oktober 1896 betrugen 21913 fl. 39 Kr.,
die Ausgaben 20150 fl. 33 Kr. Daneben hatte die Kommission für
Streiks 45371,50 fl. vereinnahmt und 44960,51 fl. ausgegeben. Die
gewerkschaftliche $Presse$ umfaßte 19 deutsche, 12 tschechische und 2
slavonische Fachblätter mit einer Gesamtauflage von 119850 Exemplaren
(gegen 77550 im Jahre 1894). Das Zentralorgan ist die »Gewerkschaft«.

Nach dem für das Jahr 1897 veröffentlichten Rechenschaftsberichte
beliefen sich für das Jahr 1897 die Einnahmen der
Gewerkschaftskommission auf 14120 fl. (gegen 11891 fl. 1896) und die
Ausgaben auf 12996 fl. Darunter befanden sich 10892 fl. (gegen 11700)
für Streiks. Beiträge wurden im Durchschnitt von 93193 Mitgliedern
gezahlt. Die »Gewerkschaft« erschien in 53000 Exemplaren.

Der Bericht für 1898 ist nur knapp gehalten, da für die Pariser
Weltausstellung von dem Ausstellungskomitee, dem auch der Sekretär der
Gewerkschaftskommission angehört, eine umfassende Aufstellung aller
Arbeiterorganisationen ohne Unterschied der Parteistellung vorbereitet
wird; die Einnahme der Kommission betrug 24111,40 fl., die Ausgabe
23130,65 fl. Im Durchschnitt haben 1898 105855 Mitglieder ihre Beiträge
gezahlt. An Streikgeldern hat die Kommission 8317,62 fl. vereinnahmt
und 7793,68 fl. verausgabt. Vielfach ist es der Kommission gelungen,
bei Streiks eine gütliche Beilegung zu erzielen. Die »Gewerkschaft«
würde in 46350 Exemplaren unentgeltlich an die Organisationen abgegeben.

Für das Jahr 1899 ist eine wesentliche Zunahme des Umfanges der
österreichischen Gewerkschaften zu erwarten, da eine am 3. Januar
1899 in Krakau abgehaltene Konferenz der galizischen Gewerkschaften
beschlossen hat, ihre Mitglieder zum Anschluß an die österreichischen
Verbände zu verpflichten und eine gemeinsame Reise- und
Arbeitslosenunterstützung einzuführen. Die Gewerkschaftskommission soll
aufgefordert werden, im Einvernehmen mit der Landeskommission Galiziens
und Schlesiens ein monatliches Gewerkschaftsblatt in polnischer Sprache
herauszugeben, das für die Mitglieder obligatorisch sein soll. --

In Oesterreich hat, wie die angeführten Zahlen beweisen, die
gewerkschaftliche Bewegung noch nicht den Umfang und deshalb auch die
Zentralorganisation noch nicht die Bedeutung erlangt wie in England,
Deutschland, Frankreich u. s. w. Es ist deshalb von Interesse, auch
die Entwicklung der $einzelnen Berufsgruppen$ zu verfolgen, und mögen
deshalb noch einige auf sie bezügliche Angaben hier Platz finden.

Wie bereits hervorgehoben, datiert die Gewerkschaftsbewegung in
Oesterreich im wesentlichen erst vom Jahr 1890; ja der hier genommene
Aufschwung ist vielfach ohne nachhaltige Wirkung gewesen und die
abgehaltenen Kongresse haben später seine Nachfolge gefunden.

1. Vom 7./8. September 1890 fand in Wien der I.
österreichisch-ungarische $Tischlertag$[42] statt. Auf die an 150
Vereine versandten Einladungsschreiben hatten sich außer zahlreichen
Wiener Genossen 30 Vertreter aus 18 Provinzorten eingefunden, u. a. aus
Pest, Prag, Innsbruck, Graz, Agram, Salzburg, Reichenau. Gegenstände
der Tagesordnung waren: 1. Berichte über die Lohnbewegung; 2.
Genossenschaftswesen; 3. Gewerkschaftsorganisation; 4. Gründung einer
Fachpresse. Als Form der gewerkschaftlichen Organisation wurde ein ganz
Oesterreich und ein ganz Ungarn umfassender Verband mit Zweigvereinen
für jedes Kronland beschlossen. Neben dem deutschen Fachblatte soll ein
solches in böhmischer Sprache erscheinen.

  [42] Die Verhandlungen sind nach dem stenographischen Protokoll
       herausgegeben von $Adolf Presl$, Wien 1890, Mathias Eibensteiner.

2. Die $Berg$- und $Hüttenarbeiter$ Oesterreichs[43] haben vom 7.-9.
Dezember 1890 in Wien einen Kongreß abgehalten, auf dem Böhmen durch
45, Mähren-Schlesien durch 18, Steiermark durch 13, Niederösterreich
durch 6 und Krain durch 4 Abgeordnete vertreten war. Die Tagesordnung
betraf: 1. die Lage der Arbeiter und die Mittel zu ihrer Verbesserung;
2. die Achtstundenschicht; 3. die Organisation der Bruderladen; 4. die
Organisation der Fachpresse.

  [43] Die Verhandlungen sind nach dem stenographischen Protokoll
       herausgegeben von E. $Berner$, Prag 1891, Verlag von Knorr.

Man forderte die achtstündige Schicht einschließlich Ein- und
Ausfahrt und Beseitigung der Akkordarbeit. Es soll ein ganz
Oesterreich umfassender Zentralverband angestrebt und durch Gründung
von lokalen Fachvereinen vorbereitet werden. Aufgabe derselben
ist Arbeitslosenunterstützung, Schaffung von Widerstandsfonds,
Arbeitsvermittelung und Gewährung von Rechtsschutz. Es wurde
hervorgehoben, daß es schwer sei, sich mit den ungarischen Kollegen zu
verständigen, sodaß ein gemeinsamer Kongreß nicht durchführbar wäre.
Der Kongreß erklärte einstimmig, sich auf den Boden der internationalen
Sozialdemokratie zu stellen. Auf einer am 4. März 1895 in Brüx
abgehaltenen Generalversammlung des neu begründeten Zentralvereins
wurde eine Mitgliederzahl von 3745 in 21 Ortsgruppen festgestellt. In
der Osterwoche 1895 wurde in Wien ein fernerer allgemeiner Kongreß
der Berg- und Hüttenarbeiter abgehalten, bei dem 8500 Arbeiter durch
45 Abgeordnete vertreten waren. Zwischen den Deutschen und den Böhmen
fanden kleine Reibereien statt, auch zeigten sich einzelne fachliche
Meinungsverschiedenheiten; so forderten die ersteren bei der Beratung
der Kranken- und Unfallversicherung eine Bruderlade für das ganze
Reich, während die Böhmen einzelne Landesbruderladen verlangten.

3. Vom 26.-28. Dezember 1890 tagte in Brünn der erste österreichische
$Metallarbeiterkongreß$[44] unter Beteiligung von 122 Abgeordneten aus
43 Orten. Tagesordnung: 1. Organisation sämtlicher Metallarbeiter;
2. Arbeiterschutz und Sozialreform; 3. Koalitionsrecht; 4.
Arbeitszeit; 5. Fachpresse; 6. Lohnstatistik. In jeder Provinz soll
ein Gewerkschaftslandesverein mit Filialen oder Zahlstellen in den
einzelnen Orten bestehen; alle Vereine bilden einen gemeinsamen
Verband. Für ganz Oesterreich sollen zwei Fachorgane gegründet werden,
und zwar ein solches in deutscher und eins in tschechischer Sprache.

  [44] Die Verhandlungen sind als Broschüre herausgegeben von $Ludwig
       Exner$, Wien 1891, im eigenen Verlage.

Auf dem am 30. Oktober 1892 in Wien abgehaltenen Verbandstage wurde
das Bestehen von 18 Fachvereinen mit 8500 Mitgliedern und ein Vermögen
von 16500 fl. festgestellt, auch wurde ein Sekretariat und ein
Verbandsorgan begründet.

4. Der II. österreichisch-ungarische $Schneidertag$[45] wurde
vom 15.-17. August 1891 in Wien abgehalten in Anwesenheit von
106 Abgeordneten. Tagesordnung: 1. Berichte über die soziale
und wirtschaftliche Lage der Schneider und Schneiderinnen
Oesterreichs; 2. Organisation und Agitation; 3. Fachpresse; 4.
Arbeiterschutzgesetzgebung. Beschlossen wurde die Gründung eines
einheitlichen, aber lokal gegliederten Verbandes über das ganze Reich
nach dem Vertrauensmännersystem, mit der Zentralstelle Wien. Die
Fachvereine sollen sich über ein ganzes Kronland erstrecken. Neben
dem bereits bestehenden Fachblatte soll die Gründung eines deutschen
ins Auge gefaßt werden, bis dahin aber die in Hamburg bestehende
»Schneiderzeitung« als Ersatz eintreten; den ungarischen Kollegen soll
die Gründung eines eigenes Fachblattes überlassen und schließlich auch
auf die Schaffung eines solchen für die kroatisch-slavonische Sprache
Bedacht genommen werden. Der Kongreß beschloß, für die Feier des 1. Mai
einzutreten und sich auf den Boden der Sozialdemokratie zu stellen.

  [45] Das Protokoll ist erschienen im Verlage von Ignaz Brand, Wien.
       Ueber den I. Schneidertag habe ich nichts ermitteln können.

5. Die $Bäcker$[46] haben den I. österreichisch-ungarischen
Bäckertag vom 7. bis 9. Dezember 1890 in Wien abgehalten. Verhandelt
wurde über Gewerkschafts- und Genossenschaftsorganisation,
Reiseunterstützungswesen und Arbeitsvermittelung, Arbeitszeit
und Arbeitslage, Fabrik- und Werkstättenordnung, Lehrlingswesen,
Gewerbeinspektion, Arbeiterkammern und Einigungsämter, Kranken- und
Unfallversicherung, Fachpresse. Es wurde eine auf örtliche Verbände
gestützte Zentralorganisation beschlossen und zu deren Durchführung ein
Organisationskomitee eingesetzt.

  [46] Die Protokolle beider Bäckertage sind im Verlage von J. Tobola in
       Wien 1891 und 1893 erschienen.

Der II. österreichisch-ungarische Bäckertag fand vom 2. bis 4. April
1893 in Wien statt. Die Beteiligung war infolge des mißlungenen Wiener
Streiks von 1891 nicht erheblich; es waren nur 20 Abgeordnete aus der
Provinz und 10 aus Wien anwesend. Auch fanden Streitigkeiten statt,
indem die Vertreter der Provinz gegenüber den Wiener Kollegen über
»Zentralismus« sich beklagten. Der auf sozialdemokratischem Boden
stehenden Mehrheit trat eine Minderheit entgegen, die von politischer
Thätigkeit nichts wissen und sich rein auf gewerkschaftlichen
Boden stellen wollte. Die Tagesordnung betraf: Situationsberichte,
Rechenschaftsbericht, Organisation und Agitation, Nachtarbeit,
Sonntagsruhe, Lehrlings- und Vermittelungswesen, Streiks und Boykotts,
Achtstundentag, Reise- und Unterstützungswesen, internationale
Vereinigung und den internationalen Bäckereiarbeiterkongreß, die
Presse. Es wurde ein Zentralkomitee eingesetzt, um die Organisation
für das ganze Reich auf Grund örtlicher Verbände durchzuführen und
einen gemeinsamen Fonds anzusammeln. Für die slavischen Länder soll
ein Zentralkomitee in Prag eintreten. Bis zur Durchführung einer
selbständigen Organisation für Ungarn soll das deutsche Komitee die
bezüglichen Aufgaben mit übernehmen. Daneben soll jedoch die Verbindung
mit den verwandten Berufen zu einem Industrieverbande angestrebt
werden. Ein deutsches und ein tschechisches Fachorgan soll unter der
Leitung der beiden Zentralkomitees erscheinen.

Der III. österreichisch-ungarische Bäckertag ist vom 1. bis 3.
Januar 1898 in Wien abgehalten und war von 39 Abgeordneten besucht.
Die Beschlüsse bezogen sich auf Fragen des Arbeiterschutzes,
insbesondere zehnstündige Arbeitszeit einschließlich zwei Stunden
Pausen, Sonntagsruhe, Ausschluß jugendlicher Personen von der
Nachtarbeit, Aufhebung der unterirdischen Werkstätten, daneben
forderte man obligatorische Fach- und Fortbildungsschulen, Regelung
der Arbeitsvermittelung, insbesondere Beseitigung der Winkelherbergen,
Beschränkung der Lehrlingszahl und Verstärkung der Gewerbeaufsicht.
Zur Durchführung dieser Forderungen beschloß man in Notfällen den
Generalstreik ins Auge zu fassen.

Entsprechend dem erwähnten Beschlusse wurde die Vereinigung mit den
verwandten Berufen angebahnt, und am 25. Dezember 1894 wurde der
Verband der Arbeitervereine in der Nahrungs- und Genußmittelindustrie
begründet. Der erste Verbandstag wurde am 5. Januar 1896 in Wien und
ebendaselbst am 5./6. April 1896 der I. Kongreß der $Arbeiter in den
Lebensmittelbranchen$ Oesterreichs abgehalten[47]. Vertreten waren
die Bäcker, Fleischhauer, Müller, Brauer, Faßbinder, Kellner und
Feigenkaffeeerzeuger. Die Tagesordnung betraf: 1. Situationsberichte,
2. Organisation und Agitation, 3. Arbeiterschutzgesetzgebung, 4. Presse.

  [47] Das stenographische Protokoll ist in Wien 1894 im Verlage der
       Administration des »Zeitgeist« erschienen.

6. Nachdem schon 1893 eine Konferenz stattgefunden hatte, in der die
Gründung eines $Verbandes$ der Vereine der $Buchbinder und verwandten
Berufe Oesterreichs$ angeregt wurde, ist ein solcher auf dem am
25. und 26. Dezember 1896 in Wien abgehaltenen Kongresse endgültig
begründet[48]. Vertreten waren 10 Vereine aus Böhmen, Galizien, Krain,
Niederösterreich, Mähren, Oberösterreich, Steiermark und Tirol durch
18 Abgeordnete, außerdem waren Gäste aus Deutschland und Ungarn, sowie
Vertreter des Vereins der graphischen Fächer, der Buchdrucker, des
Vereins der Papierarbeiter, des Vereins der Futteralmacher und des
Vereins der Etuitischler und der Gewerkschaftskommission anwesend.
Während von der Vorkonferenz die Böhmen aus nationalen Gründen sich
fern gehalten hatten, wurde auf dem Kongresse eine Verständigung
erreicht. Es wurde mitgeteilt, daß zunächst versucht sei, sich mit
den Buchdruckern zu einem Verbande der Bucharbeiter zu verschmelzen,
doch sei dies daran gescheitert, daß die Buchdrucker wesentlich höhere
Beiträge hätten, als die Buchbinder leisten könnten; von einigen
Seiten wurde auch der Vorwurf aristokratischer Auffassung gegen die
Buchdrucker erhoben. Ebenso sah man von einem Anschluß an den Verein
der graphischen Fächer ab und beschloß zunächst, einen eigenen Verband
zu gründen. Aus den Beratungen über das Statut ist hervorzuheben, daß
man Reise- und Arbeitslosenunterstützung, Einrichtung von Herbergen und
Arbeitsvermittelung, Pflege der Statistik, Schaffung von Bibliotheken
und Lesezirkeln, sowie Gewährung von Rechtsschutz beschloß; Politik und
Religion sollen ausgeschlossen sein.

  [48] Das Kongreßprotokoll ist, Wien 1897, im Verlage der »Einigkeit«
       erschienen.

Der Ausdruck »verwandte Berufe« ward absichtlich nicht näher bestimmt,
um späterer Ausdehnung Raum zu lassen. Zu Schwierigkeiten führte
die Ordnung der Fachpresse, indem die Böhmen einerseits erklärten,
zur Schaffung eines eigenen Blattes zunächst nicht im stande zu
sein, dagegen eine größere Ausdehnung des tschechischen Teiles des
Verbandsorgans »Die Einigkeit« wünschten, was aber abgelehnt wurde.
Weitere Punkte der Tagesordnung waren Arbeits- und Lohnverhältnisse,
Accordsystem, Minimallohn, Strafhausarbeit und neunstündiger
Arbeitstag. Die Ungarn erklärten, daß auch sie die Gründung eines
Verbandes beabsichtigten, sich aber zunächst noch zu schwach fühlten.

7. Die $Buchdrucker$[49] hatten am frühesten eine Organisation,
indem für Niederösterreich schon 1842 ein Verein der Buchdrucker
und Schriftgießer begründet wurde, der 1891 2200 Mitglieder und
ein Vermögen von 168612 fl. besaß. In diesem Jahre wurde er von
der Regierung aufgelöst, weil er die bei der Maifeier arbeitslos
gewordenen Mitglieder unterstützte. Erst am 28. November 1891 konnte
sich ein neuer Verein mit 1800 Mitgliedern bilden. Auch die Bildung
eines Gesamtverbandes für ganz Oesterreich wurde schon vor Jahren
angeregt, insbesondere wurde schon auf einer Konferenz in Brünn 1881
als Vorbereitung für einen festen Verband die Gemeinsamkeit des
gesamten Unterstützungswesens beschlossen, doch kam der Beschluß nicht
zur Ausführung. Ebenso scheiterte ein auf dem Buchdruckertage in Wien
1883 beschlossenes Normalstatut an der Nichtgenehmigung seitens der
Behörden, und dasselbe Schicksal hatte ein die Zentralisation des
Viatikums bezweckender Beschluß des 1890 in Klagenfurt abgehaltenen
Buchdruckertages. Auf dem folgenden, der 1892 in Wien tagte, wurde die
Zentralisation der örtlichen Arbeitslosenunterstützung durchgeführt,
und endlich am 23. Dezember 1894 auf dem Buchdruckertage in Brünn
konnte, nachdem die vorher von einer Kommission ausgearbeiteten
Statuten am 31. Mai 1894 von der Behörde genehmigt waren, die
endgültige Begründung des »$Verbandes der Vereine der Buchdrucker und
Schriftgießer und verwandter Berufe Oesterreichs$« erfolgen. Die
dem Verbande zunächst beigetretenen 12 Vereine von Böhmen, Bukowina,
Kärnten, Krain, Mähren, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg,
Schlesien, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Triest umfaßten 5540
Mitglieder. Nachdem am 26. September 1895 auch Galizien beigetreten
war, betrug die Mitgliederzahl Ende 1895 6305. Ende 1896 war dieselbe
auf 6965 und Ende 1897 auf 7565 gestiegen. Am 30. September 1897
hat sich auch ein Verein für Dalmatien gebildet, der dem Verbande
beigetreten ist, so daß die Zahl der Vereine 13 beträgt.

  [49] Das Material verdanke ich dem »Verbande der Vereine der
       Buchdrucker und Schriftgießer und verwandter Berufe Oesterreichs«.
       Die Thätigkeitsberichte 1. für 1894-96, 2. für 1896, 3. für 1897
       sind im Verlage des Verbandes erschienen.

Das Unterstützungswesen ist jetzt in vollem Umfange im Verbande
zentralisiert. Die Ausgaben desselben betrugen 1897 für
Krankenunterstützung 89817 fl., für Arbeitslosenunterstützung 44720
fl., für Reiseunterstützung 17371 fl., für Invalidengeld 30802 fl., für
Sterbegeld 10662 fl., für Waisenunterstützung 7765 fl., für sonstige
Unterstützungen 2929 fl.

Der Verband besitzt außer dem »Vorwärts« noch drei Verbandsorgane
in böhmischer, polnischer und italienischer Sprache. Er hat mit dem
ebenfalls für ganz Oesterreich bestehenden Prinzipalverein einen
Normallohntarif vereinbart, der mit dem 1. Januar 1896 in Kraft
getreten ist und außer den Lohnsätzen die Vorschrift des neunstündigen
Arbeitstages sowie genaue Bestimmungen über die zulässige Lehrlingszahl
enthält. Der Tarif ist bis auf geringe Ausnahmen in allen Druckereien
eingeführt. Ein Tarifeinigungsamt, in dem Gehilfen und Prinzipale in
gleicher Anzahl vertreten sind, entscheidet entstehende Streitigkeiten.
Der Verband hat sich der österreichischen Gewerkschaftskommission
angeschlossen und steht auf dem Boden der Sozialdemokratie. Er umfaßt
die große Mehrzahl aller Berufsangehörigen, wie sich aus folgenden
Zahlen ergiebt. Es gab

                      Ende 1892    Ende 1893     Ende 1894

  Verbandsangehörige 3917 = 71,7% 5096 = 78,44% 5540 = 80,43%
  Nichtverbändler    1545 = 28,3% 1401 = 21,56% 1348 = 19,57%
                    ------------------------------------------
            Zusammen 5462         6497          6888

                      Ende 1895     Ende 1896     Ende 1897

  Verbandsangehörige 6305 = 81,14% 6595 = 83,03% 7565 = 85%
  Nichtverbändler    1466 = 18,86% 1424 = 16,97% 1335 = 15%
                    -------------------------------------------
            Zusammen 7771          8389          8900

Von den Ende 1895 vorhandenen 1466 Nichtmitgliedern waren etwa 600
Mitglieder der Gegenorganisation, des sog. Prinzipalvereins. Danach
verblieben 866 = 11,14%, die überhaupt nicht organisiert waren. Das
Gesamtvermögen des Vereins belief sich Ende 1895 auf 555667 fl. = 88,13
fl. auf den Kopf des Mitgliedes.

8. Weit fortgeschritten ist die Organisation der
$Eisenbahnbediensteten$. Bereits Mitte Oktober 1895 hatten die
österreichischen $Lokomotivführer$ in Wien eine Delegiertenversammlung
abgehalten, die von etwa 400 Personen, darunter 110 aus der
Provinz, besucht war und eine Organisation nach Heizhäusern mit der
Zentralstelle Wien beschloß, unter Anlehnung an die Fachorganisation
der Eisenbahnbediensteten und an den Verband der Beamten, Hilfsbeamten
und Unterbeamten. Zum Organ wurde »Der Eisenbahner« bestimmt.

Vom 22. bis 24. März 1896 tagte dann in Wien der erste österreichische
Eisenbahnerkongreß. Vertreten waren insgesamt etwa 20000 organisierte
Mitglieder durch 93 Abgeordnete, und zwar 30 der Staatsbahn, 48 der
Südbahn, 10 der Staatseisenbahngesellschaft, 3 der Nordwestbahn,
2 der Nordbahn. Die Forderungen, deren Durchführung man beschloß,
sind folgende: 1. Vermehrung des Personals und des rollenden
Materials, wöchentliche 36stündige ununterbrochene Ruhepause und
jährlichen vierzehntägigen Urlaub ohne Lohnabzug; 2. Abschaffung
des Prämien-, Kilometer-, Stundengelder- und Akkordsystems und
Einführung eines anständigen festen Lohnes; 3. Bestimmungen darüber,
daß jeder Angestellte nach 20 Jahren Dienstzeit seinen höchsten Lohn
und längstens nach einem Jahr seine definitive Anstellung erhält.
Abschaffung der Bestrafung durch Ausschluß der Beförderung oder
Bezugsverkürzung; 4. Einführung eines Eisenbahnschiedsgerichts; 5.
Schaffung eines Gesetzes, welches die Wahl von Inspektoren aus den
Reihen der Bediensteten bestimmt. Die Inspektoren sollen darüber
zu wachen haben, daß die zum Schutze der Eisenbahnbediensteten
erlassenen Gesetze befolgt werden; 6. Verbesserung der staatlichen
Unfallversicherung durch Erhöhung der Renten; 7. Verwaltung der
Betriebskrankenkassen durch das Personal; 8. Durchführung der Alters-
und Invaliditätsversorgung durch den Staat und Auflösung der bei
den Bahnen bestehenden Pensions- und Provisionsfonds; inzwischen
Verbesserung der bestehenden Versicherungen; 9. Verstaatlichung der
Eisenbahnen und aller Verkehrsmittel.

Außerdem beschloß man die Feier des 1. Mai und die Ausdehnung
des Wahlrechts auf alle 21jährigen Staatsbürger ohne Unterschied
des Geschlechtes. Außer dem bereits bestehenden Fachorgan »Der
Eisenbahner« mit 18000 Abonnenten und einem slovenischen Fachblatte
wurde die Gründung eines solchen auch für die polnische und böhmische
Sprache beschlossen. Rechtsschutz, Statistik und Agitation soll
zentralisiert, die übrige Thätigkeit dagegen den Einzelorganisationen
überlassen werden; doch wurde allen Vereinen empfohlen, der
Gewerkschaftskommission beizutreten. Der nächste Kongreß soll nach drei
Jahren in Prag stattfinden.

Abgesehen von dem Kongresse, der hauptsächlich auf die Gewinnung der
Nichtorganisierten berechnet war, besteht in Oesterreich seit 1893
eine Organisation der Eisenbahnbediensteten nach Ortsgruppen, deren
Gesamtzahl auf dem Kongresse zu 18-20000 angegeben wurde.

Ein im Oktober 1896 abgehaltener allgemeiner Eisenbahnbeamten-,
Hilfsbeamten- und Unterbeamten-Tag suchte eine ähnliche Verbindung auch
für die Beamten anzubahnen.

Durch Erlaß des Ministers des Innern vom 13. März 1897 sind sämtliche
Organisationen mit der Begründung aufgelöst, daß sie »Tendenzen
verfolgen, welche mit den Staatsinteressen unvereinbar sind«, doch hat
sich bald darauf ein neuer Verband gebildet.

Die bisher nur dürftige Statistik über die gewerkschaftlichen
Verhältnisse in Oesterreich wird für die Zukunft wahrscheinlich
wesentlich ausgiebiger werden durch die Thätigkeit des bereits
erwähnten, im Sommer 1898 im Handelsministerium eingerichteten
arbeitsstatistischen Amtes, zumal wenn ein dem Reichsrate vorgelegter
Gesetzentwurf Annahme finden wird, nach welchem eine allgemeine
Auskunftspflicht für statistische Zwecke eingeführt und der Kommission
ein weitgehendes Recht der Einsicht von Büchern und anderen Urkunden
eingeräumt ist.

                                Ungarn.

In Ungarn steht die Industrie noch auf niedriger Stufe; es ist deshalb
interessant, daß hier die Arbeiterbewegung ihren Ausgangspunkt von
der Landwirtschaft nimmt. Den ersten Anfang einer solchen, der aber
sofort allgemeines Aufsehen erregt und zu einer zweitägigen Verhandlung
im Reichsrate Anlaß gegeben hat, war der vom 1. bis 4. Februar 1897
in Budapest abgehaltene und von 60 Vertretern aus 90 Gemeinden
besuchte erste ungarische $Feldarbeiterkongreß$. Derselbe beschloß
Einleitung einer umfassenden Organisation, die einem aus 11 Mitgliedern
bestehenden Aktionskomitee übertragen wurde. Die Verhandlungen,
an denen auch der frühere ungarische Landwirtschaftsminister Graf
$Festetich$ teilnahm, zeigten ein schreckliches Bild der Lage der
ungarischen Feldarbeiter. Obgleich der Kongreß den Beschluß faßte, sich
der sozialdemokratischen Partei anzuschließen, so handelt es sich doch
in demselben Maße um eine gewerkschaftliche, wie um eine politische
Organisation.

Die hauptsächlichsten Forderungen waren: Allgemeines Stimmrecht und
volle Preß- und Versammlungsfreiheit, Maximalarbeitstag von vorläufig
zwölf Stunden, der später bis auf acht Stunden herabgesetzt werden
soll, Abschaffung der Akkordarbeit und Bezahlung nicht in Naturalien,
sondern in barem Gelde, Abschaffung der Robot-(unentgeltlichen) Arbeit,
gleiche Bezahlung für Männer und Frauen bei gleicher Leistung.

Ein zweiter Kongreß fand Ende Februar 1897 in Czegled statt unter
Beteiligung von 195 Abgeordneten aus 12 Komitaten als Vertretern
von 50 Gemeinden. Auch hier wurde allgemeines Stimmrecht und Preß-
und Versammlungsfreiheit gefordert, doch wollte man eine teilweise
Entlohnung in Naturalien und während der Ernte eine Arbeitszeit von 5
Uhr morgens bis 7 Uhr abends zulassen; selbst darüber hinaus sollten
Ueberstunden gegen besondere Bezahlung gestattet sein.

Der dritte Kongreß ist vom 1. bis 3. Januar 1898 in Budapest
abgehalten, unter Beteiligung von etwa 200 Abgeordneten aus 121
Gemeinden, unter denen sich auch eine Anzahl Kleinbauern befanden.
Es wurde festgestellt, daß der Erntestreik des vorigen Sommers fast
durchweg zu Lohnerhöhungen geführt habe. Es wurden dieselben Beschlüsse
gefaßt, wie im Jahre zuvor, auch soll nicht allein die Organisation der
Feldarbeiter nötigenfalls gegen das Gesetz im geheimen fortgesetzt,
sondern auch der jährliche Erntestreik solange wiederholt werden, bis
alle Forderungen bewilligt sind.

Der Verband der Feldarbeiter giebt seit 1. Mai 1897 unter dem Titel
»Der Feldarbeiter« ein monatlich zweimal erscheinendes Organ heraus und
wirkt daneben hauptsächlich durch Flugschriften und Wanderredner.

Die ungarische Regierung ist sich der Gefahr, die in der Bewegung
liegt, wohl bewußt, aber sie handelt ganz nach deutschem Vorbilde,
indem sie die Bewegung nicht durch Beseitigung der Uebelstände zu
entkräften, sondern mit Gewalt zu unterdrücken sucht. Nicht allein
hat man im Sommer 1897 Soldaten zu Erntearbeiten kommandiert und
das Gleiche für ähnliche Fälle in Aussicht genommen, sondern auch
ein am 1. März 1898 in Kraft getretenes Gesetz erlassen, nach dem
die Aushaltung der Landarbeiterverträge durch Polizei und Militär
erzwungen werden soll. Der Reichsrat hat bei Beratung des Gesetzes den
Wunsch ausgesprochen, daß das gleiche Verfahren, welches bisher nur
für Erntearbeiten vorgesehen ist, auf alle Arten landwirtschaftlicher
Arbeiten ausgedehnt wird.

Auf den 25. Dezember 1898 war nach Czegled in Verbindung mit
dem Parteitage der ungarischen Sozialdemokratie ein neuer
Feldarbeiterkongreß einberufen, insbesondere um gegen das
»Sklavengesetz« zu protestieren. Beide Versammlungen sind von der
Regierung verboten. Man hat deshalb beschlossen, den Schwerpunkt in die
geheimen sozialdemokratischen Tischgenossenschaften zu verlegen, ihnen
gedruckte Referate und Resolutionen zugehen zu lassen und über die
erforderlichen Fragen eine schriftliche Abstimmung herbeizuführen.

Am 2. April 1899 hat der zu Weihnachten verbotene Kongreß in
Budapest stattgefunden unter Beteiligung von 133 Vertretern aus 92
Orten. Die Verhandlung verlief durchaus ruhig, obgleich die Redner
sich ausnahmslos als Anhänger der sozialdemokratischen Partei
bekannten. Man protestierte gegen das Feldarbeitergesetz und dagegen,
daß die Regierung, wie sie es 1898 gethan und für 1899 wieder
angekündigt hatte, während der Ernte eine Feldarbeiterreserve auf den
Staatsdomänen zusammenziehe. Daneben forderte man Preß-, Vereins-
und Versammlungsfreiheit, Beseitigung der mit den Schnitterverträgen
getriebenen Mißbräuche und auskömmlichen Lohn, sowie endlich die
Einrichtung staatlicher Ackerbauinspektoren durch Wahl der Feldarbeiter.

Neben der unter sozialdemokratischem Einfluß stehenden
Feldarbeiterbewegung hat sich aber in neuester Zeit auch eine
christlich-soziale Bewegung entwickelt. Ein Verein dieser Richtung
ist in Raab gebildet, ebenso hat im Dezember 1897 eine Konferenz in
Budapest stattgefunden, auf der 20 Industriezweige durch etwa 200
Abgeordnete vertreten waren. Man beschloß die Durchführung einer
allgemeinen Gewerkschaftsorganisation und ernannte zunächst einen
Gewerkschaftsrat, der die Zentralstelle bilden soll.

Auch die Organisation der Arbeiterinnen ist von dieser Seite in
die Hand genommen und vom 6. bis 8. September 1897 in Czegled
ein Arbeiterinnenkongreß abgehalten, auf dem Einführung des
Achtstundentages für die Industrie und des Zehnstundentages für die
Landwirtschaft, sowie gewisse Mindestlöhne gefordert wurden. Das Organ
dieser Bewegung ist das in Budapest erscheinende Wochenblatt »Die
Freiheit.«

Auch für Ungarn ist in neuester Zeit eine dem österreichischen
arbeitsstatistischen Amte entsprechende Behörde ins Leben getreten,
nämlich der Landesindustrierat in Budapest, der am 1. Februar 1899
seine erste Sitzung abgehalten hat. Sein Arbeitsprogramm umfaßt
folgende Aufgaben: Arbeiterstatistik, Arbeiterversicherung gegen
Unfälle, Invalidität und Alter, Regelung der Frauen- und Kinderarbeit
und Revision des Gesetzes über die Arbeiterkrankenkassen. Aber der
karakteristische Unterschied der ungarischen Einrichtung gegenüber
der österreichischen tritt am deutlichsten darin hervor, daß zu allen
diesen Beratungen über Arbeiterangelegenheiten die Arbeiter selbst
nicht zugelassen wurden, während die Handels- und Gewerbekammern
Vertreter entsandten. Der hauptsächlichste Gegenstand der bisherigen
Beratungen bildete die Regelung des Arbeitsnachweises. Man beschloß
eine auf Beihülfe des Staates, der Gemeinden und der Handelskammern
beruhende Zentralanstalt mit Filialen in den größeren Orten
einzurichten, die unter staatlicher Aufsicht zu je einem Drittel aus
Arbeitgebern, Arbeitern und unabhängigen Personen bestehen und ihre
Thätigkeit unentgeltlich besorgen soll.


IV. Schweiz[50].

Die Verhältnisse in der Schweiz sind in mannigfacher Beziehung
abweichend von denen anderer Länder, und gerade diese Abweichungen
bieten hinsichtlich der Entwickelung, welche die Arbeiterbewegung hier
genommen hat, ein besonderes Interesse. In erster Linie gilt dies von
dem Umstande, daß es in der Schweiz an dem Hindernisse, das anderwärts
der freien Entfaltung der eignen Leistungsfähigkeit der Arbeiterklasse
sich in den Weg gestellt hat, nämlich dem Widerstande der staatlichen
Gewalt, fast völlig fehlt. Die Verfassung sowohl der Eidgenossenschaft
wie der einzelnen Kantone ist die denkbar freieste, das Wahlrecht
durchaus demokratisch; die Regierung wird von dem Volke selbst gewählt,
der Arbeiterklasse ist deshalb die Möglichkeit gewährt, alle ihre
Bestrebungen insoweit durchzusetzen, wie sie im stande ist, die aus
den Gesamtinteressen der Bevölkerung sich ergebenden natürlichen
Beschränkungen zu überwinden, vor allem aber die Arbeiterschaft selbst
zu gemeinsamer Stellungnahme zu veranlassen. Insbesondere die Bildung
von Gewerkvereinen ist in keiner Weise beschränkt, dieselben bedürfen
sogar, um juristische Persönlichkeit zu erlangen, lediglich der
Anmeldung zum Handelsregister.

  [50] Die wertvollste Quelle für die Schweiz bildet das Buch von
       Dr. $Berghoff-Ising$: Die sozialistische Arbeiterbewegung in
       der Schweiz. Leipzig 1895, Duncker & Humblot. Vgl. außerdem
       $Bechtle$: Die Gewerkvereine in der Schweiz, Jena, 1888 und
       $Bücher$: Die schweizerischen Arbeiterorganisationen in der
       Zeitschrift für die gesamt. Staatswissenschaft. Bd. XLIV (1888),
       S. 609-674. Das neuere Material ist mir von dem schweizerischen
       Arbeitersekretariate zur Verfügung gestellt.

Ergeben sich hieraus für die soziale Entwickelung besonders günstige
Verhältnisse, so liegen allerdings hindernde Umstände einerseits in
der niedrigen Stufe, auf der sich die Industrie des Landes bisher
im allgemeinen befindet und der hiermit zusammenhängenden Kleinheit
und Enge der Verhältnisse, sowie andererseits in der staatlichen und
sprachlichen Zerrissenheit.

Eine letzte Eigentümlichkeit, die man in Betracht ziehen muß, um
die Entwicklung der Arbeiterbewegung in der Schweiz zu verstehen,
liegt endlich in der eigentümlichen nationalen Abgeschlossenheit und
Ablehnung aller fremden Einflüsse. Dies ist besonders aus dem Grunde
von Bedeutung, weil die Schweiz seit Jahrhunderten ein Zufluchtsort
solcher Elemente gewesen ist, die aus andern Ländern wegen ihres
Widerstandes gegen die herrschenden Gewalten sich entfernen mußten,
von denen also ein erheblicher Einfluß auf die Schweizer Verhältnisse
hätte erwartet werden dürfen. Thatsächlich hat ein solcher nicht
stattgefunden; man hat freilich die fremden Elemente, solange sie
gewisse Grenzen nicht überschritten, gewähren lassen, aber ihnen eine
Herrschaft nicht gestattet.

Dies gilt insbesondere von der $Sozialdemokratie$, mit deren
Entwicklung hier wie in den meisten übrigen Ländern diejenige der
Gewerkschaftsbewegung so eng verknüpft ist, daß beide bei der
Darstellung nicht getrennt werden können. Nachdem die Propaganda
$Lassalle$'s im Anfange der sechziger Jahre Schiffbruch gelitten
hatte, wurde ein neuer Versuch seitens der »Internationale« von
dem begeisterten Schüler $Karl Marx$', $Johann Philipp Becker$,
unternommen, der schon 1864 in Genf eine »$Sektionsgruppe deutscher
Sprache der internationalen Arbeiterassoziation$« mit einem eigenen
Organe, dem »Vorboten«, begründete, der ersten regelmäßigen Zeitung der
Internationale.

Das neue Unternehmen fand bereits zwei ältere Arbeiterorganisationen
vor, auf die der geübte Einfluß wesentlich verschieden war. Die
$erste$ derselben waren die $deutschen Arbeiterbildungsvereine$,
die bereits in den dreißiger und vierziger Jahren entstanden waren.
Unter dem Einflusse der Bewegung von 1848 waren sie stark in das
revolutionäre Fahrwasser geraten, und als es $Liebknecht$ und anderen
deutschen Flüchtlingen gelang, 1850 eine »Vereinigung der deutschen
Arbeitervereine in der Schweiz« ins Leben zu rufen, bildete dieselbe
einige Zeit lang den Sammelpunkt der revolutionären Elemente, bis der
Bundesrat auf Drängen der deutschen Regierungen alle diese Vereine
auflöste und ihre Mitglieder auswies. Im geheimen bestanden sie jedoch
fort und konnten sogar 1858 in Horgen ein Zentralfest der deutschen
Arbeitervereine abhalten; doch hatte sich die verfolgte Richtung
wesentlich geändert, indem neben den eigentlichen Bildungszwecken auch
die genossenschaftlichen Bestrebungen $Schulze-Delitzsch$'s weite
Verbreitung fanden. In diesem Sinne wurde auch das 1862 begründete
Organ »Das Felleisen« geleitet. Aber bald wechselte die Stimmung, wobei
sich insbesondere der Einfluß der deutschen Sozialdemokratie geltend
machte, und auf der Zentralversammlung in Neuenburg am 9./10. August
1868 wurde offiziell der Anschluß der Vereinigung an die internationale
Arbeiterassoziation beschlossen, wodurch derselben über 50 Lokalvereine
mit 1500 bis 1600 Mitgliedern zugeführt wurden. Nachdem dann auch auf
dem V. deutschen Arbeitertage in Nürnberg am 6. September 1868 eine
Mehrheit von 61 Vereinen gegen eine Minderheit von 32 sich für den
Anschluß erklärt hatte, stand die Internationale auf der Höhe ihrer
Macht.

Die $zweite$ Organisation war der »$Grütliverein$«, der im Mai
1838 in Genf begründet war und sich im bürgerlich-demokratischen
Fahrwasser bewegte, auch seit Oktober 1851 ein eigenes Organ: »Der
Grütlianer« herausgab. Der Verein beschränkte sich streng auf Schweizer
Bürger und schloß alle Ausländer aus. Obgleich von den anfangs bunt
gemischten Elementen allmählich alle anderen bis auf die Arbeiter
und kleinen Handwerker ausgeschieden waren, bot doch die Mischung
dieser beiden Klassen ein Hemmnis gegen sozialdemokratischen Einfluß,
das insbesondere dadurch verstärkt wurde, daß der Sozialismus in
internationalem Gewande auftrat und deshalb das oben bezeichnete
nationale Selbstgefühl verletzte. Die Folge dieser Umstände war, daß
der Grütliverein gegenüber der Internationale eine wesentlich andere
Haltung einnahm, als die deutschen Arbeitervereine. Fanden auch deren
Bestrebungen in einzelnen Sektionen des Vereins Beifall, so verhielt
sich doch die Mehrheit durchaus ablehnend und setzte es durch, daß
auf dem Grütli-Zentralfest am 14./15. Juni 1868 ein Anschlußantrag
abgelehnt und lediglich eine wohlwollende Neutralität beschlossen wurde.

Auch die $Gewerkschaftsbewegung$ wurde von der Internationale in die
Hand genommen. Die erste und einflußreichste Verbindung dieser Art
war der im Jahre 1858 entstandene schweizerische Typographenbund;
1867 folgten die Schuhmacher und 1868 die Uhrmacher. Im allgemeinen
freilich hatte man sich bis dahin auf lokale oder kantonale Unionen
beschränkt, in denen Arbeiter der verschiedensten Berufe nebeneinander
zusammengefaßt waren. Die Internationale hatte auf ihrem Kongreß in
Brüssel im September 1868 den Arbeitern den fachgenossenschaftlichen
Zusammenschluß empfohlen und den Bemühungen $Becker$'s war es bereits
Anfang 1869 gelungen, einen Genfer Arbeiterbund mit 23, einen Baseler
mit 11 und einen Züricher mit 5 Fachvereinen ins Leben zu rufen.
Aber der Grundgedanke war die internationale Zusammenfassung und
an ihm scheiterte der groß angelegte Plan, ja es gaben sogar die
neu entstehenden Gewerkschaften, die sich regelmäßig auf nationale
Abgrenzung beschränkten, den ersten Anstoß, daß die internationale
Bewegung $Becker$'s zurückging und ihren Ersatz fand in einer auf die
Schweiz beschränkten sozialdemokratischen Partei.

Einer der Ersten, der die Notwendigkeit einer solchen Schwenkung
erkannte, war der frühere Buchbinder, spätere Arbeitersekretär Hermann
$Greulich$, der schon 1865 Vizepräsident des Verbandes der deutschen
Arbeiterbildungsvereine war und seit 1. Januar 1870 ein neues Organ
derselben, die »Tagwacht« herausgab, in der er für die Gründung einer
sozialdemokratischen Partei der Schweiz eintrat. Auf Grund eines von
ihm entworfenen Programms wurde eine solche auf dem am 13./14. März
1870 in Zürich abgehaltenen allgemeinen sozialdemokratischen Kongreß
beschlossen. Allerdings hielt man hier noch an der Notwendigkeit
internationaler Berufsorganisationen fest, aber es war doch gegen die
$Becker$sche Richtung ein Gegengewicht geschaffen, und nachdem auf
dem Kongresse des romanischen Bundes der Internationale in Chaux de
Fonds (4.-6. April 1870) unter $Bakunin$ die Anarchisten, die ihre
Thätigkeit ebenfalls auf die Schaffung von Berufsorganisationen (_corps
de métier_) richteten aber jede politische Thätigkeit verwarfen, mit
21 gegen 18 Stimmen den Sieg davon getragen hatten, ging der Einfluß
$Beckers$ mit raschen Schritten zurück und der »Vorbote« erschien im
Dezember 1871 zum letztenmal.

Den Hauptanstoß zu einer wesentlichen Umgestaltung der Verhältnisse
gab der $deutsch-französische Krieg$, und zwar nach zwei Richtungen.
Ergriff die Begeisterung über die deutschen Siege die Mehrzahl der
Mitglieder der deutschen Arbeiterbildungsvereine, so mußte das
zunächst eine Spaltung innerhalb derselben, insbesondere zwischen
der durch das »Felleisen« vertretenen demokratischen und der
sozialistischen Richtung, deren Organ die »Tagwacht« war, hervorrufen,
indem die letztere ihrem internationalen Karakter gemäß für die
Revolution Partei ergriff. Andererseits begeisterte sich auch der
sonst gemäßigte »Grütliverein« für die Schwesterrepublik und trat in
einen scharfen Gegensatz gegen die deutschen »fremden« Elemente. Ein
Umschwung trat erst ein, als die »Tagwacht« soweit ging, selbst die
Schreckensherrschaft der Kommune zu verherrlichen. Jetzt erhob sich
gegen die Internationale ein Sturm der Entrüstung ohne Unterschied der
Parteien, und der Grütliverein beschloß in seiner Generalversammlung in
Langenthal am 26./27. Mai 1872 die völlige Lossagung von ihr. Dieser
Beschluß bildete zugleich den Anfang für einen neuen Aufschwung des
Vereins, der jetzt wieder entschieden die Führung der Arbeiterbewegung
übernahm.

Die Sozialdemokratie hatte demgegenüber einen schweren Stand.
Ihr Versuch, einen allgemeinen schweizerischen Arbeiterkongreß
zusammenzubringen, scheiterte an der Abneigung gegen die »Fremden«.
Mehr Erfolg hatte sie auf gewerkschaftlichem Gebiete. Man suchte
zunächst die vielen bestehenden Krankenkassen zu Invalidenkassen
zu erweitern und stellte als Ziel auf, für die gesamte Schweiz
einen Gewerkschaftsverband zu gründen, für den man zunächst
einen Zentralausschuß aller Krankenkassen, Gewerkschaften,
Produktivgenossenschaften und gemischten Arbeitervereine einsetzte.

Da man jedoch auf diese Weise das Politische stark in den Hintergrund
drängte, so stieß man auf heftigen Widerstand bei den Anhängern
der Internationale. Diese benutzten jetzt ihrerseits die Abneigung
gegen die Fremden als Hebel für ihre Bestrebungen, indem sie dem
Plane der Gründung einer schweizerischen sozialdemokratischen Partei
entgegenhielten, daß die Schweizer den Fremden niemals die Einmischung
in schweizerische Angelegenheiten politischer Art gestatten würden. Sie
empfahlen demgegenüber in einem Rundschreiben vom 19. Februar 1873 eine
rein gewerkschaftliche Organisation, indem es erst durch diese möglich
werden würde, das Klassenbewußtsein der Arbeiter soweit zu stärken,
um demnächst den nationalen Gegensatz zu überwinden und zur Grundlage
einer sozialdemokratischen Landespartei zu gelangen.

Der Schachzug hatte Erfolg, und indem man bei den
nichtsozialdemokratischen Gruppen, insbesondere auch bei dem
Grütlivereine Beifall fand, gelang es, Pfingsten 1873 in Olten den
$ersten schweizerischen Arbeiterkongreß$ zustande zu bringen, der zum
Markstein einer neuen Periode der schweizerischen Arbeiterbewegung
wurde.

Vertreten waren außer dem Grütlivereine, der mit 4000 Mitglieder die
stärkste Organisation darstellte, 13 Arbeiterbildungsvereine mit etwa
1000 Mitgliedern und 35 gewerkschaftliche Vereine mit 3400 Mitgliedern
sowie die Reste der Internationalen. Insgesamt waren 9900 Arbeiter
durch 82 Abgeordnete vertreten, doch erscheint die Zahl infolge der
Doppelzählungen zu hoch. Abgelehnt hatte die Beteiligung lediglich der
schweizerische Typographenbund. Die fünf Mitglieder der $Bakunin$schen
_Fédération Jurassienne_ verließen nach kurzer Verhandlung den
Kongreß mit der Erklärung, daß sie zwar mit den gewerkschaftlichen
Zielen einverstanden seien, aber die Schaffung eines Zentralkomitees
ablehnten, da ein solches die Gefahr einer Diktatur begründe.

Von den übrigen Mitgliedern wurde die Gründung eines $schweizerischen
Arbeiterbundes$ einstimmig beschlossen, dessen Mitgliedschaft allen
Gewerkschaften und Arbeitervereinen offen stehen sollte, die die
Statuten anerkennen würden.

In diesen Statuten vermied man sorgfältig jeden Uebergriff auf das
politische Gebiet und beschränkte sich lediglich auf gewerkschaftliche
Forderungen; und zwar auf solche, die auf dem Boden der bestehenden
Ordnung erreichbar waren, indem man allerdings in der Einleitung
betonte, daß es sich nur eine $einstweilige$ Besserung des Loses
der Arbeiter und deshalb um »Uebergangsforderungen« handele, wobei
die Erringung des vollen Arbeitsertrages das Ziel bleiben müsse.
Solche Forderungen waren: Verminderung der Arbeitszeit, insbesondere
ein Normalarbeitstag von 10 Stunden, Feststellung der Löhne nach
dem Erfordernisse einer auskömmlichen Existenz, Einschränkung der
Kinderarbeit, gleiche Bezahlung von Männer- und Frauenarbeit,
Gründung der Produktivgenossenschaften seitens der Gewerkschaften,
Einrichtung von Arbeitsnachweisen seitens der Arbeiter, Gründung
einer Arbeiter-, Kranken-, Invaliden- und Sterbekasse u. s. w. Die
lokale Organisation sollte den beteiligten Arbeitern überlassen
bleiben, doch wurde empfohlen, für jeden Beruf eine eigene Sektion
zu bilden; aushülfsweise sollten gemischte Sektionen eintreten. Das
aus neun Personen bestehende Bundeskomitee wurde durch die Sektionen
des Vorortes gewählt. Seine Aufgabe bestand in Ueberwachung und
Ausführung der Kongreßbeschlüsse und Verwaltung der Bundeskasse sowie
Veranstaltung statistischer Erhebungen und Betreibung der Propaganda.
Jedes Mitglied hatte jährlich 20 Cent. Beitrag an die Bundeskasse zu
zahlen. Oberstes Organ war der jährlich zusammentretende Kongreß, zu
dem die Sektionen auf je 50 Mitglieder einen Vertreter wählten, doch
sollten alle das Programm und die Statuten berührenden Beschlüsse der
Urabstimmung unterbreitet werden. Die Ordnung der Streiks war den
einzelnen Gewerkschaftsverbänden überlassen, das Bundeskomitee war
auf Sammlung freiwilliger Unterstützungen beschränkt. Zum Bundesorgan
wurde die »Tagwacht« bestimmt, die von Juni 1873 ab mit dem Zusatze:
»Sozialdemokratische Zeitung« wöchentlich zweimal erschien.

Durch die Gründung des Arbeiterbundes hatte die sozialdemokratische
Richtung infolge weiser Mäßigung einen erheblichen Sieg erfochten.
Immerhin konnten die Reibereien nicht ausbleiben, und zwar um so
weniger, als man bald versuchte, den Sieg in dem Sinn auszunutzen,
daß man die politische Thätigkeit und die letzten Endziele stärker
betonte und mit der Internationale festere Fühlung zu gewinnen
suchte. Dies führte insbesondere zu lebhaften Kämpfen zwischen der
»Tagwacht« und dem »Felleisen«, das die Traditionen der nationalen
Richtung aufrecht erhielt. Doch siegte auch hier die schärfere Tonart,
und nachdem auf dem II. $Kongresse$ in $Winterthur$ im Mai 1874 die
Züricher »Eintracht« wegen ihrer Feindseligkeit gegen die »Tagwacht«
aus dem Bunde ausgeschlossen war, mußte auch das »Felleisen« nach
13jähriger Wirksamkeit sein Erscheinen einstellen, ja der Verband der
Arbeiterbildungsvereine selbst nebst der von ihnen eingerichteten
Wanderunterstützungskasse wurde aufgelöst.

Auch im $Grütliverein$ war die sozialdemokratische Richtung erstarkt,
und obgleich der Antrag, den Gesamtverein als solchen an den
Arbeiterbund anzuschließen, mit 1479 gegen 676 Stimmen abgelehnt wurde,
so richtete sich doch die Thätigkeit des Vereins immer mehr auf das
soziale und gewerkschaftliche Gebiet.

Der Aufschwung des $Arbeiterbundes$ dauerte in den Jahren bis 1876 und
1877 fort. Auf dem $zweiten$ Kongresse in $Winterthur$ Mai 1874 waren
62 Vereine mit 4439, auf dem $dritten$ in $Basel$ Mai 1875 76 Vereine
mit 4953 und auf dem $vierten$ in $Bern$ Juni 1876 71 Vereine mit 5815
Mitgliedern vertreten. Von diesen 71 Vereinen waren 38 Gewerkschaften
mit 3342 Mitgliedern. Die nächststärkste Gruppe waren die 17
Arbeiterbildungsvereine mit 1113 Mitgliedern. Von dem Grütliverein
hatten sich nur 5 Sektionen mit 524 Mitgliedern angeschlossen.

Aber bald begann der Rückschlag. Der Gegensatz zwischen den
politischen und den gewerkschaftlichen Elementen machte sich in
steten Streitigkeiten geltend. Der Plan einer Unterstützungskasse für
Arbeitseinstellungen mußte wegen mangelnder Beteiligung fallen gelassen
werden, auch die ins Leben gerufene Kranken- und Sterbekasse kam nicht
zu einer befriedigenden Entwicklung. Das Bundesorgan, die »Tagwacht«
arbeitete bei 1200-1400 Abonnenten mit einem steten Defizit.

So mußte dann endlich auf dem $siebenten Kongresse in Olten$, 6. bis
8. November 1880, die $Auflösung des Bundes$ beschlossen werden,
nachdem die Beteiligung bereits auf 20 Sektionen mit 1400 Mitgliedern
zurückgegangen war. Man hatte einsehen müssen, daß die Verschmelzung
der schweizerischen und der ausländischen Elemente auf politischem
Boden ebenso unmöglich war, wie die Gewinnung der ersteren für die
sozialdemokratischen Grundanschauungen. So gründeten denn die Deutschen
in Anlehnung an das Mutterland den »$Landesausschuß der organisierten
deutschen Sozialisten in der Schweiz$«, während die Schweizer
Sozialisten sich in der »$sozialdemokratischen Partei der Schweiz$«
zusammenfinden wollten. Endlich schuf man für die unpolitischen Zwecke
den »$allgemeinen schweizerischen Gewerkschaftsbund$«, der allen
Arbeitern ohne Unterschied der Nationalität offen stehen sollte. Zum
Vororte wurde Genf bestimmt. An Stelle der »Tagwacht« wurde als Organ
der sozialdemokratischen Partei der Schweiz und des Gewerkschaftsbundes
die »Arbeiterstimme« ins Leben gerufen, die versuchen sollte, die auch
im Gewerkschaftsbunde herrschenden sozialdemokratischen Traditionen
fortzusetzen.

Alle diese Gründungen hatten wenig Lebenskraft. Dem Gewerkschaftsbunde
gehörten zur Zeit seiner am 9./10. September 1882 in Olten
abgehaltenen, von 16 Vertretern beschickten Konferenz nur 17 Sektionen
mit 450 Mitgliedern an; die sozialdemokratische Partei der Schweiz
erhob sich nicht über eine Anhängerzahl von 400.

Im Gegensatze hierzu hielt sich der $Grütliverein$ auf seiner früheren
Höhe; er zählte Ende September 1882 185 Sektionen mit mehr als 7000
Mitgliedern. Allerdings hatte er gewisse sozialreformerische Gedanken
in sich aufgenommen, ja auf der Delegiertenversammlung in Luzern,
Pfingsten 1878, war sogar das von einem Ausschusse entworfene »Programm
der sozialdemokratischen Partei der Schweiz« mit 114 gegen 2 Stimmen
angenommen, zugleich aber ein »Allianzvertrag« mit dem Arbeiterbunde
mit 119 gegen 28 Stimmen abgelehnt. »Grütlianer« und »Arbeiterstimme«
lebten fortwährend in lebhaftester Fehde. An der Schaffung des
allgemeinen Gewerkschaftsbundes hatte sich der Verein beteiligt, doch
trat er schon 1887 mit der Begründung zurück, daß er »als nationaler
Verein mit den internationalen Bestrebungen des Gewerkschaftsbundes und
der Sozialisten sich nicht befreunden könne«.

Ein neuer Versuch, zu einer Einigung zu gelangen, wurde
unternommen durch den »$Allgemeinen schweizerischen Arbeitertag$«,
der von einflußreichen Personen im Grütliverein und in der
sozialdemokratischen Partei einberufen wurde und vom 8. bis 10.
September 1883 in $Zürich$ unter Beteiligung von 172 Abgeordneten
zusammentrat, doch waren von den 183 Sektionen des Grütlivereins
nur 60 vertreten. Das Ergebnis war die Einsetzung eines aus je 2
Mitgliedern des Grütlivereins, der schweizerischen sozialdemokratischen
Partei, des Gewerkschaftsbundes, der deutschen sozialdemokratischen
Mitgliedschaften und der deutschen Arbeiterbildungsvereine
zusammengesetzten »$Aktionskomitees des schweizerischen
Arbeitertages$«, dem es gelang, bis Ende 1883 eine Gesamtzahl von
3900 Mitgliedern zusammenzubringen, von denen 1500 dem Grütliverein,
300 der schweizerischen sozialdemokratischen Partei, 650 den
deutschen sozialdemokratischen Mitgliedschaften und 550 den deutschen
Arbeiterbildungsvereinen und kleinen Gruppen angehörten. Der Beitrag
beschränkte sich auf ein Agitationsgeld von vierteljährlich 5 Cts. Auf
eine eigentliche Zentralleitung hatte man ebenso verzichtet, wie auf
größere praktische Aufgaben; es handelte sich lediglich um eine lose
Verbindung zum Zwecke sozialistischer Propaganda. Außerdem versuchte
man durch Eingaben an den Bundesrat und die Staatsregierungen, sowie
Beeinflussung der öffentlichen Meinung für arbeiterfreundliche
Maßregeln zu wirken. Dabei trat jedoch, wie bei der Stellung zum
Branntweinmonopol, das von dem Grütliverein befürwortet, von den
Sozialisten dagegen bekämpft wurde, vielfach der Gegensatz in den
Grundanschauungen deutlich hervor.

Um den sozialistischen Elementen einen stärkeren Einfluß zu
verschaffen, setzte man im Sommer 1887, wo die Mitgliederzahl übrigens
bereits auf 6000 gestiegen war, durch, daß der Sitz des Aktionskomitees
von Zürich nach Bern verlegt wurde. In der That wurde jetzt die Tonart
schärfer und das Ziel der Gründung einer sozialdemokratischen Partei
deutlicher in den Vordergrund gestellt. Insbesondere der Fürsprecher
Stock in Bern und der Bezirksanwalt Otto Lang in Zürich, der seit dem
1. Januar 1888 in seinem Verlage ein neues Blatt, den »Schweizerischen
Sozialdemokraten« erscheinen ließ, waren die Führer der Bewegung, und
obgleich der Grütliverein sich fern hielt, gelang es doch, auf den 21.
Oktober 1888 nach Bern einen $zweiten »schweizerischen Arbeitertag$«
zusammenzuberufen, auf dem die neue »$sozialdemokratische Partei der
Schweiz$« gegründet wurde. Es sollten nicht mehr, wie früher, Vereine
als solche, sondern nur noch einzelne Mitglieder beitreten können. Nur
Schweizer Bürgern war der Beitritt gestattet. Der Beitrag belief sich
auf jährlich 20 Cts. An der Spitze steht das aus 15 Personen bestehende
Parteikomitee. Jährlich findet ein ordentlicher Parteitag statt, dessen
Beschlüsse jedoch auf Verlangen einer Urabstimmung unterworfen werden
müssen.

Der »$schweizerische Gewerkschaftsbund$« hatte sich nach kümmerlichen
Anfängen allmählich eine etwas festere Stellung erworben. Er zählte
1886 1000 Mitglieder; die »Arbeiterstimme« hatte sogar eine Auflage
von 1700 und deckte ihre Ausgaben. Immerhin hatte der Bund wenig
praktische Bedeutung, insbesondere fehlte ihm die Befugnis, bei
Streiks einzugreifen, und so war es ganz naturgemäß, daß man nach
dieser Richtung hin neuen Plänen nachging. In der That wurde auf
dem Zentralfeste des Grütlivereins in Grenchen am 26. Juni 1886 dem
Zentralkomitee des Vereins der Auftrag erteilt, mit anderen Vereinen
zur Gründung einer »$Allgemeinen schweizerischen Reservekasse$« in
Verbindung zu treten, und es gelang, mit dem Gewerkschaftsbunde und
dem Aktionskomitee des Arbeitertages eine Verständigung zu erzielen,
nach der die für die Leitung der Kasse bestimmte Kommission aus 9
Mitgliedern bestehen und von diesen 5 dem Grütliverein und je 2 den
beiden anderen Gruppen angehören sollten. Die Mitgliedschaft an der
Kasse war keine direkte, sondern nur Vereine und Verbände konnten
derselben beitreten. Die Einnahmen der Kasse bestanden aus jährlichen
Beiträgen der beteiligten Verbände, die für den Grütliverein auf 1000,
für das Aktionskomitee auf 800 und für den Gewerkschaftsbund auf 400
Frs. festgesetzt wurden. Doch wurden diese Beiträge von den einzelnen
Verbänden selbständig verwaltet und von der Ablieferung derselben an
eine eigene Kasse abgesehen. Ein fester Fonds von 5000 Frs. sollte
stets unangetastet bleiben und erst bei Ansammlung von 10000 Frs. die
Bewilligung von Unterstützungen eintreten. Diese sollte erst zulässig
sein, wenn alle Mittel einer friedlichen Beilegung des Streites
erschöpft waren.

Der Erfolg des Unternehmens war zunächst sehr erheblich. Allerdings
waren die festen Einnahmen gering, aber es gelang, in einzelnen
Fällen große Summen an freiwilligen Beiträgen zu sammeln, und den
Arbeitern gab der bloße Bestand einer solchen Kasse einen moralischen
Stützpunkt. Immerhin wünschte man mehrfach eine festere Organisation
und die Einführung direkter Mitgliederbeiträge. Aber ein in diesem
Sinne auf dem Delegiertentage in $Aarau$ am 1. April 1888 gefaßter
Beschluß scheiterte an dem Widerspruche des Grütlivereins, und erst
nach langen Verhandlungen einigte man sich im März 1889 dahin, daß die
übrigen Mitglieder direkte Beiträge von monatlich 20 Cts. zu zahlen,
der Grütliverein dagegen eine jährliche Pauschalsumme von 2000 Frs. zu
leisten habe; außerdem wurde eine eigene Kassenverwaltung eingerichtet.

Aber die praktische Notwendigkeit drängte weiter. Es war ein
unnatürlicher Zustand, daß neben den zentralisierten Verbänden der
einzelnen Berufe noch zwei selbständige gewerkschaftliche Organe
bestanden, und man forderte deshalb wiederholt die Verschmelzung der
Reservekasse mit dem Gewerkschaftsbunde, sowie den engeren Anschluß an
die Gewerkschaftsverbände. Trotz des Widerstandes des Grütlivereins
gelang es auf dem am 25. Januar 1891 in $Zürich$ abgehaltenen
$Delegiertentage$, diesen Plan durchzusetzen. $Die Reservekasse wurde
dem Gewerkschaftsbunde überwiesen$ und die Verwaltung dem aus 12
Mitgliedern bestehenden Bundeskomitee unterstellt.

Aber noch immer wurden weitere Umgestaltungen gewünscht, und nachdem
in $Bern$ 1893 beschlossen war, eine Neuregelung hinsichtlich der
Behandlung von Streiks vorzunehmen und zu diesem Zwecke einen
$außerordentlichen Kongreß$ zu berufen, wurde dieser am 5./6. Juni 1895
in $Luzern$ abgehalten unter einer Beteiligung von 9 Zentralverbänden
mit 83 Sektionen durch insgesamt 141 Vertreter.

Die Statuten wurden dahin geändert, daß der Beitritt zum
Gewerkschaftsbunde allen Berufsverbänden offensteht, daß aber der
Anschluß von Einzelmitgliedern nicht statthaft ist, diese vielmehr
ihrem Berufsverbande beizutreten haben. Wo einzelne Berufe zu wenig
Mitglieder für eine eigene Organisation besitzen, sollen gemischte
Gewerkschaften zulässig sein. Alle zwei Jahre soll ein Bundeskongreß
stattfinden; die Gewerkschaften können auf je 50 Mitglieder einen
Vertreter entsenden. Gegen alle Beschlüsse kann von 1/3 der Vertreter
oder 1/10 der Bundesmitglieder Urabstimmung gefordert werden. Um die
durch den großen Uhrenarbeiterstreik erschöpften Mittel des Bundes zu
ergänzen, wurde ein außerordentlicher Beitrag von 2 Frs. auf den Kopf
beschlossen. Den Verbänden wurde empfohlen, Beitragsleistungen an die
sozialdemokratische Partei einstweilen einzustellen. Hinsichtlich des
Verhältnisses des Bundes zu den einzelnen Verbänden fand sowohl die
straffere Organisation als auch die Lockerung derselben Vertreter.
Einerseits wurde den einzelnen Verbänden dadurch ein größerer Einfluß
eingeräumt, daß dem Bundesvorstande Vertreter der Verbände hinzutreten
und mit ihm das erweiterte Bundeskomitee bilden sollen. Andrerseits
wurde angeregt, die Zentralverbände sollten sich zu Gunsten des
Bundes auflösen, doch wurde ein Beschluß hierüber nicht gefaßt. Auch
die Regelung der Stellung des Bundeskomitees gegenüber Streiks wurde
lebhaft erörtert: endlich wurde beschlossen, daß über die Genehmigung
eines Streiks das Bundeskomitee, über dessen Beendigung dagegen
dasselbe in Verbindung mit den beim Streik beteiligten Arbeitern
entscheiden soll.

Auf dem Kongresse ließ der Typographenbund, der früher dem
Gewerkschaftsbund angehört hatte, seinen Austritt anzeigen. Auch das
Zentralkomitee des Grütlivereins hatte erklärt, auf Vertretung im
Bundeskomitee zu verzichten. Trotzdem wurde beschlossen, ihm eine
solche Vertretung gegen Zahlung eines festen jährlichen Beitrages
einzuräumen, worauf der Verein dann später eingegangen ist.

Auf dem am 5. April 1896 im Schwurgerichtssaale in $Zürich$
abgehaltenen Kongresse, auf welchem 11 Zentralverbände mit 142
Sektionen durch 185 Abgeordnete vertreten waren, war als Vertreter der
sozialdemokratischen Partei der Schweiz der Staatsanwalt $Zgraggen$
aus Bern zugegen. Ein Hauptgegenstand der Verhandlungen war das
Verhältnis der bisher als Organ des Bundes benutzten »Arbeiterstimme«
zu der sozialdemokratischen »Tagwacht«. Es wurde beschlossen, die
»Arbeiterstimme« zum wirklichen Gewerkschaftsblatte umzugestalten und
wöchentlich erscheinen zu lassen; politische Angelegenheiten soll
dasselbe nur soweit bringen, wie sie eng mit der Gewerkschaftsbewegung
verknüpft sind. Ferner wurde beschlossen, am 1. Januar 1897 ein
selbständiges Sekretariat in Zürich einzurichten.

Der letzte Kongreß ist vom 8. bis 10. April 1898 in $Solothurn$
abgehalten unter Beteiligung von 16 Verbänden mit 138 Sektionen, die
durch 187 Abgeordnete vertreten waren. Der Typographenbund hatte
mit einer kleinen Mehrheit gegen den Vorschlag seines Vorstandes
beschlossen, mit dem Gewerkschaftsbunde einen Kartellvertrag
abzuschließen, aber trotz lebhafter Befürwortung seitens derjenigen,
die auf diese Weise die Wiederannäherung anbahnen wollten, wurde dies
abgelehnt mit der Begründung, daß man dadurch auch andere Verbände
bestimmen würde, ein solches loseres Verhältnis mit geringeren
Opfern der eigentlichen Mitgliedschaft vorzuziehen. Das Verhältnis
der Zentralverbände zum Gewerkschaftsbunde wurde wieder einer
eingehenden Erörterung unterzogen, wobei angeregt wurde, einerseits
den Bundesvorstand lediglich aus den Vorständen der Verbände
zusammenzusetzen, andererseits die Verbände zu Gunsten des Bundes
aufzulösen. Schließlich wurde zur Prüfung der Frage eine Kommission
eingesetzt, die davon ausgehen soll, daß das gesamte Kassenwesen an
den Bund abgetreten, hingegen die Berufsorganisation den Verbänden
überlassen werden soll. Besonders interessant waren die Verhandlungen
über die Organisation. Der Vorstand der sozialdemokratischen Partei
hatte den Gewerkschaftsbund benachrichtigt, daß er eine Neuorganisation
anstrebe und anheimgestellt, daß der Bund sich derselben anschließen
möge. Obgleich von mehreren Seiten hiergegen mit dem Bemerken
protestiert wurde, daß keineswegs alle Mitglieder Sozialdemokraten
seien, wurde doch dem Bundesvorstande Vollmacht erteilt, unter
Vorbehalt späterer Genehmigung seitens des Bundes in Verhandlungen
einzutreten. Dagegen wurde der von einem Vertreter geäußerte Wunsch,
es möge auch Nichtschweizern der Eintritt in die sozialdemokratische
Partei gestattet werden, von allen Seiten unter dem Hinweise darauf
abgelehnt, daß dies nach den bisherigen Erfahrungen den Tod der Partei
bedeuten würde.

Diese Verhandlungen zeigen deutlich, daß der Gewerkschaftsbund
stark unter sozialdemokratischem Einflusse steht, eine Thatsache,
die auch durch mancherlei andere Umstände, z. B. dadurch, daß auf
allen Bundeskongressen der sozialdemokratische Parteistand offiziell
vertreten ist, bestätigt wird. Ihr ist auch zweifellos der Austritt
des Typographenbundes zuzuschreiben, denn bei den einschlägigen
Kongreßverhandlungen wurde stets betont, daß derselbe auf konservativem
Standpunkte stehe und seine Mitglieder sich zu gut dünkten, um mit
anderen Arbeitern zusammenzuwirken.

Die äußere Entwickelung und jetzige Bedeutung des Gewerkschaftsbundes
zeigen folgende Zahlen.

Bei seiner Gründung im Jahre 1880 hatte er 13 Sektionen mit 133
Mitgliedern. In Olten (9. September 1882) hatten sich diese auf 17
Sektionen mit 450 Mitgliedern vermehrt. 1886 zählte der Bund 1000
Mitglieder, 1893 gab es bereits 260 Sektionen mit 9495 Mitgliedern.

Durch den Austritt des 1100 Mitglieder zählenden Typographenbundes
trat ein starker Rückschlag ein, doch gab es nach dem auf dem Kongreß
in Zürich (5. April 1896) erstatteten Berichte am 31. Dezember 1895
bereits wieder 9203 Mitglieder, die sich auf folgende Verbände
verteilen: 1. Uhrmacher 3000, 2. Metallarbeiter 1750, 3. Schneider
500, 4. Lithographen 280, 5. Schuhmacher 220, 6. Buchbinder 200, 7.
Glaser 150, 8. Tabakarbeiter 100, 9. Müller 40, 10. Korbmacher 20, 11.
Holzarbeiter 1261, 12. verschiedene andere Gewerkschaften 1468, 13.
politische Vereine 214.

Eine ausführliche Darstellung der äußeren Verhältnisse des Bundes
giebt der von demselben zum Zwecke der Landesausstellung in Genf 1897
zusammengestellte und auf besonderen Erhebungen beruhende Bericht.
Danach gab es folgende Verbände:

1. Der Metallarbeiterverband mit 53 Sektionen und 2620 Mitgliedern.

2. Die Brauerunion mit 8 Sektionen und 490 Mitgliedern.

3. Der Schneider- und Schneiderinnenverband mit 25 Sektionen und 746
Mitgliedern.

4. Der Schuhmacherverband mit 14 Sektionen, von denen 11 mit 424
Mitgliedern berichtet haben.

5. Der Tabak- und Zigarrenarbeiterverband mit 5 Sektionen und 108
Mitgliedern.

6. Der Müllerverband mit 6 Sektionen und 145 Mitgliedern.

7. Der Buchbinderverband mit 7 Sektionen und 236 Mitgliedern.

8. Der Lithographenbund mit 292 Mitgliedern.

9. Der Korbmacherverband mit 80 Mitgliedern.

10. Der Verband der Baugewerbe mit 22 Sektionen und 1374 Mitgliedern.

11. Der Verband der Holzarbeiter mit 26 Sektionen und 2080 Mitgliedern.

12. Zwei Gärtnerfachvereine mit 64 Mitgliedern.

13. Die Färbergewerkschaft in Zürich mit 90 Mitgliedern.

14. Allgemeine Arbeitervereine mit 477 Mitgliedern.

Dazu kommt noch der Uhrenarbeiterverband mit 3000 Mitgliedern.

Mit Rücksicht auf die zum Teil unvollständigen Antworten ist die
Gesamtmitgliederzahl auf 12700 zu veranschlagen.

Auf dem Kongresse in Solothurn (8. April 1898) wurde mitgeteilt, daß
der Bund 322 Sektionen mit rund 14000 zahlenden Mitgliedern umfasse,
was etwa 10 % der gesamten schweizerischen Arbeiterschaft entspreche.

Von 1887-1897 hatte der Bund 203267 Frs. verausgabt. Einnahmen
und Ausgaben belaufen sich jährlich auf etwa 20000 Frs., der
Vermögensbestand betrug am 31. Dezember 1897 12319 Frs. 31 Cts. Das
Organ des Bundes »Die Arbeiterstimme« hat eine Auflage von etwa 4000.

In noch höherem Grade, als in dem Gewerkschaftsbunde, hat die
sozialdemokratische Richtung allmählich das Uebergewicht erlangt in
dem »$Grütliverein$«. Wie oben gezeigt, stand der Verein anfangs auf
einem durchaus anderen Standpunkte, obgleich schon früh einzelne
Sektionen sich dem Einflusse der Sozialdemokratie zugänglich erwiesen.
Den Abschluß erreichte diese Bewegung auf dem am 8./9. Oktober 1892
in Olten abgehaltenen Delegiertentage. Nach dem hier gefaßten und
dann Ende Mai 1893 durch Urabstimmung mit 4952 gegen 623 Stimmen
angenommenen Beschlusse wurden die Statuten dahin geändert, daß sich
der Verein nicht mehr, wie bisher, auf die »Grundlage der freisinnigen
Demokratie«, sondern auf die »Grundlage der Sozialdemokratie«
stellen will. Demgemäß wurde die frühere Zweckbestimmung: »Förderung
des nationalen Bewußtseins« gestrichen und statt dessen betont,
daß der Verein auch mit zweckverwandten Vereinen des Auslandes in
freundschaftliche Verbindung treten will. Dieser Umschwung erregte
großes Aufsehen und hatte zur Folge, daß eine Anzahl Mitglieder ihren
Austritt erklärten. Freilich darf man die Bedeutung des Beschlusses
nicht überschätzen. Muß zunächst schon auffallen, daß von 15241
Mitgliedern nur 5675 sich an der Abstimmung beteiligten, wie denn auf
der Oltener Versammlung von den 352 Sektionen nur 78 vertreten waren,
so bewies die im November 1892 erfolgte Wahl des Redakteurs für das
Vereinsorgan, den »Grütlianer«, daß die eigentliche Sozialdemokratie
noch immer im Vereine sich in der Minderheit befand. Der von ihr
aufgestellte Kandidat, der Redakteur der »Arbeiterstimme«, R. $Seidel$,
erhielt nur 2858 Stimmen, während 5379 sich auf den Redakteur des
»Bieler Anzeigers«, H. $Mettier$, den Kandidaten der Grütlianer
Partei, vereinigten. Der Verein lehnte deshalb anfangs auch, trotz
seines Programms, die formelle Verbindung mit der Sozialdemokratie
durchaus ab. Aber schon aus den Abstimmungsziffern ergiebt sich,
daß die sozialdemokratischen Elemente innerhalb des Vereins weitaus
die energischeren waren, und so ist es denn begreiflich, daß diese
immer mehr die andern aus ihrem Einflusse und schließlich aus dem
Vereine verdrängten und dieser völlig zu einer sozialdemokratischen
Organisation wurde. Die Jahresberichte für 1895, 1896 und 1897 stehen
durchaus auf diesem Standpunkte, bezeichnen die sozialdemokratische
Partei und den Grütliverein als »die beiden sozialdemokratischen
Zentralverbände«, bekämpfen »die Geringschätzung, mit der einzelne
Gewerkschaften und Genossenschaften auf die politische Arbeiterbewegung
glauben herabschauen zu dürfen« und erwarten von einer »Ausbreitung
der sozialdemokratischen Ideen« das Heil der Zukunft. Die Frage, ob
die Bildung politisch neutraler oder ausdrücklich sozialdemokratischer
Gewerkschaften und Genossenschaften den Vorzug verdiene, wird
als eine solche der bloßen Zweckmäßigkeit bezeichnet. Allerdings
sind gewerkschaftliche und genossenschaftliche Organisationen
ein unentbehrliches Mittel im sozialen Emanzipationskampfe des
Proletariates, aber »eine gänzliche Befreiung aus den Fesseln des
Kapitalismus werden nur diejenigen dieser Bildungen finden, in denen
der sozialdemokratische Geist am lebendigsten und konsequentesten sich
äußert«.

Aus der öffentlichen Wirksamkeit des Vereins innerhalb der letzten
Jahre ist insbesondere hervorzuheben das Eintreten für eine Revision
des Fabrikgesetzes im Sinn einer Beschränkung der Nacht- und
Sonntagsarbeit, der Herabsetzung des gesetzlichen Maximalarbeitstages
von 11 auf 10 Stunden für Männer und 8 Stunden für Frauen, ferner die
Unterstützung des Tabakmonopols und der Schaffung einer eidgenössischen
Bundesbank mit alleinigem Banknotenrechte, die Agitation für ein
gemeinsames bürgerliches Recht und obligatorische Kranken- und
Unfallversicherung, sowie Vorbereitung der Arbeitslosenversicherung.
Während in allen diesen Punkten die Bewegung fruchtlos verlief, wurde
hinsichtlich des Eisenbahnrückkaufes durch den Bund ein Erfolg erzielt,
indem dieser bei der Volksabstimmung am 20. Februar 1898 mit großer
Mehrheit angenommen wurde. Daneben hat der Verein und seine Sektionen
sich nachdrücklich der Unterstützung der Lohnbewegung gewidmet
und eine Reihe von Streiks unterstützt. Der Verein besitzt eine
Unterstützungskasse sowie eine eigene Buchhandlung und Buchdruckerei.
Die offiziellen Blätter des Vereins sind »Der Grütlianer« und »_Le
Grutli_«; außerdem erhalten noch mehrere Blätter jährliche Zuschüsse.

Die Zahl der Mitglieder ist seit dem Jahre 1890, wo der Verein
den Gipfel der Blüte erreicht hatte, stetig zurückgegangen. Die
Mitgliederzahl betrug: am 1. Juli 1860: 2253; am 1. April 1872: 4217;
am 1. Oktober 1876: 7332; am 1. Oktober 1881: 6165; am 1. Oktober 1886:
11080; am 1. Oktober 1889: 15363; am 31. Dezember 1890: 16391; zu dem
gleichen Zeitpunkte 1891: 15241; 1892: 14140; 1893: 13289; 1894:
12976; 1895: 12439; 1896: 11286 und 1897: 10919.

Allerdings ist die Zahl der Sektionen, die Ende 1897 324 betrug,
nicht im gleichen Maße gesunken, da vielfach neue Sektionen gebildet
wurden; um so größer ist der Rückgang der Mitglieder in vielen der
bestehenden Sektionen. Der Bericht für 1897 giebt auch zu, daß neben
anderen Gründen für das Herabgehen des Vereins die Abschwenkung
zur Sozialdemokratie in Betracht komme, glaubt aber, daß dafür
die Einheitlichkeit des Vereins um so mehr gewachsen sei. Da die
sozialdemokratische Partei der Schweiz noch immer recht schwach ist,
so bedeutet der Grütliverein augenblicklich, wie auch die Berichte
betonen, die wichtigste Zusammenfassung der sozialdemokratischen
Elemente.

Dem Rückgange der Mitglieder entspricht der schwache Besuch der
Vereinstage, von denen der letzte, der am 2./3. Oktober 1897 in St.
Gallen abgehalten wurde, nur 78 Abgeordnete als Vertreter von 62
Sektionen aufwies. Das Verbandsvermögen betrug am 31. Dezember 1897
5765 Frs. Die neben dem Vereine bestehende Kranken- und Sterbekasse
hatte 4651 Mitglieder und ein Vermögen von 116011 Frs.

Der Verein hat übrigens trotz seines sozialdemokratischen Karakters in
den letzten Jahren versucht, mit den sozialreformerischen Elementen
anderer Parteien, insbesondere der bürgerlichen Demokratie, eine
Verbindung anzuknüpfen. Nicht allein haben sich im Nationalrate
die Abgeordneten dieser Richtungen zu einer gemeinsamen Gruppe
zusammengeschlossen, sondern es hat auch am 6. Juni 1897 in Luzern
eine Vertrauensmännerversammlung stattgefunden, auf der 91 Vertreter
aus 15 ganzen und 5 halben Kantonen zugegen waren und nach eingehenden
Vorträgen über wichtige Tagesfragen zur Beratung des weiteren
Vorgehens eine Kommission aus 9 Mitgliedern eingesetzt wurde, von
denen die sozialpolitische Gruppe 3 und die übrigen 3 Verbände,
nämlich Grütliverein, sozialdemokratische Partei und Gewerkschaftsbund
je 2 ernannten. Diese Kommission hat am 25. September 1897 in Olten
ihre erste Sitzung gehalten und verschiedene Beschlüsse gefaßt. Die
Fortsetzung dieser Beratungen ist beabsichtigt.

Der bereits erwähnte »$Schweizerische Typographenbund$« hatte
sich bis zu dem im Jahre 1889 zu Gunsten des Neunstundentages
ausgebrochenen großen Streik in ausgesprochenem Gegensatze zu der
Sozialdemokratie befunden und sich aus diesem Grunde auch von dem
Gewerkschaftsbunde fern gehalten. Dieser unglücklich verlaufene
Streik hat einen gewissen Umschwung der Anschauungen herbeigeführt,
indem ein Teil der Vereinsmitglieder für einen Anschluß an die
sozialdemokratische Partei eintritt. Trotzdem wurde ein entsprechender
Antrag auf der Generalversammlung in Burgdorf 1892 abgelehnt und
lediglich unter Freistellung des Beitrittes für die einzelnen
Mitglieder die Zahlung eines jährlichen Zuschusses von 200 Frs.
beschlossen. Dem Gewerkschaftsbunde ist der Typographenbund 1892
beigetreten, doch hat, wie oben mitgeteilt, das Verhältnis nur bis
Ende 1895 gedauert. Seitdem ist wegen des Wiedereintrittes mehrfach
innerhalb des Typographenbundes verhandelt, wobei sich die beiden
Vorschläge einer völligen Mitgliedschaft mit festen Beiträgen oder
eines bloßen Kartellverhältnisses gegenüberstanden. Bei der am 26.
März 1898 vorgenommenen Urabstimmung siegte die letztere, auch vom
Zentralvorstande vertretene Ansicht mit 660 gegen 651 Stimmen, doch ist
abzuwarten, ob der Gewerkschaftsbund auf dieses Angebot eingehen wird.

In der Schweiz besteht auch ein $Verein der Buchdruckereibesitzer$,
und das Verhältnis zwischen ihm und dem Gehülfenverbande ist ein
friedliches, obgleich es nicht so weit entwickelt ist, wie in
Deutschland, insbesondere besteht kein allgemeiner Tarif für die ganze
Schweiz, und die Vorschläge, ihn herbeizuführen, haben innerhalb des
Gehülfenverbandes bis jetzt noch nicht die Mehrheit gefunden. In den
letzten Jahren hat man eingehend über die Frage der Setzmaschine
verhandelt, aber zu einer festen Vereinbarung ist man bis jetzt noch
nicht gelangt.

Auch die Bildung einer $graphischen Union$ ist schon mehrfach,
insbesondere von den Lithographen, angeregt, der Typographenbund hat
sich aber bisher ablehnend verhalten mit der Begründung, daß dieselbe
erst möglich sei, wenn die übrigen graphischen Berufe sich auf
einer ähnlich hohen Stufe der Organisation befinden würden, wie die
Buchdrucker.

In welchem Umfange der Bund in den letzten Jahren seinem Ziele, die
Gesamtheit der Angehörigen des Gewerbes zu vereinigen, näher gekommen
ist, zeigen folgende Ziffern. Die Zahlen der dem Bunde angehörigen und
der außerhalb stehenden Setzer und Drucker waren 1890: 1034 und 524;
1891: 1118 und 560; 1892: 1147 und 509; 1893: 1183 und 526; 1894: 1332
und 543; 1895: 1417 und 563; 1896: 1556 und 494; 1897: 1563 und 559.

Der Bund besitzt Kranken-, Invaliden- und Sterbekasse, die 1896
zu einer einzigen verschmolzen sind, ferner ein eigenes Organ,
die »Helvetische Typographia« und eine eigene Vereinsdruckerei.
Aus der allgemeinen Kasse werden außerdem Viatikum und
Konditionslosenunterstützung, sowie Umzugsvergütung geleistet. Das
Vermögen des Bundes belief sich am 31. Dezember 1897 auf 37000 Frs.
neben 100654 Frs. der Kranken-, Invaliden- und Sterbekasse.

Für die französische Schweiz besteht ein gleicher Verband, die
_Fédération romande_; zwischen beiden herrschen freundschaftliche
Beziehungen. --

Eine ähnliche Stellung, wie die Buchdrucker haben in der Schweiz
von je her die $Uhrenarbeiter$ eingenommen, indem sie sich
insbesondere von der allgemeinen Arbeiterbewegung fern hielten
und die Aufrechterhaltung guter Beziehungen zu den Arbeitgebern
erstrebten. Obgleich man bereits 1868 eine _Fédération des Graveurs
et Guillocheurs_ begründet hatte, beschränkte sich doch anfangs die
gewerkschaftliche Bewegung auf kleine lokale Vereinigungen. Nachdem
dann eine nach dem Muster des Stickereiverbandes am 31. Juli 1886
gegründete _fédération horlogère_, aus Arbeitern und Fabrikanten
bestehend, nach kurzem Bestehen an dem Widerstande der beiderseitigen
Interessen gescheitert war, wurde endlich auf einem am 16. Oktober
1892 in St. Immer abgehaltenen Kongresse der »$Uhrenarbeiterverband$«,
die »_Fédération Ouvrière Horlogère_« ins Leben gerufen, der sich
freilich dem Gewerkschaftsbunde nicht formell anschloß, aber doch
zu ihm freundschaftliche Beziehungen unterhält und sich an der
Reservekasse in der Weise beteiligt hat, daß er für jedes Mitglied
jährlich 50 Cent. an dieselbe zahlt. Auf dem am 3. Dezember 1893 in
Biel abgehaltenen ersten ordentlichen Kongresse wurden 4500 Mitglieder
gezählt. Das Verbandsorgan ist die von G. $Reimann$ herausgegebene
»_Solidarité horlogère_«, die in einer gemäßigt sozialdemokratischen
Richtung geleitet wird. Es ist also nicht zu verkennen, daß die
sozialdemokratischen Anschauungen unter der schweizerischen
Arbeiterschaft allmählich einen größern Einfluß erlangt haben, als die
ersten Entwickelungsstadien erwarten ließen. --

Die letzten Jahre haben endlich aber auch einen formellen
$Zusammenschluß sämtlicher Arbeitervereine in der Schweiz$
herbeigeführt. Schon auf dem Arbeitertage in Zürich 1883 war von
dem Grütliverein die Schaffung eines eidgenössischen Bureaus für
Arbeiterstatistik nach dem Vorbilde der nordamerikanischen _boards
of trade_ angeregt, jedoch ohne Erfolg. Am 28. August 1886 richtete
das Zentralkomitee des Grütlivereins an das Handelsdepartement des
Bundes ein Gesuch um einen Zuschuß für ein im Rahmen des Vereins zu
errichtendes $Arbeitersekretariat$, dessen Aufgabe sich unabhängig von
allen politischen Zielen lediglich auf Förderung der wirtschaftlichen
Interessen der Arbeiterschaft beschränken sollte. Schon am 7. September
1886 erfolgte eine grundsätzlich zustimmende Antwort. Auf ein
Ausschreiben des Grütlivereins, in dem derselbe alle Arbeitervereine
ohne Rücksicht auf Parteistellung und religiöses Bekenntnis zur
Teilnahme aufforderte, erklärten sich nicht allein das »Aktionskomitee
des schweizerischen Arbeitertages« und der »Allgemeine schweizerische
Gewerkschaftsbund«, sondern auch zahlreiche andere Gruppen, z. B.
die katholischen Vereine, zur Mitwirkung bereit. Seitens der
Bundesregierung wurden dann folgende Bedingungen gestellt:

1. daß ein Komitee gebildet werde, in dem alle schweizerischen
Arbeiterverbände im Verhältnis ihrer Mitgliederzahl vertreten seien,

2. daß der Arbeitersekretär von diesem Komitee ernannt werde und von
ihm seine Anweisungen erhalte,

3. daß jährlich ein Voranschlag über Einnahme und Ausgabe aufgestellt
und am Schlusse des Jahres eine Rechnung mit Belegen eingesandt werde,

4. daß das Handelsdepartement sich bei den Beratungen des Komitees
durch einen Abgesandten mit beratender Stimme vertreten lassen dürfe,

5. daß wahlberechtigt nur die Vereine sein sollten, die in ihrer
Mehrheit aus schweizer Bürgern beständen, und daß stimmberechtigt nur
die letzteren sein dürften: endlich sollte für den Arbeitersekretär und
die Mitgliedschaft des Vorstandes die gleiche Eigenschaft erfordert
werden.

In der zur endgültigen Beschlußfassung auf den 10. April 1887 nach
$Aarau$ berufenen allgemeinen Delegiertenversammlung waren der
Grütliverein mit 13000, der Piusverein mit 10000, die _Fédération
horlogère_ mit 15000, das Aktionskomitee des schweizerischen
Arbeitertages mit 6000, die katholischen Gesellenvereine mit 2600,
der allgemeine Gewerkschaftsbund mit 2000 Mitgliedern, sowie eine
große Anzahl von Kranken- und Unterstützungskassen durch insgesamt 158
Abgeordnete vertreten. Die Gesamtzahl der Mitglieder wird auf 100000
angegeben, doch erscheint sie ebenso wie die Einzelziffern wesentlich
zu hoch. Bei den Verhandlungen machte sich wieder der Gegensatz
zwischen der Sozialdemokratie und dem Grütliverein geltend, doch
überließ man schließlich dem letzteren die Leitung.

Das Ergebnis war die Gründung des »$Schweizerischen Arbeiterbundes$«.
Der erste Paragraph der Statuten lautet: »Zur gemeinsamen Vertretung
der wirtschaftlichen Interessen der Arbeiterklasse der Schweiz
bilden die Arbeitervereine des Landes einen Verband unter den Namen:
»Schweizerischer Arbeiterbund«. Beitrittsberechtigt ist jeder Verein,
der in seiner Mehrzahl aus schweizerischen Arbeitern besteht und
Arbeiterinteressen vertritt, ohne Unterschied seiner politischen und
religiösen Richtung.«

$Organe$ des Bundes sind

1. die alle drei Jahre zu berufende $Delegiertenversammlung$
(»Arbeitertag«), für die jeder Verein auf je 250 Mitglieder einen
Vertreter zu entsenden berechtigt ist;

2. der aus 25 Mitgliedern bestehende $Bundesvorstand$, der auf je drei
Jahre von der Delegiertenversammlung gewählt wird. Mitglieder können
nur Schweizer Bürger werden; 2/3 müssen Arbeiter sein;

3. der aus drei Mitgliedern bestehende $leitende Ausschuß$. Die
Mitglieder müssen einem bestimmten Verbande angehören; das Amt wurde
dem Grütliverein übertragen;

4. der $Arbeitersekretär$, der vom Bundesvorstande auf drei Jahre
gewählt wird, doch hat die Delegiertenversammlung ein Vorschlagsrecht.
Der Sekretär ist ausschließlich dem Bundesvorstande unterstellt, aber
verpflichtet, dem schweizerischen Bundesrate in allen Angelegenheiten,
die Arbeiterfragen betreffen, Beihülfe zu leisten.

Der Versuch der sozialdemokratischen Gruppe unter Führung von $Steck$,
diesem Programme ein anderes gegenüberzustellen, nach dem von der
Bildung eines Arbeiterbundes ganz abgesehen, vielmehr der Sekretär von
einer jährlich zu berufenden allgemeinen Delegiertenversammlung gewählt
und einem von ihr eingesetzten dreigliedrigen Ausschusse unterstellt
werden sollte, mißlang ebenso, wie die Bestrebungen, einzelne Vereine,
insbesondere den »Piusverein« von dem Verbande auszuschließen. Immerhin
erreichte man auf dem $ersten ordentlichen Arbeitertage in Olten$
Ostern 1890 eine Abänderung der Statuten dahin, daß die Wahl des
Sekretärs dem Bundesvorstande genommen und der Delegiertenversammlung
zugewiesen wurde. Der schweizerische Bundesrat erteilte hierzu seine
Zustimmung.

Für die Stellung des Arbeitersekretärs wurde am 11. April 1887 vom
Bundesvorstande mit 14 gegen 9 Stimmen, die auf R. $Seidel$ fielen,
$Hermann Greulich$ gewählt, der das Amt bis jetzt bekleidet.

Der Zuschuß der Regierung wurde von ursprünglich 5000 seit 1891
auf 25000 Frs. erhöht. In diesem Jahre wurde auch eine Filiale des
Sekretariates für die romanische Schweiz in Biel begründet.

Als $Aufgabe des Sekretariates$ waren von Anfang an in erster
Linie statistische Arbeiten, insbesondere über Lohnhöhe, Unfälle
u. dgl. ins Auge gefaßt. Allerdings ist die der Regierung gegebene
Zustimmung, sich streng auf wirtschaftliche Fragen zu beschränken
und politische Vereinsverwaltungsfragen vollständig unberührt zu
lassen, nur unvollkommen erfüllt. Mit sehr günstigem Erfolge hat der
Sekretär mehrfach eine vermittelnde Thätigkeit bei Streitigkeiten
ausgeübt. Ein Hauptteil seiner Arbeit bezieht sich auf die
Durchführung des eidgenössischen Fabrikgesetzes. Eine Beeinflussung
seitens des schweizerischen Bundesrates ist von diesem stets
entschieden abgelehnt, und gerade darauf beruht das Zutrauen, das die
Arbeiterschaft dem Sekretariate entgegenbringt. Man ist sich seitens
der Regierung wohl bewußt, daß die Arbeiterschaft in erheblichem
Maße von den sozialdemokratischen Elementen geleitet wird und daß
sich dieser Umstand auch in der Thätigkeit des Arbeitersekretariates
wiederspiegelt, aber man hat trotzdem daran festgehalten, das
letztere als eine eigene Einrichtung der Arbeiterschaft völlig deren
selbständiger Leitung zu überlassen.

Der Ausschuß des Arbeiterbundes hatte seinen Sitz zunächst in St.
Gallen; im Juni 1891 wurde er dann nach Winterthur und am 1. Januar
1897 nach Luzern verlegt. Der Bund erhebt bisher keine festen
Mitgliederbeiträge, sondern bezieht nur freiwillige Zahlungen der
beteiligten Vereine. Es ist schon mehrfach auf das Mangelhafte dieses
Zustandes hingewiesen, doch steht einer Aenderung das Hindernis im
Wege, daß die am Bunde beteiligten Krankenkassen gesetzlich ihre
Mittel nicht anders, als zur Krankenunterstützung verwenden dürfen.
Die Mitgliedschaft des Piusvereins ist mehrfach, insbesondere
von sozialdemokratischer Seite, angegriffen, doch hat, nachdem
der Piusverein den Nachweis erbracht hatte, daß von seinen 15000
Mitgliedern 9000 Lohnarbeiter und auch nur 1000 Ausländer sind, die
Mehrheit des Zentralvorstandes sich dahin entschieden, daß der Verein
den statutarischen Bedingungen entspreche.

Durch den 1895 erfolgten Beitritt des Eisenbahnerverbandes mit seinen
15000 Mitgliedern hat der Bund eine erhebliche Verstärkung erfahren,
so daß auf dem am 6. April 1896 in Winterthur abgehaltenen $vierten
ordentlichen Schweizer Arbeitertage$ insgesamt 174181 Mitglieder
vertreten waren, von denen 66528 auf die Krankenkassen, 54562 auf
Gewerkschaften und Berufsvereine, 16031 auf den Grütliverein, 11548 auf
allgemeine Arbeitervereine, 10512 auf katholische Vereine und 15000 auf
den Piusverein entfielen. Dabei waren sogar die 30000 Mitglieder des
welschen Krankenkassenverbandes, die auf dem früheren Arbeitertage in
Zürich vertreten waren, dieses Mal fern geblieben.

Unter den Angelegenheiten, mit denen sich der Bund bisher beschäftigt
hat, ist die interessanteste die Errichtung $obligatorischer
Berufsgenossenschaften$. Der Gedanke, Arbeiter und Arbeitgeber seitens
des Staates zu korporativen Verbänden zusammenzufassen und diesen
die Fassung verbindlicher Beschlüsse in gewerblichen Angelegenheiten
zu übertragen, war schon mehrfach aufgetaucht, insbesondere unter
den Uhrmachern, indem man glaubte, dadurch dem Uebergewichte der
Großindustrie begegnen zu können. Man stützte sich dabei auf die
günstigen Erfolge des Ostschweizerischen Stickereiverbandes.
Anfangs hatte die Sozialdemokratie diesen Bestrebungen den
schärfsten Widerspruch entgegengesetzt, indem sie fürchtete, daß das
Klassenbewußtsein der Arbeiter hinter den Berufsinteressen zurücktreten
könnten, allmählich aber war man auch in diesen Kreisen zu einer dem
Plane günstigeren Auffassung gelangt.

Die erste öffentliche Beratung der Frage erfolgte auf dem Arbeitertage
in Olten Ostern 1890. Der Referent, der radikale Nationalrat $Cornatz$
empfahl, in das Fabrikgesetz die Bestimmung aufzunehmen: »Die Kantone
sind ermächtigt, für die Bedürfnisse gewisser Industrien obligatorische
Berufsverbände zu schaffen.« Die Beschlüsse derselben sollten durch die
Vertreter der Meistervereinigungen und die der Arbeitervereinigungen
in gemeinsamer Beratung gefaßt werden, wobei die Mehrheit entscheiden
sollte. Die Berufsgenossenschaften sollten der Ueberwachung durch die
öffentlichen Behörden unterliegen.

Der Korreferent $Greulich$ forderte dagegen ausschließlich, daß den
»Arbeitergewerkschaften«, sobald sie die Mehrzahl der Berufsgenossen
umfassen -- der Beitritt sollte also freiwillig bleiben -- folgende
Rechte zustehen sollten:

1. Begutachtung aller Gesetze und Verwaltungsmaßregeln, die den
bezüglichen Beruf betreffen, insbesondere Anträge über Bewilligung von
Ueberstunden, Nacht- und Sonntagsarbeit.

2. Begutachtung der Ortsgebräuche hinsichtlich der Arbeitszeit,
Lohnzahlung, Kündigungszeit und anderer Streitpunkte des
Arbeitsvertrages.

3. Vertretung der Arbeiter des Berufes vor Gericht, soweit berufliche
Interessen in Frage kommen.

4. Das Recht, für die Arbeiter als Vertragspartei mit den Arbeitgebern
über die Arbeitsbedingungen zu unterhandeln und Arbeitsverträge
abzuschließen, die für alle Arbeiter der Gruppe verbindlich sind,
sowie die Befugnis, die Innehaltung derselben zu überwachen und gegen
Zuwiderhandelnde mit Strafen einzuschreiten.

Aus den Wahlen der Gewerkschaften aller Berufe werden die $kantonalen
Arbeiterkammern$ und aus Wahlen der letzteren die $schweizerische
Arbeiterkammer$ gebildet.

Gleiche Organisationen mit gleichen Rechten bestehen für die
Arbeitgeber.

Beide Gruppen wählen Abgeordnete in gleicher Zahl, die zusammen die
$gemischten Gewerbekammern$ bilden unter einem neutralen Vorsitzenden.
Sie können Beschlüsse fassen, die für alle Berufsangehörigen
verbindlich sind. Auch hier erfolgt eine Zusammenfassung zu $kantonalen
Industriekammern$ und einer $schweizerischen Industriekammer$.

Diese Körperschaften haben Gewerbeschiedsgerichte und Einigungsämter
zu bilden und gemeinsame Einrichtungen für gewerbliche Ausbildung und
Förderung der gewerblichen Interessen zu treffen.

Der Arbeitertag stellte sich auf den Boden der $Greulich$'schen
Vorschläge, beschränkte sich aber auf einen allgemeinen Beschluß,
»durch Schaffung von Berufsgenossenschaften mit korporativen Rechten
und unter strenger Ausscheidung der Organisationen der Arbeiter und
Gewerbsinhaber den Boden herzustellen, auf welchem die gegenseitige
Verständigung der Gewerbsgenossen vor sich gehen und die Industrie- und
Gewerbegesetzgebung erblühen kann.«

Nachdem am 20. Januar 1892 im Nationalrate ein Antrag $Favon$
eingebracht war, der sich in ähnlicher Richtung bewegte, und
nachdem auch der schweizerische Gewerbeverein am 12. Juni 1892 auf
seiner Versammlung in Schaffhausen sich für staatlich geregelte
Berufsgenossenschaften ausgesprochen und auf dem Kongresse des
Gewerkschaftsbundes in Aarau am 17./18. April 1892 $Greulich$ von
neuem seine Vorschläge verteidigt hatte, gelang es endlich, auf dem
Arbeitertage in Biel am 2./3. April 1893 nach einem Referate des
ultramontanen Nationalrats $Decurtins$ einen einstimmigen Beschluß
herbeizuführen, daß jedes Gewerbegesetz als verfehlt zu betrachten
sei, das nicht die obligatorischen Berufsgenossenschaften enthalte.
Dabei wurde allerdings die Trennung der Unternehmer und Arbeiter in
selbständige Gruppen gefordert, um einer Majorisierung der einen oder
der anderen Partei vorzubeugen. Die Ausgleichung der Sonderinteressen
soll einer aus beiden Gruppen gewählten Delegiertenkommission
übertragen werden. Der Wortlaut des Beschlusses ist folgender:

1. Die obligatorischen Berufsgenossenschaften müssen in jedem Berufe
zwei verschiedene Gruppen umfassen: die der Meister und die der
Arbeiter. Diese Gruppen haben durch Verständigung zu regeln: a. die
Lehrlingsverhältnisse, b. die Arbeitszeit, c. die Lohnverhältnisse.

2. Die obligatorischen Berufsgenossenschaften müssen in allen
Gemeinden oder Bezirken organisiert werden, in dem sich die nötigen
Berufselemente vorfinden.

3. Jeder Meister und jeder Arbeiter, der auf einem organisierten Berufe
arbeitet, ist Mitglied der Berufsgenossenschaft.

4. Die von der Berufsgenossenschaft gefaßten Beschlüsse haben
Gesetzeskraft für alle Prinzipale und Arbeiter, die in einer Gemeinde
oder in einem Bezirke den organisierten Beruf ausüben.

5. In jedem Kanton besteht ein Kantonalverband obligatorischer
Berufsgenossenschaften. Dessen Organ ist eine Kommission, bestehend
aus einer gleichen Anzahl von Delegierten jeder Meister- und
Arbeitergenossenschaft. Sie entscheidet über die Reklamationen gegen
die Beschlüsse einer Gewerkschaft des Kantons und legt die Konflikte
zwischen den Meister- und Arbeitergewerkschaften eines Berufes bei.

6. Alle Kantonalverbände bilden einen schweizerischen Verband, dessen
Organ eine Kommission von gleich vielen Delegierten der Meister und
Arbeiter aus den Kantonalverbänden ist. Diese entscheidet über die
Reklamationen gegen die Beschlüsse der kantonalen Kommissionen und
begleicht die Konflikte zwischen den letzteren.

7. Die eidgenössischen und kantonalen Behörden haben das Recht, sich
in den eidgenössischen und kantonalen Kommissionen durch Mitglieder
vertreten zu lassen, die beratende Stimmen haben.

Anfangs hatte insbesondere die Sozialdemokratie die Befürchtung
geltend gemacht, daß nicht allein die Arbeiter in der gemeinsamen
Organisation mit den Unternehmern der schwächere Teil sein, sondern
daß insbesondere die zielbewußten Arbeiter von der großen Masse der
indifferenten erdrückt werden würden. Später ließ man aber dieses
Bedenken fallen in der Erwägung, daß die natürliche Führung doch stets
den intelligenteren Arbeitern zufallen werde, und so erklärte sich
schließlich selbst der Führer der radikalen sozialistischen Richtung,
$Seidel$, mit dem Antrage $Greulich$'s einverstanden. Einen praktischen
Erfolg hat der gefaßte Beschluß bisher noch nicht gehabt, da die
Verfassungsänderung, die bezweckte, dem Bunde die Zuständigkeit auf dem
Gebiete des Gewerbewesens einzuräumen, bei der Volksabstimmung am 4.
März 1894 mit 155000 gegen 134500 Stimmen verworfen wurde.

Der Arbeiterbund hat aber trotzdem sein Ziel nicht fallen gelassen,
sondern sich auch auf dem Arbeitertage in Winterthur (6. April 1896)
wieder mit der Frage der obligatorischen Berufsgenossenschaften
beschäftigt. Man beschloß, den obligatorischen Karakter insoweit zu
mildern, als der Zwang von der Zustimmung der Mehrheit abhängig gemacht
wird und deshalb ein Bundesgesetz mit folgenden Bestimmungen zu fordern:

Wenn in einem Berufszweige, der sich mit der Erzeugung von Waren
beschäftigt -- dadurch sollte der Handel ausgeschlossen sein --
von bestehenden Organisationen der Arbeiter oder der Arbeitgeber
die Bildung einer solchen Genossenschaft beantragt wird, so soll
unter sämtlichen Beteiligten eine Abstimmung stattfinden. Hat in
beiden Gruppen die Mehrheit sich für den Antrag erklärt, so sind
zunächst in jeder Gemeinde Sektionen zu bilden, aus deren Wahl
dann die unter Vorsitz eines Bundesbeamten tagende konstituierende
Delegiertenversammlung aus gleicher Vertretung beider Gruppen
hervorgeht. Beide Gruppen haben das Recht, sich selbständig zu
konstituieren und ihre eigenen Angelegenheiten zu ordnen; ihre
Beschlüsse sind für alle Arbeiter bezw. Arbeitgeber verbindlich.
Keine Gruppe ist an die Beschlüsse der anderen gebunden; allgemeine
Beschlüsse können nur von der Berufsgenossenschaft als Gesamtheit
gefaßt werden, wobei stets erforderlich ist, daß die Mehrheit der
Arbeiter und die Mehrheit der Arbeitgeber sich für die Maßregel
erklärt. Die Berufsgenossenschaft ist befugt, alle Arbeitsverhältnisse
in ihrem ganzen Geschäftsgebiete zu regeln, insbesondere kann sie
Lohntarife aufstellen, die Arbeitszeit festsetzen, das Lehrlingswesen
ordnen, die Verkaufspreise für die Erzeugnisse bestimmen, die
Arbeit verteilen (kontingentieren), Betriebe selbst übernehmen,
den Absatz genossenschaftlich organisieren und Vorkehrungen zur
Sicherung der Existenz ihrer Angehörigen treffen. Gegen Beschlüsse
der Berufsgenossenschaft, die nicht in beiden Gruppen mindestens
2/3 der Stimmen erhalten, findet Rekurs an den Bundesrat und die
Bundesversammlung statt. Beide Instanzen können auch von Amtswegen
einen Beschluß aufheben, wenn er die allgemeinen Interessen der
Bevölkerung schädigt.

Neben der Frage der obligatorischen Berufsorganisation haben sich
die Verhandlungen der Bundesversammlungen besonders bezogen auf die
Reform des eidgenössischen Fabrikgesetzes, insbesondere einen besseren
Arbeiterschutz, die Haftpflicht der Unternehmer, sowie die Kranken- und
Unfallversicherung.

Aus dem von dem Bundesvorstande veröffentlichten Berichte für das
Jahr 1897 ist hervorzuheben, daß sich in Zürich am 18. März 1897
eine Arbeitskammer aus dem dort bestehenden Arbeiterberufsverein auf
politisch und religiös neutraler Grundlage gebildet hat, die bei ihrer
Gründung 7000 Mitglieder umfaßte und ein eigenes Bureau besitzt. Ihr
Hauptzweck ist neben organisatorischen Aufgaben die Auskunftserteilung.
Man hat sich entschlossen, bei dem Bundesrate die Erhöhung des
Bundeszuschusses von 25000 auf 30000 Frs. zu beantragen, um einen
italienischen Gehülfen des Arbeitersekretärs anzustellen, wofür das
Bedürfnis durch die sich lebhafter entwickelnde gewerkschaftliche
Bewegung in Tessin gegeben ist.

Der am 3. April 1899 in Luzern abgehaltene $fünfte schweizerische
Arbeitertag$ beschäftigte sich vor allem mit den $Gewerkschaften$.
Es ist von großer Bedeutung, daß beide Referenten, nämlich der
christlich-soziale Prof. $Beck$ wie der sozialdemokratische
Arbeitersekretär $Greulich$ in der Forderung, die Gewerkschaften
auf politisch und religiös neutraler Grundlage aufzubauen,
durchaus übereinstimmten, sodaß, nachdem ein Antrag, sie den
sozialdemokratischen Grundsätzen anzupassen, gegen wenige Stimmen
abgelehnt war, fast einstimmig beschlossen wurde, »in Erwägung, daß
eine einheitliche gewerkschaftliche Organisation der großen Mehrheit
der Arbeiter nur auf dem neutralen Boden der wirtschaftlichen
Interessen der Arbeiterklasse unter Ausschluß parteipolitischer oder
religiöser Stellungnahme erzielt werden kann«, die Agitation für solche
unpolitische Gewerkschaften zu empfehlen, um dadurch den Zusammenschluß
aller Organisationen in dem Gewerkschaftsbunde herbeizuführen.

Daneben wurden die Fragen der $Arbeitslosenversicherung$ und des
$Arbeitsnachweises$ verhandelt und in letzterer Hinsicht beschlossen,
es sei als Ideal ein Arbeitsnachweis anzustreben, der unter Kontrolle
der Betriebsinhaber in den Händen der Arbeiter liege, wobei
Streitigkeiten durch eine gemischte Kommission zu schlichten seien;
solange dieses Ideal noch nicht erreicht sei, müßten paritätisch
verwaltete Arbeitsnachweisebureaux geschaffen werden.

In den letzten Jahren ist übrigens auch für die Schweiz angeregt, nach
dem französischen Vorbilde $Arbeitsbörsen$ zu schaffen, insbesondere
wird der Gedanke von den Züricher Metallarbeiterorganisationen
vertreten und in der Sitzung der Züricher Arbeiterunion vom 8. März
1894 ist ein entsprechender Entwurf zur Annahme gelangt. Zweck der
Arbeitsbörsen soll sein: Arbeitsvermittelung, sowie statistische
Erhebungen über Wohnungsverhältnisse, Lohn, Lehrlingswesen,
Lebensmittelpreise und Reiseunterstützung. Die Arbeitgeberverbände, die
sich der Börse als ausschließlichen Arbeitsvermittelungsortes bedienen,
sollen ein Kontrollrecht erhalten.


V. Belgien[51].

Belgien besitzt, nachdem 1830 die früheren Beschränkungen aufgehoben
sind, ein völlig unbeschränktes Vereinsrecht; es ist deshalb wunderbar,
daß trotzdem die Entwicklung des Gewerkschaftswesens sich noch in
einem wenig fortgeschrittenen Zustande befindet. Die ersten Versuche
wurden von der Internationale unternommen, aber die ins Leben
gerufenen Vereine, die nicht nach Berufen gesondert waren und weniger
wirtschaftliche als politische Zwecke verfolgten, sind nach 1870
rasch wieder verschwunden. Erst nach der 1885 erfolgten Gründung der
unter sozialdemokratischem Einflusse stehenden Arbeiterpartei (_Parti
ouvrier_) ist die Gewerkschaftsbewegung in lebhaften Fluß gekommen.
Anfangs freilich beschäftigte sich auch die Arbeiterpartei mehr mit
der Errichtung von »Kooperativgesellschaften« (Genossenschaften),
die sich zu großer Bedeutung entwickelt haben. Die bedeutendste, der
_Voruit_, wurde 1880 gegründet und zählt jetzt, bei einem jährlichen
Geschäftsumsatze von 16000000 Frs., über 5000 Mitglieder. Der _Progrès_
in Jolimont mit 6276 Mitgliedern betreibt eine Bäckerei mit einem
Jahresumsatz von 8000000 kg Brot, zwei Schlachtereien, mehreren
Apotheken und vier Gast- und Volkshäusern. Das _Maison du Peuple_ in
Brüssel mit einem Jahresumsatze von 2000000 Frs. liefert Brot, Kohlen,
Kurzwaren und betreibt ebenfalls mehrere Wirtshäuser. Der Zusammenhang
dieser Genossenschaften mit der Arbeiterpartei ist ein sehr enger,
so daß sie sogar aus ihren Ueberschüssen Beiträge für Streikzwecke
liefern. In der neueren Zeit hat man aber auch angefangen, eigentliche
Gewerkvereine zu gründen.

  [51] Die weitaus wichtigsten Quellen für die belgischen Gewerkschaften
       sind einerseits die Arbeit von $Emile Vandervelde$: »_Enquète
       sur les associations professionels d'ouvriers et d'artisans
       en Belgique_«, 2 Bände, Brüssel 1891. _Imprimerie des travaux
       publies_ (vgl. dazu die Besprechung von $Binck$ in $Braun$,
       Archiv für soziale Gesetzgebung VI, 627) und andererseits $Ernest
       Mahaim$: _Etudes sur l'association professionelle_, Lüttich
       1891. Außerdem: _Rapport sur les associations professionelles en
       Belgique_, _Bruxelles_ 1889 und _Rapport sur le projet de loi
       accordant la personification civile aux unions professionelles_,
       _Bruxelles_ 1889.

Dem Beispiele der Sozialisten ist seit 1886 die katholische Partei
gefolgt und hat katholisch-konservative und katholisch-demokratische
Arbeitervereine geschaffen, die aber ebenfalls in erster Linie
politische Zwecke verfolgen. Da sie den Grundsatz vertraten, daß die
Arbeitgeber aus Gründen christlicher Liebe nicht berechtigt seien,
ihre Sonderinteressen in einer den Arbeitern nachteiligen Weise zu
verfolgen, so gelangen sie zu einer gewissen Interessenharmonie und
haben deshalb überall Arbeiter und Arbeitgeber zu Mitgliedern.

Die Liberalen sind hinsichtlich der Arbeiterorganisation die letzten
gewesen und haben bis jetzt am wenigsten Erfolge aufzuweisen; erst
die 1893 geschaffene liberale Arbeiterpartei hat die Gründung von
Gewerkvereinen in die Hand genommen.

Außer diesen Gruppen giebt es noch einige unabhängige
Arbeiterorganisationen, z. B. die Buchdrucker und die Schneider.

Endlich haben die amerikanischen Ritter der Arbeit in Belgien einigen
Anhang, doch haben sich die Bergarbeiter (_fédération des mineurs_) in
neuerer Zeit von der amerikanischen Oberleitung unabhängig gemacht, so
daß dieser jetzt nur noch die Glasarbeiter (_Union verrière_) mit 1120
Mitgliedern unterstellt sind.

Die Gesamtzahl dieser Vereine wird von $Vandervelde$ und $Mahaim$
übereinstimmend auf 180 mit etwa 60-70000 Mitgliedern geschätzt, was
bei etwa 7-800000 männlichen Arbeitern einem Verhältnis von etwa 8%
entspricht. In acht Gewerben haben sich die Vereine der einzelnen Orte
miteinander zu Verbänden (_fédérations_) zusammengethan; es sind dies
die Zigarrenmacher mit 6, die Holzarbeiter mit 12, die Buchdrucker mit
14, die Steinarbeiter mit 12, die Maler mit 3, die Bergarbeiter mit 27
und die Metallarbeiter mit 20 Ortsvereinen. Die stärksten Verbände sind
die Bergarbeiter mit 23000 und die Buchdrucker mit 14000 Mitgliedern; 8
andere besitzen über 500, die meisten aber unter 200 Mitgliedern.

Etwa 100 Vereine gehören als »_affiliés_« der Arbeiterpartei an. Im
übrigen läßt sich das Stärkeverhältnis der Parteien annähernd ersehen
aus den Ziffern für Gent, wo die Bewegung sich am stärksten entwickelt
hat; hier besaßen 1897 die Sozialisten 14 Gewerkschaften mit 10195,
die Antisozialisten 18 Gewerkschaften mit 2981 und die Liberalen 4
Gewerkschaften mit 884 Mitgliedern.

Im allgemeinen sind die Vereine noch zu schwach, um äußere Erfolge zu
erzielen; die nach dem 1. Mai 1891 zahlreich unternommenen Streiks
endigten überall mit Niederlagen und führten zu einem erheblichen
Verluste von Mitgliedern.

Bei den meisten Vereinen steht der Kampfkarakter im Vordergrunde, und
dies gilt nicht allein von den sozialistischen, sondern auch von den
unabhängigen und den Rittern der Arbeit. Die Hauptform ist die der
Vereine zur Behauptung des Lohnsatzes (_Sociétés de maintien de prix_).

Von allen belgischen Gewerkvereinen sind nach außen am meisten
die Bergarbeiter hervorgetreten, die nicht allein an dem Londoner
internationalen Gewerkschaftskongresse mit 15000 Mitgliedern
teilnahmen, sondern auch seit 1892 ihre regelmäßigen öffentlichen
Jahresversammlungen abhalten. Die dritte derselben, die am 8./9. April
1894 in La Louvière stattfand, hat eine Reihe wichtiger Forderungen
aufgestellt, insbesondere die Verstaatlichung der Bergwerke und ihren
Betrieb durch den Staat oder durch die Arbeitersyndikate, Festsetzung
eines Minimallohnes, Abschaffung der Akkordarbeit, internationale
Vereinbarung zur Einschränkung der Kohlenförderung behufs Vermeidung
der Ueberproduktion. Auf dem am 20. Oktober 1896 gleichfalls in
La Louvière abgehaltenen fünften Kongresse, auf dem 91 Gruppen
vertreten waren, beschloß man, den Bergarbeitern frei zu stellen, ob
sie sich den Gewerkschaften oder den Genossenschaften anschließen
wollen. Am Eröffnungstage der Brüsseler Ausstellung hat ein großer
Bergarbeiterkongreß stattgefunden. Ein am 10. Januar 1897 in Charleroi
abgehaltener außerordentlicher Kongreß forderte eine Lohnerhöhung,
lehnte aber für den Weigerungsfall ab, den Generalstreik zu beschließen.

Einen erheblichen Einfluß haben die Arbeitervereine auf die Gemeinden
gewonnen, insbesondere seitdem bei den Gemeindewahlen am 19. November
1895 die Sozialisten in 19 Städten ausschließlich und in 29 anderen
in Gemeinschaft mit den Radikalen die Verwaltung in die Hand bekommen
haben. So haben sie es durchgesetzt, daß regelmäßig bei den städtischen
Arbeitsverdingungen ein gewisser Mindestlohn zur Bedingung gemacht wird.

Die staatliche Gesetzgebung hat erst seit 1890 ihr Interesse den
sozialen Fragen zugewandt. Das erste einschlägige Gesetz war
dasjenige vom 9. August 1890 über die Einrichtung und Verwaltung von
Arbeiterwohnungen.

Die Versuche, den Gewerkvereinen die Rechte der juristischen
Persönlichkeit und des Eigentumserwerbes zu verschaffen, die
schon am 7. August 1889 zur Einbringung einer Vorlage seitens des
Ministers Lejeune und am 16. November 1894 zur Vorlegung eines neuen
Gesetzentwurfes durch den Minister Bergerem geführt hatten, scheiterten
lange an der Befürchtung, daß dadurch das »Eigentum der toten Hand«
begünstigt werden würde. Schließlich ist aber doch das Gesetz vom 31.
Mai 1898 zur Verabschiedung gelangt, nach welchem den Berufsvereinen
nach näher Bestimmung des Gesetzes die Rechte der juristischen Person
zugesichert sind. Als Berufsverein ist anzusehen »eine Vereinigung,
die ausschließlich zum Betriebe, zum Schutze und zur Entwicklung
ihrer Berufsinteressen zwischen Personen gebildet ist, die in der
Industrie, im Handel, in der Landwirtschaft oder in den freien Berufen
mit einem Erwerbszwecke entweder denselben oder ähnliche Berufe,
entweder dasselbe Gewerbe oder solche ausüben, die auf die Herstellung
derselben Produkte abzielen«. Vereine mit politischem Karakter sind
ausgeschlossen. Die Anmeldung geschieht bei einer besonderen Behörde,
die darüber zu entscheiden hat, ob der Verein den Bedingungen des
Gesetzes entspricht. Eine Vorbedingung für die Anerkennung ist, daß
der Verein die Verpflichtung übernimmt, »gemeinsam mit der Gegenpartei
die Mittel und Wege aufzusuchen, um jede auf die Arbeitsbedingungen
bezügliche Streitigkeit, bei welcher der Verein beteiligt ist, entweder
durch Einigung oder durch ein Schiedsgericht beizulegen«. Jährlich
muß der Verein eine Liste der Vorstandsmitglieder und ein Verzeichnis
von Einnahmen und Ausgaben einreichen. Die Liste der Mitglieder muß
öffentlich ausgelegt werden. Zur Annahme von Geschenken und Legaten
kann der Verein durch königliche Verordnung ermächtigt werden. Vereine,
die sich nicht im Rahmen des Gesetzes halten, insbesondere ihr Vermögen
zu anderen als den im Gesetze zugelassenen Zwecken verwenden, werden
aufgelöst. Ihr Vermögen wird nach den Bestimmungen des Gesetzes
verwandt und die Vorstandsmitglieder bestraft.

Das Gesetz ist besonders von sozialdemokratischer Seite heftig
bekämpft, und es ist zu erwarten, daß die Gewerkschaften dieser
Richtung auf die hier gewährte Rechtsstellung verzichten und ihre
Anmeldung nicht nachsuchen werden. Die Hauptangriffe stützen sich
darauf, daß das Gesetz nur solche Vereine zuläßt, welche ausschließlich
die Förderung der Interessen eines bestimmten Berufes bezwecken, daß
aber alle allgemeinen Angelegenheiten, also nicht bloß politische,
sondern insbesondere auch die Versicherungen gegen Krankheit, Unfälle,
Alter, Arbeitslosigkeit u. s. w. ausgeschlossen sind. Auch Werkstätten
für Arbeitslose dürfen sie nur für einen vorübergehenden Zeitraum
errichten. Oertliche Verbände der Gewerkschaften sind untersagt. In der
That scheint das Gesetz ein recht unvollkommener Versuch geblieben zu
sein.

Die sozialdemokratische Partei hat sich auf ihrem im August 1898
abgehaltenen Parteitage eingehend mit den Gewerkschaften beschäftigt
und ihre Stellung in einer umfassenden Resolution bezeichnet, aus der
folgende Punkte hervorzuheben sind:

Jede Gewerkschaft soll alle Arbeiter des gesamten Berufes umfassen ohne
Unterscheidung der Spezialfächer. Geschäftsführer und Schatzmeister
sind zu besolden. Der Beitrag soll wöchentlich 50 Cts. für Männer und
15-25 Cts. für Frauen und Lehrlinge betragen. Jede Gewerkschaft soll
eine Unterstützungskasse besitzen oder sich einer solchen anschließen,
auch die Hälfte ihrer Einnahme hierauf verwenden. Aus der Kasse sollen
hauptsächlich bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit durch
Krankheit oder Unfall Unterstützungen gewährt werden. Die andere
Hälfte der Einnahmen ist für Verwaltungskosten und die Streikkasse
zu bestimmen. Jede Gewerkschaft soll eine Bibliothek einrichten
und die Parteiblätter halten. Streiks sind nicht zu billigen,
wenn die Gewerkschaft nicht stark genug ist, oder wenn Ueberfluß
an Arbeitskräften besteht, oder wenn es sich darum handelt, die
Wiederbeschäftigung eines Einzelnen zu erzwingen, falls dieser nicht
seine Stelle im Kampfe für die Gewerkschaft verloren hat.

In neuester Zeit scheinen übrigens auch die Liberalen größere
Anstrengungen zu machen, den Vorsprung ihrer sozialistischen und
klerikalen Konkurrenten wieder einzuholen. Sie haben am 25./26.
Dezember 1897 in Brüssel ihren ersten Kongreß abgehalten, auf dem
55 Vereine mit angeblich 300000 Mitgliedern durch 80 Abgeordnete
vertreten waren. In dem aufgestellten Programme finden sich folgende
Forderungen: Staatliche Organisation einer Alters- und Pensionskasse;
Einrichtung von Arbeitsbörsen mit einen Schutzausschusse für die
Arbeiter; allgemeine obligatorische Volksschule mit weltlichem
und unentgeltlichem Unterricht; allgemeines gleiches Stimmrecht
mit Proportionalvertretung, Mindestlöhne und Maximalarbeitszeit;
Besteuerung des Kapitalbesitzes und des Einkommens; allmähliche
Abschaffung der Eingangszölle, Umkehr der Beweispflicht bei
Arbeitsunfällen, die dem Unternehmer zufallen soll.

Nach dem Vorbilde von Frankreich hat man in Belgien auch
$Arbeitsbörsen$ geschaffen. Der erste Versuch wurde schon 1850 von
Molinari in Brüssel unternommen, 1885 nahm der Bürgermeister von
$Brüssel$, Buls, den Gedanken wieder auf und rief 1889 neben dem
bereits von Arbeitervereinigungen begründeten _Oeuvre du travail_ eine
doppelte Einrichtung dieser Art: das _maison du travail_ für männliche
und das _comptoir du travail_ für weibliche Arbeiter ins Leben. In
$Lüttich$ hat am 11. Februar 1888 die Handelskammer eine Arbeitsbörse
mit gemeinsamer Verwaltung eines Arbeiters, eines Arbeitgebers und
eines Vertreters der Stadt geschaffen. In $Gent$ ist 1891 von dem
»Handels- und Gewerbeverein« eine ähnliche, von Stadt und Provinz
unterstützte Einrichtung begründet.

Seit 1892 besteht auch zwischen den verschiedenen Börsen ein
Verband, um eine Arbeitsvermittelung von Ort zu Ort für ganz Belgien
herzustellen.

Uebrigens weichen die belgischen Arbeitsbörsen von ihrem französischen
Vorbilde doch in ihrer Grundlage erheblich ab, indem sie sich streng
auf das Ziel der Arbeitsvermittelung beschränken und hierbei eine
volle Gleichberechtigung beider Parteien betonen, während jene sich zu
einseitigen Kampforganisationen der Arbeiter entwickelt haben, die den
Unternehmern keinerlei Einfluß gestatten.


                           VI. Holland[52].

In Holland ist es sehr schwer, über Arbeiterverhältnisse etwas zu
erfahren. Bis vor wenigen Jahren hatte man keine amtliche Statistik,
sondern überließ diese Thätigkeit einer Privatgesellschaft, der
»Vereinigung für Statistik«, deren Erfolge sehr gering waren. Im Jahre
1889 wurde bei Gelegenheit der Beratung eines Gesetzes über Frauen- und
Kinderarbeit die Einsetzung einer staatlichen statistischen Kommission
angeregt, und 1892 wurde in der That durch königliche Verfügung eine
solche unter dem Namen »Zentralkommission für Statistik« geschaffen,
in die man unter anderem auch einen bekannten Sozialdemokraten, R.
$van Zinderen-Bakker$, berief. Die Kommission begann ihre Thätigkeit
damit, daß sie außer an die Gemeindebehörden auch an die bestehenden
vier großen Arbeiterverbände: 1. den allgemeinen niederländischen
Arbeiterverband (_Het algemeen nederlandsch werklieden verbond_), 2.
den niederländischen römisch-katholischen Volksbund (_De nederlandsche
roomsch-katholicke volksbond_), 3. den niederländischen Arbeiterverband
»Patrimonium« (_Het nederlandsch werklieden verbond »Patrimonium«_),
4. den sozialdemokratischen Bund (_De socialdemocratische Bond_)
Fragebogen schickte. Allein die unter 2 und 4 genannten Vereinigungen
lehnten die Antwort ab, und da auch von den 1149 Arbeitervereinen,
die nach den Berichten der Bürgermeister bestanden, nur 693 Auskunft
gaben, so ist das Ergebnis der Erhebungen durchaus ungenügend. Das
Wesentlichste aus dem von der Kommission erstatteten und im Jahre 1894
veröffentlichten Berichte ist im folgenden wiedergegeben.

  [52] Die wichtigste Quelle für Holland ist der im Texte erwähnte
       Bericht der »Zentralkommission für Statistik«, der unter dem
       Titel: _Statistik der Arbeidervereenigingen, utgeven door de
       Centrale Commission voor de statistik, s'Gravenhage 1894,
       van Weelden en Mingelen_, im Buchhandel erschienen ist. Vgl.
       außerdem H. $Polak$ in der »Neuen Zeit« 1894/95, Nr. 2. S. 54
       ff. $Falkenberg$ u. $Mayer$ in $Braun$, Archiv f. soz. Ges. XI,
       750. Endlich veröffentlicht das »_Nationaal Arbeids-Secretariaat
       in Nederland_« seit 1893 jährliche Berichte. Die Adresse des
       Arbeitersekretärs ist: G. van $Erkel$, Amsterdam, Rozenstraat 155.

Vor 1811 bestanden in Holland keine Arbeitervereine. Von 1811-1855,
wo das Koalitionsverbot aufgehoben wurde, sind 13, von 1855-1865 8,
von 1865-1878 65, von 1878-1885 72 und von 1885-1894 271 derartige
Vereinigungen gegründet.

Die Mitgliederzahl, soweit sie genau ermittelt wurde, betrug:

                   bei 265 allgemeinen Vereinen   42712
                   bei 133 Gewerkschaften         10106
                   bei 181 Hülfskassen            63201
                   bei 103 Geselligkeitsvereinen   5601
                   bei  29 anderen Vereinen        5049
         insgesamt bei 711 Vereinen              126669

Doch sind diese Zahlen wesentlich zu hoch, da viele Mitglieder mehreren
dieser Vereinigungen angehören. Die Gesamtzahl der bestehenden
Gewerkschaften wurde auf 226 ermittelt. Am stärksten und am besten
organisiert sind der Typographen- und der Zigarrenmacherbund, sowie der
Verein der Eisenbahnarbeiter.

Von den erwähnten vier Verbänden zählte der erste 23 Zweigvereine mit
2500 Mitgliedern, der zweite 12 Zweigvereine mit 11000 Mitgliedern,
der dritte 160 Zweigvereine mit 12000 Mitgliedern und der vierte 99
Zweigvereine, deren Mitgliederzahl absichtlich geheim gehalten wird.

Die holländischen Gewerkschaften schwimmen durchaus im
sozialdemokratischen Fahrwasser, und zwar verfolgt die holländische
Sozialdemokratie unter ihrem allmächtigen Führer $Domela Nieuwenhuis$
eine völlig andere Richtung, als diejenige der meisten übrigen Länder,
insbesondere die deutsche, und steht zu derselben in einem schroffen
Gegensatze, der sich auf dem internationalen Kongresse in London
1896 in der entschiedensten Form geltend machte. Der Standpunkt der
holländischen Sozialdemokraten ist etwa derselbe, den die deutschen
sog. »Jungen« oder »Unabhängigen« vertreten: sie verwerfen die
Vertretung ihrer Ansicht im Parlamente und die Mitwirkung an der
Gesetzgebung, und obgleich nach dem bei den letzten Wahlen (Juni 1897)
in Kraft getretenen Wahlgesetze eine Erweiterung des Wahlrechts von
290000 auf 580000 Wähler (bei 5 Millionen Einwohnern) eingetreten
ist, so besteht doch der Beschluß des Weihnachten 1893 abgehaltenen
Parteitages in Groningen, unter keinen Umständen an den Wahlen
teilzunehmen, auch jetzt noch in Kraft. Thatsächlich ist freilich diese
Enthaltungspolitik bei den Wahlen keineswegs durchgeführt, vielmehr
sind vier sozialdemokratische Abgeordnete gewählt, während insgesamt
15000 sozialdemokratische Stimmen abgegeben sind[53]. Obgleich
nun diese antiparlamentarische Richtung der Sozialdemokratie die
Gewerkschaften durchaus begünstigt und ihnen geneigter gegenübersteht,
als die parlamentarische, die in ihr eine Konkurrenz sieht, so ist
die holländische Gewerkschaftsbewegung dennoch bisher schwach und
wenig entwickelt, was sich daraus erklären mag, daß die Bevölkerung
vorzugsweise aus Landarbeitern, Kleinbürgern, Handels- und Seeleuten
besteht und die Industrie wenig vertreten ist.

  [53] Gewählt sind: 17 Altliberale (früher 38), 30 Sozialliberale
       (früher 20), 4 Radikale (früher 2), 22 Antirevolutionäre
       (früher 15), 22 Katholiken (früher 25), 4 Sozialdemokraten,
       1 Christlich-Historischer.

Dagegen ist es jetzt gelungen, einen Zusammenschluß der
gewerkschaftlichen Organisationen in dem $Arbeitersekretariat$
zu schaffen, welches thatsächlich die Stellung einer obersten
Gewerkschaftsinstanz besitzt. Die Anregung hierzu war zunächst
von dem »Sozialdemokratischen Bunde« auf seiner Hauptversammlung
in Amsterdam 1891 gegeben; es zeigte sich jedoch bald, daß die
Uebernahme der Sache seitens der sozialdemokratischen Partei
nicht der richtige Weg war, und so wurde auf der Hauptversammlung
in Zwolle 1892 beschlossen, zunächst eine Verständigung mit den
gewerkschaftlichen Zentralverbänden zu suchen. Dieser Anregung
entsprechend fand eine auf den 9. Juli 1893 einberufene Zusammenkunft
von Gewerkschaftsvertretern statt, die zwar über den Grundgedanken sich
einigte, jedoch beschloß, zu einer neuen Konferenz am 27. August 1893
nicht nur die sozialistischen, sondern alle Arbeiterorganisationen
einzuladen, »welche davon überzeugt sind, daß die Arbeiter gegenüber
dem geschlossenen Vorgehen der Arbeitgeber gemeinsame Sache machen
müssen«. Obgleich einzelne Vereinigungen dieser Aufforderung keine
Folge leisteten, so war doch diese neue Konferenz so zahlreich
besucht, daß man zur Gründung des »Nationalen Arbeitersekretariats«
schreiten konnte. Dessen Zweck ist nach dem Organisationsstatut die
Verbindung der bestehenden Arbeitervereinigungen untereinander, das
Sammeln und Veröffentlichen statistischer Daten und die Korrespondenz
mit Arbeitersekretariaten anderer Länder. Dasselbe besteht aus je
einem Vertreter der beteiligten Verbände. Eine Versammlung der
Zentralvorstandsmitglieder aller angeschlossenen Verbände wird nach
Ermessen vom Sekretariate einberufen. Nach dem ersten im Februar 1893
veröffentlichten Berichte des Sekretariates umfaßte dasselbe damals
22 Fachverbände und allgemeine Arbeiterorganisationen mit zusammen
330 Abteilungen, 15728 Mitgliedern und Fachorganen. Der Vorschlag,
ein gemeinsames Organ seitens des Sekretariates herauszugeben, ist
zunächst abgelehnt. Auf der am 23. Februar 1896 in Haarlem abgehaltenen
zweiten Jahresversammlung, auf der 22 Verbände vertreten waren,
wurde mitgeteilt, daß sich im Jahre 1895 15 neue Organisationen
dem Sekretariat angeschlossen hätten und dasselbe Ende 1895 31
Verbände und Vereine mit 18700 Mitgliedern umfaßte; doch scheint die
Mitgliederzahl infolge von Doppelzählungen zu hoch gegriffen. Die
31 Organisationen sind folgende: 1. Allgemeiner Möbelarbeiterbund,
2. Internationaler Maler- und Anstreicherbund, 3. Niederländischer
internationaler Tabak- und Zigarrenarbeiterbund, 4. Sozialistenbund, 5.
Niederländischer Bürstenmacherbund, 6. Kalk- und Steinarbeiterbund, 7.
Schneiderverein, 8. Metallarbeiterbund, 9. Erd- und Bergarbeiterverein,
10. Allgemeiner niederländischer Schriftsetzer(Typographen-)bund, 11.
Allgemeiner niederländischer Holzarbeiterbund, 12. Niederländischer
Bund der Eisenbahn- und Tramarbeiter, 13. Korkschneiderverein, 14.
Steinhauerbund, 15. Neutraler Schmiedegesellenverein Amsterdam,
16. Handlangerverein, 17. Blei- und Zinkarbeiterverein, 18. Verein
der Arbeiter für Pfahlarbeiten, 19. Weber- und Spinnerbund, 20.
Schneiderverein in Heerenveen, 21. Maschinisten- und Heizerbund, 22.
Kombinierter Fachverein in Appeldoorn, 23. Verein der Schmiedegesellen
und verwandter Fächer, 24. Oelschlägerverein in Zaandyk, 25.
Sozialdemokratische Arbeiterpartei, 26. Kupfer- und Blecharbeiterbund,
27. Zuckerbäckerbund, 28. Spiegel- und Leistenmacherverein, 29.
Bäckergesellenbund, 30. Arbeitersekretariat Maastricht, 31.
Feldarbeiterverein.

Elf dieser Verbände haben ein eigenes Fachorgan.

Auf der am 28. Februar 1897 abgehaltenen dritten Jahresversammlung
hatte sich die Anzahl der zugehörigen Vereine von 31 auf 44 erhöht, die
Zahl der Mitglieder aber wird, auf Grund genauerer Zählungen, auf 17553
angegeben. Die Einnahmen betrugen 832,80 fl., die Ausgaben 658,81 fl.
Die Streikkasse hatte 14923,70 fl. Einnahme und 15119,1 fl. Ausgabe.

Die Thätigkeit des Sekretariates hat sich bisher vorwiegend auf
Organisationsfragen und die Behandlung der Streiks beschränkt. Eine
am 23. Juni 1895 abgehaltene Versammlung der Hauptvorstände der
Organisationen lehnte den Vorschlag der Begründung eines gemeinsamen
Streikfonds ab, beschloß aber ein allgemeines Streikreglement und
forderte die Vereine auf, sich bei Streiks gegenseitig zu unterstützen.
Der Jahresbeitrag der Verbände für das Sekretariat wurde von 1 fl. auf
2-1/2 fl. für je 100 Mitglieder erhöht. Als Aufgabe des Sekretariates
wurde vor allem die Schaffung einer möglichst genauen Arbeitsstatistik
bezeichnet.

In der bereits erwähnten Hauptversammlung vom 28. Februar 1897 wurde
die Herausgabe einer monatlich erscheinenden gemeinsamen Zeitung
wiederholt abgelehnt. Unter die Stellung der politischen Parteien
zu dem Sekretariate einigte man sich dahin, daß deren Vertreter als
solche auszuschließen seien, dagegen sich als Privatpersonen beteiligen
könnten.

Unter den Verbänden der einzelnen Gewerbe ist der bedeutendste
derjenige der $Diamantarbeiter$, der Anfang 1898 7500 Mitglieder
zählte, eine jährliche Einnahme von 93630 fl. und eine Ausgabe
von 104545 fl. hatte. Von den Ausgaben entfielen 68269 fl. auf
Unterstützungen. --

Der $Typographenbund$ zählte 1716 Mitglieder; die Einnahme betrug
2581 fl., die Ausgabe 2528 fl. Das Fachblatt hatte eine Auflage von
3700. Die im Januar 1898 abgehaltene Generalversammlung beschloß die
Gründung einer Krankenkasse. Die Buchdrucker haben aber Anfang 1898
auch einen allgemeinen Kongreß unter Beteiligung aller Richtungen,
insbesondere auch der katholischen Vereine, abgehalten, auf dem man
einen einheitlichen Tarif aufstellte und dessen Durchführung mittels
gemeinsamen Vorgehens beschloß; die Errichtung eines föderativen
Zentralverbandes wurde ins Auge gefaßt.

Der Bund der Post- und Telegraphenbeamten zählt 55 Vereine mit 1850
Mitgliedern.

Der Bund der Weber und Spinner zählt 9 Vereine mit 1000 Mitgliedern und
besitzt ein gemeinsames Fachblatt. Die Einnahme betrug 673 fl., die
Ausgabe 624 fl.

Es besteht auch noch seit 28 Jahren ein allgemeiner niederländischer
Arbeiterbund mit 3600 Mitgliedern und einer Jahreseinnahme von 2196
fl. Derselbe besitzt eine Begräbniskasse, an der auch andere Arbeiter
teilnehmen können, mit 9870 Mitgliedern.

Uebrigens beginnt jetzt auch die holländische Regierung den sozialen
Dingen ein größeres Interesse zuzuwenden. Ein am 23. Mai 1897 von der
Regentin vollzogenes Gesetz über Errichtung von Arbeitskammern ist das
erste greifbare Ergebnis dieser Politik.

In Zukunft können durch königliche Verordnung in einer Gemeinde
oder in einer Gruppe von Gemeinden für ein jedes oder für mehrere
verwandte Gewerbe gemeinsam Arbeitskammern errichtet werden. Diesen
Kammern soll eine gleiche Anzahl von Arbeitgebern und Arbeitern
angehören. Eine vierfache Aufgabe wird ihnen zugedacht, nämlich
1. das Sammeln von Informationen über Arbeiterangelegenheiten, 2.
das Erstatten von Gutachten an die staatlichen, provinziellen oder
städtischen Behörden in Bezug auf alle Fragen, welche die Interessen
von Arbeit und Arbeitern berühren, 3. das Erstatten von Gutachten
und das Ausarbeiten von Verträgen und Regelungen, wenn von einer bei
Arbeiterangelegenheiten beteiligten privaten Seite ein derartiges
Gesuch erfolgt, endlich 4. das Verhindern oder Beilegen von
Arbeitsstreitigkeiten entweder durch direkte Vermittlung oder durch das
Anraten zur Anrufung eines Schiedsgerichts.

Die Kammer soll mindestens jährlich viermal zusammentreten und außerdem
auf Verlangen des Vorstandes oder eines Drittels der Mitglieder.
Wähler ist jeder Niederländer, männlich oder weiblich, Arbeiter
oder Arbeitgeber, der 30 Jahr alt ist. Wahlberechtigt sind alle
männliche oder weibliche Personen, die im letzten Kalenderjahre in
ihrem Bezirke den Beruf als Arbeitgeber oder Arbeiter ausgeübt haben
und 25 Jahr alt sind. Die Kammer hat einen Vorstand, bestehend aus
einem unparteiischen Vorsitzenden, zwei Beisitzern als Vertreter von
Arbeitern und Arbeitgebern und einen Sekretär. Die Art der Beilegung
von Streitigkeiten ist genau geordnet.

Auch die auf Grund der Neuwahlen im Juni 1897 zusammengetretene
II. Kammer ist für soziale Reformen günstig gestimmt, insbesondere
ist die treibende Kraft in sozialpolitischer Richtung die neu
gebildete »Liberale Union«, die bei den letzten Wahlen 30 Abgeordnete
durchgesetzt hat und mit Nachdruck für soziale Verbesserungen eintritt.
Aus dem im November 1896 veröffentlichten Programme sind folgende
Punkte hervorzuheben: Erweiterung des Wahlrechts, insbesondere
Befreiung vom Zensus, Arbeitskammern, Regelung des Arbeitsvertrages,
Einschränkung übermäßiger Arbeitszeit auch für erwachsene Männer,
Sonntagsruhe, Zwangsversicherung gegen Unfall, Krankheit, Invalidität
und Alter mit Staatszuschuß, Wohnungsgesetz, Neuordnung des Armenwesens.

Demgemäß hat auch das auf Grund der Kammerwahlen neu gebildete
Ministerium Pierson-Gormann-Borgesius die Bahn der Sozialreform
eingeschlagen und die Thronrede, mit der die Kammer am 21.
September 1897 eröffnet wurde, bezeichnet als Vorlagen u. a. ein
Arbeiterschutzgesetz für Kinder und jugendliche Arbeiter, ein
Gesetz über obligatorische Unfallversicherung und eine Regelung der
Wohnungsfrage.


                           VII. Italien[54].

In Italien ist das Vereinsleben von je her stark entwickelt gewesen,
wie die Neigung zu Geheimbünden beweist; auch das Klubleben umfaßt
größtenteils nicht nur die höheren Klassen, sondern auch die Arbeiter.
Vereinigungen der letzteren sind die über ganz Italien verbreiteten
und mitgliederreichen fasci, die man als eine Zwischenstufe zwischen
Bildungsvereinen und Gewerkvereinen Hirsch-Duncker'scher Richtung
bezeichnen kann; sie stehen nicht allein nicht auf dem Boden des
Klassenkampfes, sondern werden sogar häufig von Nichtarbeitern,
insbesondere auch von den Arbeitgebern geleitet.

  [54] Mitteilungen über italienische Gewerkschaften finden sich in:
       _C. F. $Ferrari$_, _Saggi di economia statistica_, übersetzt
       von $Eheberg$ in Schmollers Jahrb. Bd. V, S. 247 ff., außerdem
       in der _Statistica della società di mutuo soccorso_, Rom 1888,
       p. XV und in $_Colnaghi_$, _Italy, the condition of labour
       1891_. Im allgemeinen ist die Litteratur über italienische
       Arbeiterverhältnisse äußerst dürftig, so daß $Biermer$ im
       Handw. d. Staatsw., II. Erg.-Bd., S. 437 bemerkt: »Ueber die
       Organisation der Arbeiter und Arbeiterinnen sind wir so gut
       wie nicht unterrichtet.« Die beste deutsche Quelle bilden die
       Aufsätze von $Sombart$ in den »Blättern für sozial. Praxis«
       und »$Braun$'s Archiv für soz. Gesetzgebung, insbesondere Bd.
       VI, S. 209, 215, 549, 557, Bd. VIII, S: 521 ff. Vgl. außerdem
       $Virgili$, daselbst Bd. XI, S. 726. Einen Ueberblick über die
       Entwickelung der »Italienischen sozialistischen Partei« giebt der
       für den internationalen Arbeiterkongreß in London 1896 erstattete
       Bericht vom 27. Juli 1896. Mailand. Druckerei des Vorstandes der
       sozialistischen Partei.

Eine besondere, mit den übrigen Arbeitervereinigungen des Landes nicht
in organischer Verbindung stehende Organisation bilden die _fasci
dei lavoratori_ in Sizilien, insbesondere in den Provinzen Palermo,
Catania und Girgenti. Dieselben werden geleitet durch einen Ausschuß
von 9 Personen, an deren Spitze der in den Zeitungen öfters genannte
Buchhalter der Volkbank in Palermo, $Garibaldi Bosco$, steht. Die
Vereinigungen, aus Männern und Frauen bestehend, haben das allgemeine
Ziel der Erringung besserer Arbeitsbedingungen, sehen von politischen
Forderungen ab und sind deshalb als gewerkschaftliche zu betrachten,
obgleich die italienische Regierung sie als sozialistische bekämpft.
Einige haben Lebensversicherungseinrichtungen, andere betreiben
Kranken- und Unterstützungskassen, Vorschuß- und Konsumvereine.

Einen ähnlichen Karakter tragen die $Hilfs$- und
$Unterstützungsvereine$ (_società di mutuo soccorso_), die eine
Unterstützung in einzelnen Notfällen des Lebens bezwecken, insbesondere
bieten sie eine Versicherung gegen die aus Krankheit und Todesfall
erwachsenden Vermögensnachteile, doch unterstützen sie auch im Falle
von Arbeitslosigkeit und insbesondere auch bei Streiks und nähern
sich dadurch dem gewerkschaftlichen Gebiete. Lebenslängliche Renten
zu gewähren ist ihnen durch das Gesetz vom 15. April 1886 verboten.
Die Mehrzahl der Mitglieder sind Handwerker und Kleingewerbetreibende,
auch Kleinbauern; deshalb tragen die Vereine im ganzen einen
kleinbürgerlichen Karakter, doch haben sie sich überwiegend der in den
letzten Jahren gebildeten selbständigen Arbeiterpartei angeschlossen.
Ueber die Ausbreitung dieser Vereine fehlen neuere Nachrichten;
nach der amtlichen Statistik von 1885 gab es damals 4971 mit 804000
Mitgliedern und 32 Millionen Lire Vermögen.

Die eigentlichen $Gewerkvereine$, die im Gegensatze zu der
Unterstützung in einzelnen Notfällen die Hebung des Arbeiterstandes im
allgemeinen und insbesondere die Verbesserung der Arbeitsbedingungen
bezwecken, nennen sich in Italien _società di resistenza_ und
bezeichnen so ihren Kampfkarakter und ihre Hauptaufgabe des Eingreifens
bei Streiks. Obgleich durch den erst 1890 aufgehobenen Art. 386 des
_codice penale italiano_ jede Verständigung der Arbeiter untereinander
zu dem Zwecke, »ohne vernünftigen Grund« (_senza ragionevole causa_)
die Arbeit einzustellen, zu verhindern oder Lohnsteigerungen
herbeizuführen, mit Gefängnis bis zu 3 Monaten bestraft wurde, so
haben doch schon früh einzelne Arbeitervereinigungen auch auf diesem
Gebiete eine Thätigkeit entfaltet. Der allererste Verein dieser Art
ist der $Hutmacherverband$ (_federazione dei cappellai_), doch ist
die Verbindung der einzelnen Vereine untereinander sehr lose; der
Vorschlag, die lokalen Organisationen zu zentralisieren, wurde auf
dem Hutmacherkongreß in Intra 1885 von der Mehrheit abgelehnt. Die
Zahl der zum Verbande gehörigen Vereine betrug 1891 85 mit etwa 5000
Mitgliedern, was bei einer Gesamtzahl von 17292 Hutmachern (nach der
Statistik von 1881) ein Verhältnis von 29 % bedeutet.

Der wichtigste Gewerkverein ist derjenige der $Buchdrucker$, der seit
Anfang der 70er Jahre besteht. Die einzelnen Vereine haben freilich
keine gemeinschaftliche Streikkasse, entrichten aber doch an das
Zentralkomitee eine nach der Zahl der Mitglieder bemessene Steuer, aus
der ausständigen Genossen ein Zuschuß gewährt wird. Der Hauptzweck,
den der Verband verfolgt, ist Aufrechthaltung eines für Italien
gemeinsam aufgestellten Tarifs. Die Zahl der Mitglieder betrug 1878:
2238, 1881: 2958, 1885: 3752, was bei einer Gesamtzahl von 14317
Buchdruckergehilfen ein Verhältnis von 26 % bedeutet.

Eine Frucht des großen Ausstandes im Jahre 1891 ist der Gewerkverein
der $Metallarbeiter$ in Mailand (_federazione di resistenza agli operai
metallurgici di Milano_), der trotz polizeilichen Verbotes fortbesteht
und sich neuerdings stark ausbreitet.

Endlich hat sich auf dem am 27. April 1894 in Mailand abgehaltenen
Kongresse sämtlicher italienischer $Eisenbahnarbeitervereinigungen$
ein Gewerkverein unter dem Namen _Lega dei ferrovieri_ gebildet, der
den Zweck der moralischen und materiellen Hebung der Klasse verfolgt,
während die gegenseitige Hilfeleistung zunächst noch den einzelnen
Vereinen überlassen bleibt. Zugleich wurde der Anschluß an die
Arbeiterpartei beschlossen. Sie besitzt ein eigenes Fachblatt »_Il
Treno_« (der Zug). So haben wir hier den Abschluß einer Entwicklung:
der alte _fascio ferrovierio_ stand durchaus auf dem Boden der oben
bezeichneten Auffassung der _fasci_, konnte also als G.-V. nicht
angesehen werden. Die später im Gegensatze dazu gegründete _Unione
ferrovieri_ vertrat den gewerkschaftlichen Standpunkt, lehnte aber
anfangs politische Bestrebungen ab, bis diese auch in ihr das
Uebergewicht erlangten und sie nun diese auch in die Kreise des alten
_fasci_ übertrug.

Die Hauptforderungen der _lega_ sind: gesetzliche Regelung der
Arbeitszeit und der Sonntagsruhe, Lohnminimum bei gleichem Lohne für
Frauen und Männer, besondere Gewerbegerichte und Schiedsämter (_probi
viri_) für die Eisenbahnen, Verstaatlichung der Eisenbahnen, Teilnahme
der Arbeiterschaft an den Wohlfahrtseinrichtungen.

Einen sehr erheblichen Aufschwung der gewerkschaftlichen Entwicklung
haben die $Arbeiterkammern$ (_camere di lavoro_) herbeigeführt,
eine Einrichtung, die mit den französischen Arbeitsbörsen und den
Arbeitersekretariaten Verwandtschaft hat. Nachdem ein von dem
($Mazzini$'schen) XIV. allgemeinen Arbeiterkongreß in Genua 1876
gefaßter Beschluß, entsprechend den Handelsgerichten und Handelskammern
auch Arbeitergerichte und Arbeiterkammern zu errichten, ohne weitere
Wirkung geblieben war, wurde der Gedanke unter dem Einflusse der
am 28. April 1887 erfolgten Begründung der Arbeitsbörse in Paris
insbesondere von dem Buchdruckerverbande wieder aufgenommen und es
gelang zuerst in Mailand am 22. September 1891 eine Arbeiterkammer zu
errichten. In den beiden folgenden Jahren folgten Bologna, Brescia,
Cremona, Florenz, Monza, Parma, Pavia, Piacenza, Rom, Turin, Venedig,
Neapel, Padua und San Pier d'Arena. Auf dem 1893 in Parma abgehaltenen
ersten Delegiertenkongreß wurde die Begründung eines $Gesamtverbandes$
(_Federazione italiana delle Camere del Lavoro_) und die Einrichtung
eines $Arbeitersekretariates$ (_Segretariato nazionale del Lavoro_)
beschlossen. Die hier gleichfalls ins Leben gerufene und zuerst am 1.
Januar 1894 erschienene eigene $Zeitschrift$ (_Giornale delle Camere
del Lavoro_), die in Mailand monatlich herausgegeben wurde, ist bereits
nach neun Nummern wieder eingegangen. Die Spitze des Gesamtverbandes
bildet das $Zentralkomitee$ (_comitato centrale_), das zuerst seinen
Sitz in Mailand hatte, denselben aber am 21. März 1895 nach Bologna
verlegte. Jährlich finden Delegiertenkonferenzen statt, in denen die
maßgebenden Beschlüsse gefaßt werden.

Die Arbeiterkammern sind nach ihrem Grundgedanken selbständige
Klassenvertretungen der Arbeiterschaft. Sie erhalten von den
Gemeinderäten jährliche widerrufliche Zuschüsse von 500-15000 Lire
und haben dagegen jährliche Berichte zu erstatten. Dagegen sind sie,
abgesehen davon, daß sie keine politische Thätigkeit betreiben dürfen,
durchaus unabhängig. Ihre Aufgabe ist im allgemeinen die Vertretung
der Interessen der Arbeiter. Im einzelnen werden in den Statuten
aufgeführt: 1. die Sammlung von Nachrichten, insbesondere über die
Lage des Arbeitsmarktes, 2. die Errichtung von Arbeitsnachweisen, 3.
Einflußnahme auf die soziale Gesetzgebung, insbesondere Ausdehnung der
Arbeiterschutzgesetzgebung und Ueberwachung der bestehenden Gesetze,
4. Verhandlungen mit den Unternehmern, insbesondere bei Feststellung
der Lehrlingsverträge und Herbeiführung einheitlicher Lohntarife, 5.
Thätigkeit als Schiedsgerichte und Einigungsämter, 6. Förderung des
Genossenschaftswesens, 7. Pflege der geistigen Interessen, insbesondere
der Bildung in den Arbeiterkreisen durch Vorträge, Unterrichtskurse,
Lesehallen, Bibliotheken u. s. w. Politische und religiöse Fragen sind
allgemein ausgeschlossen.

Ueber die Abgrenzung der Mitgliedschaft ist bei der ersten Entstehung
von Arbeiterkammern viel gestritten, insbesondere ob man ausschließlich
Arbeiter oder auch andere Personen zulassen sollte, wobei in Betracht
kommt, daß in den meisten bestehenden Arbeitervereinen auch Arbeitgeber
vertreten sind, so daß man bei deren Ausschließung den Beitritt der
Vereine als solcher nicht hätte gestatten dürfen. Obgleich die Regelung
in den einzelnen Städten verschieden ist, so werden doch im allgemeinen
sowohl Einzelpersonen als Vereine zur Mitgliedschaft zugelassen,
aber man hat dadurch eine gewerkschaftliche Organisation und eine
allmähliche Ausscheidung der nicht zu der Arbeiterklasse gehörenden
Elemente herbeigeführt, daß in den Kammern besondere $Fachabteilungen$
gebildet sind, deren Mitgliedschaft mehr oder weniger weitgehende
Rechte innerhalb der Kammer begründet.

Ueber den Mitgliederbestand der einzelnen Kammern liegen nur Zahlen aus
dem Jahre 1895 vor. Damals gab es in Bologna 9628, in Cremona 4494, in
Florenz 4000, in Mailand 12000, in Neapel 2600, in Parma 1800, in Pavia
1134, in Rom 10782, in Turin 4806, in Venedig 9163 Mitglieder. Zu den
meisten Kammern stehen die Unterstützungsvereine, die Kampfvereine und
die Genossenschaften in dem Verhältnis als »_società aderenti_«.

Das Verhältnis zu den städtischen Behörden war durchweg ein durchaus
freundliches; obgleich vielfach ausgesprochene Sozialdemokraten an
der Spitze der Kammer standen, aber gerade indem die italienischen
Arbeiter, schon bevor die Sozialdemokratie eine ausschließliche
Herrschaft erlangt hat, zu einer geordneten praktischen Mitarbeit und
Vertretung ihrer Interessen herangezogen werden, ist vorgesorgt, daß
die Arbeiterverhältnisse sich in gesunden Bahnen entwickeln.

Aber der reaktionäre Wind, der in den letzten Jahren in anderen Staaten
zur Herrschaft gelangt ist, hat auch in Italien die viel versprechende
Schöpfung gestört. Nach § 260 des Gesetzes über die Gemeindeverwaltung
dürfen die Gemeinden Ausgaben nur für gemeinnützige Zwecke beschließen.
Der Minister erforderte nun ein Gutachten des Staatsrates darüber, ob
die in den oben genannten Städten in den Etat aufgenommenen Zuschüsse
für die Arbeiterkammern als gemeinnützige Ausgaben angesehen werden
könnten, und in der Sitzung vom 12. November 1896 entschied der
Staatsrat dahin, daß die Arbeiterkammern, selbst wenn sie sich durchaus
auf ihre legalen Aufgaben beschränkten, doch nur als Einrichtungen
im Interesse einer bestimmten Klasse von Personen anzusehen seien.
Der Minister hat nicht allein durch Erlaß vom 28. November 1896
dieses Gutachten den Präfekten zur Nachachtung mitgeteilt, sondern
ist noch weiter gegangen und hat kurz darauf die Arbeiterkammern
völlig aufgehoben mit der Begründung, daß sie nicht wirtschaftliche,
sondern ausschließlich politische Zwecke verfolgten. So wird also
auch Italien vor dem Schicksale nicht verschont bleiben, daß alle
eingreifenden sozialen Reformen erst durch den Einfluß der erstarkten
Sozialdemokratie erzwungen werden müssen.

Bis zu dieser jüngsten Aera wandelte die italienische Gesetzgebung auf
der Bahn der sozialen Reform. Nicht allein wurde durch Gesetz vom 8.
Juli 1883 eine nationale Kasse für Versicherung gegen Betriebsunfälle
begründet, sondern durch Gesetz vom 15. April 1886 sind auch die
Verhältnisse der freien Hülfskassen (_Società di mutuo soccorso_) dahin
geregelt, daß Unterstützungsvereine der Arbeiter, die sich aber auch
mit Bildungszwecken befassen dürfen, durch Eintragung die Rechte der
juristischen Persönlichkeit erlangen. Endlich ist am 15. Juni 1893 ein
Gesetz über Gewerbeschiedsgerichte und Einigungsämter (_Collegii dei
probi viri_) erlassen.

Die Aufgaben, welche in anderen Ländern die Gewerkschaften übernommen
haben, sind bisher den politischen Parteien zugefallen. Insbesondere
ist die bürgerliche Demokratie, die unter der Fahne des fast als
Nationalheiligen verehrten $Mazzini$ kämpft, von je her stark mit
sozialem Oele gesalbt gewesen. Der von $Mazzini$ selbst begründete
_Patto di fratellanza_ hat schon seit mehreren Jahren sich mit anderen
ihm nicht angehörenden, aber nahe stehenden Vereinen zur Abhaltung
gemeinsamer Arbeiterkongresse verbunden, die deshalb den Namen
_congresso operaio italiano delle società affratellate ed aderente_
haben. Der XVIII. Kongreß dieser Art, der Ende Mai 1892 in Palermo
abgehalten und von 415 Brudervereinen und 274 Anschlußvereinen durch
insgesamt 217 Abgeordnete beschickt wurde, führte zu lebhaften
Auseinandersetzungen zwischen Kollektivisten und Individualisten, und
während der Kongreß von Neapel 1889 die individualistische Tagesordnung
angenommen hatte, entschied man sich hier für eine neutrale Resolution,
die lediglich die Notwendigkeit einer vollständigen politischen und
sozialen Emanzipation betont. Zugleich beschloß man die Bildung
einer umfassenden Arbeiterpartei und setzte einen Ausschuß ein, um
innerhalb sechs Monaten mit den übrigen nationalen und regionalen
Arbeiterverbänden eine _federazione dei lavoratori d'Italia_ ins
Leben zu rufen auf Grundlage der Erwägung, daß »das moderne Leben
sich ausdrückt im Kampfe des Proletariats gegen den Kapitalismus zur
Erlangung wirtschaftlicher Gerechtigkeit«.

Aber in diesen Bestrebungen ist die bürgerliche von der sozialen
Demokratie überflügelt. Bisher hatte die letztere in Italien keine
erheblichen Erfolge aufzuweisen, zumal sie an dem Anarchismus einen
starken Gegner hatte. Den Kern der sozialistischen Bewegung bildete
bisher die _Lega socialista_ in Mailand unter der geistigen Leitung
des Herausgebers der _Critica sociale_ des Advokaten $Turati$. Diese
berief auf den 2. und 3. August 1891 nach Mailand einen italienischen
Arbeiterkongreß, auf dem gleichfalls beschlossen wurde, eine
italienische Arbeiterpartei zu begründen. Der eingesetzte Ausschuß hat
dann nach umfangreichen Vorarbeiten eine konstituierende Versammlung
(_congresso per l'organizatione operaia italiano_) ausgeschrieben,
die am 14. und 15. August 1892 in Genua zusammentrat. Da man alle
Arbeitervereinigungen zugelassen hatte, so war es begreiflich, daß
es zu einer Auseinandersetzung zwischen Sozialisten und Anarchisten
kommen mußte, und obgleich die Präsidentenwahl, bei der für die
ersteren 106, für die letzteren 46 Stimmen abgegeben wurden, das
Uebergewicht der Sozialisten ergeben hatte, so räumten dieselben
doch das Feld und eröffneten am 15. August einen neuen Kongreß, auf
welchem die Gründung einer $italienischen Arbeiterpartei$ (_partito dei
lavoratori italiani_) erfolgte. Das Organ derselben ist »_La Lotta di
Classe_«. Auf dem Kongresse waren 192 Arbeiterorganisationen vertreten,
unter ihnen auch 450 _società affratellate_.

Vom 8. bis 10. September 1893 ist in Reggio (Emilia) der zweite
Parteitag abgehalten, auf dem 164 Abgeordnete anwesend waren.

Die Partei ist zweifellos als politische zu betrachten, da sie nicht
allein die Vergesellschaftung der Arbeitsmittel und der Produktion in
ihr Programm aufgenommen hat, sondern dies Ziel auch dadurch erreichen
will, daß sie sich in Besitz der staatlichen Macht setzt. Immerhin hat
sie auch rein gewerkschaftliche Zwecke, will aber diese im Rahmen des
Parteiverbandes durch besondere Organisationen verfolgen, indem sie als
Aufgaben bezeichnet:

1. den gewerkschaftlichen Kampf zur unmittelbaren Verbesserung der
Lebenslage des Arbeiters hinsichtlich der Arbeitszeit, des Lohnes, der
Fabrikordnungen u. dgl., ein Kampf, dessen Leitung den Arbeiterkammern
und den Gewerkvereinen übertragen wird;

2. einen umfassenderen Kampf zur Eroberung der politischen
Machtstellung.

Gewerkschaftliche Angelegenheiten sollen nur von den G.-V. behandelt
werden, und Mitglieder der letzteren dürfen nur Handarbeiter sein,
während an der politischen Organisation auch andere Personen teilnehmen
können.

Bei der geringen Entwickelung der politischen und gewerkschaftlichen
Arbeiterverbände ist es von Interesse, daß sich in Italien eine
eigenartige Ausbildung des $Genossenschaftswesens$ vollzogen hat, die
sich an die russischen Kartelle anlehnt. Die _società cooperative di
lavoro_ haben den Zweck, unmittelbar vom Staate, den Gemeinden und
auch Privatleuten Arbeiten zu übernehmen und so den Verdienst der
Zwischenpersonen auszuschließen. Die Mitglieder sind sämtlich Arbeiter.
Von den erzielten Ueberschüssen werden gewöhnlich erhebliche Beträge in
Reservefonds für Pensions-, Kranken- und Invalidenkassen zurückgelegt,
der Rest wird verteilt. Durch das Gesetz vom 11. Juni 1889 wird die
Gründung solcher Genossenschaften begünstigt, die denn auch bereits
unter den Pflasterarbeitern, Fuhrleuten, Handlangern, Maurern,
Steinhauern, Bildhauern, Malern, Lackierern u. s. w. ins Leben getreten
sind. Von 1889-1894 wurden an 146 Arbeitsgenossenschaften Arbeiten
im Betrage von 9-1/2 Millionen Mark vergeben. Ende 1894 bestanden
530 anerkannte Genossenschaften. Einige derselben haben sich auch zu
größeren Verbänden zusammengeschlossen.

Eine Zeit der heftigsten Verfolgung der Partei begann, als Crispi Ende
1893 zum zweiten Male das Ministerpräsidium übernahm. In Veranlassung
der Unruhen in Sizilien, für die man die Partei verantwortlich machte,
beschloß Anfang Juli 1894 die Kammer auf Vorschlag der Regierung
eine Reihe von Gesetzen, die der Regierung das Recht gaben, alle
Versammlungen der Partei zu verbieten, und sogar die Führer in
bestimmten Orten zu internieren. Am 22. Oktober 1894 wurde darauf die
»sozialistische Arbeiterpartei« durch Beschluß der Regierung aufgelöst.

Aber trotz des Verbotes gelang es, am 13. Januar 1895 einen Kongreß
nach Parma einzuberufen und im geheimen abzuhalten. Hier wurde der
Name »Italienische sozialistische Partei« angenommen und beschlossen,
daß nicht mehr Vereine als solche, sondern nur noch Einzelmitglieder
der Partei angehören können. Bei den Parlamentswahlen, die am 26. Mai
und 2. Juni 1895 stattfanden, erhielt die Partei 80000 Stimmen gegen
27000 im Jahre 1892, und obgleich man 20-25000 als Unterstützung der
Radikalen abziehen muß, so bedeutet dies doch eine starke Verdoppelung
innerhalb drei Jahren. Die Anzahl der Abgeordneten stieg von 5 auf 12.

Die Niederlage der italienischen Truppen in Adua Anfang März 1896
führte dann zum Sturze Crispis, und da auch die Verlängerung des mit
Ende 1895 ablaufenden Internierungsgesetzes von der Kammer abgelehnt
war, so war damit der Höhepunkt der Verfolgung überschritten. Der
am 11.-13. Juni 1896 abgehaltene Kongreß von Florenz zeigte eine
neue Stärkung der Partei, denn während in Reggio nur 294 Vereine
in 209 Orten vertreten gewesen waren, zählte man jetzt 450 in 420
Orten. Allerdings war die Mitgliederzahl von 107830 in Reggio auf
28000 herabgegangen, aber dies war nur die Folge des Grundsatzes der
unmittelbaren Mitgliedschaft, und die 21000 waren ausschließlich solche
Personen, die eingeschrieben waren und regelmäßig ihre Beiträge gezahlt
hatten. Die Partei verfügt über 27 Zeitungen, von denen einige, wie
»_La Lotta di Classe_«, »_Battaglia_«, »_Giustizia_«, bis zu 7500
Auflage haben. Das wissenschaftliche Organ der Partei ist die »_Critica
Sociale_«.


                VIII. Die übrigen europäischen Länder.

Wie in Italien, so haben sich auch in den noch zu erwähnenden
europäischen Ländern die meist noch sehr geringen Ansätze einer
gewerkschaftlichen Bewegung im Anschlusse an die politische
Sozialdemokratie entwickelt.

In $Dänemark$ ging die Bewegung von der Internationale aus, indem
1871 der »$Internationale Arbeiterverein für Dänemark$« gebildet
wurde, der, in eine Reihe von Sektionen für die verschiedenen
Gewerbe eingeteilt, die Beförderung von Arbeitseinstellungen und die
Schaffung von Produktivgenossenschaften als seine Aufgabe ansah. Als
1873 die Internationale polizeilich aufgelöst und verboten wurde,
bildeten die einzelnen Sektionen selbständige $Gewerkvereine$, deren
es damals 27 gab, von denen aber die Mehrzahl sich später wieder
zu einem »$Sozialdemokratischen Bunde$« zusammenschlossen. Seit
1880 ist die $Gewerkschaftsbewegung$ stärker geworden und es haben
sich in den meisten Betriebszweigen Gewerkvereine gebildet. Auf
dem sozialdemokratischen Kongreß, der Ende Juli 1892 in Kopenhagen
stattfand, wurde die Zahl der politischen Parteiangehörigen auf 15000,
diejenige der gewerkschaftlich organisierten Arbeiter auf 32000
angegeben.

Ueber die Fortschritte in den letzten Jahren geben folgende Zahlen
Anhalt:
                                                       1894     1896
  Die Gesamtzahl der gewerkschaftlich organisierten
    Arbeiter
    in Dänemark betrug                                 27841    63377
    Davon waren Mitglieder von Zentralverbänden        25576    54757
      "     "      "        "  einzelstehenden
                                 Lokalvereinen          2265     8620
    Solche Lokalvereine gab es                            45       53
    während die zentralisierten Vereine                  426      802
    betrugen, die an Gewerkschaftsverbänden bildeten      23       40
    Die Jahreseinnahmen betrugen in Kronen           317372,14 711063,61
    Die Jahresausgaben     "     "    "              261862,97 586669,83

Die Verteilung auf die einzelnen Berufe ergiebt sich aus folgender
Tabelle:

  =====================================================
      Zentralverband       |          Zahl der
                           | Lokalvereine | Mitglieder
  =========================+==============+============
    Arbeitsleute           |      96      |   19395
    Bäcker                 |      30      |     900
    Klempner               |      23      |     750
    Buchbinder             |      11      |     789
    Former                 |      36      |     982
    Glasarbeiter           |       4      |     190
    Schneider              |      60      |    2200
    Schmiede-  und         |              |
      Maschinenarbeiter    |      53      |    4657
    Textilarbeiter         |      12      |    1200
    Zimmerleute            |      61      |    3298
    Wagenbauer             |      14      |     230
    Lohngerber             |       6      |     165
    Drechsler              |      11      |     205
    Vergolder              |       2      |      44
    Maler                  |      28      |    1500
    Maurer                 |      67      |    4296
    Müller                 |      13      |     360
    Papierfabrikarbeiter   |       7      |     561
    Maschinentischler      |       9      |     517
    Sattler und Tapezierer |      30      |     450
    Schuhmacher            |      49      |    2000
    Schlachter             |      28      |     610
    Tischler               |      45      |    3422
    Tabakarbeiter          |      31      |    2461
    Buchdrucker            |      45      |    1475
    Schiffszimmerer        |       5      |     350

Außerdem giebt es noch Zentralverbände der Weißgerber, Lithographen und
der Dienstboten, die zusammen 12 Lokalvereine mit etwa 1000 Mitgliedern
hatten.

Vom 3. bis 5. Januar 1898 ist in Kopenhagen der erste reine
$Gewerkschaftskongreß$ abgehalten, auf dem 943 gewerkschaftliche
Organisationen mit 69720 Mitgliedern durch 403 Abgeordnete vertreten
waren. Hier wurde der Zusammenschluß sämtlicher Fachvereine zu einem
einheitlichen Verbande unter dem Namen: »Vereinigte Fachverbände
Dänemarks« erreicht. An dessen Spitze steht ein Zentralvorstand aus
21 Mitgliedern, zu denen noch zwei Mitglieder des Vorstandes der
Sozialdemokratischen Partei hinzutreten. Der Zentralvorstand wählt
einen geschäftsführenden Ausschuß von fünf Personen. Der Schwerpunkt
der Leitung fällt in die Einzelverbände, doch ist für wichtige Fälle
die Entscheidung des Zentralvorstandes vorbehalten, z. B. muß jeder
Streik bei ihm angemeldet werden und bedarf seiner Genehmigung,
wovon die aus dem Zentralfonds zu zahlende Streikunterstützung
von wöchentlich 10 Kronen für Männer und 6 Kronen für Frauen
abhängig ist. Die Mittel sollen durch Sondersteuern der Mitglieder
in Höhe von wöchentlich 25-50 Oere aufgebracht werden. Außerhalb
des Verbandes stehen 52 lokale Vereine in Kopenhagen mit etwa
20000 Mitgliedern. Es wurde beschlossen, für die Durchführung des
Achtstundentages einzutreten. Neben mehreren Fachorganen besitzt
auch der Gewerkschaftsbund eine eigene Wochenzeitung. Die Beiträge
belaufen sich auf jährlich 20 Oere. Es soll in der Regel kein Streik
unterstützt werden, bei dem nicht ein Versuch der gütlichen Beilegung
oder eines schiedsgerichtlichen Verfahrens gemacht ist; dabei ist der
Zentralvorstand zuzuziehen. Für die erste Woche wird Unterstützung
seitens des Verbandes nicht gezahlt[55].

  [55] Der Wortlaut des Organisationsstatutes ist in Nr. 21 des
       »Correspondenzblattes der Generalkommission der Gewerkschaften
       Deutschlands« vom 23. Mai 1898 veröffentlicht.

Auch die politischen Vereine der $Sozialdemokratie$ bilden einen
einheitlichen Verband. Die Partei besitzt im Reichstage 11
Abgeordnete und hat fünf Tageszeitungen, von denen die gelesenste,
»_Socialdemokraten_«, allein in Kopenhagen 33000, die übrigen zusammen
etwa 17000 Abonnenten haben. Daneben giebt es ein wöchentlich
erscheinendes gemeinsames Gewerkschaftsorgan, und endlich besitzen die
meisten Gewerkschaften ihr eigenes Fachblatt.

In $Norwegen$[56] gab es bis zum Jahre 1886 nur wenige und
unbedeutende Arbeitervereine, die aber kaum einen gewerkschaftlichen
Karakter trugen, sondern neben der Krankenunterstützung vorwiegend
gesellige Zwecke verfolgten. Die einzige Ausnahme bildeten die
Buchdrucker, die schon seit 1874 eine gewerkschaftliche Organisation
besitzen und auch heute an der Spitze der Bewegung marschieren.
Aus den Mitgliederbeiträgen von wöchentlich 1 Krone (= 1 Mk.
12-1/2 Pfg.) werden außer der Verbandskasse eine Streikkasse, eine
Arbeitslosigkeitskasse, eine Reisekasse, eine Krankenkasse und eine
Sterbekasse unterhalten.

  [56] Die nachfolgende Darstellung beruht auf den von Herrn Dr. $Oscar
       Jäger$ in Christiania mir gemachten Mitteilungen, die sich
       ihrerseits auf Angabe des Geschäftsführers der Norwegischen
       sozialdemokratischen Partei stützen.

Eine allgemeine gewerkschaftliche Bewegung beginnt erst seit 1886,
und ist auch heute noch wenig entwickelt. Bis 1890 gab es nur lokale
Vereine; seit dieser Zeit haben sich nicht allein die meisten Vereine
desselben Gewerbes zu Zentralvereinen zusammengeschlossen, sondern
es haben sich auch Gesamtverbände gebildet. Endlich bestehen in den
meisten größeren Städten Kartelle der verschiedenen Fachvereine.

Ende 1898 gab es folgende 13 Zentralvereine:

   1. Buchbinder        20 Vereine mit  1400 Mitgliedern
   2. Metallarbeiter    13   "      "   1200     "
   3. Tischler          12   "      "   1000     "
   4. Schneider         12   "      "   1000     "
   5. Schuhmacher       12   "      "   1000     "
   6. Maler              6   "      "    900     "
   7. Eisenbahnarbeiter 16   "      "   1000     "
   8. Bäcker            24   "      "    900     "
   9. Steinhauer        10   "      "    800     "
  10. Former             4   "      "    500     "
  11. Klempner           3   "      "    400     "
  12. Buchbinder         3   "      "    400     "
  13. Hafenarbeiter      7   "      "   1600     "
  --------------------------------------------------------
          Zusammen     142 Vereine mit 12100 Mitgliedern.

Daneben giebt es aber noch in Christiania einen Verband unter dem Namen
»$_De samwirkende Fagforeninger i Kristiania_$«, dem 50 Vereine mit
6000 Mitgliedern angehören und der eine gemeinsame Unterstützung in
Streikfällen bezweckt. Zu ihm gehören die meisten der oben aufgeführten
Vereine, soweit sie in Christiania ihren Sitz haben, daneben aber auch
noch andere nicht zu Zentralverbänden zusammengeschlossene Fachvereine.
Endlich besteht noch unter dem Namen »$_Norsk Fagforbund_$« ein Verband
von 30 Vereinen mit etwa 2000 Mitgliedern, der insofern von den
Zentralverbänden und den »_Samwirkende Fagforeninger_« unabhängig ist,
als seine Mitglieder keiner von beiden Organisationen angehören.

Zusammengenommen giebt es in Norwegen etwa 270 Fachvereine mit ungefähr
24000 Mitgliedern.

Auf dem am 2. April 1899 in Christiania abgehaltenen
Gewerkschaftskongresse, auf dem 73 Vereine mit rund 20000 Mitgliedern
durch 113 Abgesandte vertreten waren, wurde unter dem Namen
»Landesorganisation der norwegischen Fachvereine« ein Zentralverband
für das ganze Land gebildet.

Von den politischen Parteien haben sich sowohl die Sozialdemokraten wie
die Liberalen der Gewerkschaftsbewegung angenommen. Die ersteren haben
erst seit 1884 eine Organisation, indem damals auf dem Arbeitertage in
Arendal die Norwegische Arbeiterpartei ($_Det norske Arbeiderparti_$)
gegründet wurde, die zur Zeit 80 Vereine mit etwa 12000 Mitgliedern
zählt. Von den Vereinen haben 36 ihren Sitz in Christiania, 44 in der
Provinz. Der Einfluß der Sozialdemokratie überwiegt in den meisten
der obengenannten Fachvereine (mit Ausnahme der Buchdrucker) und
in den _Samwirkende Fagforeninger_, während der _Norsk Fagforbund_
den Liberalen folgt, die auch eine politische Organisation in den
»Vereinigten norwegischen Arbeitergesellschaften« ($_De forenede norske
Arbeidersamfund_$) geschaffen haben. In der Nationalversammlung hat die
Sozialdemokratie bisher noch keinen Vertreter; seitens der Hauptstadt
ist in dieselbe ein Buchdrucker gewählt, der sich zu der liberalen
Partei zählt.

In $Schweden$[57] ist ebenfalls sowohl die politische, wie die
gewerkschaftliche Bewegung bisher nur schwach entwickelt. Beide haben
erst seit 1885 begonnen; 1889 wurden die bestehenden Einzelvereine zu
einer einheitlichen $sozialdemokratischen Partei$ zusammengefaßt, deren
Mitgliederzahl auf dem Kongresse in Gothenburg 1894 auf 7000 angegeben
wurde, dagegen war sie im Juli 1897 auf 21261 angewachsen.

  [57] Die folgenden Angaben, die ich Herrn Dr. $Uppström$ in Stockholm
       verdanke, beruhen überwiegend auf dem letzten der alle 5 Jahre
       von dem Oberstatthalteramte in Stockholm veröffentlichten Bericht
       für 1890-1895.

Gewerkschaftliche Zentralverbände gab es Ende 1895 in folgenden
Gewerben: 1. Metallarbeiter, 2. Gießer, 3. Klempner und Blecharbeiter,
4. Holzarbeiter, 5. Schuharbeiter, 6. Schneider, 7. Sattler und
Tapezierer, 8. Erd- und Hafenarbeiter, 9. Maurer, 10. Maler,
11. Töpfer, 12. Böttcher, 13. Bäckereiarbeiter, 14. Buchbinder,
15. Kellner, 16. Buchdrucker. Für sämtliche Verbände war der
Vorort Stockholm mit Ausnahme der Klempner (Malmö), Schuharbeiter
(Gothenburg), Sattler und Tapezierer (Gothenburg), Erd- und
Hafenarbeiter (Helsingborg), Maurer (Malmö). Die Tabakarbeiter besitzen
einen Verband für die drei skandinavischen Länder mit dem Vorort
Stockholm.

Ueber die Mitgliederzahlen liegen nur Angaben vor von den in Stockholm
bestehenden Ortsvereinen. Von diesen hatten die Metallarbeiter 9
Vereine mit 843, die Gießer 240, die Klempner und Blecharbeiter 2
Vereine mit 161, die Holzarbeiter 7 Vereine mit 385, die Schuharbeiter
2 Vereine mit 266, die Schneider 461, die Sattler und Tapezierer 2
Vereine mit 72, die Erd- und Hafenarbeiter 2 Vereine mit 350, die
Maurer 240, die Maler 508, die Böttcher 44, die Tabakarbeiter 125
Mitglieder. Außerdem gab es in Stockholm noch 36 Fachvereine, die
keinem Zentralverbande angehörten, u. a. Bürstenbinder mit 19, Seiler
mit 20, Zuckerraffinadeure mit 35, Telegraphen- und elektrische
Arbeiter mit 70, Brauereiarbeiter mit 282, Gerbereiarbeiter mit 12,
Gasarbeiter mit 25, Handelshülfsarbeiter mit 85, Pantoffelmacher
mit 20, chemisch-technische Arbeiter mit 38, Rohrarbeiter mit 275,
Gepäckträger mit 60, Korbmacher mit 30, Porzellanarbeiter mit 32,
Buchdrucker mit 36 Mitgliedern. Die meisten dieser Mitglieder sind
gleichzeitig solche der sozialdemokratischen Partei, die in Stockholm
3500 Mitglieder besitzt. In einzelnen dieser Fachvereine, z. B. bei den
Holzarbeitern, hat die Stellung zur Sozialdemokratie schwere Kämpfe
hervorgerufen, doch haben schließlich deren Anhänger meistens den Sieg
davongetragen.

Einen Markstein der gewerkschaftlichen Entwickelung bildet
der vom 5. bis 8. August 1898 in $Stockholm$ abgehaltenen
$Gewerkschaftskongreß$, auf dem es gelang, den Zusammenschluß zu
einer $einheitlichen Landesorganisation$ herbeizuführen. Anwesend
waren 269 Vertreter für 23 Gewerkschaftsverbände, 13 Lokalvereine
und 19 »Arbeitergemeinden« (lokale Gesamtorganisationen entsprechend
den deutschen Gewerkschaftskartellen) mit insgesamt über 50000
Mitgliedern, bei weitem mehr, als bis dahin auf einem schwedischen
Arbeiterkongresse vertreten waren. Die geschaffene Landesorganisation
bezweckt durch Einfordern von Berichten eine möglichst vollständige
Uebersicht über die Wirksamkeit der Gewerkschaften zu erlangen, durch
ein Sekretariat diese Berichte zu verarbeiten und sich gegenseitig zu
unterstützen in allen Fällen, wo die Arbeitgeber durch Aussperrungen
die Organisation oder die Bestrebungen der Arbeiter auf Verbesserung
ihrer Lohn- und Arbeitsverhältnisse hindern, wo das Koalitionsrecht
bedroht ist, sowie bei erheblichen Lohnherabsetzungen. Die
Einzelvereine sollen sich zu $Zentralverbänden$ zusammenschließen,
die ihrerseits die Landesorganisation bilden; ebenso sollen örtliche
Gewerkschaftskartelle gebildet werden. Nur wenn Zentralverbände
fehlen, können die Einzelvereine unmittelbar dem Landesverbande
beitreten. Die Leitung des letzteren wird geführt durch ein aus 5
Mitgliedern bestehendes $Sekretariat$, das von einem $Ausschusse$
aus Vertretern der Zentralverbände kontrolliert wird. Die oberste
Instanz ist der $Kongreß$, auf dem alle Vereine nach ihrer Größe
vertreten sind. $Streiks$ werden nur dann unterstützt, wenn sie
von dem Sekretariat gebilligt sind und mehr als 5% der Mitglieder
umfassen. Die Mittel werden durch wöchentliche Steuern von 25 Oere
aufgebracht. Ein Hauptpunkt des Streites war die Frage, ob dem Vereine
die Zugehörigkeit zur sozialdemokratischen Partei zur Pflicht gemacht
werden sollte. Nach dreitägigen Debatten siegte die bejahende Ansicht
mit 173 gegen 83 Stimmen bei 7 Enthaltungen, jedoch wurde für den
Anschluß eine Frist von drei Jahren gestattet.

Seit mehreren Jahren hat man übrigens angefangen, eine $gemeinsame
Organisation der drei skandinavischen Länder$ ins Auge zu fassen, indem
man gemeinsame Kongresse veranstaltet, die zugleich für die politische
und für die gewerkschaftliche Bewegung bestimmt sind. So wurde auf
dem am 18. August 1892 in $Malmö$ abgehaltenen $skandinavischen
Sozialistenkongresse$ der Zusammenschluß aller Fachvereine der drei
Länder namentlich zum Zwecke des gemeinsamen Vorgehens in Lohnfragen
beschlossen. Ebenso faßte der vom 19. bis 22. Juni 1897 in $Stockholm$
stattgefundene $skandinavische Arbeiterkongreß$, auf dem 51 dänische,
24 norwegische und 101 schwedische Vertreter anwesend waren, eine
Resolution, in welcher als gemeinschaftliche Aufgabe der politischen
und der gewerkschaftlichen Arbeiterorganisation bezeichnet wurde,
die Arbeiter zum Kampfe für die Anerkennung ihrer Menschenrechte zu
sammeln, um unter den gegenwärtigen kapitalistischen Verhältnissen
die bestmöglichen ökonomischen Bedingungen und die politische
Freiheit zu erringen und die Arbeiter über die wirtschaftliche
Entwickelung und ihre Folgen aufzuklären. Um Verbesserungen in
den Existenzbedingungen der Arbeiter zu erreichen, sollen die
gewerkschaftlichen und politischen Organisationen Einfluß auf die
gesetzgebenden Körperschaften zu gewinnen suchen und bei jeder
Gelegenheit solche Fragen behandeln, die in sozialökonomischer oder
politischer Beziehung für die Arbeiter von Wichtigkeit sind. Der
gewerkschaftliche Kampf ist so lange nötig, bis die Gesellschaft selbst
die Produktionsmittel in Besitz nimmt, aber durch diesen Kampf kann
die Ausbeutung nicht abgeschafft, sondern nur gemildert werden. Als
Ziel wurde die Erringung des allgemeinen Wahlrechts bezeichnet und als
Mittel zu dessen Erreichung eine allgemeine Arbeitseinstellung ins Auge
gefaßt. Die Gewerkschaften sollen in jedem Lande von einem Sekretariate
geleitet werden und sich in allen drei Ländern bei Streiks gegenseitig
unterstützen.

Von den einzelnen Gewerben sind die $Bäcker$ bisher am besten
organisiert. Auf einem im September 1895 in Kopenhagen abgehaltenen
Kongreß der skandinavischen Bäckergesellen wurde mitgeteilt, daß in
Christiania eine Organisation besteht, die in dieser Stadt 800, im
übrigen Norwegen 500 Mitglieder zählt. Der dänische Bäckerverband
hat etwa 800 Mitglieder. Der Kongreß beschloß die Bildung eines
$skandinavischen Bäckereiarbeiterverbandes$ unter der Bedingung, daß
die drei Länder gegenseitige Reise- und Unterstützungskassen errichten,
dagegen jedes Land seine eigene Organisation behält. --

In $Rumänien$ hat die Arbeiterpartei auf ihrem Parteitage im Juni
1894 beschlossen, in allen Orten, wo Industrie vorhanden ist,
Gewerkschaftsorganisationen zu gründen. (Adresse: $Josef Schneid$,
Bukarest, _Clubul Muncitorilor Palatul Bâilor Etorie_). --

Für $Spanien$ besteht nach einer mir zugegangenen Notiz ein Nationales
Arbeitersekretariat (_M. $Antonio Garcia Quejido$, Barcelone Sadurni,
3 I_).

Für $Portugal$ hat ein im August 1892 abgehaltener und von 96
Abgeordneten besuchter Arbeiterkongreß die Bildung gewerkschaftlicher
Organisationen beschlossen, welche Widerstandskassen gründen, aber
gegen leichtfertige Streiks auftreten und daneben die Schaffung von
Arbeiterschutzgesetzen für Frauen und Kinder, von Gewerbegerichten und
Arbeitsbörsen, sowie die Unterdrückung der Gefängnisarbeit verfolgen
sollen.


IX. Nordamerika[58].

In den Vereinigten Staaten von Nordamerika sind die Vorbedingungen
für die gewerkschaftliche Entwickelung insofern denen in der
Schweiz ähnlich, als derselben keinerlei staatliche Hindernisse
entgegenstehen, ja die politische Freiheit ist in Amerika aus dem
Grunde noch unbeschränkter, als in der Schweiz, weil das Land gegen
fremde Einflüsse gesichert ist. Wenn deshalb in beiden Ländern die
Arbeiterbewegung sich nicht, wie in Deutschland, Oesterreich und zum
Teil in Frankreich in einer der Staatsgewalt feindlichen Richtung
vollzogen und überhaupt nicht eine Bedeutung erlangt hat, aus der
den übrigen Bevölkerungsklassen Gefahr drohen könnte, so liegt es
nahe genug, hierin einen inneren Zusammenhang zu finden und daraus
den Schluß zu ziehen, daß nur der Druck den Gegendruck erzeugt.
Uebrigens nimmt Amerika noch in einer anderen Beziehung gegenüber allen
europäischen Ländern eine Sonderstellung ein, nämlich insofern, als
die Bevölkerung im Verhältnis zu der Ausdehnung des Landes gering ist
und deshalb Arbeitslosigkeit, falls sie die Folge von Uebervölkerung
wäre, hier ausgeschlossen sein müßte. Wenn in Wahrheit auch in Amerika
Verkehrskrisen und Arbeitslosigkeit eine kaum geringere Rolle spielen,
als in Europa, so ist der Schluß nicht abzuweisen, daß der Grund dieser
traurigen Erscheinungen in Verhältnissen ihren Grund haben müsse, die
diesseits wie jenseits des Ozeans in gleichem Maße Geltung haben.

  [58] Vgl. H. W. $Farnam$: Die amerikanischen Gewerkvereine,
       Leipzig 1879. $Sartorius v. Waltershausen$: Die
       nordamerikanischen Gewerkschaften unter dem Einflusse der
       fortschreitenden Produktionstechnik, Berlin 1886. $Derselbe$:
       Der moderne Sozialismus in den Vereinigten Staaten von Amerika,
       Berlin 1890. W. T. $Stead$: Der Krieg zwischen Arbeit und Kapital
       in den Vereinigten Staaten, deutsch von M. $Pannwitz$, 1894.
       $Stevens$: Die Gewerkvereine der Vereinigten Staaten in $Braun$,
       Archiv für sozial. Gesetzgebung, Bd. XII. S. 695 ff.

Wie in der Schweiz, so kommt auch in Nordamerika bei der sozialen
Entwickelung ein gewisser Gegensatz des deutschen Elementes gegen das
einheimische in Betracht, der um so wichtiger ist, als hier wie dort
das erstere sich den Einflüssen des Sozialismus in weit höherem Grade
zugänglich zeigt, als einerseits das schweizerische und andererseits
das englisch-amerikanische. In beiden Ländern finden wir aber auch
innerhalb der deutschen Arbeiterschaft eine Teilung hinsichtlich der
Stellung zu der Frage des Internationalismus. Die von $Marx$ geleitete
Internationale hat hier wie dort anfangs einen nicht unerheblichen
Einfluß geübt, der aber schließlich ganz zurückgedrängt wurde. Um aber
die Parallele zwischen beiden Ländern zu vervollständigen, finden wir
endlich beiderseits die Nachwirkungen der innerhalb der Internationale
eingetretenen Spaltung zwischen Sozialisten und Anarchisten. Dagegen
ist eine Besonderheit des englisch-amerikanischen Wesens eine
eigentümliche kirchlich-religiöse Richtung und die wohl hiermit in
Verbindung stehende Neigung, auch Vereinen, deren Zweck vorwiegend
auf wirtschaftlichem Gebiete liegt, einen gewissen Ordenskarakter mit
allerlei wunderlichem Ritual zu geben, womit eine stark autoritäre
Stellung des Vorsitzenden verbunden zu sein pflegt.

Schon seit dem Ende des vorigen Jahrhunderts bestanden Gewerkvereine,
welche den englischen ähnlich waren, doch hatten sie meist nur lokalen
Karakter und haben sämtlich die Handelskrise von 1837 nicht überdauert.
Eine umfassendere Arbeiterbewegung beginnt erst nach dem Ende des
Sezessionskrieges insbesondere durch die Gründung der $_National Labor
Union_$, die sich zum erstenmale mit Erfolg der Aufgabe unterzog, alle
Gewerkvereine zu einer großen Organisation zusammenzufassen.

Die Anregung hierzu ging aus von der Gewerkschaft der Maschinenbauer,
die schon 1863 den Vorschlag machte, eine allgemeine »_National Trades
Assembly_« ins Leben zu rufen. Die Gewerkschaft der Farmer schloß
sich 1864 auf ihrem Vereinstage in Buffalo diesem Plane an und trat
zunächst mit den Maschinenbauern zu der »_Labor Reform Association_«
zusammen. Im März 1866 wurde endlich von dem Gewerkverein der
Wagenbauer ein Ausschuß eingesetzt, mit dem Auftrage, einen allgemeinen
Arbeiterkongreß einzuberufen, dessen Hauptaufgabe darin bestehen
sollte, die Agitation für den Achtstundentag einzuleiten[59]. Auf dem
Kongresse, der am 20. August 1866 zusammentrat, waren 60000 Arbeiter
vertreten. Man beschloß die Gründung eines alle Arbeiter umfassenden
Zentralvereins unter dem Namen »_National Labor Union_«, dem alle auf
dem Kongresse vertretenen Vereine beitraten, deren Hauptzweck darin
bestehen sollte, die Besserung der Arbeitsbedingungen, insbesondere
die Verkürzung der Arbeitszeit auf 8 Stunden, herbeizuführen.
Streitigkeiten mit den Arbeitgebern suchte man möglichst durch
Schiedsgerichte zu erledigen, doch wollte man im Notfalle auch
Arbeitseinstellungen durchführen. Daneben befürwortete man die Gründung
von Konsumvereinen, die Errichtung staatlicher arbeitsstatistischer
Aemter und das Zurückbehalten der öffentlichen Ländereien für wirkliche
Ansiedler im Gegensatze zu dem Verkaufe an Spekulanten. Dem Verbande
traten sehr bald 3000 lokale Gewerkschaften bei.

  [59] Mit Recht weist S. v. $Waltershausen$: Die n. a. Gewerkschaften,
       S. 28, darauf hin, daß der erste Versuch zur Bildung einer
       allgemeinen Arbeiterpartei sich abweichend von Deutschland nicht
       auf politischer, sondern auf wirtschaftlicher Unterlage vollzogen
       habe.

Die wichtigste Frage war von Anfang an die Stellung zur Politik, über
die es sowohl bei der Gründung in Baltimore, wie auch auf dem im August
1867 in $Chicago$ abgehaltenen $zweiten Jahreskongresse$ lebhafte
Auseinandersetzungen gab. Insbesondere das Organ des Verbandes,
der »_Workmen's Advocate_« trat für die politische Bethätigung
ein und ebenso der Präsident, $Sylvis$, eine der bedeutendsten
Persönlichkeiten in der amerikanischen Arbeiterbewegung, der jedoch
schon am 27. Juli 1869 starb. Seinen Bemühungen gelang es, auf dem
$dritten Jahreskongreß$ in $New York$ am 21. September 1868 die
»$Arbeiterreformpartei$« zu begründen, die freilich von der _N. L. U._
äußerlich getrennt sein, innerlich aber mit ihr in fester Verbindung
stehen sollte. Man wollte insbesondere bei den Präsidentenwahlen
gegenüber den alten großen Parteien, den Republikanern und den
Demokraten, selbständig vorgehen.

Auf dem $vierten Kongresse$ in $Philadelphia$, August 1869, war die
Beteiligung noch größer, als auf den früheren; es wurden 178571
eingeschriebene Mitglieder der _N. L. U._ gezählt. Die Stärke der
»Arbeiterreformpartei« war noch größer. Aber trotzdem begann bereits
jetzt der Rückgang. Den mehrfach begonnenen Streiks war man in
Ermangelung ausreichender Streikfonds nicht gewachsen, und der mit den
1870er Jahren beginnende Geschäftsaufschwung entfremdete die Arbeiter
den Gewerkschaften. Schon der $fünfte Kongreß$ in $Cincinnati$ am 15.
August 1870 war schwach besucht, und auf dem $sechsten$ in $St. Louis$
(7. bis 10. August 1871) waren nur noch 21 Abgeordnete anwesend; von
größeren Gewerkschaften waren nur die Bergarbeiter vertreten.

Einen Hauptgrund zu diesem Rückgange bildete die innerhalb der
»Arbeiterreformpartei« ausgebrochene Meinungsverschiedenheit über
die Frage, ob man sich auf die industriellen Arbeiter beschränken
oder auch die Kleinbauern (Farmer) heranziehen sollte. Auf einer im
Februar 1872 in $Columbus$ abgehaltenen Konferenz kam es über diese
Frage zu einer Spaltung, und so tagten am 21. August 1872 die beiden
Gruppen in getrennten Versammlungen, die eine in $Columbus$, die andere
in $Philadelphia$. Die erste der beiden Richtungen hat dann noch
zwei Kongresse, den einen 1873 in $Cleveland$, den anderen 1874 in
$Rochester$ abgehalten, doch war die Bedeutung der _N. L. U._ für das
öffentliche Leben bereits geschwunden.

Schon 1866 hatten auch eine Reihe deutscher Gewerkvereine einen
Verband, die »$Arbeiterunion$«, gegründet, die ein Blatt unter
gleichem Namen herausgab. In demselben fanden anfangs die beiden
Richtungen, von denen die eine die Interessengemeinschaft von Kapital
und Arbeit betonte, während die andere sozialdemokratische Grundsätze
verfolgte, gleichzeitig Vertretung, doch erlangte die zweite Richtung
allmählich das Uebergewicht, und als das Blatt bei Beginn des
deutsch-französischen Krieges gegen Deutschland Stellung nahm, war die
Mißstimmung so groß, daß es am 17. September 1870 einging.

Die »$Internationale Arbeiterassoziation$« hatte bis zum Ende der
1860er Jahre in Amerika wenig Boden zu fassen vermocht. Als in der
_National Labor Union_ die durch $Sylvis$ vertretene Richtung das
Uebergewicht erlangte, suchte sie mit jener Verbindungen anzuknüpfen,
die dahin führten, daß die _N. L. U._ sich auf dem Kongreß in Basel
1869 durch zwei Abgesandte vertreten ließ. Auch gelang es mehrfach,
auf dem Boden der Internationale stehende deutsche Arbeitervereine
ins Leben zu rufen und Sektionen der verschiedenen Nationalitäten
zu begründen, obgleich der Höchstbestand der Mitgliederzahl niemals
4-5000 überschritten hat; bereits 1873 war dieselbe wieder auf 2-3000
und Anfang 1874 auf 1800-2000 zurückgegangen. Diese Sektionen, deren
man Anfang 1871 erst 6, am Ende des Jahres aber bereits 24 zählte,
setzten ein Zentralkomitee ein, das mit dem Londoner Generalrate in
engster Verbindung stand. Am 6. Juli 1872 wurde in New York der $erste
Kongreß der Internationale$ in Amerika abgehalten, auf dem 22 Sektionen
vertreten waren und ein Föderalrat, bestehend aus 3 Deutschen, 2
Franzosen, 2 Irländern, 1 Schweden und 1 Italiener, eingesetzt wurde.
Die eingeborenen Amerikaner fehlten. Hinsichtlich der auf dem Kongreß
im Haag 1872 vollzogenen Spaltung der Anhänger von $Marx$ und $Bakunin$
trat der amerikanische Verband durchaus auf die Seite der ersteren.
Dieser Rückhalt war auch der Grund, weshalb der Kongreß im Haag auf
Vorschlag von $Marx$ den Beschluß faßte, den Sitz des Generalrates von
London nach New York zu verlegen.

Entsprechend dem von $Marx$ gegebenen Rate, die Erringung politischer
Macht durch Anlehnung an die wirtschaftlichen Forderungen zu
unterstützen, suchte man auch in Amerika im weitesten Umfange
internationale Gewerkschaften ins Leben zu rufen, doch war der mit
dem Jahre 1873 beginnende gewerbliche Niedergang diesen Bestrebungen
sehr ungünstig. Die traurigen geschäftlichen Verhältnisse, die
bis 1879 andauerten, führten auch zu einer Spaltung innerhalb der
Arbeiterschaft. Ein Teil derselben unter Führung der deutschen
Arbeitervereine, die sich im März 1872 in der »Arbeiterzeitung«
ein wertvolles Organ geschaffen hatten, forderte gegenüber der
allgemeinen Not staatliche Hilfe, insbesondere Beschäftigung der
Arbeitslosen, Außerkraftsetzung der Mietgesetze, Verteilung von
Lebensmitteln $u. s. w.$ Andere gingen noch weiter und verlangten die
Einführung der Volksabstimmung über jedes Gesetz und die Beschränkung
des Vermögensbesitzes auf 300000 Dollars. Auch griff man zu dem
bedenklichen Mittel öffentlicher Umzüge, die zu Konflikten mit der
Polizei führten.

Es scheint übrigens weniger die sachliche Meinungsverschiedenheit,
als persönliche Gegensätze und der Unabhängigkeitsdrang gegenüber dem
Generalrate der Internationale gewesen zu sein, was zu der Spaltung
führte und den Generalrat veranlaßte, zunächst den Föderalrat der
amerikanischen Föderation aufzulösen und einige andere Sektionen bis
zum nächsten Kongresse zu suspendieren. Dieser, der $zweite$ und
letzte amerikanische $Kongreß$ der Internationale wurde am 11. April
1874 in $Philadelphia$ abgehalten. Es gelang, die Unzufriedenen aus
der Partei auszuschließen; um den Föderalrat zu überwachen, wurde
eine Kontrollkommission eingesetzt. Die »Arbeiterzeitung« wurde zum
offiziellen Organ erklärt, aber der Kontrollkommission unterstellt.

Die Ausgeschlossenen, die im allgemeinen mehr das einheimische
amerikanische Element darstellten, gründeten jetzt ihrerseits im Sommer
1874 die »$sozialdemokratische Arbeiterpartei von Nordamerika$«.
In einer Konferenz am 4. Juli 1874 in New-York wurden Programm und
Statuten angenommen. Anfangs machte sich innerhalb der Partei der
Gegensatz zwischen Lassalleanern und Marxisten sehr stark geltend,
aber nachdem in Gotha die Einigung der deutschen Sozialisten vollzogen
war, gelang es auch für Amerika, auf dem vom 4. bis 6. Juli 1875 in
$Philadelphia$ abgehaltenen $ersten Jahreskongresse$ grundsätzlich
eine Einigung aller sozialistischen Gruppen zu beschließen, deren
Durchführung dann auf dem Kongresse in Pittsburg am 16. April 1876
in der Weise zustande kam, daß man erklärte: 1. die zu schaffende
Arbeiterorganisation aller Sozialisten Amerikas soll eine nationale mit
internationalen Tendenzen sein; 2. sie soll zentralistisch gerichtet
sein; 3. die Partei wird für die Schaffung von Gewerkschaften mit
nationaler und internationaler Grundlage Sorge tragen; 4. es soll
eine internationale beratende Behörde eingesetzt werden. Der Versuch,
auf einer gleichzeitig tagenden Versammlung eine Einigung auch mit
den anderen politischen Gruppen, insbesondere den Greenback-Leuten,
zustande zu bringen, mißlang.

Die Internationale hatte bei diesen Verhandlungen im Bewußtsein ihrer
Schwäche weitgehende Zugeständnisse machen müssen, jedenfalls hatte sie
durch die Schaffung einer nationalen Arbeiterpartei für Amerika ihre
Bedeutung verloren, und da, wie der letzte Bericht des Generalrates
hervorhebt, der Verkehr mit den europäischen Ländern sich auf einen
unerheblichen Briefwechsel mit einigen Personen beschränkte, Beiträge
aber überhaupt nicht mehr eingingen, so hielt der Generalrat es für
richtig, die $Internationale auch formell aufzulösen$. Er berief
eine Delegiertenkonferenz nach $Philadelphia$ auf den 15. Juli 1876,
auf der aber nur 14 amerikanische und keine einzige europäische
Sektion vertreten waren und sprach seine Ansicht dahin aus, daß die
Internationale Arbeiterassoziation als nicht mehr vorhanden anzusehen
sei. Es wurde dann auch die Auflösung einstimmig beschlossen.

Am 22. Juli 1876 wurde die neue Partei unter dem Namen: »Arbeiterpartei
der Vereinigten Staaten« oder »_Workingmen's Party of the United
States_« in Philadelphia formell begründet. Das Programm fordert,
daß alle Arbeitsmittel, Grund und Boden, Maschinen, Verkehrswege
Eigentum der Gesellschaft werden und an Stelle der Lohnarbeit die
genossenschaftliche Produktion trete. Die Gewerkschaften wurden als
Vorstufe zur sozialistischen Organisation gutgeheißen. Zu Organen der
Partei wurden der »_Labor Standard_«, die »Arbeiterstimme« und der
»Vorbote« bestimmt.

Aber der Streit der Meinungen war nur äußerlich beigelegt und machte
sich bald von neuem geltend, insbesondere gab es zwischen den beiden
neu geschaffenen Organen der Partei, dem Vollziehungsausschusse
in Chicago und dem Aufsichtsrate in New-Haven lebhafte Fehde.
Die Gemäßigten und die Radikalen bekämpften sich heftig über die
prinzipielle Frage, ob die politische oder die gewerkschaftliche
Richtung in den Vordergrund zu stellen sei. Die früheren Mitglieder
der Internationale vertraten im allgemeinen mehr die gemäßigte,
insbesondere die gewerkschaftliche Richtung, sie suchten mit den
bestehenden Gewerkvereinen enge Fühlung zu halten und gründeten eine
_International Labor Union_, die sich jedoch schon 1880 wieder auflöste.

Die Jahre 1876-78 standen unter dem Zeichen der durch die
wirtschaftliche Notlage hervorgerufenen großen Streiks, die überwiegend
mit einem Mißerfolge der Arbeiter endeten. Das hatte zur Folge,
daß die öffentliche Meinung in Arbeiterkreisen sich mehr von der
gewerkschaftlichen Richtung ab- und der politischen zuwandte. Ja es
bildeten sich die berüchtigten $_Molly Maguires_$, Geheimbünde, die
Gewaltthätigkeiten und Aufstände hervorriefen und gewaltsam unterdrückt
werden mußten. Ein Ausfluß dieser Stimmung war auch die auf dem
$Kongreß$ in $Newark$ vom 25. bis 31. Dezember 1877 beschlossene
Abänderung der bisherigen Bezeichnung »Arbeiterpartei der Vereinigten
Staaten« in »$Sozialistische Arbeiterpartei Nordamerikas$«. Die
gewerkschaftliche Richtung unter Führung von $Strasser$ wurde in
den Hintergrund gedrängt und ein selbständiges Auftreten bei der
Präsidentschaftswahl beschlossen. Auch die Mitgliederzahl hob sich auf
etwa 10000, die in 25 Staaten etwa 100 Sektionen bildeten.

Aber dieser Aufschwung der Sozialdemokratie fand rasch sein Ende
mit der im Jahre 1879 wieder beginnenden günstigern Entwicklung der
wirtschaftlichen Verhältnisse. Die Mitgliederzahlen der Vereine
schmolzen zusammen wie Schnee vor der Sonne, und auf dem vom
26. Dezember 1879 bis 1. Januar 1880 in Alleghany abgehaltenen
Jahreskongreß wurde berichtet, daß nur noch 1500 Mitglieder ihre
Beiträge zahlten. Man versuchte deshalb, durch Sendboten aus
Deutschland zu wirken, und verschiedene Parteiführer, insbesondere
$Fritzsche$ und $Viereck$, unternahmen große Agitationsreisen, jedoch
ohne nennenswerten Erfolg.

Auch die in Deutschland zurückgedrängte sozialrevolutionäre Richtung
glaubte in Amerika neuen Boden zu finden, und ihre Vertreter,
insbesondere $Hasselmann$ und $Most$, bearbeiteten denselben mit dem
Feuereifer des Fanatismus. In der That gelang es, am 14. Oktober 1883
in $Pittsburg$ einen Kongreß der Sozialrevolutionäre und Anarchisten
zustande zu bringen, auf dem Abgesandte aus 26 amerikanischen
Städten anwesend waren; auch einige Vertreter aus dem Auslande waren
erschienen. Man beschloß, eine $neue Internationale$ zu begründen und
gab dem neuen Verbande, der zunächst für Amerika wirken sollte, den
alten Namen: »Internationale Arbeiterassoziation« oder »$_International
Working Peoples' Association_$«; er betrachtete sich als einen Zweig
der auf dem Londoner Weltkongreß[60] am 14. Juli 1881 ins Leben
gerufenen neuen Internationale, die allerdings ihr Dasein nur auf dem
Papiere führte, denn das dort errichtete Auskunftsbureau hatte schon
längst seine Thätigkeit wieder eingestellt.

   [60] Vgl. unten S....

Die Organisation des neuen Verbandes war dem Prinzip gemäß durchaus
föderalistisch, die Sektionen hatten weitgehende Autonomie. Der
verbindende Gedanke war die Ueberzeugung von der Notwendigkeit einer
»Propaganda der That«; Beteiligung an der Politik wurde grundsätzlich
verworfen. Hinsichtlich der Gewerkschaften erklärte man: »Wir erblicken
in solchen Gewerkschaften, die auf radikalen Prinzipien beruhen und
die Abschaffung der Lohnarbeit erstreben, die Grundlage zu einem
besseren Gesellschaftssystem. Andrerseits sind wir entschlossen,
alle Organisationen, welche auf reaktionären Prinzipien beruhen, zu
bekämpfen, indem sie Feinde der Arbeiterklasse und ein Hindernis von
Humanität und Fortschritt sind.« Schiedsgerichte wurden, als für die
Arbeiter wertlos, unbedingt verworfen.

Das Verhältnis der neuen Internationale zu der sozialdemokratischen
Arbeiterpartei wurde, nachdem die zunächst, insbesondere auf dem in
Baltimore vom 26. bis 28. Dezember 1883 abgehaltenen Kongresse der
letzteren gemachten Versuche einer Annäherung gescheitert waren,
bald ein immer feindlicheres und die gegenseitigen Angriffe in den
Parteiblättern immer heftiger.

Hatte schon die bisherige Entwicklung den Beweis geliefert, daß die
praktisch veranlagten Amerikaner für die sozialistischen Bestrebungen
einen durchaus ungeeigneten Boden bildeten, denn auf dem im Mai 1883 in
Kopenhagen abgehaltenen Parteitage der deutschen Sozialdemokratie wurde
die Zahl der amerikanischen Genossen auf nur 2000 angegeben, so waren
die nächsten Jahre noch wesentlich ungünstiger. Der wirtschaftliche
Aufschwung im Anfange der 80er Jahre hatte für die Arbeiter den Anlaß
gegeben, in eine umfassende Bewegung zur Erringung des Achtstundentages
einzutreten. Aber die unternommenen Ausstände hatten wenig Erfolg,
führten dagegen vielfach zu Unruhen und Gewaltthätigkeiten, bei denen
insbesondere die sozialrevolutionäre Partei eine Rolle spielte. Die
schärfste Zuspitzung fanden diese Dinge in Chicago, wo vom 1. bis
4. Mai 1886 umfassende Straßenkämpfe stattfanden, bei denen durch
das Werfen von Dynamitbomben sieben Polizisten getötet und 60 schwer
verwundet wurden. Ihre Sühne fand diese Schreckensthat in der am 11.
November 1887 in Chicago erfolgten Hinrichtung der vier Anarchisten
$Spies$, $Parsons$, $Fischer$ und $Engel$. Aber die Folge dieser
Ereignisse war zugleich eine allgemeine Abneigung gegen alles, was
mit der sozialen Revolution kokettierte, und obgleich davon in erster
Linie die _International Working Peoples' Association_ betroffen
wurde und deren Schwächung ihrer Gegnerin, der sozialdemokratischen
Arbeiterpartei scheinbar hätte zu gute kommen müssen, so wandte sich
die Stimmung doch auch gegen sie, und indem Streitigkeiten persönlicher
Art noch hinzutraten, machte sich bald ein starker Rückgang bemerkbar,
ja $Most$ berechnet in seiner »Freiheit« die Mitgliederzahl für den
Sommer 1889 auf nur noch 780.

Die $Gewerkvereine$ hatten sich inzwischen kräftig entwickelt, und in
der Not sahen sich die Vertreter der politischen Richtung gezwungen,
die soeben noch als Aschenbrödel behandelte Gewerkschaftsbewegung
wieder in den Vordergrund zu rücken, wobei ihnen der schon nach 2-3
Jahren wieder einsetzende wirtschaftliche Rückgang wesentlich zu
statten kam.

So gelang es, in den meisten größeren Städten $_central labor unions_$
zu gründen, in denen überwiegend ungelernte Arbeiter vertreten waren
und die stark unter sozialistischem Einflusse standen. Die älteren,
mehr konservativen Gewerkschaften der gelernten Arbeiter fanden sich
meist zu sog. $_Trade Assemblies_$ zusammen, lokalen Verbänden,
die zunächst gegenseitige Unterstützung und erst in zweiter Linie
politische Thätigkeit bezweckten.

Die weitere Entwicklung knüpft sich vor allem an zwei große Verbände,
die in der amerikanischen Arbeiterbewegung eine erhebliche Bedeutung
erlangt haben.

Der erste derselben ist der Orden der Ritter der Arbeit ($_Knights
of Labor_$), der 1869 in Philadelphia von dem Schneider $Stevens$
begründet wurde, sich aber bald zu einem alle Berufszweige umfassenden
Bunde erweiterte. Er war anfangs ein Geheimbund und geriet dadurch,
daß er die Geheimhaltung seiner Einrichtungen auch im Beichtstuhle
forderte, in Gegensatz zu der katholischen Kirche, den er durch
Nachgeben beendigte. Seitdem wird er von katholischer Seite begünstigt;
übrigens hat er den Karakter als Geheimbund 1881 aufgegeben und seine
Statuten in dem Bundesblatte (_Journal of the Knights of Labor_)
bekannt gegeben.

Der Zweck des Ordens ist die allgemeine Hebung der Arbeiterklasse,
insbesondere die gemeinsame Vertretung der Arbeiterinteressen gegenüber
den Unternehmern. Aber seine Organisation ist insofern abweichend von
derjenigen der eigentlichen Gewerkvereine, als er sich $nicht auf die
Berufszugehörigkeit stützt$, sondern alle Arbeiter ohne Unterschied,
insbesondere also gelernte und ungelernte vereinigt; selbst andere,
nicht den Arbeiterkreisen angehörende Personen können ihm beitreten,
doch dürfen sie nicht 1/4 der Gesamtmitgliederzahl übersteigen. Auch
gegen die Unterschiede der Religion, Nationalität und Rasse ist er
durchaus gleichgültig und gestattet nicht allein den Negern, sondern
unter gewissen Beschränkungen sogar den Chinesen den Eintritt.
Endlich steht er allen politischen Anschauungen grundsätzlich neutral
gegenüber, und Sozialisten wie Anarchisten sind in ihm vertreten.

In den letzteren Jahren haben die sozialistischen Ideen sich etwas
mehr Boden verschafft, insbesondere wurde 1894 das noch zu erwähnende
von der _Federation of Labour_ abgelehnte Programm angenommen.
Dasselbe erklärt sich für Zusammenschluß aller Arbeiter- und
Farmerorganisationen zu einer einzigen politischen Partei und fordert:
»1. Obligatorischen Schulbesuch; 2. unmittelbare Gesetzgebung; 3.
gesetzlichen Achtstundentag; 4. sanitäre Ueberwachung der Werkstätten,
der Bergwerke und des Hauses; 5. ausgedehnte Unfallversicherung
seitens der Arbeitgeber; 6. Abschaffung des Kontraktsystems bei allen
öffentlichen Arbeiten; 7. Abschaffung des Schwitzsystems; 8. Erwerb
von Straßenbahnen, Gas- und elektrischen Werken seitens der Gemeinden
zum Zwecke öffentlicher Verteilung von Licht, Wärme und Betriebskraft;
9. Ankauf der Telegraphen, Telephone, Eisenbahnen und Bergwerke durch
den Staat; 10. gemeinsamen Besitz des Volkes an allen Mitteln der
Produktion und Güterverteilung; 11. Volksabstimmung (Referendum) bei
allen Gesetzen.«

Auf den Mitgliedskarten der $Arbeitsritter$ ist deren Standpunkt in
folgender Weise bezeichnet:

»Die Ritter der Arbeit bilden die größte Arbeiterorganisation der
Welt. Sie sind die einzige Organisation, die -- neben dem Eintreten
für möglichst günstigen Lohn, kurze Arbeitszeit und sonstige Vorteile
-- die der industriellen Ungerechtigkeit zu Grunde liegenden
Ursachen zu beseitigen sucht. Sie überlassen jedem Gewerbe und jedem
örtlichen Zweigvereine die selbständige Regelung der Verhältnisse
des betreffenden Gewerbes oder Ortes und können doch vermöge ihrer
Organisation, falls nötig, ihre Kräfte rasch zusammenfassen. Sie
streben nach der Beseitigung des kapitalistischen Systems der
Produktion und des Austausches, wollen aber, in der Ansicht, daß
Reformen nur wohltätig und von Dauer sein können, wenn sie auf der
Ueberzeugung eines gebildeten und einsichtigen Volkes beruhen, ihre
Ziele allein durch den Appell an die Vernunft und das Gewissen,
niemals auf gewaltsame Weise erreichen. Sie laden alle ehrlichen
und nützlichen, mit der Hand oder geistig thätigen Arbeiter zur
Mitgliedschaft ein ohne jede Rücksicht auf Religion, Rasse oder
Abstammung.«

Trotz dieser sozialistischen Anwandlungen hat der Orden sich nicht
allein gegenüber dem Anarchismus wegen seiner ungesetzlichen Haltung
durchaus gegensätzlich gestellt und z. B. die Attentate in Chicago
scharf getadelt, sondern auch zu der Sozialdemokratie wegen ihres
antireligiösen Verhaltens eine ablehnende Stellung eingenommen.
Die Hauptziele sind neben Erhöhung der Löhne und Herabsetzung der
Arbeitszeit insbesondere die Erringung des Achtstundentages, die
Errichtung arbeitsstatistischer Aemter, das Verbot der Kinderarbeit
und Sicherung gegen gesundheitsschädliche Einflüsse, Einschränkung der
Gefängnisarbeit, sowie die Einrichtung von Produktivgenossenschaften
und Konsumvereinen. Auf staatlichem Gebiete erstrebt der Bund die
Verstaatlichung der Telegraphen und Eisenbahnen, die Einrichtung von
Postsparkassen, die Reform des Münzwesens insbesondere durch freie
Silberprägung, die Zurückbehaltung der öffentlichen Ländereien für
wirkliche Bebauer und die Einführung der progressiven Einkommensteuer.
Endlich legt man das Hauptgewicht auf die Einschränkung der
Einwanderung, da diese ein Ueberangebot von Arbeitskräften erzeugt. Die
wirtschaftlichen Ziele sucht man in erster Linie durch Selbsthülfe,
insbesondere auf friedlichem Wege durch Verhandlungen mit den
Unternehmern und Schiedsgerichte zu erreichen, scheut aber auch vor
Arbeitseinstellungen nicht zurück, wie denn große Streiks seitens
des Bundes durchgeführt sind. Soweit auf diesem Wege Abhülfe nicht zu
erreichen ist, verlangt man das Eingreifen der staatlichen Gesetzgebung
ohne scharf ausgesprochenes Prinzip. In die eigentliche Politik hat
man, abgesehen von der 1886 bei den New-Yorker Gemeindewahlen dem
bekannten Bodenreformer $Henry George$ gewährten Unterstützung, sich
nur insoweit eingemischt, als man bei den Wahlen die Kandidaten zu
gewissen Zusagen zu bestimmen suchte; der Wunsch, auf Schaffung einer
selbständigen Arbeiterpartei neben Republikanern und Demokraten
hinzuwirken, ist allerdings seit Jahren laut geworden, bisher aber ohne
Erfolg geblieben.

Für die $Organisation$ des Bundes bilden die Grundlage die $_local
assemblies_$, Ortsvereine, in denen die Mitglieder ohne Unterschied der
Rasse, der Religion und des Berufes vereinigt sind, nur in größeren
Städten nimmt man diese Unterschiede zur Unterlage für Sondergruppen.
Meist sind Frauen den allgemeinen Vereinen zugeteilt, doch giebt es
einige Ortsvereine, die nur aus Frauen bestehen. Die Ortsvereine
werden zu Bezirksverbänden ($_district assemblies_$) vereinigt, über
denen die $_General Assembly_$ steht, die jährlich zusammentritt und
die oberste Instanz bildet. Sie wählt den Großmeister ($_Grand Master
Workman_$), der sehr weitgehende Befugnisse besitzt, jedoch von einem
$Aufsichtsrate$ aus 5 Mitgliedern kontrolliert wird.

Großmeister war von 1869 bis 1879 der Begründer des Ordens, $Stevens$,
der dann durch $Powderley$ ersetzt wurde; der letztere ist ebenso,
wie sein Vorgänger, aus den niedrigsten Verhältnissen hervorgegangen
und hat neben einem außerordentlichen Organisationstalente eine große
Mäßigung insbesondere in den Verhandlungen mit den Unternehmern
bewiesen. Auf dem Kongresse in Philadelphia 1893 wurde er wegen
des zurückgegangenen Einflusses des Ordens und der unzweckmäßigen
Verwendung der Gelder lebhaft angegriffen und legte, nachdem er nur mit
geringer Mehrheit wiedergewählt war, sein Amt nieder. Sein Nachfolger
wurde R. $Sovereign$, ein Mann, der zuerst _cowboy_, dann Steinhauer
und endlich Journalist gewesen war, auch bereits in der Politik eine
Rolle gespielt hatte und dem Orden seit 1887 angehörte. Seine Wahl
bedeutete den Sieg der westlichen über die bis dahin herrschend
gewesene östliche Gruppe, hat aber eine Verschiebung der allgemeinen
Richtung innerhalb des Bundes nicht zur Folge gehabt.

Der $äußere Entwickelungsgang$ drückt sich aus in der Zahl der
Mitglieder. Dieselbe hatte in den ersten Jahren nach der Gründung
schon einmal 80000 betragen, war aber 1878 auf 12000 zurückgegangen,
1883 betrug sie 52000, 1884 71000, 1885 111000, Anfang 1886 etwa
200000 und am 1. Juli 1886 sogar 752430; schon am 1. Juli 1887 war
sie wieder auf 585127 und am 1. Juli 1888 aus 425038 zurückgegangen.
Auf der Nationalkonvention (Generalversammlung) in St. Louis 1892
waren angeblich 241000, in Philadelphia 1893 nur noch 212000 Arbeiter
vertreten und in New-Orleans im November 1894 wurde nur erwähnt, daß
der Bestand an Mitgliedern noch weiter zurückgegangen sei. Später
scheint wieder ein Aufschwung eingetreten zu sein, denn für 1897 wird
die Mitgliederzahl auf 325000 angegeben[61].

  [61] Bei W. T. $Stead$ a. a. O., S. 113.

Der Orden hat einen ausgesprochen $amerikanischen Karakter$. Aus diesem
erklärt sich auch seine Abneigung gegen die Einflüsse der deutschen
Sozialdemokratie, denn er fordert von seinen Mitgliedern, daß sie die
aus ihrer früheren Heimat mitgebrachten Anschauungen und Besonderheiten
völlig aufgeben und sich ganz als Amerikaner fühlen. Allerdings hat
er auch außerhalb Amerikas, insbesondere in England und Belgien[62],
Vereine zu gründen versucht, aber doch nur mit ziemlich geringem
Erfolge. Dadurch, daß er keinen Unterschied zwischen gelernten und
ungelernten Arbeitern macht, ja sich hauptsächlich auf die letztern
stützt, erhält er ein gewisses anti-aristokratisches Gepräge.

  [62] Vergl. oben S....

Die staatssozialistischen Neigungen, die sich eine Zeit lang stark
geltend machten, sind auch in neuerer Zeit mehr zurückgetreten, nachdem
man die Erfahrung gemacht hat, daß die im Parlament durchgesetzten
arbeiterfreundlichen Gesetze, insbesondere das Gesetz über den
achtstündigen Arbeitstag für Regierungsarbeiter lediglich auf dem
Papiere stehen geblieben und von den Behörden nicht befolgt sind, so
daß man jetzt von der Stärkung der eigenen wirtschaftlichen Kraft
der Verbände sich mehr Erfolg verspricht, als von der Gesetzgebung.
Doch haben die großen Ausstände der letzten Jahre, der Minenarbeiter
in Idaho und Tennessee, der Eisenbahnarbeiter in Buffalo, der Eisen-
und Stahlarbeiter der Carnegie'schen Werke in Homestead und endlich
der große Pulman-Streik bewiesen, daß auch hier die Macht des großen
Kapitals überwiegt.

Bildet der hervorgehobene Umstand, daß der Orden der Arbeitsritter eine
Sonderung der Arbeiter nach Berufen nicht zuläßt, den Grund, weshalb
er als Gewerkverein im engeren Sinn nicht zu betrachten ist, so trägt
dagegen der zweite große Verband durchaus diesen Karakter. Es ist das
die $_American Federation of Labour_$.

Im Jahre 1881 hatten mehrere große Gewerkschaften in $Pittsburg$ unter
dem Namen »$_Federation of organised Trades and Labor Unions_$« einen
allgemeinen nationalen Verband gegründet, der auf jährlichen Kongressen
zu den die Arbeiter betreffenden gesetzlichen Einrichtungen Stellung
nehmen wollte. Der Verband stand den sozialistischen Ideen ziemlich
ablehnend gegenüber, und auf den Kongressen in $Pittsburg$ 1881 und
$Cleveland$ 1882 wurden die Anträge, die Verstaatlichung des Grund und
Bodens in das Programm aufzunehmen, mit großer Mehrheit verworfen.
Erst 1883 auf dem III. Kongreß in $New York$ wurde die Forderung der
Ueberführung der Eisenbahnen und Telegraphen in das Eigentum des
Staates zugestanden.

Auf dem im Oktober 1884 in $Chicago$ abgehaltenen IV. Kongresse
beschloß man, für die Erringung des Achtstundentages und die Feier
des 1. Mai einzutreten, wiederholte auch diesen Beschluß auf dem
V. Kongresse in $Washington$ im Dezember 1885, erzielte aber wenig
praktische Erfolge. Auf dem VI. Kongresse in $Columbus$ im Dezember
1886 änderte der Verband seinen Namen und bezeichnet sich seitdem als
»_$American Federation of Labor$_«.

Der Grundkarakter ist durchaus derjenige eines gewerkschaftlichen
Zentralverbandes, der sich aus einer Reihe einzelner nach Berufen
getrennter Vereine zusammensetzt. Zweck des Bundes ist die Weckung des
Klassen- und Solidaritätsgefühls der Arbeiter. Das nächste Ziel bildet
die Durchführung des Achtstundentages. Der Politik steht man sehr
kühl gegenüber, und der langjährige Präsident Samuel $Gompers$, der
sich vom einfachen Zigarrenarbeiter zu seiner jetzigen einflußreichen
Stellung emporgearbeitet hat, gilt den deutschen Sozialdemokraten
geradezu als der Typus eines »Nur-Gewerkschaftlers«, gegen den man die
schärfsten Angriffe richtet. Neben dem Präsidenten, der weitgehende
Machtvollkommenheit besitzt, besteht ein Exekutivausschuß aus vier
Mitgliedern. Bei kleinen Streiks, die nicht über 5 Wochen dauern,
erfolgt die Bewilligung der Unterstützung durch den Präsidenten,
in anderen Fällen findet Urabstimmung unter sämtlichen zum Bunde
gehörigen Vereinen statt. Das Organ des Bundes ist der seit März 1894
erscheinende »_American Federationist_«.

In neuester Zeit haben hinsichtlich der Stellung zum $Sozialismus$
heftige Kämpfe stattgefunden. Schon auf dem im Dezember 1892
in $Philadelphia$ abgehaltenen Kongresse neigte etwa 1/4 der
Abgeordneten nach dieser Richtung, insbesondere hinsichtlich einer
von den bestehenden Parteien unabhängigen Arbeiterpolitik und der
Verstaatlichung der Produktionsmittel. Die Mehrheit jedoch beschränkte
diese Forderung auf die Verkehrsmittel und erklärte die Bildung einer
selbständigen Arbeiterpartei solange für aussichtslos, wie die Arbeiter
nicht in wesentlich größerem Umfange an den Organisationen sich
beteiligten.

Auf dem Kongresse in $Chicago$ im Dezember 1893 setzte sich
dieser Kampf fort, indem der Sozialist $Morgan$ einen Antrag
einbrachte, der eine unabhängige Arbeiterpolitik verlangte und
folgende Einzelforderungen aufstellte: 1. Schulzwang; 2. direkte
Gesetzgebung[63]; 3. gesetzlicher achtstündiger Arbeitstag; 4.
Sanitäre Inspektion für Fabriken, Bergwerke und Arbeiterwohnhäuser;
5. Haftpflichtgesetz; 6. Abschaffung des Kontraktsystems bei
öffentlichen Arbeiten; 7. Beseitigung des Schwitzsystems; 8. Uebernahme
der Straßenbahnen, Gasanstalten und elektrischen Anlagen durch die
Stadt; 9. Verstaatlichung der Telegraphen, Telephone, Eisenbahnen und
Bergwerke; 10. Verstaatlichung aller Produktionsmittel; 11. Einführung
des Referendums für die gesamte Gesetzgebung. Der Kongreß lehnte es
jedoch ob, zu diesen Forderungen Stellung zu nehmen, indem er sie
lediglich den Arbeiterverbänden zur Erwägung überwies mit dem Ersuchen,
ihre Vertreter zur nächsten Jahreskonvention über die aufgeworfenen
Fragen zu instruieren.

  [63] Es ist nicht recht verständlich, was damit gemeint ist,
       denn die Forderung dahin zu verstehen, daß die Gesetze nicht von
       Vertretungskörpern endgültig gemacht, sondern dem Volke selbst
       zur Urabstimmung unterbreitet werden, scheint nicht angängig, da
       dies schon unter Ziffer 11 (Referendum) ausgesprochen ist.

Dieser nächste Kongreß, der am 12. Dezember 1894 in $Denver$ stattfand,
entschied gegen die Sozialisten. Zunächst wurde die Forderung einer
unabhängigen Arbeiterpolitik verworfen. Dann wurden die mitgeteilten
Punkte 1-9, 11 angenommen, Ziffer 10 dagegen abgelehnt. Endlich wurden
bei der Gesamtabstimmung für das so geschaffene Programm nur 735,
dagegen aber 1173 Stimmen abgegeben, so daß es verworfen war, wobei die
Sozialisten sich der Abstimmung enthielten.

Auf diesem Kongresse, bei dem als Vertreter der englischen _trade
unions_ John Burns und David Holmes anwesend waren, wurde übrigens der
Sitz des Verbandes von New York nach Indianapolis verlegt und ebenso
an Stelle von Gompers zum Präsidenten $Mac Bride$ gewählt, eine Wahl,
die nicht eine prinzipielle Aenderung der Haltung, sondern nur den Sieg
des Westens über den Osten bedeutete. Bride war früher Kohlengräber
und wurde dann zum statistischen Beamten des Staates Ohio berufen; er
ist ebenso wie sein Vorgänger Gegner des Sozialismus und wird sogar
als noch weiter rechts stehend betrachtet. Uebrigens wurde schon nach
zwei Jahren Gompers mit großer Mehrheit wiedergewählt und ist seitdem
Präsident geblieben.

Der letzte (XVI.) Kongreß hat vom 12. bis 21. Dezember 1897 in
$Nashville$ stattgefunden unter Beteiligung von 97 Abgeordneten als
Vertreter von 74 Organisationen. Auch die englischen _trade unions_
hatten zwei Vertreter gesandt. Nach dem Jahresberichte hatte die
Einnahme sich auf 18639, die Ausgabe auf 10113 Dollars belaufen; der
Vermögensbestand betrug 4168 Dollars.

Die aufgestellten Forderungen waren: Allgemeine Schulpflicht,
Beschränkung der Kinderarbeit, direkte Gesetzgebung des
Volkes durch das Referendum und Initiativbegehren, sanitäre
Beaufsichtigung der Betriebsstätten, Haftpflicht der Unternehmer
bei Gesundheitsschädigungen und Tötungen der Arbeiter, Abschaffung
des Schwitzsystems, Aufhebung der Verschwörungsgesetze, städtische
Verwaltung aller öffentlichen Unternehmungen, Beseitigung des
Banknotenmonopols, Errichtung eines Arbeitsamtes, die Schaffung von
Postsparkassen, Beschränkung der Einwanderung durch Festsetzung eines
Bildungsminimums, die Einführung eines gesetzlichen Achtstundentages,
für die sich die Mehrheit erklärte. Auch forderte man, daß die
Regierung ihre Kriegsschiffe nicht Unternehmern in Auftrag geben,
sondern auf eignen Werften bauen solle und erklärte sich für den
Uebergang aller dem öffentlichen Verkehr dienenden Anstalten,
insbesondere der Telegraphen, in das Eigentum des Staates. Zu dem
vorgeschlagenen Gesetze über die _trusts_ nahm man im allgemeinen eine
zustimmende Haltung ein, wollte aber auch gegen dessen Anwendung auf
die Gewerkschaften geschützt sein. Für einige Streiks, so auch für
den der englischen Maschinenbauer, wurden Unterstützungen bewilligt.
Auch Fragen der Politik wurden behandelt. So erklärte man sich mit
der Anerkennung der Aufständischen auf Cuba als kriegführender Macht
einverstanden, mißbilligte aber die beabsichtigte Erwerbung von Hawaii.
Zur Vorbereitung der nächsten Parlamentswahlen wurde eine besondere
Konferenz ins Auge gefaßt. Der Bund will künftig das Hauptgewicht auf
die Bildung von Vereinen ungelernter Arbeiter legen. $Gompers$ wurde
mit 1858 Stimmen gegen 407, die auf den Sozialisten $Kraft$ fielen, als
Präsident wiedergewählt.

Den Gesamtkarakter des Kongresses bezeichnet ein Bericht in dem
»_American Federationist_«, dem Organ des Bundes[64], dahin: »Während
der ganzen Zusammenkunft beschränkten sich die Abgeordneten durchaus
auf praktische Fragen, welche den Arbeiter unmittelbar angehen. Sehr
wenig sozialistische Gesinnung wurde entfaltet. Nur sieben Abgeordnete
können als Mitglieder der sozialistischen Arbeiterpartei angesehen
werden.«

  [64] Der Bericht ist in Nr. 7 des Korrespondenzblattes der
       Generalkommission für die Gewerkschaften Deutschlands vom 14.
       Februar 1898 abgedruckt.

Der $Mitgliederbestand$ des Bundes hat sehr geschwankt. Auf dem Kongreß
in Washington 1882 wurden 280000, in Columbus 1886 316469, in Boston
1889 549641 Mitglieder gezählt. Im Jahre 1890/91 soll diese Zahl
sogar auf 675117 in 60 Gewerkschaftsverbänden gestiegen sein, doch
wurden auf dem Kongreß in Philadelphia 1892 nur 17 Verbände mit 229800
Mitgliedern gezählt, die durch 89 Abgeordnete vertreten waren. In der
noch zu erwähnenden Statistik der New Yorker Volkszeitung wird die
Mitgliederzahl auf 350000 angegeben. Auf dem Kongreß in Nashville 1897
wurde mitgeteilt, daß dem Bunde im letzten Jahre 18 Zentralverbände,
189 Ortsvereine und 8 Nationalverbände mit insgesamt 34000 Mitgliedern
beigetreten waren, doch wurde der Gesamtbestand nicht angegeben.

Die _American Federation of Labor_ steht zu dem Orden der
Arbeiterritter in einem gewissen Konkurrenzverhältnisse, huldigt auch,
wie erwähnt, zum Teil anderen Ansichten, insbesondere ist der Orden
streng zentralistisch, während der Bund seinen einzelnen Unterverbänden
weitgehende Selbständigkeit gewährt. In dieser Beziehung steht zwischen
ihnen gewissermaßen in der Mitte der erst in den letzten Jahren
begründete Zentralverband der Eisenbahnangestellten, die $_American
Railway Union_$. Die Eisenbahnarbeiter hatten bis dahin eine große
Menge von Vereinen, die aber alle auf kleine Bezirke beschränkt
waren und sich nicht allein gegenseitig nicht unterstützten, sondern
häufig gegeneinander auftraten. Erst 1893 gelang es dem früheren
Lokomotivheizer, späteren Stadtschreiber $Eugen Debbs$, der bis dahin
Sekretär des Heizerverbandes und später Redakteur des Fachorganes
war, in dem neuen Verbande eine Verbindung zu schaffen, die sich zu
erheblicher Bedeutung entwickelt hat. Allerdings fand $Debbs$ bei
den bestehenden Vereinen den schärfsten Widerstand, doch gelang es
ihm, eine Menge bisher noch nicht organisierter Eisenbahnarbeiter
insbesondere aus dem Westen zu Vereinen zusammenzuschließen, die seinem
Verbande beitraten. Er suchte zwischen diesen und den Einzelvereinen
dadurch ein festes Band herzustellen, daß die Mitglieder der letzteren
zugleich einem Ortsvereine des Gesamtverbandes angehören mußten.

Der Standpunkt der $_Railway Union_$ ist am besten zu ersehen aus der
von $Debbs$ bei deren Gründung abgegebenen Erklärung, in der es heißt:

»Der Hauptpunkt der Organisation ist der Schutz der Mitglieder
hinsichtlich ihres Lohnes und ihrer Rechte. Die Eisenbahnbediensteten
können ein Mitbestimmungsrecht für den Lohnsatz und die
Arbeitsbedingungen beanspruchen. Genügender Lohn und angemessene
Behandlung müssen die Gegenleistung für erfolgreiche treue Dienste
bilden. So werden wir zu harmonischen Beziehungen und befriedigenden
Ergebnissen gelangen. Der neue Bund wird konservativen Grundsätzen
huldigen. Auch dem geringsten Mitgliede wird bei gerechten Forderungen
der Beistand nicht versagt werden, aber auf der anderen Seite
sollen keine maßlosen Forderungen, keine unberechtigten Beschwerden
Unterstützung finden. Nach gründlicher Organisation jedes Dienstzweiges
bei gebührender Berücksichtigung jedes Rechtes kann man zuversichtlich
hoffen, daß alle Differenzen zu befriedigender Erledigung kommen,
daß harmonische Beziehungen hergestellt werden, daß der Dienst
unberechenbar besser wird, daß die Notwendigkeit für Ausstände und
Sperren, Verrufserklärungen und schwarze Listen, die beiden Teilen
gleich verderblich sind und für die allgemeine Wohlfahrt eine
beständige Drohung bilden, ganz und für immer wegfällt«.

Die Gesamthaltung des Bundes ist hiernach als eine antisozialistische
zu bezeichnen. Allerdings verfolgt er im Gegensatze zu den älteren
Vereinen, die nur gelernte Arbeiter aufnehmen und deshalb einen
aristokratischen Karakter tragen, eine fortschrittliche Politik;
$Debbs$ selbst gehört zu der Partei der Demokraten. Aber der
Sozialismus hat von ihm keine Förderung zu erwarten; ebenso gilt er als
ein Mann, der dem in Amerika allmächtigen Einflusse des Dollars nicht
unterliegt.

Ueber den $Mitgliederbestand$ liegen nur Zahlen aus dem Jahre 1894 vor.
Danach zählte die Union im April 1894 80000 Angehörige, während auf
der ersten Generalversammlung Mitte Juni 1894 425 Vereine mit 125000
Mitgliedern vertreten waren.

Obgleich hiernach kollektivistische Anschauungen zum Teil in die
angeführten großen Verbände Einzug gehalten haben, so stehen diese
doch dem Sozialismus in der Form der Sozialdemokratie durchaus
ablehnend gegenüber; insbesondere ist es karakteristisch, daß die
genannten Führer streng religiös sind und zugleich dem Templerenztum
zuneigen. Es wird hier also der Beweis geliefert, daß eine in ihrer
Gegnerschaft gegen den Kapitalismus durchaus entschieden vorgehende
Arbeiterorganisation nicht entfernt Veranlassung hat, gleichzeitig
materialistischen Grundsätzen zu huldigen.

In neuester Zeit hat übrigens auch die sozialdemokratische Bewegung
wieder einen gewissen Aufschwung genommen und zugleich ihr Interesse
den Gewerkschaften in höherem Grade zugewandt. Es ist ihren
Anhängern gelungen, im November 1895 einen neuen gewerkschaftlichen
Zentralverband unter dem Namen »_$Socialist Trade and Labor Alliance$_«
ins Leben zu rufen, der vom 29. Juni bis 2. Juli 1896 in New York
seine erste Hauptversammlung abhielt. Schon der Name bezeichnet
die sozialistische Richtung, wie denn auch das Programm als Zweck
angiebt, den bestehenden Gewerkschaftsorganisationen und ihren teils
trägen, teils korrumpierten, teils bewußt reaktionären Elementen
eine Gewerkschaftsorganisation gegenüberzustellen, die es sich zur
Aufgabe macht, die Interessen der gewerkschaftlich organisierten
Arbeiter nicht nur nach der ökonomischen, sondern auch nach der
politischen Seite hin zu wahren«. In der Versammlung waren 64 Lokal-
und 7 Distriktsorganisationen, sowie einige gewerkschaftliche
Nationalverbände durch 75 Abgeordnete vertreten.

Außer den bisher behandelten großen Verbänden bestehen noch eine
ganze Anzahl von $Einzelgewerkschaften$, die ihnen teils angehören,
teils ihnen fern stehen. Dieselben bezeichnen sich, wenn sie auf die
Vereinigten Staaten beschränkt sind, als nationale, wenn sie dagegen
auch Mitglieder in Canada oder Mexiko haben, als $internationale
Vereine$. Die wichtigsten sind die Eisengießer, die Eisen- und
Stahlarbeiter, die Zigarrenarbeiter, die Möbelarbeiter, die
Hafenarbeiter, die Granithauer; unter den Buchdruckern bestehen zwei
Vereine, nämlich einerseits der deutsch-amerikanische Typographenbund
und andererseits die _International typographical union_. Meist giebt
es auch in den größeren Städten lokale Verbände der am Orte bestehenden
Gewerkschaften, die häufig in deren Selbstbestimmung tief eingreifende
Befugnisse haben. Ebenso haben sich zuweilen die _local assemblies_ der
einzelnen Staaten zu Verbänden zusammengeschlossen, so in New York, New
Jersey, Pennsylvania, Ohio, Illinois, Maryland, Missouri, Michigan und
Wisconsin.

Der Versuch, eine Zusammenfassung aller Gewerkschaften nach dem
Vorbilde der englischen _trade unions_-Kongresse mit ihren eigenem
parlamentarischen Komitee ins Leben zu rufen, ist 1881 unternommen
durch einen $nationalen Gewerkschaftskongreß$, der in Pittsburg tagte
und auf dem die »_$Federation of organised Trades and Labor Unions of
the United States and Canada$_« mit einem »_Legislative committee_« aus
5 Personen gegründet wurde. Aber obgleich einige Jahresversammlungen
abgehalten wurden -- auf derjenigen in Chicago im Oktober 1884
waren 400000 Arbeiter durch 200 Abgesandte vertreten -- hat es die
Organisation doch niemals zu wirklicher Bedeutung gebracht.

Hinsichtlich der $Statistik$ der gesamten amerikanischen
Arbeiterbewegung ist man auf private Angaben angewiesen, die um so
weniger zuverlässig sind, als viele Vereine ihre Mitgliederzahlen
absichtlich geheim halten. Aus älterer Zeit ist eine von der _American
Review_ für den 1. Januar 1885 veranstaltete Erhebung vorhanden,
nach der es damals 26 nationale und 15 internationale Gewerkschaften
mit zusammen 434550 Mitgliedern gab; doch waren dabei viele örtliche
Vereinigungen nicht mitgerechnet. Eine neuere Statistik hat die New
Yorker Volkszeitung veranstaltet und in ihrem Blatte vom 27. August
1892 veröffentlicht. Danach betrug die Mitgliederzahl:

1. bei den _Knights of Labor_ 205000,

2. bei der _American Federation of Labor_ 350000.

3. Eine Anzahl von Vereinen, die den beiden Verbänden sich nicht
angeschlossen hatten, umfaßte 266871 Personen. Dazu gehörten: die
_International Bricklayers and Stonemasons Union_ mit 35000, die
_Brotherhood of Locomotive Engineers_ mit 31000, die _Brotherhood of
Locomotive Firemen_ mit 25071, die _Brotherhood of Railroad Trainmen_
mit 23500, der _Order of Railway Telegraphers_ mit 22506, die
_Granite Cutters National Union_ mit 20000, die _Operative Plasters
International Union_ mit 14000, die _Musicians National League_ mit
11000, der _Order of Railroad Conductors_ mit 10000, die _National
Association of Machinists_ mit 10000, die _Brotherhood of Railroad
Carmen_ mit 10000 Mitgliedern.

Ein Teil der hier aufgeführten Vereinigungen hat sich später der
_American Railway Union_ angeschlossen.

4. Außer diesen Gruppen zählt die Erhebung noch 14 Vereine, von denen
nicht ermittelt ist, ob sie der _Federation_ angehören, mit 55000
Mitgliedern und schätzt, daß in nicht bekannt gewordenen Vereinen,
insbesondere Geheimbünden, noch etwa 50000 Arbeiter gesammelt sind.

Hiernach ergiebt sich eine Gesamtzahl von 926900 oder, da viele
Doppelzählungen vorzuliegen scheinen, von rund etwa 825000
organisierten Arbeitern, was etwa 30 % der in der Industrie, im
Handwerk und im Bergbau beschäftigten Personen und 10 % der gesamten
Arbeiterbevölkerung entspricht.

Nach einer Uebersicht des _American Federationist_, des Organes der
_American Federation of Labor_, gab es Ende 1898 in den Vereinigten
Staaten rund eine Million gewerkschaftlich organisierte Arbeiter,
von denen etwa 60 % der _Federation of Labor_, 10 % den Verbänden
der Eisenbahnangestellten und 10 % den lokalen Bauarbeitervereinen
angehörten.

Diese Zahlen sind zusammengetragen aus den Berichten der Behörden
für Arbeitsstatistik und den Berichten der verschiedenen Landes- und
Ortsgewerkschaften und Arbeiterverbände.

Nach der letzten Volkszählung giebt es in den Vereinigten Staaten
22000000 Personen, welche in Erwerbsverhältnissen stehen. Hiervon
sind 4000000 weibliche Personen, 7000000 Landarbeiter, gelernte
Handwerker, Bank- und Handlungsgehülfen, 2000000 Arbeiter, welche
kein Gewerbe erlernt haben und 2000000 Dienstboten und Personen in
ähnlichen Stellungen, welche sich zu gewerkschaftlicher Organisation
nicht eignen. Von den übrigen 5000000 sind vielleicht 500000
Arbeitgeber und wenigstens 2000000 leben in Landstädten und in den
dünnbevölkerten Distrikten des südlichen und westlichen Gebietes,
außerhalb der Mittelpunkte der gewerblichen Betriebe, des Bergbaues
und anderer Industriegebiete, welche das Feld für Arbeiterverbände
darbieten. Hiernach verbleiben ungefähr 2500000, welche die Gewerbe und
die Gebiete umfassen, in welchen die Gewerkschaften ihre Thätigkeit
entfalten.

In manchen Bezirken sind fast alle Arbeiter organisiert. Die meisten
Gewerkschaften haben Unterstützungskassen. Der Buchdruckerverband
verausgabt für Unterstützungszwecke jährlich etwa 1400000 Mk.; der
Zigarrenarbeiterverband zahlte 1893 für Arbeitslose 356000 Mk. Die
Lokomotivführer gaben in den letzten 15 Jahren durchschnittlich
jährlich 700000 Mk. für Sterbegeld, die Heizer 600000 Mk. Die
Gesamtausgabe dieser vier größten Verbände, die zusammen etwa 120000
Mitglieder haben, beträgt jährlich rund vier Millionen Mark für
Unterstützungen.


X. Australien[65].

Australien ist das Land, dessen soziale Verhältnisse man bei uns
am wenigsten kennt, die aber dieser Kenntnis am meisten wert sind,
nähern dieselben sich doch mehr, als die irgend eines anderen Landes
denjenigen Zuständen, die wir als das letzte Ziel der sozialen
Entwickelung, als das durch den Jammer und Kummer, durch den Hader und
Streit unserer heutigen Uebergangsverhältnisse wie ein trostreiches
Licht hindurchschimmernde Ideal befriedigender Ausgleichung der
Gegensätze betrachten müssen. Nirgend hat der Arbeiterstand und
damit die Masse der Bevölkerung eine so hohe Stufe der materiellen
und ideellen Lebenshaltung erreicht, nirgend findet ein so günstiges
Verhältnis zwischen Produktion und Konsumtion, eine so weitgehende
Verwertung der vorhandenen Arbeitskraft und eine so geringe
Arbeitslosigkeit statt, wie in Australien. Eine nähere Beschäftigung
mit den dortigen Verhältnissen ist deshalb allen, die sich mit sozialen
Fragen beschäftigen, auf das nachdrücklichste zu empfehlen.

  [65] Eine vorzügliche Darstellung der australischen
       Arbeiterverhältnisse, insbesondere auch hinsichtlich der
       Gewerkschaftsentwicklung, bietet G. $Ruhland$ in seinem Aufsatze:
       Achtstundentag und Fabrikgesetzgebung in Australien, Ztschr. f.
       d. ges. Staatsw. Jahrg. 47, S. 279 ff. Vgl. außerdem: $Charles
       Dilke$ in der _Révue sociale et politique_, _Brüssel_ 1891, Heft
       2; H. H. $Champion$, _The crushing defeat of trade unionism in
       Australia_. _Nineteenth century_, Februar 1891; W. P. $Reeves$ in
       $Braun$, Archiv f. soz. Ges., Bd. XI, S. 635 ff.

Australien verdankt diese glücklichen Zustände in erster Linie der
Entwicklung seines $Gewerkschaftswesens$. Allerdings kommt ihm dabei
zustatten, daß ihm aus Europa im allgemeinen ein gutes Arbeitermaterial
zufließt; auch hat man sich im Interesse der nationalen Arbeit zu
hohen Schutzzöllen entschlossen, aber das Wesentliche ist doch, daß
man in der eignen Bevölkerung sich einen kaufkräftigen Abnehmer, einen
wertvollen inneren Markt geschaffen hat. Die Löhne der australischen
Arbeiter übersteigen die amerikanischen, die ihrerseits die englischen
weit hinter sich zurücklassen, von den deutschen gar nicht zu reden.
Sätze von 10-12 Mark nach unserm Gelde bilden die Regel für ungelernte
Arbeit; für gelernte steigen sie auf 30-35 Mk. Daneben ist die
Arbeitszeit fast ausnahmslos auf acht Stunden herabgesetzt, und die
gewonnene Muße wird von den Arbeitern benutzt, um sich auf eine Stufe
der Bildung zu bringen, die uns unglaublich erscheint. Eine natürliche
Folge dieser günstigen Verhältnisse ist es, daß $sozialistische
Ideen$ bis jetzt in Australien nirgends Boden gefunden haben, selbst
Eingriffe der Gesetzgebung, die uns durchaus berechtigt erscheinen,
wie z. B. die Schaffung staatlicher Schiedsgerichte für gewerbliche
Streitigkeiten, finden keinen Beifall, da man vorzieht, den Ausgleich
durch freie Verhandlungen und nötigenfalls freiwillige Einsetzung einer
Schiedsinstanz herbeizuführen. Es ist deshalb völlig begreiflich, daß
insbesondere der bekannte englische Politiker $Sir Charles Dilke$, der
den australischen Arbeiterverhältnissen eingehende Studien gewidmet
hat, sich gewissermaßen zum Apostel derselben aufgeworfen hat und mit
Feuereifer dafür eintritt, dem dort gegebenen Vorbilde nachzueifern.
Daß auch in Australien noch nicht das Ideal selbst erreicht ist, daß
auch dort noch menschliche Leidenschaften sich häßlich geltend machen
und Streitigkeiten selbst größeren Umfanges zwischen Arbeitern und
Arbeitgebern nicht zu vermeiden sind, hat insbesondere der große, von
den Wollscherern ausgegangene, dann aber allgemein gewordene Streik vom
Jahre 1890 bewiesen, der infolge der Ueberspannung der Forderungen,
insbesondere des verlangten Ausschlusses aller nicht den G.-V.
angehörenden Arbeiter von der Beschäftigung, für die G.-V. ungünstig
auslief, indem die öffentliche Meinung sich gegen die Streikenden
erklärte. Aber selbst dieses Ereignis hat die sozialen Verhältnisse
nicht dauernd zu schädigen und eine Strömung gegen die private Form der
Produktion und das Lohnsystem nicht ins Leben zu rufen vermocht.

Gerade der Kampf um den $Achtstundentag$ hat den Ausgangspunkt für die
australische Gewerkschaftsbewegung gebildet, er steht noch heute in
dem Maße im Vordergrunde, daß keine Arbeitergruppe als G.-V. anerkannt
wird, die nicht dieses Ziel errungen hat. Die ersten, die in den Kampf
eintraten, waren die Bauhandwerker, die 1856 einen G.-V. bildeten
und ohne nennenswerten Widerstand der Arbeitgeber den Achtstundentag
durchsetzten. Der Tag, an welchem dies geschah, der 23. April, wird
als sog. $_demonstration day_$ jährlich als allgemeiner Festtag der
gesamten Arbeiterschaft Australiens mit großem Pomp gefeiert, wobei
sich nicht nur die höchsten Spitzen der Behörden und der Statthalter,
sondern auch die Vertreter der G.-V. der Arbeitgeber beteiligen. Auf
die Bauhandwerker folgten bald die Maschinenbauer, die Eisengießer und
die Schiffbauer. Nach einem Rückschlage, den die Bewegung im Anfange
der 60er Jahre durch das massenhafte Rückströmen der Goldwäscher von
den erschöpften Goldfeldern des Innern erlitt, beginnt seit 1869 die
Ausdehnung auf alle Arbeiterklassen, so daß heute über 60 G.-V. in dem
Ausschusse vertreten und eigentlich nur noch die Textilarbeiter von der
Organisation ausgeschlossen sind; selbst einige Zweige der weiblichen
Arbeiter sind bereits angegliedert.

Der statutenmäßige $Zweck$ aller G.-V. ist Verteidigung der Rechte der
Arbeit, insbesondere neben der Aufrechterhaltung des Achtstundentages
die Erlangung günstiger Lohnbedingungen, aber dies alles $unter
möglichster Vermeidung von Streiks$ durch Beförderung des guten
Einvernehmens mit den Arbeitgebern.

So bezeichnen z. B. die Statuten des Vereins der $Wollscherer$ dessen
Ziele, wie folgt: »Verteidigung des Rechts der Arbeit, Verbindung zu
gegenseitigem Schutze, Erreichung und Erhaltung einer ausreichenden
Lohnhöhe, Beistand in allen Fällen der Unterdrückung, Aufbringung eines
Vereinsvermögens, möglichste Verhinderung von Streiks und Beförderung
eines guten Verhältnisses zwischen Arbeitgebern und Arbeitern,
Beilegung von Streitigkeiten durch Einigungsämter, Schiedsgerichte und
andere gesetzliche Mittel, Anlegung von Geldern in Unternehmungen,
welche von Arbeitern betrieben werden.«

Der größte australische G.-V., die Organisation der vereinigten
$Bergleute$, hat nach dem am 24. Februar 1891 dem Delegiertentage
erstatteten Berichte in den 18 Jahren seines Bestehens neben 71293
Pfd. St. für Unfallentschädigung, 13929 Pfd. St. für Sterbegelder und
15329 Pfd. St. für andere Hilfskassenzwecke nur 6614 Pfd. St. für
Streiks ausgegeben.

Die Verhandlungen erfolgen zwischen dem Zentralverein der Arbeiter und
demjenigen der ebenfalls zu G.-V. organisierten Arbeitgeber. Nirgends
in der Welt haben die den englischen _trade councils_ entsprechenden
Provinzialausschüsse der G.-V. über ihre Mitglieder eine solche
fast schrankenlose Gewalt, wie in Australien. Auch von den Behörden
werden sie allgemein als Vertreter der Arbeiter anerkannt. Soll ein
Streik durchgeführt werden, so wird von dem Ausschusse zuweilen für
ganz fern stehende Arbeiterklassen angeordnet, daß sie ebenfalls die
Arbeit niederlegen, und niemals wird solchem Befehle die Folgeleistung
versagt. Für die Verhandlungen besteht ein besonderes dem G.-V.
gehöriges Gebäude, die _Trades Hall_. Uebrigens hat man 1887 für
Victoria ein festes Schiedsgericht (_board of conciliation_) errichtet
und ist bestrebt, diese Einrichtung allgemein zu machen, auch eine
gesetzliche Bestimmung durchzusetzen, daß das Vermögen der Vereine für
die Durchführung der getroffenen Entscheidungen in Anspruch genommen
werden kann. Ebenso geht man darauf aus, dem Vereine ein gesetzliches
Besteuerungsrecht über seine Mitglieder einzuräumen; da sie das Recht
der juristischen Persönlichkeit bereits besitzen, so würde das ein
weiterer Schritt sein, ihnen öffentlich-rechtliche Gewalt zu verleihen
und sie zu staatlichen Faktoren zu erheben. Das Kassenwesen hat man
bei vielen G.-V. zurücktreten lassen, da die Mitglieder zugleich
Versicherungsgesellschaften (_friendly societies_) angehören.

Ist in Australien, wie in anderen Ländern, die Gewerkschaftsbewegung
zunächst von den gelernten Arbeitern ausgegangen, so haben doch
insbesondere seit 1890 auch die $ungelernten$ sich der Organisation
zugewandt, und es besteht jetzt ein Zentralverein derselben, die
$_General labor union_$. Auch die $landwirtschaftlichen$ Arbeiter
(_bush labourers_) und insbesondere die schon genannten Wollscherer,
die, über den ganzen Kontinent zerstreut, auch ihre Arbeit in
nomadisierender Weise verrichten, haben seit Ende der 80er Jahre
die Organisation begonnen. In neuester Zeit ist man bestrebt, an
Stelle der kolonialen Ausschüsse eine $einheitliche Zentralinstanz
aller australischen$ G.-V. zu setzen, durch die man dann die weitere
Forderung durchzusetzen hofft, daß nur Mitglieder von G.-V. beschäftigt
werden dürfen. Viel Erfolg haben diese Versuche bisher noch nicht
gehabt, denn obgleich 1890 die $_Australian labour federation_$
gegründet wurde, so hat sie doch eine rechte Bedeutung nicht erlangt,
da die an die einzelnen G.-V. zur Genehmigung gesandten Statuten eine
ausgesprochene sozialistische Tendenz verfolgten und deshalb wenig
Beifall fanden. Im September 1895 haben sich auf einer Konferenz in
Sidney die Zentralverbände von Queensland und Neu-Süd-Wales sowie
zwei lokale Gewerkschaften Südaustraliens zu einem festen Bunde
zusammengeschlossen, der beabsichtigt, die Gesamtvereinigung energisch
in die Hand zu nehmen.

Ein Ansatz zu einer gewissen gemeinsamen Organisation ist dadurch
gemacht, daß ein Gesetz der Kolonie Victoria vom 28. Juli 1896 den
Gouverneur ermächtigt für eine Reihe von Gewerben eine je zur Hälfte
aus Arbeitgebern und Arbeitern gebildete Behörde einzusetzen, die das
Recht hat, die Mindestsätze an Zeitlohn und Stücklohn zu bestimmen;
Uebertretungen sind mit Geldstrafe bis 2000 M. bedroht. Nach dem
Berichte des ersten Fabrikinspektors vom 1. Juni 1898 ist von dieser
Befugnis u. a. für Bäckerei, Schuhmacherei, Tischlerei und die
Gewerbe zur Herstellung von Bekleidungs- und Wäschegegenständen mit
befriedigendem Erfolge Gebrauch gemacht.

$Statistische$ Angaben liegen nur hinsichtlich einzelner Vereine vor.
So besaß nach dem bereits erwähnten Berichte die Organisation der
vereinigten Bergleute im Februar 1891 94 Zweigvereine mit etwa 25000
Mitgliedern, die sich über alle Kolonien verteilten. Die Wollscherer
besaßen einen Verein für Südaustralien, Victoria und Neu-Süd-Wales
und einen andern für Queensland und Neuseeland, von denen der erstere
25000, der letztere 10000 Mitglieder hat. Insgesamt schätzt man die
Zahl der organisierten auf 75% aller Arbeiter.

Ein interessanter gesetzgeberischer Versuch verdient hier kurze
Erwähnung, der in der Kolonien Neuseeland gemacht ist. Die in
Australien bestehenden glücklichen sozialen Zustände haben sich seit
Anfang der 1870er Jahre, seitdem das öffentliche Land, soweit es
günstigen Boden hatte, in Privatbesitz übergegangen war, wesentlich
verschlechtert, und darunter hatten auch die Gewerkvereine zu
leiden, so daß insbesondere im Jahre 1890 nicht allein der große
Hafenarbeiterstreik, sondern noch mehrere andere Streiks z. B. der
Schafscherer, der Bergleute, der Schuhmacher u. s. w. mit völligen
Niederlagen endeten. Versuche gütlicher Beilegung durch freiwillige
Einigungsämter und Schiedsgerichte waren regelmäßig an der Weigerung
der Unternehmer gescheitert, und nachdem in Süd-Wales eine zur Prüfung
dieser Verhältnisse eingesetzte königliche Kommission einen eingehenden
Bericht erstattet hatte, brachte die Regierung 1892 einen Gesetzentwurf
wegen Bildung von Schiedsgerichten ein, der auch Annahme fand. Aber
da man den Gerichten keine Zwangsgewalt beigelegt hatte, so erwies
sich das Mittel bald als völlig wirkungslos, und der 1895 unternommene
Versuch, die zwangsweise Durchführung der Schiedssprüche zu sichern,
scheiterte im Oberhause.

Günstiger verlief die gleiche Angelegenheit in Neuseeland, wo der
von der Regierung 1891 vorgelegte Entwurf zum Gesetze erhoben wurde
und seitdem in Kraft steht. Nach ihm hat jede Partei, Unternehmer
und Gewerkverein, das Recht, bei ausbrechenden Streitigkeiten über
das Arbeitsverhältnis die Gegenpartei vor das Bezirksamt (_district
board_) zu laden, wo nach eingehender Untersuchung ein Schiedsspruch
erlassen wird. Dieser kann freilich nicht zu zwangsweiser Durchführung
gebracht werden, sondern ist nur ein guter Rat, aber sobald er nicht
befolgt wird, kann die Entscheidung eines Schiedsgerichtes (_court
of arbitration_) angerufen werden. Dieses besteht aus einem Richter
des obersten Gerichtshofes als Vorsitzendem und zwei Beisitzern, von
denen der eine von den organisierten Unternehmern und der anderen
von dem Verbande der Gewerkvereine gewählt wird. Der Spruch dieses
Gerichtshofes, der ebenfalls nach eingehender Sachuntersuchung ergeht,
kann, sofern das Gericht selbst es anordnet, zwangsweise durchgeführt
werden, indem gegen den Unternehmer oder den Gewerkverein, der sich
nicht fügt, Geldstrafen bis zu 500 Pfd. St. verhängt werden.

Gegenstand der Entscheidung sind die Länge der Arbeitszeit, die
Feiertage, die Höhe des Lohnes, die Frage des Akkordlohnes, die Zahl
der Lehrlinge, das Recht der Unternehmer, nicht organisierte Arbeiter
zu beschäftigen oder organisierte auszuschließen, sowie die Pflicht der
Arbeiter, Unterstützungskassen beizutreten. Jeder Unternehmer und jeder
Gewerkverein kann in dieser Weise vor Gericht gezogen werden.

Bei der Beratung des Gesetzes wurde der naheliegende Einwand geltend
gemacht, daß doch der Staat nicht einen Unternehmer zwingen könne,
zu Bedingungen, die er für unmöglich erkläre, sein Gewerbe zu
betreiben, aber man hielt dem entgegen, daß man ihn auch nur zwinge,
falls er die von einer berufenen Instanz als angemessen anerkannten
Arbeitsbedingungen nicht annehmen wolle, überhaupt auf einen
Betrieb seines Gewerbes zu verzichten. Thatsächlich hat das Gesetz,
welches seit 1. Januar 1894 in Kraft ist, bis jetzt zur allgemeinen
Zufriedenheit gewirkt, wobei allerdings in Betracht zu ziehen ist,
daß die Auswahl der betreffenden Richter mit ganz besonderer Vorsicht
geschieht, denn offenbar kommt hier alles darauf an, wie die große in
die Hand des Gerichtes gelegte Gewalt in der Praxis gehandhabt wird.
Uebrigens ist das Gesetz bis jetzt nur für die organisierten männlichen
Arbeiter erlassen und auf die nicht organisierten und die Frauen noch
nicht ausgedehnt.


                         XI. Deutschland[66].

                            1. Einleitung.

Die ersten Anfänge einer Gewerkschaftsbewegung in Deutschland finden
wir in den Handwerker- und Bildungsvereinen, die insbesondere in den
Jahren vor 1848 unter der Leitung von liberalen Politikern entstanden,
aber in der Zeit der Reaktion vielfach sich wieder auflösten. Ein
Interessen- und Klassengegensatz trat jedoch in diesen Vereinen
noch nicht hervor, und in der That war zu einem solchen der Anlaß
erst geboten, nachdem die Verdrängung des Kleinbetriebes durch den
Großbetrieb, der Handarbeit durch die Maschinenarbeit das frühere
Verhältnis des Gesellenstandes als einer Vorstufe des Meisterstandes
beseitigt und eine immermehr sich vertiefende Scheidungslinie zwischen
Arbeitgeber und Arbeiter gezogen hatte.

  [66] Eine umfassende Darstellung der deutschen Gewerkschaftsbewegung
       besteht nicht; die Litteratur ist deshalb bei den einzelnen
       Abschnitten angegeben. Außer den von mir behandelten
       Vereinigungen erwähnt $Oldenberg$ im Handw. d. St.-W. I.
       (Ergänz.-Band, S. 395) und in $Schmollers$ Jahrb., Jahrg. XX, S.
       253 ff. noch: den Zentralverband deutscher Zuschneidervereine,
       den Bund deutscher Bierbrauergesellen, die beiden 1888
       gegründeten Braumeistervereine, den 1894 entstandenen
       süddeutschen Bäckerverband, die organisierten Kellner,
       den deutschen Photographengehülfenverband und den Verein
       deutscher Versicherungsbeamter, sowie eine Reihe von Berg-
       und Hüttenarbeitervereinen. Teils schienen mir diese Vereine
       nicht wichtig genug, um eine eingehendere Berücksichtigung
       zu verdienen, teils ist es mir nicht gelungen, Material zu
       erhalten, indem meine Anfragen unbeantwortet blieben.

Der älteste wirkliche G.-V. in Deutschland ist der im Jahre 1865 von
$Fritzsche$ gegründete deutsche $Tabakarbeiterverein$ und der im
folgenden Jahre ins Leben gerufene $Verband der deutschen Buchdrucker$.
Der letztere verdient unser besonderes Interesse dadurch, daß er sich
bis auf die allerneueste Zeit von politischen Einflüssen völlig fern
gehalten hat und aus diesem Grunde das treueste Bild eines wirklichen
G.-V. bietet. Wir wollen uns deshalb mit ihm demnächst noch eingehender
beschäftigen. Das Gleiche gilt von einer Reihe anderer in neuester Zeit
begründeter Organisationen, insbesondere den christlichen Vereinigungen
aller Art. Im übrigen ist die deutsche Gewerkschaftsbewegung teils
ausgesprochenermaßen, teils wenigstens thatsächlich unter Anlehnung an
politische Parteien erwachsen und zwar aus einer doppelten Wurzel.

Der äußere Anstoß wurde gegeben durch Berichte, welche $Max Hirsch$
im Sommer 1868 in Briefen aus England über die dortigen G.-V. in der
»Berliner Volkszeitung« veröffentlichte, und in denen er das englische
Vorbild zur Nachahmung empfahl. Nach seiner eigenen Angabe hatte
er die Reise nach England unternommen, um sich über die dortigen
sozialen Verhältnisse, insbesondere über das Genossenschaftswesen zu
unterrichten und hatte dort die ihm vorher kaum bekannten G.-V. kennen
gelernt. Ob dieselben den Führern der jungen sozialdemokratischen
Bewegung bekannt gewesen sind, oder ob diese erst aus den Hirsch'schen
Berichten ihre Anregung erhalten haben, mag dahingestellt bleiben,
jedenfalls griff der damalige Präsident des von $Lassalle$
gestifteten »Allgemeinen deutschen Arbeitervereins«, v. $Schweitzer$,
in Gemeinschaft mit $Fritzsche$, dem Gründer des »Deutschen
Tabakarbeitervereins«, den Gedanken lebhaft auf und beantragte am 23.
August 1868 bei der in Hamburg tagenden Generalversammlung seines
Vereins, daß man seitens desselben mit der Gründung von Gewerkschaften
vorgehen solle. Er fand jedoch hier den entschiedensten Widerspruch und
erlangte schließlich nur, daß man erklärte, nichts dagegen einwenden
zu wollen, wenn er und Fritzsche persönlich, oder $ganz unabhängig von
dem Vereine$, die Sache in die Hand nähmen. Daraufhin beriefen beide
auf den 26. September 1868 einen $deutschen Arbeiterkongreß$ nach
Berlin »zur Begründung allgemeiner, nach den verschiedenen Berufsarten
gegliederter Gewerkschaften«.

$Max Hirsch$, der inzwischen von England zurückgekehrt war und unter
den Berliner Arbeitern insbesondere durch die Maschinenbauer eine
starke Stütze hatte, versuchte mit deren Hilfe auf diesem Kongresse
seinen Standpunkt zu vertreten, blieb aber in der Minderheit und wurde
schließlich mit Gewalt aus dem Saale getrieben. Er berief darauf
seinerseits auf den 28. September 1868 eine große Arbeiterversammlung,
welche unter dem Vorsitze des fortschrittlichen Abgeordneten $Franz
Duncker$ tagte und schließlich die von $Hirsch$ entworfenen »Grundzüge
für die Konstituierung der deutschen Gewerkvereine« mit großer Mehrheit
annahm.

So waren also gleichzeitig zwei verschiedene Bewegungen ins Leben
gerufen, welche beide eine Interessenvertretung der Arbeiter
bezweckten. Aber, wie sie sich schon in ihren Namen insofern
unterschieden, als die von $Hirsch$ begründeten und gewöhnlich noch
ihm und ihrem zweiten geistigen Vater als $Hirsch-Duncker$'sche
bezeichneten Vereine sich »Gewerkvereine« nannten, während
die $Schweitzer$'schen sich den Namen »Arbeiterschaften« oder
»Gewerkschaften« beilegten, so waren beide Organisationen auch in
ihrem Karakter wesentlich verschieden, wie dies insbesondere bei
ihrer $Stellungnahme gegenüber den Arbeitseinteilungen$ hervortritt.
$Schweitzer$ bezeichnete in seiner öffentlichen Aufforderung zur
Beschickung des einberufenen Kongresses als dessen Ziel »die umfassende
festbegründete Organisation der gesamten Arbeiterschaft Deutschlands
durch und in sich selbst zum Zwecke gemeinsamen Fortschreitens $mittels
der Arbeitseinstellungen$«.

Während also die Aufgabe dieser Gewerkschaften geradezu als
Organisation der Streiks bezeichnet werden kann, gehen umgekehrt die
Gewerkvereine davon aus, daß zwischen den Interessen der Arbeiter und
der Arbeitgeber eine natürliche Harmonie bestehe, weshalb man sie
höhnisch »Harmonieapostel« genannt hat, daß deshalb eine Verbesserung
der Lage der Arbeiter thunlichst in friedlicher Entwicklung
geschehen und ein Ausgleich etwa ausbrechender Streitigkeiten durch
Schiedsgerichte und Einigungsämter geschehen müsse. Beide Gruppen
stehen zu einander in scharfem Gegensatze, insbesondere muß jeder,
der den »Gewerkvereinen« als Mitglied beitreten will, vorher einen
Revers unterschreiben, durch welchen er erklärt, weder Mitglied noch
Anhänger der Sozialdemokratie zu sein. Versuche, eine Aufhebung dieser
Statutvorschrift herbeizuführen, wie sie wiederholt z. B. auf dem
letzten am 30. Mai 1898 in Magdeburg abgehaltenen Verbandstage gemacht
sind, haben bisher keinen Erfolg gehabt.

Wir wollen jetzt die Entwicklung dieser beiden Gruppen gesondert
verfolgen und uns dann noch mit einer Reihe anderer Organisationen,
insbesondere dem bereits erwähnten deutschen Buchdruckerverbande
beschäftigen.


2. Die Hirsch-Duncker'schen Gewerkvereine[67].

Nach den in der Versammlung vom 28. September 1868 angenommenen
Grundsätzen sollte eine Organisation der gesamten deutschen
Arbeiterschaft mit beruflicher Gliederung angestrebt werden. Die
Einheit bildet deshalb der $nationale Gewerkverein$ eines bestimmten
in sich abgeschlossenen Gewerbes. Dieser stützt sich auf die
$Ortsvereine$, und zwar wird zur Bildung eines Gewerkvereins das
Vorhandensein von mindestens fünf Ortsvereinen gefordert. Uebrigens
giebt es auch »selbständige« d. h. nicht zu einem G.-V. vereinigte
Ortsvereine. Eine Mittelstufe zwischen diesen beiden Formen, die
$Bezirksvereine$, die man anfangs nach dem Vorbilde der englischen
_trade unions_ ins Auge gefaßt hatte, sind nur ganz vereinzelt
gebildet. Dagegen sind vielfach Vereinigungen aller an einem Orte oder
in einem Bezirke bestehenden Vereine zur Vertretung der gemeinsamen
Interessen als $Orts$- oder $Bezirksverbände$ geschaffen, denen
insbesondere das Bildungswesen, die Erteilung von Rechtsbeistand,
die Abwehr gegenüber anderen Parteien und die Errichtung von
Herbergen übertragen ist. Der Beitritt zu diesen Verbänden war früher
obligatorisch, bis man dies auf dem Verbandstage von 1892 beseitigt
hat, immerhin bestehen jetzt 145 Orts- und 7 Bezirksverbände.

  [67] Die besten Quellen sind: $Karl Walcker$: »Die Arbeiterfrage
       mit besonderer Berücksichtigung der deutschen Gewerkvereine
       (Hirsch-Duncker)« Eisenach 1881 und die in Veranlassung des
       25jährigen Jubiläums der G.-V. von dem Verbandsanwalt Dr.
       $Max Hirsch$ veröffentlichte Festschrift: »Die Arbeiterfrage
       und die deutschen Gewerkvereine«, Leipzig 1893, sowie das
       Verbandsorgan »Der Gewerkverein«, das jetzt im 31. Jahrgange
       erscheint. Vgl. außerdem $Max Hirsch$: »Die Arbeiterfrage und
       die deutschen Gewerkvereine«, Leipzig 1893. Eine Vergleichung
       mit den englischen Gewerkschaften enthält: $Max Hirsch$: »Die
       Entwicklung der Arbeiterberufsvereine in Großbritannien und
       Deutschland«. Berlin 1896.

An der Spitze jedes G.-V. steht ein »$Generalrat$«, welcher auf
der alle drei bis fünf Jahre zusammentretenden Generalversammlung
gewählt wird. Eine Gesamtvertretung aller G.-V. war von Anfang
an beabsichtigt und ist schon Pfingsten 1869 durch Gründung des
»$Verbandes der deutschen Gewerkvereine$« geschaffen, an dessen Spitze
der »$Zentralrat$« steht. Beirat des letzteren ist $Max Hirsch$ unter
dem Titel »$Verbandsanwalt$«; derselbe ist zugleich Herausgeber des
$Verbandsorganes$: »Der Gewerkverein«. Die regelmäßige Versammlung des
Verbandes ist der »$Verbandstag$«. Auf demselben wird jedesmal der
Betrag festgestellt, welchen jeder G.-V. an die Verbandskasse zu zahlen
hat; derselbe darf jedoch den Satz von 5 Pfennigen vierteljährlich auf
den Kopf des Mitgliedes nicht übersteigen. Die Verbandstage finden
jetzt alle drei Jahre statt und nehmen regelmäßig eine ganze Woche in
Anspruch. Außer der konstituierenden Versammlung, die am 18. Mai 1869
in Berlin stattfand und in der die Begründung des Verbandes erfolgte,
haben bis jetzt 12 ordentliche Verbandstage stattgefunden und zwar 1)
27. bis 29. August 1871 in Berlin; 2) 17. bis 21. April 1873 in Berlin:
3) 28. bis 31. März 1875 in Leipzig; 4) 15. bis 17. Oktober 1876 in
Breslau; 5) 23. bis 27. Oktober 1877 in Gera; 6) 12. bis 17. Oktober
1879 in Nürnberg; 7) 19. bis 25. Juni 1881 in Stuttgart; 8) 24. bis
29. Juni 1883 in Stralsund; 9) 17. bis 22. Juni 1886 in Halle a. S.;
10) 11. bis 16. Juni 1889 in Düsseldorf; 11) 7. bis 15. Juni 1892 in
Mannheim; 12) 3. bis 9. Juni 1895 in Danzig; 13) 30. Mai bis 6. Juni
1898 in Magdeburg. Außerdem sind zwei außerordentliche Verbandstage
in Berlin abgehalten; der erste am 19. Juni 1869 betraf Aenderungen
des Verbandsstatutes, der zweite am 8. September 1889 bezweckte die
Aufhebung der Verbandsinvalidenkasse.

Der Grundgedanke für das Verhältnis dieser verschiedenen Instanzen ist
der, daß den Ortsvereinen möglichste Selbständigkeit gelassen ist, mit
einziger Ausnahme des Kassenwesens, welches naturgemäß zentralisiert
sein muß. Jeder G.-V. hat eine $Kranken$- und $Sterbekasse$. Der
Verband hatte außerdem am 1. Juli 1869 eine $Invalidenkasse$ ins
Leben gerufen, die aber nach Einführung der reichsgesetzlichen
Invaliditätsversicherung am 8. September 1889, nachdem ihr
Mitgliederbestand auf 2046 herabgesunken war, liquidieren mußte,
wobei übrigens die Mitglieder 76% ihrer Beiträge zurückerhielten.
Gleichzeitig mit der Invalidenkasse des Verbandes hatte auch der
größte Einzelverein, der G.-V. der Maschinenbauer und Metallarbeiter
eine solche gegründet, die man anfangs auch neben den gesetzlichen
Zwangsverbänden aufrecht zu erhalten suchte, bis sich ergab, daß die
Mitglieder nicht die Beiträge zu beiden Versicherungen nebeneinander
aufbringen konnten. So wurde denn im November 1893 von der
Generalversammlung die Auflösung beschlossen und das nach Zahlung von
insgesamt 928000 Mk. Invalidengeldern noch vorhandene Vermögen in Höhe
von 500000 Mk. zur Verteilung gebracht, so daß sämtliche Mitglieder die
von ihnen eingezahlten Beiträge zurückerhielten.

Bei ausbrechenden ernsteren $Streitigkeiten$ wenden sich die
Ortsvereine zunächst an ihren Generalrat, der, falls seine Versuche zur
Beilegung erfolglos bleiben, die Sache dem Zentralrate unterbreitet.
Dieser soll eine $Arbeitseinstellung$ nur unter der dreifachen
Voraussetzung anordnen, daß auch durch seine Vermittelungen keine
Verständigung zu erzielen ist, daß er den Streik als berechtigt
anerkennt und daß derselbe nach Lage der Umstände Erfolg verspricht.

Der $Zweck$ der G.-V. ist nach dem Normalstatut »der Schutz und die
Förderung der Rechte und Interessen seiner Mitglieder auf gesetzlichem
Wege«. Aus den »leitenden Grundsätzen« ist folgendes hervorzuheben:

Es soll ein $Arbeitslohn$ angestrebt werden, der zum künftigen
Unterhalte des Arbeiters und seiner Familie ausreicht mit Einschluß der
Versicherung gegen jede Art von Arbeitsunfähigkeit, sowie der nötigen
Erholung und humanen Bildung. Die $Arbeitszeit$ ist auf 10 Stunden zu
beschränken, $Sonntags$- und $Nachtarbeit$ möglichst zu beseitigen.
$Weiblichen$ und $unerwachsenen Arbeitern$ ist der erforderliche
Schutz zu gewähren. $Zuchthausarbeit$ soll der freien Arbeit keine
Konkurrenz bereiten. $Fabrik$- und $Arbeitsordnungen$ sind mit den
Arbeitern zu vereinbaren. Zur Erledigung von Streitigkeiten ist ein
von beiden Teilen zu besetzendes stehendes $Schiedsgericht$ unter einem
unparteiischen Obmann zu bilden.

Ein Hauptgewicht haben die G.-V. von Anfang an auf die Bildung von
$Hülfskassen$ jeder Art gelegt. Ihrem Einflusse ist es wesentlich
zu danken, daß das Gesetz über die eingeschriebenen Hülfskassen vom
7. April 1876 erlassen und daß in der Gewerbeordnung und in den
späteren Versicherungsgesetzen im wesentlichen der Grundsatz des
bloßen Kassenzwanges im Gegensatz zu der weitergehenden Forderung
der Zwangskassen Aufnahme gefunden hat, daß also insbesondere
die Zugehörigkeit zu einer den gesetzlichen Normativbedingungen
entsprechenden Hülfskasse von dem Beitritte zu den gesetzlichen
Zwangskassen entbindet. In neuerer Zeit freilich beklagt man
sich immer mehr über ungünstige Behandlung der freien Kassen,
insbesondere insofern, als man ihre Vertreter nicht zu den für die
Schiedsgerichte, das Reichsversicherungsamt und die Unfalluntersuchung
und Unfallverhütung geschaffenen Ausschüssen zuläßt, und als das neue
Krankenkassengesetz vom 10. April 1892 die Bestimmung traf, daß die
freien Kassen die ärztliche Behandlung in Natur -- im Gegensatz zu
der früher gestatteten Geldentschädigung -- leisten und daß der Satz
des Krankengeldes sich nach dem ortsüblichen Tagelohn des Wohnortes
des Versicherten -- im Gegensatze zu dem Sitze der Kasse -- richten
müsse, entwickelte sich eine große Bewegung auf völlige Aufhebung der
Kassen, die aber von der Zentralleitung mit Erfolg bekämpft ist. Nach
dem Gesetze müssen die Hülfskassen von den G.-V. völlig getrennt sein.
Immerhin hat man eine gemeinschaftliche Interessenvertretung zunächst
durch ein Kartell und seit 1892 durch den »$Verband der deutschen$
G.-V.-$Hülfskassen$« hergestellt.

Ueber die Ziele der bisherigen Sozialversicherung hinaus hat man
seitens der G.-V. die $Versicherung gegen Arbeitslosigkeit$ ins Auge
gefaßt, also eine Aufgabe von ungemeiner Bedeutung. Allein obgleich
auf dem Verbandstage in Nürnberg 1879 das von einer zu diesem Zwecke
eingesetzten Kommission ausgearbeitete Statut einer »Verbandskasse für
Reisende und Arbeitslose« zur Annahme gelangte, so ist die letztere
doch mangels ausreichender Beteiligung nicht ins Leben getreten.
Immerhin hat man durch statistische Erhebungen über Häufigkeit und
Dauer der Arbeitslosigkeit sich ein erhebliches Verdienst erworben.
Außerdem haben schon seit 1881, wo die Tischler damit begannen, die
einzelnen G.-V. eine Arbeitslosenunterstützung eingerichtet, und auf
dem Verbandstage in Danzig 1895 konnte der Verbandsanwalt feststellen,
daß dieselbe jetzt bei allen Vereinen durchgeführt sei.

Die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit sucht man zunächst zu
erreichen durch eine möglichst ausgebildete $Arbeitsstatistik$
verbunden mit $Arbeitsnachweis$. Neben den Ortsvereinssekretären,
denen die Arbeitsvermittelung obliegt, sind bisher 90 besondere
Arbeitsnachweisestellen eingerichtet. Auch eine Ausdehnung über den
örtlichen Rahmen hinaus mit Hülfe der Generalsekretäre wird angestrebt,
doch haben hier bis jetzt nur die Vereine der Kaufleute und der Kellner
ernsthafte Versuche unternommen. Die $Arbeitslosenunterstützung$
beläuft sich meist auf wöchentlich 7 Mk. 50 Pf. und wird bis zu 13
Wochen gezahlt. Mit derselben verbunden ist eine $Reiseunterstützung$
bei Ortswechsel und eine $Uebersiedelungsbeihülfe$ für die Angehörigen.
Endlich giebt es noch eine $Unterstützung in besondern Notfällen$.

Die G.-V. haben sich die nachdrückliche Förderung des
$Genossenschaftswesens$ angelegen sein lassen. Allerdings ist die
versuchte Schaffung von Produktivgenossenschaften fast überall an der
mangelnden kaufmännischen Berechnung und Umsicht gescheitert; nur in
Burg bei Magdeburg bestehen Produktivgenossenschaften der Tuchmacher,
der Zigarrenarbeiter und der Goldleistenverfertiger mit gutem Erfolge.

Die Kredit-, Rohstoff- und Magazinvereine haben Bedeutung wesentlich
nicht für Arbeiter, sondern für kleine Unternehmer, die übrigens in
den G.-V. ebenfalls vertreten sind. So hat z. B. der Generalrat der
Schneider seit zwei Jahren einen genossenschaftlichen Wareneinkauf
eingerichtet, dagegen hat man Konsumvereine an sehr vielen Orten ins
Leben gerufen und zur Blüte gebracht und nicht minder die Bildung von
Baugenossenschaften angeregt.

Ebenso haben die G.-V. die Förderung des $Volksbildungswesens$
thatkräftig in die Hand genommen und sich deshalb mit den zu diesem
Zwecke bestehenden Vereinigungen, insbesondere der »Gesellschaft für
Verbreitung von Volksbildung«, in nahe Fühlung gesetzt.

Als sehr nützlich haben sich die Einrichtungen zur Gewährung von
$Rechtsschutz$ erwiesen. Die Ortsvereine oder häufiger noch die Orts-
und Bezirksverbände bestellen einen geeigneten Rechtsverständigen,
bei dem die Mitglieder unentgeltlich Rechtsbelehrung erhalten
können, übernehmen auch auf ihre Kosten die Durchführung von
Prozessen der Mitglieder, wobei nur Beleidigungs-, Ehescheidungs- und
Erbschaftssachen, sowie Streitigkeiten der Mitglieder untereinander
ausgeschlossen sind. Vorzugsweise wird von dem Rechtsschutze in
Versicherungsangelegenheiten und vor den Gewerbegerichten Gebrauch
gemacht.

In neuester Zeit sind die G.-V. vor allem bestrebt, sich selbst
eine gesichertere rechtliche Grundlage zu verschaffen, indem sie
den Erlaß eines Gesetzes über die Zulassung von »$Berufsvereinen$«
fordern, dessen Grundgedanke darin besteht, daß Vereine, welche
die Berufsinteressen ihrer Mitglieder vertreten, unter den durch
Gesetz festzustellenden Voraussetzungen ihre Eintragung in ein
öffentliches Register nachsuchen können und durch diese eigene
Rechtsfähigkeit erlangen. Der erste Versuch in dieser Richtung wurde
von $Schulze-Delitzsch$ durch einen am 4. Mai 1869 im Reichstage
eingebrachten Antrag unternommen, der die privatrechtliche Stellung
der Vereine überhaupt regeln und die Rechtsfähigkeit, sobald gewisse
gesetzliche Bedingungen erfüllt waren, lediglich von der Eintragung in
ein bei den Amtsgerichten zu führendes Register abhängig machen wollte.
Nachdem eine Kommission den Gesetzentwurf weiter ausgearbeitet hatte,
wurde er am 21. Juni 1869 vom Reichstage angenommen. Aber obgleich
$Schulze-Delitzsch$ seinen Antrag noch zweimal wiederholte, gelang es
nicht, das Widerstreben des Bundesrates zu besiegen, und längere Zeit
ist man auf die Angelegenheit nicht zurückgekommen. Erst seit einem am
14. Mai 1890 von den Abgeordneten $Hirsch$ und $Eberty$ eingebrachten
Antrage ist die Frage wieder in Fluß gekommen, aber ein in der Session
1893/94 mit großer Mehrheit angenommener Beschluß hat bei der Regierung
keine Zustimmung gefunden, und da man im Bürgerlichen Gesetzbuche[68]
den Regierungsvorschlag annahm, nach welchem: Vereine mit
sozialpolitischen Zwecken nur mit Genehmigung der Verwaltungsbehörde
die die Rechtsfähigkeit bedingende Eintragung erlangen können und sich
darauf beschränkte, in einer Resolution die Vorlegung eines Gesetzes
über die Berufsvereine zu fordern, so ist bei der ablehnenden Haltung
der Regierung zunächst eine endgültige Regelung nicht zu erwarten.
Die in den Sessionen 1897/98 und 1898/99 von dem Abg. $Schneider$,
sowie von den Abg. $Pachnicke$ und $Rösicke$ eingebrachten Anträge,
welche die Vereine zur Wahrung der Berufsinteressen von der erwähnten
Genehmigungspflicht befreien wollten, sind nicht zur Erledigung
gekommen.

  [68] § 61.

Den Bestrebungen auf gesetzliche Einführung von $Schiedsgerichten$ und
$Einigungsämtern$ und bessere Ausbildung des $Arbeiterschutzes$ haben
die G.-V. ihre lebhafte Förderung und Unterstützung angedeihen lassen,
und die im Jahre 1890 erlassenen Gesetze über diese Einrichtungen
sind wesentlich auf ihren Einfluß zurückzuführen. Dagegen hat
neuerdings die Frage des gesetzlichen $Maximalarbeitstages$ eine
Meinungsverschiedenheit wachgerufen, die mit der grundsätzlichen
Stellung der G.-V. zu der Frage der Selbsthülfe oder Staatshülfe
zusammenhängt. Das vorläufige Ergebnis der in dieser Hinsicht geführten
langwierigen Verhandlungen ist eine beim Reichstage eingereichte
Resolution, nach welcher die Regelung der Arbeitszeit erwachsener
Männer bei vollem Koalitionsrechte in erster Linie Sache der
Berufsvereine, womöglich mit Hülfe von Einigungsämtern, ist, daneben
aber ein beruflich-sanitärer Maximalarbeitstag für solche Gewerbe, in
welchen durch übermäßige Dauer der täglichen Arbeitszeit die Gesundheit
der Arbeiter gefährdet wird, von Reichswegen eingeführt werden soll.
Auf diesem Standpunkte steht bekanntlich auch das Arbeiterschutzgesetz
vom 1. Juni 1890.

Auch bei der durch die Frage des Acht-Uhr-Ladenschlusses für
Kaufgeschäfte herbeigeführten Beratung trat der Gegensatz der
Anschauungen hervor. Während ein von dem Generalrate der Kaufleute
gestellter Antrag forderte, daß man sich einfach auf den Boden des
Vorschlages der Kommission für Arbeiterstatistik stellen sollte, wollte
der Anwalt freilich dem Grundsatze der gesetzlichen Feststellung
der Ladenschlußzeit zustimmen, dagegen die Tageszeit der Bestimmung
»auf dem Wege der örtlichen Selbstverwaltung unter Mitwirkung der
beteiligten Prinzipale und Gehülfen« vorbehalten. Nach heftigen
Erörterungen siegte jedoch in der Sitzung des Zentralrates vom 21. Mai
1896 die entschiedenere Richtung mit 15 gegen 12 Stimmen.

Einen Einblick in die Thätigkeit des Verbandes und der Gewerkvereine
überhaupt gewähren die Verhandlungen des vom 30. Mai bis 6. Juni
1898 in Magdeburg abgehaltenen 13. Verbandstages. Von den 42
vertretungsberechtigten Vereinen waren 40 erschienen und wurden von
dem Oberbürgermeister im Namen der Stadt begrüßt. Der Oberpräsident
v. $Bötticher$, Freiherr v. $Berlepsch$, Dr. v. $Rottenburg$, Dr.
$Bödiker$ und viele andere bekannte Staatsmänner, ebenso wie das
Parlamentarische Komitee der _trade unions_ sowie $Thomas Burt$, der
Vorsitzende der Bergarbeiter und $Georg Barnes$, Generalsekretär
der Maschinenbauer, hatten Glückwünsche gesandt, der Vertreter der
Ungarischen Arbeiterschutzvereine $Soltan Czikora$ war persönlich
anwesend und der Vertreter des Zentralrates der Belgischen Liberalen
Arbeiterpartei Professor $Wilmotte$ war nur durch plötzlich
eingetretene persönliche Gründe an der Teilnahme gehindert.

Aus dem von dem Anwalte erstatteten Berichte ist folgendes
hervorzuheben: Der Verband hat sich in der vorangegangenen
dreijährigen Periode in erster Linie mit der Versicherungsfrage
beschäftigt, insbesondere mit der dem Reichstage vorgelegten
Novelle zu dem Unfallversicherungsgesetze. In einer Massenpetition
mit 40000 Unterschriften forderte man Beseitigung der Wartezeit
von 13 Wochen, für die heute die Krankenkassen eintreten müssen,
bessere Unfallverhütungsvorschriften, Beschleunigung des
Rentenfeststellungsverfahrens und Aufrechterhaltung des vollen
Rekursrechtes an das Reichsversicherungsamt. Hinsichtlich der auf
Schaffung einer Arbeitslosenversicherung seitens des Reiches oder
der Gemeinden abzielenden Pläne hat der Verband seinen Standpunkt,
dieses Gebiet den Arbeitervereinen zu erhalten, nachdrücklich
vertreten und in einer am 25. Januar 1897 in Berlin abgehaltenen
Gewerkvereinsversammlung die Zwangsversicherung auf das schärfste
verurteilt. Umgekehrt ist der Verband in einer Petition am 2. November
1896 nachdrücklich für erhöhten staatlichen Arbeiterschutz eingetreten
und hat insbesondere eine Erhebung über den Zusammenhang der
Betriebsunfälle und Betriebskrankheiten mit der Länge der Arbeitszeit
unter Berücksichtigung des Alters und Geschlechtes, sowie den Erlaß
weiterer Schutzvorschriften nach § 120 e Absatz 3 der Gewerbeordnung
(Regelung der Arbeitszeit in gesundheitsschädlichen Betrieben),
insbesondere für Verkaufsstellen und in der Konfektionshausindustrie,
ferner Verbesserung der Gewerbeaufsicht, insbesondere Verbot der
Verbindung derselben mit der Dampfkesselrevision und endlich
Ausdehnung des Schutzes jugendlicher Arbeiter von 16 auf 18 Jahre
und die Herabsetzung des Maximalarbeitstages der Frauen von 11 auf
10 Stunden gefordert. Ein von dem Anwalte ausgearbeiteter Plan wegen
Schaffung eines besonderen Reichsarbeitsamtes ist dem Reichstage noch
nicht vorgelegt. Für die durch Bundesratsbeschluß vom 4. März 1896
angeordnete Beschränkung der Arbeitszeit in Bäckereien und Konditoreien
ist der Verband nachdrücklich eingetreten; ebenso hat er sich den
Bestrebungen auf gesetzliche Einführung des Acht-Uhr-Ladenschlusses
und für Errichtung kaufmännischer Schiedsgerichte angeschlossen.
Eine an den Reichstag gerichtete Petition wegen Kürzung der
Arbeitszeiten und Einführung der wöchentlichen Lohnzahlung, sowie
Vorkehr gegen Arbeitslosigkeit in den staatlichen Betrieben ist
von diesem dem Reichskanzler überwiesen. Als dieser durch Beschluß
vom 17. Dezember 1896 die beantragten Maßnahmen als teils unnötig,
teils unausführbar ablehnte, hat der Zentralrat im Januar 1897
eine vom Anwalte ausgearbeitete Denkschrift eingereicht, in der er
die geltend gemachten Bedenken zu widerlegen sucht, auf die aber
eine Antwort nicht erfolgt ist. Der G.-V. der Maschinenbauer und
Metallarbeiter ist auf Grund einer am 26. März 1897 abgehaltenen
großen Eisenbahnarbeiterversammlung noch besonders unter Hinweis auf
die immer mehr sich häufenden Eisenbahnunfälle für Verkürzung der
Arbeitszeit und Erhöhung der Löhne im Eisenbahnbetriebe eingetreten,
doch wurde von der Eisenbahndirektion Berlin ihren Arbeitern
der Besuch der Versammlung verboten. Im Interesse der endlichen
gesetzlichen Regelung der Berufsvereine beschloß der Zentralrat bei dem
Reichskanzler durch eine Deputation seine Wünsche vorzutragen. In der
dieser Deputation am 12. Februar 1896 gewährten Audienz trat deutlich
hervor, daß die Regierung diese Bestrebungen wesentlich aus dem
Grunde bekämpfte, weil sie daraus eine Stärkung der Sozialdemokratie
befürchtete, wogegen die Deputation vergeblich geltend machte, daß
gerade umgekehrt die Beförderung praktischer Reformbestrebungen die
utopischen und staatsfeindlichen Anschauungen lahm legen werde. Der
frühere Handelsminister Frhr. v. $Berlepsch$, der am 28. November
1895 einer gleichen Deputation eine Audienz bewilligte, hatte eine
wesentlich mehr entgegenkommende Erklärung abgegeben, und es ist nicht
unwahrscheinlich, daß gerade diese Stellung gegenüber der Frage der
Berufsvereine in Verbindung mit der Einführung des Maximalarbeitstages
in Bäckereien der unmittelbare Anlaß für seinen Rücktritt wurde.
Als das berühmte Rundschreiben des Grafen $Posadowsky$ vom 11.
Dezember 1897 bekannt wurde, welches die Beseitigung des bisherigen
Koalitionsrechtes befürchten ließ, veranstaltete der Zentralrat
auf den 7. Februar 1898 in Berlin eine große Protestversammlung,
der mehrere andere in der Provinz sich anschlossen. Eine besondere
Fürsorge hat der Verband von je her der Errichtung von Schiedsgerichten
und Einigungsämtern gewidmet und so auch in den letzten Jahren in
verschiedenen Städten darauf hingewirkt, solche ins Leben zu rufen.
Bei den Gewerbegerichtswahlen hat der Verband sich eifrig beteiligt
und ist hierbei auch zuweilen mit den Sozialdemokraten Hand in Hand
gegangen. Der Verband ist dem Verein für Sozialpolitik beigetreten und
hat sich auf dessen letzter Generalversammlung in Köln, wo Freiherr
v. $Berlepsch$ das berühmte Hoch auf den vierten Stand ausbrachte, an
den Verhandlungen über die Handwerkerfrage und das Koalitionsrecht
mit Erfolg beteiligt. Auch für die Bestrebungen der internationalen
Friedensgesellschaften sind einzelne Vereine eingetreten. Zu den
ausländischen Arbeiterberufsvereinen, insbesondere in England, Belgien,
Holland und Ungarn hat der Verband Beziehungen angeknüpft. An dem
internationalen Arbeiter- und Gewerkschaftskongresse in London (Juli
1896) hat der Verband nicht teilgenommen, weil er ein Uebergewicht
der Sozialdemokratie befürchtete. Zu dem bald darauf folgenden
Kongresse der englischen _trade unions_ in Edinburg, auf dem der
Vertreter der sozialistischen Gewerkschaften v. $Elm$ den Verband
in unangemessener Weise angriff[69], hatte er eine Einladung nicht
erhalten. Man geht mit dem Gedanken um, in Gemeinschaft mit den _trade
unions_ einen internationalen Kongreß auf rein gewerkschaftlicher
Grundlage einzuberufen. Selbst das Bedenken, bei solchen Gelegenheiten
mit den Sozialdemokraten zusammen arbeiten zu müssen, hat sich, seit
dem ruhigen Verlaufe und der gemäßigten Haltung des im August 1897
in Zürich abgehaltenen internationalen Arbeiterschutzkongresses,
auf dem der Verband aus dieser Rücksicht nicht vertreten war,
vermindert, so daß der Bericht des Anwaltes eine Mitwirkung des
Verbandes bei solchen Unternehmungen für die Zukunft ins Auge faßt.
Die Agitation für Ausbreitung des Verbandes ist nachdrücklich in die
Hand genommen; Agitationsvorträge wurden gehalten 1889-91 200 mit
7000 Mk. Kosten, 1892-94 250 mit 9000 Mk. Kosten und 1895-97 311 mit
9400 Mk. Kosten. An Flugblättern wurden 255000, an Broschüren 90000
Stück vertrieben. Auf der Berliner Gewerbeausstellung im Sommer 1896
hatte der Verband eine übersichtliche Darstellung seiner bisherigen
Entwicklung und Thätigkeit ausgelegt. Der Erfolg zeigte sich u. a.
in der Gründung von sechs Ortsvereinen der Kellner, die auf diese
Weise zuerst in die Organisation einbezogen wurden. Auch unter
die Arbeiterinnen hat man die Agitation getragen und insbesondere
während der Konfektionsarbeiterinnenbewegung mehrere Versammlungen
abgehalten, deren Ergebnis darin bestand, daß in Berlin, Stolp und
Stettin Ortsvereine der Arbeiterinnen in Anschluß an den G.-V.
der Schneider gegründet wurden. Streiks sucht man möglichst durch
friedliche Verständigung zu vermeiden, doch ist der Verband nicht
allein für den Ausstand der englischen Maschinenbauer eingetreten und
hat Sammlungen unter den Mitgliedern veranstaltet, die einen Ertrag von
34292 Mk. ergaben, sondern hat auch für die Hamburger Hafenarbeiter
seine Sympathie erklärt, nachdem die Unternehmer die Einleitung von
Ausgleichsverhandlungen abgelehnt hatten.

  [69] Vgl. unten II. Abschnitt.

Zu dem Thätigkeitsberichte des Anwaltes wurde folgender Antrag
angenommen:

Der 13. ordentliche Verbandstag der Deutschen Gewerkvereine protestiert
$gegen jede irgendwie geartete Beeinträchtigung des Koalitionsrechts$
als ungerecht und gemeinschädlich, fordert vielmehr als unentbehrliches
Mittel zur Abwehr von Druck und Elend und zur Herbeiführung besserer
materieller, geistiger und sittlicher Zustände für die Arbeitermassen
die $vollste Koalitions- und Vereinigungsfreiheit und die
Rechtsfähigkeit der Arbeiterberufsvereine durch lediglich gerichtliche
Eintragung$.

Der zweite Gegenstand der Verhandlungen war die $Zoll$- und
$Handelspolitik$. Nach ausführlichen Vorträgen des Prof. $Lotz$ und des
Redakteurs $Goldschmidt$, in denen darauf hingewiesen wurde, daß die
Arbeiter nicht nur als Konsumenten, sondern auch als an dem Gedeihen
der Industrie beteiligte Personen ein Interesse an der Zoll- und
Handelspolitik hätten, wurde beschlossen, die Handelsvertragspolitik
ohne Erhöhung der Getreidezölle aufrecht zu halten und auszubauen, auch
das Bedauern darüber ausgesprochen, daß die Eingabe des Zentralrates
an den Reichskanzler wegen Zuziehung von Arbeitervertretern zu der
Vorbereitung neuer Handelsverträge keinen Erfolg gehabt habe.

Ein fernerer Vortrag des Verbandsabgeordneten $Mauch$ behandelte
die $Arbeitslosenunterstützung$ und insbesondere die Frage, von wem
dieselbe in die Hand zu nehmen sei. Das Ergebnis der Beratungen wurde
niedergelegt in folgenden Sätzen:

1. $Unterstützungseinrichtungen gegen Arbeitslosigkeit$ zu treffen,
gebietet das private wie das öffentliche Interesse. Die Lösung dieser
Aufgabe steht aus den einfachsten und faßlichsten Gründen in $erster
Linie$ den $gewerblichen Berufsvereinen$ zu; sie erfüllt einen ihrer
wesentlichsten und wichtigsten Zwecke.

2. Die $Selbstversicherung$ in den $Berufsvereinen$ fördert und
kräftigt die persönliche und wirtschaftliche Moralität des Arbeiters,
indem sie ihn zur Selbstverantwortlichkeit und Selbsthülfe erzieht.
Sie bietet durch die Selbstverwaltung Sicherheiten gegen sträfliche
Ausbeutung durch Arbeitsscheu wie gegen Parteilichkeit und
Zurücksetzung aus Gründen, die mit den gewerblichen und moralischen
Eigenschaften des Arbeiters nichts gemein haben.

3. Die Notwendigkeit $staatlicher$ und $kommunaler$ Einrichtungen
zur Versicherung gegen Arbeitslosigkeit ist so lange zu $verneinen$,
bis nicht durch die Erfahrungen erwiesen ist, daß die gewerblichen
Berufsvereine zur befriedigenden Lösung dieser ihrer Aufgabe unfähig
und unvermögend sind.

4. Zur wirksamen Durchführung dieser Aufgabe bedürfen die
Arbeiterberufsvereine $öffentlich-rechtlicher Grundlagen$, die sowohl
die Ansprüche der Mitglieder sicherstellen, als auch die Vereine vor
willkürlichen Eingriffen der Aufsichtsbehörden schützen.

5. Die $Arbeitsvermittelung$ bildet eine notwendige Ergänzung der
organisierten Arbeitslosenunterstützung; sie wird sich am fruchtbarsten
und erfolgreichsten in gewerblicher und sozialer Beziehung erweisen
auf dem Boden der $Freiwilligkeit$ in Gemeinschaft mit Arbeitgeber-
und Arbeitnehmervereinen oder -verbänden. In dieser Form verdient sie
die erste Stelle. Staatliche oder kommunale Arbeitsnachweise, die als
Ersatz oder als Ergänzung der ersten Form eingerichtet werden, erfüllen
nur dann ihren Zweck als Wohlfahrtseinrichtungen, wenn in ihrer
Verwaltung den Arbeitnehmern wie den Arbeitgebern ein ausreichendes
Mitbestimmungsrecht eingeräumt wird.

Der vierte Gegenstand der Verhandlungen war der Vortrag des
Verbandsabgeordneten $Pioch$ über die $Berufsorganisation der
Arbeiterinnen und der jugendlichen Arbeiter$. Der Referent forderte
möglichste Beseitigung der Fabrikarbeit für verheiratete Frauen durch
Erhöhung des Verdienstes der Männer, Beschränkung der Arbeitszeit
für weibliche und jugendliche Arbeiter und Anstellung weiblicher
Fabrikinspektoren und empfahl als Mittel die Berufsorganisation.
Die Versammlung stellte sich auf denselben Standpunkt durch Annahme
folgender Sätze:

»Zur wirksamsten Lösung der Frage $gewerblicher Frauenarbeit$ muß
gesucht werden, die Lage der männlichen Arbeiter mit allen gesetzlichen
Mitteln und durch Vereinigungen auf dem Boden der Selbsthülfe zu
bessern.

Der $Beruf der Frau$ ist am wichtigsten und segensreichsten $in der
Familie$. Solange jedoch die wirtschaftlich-sozialen Verhältnisse
einen bedeutenden Teil der weiblichen Bevölkerung für ihre Existenz
zur Lohnarbeit nötigen, bedürfen diese Arbeiterinnen im besonderen
Grade des gesetzlichen Schutzes sowohl in der Fabrik- als auch in der
Hausindustrie.

Die $Arbeitszeit$ der erwachsenen Arbeiterinnen ist allmählich auf
acht Stunden herabzusetzen, die Arbeitszeit jugendlicher weiblicher
Arbeiterinnen entsprechend niedriger. Die Altersgrenze jugendlicher
weiblicher Arbeiterinnen ist auf 18 Jahre zu erhöhen. Eine weitere
Beschränkung aller Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeiter in
gesundheitsschädlichen Betrieben ist anzustreben.

Die Anstellung $weiblicher Fabrikinspektoren$ ist unbedingt nötig und
diese sind aus den mit dem Arbeiterleben bekannten Kreisen zu wählen.

Die $Entlohnung der weiblichen Arbeitskraft$ muß bei gleichen
Leistungen der der männlichen Arbeiter gleichkommen. Die Forderung der
Erhöhung der Löhne der Arbeiterinnen von ihrem jetzigen tiefen und zum
Lebensunterhalt unzureichenden Stande ist zugleich ein Hauptmittel zur
Besserung der Löhne männlicher Arbeiter.

Die $Berufsorganisation der Arbeiterinnen$ ist das wichtigste Mittel
zur Besserung ihres Loses. Die deutschen Gewerkvereine haben die
Pflicht, so viel wie möglich weibliche Mitglieder zu erwerben. Die
Arbeiterinnen müssen ihr Interesse diesen bewährten Organisationen
zuwenden, um dadurch im Kampfe um ihre Existenz gestärkt zu werden.

Den $Arbeitsverhältnissen jugendlicher Arbeiter und Arbeiterinnen$
ist volle Aufmerksamkeit zuzuwenden; ebenfalls müssen diese Personen
frühzeitig in die deutschen Gewerkvereine aufgenommen und durch
allgemeine und gewerbliche Fortbildung zu tüchtigen Mitgliedern
geschaffen werden, um so durch Nachwuchs jugendlicher Kräfte der
Organisation die weiteste Verbreitung zu geben.«

Weiter gelangte folgender $Zusatzantrag$ des Verbandsanwalts einstimmig
zur Annahme:

»Der Verbandstag beschließt, bei den gesetzgebenden Körperschaften um
gründliche $Umgestaltung der Gesindeordnung$ gemäß den wesentlichen
Grundsätzen der Gewerbeordnung zu petitionieren. Mit der Ausarbeitung
dieser Petition wird der Zentralrat betraut.«

Den letzten Hauptgegenstand der Tagesordnung bildete das Referat
des Anwalts Dr. $Max Hirsch$ über die Frage: »$Wie stellen sich die
deutschen Gewerkvereine zu den Arbeitseinstellungen?$«

Der Redner tadelte die häufigen unüberlegten und zu wenig vorbereiteten
Streiks und empfahl zu ihrer Verhütung obligatorische Einführung von
Schiedsgerichten und Einigungsämtern, die außerdem das Recht haben
müßten, auch ohne Anrufen der Beteiligten bei drohenden oder schon
ausgebrochenen Streiks Einigungsversuche zu machen. Das Ergebnis der
Beratungen war der folgende Beschluß:

1. »Eine Petition bei dem neuen Reichstag um Abänderung des
$Gewerbegerichtsgesetzes$ einzureichen in der Richtung, daß
die Gewerbegerichte für alle Orte und Bezirke mit entwickeltem
Gewerbebetrieb $obligatorisch$ eingeführt und verpflichtet werden,
auch ohne Anrufung der Parteien bei jeder größeren Arbeitsdifferenz
Einigungsversuche zu machen.

2. Den Gewerk- und Ortsvereinen dringend zu empfehlen, daß sie
bezüglich aller Arbeitsdifferenzen gemäß unseren altbewährten
Grundsätzen und Statuten einen $festen$, $selbständigen Kurs$
einhalten, darin gipfelnd, daß die Verbesserung der Arbeitsverhältnisse
thatkräftig und ausdauernd erstrebt, hierzu aber unter allen Umständen
$zuerst$ der Weg der $Verständigung und Einigung$ beschritten und erst
bei Erfolglosigkeit aller friedlichen Versuche und bei Vorhandensein
günstiger Aussichten und genügender Mittel in den Ausstand getreten
wird. In dieser Weise hat unsere Organisation auch bei der Beteiligung
von anders oder nicht organisierten Arbeitern zu handeln und sich
niemals willenlos mitreißen zu lassen. Dem Generalrat ist sofort bei
jeder auftauchenden Differenz wahrheitsgemäße und genaue Mitteilung zu
machen und dessen Rat oder Anweisung einzuholen und streng zu befolgen.
$Die betreffenden Ortsvereins- und Ortsverbandssekretäre werden
dringend aufgefordert, auch dem Gewerkvereins- und dem Verbandsorgan
von Arbeitsstreitigkeiten Nachricht zu geben.$«

Hinsichtlich der Unterstützung von Streiks anderer Organisationen wurde
noch ausdrücklich beschlossen, dieselbe davon abhängig zu machen,
daß die beteiligten Ortsvereine bei den Verhandlungen zur Mitwirkung
zugezogen seien.

Die übrigen Beratungsgegenstände waren von geringerer Bedeutung. Der
Antrag, daß auch nicht dem Verbande angehörige Organisationen im
Streikfalle aus Verbandsmitteln unterstützt werden dürften, wurde
ebenso abgelehnt, wie ein Zwang zum Eintritt in die Ortsverbände
und die Vergrößerung des Verbandsorgans. Es wurde beschlossen, den
Ortsverbänden gemeinschaftliche Arbeitsnachweise zur Pflicht zu machen,
dagegen die Kosten des Rechtsschutzes von ihnen auf die Gewerkvereine
zu übertragen. Die Zahlung von Pension an die Gewerkvereinsbeamten
wurde prinzipiell beschlossen, die Ausführung aber späteren Beschlüssen
vorbehalten. Die Beschickung wirtschaftlich-sozialer Kongresse soll in
Zukunft stattfinden, dagegen wurde, wie schon erwähnt, die Beseitigung
des bei der Aufnahme eines neuen Mitgliedes zu erfordernden Reverses
wegen der Nichtzugehörigkeit zur Sozialdemokratie mit allen gegen drei
Stimmen abgelehnt.

Der $äußere Umfang$ des Verbandes ist mehrfachen Schwankungen
unterworfen gewesen.

Gewaltig war bei dem ersten Auftauchen des Gedankens der Zulauf und die
Begeisterung, sodaß Ende 1869, also nach etwa einjährigem Bestehen,
die Leitung auf 258 Ortsvereine mit rund 30000 Mitgliedern, gegliedert
in 13 Gewerkvereine und 9 selbständige Ortsvereine, herabblicken
konnte. Aber die Bewegung wurde in ihrer Blüte gebrochen durch den
unglücklichen Waldenburger Streik, der am 1. Dezember 1869 von 7000
Bergarbeitern infolge des von den Grubenbesitzern an sie gestellten
Verlangens, aus dem G.-V. auszutreten, begonnen wurde, aber nach 8
Wochen mit einer völligen Niederlage endigte. Der Zentralrat hatte es
an Bemühungen, zunächst durch Vermittelung bei den Bergwerksbesitzern
und nachher durch Abmahnungen bei den Arbeitern, den von Anfang
an aussichtslosen Streik zu vermeiden, nicht fehlen lassen, auch
nach Ausbruch desselben nach Kräften Gelder für die Ausständigen
gesammelt, aber er konnte es nicht hindern, daß man den unglücklichen
Ausgang den G.-V. zur Last legte, daß man von seiten der Arbeiter
das Zutrauen zu ihnen verlor und von seiten der Unternehmer sie als
Beförderer von Streiks anklagte. Auch der französische Krieg wirkte
ungünstig ein, und so war denn am Ende desselben die Mitgliederzahl
von 30000 auf etwa 6000 zurückgegangen. Ende 1872 war man jedoch
schon wieder zu 279 Ortsvereinen mit 19000 Mitgliedern und Ende 1874
zu 357 Ortsvereinen mit 22000 Mitgliedern emporgestiegen. Aber mit
dem wirtschaftlichen Rückgange der folgenden Jahre trat auch für die
G.-V. wieder eine Abwärtsbewegung ein, so daß Ende 1878 freilich die
Ortsvereine auf 365 gestiegen, die Mitgliederzahl aber auf 16500
herabgegangen war. Ein Aufschwung wurde dann erst wieder durch die
Krankenversicherungsgesetzgebung begründet, indem durch dieselbe der
Zulauf zu den Hülfskassen der G.-V. und dadurch auch zu diesen selbst
wesentlich gesteigert wurde, so daß Ende 1885 953 Ortsvereine mit
51000 Mitgliedern bestanden, die sich Ende 1891 auf 1350 Ortsvereine
mit 63000 Mitgliedern vermehrt hatten. Der Austritt des G.-V. der
Porzellanarbeiter, der am 1. Januar 1893 in das sozialdemokratische
Lager abschwenkte, brachte dann einen Verlust von 4000 Mitgliedern,
so daß Ende 1891 nur 1315 Ortsvereine mit 58000 Mitgliedern vorhanden
waren. Seitdem hat eine regelmäßige und wachsende Ausdehnung
stattgefunden. Allerdings ist 1895 der 554 Mitglieder zählende G.-V.
der Berg- und Grubenarbeiter wegen Hinneigung zur Sozialdemokratie aus
dem Verbande ausgeschlossen, doch ist dafür der 1894 gegründete G.-V.
der deutschen Bergarbeiter beigetreten. Ende 1894 hatte der Verband
1436 Ortsvereine mit 67000 Mitgliedern, Ende 1897 1633 Ortsvereine
mit 80000 Mitgliedern und am 30. März 1898 1673 Ortsvereine mit 81150
Mitgliedern. Am 31. Dezember 1898 betrug die Mitgliederzahl 82755. Der
Kassenabschluß für den 1. April 1899 ergiebt einen Mitgliederbestand
von 84419.

Die $Verteilung auf die einzelnen Gewerbe$ ergiebt sich aus folgender
Tabelle:

  ======================================================================
                                  | Ende |Anfg. |31.|12.|31.|12.|31.|12.
                                  | 1872 | 1879 | 1892  | 1893  | 1894
  ================================+======+======+=======+=======+=======
  Maschinenbauer u. Metallarb.    | 4468 | 3749 | 12129 | 24163 | 27836
  Fabrik- u. Handarbeiter         | 3543 | 2423 |  9908 | 10080 | 11339
  Tischler und verwandte Berufe   | 2019 | 2879 |  4795 |  4393 |  4733
  Schuhmacher und Lederarbeiter   |  306 |  666 |  3845 |  3670 |  3900
  Textilarbeiter und verw. Berufe | 1571 | 1129 |  3403 |  3002 |  2788
  Schneider       "    "      "   |  438 |  457 |  2415 |  2595 |  3060
  Bauhandwerker                   | 2521 | 1642 |  1709 |  2090 |  2226
  Graphische Berufe, Maler und    |      |      |       |       |
    verwandte Berufe              |  289 | 1058 |  1486 |  1612 |  1655
  Zigarren- und Tabakarbeiter     |  102 |  125 |  1212 |  1121 |  1145
  Töpfer                          |  266 |   43 |   890 |   843 |   916
  Berg- und Grubenarbeiter        |  --  |  239 |   727 |   554 |   455
  Schiffszimmerer u. verw. Berufe |  633 |  240 |   170 |   173 |   163
  Klempner und Metallarbeiter     |  --  |  180 |  2508 |  2346 |  2472
  Bildhauer und verw. Berufe      |  --  |   28 |   234 |   194 |   221
  Kaufleute                       |  --  |   13 |  1831 |  3951 |  3820
  Konditoren und verw. Berufe     |  --  |  --  |   484 |   313 |   263
  Selbständige Ortsvereine[70]    |  --  |   41 |    54 |    54 |    66

  ================================================================
                                  |31.|12.|31.|12.|31.|12.|31.|12.
                                  | 1895  | 1896  | 1897  | 1898
  ================================+=======+=======+=======+=======
  Maschinenbauer u. Metallarb.    | 27000 | 28127 | 30837 | 32938
  Fabrik- u. Handarbeiter         | 11833 | 13284 | 15006 | 15415
  Tischler und verwandte Berufe   |  4880 |  5423 |  6010 |  6152
  Schuhmacher und Lederarbeiter   |  4200 |  4620 |  5300 |  5690
  Textilarbeiter und verw. Berufe |  2899 |  3022 |  3330 |  3434
  Schneider       "    "      "   |  3000 |  3010 |  3350 |  3360
  Bauhandwerker                   |  1629 |  1624 |  2300 |  1985
  Graphische Berufe, Maler und    |       |       |       |
    verwandte Berufe              |  1918 |  1944 |  1900 |  1951
  Zigarren- und Tabakarbeiter     |  1230 |  1344 |  1408 |  1462
  Töpfer                          |  1021 |  1139 |  1324 |  1487
  Berg- und Grubenarbeiter        |   --  |   182 |   210 |   257
  Schiffszimmerer u. verw. Berufe |   173 |   181 |   193 |   190
  Klempner und Metallarbeiter     |  2667 |  3103 |  3134 |  3225
  Bildhauer und verw. Berufe      |   243 |   299 |   387 |   376
  Kaufleute                       |  3620 |  4085 |  4298 |  4382
  Konditoren und verw. Berufe     |   305 |   256 |   254 |   247
  Selbständige Ortsvereine[70]    |   141 |   124 |   312 |   204

                    (Siehe Tabelle auf Seite 200).

Die Gesamteinnahme für die Jahre 1869 bis 1895 belief sich auf 20500000
Mk., die Gesamtausgabe auf 18500000 Mk., so daß ein Vermögen von zwei
Millionen Mark verblieb. Von den Ausgaben entfielen 11000000 Mk. auf
Kranken- und Begräbnisgelder, 1750000 Mk. auf Invalidenunterstützung,
2850000 Mk. auf Rechtsschutz, Bildungszwecke, Reise-, Notstands- und
Arbeitslosenunterstützung.

Das Verbandsvermögen belief sich am 1. April 1899 auf 54977 Mk.
04 Pf. neben einem Bestande der Organkasse von 8322 Mk. 76 Pf.
Das Gesamtvermögen der Vereine mit Ausschluß der Kranken- und
Begräbniskassen betrug Ende 1895 741257 Mk., d. h. mehr als 11 Mk. auf
den Kopf.

Neben dem Verbandsorgan, dem »Gewerkverein«, der 1899 im 31. Jahrgange
erscheint, haben noch sechs Gewerkvereine ihre besonderen Fachblätter.
Die Gesamtauflage beträgt 74800. Außerdem besteht noch eine zur
Benutzung durch die Tagespresse bestimmte »Gewerkvereinskorrespondenz«,
die nach einem Beschlusse des Zentralrates vom 2. Juli 1896 künftig
mindestens einmal monatlich erscheinen und allen sich dafür
interessierenden Blättern unentgeltlich zugesandt werden soll.

  [70] Dazu gehören die Reepschläger, Vergolder und Kellner. Die
       letzteren bilden seit Anfang 1898 einen Gewerkverein.

Ueber die $Leistungen$ der Vereine giebt für die sechs Jahre 1892-1897
folgende Tabelle eine Uebersicht.

  Spaltenüberschriften:
  A = Reise- und Wanderunterstützung
  B = Uebersiedelungsbeihülfe
  C = Arbeitslosenunterstützung
  D = Beiträge arbeitsloser Mitglieder
  E = Unterstützung in besonderen Notfällen
  F = Gesamtsumme der Unterstützungen in Mark

  Zahl = Zahl der unterstützten Mitglieder
  Mark = Betrag in Mark

  ========================================================================
                     |       |      A       |      B       |      C
     $Gewerkvereine$ | Jahr  +------+-------+------+-------+------+-------
                     |       | Zahl | Mark  | Zahl | Mark  | Zahl |  Mark
  -------------------+-------+------+-------+------+-------+------+-------
  Maschinenbau- u.   |1892/94| 6296 | 24371 |  651 | 14959 | 1894 |  65453
   Metallarbeiter    |1895/97| 6751 | 27558 |  954 | 22121 | 1412 |  53914
                     |       |      |       |      |       |      |
  Fabrik- u.         |1892/94|  --  |   --  |   67 |   859 |  689 |  10659
   Handarbeiter      |1895/97|  --  |   --  |  210 |  2650 |  799 |  13559
                     |       |      |       |      |       |      |
  Tischler u.        |1892/94|  --  |  --   |  183 |  3421 |  605 |  12483
   verwandte Berufe  |1895/97|  469 |  2493 |  115 |  3518 | 1053 |  20696
                     |       |      |       |      |       |      |
  Schuhmacher u.     |1892/94|  394 |  2459 |  119 |  1592 |  215 |   4825
   Lederarbeiter     |1895/97|  403 |  2761 |  145 |  2260 |  569 |  12334
                     |       |      |       |      |       |      |
  Kaufleute          |1892/94|  --  |   --  |  --  |   --  |  215 |  14498
                     |1895/97|  --  |   --  |  --  |   --  |  424 |  26039
                     |       |      |       |      |       |      |
  Schneider u.       |1892/94|  273 |  1167 |   20 |   333 |   57 |   1054
   verwandte Berufe  |1895/97|  257 |  1403 |   37 |   605 |  150 |   3557
                     |       |      |       |      |       |      |
  Textilarbeiter u.  |1892/94|   60 |   554 |   42 |   405 |   73 |   1233
   verwandte Berufe  |1895/97|   58 |   297 |   61 |   852 |  186 |   3594
                     |       |      |       |      |       |      |
  Klempner u.        |1892/94|  257 |  1069 |   22 |   523 |   68 |   1260
   Metallarbeiter    |1895/97|  383 |  2132 |   60 |  1721 |  115 |   2632
                     |       |      |       |      |       |      |
  Graphische Berufe, |       |      |       |      |       |      |
   Maler u.          |1892/94|   64 |  1292 |    9 |    72 |    8 |    198
   verwandte Berufe  |1895/97|   75 |   457 |   10 |   137 |  122 |   1633
                     |       |      |       |      |       |      |
  Bauhandwerker      |1892/94|    6 |    58 |    5 |    68 |    1 |     10
                     |1895/97|    9 |    81 |   12 |   172 |   17 |    504
                     |       |      |       |      |       |      |
  Zigarren- u.       |1892/94|   39 |   205 |   23 |   315 |   45 |   1264
   Tabakarbeiter     |1895/97|   54 |   258 |   24 |   264 |  --  |    844
                     |       |      |       |      |       |      |
  Töpfer u. Ziegler  |1892/94|   17 |    54 |   17 |   221 |   25 |    189
                     |1895/97|   61 |   222 |   20 |   189 |   25 |    499
                     |       |      |       |      |       |      |
  Konditoren u.      |1892/94|   49 |   249 |   16 |   177 |   21 |    290
   verw. Berufe      |1895/97|   27 |   142 |    2 |    64 |   22 |    430
                     |       |      |       |      |       |      |
  Bildhauer u.       |1892/94|   17 |    89 |    4 |    79 |   31 |    461
   verw. Berufe      |1895/97|   33 |   186 |    2 |    32 |   40 |    703
                     |       |      |       |      |       |      |
  Schiffszimmerer u. |1892/94|    4 |    27 |  --  |   --  |  --  |    --
   verw. Berufe      |1895/97|    3 |    21 |  --  |   --  |    1 |     34
                     |       |      |       |      |       |      |
  Berg- u.           |1892/94|  --  |   --  |  --  |   --  |    4 |    108
   Grubenarbeiter    |1895/97|  --  |   --  |  --  |   --  |  --  |    --
                     |       |      |       |      |       |      |
  Selbständige       |1892/94|  --  |   --  |  --  |   --  |  --  |    --
   Ortsvereine       |1895/97|  --  |   --  |  --  |   --  |    4 |    166
  -------------------+-------+------+-------+------+-------+------+-------
                     |1892/94| 7476 | 31594 | 1178 | 23084 | 3914 | 113985
         Insgesamt   |       |      |       |      |       |      |
                     |1895/97| 8583 | 38011 | 1652 | 34585 | 4938 | 141138


  ========================================================================
                     |       |      D      |      E       |       F
     $Gewerkvereine$ | Jahr  +------+-------------+-------+---------------
                     |       | Zahl | Mark | Zahl | Mark  |1892-94|1895-97
  -------------------+-------+-------------+------+-------+---------------
  Maschinenbau- u.   |1892/94| 4392 | 7340 |  382 |  4765 |       |
   Metallarbeiter    |1895/97| 3074 | 4142 |  449 |  5809 | 116888| 113544
                     |       |      |      |      |       |       |
  Fabrik- u.         |1892/94|  --  |  --  |  247 |  3818 |       |
   Handarbeiter      |1895/97|  --  |  --  |  458 |  6986 |  15336|  23195
                     |       |      |      |      |       |       |
  Tischler u.        |1892/94|    4 |    7 |  183 |  3545 |       |
   verwandte Berufe  |1895/97|  479 |  920 |  175 |  3171 |  19456|  30798
                     |       |      |      |      |       |       |
  Schuhmacher u.     |1892/94|  202 |  554 |   73 |  1123 |       |
   Lederarbeiter     |1895/97|  645 | 1378 |   96 |  1540 |  10553|  20273
                     |       |      |      |      |       |       |
  Kaufleute          |1892/94|  165 |  921 |   26 |   745 |       |
                     |1895/97|  354 | 1643 |   39 |  1464 |  16164|  29146
                     |       |      |      |      |       |       |
  Schneider u.       |1892/94|    9 |   41 |   81 |  1960 |       |
   verwandte Berufe  |1895/97|   20 |   94 |   86 |  1947 |   4555|   7606
                     |       |      |      |      |       |       |
  Textilarbeiter u.  |1892/94|   16 |   58 |  199 |  2059 |       |
   verwandte Berufe  |1895/97|    2 |    3 |  208 |  2223 |   4369|   6909
                     |       |      |      |      |       |       |
  Klempner u.        |1892/94|  274 |  596 |   96 |  1433 |       |
   Metallarbeiter    |1895/97|  204 |  445 |   94 |  2040 |   4881|   8970
                     |       |      |      |      |       |       |
  Graphische Berufe, |       |      |      |      |       |       |
   Maler u.          |1892/94|   51 |  202 |   35 |   451 |       |
   verwandte Berufe  |1895/97|   19 |   45 |   31 |   398 |   1215|   2670
                     |       |      |      |      |       |       |
  Bauhandwerker      |1892/94|  --  |  --  |   28 |   377 |       |
                     |1895/97|  --  |  --  |   44 |   533 |    513|   1290
                     |       |      |      |      |       |       |
  Zigarren- u.       |1892/94|   20 |   57 |   39 |   527 |       |
   Tabakarbeiter     |1895/97|   27 |   55 |   67 |   871 |   2368|   2292
                     |       |      |      |      |       |       |
  Töpfer u. Ziegler  |1892/94|  --  |  --  |   12 |   205 |       |
                     |1895/97|    1 |    8 |   24 |   374 |    669|   1292
                     |       |      |      |      |       |       |
  Konditoren u.      |1892/94|  --  |  --  |    5 |    70 |       |
   verw. Berufe      |1895/97|    1 |    1 |    5 |    76 |    786|    713
                     |       |      |      |      |       |       |
  Bildhauer u.       |1892/94|  --  |  --  |    1 |    20 |       |
   verw. Berufe      |1895/97|  --  |  --  |    2 |    27 |    649|    948
                     |       |      |      |      |       |       |
  Schiffszimmerer u. |1892/94|    4 |   10 |    2 |    30 |       |
   verw. Berufe      |1895/97|    5 |    8 |    6 |    80 |     67|    143
                     |       |      |      |      |       |       |
  Berg- u.           |1892/94|  --  |  --  |   25 |   352 |       |
   Grubenarbeiter    |1895/97|    6 |    8 |   12 |   124 |    460|    132
                     |       |      |      |      |       |       |
  Selbständige       |1892/94|  --  |  --  |  --  |  --   |       |
   Ortsvereine       |1895/97|  --  |  --  |    6 |    29 |       |    195
  -------------------+-------+------+------+------+-------+-------+-------
                     |1892/94| 5137 | 9786 | 1434 | 21480 |       |
         Insgesamt   |       |      |      |      |       | 198929| 250176
                     |1895/97| 4835 | 8750 | 1802 | 27692 |       |


              3. Die sozialistischen Gewerkschaften[71].

             A. Der v. Schweitzer'sche Gewerkschaftsbund.

Der von v. $Schweitzer$ auf dem 26. September 1868 berufene und
unter seinem Vorsitze tagende Kongreß war von 206 Abgeordneten aus
allen Teilen Deutschlands besucht, die 142008 Arbeiter aus 110
Orten vertraten. Nach der gewaltsamen Entfernung der $Hirsch$'schen
Anhänger gelang es v. $Schweitzer$ ohne Mühe, in den viertägigen
Verhandlungen, seine vorher bis in alle Einzelheiten ausgearbeiteten
Pläne zur Annahme zu bringen. Jede Gewerkschaft sollte durch ganz
Deutschland eine geschlossene Einheit bilden. Aus den Vorständen der
einzelnen Gewerkschaften wurde eine Zentralleitung unter dem Namen
»$Deutscher Gewerkschaftsbund$« gebildet, dessen Sitz in Berlin war
und dessen Präsidium aus v. $Schweitzer$, $Fritzsche$ und einer
dritten unbekannten Person bestand. v. $Schweitzer$ beabsichtigte
die Einteilung der Gewerkschaften, die auf dem Grundsatze der
Branchenorganisation beruhten, in 32 Berufsgruppen, die sogenannten
»$Arbeiterschaften$«, die etwa den späteren »Industrieverbänden«
entsprechen. Von solchen Arbeiterschaften wurden auf dem Kongresse
sofort 10 gebildet, nämlich: die Berg- und Hüttenarbeiter, die
Metallarbeiter, die Färber, die Weber und Manufakturarbeiter,
die Schuhmacher, die Bäcker, die Buchbinder, die Schneider, die
Holzarbeiter und die Maurer.

  [71] Das beste zusammenfassende Werk über die sozialistischen
       Gewerkschaften ist das Buch von $Schmöle$: Die
       sozialdemokratischen Gewerkschaften in Deutschland seit dem
       Erlasse des Sozialistengesetzes, Jena 1896 Fischer, von dem bis
       jetzt der erste, vorbereitende Teil, der übrigens im Gegensatz
       zu seinem Titel auch wertvolles Material aus der Zeit von 1878
       enthält, und der zweite, den Zimmererverband behandelnde Band
       erschienen ist. Seit 1891 erscheint das Korrespondenzblatt der
       Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands, Redaktion
       und Verlag E. $Legien$ Hamburg, als offizielles Organ der
       Zentralorganisationen. Ueber die drei Gewerkschaftskongresse von
       1892, 1896 und 1899 sind im Verlage von E. $Legien$ Hamburg, die
       offiziellen Verhandlungsberichte erschienen.

Aber diesem günstigen Anfange entsprach nicht der weitere Verlauf,
und insbesondere v. $Schweitzer$ selbst grub schon nach einem
Jahr seinem soeben geschaffenen Werke das Grab, indem die $erste
Delegiertenversammlung$ des »deutschen Gewerkschaftsbundes«, die Ende
1869 in Anschluß an die in $Kassel$ abgehaltene Generalversammlung des
von $Lassalle$ gegründeten »Allgemeinen deutschen Arbeitervereins«
tagte, auf Antrag v. $Schweitzer$'s die Auflösung aller bestehenden
Gewerkschaften und den Uebertritt ihrer sämtlichen Mitglieder in
einen gleichzeitig ins Leben zu rufenden »$Allgemeinen deutschen
Arbeiterunterstützungsverband$« mit dem Sitze in Berlin beschloß.
Dieser Verband sollte mit dem »Allgemeinen deutschen Arbeitervereine«
in engster Verbindung bleiben, indem nicht allein zwischen den
Präsidenten eine Personalunion bestehen sollte, sondern auch die
Mitgliedschaft des Unterstützungsverbandes von der Anerkennung der
Grundsätze des Arbeitervereins abhängig gemacht war.

Welche Gründe v. $Schweitzer$ hierzu bestimmt haben, ist schwer
zu beurteilen. Möglicherweise fürchtete er aus der nahe liegenden
Konkurrenz beider Organisationen eine Zersplitterung und war von
der alleinseligmachenden Kraft der politischen Sozialdemokratie
so überzeugt, daß er sie nicht durch eine selbständige
Gewerkschaftsbewegung lahm legen wollte, vielleicht aber war es auch
ein aus seiner eigenartigen Natur zu erklärender blasierter Ueberdruß
an dem selbstgeschaffenen Unternehmen, der ihn ja auch bald bestimmte,
von seiner ganzen politischen Thätigkeit zurückzutreten. Jedenfalls war
durch die Gründung des Unterstützungsverbandes, in dem alle Arbeiter
ohne Rücksicht auf die Berufsgliederung und die durch diese bedingten
besonderen Beziehungen und Interessen Aufnahme fanden, das allein
lebenskräftige Prinzip der gewerkschaftlichen Organisation verlassen.

Dem entsprach auch der äußere Verlauf der Entwicklung. Während, wie
erwähnt am 26. September 1869 in Berlin 142000 Arbeiter vertreten
gewesen waren, während in Kassel immerhin noch 35232 Mitglieder
gezählt wurden, war diese Zahl bereits auf der im folgenden Jahre
1870 in Berlin abgehaltenen Generalversammlung auf 20657 und bei
einer am 25. Mai 1871 vorgenommenen Zählung auf 4257 herabgegangen.
Als man in den folgenden Jahren seitens der Polizei energisch
gegen alle sozialdemokratischen Vereinigungen vorging, benutzte
$Hasenclever$, der Nachfolger v. $Schweitzer$'s im Arbeitervereine
und im Unterstützungsverbande, dies als Vorwand, um den nicht mehr
lebensfähigen Verband durch einen Erlaß vom 8. September 1874 formell
$aufzulösen$. Allerdings hatten sich nicht alle Gewerkschaften dem in
Kassel gefaßten Beschlusse gefügt, und es bestanden deshalb einige
derselben auch noch ferner weiter, aber zu irgend welcher Bedeutung
vermochten sie nicht zu gelangen.


            B. Die internationalen Gewerksgenossenschaften.

Auch die $Marxisten$ hatten die große praktische Bedeutung der
Gewerkschaften erkannt, aber sie gerieten, als die konsequenteren, noch
mehr als die Lassalleaner in Konflikt mit ihrer Grundauffassung von der
Unmöglichkeit, unter der Herrschaft der bestehenden Wirtschaftsordnung
zu befriedigenden Zuständen zu gelangen, während doch die
Gewerkschaften sich grundsätzlich auf den Boden dieser Ordnung stellen.
So fand man denn schließlich eine Vermittelung in dem Standpunkte,
daß die Gewerkschaften freilich das Los der Arbeiterklasse nicht
eigentlich zu bessern vermöchten, aber doch weiteren Verschlechterungen
vorzubeugen im Stande sein und vor allem Schulen bildeten, in denen
es möglich sei, die Arbeiter zum Verständnisse ihrer Lage zu bringen
und für die politischen Aufgaben vorzubereiten. Eine konsequentere
Richtung freilich sprach es offen aus, daß die Gewerkschaftsbewegung
keinen weiteren Zweck haben könne, als gewissermaßen experimentell
die Unmöglichkeit zu beweisen, im Rahmen der bestehenden Ordnung zu
befriedigenden Zuständen zu gelangen und so die Arbeiterschaft von
der Notwendigkeit einer Umgestaltung der heutigen Verhältnisse zu
überzeugen.

Eine weitere Verschiedenheit beider Richtungen bestand darin, daß
die Lassalleaner sich im $nationalen$ Rahmen hielten, während die
Marxisten die $internationale$ Regelung als die allein mögliche
ansahen. Anstatt nun aber den Ausgangspunkt von nationalen Verbänden zu
nehmen und deren internationale Zusammenfassung als letzten Abschluß
der Zukunft vorzubehalten, ging man umgekehrt davon aus, daß vor allem
die an der Abgrenzung der Völker klebende rückständige Auffassung
durchbrochen werden müsse und deshalb die internationale Organisation
die Grundlage der nationalen zu bilden habe. Uebrigens war das Ziel,
das man anstrebte, das gleiche, wie es $Schweitzer$ verfolgte,
nämlich $nicht$ berufsmäßig abgegrenzte Vereinigungen, von denen man
vielmehr annahm, daß sie als auf falschem »Kastengeist« beruhend,
dem Solidaritätsgedanken Abbruch thun würden, $sondern$ allgemeine
Arbeiterverbände, die sich von den politischen nur durch ihr zunächst
in Angriff genommenes Arbeitsgebiet unterschieden. Endlich hielt man
die gewerkschaftlichen Vereinigungen überhaupt, da sie auf dem Boden
des Lohnsystems standen, nicht für in erster Linie wertvoll, sondern
richtete vielmehr die Agitation zunächst auf Produktivgenossenschaften,
die den Arbeiter in die Lage bringen sollten, sich der Herrschaft
des Kapitals und des Unternehmertums zu entziehen und deshalb
geeignet schienen, einen Uebergang zu der künftigen sozialistischen
Wirtschaftsordnung herzustellen.

Demgemäß beschloß der erste von der »Internationalen
Arbeiterassoziation« in London einberufene Kongreß, der vom 3. bis
9. September 1866 in $Genf$ tagte, auf Vorschlag des Generalrates,
daß die Thätigkeit der »Gewerkvereine«, die sich mit den Fragen des
Lohnes und der Arbeitszeit zu beschäftigen hätten, als notwendig
anzuerkennen sei, solange die heutige Wirtschaftsform bestehe, daß
sie aber bisher zu ausschließlich den unmittelbaren Kampf gegen das
Kapital vor Augen gehabt und ihre eigene Macht der Thätigkeit gegen
das heutige Produktionssystem noch nicht vollkommen verstanden hätten,
daß sie vielmehr Schwerpunkte der Organisation für die Arbeiterklasse
zu bilden und ihre Thätigkeit durch die Verbindung der Vereine in
allen Ländern zu verallgemeinern hätten. »Die Errichtung und Förderung
von Gewerkvereinen soll daher« -- so heißt es dann wörtlich -- »die
Hauptaufgabe des Arbeiterstandes für die Gegenwart und die nächste
Zukunft bleiben; abgesehen davon, daß sie den Uebergriffen des Kapitals
entgegenwirken, müssen sie lernen, in bewußter Weise als Brennpunkt
der Organisation der Arbeiterklasse zu handeln im Interesse ihrer
vollständigen Emanzipation.«

Die Arbeitseinstellungen beschloß man, obgleich von einigen Seiten
ihr Nutzen völlig bestritten wurde, »als notwendiges Hülfsmittel
im Kampfe zwischen Kapital und Arbeit« anzuerkennen, doch sei ihr
Hauptwerk zu sehen »in der Gewöhnung der Arbeiter an gemeinsame Aktion
und in der zuweilen im Anschluß an Streiks erfolgenden Gründung von
Produktivgenossenschaften«.

Auf dem dritten Kongresse in $Brüssel$, der vom 6. bis 13. September
1868 tagte, wurden diese Beschlüsse bestätigt, die allgemeine Gründung
von Streikkassen empfohlen und alle Mitglieder der internationalen
Arbeiterassoziation zum Eintritte in die »$Gewerksgenossenschaften$«,
wie man sie jetzt nannte, aufgefordert. Auch der 1869 in $Basel$
abgehaltene $Kongreß$ beauftragte den Generalrat, »die internationale
Verbindung der Gewerksgenossenschaften aller Länder zu ermitteln«.

In Deutschland hatte die Marx'sche Richtung der Sozialdemokratie
zuerst Fuß gefaßt, als der auf den 5. September 1868 nach $Nürnberg$
berufene $fünfte Vereinstag deutscher Arbeitervereine$, die bis
dahin im Fahrwasser der Fortschrittspartei gesegelt waren, auf
Antrag von $Liebknecht$ den Beschluß gefaßt hatte, »das Programm
der internationalen Arbeiterassoziation zu dem seinigen zu machen.«
Zugleich wurde unter Ablehnung eines Antrags $Sonnemann$, der sich
für staatliche Altersversorgungs- und Lebensversicherungskassen
aussprach, beschlossen, »den Mitgliedern des Verbandes und speziell dem
Vororte aufzugeben, für Vereinigungen der Arbeiter in zentralisierten
Genossenschaften thatkräftig zu wirken.«

Auch der konstituierende $Kongreß der sozialdemokratischen
Arbeiterpartei$ in $Eisenach$ (7. bis 9. August 1869) stellte sich
auf den gleichen Standpunkt, fand aber eine Schwierigkeit darin vor,
daß das gewerkschaftliche Interesse bereits überwiegend durch die
lassalleanischen Gründungen in Anspruch genommen war. So wurde denn auf
Antrag von $Bebel$ und $York$ beschlossen: »Die sozialdemokratische
Arbeiterpartei betrachtet es als eine Pflicht jedes Parteigenossen,
auf eine Einigung der Gewerkschaften mit allen Mitteln hinzuwirken,
hält aber als Bedingung fest, daß die Gewerkschaften sich von dem
Arbeiterschaftspräsidium des Herrn $von Schweitzer$ lossagen. Zugleich
empfiehlt der Kongreß die weitere Bildung von Gewerksgenossenschaften
auf internationaler Grundlage.«

Diese Bestrebungen waren nicht ohne Erfolg. Nicht allein erhielt
die Marx'sche über die Lassalle'sche Richtung überhaupt bald das
Uebergewicht, sondern dazu kam noch, daß $von Schweitzer$ durch seine
diktatorische Haltung sich viele Feinde gemacht hatte. Außerdem knüpfte
der Ausdruck »Gewerksgenossenschaft« an die gerade von $Lassalle$ in
den Vordergrund seines Programms gestellten Produktivassoziationen an,
und endlich gab der internationale Karakter einen gewissen Nimbus,
als ob dadurch eine außerordentliche Macht gewährt wäre. So gelang
denn vielfach die Verschmelzung der von beiden Richtungen begründeten
Verbände.


                 C. Die York'sche Gewerkschaftsunion.

Von besonderem Interesse sind die Bestrebungen des bereits erwähnten
$York$, eines Tischlers in Harburg, der es als seine Lebensaufgabe
ansah, die gewerkschaftliche Entwickelung auf eine höhere Stufe
zu heben. Er sah den Grund des bisherigen Mißerfolges einerseits
in der zu großen Zersplitterung der Gewerksgenossenschaften und
andererseits in der Abhängigkeit derselben von der politischen
Partei. Er forderte deshalb eine Trennung von der letzteren und eine
selbständige wirtschaftliche Arbeiterbewegung, zugleich aber auch die
Verbindung aller Fachverbände zu einer »$Gewerkschaftsunion$«. Die
Aufgabe derselben sollte vor allem sein die einheitliche Regelung
der Lohnkämpfe, ferner der Austausch der gemachten Erfahrungen
und gemeinsame statistische Erhebungen, planmäßige Agitation und
gemeinsame Wanderunterstützung. Die Union sollte unter einem
leitenden Ausschusse stehen, alljährliche Unionskongresse abhalten
und ein gemeinsames Preßorgan, »Die Union«, haben. Es gelang $York$,
einen Gewerkschaftskongreß[72] zur Beratung seines Programms
zusammenzuberufen, der vom 15. bis 17. Juni 1872 in Erfurt tagte und
von 51 Abgeordneten mit 65 Mandaten als Vertretern von 11358 Arbeitern
besucht war. Welche Grundanschauungen $York$ verfolgte, tritt am
deutlichsten hervor in folgender von ihm beantragten Resolution:
»In Erwägung, daß die Kapitalmacht alle Arbeiter, gleichviel ob
sie konservativ, fortschrittlich, liberal oder Sozialdemokraten
sind, gleich sehr bedrückt und ausbeutet, erklärt der Kongreß
es für die heiligste Pflicht der Arbeiter, allen Parteihader
beiseite zu setzen, um auf dem neutralen Boden einer einheitlichen
Gewerkschaftsorganisation die Verbindung eines erfolgreichen kräftigen
Widerstandes zu schaffen, die bedrohte Existenz sicher zu stellen
und eine Verbesserung ihrer Klassenlage zu erkämpfen. Insbesondere
aber haben die verschiedenen Fraktionen der sozialdemokratischen
Arbeiterpartei die Gewerkschaftsbewegung nach Kräften zu fördern
und spricht der Kongreß sein Bedauern darüber aus, daß die
Generalversammlung des Allgemeinen deutschen Arbeitervereins einen
gegenteiligen Beschluß gefaßt hat.«

  [72] Die Verhandlungen sind im Verlage von W. Brocke in Braunschweig im
       Druck erschienen.

Aber obgleich der Kongreß diese Resolution annahm, so wurden doch
die $York$'schen Vorschläge wesentlich abgeschwächt, indem sich
gegen die geplante Zentralisation der Widerstand der bestehenden
Gewerkschaften geltend machte. Nachdem ein, allerdings von $York$
nicht unterstützter Antrag, die Vororte der bestehenden Vereine als
Exekutivausschüsse und Kassenverwaltungen ganz zu beseitigen und so
die Vereine in der Union aufzulösen, abgelehnt und es statt dessen
jedem Vereine überlassen war, ob er dies thun wolle, wurde auch die
Schaffung eines selbständigen Organes verworfen und beschlossen, ein
solches unter dem Namen »Die Union« als Beiblatt dem »Volksstaat«
beizulegen. Immerhin wurde die Gründung der »$Union$« als eines
Zentralverbandes aller Gewerkschaften, sowie eine Unionssteuer von
wöchentlich 8 Pfennig einstimmig beschlossen, ein Zentralausschuß mit
dem Sitze in Leipzig gewählt und zur Beratung eines Unionsstatutes
eine Kommission eingesetzt. Diese hat jedoch die übertragenen Aufgaben
unerledigt gelassen. Auch der $zweite$ von $York$ zu Pfingsten 1874
nach $Magdeburg$ berufene $Kongreß$ scheiterte an dem Widerstande der
einzelnen Gewerkschaftsvorstände gegen die ihnen zugemutete Aufgabe
ihres Selbstbestimmungsrechtes. Der am 1. Januar 1875 erfolgte Tod
$Yorks$ hatte den baldigen völligen Verfall seiner Schöpfung zur Folge,
und damit war der Plan der Gründung unpolitischer, von allen Parteien
unabhängiger Gewerkschaften, der vielleicht geeignet gewesen wäre, der
sozialen Entwickelung Deutschlands eine ganz andere Richtung zu geben,
für Jahrzehnte gescheitert. Allerdings verfolgte man den Plan, alle
Gewerkschaften zu einem einheitlichen Verbande zusammenzufassen, in den
nächsten Jahren noch weiter und hatte bereits zu Pfingsten 1876 einen
allgemeinen Gewerkschaftskongreß nach Magdeburg berufen, doch wurde
er unter dem Eindrucke des $Hödel$'schen Attentates von der Polizei
verboten.


           D. Die Vereinigung der Lassalleaner und Marxisten.

Die auf dem Gothaer Kongresse vollzogene Vereinigung der Lassalleaner
und Marxisten zu einer einheitlichen »sozialistischen Arbeiterpartei«
bot den Anlaß, jetzt auch die Bestrebungen auf Verschmelzung
der beiderseitigen gewerkschaftlichen Organisationen von neuem
aufzugreifen. Dies wurde dadurch erleichtert, daß auch die Marxisten
im Hinblick auf ihre recht geringen praktischen Erfolge den Gedanken
einer internationalen Ausgestaltung des Gewerkschaftswesens als ein
noch für lange Zeit unausführbares Ziel aufgegeben hatten. So trat
denn im Anschluß an den Parteikongreß in $Gotha$ am 28. und 29. Mai
1875 eine von beiden Richtungen beschickte $Gewerkschaftskonferenz$
zusammen, die sich dahin einigte, den bestehenden Vereinen desselben
Gewerbes den Zusammenschluß zur Pflicht zu machen. Zur Vorbereitung
eines allgemeinen Gewerkschaftskongresses wurde eine Kommission von
5 Personen mit dem Sitze in Berlin eingesetzt, mit der die Vorstände
der einzelnen Organisationen in Verbindung treten sollten; die
Konferenz erklärte ferner: »Es ist Pflicht der Gewerksgenossen, aus
den Gewerkschaftsorganisationen die Politik fern zu halten, dagegen
sich der sozialistischen Arbeiterpartei Deutschlands anzuschließen,
weil nur diese die politische und wirtschaftliche Stellung der Arbeiter
in vollem Maße zu einer menschenwürdigen zu machen vermag.« Die
bestehenden 13 Gewerkschaftsblätter zu einer einzigen zu verschmelzen,
hielt man für unthunlich, dagegen sollten die verwandten Berufe sich in
dieser Hinsicht zusammenthun. Auch die gemeinsame Wanderunterstützung
erklärte man für die erste Aufgabe, die erledigt werden müsse.


                      E. Die lokalen Fachvereine.

Während die bisher behandelten Bestrebungen sämtlich auf dem Grundsatze
der Zentralisation beruhten, indem man davon ausging, daß nur durch
Zusammenschluß wenn nicht der gesamten Arbeiterschaft, so doch
wenigstens aller Arbeiter eines bestimmten Gewerbes ein Erfolg zu
erzielen sei, hatten sich in der Stille, ohne daß man ihre Entstehung
im einzelnen verfolgen kann, in den größeren Städten örtliche
Vereine von Fachgenossen gebildet, die sich deshalb die Bezeichnung
»$Fachverein$« beilegten, und die, im Gegensatz zu den zentralisierten
Gewerkschaften, die Beschränkung auf einen bestimmten Ort als Grundsatz
aufstellten. Daß diese Bewegung von den großen Städten ausging, erklärt
sich sehr einfach, war doch die Organisation der Arbeiterschaft in
diesen erheblich weiter fortgeschritten, so daß von den seitens einer
über ein größeres Gebiet erstreckten Gewerkschaft gesammelten Geldern
das Meiste für die Betreibung der Organisation an den kleineren Orten
verwendet werden mußte, und deshalb, vom Standpunkte des Egoismus
betrachtet, die Arbeiterschaft der Großstädte nicht mit Unrecht den
Vorwurf gegen die Gewerkschaften erhob, daß sie für die Arbeiterschaft
der kleinen Orte die Last zu tragen habe. Dazu kam, daß man sich durch
die Abhängigkeit von den auswärts befindlichen Gewerkschaftsorganen
an freier Bewegung und rascher Ausnutzung augenblicklicher Vorteile
gehindert fühlte.

Aber auch abgesehen von diesen egoistischen Beweggründen hatten die
Lokalorganisationen zweifellos gewisse Vorzüge. In erster Linie fiel
bei ihnen die Schwierigkeit fort, daß sie sich nicht mit öffentlichen
Angelegenheiten beschäftigen durften, da dies nur in Frage kam, wenn
mehrere Vereine miteinander in Verbindung traten. Dadurch aber, daß man
politische Fragen in den Versammlungen behandeln durfte, erhielten
diese mehr Reiz und Anziehungskraft und gestatteten die Verwendung im
Sinne der sozialdemokratischen Agitation.

Dazu kommt, daß nicht allein die Opferwilligkeit für die dem Gebenden
aus unmittelbarer Nähe bekannten Aufgaben und Personen größer zu sein
pflegt, als für entfernte Kreise, und daß die Kontrolle und überhaupt
die Verwaltung sich erheblich vereinfachte. Machten die Anhänger
der Zentralorganisation geltend, daß nur sie die wichtige Aufgabe
der Wanderunterstützung zu erfüllen im stande seien, so wiesen dem
gegenüber die Vertreter der lokalen Vereine darauf hin, daß gerade
durch die Wanderunterstützung der Zuzug aus der Provinz in die großen
Städte erleichtert und so den Arbeitern der letzteren eine schwere
Konkurrenz geschaffen werde.


                F. Die Wirkung des Sozialistengesetzes.

Das »Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der
Sozialdemokratie« vom 21. Oktober 1878 war, wie der Titel sagt,
nicht bestimmt zum Kampfe gegen die Sozialdemokratie als solche,
sondern gegen ihre »auf Umsturz gerichtete« Thätigkeit in
Vereinen, Versammlungen und der Presse, noch weniger aber gegen
die ganze Arbeiterbewegung und die aus derselben entspringenden
Interessenvertretungen. Machte dieser Grundgedanke in der Fassung
des Gesetzes einen noch so unklaren und der Auslegung der Behörden
weiten Spielraum lassenden Ausdruck gefunden haben, so kann man doch
von einer loyalen Handhabung, die bei der Beratung des Gesetzes im
Reichstage feierlich angelobt war, nicht mehr sprechen, wenn die
Anwendung der gegen die gedachten staatsumstürzenden Bestrebungen
gegebenen Machtmittel sich richtete gegen Bestrebungen, die, wie die
gewerkschaftlichen, sich grundsätzlich auf den Boden der bestehenden
Staats- und Wirtschaftsordnung stellten. Zweifellos giebt es für jene
staatsumstürzende Richtung, die allein auf dem Boden der Auffassung
erwachsen kann, daß die bestehende Ordnung in ihrer Grundlage verfehlt
und zu irgend welcher Besserung unfähig sei, keinen gefährlicheren
Feind, als Bestrebungen, die auf dem Boden eben dieser selben Ordnung
eine solche Besserung herbeizuführen und so den schlagendsten Beweis
für die Verkehrtheit jenes radikalen Ausgangspunktes zu liefern suchen.
Wir werden uns mit dem Verhältnisse der Gewerkschaftsbewegung zur
Sozialdemokratie an anderer Stelle[73] eingehender zu beschäftigen
haben und werden dort den Satz begründen: die Gewerkschaftsbewegung ist
der Todfeind der Sozialdemokratie. Daß also die zum Kampfe gegen die
letztere verpflichteten Behörden die erstere nicht, wie es natürlich
gewesen wäre, mit allen Mitteln unterstützten, war ein Beweis eines
unglaublich geringen Verständnisses auf sozialpolitischem Gebiete, wie
es uns allerdings bei dem dem realen Leben abgewandten Bureaukratismus
nicht wunder nehmen kann; daß man aber zwischen beiden einen
Unterschied gar nicht anerkannte, sondern alles, was auf Vertretung der
Arbeiterinteressen abzielte, mit den Waffen des Gesetzes bekämpfte,
läßt sich in der That nur so erklären, wie es ein sehr vorsichtiger
Beurteiler[74] thut mit den Worten: »Ist von staatlichen Organen doch
nur zu oft dann gerade in eine Bewegung einer Berufsvereinigung störend
eingegriffen worden, wo innerhalb der letzteren eine die spezifisch
gewerkschaftlichen Aufgaben ernst nehmende Richtung allgemach
die Oberhand über die große Zahl derer gewonnen hatte, denen die
Gewerkschaftsbewegung nur als Mittel zur Verfolgung politischer Ziele
gilt.« ... »Ohne tieferes Verständnis für die den Berufsorganisationen
bei der Weiterbildung unserer sozialen Verhältnisse zugefallene Rolle
waren manche Polizei- sowie andere Staatsbehörden bisher geneigt,
das Interesse der besitzenden Klasse und insbesondere dasjenige der
Arbeitgeber ohne weiteres mit dem der Gesamtheit zu identifizieren und
gegen die Fachvereinigungen der Arbeiter jedes nur irgend angängige
gesetzliche Hinderungsmittel in Anwendung zu bringen.«

  [73] In dem in Aussicht genommenen II. Bande. Vergl. Vorwort.

  [74] $Schmöle$ in dem eingangs angeführten Werke; Einleitung S. XVI.

Die Ausbreitung und die Leistungen der Gewerkschaften zur Zeit
des Erlasses des Sozialistengesetzes sind am besten zu ersehen
aus der im Jahre 1877 von dem Hamburger Buchhändler $Geib$ auf
privatem Wege aufgenommen und in Nr. 4 des »Pionier« vom 26. Januar
1878 veröffentlichten, neuerdings in dem »Korrespondenzblatt der
Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands« Nr. 30 von 1893
wieder abgedruckten $Statistik$. Nach dieser gab es damals 25
Gewerkschaften, welche zusammen mit 5 Lokalorganisationen 49055
Mitglieder in 1266 Ortsgruppen umfaßten; 18 derselben mit 22145
Personen zahlten einen Monatsbeitrag bis zu 40 Pf., nur 8 derselben
erhoben 60 Pf. oder darüber. Nach einer anderen Quelle[75] zählten
die Gewerkschaften damals 58000 Mitglieder in 29 Verbänden und 1300
Zweigvereinen mit 15 Gewerkschaftsblättern. Ueber die Ausbreitung
der lokalen Fachvereine fehlen alle Angaben, doch geht ihre nicht
geringe Bedeutung daraus hervor, daß auf dem von $York$ einberufenen
Erfurter Gewerkschaftskongresse von den insgesamt vertretenen 11358
Mitgliedern der Marx'schen Organisationen 6152 den internationalen
Gewerksgenossenschaften, dagegen 3768 lokalen Fachvereinen und 1438
freien Vereinigungen angehörten.

  [75] $Schmöle$ im Handw. d. Staatsw. I, S. 22.

Von den in der Geib'schen Statistik aufgezählten 25 Verbänden sind bis
zum Ende des Jahres 1878 nicht weniger als 16 der Auflösung zum Opfer
gefallen. Die meisten der übrigen lösten sich, um dem zu entgehen,
freiwillig auf. Auch die lokalen Fachvereine hatten größtenteils
dasselbe Schicksal. Die ganze Arbeiterbewegung, die politische wie
die gewerkschaftliche, schien zunächst vom Erdboden verschwunden. Daß
man selbst Verbände, wie die der Buchdrucker, die in ausgesprochenem
Gegensatze zu der Sozialdemokratie standen, nicht verschonte[76],
zeigte deutlich den Karakter des obrigkeitlichen Schreckensregimentes.

  [76] Vergl. unten.


          G. Wiederaufleben der gewerkschaftlichen Bewegung.

Lag es zunächst wie ein Bann auf der ganzen Arbeiterschaft, so
suchten doch die Führer möglichst eine Fühlung der Genossen aufrecht
zu erhalten und benutzten hierzu in erster Linie die Gründung von
$Fachblättern$, die sich anfangs ängstlich von jeder Berührung mit
allgemeinen oder gar politischen Angelegenheiten fern hielten,
deren Unterstützung aber trotzdem gerade mit dem Hinweise den
Arbeitern ans Herz gelegt wurde, daß sie den einzigen zunächst
möglichen Weg darstellten, das Zusammengehörigkeitsgefühl zu fördern.
Solche Organe entstanden schon fast unmittelbar nach der auf Grund
des Sozialistengesetzes erfolgten Unterdrückung der früheren
Gewerkschaftsblätter und politischen Zeitungen. So wurde schon 1878
das »Schuhmacherfachblatt«, 1879 die »Neue Tischlerzeitung«, der
»Schiffbauerbote« und das Organ der Tabakarbeiter »Der Gewerkschafter«
begründet. Bald bot die von der Regierung ins Leben gerufene soziale
Versicherungsgesetzgebung Stoff zur Besprechung, und insbesondere die
zugelassene Bildung freier Hülfskassen gab Anlaß, den ablehnenden
Standpunkt der Arbeiterschaft gegen die staatliche Bevormundung
zum Ausdrucke zu bringen. Hatte man doch die Bekämpfung der
Umsturzbestrebungen so weit ausgedehnt, daß selbst die im Jahre 1876
auf Grund des Hülfskassengesetzes errichtete »Zentral-, Kranken- und
Sterbekasse« verboten war, um der Arbeiterklasse das Gefühl völliger
Recht- und Schutzlosigkeit mit voller Klarheit zum Bewußtsein zu
bringen.

Auch einzelne Vereinigungen, die lediglich die Fachinteressen der
Beteiligten vertreten wollten, wagten sich unter dem Namen von
»Fachvereinen« ans Licht, obgleich sie es möglichst vermieden,
an die Oeffentlichkeit zu treten und vielmehr ihre Thätigkeit im
wesentlichen darauf beschränkten, arbeitslos gewordene Mitglieder
durch Wanderbeihülfen zu unterstützen, Krankenkassen, Herbergen und
Arbeitsnachweise zu errichten und ein Fachblatt herauszugeben.

Uebrigens war doch auch die durch die Botschaft vom 17. November 1881
eingeleitete Sozialpolitik, genau besehen, bereits eine Abweichung von
derjenigen des Sozialistengesetzes. Allerdings beschränkte sie die
Aufgabe des Staates auf eine möglichst bureaukratische Staatshülfe und
trat den Versuchen der Arbeiter, aus eigner Kraft für sich zu sorgen,
rücksichtslos entgegen. Aber immerhin war doch die Parole ausgegeben,
die Heilung der sozialen Schäden nicht ausschließlich im Wege der
Repression sozialdemokratischer Ausschreitungen, sondern gleichmäßig
auf dem der $positiven Förderung des Wohles der Arbeiter$ zu suchen
und daß ein Anspruch der letzteren auf ein höheres Maß staatlicher
Fürsorge, als ihnen bisher zu teil geworden, in den Aufgaben eines
auf den sittlichen Fundamenten des christlichen Volkslebens stehenden
Staates begründet sei. So bedauerlich es war, daß dieses Entgegenkommen
der staatlichen Gewalt von den Arbeitern schroff zurückgewiesen wurde,
indem man darin nur den Versuch sah, die selbständige Stellung ihrer
Klasse noch weiter herabzudrücken, so gab doch diese Haltung zugleich
den unbefangen Denkenden Anlaß zur Prüfung der Frage, ob nicht in der
That eine Hebung der Arbeiterklasse ohne deren eigene Beteiligung ein
verfehltes Unternehmen sein müsse.

Diesen Erwägungen und insbesondere dem Wunsche, das Mißtrauen der
Arbeiter zu bekämpfen und zwischen ihm und dem Königtume eine Brücke zu
schlagen, entsprang die von $Stöcker$, A. $Wagner$, $Henrici$ u. a. im
Jahre 1880 eingeleitete sog. $Berliner Bewegung$, die sich stützte auf
die Gründung einer eigenen $christlich-sozialen Partei$. An maßgebender
Stelle stand man zunächst dieser Bewegung nicht unsympathisch
gegenüber, und da sie nur auf dem Wege der Vereinsbildung und
öffentlicher Versammlungen wirken konnte, so ging damit eine freiere
Handhabung des Vereins- und Versammlungsrechtes Hand in Hand.

Eine besondere Stellung nahm hierbei ein der damals vielgenannte
Vergolder $Ewald$, der im Anfang 1882 öffentlich mit dem Vorschlage
hervortrat, die Berliner Arbeiter möchten doch durch eine an den
Fürsten Bismarck zu entsendende Deputation oder eine an den Reichstag
gerichtete Petition ihre Wünsche und Beschwerden in loyaler Weise zum
Ausdruck bringen, einem Vorschlage, der auch in Regierungskreisen
Beifall fand. In einer auf den 31. März 1882 einberufenen Versammlung,
zu der die Vorstände der damals in Berlin bestehenden 18 Fachvereine
eingeladen und in der 9 derselben vertreten waren, wurde zur
Ausarbeitung des Petitionsentwurfes ein »$Generalkomitee der Berliner
Gewerkschaften$« eingesetzt, in das außer sieben Mitgliedern von
Fachvereinen auch zwei christlich-soziale Vertreter gewählt wurden.
Die Petition, über die man sich schließlich einigte, umfaßte die
bekannten Arbeiterschutzforderungen bezüglich der Sonntags-, Frauen-
und Kinderarbeit, Ueberwachung der Betriebe und Einführung eines
gesetzlichen Maximalarbeitstages von neun Stunden. Aber wichtiger,
als dieses formelle Ergebnis, war das durch diese Anregung und
die zahlreichen Versammlungen in die gewerkschaftliche Bewegung
hineingetragene neue Leben, dessen Bedeutung daraus ersichtlich ist,
daß die Zahl der $Fachvereine$ am Schlusse des Jahres 1883 von 18 auf
50 gestiegen war. Die Polizei ging schließlich freilich gegen $Ewald$
und das neugegründete Gewerkschaftskomitee mit Strafen und Schließung
vor, doch wurde die letztere von den Gerichten nicht bestätigt.

Die hierdurch gegebene Anregung wirkte im übrigen Deutschland fort.
Zunächst begannen solche Arbeiterklassen, die, wie die Buchdrucker,
stets im Gegensatze zur Sozialdemokratie gestanden und trotzdem die
Wucht des Sozialistengesetzes gefühlt hatten, eine neue Organisation
ins Leben zu rufen. Dann folgten andere, die sich in dem Verhältnisse
zur Sozialdemokratie einigermaßen neutral gehalten hatten, wie die
Hutmacher und Bildhauer, bis dann mit dem auf dem Tischlerkongresse
Weihnachten 1883 begründeten Zentralverbande der Tischler unter
dem Vorsitze von $Kloß$ eine Arbeiterschaft folgte, in der
sozialdemokratische Anschauungen unzweifelhaft vertreten waren. Den
Genannten folgten dann bis 1884 einschließlich nach: die Zimmerer, die
Manufakturarbeiter, die Schneider, die Steinmetzen, die Schuhmacher und
die Tabakarbeiter.

Als $Aufgaben$ bezeichnete man in den Statuten:
Arbeitslosenunterstützung, Reisegeld, unentgeltlichen Rechtsschutz,
Stellenvermittelung und im allgemeinen Erringung günstigerer
Arbeitsbedingungen auf gesetzlichem Wege. Am schwierigsten war die
Stellung zu Streiks; einzelne Verbände beschränkten die Unterstützung
auf Abwehrstreiks, andere schieden sie ganz aus oder überwiesen sie
besonderen Organisationen.

Gerade die Lohnbewegung führte dann noch zu einer Form der Verbindung,
die man nicht als eigentliche Organisation bezeichnen kann, die aber
praktisch große Bedeutung gewann. Bei einer Arbeitseinstellung mußte
es von äußerster Bedeutung sein, alle Berufsgenossen für dieselbe zu
gewinnen. Dies war nur möglich durch $allgemeine Versammlungen$, in
denen dann auch die betreffenden $Streik$- oder $Kontrollkommissionen$
gewählt und die bindenden Beschlüsse gefaßt wurden. Obgleich die
Aufgabe dieser Kommissionen zunächst auf einen einzelnen Streik
beschränkt war, behielten sie häufig doch ihre Funktionen als eine
allgemeine Leitung bei, indem sie nicht allein von Zeit zu Zeit je
nach Bedürfnis Versammlungen einberiefen, sondern auch regelmäßige
Sammlungen durch »Sammellisten« und »Quittungsmarken« in die Hand
nahmen, ja häufig erhielten die Kommissionsmitglieder sogar gewisse
Besoldungen, wogegen ihnen dauernde Aufgaben, wie die Kontrolle der
Werkstätten, Errichtung von Arbeitsnachweisen, Ausarbeitung von
Statistiken, übertragen wurden.

Eine ähnliche Stellung hatten die sog. $Vertrauensmänner$, die zuweilen
für eine bestimmte einzelne Aufgabe bestellt wurden, zuweilen aber auch
die vorbezeichnete Thätigkeit der Kommissionen übernahmen. Die eine
oder die andere Art dieser losen Organisation hat sich nach und nach
in fast allen den Berufen entwickelt, in denen man zu festeren Formen
nicht gelangte.

Nun haben offenbar beide Firmen der Organisation, die feste und die
lose, ihre Vorteile, und es ist das Verdienst des vielgenannten
Regierungsbaumeisters a. D. $Keßler$, daß er in einer Folge von
Nummern des von ihm herausgegebenen »Bauhandwerkers« (Februar und
März 1887) einen umfassenden Plan entwickelte, der es ermöglichen
sollte, beide miteinander zu kombinieren. Sein Grundgedanke ist
der, daß es gewisse Angelegenheiten gebe, auf deren Beeinflussung
nun einmal die Arbeiterschaft nicht verzichten könne, da sie ihre
wichtigsten Lebensinteressen berührten, wie insbesondere die Aufklärung
und Schulung der Mitglieder und die Beeinflussung der Gesetzgebung
im arbeiterfreundlichen Sinn, daß aber diese Angelegenheiten unter
den Begriff der politischen fielen, und da zu ihrer Besorgung feste
Verbände unentbehrlich seien, so ergebe sich daraus die notwendige
Folge, daß die Vereine auf Politik nicht verzichten könnten, dafür
aber davon absehen müßten, miteinander in Verbindung zu treten.
Andererseits ließen sich umgekehrt gewisse andere Aufgaben,
insbesondere die Durchführung von Lohnbewegungen, nur erreichen durch
gemeinsames Vorgehen der Gewerbsgenossen an verschiedenen Orten.
Daraus ergebe sich, daß eine Teilung der Geschäfte nötig sei, indem
neben die Vereine, die politischen Karakter haben müßten, $öffentliche
Generalversammlungen des ganzen Gewerbes$ träten, denen die Besorgung
aller derjenigen Angelegenheiten anheimfalle, die einen breiteren
Rahmen, als die Mitgliedschaft des Vereins, erforderten. Als Organe
dieser Generalversammlungen sollen endlich $Lohnkommissionen$ bestehen.
Diese werden allerdings in der Rechtsprechung ebenfalls als Vereine
betrachtet und dürfen deshalb sich nicht mit Politik beschäftigen,
können aber für nicht-politische Zwecke miteinander in Verbindung
treten.

So scharfsinnig der Gedanke ausgedacht war, so ist doch seine
Ausführung gescheitert, wobei wohl die Abneigung der Vereinsleiter,
sich einen wesentlichen Teil ihrer Befugnisse entziehen zu lassen,
mitgewirkt haben mag, doch liegt auch ein berechtigtes Bedenken in dem
Gesichtspunkte, daß der Plan die Bedeutung der festen Vereinsbildung
stark zurücktreten läßt, während doch gerade in ihr der beste Weg
gesehen werden muß, zu einer befriedigenden Gestaltung unserer sozialen
Verhältnisse zu gelangen.

Für die $Stellung der Verwaltungsbehörden$ gegenüber der
gewerkschaftlichen Bewegung ist karakteristisch der sogen.
$Puttkamer'sche Streikerlaß$ vom 11. April 1886. In demselben wird
zunächst die Unanfechtbarkeit des Koalitionsrechts und insbesondere
der aus § 152 der Gewerbeordnung sich ergebenden Befugnis zur
Arbeitseinstellung betont, dann aber ausgeführt, daß sich dies nur auf
solche Vereinigungen und Bestrebungen beziehe, bei denen die Erringung
besserer Arbeitsbedingungen in der That das eigentliche und wahre
Ziel sei, nicht aber auf solche, bei denen der Lohnkampf nicht Mittel
zur Erringung eines an sich legitimen Erfolges, sondern Selbstzweck
sei, indem es den Führern lediglich darauf ankomme, die nach ihren
falschen Theoremen mit Naturnotwendigkeit aus der heutigen Form des
Arbeitsverhältnisses sich ergebende Kluft zwischen Arbeitgebern und
Arbeitnehmern zu einer unüberbrückbaren zu erweitern, in den letzteren
den Haß gegen die Gesamtheit unserer politischen und gesellschaftlichen
Zustände anzufachen und zu unterhalten und so die Gemüter der ihren
Verführungskünsten anheimgefallenen Arbeitermassen allmählich auf einen
gewaltsamen Losbruch vorzubereiten. Arbeitseinstellungen, die unter
diese Gesichtspunkte fielen, von welchen also anzunehmen sei, daß sie
durch die sozialdemokratische Agitation vergiftet oder auch nur in
ihrem weiteren Fortgange der Leitung derselben verfallen, hätten ihren
$wirtschaftlichen$ Karakter abgestreift und seien zu $revolutionären$
Bestrebungen geworden, die unter das Gesetz vom 21. Oktober 1878 zu
stellen seien.

Hiernach war also jeder Streik verboten, bei dessen Leitung
sozialdemokratische Elemente beteiligt waren; es ist begreiflich, daß
damit die Thätigkeit der Gewerkschaften völlig lahm gelegt war.

Einen anderen Angriffspunkt entnahm man aus der
$Versicherungsgesetzgebung$, indem man die sämtlichen von den
Gewerkschaften eingerichteten Kassen für Versicherungen erklärte
und der für diese bestehenden staatlichen Aufsicht unterwarf. Die
Gewerkschaften suchten sich dem dadurch zu entziehen, daß sie durch
eine Aenderung der Statuten ausdrücklich den Mitgliedern jeden
Rechtsanspruch entzogen und die Gewährung von Unterstützung in
das freie Ermessen des Vorstandes stellten. Hierin sahen aber die
Behörden eine einfache Umgehung des Gesetzes und hielten auch in
solchen Fällen an dem Erfordernis der Genehmigung fest. Es liegt
auf der Hand, daß dies dem Gesetze zuwiderläuft, da der Grund der
staatlichen Ueberwachungspflicht lediglich in dem Zwecke beruht, die
Versicherten bei dem durch die Versicherung übernommenen Risiko zu
schützen, indem die Beurteilung der Sicherheit des Unternehmens und des
angemessenen Verhältnisses zwischen Prämie und Versicherungssumme für
das Verständnis der großen Masse zu schwierig ist. Dieser, und nicht
der Gesichtspunkt der Gefährdung der Staatssicherheit ist der Grund des
staatlichen Aufsichtsrechtes, das also nicht Platz greifen kann, wenn
die Beteiligten auf irgend welches Recht ausdrücklich verzichten oder
wenn auch nur die Gefahr einer Leistungsunfähigkeit der Kasse, wie es
bei bloßen Unterstützungen der Fall ist, nicht eintreten kann.

In Preußen suchte man außerdem noch die Bestimmungen des $Allgemeinen
Landrechts$ II, Tit. 6, § 2-21 über die erlaubten Gesellschaften
herbeizuziehen, indem man die Gewerkschaften unter diesen Begriff
stellte und dann das über sie zugelassene staatliche Aufsichtsrecht in
Anspruch nahm.

Endlich wurde kein Mittel unversucht gelassen, die verschiedenen
$Vereinsgesetze$ zur Bekämpfung aller gewerkschaftlichen Bestrebungen
heranzuziehen, indem man nicht allein jede Thätigkeit von mehreren
Menschen unter den Begriff des Vereins stellte, sondern zugleich den
Begriff der politischen Angelegenheiten so weit ausdehnte, daß neben
ihnen für gewerkschaftliche Aufgaben kaum noch irgend ein Raum blieb.

Erwiesen sich nun auch die $Gerichte$ diesen Bestrebungen gegenüber
teilweise ablehnend, so ist doch nicht zu verkennen, daß auch ihre
Urteilssprüche durch die allgemeine Stimmung beeinflußt wurden, so
daß $Schmöle$[77] das harte Urteil fällt, die Polizeibehörden und
die Mehrheit der Gerichte hätten der Ansicht Vorschub geleistet,
daß sie in ausschließlicher Parteinahme für die Interessen des
Unternehmertums vor keiner Beugung des Rechtes zurückschreckten, sobald
die Arbeiter die mindesten Anstalten träfen, sich einer weiteren
Verkümmerung ihrer Lebenshaltung zu erwehren oder eine günstigere
Gestaltung der Arbeitsverträge herbeizuführen. Diese Auffassung war
um so begreiflicher, als niemals etwas davon verlautet hat, daß man
die Vereinsgesetze auch einmal gegen Innungen, landwirtschaftliche
und Fabrikanten-Vereine angewendet hätte, obgleich diese sehr häufig
staatliche Maßnahmen in den Kreis ihrer Erörterungen zogen.

  [77] a. a. O. S. 144.

Ganz besonders unverständig war dabei die Bekämpfung des $Kassenwesens$
der Arbeiter, denn es ist klar, daß gerade hier ein konservativer Zug
liegt, der eine feste Verbindung mit der bestehenden Ordnung herstellt,
wie denn umgekehrt die radikale Richtung innerhalb der Sozialdemokratie
stets gerade gegen die »Kassensimpelei« ihre schärfsten Angriffe
gerichtet hat, indem sie behauptete, daß dadurch die Gewerkschaften
übertrieben ängstlich und vorsichtig gemacht würden. Als ein Uebel
konnten diese Kassen nur erscheinen von einem ganz engherzigen,
egoistischen Unternehmerstandpunkte, der die durch sie ermöglichte
Hebung der Lebenshaltung der Arbeiterklasse grundsätzlich verwirft, um
in einer niedrig stehenden Masse jedes Widerstandes unfähige Sklaven
zu haben. Das Vorgehen der staatlichen Behörden hätte also nur Sinn
gehabt, wenn sie beabsichtigt hätten, sich auf diesen Standpunkt zu
stellen. Da hiervon keine Rede sein kann, so bleibt nur die auch von
$Schmöle$[78] gegebene Erklärung übrig, daß unter der damaligen
Zeitrichtung, die aber leider auch heute noch leider die weitaus
überwiegende ist, die meisten Angehörigen der oberen Klassen mit einem
unklaren Vorurteil auf alles herabsehen, was zu der Sozialdemokratie
in irgend welcher Beziehung steht und außerdem von dem Unterschiede
zwischen ihr und der Gewerkschaftsbewegung keine Spur eines
Verständnisses haben.

  [78] a. a. O. S. 151.

Offenbar mußte die Auffassung der Arbeiterschaft, daß ihr gegenüber
die staatlichen Behörden alle Mittel und Kniffe anwendeten, um sie
zu schädigen, ungemein verbitternd wirken, und es ist das Zeichen
eines fast unerklärlichen Vertrauens, wenn man dennoch stets an
der bestehenden Rechtsordnung festhielt und es versuchte, sich ihr
gegenüber so gut als möglich einzurichten.


                      H. Die neueste Entwicklung.

Nachdem durch Ablauf des Sozialistengesetzes die Bahn für eine
kräftigere Entwickelung des Gewerkschaftswesens frei gemacht war,
glaubte man vor allem auf die Schaffung einer $einheitlichen Leitung$
und $obersten Spitze$ bedacht sein zu sollen.

Man berief deshalb eine aus den Vertretern der einzelnen Vereinigungen
bestehende $Gewerkschaftskonferenz$ zusammen, die am 16. und 17.
November 1890 in Berlin tagte und als provisorischen Zentralausschuß
die $Generalkommission$ einsetzte mit dem Auftrage, einen allgemeinen
Gewerkschaftskongreß einzuberufen und eine $Vorlage für die
Organisation der deutschen Gewerkschaften$ auszuarbeiten. Daneben
sollte die Kommission den bestehenden Organisationen ihre Hülfe
gewähren, insbesondere alle Abwehrstreiks unterstützen und für die
Agitation zur weiteren Verbreitung der Organisation Sorge tragen.

Die Generalkommission, welche aus sieben Mitgliedern besteht, hat ihren
Sitz in Hamburg. Vorsitzender ist Reichstagsabgeordneter $Legien$.
Sie hat ausweislich ihres für die Zeit vom 17. November 1890 bis 1.
März 1892 erstatteten Berichtes sich zunächst mit einer $Statistik der
bestehenden Gewerkschaften$ beschäftigt, nach welcher im Jahre 1890
in Deutschland 53 Zentralvereine mit 3150 Zweigvereinen und 227733
Mitgliedern bestanden. Außerdem gab es fünf Organisationen nach dem
Vertrauensmännersystem mit 73467 Mitgliedern, so daß einschließlich der
lokalen Fachvereine die Gesamtzahl aller gewerkschaftlich organisierten
Arbeiter auf rund 350000 geschätzt wurde. Ein Versuch, eine gleiche
Statistik über die vorgekommenen $Streiks$ aufzustellen, ist an dem
mangelnden Entgegenkommen der bestehenden Vereinigungen gescheitert.
Dagegen hat die Kommission die ausgebrochenen Ausstände, soweit es sich
um Abwehrstreiks handelt, unterstützt. Dieser Karakter wurde von 37
angemeldeten Streiks bei 31 anerkannt und für diese insgesamt 184396
Mk. ausgegeben. Nach dem Beschlusse der Berliner Konferenz sollten
diese Auslagen von sämtlichen Gewerkschaften nach dem Verhältnis
ihrer Mitgliederzahl aufgebracht werden, da aber die Beiträge nicht in
ausreichendem Maße eingingen, so sah sich die Kommission gezwungen,
ein Anlehen von 106950 Mk. aufzunehmen, worüber sie nachher lebhafte
Vorwürfe zu hören gehabt hat.

Da sich übrigens die Ansicht geltend machte, daß die Kommission in der
Unterstützung von Ausständen zu freigebig sei, so wurden auf einer am
7. und 8. September 1891 in $Halberstadt$ abgehaltenen $Zusammenkunft
von Gewerkschaftsvertretern$ hierfür bestimmte einschränkende
Grundsätze aufgestellt.

Auch mit dem $Auslande$ suchte die Kommission Verbindungen anzuknüpfen,
insbesondere wurden zwei Mitglieder nach England geschickt, um von
den dortigen Gewerkschaften Unterstützung für die ausgebrochenen
Streiks zu erhalten. Der Erfolg war freilich nicht erheblich. Um für
den genannten Zweck im voraus größere Mittel bereit zu halten, wurden
Sammlungen für den sog. $Maifonds$ ausgeschrieben, indem man zu diesem
Zwecke am 1. Mai, dem durch den Pariser internationalen Arbeiterkongreß
1889 eingeführten allgemeinen Arbeiterfeiertage, gewisse Abzeichen
verkaufte. Aber auch hier entsprach der Erfolg nicht den Erwartungen,
und die eingegangenen Summen reichten nicht einmal aus, um das
aufgenommene Darlehen vollständig zurückzuzahlen. Endlich schuf sich
die Kommission in dem »Correspondenzblatte der Generalkommission
der Gewerkschaften Deutschlands« ein eigenes $Organ$, welches
nach Bedarf, regelmäßig aber wöchentlich in etwa 400 Exemplaren,
an die Vertrauensleute der Gewerkschaften und die Redaktionen der
Arbeiterzeitungen unentgeltlich versandt wird.

Um die endgültige Organisation zu schaffen, wurde dann der $erste$
»$Kongreß deutscher Gewerkschaften$« einberufen, der vom 14. bis 18.
März 1892 in $Halberstadt$ tagte und als Beginn eines neuen Abschnittes
in der Gewerkschaftsbewegung von der größten Bedeutung gewesen ist.

Der Schwerpunkt der Aufgabe bestand in der Schaffung einer
$einheitlichen Organisation$, und zwar handelte es sich dabei um
erheblich mehr als eine praktisch-formelle Frage, denn die Stellung
zu den vorgeschlagenen Formen war wesentlich beeinflußt durch die
prinzipielle Auffassung über Zweck und Wesen der Gewerkschaften. Nach
den weitaus meisten deutschen Vereinsgesetzen ist es Vereinen, die
sich mit öffentlichen Angelegenheiten, insbesondere mit Politik im
engeren Sinne befassen, verboten, mit anderen Vereinen gleicher Art
in der Weise in Verbindung zu treten, daß sie unter einem gemeinsamen
Organe vereinigt werden. Da nun eine solche Vereinigung für die rein
gewerkschaftlichen Aufgaben, also die Vertretung der Arbeiterinteressen
gegenüber den Unternehmern von dem höchsten Werte ist, so kann es für
diejenigen Gewerkschaften, die wirklich auf diesem Boden stehen,
keinem Zweifel unterliegen, daß sie diesen Verhältnissen Rechnung
tragen und zur Erreichung ihres Zweckes auf die politische Thätigkeit
verzichten müssen. Anders müssen sich dagegen diejenigen Vereinigungen
stellen, die umgekehrt die politischen Aufgaben als das Wesentliche
ansehen und die Maske der Gewerkschaft nur vorgebunden haben, um sich
dadurch leichter in den Arbeiterkreisen Eingang zu verschaffen.

Aber der Gegensatz greift noch tiefer, denn ob man die politische oder
die gewerkschaftliche Seite der Arbeiterbewegung als die wichtigere
ansehen soll, ist durchaus davon abhängig, ob man glaubt, mit den
Mitteln der gewerkschaftlichen Thätigkeit eine wesentliche Besserung
der Lage des Arbeiterstandes erreichen zu können, oder ob man der
Ansicht ist, daß dies ausgeschlossen und ein Erfolg lediglich durch
grundlegende Umgestaltung der bestehenden Verhältnisse zu erzielen
sei, m. a. W. ob man sich grundsätzlich auf den Boden der bestehenden
Staats- und Gesellschaftsordnung stellt oder diesen verläßt. Wir
werden diesen Gedankengang an anderer Stelle noch eingehender zu
verfolgen haben, einstweilen wird das Gesagte ausreichen, um zu zeigen,
daß der Streit um die Organisation zugleich die Stellungnahme der
Gewerkschaften zu den Grundfragen der Arbeiterbewegung wiederspiegelt.

Auf dem Kongresse standen sich übrigens nicht 2 sondern 3 Gruppen und
Systeme gegenüber, indem die Vertreter der $zentralen Organisation$ in
2 Gruppen zerfielen, nämlich die Anhänger der $Branchenorganisation$
und der $Industrieverbände$. Die letzteren wollten zur Grundlage
der Organisation die Gliederung nicht nach Einzelberufen, sondern
nach ganzen Industrien machen, so daß z. B. nicht die Tischler,
Zimmerleute, Drechsler, Stellmacher u. s. w. je eine selbständige
Vereinigung, sondern alle Arbeiter der Holzindustrie einen gemeinsamen
Verband bilden sollten. Als Vorteil dieser Organisationsform, die
bis dahin insbesondere unter den Metallarbeitern bestand, wurde
die Kostenersparung geltend gemacht, indem es bei ihr insbesondere
möglich sein würde, die jetzt bestehenden 58 Gewerkschaftsblätter
auf 12 bis 15 zu beschränken. Von der Gegenseite wurde dem
entgegengehalten, daß das Gefühl der Zusammengehörigkeit in den
Berufs- oder Branchenorganisationen sich stärker entwickele, als in
den Industrieverbänden, und daß die Rücksicht auf diese Auffassung
der Verwischung der Grenze zwischen den einzelnen Berufen im Wege
stehe, daß diese Verbände außerdem nicht im stande sein würden,
den Verschiedenheiten der einzelnen Berufe, die sich z. B. darin
zeigten, daß die wöchentlichen Beiträge der Mitglieder zwischen
7-1/2 und 35 Pf. schwankten, ausreichend Rechnung zu tragen, und daß
deshalb der Industrieverband vielleicht für eine spätere Zukunft,
aber nicht für die Gegenwart die richtige Form sei. Die Anhänger
der Industrieverbände konnten die Thatsache des erwähnten engeren
Zusammengehörigkeitsgefühls innerhalb der einzelnen Gewerbe nicht
bestreiten, bekämpften sie aber als »Berufsdünkel« und »Kastengeist«,
den man ausrotten müsse und wollten ihm deshalb einen Einfluß auf die
Form der Organisation nicht zugestehen.

Neben den genannten 3 Organisationsformen wurde endlich noch von
einigen Seiten empfohlen, von der Bildung geschlossener Vereine
überhaupt abzusehen und sich mit dem $Vertrauensmännersystem$ zu
begnügen, und auf den Vorzug desselben als Brücke zu den nicht
organisierten Arbeitern hingewiesen, indem den letzteren Gelegenheit
geboten sei, bei öffentlichen, für alle Arbeiter des betreffenden
Gewerbes bestimmten Versammlungen sich an diesen zu beteiligen und
so die Gedanken der Arbeiterbewegung allmählich in sich aufzunehmen,
während Vereinsversammlungen sich auf die bereits zum Verständnis der
Notwendigkeit einer Organisation gelangten Arbeiter beschränkten.

Aber die Vertreter dieser Anschauung vermochten gegenüber den
offenbaren Vorteilen eines geregelten Vereinswesens nicht
durchzudringen, so daß man es auf dem Kongresse im wesentlichen mit den
Auseinandersetzungen zwischen den angeführten 3 Organisationsformen
zu thun hatte, und zwar stand im Vordergrunde des Interesses der
Gegensatz zwischen der $lokalen$ und der $zentralen Organisation$, da
es sich hier um die bereits bezeichnete prinzipielle Stellungnahme
handelte. Diese bildete denn auch den roten Faden in den von beiden
Seiten vorgebrachten Gründen. Die Vertreter der Lokalorganisation
sprachen ganz offen aus, daß man die Arbeiter nicht zu der Anschauung
bringen dürfe, als ob auf dem Boden der bestehenden Wirtschaftsordnung
eine wesentliche Besserung zu erreichen wäre, daß die Möglichkeit des
Erfolges und deshalb der Schwerpunkt der ganzen Arbeiterbewegung auf
$politischem Gebiete$ liege, daß die gewerkschaftliche Thätigkeit $nur
eine Vorschule$ bedeute und man deshalb, ohne das eigentliche Ziel
zu verlieren, nicht auf die Beschäftigung mit der Politik verzichten
könne, während ihnen von den Gegnern entgegengehalten wurde, daß der
Grundgedanke der ganzen Gewerkschaftsbewegung darin bestehe, das auf
dem Boden der bestehenden Verhältnisse Mögliche zu erreichen und sich
von politischer Thätigkeit völlig fern zu halten.

Die Generalkommission hatte sich für die Zentralorganisation
entschieden, und von Anfang an unterlag es keinem Zweifel, daß die
Vertreter der Lokalorganisation sich in erheblicher Minderheit
befanden, hatte doch die Berliner Gewerkschaftskonferenz sogar die
Frage offen gelassen, ob man ihnen überhaupt die Teilnahme an dem
Kongreß gestatten sollte. Diese wurde ihnen nun freilich durch
Beschluß des Kongresses eingeräumt, aber eine Reihe von Vereinigungen
hatte schon vorher durch Proteste ihre Teilnahme abgelehnt, und
nachdem nach einer 4 Sitzungen ausfüllenden Verhandlung, in der man
sich recht scharfe Dinge gesagt hatte, die von den Vertretern der
Lokalorganisation eingebrachte Resolution »mit bedeutender Mehrheit«,
wie der offizielle Bericht sagt, abgelehnt war, verließen diese mit
einer Protesterklärung den Kongreß.

So standen denn nur noch die Vertreter der Organisation nach $Berufen$
(Branchen) und $Industrieen$ sich gegenüber. Uebrigens wollten auch
die ersteren einen weiteren Zusammenschluß der Berufsverbände zu
sog. $Unionen$, und die Generalkommission, die den Standpunkt der
Berufsorganisation vertrat, hatte einen Entwurf vorgelegt, nach welchem
die verwandten Gewerkschaften zu solchen Unionen verbunden werden
sollten. Zwischen ihnen und den $Industrieverbänden$ bestand nur der
Unterschied, daß die ersteren die einzelnen Mitglieder zunächst zu
selbständigen Berufsgruppen vereinigen und erst diese Gruppen wiederum
zu den Unionen zusammenfassen, während die Industrieverbände jene
Zwischenstufe fallen lassen und die Mitglieder in einen $unmittelbaren$
Zusammenschluß bringen würden. Die $Union$ bedeutet allerdings eine
feste Organisation, welche die Zentralverbände der verwandten Berufe zu
einer höheren Einheit zusammenfaßt, aber diese läßt die Einzelverbände
doch als solche mit einer relativen Selbständigkeit bestehen, während
der $Industrieverband$ dieselben auflöst und sich an deren Stelle
setzt. Mitglieder der Union sind die Zentralverbände, Mitglied des
Industrieverbandes sind die einzelnen Arbeiter. Die letztere Form des
Zusammenschlusses ist deshalb die engere, sie schafft einerseits eine
größere Kraftkonzentration, setzt aber andererseits auch eine höhere
Stufe des Solidaritätsgefühls voraus und tritt dem »Kastengeiste und
Berufsdünkel«, über den auf dem Kongreß allseitig geklagt wurde, am
schärfsten entgegen.

Endlich wurde eine noch losere Verbindung der Berufsgruppen dahin
vorgeschlagen, daß dieselben sich nicht zu Unionen, also festen
Organisationen, vereinigen, sondern sich auf die Abschließung sog.
$Kartellverträge$ beschränken sollten, in denen lediglich für
gewisse gemeinsame Zwecke Vereinbarungen der im übrigen in ihrer
Selbständigkeit nicht beeinträchtigten Gewerkschaften getroffen würden.

Der Kongreß nahm mit 148 gegen 37 Stimmen eine von den
Holzarbeitern vorgeschlagene Resolution an, welche insofern einen
Mittelstandpunkt vertrat, als sie einerseits die völlige Vereinigung
zu $Industrieverbänden$ als letztes Ziel anerkennt und deren
Bildung schon jetzt überall da empfiehlt, wo die Verhältnisse es
zulassen, andererseits aber hinter die Unionen zurückgeht und sich
auf bloße $Kartellverträge$ beschränkt, indem »die Frage, ob die
späteren Vereinigungen der Berufsorganisationen zu Unionen oder
Industrieverbänden stattzufinden hat, der weiteren Entwickelung der
Organisationen infolge der Kartellverträge überlassen wird«. Das
$Vertrauensmännersystem$ soll nur da stattfinden, wo der zentralen
Organisation gesetzliche Hindernisse im Wege stehen.

Die $Generalkommission$ wurde als ständige Einrichtung beibehalten,
deren Thätigkeit aber insofern eingeschränkt, als sie sich künftig
mit der $Unterstützung von Ausständen$ nicht mehr zu befassen
haben soll, diese vielmehr zu einer Angelegenheit der einzelnen
Zentralorganisationen erklärt ist, wobei lediglich eine gegenseitige
Unterstützung auf Grund der Kartellverträge stattfinden soll. Der Grund
für diese Aenderung bestand in der Befürchtung, daß die einzelnen
Gewerkschaften in ungleicher Weise unterstützt werden möchten, je
nachdem in der Generalkommission die Interessen derselben vertreten
wären.

Um die letztere möglichst unabhängig zu stellen, wurde auch der von den
Metallarbeitern gemachte Vorschlag, an ihre Stelle einen aus je einem
Vertreter jeder Gewerkschaft bestehenden Gewerkschaftsrat mit einem von
diesem zu bildenden Exekutivausschusse von 5 Mitgliedern zu setzen,
abgelehnt und vielmehr beschlossen, daß die Generalkommission aus 7
Mitgliedern nebst 3 Ersatzmännern bestehen und auf dem jedesmaligen
Gewerkschaftskongreß gewählt werden soll. Als Sitz wurde Hamburg
beibehalten.

Die Aufgaben der Generalkommission bestehen

  1. in der Betreibung der $Agitation$;
  2. in der Führung einer einheitlichen $Gewerkschaftsstatistik$;
  3. in der $Streikstatistik$;
  4. in der Herausgabe eines $Blattes$, welches insbesondere die
     Verbindung sämtlicher Gewerkschaften unterhalten soll;
  5. in der Anknüpfung und Unterhaltung $internationaler Beziehungen$.

Jede zentralisierte Gewerkschaft hat für jedes Mitglied vierteljährlich
5 Pf. an die Generalkommission abzuführen; der von der letzteren
vorgeschlagene Satz von 10 Pf. wurde auf die Hälfte herabgesetzt,
nachdem man die Streikunterstützung gestrichen hatte. Gewerkschaften,
welche ihre Beiträge nicht zahlen, verlieren Sitz und Stimme auf
dem Gewerkschaftskongreß. Dieser ist von der Generalkommission
unter Zustimmung der Mehrheit der Zentralvorstände einzuberufen.
Den einzelnen Verbänden ist die Erhöhung der Mitgliederbeiträge zur
Ansammlung ausreichender Fonds zur Pflicht gemacht.

Als Gegenstände der $Kartellverträge$ sind empfohlen:

  1. die gegenseitige Unterstützung bei Ausständen und Aussperrungen;
  2. die gegenseitige Unterstützung reisender Mitglieder;
  3. die gemeinschaftliche Betreibung der Agitation;
  4. die gemeinschaftliche Veranstaltung statistischer Erhebungen;
  5. die Zentralisierung von Herbergen und Arbeitsnachweisen;
  6. die Schaffung eines gemeinsamen Organes;
  7. die Erleichterung des Uebertrittes von einer Organisation in die
     andere, insbesondere ohne Eintrittsgeld bei Ortswechsel.

Von den übrigen Beschlüssen des Kongresses ist noch folgendes
hervorzuheben:

Die der bisherigen Generalkommission gemachten Vorwürfe richteten
sich vorzugsweise gegen die Aufnahme des Darlehns von 106950 Mk.
und die Verwendung der Mai-Sammlungen zu dessen Deckung, gegen die
Begünstigung der Hamburger Gewerkschaften, insbesondere die zu weit
gehende Unterstützung des dortigen Tabakarbeiterausstandes, gegen die
Herausgabe des »Korrespondenzblattes« und die unzureichende Pflege der
internationalen Beziehungen. Es gelang jedoch den Mitgliedern, diese
Vorwürfe, die vorzugsweise von der grundsätzlichen Opposition, nämlich
den Vertretern der Lokalorganisationen, ausgingen, im wesentlichen zu
widerlegen und einem Tadelsvotum zu entgehen.

Hinsichtlich der $weiblichen Arbeiter$, von denen eine Vertreterin in
die Generalkommission aufgenommen wurde, beschloß man, den bestehenden
Organisationen zu empfehlen, auch Frauen als gleichberechtigte
Mitglieder aufzunehmen und von der Bildung besonderer Gewerkschaften
für Arbeiterinnen abzusehen.

Die bisher schon übliche Einrichtung der $Kontrollmarken$, d. h.
eines an den Fabrikaten angebrachten Zeichens dafür, daß der
Fabrikant in seinem Geschäfte die von den Gewerkschaften geforderten
Arbeitsbedingungen eingeführt habe, ohne welches die Arbeiter die Ware
nicht kaufen dürfen, wurde ohne Debatte zur allgemeinen Nachahmung
empfohlen.

Ebenso fand einstimmige Annahme eine Resolution, welche die Forderung
möglichster $Beseitigung der Akkordarbeit$ mit der Begründung erhebt,
daß dadurch die Erreichung eines Maximalarbeitstages und eines für alle
Arbeiter gleichen oder wenigstens eines Minimallohnes vorbereitet werde.

Die große Streitfrage, ob die bei Gelegenheit der $Maifeier$
aufkommenden Gelder der politischen oder der gewerkschaftlichen
Bewegung zufließen sollten, wurde dahin erledigt, daß von einer
allgemeinen Maisammlung für gewerkschaftliche Zwecke Abstand genommen,
den einzelnen Orten und Gewerben aber überlassen wurde, in ihren
Kreisen Sammlungen zu veranstalten.

Um das $Defizit der Generalkommission$, das insbesondere durch
Unterstützung des Buchdruckerausstandes herbeigeführt war, zu decken,
wurde eine freiwillige Sammlung durch Ausgabe von 10-Pf.-Marken
beschlossen.

Von der _American Federation of Labor_ war an den Kongreß der Vorschlag
gerichtet, den bei Gelegenheit der Weltausstellung in Chicago zu
veranstaltenden internationalen Kongreß durch Delegierte zu beschicken.
Man beschloß jedoch mit Rücksicht auf die damit verbundenen
erheblichen Kosten hiervon abzusehen.

Das $Ergebnis$ dieses ersten Deutschen Gewerkschaftskongresses
können wir kurz dahin zusammenfassen, daß die $Organisationsfrage$
zu einem vorläufigen Abschlusse gelangt ist, und zwar im Sinne der
$Zentralisation$. Allerdings giebt es auch künftig noch lokale
Vereinigungen, aber dieselben werden seitens des Gewerkschaftsverbandes
nur dann anerkannt, wenn für sie ein Zentralverband nicht besteht.
Diese Zentralverbände, welche nach Gewerben (Berufen, Branchen)
abgegrenzt sind, bilden die Einheit und die Grundform der Organisation,
aber dieselben gliedern sich einerseits nach unten zu örtlichen
Zweigvereinen und suchen andererseits untereinander einen weiteren
Zusammenschluß anzubahnen.

Der Kongreß hat, wie mitgeteilt, den Industrieverband in erster Linie
empfohlen, und demgemäß sind seitdem außer dem Metallarbeiterverbande,
der bereits bestand, noch ferner der »Verband der Deutschen
Holzarbeiter« auf dem ersten Holzarbeiterkongresse, der vom 4. bis
7. April 1893 in Kassel tagte, und der »Verband der Lederarbeiter
Deutschlands« ins Leben getreten, indem die am 2./3. April 1893 in
Altona abgehaltene Generalversammlung des Zentralvereins Deutscher
Gerber und Lederzurichter dem von dem Deutschen Weißgerberverbande in
seiner Generalversammlung vom 8. August 1892 in Altenburg gefaßten
Beschlusse beitrat.

Während es sich bei diesen Formen um Verbindungen der
Zentralorganisationen handelt, hat man dem Zwecke der gegenseitigen
Annäherung und Unterstützung außerdem, entsprechend dem
Kongreßbeschlusse, durch $Kartelle$ unter den lokalen Vereinen
Rechnung getragen, indem die am Orte vertretenen Gruppen der einzelnen
Berufe je nach ihrer Stärke Delegierte wählen, welche zusammen das
$Kartell$ bilden, das seinerseits einen Vorstand unter dem Namen
einer »$Kartellkommission$« wählt. Hierbei hatte man aber sich mit
der Vereinsgesetzgebung auseinander zu setzen, welche einerseits
für politische Vereine die gegenseitige Verbindung verbietet
und andererseits für alle Vereine, die sich mit öffentlichen
Angelegenheiten beschäftigen, die Einreichung der Statuten und der
Mitgliederliste sowie aller Veränderungen derselben vorschreibt.
Zur Umgehung dieser Schwierigkeit benutzt man zwei Wege. Der $eine$
ist der, daß man die Delegierten von den einzelnen Vereinen in der
Weise wählen läßt, daß sie lediglich als Vertreter dieser Vereine
auftreten, nicht aber selbst einen Verein bilden; aber dann ist die
Einrichtung eine Verbindung der Vereine untereinander, und es muß dann
die Politik ausgeschlossen werden. Der $andere$ Weg besteht darin, daß
man die Delegierten nicht von den Vereinen, sondern in öffentlichen
Versammlungen der betreffenden Berufsgenossen wählen läßt, dann ist
von einer Verbindung von Vereinen nicht die Rede, das Kartell darf
sich mit Politik beschäftigen, ist aber nun seinerseits ein Verein,
der Statut und Mitgliederliste einreichen muß. Die Generalkommission
hat für beide Formen Musterstatute ausgearbeitet und bekannt gemacht,
ja denselben noch eine dritte Form hinzugefügt, nach welcher die in
öffentlichen Versammlungen gewählten Delegierten sich gar nicht als
Verein organisieren, sondern wenn sie beraten wollen, hierfür eine
öffentliche Versammlung einberufen; in diesem Falle besteht dann auch
keine Kartellkommission, sondern es wird lediglich ein Vertrauensmann
mit weitgehenden Befugnissen gewählt. Es muß dahingestellt bleiben,
ob diese dritte Form wirklich den beabsichtigten Zweck erreicht,
jedenfalls wird sie als ganz lose Verbindung der Berufsgenossen ihrer
Hauptaufgabe nur in unvollkommener Weise gerecht.

Die Thätigkeit der $Kartelle$ ist in dem Kongreßbeschlusse im
allgemeinen bezeichnet. Der Schwerpunkt liegt in der Regelung der
$Streiks$. Diese werden von dem Kartell nur dann unterstützt, wenn
sie von dem Zentralverbande des betreffenden Berufes oder in dessen
Ermangelung von der Kartellkommission gebilligt sind. $Boykotts$
können nur von dem Kartell mit zwei Drittel Mehrheit beschlossen
werden. Regelmäßig soll die Kartellkommission vorher eine gütliche
Verständigung mit den Arbeitgebern versuchen. Zur Deckung der Ausgaben
sind für jedes Mitglied vierteljährlich 5 Pf. in die Kartellkasse
einzuzahlen. Aus derselben werden die Kosten der Agitation, des
Herbergswesens, des Arbeitsnachweises, der Statistik u. s. w.,
nicht aber diejenigen der Streiks bestritten, hierfür sind vielmehr
freiwillige Sammlungen zu veranstalten; mit drei Viertel Mehrheit darf
das Kartell auch die Aufnahme von Darlehen beschließen.

In neuerer Zeit ist den Gewerkschaften durch eine Aenderung der
Rechtsprechung in Preußen eine erhebliche Schwierigkeit erwachsen.
Bisher hatte man, um der polizeilichen Aufsicht zu entgehen, von
der Bildung eigentlicher Zweigvereine abgesehen, alle Mitglieder
gehören unmittelbar dem Zentralverbande an, und an den einzelnen
Orten bestehen lediglich »Zahlstellen« zur Einsammlung der Beiträge,
Annahme von Mitgliederanmeldungen und Verteilung der Fachzeitschrift.
Der Gedankenaustausch wird in öffentlichen, nicht auf die Mitglieder
beschränkten Versammlungen vorgenommen. Nun hat jedoch das
Kammergericht durch Entscheidung vom 3. Oktober 1892 ausgesprochen, daß
diese Zahlstellen als Vereine anzusehen seien. Dadurch ist, solange die
Politik fern gehalten wird, eine Schwierigkeit für die Verbindung mit
der Zentralleitung einstweilen noch nicht geschaffen, wohl aber ist die
polizeiliche Anmeldung der Mitglieder erforderlich.

Eine Wiederholung des in Halberstadt abgehaltenen
Gewerkschaftskongresses in Zwischenräumen von etwa 3 Jahren lag
wohl von Anfang an in der Absicht der Generalkommission, ging doch
deren Ziel zweifellos auf einen selbstständigen organischen Ausbau
des Gewerkschaftsverbandes neben dem Verbande der politischen
Partei. Aber hatte die letztere schon den Halberstädter Kongreß mit
offen kundgegebenem Mißtrauen empfangen, so trat diese Abneigung
noch entschiedener hervor, als es sich darum handelte, durch eine
Wiederholung den Weg der Erhebung der Kongresse zu einer ständigen
Einrichtung zu betreten. Man benutzte deshalb Andeutungen über
gewisse »dunkele Pläne«, die angeblich von der Generalkommission
verfolgt würden und auf die unten zurückzukommen sein wird, um die
Gewerkschaften gegen ihre Leitung aufzuhetzen, indem der »Vorwärts«
einen Artikel des »Handschuhmacher«, der von Plänen sprach, die geheim
gehalten werden müßten, aber geeignet wären, eine Zersplitterung in
der Arbeiterbewegung herbeizuführen, abdruckte und die Frage stellte:
»Was geht vor?« Der Zweck wurde auch insofern erreicht, als die
Generalkommission nach einer Umfrage bei den Zentralvorständen ihren
Plan für das Jahr 1895 fallen ließ. Die Folge dieser Aufhetzung war
dann ferner, daß sowohl die Hutmacher als auch die Tabakarbeiter
beschlossen, ihre Beitragsleistung an die Generalkommission
einzustellen. Von den Tabakarbeitern war dies um so rücksichtsloser,
als gerade das zu ihrer Unterstützung von der Generalkommission
aufgenommene Darlehen von 106950 Mk. den Hauptgrund der gegen diese
erhobenen Vorwürfe bildete.

Für das Jahr 1896 dagegen wurde die Absicht, einen Kongreß in Berlin
und zwar am 4. Mai abzuhalten, von der Generalkommission bereits
am 25. November 1895 bekannt gegeben. Dabei wurde der Vorschlag
gemacht, auch die Delegierten derjenigen Zentralverbände, die
keine Beiträge an die Generalkommission gezahlt hätten, sowie die
Handelsangestellten, Handelshülfsarbeiter und Gastwirtsgehülfen und
endlich Lokalorganisationen derjenigen Berufe zuzulassen, für welche
Zentralverbände nicht bestehen. Diese Vorschläge wurden angenommen.
Die Generalkommission hatte sich an das Gewerkschaftskartell in
Berlin mit dem Antrage gewandt, die Vorbereitung für den Kongreß
zu übernehmen, doch war dies, wie zu erwarten, abgelehnt, da in
Berlin die Lokalorganisationen überwiegen. So mußte von den Berliner
Zentralorganisationen ein besonderes Lokalkomitee gebildet werden, um
die Vorarbeiten zu erledigen.

Vom 4. bis 8. Mai 1896 hat nun der »$zweite Kongreß der Gewerkschaften
Deutschlands$« in Berlin stattgefunden. Auf demselben waren 48
Zentralorganisationen durch 129 Abgeordnete, 6 lokal organisierte
Verbände durch 8 Abgeordnete und 11 Zweigvereine der Tabakarbeiter
durch 2 Abgeordnete, insgesamt 271141 Mitglieder durch 139 Abgeordnete
vertreten. Die Hutmacher und Tabakarbeiter fehlten, letztere mit
Ausnahme der 11 Zweigvereine.

Aus dem vom Vorsitzenden $Legien$ erstatteten Berichte ist folgendes
hervorzuheben.

Seit dem Halberstädter Kongresse sind eine Anzahl Organisationen
gebildet, die sich später wieder aufgelöst haben, nämlich die
Fabrikarbeiterinnen, die Näherinnen, die Porzellan- und Glasmaler
und die Posamentiere. Der Zentralverein der Frauen und Mädchen
wird nach Aenderung seiner Statuten nicht mehr als Gewerkschaft
betrachtet. Dagegen ist der 1891 aus dem Hirsch-Duncker'schen
Verbande ausgeschiedene Gewerkverein der Porzellanarbeiter, dessen
Mitgliederzahl sich seitdem von 4000 auf 7300 gehoben hat, dem
Verbande der Gewerkschaften am 1. Januar 1893 beigetreten. Die
Weißgerber und die Lohgerber haben sich Anfang 1893 zu einem Verbande
der Lederarbeiter vereinigt. Am 1. April 1894 haben die Maler
ihren Anschluß an die Generalkommission erklärt. Die Agitation ist
hauptsächlich auf die östlichen Provinzen Preußens gerichtet, wo
Organisationen mit insgesamt 2168 Mitgliedern gegründet sind. Dagegen
ist die Agitation unter den Lippe'schen Zieglern erfolglos geblieben;
ein ins Leben gerufener Verband hat sich wieder aufgelöst.

Ueber die zur Kenntnis der Generalkommission gelangten Streiks giebt
der Bericht folgende Tabelle.

  Spaltenüberschriften:
  A = Anzahl der Gewerbe, in denen Streiks vorkamen
  B = Anzahl der Streiks
  C = Zahl der beteiligten Personen
  D = Dauer des Streiks in Wochen

  ===================================================
   $Jahr$  |  A |  B  |   C   |   D  | Gesamtausgabe
  =========+====+=====+=======+======+===============
   1890/91 | 27 | 226 | 38536 | 1348 |  2094922 Mk.
   1892    | 21 |  73 |  3022 |  507 |    84638  "
   1893    | 26 | 116 |  9356 |  568 |   172001  "
   1894    | 27 | 131 |  7328 |  879 |   354297  "

Der Bericht schätzt, daß zu diesen Zahlen noch etwa 6000 Streikende und
900000 Mk. Ausgabe hinzukommen, sodaß in den 5 Jahren 64000 Personen
mit einer Gesamtausgabe von 3600000 Mk. an Streiks beteiligt waren.

Das Korrespondenzblatt erscheint in einer Auflage von 5300. Außerdem
sind verschiedene Agitationsschriften vertrieben.

Der Bericht erwähnt, daß ein Vertreter der Generalkommission an dem
vom Freien deutschen Hochstift einberufenen am 8. Oktober 1893 in
Frankfurt a. M. abgehaltenen Sozialen Kongreß zur Beratung der Frage
der Arbeitslosigkeit und Arbeitsvermittelung teilgenommen, daß man es
aber abgelehnt habe, sich bei der Einladung zu einer Konferenz der
bei der Arbeitsvermittelung praktisch thätigen Personen im März 1894
beteiligen.

Auch die internationalen Beziehungen sind gepflegt. Mit der
Gewerkschaftskommission in Oesterreich, dem Schweizerischen
Gewerkschaftsbunde, der _Fédération nationale des Bourses du travail_
in Paris und den _Syndicats et groupes corporatifs de France_ in
Troyes, mit dem _Board of Trade_ und dem _Trades Union Congress
Parliamentary Committee_ in England, der _American Federation of Labor_
sind Nachrichten ausgetauscht, zu den Kongressen der österreichischen
Gewerkschaften und des schweizerischen Gewerkschaftsbundes wurden
Vertreter geschickt.

Der in dem Berichte vorherrschende Grundzug einer gewissen Resignation
tritt besonders hervor in den Schlußworten: »Arbeitsfreudigkeit
und thätiges Eingreifen in alle die Gewerkschaften berührenden
Angelegenheiten wird nicht erzeugt, wenn zu befürchten steht, daß
diese oder jene Unternehmung auf Widerstand stoßen und neue Angriffe
hervorrufen wird. Nur durch einmütiges Zusammenwirken aller denselben
Ziele Zustrebenden kann Großes erreicht werden.«

Der Schwerpunkt der Verhandlungen lag in den gegen die
Generalkommission und ihre bisherige Wirksamkeit gerichteten und auf
ihre Beseitigung abzielenden Angriffen, in denen sich teils allgemeine
Oppositionslust und Partikularismus, teils die Anschauung geltend
macht, daß die Generalkommission auf eine gegnerische Stellung der
Gewerkschaften zu der politischen Partei hin arbeite. Träger der
Opposition waren insbesondere die Metallarbeiter, die einfach die
Aufhebung der Generalkommission beantragten. Andere Anträge bezweckten,
sie durch einen bloßen Generalsekretär oder einen aus den Vorsitzenden
der einzelnen Gewerkschaften bestehenden Verein (Gewerkschaftsbund) zu
ersetzen, oder nur die Beiträge zu ermäßigen. Umgekehrt wurde auch die
Wiederausdehnung der Thätigkeit der Generalkommission auf das ihr in
Halberstadt entzogene Gebiet der Streikunterstützung und eine Erhöhung
der Beiträge beantragt.

Die Angriffe richteten sich in erster Linie gegen die bereits
erwähnten »dunklen Pläne«. Der Hauptwortführer der Opposition,
$Schlicke$-Stuttgart, äußerte: »Ich kann die Entrüstung der einzelnen
Gewerkschaften sehr wohl begreifen. In der Generalkommission glaubt
man jetzt das Gegengewicht gegen den Parteivorstand zu besitzen, dem
die Gewerkschaftsbewegung ein Dorn im Auge sein soll.« Daneben wurde
geltend gemacht, die Kommission habe nichts geleistet; die Statistik
sei bei dem gegenwärtigen Stande der Bewegung nur von zweifelhaftem
Werte; die Kosten des Korrespondenzblattes von jährlich 14000 M. seien
überflüssig; nötig sei vor allem eine Verschmelzung der kleineren
Organisationen mit größeren, während gerade die Generalkommission den
»Kastendünkel« Vorschub geleistet habe.

Der Vorsitzende $Legien$ erklärte, die viel besprochenen »dunklen
Pläne« seien lediglich dahin gegangen, neben dem Kongresse der
Gewerkschaften einen solchen von dem Lokalkomitee des Kongreßortes
einberufen zu lassen, zu dem die Vertreter in öffentlichen
Versammlungen gewählt würden. Dieser Kongreß habe sich mit den
Fragen der Vereinsgesetzgebung, den Arbeiterschutzgesetzen, der
Fabrikinspektion u. s. w. beschäftigen sollen. Dieser Plan sei den 300
Vorstandsmitgliedern der Gewerkschaften bekannt gewesen, also durchaus
nicht geheim gehalten, auch der »Vorwärts« habe nicht, um ihn zu
erfahren, eine öffentliche Anfrage nötig gehabt, sondern, da ebensowohl
seine Redakteure wie 2 Mitglieder der Generalkommission im Reichstage
säßen, sich nur bei diesen zu erkundigen brauchen. Wenn man übrigens
der Kommission die Mittel beschneide und sie so wenig unterstütze, so
sei es unberechtigt, sich gleichzeitig über ihre zu geringe Wirksamkeit
zu beklagen.

Auch von anderen Seiten wurden die Angriffe scharf abgewiesen und die
Kommission energisch verteidigt. $Faber$ (Goldarbeiter) erklärte,
ein Gegensatz zwischen Partei und Gewerkschaftsbewegung bestehe
nicht, der Streit zwischen $Auer$ und $Legien$ gehe nur diese beiden
persönlich an. $Fricke$ (Maler) meinte, $Legien$ hätte $Auer$ ganz
anders abführen sollen für seine Liebenswürdigkeiten. $Lehrich$ (Maler)
will für die Gewerkschaften eine Spitze haben, die es verhindert,
daß die Gewerkschaften zum politischen Hausknecht degradiert werden;
wenn beschlossen werden sollte, daß der politische Weg eingeschlagen
werde, so seien sowohl die Generalkommission als die Zentralverbände
überflüssig. Besonders die Buchdrucker stellten sich auf diese Seite.
Ihre Redner, $Massini$ und $Döblin$, erklärten: »Wir Gewerkschaften
dürfen keineswegs unter die Botmäßigkeit der Partei kommen; wir sind
ein souveränes Volk und brauchen keinen Rat und keine Bevormundung
von anderer Seite.« »Von der politischen Partei dürfen wir uns nicht
abhängig machen, und es wäre schon ein Erfolg, wenn man im politischen
Lager die Berechtigung der Gewerkschaftsbewegung voll anerkennen
würde.« $Massini$ äußerte auch: »Ich habe nicht viel im Sinn mit der
Internationalität; deshalb lege ich auch keinen so großen Wert auf die
Anknüpfung internationaler Beziehungen.«

Der Erfolg der zweitägigen zum Teil recht erregten Verhandlungen war,
daß auch die Gegner der Kommission, nachdem sie ihrem Aerger Luft
gemacht hatten, friedlicher wurden und selbst die Notwendigkeit einer
Zusammenfassung betonten. Es war logisch berechtigt und taktisch
geschickt, daß man zunächst über die Grundfrage abstimmte, ob man
überhaupt prinzipiell eine zusammenschließende Vertretung sämtlicher
Gewerkschaften wolle. Nachdem diese Frage durch 133 Vertreter von
262926[79] Mitgliedern gegen 5 Vertreter von 8215 Mitgliedern
bejaht war, handelte es sich ferner um die weitere Ausgestaltung,
insbesondere die Befugnisse des Zentralorganes. Der Antrag der
Generalkommission auf Errichtung eines $gemeinsamen Streikfonds$
wurde mit 104 gegen 18 Stimmen abgelehnt, darauf aber der Antrag, die
zu bildende Zusammenfassung »Gewerkschaftsausschuß« zu nennen, mit
Stimmengleichheit abgelehnt und die Bezeichnung »$Generalkommission$«
beibehalten.

  [79] Nach Hinzurechnung der Stimmen der Bäcker, deren Vertreter bei der
       Abstimmung fehlte, aber nachträglich für den Antrag stimmte.

Die Organisation und Aufgabe derselben ergiebt sich aus folgender vom
Kongresse angenommene Resolution:

»Der Gewerkschaftskongreß wählt eine aus 5 Mitgliedern bestehende
Generalkommission. Zur Unterstützung derselben werden von den
Zentralvorständen der Gewerkschaften, die am Sitze der Kommission
eine Verwaltungsstelle haben und regelmäßige Beiträge an den Ausschuß
zahlen, je ein Vertreter ernannt. Die Zuziehung dieser Vertreter zu
den Versammlungen der Kommission hat nach Bedarf mindestens aber
allvierteljährlich einmal zu erfolgen. Am Anfang einer Geschäftsperiode
der Generalkommission sind in einer gemeinsamen Sitzung eine
Geschäftsordnung für die Generalkommission, die Verteilung der Aemter
und eventuelle Besoldungen und Remunerationen festzusetzen. Auch die
berechtigten Lokalorganisationen haben Stimme in der obenbezeichneten
Vertretung.

Die Aufgaben der Generalkommission sind:

1. Die gewerkschaftliche Agitation namentlich in denjenigen Gegenden,
Industrien und Berufen, deren Arbeiter nicht oder nicht genügend
organisiert sind, zu fördern und den Zusammenschluß der kleinen
Verbände und Lokalorganisationen zu Industrieverbänden anzustreben.

2. Die von den Gewerkschaften aufgenommenen Statistiken, soweit sie
allgemeines Interesse haben, zusammenzustellen und solche über Stärke,
Leistungen und Entwickelung der Gewerkschaften, sowie solche über
sämtliche Streiks selbstständig aufzunehmen.

3. Das »Korrespondenzblatt« erscheint in der bisherigen Weise weiter.
Es soll den Vorständen der Gewerkschaften, den Vorsitzenden der
Gewerkschaftskartelle, den Vorsitzenden der Agitationskomitees und
der Parteipresse unentgeltlich übersandt werden. Kurze, wichtige
Publikationen sollen allen Gewerkschaftsblättern zum Abdruck zugehen.

(Anträge auf Vergrößerung des »Korrespondenzblatt« wurden
abgelehnt. Ebenso fiel der Antrag der Kommission, welcher den
Buchdrucker-»Korrespondent« als Publikationsorgan vorschlug.)

4. Die Generalkommission hat internationale Beziehungen zu den
Gewerkschaften anderer Länder zu pflegen.

5. Die Generalkommission hat die allgemeinen deutschen
Gewerkschaftskongresse einzuberufen und die hierzu nötigen Vorarbeiten
zu erledigen.

Diese Kongresse sind nach Bedürfnis, mindestens jedoch alle drei Jahre
einzuberufen.

Zur Teilnahme an diesen Kongressen sind sämtliche Zentralorganisationen
und Lokalorganisationen berechtigt, die verhindert sind, sich zentral
zu organisieren. In Zweifelsfällen entscheidet die Gesamtkommission.
Ausgeschlossen von der Teilnahme an den Kongressen sind alle
Gewerkschaften, welche ohne genügende Entschuldigung mit drei
Quartalsbeiträgen im Rückstande sind.

Auf Antrag der Hälfte der bei der Generalkommission beteiligten
Gewerkschaften ist die Generalkommission verpflichtet, einen Kongreß
einzuberufen.

Die Kommission kann zu denjenigen Berufskongressen, wo es nötig
erscheint, einen Vertreter entsenden.

Die Gewerkschaften sind berechtigt, für je 3000 Mitglieder einen
Delegierten zu wählen. Die Zahl der Delegierten einer Gewerkschaft
darf 6 nicht überschreiten. Kleinere Gewerkschaften wählen einen
Delegierten. Wichtige Anträge entscheidet die Zahl der durch die
Delegierten vertretenen Mitglieder.«

Die Annahme dieser Anträge erfolgte mit 86 gegen 43 Stimmen (152763
gegen 99738 Mitglieder). Darauf drohte jedoch ein großer Streit,
indem die beiden großen Verbände der Holzarbeiter und Metallarbeiter
erklärten, wegen der durch Beschränkung der Vertreterzahl auf sechs
ihnen zugefügten Benachteiligung auf die Vertretung in der Kommission
ganz zu verzichten; derselbe wurde dadurch beigelegt, daß man diese
Bestimmung mit 79 gegen 29 Stimmen wieder beseitigte. Das Verhältnis
bei der nunmehr vorgenommenen neuen Abstimmung war, daß die Resolution
von 113 Vertretern von 214502 Mitgliedern gegen 16 Vertreter von 37999
Mitgliedern angenommen wurde.

Auch Hamburg wurde gegen mehrfachen Widerspruch wieder als Sitz der
Kommission bestimmt und $Legien$ als Vorsitzender wiedergewählt.
Dagegen wurde der Beitrag, den die Gewerkschaften vierteljährlich für
jedes Mitglied zu zahlen haben, von 5 Pf. auf 3 Pf. herabgesetzt, indem
65 Vertreter von 113548 Mitgliedern für 5 Pf., aber 58 Vertreter von
131373 Mitgliedern für 3 Pf. stimmten.

Ein Beratungsgegenstand, bei dem es sich gleichfalls um eine
Verschiedenheit des grundsätzlichen Standpunktes handelte, war
die Frage der $Arbeitslosenunterstützung$. Der Referent $Eichler$
(Buchdrucker) begründet diese Einrichtung, die bei den Buchdruckern und
bei den englischen Gewerkschaften schon lange besteht, mit dem Hinweise
darauf, daß sie geeignet sei, die Mitglieder, die erfahrungsgemäß
nach ihrem Beitritte bald wieder der Organisation den Rücken kehrten,
bei derselben zu erhalten. Die Buchdrucker hätten es gerade dieser
Einrichtung zu danken, daß nach dem verlorenen großen Streik ihr
Mitgliederstand nicht herabgegangen sei, sondern sich sogar gehoben
habe. Außerdem sei es auch für die Lohnfrage von höchster Wichtigkeit,
zu hindern, daß nicht die Arbeitslosen den Lohn drückten.

Der Korreferent $Fricke$ (Maler) bekämpft die Arbeitslosenunterstützung
als eine kapitalistische Einrichtung, die dem Klassenkarakter der
modernen Arbeiterbewegung zuwiderlaufe, indem sie den Arbeitern
ein Interesse am modernen Kapitalismus einflöße, und daß keine
Veranlassung vorliege, dem Staate seine Pflichten für das Volk
abzunehmen, derselbe vielmehr zu zwingen sei, die erforderliche
Fürsorge seinerseits zu übernehmen. Es sei auf die freien Hülfskassen
zu verweisen, an denen man sehe, wohin das Unterstützungssystem führe;
mit ganz wenigen Ausnahmen seien diejenigen, die in den Krankenkassen
Verwaltungsämter inne hätten, nicht mehr zu bewegen, sich praktisch an
der Verwirklichung dessen, was die moderne Arbeiterbewegung erstrebe,
zu beteiligen. Man müsse prinzipiell die Arbeitslosenunterstützung
ablehnen, weil man damit die Arbeiter nur von dem Ziele der endgültigen
Befreiung der Arbeiterklasse ablenke.

Trotz dieser Einwendungen wurde mit großer Mehrheit folgende Resolution
angenommen:

»In der Erwägung, daß die Arbeitslosenunterstützung -- abgesehen von
deren humanitärem Karakter -- die Stabilität des Mitgliederstandes
in den einzelnen Organisationen in hohem Maße garantiert und in der
weiteren Erwägung, daß durch diese Unterstützung auf die Lohn- und
Arbeitsverhältnisse verbessernd eingewirkt werden kann, indem das
Angebot der arbeitslosen Hände unter den jeweilig geltenden Lohn-
und Arbeitsbedingungen wenn auch nicht vollständig beseitigt, so
doch ganz bedeutend vermindert wird, erkennt der zweite deutsche
Gewerkschaftskongreß in diesem Unterstützungszweige einen bedeutenden,
ja notwendigen Förderer der gewerkschaftlichen Organisationen,
der keineswegs geeignet ist, den Klassen- und Kampfeskarakter der
Organisationen zu verwischen.

Der Kongreß empfiehlt deshalb den deutschen Gewerkschaften überall
da, wo sich der Einführung der Arbeitslosenunterstützung keine
Schwierigkeiten bieten, eine solche einzuführen.«

Im Zusammenhange hiermit stand das fernere Thema der
$Arbeitsvermittelung$. Gegen einzelne Stimmen, welche sich zu
Gunsten kommunaler Arbeitsnachweise aussprachen, wurde eine
Resolution angenommen, welche nicht allein jede Arbeitsvermittlung
durch gemeinsame Thätigkeit der Arbeiter und Arbeitgeber, als dem
unausgleichbaren Gegensatze zwischen Kapital und Arbeit zuwiderlaufend,
verwirft, sondern auch wegen des Uebergewichts der kapitalistischen
Interessen in der Gemeindeverwaltung deren Eingreifen ablehnt, den
Arbeitsnachweis ausschließlich den Gewerkschaften vorbehält, wobei der
Staat oder die Gemeinde die pekuniären Mittel wie bei den Handelsbörsen
zu gewähren habe und deshalb »die Arbeiter aller Orte vor jeglichem
Experimente auf einer anderen Grundlage als der alleinigen Leitung von
Arbeitsnachweisen durch die Organisationen der Arbeiter warnt«. Die
Arbeitsvermittelung gegen Entgelt soll gesetzlich als Wucher behandelt
und verboten werden.

Nachdem endlich noch Resolutionen gegen das $Schwitzsystem$
zu Gunsten der Konfektionsarbeiter und der Einführung von
$Betriebswerkstätten$, gegen die Ausführungsvorschriften zur Ausführung
des Arbeiterschutzgesetzes im $Müllergewerbe$, sowie zur Bekämpfung
von Mißständen im $Baugewerbe$ und wegen der Agitation unter den
Arbeiterinnen angenommen waren, wurde der Kongreß von dem Vorsitzenden
geschlossen mit dem Ausdrucke der Hoffnung, daß nach den jetzigen
Beschlüssen der Bestand der Generalkommission gesichert sei und die
späteren Kongresse sich eingehender mit anderen gewerkschaftlichen
Fragen beschäftigen könnten, sowie mit dem Hinweise darauf, daß die
politische Freiheit ohne die wirtschaftliche Gleichstellung leerer
Schall sei und mit einem Hoch auf die Gewerkschaftsbewegung, die
Befreiung der Arbeit und auf eine schönere Zukunft.

Die Bedeutung dieses zweiten Kongresses liegt hauptsächlich in der
Auseinandersetzung der Anhänger einer kräftigen $zentralisierten$
Gewerkschaftsbewegung mit den $föderalistischen$ Elementen[80].
Im ganzen waren die letzteren zugleich Vertreter der radikaleren
Richtung, die das Heil der Zukunft wesentlich nur von der Erringung
der $politischen$ Macht erhofft und deshalb die $gewerkschaftliche$
durchaus in engem Anschlusse an die politische Bewegung zu
halten sucht, während ihre Gegner, obgleich sie aus taktischen
Gründen Vorsicht üben müssen, sich doch thatsächlich immer
mehr zu dem entwickeln, was man als »Nur-Gewerkschaftler« oder
»Nichts-als-Gewerkschaftler« bezeichnet. In Berlin erfolgte nicht
wie in Halberstadt durch den Ausschluß der Lokalorganisierten eine
Spaltung, sondern im ganzen siegte die konservativere Richtung, denn
wenn auch die Entziehung der Streikunterstützung und die Ermäßigung
des Beitrages von 5 auf 3 Pf. eine Schwächung der Generalkommission
bedeutet, auch in der Herabsetzung der Mitgliederzahl von 7 auf
5 und in der Beifügung der Vorsitzenden der Zentralverbände als
außerordentlicher Mitglieder eine Maßregel gegen allzugroße
Selbständigkeitsgelüste zu sehen ist, so sind doch nicht allein die
gegen die Existenz der Kommission gerichteten Angriffe abgeschlagen,
sondern es ist doch auch im wesentlichen beim alten geblieben,
ja in der Annahme des Grundsatzes der Arbeitslosenunterstützung
liegt ein prinzipiell sehr wichtiger Schritt zur Annäherung an den
englischen Trade-Unionismus der älteren Richtung und ein Bekenntnis
zur praktischen Arbeit auf dem Boden der bestehenden Verhältnisse
im Gegensatze zu fruchtlosen doktrinären Phrasen. Eine wertvolle
Unterstützung hat hierbei zweifellos die gemäßigte Richtung durch den
Beitritt der Buchdrucker erhalten, und unter diesem Gesichtspunkte
gewinnen die im folgenden Abschnitte darzustellenden Verhältnisse der
letzteren in ihrer jüngsten Entwickelung ein doppeltes Interesse.

  [80] $Biermer$ im Handw. d. Staatsw., II. Erg. Band, S. 388, bezeichnet
       als Gegner der Generalkommission die auf ihre Selbständigkeit
       eifersüchtigen örtlichen Gewerkschaftskartelle.

Seit dem Schlusse des Kongresses hat sich übrigens in der Haltung des,
wie bemerkt, aus dem Verbande ausgeschiedenen Unterstützungsvereins
deutscher Tabakarbeiter insofern ein Umschwung vollzogen, als derselbe
auf seiner am 12. bis 17. Juli 1896 in Stuttgart abgehaltenen
Generalversammlung beschlossen hat, zwar die bisherige Haltung seines
Vorstandes zu billigen, aber von jetzt ab sich der Generalkommission
wieder anzuschließen.

$Der dritte Gewerkschaftskongreß$ ist vom 8.-13. Mai 1899 in Frankfurt
a. M. unter Beteiligung von 130 Abgeordneten als Vertretern von 495138
Mitgliedern abgehalten. Auch die dänischen und österreichischen
Gewerkschaften sowie das Schweizerische Arbeitersekretariat waren
vertreten.

Aus dem Geschäftsberichte der Generalkommission ist zu erwähnen, daß
dieselbe eine Erhebung über die Lage der graphischen Arbeiterinnen
durchgeführt, dagegen den ihr erteilten Auftrag wegen einer solchen
bezüglich der Hausindustrie und des Schwitzsystems noch nicht
erledigt hat. Nach der aufgenommenen Streikstatistik kommen auf 1000
organisierte Arbeiter nur 3,3 Bestrafte. Die Höhe der monatlichen
Beiträge beläuft sich auf 2913 Mk. Die Generalkommission hat zum Zweck
der Agitation in Triest und Trient italienische Sekretäre eingesetzt,
auch ein besonderes Blatt »_L'Operaio Italiano_« ins Leben gerufen,
welches seit dem 18. Juni 1898 erscheint. Im übrigen ist die Agitation
wirksam insbesondere in Ost- und Westpreußen, Posen und Oberschlesien
unter den Landarbeitern betrieben, außerdem unter den Seeleuten, unter
denen man einen Seemannsverband errichtet hat, dagegen ist sie unter
den Zieglern »ohne nennenswerten Erfolg geblieben«.

Der karakteristische Moment des Kongresses das am deutlichsten die
ihn beherrschende Grundauffassung erkennen läßt, trat am schärfsten
hervor bei der Stellungnahme gegenüber den unter den Buchdruckern
ausgebrochenen Streitigkeiten. Wie an anderer Stelle[81] eingehender zu
erwähnen ist, hat die im Jahre 1896 wieder begründete Tarifgemeinschaft
mit den Prinzipalen zu den erbittertsten Kämpfen im Lager der Gehülfen
geführt, Kämpfe, die sich freilich formell um die Einzelheiten
des getroffenen Abkommens, insbesondere dessen fünfjährige Dauer
drehten, in Wahrheit aber die Stellung zu der Sozialdemokratie zur
Unterlage hatten. $Gasch$, der Führer der Opposition, der aus dem
Buchdruckerverbande ausgeschlossen war und eine »Gewerkschaft der
Buchdrucker« begründet hatte, machte dem ersteren vor allem den
Vorwurf, daß er nicht »auf dem Boden der modernen Arbeiterbewegung
stehe«.

  [81] Vgl. unten S. 280 ff.

Der Streitpunkt wurde gleich bei der Prüfung der Mandate berührt, indem
es sich darum handelte, ob der Vertreter der Buchdruckergewerkschaft,
$Pollender$, zu den Verhandlungen des Kongresses zuzulassen sei.
Die Vertreter des Verbandes bekämpften diese Forderung auf das
entschiedenste und brachten mit hinreichender Deutlichkeit zum
Ausdruck, daß der Verband von der zu betreffenden Entscheidung seine
fernere Teilnahme abhängig mache. Die nach erregten Verhandlungen
eingesetzte Kommission beschloß mit vier gegen drei Stimmen, den
Verband als die einzige rechtmäßige Organisation der Buchdrucker
anzuerkennen und nur deren Vertreter zum Kongresse zuzulassen, dagegen
das Mandat von $Pollender$ als ungültig zurückzuweisen. Dieser Antrag
wurde schließlich mit großer Mehrheit angenommen, indem 96 Abgeordnete,
die 347034 Mitglieder vertraten, dafür und nur 26, die 116323
Mitglieder vertraten, dagegen stimmten.

Hatte bei dieser Frage der Kongreß eine inhaltliche Stellungnahme zu
der unter den Buchdruckern hervorgetretenen Meinungsverschiedenheit
insofern noch nicht nötig gehabt und sogar ausdrücklich vermieden, als
er seine Entscheidung lediglich auf den Gesichtspunkt stützte, daß
jede Organisation nach eigenem Ermessen über ihre Angelegenheit zu
bestimmen und die Minderheit sich der Mehrheit zu fügen habe, so war
dies dagegen bei dem ferneren Punkte der Tagesordnung: »$Tarife und
Tarifgemeinschaften$« nicht möglich, vielmehr mußte die grundsätzliche
Haltung gegenüber dem Unternehmertume zur Entscheidung gebracht
werden. Aber hier ergab sich die bedeutungsvolle Thatsache, daß
die Tarifgemeinschaft als solche, die doch dem Grundsatze von der
unversöhnlichen Gegensätzlichkeit der Interessen zwischen Arbeitern
und Unternehmern offen ins Gesicht schlägt, Gegner auf dem Kongresse
so gut wie gar nicht hatte, denn selbst $Pollender$, den man freilich
als Korreferent abgelehnt, aber als Redner zum Worte gelassen hatte,
bekämpfte nur die Bedingungen, die von dem Buchdruckerverbande den
Prinzipalen zugestanden waren. Schließlich wurde mit allen gegen 4
Stimmen folgender Beschluß angenommen.

»Tarifliche Vereinbarungen, welche die Lohn- und Arbeitsbedingungen für
eine bestimmte Zeit regeln, sind als Beweis der Gleichberechtigung der
Arbeiter seitens der Unternehmer bei Festsetzung der Arbeitsbedingungen
zu erachten und in den Berufen erstrebenswert, in welchen sowohl eine
starke Organisation der Unternehmer, wie auch der Arbeiter vorhanden
ist, welche eine Gewähr für Aufrechterhaltung und Durchführung des
Vereinbarten bieten. Dauer und Umfang der jeweiligen Vereinbarungen
lassen sich nicht schematisieren, sondern hängen von den Eigenarten des
betreffenden Berufes ab.«

Auch die übrigen Gegenstände der Verhandlungen hatten fast ausnahmslos
die Bedeutung grundsätzlicher Entscheidungen für die Auffassung der
gewerkschaftlichen Aufgabe und insbesondere die Stellung zu der
Politik und der sozialdemokratischen Partei. Dies gilt in erster
Linie für den Antrag wegen Errichtung einer $Zentralstelle für
Arbeiterversicherung und Arbeiterschutz$. Wie früher erwähnt, war
der Vorschlag, das Interesse der Arbeiter an den Gewerkschaften
dadurch zu heben, daß diese sich mit Arbeiterschutzfragen
beschäftigen sollten, zuerst von $Quarck$ gemacht, hatte aber
einen großen Entrüstungssturm hervorgerufen. Trotzdem hatte eine
von den Redakteuren der Gewerkschaftspresse am 17. August 1898 in
Gotha abgehaltene Konferenz den Beschluß gefaßt, dem Kongresse
etwas ganz Aehnliches zu empfehlen, nämlich zu beantragen, daß in
Verbindung mit der Generalkommission eine Zentralstelle errichtet
werde, welche die Arbeiterversicherungs- und Arbeiterschutzgesetze
in gemeinverständlicher Weise für die Gewerkschaftspresse bearbeiten
und dadurch eine nutzbringende Beeinflussung der Ausgestaltung und
Handhabung herbeiführen, sowie endlich die Wahlen der Arbeitervertreter
zu den Versicherungskörperschaften organisieren sollte. Wie begreiflich
stieß dieser von dem bestellten Referenten $Bringmann$ befürwortete
Antrag auf den entschiedensten Widerspruch derjenigen Richtung, welche
ängstlich darüber wachen zu müssen glaubt, daß die Gewerkschaften
sich nicht etwa zu Konkurrenten der sozialdemokratischen Partei
entwickeln und ihrer Oberleitung entziehen könnten. Der Hauptwortführer
dieser Anschauung, der Redakteur des »Vorwärts«, $Pötzsch$ sah in
dem Antrage ein Mißtrauen gegenüber der Reichstagsfraktion, und
obgleich insbesondere von den Buchdruckern betont wurde, daß die
Gewerkschaften »nicht ein Anhängsel irgend einer politischen Partei,
sondern vollkommen »selbstständige Institutionen« seien, welche die
Verpflichtung hätten, je nach ihrer Stärke und ihrem Einfluße auf dem
Wirtschaftsgebiete die höchsten Probleme wirtschaftlicher und sozialer
Fragen praktisch in Angriff zu nehmen und zu beeinflussen«, so gelang
es doch nicht, diesen Standpunkt zur völligen Anerkennung zu bringen,
vielmehr beschränkte man sich schließlich darauf, unter die später
zu erwähnenden Aufgaben der Generalkommission auch die Aufklärung
der Arbeiter über die Bedeutung der Arbeiterversicherung und eine
Einflußnahme auf die betreffenden Wahlen aufzunehmen.

Von nicht geringerer prinzipieller Bedeutung waren die Verhandlungen
über die Frage der $Arbeitsvermittlung$. Es kann nicht wohl zweifelhaft
sein und ist auch eigentlich niemals bestritten, daß diese, rein
technisch betrachtet, d. h. lediglich mit Rücksicht auf ihren Zweck
eines Ausgleiches zwischen Angebot und Nachfrage, am besten wirken
wird, wenn die beiden beteiligten wirtschaftlichen Gruppen, Unternehmer
und Arbeiter, an ihr gleichmäßig beteiligt sind und jede Nebenabsicht,
insbesondere die Verwendung im einseitigen Interesse einer von beiden
Parteien fern gehalten wird. Aber bisher haben beide Teile sich noch
nicht entschließen können, die Arbeitsvermittlung auf ihre angegebene
natürliche Aufgabe zu beschränken und auf ihre Verwendung als
wirtschaftlichen Kampfmittels zu verzichten.

Anfangs hatten in erster Linie die Arbeiter und insbesondere die
Gewerkschaften sich auf diesen Standpunkt gestellt und z. B. auf
dem von dem Freien deutschen Hochstift berufenen, am 8. Oktober
1893 in Frankfurt a. M. abgehaltenen Kongresse zur Verhandlung über
Arbeitslosigkeit und Arbeitsvermittlung die von neutraler Seite
gemachten Vorschläge der Uebertragung dieser Aufgabe auf staatliche
und gemeindliche Organe entschieden bekämpft. Auch der Berliner
Gewerkschaftskongreß hatte die gleiche Stellung eingenommen und
beschlossen, daß »jede Erwägung der Möglichkeit einer gemeinsam
geführten Arbeitsvermittlung zwischen Arbeitern und Arbeitgebern
grundsätzlich abzulehnen« sei. Inzwischen hatten auch die meisten
Unternehmerorganisationen diese Auffassung sich zu eigen gemacht
und auf der am 5. September 1898 in Leipzig abgehaltenen, von dem
Arbeitgeberbunde Hamburg-Altona einberufenen Arbeitsnachweiskonferenz
im Gegensatz zu der von dem Verbande der deutschen Arbeitsnachweise
veranstalteten gleichartigen Versammlung in München vom 27. bis 28.
September 1898 beschlossen, den Arbeitsnachweis ausschließlich für die
Unternehmer in Anspruch zu nehmen. Auf dem Gewerkschaftskongresse waren
die Ansichten geteilt. Von dem Referenten $Leipart$ (Holzarbeiter)
wurde der in Berlin gefaßte Beschluß als ein »übertriebener
Radikalismus« bezeichnet, »der unserer Gewerkschaftsbewegung ganz und
gar nicht ansteht« und an der Hand umfaßenden Materials bewiesen,
daß nicht allein schon viele Gewerkschaften gemeinsam mit den
Unternehmern Arbeitsnachweise eingerichtet, sondern daß sogar die
sozialdemokratische Fraktion durch ihre Anträge auf Schaffung von
Arbeitskammern und Arbeitsämtern diese Forderung aufgenommen habe;
deshalb seien in erster Linie kommunale Anstalten zu empfehlen.
Von der Gegenseite, insbesondere von $Pötzsch$ wurde nicht allein
dieser letztere Vorschlag unter Hinweis darauf bekämpft, daß nach der
bestehenden Gesetzgebung in den Gemeindeverwaltungen der überwiegende
Einfluß in den Händen der Unternehmer liege, sondern überhaupt daran
festgehalten, daß grundsätzlich die Arbeitsvermittlung in die Hände der
Arbeiter gehöre.

Das Ergebnis der ausgedehnten Verhandlungen war ein Beschluß, der
freilich prinzipiell den radikalen Standpunkt billigt, aber doch sowohl
paritätische wie kommunale Arbeitsnachweise zuläßt. Der Wortlaut ist
folgender:

»Die gewerkschaftliche Arbeitsvermittlung ist ein wertvolles Mittel zur
Hebung der Lage der Arbeiter und zur Sicherung ihrer wirtschaftlichen
Existenz. Der Kongreß hält deshalb nach wie vor an dem grundsätzlichen
Standpunkt fest, daß der Arbeitsnachweis den Arbeiterorganisationen
gebührt.

Die Mitwirkung von Staat und Gemeinde bei der Arbeitsvermittlung kann
deshalb nur darauf beschränkt sein, die Mittel für die dazu notwendigen
Einrichtungen und deren Erhaltung zur Verfügung zu stellen.

Der Kongreß erkennt dagegen an, daß es unter den gegenwärtig
bestehenden Verhältnissen an manchen Orten für eine Reihe von
Berufen von Vorteil sein kann, sich an kommunalen Arbeitsnachweisen
zu beteiligen. Dieselben sind jedoch nach folgenden Grundsätzen
auszugestalten:

a) Verwaltung durch eine von in gleicher Zahl von den Arbeitgebern
und Arbeitnehmern je in freier Wohl gewählten direkten Vertretern,
zusammengesetzte Kommission, unter Leitung eines unparteiischen
Vorsitzenden;

b) Führung der Geschäfte durch aus den Reihen der Arbeiter
hervorgegangene Beamte; Wahl derselben durch die Verwaltungskommission;

c) Ablehnung der Vermittlung von Arbeitskräften an solche Arbeitgeber
und Dienstherren, welche notorisch ihre Pflichten als Arbeitgeber
nicht erfüllen, sowie an solche Arbeitgeber, welche bei ausbrechenden
Differenzen mit ihren Arbeitern in keine Verhandlungen zur Beilegung
derselben mit der zuständigen Arbeiterorganisation eintreten wollen;

d) genaue Feststellungen über die Lohnbedingungen und Veröffentlichung
derselben mit den übrigen Ergebnissen der Arbeitsnachweisstatistik;

e) vertragsmäßige Verpflichtung der Arbeitgeber, die vor dem Arbeitsamt
angegebenen Arbeits- und Lohnbedingungen nach erfolgter Anstellung
auch zu erfüllen, um den Arbeiter oder Dienstboten vor Täuschung oder
Benachteiligung zu schützen;

f) vollständige Gebührenfreiheit und Uebernahme der gesamten Kosten auf
die Gemeinde- oder Staatskasse.

Wo kommunale Arbeitsämter errichtet werden, hat die organisierte
Arbeiterschaft ihren berechtigten Einfluß geltend zu machen und für
die Durchführung vorstehender Forderungen einzutreten, ohne daß die
einzelne Gewerkschaft verpflichtet werden kann, den etwa bestehenden,
gut funktionierenden Facharbeitsnachweis ohne besonderen Grund
aufzuheben. Derartige Facharbeitsnachweise sind jedoch möglichst
mit dem städtischen Arbeitsamt in Verbindung zu bringen, um eine
vollständige Arbeitsnachweisstatistik zu ermöglichen.

Paritätische Arbeitsnachweise sind nicht zu verwerfen, wenn es dadurch
den Arbeitern gelingt, zugleich ihre Lohn- und Arbeitsverhältnisse
günstiger und stabiler zu gestalten.

In den Arbeitsnachweisen der Innungen fällt den gewerkschaftlich
organisierten Arbeiten ebenfalls die Aufgabe zu, diese, wenn sie einmal
geschaffen, nach Möglichkeit im Interesse der Arbeiter auszugestalten.«

Auch bei dem ferneren Beratungsgegenstande, der Stellung der
$Gewerkschaftskartelle$, handelte es sich um den Gegensatz zwischen
der radikalen und der gemäßigten Richtung. Die Kartelle, d. h. die
örtlichen Vereinigungen aller dort vertretenen Gewerkschaften bilden
offenbar einen Ansatz zu der Verschmelzung der Arbeiter zu einer
umfassenden Organisation ohne Unterschied des Berufes, wie sie in
England R. $Owen$ in seiner _Consolidated trades union_[82] angestrebt
hatte, wie sie den »Internationalen Gewerksgenossenschaften«[83]
zu Grunde lag, wie man sie in Amerika in der _National labour
union_[84] versucht hatte und wie sie auch auf dem Halberstädter
Gewerkschaftskongresse als Ideal empfohlen war, das man unter
Ueberwindung des »Berufsdünkels und Kastengeistes« erreichen müsse[85].
Aber ferner ist es eine längst beobachtete Thatsache der praktischen
Erfahrung, daß bei Streitigkeiten zwischen Unternehmern und Arbeitern
ein Ausgleich leichter möglich ist, solange der Streik auf die
unmittelbar Beteiligten beschränkt bleibt, als wenn Berufsfremde
sich einmischen[86]. So hatten auch die Gewerkschaftskartelle schon
wiederholt die Fortsetzung von Streiks durchgesetzt, die von den
Nächstbeteiligten längst als aussichtslos erkannt waren. War schon
aus diesem Grunde die gemäßigte Richtung ihnen nicht günstig gesinnt,
so hatten sie sich eine weitere Gegnerschaft dadurch geschaffen,
daß sie in einer Art Rivalitätsstellung gegen die Vorstände der
Zentralorganisationen getreten waren. Am schärfsten zugespitzt hatte
sich dieser Gegensatz in der seitens der Kartelle erhobenen Forderung,
auf dem Kongresse eine besondere Vertretung zu erhalten, die sie,
nachdem die Generalkommission dies verweigert hatte, durch die Drohung
durchzusetzen suchten, einen eigenen Sonderkongreß zu berufen. Auf dem
Kongresse bezeichnete die insbesondere durch den Referenten $Päplow$
(Maurer) vertretene gemäßigte Richtung die Kartelle geradezu als ein
»notwendiges Uebel« und betonte, daß es zwecklos, ja schädlich sei,
innerlich bereits verlorene Streiks noch künstlich halten zu wollen,
daß überhaupt ein Streik nur dann berechtigt sei, wenn die Organisation
die erforderlichen Mittel besitze, um ihn aus eigener Kraft
durchzuführen, und daß nicht stets der Klingelbeutel umhergehen dürfe,
daß aber die jetzigen Zustände gerade durch die mit dem Eingreifen
der Kartelle verbundene Regellosigkeit der Streikunterstützung
herbeigeführt seien. Demgemäß forderte man vor Allem, daß den Kartellen
jeder Einfluß auf die Streiks entzogen werde, was insofern mit einer
gewissen Schwierigkeit verknüpft war, als jene sich wesentlich um
die Beschaffung der Streikgelder bemüht hatten und es deshalb der
Billigkeit zu entsprechen schien, ihnen auch einen Einfluß auf den
Verlauf der Streiks einzuräumen. Trotzdem stellte sich schließlich
der Kongreß im wesentlichen auf diesen Standpunkt, indem er folgenden
Beschluß einstimmig annahm:

»Die Gewerkschaftskartelle haben die gemeinsamen gewerkschaftlichen
Interessen ihres Ortes zu vertreten, wie Regelung des Arbeitsnachweises
und des Herbergswesens, der Statistik, Bibliotheken, Errichtung von
Arbeitersekretariaten &c. Sie haben die Arbeiterinteressen gegenüber
den Behörden: Gewerbeinspektion, Gemeindeverwaltung &c. und bei Wahlen
zu Gewerbegerichten und Versicherungsanstalten zu wahren. Sie haben
weiter im Einverständniß mit den betr. Organisationsleitungen die
Agitation unter den Berufen, deren Organisation aus eigener Kraft dazu
nicht im Stande sind, zu unterstützen.

Die Beschlußfassung über Streiks ist ausschließlich Aufgabe der
Vorstände der Zentralverbände.

Die Kartelle sind verpflichtet, dem Zentralvorstand der Organisation,
die am Orte in einen Streik eintreten will oder sich im Streik
befindet, auf Erfordern einen Situationsbericht zu geben. Materielle
Unterstützung für Streiks wird seitens des Kartells nur dann gewährt,
wenn der Zentralvorstand, der im Streik befindlichen Organisation dies
beantragt oder seine Zustimmung erteilt hat. Ueber die Taktik bei
Lohnbewegungen und bei auftauchenden Fragen innerhalb ihres Gewerbes
entscheidet die betreffende Gewerkschaft selbstständig.«

  [82] Siehe oben S. 5.

  [83] Siehe oben S. 202.

  [84] Siebe oben S. 160.

  [85] Siehe oben S. 220.

  [86] Ein Beispiel bietet der Hamburger Hafenarbeiterstreik, bei dem
       die unmittelbar Beteiligten, die Rheder, ihrer Neigung, den
       Arbeitern entgegenzukommen, nur deshalb nicht folgen konnten,
       weil sie die Entscheidung in die Hände des Arbeitgeberverbandes
       gelegt hatten.

Von je her hat das $Kassenwesen$ einen Prüfstein dafür geboten, ob
Arbeiterorganisationen sich auf den gemäßigten, rein gewerkschaftlichen
oder auf den politisch-revolutionären Standpunkt stellen. Sind auch in
der deutschen Gewerkschaftsbewegung die Angriffe auf »Kassensimpelei«
allmählich fast verstummt, indem man den Wert der Kassen für einen
festen und gleichmäßigen Mitgliederbestand zu schätzen gelernt
hat, so hat doch noch bis in die neueste Zeit der Radikalismus
an einem Punkte den Kampf fortgesetzt, nämlich hinsichtlich der
$Arbeitslosenunterstützung$. Hier glaubte man geltend machen zu können,
daß es Pflicht des Staates sei, für die Arbeitslosen zu sorgen, und
daß die Arbeiterklasse gar keine Veranlassung habe, dem Staate diese
Last abzunehmen. Aber obgleich auch bürgerliche Sozialreformer[87]
aus diesem Grunde die staatliche Arbeitslosenversicherung gefordert
haben, so hat doch in gewerkschaftlichen Kreisen immer mehr die Ansicht
die Oberhand gewonnen, daß gerade die Arbeitslosenunterstützung
ein unentbehrliches Mittel sei, um die Organisationen stark
und leistungsfähig zu machen; und nachdem schließlich auch die
Metallarbeiter auf ihrem 1898 in Braunschweig abgehaltenen Kongresse
ihren früheren abweichenden Standpunkt aufgegeben hatten, konnte
man von einer Streitfrage kaum mehr sprechen. Immerhin ist es von
Interesse, daß der Gewerkschaftskongreß die Generalkommission
beauftragte, bei den einzelnen gewerkschaftlichen Organisationen auf
die Durchführung der Arbeitslosenunterstützung hinzuwirken.

  [87] Z. B. Leopold $Sonnemann$ und die deutsche Volkspartei. Vgl.
       »Soziale Praxis«, VI, Nr. 45; VII, Nr. 1.

Nach einem Referate von $Legien$ über das $Koalitionsrecht$ beschloß
der Kongreß einstimmig, gegen jede Beeinträchtigung desselben zu
protestieren, wobei darauf hingewiesen wurde, daß den heutigen
Verhältnissen nicht mehr der individuelle, sondern nur noch der
kollektive Abschluß des Arbeitsvertrages durch die beiderseitigen
Organisationen entspreche, daß auch die organisierten Arbeiter stets
eine friedliche Vereinbarung gesucht hätten, bevor sie zum Streik
griffen, daß aber, von einigen Ausnahmen abgesehen, die Unternehmer
es rücksichtslos zurückgewiesen hätten, die Organisation der Arbeiter
als berechtigten Faktor bei der Festsetzung der Arbeitsbedingungen
anzuerkennen, dadurch aber jede friedliche Verständigung abgelehnt und
die Arbeiter zum Streik gezwungen hätten.

Hinsichtlich der $Gewerbeinspektion$ wurde beschlossen, den
Arbeitern die Bildung von Beschwerdekommissionen in Anschluß an
die Gewerkschaftskartelle zu empfehlen, um durch diese mit den
Aufsichtsbeamten mündlich in Beziehung zu treten, »wobei die mancherlei
Eigentümlichkeiten jener Beamten in Kauf zu nehmen sind«. Sehr gerühmt
wurde dabei die in Württemberg bestehende Einrichtung, daß jährlich
ein Mal eine Konferenz zwischen sämtlichen Gewerbeaufsichtsbeamten und
den Vertretern der Arbeiterorganisationen stattfindet. Man forderte
übrigens die Ausdehnung der Gewerbeinspektion auf Handwerk, Klein- und
Hausindustrie, Handel, Transport und Verkehr, Vermehrung der Beamten
unter Zuziehung von Gehülfen und Gehülfinnen aus Arbeiterkreisen,
Ausstattung der Beamten mit eigenem Vollzugsrecht und voller
Unabhängigkeit sowie Zentralisierung in einer Reichsinspektion.

Die $Arbeitersekretariate$ wurden als ein bedeutsamer Fortschritt der
Arbeiterorganisation anerkannt, gleichwohl aber von Ueberhastung bei
deren Gründung gewarnt, so lange nicht die erforderlichen erheblichen
Geldmittel sichergestellt seien.

Die Lage der $Gewerkschaftsbeamten$, zu denen vor allem auch
die Redakteure der Fachblätter gehören, war bisher eine sehr
unbefriedigende gewesen, indem nicht allein ihre Gehälter sehr gering
bemessen, sondern insbesondere ein Recht auf Pension nicht anerkannt
war. Von dem Referenten $Rexhäuser$ (Buchdrucker) wurde unter Berufung
auf die Ausführung von S. u. B. $Webb$[88] darauf hingewiesen, daß
die englischen Gewerkvereine nicht eher zu durchgreifender Bedeutung
gelangt seien, als bis sie durch Anstellung ständiger und gut bezahlter
Beamten sich Personen von einer höheren Bildung geschaffen hätten,
als sie ein gewöhnlicher Arbeiter besitzen könne. Es sei nicht mehr
angängig, gemaßregelte Arbeiter ohne Rücksicht auf ihre Fähigkeiten
durch solche Stellungen zu versorgen, und wenn von gegnerischer Seite
der Einwand erhoben sei, daß Beamten dieser Art »das proletarische
Gefühl verloren gehe,« so sei dies nicht als maßgebend anzusehen. In
der That fand auf dem Kongresse der Standpunkt des Referenten keinen
Widerspruch, vielmehr wurde mit allen gegen vier Stimmen beschlossen,
den Gewerkschaften die Befolgung dieser Grundsätze, insbesondere die
bessere Bezahlung und demnächstige Pensionierung ihrer Beamten zur
Pflicht zu machen.

  [88] Vgl. oben S. 12.

Den letzten Gegenstand der Tagesordnung bildeten die Aufgaben der
$Generalkommission$. Während 1876 in Berlin die Existenzberechtigung
einer solchen Zentralinstanz stark in Frage gestellt und schließlich
nur mit einer geringen Mehrheit anerkannt wurde, war jetzt von einem
solchen Zweifel keine Rede mehr, vielmehr wurde deren Wirkungskreis
nicht unerheblich erweitert, indem man ihr die Aufgabe zuwies, in
dem zu vergrößernden »Correspondenzblatte« ein Zentralorgan für die
ganze Organisationsbewegung zu schaffen, insbesondere nicht nur alles
auf die deutschen Gewerkschaften bezügliche Material zu sammeln,
sondern ebenso die Unternehmerorganisationen und die ausländische
Entwickelung, sowie endlich die internationalen Beziehungen zu
verfolgen[89]. Zu diesem Zwecke wurde beschlossen, außer den bisherigen
beiden besoldeten Beamten der Generalkommission noch einen dritten
fest anzustellen. Die Zahl der Mitglieder wurde von fünf auf sieben
erhöht. Der Gewerkschaftsausschuß wurde beibehalten, ebenso der Beitrag
von 3 Pf. Ueber einen Antrag der Hamburger Buchbinder auf Gründung
eines Gewerkschaftsbundes- und einer Streik-Reservekasse, wurde zur
Tagesordnung übergegangen. Der ablehnende Standpunkt gegenüber den
Lokalorganisationen wurde von neuem festgelegt durch den Beschluß,
dieselben nur insoweit zu den Gewerkschaftskongressen zuzulassen, wie
sie verhindert sind, sich zentral zu organisieren.

  [89] Wer, wie ich bei der vorliegenden Arbeit, den bisherigen Mangel
       ausreichender Litteratur auf allen diesen Gebieten hat
       schmerzlich empfinden müssen (vgl. oben Vorwort), wird diesen
       Entschluß besonders freudig begrüßen.

Der Wortlaut des gefaßten Beschlusses ist folgender:

»Der Gewerkschaftskongreß wählt die aus sieben Mitgliedern bestehende
»Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands.« Zur Unterstützung
derselben wird von den Zentralvorständen der Gewerkschaften, die
regelmäßig Beiträge an die Generalkommission zahlen, und den dazu
berechtigten Lokalorganisationen je ein Vertreter ernannt. Diese
Vertretung führt den Namen »Gewerkschaftsausschuß.« Der Zusammentritt
dieses Ausschusses hat nach Bedarf, mindestens aber vierteljährlich
einmal, zu erfolgen.

Jede Gewerkschaft hat vierteljährlich an die Generalkommission einen
Beitrag von 3 Pf. pro Kopf ihrer Mitglieder zu zahlen.

Am Anfang einer Geschäftsperiode der Generalkommission sind in einer
gemeinsamen Sitzung mit dem Gewerkschaftsausschuß eine Geschäftsordnung
für den Ausschuß, die Verteilung der Aemter der Generalkommission und
eventuelle Besoldungen und Remunerationen festzusetzen.

Die Aufgaben der Generalkommission sind:

1. Die gewerkschaftliche Agitation namentlich in denjenigen Gegenden,
Industrien und Berufen, deren Arbeiter nicht oder nicht genügend
organisiert sind, zu fördern und den Zusammenschluß kleiner,
existenzunfähiger Verbände und Lokalorganisationen zu leistungsfähigen
Zentralverbänden anzustreben.

2. Die von den Gewerkschaften aufgenommenen Statistiken, soweit sie
allgemeines Interesse haben, zusammenzustellen und solche über Stärke,
Leistungen und Entwickelung der Gewerkschaften, sowie solche über
sämtliche Streiks selbstständig aufzunehmen.

3. Ein Blatt herauszugeben und den Vorständen der Zentralvereine
in genügender Zahl zur Versendung an deren Zahlstellen, sowie den
Gewerkschaftskartellen und Agitationskomissionen zuzusenden, welches
die Verbindung sämtlicher Gewerkschaften mit ihr zu unterhalten, die
nötigen Bekanntmachungen zu veröffentlichen und, soweit geboten, deren
rechtzeitige Bekanntmachung in der Tagespresse herbeizuführen hat.
Kurze Publikationen sind der Arbeiterpresse zur Veröffentlichung direkt
zuzusenden.

4. Pflege der internationalen Beziehungen zu den Gewerkschaften anderer
Länder, sowie Sammlungen und Nutzbarmachung des über Entstehung und
Entwickelung dieser Beziehungen in den einzelnen Gewerkschaften
vorhandenen Materials.

5. Soweit die der Generalkommission zur Verfügung stehenden Mittel
hierzu ausreichen und die Gewinnung geeigneter Personen hierfür möglich:

a) Sammlung und Nutzbarmachung des in den amtlichen Publikationen des
Reiches, der Einzelstaaten und Gemeinden (als Statistik des Deutschen
Reiches, Jahresberichte der Fabrikinspektoren, der statistischen
Landes- und städtischen Aemter &c.), ferner in den Berichten der
Handels- und Gewerbekammern, der Versicherungsbehörden, Krankenkassen
&c., sowie in Zeitschriften und sonstigen Druckwerken sich immer mehr
anhäufenden Agitationsmaterials speziell für die Gewerkschaftsbewegung.

b) Erweiterung des »Correspondenzblattes,« so daß dasselbe eine
regelmäßige Uebersicht über alle Vorgänge in den deutschen wie
auch ausländischen Gewerkschaften, über die Streikbewegung,
über die innere Einrichtung und Verwaltung der verschiedenen
Organisationen, über wichtigere Diskussionen in den Fachblättern,
besondere Eigentümlichkeiten einzelner Berufe und deren Einwirkung
auf die Organisation, Auszüge aus den regelmäßigen Abrechnungen
der einzelnen Verbände, Berichte über die Geschäftslage, über die
Unternehmerorganisationen, über wichtige Prozesse etc., sowie auch das
nach der Aufgabe unter a) bearbeitete Material enthält.

c) Herausgabe eines Jahresberichtes der Generalkommission, welcher als
Handbuch für alle wichtigeren Vorkommnisse im Geschäftsleben von den
Gewerkschaftsbeamten, Redakteuren, Rednern, wie von allen Mitgliedern
und sonstigen Interessenten benutzt werden kann. In dem Jahresberichte
sind die jährlichen statistischen Ausweise über die Zahl und Stärke der
deutschen Gewerkschaften und deren Einnahmen und Ausgaben nebst der
Streikstatistik zu veröffentlichen.

d) Die Aufklärung der Arbeiter durch geeignete Publikationen über
die Bedeutung der staatlichen Arbeiterversicherung und die Wahl der
Arbeitervertreter zu den hier in Betracht kommenden Körperschaften;
ferner: Leitung aller diesbezüglichen Wahlen, welche die Einwirkung von
einer Zentralstelle aus erfordern.

6. Die allgemeinen deutschen Gewerkschaftskongresse einzuberufen und
die hierzu nötigen Vorarbeiten zu erledigen.

Diese Kongresse sind nach Bedürfnis, mindestens jedoch alle drei Jahre,
einzuberufen. Auf Antrag der Hälfte der bei der Generalkommission
angeschlossenen Gewerkschaften ist die Generalkommission verpflichtet,
einen Kongreß einzuberufen.

Zur Teilnahme an diesen Kongressen sind sämtliche Zentralorganisationen
und solche Lokalorganisationen berechtigt, welche verhindert sind,
sich zentral zu organisieren. Ausgeschlossen von der Teilnahme an
den Kongressen sind alle Gewerkschaften, welche ohne genügende
Entschuldigung mit drei Quartalsbeiträgen im Rückstande sind.

Die Gewerkschaften sind berechtigt, für je 3000 Mitglieder einen
Delegierten zu wählen. Kleinere Gewerkschaften wählen einen
Delegierten. Wichtige Anträge entscheidet die Zahl der durch die
Delegierten vertretenen Mitglieder. Die Generalkommission kann zu
denjenigen Berufskongressen, wo es nötig erscheint, einen Vertreter
entsenden.«

Für die prinzipielle Bedeutung des Kongresses ist von großem Interesse
das Schlußwort des Vorsitzenden $Bömelburg$. Er betonte den ungemeinen
Fortschritt, den die Gewerkschaftsbewegung seit den früheren beiden
Kongressen gemacht habe; die damals erörterten Streitfragen hätten
längst aufgehört, solche zu sein, insbesondere werde die Notwendigkeit,
die Macht der deutschen Gewerkschaftsbewegung in einer einheitlichen
Spitze zum Ausdruck zu bringen, von keiner Seite mehr beanstandet,
ja die »dunkeln Pläne« der Generalkommission, die damals so heftige
Angriffe erfahren hätten[90], seien auf diesem Kongresse verwirklicht.
Die Gegner der Arbeiterbewegung suchten zwischen der gewerkschaftlichen
und der politischen einen Gegensatz zu konstruieren. Das Verhältnis
beider sei so zu bezeichnen, daß die Gewerkschaften keinerlei Zwang
hinsichtlich der politischen und religiösen Ueberzeugung auszuüben
versuchten, daß sie konservative freisinnige, ultramontane,
protestantische, katholische und atheistische Mitglieder willkommen
hießen, daß aber bisher in der deutschen gewerkschaftlichen Bewegung
die Sozialdemokratie als die beste Vertreterin der arbeitenden
Bevölkerung betrachtet sei und dies auch für die Folgezeit wohl so
bleiben werde. Deshalb seien auch die Mitglieder der Gewerkschaften zum
größten Teile Sozialdemokraten und erhofften die Herbeiführung einer
durchgreifenden Verbesserung der Lage des arbeitenden Volkes von der
Ersetzung der bisherigen kapitalistischen durch die kollektivistische
Wirtschaftsordnung.

  [90] Vgl. oben S. 225.

Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß der Frankfurter Kongreß
einen großen äußeren und inneren Fortschritt der deutschen
Gewerkschaftsbewegung bedeutet. Man hat sich von vielen Vorurteilen
der früheren Zeit losgesagt und mit der Macht der Phrase, insbesondere
der revolutionären Phrase endgültig gebrochen, indem man sich klar
und offen auf den allein möglichen Boden aller gewerkschaftlichen
Thätigkeit stellte, nämlich im Rahmen der bestehenden Verhältnisse und
ohne Rücksicht auf deren Berechtigung oder Nichtberechtigung durch
Zusammenfassung der Kräfte eine möglichst weitgehende Besserung in der
wirtschaftlichen Lage der Arbeiterklasse herbeizuführen. Man ist sich
dabei des naturgemäßen Gegensatzes gegen das Unternehmertum voll bewußt
geblieben, hat aber ebensowenig verkannt, daß gemeinsame Interessen
bestehen, zu deren Förderung ein Zusammenwirken mit den Arbeitgebern
das innerlich berechtigte Mittel ist. Man hat endlich auch offen zum
Ausdrucke gebracht, daß die aufstrebende Arbeiterschaft in denjenigen
bürgerlichen Elementen, die dies als naturnotwendig und vollberechtigt
anerkennen und ihrerseits zu fördern versuchen, einen wertvollen
Bundesgenossen besitzt, dessen Hülfe man nicht in rauhbeinigem
Selbstgefühl abweisen soll. Kurz der 3. Gewerkschaftskongreß
bedeutet eine erhebliche und hoch erfreuliche Annäherung an das
gewerkschaftliche Ideal, und es ist zu hoffen, daß durch ihn die
Richtung auf dieses hin endgültig und dauernd festgelegt ist. --

Die $Statistik der Gewerkschaften$ ist, wie oben mitgeteilt, Aufgabe
der Generalkommission. Diese hat sich denn auch seit ihrem Bestehen
die Sammlung möglichst genauer Ziffern angelegen sein lassen, allein
erst für das Jahr 1892 ist es ihr gelungen, die erforderte Auskunft von
den einzelnen Verbänden bis auf einige Ausnahmen zu erhalten. Aus den
früheren Jahren sind meist nur dürftige Anhaltspunkte vorhanden, mit
einziger Ausnahme der bereits oben (S. 209) erwähnten Privatarbeit des
Hamburger Buchhändlers A. $Geib$ aus dem Jahre 1877, die in Nr. 4 des
»Pionier« am 26. Januar 1878 veröffentlicht ist und auf gute Quellen
gegründet zu sein scheint.

Nach dieser Zusammenstellung gab es 1877 30 Organisationen, darunter
25 Zentralverbände mit 1266 Zweigvereinen und 5 Lokalvereinen. Die
Mitgliederzahl betrug 49055, die durchschnittliche Monatseinnahme 33551
Mk. Von dem monatlichen Ueberschusse zu rund 8000 Mk. entfielen allein
3538 Mk. auf die Buchdrucker. Es erschienen 15 Gewerkschaftsblätter
mit 37025 Abonnenten. Die damalige Anzahl der in den betreffenden
Berufen vorhandenen Arbeiter wird auf 2000000 angegeben, so daß etwa
2-1/2% organisiert waren. Nur die Buchdrucker und die Schiffszimmerer
erreichten eine Beteiligung von etwa der Hälfte aller Beschäftigten.
Die absolut stärkste Vereinigung war die der Tabakarbeiter mit 8100
Mitgliedern in 170 Orten.

Nach $Zacher$ soll die Anzahl der unter sozialdemokratischem Einflusse
organisierten Arbeiter im Jahre 1886: 81200, im Jahre 1888: 89700 und
im Jahre 1889: 121647 betragen haben.

$Oldenberg$ hat in seinem Artikel »Gewerkvereine« im Ergänzungsbande
des Handw. d. St.-W. S. 384 ff. aus den an den Minister erstatteten
Berichten der Polizeibehörden geschöpft, die zum Teil von den Angaben
der Generalkommission abweichen und zwar meist höher sind, da sie auch
die lokalorganisierten Arbeiter umfassen. $Oldenberg$ berechnet nach
diesen beiden Quellen folgende Durchschnittszahlen:

            1885/86        100356     Frühjahr 1892  300815
            1887/88        103330     März 1892      279594
            Frühjahr 1889  135353     Ende 1892      236516
               "     1890  277098     Frühjahr 1893  242555
            Ende 1890      320213     Ende 1893      249985
            Frühjahr 1891  277474     Frühjahr 1894  255622
            Ende 1891      269988     Letztes Datum  273451

Die erste Aufzeichnung der $Generalkommission$ ist für das Jahr 1890
gemacht und berechnet 301200 Mitglieder in 58 Organisationen. Auf dem
Halberstädter Gewerkschaftskongresse waren nach Ausweis des Berichtes
305519 Arbeiter durch 208 Delegierte vertreten. Aber die Zahlen sind
offenbar in den einzelnen Gruppen nach oben abgerundet und deshalb
erheblich zu hoch.

Für die folgenden Jahre ist die Aufzeichnung genauer und giebt folgende
Zahlen:

Es bestanden $1891$ 65 Zentralorganisationen -- wovon 4 durch
Vertrauensmänner zentralisiert -- von denen 55 die erforderten Angaben
machten. Diese umfaßten 176664 Arbeiter. Die Mitgliederzahl der
fehlenden 10 Organisationen wird nach den entsprechenden Angaben für
1892 auf 101365 berechnet, wozu auch die Mitglieder der Lokalvereine
kommen, die auf 10000 geschätzt werden, so daß die Gesamtzahl der
in den Gewerkschaften organisierten Arbeiter sich auf etwa 288000
berechnet. Die jährliche Einnahme betrug 1116588 Mk., die Anzahl
der Fachorgane 44, deren Kosten sich auf 154015 Mk. beliefen. Für
Streiks wurden 1037789 Mk., für Reiseunterstützung 144338 Mk. für
Arbeitslosenunterstützung 64290 Mk., an Verwaltungskosten 155676 Mk.
ausgegeben. Der Vermögensbestand betrug 427058 Mk.

Im Jahre $1892$ gab es 57 Zentralorganisationen, von denen 52 mit
3959 Zweigvereinen und 227023 Mitgliedern berichteten. Die fehlenden
5 hatten nach den Angaben früherer Jahre 10271 Mitglieder, wozu 6
Lokalvereinigungen mit einem von den Zentralvorständen auf 7640
ermittelten Bestande kommen, so daß die Gesamtzahl der organisierten
Arbeiter 244934 betrug. Das bedeutet also eine Abnahme von 43000 gegen
1891, die wesentlich auf die Bergarbeiter entfällt; den Hauptanteil
dieses Rückganges hatte der Bergarbeiterverband für Westfalen
aufzuweisen, dessen Bestand von 45000 auf 15300 zurückgegangen war. Die
Verminderung der Zentralorganisationen war die Folge der Vereinigung
verwandter Verbände.

Die Jahreseinnahme betrug 2031922 Mk., die Ausgabe für die Fachorgane
285475 Mk., für Streiks 44943 Mk., für Reiseunterstützung 382607 Mk.,
für Arbeitslosenunterstützung 357087 Mk., für Verwaltungskosten 204427
Mk. Der Vermögensbestand belief sich auf 646415 Mk.

Im Jahr $1893$ vereinigten sich, wie schon erwähnt, auf dem vom 4. bis
7. April in Cassel abgehaltenen Kongresse die Bürstenmacher, Drechsler,
Stellmacher und Tischler zu dem deutschen Holzarbeiterverbande.
Da sich außerdem der Gasarbeiterverband und der Verband der
Posamentiere auflöste, so ergiebt sich, indem man den Zentralverein
der Frauen und Mädchen, weil er nur Bildungszwecken dient, jetzt
als Gewerkschaft nicht mehr mitzählt, für Ende 1893 eine Zahl von
51 Zentralorganisationen, von denen 50 Angaben gemacht haben. Nach
diesen betrug die Mitgliederzahl 221530. Rechnet man dazu die
fehlende eine Organisation der Steinmetzen mit 2000 und den auf 6280
geschätzten Bestand der Lokalorganisationen, so ergiebt sich eine
Gesamtzahl der in Gewerkschaften organisierten Arbeiter von 229810.
Die Bergarbeiter in Westfalen sind gegen 1892 mit 15300 noch weiter
auf 11174 zurückgegangen, der Rechtsschutzverein der Bergleute des
Saargebietes mit 22400 Mitgliedern ist aufgelöst, dagegen haben 26
andere Organisationen um insgesamt 19739 zugenommen.

Die Jahreseinnahme betrug 2224367 Mk., die Ausgabe für die Fachorgane
292158 Mk., für Streiks 65356 Mk., für Reiseunterstützung 328748 Mk.,
für Arbeitslosenunterstützung 220926 Mk., für Verwaltungskosten 227129
Mk. Der Vermögensbestand belief sich auf 607033 Mk.

Im Jahre $1894$ ist der sächsische Bergarbeiterverband aufgelöst,
dagegen sind Verbände der Schlachter, der süddeutschen Mühlenarbeiter,
der Bureauangestellten, der Flößer und der Binnenschiffer neu
gegründet, so daß, indem die Organisation der Steinarbeiter, die
keine Zweigvereine, sondern nur Vertrauensmänner in den einzelnen
Orten besitzt, nicht mehr mitgezählt ist, sich Ende 1894 54
Zentralverbände ergaben. Von diesen haben 46 mit 4217 Zweigvereinen
und 230225 Mitgliedern sowie 2 durch Vertrauensmänner zentralisierte
Organisationen mit 133 Zweigvereinen und 8388 Mitgliedern Angaben
gemacht. Rechnet man für die fehlenden Verbände und 2 fernere
Vertrauensmännerorganisationen deren nach den Angaben für 1893
ermittelte Ziffern mit 8615 bezw. 3888 und endlich 5550 Mitglieder
der Lokalorganisationen hinzu, so ergiebt sich ein Gesamtbestand der
gewerkschaftlich organisierten Arbeiter von 256666[91]. Dabei ist
allerdings zu bemerken, daß die Ziffern für 1891, 1892 und 1893 den
Bestand am Schlusse des Jahres wiedergeben, während diejenigen für 1894
den Durchschnitt aus den Vierteljahrsziffern darstellen, doch hat diese
Verschiedenheit auf die Vergleichbarkeit keinen in Betracht kommenden
Einfluß. Die Jahreseinnahme der 40 Organisationen, deren Angaben
vorliegen, betrug 2685564 Mk., die Ausgabe für die Verbandsorgane
265957 Mk., für Streiks 188980 Mk., für Reiseunterstützung 350455 Mk.,
für Arbeitslosenunterstützung 239750 Mk., für Verwaltungskosten 154408
Mk. Der Vermögensbestand belief sich auf 1148020 Mk. Der Bericht der
Generalkommission für 1894 weist zur Entkräftung der Behauptung, daß
die Gewerkschaften Streikvereine wären, darauf hin, daß, während die
Ausgaben der aufgeführten Verbände für Rechtsschutz, Gemaßregelten-,
Reise-, Arbeitslosen-, Kranken- und Invalidenunterstützung,
Umzugskosten und Beihilfe in Not- und Sterbefällen sich auf 1078455,90
Mk. belaufen, die Streikunterstützung nur 179703,76 Mk. betrage.

  [91] Der Bericht der Generalkommission giebt als Gesamtzahl nur 252044,
       doch scheint dies den mitgeteilten Einzelziffern nicht zu
       entsprechen.

Auch der Bericht für $1895$ erhebt die alte Klage über mangelhafte
und verspätete Angaben der Verbandsleitungen. Die Ziffern der
Müller, Seiler, Tabakarbeiter und Steinarbeiter haben deshalb aus
1894 übernommen werden müssen. Als Gesamtergebnis des Berichtsjahres
wird bezeichnet eine erhebliche Zunahme des Mitgliederbestandes,
aber eine Verringerung des Vermögensbestandes infolge großer und
andauernder Lohnkämpfe. Die Zahl der Zentralorganisationen hat sich um
5 verringert. Die Verbände der Kürschner und Plätterinnen haben sich
infolge geringer Beteiligung aufgelöst; der Verband der Schlachter wird
in Ermangelung von Lebenszeichen als tot betrachtet. Die Formenstecher
haben sich den Lithographen, die Korbmacher den Holzarbeitern, die
süddeutschen Müller dem allgemeinen Müllerverbande angeschlossen.
Dagegen ist Anfang 1896 der Verband der Werftarbeiter neu gegründet.

Danach bestanden 1895 -- abgesehen von den noch nicht berücksichtigten
Werftarbeitern -- 49 Zentralverbände und 4 durch Vertrauensmänner
zentralisierte Organisationen mit insgesamt 259175 Mitgliedern nebst
10781 in den Lokalorganisationen. Der Bericht führt jedoch aus,
daß hierin die volle Zunahme nicht zum Ausdruck gelange, weil der
sächsische Bergarbeiterverband mit 8821 Mitgliedern durch die Behörden
aufgelöst sei, während diese Mitglieder deshalb der Bewegung nicht
verloren gegangen seien. Der Bericht betont wiederholt die Unsicherheit
der angegebenen Zahlen und ihre Unvergleichbarkeit mit anderen Jahren,
da viele Vorstände, insbesondere der Lokalorganisationen überhaupt,
keine Angaben gemacht hätten und diejenigen Zahlen, die auf Grund
solcher Angaben eingestellt wären, sich zum Teil auf andere Verbände,
als in den Vorjahren, bezögen.

Der Bericht bemerkt, daß die Gesamtzahl der Mitglieder 1889/90 größer
gewesen sei, als 1894/95, wie denn stets bei aufsteigender Konjunktur
ein Wachstum, bei niedergehender ein Sinken stattfinde, daß aber seit
1894 ein Aufschwung beginne, der sich voraussichtlich noch fortsetzen
werde. Sehr nachdrücklich wird die Herbeiziehung der Frauen zur
Organisation empfohlen.

Die Jahreseinnahme hat sich von 2643015 Mk. bei 40 Organisationen
im Jahre 1894 auf 2745617 Mk. in 44 Organisationen gehoben, doch
beziehen sich auch hier die Ziffern nicht auf dieselben Verbände. Der
Löwenanteil entfällt auf die Buchdrucker mit 1032460 Mk., dann folgen
die Metallarbeiter mit 280262 Mk., die Holzarbeiter mit 205498 Mk., die
Porzellanarbeiter mit 195739 Mk., die Maurer mit 109848 Mk. u. s. w.

Die Gesamtausgabe der 43 Organisationen im Jahre 1894 von 2135609
Mk. war bei 44 Organisationen im Jahre 1895 auf 2140985 Mk., der
Kassenbestand am Ende beider Jahre von 1319295 Mk. (bei 41) auf
1640438 Mk. (bei 44) gestiegen. Derselbe betrug auf den Kopf des
Mitgliedes bei den Buchdruckern 49,12 Mk., den Hutmachern 34,80
Mk., den Zigarrensortierern 18,69 Mk., den Bildhauern 15,06 Mk., den
Handschuhmachern 14,47 Mk., den Buchbindern 11,49 Mk., bei den übrigen
unter 10 Mk. Der Bericht weist zum Schlusse darauf hin, daß bisher in
Deutschland von 100 Industriearbeitern nur 5 organisiert seien und
daß die meisten Organisationen es scheuten, durch höhere Beiträge die
Füllung der Kassen zu erreichen, ohne die ein kräftiger Widerstand im
Falle des Kampfes unmöglich sei.

Der Bericht für $1896$ erklärt, daß zum erstenmale die Beschaffung
des statistischen Materials wenigstens hinsichtlich der wichtigsten
Zahlen für alle Organisationen erreicht sei. Von den am Schlusse
des Jahres 1895 vorhandenen 49 Zentralverbänden hat sich 1896 der
Verband der Seiler dem Textilarbeiterverbande angeschlossen. Dagegen
wurde der Verband der Gasarbeiter neu begründet, so daß am Schlusse
des Jahres 1896 48 Zentralverbände bestanden. Daneben gab es 2 durch
Vertrauensmänner zentralisierte Organisationen.

Die Mitgliederzahl hat sich, wie schon der Bericht für 1895
vorausgesagt hatte, 1896 sehr bedeutend, nämlich von 259175 auf 329230,
also um 70055, gehoben. Dazu kommen noch 5873 Lokalorganisierte.

Die Gesamteinnahme von 49 Organisationen betrug 3616444 Mk., dazu
ist noch zu rechnen die Einnahme der Tabakarbeiter, die keine Angabe
gemacht hatten und in dem Berichte auf 140000 Mk. geschätzt wird.
Für die Gasarbeiter, die noch nicht ein volles Jahr bestanden, lagen
ebenfalls noch keine Angaben vor. Uebrigens entfallen von der obigen
Einnahme allein 1115163 Mk. auf die Buchdrucker. Die Jahresausgabe
betrug in 50 Organisationen (ausschließlich der Gasarbeiter) 3323713
Mk., wovon auf das Verbandsorgan bei 44 Verbänden 362708 Mk., auf
Agitation 86676 Mk., auf Rechtsschutz 18349 Mk., auf Reiseunterstützung
in 31 Verbänden 310000 Mk., auf Arbeitslosenunterstützung in 13
Verbänden 243201 Mk., auf Krankenunterstützung in 9 Verbänden 430038
Mk. und auf Verwaltungskosten 187599 Mk. entfielen. Für Streiks waren
944344 Mk. verausgabt gegen 704528 Mk. im Jahre 1895. Der Kassenbestand
betrug bei 47 Verbänden 2323677 Mk., woran die Buchdrucker mit 1265297
Mk. beteiligt waren.

Im Jahre $1897$ sind 5 neue Verbände gegründet, die sämtlich auf einem
Zusammenschluß von Lokalvereinen beruhen, deren Mitglieder deshalb
zum Teil in den früheren statistischen Ziffern mit enthalten sind.
Es sind dies die Verbände der Gastwirtsgehülfen, der Graveure, der
Handlungsgehülfen, der Handelshülfsarbeiter und der Seeleute. Damit
ist die Zahl der Zentralverbände auf 52 und unter Zurechnung von 4
durch Vertrauensmänner zentralisierten Organisationen auf 56 gestiegen.
Die Mitgliederzahl ist um 83129 = 25,2 % gewachsen und betrug Ende
1897 412359, wovon 14644 Frauen waren. Unter Hinzurechnung der von
den Zentralverbänden auf 6803 angegebenen Lokalorganisationen ergiebt
sich mithin eine Gesamtzahl von 419162. Von den nach der Berufszählung
vom 14. Juni 1895 in den betreffenden Gewerben beschäftigten 5064034
männlichen und 1101701 weiblichen Arbeitern waren mithin 7,53 % bezw.
1,05 %, im Durchschnitt 6,66 % in den sozialistischen Gewerkschaften
organisiert.

Im Jahre 1898 hat sich die Zahl der Organisationen auf 59, diejenigen
der Mitglieder auf 491955 (also um 79596) vermehrt. Darunter befanden
sich 13009 weibliche. Die Zahl der Lokalorganisierten wird auf 15792
geschätzt.

Der Bericht der Generalkommission bemerkt zu diesen Ziffern, daß
sie ungünstiger schienen, als sie in Wahrheit seien, denn man müsse
berücksichtigen, daß die Organisation auf dem Lande gegen die in den
Städten sehr zurückgeblieben sei und daß deshalb bei einer Stadt und
Land nicht sondernden Durchschnittsberechnung die städtischen Ziffern
durch die ländlichen herabgedrückt würden; in den Städten aber liege
der Schwerpunkt der Bewegung und die dort errungenen Vorteile kämen
schließlich auch den ländlichen Arbeitern zu statten, in den Städten
aber sei die Organisation so weit vorgeschritten, daß in einzelnen
Orten fast zwei Drittel aller Arbeiter organisiert seien.

Ebenso erwähnt der Bericht, daß, abgesehen von den Hirsch-Duncker'schen
Gewerkvereinen, auch noch andere Arbeiterorganisationen vorhanden
seien, die nicht »auf dem Boden der modernen Arbeiterbewegung« ständen.
Solche Vereine beständen nach Ermittelungen der Zentralverbände

       bei den Brauern              28 Vereine mit 3200 Mitgliedern
        "   "  Buchdruckern          2    "     "  2000      "
        "   "  Gärtnern              1    "     "   800      "
        "   "  Hafenarbeitern        1    "     "   140      "
        "   "  Konditoren            2    "     "   700      "
        "   "  Porzellanarbeitern   21    "     "   518      "
        "   "  Steinsetzern          3    "     "   300      "
      --------------------------------------------------------------
                           zusammen 58 Vereine mit 7758 Mitgliedern.

Endlich kommen noch die später[92] zu erwähnenden Organisationen in
Betracht, die nur zum Teil einen ausgesprochenen gewerkschaftlichen
Karakter haben, so daß sie den Uebergang bilden zu Vereinen, die diesen
ganz vermissen lassen.

  [92] Vergl. unten die unter Ziffer 6-11 aufgeführten Vereinigungen.

Die Verteilung der Mitglieder, der Einnahmen, Ausgaben und der
Kassenbestände auf die $einzelnen Berufe$ ergiebt die folgende
Tabelle:

Spaltenüberschriften:
  A = Zweigvereine
  B = Mitglieder der Organisation
  C = Berufsangehörige
  D = Prozentsatz der Organisation
  E = Lokalorganisierte

  ====================================================================
  Nr.|      $Verband$[93]     |   A  |    B   |    C   |   D   |   E
  ===+========================+======+========+========+=======+======
   1.|Bäcker                  |   42 |   1635|  129527 |  1,27 |   80
   2.|Barbiere                |   21 |    588|   30789 |  1,91 |  --
   3.|Bauarbeiter             |   82 |   4339|  371762 |  1,16 |  ?
   4.|Bergarbeiter            |  190 |  18000|  534157 |  3,36 |  --
   5.|Bildhauer               |   88 |   3327|    6000 | 55,45 |  --
   6.|Bötticher               |   89 |   4150|   31483 | 13,22 |  --
   7.|Brauer                  |  106 |   8133|   71482 | 11,37 |  --
   8.|Buchbinder              |   59 |   6258|   46280 | 13,52 |   30
   9.|Buchdrucker             |  899 |  22865|   37000 | 61,80 |  200
  10.|Bureauangestellte       |    3 |    260|     ?   |   ?   |  --
  11.|Dachdecker              |   76 |   1800|   21844 |  8,23 |  --
  12.|Fabrikarbeiter          |  127 |  15639|  208737 |  7,50 |  --
  13.|Former                  |   90 |   4853|   70804 |  6,85 |  200
  14.|Gärtner                 |   18 |    350|   79001 |  0,45 |  --
  15.|Gasarbeiter             |   10 |    924|   12113 |  7,62 |  --
  16.|Glasarbeiter            |   18 |   4024|   47528 |  8,47 |  --
  17.|Glaser                  |   64 |   1195|   11033 | 10,83 |  --
  18.|Graveure                |   17 |    752|    9519 |  7,95 |   40
  19.|Hafenarbeiter           |   39 |  11000|   28981 | 37,95 |  --
  20.|Handelshülfsarbeiter    |   32 |   2703|  175336 |  1,53 | 1800
  21.|Handlungsgehülfen       |   13 |    225|  270053 |  0,08 |  350
  22.|Handschuhmacher         |   39 |   2970|    9381 | 31,66 |  --
  23.|Holzarb. (Verband)      |  475 |  40876|  372635 | 10,91 |  ?
  24.|   "     (Hülfsarb.)    |    8 |    921|   66047 |  1,39 |  --
  25.|Hutmacher               |   44 |   2688|   15521 | 17,34 |   40
  26.|Konditoren              |   12 |    452|   20418 |  2,21 |  --
  27.|Kupferschmiede          |   57 |   3284|    9769 | 33,51 |  --
  28.|Lagerhalter             |  --  |    267|     --  |   --  |  --
  29.|Lederarbeiter           |   90 |   4136|   42015 |  9,84 |  150
  30.|Lithographen            |   95 |   5189|   23781 | 21,80 |  100
  31.|Maler                   |  167 |   6861|   95419 |  7,19 |  --
  32.|Maurer                  |  530 |  42652|  372416 | 11,45 | 2312
  33.|Metallarbeiter          |  427 |  59890|  645536 |  9,27 |  ?
  34.|Müller                  |   42 |   1072|   66849 |  1,60 |   70
  35.|Porzellanarbeiter       |  128 |   8668|   41141 | 21,06 |  566
  36.|Sattler u. Tapezierer   |   57 |   2151|   41914 |  5,10 |   50
  37.|Seeleute                |   ?  |   2444|   15294 | 16,00 |  --
  38.|Schiffszimmerer         |   11 |   1259|     --  |   --  |  --
  39.|Schmiede                |   27 |   2190|  130768 |  1,67 |  --
  40.|Schneider               |  215 |   9041|  328931 |  2,74 |  ?
  41.|Schuhmacher             |  233 |  14935|  162931 |  9,18 |  --
  42.|Steinarbeiter           |  160 |  11500|  125195 |  9,19 |  --
  43.|Steinsetzer             |   95 |   2980|   17053 | 17,52 |  220
  44.|Stukkateure             |   34 |   1325|   12089 | 10,95 |  ?
  45.|Textilarbeiter          |  194 |  22648|  697523 |  3,25 |  --
  46.|Töpfer                  |  127 |   4416|   36891 | 11,96 |   95
  47.|Vergolder               |   18 |   1029|   15957 |  6,44 |  --
  48.|Werftarbeiter           |   13 |   2526|   20116 | 12,56 |  200
  49.|Xylographen             |    3 |    132|     --  |   --  |  --
  50.|Zigarrensortierer       |   25 |    685|     --  | 15,43 |  --
  51.|Zimmerer                |  306 |  17620|  155475 | 11,33 |  ?
  52.|Gastwirtsgehülfen[94]   |   11 |   1108|  258152 |  0,43 |  --
  53.|Gold- u. Silberarb.[94] |   14 |   1401|   31764 |  4,40 |  150
  54.|Tabakarbeiter[94]       |  375 |  17951|  120767 | 15,43 |  --
  55.|Tapeziere[94]           |   36 |   1344|   20558 |  6,53 |  150
  ============================+======+=======+=========+=======+======
                    Insgesamt | 6151 | 410864| 6165735 |  6,66 | 6803

  Spaltenüberschriften:
  F = Jahreseinnahme in Mark
  G = Jahresausgabe in Mark
  H = Vermögensbestand in Mark

  ===================================================================
  Nr.|      $Verband$[93]     |     F      |     G      |     H
  ===+========================+============+============+============
   1.|Bäcker                  |   14555,11 |   12542,40 |    2012,71
   2.|Barbiere                |    1690,28 |    1393,17 |     297,11
   3.|Bauarbeiter             |   21051,56 |   27239,69 |   10270,72
   4.|Bergarbeiter            |   48847,70 |   29923,03 |   15554,35
   5.|Bildhauer               |   83785,55 |   75612,17 |   61635,97
   6.|Bötticher               |   33169,73 |   26071,04 |   12280,48
   7.|Brauer                  |   57630,24 |   49970,69 |   19804,14
   8.|Buchbinder              |   89039,20 |   63963,61 |   62779,54
   9.|Buchdrucker             | 1212694,10 |  840811,71 | 1636007,34
  10.|Bureauangestellte       |    1716,59 |    1726,74 |      34,20
  11.|Dachdecker              |    4800    |    5806    |     650,12
  12.|Fabrikarbeiter          |     ?      |   52977,13 |   26673,74
  13.|Former                  |   41848,99 |   44974,58 |   22201,04
  14.|Gärtner                 |    2677,62 |    2588,85 |      88,77
  15.|Gasarbeiter             |    3614,50 |    4024,64 |     847,10
  16.|Glasarbeiter            |   28858,52 |   39042,40 |   10479,09
  17.|Glaser                  |    9142,39 |    8999,13 |   13416,56
  18.|Graveure                |    9269,17 |    2385,99 |    4236,40
  19.|Hafenarbeiter           |   25803,86 |   44856,19 |   12216,96
  20.|Handelshülfsarbeiter    |   17465,92 |   13998,32 |    3467,60
  21.|Handlungsgehülfen       |    1406,61 |    1142,58 |     264,03
  22.|Handschuhmacher         |   51573,79 |   38209,32 |   48388,66
  23.|Holzarb. (Verband)      |  377927,79 |  303534,15 |  123263,24
  24.|   "     (Hülfsarb.)    |    3021,36 |    2009,09 |    1739,74
  25.|Hutmacher               |   63303,32 |   82417,92 |   86327,01
  26.|Konditoren              |    3411,45 |    2202,58 |    1645
  27.|Kupferschmiede          |   83988,61 |   25646,69 |   58351,92
  28.|Lagerhalter             |    2346,26 |    1262,15 |    1084,11
  29.|Lederarbeiter           |   51420,43 |   29451,91 |   31524,39
  30.|Lithographen            |   42651,58 |   37167,71 |    5483,87
  31.|Maler                   |   44720,78 |   40375,38 |   20159,45
  32.|Maurer                  |  371654,20 |  372727,63 |   69987,96
  33.|Metallarbeiter          |  479522,47 |  366893,59 |  176291,25
  34.|Müller                  |    6027,10 |    5556,86 |    1716,84
  35.|Porzellanarbeiter       |  127192,82 |  106662,32 |  143910,01
  36.|Sattler u. Tapezierer   |   12966,81 |    8739,51 |    9477,57
  37.|Seeleute                |   16637,80 |   16129,10 |    2772,10
  38.|Schiffszimmerer         |    7910,45 |    6915,25 |    4599,91
  39.|Schmiede                |   14229,25 |   12285,46 |    4706,83
  40.|Schneider               |   62496,70 |   45782,87 |   38772,39
  41.|Schuhmacher             |   91667,13 |   97549,14 |   10165,49
  42.|Steinarbeiter           |   55134    |   41338,90 |   13795,88
  43.|Steinsetzer             |   22247,45 |   21210,29 |    5319,47
  44.|Stukkateure             |    7885,24 |    5190,44 |    7139,24
  45.|Textilarbeiter          |  114306,58 |   84276,43 |   23913,72
  46.|Töpfer                  |   35934,62 |   41828,91 |    9926,95
  47.|Vergolder               |    9228,80 |    8319,43 |    8881,54
  48.|Werftarbeiter           |   21103,27 |   16523,76 |    6593
  49.|Xylographen             |    3782,10 |    4530,71 |   16068,46
  50.|Zigarrensortierer       |   14623,70 |    8890,95 |   20105,44
  51.|Zimmerer                |  175703,46 |  161164,77 |   84095,22
  52.|Gastwirtsgehülfen[94]   |     --     |     --     |     --
  53.|Gold- u. Silberarb.[94] |     --     |     --     |     --
  54.|Tabakarbeiter[94]       |     --     |     --     |  197963,63
  55.|Tapeziere[94]           |     --     |     --     |     --
  ============================+============+============+============
                    Insgesamt | 4083696,96 | 3542807,87 | 2951424,63

  [93] Der Verband der Eisenbahnarbeiter ist nicht aufgenommen, da
       er mit Rücksicht auf die Eisenbahnbehörden glaubt, Angaben nicht
       veröffentlichen zu dürfen.

  [94] Ortsverbände.

In der folgenden Tabelle sind die $wichtigsten Posten der Ausgabe$,
nämlich die Arbeitslosen-, Kranken-, Invaliden- und Reiseunterstützung,
die Kosten des Verbandsorganes und die für Streiks verausgabten Beträge
nach ihrer absoluten wie nach ihrer relativen Höhe nachgewiesen.

  Spaltenüberschriften:
  A = Arbeitslosenunterstützung
  B = Kranken- u. Invalidenunterstützung, Sterbegeld
  C = Reiseunterstützung

  UM  = Ueberhaupt Mark
  AKM = Auf den Kopf Mark

  =======================================================================
     |                       |       A      |       B      |       C
  Nr.|      $Verband$        |-------+------+-------+------+-------+-----
     |                       |   UM  |  AKM |   UM  |  AKM |   UM  | AKM
  ===+=======================+=======+======+=======+======+=======+=====
   1.|Bäcker                 |   --  |   -- |   --  |   -- |    388| 0,30
   2.|Barbiere               |   --  |   -- |   --  |   -- |   --  |  --
   3.|Bauarbeiter            |   --  |   -- |   --  |   -- |    461| 0,10
   4.|Bergarbeiter           |   --  |   -- |   --  |   -- |   --  |  --
   5.|Bildhauer              |  33430| 10,04|   9722|  2,91|   7610| 2,28
   6.|Bötticher              |   --  |   -- |    284|  0,07|   3373| 0,81
   7.|Brauer                 |   4007|  0,49|    864|  0,10|   3070| 0,38
   8.|Buchbinder             |  14284|  2,28|   --  |   -- |   --  |  --
   9.|Buchdrucker            | 132779|  5,81| 428787| 17,74| 137388| 6,01
  10.|Bureauangestellte      |   --  |   -- |   --  |   -- |   --  |  --
  11.|Dachdecker             |   --  |   -- |   --  |   -- |   --  |  --
  12.|Fabrikarbeiter         |   --  |   -- |    665|  0,04|   2983| 0,19
  13.|Former                 |    283|  0,05|     15|   -- |   4835| 0,99
  14.|Gärtner                |   --  |   -- |   --  |   -- |   --  |  --
  15.|Gasarbeiter            |   --  |   -- |    613|  0,66|   --  |  --
  16.|Glasarbeiter           |   4440|  1,10|   4820|  1,19|     22|  --
  17.|Glaser                 |    721|  0,60|   --  |   -- |    965| 0,80
  18.|Graveure               |    475|  0,63|   --  |   -- |    445| 0,59
  19.|Hafenarbeiter          |   --  |   -- |   --  |   -- |   --  |  --
  20.|Handelshülfsarbeiter   |   --  |   -- |    852|  0,31|   --  |  --
  21.|Handlungsgehülfen      |   --  |   -- |   --  |   -- |   --  |  --
  22.|Handschuhmacher        |   5128|  1,72|    225|  0,07|   1567| 0,53
  23.|Holzarbeiter (Verband) |   --  |   -- |   4736|  0,11|  19676| 0,48
  24.|    "      (Hülfsarb.) |   --  |   -- |   --  |   -- |   --  |  --
  25.|Hutmacher              |  19015|  7,07|  40028| 14,88|   2736| 1,01
  26.|Konditoren             |    247|  0,54|   --  |   -- |   --  |  --
  27.|Kupferschmiede         |   6018|  1,83|    465|  0,14|   5068| 1,54
  28.|Lagerhalter            |   --  |   -- |   --  |   -- |   --  |  --
  29.|Lederarbeiter          |   1163|  0,28|   1607|  0,39|  10493| 2,53
  30.|Lithographen           |   --  |   -- |    464|  0,09|   7254| 1,40
  31.|Maler                  |   --  |   -- |    215|  0,03|    779| 0,11
  32.|Maurer                 |   --  |   -- |   --  |   -- |   3309| 0,08
  33.|Metallarbeiter         |   1236|  0,02|   5611|  0,11|  21965| 0,36
  34.|Müller                 |   --  |   -- |    873|  0,81|   --  |  --
  35.|Porzellanarbeiter      |  33552|  3,87|  34175|  3,96|   --  |  --
  36.|Sattler                |   --  |   -- |    640|  0,30|    882| 0,41
  37.|Schiffszimmerer        |   --  |   -- |   --  |   -- |   --  |  --
  38.|Schmiede               |   --  |   -- |   --  |   -- |    538| 0,24
  39.|Schneider              |   --  |   -- |    289|  0,03|   7361| 0,81
  40.|Schuhmacher            |   --  |   -- |   2481|  0,16|   5358| 0,36
  41.|Steinarbeiter          |   --  |   -- |   --  |   -- |   --  |  --
  42.|Steinsetzer            |   --  |   -- |    728|  0,24|    466| 0,15
  43.|Stukkateure            |    50 |  0,04|   --  |   -- |    275| 0,21
  44.|Tabakarbeiter          |   --  |   -- |  43361|  2,41|  27718| 1,54
  45.|Textilarbeiter         |   --  |   -- |   --  |   -- |   7112| 0,31
  46.|Töpfer                 |   --  |   -- |   --  |   -- |   3299| 0,74
  47.|Vergolder              |   --  |   -- |    149|  0,14|    134| 0,13
  48.|Werftarbeiter          |   --  |   -- |   --  |   -- |   --  |  --
  49.|Xylographen            |    801|  6,07|     40|  0,30|      6| 0,04
  50.|Zigarrensortierer      |   2697|  3,91|   3282|  4,79|    556| 0,81
  51.|Zimmerer               |   --  |   -- |   --  |   -- |    944| 0,05
  ===========================+=======+======+=======+======+=======+=====
                   Insgesamt | 289036|      | 587488|      | 289036|

  Spaltenüberschriften:
  D = Verbandsorgan
  E = Streikunterstützung

  UM  = Ueberhaupt Mark
  AKM = Auf den Kopf Mark

  ========================================================
     |                       |       D      |       E
  Nr.|      $Verband$        |-------+------+-------+-----
     |                       |   UM  |  AKM |   UM  | AKM
  ===+=======================+=======+======+=======+=====
   1.|Bäcker                 |   3055|  1,86|    547| 0,33
   2.|Barbiere               |    634|  1,08|     12| 0,02
   3.|Bauarbeiter            |   4848|  1,12|  10665| 2,45
   4.|Bergarbeiter           |  13727|  0,76|   2270| 0,13
   5.|Bildhauer              |   6800|  2,04|   4189| 1,25
   6.|Bötticher              |   8680|  2,09|   1950| 0,46
   7.|Brauer                 |  10083|  1,24|   4980| 0,61
   8.|Buchbinder             |  12916|  2,06|   7605| 1,21
   9.|Buchdrucker            |   --  |   -- |  81507| 3,56
  10.|Bureauangestellte      |    812|  3,12|   --  |  --
  11.|Dachdecker             |   2226|  1,23|   2190| 1,21
  12.|Fabrikarbeiter         |   6477|  0,41|  13269| 0,85
  13.|Former                 |   8292|  1,71|  14041| 2,89
  14.|Gärtner                |   1150|  3,18|   --  |  --
  15.|Gasarbeiter            |    298|  0,32|     34| 0,04
  16.|Glasarbeiter           |   6845|  1,70|   1170| 0,28
  17.|Glaser                 |   3457|  2,89|   1054| 0,88
  18.|Graveure               |    816|  1,08|   --  |  --
  19.|Hafenarbeiter          |    781|  0,07|  12492| 1,13
  20.|Handelshülfsarbeiter   |   1610|  0,59|    229| 0,08
  21.|Handlungsgehülfen      |    453|  2,01|   --  |  --
  22.|Handschuhmacher        |   4396|  1,48|  17923| 6,03
  23.|Holzarbeiter (Verband) |  51951|  1,27|  96643| 2,36
  24.|    "      (Hülfsarb.) |   --  |   -- |    705| 0,78
  25.|Hutmacher              |   5589|  2,08|   9152| 3,40
  26.|Konditoren             |    949|  2,10|   --  |  --
  27.|Kupferschmiede         |   3894|  1,18|    750| 0,23
  28.|Lagerhalter            |   --  |   -- |    250| 0,94
  29.|Lederarbeiter          |   3692|  0,89|   5559| 1,34
  30.|Lithographen           |   7750|  1,49|  11253| 2,17
  31.|Maler                  |  10382|  1,51|   3420| 0,50
  32.|Maurer                 |  48850|  1,12| 192477| 4,49
  33.|Metallarbeiter         |  61400|  1,02| 110966| 1,82
  34.|Müller                 |   2323|  2,16|     92| 0,08
  35.|Porzellanarbeiter      |   7964|  0,92|  11060| 1,27
  36.|Sattler                |   2899|  1,35|    700| 0,32
  37.|Schiffszimmerer        |   2002|  1,59|    450| 0,36
  38.|Schmiede               |   5442|  2,48|    550| 0,25
  39.|Schneider              |  14109|  1,56|   2906| 0,32
  40.|Schuhmacher            |  14840|  0,99|  51864| 3,47
  41.|Steinarbeiter          |   --  |   -- |  26324| 2,28
  42.|Steinsetzer            |   3355|  1,12|   9082| 3,05
  43.|Stukkateure            |   1953|  1,47|   1458| 1,09
  44.|Tabakarbeiter          |  26467|  1,42|  55410| 3,09
  45.|Textilarbeiter         |  25587|  1,13|  43215| 1,20
  46.|Töpfer                 |   4391|  0,99|  18709| 4,22
  47.|Vergolder              |   1136|  1,10|    600| 0,57
  48.|Werftarbeiter          |   --  |   -- |  14927| 5,90
  49.|Xylographen            |   2215| 16,79|    138| 1,05
  50.|Zigarrensortierer      |     65|  0,09|   --  | --
  51.|Zimmerer               |  31698|  1,80|  36971| 2,10
  ===========================+=======+======+=======+=====
                   Insgesamt | 439259|      | 881758|

Aus diesen Zahlen ergiebt sich, daß es durchaus unberechtigt ist, die
Gewerkschaften als reine oder auch nur überwiegend als Streikvereine
darzustellen, wie es Graf $Posadowsky$ im Reichstage that. Allerdings
haben 1897 die Zentralverbände 881758 Mk. für Streiks ausgegeben, und
die Gesamtsumme, die die Streiks erfordert haben, beläuft sich sogar
auf 1267308 Mk., indem nicht alle Streikgelder durch die Zentralkassen
laufen. Aber dem stehen 1197960 Mk. an Unterstützungen gegenüber,
nämlich

     Rechtsschutz                      in 37 Verbänden   30147 Mk.
     Gemaßregeltenunterstützung         " 25     "       30973  "
     Reiseunterstützung                 " 33     "      289036  "
     Arbeitslosenunterstützung          " 18     "      260316  "
     Krankenunterstützung               " 14     "      454494  "
     Invalidenunterstützung             "  3     "       68688  "
     Beihülfe in Not- und Sterbefällen  " 21     "       64906  "
                                                      ------------
                                                       1197960 Mk.

Noch günstiger stellt sich die Rechnung, wenn man den
Unterstützungsbeträgen noch die Kosten für das Verbandsorgan (439259
Mk.) hinzurechnet; dann stehen den 881758 Mk. oder auch 1267308 Mk. für
Streiks 1637219 Mk. gegenüber.

Die $Beiträge$ schwankten zwischen 6,9 Pf. und 1 Mk. 10 Pf.
wöchentlich. Sie betrugen bei den Buchdruckern 1 Mk. 10 Pf., den
Bildhauern 50 Pf., den Hafenarbeitern 9,2 Pf., den Kupferschmieden
25-30 Pf., den Handschuhmachern 35 Pf., den Lithographen 20 Pf.,
den Porzellanarbeitern 10-35 Pf., den Steinsetzern 10,11 Pf., den
Hutmachern 25-45 Pf., den Seeleuten 19 Pf., den Tabakarbeitern 10-20
Pf., den Zigarrensortierern 25-75 Pf., den Schiffszimmerern 15 Pf., den
Werftarbeitern 10 Pf., den Buchbindern 35 Pf., den Böttchern 11,5 Pf.,
den Töpfern 15-20 Pf., den Maurern 15-20 Pf., den Brauern 20 Pf., den
Zimmerern 10-30 Pf., den Stuckateuren 10 bis 20 Pf., den Holzarbeitern
(Verband) 20 Pf., den Glasern 15 Pf., den Lederarbeitern 25 Pf., den
Metallarbeitern 20 Pf., den Steinarbeitern 10-50 Pf., den Schuhmachern
15 Pf., den Glasarbeitern 30 Pf., den Dachdeckern 10,4 Pf., den
Graveuren 30 Pf., den Gasarbeitern 15 Pf., den Fabrikarbeitern 10 Pf.,
den Malern 10-20 Pf., den Formern 20 Pf., den Tapezierern 15 Pf., den
Vergoldern 20 Pf., den Sattlern 15 Pf., den Gold- und Silberarbeitern
20 Pf., den Bergarbeitern 6,9 Pf., den Textilarbeitern 10 Pf., den
Schneidern 15 Pf., den Konditoren 30 Pf., den Barbierern 20 Pf., den
Schmieden 20 Pf., den Müllern 13,8 Pf., den Handelshülfsarbeitern 20
Pf., den Holzarbeitern (Hülfsarbeiter) 15 Pf., den Bäckern 18,11 Pf.,
den Bauarbeitern 15 Pf., den Gärtnern 15-20 Pf., den Gastwirtsgehülfen
30 Pf., den Handlungsgehülfen 23 Pf. und den Lagerhaltern 11,5 Pf.

Es hat Interesse, auch die $Entwickelung der Gewerkschaften in
den letzten Jahren$ in Ziffern zu verfolgen. Diese ist, was den
Mitgliederbestand betrifft, ersichtlich aus folgender Zusammenstellung:

  ===================================================================
        | Zentral-Organisationen
        |      +-----------------------------------------------------
        |      | Zweigvereine
        |      |        +--------------------------------------------
        |      |        | Mitglieder
   Jahr |      |        |           +--------------------------------
        |      |        |           | Darunter weibliche
        |      |        |           |          +---------------------
        |      |        |           |          | In Lokalvereinen
        |      |        |           |          |          +----------
        |      |        |           |          |          | Zusammen
  ======+======+========+===========+==========+==========+==========
   1891 |  62  |   --   |   277659  |     --   |   10000  |  287659
   1892 |  56  |  3959  |   237094  |    4355  |    7640  |  244734
   1893 |  51  |  4133  |   223530  |    5384  |    6280  |  229810
   1894 |  54  |  4350  |   246494  |    5251  |    5550  |  252044
   1895 |  53  |  4819  |   259175  |    6697  |   10781  |  269956
   1896 |  51  |  5430  |   329230  |   15265  |    5858  |  335088
   1897 |  56  |  6151  |   412359  |   14644  |    6803  |  419162
   1898 |  59  |   --   |   491955  |   13009  |   15792  |  507747

Das $Verhältnis der verschiedenen Ausgabeposten$ in den einzelnen
Jahren und das Wachstum der Leistungen zeigt folgende Uebersicht:

  Spaltenüberschriften:
  A = Rechtsschutz
  B = Gemaßregeltenunterstützung
  C = Reiseunterstützung
  D = Arbeitslosenunterstützung
  E = Krankenunterstützung

  =========================================================
     Im  |   A    |   B    |   C     |      D    |   E
   Jahre |  Mk.   |  Mk.   |  Mk.    |     Mk.   |  Mk.
  =======+========+========+=========+===========+=========
    1891 |  10843 |  14737 | 144338  | [95]64290 | [95]--
    1892 |   9705 | 236964 | 382607  |    357087 |     --
    1893 |  12542 |  28321 | 328748  |    220926 |  304648
    1894 |  12902 |  14630 | 350455  |    239750 |  425489
    1895 |  15871 |  40307 | 302603  |    196912 |  454114
    1896 |  18349 |  37346 | 310000  |    243201 |  430038
    1897 |  30147 |  30973 | 289036  |    260316 |  454494
  =======+========+========+=========+===========+=========
   Summa | 110359 | 403278 | 2107787 |   1582482 | 2068783

  Spaltenüberschriften:
  F = Invalidenunterstützung
  G = Beihülfe in Not- und Sterbefällen
  H = Zusammen
  I = Streikunterstützung
  J = Verbandsorgan

  =========================================================
     Im  |    F    |    G    |    H    |    I    |    J
   Jahre |    Mk.  |    Mk   |    Mk.  |    Mk.  |    Mk.
  =======+=========+=========+=========+=========+=========
    1891 | [95]--  | [95]--  |  234298 | 1037789 |  154015
    1892 |   21972 |   25284 | 1033619 |   44943 |  285475
    1893 | [95]--  |   41762 |  936947 |   65356 |  292157
    1894 | [95]--  |   41744 | 1084970 |  188980 |  265957
    1895 | [95]--  |   42080 | 1051887 |  253589 |  274398
    1896 |   57947 |   53837 | 1150718 |  944372 |  362708
    1897 |   68088 |   64906 | 1197960 |  881758 |  439259
  =======+=========+=========+=========+=========+=========
   Summa |  148007 |  269613 | 6690309 | 3416787 | 2073969

  [95] Für 1891 sind diese Ausgaben in der Statistik nicht geführt und
       bis 1896 ist die Invalidenunterstützung nicht getrennt
       berechnet, sondern in der Ausgabe für Krankenunterstützung
       enthalten.

Auch hier tritt hervor, daß der Schwerpunkt der Thätigkeit nicht
auf dem Gebiete der Arbeitseinstellungen liegt, denn in den Jahren
1891-1897 steht den für Streikunterstützung verausgabten 3416787 Mk.
eine Gesamtsumme für Unterstützungen von 6690309 Mk. gegenüber, die
sich unter Hinzurechnung der Ausgabe für das Verbandsorgan sogar auf
8764278 Mk. erhöht.


                      I. Die Lokalorganisierten.

In den vorstehenden statistischen Uebersichten sind auch Zahlen für
die lokalorganisierten Arbeiter angegeben, die danach 1891 10000,
1892 7640, 1893 6280, 1894 5550, 1895 10781, 1896 5858, 1897 6803 und
1898 15792 betragen haben. Diese Angaben stützen sich auf Schätzungen
der Vorstände der Zentralorganisationen, werden aber von der
Generalkommission selbst als »höchst unzuverlässig« bezeichnet, indem
darauf hingewiesen wird, daß allein der nicht berücksichtigte Berliner
Lokalverband der Metallarbeiter angeblich 10000 Mitglieder zählen
solle. Auf der vom 20. bis 24. April 1897 in Braunschweig abgehaltenen
dritten Generalversammlung des deutschen Metallarbeiterverbandes
ist nun aber der Anschluß des Berliner Lokalverbandes, dessen
Mitgliederzahl dabei auf 9000 angegeben wurde, zu stande gekommen,
sodaß die Metallarbeiter jetzt aus der Reihe der Lokalorganisationen
ausscheiden. Auf dem I. Gewerkschaftskongresse in Halberstadt waren
angeblich 32805 lokalorganisierte Arbeiter vertreten, doch scheint
diese Ziffer viel zu hoch gegriffen.

Obgleich hiernach die lokal organisierten Arbeiter keine große Zahl
darstellen, haben sie doch schon mehrere eigene Kongresse veranstaltet.
Der $erste$ derselben wurde vom 17. bis 19. Mai 1897 in Halle a. S.
unter Leitung des Regierungsbaumeisters a. D. $Keßler$ abgehalten.
Es waren 38 Abgeordnete aus 13 Orten und für 14 verschiedene Berufe
vertreten, aber über den Umfang der Lokalorganisation ist auch
hier kein Anhaltspunkt geschaffen, vielmehr erklärte man, daß die
Mitgliederzahl noch nicht ermittelt werden könne, ein Eingeständnis,
das hinreicht, um die offenbare Schwäche zu verraten[96]. Wenn die
Generalkommission in Nr. 22 des Korrespondenzblattes vom 31. Mai 1897
die Zahl von 10000 für sicher zu hoch gegriffen erklärt, so ist das
ganz gewiß richtig. Ein anderer Berichterstatter[97] schätzt dieselbe
auf 4-5000.

  [96] Der Reg.-Baumeister $Keßler$ hat mir auf meine briefliche Bitte um
       nähere Angaben keine Antwort gegeben.

  [97] Vgl. »Soziale Praxis« VI, 874.

Der Grundgedanke der Lokalorganisation ist, wie schon früher betont,
die Auffassung, daß die Gewerkschaften die Beschäftigung mit
politischen Angelegenheiten nicht entbehren könnten und deshalb, da
die Vereinsgesetze in diesem Falle das In-Verbindung-Treten mehrerer
Vereine nicht gestatten, besser thäten, hierauf zu verzichten;
außerdem aber würden die Zentralverbände durch die Nichtbeschäftigung
mit Politik zur Vereins- und Verbandssimpelei und Züchtung einer
Gewerkschaftsbureaukratie geführt. Diese Auffassung fand ihren Ausdruck
in folgender Resolution:

       In Erwägung

    1. daß der sogenannte gewerkschaftliche Kampf um Verbesserung der
       Lage der Arbeiter auf dem Boden der heute bestehenden Ordnung
       nicht geführt werden kann, ohne das Verhältnis der Arbeiter zu
       dem heutigen Staate und seinen Organen der Gesetzgebung und
       Verwaltung scharf und bestimmt zu berühren;

    2. daß der gewerkschaftliche Kampf also von dem politischen Kampfe
       um die politische Macht und deren Erweiterung nicht zu trennen
       ist;

    3. daß weder eine wesentliche Verbesserung der Lage der Arbeiter
       noch eine Vermehrung ihrer Rechte von der Humanität oder von dem
       guten Willen der heutigen Gesellschaft zu erwarten ist, sondern
       anerkanntermaßen nur der Kampf ums Recht das Recht bildet;

    4. daß dieser Kampf aber nur dann mit dem nötigen Nachdruck und der
       nötigen Einheitlichkeit von den Arbeitern geführt werden kann,
       wenn er in seinem Karakter als Klassenkampf der Arbeiterklasse
       gegen ihre Ausbeuter erkannt und geführt wird;

    5. daß dieser notwendige und unvermeidliche Klassenkampf nur unter
       engem und bewußtem Anschlusse an die Grundsätze und Taktik der
       sozialdemokratischen Partei Deutschlands mit Aussicht auf Erfolg
       geführt werden kann,

erklärt der zu Halle a. S. tagende erste Kongreß der
lokalorganisierten, nur auf dem Boden des Vertrauensmännersystems
zentralisierten Gewerkschaften Deutschlands:

    I. Eine Trennung der gewerkschaftlichen Bewegung von der bewußten
       sozialdemokratischen Politik ist unmöglich, ohne den Kampf um die
       Verbesserung der Lage der Arbeiter auf den Boden der heutigen
       Ordnung aussichtslos zu machen und zu lähmen.

   II. Daß die Bemühungen, von welcher Seite sie auch kommen mögen, den
       Zusammenhang mit der Sozialdemokratie zu lockern oder zu
       durchbrechen, als arbeiterfeindliche zu betrachten sind.

  III. Daß Organisationsformen der gewerkschaftlichen Bewegung, die sie
       in dem Kampfe um die politischen Ziele hindern, als fehlerhaft
       und verwerflich zu betrachten sind. Der Kongreß sieht in der
       Form der Organisation, die sich die sozialdemokratische Partei
       Deutschlands auf den Kongreß zu Halle a. S. 1890 gegeben hat,
       mit Rücksicht auf die bestehende Vereinsgesetzgebung auch für
       die gewerkschaftliche Organisation die zweckmäßigste und beste
       Einrichtung zur Verfolgung aller Ziele der Gewerkschaftsbewegung.

Die Teilnehmer waren in ihren Angriffen gegen die Zentralorganisation
und insbesondere die Generalkommission so scharf, daß selbst die der
Lokalorganisation sympathisch gegenüberstehenden sozialdemokratischen
Blätter dies tadelten. Dementsprechend ist denn andererseits auch
der oben erwähnte Bericht der Generalkommission gehalten, indem den
lokal Organisierten der Vorwurf gemacht wird, daß sie mit ihren
Begriffsvermögen zu kurz gekommen seien, und daß ihre Führer sich
durch egoistische Gründe leiten ließen. Uebrigens waren auch nicht
sozialdemokratische Arbeiter vertreten, denn ein Abgeordneter aus
Solingen erklärte, daß die gefaßten Beschlüsse 300 der durch ihn
vertretenen 400 Mitglieder zum Ausscheiden zwingen würden, da sie von
der Sozialdemokratie nichts wissen wollten.

Aus den übrigen Beschlüssen ist zu erwähnen, daß eine
»Geschäftskommission« aus 5 Personen mit dem Sitze in Berlin geschaffen
wurde um die planmäßige Agitation zu betreiben. Jede Lokalorganisation
soll an jedem Orte einen Vertrauensmann wählen, der die Sammlungen
zum Agitationsfonds zu leiten und sämtliche Verhältnisse nach den
Beschlüssen des Kongresses zu regeln hat. Der Kongreß proklamiert die
unbedingte Solidarität der Lokalorganisierten mit allen Arbeitern ohne
Rücksicht auf die Organisation und die politische Anschauung, soweit
sie auf den Boden des Klassenkampfes stehen. Es soll eine Broschüre
über Wesen und Form der Lokalorganisation und ein wöchentliches Organ
herausgegeben werden.

Vom 12.-14. April 1898 hat dann der $zweite Kongreß$ der
»lokalorganisierten und durch Vertrauensmänner zentralisirten
Gewerkschaften Deutschlands« in $Berlin$ stattgefunden. Der Erfolg des
verflossenen Jahres war ein höchst geringer gewesen. Der Bericht der
Geschäftskommission klagt darüber, daß ihre Thätigkeit gehemmt war, da
sie von den Delegierten des ersten Kongresses nicht unterstützt sei,
die Anerbietungen der Kommission, Redner zu schicken und Versammlungen
abzuhalten, seien in verschiedenen Orten nicht angenommen, an andern
Orten seien ihre Mitglieder nicht eingeladen um zu belehren, sondern
um sie in langen Reden, auf die sie nichts erwidern durften, todt zu
reden. Auch an Geld habe es gefehlt und die Kommission habe stets
betteln müssen; die Einführung des unter dem Titel »Einigkeit« ins
Leben gerufenen Blattes sei auf Schwierigkeiten gestoßen, sodaß
fortwährend Geld habe zugeschossen werden müssen; deshalb hätten auch
die Agitationsreisen nicht in der nötigen Ausdehnung gemacht werden
können.

Auf dem Kongresse waren 28 Vertreter aus 16 Orten anwesend, doch
sind dabei die Vororte von Berlin als selbständige Orte gezählt.
Außer Berlin waren vertreten Königsberg, Halle, Solingen, Jüterbogk,
Brandenburg, Braunschweig und Breslau. Die Zahl der Mitglieder wurde
auch dieses Mal nicht angegeben, sodaß die Annahme nahe liegt, daß
diese Zahl zurückgegangen ist, zumal einige Vertreter dies aus ihren
Vereinen berichteten. Auch über Einnahmen und Ausgaben hat man jede
Angabe vermieden. Die Thätigkeit der Vereine hat sich wesentlich auf
Kampf gegen die Zentralverbände und die Generalkommission beschränkt,
wenigstens wird von einer weiteren Wirksamkeit nicht berichtet.
Auch in den Verhandlungen bildeten die Anklagen gegen diese den
Hauptbestandteil und es wurde beschlossen, den Kampf rücksichtslos
fortzusetzen. Man erklärte sich gegen Arbeitslosenunterstützung, da
man damit nur dem Staate eine ihm obliegende Aufgabe abnehme und die
Gewerkschaften durch Unterstützungseinrichtungen versumpften. Doch
soll Reiseunterstützung an die beteiligten Vereine gezahlt werden.
Bei Streiks sollen diese sich gegenseitig helfen, indem über die
Aufbringung der Mittel jeder Ort und Beruf selbständig bestimmt. An die
Geschäftskommission, deren Sitz in Berlin verbleibt, hat jeder Verein
vierteljährlich für jedes Mitglied 5 Pf. abzuführen.

Der $dritte Kongreß$ ist vom 4. bis 6. April 1899 in Braunschweig
abgehalten unter Beteiligung von 29 Delegierten aus 18 Orten und
13 Berufen. Die Anzahl der Mitglieder ist in Zeitungsberichten auf
5000 bezeichnet, doch wurden auf dem Kongresse Angaben nur über
einzelne Vereine gemacht. Die Einnahmen haben einschließlich eines
bis auf 100 Mk. zurückbezahlten Darlehens von 5200 Mk. 7345 Mk., die
Ausgaben 6876 Mk. betragen. Der Preßfonds hatte eine Einnahme von
11129 Mk. gegen 10200 Mk. Ausgabe. Das Organ »Die Einigkeit« erscheint
in einer Auflage von 5140; es wurde beschlossen, den Vereinen die
obligatorische Einführung zu empfehlen. An die Geschäftskommission
haben die Vereine für jedes Mitglied vierteljährlich 5 Pf. abzuführen.
Der Schwerpunkt der Verhandlungen lag wieder in den Angriffen gegen
die Zentralorganisationen; es wurde beschlossen, »für die Zukunft jede
Rücksicht auf ein friedliches Zusammenarbeiten fallen zu lassen«.


                4. Der deutsche Buchdruckerverband[98].

Zu dem Verbande der sozialdemokratischen Gewerkschaften gehört seit
einigen Jahren eine Vereinigung, die aus dem Grunde unser ganz
besonderes Interesse und eine gesonderte Darstellung beanspruchen
darf, weil sie am meisten sich nicht allein den für Deutschland als
Vorbild anzuerkennenden englischen trade unions, sondern sogar dem
Ideal nähert, welches man für eine Lösung der sozialen Frage im
friedlichen Sinne als Ziel der Zukunft aufstellen muß. Dies ist der
$deutsche Buchdruckerverband$.

  [98] Als Quellen und Materialsammlungen sind zu bezeichnen einerseits
       $Karl Klimsch$: Adreßbuch der Buch- und Steindruckereien
       des Deutschen Reiches und andererseits die vom
       Vorstande des Gehülfenverbandes herausgegebene Schrift:
       Zur Arbeiterversicherung. Geschichte und Wirken des
       Unterstützungsvereins Deutscher Buchdrucker von 1866-1881.
       Daneben kommen die beiderseitigen Organe in Betracht, nämlich
       einerseits der »Correspondent für Deutschlands Buchdrucker und
       Schriftgießer« der seit 1863 in Leipzig, und zwar jetzt dreimal
       wöchentlich erscheint und andererseits bis 1888 die »Mitteilungen
       des Deutschen Buchdruckervereines« und seit 1889 die »Zeitschrift
       für Deutschlands Buchdrucker«, welche ebenfalls in Leipzig
       erscheint. Als litterarische Bearbeitungen sind in erster
       Linie zu nennen 1. $Zahn$: Die Organisation der Prinzipale und
       Gehülfen im deutschen Buchdruckgewerbe im 45. Bande der Schriften
       des Vereins für Sozialpolitik, Leipzig, Duncker & Humblot.
       2. A. $Gerstenberg$: Die neuere Entwickelung des deutschen
       Buchdruckgewerbes in statistischer und sozialer Beziehung, Jena
       1892, Gustav Fischer. Die statistischen Angaben sind in erster
       Linie der zur Feier des 25jährigen Bestehens des Verbandes
       herausgegebenen Festnummer des »Correspondent für Deutschlands
       Buchdrucker« vom 20. Mai 1891 entnommen; die neueren Daten
       verdanke ich den brieflichen Mitteilungen des Verbandsvorstandes.

Das Buchdruckgewerbe hat von je her insofern eine bevorzugte Stellung
eingenommen, als der Beruf sich in den an seine Mitglieder zu
stellenden Anforderungen weit über das gewöhnliche Niveau erhebt und
deshalb eine führende Rolle in der Arbeiterbewegung in Anspruch nehmen
darf. Andererseits hat dieser Umstand stets einen starken Zufluß von
Arbeitskräften zur Folge gehabt, der dazu zwang, auf Schutzmittel gegen
Ueberfüllung Bedacht zu nehmen.

Die älteste Form der Organisation war das sog. $Postulat$, so
bezeichnet von dem Aufnahmeakte der Gesellen, von dem man den Ausdruck
auf die ganze Einrichtung als solche übertrug. Durch diesen Akt
wurde der in 5 Jahren ausgelernte Lehrling zum Gesellen und zugleich
zum Mitgliede der $Gesellenbruderschaft$. Die letztere stand unter
Aufsicht der Innung und sorgte für ihre Angehörigen durch Unterstützung
bei Krankheiten, Unglücksfällen, Alter und Arbeitsunfähigkeit,
insbesondere aber bei Reisen und sonstiger Arbeitslosigkeit durch
das sog. $Viatikum$. Das Verhältnis zu den »Herren« war durch die
$Buchdruckerordnung$ geregelt, die insbesondere genaue Vorschriften
über Arbeitslohn und Arbeitszeit enthielt. Mit dem Beginne des jetzigen
Jahrhunderts begann die Gesetzgebung diesen Gesellenverbindungen
grundsätzlich feindlich gegenüber zu treten, man verbot größtenteils
die Gesellenläden, legte die Unterstützungskassen und den
Arbeitsnachweis in die Hände der Prinzipale, deren Vereine unangetastet
bestehen blieben, und hob schließlich das ganze Postulat mit allen
Einrichtungen auf. Seit im Jahre 1826 die Ersetzung der Handpresse
durch die Maschinenschnellpresse begann, blieben auch die allgemeinen
Folgen der Ersparnis von Arbeitskräften nicht aus, und um den sinkenden
Preisen Rechnung zu tragen, nahm man seine Zuflucht zu einer stets
wachsenden Einstellung von Lehrlingen, die man nicht völlig, sondern
nur in einzelnen Zweigen der Thätigkeit ausbildete, um sie nach Ablauf
ihrer Lehrzeit durch andere zu ersetzen.

Das Jahr 1848 gab dem schon lange gehegten Wunsche eines »nationalen
Postulates« d. h. einer über ganz Deutschland erstreckten Organisation
Gelegenheit zur Verwirklichung, und nach manchen lokalen Versuchen
gelangte auf der von dem Heidelberger Gehülfenvereine auf den 11.
Juni 1848 nach $Mainz$ berufenen Versammlung, auf welcher 10000
Gehülfen durch 44 Abgeordnete vertreten waren, der »$Deutsche
Nationalbuchdruckerverein$« zur Existenz. Derselbe war $sowohl für
Gehülfen als für Prinzipale$ bestimmt, und durch genaue Vorschriften
über die Organisation, über Schiedsgerichte, Lehrlingswesen,
Lohnberechnung, Unterstützungskassen und ein gemeinsames Organ war
die Unterlage für eine wirksame Thätigkeit geschaffen. Während
der neu gebildete Verein unter den Gehülfen überall begeisterte
Zustimmung fand, war die Aufnahme unter den Prinzipalen geteilt und
überwiegend ablehnend. Immerhin gelang es auf einer am 27. August 1848
in $Frankfurt$ zusammengetretenen von beiden Parteien beschickten
Versammlung, den Plan eines allgemeinen deutschen Buchdruckervereins
aufrecht zu erhalten, indem man die Mainzer Beschlüsse etwas zu Gunsten
der Prinzipale umgestaltete. Aber leider gelang es nicht für dieses
Ergebnis die Zustimmung der Mehrheit der Prinzipale zu gewinnen, und
als man um zu einer Verständigung zu gelangen, Ende September 1848 in
$Berlin$ von neuem zu einer gemeinsamen Versammlung zusammentrat, wurde
dieselbe plötzlich seitens der Polizei aufgelöst. Die folgenden Jahre
der politischen Reaktion haben dann sehr bald den letzten Rest der
vorhandenen Organisationsansätze vernichtet. Nur der 1849 gegründete
»Thüringische Buchdruckerverein«, dem Gehülfen und Prinzipale
angehörten, und der verschiedene Unterstützungskassen besaß, erhielt
sich bis in die neueste Zeit und neben den späteren Organisationen.

Erst nach Beginn der »Neuen Aera« nahm man seitens der Gehülfen den
Gedanken eines, jedoch zunächst auf Gehülfen beschränkten, allgemeinen
deutschen Verbandes wieder auf. Anfang 1862 bildete sich in Leipzig
der »Fortbildungsverein für Buchdrucker«, der vom 1. Januar 1863 ab
ein eigenes Organ, den »Correspondent, Wochenschrift für Deutschlands
Buchdrucker und Schriftgießer« herausgab und die allgemeine
Gewerkschaftsorganisation unter den Buchdruckern energisch in die Hand
nahm. Im März 1866 erließ der Fortbildungsverein mit Genehmigung der
sächsischen Regierung einen Aufruf zur Beschickung eines zu Pfingsten
1866 nach Leipzig berufenen deutschen Buchdruckertages, der dann vom
20. bis 22. Mai unter der Beteiligung von 34 Abgeordneten, die 3187
Gehülfen aus 185 Städten vertraten, stattfand. Der Kongreß beschloß die
Gründung des $deutschen Buchdruckerverbandes$, dem jeder ausgelernte
Buchdrucker oder Schriftgießer beitreten konnte.

Wegen des inzwischen ausgebrochenen Krieges trat der Verband erst
mit dem 1. Januar 1867 ins Leben. Auf dem vom 11. bis 14. April 1868
in $Berlin$ tagenden zweiten deutschen Buchdruckertage waren 5000
Mitglieder durch 43 Abgeordnete vertreten, während der vom 9. bis 12.
September 1871 in $Frankfurt$ a. M. abgehaltene dritte Buchdruckertag
bei 50 Delegierten 6227 Mitgliedern in 38 Gauverbänden und 167
Lokalvereinen aufwies.

Die folgenden Verbandstage fanden statt: der IV. vom 21. bis 26. Juni
1874 in $Dresden$, der V. vom 24. bis 27. Mai 1876 in Leipzig.

Am 21. November 1878 wurde mit Rücksicht auf das Sozialistengesetz der
Verband aufgelöst und gleichzeitig der $Unterstützungsverein deutscher
Buchdrucker$ gegründet. Derselbe hat folgende Generalversammlungen
abgehalten:

  1. vom 2. bis 5. September 1879 in Hannover;

  2. vom 30. August bis 2. September 1882 in Stuttgart;

  3. vom 28. bis 31. Mai 1885 in Berlin;

  4. vom 15. bis 17. Februar 1886 in Gotha;

  5. vom 13. bis 15. März 1888 in Hamburg;

  6. vom 23. bis 25. Juni 1891 in Berlin;

  7. vom 28. Juni bis 2. Juli 1892 in Stuttgart.

Aus dem auf dem II. Verbandstage in Berlin beschlossenen
Verbandsstatute ist folgendes hervorzuheben. Als $Zweck$ wird
bezeichnet die materielle Besserung und geistige Hebung der Mitglieder
und als $Mittel$:

  1. die Vereinigung der Gehülfen, event. mit den Prinzipalen, zur
     Hebung und Förderung des Berufes, Feststellung und
     Aufrechterhaltung der entsprechenden Arbeitspreise, Sicherstellung
     gegen unbefugte und maßlose Konkurrenz, Abschaffung aller
     regelmäßigen Sonntagsarbeit;

  2. gründliche Regelung bezw. Besserung des Lehrlingswesens;

  3. Errichtung und Erweiterung von Kranken-, Invaliden- und
     Viatikumskassen, Regelung der weiteren Unterstützungskassen,
     Förderung von Produktivgenossenschaften;

  4. Hebung und Förderung der geistigen Fähigkeiten, würdige Pflege
     der Kollegialität, Hebung der Moral, Anschaffung von Bibliotheken,
     Einführung von Unterrichtsstunden, wissenschaftlichen und
     technischen Vorträgen u. s. w., festes Zusammenhalten in allen
     Lagen und Gefahren des Berufes; gegenseitige Unterstützung.

An der Spitze des Verbandes stand eine fünfgliedrige Kommission und der
Präsident. Organ ist der »Correspondent für Deutschlands Buchdrucker
und Schriftgießer«.

Der Verband hat das so abgegrenzte Gebiet später ausgebaut. Zunächst
wurde schon 1868 in Berlin die Gründung einer $Zentral-Invalidenkasse$
beschlossen, deren Mitgliedschaft seit dem 1. Januar 1876 obligatorisch
ist. Da später der Betrieb der Geschäfte in Bayern verboten
wurde, so errichtete man dort eine besondere Invalidenkasse für
Bayern. Mit dem 1. Oktober 1875 trat eine $Reisekasse$ ins Leben,
aus welcher reisende Mitglieder täglich 1 Mk. 25 Pf. erhalten.
Die $Arbeitslosenunterstützung$ am Orte war schon 1875 von einer
dazu bestellten Kommission, die vom 11. bis 15. April in Gotha
tagte, beschlossen, wurde dann aber bei vorgenommener Urabstimmung
abgelehnt. Auf dem vom 24. bis 27. Mai 1876 in Leipzig abgehaltenen V.
Verbandstage wurde die Arbeitslosenunterstützung im Prinzip genehmigt
und dieser Beschluß auf der vom 2. bis 5. September 1879 in Hannover
abgehaltenen ersten Generalversammlung des »Unterstützungsvereins
deutscher Buchdrucker« wiederholt, indem zugleich die baldige
Gründung einer $Zentralkrankenkasse$ beschlossen wurde. Die
Arbeitslosenunterstützung trat darauf mit dem 1. Januar 1880, die
Zentralkrankenkasse mit dem 3. Juli 1881 in Thätigkeit. Auf der vom
28. bis 30. Mai 1885 in Berlin abgehaltenen III. Generalversammlung
wurde dann auch die Einführung des $Rechtsschutzes$ beschlossen. Am
22. März 1873 wurde die Leipziger $Produktivgenossenschaft$ gegründet,
doch wurde am 2. September 1879 deren Liquidation beschlossen und das
Unternehmen im Oktober 1879 verkauft.

Die notwendige Ergänzung des Gehülfenverbandes war ein
$Prinzipalverein$, der auf einer am 15. August 1889 in Mainz tagenden
Versammlung unter dem Namen »Deutscher Buchdruckerverein«[99] von
85 Prinzipalen gegründet wurde. Der Vorstand aus 9 Mitgliedern hat
seinen Sitz in Leipzig, mit einem besoldeten Sekretär. Das Organ
waren zunächst die »Annalen der Typographie«, dann von 1875-1888 die
»Mitteilungen des Deutschen Buchdruckervereins« und seit 1889 die
»Zeitschrift für Deutschlands Buchdrucker«.

  [99] Wir werden uns mit dem deutschen Buchdruckerverein noch an anderer
       Stelle (vgl. unten III. Teil) zu beschäftigen haben; hier ist
       über denselben nur dasjenige mitzuteilen, was zum Verständnisse
       seines Verhältnisses zu der Gehülfenorganisation erforderlich ist.

Als $Zweck$ bezeichnete der Verein neben einer »geordneten
Organisation« auch »die thunlichste Förderung der materiellen und
geistigen Interessen der Gehülfen, worin der Verein sowohl eine
zeitgemäße Berechtigung, als auch das eigene Interesse seiner
Mitglieder erkennt«; aber die zu diesen Zwecken zu gründenden Kassen
für Kranken-, Begräbnis-, Witwen-, Invaliden- und Reise-Unterstützung
sollen $allen$ Gehülfen zu Gute kommen, und der Verein will
deshalb »mit aller Energie den Bestrebungen der Gehülfen-Vereine
entgegentreten, die die Unterstützung aus solchen Kassen, namentlich
die Gewährung des Reisegeldes nur ihren eigenen Mitgliedern gewähren
wollen«.

Diese feindliche Haltung gegen den Gehülfenverband zeigte sich denn
auch sofort darin, daß der Vorstand sich im Oktober 1889 nicht an
diesen, sondern an $alle$ Gehülfenvereine Deutschlands mit der
Aufforderung wandte, »sich darüber zu äußern, in welcher Weise
der Deutsche Buchdruckerverein nach ihrer Ansicht das Interesse
der Gehülfen fördern könne«. Aber der Gehülfenverband erreichte
es, daß diese Anfragen mit der einzigen Ausnahme des Leipziger
Buchdruckervereins unbeantwortet blieben. Der Hamburger Gehülfenverein
gab der herrschenden Stimmung Ausdruck durch die Antwort seines
Vorsitzenden: »Wünsche, die die Gehülfenschaft bei Beratung der
Statuten Ihres Vereins geltend machen möchte, kann ich mich nicht
veranlaßt fühlen zu deklarieren, denn nach meiner Ueberzeugung ist die
Zeit vorüber, wo man in patriarchalischer Weise Wünsche an den Stufen
des Thrones niederlegte, sondern jetzt verständigt man sich auf der
Grundlage, daß alle Menschen gleichberechtigt sind, ob Arbeitgeber und
-nehmer«.

Die gegenseitigen Streitigkeiten setzten sich ununterbrochen fort,
insbesondere als die wichtige Frage der $Lohnregulierung$ immer
brennender wurde. Man bezahlte den Lohn einerseits in dem »gewissen
Gelde«, d. h. einem festen Wochensatze, andererseits aber nach der
Arbeitsleistung als Akkordlohn. Die Gehülfen forderten nun nicht
nur eine Erhöhung des Lohnes, sondern eine ihnen günstigere Art der
Berechnung, indem an die Stelle des »1000 n-Tarifes«, nach welchem der
Raum nach dem Normalmaße des n gemessen wird, der »Alphabet-Tarif«,
bei welchem die Gesamtheit der Buchstaben des Alphabetes die
Einheit bildet, treten sollte. Der Prinzipalverein war nun zu
einem Entgegenkommen an sich bereit, lehnte aber jede Verhandlung
mit dem Gehülfenverbande, obgleich demselben die Mehrheit aller
Gehülfen angehörte, ab und forderte die gesamte Gehülfenschaft auf,
Vertreter zu wählen. Diese Wahl wurde aber fast überall abgelehnt,
und nachdem der von dem Gehülfenverbande aufgeteilte Tarif von dem
Prinzipalvereine verworfen war, kündigten zunächst in Leipzig die große
Mehrzahl der Gehülfen zum 1. Februar 1873. Die Leipziger Prinzipale
wandten sich hierauf an den Prinzipalverein mit dem Antrage, gemäß
des Vereinsstatutes nunmehr die Entlassung aller Mitglieder des
Gehülfenverbandes herbeizuführen. Der Vereinsvorstand stimmte auch
diesem Verlangen zu, aber thatsächlich wurde ihm nur sehr lässig
Folge gegeben, so daß die Aussperrung nur etwa 2000 Gehülfen umfaßte.
Angesichts dieser Verhältnisse sah sich der Prinzipalverein zum
Rückzuge gezwungen und nachdem man im wesentlichen den Forderungen des
Gehülfenverbandes hatte nachgeben müssen, die eine Lohnerhöhung um etwa
20-25% darstellten, wurde am 21. April 1873 die Arbeitseinstellung und
Aussperrung für beendigt erklärt. Der neue Normaltarif wurde, nachdem
eine vom 1.-5. Mai 1873 in Leipzig abgehaltene gemeinsame Versammlung
ihn endgültig festgestellt hatte, am 9. Mai 1873 allgemein eingeführt.

Der Tarif wurde zunächst für die Zeit bis zum 1. Juli 1876 vereinbart,
doch sollte er, falls nicht von einer der beiden Parteien bis zum 1.
April 1876 die Kündigung erfolgt wäre, fortbestehen und nur durch
vierteljährliche Kündigung aufgehoben werden können. Um Streitigkeiten
zu entscheiden wurde für jeden der 12 Kreise, in welche man das
deutsche Reich einteilte, ein $Schiedsamt$ eingerichtet, bestehend
aus 3 Prinzipalen und 3 Gehülfen; den Vorsitz führt ein Prinzipal,
falls die Klage von einem Gehülfen ausgeht, und umgekehrt. Auch
Nichtverbandsmitglieder dürfen sich an das Schiedsamt wenden. Als
Berufungsinstanz gilt das aus je einem von den Kreisen gewählten
Prinzipal- und Gehülfenvertreter gebildete $Einigungsamt$ in Leipzig.
Falls von einer der beiden Parteien eine Abänderung des Tarifes
verlangt wird, tritt das Einigungsamt als $Tarif-Revisionskommission$
in Thätigkeit, doch sind deren Beschlüsse der Abstimmung seitens der
Kreise zu unterwerfen.

Aber hatte man auf diese Weise der Entstehung von Streitigkeiten
theoretisch auf das Beste vorgebeugt, so scheiterte doch die Sache
bald daran, daß der Prinzipalverein nicht allein zu wenig Mitglieder
besaß, um seinen Beschlüssen den erforderlichen Nachdruck zu geben,
sondern sich nicht einmal imstande zeigte, seine eigenen Mitglieder
zur Anerkennung seiner Abmachungen zu zwingen. Dazu kam die in den
nächsten Jahren ungünstige allgemeine Geschäftslage, und obgleich die
Gehülfen sich sowohl 1876 als 1878 den von den Prinzipalen beantragten
und von der Tarifrevisionskommission beschlossenen Lohnherabsetzungen
fügten, wobei insbesondere der Verbandsvorstand Ehrlichkeit und Einfluß
genug bewies, um selbst einzelne Widerstände zu beseitigen, ließ man
doch 1878 die $Schiedsämter$ und das $Einigungsamt$ wieder fallen und
übertrug die Verhandlung über Tarifänderungsanträge einer $besonderen
Tarifrevisionskommission$ aus 24 Mitgliedern. Der neue Tarif trat
mit dem 1. Oktober 1878 in Kraft, nachdem er in Urabstimmung von
254 Prinzipalen gegen 16 und von 2832 Gehülfen gegen 537 angenommen
war, aber thatsächlich wurde er nur in der Minderzahl der Geschäfte
eingeführt, und eine 1879 vorgenommene Umfrage ergab, daß er unter 2715
Prinzipalen nur von 654 beobachtet wurde, ja an verschiedenen Orten
z. B. Berlin hatten sich besondere Prinzipalvereine gebildet, die sich
in Gegensatz zu dem Hauptverein stellten.

Eine schwere Krisis und bedauerliche Unterbrechung des bisherigen
erfreulichen Fortschrittes brachte die Zeit des $Sozialistengesetzes$.
Wie die sächsischen Behörden sich überhaupt vor fast allen übrigen
dadurch nicht zu ihrem Ruhme ausgezeichnet haben, daß sie unter
der Herrschaft des Gesetzes Alles unterdrückten, was irgendwie nach
Arbeiterorganisation und Arbeiterbewegung aussah, so glaubten sie
auch hier die Sozialdemokratie dadurch zu schädigen, daß sie ihren
gefährlichsten Gegner vernichteten. Um derartigen Angriffen und
dem Verdachte, daß politische Zwecke verfolgt würden, thunlichst
vorzubeugen, beschloß, wie schon erwähnt, der Verband am 21.
November 1878 seine Auflösung, indem gleichzeitig der lediglich die
Unterstützung seiner Mitglieder bezweckender »$Unterstützungsverein
Deutscher Buchdrucker$« mit dem Sitze in Leipzig gegründet wurde.
Aber dieser Vorsicht ungeachtet wurde der neue Verein am 5. März 1879
polizeilich aufgelöst. Derselbe verlegte deshalb seinen Sitz nach
Stuttgart, wo man mehr sozialpolitisches Verständnis zeigte. Auch in
Bayern wurde jetzt plötzlich der Verband für einen solchen politischen
Karakters erklärt und den bayrischen Vereinen die Beteiligung
untersagt, bis man sie 1889 wieder gestattete. Aehnliches bereitete man
1885 in Preußen vor, sah aber merkwürdigerweise von weiteren Schritten
ab, als der Verband seinen $Sitz nach Berlin verlegte$; nur die dem
Verbande angehörige Invalidenkasse blieb in Stuttgart.

Die neue $Sozialversicherungsgesetzgebung$ bot zunächst erhebliche
Schwierigkeiten für das Kassenwesen des Verbandes, doch gelang es sich
derselben anzupassen und daraufhin war die Wirkung ähnlich wie bei den
Hirsch-Duncker'schen Vereinen, daß die Arbeiter sich um so stärker
beteiligten, um den Zwangskassen zu entgehen.

Nachdem man einige Jahre ohne schiedsgerichtliche Instanz gelebt
hatte, machte sich deren Notwendigkeit von neuem zwingend geltend,
und nach einer seitens der Gehülfen Anfang 1886 erfolgten Kündigung
des Tarifes trat man am 16. August 1886 in Leipzig zu Verhandlungen
zusammen, die neben einer geringen Lohnerhöhung und anderen Aenderungen
zu einer $Wiederherstellung der lokalen Schiedsgerichte und des
Einigungsamtes$ als Berufungsinstanz führten, doch sollten bei den
Wahlen nur diejenigen Prinzipale und Gehülfen stimmberechtigt sein,
die den Tarif anerkannten und nach demselben arbeiteten. Hierdurch
wurde ein ganz neues Organ geschaffen, nämlich die $Tarifgemeinschaft$,
eine Vereinigung von Prinzipalen und Gehülfen, die den beiderseitigen
Vereinen mit einer gewissen Selbständigkeit gegenübersteht.

Ein weiteres wichtiges Ergebnis dieser Verhandlungen bestand in der
Festsetzung einer $Skala über das Verhältnis der Lehrlinge$ zu den
Gehülfen, die innerhalb 6 Jahren durchgeführt werden sollte[100].

  [100] Nach derselben durften gehalten werden:

              I. Setzer:                          II. Drucker:
        auf -- bis  3 Geh. 1 Lehrl.         auf -- bis  2 Geh. 1 Lehrl.
        auf  4  "   7  "   2   "            auf  3 bis  5  "   2   "
         "   8  "  12  "   3   "             "   6  "   9  "   3   "
         "  13  "  18  "   4   "             "  10  "  14  "   4   "
         "  19  "  24  "   5   "             "  15  "  20  "   5   "
         "  25  "  30  "   6   "
    auf fernere 8 Geh. 1 Lehrl. mehr.   auf fernere 6 Geh. 1 Lehrl. mehr.

In noch höherem Grade, als bei den Gehülfen, führte die Einführung der
staatlichen Zwangsversicherung für den Prinzipalverein eine Stärkung
herbei, indem dessen Mitgliederzahl von 277 im Jahre 1885 sich 1886
plötzlich auf 1104 erhob. Aber man that jetzt einen verhängnisvollen
Schritt. Durch das Unfallversicherungsgesetz waren die sämtlichen
Prinzipale zu einer neuen Zwangsvereinigung, der Berufsgenossenschaft,
zusammengeschlossen und so mochte der Gedanke nahe liegen, den
bestehenden Verein an diese anzuschließen. In der That ging man diesen
Weg, indem man in Anlehnung an die 9 Sektionen der Berufsgenossenschaft
auch 9 Sektionen des Vereins bildete und beide örtlich zusammenfallen
ließ, ja man machte die Sektionsvorstände der ersteren zugleich zu
solchen des letzteren. Das war aber ein schwerer Fehler, denn auf diese
Weise legte man wichtige Aufgaben zum Teil in die Hände von Personen,
die zu ihrer Erfüllung durchaus nicht geneigt waren und dem Vereine
und seiner verständigen sozialpolitischen Tendenz völlig ablehnend, ja
feindlich gegenüberstanden.

Das sollte sich sofort zeigen bei der Ausführung der getroffenen
Vereinbarungen. Wie auf allen Gebieten der Sozialpolitik die
Industriellen in Rheinland-Westfalen sich stets als Vertreter des
engherzigsten Unternehmerstandpunktes erwiesen haben, so fand auch
hier die auf Verständigung mit den Gehülfen gerichtete Haltung des
Prinzipalvereins bei den Prinzipalen in Rheinland-Westfalen die
entschiedenste Mißbilligung, und da sie in der rheinisch-westfälischen
Sektion der Berufsgenossenschaft die Mehrheit hatten, so war es
begreiflich, daß deren Vorstand sich zum Organ der Opposition machte,
ja dieser Widerstand ging so weit, daß die Sektion nicht allein auf
ihrer Weigerung, den vereinbarten Tarif einzuführen, selbst dann
verharrte, als der Prinzipalverein ihn in formgerechter Abstimmung mit
214 gegen 93 Stimmen angenommen hatte, sondern sogar eine regelrechte
Agitation gegen denselben einleitete. Der Vereinsvorstand war außer
stande, diesen Widerstand zu brechen und die getroffene Vereinbarung
bei seinen Mitgliedern zur Anerkennung zu bringen. Es war deshalb ein
Beweis großer Selbstverleugnung, daß der Gehülfenverband sich in neue
Unterhandlungen einließ, die dahin führte, daß man sich über einen
neuen Tarif einigte, der mit dem 1. Januar 1889 in Kraft trat.

Aber dieser wurde bald von den Gehülfen gekündigt, und erst nach
langen Verhandlungen, die vom 11.-14. September 1889 in $Stettin$
stattfanden, gelangte man endlich zu einem Abkommen, welches vom
1. Oktober 1890 ob gelten sollte und insbesondere den wichtigen
Beschluß enthielt, daß die tariftreuen Prinzipale nur solche Gehülfen
beschäftigen sollten, die nachweislich zu tarifmäßigen Bedingungen
gearbeitet haben und in tariftreuen Geschäften ausgebildet sind, wie
man es ebenso den Gehülfen zur Pflicht machte, nur bei tariftreuen
Prinzipalen in Arbeit zu treten. Man hatte nämlich längst eingesehen,
daß der Interessengegensatz nicht bestehe zwischen Prinzipalen und
Gehülfen, sondern zwischen diesen beiden Klassen, soweit sie ihr wahres
Interesse im Auge haben, auf der $einen$, und den Tarifgegnern unter
Prinzipalen und Gehülfen auf der $andern$ Seite. Der schlimmste Feind
der gemeinsamen Interessen ist die Schmutzkonkurrenz, welche die Preise
drückt; ihr kann man nur durch gemeinsame Thätigkeit entgegentreten.

Um $Tarifverhandlungen$ leichter zum Abschluß bringen zu können, wurde
von den Gehülfen eine Aenderung dahin beantragt, daß $an Stelle der
Gesamtheit der Prinzipale und Gehülfen vielmehr die beiderseitigen
Organisationen als vertragschließende Teile treten$ sollten, doch wurde
der Antrag von den Prinzipalen abgelehnt. Dagegen wurde ein ganz neues
Prinzip in den Stettiner Tarif eingeführt, indem es dort in § 32 heißt:
»Der Prinzipal ist verbunden, die bei ihm konditionierenden Gehülfen
voll zu beschäftigen und dieselben bei unzureichender Arbeit für
etwaige Zeitversäumnis nach dem Durchschnittsverdienste der letzten 30
Arbeitstage zu entschädigen.«

Den lokalen Schiedsgerichten hat man an einzelnen Orten, so z. B. in
Leipzig, einen $gemeinsamen Arbeitsnachweis$ angeschlossen, der unter
einem vom Schiedsgerichte gewählten, aus einem Prinzipal und einem
Gehülfen bestehenden Vorstande durch einen Gehülfen besorgt wird, wobei
die Reihenfolge der Anmeldungen entscheidet; für jede erfolgreiche
Anmeldung sind 50 Pf. zu entrichten. Leider haben die Leipziger
Gehülfen diesen gemeinsamen Arbeitsnachweis nach einiger Zeit gekündigt
und einen solchen einseitig eingerichtet, doch sind sie hierbei von
dem Einigungsamte nachdrücklich bekämpft. Abgesehen von diesem Falle
haben sich die Gehülfen regelmäßig durchaus den getroffenen Abmachungen
gefügt, während es dem Prinzipalverein nur selten gelungen ist, seine
Mitglieder zur Befolgung derselben anzuhalten.

Hatte sich bisher die Entwickelung im Buchdruckergewerbe durchaus in
einer Richtung vollzogen, welche die besten Hoffnungen für die Zukunft
gestattete, so wurde dieselbe leider durch den großen Streik von 1891
in höchst bedauerlicher Weise unterbrochen. Angesichts der großen
und immer mehr steigenden Arbeitslosigkeit[101] und der zunehmenden
Lehrlingszüchterei[102] hatte die in Berlin vom 23. bis 25. Juni
1891 abgehaltene VI. Generalversammlung des U. V. D. B. beschlossen,
an der schon früher angeregten Forderung einer Herabsetzung der bis
dahin üblichen Arbeitszeit von 10 auf 9 Stunden, sowie der energischen
Durchführung des Tarifs seitens der Prinzipale mit Nachdruck
festzuhalten. In Ausführung dieser Beschlüsse hatte man am 1. Juli
1891 den Tarif gekündigt, so daß dessen Gültigkeit am 1. Januar 1892
ablief[103].

  [101] Nach den sehr wertvollen von dem Verbande geführten Tabellen
        hat die Zahl der Arbeitslosen in den Jahren 1880-1893 zwischen
        5 und 9% geschwankt, ist aber im Durchschnitt stets gestiegen.
        Die an Arbeitslose gewährte Unterstützung belief sich 1890 auf
        180000 Mk.

  [102] Dieselbe wird vorzugsweise in den kleinen Druckereien betrieben.
        Nach der Reichsstatistik von 1895, Tab. XIII, kommt in
        Deutschland ein Lehrling im Großbetriebe auf 5,35, im
        Kleinbetriebe auf 1,33 Gehülfen. Die späteren Zählungen haben
        Lehrlinge und Gehülfen nicht getrennt, doch ist das Verhältnis
        zweifellos nicht günstiger geworden, viele kleine Druckereien
        arbeiten fast nur mit Lehrlingen. Vergl. hierzu die Seite 265
        mitgeteilte Lehrlingsskala.

  [103] Seitens der Prinzipale würde dies allerdings bestritten, indem
        man die §§ 40 und 42 des Tarifs, welche bestimmen, daß derselbe
        so lange in Gültigkeit bleibe, bis eine Aenderung beschlossen
        sei, dahin auslegte, daß der Tarif nicht einseitig aufgehoben,
        sondern nur durch eine beiderseitige Vereinbarung beseitigt
        werden könne. Diese Auffassung erscheint jedoch unberechtigt,
        zumal es dem Prinzipalverein keineswegs gelungen war, die
        Ausführung des Tarifes bei seinen Mitgliedern durchzusetzen.
        Vergl. $Gerstenberg$ a. a. O., S. 170.

Die Tarifkommission, die nach den bestehenden Vereinbarungen nunmehr
die Feststellung eines neuen Tarifes zu betreiben hatte, tagte vom
6. bis 8. Oktober 1891 in Leipzig. Die Gehülfen forderten einerseits
Herabsetzung der Arbeitszeit auf 9 Stunden und andererseits, um den
dadurch entstehenden Ausfall auszugleichen, eine Lohnerhöhung von 10%.
Die Prinzipale waren zu einer Lohnerhöhung von 7-1/2% bereit, lehnten
aber die Verkürzung der Arbeitszeit entschieden ab. Da nun aber die
Gehülfen aus dem angegebenen Grunde, nämlich um der Arbeitslosigkeit
zu steuern, gerade auf den letzteren Punkt das Hauptgewicht legten und
deshalb glaubten, mindestens eine Herabsetzung auf 9-1/2 Stunden bei
Erhöhung der Grundpositionen um 5% festhalten zu müssen, während die
Prinzipale hierauf nicht eingehen wollten, so mußten die Verhandlungen
abgebrochen werden, indem zugleich die Gehülfenmitglieder der
Tarifkommission ihr Mandat für erloschen erklärten.

Auf Veranlassung des U. V. D. B. fanden am 22. Oktober 1891 an allen
Orten Buchdruckerversammlungen statt, welche beschlossen, überall da,
wo die Forderungen nicht bewilligt würden, am 24. desselben Monats
die Arbeit zu kündigen. Dies wurde denn auch ausgeführt, und da dem
Beschlusse fast überall Folge gegeben wurde, so konnte der Vorstand am
28. Oktober bekannt machen, daß mehr als 12000 Gehülfen in Kündigung
ständen, während etwa 3000 die Forderungen bewilligt erhalten hätten.

Aber die Gehülfen hatten sich zu sehr auf ihre wohlgefüllten Kassen
verlassen und im übrigen die Zeit des Kampfes ungünstig gewählt. Bald
machte eine Anzahl von Gehülfen in den kleinen Druckorten die Kündigung
rückgängig, so daß nur etwa 8 bis 9000 den Streik durchführten. Ebenso
war die anfangs gezahlte Unterstützung von täglich 2 Mk. zu hoch, als
daß sie nicht bald zu einer Erschöpfung der Kasse hätte führen müssen.
Allerdings erhielten die Gehülfen Unterstützung aus Arbeiterkreisen
aller Länder, insbesondere von den englischen trade unions 3520 Pfd.
St., außerdem aber aus fast allen Staaten Europas, sowie aus Amerika
und Australien, so daß der Rechenschaftsbericht für die Zeit vom
1. April 1891/92 als Ergebnis der »freiwilligen Sammlungen« 270361
Mk. aufführen konnte. Aber diese Anlehnung an die internationale
Arbeiterbewegung, ja geradezu eine Hinneigung zu einem Anschlusse
an die Sozialdemokratie[104], wie sie je länger um so entschiedener
in dem Organe der Gehülfenschaft, dem »Korrespondent«, hervortrat,
trug dazu bei, den Gehülfen die Sympathien in der öffentlichen
Meinung und bei den Regierungen zu rauben. Insbesondere die letzteren
nahmen eine feindselige Haltung ein und haben dadurch wesentlich
dazu beigetragen, den Ausstand zum Scheitern zu bringen. So wurde in
Stuttgart, wo der Sitz der Verbandsinvalidenkasse sich befand, in
Anlaß eines Beschlusses, derselben 24000 Mk. zu Unterstützungszwecken
zu entnehmen, die Sequestrierung der Kasse verfügt. Vor allem aber
nahm die preußische Polizei den Kampf auf. Auf eine Eingabe des
Prinzipalvereins au den Minister des Innern vom 4. Dezember 1891, in
welcher die Auszahlung von Streikgeldern als statutenwidrig angefochten
wurde, erhielt derselbe am 12. desselben Monats eine zustimmende
Antwort, und am 30. desselben Monats wurde dem Vorstande des U. V.
durch Verfügung des Polizeipräsidenten in Berlin die weitere Gewährung
von Unterstützungen aus Vereinsmitteln an Streikende, zugleich aber
auch die fernere Erhebung von Extrasteuern verboten. Dabei stützte
man sich auf eine Bestimmung des Statuts, deren Aenderung bereits
durch die Generalversammlung beschlossen war. Die Genehmigung dieser
Aenderung war auch schon beim Minister nachgesucht und von diesem in
einem Reskripte vom 6. Oktober 1891 insofern in Aussicht gestellt,
als nur noch geringfügige redaktionelle Aenderungen erfordert wurden.
Jetzt wurde die Genehmigung zunächst hinausgezögert und dann gänzlich
verweigert[105]. Das ganze Verfahren des Polizeipräsidenten ist später
auf erhobene Verwaltungsklage durch die Urteile des Bezirksausschusses
vom 29. März 1892 und des Oberverwaltungsgerichts vom 5. Januar 1893
für ungesetzlich erklärt, aber damit konnte natürlich die einmal
eingetretene Schädigung nicht wieder beseitigt werden.

  [104] Auf sozialdemokratischer Seite hat man später behauptet, auf das
        Bedenken der ungünstigen Zeitverhältnisse hingewiesen und vom
        Streik abgeraten zu haben. Vgl. A. $Braun$ im Sozialpolit.
        Zentralblatt Nr. 4 vom 25. Januar 1892.

  [105] Die vorstehende Darstellung stützt sich auf $Gerstenberg$
        a. a. O., S. 175 ff., wo das Nähere nachzulesen ist.

Das Verfahren des Ministers des Innern stand hierbei in einem
wunderbaren Gegensatze zu demjenigen des Handelsministers Freiherrn
von $Berlepsch$, der sich durch Vermittelung des Privatdozenten
Dr. v. $Schultze-Gävernitz$ in Leipzig bereit erklärte, unter der
Voraussetzung der Zustimmung beider Teile eine Vermittelung zu
übernehmen. Aber ebenso, wie die schon vorher von privater Seite
($Freund$ und $Böhmert$) angebotene Vermittelung, scheiterte auch
dieser Versuch daran, daß die Prinzipale erklärten, von ihrem
Standpunkte nicht abgehen zu können.

Unter diesen Umständen blieb den Gehülfen nichts übrig, als
nachzugeben, und nachdem am 10. Januar 1892 eine Konferenz von
Vertretern der bedeutendsten Druckorte die Notwendigkeit einer
Beendigung des Streiks anerkannt hatte, wurde am 13. desselben Monats
von einer gemeinsamen Versammlung der beiderseitigen Vertreter ein
$Abkommen$ geschlossen, welches nach den beiden Hauptunterhändlern
$Döblin$ und $Büxenstein$ benannt wird. Von denselben wurde die
Wiederaufnahme der Arbeit unter den Bedingungen des alten Tarifs
vereinbart. Nachdem die der Form halber noch vorbehaltene Zustimmung
der einzuberufenden Gehülfenversammlungen am 16. Januar erteilt war,
wurde am 18. desselben Monats der Streik von beiden Seiten formell für
beendigt erklärt.

Der durch 10 Wochen fortgesetzte Ausstand, der übrigens von den
Gehülfen unter strenge Fernhaltung aller Gesetzwidrigkeiten geführt
ist, hat denselben außerordentlich hohe Opfer gekostet. Allerdings
scheint die im »Korrespondent« (Nr. 117 von 1893) angegebene Nummer
von 2741119 Mk. sehr hoch zu sein, aber immerhin ergeben die
Rechnungsablagen eine Gesamtausgabe der Verbandskasse von 999610 Mk.,
wobei die lokalen Aufwendungen nicht einbegriffen sind[106].

  [106] Eine eingehende Darstellung des Streiks und der Verhältnisse,
        die ihm zu Grunde lagen, giebt $Tiedemann$ in der Zeitschr.
        f. d. ges. Staatswissenschaft, Jahrg. 53, S. 209 bis 286. Der
        Verfasser macht den Gehülfen den Vorwurf, daß sie in Stettin
        ihre übrigen Forderungen aufgegeben hätten zu Gunsten des
        Zugeständnisses, künftig den Tarif durch Vereinbarungen der
        beiderseitigen Verbände festzusetzen. Dies sei allerdings
        ein äußerst wertvolles Prinzip, aber die Entwicklung sei
        in Deutschland noch nicht so weit vorgeschritten, daß es
        durchführbar erschiene. So habe denn auch der Erfolg bewiesen,
        daß die Durchführung seitens des Prinzipalvereins kaum
        ernsthaft versucht sei. Ferner hätten sie dadurch, daß sie den
        in Stettin vereinbarten Tarif auf 2 Jahre festgelegt hätten,
        den Prinzipalen die Möglichkeit gegeben, sich auf den schon
        damals zu erwartenden Streik in ausgiebigster Weise zu rüsten,
        was auch dadurch geschehen sei, daß, soweit irgend möglich,
        alle Aufträge vorher erledigt und so künstlich für die Dauer
        des Streiks eine Zeit der Geschäftsstille geschaffen sei. Das
        unbegreifliche Eingreifen des Preußischen Ministers des Innern
        sei darauf zurückzuführen, daß dort sich die später herrschend
        gewordene Politik der Bekämpfung aller Arbeiterorganisationen
        bereits damals geltend gemacht habe. In der That sei durch
        dieses Vorgehen, obgleich es bei der bereits eingetretenen
        Erschöpfung der Kasse einen wirklichen Einfluß auf das Ergebnis
        des Streiks kaum mehr gehabt habe, eine tiefe Erbitterung der
        bis dahin antisozialistischen Buchdrucker und ihre Ueberführung
        in das Lager der Sozialdemokratie bewirkt. Der Verband habe
        jetzt, unter dem Drucke der Verhältnisse, sein früheres und
        durchaus notwendiges Prinzip, nur solchen Mitgliedern Beitritt
        zu gestatten, die zu den tarifmäßigen Preisen arbeiteten,
        fallen gelassen und sei damit dem Ideale eines Gewerkvereins
        untreu geworden. Das Hauptziel müsse sein, der verhängnisvollen
        Lehrlingszüchterei entgegen zu wirken.

Das bisherige günstige Verhältnis zwischen Prinzipalen und Gehülfen war
naturgemäß jetzt völlig zerstört. Allerdings wollte der Prinzipalverein
die frühere Tarifgemeinschaft fortsetzen und forderte am 8. April 1892
die Gehülfen auf, an Stelle der früheren Vertreter, die wie erwähnt,
ihre Aemter am 22. Oktober 1891 niedergelegt hatten, andere zu wählen.
Nachdem man sich zunächst dieser Wahl zu entziehen gesucht hatte,
empfahl man dann, überall die Wiederwahl der früheren Vertreter, die
dann auch fast überall mit großer Mehrheit erfolgte. Obgleich die
Gehülfenschaft hierbei offenbar durchaus in ihrem Rechte war, erklärte
der Vorstand des Prinzipalvereins diese Wahl für eine Ablehnung der
Tarifgemeinschaft und $lösten die Tarifkommission einseitig auf$.

Auf der am 19. Juni 1892 in Breslau abgehaltenen Generalversammlung
wurde dieses Vorgehen des Vorstandes vielfach angegriffen, dann aber
doch beschlossen, sich auf den Boden der geschaffenen Thatsachen
zu stellen und unter Vorbehalt späterer Vereinbarungen mit der
Gehülfenschaft zunächst selbständig gewisse Aenderungen des alten
Tarifes vorzunehmen, von dem später die Gehülfen behaupteten, daß
sie eine durchschnittliche Herabsetzung um 10-15% bedeuteten. Doch
ist das Inkrafttreten dieses Tarifs bisher hauptsächlich durch den
Widerstand der Berliner und Stuttgarter Prinzipale gehindert. Außerdem
beschloß man die Begründung einer $Unterstützungskasse für arbeitslose
Gehülfen$, zu der die Gehülfen wie die Prinzipale je 10 Pfennig
wöchentlich beizusteuern haben. Dafür wird ein Tagegeld von 1 Mk.
bis zu 140 Tagen gewährt, doch ist den Gehülfen keine beschließende
Mitwirkung bei der Verwaltung eingeräumt. Trotz des Widerspruches der
Gehülfen ist diese Kasse am 1. Januar 1893 ins Leben getreten und mit
derselben zugleich eine $Invalidenzuschußkasse$ in der Art verbunden,
daß die Mitgliedschaft der einen Kasse die der anderen nach sich zieht.

Nach den Erfahrungen, welche die Gehülfenschaft hinsichtlich des
Eingreifens der staatlichen Behörden gemacht hatte, war es ihr nicht zu
verdenken, daß sie versuchte, eine dieser Störung weniger ausgesetzte
Organisation zu schaffen. Der bisherige Unterstützungsverein hatte
die juristische Form einer eingeschriebenen Hülfskasse gehabt
und war deßhalb den Bestimmungen des Gesetzes vom 7. April 1876
insbesondere auch hinsichtlich der obrigkeitlichen Bestätigung der
Statuten (§ 4) unterworfen gewesen. Um dem zu entgehen, beschloß man
auf der 7. Generalversammlung, die vom 28. Juni bis 2. Juli 1892 in
Stuttgart stattfand, die $Auflösung des Unterstützungsvereins$ und
die Neugründung des »$Verbandes deutscher Buchdrucker$«, indem man
damit an die frühere Entwicklung bis zum Jahre 1878 anknüpfte. Bei der
statutengemäß über diesen Beschluß vorgenommenen Urabstimmung in den
Tagen vom 17. bis 21. November 1892 wurde derselbe mit 13085 von 13722
abgegebenen Stimmen genehmigt.

Gleichzeitig beschloß man die bisher bestehenden $einzelnen Kassen
aufzulösen$ und deren Leistungen alle auf die einzige allgemeine
Verbandskasse zu übernehmen. Um staatlichen Eingriffen sich zu
entziehen, wurde zugleich beschlossen, die $Unterstützungen$ künftig
$in das diskretionäre Ermessen des Vorstandes zu stellen$ und ihnen
dadurch den Karakter eines Rechtsanspruches zu nehmen, eine höchst
bedenkliche Maßregel, die nur durch den äußern Zwang entschuldigt
werden kann.

Ausgeführt wurde dieser Auflösungsbeschluß zunächst nur hinsichtlich
der $Kranken- und Begräbniskasse$, die ihn in ihrer am 13. November
1892 in Berlin abgehaltenen Generalversammlung bestätigte. Man wollte
dabei zugleich den Erschwerungen des neuen Krankenversicherungsgesetzes
entgehen und faßte ins Auge, den Mitgliedern zu den aus den
Zwangskassen bezogenen Krankengeldern einen Zuschuß zu geben, und
zwar in Höhe von wöchentlich 7 Mk. bei einem Wochenbeitrage von 30
Pfennig. Die dem Vorstande übertragene Liquidation der bisherigen Kasse
war am 20. Juni 1894 beendigt, und da mit verschiedenen Ausnahmen
die Mitglieder auf den ihnen statutengemäß zustehenden Rest des
verbleibenden Vermögens zu Gunsten des Verbandes verzichteten -- wobei
die Einzelnen Beträge von 60-80 Mk. aufgaben -- so konnte demselben
der Betrag von 276923 Mk. 51 Pfennig zugeführt werden. Ein Beispiel
anerkennenswerther Opferwilligkeit!

Hinsichtlich der $Zentral-Invalidenkasse$, deren Sequestration durch
einen am 18. März 1892 abgeschlossenen Vergleich beendigt war, beschloß
man, die Kasse zwar einstweilen fortbestehen zu lassen, solange
nicht von den Behörden weitere Schwierigkeiten gemacht würden, im
letzteren Falle aber gleichfalls die Auflösung herbeizuführen. Die
Prinzipale suchten dann durchzusetzen, daß auch die aus dem Verbande
ausgeschiedenen Buchdrucker an der Kasse teilnehmen dürften, und da ein
gerichtliches Urteil dieser Auffassung beitrat, die Verbandsmitglieder
aber die Vorteile der Kasse den nicht organisierten Gehülfen nicht
zukommen lassen wollten, so beschloß die am 3. Juli 1893 in Weimar
abgehaltene außerordentliche Generalversammlung die Liquidation der
Kasse. Aehnlich erging es der Invalidenkasse, welche der Gau Bayern für
sich gegründet hatte; auch hier erfolgte wegen des gleichen Grundes
in der Ostern 1893 in München abgehaltenen Generalversammlung die
Liquidation. Die Aufgaben beider Kosten wurden auf die Verbandskasse
übernommen.

Hinsichtlich des Tarifs protestirte der Verband gegen dessen einseitige
Festsetzung durch die Prinzipale, bevollmächtigte aber seinen Vorstand,
mit den letzteren eine Vereinbarung zu treffen.

Ebenso erhielt der Vorstand den Auftrag, mit den übrigen graphischen
Arbeiterorganisationen (Schriftschneiderei, Holzschneiderei,
Messinglinienfabrikation, Stein-, Metall- und Farbdruckerei), zum Zweck
der Abschließung eines Vertrages über gegenseitige Unterstützung in
Streikfällen in Verhandlungen zu treten.

Wie schon an anderer Stelle erwähnt, hat sich der Verein auch auf dem
vom 13. bis 18. März 1892 in Halberstadt abgehaltenen ersten deutschen
Gewerkschaftskongresse beteiligt und ist damit völlig in den Verband
der durch die $Generalkommission in Hamburg$ vertretenen Gewerkschaften
eingetreten.

Aus den Verhandlungen der vom 17. bis 21. Juni 1895 in $Breslau$
abgehaltenen $ersten Generalversammlung$ des neuen Verbandes und dem
dort erstatteten Berichte ist folgendes zu erwähnen:

Ueber den $Tarif$ war mit den Prinzipalen eine Einigung noch nicht
erzielt. Der Vorschlag der letzteren, zum Zwecke der Verständigung eine
Kommission von je 9 Gehülfen und Prinzipalen niederzusetzen, wobei von
den Gehülfenvertretern nur 5 durch den Verband, die übrigen aber durch
die nicht zum Verbände gehörigen Gehülfen gewählt werden sollten, wurde
mit Entrüstung abgelehnt, indem zugleich darauf hingewiesen wurde,
daß auch der Prinzipalverein nur ein Viertel sämtlicher Prinzipale
vereinige und trotzdem die Vertretung des gesamten Gewerbes beanspruche.

Die Verhandlung mit den übrigen graphischen Gewerben über den
Abschluß eines Kartells hatte ergeben, daß man zu einer gegenseitigen
Unterstützung bereit ist, aber von der Sammlung eines gemeinsamen Fonds
zunächst noch absehen will.

Der Beitrag der Mitglieder ist auf wöchentlich 1 Mk. 10 Pf.
festgesetzt, doch sind Arbeitslose befreit. Arbeitslose Mitglieder
können, je nachdem ihre Mitgliedschaft 100, 150 oder 750 Wochen
gedauert hat, Unterstützung bis zu 10, 20 oder 40 Wochen erhalten;
dieselbe beträgt täglich 1 Mk. Der Krankengeldzuschuß ist auf täglich
1 Mk. 40 Pf. festgesetzt und wird je nach der Dauer der Mitgliedschaft
für 13, 26 oder 52 Wochen gewährt. Die Invalidenbeihülfe beträgt 1 Mk.
täglich, das Begräbnisgeld 50 bis 100 Mk.

Die Organisation des Verbandes hat Deutschland in 22 Gaue[107]
eingeteilt, die in Breslau durch 64 Abgeordnete vertreten waren. --

  [107] Die Gaue sind folgende: 1. Bayern. 2. Berlin. 3. Dresden.
        4. Erzgebirge-Vogtland. 5. Frankfurt a. M. Hessen.
        6. Hamburg-Altona. 7. Hannover. 8. Mecklenburg-Lübeck.
        9. Mittelrhein. 10. Nordwest. 11. Oberrhein. 12. Oder.
        13. Osterland-Thüringen. 14. Ostpreußen. 15. Posen.
        16. Rheinland-Westfalen. 17. An der Saale. 18. Schlesien.
        19. Schleswig-Holstein. 20. Westpreußen. 21. Württemberg. Dazu
        kommt noch die selbständige Mitgliedschaft Leipzig.

Das Verhältnis zwischen den Prinzipalen und Gehülfen blieb zunächst
ein sehr gespanntes; die Tarifgemeinschaft, sowie Schiedsgericht und
Einigungsamt waren aufgelöst und es fehlte mithin an allen Formen,
auftauchende Schwierigkeiten beizulegen. Die Gehülfen waren großenteils
gezwungen, den von den Prinzipalen geschaffenen Unterstützungskassen
beizutreten und deren Arbeitsnachweis zu benutzen. Die
Lehrlingszüchterei wurde immer stärker betrieben und ein Bericht des
Gehülfenverbandes stellte fest, daß 5000 Lehrlinge über die vereinbarte
Zahl beschäftigt würden. Durch den Unmut über diese Zustände, denen
man einstweilen machtlos gegenüberstand, wurden die Gehülfen immer
mehr in eine Stimmung hineingetrieben, die jede spätere gemeinsame
Thätigkeit mit den Prinzipalen auszuschließen drohte. Unter diesen
Umständen machte sich auf beiden Seiten allmählich die Ueberzeugung
geltend, daß der Versuch, zu geregelten Verhältnissen zu gelangen, von
neuem unternommen werden müsse. Der Gehülfenvorstand hat sich später
gegenüber Angriffen, die ihm zu weitgehendes Entgegenkommen vorwarfen,
darauf berufen, daß er zunächst dafür eingetreten sei, die bei dem
großen Streik aufgestellten Forderungen von neuem aufzunehmen und es
auf einen neuen Kampf ankommen zu lassen, daß aber nicht allein die
Gau- und Bezirksvorstände angesichts der durch den Streik geschwächten
Kräfte gegen diesen Plan sich erklärt hätten, sondern daß auch die
Stimmung in den Gehülfenkreisen durchgängig gegen denselben gewesen sei.

Der äußere Verlauf der Verhandlungen war folgender:

Schon im Herbst 1894 hatten an verschiedenen Orten
Gehülfenversammlungen stattgefunden, in denen man beschlossen hatte,
mit den örtlichen Vereinen der Prinzipale Fühlung zu nehmen, da man in
dem Prinzipalverein einen widerstrebenden Faktor sah. Demgegenüber sah
sich der Vorstand des letzteren veranlaßt, am 26. November 1894 eine
öffentliche Erklärung dahin zu erlassen, daß der mit dem 1. Januar 1893
in Kraft getretene Prinzipaltarif nach seiner ausdrücklichen Bestimmung
so lange in Kraft stehe, bis durch eine Verständigung zwischen den
beiderseitigen Gesamtheiten eine Abänderung herbeigeführt und daß es
deshalb unzulässig sei, in örtliche Sonderverhandlungen einzutreten.
Unter diesen Umständen wandte sich der Verbandsvorstand am 11. Dezember
1894 an den Vorstand des Prinzipalvereins mit der Frage, unter welchen
Bedingungen hinsichtlich der beiderseitigen Vertretung Verhandlungen
mit der Gehülfenschaft in Aussicht genommen seien. Die am 28. desselben
Monats erfolgte Antwort ging dahin, daß um bestimmte Vorschläge gebeten
wurde. Der Verbandsvorstand schlug darauf am 5. Januar 1895 vor, daß
in Verfolg des früher getroffenen Büxenstein-Döblin'schen Abkommens
zwischen je 12 Vertretern der Prinzipalität und der Gehülfenschaft
Verhandlungen über Schaffung eines neuen Tarifes stattfinden sollten.
Der Vereinsvorstand antwortete am 6. März 1895, daß freilich der am
1. Januar 1893 eingeführte Tarif in Kraft bestehe, daß er aber bereit
sei, Wünsche auf Abänderung entgegenzunehmen und vorschlage, für
Verhandlungen mit dem aus 9 Mitgliedern bestehenden Tarifausschusse
des Vereins 5 Verbandsmitglieder zu bestimmen, während der Vorstand
sich vorbehalte, fernere 4 Gehilfen aus dem Kreise der Nichtverbändler
zu ernennen bezw. wählen zu lassen. Der Verbandsvorstand erklärte
hierauf am 18. März 1895, daß er die beiderseitige Vertretung von 9
Mitgliedern annehme, aber die Art der Wahl beanstande. Nachdem der
Vereinsvorstand am 9. April sich nochmals dahin geäußert hatte, daß
er die Urabstimmung seitens der ganzen Gehülfenschaft vorschlage,
erklärte der Verbandsvorstand am 24. desselben Monats, daß er
bei der Wichtigkeit der Sache die Entscheidung der am 11. Juni
stattfindenden Generalversammlung des Verbandes vorbehalten müsse. In
dieser wurde dann der Vorschlag des Prinzipalvereins als die Würde
der Gehülfenschaft verletzend energisch zurückgewiesen, und die
Verhandlungen waren somit vorläufig gescheitert.

Da jedoch die Mißstimmung unter den Gehülfen immer drohender
und die Neigung zu einem neuen Streik immer größer wurde, zumal
nicht allein die allgemeine Geschäftslage hierfür günstig zu sein
schien, sondern auch die Vereinbarung eines Normallohntarifs mit
neunstündiger Arbeitszeit zwischen den Prinzipalen und Gehülfen in
Oesterreich einen unmittelbaren Anstoß gab, machte sich auch in
Prinzipalskreisen öffentlich die Ansicht geltend, daß es erforderlich
sei, durch Entgegenkommen gegen die Wünsche der Gehülfen ein neues
Vertragsverhältnis anzubahnen, um den agitatorischen Elementen
unter den letzteren den Boden zu entziehen. Es war wohl eine Folge
dieser Ermunterung, daß Ende Februar und Anfang März 1896 an den
verschiedensten Orten große Gehülfenversammlungen stattfanden, in denen
ein neuer Tarif gefordert wurde. Insbesondere eine am 21. Februar in
Leipzig abgehaltene Versammlung, in welcher der Verbandsvorsitzende
$Döblin$ Bericht erstattete, erklärte sich in diesem Sinne. Bereits
am 24. desselben Monats beantragte der Verbandsvorstand, dem in der
Versammlung erhaltenen Auftrage entsprechend, bei dem Vereinsvorstande
die Anberaumung einer gemeinsamen Verhandlung, indem er als Forderungen
der Gehülfen geltend machte: 1. möglichste Verkürzung der Arbeitszeit,
2. eine dementsprechende Lohnerhöhung, 3. Präzisierung der durch die
Praxis als streitig empfundenen Paragraphen des Tarifs. Versammlungen,
die an andern Orten abgehalten wurden, schlossen sich fast überall den
Leipziger Beschlüssen an und bezeichneten als Forderungen: Arbeitszeit
von 9 Stunden, Lohnerhöhung bei Berechnung um 5%, bei dem gewissen
Gelde um 15%.

Der Vorstand des Prinzipalvereins ging, nachdem am 3. März eine
persönliche Besprechung der beiden Vorsitzenden stattgefunden hatte,
auf den Vorschlag ein, und so traten am 11. März 1896 zum ersten Male
seit 4 Jahren wieder Vertreter des Gehülfenverbandes mit denjenigen
der Prinzipale zu gemeinsamer Beratung zusammen. Die schwierigen
Verhandlungen, bei denen beide Teile große Mäßigung und weitgehendes
Entgegenkommen bewiesen, endeten mit Annahme folgenden Beschlusses:

»Der Vorstand des Deutschen Buchdrucker-Vereins erklärt sich bereit,
dem Antrage der Gehülfenschaft auf Zusammentritt beiderseitiger
Tarifvertreter zu entsprechen, und werden zu den vorzunehmenden Wahlen,
Beratungen und Beschlußfassungen mit den Gehülfenvertretern die
folgenden Termine vereinbart:

  1. Die erforderlichen Gehülfenvertreterwahlen werden durch das
     Einigungsamt des Gewerbegerichtes der Stadt Leipzig ausgeschrieben
     und sind durch Urwahlen bis zum 25. März zu erledigen;

  2. Anträge für den Tarifausschuß sind bis zum 8. April bei dem
     Einigungsamte des Gewerbegerichtes zu Leipzig einzureichen und
     hat die Veröffentlichung in der »Zeitschrift für Deutschlands
     Buchdrucker« und im »Correspondent« durch die in Leipzig ansässigen
     Prinzipals- bezw. Gehülfenmitglieder des Tarifausschusses zu
     erfolgen;

  3. am 15. April tritt der Tarifausschuß der Prinzipale mit
     den gewählten Tarifvertretern unter Zulassung von je zwei
     Vorstandsmitgliedern des Deutschen Buchdrucker-Vereins und des
     Verbandes der Deutschen Buchdrucker und zwei Nichtverbandsgehülfen,
     letztere sechs mit beratender Stimme, zu Verhandlungen in Leipzig
     zusammen;

  4. der Vorstand des Deutschen Buchdrucker-Vereins erklärt,
     den vereinbarten Tarif der Hauptversammlung des Deutschen
     Buchdrucker-Vereins zur Annahme zu unterbreiten, und soll der Tarif
     spätestens am 15. Mai d. J. in Kraft treten.

Die anwesenden Prinzipalsvertreter erklären für sich persönlich, in
ihren Kreisen für eine mäßige Verkürzung der Arbeitszeit und eine
Aufbesserung der Grundpositionen des Tarifs wirken zu wollen. Auch
erklären sie sich bereit, die Prinzipalität von diesen Beschlüssen
sofort in Kenntniß zu setzen und an dieselbe eindringlich das
Ersuchen zu richten, den gegenwärtigen Zustand bis zum Abschlusse
der Verhandlungen als Friedensstand zu betrachten und keinerlei
Maßnahmen an den Personalen vorzunehmen. Anderseits erklären
die Gehülfenvertreter, dafür sorgen zu wollen, daß bis zu dem
oben erwähnten Schlußtermin Ausstände oder sonstige gewaltsame
Auseinandersetzungen nicht stattfinden.«

Man wollte auf Seiten der Gehülfen nicht eine Verhandlung zwischen den
beiderseitigen Verbänden, sondern zwischen Vertretern der Gesamtheit;
auf Seite der Prinzipale hielt man dagegen an dem Standpunkte fest,
daß der Prinzipalverein zur Vertretung der Gesamtheit befugt sei.
Schließlich gaben die Gehülfen in diesem Punkte nach. Interessant war,
daß in einer ganz Deutschland berührenden Angelegenheit eine lokale
Behörde, das Leipziger Einigungsamt, eine Thätigkeit übernahm, die von
allen Seiten anerkannt wurde.

Die vom Einigungsamte ausgeschriebenen Wahlen zum Tarifausschusse
fanden vom 20. bis 25. März statt und ergaben ausschließlich
Verbandsmitglieder; der von den Prinzipalen begünstigte »Gutenbergbund«
erwies sich als völlig machtlos. Schon nach dem Ausfalle der Wahlen
konnte man beurteilen, daß die grundsätzlich der Schaffung der
Tarifgemeinschaft günstige Stimmung gesiegt hatte. Immerhin machte die
Verständigung große Schwierigkeiten und in den durch 3 Tage vom 15. bis
17. April fortgesetzten Verhandlungen drohte häufig die Einigung zu
scheitern. Schließlich aber gelang diese, indem man einstimmig folgende
Beschlüsse faßte:

  1. Die Grundpreise für Berechnung werden um 2 Pfennig für 1000
     Buchstaben erhöht;

  2. das gewisse Geld wird von 20 Mk. 50 Pf. auf 21 Mk. erhöht;

  3. die tägliche Arbeitszeit beträgt 9 Stunden mit Ausnahme der
     Pausen und hat innerhalb der Zeit von 6 Uhr morgens bis 9 Uhr
     Abends stattzufinden und zwar in der Weise, daß z. B. beim
     Arbeitsbeginn um 6 Uhr morgens die Arbeit bis spätestens 5 Uhr
     abends beendigt sein muß. An Pausen sind zu gewähren je 1/4 Stunde
     für Frühstück und Vesper und mindestens 1 Stunde für Mittag. Bei
     durchgehender Arbeitszeit soll die effektive Arbeitszeit 1/4 Stunde
     kürzer sein. Die Lohnsätze bleiben jedoch dieselben. Bei dieser
     Arbeitszeit fällt die Vesperpause fort. Die Mittagspause soll
     zwischen dem betr. Prinzipal und seinen Gehülfen vereinbart werden;
     als Willensäußerung der Gehülfen gilt die Ansicht der Mehrheit.

Hierbei waren jedoch 2 Klauseln gemacht, nämlich

  1. Hinsichtlich der Maschinenmeister und Drucker die Herabsetzung der
     Arbeitszeit in anderer Form, als täglich 1/2 Stunde, insbesondere
     in der Form zu verwirklichen, daß an 3 Tagen je 10 Stunden und an 3
     Tagen je 9 Stunden gearbeitet wird.

 2. hinsichtlich der Städte unter 20000 Einwohner, in denen auf Antrag
     der Mehrheit beider Parteien die bisherige Arbeitszeit einstweilen
     beibehalten werden darf.

Der Tarif soll mindestens 3 Jahre gelten, doch ist eine Verlängerung
auf 5 Jahre in Aussicht genommen.

Zur Regelung der noch offen gelassenen Punkte fand dann vom 15. bis
19. Mai eine Fortsetzung der Verhandlungen in Berlin statt, als deren
Ergebnis folgendes zu erwähnen ist:

  1. Der _Tarif_ gilt für die Zeit vom 1. Juli 1896 bis 1. Juli
     1901. Sollte jedoch nach Ablauf von 3 Jahren, also bis 1. Juli
     1899 festgestellt werden, daß die Zahl der den Tarif anerkennenden
     Prinzipale und der nach demselben arbeitenden Gehülfen nicht
     fortgesetzt größer geworden ist, so kann er bereits vom 1.
     Juli 1899 für den 1. Oktober 1899 gekündigt werden. Obige
     Feststellung geschieht durch das Tarifamt. Wird der Tarif nicht
     mindestens 3 Monate vor Ablauf von mindestens 4 Prinzipalen oder
     4 Gehülfenvertretern im Auftrage ihrer Kreise gekündigt, so
     verlängert er sich stets um ein Jahr.

  2. Anträge auf Abänderung einzelner Teile des Tarifs sind bis zum 1.
     Juli jedes Jahres von mindestens 4 Prinzipalen oder
     Gehülfenvertretern im Auftrage ihrer Kreise beim Tarifamte
     einzubringen und von diesem sofort zu veröffentlichen. Ueber die
     eingegangenen Anträge muß bis zum 1. Oktober des betreffenden
     Jahres vom Tarifausschusse Beschluß gefaßt werden; die
     beschlossenen Aenderungen treten am folgenden 1. Januar in Kraft.

  3. Als Organ zur Festsetzung des Tarifs wird der aus je 9 Prinzipalen
     und Gehülfen bestehenden »$Tarifausschuß der deutschen
     Buchdrucker$« gewählt. Jeder der 9 Kreise der
     Buchdruckergenossenschaft wählt einen Prinzipal und einen Gehülfen.
     Wahlberechtigt sind nur diejenigen Prinzipale, welche den Tarif
     anerkannt haben und diejenigen Gehülfen, welche in tariftreuen
     Druckereien arbeiten. Die Thätigkeit des Ausschusses erstreckt
     sich auf Beratung und Festsetzung des Tarifs sowie Maßnahmen zu
     dessen Durchführung. Die Beschlüsse werden mit absoluter Mehrheit
     gefaßt, in welcher jedoch von jeder Seite mindestens 3 Vertreter
     zugestimmt haben müssen.

  4. Zur Ausführung seiner Beschlüsse sowie zur Vermittelung des Verkehrs
     der Tarifkontrahenten unter einander behufs Aufrechterhaltung und
     Durchführung des Tarifs errichtet der Tarifausschuß ein Organ,
     welches an dem Vororte eines Kreises seinen Sitz hat und den Namen
     »$Tarifamt der deutschen Buchdrucker$« führt. Dasselbe besteht aus
     je 3 Prinzipalen und Gehülfen. Das Tarifamt hat folgende
     Obliegenheiten:

     a) Die Ausführung der Beschlüsse des Tarifausschusses;

     b) die Aufstellung und alljährliche Veröffentlichung eines
        Verzeichnisses der den Tarif zahlende Firmen;

     c) die Vornahme statistischer Erhebungen über die Lohn-, Lehrlings-
        und Lebensverhältnisse;

     d) die Vermittelung zwischen Prinzipalen und Gehülfen in allen
        Tarifangelegenheiten, soweit nicht die Schiedsgerichte in
        Betracht kommen, nachdem die Thätigkeit der am Vororte der
        betreffenden Kreise ansässigen Mitglieder des Tarifausschusses
        erfolglos war;

     e) die Schaffung und Fortführung eines Tarifkommentars;

     f) die Errichtung von Schiedsgerichten und Aufstellung einer
        Geschäftsordnung;

     g) Errichtung von Arbeitsnachweisen;

     h) Ausschreibung der Wahlen der Vertreter zum Tarifausschuß;

     i) Entgegennahmen der Abänderungsanträge zum Tarif, die Einberufung
        des Tarifausschusses und Erledigung aller den Tarif betreffenden
        Angelegenheiten.

  5. Zur Schlichtung von Streitigkeiten in Bezug auf Auslegung
     des Tarifs sind an allen Kreisvororten oder sonst auf Antrag
     $Schiedsgerichte$ zu errichten. Falls die Beschlüsse nicht mit
     mindestens 2/3 Mehrheit gefaßt sind, findet Berufung gegen die
     Schiedsgerichte an das Tarifamt statt.

  6. Die bestehenden $Arbeitsnachweise$ müssen sich verpflichten, nur
     tariftreue Gehülfen in tariftreuen Druckereien unterzubringen
     und auf Anweisung des Tarifamtes in erster Linie den durch ihr
     Eintreten für tarifmäßige Bezahlung arbeitslos gewordenen Gehülfen
     Arbeit nachzuweisen.

Nachdem auch die Generalversammlung des Prinzipalvereins am 10.
Juni die Abmachungen anerkannt hatte, wurde der Einführungstermin
für den neuen Tarif auf den 1. Juli 1896 festgesetzt, wogegen die
übrigen Einrichtungen, Tarifamt, Tarifkasse, Schiedsgerichte und
Arbeitsnachweise erst im September in Kraft treten sollten.

So war also das große Werk gelungen in dem Betriebszweige, der sich
schon immer durch das fortgeschrittenste sozialpolitische Verständnis
von allen übrigen ausgezeichnet hatte, im Buchdruckergewerbe war wieder
eine organische Verbindung von Arbeitern und Arbeitgebern hergestellt,
eine $Tarifgemeinschaft$, die über den beiderseitigen getrennten
Gruppen die höhere Einheit bildet, um die über den gegensätzlichen
stehenden gemeinsamen Interessen zu vertreten, eine Gemeinschaft, die
nicht zusammenfällt mit der Zusammenfassung der beiden Gruppen, sondern
ein neues selbständiges Wesen ist, welches in beiden Gruppen diejenigen
Elemente bekämpft, die sich noch nicht auf die Stufe ausreichenden
Verständnisses erhoben haben, um die in Wahrheit höheren Interessen
auch thatsächlich über die untergeordneten Sondervorteile der einzelnen
Gruppen zu stellen.

Eine Reihe von Bestimmungen, z. B. über die Lohnzahlung, die Kündigung
und vor allem eine Lehrlingsskala, die bei den Verhandlungen
nicht ausdrücklich erwähnt wurden, sind einfach aus der früheren
Tarifgemeinschaft übernommen; es wird sich jetzt darum handeln,
ob insbesondere die Bestimmungen über die Lehrlingszahl von den
Prinzipalen streng zur Durchführung gebracht werden, was damit
zusammenfällt, ob überhaupt die besseren, tariftreuen Elemente
unter den Prinzipalen imstande sein werden, die Herrschaft über die
schlechten zu behaupten. Dazu ist vor allem das Verständnis dafür
erforderlich, daß sie in diesen in höherem Grade, als in den Gehülfen
ihren Gegner zu sehen haben, den sie deshalb in erster Linie mit aller
Kraft zu bekämpfen und zu besiegen haben, wenn es gelingen soll, dem
Buchdruckergewerbe seine vorbildliche Stellung und erzieherische
Bedeutung für unsere ganze soziale Entwickelung zu wahren und zu
erhalten.

Ein Nachspiel fanden die Tarifverhandlungen noch in der
$außerordentlichen Generalversammlung$ des Buchdruckerverbandes, die
vom 13. bis 18. Juli 1896 in $Halle$ a. S. stattfand. Allerdings
handelte es sich nicht mehr darum, über den Tarif zu beschließen, denn
der war seitens der Gesamtheit der Buchdrucker durch die in allgemeinen
Wahlen gewählten Vertreter mit den Prinzipalen endgültig festgesetzt.
Aber es war noch über die Stellung zu beraten, die der $Verband als
solcher$ zu der bisherigen Entwickelung der Dinge und insbesondere zu
der dabei von seinem Vorstande beobachteten Haltung einnehmen wollte.
Im Verbande bestand eine $Gegenströmung gegen den Vorstand$, die
von dem bisherigen Redakteur des Verbandsorganes, $Gasch$, geführt
wurde und aus dem Grunde besonderes Interesse bietet, weil sie auf
einer prinzipiellen Verschiedenheit des Standpunktes beruhte und
nicht mehr und nicht weniger bedeutete, als den $Gegensatz zwischen
Gewerkschaftsbewegung und Sozialdemokratie$. Den Hauptvorwurf, den
$Gasch$ gegen den Vorstand und insbesondere gegen dessen Vorsitzenden
$Döblin$ erhob, ging dahin, daß der Vorstand »nicht auf dem Boden
der modernen Arbeiterbewegung stehe«, daß er in »Harmonieduselei«
versunken sei und mit den »Rückschrittlern« zusammengehe. $Döblin$
habe sogar offen ausgesprochen, daß er nichts von der Sozialdemokratie
wissen wolle. Dem gegenüber erklärte es $Gasch$ für erforderlich,
einen Systemwechsel vorzunehmen und sich auf die politische Partei zu
stützen. Er verfolgte dies Ziel mit Aufwand aller Kräfte, insbesondere
durch Flugblätter[108] und Agitationsreisen, vor allem aber durch
das seiner Leitung unterstellte Organ. Schon am 5./6. Juni hatte
auf Berufung des Vorstandes eine Konferenz der Gauvorsteher in
Berlin stattgefunden und einstimmig ihre Verurteilung über $Gasch$
ausgesprochen. In der Generalversammlung wurde dieses Urteil bestätigt
und $Gasch$ mit allen 65 Stimmen bei einer Enthaltung seines Amtes
enthoben. Sein Nachfolger als Redakteur des »Correspondenten« wurde
$Rexhäuser$. Durchschlagend war für dieses Vorgehen nicht in erster
Linie der von $Gasch$ vertretene Standpunkt, der vielmehr von
einigen Seiten Verteidiger fand, sondern die Art seines Auftretens,
insbesondere daß er nach einem zur Verlesung gebrachten Briefe
beabsichtigt hatte, den Verband zu sprengen, sich mit einigen tausend
Mitgliedern zu trennen und ein Gegenorgan ins Leben zu rufen.

  [108] Eines derselben trug den viel versprechenden Titel: »Die Leitung
        des Buchdruckerverbandes während 8 Jahren, dienstbar der
        Polizei, den Unternehmern und der kapitalistischen Politik«,
        und gab den Anlaß zu einer von $Döblin$ gegen $Gasch$ erhobenen
        Privatklage.

Aber auch in der Sache selbst stellte sich die Versammlung auf den
Standpunkt des Vorstandes, indem sie mit 45 gegen 22 Stimmen die
$Tarifgemeinschaft billigte$ und einstimmig beschloß, daß der bisherige
Vorstand bis zum Jahre 1899 im Amte bleiben solle.

Die Verhandlungen waren für die Auffassung der Verhältnisse zur
Sozialdemokratie von großem Interesse, indem von der Mehrzahl der
Stimmen die völlige Unabhängigkeit dieser Partei gegenüber betont
wurde. Der Referent $Rexhäuser$ spottete über das »Kirchturmswettrennen
in radikalen Phrasen«, das im »Correspondent« stattgefunden
habe, $Döblin$ erklärte, wenn er geäußert habe, ein Gegner der
Sozialdemokratie zu sein, so gehe das den Verband gar nichts an,
da derselbe als Gewerkschaft auf dem Boden der heutigen Staats-
und Gesellschaftsordnung stehe. »Ich habe mich Ihnen nicht als
Sozialdemokrat vermietet: vor allem bin ich ein Feind jeder Phrase.«

Auch die sozialdemokratische Presse, insbesondere die »Leipziger
Volkszeitung« und das Parteiorgan, der »Vorwärts«, hatten gegen den
Vorstand und die Tarifgemeinschaft Stellung genommen und setzten ihre
Angriffe nach der Generalversammlung noch fort, so daß $Döblin$ sich
veranlaßt sah, im »Correspondent«[109] sich hiergegen zu verteidigen
und zu erklären: »Herr $Auer$ mag $sein$ Feld beackern und die
Austragung interner Angelegenheiten dem betreffenden Berufe überlassen.
Die Buchdrucker sind selbst Mannes genug, um zu entscheiden, was ihrem
Interesse entspricht, sie verzichten sicher gern auf die $Auer$'schen
Vorschläge. Wir respektieren das Thätigkeitsfeld der politischen Partei
und bitten uns aus, daß Letztere uns in unserer gewerkschaftlichen
Thätigkeit ungeschoren läßt.«

  [109] Nr. 87 vom 28. Juli 1896.

Der Kampf beider Richtungen innerhalb der organisierten Buchdrucker ist
aber noch keineswegs beendet. $Gasch$ hat eine Gefolgschaft um sich
gesammelt, die auf Schritt und Tritt den Verbandsvorstand bekämpft
und sehr rührig ist. Seit dem 15. August 1896 redigiert $Gasch$ die
von einem freien Komitee herausgegebene »Buchdruckerwacht«, die an
Gehässigkeit gegen den Verbandsvorstand das denkbar Möglichste leistet.
Seit dem 1. Oktober 1897 erschien sie zunächst 2 Mal wöchentlich, doch
ist sie bald auf 1 Mal zurückgegangen.

Auf den Einfluß dieser Kreise ist es wohl auch zurückzuführen, daß das
Leipziger Gewerkschaftskartell sich in den Kampf einmischte, indem es
in seiner Sitzung vom 5. April 1897 mit allen gegen 2 Stimmen die am
26. März 1897 in einer öffentlichen Buchdruckerversammlung gewählten
6 Vertreter mit der Begründung zurückwies, daß sie nicht auf dem
Boden der modernen Arbeiterbewegung ständen, da die Tarifgemeinschaft
deren Grundsätzen zuwiderlaufe. Obwohl die Wahl mit mehr als 1000
Stimmen Mehrheit erfolgt war, ließ man statt dieser andere 6 Vertreter
zu, die in einer kleinen Versammlung der Tarifgegner von etwa 150
Anwesenden gewählt waren. Dieser Beschluß hat jedoch in der gesamten
sozialdemokratischen Partei- und Gewerkschaftspresse mit einziger
Ausnahme der von $Schönlank$ geleiteten »Leipziger Volkszeitung«
allgemeine Mißbilligung gefunden, und auch die Generalkommission
ist energisch dagegen aufgetreten mit der Begründung, daß das
Gewerkschaftskartell seine Befugnisse überschreite, wenn es sich in die
Angelegenheiten der Zentralvorstände einmische; übrigens sei auch die
Tarifgemeinschaft sachlich zu billigen.

Die Opposition hat auch bereits zwei eigene $Kongresse$ abgehalten.
Der $erste$ fand statt am 7. Juni 1897 in $Leipzig$ und war von 22
Vertretern besucht. Es wurde beschlossen, die Tarifgemeinschaft auf
jede Weise zu bekämpfen und dazu einen Fonds zu gründen, zu welchem
jeder der Opposition angehörige Kollege wöchentlich 10 Pf. beizutragen
habe. Dagegen wurde ein Antrag, sozialdemokratische Buchdruckervereine
zu bilden, gegen 8 Stimmen abgelehnt. Das Organ der Opposition ist die
»Buchdruckerwacht«, deren Redakteur $Gasch$ wieder gewählt wurde. Die
Zahl der Abonnenten wurde auf 1520 am Ende des I. Quartals angegeben.

Unter diesen Umständen blieb dem Verbandsvorstande nichts übrig,
als auf eine formelle Ausschließung der oppositionellen Elemente
hinzuarbeiten. Obgleich nach § 15 des Statuts der Vorstand das Recht
hat, für dessen Aufrechterhaltung Sorge zu tragen und notorische
Verbandsschädiger auszuschließen, so wollte er doch dies nicht
selbständig thun, sondern veranstaltete eine Urabstimmung sämtlicher
Verbandsmitglieder über die beiden Fragen, 1. ob die auf Grund der
Beschlüsse des Leipziger Pfingstkongresses entwickelte Thätigkeit der
Opposition gegen das Verbandsinteresse gerichtet sei, und 2. ob gegen
die Verbandsschädiger auf Grund des Statutes vorgegangen werden solle.
Bei der Anfang September vorgenommenen Abstimmung wurde die erste Frage
mit 13759 gegen 4601, die zweite mit 13251 gegen 5164 Stimmen bejaht.
Der Vorstand hat darauf eine Bekanntmachung erlassen, in der er die
Absicht erklärt, diejenigen, die diese Willenskundgebung des Verbandes
nicht achten und künftig »die in der »Buchdruckerwacht« zu Tage
tretenden Bestrebungen von $Gasch$ durch Ausübung von Vertrauensämtern
in der gegnerischen Vereinigung, Abhaltung von Sonderzusammenkünften
zwecks Förderung dieser Bestrebungen oder sonstige von der
Oppositionsleitung veranlaßte zur Schädigung des Verbandes führende
Maßnahmen unterstützen« würden, aus dem Verbande zu entfernen.

Da die Opposition nicht auf ihre Bestrebungen verzichten wollte,
so war sie jetzt gezwungen, sich zu einem selbständigen Vereine
zusammenzuschließen. Sie hat dies gethan, indem sie am 30. Oktober
1897 die »$Gewerkschaft der Buchdrucker, Schriftgießer und verwandter
Berufsgenossen$« mit dem Sitze in Leipzig gründete. Neben Rechtsschutz
und Unterstützung bei Tarifkonflikten will die Gewerkschaft
Arbeitslosen-, Reise-, Kranken- und Invalidenunterstützung, sowie
Umzugskosten und Beihülfe in Sterbefällen gewähren. Das Eintrittsgeld
wurde auf 1 Mk., der wöchentliche Beitrag auf 1 Mk. 20 Pf. festgesetzt.
Das Fachorgan, die »Buchdruckerwacht«, erhalten die Mitglieder
unentgeltlich. Die Leitung wurde einem provisorischen Komitee aus
7 Personen übertragen. In einem an die organisierte Arbeiterschaft
Deutschlands gerichteten Aufrufe suchte dieses Komitee die
Notwendigkeit des gethanen Schrittes damit zu begründen, daß nach den
Vorgängen im Verbande »die sozialdemokratischen Mitglieder fortwährend
mit dem Ausschlusse bedroht sind, was bei jeder Gelegenheit den
betreffenden Mitgliedern fühlbar gemacht wird.«

Am 10. April 1898 hat dann in Halle a. S. der $zweite Kongreß$ der
Opposition stattgefunden, auf dem die Neugründung endgültig beschlossen
wurde. Nach Angabe der der Bewegung günstigen »Leipziger Volkszeitung«
waren Vertreter aus 21 Orten erschienen, doch wird die Zahl nicht
mitgeteilt. Der »Correspondent« dagegen behauptet, es seien außer 30
Vertretern aus Leipzig und den Vororten nur sechs bis sieben Personen
aus anderen Orten anwesend gewesen. Der Schwerpunkt der Verhandlungen
lag in der Festlegung des $Verhältnisses zum Verbande$, doch wurde
folgender Antrag

»Eine Einigung der Buchdrucker ist herzustellen, insofern der Verband

  1. sich von der jetzigen Tarifgemeinschaft lossagt, der Tarif von Jahr
     zu Jahr festgestellt wird und nur die Gehülfenorganisation den
     Tarif festsetzt. Sämtliche Anhängsel des Tarifs müssen fallen;

  2. Eine Revision des Verbandsstatutes vornimmt, wodurch

     a) die Mitgliederrechte gesichert werden,
     b) die persönliche Freiheit sichergestellt wird und
     c) die Machtbefugnisse der leitenden Personen beschränkt werden;

  3. Wird Einigung erreicht, dann treten alle ausgeschlossenen
     Mitglieder wieder in ihre alten Rechte ein;

  4. Desgleichen findet dann eine Neuwahl des Verbandsvorstandes statt«

von der Mehrheit abgelehnt und statt dessen folgender Beschluß
angenommen:

»In Erwägung, daß es Sache des Verbandes ist, Vorschläge über
Herstellung des Friedens unter den Buchdruckern zu machen, weil der
Verband durch die vielen Ausschlüsse die Spaltung verschuldet hat,
geht der Kongreß über die vorgeschlagenen Friedensbedingungen zur
Tagesordnung über.«

Auch der von der Preßkommission gestellte fernere Antrag, die
»Buchdrucker-Wacht« mit Rücksicht auf das bei ihr zu Tage getretene
Defizit von 220 Mk. künftig nur einmal wöchentlich erscheinen zu
lassen, wurde abgelehnt und dagegen wurde der Vorschlag des »Bundes
der Lithographen« in Stuttgart, die Buchdrucker-Wacht als sein Organ
zu benutzen, angenommen. Der genannte Verein ist eine wenig Mitglieder
zählende Abzweigung von dem »Verbande der graphischen Arbeiter«, dem
wegen Streitigkeiten die Benutzung des Verbandsorgans, die »Graphische
Presse«, untersagt ist.

An diesen Kongreß schloß sich am folgenden Tage die $erste
Generalversammlung$ der neu gegründeten »$Gewerkschaft der Buchdrucker,
Schriftgießer und verwandter Berufsgenossen$«, die ebenfalls in $Halle$
tagte und auf der nach den Berichten 220 Mitglieder durch 9 Abgeordnete
vertreten waren.

Ueber den finanziellen Stand der Gewerkschaft gab der Kassierer
folgende Abrechnung: Einnahme der Gewerkschaft 2287,20 Mk.,
des Unterstützungsfonds der Minderjährigen 246,45 Mk., des
Witwenunterstützungsfonds 192 Mk., Summa 2725,65 Mk. Ausgabe der
Gewerkschaft 1069,70 Mk., des Unterstützungsfonds der Minderjährigen
42,75 Mk., des Witwenunterstützungsfonds --,--Mk., bleibt Bestand
1613,20 Mk. Die Ausgaben der Gewerkschaft verteilten sich auf
Arbeitslosenunterstützung mit 272,50 Mk., Krankenunterstützung
180,60 Mk., Agitation 348,50 Mk., Druckkosten 62 Mk., Abonnement der
»Buchdrucker-Wacht« 45 Mk., Porti 38,15 Mk., Utensilien 29,15 Mk.,
Unkosten-Conto 58,80 Mk., Diverse 35 Mk. Mitgliederzahl 196.

In der Diskussion wurde das Verhalten des »Vorwärts« gegenüber der
neuen Gewerkschaft getadelt. Der »Buchdrucker-Wacht« wurden 200 Mk.
zur Deckung des Defizits überwiesen. Der Sitz der Gewerkschaft bleibt
in Leipzig, es wurden sieben Personen in das Zentralkomitee gewählt.
Außerdem wurden fünf Kontrolleure, die an verschiedenen Orten wohnen,
eingesetzt.

Die Generalkommission wurde gleichfalls wegen ihrer Stellungnahme zur
Gewerkschaft scharf verurteilt, aber beschlossen, daß diese an die
Generalkommission angeschlossen werden soll.

Die angenommene Resolution lautet: »Die Gewerkschaft der Buchdrucker
ist daselbst anzumelden und der Generalkommission schriftlich wegen
ihrer Stellungnahme zur Gewerkschaft der Tadel auszudrücken, event.
auch dahin zu wirken, daß die Generalkommission durch andere Personen
ersetzt wird.«

Es wurde dann noch eine Protestresolution gegen das Rundschreiben
des Staatssekretärs Grafen v. Posadowsky angenommen und ein Referat
gehalten über die Bestrebungen der bürgerlichen Sozialpolitiker, durch
die Gewerkschaftsbewegung als »staatserhaltenden Faktor« einen Keil in
die allgemeine Arbeiterbewegung zu treiben und diese zu zerstückeln.
Der alte Buchdruckervorstand verfahre nach diesen Tendenzen und die
Generalkommission habe auch die Exklusivität der Berufsorganisationen
anerkannt, eine Selbständigkeit der einzelnen Berufe, die die Gegner
dem einheitlichen Vorgehen der Sozialdemokratie entgegensetzen wollen.
Der Kongreß schließt sich dem Wunsche an, daß die Arbeiterschaft ein
scharfes Auge auf die Quertreibereien werfen solle.

Die Generalkommission hat sich diesen Tadel nicht sehr zu Herzen
genommen und sogar den beantragten Anschluß mit Berufung darauf, daß
bei ihr nicht zwei Organisationen desselben Gewerbes vertreten sein
könnten, abgelehnt. Sie faßt im »Correspondenzblatt«[110] ihr Urteil
dahin zusammen: »Ein kleines Häuflein mit revolutionären Phrasen um
sich werfender Leute bemüht sich heute in dem Berufe, in welchem eine
völlige Einmütigkeit in der Organisation noch nicht erreicht ist,
die Zersplitterungsversuche fortzusetzen. Noch kurze Zeit ruhiger
Entwickelung, und auch sie werden einsehen, daß die Arbeiter Besseres
zu thun haben, als sich zum eigenen Schaden zum Nutzen der Ausbeuter zu
bekämpfen.«

  [110] Nr. 46 vom 15. November 1897.

Nach einer privaten Mitteilung des Verbandsvorstandes belief sich die
Mitgliederzahl der neuen Gewerkschaft im September 1898 auf 270 und
ist anzunehmen, daß die leitenden Personen nur beabsichtigen, dieselbe
noch bis zu der 1899 stattfindenden Generalversammlung des Verbandes
über Wasser zu halten, in der Hoffnung, daß dieser den Abtrünnigen den
Wiederanschluß gestatten werde, eine Hoffnung, auf deren Erfüllung kaum
zu rechnen sei.

Auch in den letzten Jahren hat in diesem Kampfe zwischen dem Verbande
und der Opposition die sozialdemokratische Presse überwiegend
gegen den Verband Partei genommen. Daß dieser nicht gewillt ist,
sich dies gefallen zu lassen, ergiebt eine Reihe von Artikeln des
»Korrespondent«, die in dessen Nummern vom November 1898 erschienen
sind und eine sehr deutliche Sprache reden. So heißt es: »Selbst
wenn die Auffassung der Mehrheit der sozialdemokratischen Blätter
richtig wäre, daß der größte Teil der Buchdrucker nichts von der
Sozialdemokratie wissen wollte, so könnten wir uns keine verkehrtere
Taktik denken, als mit wüsten und blöden Schimpfereien die Buchdrucker
zu Sozialdemokraten »erziehen« zu wollen. Und dann noch eine Frage:
Wie kommt es, daß fast ausschließlich in sozialdemokratischen
Druckereien jene Kollegen zu finden sind, welche mit allen Mitteln
die Organisation der Buchdruckergehilfen zu vernichten und die
übrigen Arbeiter gegen dieselbe aufzuhetzen bemüht sind, wie kommt
es, daß sozialdemokratische Reichstagsabgeordnete, Redakteure,
Gewerkschaftsvorsitzende und ähnliche Arbeiterführer ihr Mandat
mißbraucht haben und noch mißbrauchen, um durch Verdächtigungen
unseres Verbandes, dessen Leitung wie seines Organs, und Förderung
einer Gegenorganisation den Verband lahmzulegen oder den Unternehmern
gegenüber zu schwächen und dann die Folgen dieser demoralisierenden
Thätigkeit aufs Konto der Tarifgemeinschaft zusetzen? Wir sind
jederzeit objektiv genug gewesen, nicht die Partei als solche für die
Dinge verantwortlich zu machen, wenn es aber in derselben schon so
weit gekommen sein sollte, daß jeder von persönlichen Leidenschaften
oder Gehässigkeiten erfüllte Mensch namens der Partei die Bekämpfung
von Arbeitern oder deren Organisationen zum »Prinzip« erklären kann,
wenn eine Abwehr persönlicher Angriffe und Gehässigkeiten mit dem
Ausschluß aus der Partei geahndet und damit zur Parteisache gemacht
wird, dann verzweifeln wir an dem Glauben, in der sozialdemokratischen
Partei die Vertreterin unserer Interessen zu erblicken«. »Wir müßten
ja geradezu feige Hunde sein, wenn wir uns auf die Dauer eine solche
Behandlung gefallen ließen.« Es könnte hiernach kaum unerwartet kommen,
wenn der Buchdruckerverband demnächst sich in offnem Gegensatz zur
Sozialdemokratie setzen sollte. --

Die Entwickelung des Buchdruckerverbandes hinsichtlich seines äußeren
Umfanges und seiner inneren Wirksamkeit zeigt folgende Tabelle:

  ==================================================================
             |                | Unterstützung z. | Arbeitslosen-
      Jahr   | Mitgliederzahl | Aufrechterhalt.  | unterstützung
             |   im Jahres-   |   des Tarifs     |
             |     mittel     |       Mk.        |
  ===========+================+==================+==================
      1867   |      3192      |       --         |       --
      1868   |      5000      |      8751        |       --
      1869   |      6589      |      2529        |       --
      1870   |        ?       |      7952        |       --
      1871   |      6227      |      1042        |       --
      1872   |      7471      |     21946        |       --
      1873   |      7030      |    124746        |       --
      1874   |      7325      |     43090        |       --
      1875   |      7276      |     45082        |       --
      1876   |      6386      |      5617        |       --
      1877   |      5511      |     66711        |       --
      1878   |      5696      |      6963        |       --
      1879   |      5724      |      1038        |       --
      1880   |      6278      |      9590        |     16806
      1881   |      8762      |      1605        |     14156
      1882   |      9021      |      9035        |     24619
      1883   |     10116      |     22024        |     28532
      1884   |     10648      |     34252        |     34832
      1885   |     11423      |     18355        |     35763
      1886   |     12824      |     21874        |     56448
      1887   |     11856      |    266344        |    130861
      1888   |     11643      |     26282        |     76687
      1889   |     12792      |     17664        |     56512
      1890   |     15377      |     39514        |     56394
      1891   |     16921      |    835679[111]   |     51333
      1892   |     15188      |    218042[111]   |    235528[111]
      1893   |     15749      |      9143        |     92906
      1894   |     17334      |     16920        |    101562
      1895   |     19188      |     22782        |     97702
      1896   |     21437      |     74689        |    127342[113]
      1897   |     22854      |     63044        |    132779
      1898   |     24942[114] |     49154        |    141688

  =================================================================
             |     Reise-      |   Invaliden-   |  Krankenunter-
      Jahr   |  unterstützung  |  unterstützung |stützung einschl.
             |                 |                |    Sterbegeld
             |       Mk.       |       Mk.      |       Mk.
  ===========+=================+================+==================
      1867   |       --        |       --       |       --
      1868   |       --        |       --       |       --
      1869   |       --        |       --       |       --
      1870   |       --        |       --       |       --
      1871   |       --        |       --       |       --
      1872   |       --        |       --       |       --
      1873   |       --        |       --       |       --
      1874   |       --        |       --       |       --
      1875   |     28737       |       --       |       --
      1876   |    120250       |       --       |       --
      1877   |     44017       |       --       |       --
      1878   |     47871       |       --       |       --
      1879   |     62005       |       --       |       --
      1880   |     52500       |       102      |       --
      1881   |     64974       |       829      |     13351
      1882   |    114651       |      2314      |    147932
      1883   |    132191       |      8882      |    226947
      1884   |    125584       |     15404      |    239145
      1885   |    107081       |     22231      |    271813
      1886   |     92237       |     50670      |    320942
      1887   |    147418       |     75349      |    329396
      1888   |     83496       |     68954      |    305399
      1889   |     62421       |     78648      |    300377
      1890   |     86190       |     83661      |    347424
      1891   |     90482       |     97285      |    377574
      1892   |    121164       |    116330      |    455303[111]
      1893   |    100712       |    124232      |    316820[112]
      1894   |    114914       |    131123      |    318484
      1895   |    110843       |    127260      |    326447
      1896   |    138491[113]  |    129529      |    327918
      1897   |    137388       |    138942      |    365152
      1898   |    115177       |     67949      |    391336[115]

  [111] Die Höhe der Ziffern erklärt sich durch den großen Streik und die
        nach demselben verbliebenen Opfer.

  [112] Die auffällige Abnahme erklärt sich daraus, daß vom 1. Januar
        1893 ab das Krankengeld von 2 Mk. auf 1 Mk. 50 Pf. herabgesetzt
        wurde.

  [113] Die Erhöhung gegen das Jahr 1895 hat ihren Grund fast
        ausschließlich darin, daß nach den Beschlüssen der Breslauer
        Generalversammlung die Karenzzeit von 150 auf 100 Wochen
        herabgesetzt und die Reiseunterstützung um täglich 5 Pf. erhöht
        ist.

  [114] Die Mitgliederzahl am 31. Dezember 1898 betrug 26877.

  [115] In den hier aufgeführten Beträgen sind auch die Leistungen der in
        Liquidation befindlichen Zentralinvalidenkasse enthalten.

Um die Bedeutung der mitgeteilten Mitgliederzahlen zu würdigen, bedarf
es einer Vergleichung mit der Gesamtzahl der im Buchdruckgewerbe
beschäftigten Personen, da sich hieraus das Verhältnis der in dem
Verbande organisierten Gehülfen zu den übrigen und die Berechtigung des
Anspruches auf Vertretung der gesamten Gehülfenschaft ergiebt. Dies
ist dadurch erschwert, daß die bisherigen Berufszählungen von 1875,
1882 und 1895 zwar die Anzahl der Betriebe sowie der Geschäftsleiter
und der Hülfspersonen angeben, nicht aber die einzelnen Klassen der
letzteren ersehen lassen. Nach der Zählung vom 14. Juni 1895 waren in
Deutschland in 6303 Buchdruckereibetrieben 80942 Personen beschäftigt.
Davon waren Geschäftsleiter 6034, Verwaltungspersonal 4946, technisches
Aufsichtspersonal 1820, 43183 männliche und 10249 weibliche Gehülfen
und 14512 Lehrlinge. Die Ende 1897 vorhandenen 22854 Verbandsmitglieder
entsprechen mithin 53% aller Gehülfen[116].

  [116] = 0,84% aller Erwerbsthätigen.

Im Jahre 1887 hat die Buchdruckerberufsgenossenschaft eine Statistik
veranstaltet, nach der in 3863 versicherungspflichtigen Betrieben 58000
Hülfspersonen beschäftigt waren, doch beschränkt sich diese Zählung
auf den Umfang der Berufsgenossenschaft, der die Stein-, Metall- und
Farbdruckereien und alle die nicht unfallversicherungspflichtigen
Betriebe nicht angehören.

Von dem Herausgeber des $Klimsch$'schen Adreßbuches sind 1886 und
1890 ebenfalls Zählungen veranstaltet[117]. Diejenige von 1886 giebt
folgende Zahlen:

    I. Setzerei: 1480 Faktoren, 841 Korrektoren, 19872 Setzer,
       184 Setzerinnen, 7118 Lehrlinge.
   II. Buchdruckerei: 3645 Maschinenmeister, 1031 Schweizerdegen,
       667 Handpressendrucker,  1681 Druckerlehrlinge, 1518 Einleger,
       3454 Einlegerinnen.
  III. Lithographie: 3507 Lithographen, 1559 Lehrlinge.
   IV. Steindruckerei: 1429 Maschinenmeister, 5079 Handpressendrucker,
       2168 Lehrlinge, 680 Einleger, 1451 Einlegerinnen.
    V. 299 Präger, 4126 Comptoiristen, 370 Materialienverwalter.

Dieses Personal war beschäftigt in 3453 Buchdruckereien, 1295
Steindruckereien, 834 Buch- und Steindruckereien.

  [117] In der neuesten Ausgabe von 1895 erklärt der Herausgeber, für
        die Zukunft auf die statistischen Mitteilungen verzichten
        zu müssen, giebt aber an, daß zur Zeit in Deutschland 4859
        Buchdruckereien, 1242 Buch- und Steindruckereien, 1165
        Steindruckereien und 75 Licht- und Kupferdruckereien beständen.

Die Zählung von 1889 erstreckt sich auf 5300 Druckereien und giebt an:

1647 Faktoren, 1028 Korrektoren, 21922 Setzer, 4382 Drucker und
Maschinenmeister, 1056 Schweizerdegen, 10253 Setzerlehrlinge, 2519
Druckerlehrlinge.

Auch die Gehülfen haben Erhebungen veranstaltet. Die $erste$ aus dem
Jahre 1885 umfaßte nur 2408 Druckereien mit 2708 Prinzipalen (1618
gelernten und 1090 Nicht-Buchdruckern) und ergab 923 Faktoren, 485
Korrektoren, 13929 Setzer, 2916 Drucker und Maschinenmeister, 570
Gießer und 6699 Lehrlinge. Die $zweite$ vom 15. Oktober 1894 umfaßte
4152 Druckereien und ergab 1309 Faktoren, 759 Korrektoren, 21922
Setzer, 4382 Drucker und Maschinenmeister, 1056 Schweizerdegen, 548
Stereotypeure, mithin insgesamt 30022 Hülfspersonen, von denen 14517
dem Verbande angehörten, während 14464 demselben fern standen. Diesen
Gehülfen standen 10253 Setzerlehrlinge und 2519 Druckerlehrlinge
gegenüber. Die neueste Zählung vom Dezember 1898 erstreckte sich auf
3826 Druckereien und ergab: 1589 Faktoren, 902 Korrektoren, 26481
Setzer, 5393 Drucker, 1060 Schweizerdegen, 277 Stereotypeure und 168
Maschinensetzer. Von der Gesamtziffer zu 35870 waren 21217 Mitglieder
des Verbandes, während 14653 ihm nicht angehörten. Außerdem gab es 8189
Setzerlehrlinge und 2371 Druckerlehrlinge.

Obgleich der große Streik die Mittel des Verbandes sehr geschwächt
hatte, so daß der Vermögensbestand der Allgemeinen Kasse, der am 31.
März 1891 412411,92 Mk. betragen hatte, am 31. März 1892 auf 3025,25
Mk. gesunken war, ist derselbe doch rasch wieder gestiegen, indem
er betrug: am 31. März 1893 20769,35 Mk., am 31. März 1894 56567,53
Mk., am 31. März 1895 578197,13 Mk., am 31. März 1896 931082,18 Mk.,
am 31. März 1897 1204141,28 Mk., am 31. März 1898 1594201,26 Mk. und
am 31. März 1899 2106822,89 Mk. Allerdings sind die drei zuletzt
genannten Zahlen mit den früheren nicht unmittelbar vergleichbar; wie
erwähnt, sind die beiden früher selbständigen Kassen, die Verbands-,
Kranken- und Begräbniskasse und die Zentralinvalidenkasse 1892 und 1893
aufgelöst; dabei ist das Vermögen der Ersteren, wie oben hervorgehoben,
infolge Verzichts der Berechtigten im Betrage von 276923,51 Mk. ohne
Gegenleistung auf die Verbandskasse übergegangen. Die Invalidenkasse
wird freilich zunächst noch fortgeführt, aber nur zu dem Zwecke, die
bestehenden Verpflichtungen abzuwickeln. Der Vermögensbestand derselben
betrug am 31. März 1896 947835,75 Mk., am 31. März 1897 883423,94 Mk.,
am 31. März 1898 825383,27 Mk. und am 31. März 1899 769365,16 Mk. Die
Gesamtausgabe hatte im Jahre 1895/6 111573,35 Mk., im Jahre 1896/7
97978,01 Mk., im Jahre 1897/8 88742,81 Mk. und 1898/99 82660,60 Mk.
betragen. Die Gesamtzahl der Invaliden war Ende Dezember 1895 auf
262, Ende Dezember 1896 auf 239, Ende Dezember 1897 auf 220 und Ende
Dezember 1898 auf 199 herabgegangen. Seit Auflösung der Invalidenkasse
fließen die Invaliditätsbeiträge in die Verbandskasse.

Schon die Stuttgarter Generalversammlung 1894 hatte den Vorstand
beauftragt, ein $graphisches Kartell$ d. h. eine Verbindung der
Buchdrucker mit den Lithographen, Steindruckern, Buchbindern u. s. w.
herbeizuführen. Die Verhandlungen hatten zunächst Schwierigkeiten
darin gefunden, daß die übrigen Berufe die Zahlung eines Beitrages zu
einer Reservekasse beanstandeten. Am 9. Mai 1896 wurde jedoch von den
betreffenden Bevollmächtigten die Bildung eines Kartells beschlossen.
Zur Bestreitung größerer Kämpfe sollte jedes Mitglied der beteiligten
Organisationen vierteljährlich 30 Pf. in den Reservefonds einzahlen.
Die Verwaltung desselben sollte gemeinsam durch Bevollmächtigte der
einzelnen Berufe besorgt, Unterstützungen aber erst bezahlt werden,
wenn der Fonds auf 30000 Mk. angewachsen ist; die Höhe derselben
wird von der Verwaltung in Verbindung mit den Verbandsvorständen
bestimmt. Bei Streiks einzelner Berufe in einzelnen Anstalten haben
die kartellierten Berufsgenossen, die in derselben Anstalt beschäftigt
sind, nach erfolgter Zustimmung ihrer Verbandsvorstände ebenfalls die
Arbeit niederzulegen, sobald damit voraussichtlich ein Erfolg erzielt
wird. Trotz dieses Beschlusses ist aber das Kartell nicht zustande
gekommen und auch keine Aussicht eines besseren Erfolges für die
Zukunft vorhanden. Der Grund liegt teils darin, daß die Lithographen
und Steindrucker nicht imstande sind, die erforderlichen Beiträge
aufzubringen, teils darin, daß insbesondere die Buchbinder sich der
Auffassung der Buchdrucker, die dem Kartell lediglich praktische
Aufgaben zuweisen wollten, widersetzen.

                   *       *       *       *       *

Die Streitigkeiten, welche zum Ausbruche des Streiks von 1891 führten,
gaben zugleich Anlaß zur Gründung einer zweiten Gehülfenorganisation,
die der Erwähnung bedarf, nämlich des »$Gutenbergbundes$«[118]. Schon
längere Zeit hatte unter den nicht zum Verbande gehörigen Gehülfen
eine »Freie Vereinigung« bestanden; ebenso gab es eine Reihe von
örtlichen Unterstützungskassen. Die Einleitung des Streiks hatte zur
Folge, daß auch eine Anzahl Mitglieder des Verbandes, die den Streik
mißbilligten, austraten. Diese Nichtverbändler hatten nun einen Kampf
nach zwei Seiten zu führen, nämlich einerseits gegen die schlecht
zahlenden Prinzipale, andererseits gegen den Verband, von welchem gegen
sie die schärfsten Angriffe gerichtet wurden. Das Bedürfnis, diesen
doppelten Kampf mit Erfolg zu führen, hatte bereits die Schaffung eines
besonderen Blattes für Nichtverbändler, des »$Typograph$« in Stuttgart,
zur Folge gehabt, und ebenso führte er im Herbst 1892 zur Gründung
des »$Berliner Buchdruckervereins$«. Aber die Verhältnisse drängten
dazu, eine feste Organisation für ganz Deutschland ins Leben zu rufen,
und so trat am 3. September 1893 in Erfurt eine Anzahl Gehülfen zu
dem »$Gutenbergbunde$« zusammen, dessen Statuten mit dem 1. April
1894 in Kraft traten. Die Schwierigkeiten, die aus dem Verhältnisse
zu der früheren »Freien Vereinigung« sowie daraus erwuchsen, daß die
bestehenden örtlichen Unterstützungskassen nicht geneigt waren, sich
zu Gunsten des Bundes aufzulösen, hatten zur Folge, daß derselbe eine
eigentliche Wirksamkeit erst seit dem 1. April 1895 entfalten konnte.

  [118] Das verwandte Material verdanke ich privaten Mitteilungen;
        meine an den Vorstand des Bundes gerichtete Bitte um Auskunft ist
        unbeantwortet geblieben.

Die Statuten in der durch die Generalversammlung von 29./31. August
1897 festgesetzten Form bezeichnen die Aufgabe des Bundes in folgender
Weise:

»Der Gutenbergbund bezweckt den Zusammenschluß derjenigen Buchdrucker
Deutschlands, welche dem »Verbande Deutscher Buchdrucker« oder der
»Gewerkschaft Deutscher Buchdrucker und Schriftgießer« $nicht$
angehören.

Dieser Zweck wird erstrebt durch:

  a) Gewährung von Unterstützung an arbeitslose und erwerbsunfähige
    (kranke) Mitglieder;

  b) Gewährung von Unterstützung an dauernd erwerbsunfähige (invalide)
     Mitglieder;

  c) Gewährung von Umzugskosten;

  d) Vertretung der gemeinsamen materiellen und Berufsinteressen;

  e) Vermittelung von Arbeitsgelegenheit durch Errichtung von
     Arbeitsnachweisen;

  f) Herausgabe eines Organs: »Der Typograph«;

  g) Pflege der Kollegialität.

Die Kassen des Bundes stehen Lohnkämpfen gegenüber auf völlig
neutralem Boden; es darf die Bezugsberechtigung der Mitglieder von der
Beteiligung oder Nichtbeteiligung an solchen nicht abhängig gemacht
werden.

Der Abschluß der Gegenseitigkeit mit außerdeutschen Vereinen gleicher
Richtung wird angestrebt und werden dementsprechende Abschlüsse durch
den Hauptvorstand bezw. durch die Generalversammlung vollzogen.«

Der Beitritt zu dem Verbande oder der Gewerkschaft hat das Ausscheiden
aus dem Bunde zur Folge. Der Bund gewährt Unterstützungen an
Arbeitslose auf der Reise und am Orte, bei Krankheit (seit 1898) und
Invalidität (seit 1895), sowie einen Zuschuß zu den Umzugskosten,
jedoch haben die Mitglieder kein klagbares Recht auf dieselben, sie
werden vielmehr nach dem jeweiligen Vermögen des Bundes festgesetzt.
Nur für die Invalidenunterstützung wird ein besonderes Entgelt von
wöchentlich 20 Pf. erhoben, die übrigen Unterstützungen werden durch
den Bundesbeitrag gedeckt, der 1894 und 1895 25 Pf., 1896 und 1897 55
Pf. betrug und seit 1898 auf 65 Pf. erhöht ist. Der Sitz des Bundes ist
Berlin; das Organ desselben ist der »Typograph«, der den Mitgliedern
unentgeltlich geliefert wird.

Die bisherige Entwickelung des Bundes ergiebt sich aus folgender
Tabelle.

Es ergaben sich am Schlusse des

  ======================================================================
          |           |          |Einnahmen |Geleistete Unterstützungen
          |           |          |   aus    |          +----------------
   Jahres |Ortsvereine|Mitglieder|Beiträgen |          |Vermögensbestand
          |           |          |    Mk.   |    Mk.   |      Mk.
  ========+===========+==========+==========+==========+================
    1894  |     27    |   1200   |   9222   |    --    |     7400
    1895  |     34    |   1420   |  15176   |   2314   |    17495
    1896  |     40    |   1570   |  36899   |  14033   |    29919
    1897  |     57    |   1925   |  46283   |  24109   |    40909
    1898  |     69    |   2800   |  64000   |  28000   |    63000

Der seitens des Verbandes erhobene Vorwurf, der Bund stehe im Solde
der Prinzipale und seine Mitglieder gäben sich zu Streikbrechern her,
wird von ihm mit Entrüstung zurückgewiesen mit der Behauptung, daß auch
seine Arbeitsnachweise Arbeit nur in tariftreuen Geschäften vermitteln
und daß der Bund das Interesse der Gehülfen nicht minder wirksam
wahre als der Verband, daß er vielmehr lediglich dem Terrorismus
des letzteren entgegentreten und die freie Selbstbestimmung der
Gehülfen bei etwaigen vom Verbande beschlossenen Streiks wahren wolle.
Deshalb dürfe kein Mitglied wegen Teilnahme oder Nichtteilnahme an
Lohnbewegungen aus dem Bunde und von der Beteiligung an dessen Kassen
ausgeschlossen werden.

Es ist bei den widersprechenden gegenseitigen Darstellungen schwer, in
dem zwischen Verband und Bund geführten verbitterten und gehässigen
Streite ein unbefangenes Urteil zu gewinnen. Daß seitens des Verbandes
ein starker Druck zum Eintritte auf die Gehülfen ausgeübt wird, ist
nicht zu bezweifeln, und ebenso wird vom Standpunkte der persönlichen
Freiheit aus das an die Mitglieder gestellte Verlangen, sich einem
Beschlusse des Verbandes wegen Einleitung eines Streiks auch da zu
fügen, wo sie ihn für unberechtigt halten, verwerflich erscheinen. Aber
es ist zu bedenken, daß Ziele, die einer größeren Gruppe gemeinsam
sind, sich einfach nicht anders erreichen lassen, als wenn eine
solche Gruppe sich zu einer straffen Organisation zusammenschließt
und der Einzelne sich den Beschlüssen der Mehrheit unterordnet.
Insofern liegt auch dem heute so viel angeschuldigten »Terrorismus«
im wirtschaftlichen Kampfe, mag er auf Seiten der Arbeiter oder der
Unternehmer geübt werden, eine gewisse geschichtliche Notwendigkeit und
ein soziales Recht zu Grunde, das allerdings mit unserem gesetzlich
anerkannten Rechte in Widerspruch steht, aber wesentlich deshalb,
weil dieses auf dem Boden der die letzten 100 Jahre beherrschenden
individualistischen Anschauung erwachsen ist. Die letztere steht zur
Zeit im Begriffe, durch eine andere, die soziale, abgelöst zu werden,
und von dieser aus betrachtet, muß Manches als Recht erscheinen, was
wir bisher gewohnt waren, als Unrecht zu betrachten.


                       5. Die Bergarbeiter[119].

Die Bergarbeiter haben sich von jeher durch eine gewisse konservative
Anschauung von den meisten Gruppen der Industriearbeiter
unterschieden, wobei die durch ihren Beruf geförderte Neigung zu
ernster Lebensauffassung und religiöser Stimmung wesentlich ins
Gewicht fielen; ist es doch meist üblich, daß der Bergmann vor
seiner Einfahrt in den Schacht ein kurzes Gebet spricht. In vielen
Gegenden sind die Bergleute auch regelmäßig im Besitze eines eigenen
Hauses. Die mit dem Berufe verknüpften Gefahren haben früh zu
der Ausbildung von Unterstützungskassen geführt, die meist unter
der Aufsicht der Behörden stehen, an denen aber den Arbeitern
(Knappen) ein wesentliches Mitbestimmungsrecht eingeräumt ist.
Dieses sog. $Knappschaftswesen$[120] ist der erste Ansatz zu einer
Organisation gewesen. In neuerer Zeit haben sich aber daneben noch
$Bergarbeitervereine$ gebildet, in denen begreiflicherweise die
verschiedenen Richtungen einander den Vorrang abzugewinnen suchen.

  [119] Außer den im Vorworte bezeichneten allgemeinen Quellen und den
        an den einzelnen Stellen erwähnten besonderen Nachrichten habe
        ich die beiden Broschüren von $Oldenberg$ und von $Natorp$: Der
        Ausstand der Bergarbeiter 1889 zu Grunde gelegt.

  [120] Die Gesamtzahl der Knappschaftsvereine in Deutschland betrug
        Ende 1894 139 mit 477186 Mitgliedern, einer Jahreseinnahme
        von 36219972 Mk., einer Ausgabe von 31990215 Mk. und einem
        Vermögen von 76820206 Mk. Diese Vereine können, da sich ihre
        Zwecke wesentlich auf Unterstützungen beschränken, zu den
        gewerkschaftlichen Bildungen nicht gerechnet werden.

Die älteste Organisation dieser Art bestand im $Königreich Sachsen$,
wo schon 1868 die »Zwickauer Gruben- und Tagearbeitergenossenschaft«
3000 Mitglieder zählte, die sich 1870 auf 6000 vermehrt hatten. Nachdem
die Genossenschaft unter dem Einflusse des deutsch-französischen
Krieges sich aufgelöst hatte, bildete sich im Mai 1876 der »Sächsische
Berg- und Hüttenarbeiterverband,« der am 10. September 1876 seine
erste Generalversammlung abhielt und am 9. Oktober 1877 die Rechte
der juristischen Persönlichkeit erlangte. Die Mitgliederzahl betrug
1879 1502, 1880 1331, 1885 3332, 1886 3669, 1888 4224, 1889 5661,
1890 6976, 1891 7226, 1892 7731, 1893 8013, 1894 9225. Der Verband
besaß, neben der Verbandskasse eine Beerdigungskasse und ein
eigenes Organ unter dem Titel »Glück auf«. Aber nachdem derselbe
sich der Gewerkschaftskommission angeschlossen hatte und angeblich
sozialdemokratische Bestrebungen in ihm hervorgetreten waren, wurde
er auf Veranlassung der sächsischen Regierung durch Beschluß des
Amtsgerichts Zwickau vom 2. Februar 1895 auf Grund des sächsischen
Vereinsgesetzes aufgelöst.

In $Schlesien$ hatte 1868 $Max Hirsch$ eine erfolgreiche Agitation
entfaltet, aber nach dem unglücklichen Waldenburger Streik lösten
sich die Vereine fast sämtlich auf. In den 1880er Jahren entstand im
Waldenburger Revier unter den Bergarbeitern eine Bewegung, die den
Zweck hatte, durch öffentliche Versammlungen auf eine Verbesserung
des Knappschaftswesens hinzuwirken. Bald zog dieselbe aber auch die
Lohnverhältnisse, die Behandlung der Arbeiter und andere Punkte in
ihren Bereich, und da in den mehrfach begründeten Knappenvereinen bald
sozialdemokratischer Einfluß sich geltend machte, so suchte man von
anderer Seite ein Gegengewicht zu schaffen. So bildete sich zuerst im
Mai 1891 in Hermsdorf ein »$Reichstreuer Bergarbeiterverein$«, der nach
seinem Statute den Zweck verfolgt, »die Kameradschaftlichkeit unter
seinen Mitgliedern zu erwecken und zu pflegen, auf der Grundlage der
bestehenden gesetzlichen Ordnung die Berufsinteressen der Mitglieder in
friedlichem Einverständnis mit den Arbeitgebern und deren Beamten zu
fördern und durch Vorträge über Gegenstände, welche den Interessenkreis
der Mitglieder berühren, belehrend zu wirken«. »Insofern es sich um
die Förderung christlicher Bildung und Sitte, sowie um Kundgebungen
politischen Sinnes handelt, dürfen auch ausnahmsweise Religion und
Politik in die Vorträge hineingezogen werden, dagegen sind Debatten
über Religion und Politik ausgeschlossen.«

Dem Beispiel von Hermsdorf folgten andere Orte, und so entstanden
reichstreue Bergarbeitervereine in Altwasser, Charlottenbrunn,
Dittersbach, Fellhammer, Waldenburg und Weißstein. Diese Vereine
hielten untereinander rege Fühlung und im Oktober 1896 wurde ein
»$Verband der reichstreuen Bergarbeitervereine im Bezirke des
niederschlesischen Bergreviers$« begründet, der seinen Sitz in
Waldenburg hat und den Beitritt allen Vereinen freistellt, die den
oben bezeichneten Zweck verfolgen; ergiebt sich, daß ein Verein von
diesen Grundsätzen abweicht, so kann er durch den Verbandsvorstand
ausgeschlossen werden. Dem Verbande ist außer den genannten Vereinen
auch der auf ähnlicher Grundlage beruhende ältere Knappenverein in
Rothenbach beigetreten. Dem Vorstande steht ein Ehrenbeirat zur
Seite, dessen Mitglieder von den Einzelvereinen aus den Reihen der
Werksbesitzer, der höheren Beamten, der Vorsteher von Kriegervereinen
und anderer Gönner der Sache gewählt werden. Die Vereine erhalten von
den Werksverwaltungen Zuwendungen, mit deren Hülfe sie humanitäre
Bestrebungen, z. B. Weihnachtsbescheerungen veranstalten. Die
Mitgliederzahl des Verbandes betrug[121] am 8. Septbr. 1898 1138.

  [121] Nach einer Mitteilung des Herrn Generaldirektor Dr. Ritter in
        Waldenburg, dem ich die vorstehenden Angaben verdanke.

Im $Saargebiete$ bestand bis 1889 keine eigentliche Organisation.
Der große rheinisch-westfälische Streik von 1889 zog auch die
Saarbergleute, von denen sich ihm 13000 anschlossen, in seinen
Stromkreis, und nach dessen Beendigung versuchte man die einmal
angeregte Bewegung in einer festen Verbindung der Arbeiter
festzuhalten. Diese war der $Rechtsschutzverein$, der im November 1889
ins Leben gerufen wurde, damals 24000 Mitglieder zählte und unter
dem Namen »Schlägel und Eisen« ein eigenes Organ besaß. Der Verein
stand anfangs durchaus unter geistlichem Einflusse, aber bald begann
auch die Sozialdemokratie Boden zu fassen, und der Streit zwischen
beiden Richtungen zog sich lange hin, bis Mitte 1892 der Sieg der
sozialdemokratischen Elemente endgültig entschieden war. Anfangs
verfügte der Verein über erhebliche Mittel und erbaute sogar mit
diesen einen eigenen Versammlungssaal in Bildstock, aber vielleicht
war gerade dies ein Fehler und ein Grund für den späteren Mißerfolg,
da es die Mittel zu stark erschöpfte. Nachdem man nämlich zu Gunsten
der in der Versammlung vom 4. Mai 1890 in Völklingen gefaßten
Beschlüsse, unter denen neben einer Lohnerhöhung der wichtigste Punkt
die Achtstundenschicht war, eine umfassende Agitation eingeleitet
hatte, kam es endlich am 29. Dezember 1892 zum Streik, wobei die
Handhabung der Wahlen zu den Arbeiterausschüssen, die Maßregelung von
Arbeiterführern, die Häufung der Feierschichten und die Kürzung der
Gedinge die Hauptrolle spielten. Am 2. Januar 1893 hatten von den 30000
Bergarbeitern des Saargebietes etwa 5/6 die Arbeit niedergelegt, aber
eine Aussicht auf Erfolg war in Ermangelung ausreichender Mittel von
Anfang an ausgeschlossen, und schon nach kurzer Zeit war der Streik
verloren. Die Folge war, daß überall nicht allein seitens der Behörden,
sondern auch seitens der Kriegervereine, evangelischen Arbeitervereine
u. s. w. gegen den Verein vorgegangen wurde, und, nachdem schon seit
dem Streik keine Beiträge mehr gezahlt waren, mußte er sich im Juli
1893 auflösen.

Der größte und wichtigste Bezirk des Kohlenbergbaues in Deutschland ist
$Rheinland-Westfalen$ und insbesondere das $Ruhrgebiet$. Hier bestehen
auch in erster Linie die im Eingange erwähnten Verhältnisse, und so
hatten sich die Knappenvereine zunächst unter Führung der Geistlichen
beider Bekenntnisse entwickelt. Allerdings gab es neben katholischen
und evangelischen auch gemischte Vereine, in denen an Stelle des
religiösen Elementes mehr die Förderung der Berufsinteressen in den
Vordergrund trat; doch abgesehen von einem freilich umfaßenden oder
kurzlebigen Verbande, der 1878 von sozialdemokratischer Seite ins Leben
gerufen war, hatte sich eine eigentlich gewerkschaftliche Bewegung
bis zum Jahre 1886 nicht entwickelt. Damals gründete der Redakteur
der »Westdeutschen Volkszeitung«, der jetzige Reichtagsabgeordnete
Fußangel in Bochum den »Rechtsschutzverein«, der aber bald an Einfluß
verlor und 1888 nur noch 4000 Mitglieder zählte.

Eine völlige Verschiebung der Verhältnisse brachte der große Streik
vom Jahre 1889. Derselbe ist durchaus den Kreisen der Bergarbeiter
selbst entsprungen, Einflüsse politischer Parteien sind dabei nicht
nachzuweisen. Schon seit Anfang April bestand ein westfälisches Komitee
zur Vertretung gewisser Forderungen der Bergarbeiter, unter denen
neben einer Lohnerhöhung von 15 bis 25% die wichtigste die war, daß in
die achtstündige Schicht die Zeit der Ein- und Ausfahrt eingerechnet
werden sollte. Obgleich man anfangs eine Arbeitseinstellung nicht
plante, vielmehr auf den 2. Juni eine allgemeine Delegiertenversammlung
einberufen hatte, in der die erforderlichen Maßnahmen beraten werden
sollten, brach doch infolge der Ungeduld der jüngeren Elemente schon
in den ersten Tagen des Mai an verschiedenen Orten, insbesondere in
Gelsenkirchen, der Streik aus und riß dann die Masse auch der älteren
Arbeiter mit, so daß am 8. Mai 40000, am 10. Mai 70000 und am 14. Mai
100000 Bergleute die Arbeit, und zwar ohne Kündigung, niedergelegt
hatten. Nachdem die in einer Versammlung in Essen am 12. Mai gewählten
sog. Kaiserdelegierten Schröder, Bunte und Siegel am 14. Mai vom
Kaiser empfangen und unter Zusicherung arbeiterfreundlicher Reformen
aufgefordert waren, die Arbeit wieder aufzunehmen, führten die mit dem
Vorstande des bergbaulichen Vereins eröffneten Verhandlungen am 19. Mai
zu einem Abkommen, auf Grund dessen die große Mehrzahl der Streikenden
zur Arbeit zurückkehrte. Einem Wiederausbruche des Streiks, der infolge
der mißverständlichen Fassung des Abkommens vom 27. Mai drohte, wurde
durch Verhaftung des Streikkomitees vorgebeugt, und so war am Ende des
Monats die Arbeit überall wieder aufgenommen.

So wenig bei der Einleitung des Streiks ein Einfluß der
Sozialdemokratie festzustellen ist, so hatte doch während dessen Dauer
dieselben erheblich an Boden gewonnen, und vor allem wußte sie sich den
Erfolg zu sichern, indem sie den »$Verband zur Wahrung und Förderung
der bergmännischen Interessen im Rheinland und Westfalen$« ins Leben
rief, der freilich keinen ausgesprochenen politischen Karakter trug,
in dem aber von Anfang an der sozialdemokratische Einfluß überwog. Der
Verband war sogar bestrebt, sich über ganz Deutschland auszudehnen
und berief deshalb den $ersten deutschen Bergarbeitertag$, der Mitte
September 1890 in $Halle$ a. S. tagte. In der That gelang es dort,
einen »$Verband deutscher Bergleute$« ins Leben zu rufen, der 1892
beschloß, auch $Hüttenarbeiter$ aufzunehmen und dementsprechend seinen
Namen änderte und in der »Berg- und Hüttenarbeiterzeitung« sich ein
eigenes Organ schuf; aber obgleich in dem »Glück auf« vom 4. Januar
1891 die Mitgliederzahl für das Königreich Sachsen auf 4000 angegeben
wird und auch in Oberschlesien ein Zweigverein ins Leben gerufen
wurde, so blieb doch die Bedeutung des Verbandes im wesentlichen auf
Rheinland-Westfalen beschränkt. Von Anfang an war derselbe natürlich
für die Bergwerksbesitzer der Gegenstand der schärfsten Angriffe, und
in der That war die bei der Gründung vorhandene Mitgliederzahl von
58000 bald wesentlich vermindert.

Bald nach dem Streik war auch katholischerseits der Versuch gemacht,
die vorhandene Erregung auszunutzen, und im Mai 1890 wurde der
»$Rheinisch-westfälische Bergarbeiterverein Glück auf$« begründet, der
aber nicht zu irgendwelcher Bedeutung zu gelangen vermochte und sich
bald mit dem »Rechtsschutzverein« verschmolz.

Der Erfolg des ersten Streiks in Verbindung mit der Fortdauer vieler
Beschwerdepunkte bewirkte, daß unter den Bergleuten die Neigung Boden
fand, eine neue Kraftprobe zu unternehmen, und so brachen denn im
Winter 1890/91 in verschiedenen Orten Unruhen aus. Auf einem am 15.
Februar 1891 in Bochum abgehaltenen Delegiertentage, auf dem sowohl die
sozialdemokratischen wie die katholischen Elemente vertreten waren,
wurde ein aus beiden Richtungen zusammengesetzter Ausschuß gewählt,
um bestimmt formulierte 5 Forderungen, insbesondere Lohnerhöhung und
Achtstundenschicht einschließlich Ein- und Ausfahrt durchzuführen.
Wie das erste Mal, so brach auch jetzt der Streik aus, ohne daß ein
entsprechender Beschluß gefaßt wäre, aber nicht allein erreichte er
nicht den früheren Umfang, indem die genau zu verfolgende Zahl der
Streikenden niemals über 18122 stieg, sondern er hatte auch keinerlei
Erfolg und mußte, nachdem er vom 16. April bis 5. Mai gedauert hatte,
wieder aufgehoben werden.

Die Schuld an dem Mißerfolge suchten die beiden Richtungen sich
gegenseitig zuzuschieben, thatsächlich hatte der sozialdemokratische
»alte Verband«, wie er meist genannt wird, den Nutzen davon, denn
seine Mitgliederzahl stieg erheblich über ihre frühere Höhe und wird
am 19. April auf 100000 angegeben. Aber der Aufschwung war von kurzer
Dauer, und bald machte sich ein starker Rückgang geltend. Dazu trug
bei einerseits ein völlig mißglückter Sympathiestreik zu Gunsten der
streikenden Saarbergleute, der am 8. Januar 1893 ausbrach und an
dem sich 11000 Mitglieder beteiligten, und andererseits der Verlust
des größten Teils des Verbandsvermögens in Höhe von 16000 Mk., die
in dem Konkurse eines gegründeten bergmännischen Konsumvereins
verloren gingen. Auf der am 25. August 1895 in Bochum abgehaltenen
5. Generalversammlung wurde die Zahl der Mitglieder auf 11000
angegeben, bei einer Einnahme für das Jahr vom 1. Juli 1894/5 zu 11796
Mk. und einer Ausgabe von 14765 Mk., mithin einem Fehlbetrage von
2968 Mk. und einem Vermögensbestande von 3777 Mk. Auf dem Berliner
Gewerkschaftskongresse wurden nur noch 9500 Mitglieder gezählt, in der
Statistik der Generalkommission für 1895 nur 8000 und von gegnerischer
Seite wurde auch diese Zahl als erheblich zu hoch bezeichnet. Auf der
8. Generalversammlung in Helmstedt am 18. April 1897 wurde ohne nähere
Ziffernangabe erwähnt, daß die Zahl der Mitglieder erheblich gestiegen
sei; die Jahreseinnahme wurde auf 15704 Mk., die Ausgabe auf 13304
Mk., der Kassenbestand auf 7685 Mk. angegeben. Die letzte Statistik
der Generalkommission Vom 1. August 1898 verzeichnet 18000 Mitglieder,
48847 Mk. 70 Pf. Jahreseinnahme, 29923 Mk. 3 Pf. Jahresausgabe
und 15554 Mk. 35 Pf. Kassenbestand[122]. Der Verband hat sich der
Generalkommission angeschlossen. Der Vorsitzende ist der Bergmann H.
$Möller$ in Bochum, Redakteur des Verbandsorganes ist $Hué$ in Essen.

  [122] $Oldenberg$ im Handw. der Staatsw. I. Erg.-Bd. S. 385 giebt
        folgende Zahlen:

     Frühjahr  1889  162 Vereine mit 16902 Mitgl. und  5278 Mk. Vermögen
         "     1890  200    "     "  50000   "
     Ende      1890                  58000   "
     Frühjahr  1891  187    "     "  33983   "     "  27681  "      "
     Ende      1891  291    "     "  45000   "     "   5517  "      "
     Frühjahr  1892  287    "     "  58778   "     "  28040  "      "
     März      1892  222    "     "  50000   "     "  28000  "      "
     Ende      1892  167    "     "  15000   "     "    955  "      "
     Frühjahr  1893  184    "     "  16906   "
     Ende      1893  171    "     "  11174   "     "   1113  "      "
     Frühjahr  1894  169    "     "  14208   "     "  21428  "      "
     31. Juli  1895                  11000   "     "   3778  "      "

$Hué$, der Redakteur der »Berg- und Hüttenarbeiterzeitung« behauptet
in Nr. 4 des »Correspondenzblattes« vom 24. Januar 1898, daß
15000 Mitglieder ihre Beiträge gezahlt hätten und berechnet unter
Berücksichtigung der Säumigen die Gesamtzahl auf 18-19000.

In den letzten Jahren ist unter den Bergarbeitern eine neue Art der
Organisation entstanden. War bis dahin das religiöse Element der
Grund eines scharfen Gegensatzes unter den nicht sozialdemokratisch
beeinflußten Bergleuten, so hat man jetzt den Versuch unternommen,
die beiden Bekenntnisse zu gemeinsamem Vorgehen zu vereinigen,
indem man dabei im Anfange besonders den Gegensatz gegen die
Sozialdemokratie betonte. Als nämlich der 1894 abgehaltene
internationale Bergarbeiterkongreß in Berlin aus dem Ruhrgebiete von
6 sozialdemokratischen Abgeordneten beschickt wurde, die sich als
Vertreter der dortigen Bergarbeiter ausgaben, protestirte eine am 3.
Mai 1894 in Essen abgehaltene Delegiertenversammlung der christlichen
Knappen- und Arbeitervereine des Kreises Essen hiergegen und erklärte
gleichzeitig, daß die Aufgabe der christlichen Vereine darin bestehe,
gleichfalls die wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder zu
wahren. Eine niedergesetzte Kommission berief dann auf den 26. August
1894 nach der Rotenburg bei Essen eine von 424 Abgeordneten als
Vertretern von 182 Vereinen besuchte Delegiertenversammlung, auf der
eine Resolution gefaßt wurde, welche die gewerkschaftliche Organisation
der christlichen Bergarbeiter des niederrheinisch-westfälischen
Kohlenreviers für erforderlich erklärte und ein vorläufiges
Statut annahm. In der am 28. Oktober 1894 in Essen abgehaltenen
konstituierenden Versammlung wurde dann der $Gewerkverein christlicher
Bergarbeiter für den Oberbergamtsbezirk Dortmund$ endgültig
begründet.[123]

  [123] Die folgende Darstellung beruht auf dem »Bergknappen« und dem mir
        außerdem von dem Vorsitzenden Brust zur Verfügung gestellten
        Material.

In der Versammlung war auch die Bergbehörde und die
Knappschaftsdirektion vertreten, ohne sich jedoch an den Verhandlungen
zu beteiligen. Ein in der Versammlung vom 26. August 1894 an den
Kaiser gerichtetes Huldigungstelegramm war freundlich beantwortet. Der
Hauptgrund der Unzufriedenheit der Bergleute lag in ihrer ungenügenden
Beteiligung an der Verwaltung der durch ihre Beiträge unterstützten
Knappschaftskassen. Nach einer gehaltenen Umfrage hatten von 88 Zechen
des Oberbergamtsbezirkes Dortmund nur 26 entsprechende Bestimmungen;
auf 34 Zechen geschah die Verwaltung und die Verteilung der Gelder ganz
nach dem Ermessen der Grubenverwaltungen. Das Statut des neugegründeten
Gewerkvereins betont deshalb diese Forderung, stellt aber neben sie
noch einige andere Punkte. Als allgemeiner Zweck wird bezeichnet
»die Hebung der moralischen und sozialen Lage der Bergarbeiter auf
christlicher und gesetzlicher Grundlage und Anbahnung und Erhaltung
einer friedlichen Uebereinkunft zwischen Arbeitgebern und Arbeitern«.
Insbesondere wird erstrebt: »1. Die Herbeiführung eines gerechten
Lohnes, welcher dem Werte der geleisteten Arbeit und der durch diese
Arbeit bedingten Lebenshaltung entspricht, 2. die Einschränkung der
Schichtdauer, soweit solche zum Schutze von Gesundheit, Leben und
Familie geboten ist, 3. ein Mitbestimmungsrecht über die Verwendung
der in die Zechenunterstützungskassen fließenden Beiträge, 4. eine
Vermehrung der Kontrollorgane zur Ueberwachung der Durchführung der
bergpolizeilichen Vorschriften unter Hinzuziehung praktisch erfahrener
Bergleute, 5. eine zeitgemäße Reform des Knappschaftswesens«.

Als Mittel zur Erreichung dieser Zwecke sind bezeichnet »Verhandlungen
zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Lohnfragen und bei
berechtigten Wünschen und Beschwerden, Eingaben und Petitionen an die
Werkverwaltungen, Bergbehörden, Regierung, Parlamente, belehrende und
bildende Vorträge auf dem Gebiete der Berggesetzgebung, des Bergbaues
und der Bestrebungen der Bergarbeiter in anderen Revieren und Ländern«.

Der Verein steht treu zu Kaiser und Reich und schließt im übrigen
die Erörterung konfessioneller und politischer Parteiangelegenheiten
aus. Durch den Eintritt bekennt sich jedes Mitglied als Gegner der
sozialdemokratischen Grundsätze und Bestrebungen.

Jeder Bezirk wählt auf je 100 Mitglieder ein Ausschußmitglied; die
Gesamtheit der letzteren bildet die Generalversammlung und wählt den
Zentralvorstand, der aus 16 Mitgliedern besteht, und zwar je 8 aus
den beiden Konfessionen. Daneben besteht ein Ehrenrat, dem außer
Bergarbeitern auch Geistliche beider Bekenntnisse als Ehrenmitglieder
angehören. Im Vorstande wie im Ehrenrate findet Parität der
Bekenntnisse statt. Neben einem Eintrittsgelde von 50 Pf. wird ein
vierteljährlicher Beitrag von 25 Pf. bezahlt. Diejenigen Mitglieder,
die wegen ihres Eintretens für die Interessen des Gewerkvereins ohne
sonstigen Grund von der Zechenverwaltung entlassen werden, haben
Anspruch auf Unterstützung aus der Vereinskasse, über deren Höhe der
Vorstand nach den Mitteln derselben und dem Grade der Bedürftigkeit
entscheidet. Das Organ des Vereins ist der »Bergknappe«, der anfangs
monatlich einmal, jetzt monatlich zweimal erscheint. Der Vorsitzende
des Vereins, Bergmann August Brust in Altenessen, ist zugleich
Redakteur des »Bergknappen«. Seit Januar 1898 hat er seine Thätigkeit
im Bergbau aufgegeben, um sich ganz dem Vereine zu widmen und bezieht
ein Gehalt von monatlich 150 Mk.

Obgleich der Verein, wie bemerkt, durchaus auf dem Boden friedlichen
Zusammenwirkens mit den Arbeitgebern steht, so fand er doch in deren
Kreisen die erbittertste Feindschaft, und da er gleichzeitig gegen
die Sozialdemokratie den Kampf aufgenommen hat, so hat er große
Schwierigkeiten zu überwinden. So ist es denn auch erklärlich, daß,
obgleich die 182 Vereine, welche am 26. August 1894 in Essen vertreten
waren, angeblich über 30000 Mitglieder zählen sollten, und obgleich
am 28. Oktober 1894 noch 137 Vereine teilnahmen, in der am 31. März
1895 in Essen abgehaltenen außerordentlichen Generalversammlung nur
die Errichtung von 100 Meldestellen berichtet werden konnte, von denen
68 Listen mit insgesamt etwa 4000 Mitgliedern eingesandt hatten. Die
Einnahme betrug bis dahin 1553 Mk. 75 Pf., das Vermögen 865 Mk.

In der am 16. Dezember 1895 in Altenessen abgehaltenen ersten
ordentlichen Generalversammlung wurde mitgeteilt, daß die
Mitgliederzahl sich inzwischen auf 5400 gehoben habe. Ein Sekretär im
Nebenamte mit einer Vergütung von monatlich 30 Mk. ist angestellt.
Die Einnahme hat 4261 Mk., die Ausgabe 3929 Mk. betragen, letztere
einschließlich eines belegten Betrages von 1400 Mk.

Der Verein hat sich seitdem günstig entwickelt. In der am 1. Februar
1897 in Bochum abgehaltenen zweiten ordentlichen Generalversammlung
betrug die Mitgliederzahl bereits 8270 mit 80 Anmeldestellen und einem
Kassenbestande von 6000 Mk. Die am 26. Juni 1897 in Essen stattgehabte
außerordentliche Generalversammlung konnte sogar auf eine Zahl von
15000 Mitgliedern mit 113 Anmeldestellen und einen Kassenbestand von
6300 Mk. zurücksehen. Am 1. Januar 1898 war die Zahl der Mitglieder
auf 21439 und der Vermögensbestand auf 12682 Mk. gestiegen. Die
dritte ordentliche Generalversammlung wurde am 16. Januar 1898 in
Gelsenkirchen unter Anwesenheit von 286 Ausschußmitgliedern als
Vertretern von 103 Zahlstellen abgehalten. Nach einer Notiz im
»Bergknappen« vom 15. Dezember 1898 betrug am 27. November 1898 der
Mitgliederbestand 27983 und das Vermögen 14014 Mk. 15 Pf. In der
vierten ordentlichen Generalversammlung, die am 8. Januar 1899 in Essen
stattfand, waren 400 Vertreter anwesend. Nach dem Rechenschaftsberichte
betrug die Mitgliederzahl 27983 und der Kassenbestand 16771 Mk.

In dieser gedachten Generalversammlung wurde übrigens von mehreren
Seiten das schroffe Auftreten des Vorsitzenden Brust gegenüber dem
alten Verbande getadelt. Brust hatte im Oktober 1868 seinen Rücktritt
von seinem Posten erklärt, und man hatte dies vielfach auf den
Gegensatz zwischen ihm und anderen Vorstandsmitgliedern hinsichtlich
dieses Punktes zurückgeführt, doch hatte er seine Erklärung schon
vor der Generalversammlung wieder zurückgenommen. In der letzteren
wurde die Erhöhung des monatlichen Beitrages von 10 auf 20 Pf. und
zugleich das wöchentliche Erscheinen des »Bergknappen« vom 1. April
1899 ab beschlossen. Außerdem forderte man in einer Resolution: 1.
Erweiterung der Zuständigkeit der Gewerbegerichte als Einigungsämter
und Zulassung von Arbeitervertretern als Rechtsbeistände. 2.
Abänderung des Unfallversicherungsgesetzes, insbesondere Erhöhung
der Renten. 3. Abänderung des Berggesetzes, insbesondere Zuziehung
von Arbeitervertretern zu der Bergaufsicht. 4. Verleihung von
Korporationsrechten an die eingetragenen Berufsvereine. 5. Errichtung
von Arbeiterkammern. Auch erklärte man, daß die bisher eingetretene
Erhöhung der Löhne den zu stellenden billigen Anforderungen noch nicht
entspreche, war aber darüber einig, daß ein Lohnstreik zur Zeit nicht
aussichtsvoll sei.

Aus der $Thätigkeit des Verbandes$ sind insbesondere hervorzuheben
die Bestrebungen wegen Reform des $Knappschaftswesens$ in dem oben
bereits bezeichneten Sinne; man ist dabei in scharfen Gegensatz zu der
bisherigen Leitung der Knappschaftskassen getreten und hat ziemlich
dieselben Forderungen gestellt, die auch von dem alten Verbande
erhoben wurden. Da die Knappschaftskassen für Krankheit, Invalidität,
Alter und Todesfall sowie für die Witwen- und Waisen Sorge tragen,
so hatte der Verband keine Veranlassung, das Unterstützungswesen in
dem Maße auszubilden, wie es bei anderen Arbeiterklassen geboten
war. Immerhin hat er 2 Kassen errichtet, an denen die Beteiligung
freilich freiwillig ist, den Mitgliedern aber dringend ans Herz gelegt
wird. Die erste ist eine $Krankengeldzuschußkasse$, deren Zweck, wie
der Name besagt, darin besteht, zu dem durch die Knappschaftskasse
gesicherten Krankengelde noch einen Zuschuß zu gewähren, die andere
ist eine $Spar$- und $Sterbekasse$, deren Aufgabe es ist, einerseits
im Falle des Todes, der Invalidität oder sonstigen Bedürftigkeit durch
die angesammelten Spargelder zu helfen, andererseits aber auch eine
Vorsorge für Streikfälle zu treffen, indem bei solchen ebenfalls die
Mitglieder in der Lage sind, ihr Guthaben anzugreifen. Die letztere
Absicht ist bei den einschlägigen Beratungen ausdrücklich betont, wie
denn auch in den Statuten der Kasse als deren Zweck »die Stärkung der
Organisation« bezeichnet wird. Uebrigens sind beide Kassen noch nicht
in Kraft getreten, da, wie in der Generalversammlung am 8. Januar 1899
mitgeteilt wurde, das am 9. August 1897 eingereichte Statut noch immer
nicht genehmigt ist.

Mehrfach hat der Verein in Eingaben an die Behörden und insbesondere
den Reichstag und Landtag die Interessen der Arbeiter zu fördern
gesucht, z. B. durch Vorschläge zur Reform der Unfallversicherung und
Erweiterung der Rechte der Gewerbegerichte, insbesondere Einräumung der
Befugnis, auch auf Anrufen nur eines Teiles einzugreifen und Ausdehnung
der Einrichtung auf den Bergbau, endlich durch die Forderung von
Arbeiterausschüssen und Beteiligung von Bergleuten an der Aufsicht im
Betriebe, zu welchem Zwecke die Unabhängigstellung der hierzu berufenen
Personen von der Werksverwaltung verlangt wird.

Die $Stellung der Grubenbesitzer$ zu dem Vereine ist von Anfang an
kaum weniger schroff ablehnend gewesen, als wenn es sich um ein
sozialdemokratisches Unternehmen handelte, ja selbst die auch von
unternehmerfreundlichen Blättern als durchaus berechtigt anerkannte
Beteiligung der Bergleute an der Grubenaufsicht ist vom »Bergbaulichen
Verein« mit dem Bemerken abgelehnt, daß dazu kein Bedürfnis vorliege.
Noch schlimmer ist es dem Gewerkverein mit seinen Bestrebungen um
Erhöhung der Löhne ergangen. Auf die schon in Bochum am 1. Februar
1897 beschlossene Eingabe wegen einer allgemeinen Lohnerhöhung von
mindestens 10% und eines Minimallohnes für die Hauer von jährlich 1500
Mk., die unter Ablehnung weitergehender Wünsche gefordert und durch
ausführliches Material über die gestiegenen Kohlenpreise gerechtfertigt
wurde, erteilte der »Bergbauliche Verein« die Antwort, daß die
Bergleute mit den einzelnen Zechen verhandeln mögen, lehnte also die
Befugnis des Gewerkvereins zur Einmischung ab. Spätere Eingaben wurden
überhaupt keiner Antwort gewürdigt.

Die $Bergbehörde$ hat anfangs dem Vereine eine entgegenkommende Haltung
bewiesen, der Berghauptmann $Täglichsbeck$ hat regelmäßig persönlich
an den Verhandlungen teilgenommen und über einzelne Beschwerdepunkte
Auskunft gegeben, was von den Bergleuten stets anerkannt und durch
öffentliche Aussprache des Dankes erwidert ist. In neuester Zeit
freilich, wo der Wind in den Regierungskreisen in die gegen früher
gerade entgegengesetzte Richtung umgeschlagen ist, hat sich auch die
Haltung der Bergbehörden etwas geändert.

Ueber die $Stellungnahme gegenüber dem alten Verbande$ hat in dem
Gewerkvereine seit seinem Bestehen ein Widerstreit der Ansichten
geherrscht. Schon bei der Gründung vertrat der auf katholischer Seite
in erster Linie beteiligte Kaplan Dr. $Oberdörffer$ den Standpunkt, daß
man bei aller Betonung des christlichen Karakters und bei entschiedener
Bekämpfung sozialdemokratischer Bestrebungen doch in praktischen Fragen
mit dem Verbande zusammengehen müsse und dadurch am besten dahin wirken
werde, Jenen von dem Einfluße der Sozialdemokratie zu befreien. Damals
erlangte aber die von dem evangelischen Pfarrer $Weber$ empfohlene
Politik schroffster Ablehnung jeder Berührung mit der Sozialdemokratie
die Oberhand, was wohl der Grund dafür war, daß $Oberdörffer$
aus dem Ehrenrate ausschied. An seine Stelle trat der bekannte
Zentrumsabgeordnete $Hitze$. Auch im Kreise der Vereinsmitglieder
selbst fand die Neigung zur Anbahnung eines guten Verhältnisses zum
alten Verbande Vertreter, insbesondere an dem zweiten Vorsitzenden
$Wahl$-Wattenscheid, während der erste Vorsitzende $Brust$-Altenessen
den $Weber$schen Standpunkt vertrat. Da $Wahl$ evangelisch und $Brust$
katholisch ist, so ergiebt sich, daß der Gegensatz mit dem Bekenntnisse
nichts zu thun hat. Die Meinungsverschiedenheit fand schließlich in der
Generalversammlung in Gelsenkirchen am 16. Januar 1898 ihren Abschluß
dadurch, daß eine Resolution angenommen wurde, die jedes Paktieren
mit dem alten Verbande verwarf und das Auftreten $Wahls$ entschieden
mißbilligte, infolge wovon er aus dem Vereine ausschied. In neuester
Zeit hat übrigens auch hier das schroffe Auftreten der Grubenbesitzer
seine einigende Wirkung auf die Arbeiterkreise dahin geäußert, daß in
dem »Bergknappen«[124] mehrfach erklärt ist, es bleibe schließlich doch
nichts übrig, als auf praktischen Gebiete gelegentlich mit dem »alten
Verbande« Hand in Hand zu gehen.

  [124] Vgl. z. B. Nr. 6 vom 15. März 1899.

Seitens der $Hirsch-Duncker$schen $Gewerkvereine$ haben anfangs
Annäherungsversuche stattgefunden, die aber ziemlich kühle Aufnahme
fanden, und noch in neuester Zeit hat der Vorsitzende $Brust$ mit
Nachdruck erklärt, daß der Verein jede Berührung mit politischen
Parteien, zu denen auch jener Verein zu rechnen sei, durchaus
vermeiden müsse; daß $Hitze$ in dem Ehrenrate sei, rechtfertige sich
nur durch seine Stellung als hervorragender Sozialpolitiker.

Mit der Stellung gegenüber dem alten Verbande hängt diejenige zu der
Frage der $Streiks$ auf das engste zusammen. Das Vereinsstatut betont,
wie oben angegeben, die »Anbahnung und Erhaltung einer friedlichen
Uebereinkunft zwischen Arbeitgebern und Arbeitern.« Hiernach und nach
der Persönlichkeit der leitenden Personen kann es gar keinem Zweifel
unterliegen, daß die Absicht eines Gegensatzes gegen die Grubenbesitzer
anfangs völlig ausgeschlossen war, wurde doch gerade darin von den
Vertretern einer entschiedeneren Haltung der Hauptmangel des Vereins
gesehen, indem man sogar so weit ging, die führenden Personen zu
verdächtigen, daß sie unter dem Einfluße der Regierung ständen und
beabsichtigten, die Bergarbeiter in deren Lager überzuführen. Aber die
Verhältnisse erwiesen sich stärker als die Menschen. Schon in Bochum
sprachen selbst diejenigen, die für die möglichste Mäßigung eintraten,
sich dahin aus, daß man, falls die Grubenbesitzer auf ihrer Politik
der schroffen Ablehnung auch der gemäßigtsten Forderungen beständen,
sich mit der Möglichkeit eines Streiks vertraut machen müsse, auch
gut thun werde, die Einrichtung einer Streikkasse ins Auge zu fassen,
»um gegebenenfalls, wenn man den berechtigten Wünschen der Arbeiter
nicht entspricht und alle sonstigen Mittel vergeblich sind, durch den
gesetzlichen Ausstand eine Besserung der Lage zu erzwingen[125].«
Trotzdem bewahrte man selbst harten Zumutungen gegenüber die Ruhe
und ging sogar so weit, daß man, als im Frühjahr 1897 auf der
Zeche Osterfeld einige Mitglieder wegen ihrer Zugehörigkeit zum
Vereine entlassen wurden, also dem Vereine in schroffster Form der
Fehdehandschuh hingeworfen und eine Provokation ausgesprochen war, die
nur den Zweck haben konnte, diesen zu einer Unbesonnenheit zu verleiten
und dann zu vernichten, desungeachtet von einem Streik absah und sich
darauf beschränkte, die Entlassenen zu unterstützen.

  [125] Aus dem Berichte über den Bochumer Delegiertentag vom 1. bis
        2. Februar 1897.

Aber es ist begreiflich, daß solche und ähnliche Vorgänge allmählich
auch in den Vertretern der Mäßigung das Blut in Wallung brachten, und
es liegt eine eigentümliche Ironie des Schicksals darin, daß gerade
der Vorsitzende $Brust$, der z. B. die Befreiung des internationalen
Gewerkschaftskongresses (1896) mit äußerster Energie bekämpfte und
die Aufhebung eines schon gefaßten, für Beteiligung eintretenden
Beschlusses erzwungen, der ferner, als auf dem Kongresse in Bochum am
2. Februar 1897 $Naumann$ die gemeinsame gewerkschaftliche Thätigkeit
mit dem alten Verbande empfahl, dies in der schroffsten Weise
abgelehnt, der endlich aus der gleichen Veranlassung die Ausschließung
$Wahls$ durchgesetzt hatte, -- daß dieser selbe $Brust$ zum Führer
einer großen Streikbewegung werden mußte, die ihn in scharfen
Gegensatz zu $Weber$ brachte und dessen Ausscheiden aus dem Ehrenrate
zur Folge hatte. Das Ereignis, um das es sich handelt und das für die
weitere Entwickelung der Dinge in der Bergarbeiterbewegung von der
größten Bedeutung sein muß, ist der $Streik am Piesberge$.

Der Piesberg ist ein dem »Georg- und Marien-Bergwerks- und
Hüttenverein« gehöriges, in der Nähe von Osnabrück gelegenes Bergwerk.
Bei dessen Betriebe wurde seit Jahrhunderten an den sog. sieben
kleinen katholischen Feiertagen nicht gearbeitet. Da seit November
1896 erhebliche Wassereinbrüche in die Gruben stattgefunden hatten,
wünschte die Verwaltung, vom 1. Januar 1898 ab eine Beseitigung
dieser Einrichtung und erhielt nicht allein die erforderliche
polizeiliche Genehmigung, sondern auch unterm 27. November 1897 den
bischöflichen Dispens gegen die Zusicherung, die mit Einrichtung
eines Frühgottesdienstes verbundenen Kosten zu übernehmen. Aber die
Bergleute sahen in der Entziehung der Festtage, soweit sie nicht nur
zur Beseitigung einer augenblicklichen Notlage, sondern für die Dauer
erfolgte, eine ungerechtfertigte Maßregel, indem sie geltend machten,
daß sie vor einer anstrengenden Tagesarbeit nicht in der Lage seien,
noch einen Frühgottesdienst zu besuchen, daß sie aber, abgesehen
von diesem religiösen Gesichtspunkte, auch nicht geneigt seien, im
Interesse einer Erhöhung der Dividenden auf die ihnen erforderlichen
Ruhetage zu verzichten. Die Ortsgeistlichen stellten sich von Anfang
an auf die Seite der Arbeiter, und schließlich hat auch der Bischof
von Osnabrück unterm 29. Januar bezw. 24. Februar 1898 seinen Dispens
zurückgezogen. Die Werkverwaltung hatte den ersten Festtag, den 6.
Januar, vorübergehen lassen, ohne die Arbeit zu verlangen, hatte dann
freilich für den 2. Februar 1898 eine Aufforderung zur Einfahrt an
die Arbeiter erlassen, aber, als derselben keine Folge gegeben wurde,
einstweilen von weiteren Schritten abgesehen. Als aber an dem folgenden
Festtage, dem 25. März, eine unter Androhung der Entlassung erneute
Aufforderung ebenfalls keinen Erfolg hatte, wurde am folgenden Tage
500 Arbeitern gekündigt. Am 30. März kündigten dann mehrere hundert
Arbeiter ihrerseits, aber nicht allein war nach dem Statute eine
Gesamtkündigung nur der Werkverwaltung, nicht den Arbeitern erlaubt,
sondern am 12. April wurde auch von einer großen Anzahl Arbeiter die
Arbeit ohne Kündigung niedergelegt. Obgleich am 17. Mai auf Grund einer
von der Zentrumsfraktion gestellten Interpellation eine Verhandlung
der Angelegenheit im Reichstage stattfand, bei der der Handelsminister
$Brefeld$ erklärte, die Grubenverwaltung solle die ihr erteilte
polizeiliche Erlaubnis nur so lange behalten, bis die durch den
Wassereinbruch hervorgerufene Notlage beseitigt sei und die Arbeiter
sollten deshalb im Vertrauen hierauf die Arbeit wieder aufnehmen,
wurde doch eine Verständigung nicht erzielt, da die Werkverwaltung
auf bedingungsloser Aufnahme bestand, was von den Arbeitern in
ihren Versammlungen vom 3. und 4. Juni abgelehnt wurde, und so fand
schließlich der Streik erst dadurch seine Erledigung, daß die am 8.
Juni tagende Generalversammlung der Aktiengesellschaft beschloß, die
Gruben am Piesberge stillzulegen, d. h. den Betrieb aufzugeben. So hat
keine Partei den Sieg davon getragen; die durch die Betriebseinstellung
beschäftigungslos gewordenen Bergleute haben ohne Mühe an anderen Orten
Arbeit erhalten.

In diesen Streik hat auch der Gewerkverein christlicher Bergarbeiter
durch seinen Vorsitzenden $Brust$ in einer Weise eingegriffen, die
ihm heftige Vorwürfe zugezogen hat; insbesondere hat Pfarrer $Weber$
in einer öffentlichen Erklärung das Vorgehen $Brust$'s, als im
Widerspruche mit den Statuten und Beschlüssen des Ehrenrates stehend,
angegriffen und ist, nachdem in der einberufenen gemeinsamen Sitzung
des Vorstandes und Ehrenrates vom 17. April nur noch ein Mitglied auf
seine Seite getreten war, die übrigen aber das Verhalten $Brust$'s
gebilligt hatten, aus dem Ehrenrate ausgeschieden. Der Verlauf der
Dinge ist nach dem »Bergknappen« folgender gewesen.

Als am 2. Februar (Mariä Lichtmeß) trotz der ergangenen Aufforderung
2/3 der Arbeiter nicht eingefahren waren und die Ergreifung von
Zwangsmaßregeln zu erwarten stand, wandte man sich seitens der
beteiligten Bergleute, obgleich bis dahin der Gewerkverein in dem
dortigen Bezirke noch keine Mitglieder hatte, an diesen und ersuchte
$Brust$, in einer Versammlung zu erscheinen. Diese fand am 27. Februar
statt und hatte zur Folge, daß sofort 500 Bergleute dem Gewerkvereine
beitraten. $Brust$ forderte in ihr die Bergleute auf, sich die
Feiertage nicht rauben zu lassen, stellte auch in Aussicht, daß der
Gewerkverein eine Vermittelung versuchen werde. Diese erfolgte dann
durch ein seitens des Vorstandes an die Zechenverwaltung gerichtetes
Schreiben vom 17. März, in welchem unter Bezugnahme darauf, daß 500
der beteiligten Bergleute dem Gewerkvereine angehörten, um Zurücknahme
der Anordnung ersucht und gleichzeitig um eine mündliche Besprechung
des Generaldirektors $Hermann$ mit $Brust$ gebeten wurde. Diese fand
am 19. März statt, hatte aber keinen Erfolg. In einer am folgenden
Tage in Osnabrück abgehaltenen Versammlung berichtete $Brust$ über die
Lage, enthielt sich aber hinsichtlich der Frage, ob man am 25. März
arbeiten solle, der eigenen Stellungnahme und erklärte vielmehr, die
Entscheidung jedem einzelnen Bergmanne überlassen zu müssen. Als dann
am 26. März infolge Nichteinfahrens gegen 333 Arbeiter die Kündigung
ausgesprochen war, wurde $Brust$ telegraphisch aufgefordert, am
folgenden Tage in einer in Wallenhorst abzuhaltenden Versammlung zu
erscheinen. Er that dies und trug nach Kräften dazu bei, die vorhandene
Aufregung zu beschwichtigen, mahnte vor allem eindringlich, sich vor
Kontraktbruch zu hüten und die gesetzliche Kündigungsfrist inne zu
halten. Inzwischen hatte der Vorstand des Gewerkvereins in einer an den
Handelsminister gerichteten Eingabe vom 24. März den Vorschlag gemacht,
den Streik dadurch beizulegen, daß die Arbeiter sich nur insoweit zur
Arbeit an Festtagen verpflichten sollten, wie die Wassergefahr es
erfordere, doch wurde am 7. April durch das Oberbergamt im Namen des
Ministers dem Vorstande eröffnet, daß ihm eine Befugnis zur Vertretung
der beteiligten Arbeiter überhaupt nicht eingeräumt werde. $Brust$,
der zum Zwecke einer persönlichen Audienz bei dem Handelsminister nach
Berlin fuhr, erhielt die Antwort, daß dieselbe nicht bewilligt werden
könne. Auch ein von dem Vorstande am 6. April an die Zechenverwaltung
gerichtetes Schreiben gleichen Inhalts und eine Unterredung $Brust$'s
mit dem Generalsekretär $Stumpf$, in der er sogar versprach, sich
dafür verwenden zu wollen, daß die Bergleute bedingungslos an
den Festtagen arbeiten sollten, bis die im Bau begriffenen neuen
Wasserhaltungsmaschinen fertig sein würden, hatten keinen Erfolg.
Nachdem dann die Verhandlungen im Reichstage stattgefunden hatten,
richtete der Vorstand am 23. Mai nochmals ein Schreiben an die
Zechenverwaltung mit dem Vergleichsvorschlage, es sollten bis zum Mai
1899, wo die beiden Wasserhaltungsmaschinen eingebaut sein würden,
die Bergleute an den Festtagen arbeiten, von da ab aber die Festtage
frei bleiben. Auf dieses Schreiben, in dem zugleich um eine mündliche
Unterredung gebeten war, erfolgte überhaupt keine Antwort. Unter diesen
Umständen hielt es der Vorstand für seine Pflicht, sich der Streikenden
nach Kräften anzunehmen, und es gelang ihm, insgesamt 54267,04 Mk. zur
Verteilung zu bringen.

Es erschien gerechtfertigt, den Piesberger Streik etwas eingehender
darzustellen, da er ein ganz besonderes Interesse verdient, wie ja
auch die Verhandlung im Reichstage beweist. Zum erstenmale ist ein
Gewerkverein, der nicht allein die Förderung des guten Verhältnisses
zu den Arbeitgebern anstrebt, sondern zugleich auf ausgesprochen
christlichem Boden und unter dem Einflusse der Geistlichen beider
Bekenntnisse steht, in die Lage gekommen, einen Streik durchzuführen,
und, wie schon bemerkt, wird dieser Vorgang nicht allein für die
weitere Entwicklung dieses einzelnen Vereins von maßgebender Bedeutung
sein, sondern es handelt sich auch zugleich um die Frage, welche
Rolle diese neue Art von Gewerkvereinen in der sozialen Bewegung der
Gegenwart spielen werden. Es kann ja keinem Zweifel unterliegen, daß
gegen die streikenden Bergleute und deshalb auch gegen den sich ihrer
annehmenden Gewerkverein erhebliche Vorwürfe zu erheben sind. Dazu
gehört nicht allein die Nichtinnehaltung der Kündigungsfrist, sondern
es war auch der Gegenstand des Streites von der Art, daß man nicht ohne
weiteres den Bergleuten Recht geben kann. Religiöse Bedenken waren
durch den bischöflichen Dispens erledigt und sind auch wohl kaum
das treibende Motiv gewesen. Obgleich man nun die Bestrebungen auf
Herabsetzung der Arbeitszeit grundsätzlich durchaus zu billigen hat,
so ist doch der eingeschlagene Weg, 7 Feiertage, die nur in einem ganz
beschränkten Gebiete bestehen, aufrecht zu erhalten, wenig glücklich,
und wenn die hohen Dividenden der Aktionäre ins Feld geführt wurden, so
ist durch die Reichstagsverhandlungen erwiesen, daß dieselben seit 20
Jahren nicht mehr als 3% betragen haben.

Wenn man trotzdem das Verhalten der Zechenverwaltung und noch mehr
dasjenige der Regierung mißbilligen muß, so liegt der Grund hierfür
darin, daß beide sich nicht darauf beschränkt haben, die Forderung
der Arbeiter zurückzuweisen, sondern sich auf den Standpunkt des
hochmütigen Unternehmertums gestellt haben. Inhaltlich war der Streit
von dem Augenblicke ab erledigt, daß beiderseits erklärt war, bis zur
Fertigstellung der Wasserhaltungsmaschinen solle an den Feiertagen
gearbeitet werden, von da ab aber nicht mehr. Weshalb war trotzdem eine
Einigung nicht möglich? Nun lediglich deshalb, weil die Grubenbesitzer
es ablehnten, dieses Zugeständnis in die Form eines Vergleiches zu
kleiden; bedingungslos sollten die Arbeiter sich unterwerfen, dann
wurde ihnen Gnade für Recht in Aussicht gestellt. Die Begründung
dieses Vorgehens war die oft gehörte, daß die Disziplin und das
Recht, Herr im eigenen Hause zu bleiben, eine andere Erledigung
ausschließe; der Arbeiter soll eben in dem Arbeitgeber seinen Herrn
sehen, der, wenn er artig ist, ihn gut behandelt, der aber sich niemals
so weit erniedrigt, sich mit ihm auf dieselbe Bank zu setzen. Aber
noch zweifelloser ist das Unrecht der Grubenverwaltung hinsichtlich
der Ablehnung der von dem Vorstande des Gewerkvereins angebotenen
Vermittelung. Ein großer Teil der beteiligten Bergleute waren dessen
Mitglieder; wenn also dessen Legitimation trotzdem bestritten wurde,
so bedeutet dies nichts weiter, als eine grundsätzliche Stellungnahme
gegen die gewerkschaftliche Organisation überhaupt und findet seine
Erklärung lediglich in dem Gesichtspunkte, daß natürlich die Stellung
des Arbeitgebers dem einzelnen Arbeiter gegenüber stärker ist, als
gegenüber einer Vereinigung derselben. Dieses Uebergewicht wollten sich
die Grubenbesitzer nicht nehmen lassen, wie ja auch aus der bereits
erwähnten Bestimmung des Statuts hervorgeht, die den Arbeitern eine
gemeinschaftliche Kündigung verbietet, während sie der Zechenverwaltung
gestattet ist. Der Arbeiter soll vereinzelt bleiben, um seine Kraft
zu schwächen. Auf denselben engherzigen und ungerechten Standpunkt
stellte sich auch der Handelsminister, indem er die Einmischung des
Gewerkvereins ablehnte; wir leben eben in der Zeit der sozialen
Reaktion.

In neuester Zeit hat übrigens der Gewerkverein zum zweitenmal
Gelegenheit gehabt, einen Streik zu unterstützen, indem er auf
der am 8. Januar 1899 in Essen abgehaltenen Generalversammlung
dem Niederrheinischen Gewerkverein christlicher Textilarbeiter in
Krefeld als Beihülfe in dem von ihm unternommenen Streik[126] 1000
Mk. bewilligte. Selbst einen Streik in die Hand zu nehmen, hat der
Verein bisher abgelehnt, obgleich er wiederholt für eine Erhöhung der
Löhne bei der augenblicklich günstigen Geschäftslage eingetreten ist;
der Grund ist aber lediglich der, daß man einen Streik zur Zeit als
aussichtslos ansieht.

  [126] Vgl. unten S. 401.

Wie bereits erwähnt, hat der Piesberger Streik innerhalb des
Christlichen Bergarbeitervereins insofern eine Sezession zur Folge
gehabt, als Pfarrer $Weber$ und mit ihm das zweite evangelische
Mitglied, Kaufmann $Legewitt$, aus dem Ehrenrathe ausschieden,
weil sie die Beteiligung am Streik mißbilligten. $Brust$ hat sich
gegen die von $Weber$ veröffentlichte Erklärung dahin verteidigt,
daß $Weber$ sich nicht auf einen Rath beschränkt, sondern sich ein
Recht der Oberleitung angemaßt habe, das ihm nicht zukomme. In
neuester Zeit hat dieser Streit eine weitere Folge gehabt durch den
Versuch, eine Gegenorganisation in's Leben zu rufen. Am 7. April 1899
veröffentlichte nämlich ein Bergmann $Fürkötter$, der seit einem Jahre
eine »Evangelische Berg- und Hüttenarbeiterzeitung« herausgiebt, eine
Erklärung, durch welche mit der Begründung, daß viele Bergarbeiter
weder in dem alten Verbande wegen dessen sozialdemokratischer Richtung,
noch in dem christlichen Gewerkvereine wegen dessen »ultramontaner
Allüren« ihre Befriedigung fänden, zur Gründung einer $großen
evangelischen Organisation$ aufgefordert wurde. In einer Versammlung
des Evangelischen Arbeitervereins Mönchen-Gladbach vom 10. April
in welcher Pfarrer $Weber$ den Plan befürwortete, wurde dessen
Unterstützung beschlossen. Aber in der zum Zwecke der Gründung auf
den 7. Mai nach Bochum einberufenen Versammlung, in der sich nur 30
Personen als Vertreter von 15 Vereinen eingefunden hatten, mußte man
sich überzeugen, daß der Gedanke einer Gegenorganisation keinen Boden
fand, hatten doch am 16. April die 9 evangelischen Vorstandsmitglieder
desselben einen Protest erlassen, in welchem sie die Behauptung,
daß innerhalb des Vereins ultramontane Propaganda getrieben werde,
für völlig unberechtigt erklärten. So beschränkte man sich denn
nach einem Referate des Pfarrers $Weber$ auf den Beschluß, der auch
von dem anwesenden Vertreter des Gewerkvereins unterstützt wurde,
einen lediglich zur Belebung des religiösen Bewußtseins bestimmten
»$evangelischen Knappenbund$« in's Leben zu rufen. --

Das Beispiel des Christlichen Bergarbeitervereins im Ruhrgebiete
hat zur Folge gehabt, daß auch im $Siegerlande$[127] eine ähnliche
Organisation ins Leben gerufen ist. Am 1. Juli 1897 wurde nämlich nach
mehreren Vorverhandlungen der »$Verein christlicher Berg-, Eisen- und
Metallarbeiter, im Sieg-Haller Industriebezirk$« mit 8 Anmeldestellen
und 400 Mitgliedern begründet.

  [127] Das Material für die nachfolgende Darstellung verdanke ich dem
        Vorsitzenden Bergmann Richard Breidebach in Eiserfeld.

Der Zweck des Vereins ist die Hebung der moralischen und sozialen Lage
der Arbeiter auf christlicher und gesetzlicher Grundlage und Anbahnung
und Erhaltung einer friedlichen Uebereinkunft zwischen Arbeitgebern und
Arbeitnehmern. Insbesondere erstrebt der Verein: a) die Herbeiführung
eines gerechten Lohnes, welcher dem Werte der geleisteten Arbeit
und der durch diese Arbeit bedingten Lebenshaltung entspricht; b)
die Arbeitsdauer, soweit solche zum Schutze von Gesundheit, Leben
und Familie geboten ist; c) eine Vermehrung der Kontrollorgane zur
Ueberwachung der Durchführung der berg- und gewerbepolizeilichen
Vorschriften unter Hinzuziehung praktisch erfahrener Arbeiter; d) eine
zeitgemäße Reform des Krankenkassenwesens.

Der Verein steht treu zu Kaiser und Reich. Im übrigen schließt er die
Erörterung konfessioneller und politischer Parteiangelegenheiten aus.

Die Mittel zur Erreichung des Zwecks sind: Verhandlungen zwischen
Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Lohnfragen und bei berechtigten
Wünschen und Beschwerden, Eingaben und Petitionen an die
Werksverwaltungen, Bergbehörden, Regierung, Parlamente, belehrende und
bildende Vorträge auf dem Gebiete der sozialen Gesetzgebung.

Durch den Eintritt in den Verein bekennt sich jedes Mitglied als
Gegner der sozialdemokratischen Grundsätze und Bestrebungen. Der
Zentralvorstand ist aus Vertretern beider christlicher Bekenntnisse
in gleicher Anzahl zusammengesetzt; dabei sollen Berg- und
Industriearbeiter möglichst gleichmäßig berücksichtigt werden.
Mitglieder, die wegen ihres Eintretens für die Interessen des
Vereins entlassen werden, haben Anspruch auf Unterstützung aus der
Vereinskasse. Nach dem Statute soll auch ein Ehrenrat bestehen, doch
ist ein solcher bisher noch nicht errichtet, wie denn überhaupt der
Verein sich mehr, wie andere ähnlicher Art, allein auf die eigene Kraft
der Arbeiterschaft verläßt und Elemente aus anderen Klassen fernhält.

Der Verein hatte sofort Gelegenheit, das Wohlwollen der Werksbesitzer
kennen zu lernen. Der zum Vorsitzenden gewählte Bergmann $Arnold Utsch$
in Mudersbach hatte nämlich in der am 5. September 1897 in Niederndorf
abgehaltenen Generalversammlung die Aeußerung gethan, es sei richtiger,
zu Knappschaftsältesten Bergleute und nicht, wie bisher, Beamte zu
wählen, da diese weniger unabhängig seien, als die Arbeiter. Die Folge
dieser staatsgefährlichen Aeußerung war, daß Utsch am 9. September 1897
gekündigt wurde. Der Grubenbesitzer Kommerzienrat Siebel in Kirchen,
an den sich Utsch mit der Bitte um Rücknahme der Kündigung wandte,
stellte als Bedingung, daß derselbe die Stellung als Vorsitzender
des Vereins niederlege, nirgends mehr Versammlungen abhalte und
die mißbilligte Aeußerung öffentlich widerrufe. Utsch lehnte diese
Bedingungen ab und wandte sich um Vermittelung zunächst an das
Oberbergamt in Bonn und dann an die Regierung in Arnsberg, doch beides
ohne Erfolg. Natürlich hatte dieses Ereignis eine große Erregung der
Bergarbeiter zur Folge, die in mehreren großen Protestversammlungen,
u. a. am 3. Oktober in Gosenbach, am 14. November in Siegen unter
Teilnahme des Hofpredigers Stöcker, des Vikars Brauns und des Bergmanns
Wahl als zweiter Vorsitzender des christlichen Bergarbeitervereins
im Ruhrgebiete und am 28. November in Mudersbach ihren Ausdruck
fand. In der Letzteren wurde mitgetheilt, daß der Verein bereits 32
Anmeldestellen mit 2136 Mitgliedern besitze. Dem Vorsitzenden Utsch
wurde für die Dauer seiner Beschäftigungslosigkeit eine Unterstützung
von monatlich 100 Mk. bewilligt. Es wurde zugleich über den Anschluß
an den christlichen Gewerkverein, dessen Vorsitzender Brust hiefür
warm eintrat, verhandelt, doch wurde dagegen geltend gemacht, daß
die Verhältnisse in beiden Bezirken wesentlich verschieden seien, da
im Siegreviere der Kohlenbergbau zurücktritt und die Eisenförderung
überwiegt. Man vertagte die Entscheidung auf eine andere Versammlung,
die am 2. Januar 1898 in Siegen stattfand, in der aber beschlossen
wurde, von dem Anschlusse abzusehen, auch ein eigenes Vereinsorgan
zu gründen und das Statut dahin zu ändern, daß der Verein den ganzen
Oberbergamtsbezirk umfaßt. Dementsprechend wurde der neue Name
»$Gewerkverein der christlichen Berg-, Eisen- und Metallarbeiter für
den Oberbergamtsbezirk Bonn$« angenommen.

Das beschlossene eigene Organ ist unter dem Titel »Christliche
Arbeiterzeitung« mit dem 15. März 1898 ins Leben getreten.

Die $erste ordentliche Generalversammlung$ des Vereins hat am 17.
Juli 1898 in $Betzdorf$ stattgefunden. Es wurde mitgeteilt, daß die
Mitgliederzahl bereits 4000 bei 50 Anmeldestellen betrage und daß sich
die Jahreseinnahme auf 4010 Mk., die Ausgabe auf 2220 Mk. und der
Kassenbestand auf 1790 Mk. belaufe. Der Vorsitzende $Utsch$ legte sein
Amt nieder und wurde durch $Breidebach$ ersetzt. Es wurde beschlossen,
daß der Verein seinen Mitgliedern in Unfallsachen Erstattung von
Reisekosten und ärztliche Gutachten gewähren soll. Ein Antrag, die
Bekämpfung der Sozialdemokratie als besondere Aufgabe in das Statut
aufzunehmen, wurde abgelehnt. Dasselbe Schicksal hatte der Vorschlag
des Vorstandes wegen Errichtung einer Krankengeldzuschußkasse, doch ist
man seitdem der Ausführung von neuem nahe getreten. Der Verein hat sich
auch an dem Piesberger Streik durch Sammlung von Unterstützungsgeldern
beteiligt. Bisher erhalten die Mitglieder des Vorstandes keine
Vergütung, doch beabsichtigt man, demnächst einen besoldeten Sekretär
anzustellen.

In einer am 27. November 1898 in Siegen abgehaltenen außerordentlichen
Generalversammlung wurde beschlossen, den monatlichen Beitrag von 10
auf 20 Pf. zu erhöhen und die »Christliche Arbeiterzeitung« zweimal
monatlich erscheinen zu lassen. Außerdem richtete man eine Eingabe an
den Handelsminister, in der um Errichtung eines Berggewerbegerichts
gebeten wird. Die Mitgliederzahl betrug am 1. April 1899 6500. --

Der Versuch, eine alle Bergleute in ganz Deutschland umfassende
Organisation ohne Unterschied der religiösen und politischen Stellung
ins Leben zu rufen, ist bis jetzt erfolglos gewesen. Allerdings
hatte der »Alte Verband« zu diesem Zwecke den $ersten nationalen
Bergarbeiterkongreß$ berufen, der am 26. und 27. Dezember 1894 in
Essen unter Beteiligung von 87 Abgeordneten tagte. Die letzteren waren
jedoch fast ausschließlich aus Rheinland-Westphalen, nur drei aus
dem Königreich Sachsen, einer aus Brandenburg, einer aus Ober- und
einer aus Niederschlesien. Der christliche Bergarbeiterverband war
zur Beteiligung eingeladen, aber nicht vertreten. Aus den Beschlüssen
ist hervorzuheben: die achtstündige Arbeitsschicht einschließlich
Ein- und Ausfahrt, einheitliches Berggesetz und Arbeitsordnung für
ganz Deutschland, Wahl der Bergaufsichtsbeamten durch die Arbeiter.
Der Antrag auf Nationalisierung der Bergwerke wurde abgelehnt, die
Religion mit keinem Worte berührt, wie man überhaupt alles that, um den
rein gewerkschaftlichen Karakter streng zu wahren und Anschluß allen
Richtungen und Anschauungen offen zu halten.

Obgleich man beschloß, solche Kongresse jährlich stattfinden zu lassen,
so vergingen doch zunächst über 2 Jahre, und erst am 19. und 20.
April 1897 wurde in Helmstedt der $zweite nationale Bergmannskongreß$
abgehalten, der von 57 Abgeordneten, und zwar 28 aus dem Ruhrgebiete,
7 aus dem Königreich Sachsen, 8 aus der Provinz Sachsen, 4 aus
Sachsen-Altenburg, 4 aus Braunschweig, 1 aus Oberbayern, 2 aus
Niederschlesien und 1 aus dem Saarbezirke besucht war. Man behandelte
die Reform des Knappschaftswesens und der staatlichen Versicherung und
forderte neben einem Maximalarbeitstage von 8 Stunden einschließlich
Ein- und Ausfahrt einen einheitlichen Mindestlohn von 4 Mk. für ganz
Deutschland, unter Ablehnung der weitergehenden Forderung von 5 Mk.
Der Kongreß sprach sich ferner dafür aus, daß die gewerkschaftlichen
Organisationen einen rein wirtschaftlichen Karakter haben müßten, so
daß jedem Arbeiter ohne Rücksicht auf seine religiösen oder politischen
Ansichten der Eintritt offen stehe. Deshalb seien einseitige religiöse
oder politische Arbeiterverbindungen hierzu nicht geeignet.

Der $dritte Kongreß$ hat vom 2. bis 4. April 1899 in Halle
a. S. stattgefunden unter Beteiligung von 74 Abgeordneten.
Gegenstände der Verhandlungen waren der Arbeiterschutz und die
ungenügenden sanitären Einrichtungen in den Gruben, insbesondere
die mangelhaften Reinigungsvorrichtungen, sowie endlich die Lohn-
und Arbeitsverhältnisse; man forderte den achtstündigen Arbeitstag
und einen Durchschnittslohn von täglich 5 Mk., sowie Regelung des
Knappschaftswesens durch Reichsgesetz.

Der christliche Bergarbeiterverein für den Oberbergamtsbezirk Dortmund
hat sich, wie bemerkt, an diesen Versammlungen nicht beteiligt, dagegen
seinerseits den Plan ins Auge gefaßt, auf christlicher Grundlage eine
Organisation über ganz Deutschland herbeizuführen. Der Verein hatte
auf den 31. Januar, 1. und 2. Februar 1897 einen »$Delegiertentag
christlicher Bergarbeitervereine Deutschlands$« nach Bochum einberufen,
an dem außer den Vertretern des Vereins noch 2 Abgeordnete aus
Niederschlesien, 2 aus Oberschlesien, 6 aus dem Sauerlande, 5 aus
dem Siegerlande und einer aus dem Sulzthale erschienen waren. Die
Gründung eines christlichen Bergarbeitervereins für ganz Deutschland
scheiterte vorläufig an dem Umstande, daß die einzelnen Vereine
erhebliches Vermögen angesammelt haben, das sie nicht einfach aufgeben
wollten, während die Bildung eines die einzelnen Vereine in ihrer
Selbständigkeit nicht antastenden Verbandes derselben durch das
Vereinsgesetz zur Zeit verboten ist, da die von den Vereinen geübte
Thätigkeit von den Behörden als eine politische aufgefaßt wird. Doch
wurde die Anbahnung engerer Fühlungnahme ins Auge gefaßt.

Die übrigen Verhandlungsgegenstände betrafen: 1. Arbeitszeit,
2. Sonntagsruhe, 3. Frauenarbeit, 4. Schutz für Leben und Gesundheit der
Arbeiter, 5. Arbeiterausschüsse, 6. das Kassenwesen der Bergleute,
7. die Lohnfrage.

An den Verhandlungen nahmen auch als eingeladene Gäste neben dem
Professor $Hitze$ als Mitglied des Ehrenrates der Geheimrat A. $Wagner$
und der Verfasser dieses Buches teil, indem sie Vorträge über ihnen
gestellte Themata hielten. Sie alle, insbesondere aber A. $Wagner$,
sind deshalb von der antisozialen Presse lebhaft angegriffen, ja gegen
letzteren wurde sogar von dem Freiherrn v. Stumm bei dem Kultusminister
die Einleitung eines Disziplinarverfahrens beantragt, doch hat dieser
ein solches abgelehnt. --

Die Bergarbeiterbewegung befindet sich zweifellos noch in einem
Zustande der Gärung und der Unklarheit, und es ist schwer, über
ihre wahrscheinliche Entwickelung eine Vermutung auszusprechen.
Daß die vorhandene Zersplitterung der erfolgreichen Wirksamkeit
nachteilig sein muß, liegt auf der Hand, und es sind dem Christlichen
Bergarbeiterverbande wegen seiner Haltung von beachtenswerter Seite
ernsthafte Vorwürfe gemacht, ja die ganze Schöpfung ist wegen
ihrer ausschließenden Tendenz für ein totgeborenes Kind erklärt
und behauptet, daß die heutigen Leiter des »alten Verbandes«
obgleich sie sich persönlich zur sozialdemokratischen Partei
zählen, Selbstverleugnung genug besitzen würden, zurückzutreten
und einer durchaus neutralen Leitung Platz zu machen, sobald
Aussicht vorhanden sei, einen wirklich lebenskräftigen Verband
zum thatkräftigen Schutze der Bergarbeiterinteressen zustande zu
bringen. Es ist für den Fernstehenden schwer, die Berechtigung dieser
Anschauungen zu prüfen. Wie oben dargelegt, besteht innerhalb des
christlichen Gewerkvereins hinsichtlich der Grundanschauung und
insbesondere des Verhaltens gegenüber der Sozialdemokratie eine
wesentliche Meinungsverschiedenheit, wobei der weiterblickende und
vorurteilslose Standpunkt als der richtigere anerkannt werden muß.
Es ist ja gewiß berechtigt, den in der Sozialdemokratie herrschenden
religionsfeindlichen und auf Verbitterung des Klassengegensatzes
abzielenden Bestrebungen entschieden entgegenzutreten, aber den
Schwerpunkt einer Arbeitervereinigung in diese Bekämpfung zu legen,
ist verkehrt. Nicht allein ist ein solches bloß negatives Ziel nicht
geeignet, einen Sammelpunkt für praktische Besserungsbestrebungen zu
bieten, sondern unter der Flagge der Sozialdemokratie segeln auch sehr
wertvolle Elemente der Arbeiterschaft, mit denen man wegen dieses
einzigen Trennungspunktes die Verbindung nicht abbrechen sollte. Daß
wenigstens zunächst die weitere Spaltung der christlichen Bergarbeiter
durch Gründung einer evangelischen Gegenorganisation gescheitert ist,
ist jedenfalls hocherfreulich als Beweis dafür, daß die Bergleute die
Gefahr der Zersplitterung einsehen. Da auch der »alte Verband« in den
letzten Jahren in die gemäßigte und rein gewerkschaftliche Richtung
eingelenkt hat, so ist die Hoffnung nicht aufzugeben, daß allmählich
eine gegenseitige Annäherung stattfinden und die Möglichkeit gegeben
sein wird, daß in rein praktisch-gewerkschaftlichen Fragen alle
Bergarbeiter geschlossen vorgehen.

An sich sind ja offenbar Gewerkvereine auf religiöser Grundlage etwas
Widersinniges, denn die Berufsinteressen sind von der Stellung zur
Religion durchaus unabhängig. Sie erhalten ein relatives Recht nur
als Reaktion gegen einen anderen Fehler. Genau so widersinnig wie
religiöse Gewerkschaften sind politische, denn auch das politische
Glaubensbekenntnis ist für die Verfolgung praktischer Berufsinteressen
ohne Bedeutung. Solange also die in der Generalkommission vertretenen
Gewerkschaften sich als Anhängsel der Sozialdemokratie betrachten,
ist es eine natürliche Reaktion, daß sich antisozialdemokratische
Gewerkvereine bilden, und da der gegen die Sozialdemokratie zu
erhebende Vorwurf sich vor allem auf ihre Stellung zur Religion und
die Monarchie richtet, müssen die hiergegen reagierenden Gewerkvereine
gerade diese beiden Punkte zum Gegenstande ihres Gegensatzes nehmen. Da
es nun aber bis jetzt außer der Sozialdemokratie eine Arbeiterpartei
nicht giebt und deshalb die Arbeiterschaft sich gewöhnt hat, in ihr
nicht die Sozialdemokratie, sondern die Arbeiterpartei zu sehen, so
ist es begreiflich, daß gewerkschaftliche Vereinigungen, die sich zur
Sozialdemokratie in Gegensatz stellen, dem Mißtrauen begegnen, daß sie
überhaupt nicht oder wenigstens nicht mit dem erforderlichen Nachdruck
die Vertretung der Arbeiterinteressen beabsichtigten. Diesem Mißtrauen
können sie nur durch entschiedenes Auftreten die Spitze abbrechen.
Setzte sich deshalb der christliche Gewerkverein, indem er für die
vertragsbrüchigen Arbeiter von Piesberg Partei ergriff, ins Unrecht,
so mußte er doch, falls er es nicht that, befürchten, dem bezeichneten
Mißtrauen neue Nahrung zu geben, und es ist möglich, daß von den
beiden Uebeln, zwischen denen er zu wählen hatte, die moralische
Mitverantwortung für den Vertragsbruch als das geringere anzusehen war.

Aber die Schwierigkeiten, die sich für die Stellung des Vereins
ergeben, sind hiermit noch nicht erschöpft. Wird er einerseits von
kapitalistischer Seite der agitatorischen Verhetzung der Arbeiter
beschuldigt, während, wie schon bemerkt, von anderer Seite gewünscht
wird, daß er in praktischen Dingen mehr, wie bisher, sich dem
alten Verbande nähern möge, so kommt dazu endlich noch die aus der
Beteiligung von Arbeitern $beider Bekenntnisse$ sich ergebende
Schwierigkeit, die dadurch gesteigert ist, daß seit dem Ausscheiden
$Webers$ der evangelischen Seite eine rechte Vertretung fehlt, woraus
bereits die Behauptung hergeleitet ist, daß in dem Vereine das
katholische Element stark überwiege. Es kann als sicher angenommen
werden, daß eine solche Einseitigkeit von der Leitung des Vereins nicht
beabsichtigt wird. Daß die Haltung gegenüber dem alten Verbande unnötig
schroff ist, muß als Mangel anerkannt werden, denn gerade jetzt, wo
der Gewerkverein dem alten Verbande gegenüber der stärkere Teil ist,
würde ein Zusammenwirken mit ihm auf praktischem Gebiete nur zur Folge
haben, die spezifisch sozialdemokratischen Elemente in den Hintergrund
zu drängen und den Verband auf die Bahn einer rein gewerkschaftlichen
Thätigkeit zu leiten.

Es muß auch als durchaus wahrscheinlich angesehen werden, daß die
Entwicklung sich in dieser Richtung vollziehen wird, denn die
Verhältnisse sind nun einmal stärker als die Menschen, und in der
That ist der christliche Gewerkverein trotz seines Gegensatzes
gegen die Sozialdemokratie seit dem Piesberger Streik immer mehr
in die entschiedenere Haltung hineingedrängt; manche Aeußerungen
gegen das Unternehmertum, die der antisozialistische $Brust$ in dem
»Bergknappen« anwendet, würden einem sozialdemokratischen Blatte
keine Schande machen. Offenbar findet aber die entschiedenere Haltung
den Beifall der Bergarbeiter und hat dazu gedient, das anfängliche
Mißtrauen gegen den christlichen Verein zu zerstreuen, wie dessen
steigende Mitgliederzahlen beweisen. Es bewahrheitet sich auch hier
die oft beobachtete Erfahrung, daß Einseitigkeit auf der einen Seite
stets als Reaktion die Einseitigkeit auf der andern hervorruft.
Daraus läßt sich aber zugleich die weitere Entwicklung beurteilen.
Der kurzsichtige Unternehmerhochmut, der in jeder Regung des
Selbständigkeitsdranges unter der Arbeiterschaft sofort eine Gefahr
der Staats- und Gesellschaftsordnung erblickt und gewerkschaftliche
mit sozialdemokratischen Bestrebungen ohne weiteres in denselben
Topf wirft, wird schon das Seinige dazu beitragen, die verschiedenen
Gruppen in der Arbeiterbewegung Schulter an Schulter zu reihen; und die
Ereignisse des letzten Jahres zeigen deutlich die Richtung, in der die
Dinge in der nächsten Zukunft sich gestalten werden.


                          6. Die Postbeamten.

                           a) $Allgemeines$.

Die staatlichen Beamten befinden sich gegenüber ihrem Arbeitgeber, dem
Staate, in einer wesentlich anderen Stellung, als die im Dienste von
Privaten stehenden Beamten und Arbeiter. Insbesondere liegt dies daran,
daß der Staat eben nicht nur Arbeitgeber und Unternehmer, sondern
zugleich die Zusammenfassung der Gesamtheit ist. Freilich sollte man
zwischen den aus beiden Eigenschaften sich ergebenden Befugnissen, den
privatrechtlichen des Arbeitgebers und den öffentlich rechtlichen des
Staates, streng unterscheiden. Aber das ist aus dem Grunde unmöglich,
weil die Beamten vielfach Hoheitsrechte des Staates zur Geltung zu
bringen haben und in dieser Eigenschaft eine Stellung einnehmen, die
nur nach staatsrechtlichen Gesichtspunkten zu beurteilen ist, während
in anderen Fällen die Thätigkeit keine grundsätzlich andere ist, als
bei Privatangestellten.

Nun ist freilich durch diese Sonderstellung der staatlichen
Beamten an sich kein Umstand gegeben, der ihre Zusammenfassung zu
Berufsvereinen hinderte, denn diese verfolgen nach ihrem Begriffe kein
anderes Ziel, als die Vertretung der gemeinsamen Interessen aller
Berufsangehörigen, und solche sind vorhanden, mag das Wirkungsgebiet
dem öffentlichen oder dem Privatrechte angehören. Aber trotzdem
wäre es nicht unerklärlich, wenn das Bedürfnis zur Bildung von
Berufsvereinen unter den staatlichen Beamten entweder gar nicht oder
in geringerem Grade hervorträte, denn die Behörde, der gegenüber sie
die Interessen der Mitglieder zu vertreten haben, steht diesen anders
gegenüber als der Privatunternehmer seinen Beamten und Arbeitern.
Läßt sich in letzterem Falle ein gewisser Gegensatz der Interessen
nicht bestreiten, und mag man ihn auch hinsichtlich der verschiedenen
Beamtenklassen gegeneinander und deshalb die Berechtigung eines sog.
Ressortpartikularismus zugeben, so sollte doch bei verständiger
Auffassung ein Gegensatz zwischen den Interessen der Beamten und denen
ihrer Vorgesetzten nicht bestehen. Aber ein solcher Gedankengang
hat nicht mit der psychologischen Thatsache des »Willens zur Macht«
gerechnet, der es mit sich bringt, daß der Durchschnittsmensch, wenn
er in die Lage kommt, einen Untergebenen zu haben, eine Befriedigung
darin findet, dieses Unterordnungsverhältnis in der Weise zum Ausdruck
zu bringen, daß er ihn seine Gewalt fühlen läßt und selbst berechtigte
Wünsche nicht erfüllt, um zu beweisen, daß eben er derjenige ist, dem
die Entscheidung zusteht.

Aus dem Gesagten ergiebt sich ein doppeltes: $einerseits$, daß
auch unter den staatlichen Beamten die Bildung von Berufsvereinen
zum Schutze der gemeinsamen Interessen, also kurz gesagt von
Gewerkvereinen, eine Notwendigkeit ist, die je nach der in den
Kreisen der obersten Leitung herrschenden Richtung mehr oder weniger
scharf hervortritt; $andererseits$ aber auch, daß gerade da, wo die
Notwendigkeit am stärksten ist, diese Bestrebungen bei den Oberbehörden
den entschiedensten Widerstand finden werden. Notwendigkeit und
Widerstand stehen, wie der Mathematiker sagt, im geraden Verhältnisse.
Es ist deshalb begreiflich, daß bis jetzt die Gewerkschaftsbewegung
in den Staatsbetrieben nur da hervorgetreten ist, wo die Leitung, am
sozialen Maßstabe gemessen, die schlechteste war, wo insbesondere
Bureaukratismus und Fiskalismus am stärksten sich geltend machte.

Nun ist aber, wie schon bemerkt, in Staatsbetrieben die Bildung
solcher Vereine schwierig, da die Behörde, gegen deren Willen sie
ins Leben gerufen werden, den Beamten mit ganz anderen Machtmitteln
gegenübersteht, als sie der Privatunternehmer gegen seine Angestellten
besitzt. Und zwar aus einem doppelten Grunde. Einerseits macht sich bei
den meisten Staatsbetrieben die Monopolstellung des Staates geltend,
d. h. ein anderer ähnlicher Betrieb, in dem der entlassene Beamte
Arbeit finden könnte, ist nicht vorhanden. Andererseits verfügt die
Behörde nicht nur über die privaten Machtmittel des Arbeitgebers,
sondern zugleich über die öffentlich-rechtlichen des Staates. Wird
durch diese Umstände die Lage der Beamten erschwert, so kommt ihnen
dagegen allerdings als ein gewisser Ausgleich zu statten, daß die
Handlungsweise der staatlichen Behörden in höherem Maße, als die der
Privatunternehmer, der öffentlichen Kritik untersteht und es deshalb
leichter ist, durch die Macht politischer Faktoren einen Einfluß
geltend zu machen. --

Die oben bezeichnete Voraussetzung für die Notwendigkeit
von Berufsvereinen trifft in erster Linie zu für die
$Reichs-Postverwaltung$. Hat zwar $von Stephan$ sich zweifellos um
das Postwesen außerordentliche Verdienste erworben, so hatte doch
nicht allein in seinen letzteren Jahren die frühere Elastizität des
Geistes einer bureaukratischen Verknöcherung Platz gemacht, sondern
selbst in seinen besten Jahren hat in der Fürsorge für seine Beamten
nicht der Schwerpunkt seiner Thätigkeit gelegen. Es ist deshalb ebenso
verständlich, daß diese den Versuch unternahmen, ihre Interessen durch
Berufsvereine zu schützen, als daß diese den heftigsten Zorn des Chefs
erregten und daß ihre Mitglieder in jeder Weise gemaßregelt wurden. Daß
diese Verfolgungen nicht im stande waren, die Vereine zu vernichten,
ist ein ehrenvolles Zeichen karakterfester Gesinnung.

Der jetzige Staatssekretär des Reichspostamtes v. $Podbielsky$ zeigte
im Anfange seiner Amtsthätigkeit einen wesentlich freieren Blick, als
sein Vorgänger und schien insbesondere hinsichtlich der Organisation
der Postbeamten eine vorurteilslose Auffassung zu verfolgen. Aber die
Luft des Bureaus und der Staub der Akten übt einen Einfluß, dem selbst
die besten Nerven nicht standhalten, und so scheint auch unter dem
neuen Regimente die Furcht, daß durch eine Organisation der Beamten die
Disziplin untergraben werde, das Uebergewicht erlangt zu haben.

Es giebt naturgemäß unter den Postbeamten eine Reihe von $Abstufungen$
und Klassen, zwischen denen sogar zum Teil eine gewisse Rivalität
besteht. Uns interessiert nur folgende Abstufung:

1. die oberen Beamten bis einschließlich der Sekretäre,

2. die Assistenten und Oberassistenten,

3. die Unterbeamten.

Die erste dieser 3 Gruppen kommt für unsere Frage nicht in Betracht.
Allerdings bestehen an den meisten größeren Orten Postbeamtenvereine,
deren Vorsitzende meist der Postdirektor ist, aber diese haben
einen lediglich geselligen Karakter; Aufgaben, wie die Wahrung
der gemeinsamen Berufsinteressen oder auch nur die Förderung
fachwissenschaftlicher Kenntnisse liegen ihnen fern. Solche Ziele
werden nur von den Klassen 2 und 3 verfolgt. Die einzige Ausnahme
bildet der Bayrische Verkehrsbeamtenverein, in welchem auch die
höchsten Beamten vertreten sind; er verdient deshalb eine besondere
Darstellung.


            b) $Der Bayrische Verkehrsbeamten-Verein$[128].

In Bayern wurden seitens der Beamten der Post-, Telegraphen-
und Eisenbahnbeamten schon in den 70er Jahren Versuche zu einer
Organisation gemacht, die sich allerdings zunächst auf die einzelnen
Verkehrsgruppen und einzelnen Orte und Bezirke beschränkten. So
entstand im Januar 1874 ein »Verein Münchener Telegraphenbeamten«
und Ende 1875 unter dem Namen »Postalia« ein solcher der Münchener
Postbeamten, der sich am 2. Januar 1876 zu dem »Verein Münchener
Verkehrsbeamten« erweiterte. Auch in Ingolstadt, Augsburg, Nürnberg
und der Rheinpfalz bildeten sich ähnliche Vereine, die alle zunächst
überwiegend geselligen Zwecken dienten, bald aber sich höhere Ziele
steckten. Bald brach sich auch der Gedanke Bahn, daß eine Verschmelzung
aller dieser Einzelvereine erforderlich sei, und so erfolgte am 13.
Juni 1883 die Gründung des »$Bayrischen Verkehrsbeamten-Vereins$«,
indem zunächst der Münchener Telegraphenverein und der Verein Münchener
Verkehrsbeamten sich verschmolzen, doch konnte schon am 19. August
1883 eine von 80 Abgesandten aus ganz Bayern besuchte konstituierende
Generalversammlung zusammentreten, die die Ausdehnung auf das ganze
Königreich beschloß, indem ein Statut angenommen, ein Vorstand
gewählt und ein Verbandsorgan geschaffen wurde, zugleich übernahm man
die von dem Verein Münchener Verkehrsbeamten gegründete Spar- und
Vorschußkasse auf den neuen Verein; schon 1884 wurde auch eine Witwen-
und Waisenunterstützungskasse ins Leben gerufen.

  [128] Das Material verdanke ich den Mitteilungen des Vereinsvorstandes,
        insbesondere enthält die Festschrift zur XIII.
        Generalversammlung des Vereins eine Uebersicht über die
        Entstehungsgeschichte.

Der neue Verein erfreute sich ebenso, wie seine Vorläufer, der Gunst
der Regierung, die nicht allein den Mitgliedern zu den Versammlungen
freie Fahrt, sondern zugleich für das Vereinsorgan und Geldsendungen
Portofreiheit bewilligte. Aber bald erfolgte ein Umschwung,
hervorgerufen durch einige Artikel des Vereinsorganes über Personal-
und Dienstverhältnisse, in denen nach Auffassung der Behörde das
zulässige Maß freier Aussprache überschritten war. Zunächst wurde dem
Verein die Zulassung als »anerkannter Verein«[129] verweigert, und
am 17. Januar 1885 wurde derselbe von der Polizeidirektion München
als politischer Verein erklärt; am folgenden Tage wurde auch die
Portofreiheit entzogen. Diese Maßregeln hatten den Austritt vieler
Mitglieder zur Folge, viele der Spar- und Vorschußkasse gegebene
Kapitalien wurden zurückgezogen, und der Verein kam so stark in
Rückgang, daß das Vereinsorgan aufhören mußte, zu erscheinen. Unter
diesen Umständen schien nur der Weg der Unterwerfung übrig zu bleiben,
und er wurde gewählt. Der Vorstand trat zurück und im April 1885 löste
der Verein sich auf, um sich dann sofort von neuem zu bilden; andere
Personen wurden zur Leitung berufen, die das gute Einvernehmen mit
der Regierung als obersten Grundsatz betrachteten, und so begann jetzt
die Zeit der Blüte, die noch heute andauert. Die Portofreiheit wurde
wieder bewilligt, der Verein als »anerkannter Verein« eingetragen
und der Generaldirektor $Schnorr$ v. $Carolsfeld$ trat demselben als
ordentliches Mitglied bei.

[129] Dadurch erwirbt nach dem bayrischen Gesetze ein Verein die Rechte
einer juristischen Person.

Die Mitgliederzahl ist seitdem ständig gestiegen. Sie betrug 1885 etwa
1400; 1888: 1865; 1889: 2160; 1890: 2789; 1891: 3867; 1892: 4429; 1893:
4960; 1894: 5207; 1895: 5568; 1896: 5742; 1897: 5772.

An Stelle des 1884 eingegangenen Vereinsorganes traten zunächst
Vereinsberichte in zwangloser Folge, aus denen 1888 die »Monatsschrift
des Bayrischen Verkehrsbeamten-Vereins« entstand, die endlich vom 1.
Juli 1892 ab den Titel »Bayrische Verkehrsblätter« erhielt. Die Auflage
betrug 1897 6800.

Die »Spar- und Vorschußkasse« sowie die »Witwen- und Waisenkasse«
wurden 1893 von dem Verein formell getrennt und zu selbständigen
»anerkannten Vereinen« umgebildet, doch ist der Beitritt zu der
letzteren Kasse für jedes Vereinsmitglied obligatorisch.

Seit 1895 hat der Verein auch Fachunterrichtskurse eingeführt, ebenso
gibt er Fachwerke heraus und stiftet Preise für die Lösung von
Fachaufgaben unter seinen Mitgliedern. Am 1. Juli 1897 hat er ein
eigenes Vereinshaus mit Bibliotheks- und Unterrichtsräumen, in dem auch
die Verwaltungen der beiden Kassen untergebracht sind, errichtet.

In den Statuten ist als Zweck des Vereins bezeichnet: »Die Förderung
und Pflege der geistigen und materiellen Interessen seiner Mitglieder«
und als Mittel zur Erreichung dieses Zweckes u. a. die Herausgabe
eines Fach- und Vereinsorganes, die Schaffung von Einrichtungen, um
den Mitgliedern bei ihrer beruflichen Fortbildung behülflich zu sein,
die Anlegung einer Bibliothek, die Zirkulation von Fachzeitschriften,
die Veranstaltung von Vorträgen und Diskussionen sachlichen und
wissenschaftlichen Inhalts, die Pflege des geselligen Lebens und der
Kollegialität, die Errichtung eines Unterstützungsfonds, Vermittelung
von Versicherungsverträgen.

Als ordentliche Mitglieder können dem Verein beitreten alle im Dienste
der bayrischen Verkehrsanstalten sowie der pfälzischen Bahnen stehenden
Beamten, Aspiranten und Bahnärzte. Unterbeamte und Arbeiter werden
nicht aufgenommen. Der Jahresbeitrag ist 8 Mk.

Wie die vorstehende Darstellung ersehen läßt, ist der gewerkschaftliche
Karakter, der also auch die Vertretung der Interessen der Mitglieder
gegenüber der Verwaltung erfordert, seit der Katastrophe im Jahre 1884
fast ganz zurückgetreten.


        c) $Verband deutscher Post- und Telegraphenassistenten$.

Der Verband wurde am 6. Juni 1890 gegründet und bezweckt nach seinen
Satzungen, »unter seinen Mitgliedern allgemeine und Berufsbildung
zu fördern, Vaterlandsliebe, Geselligkeit und Kollegialität,
wirtschaftliche Vorteile für die Mitglieder herbeizuführen und
die Interessen des Post- und Telegraphenassistentenstandes zu
vertreten«. Aufnahmefähig ist jeder Angehörige des Post- und
Telegraphenassistentenstandes. Außer Unterstützungen, die nach
freier Entschließung des Vorstandes an bedürftige Hinterbliebene
verstorbener Mitglieder gegeben werden, gewährt der Verband
seinen Mitgliedern günstigere als die allgemeinen Bedingungen bei
verschiedenen Versicherungsgesellschaften. Außerdem ist in jedem
Bezirke ein $Familienbeirat$ errichtet, der den Zweck hat, bei
Sterbefällen von Mitgliedern dessen Hinterbliebenen mit Rat und That
zur Seite zu stehen, insbesondere besorgt derselbe die Abwickelung
der für die Beerdigung erforderlichen Geschäfte, die Flüssigmachung
der Gnadenbezüge, der Sterbekassen-, Lebensversicherungs-, Witwen-
und Waisengelder, die Vermögensregulierung, die Einleitung der
Vormundschaft, nötigenfalls die Erwirkung von Unterstützungen,
Stipendien, Erziehungsbeihülfen und ähnlichen Zuwendungen.

In dieser Beziehung liegen dem Familienbeirat namentlich folgende
Geschäfte ob:

Anmeldung der Beerdigung bei dem Geistlichen, Besorgung
der Traueranzeigen, Beschaffung des Sarges, Bestellung des
Leichenwagens und der Wagen für das Trauergefolge, Besorgung der
Auszüge aus dem Sterberegister, des ärztlichen Totenscheines,
der Heiratsurkunde, der standesamtlichen Geburtsurkunden der
Kinder unter 18 Jahren, Wahrnehmung des Schriftwechsels mit den
Lebensversicherungsgesellschaften, Stellung des Antrages auf
gerichtliche Eröffnung eines etwaigen Testaments, Erstattung
einer Anzeige an die Einkommensteuer-Veranlagungskommission
behufs Herabsetzung der Steuern und einer Anzeige an das
Vormundschaftsgericht, Unterstützung bei Anfertigung von Gesuchen
u. s. w.

Von besonderer Bedeutung ist die vom Verbande errichtete $Warenkasse$
nebst Warenhaus. In die Kasse muß jedes Mitglied monatlich mindestens
3 Mk. einzahlen, bis ein Bestand von 60 Mk. erreicht ist. Bei Bezügen
aus dem Warenhause wird zunächst das Guthaben angerechnet; sonst wird
es mit 4% verzinst. Das Warenhaus, das jetzt einen wesentlichen Teil
der Einrichtungen des Verbandes ausmacht, verdankt seine Gründung
dem Umstande, daß im Jahre 1891 der damalige Verbandsvorsitzende
$Funk$, durch dessen Einfluß überhaupt der Verband ins Leben gerufen
war, wegen dieser Thätigkeit von der Postbehörde seines Amtes
enthoben wurde und der Verband den Wunsch hatte, ihm eine mit
entsprechendem Einkommen verbundene Stellung zu verschaffen. Das
Warenhaus hat jetzt eine erhebliche Bedeutung erreicht, es hat nach
dem Abschlusse vom 31. Dezember 1895 während seines 4-1/2 jährigen
Bestehens für 920000 Mk. Waren umgesetzt. Die Waren sind ganz
überwiegend Bekleidungsgegenstände; so entfielen auf diese im Jahre
1894/95 bei einem Gesamtumsatze von 360000 Mk. volle 320000 Mk.,
und den Vorwürfen gegenüber, daß der Verband durch sein Warenhaus
die Kleingewerbetreibenden schädige, hat sich derselbe stets darauf
berufen, daß diejenigen, denen er Konkurrenz mache, nicht diese,
sondern etwa 40 große Konfektionsversandtgeschäfte seien, in deren
Hände die jungen Leute bei Beschaffung ihrer Uniform fielen und die
infolge des gewährten und selten wieder völlig getilgten Vorschusses
den Betreffenden regelmäßig jahrelang zum weiteren Bezuge zwängen.

Das äußere Wachstum des Verbandes ist trotz aller Verfolgungen sehr
rasch vor sich gegangen. Die Mitgliederzahl betrug Ende 1890: 1840;
Februar 1892: 2197; Ende 1892: 2766; Ende 1893: 3923; Ende 1894:
5610; Ende 1895: 7703; am 6. Juni 1896: 8846; Ende 1896: 9710; Ende
1897: 12289; am 17. Oktober 1898: 14000 in 41 Bezirksvereinen und 87
Ortsvereinen. Da die Gesamtzahl der Assistenten 24000 und die der
Gehülfen 10000 beträgt, so sind jetzt etwa 40% organisiert.

Der Umsatz der Warenkasse, die 11 Zweiggeschäfte besitzt, belief sich
im Jahre 1897 auf 606939 Mk. Das Vermögen betrug Ende 1894: 77290 Mk.,
Ende 1895: 100776 Mk., Ende 1897: 136194 Mk. 60 Pf.

Der Vorsitzende des Verbandes ist Oberpostassistent $Kahsnitz$ in
Berlin. Das Vereinsorgan ist die »Deutsche Postzeitung« die im 8.
Jahrgange erscheint mit einer Auflage von 15800.

Der Verband hat bei den Beratungen des Reichstages über den Postetat
im Frühjahr 1898 einen großen Erfolg erzielt, indem er durch
seinen Einfluß auf die Abgeordneten es durchsetzte, daß bei der
allgemeinen Gehaltserhöhung die in der Vorlage der Regierung gar
nicht berücksichtigten Assistenten durch einstimmigen Beschluß des
Reichstages mit einem Höchstgehalte von 3000 Mk. eingefügt wurden,
obgleich die Regierung sich dem lebhaft widersetzte.

Im allgemeinen freilich ist an Stelle der früheren Verfolgung des
Verbandes und Maßregelung seiner Mitglieder, die früher regelmäßig im
Reichstage zu lebhaften Verhandlungen führte, jetzt das System der
stillschweigenden Duldung getreten.

Um den grundsätzlichen Standpunkt des viel angegriffenen Verbandes
authentisch darzulegen, mögen hier die »Leitsätze für die Mitglieder
des Verbandes Deutscher Post- und Telegraphenassistenten« abgedruckt
werden, in denen die Grundauffassung desselben insbesondere auch
hinsichtlich seiner Stellung zu den Behörden mit ausreichender
Klarheit zum Ausdrucke gelangt ist. Dieselben lauten mit Auslassung
eines hierfür nicht in Betracht kommenden Absatzes:

1. Der Verband Deutscher Post- und Telegraphenassistenten ist eine
Vereinigung, die auf gesetzlicher Grundlage beruht und deren Wirken als
ein staatserhaltendes und fortschrittförderndes bezeichnet werden muß.

2. Der Verband verfolgt die Hebung des Assistentenstandes
der Reichspost- und Telegraphenverwaltung in dienstlicher,
gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Beziehung. Er wirkt damit im
Interesse sowohl seiner Mitglieder, als auch zum Wohle der Gesamtheit,
letzterer insofern, als er ihr Kräfte nutzbar zu machen sucht, die
unter den gegenwärtigen Verhältnissen gebunden sind. Die Besserung der
dienstlichen und gesellschaftlichen Stellung des genannten Standes wird
angestrebt durch sachgemäße und offenherzige, sich in angemessenen
Bahnen bewegende Besprechung vorhandener Mißstände und durch dauerndes
Hinweisen auf nicht mehr zeitgemäße Einrichtungen und Bestimmungen.
Die wirtschaftliche Besserstellung des Assistentenstandes wird, soweit
sie aus eigener Kraft erfolgen kann, erreicht durch gemeinschaftliche
Einrichtungen, wie das Verbandswarenhaus, die Zweiggeschäfte des
Verbandswarenhauses, die Warenkasse u. s. w.

3. Die Zugehörigkeit zum Verbande bringt die Mitglieder in keiner Weise
mit ihren Pflichten als Beamte in Widerspruch, sie ist im Gegenteil
geeignet, anregend auf den Einzelnen zu wirken, seinen Gesichtskreis zu
erweitern und so, mittelbar, auch den Dienst zu fördern.

4. Es ist Ehrenpflicht eines jeden Verbandsmitgliedes, in dienstlicher
Beziehung alles zu vermeiden, was ihn in Konflikt mit Vorgesetzten
bringen könnte, damit aus vereinzelten Vorfällen nicht der Schluß
gezogen werde, daß die Zugehörigkeit zum Verbande die Neigung zur
Unbotmäßigkeit fördere oder den Wunsch erzeuge, den geordneten Organen
der Verwaltung Schwierigkeiten zu machen. Ganz im Gegenteil liegt es
durchaus im Sinne der Verbandsbestrebungen und entspricht nur der von
der Verbandsleitung bisher stets beobachteten und empfohlenen Haltung,
daß jedes Mitglied für seinen Teil danach trachte, den Vorgesetzten,
und unseren Gegnern durch ernstes, pflichttreues Verhalten die
höchste Achtung abzunötigen. Es muß dahin gestrebt werden, daß die
Zugehörigkeit zum Verbande als eine Empfehlung, nicht als ein Nachteil
gilt.

5. Wenn einerseits tadellose Dienstführung und angemessenes
Benehmen gegen Vorgesetzte und Untergebene jedem Verbandsmitgliede
zur Ehrenpflicht gemacht wird, so muß ihm andererseits empfohlen
werden, auch seine staatsbürgerlichen Rechte in jeder Beziehung zu
wahren, jeden Versuch einer Beschränkung derselben mit Festigkeit
zurückzuweisen und Uebergriffen von Vorgesetzten in geziemender, aber
nachdrücklicher Weise zu begegnen. Es suche ein jeder, dem Unrecht
gethan worden ist, sein Recht noch bis zur höchsten Instanz, damit
nicht, wie es geschehen ist, aus dem Fehlen berechtigter Beschwerden
der Beweis für die Behauptung hergeleitet werde, daß Uebergriffe und
Maßregelungen nicht vorkommen.

6. Es ist mit allen gesetzlich und moralisch erlaubten Mitteln der
Agitation, soweit der Dienst dadurch nicht beeinträchtigt wird, die
Gewinnung neuer Mitglieder zu betreiben. Es muß der Beweis geliefert
werden, daß der Verband, sobald ihm freie Bahn zu seiner Entwickelung
gelassen wird, mit großer Schnelligkeit wächst.

7. Die Mitgliedschaft ist stets und überall offen zu bekennen; schwache
Gemüter mögen es sich gesagt sein lassen, daß zaghafte, schwankende
Haltung oder gar Leugnen das letzte ist, was Achtung einflößen
kann, und daß ein solches Verhalten ganz gewiß keinen besseren
Schutz gewährt, als freimütiges Bekennen eines als richtig erkannten
Standpunktes und offenes, in angemessener Form sich äußerndes Vertreten
einer gewonnenen Ueberzeugung.

8. Jedes Mitglied möge sich stets bewußt sein, daß unser Heil in uns
selbst, in unserer eigenen Kraft und Einigkeit liegt. Fremde Hülfe ist
uns stets willkommen, wird dankbar angenommen und kann unseren Weg uns
ebnen, finden aber und beschreiten müssen wir ihn selbst. »Selbst ist
der Mann!« Können wir uns selbst nicht helfen, so hilft uns auch sonst
niemand.

9. Der Verband hat sich von jedem, auch dem leisesten Versuch einer
politischen Stellungnahme auf das Peinlichste fern zu halten. Er
beansprucht keinerlei Einfluß auf die politische Meinung seiner
Mitglieder und überläßt es jedem derselben, sich eine solche selbst zu
bilden nach seiner eigenen Ueberzeugung.

Daß man einen Verband, der solche Ansichten vertritt, der ungeachtet
der bis an die Grenze des Möglichen gehenden Ausnutzung der
Arbeitskraft bei kärglicher Bezahlung, wie sie im Postdienste
stattfindet, so entschieden die Ehrenpflicht seiner Mitglieder betont,
durch pflichttreues Verhalten sich die Achtung der Vorgesetzten zu
erringen, -- daß man einen solchen Verband mit allen gesetzlichen
und ungesetzlichen Mitteln verfolgte und ihm noch jetzt ablehnend
gegenübersteht, ist ein Beweis, daß unsere Reichsbehörden sich noch
auf einer unglaublich tiefen Stufe sozialpolitischen Verständnisses
befinden. Weiß man denn gar nicht, daß die Sozialdemokratie unter dem
niederen Beamtentum reißende Fortschritte macht? Hat man die Absicht,
diese Thatsache dadurch zu rechtfertigen, daß man den Beteiligten den
Weg, im gesetzlichen Rahmen ihre Interessen zu vertreten, gewaltsam
versperrt? Und welchen Grund hat man für dieses Verfahren? Es scheint
keine andere Erklärung dafür zu geben, als ein auf die äußerste Spitze
getriebener Bureaukratismus, der so weit geht, daß er schon in den
bloßer Vereinigung der Beamten ohne Rücksicht auf deren Zwecke einen
Akt der Auflehnung sieht, der die Beamten wie Maschinen oder wenigstens
wie Kinder behandeln will, für deren Interessen nicht sie selbst,
sondern ihre Vorgesetzten zu sorgen haben.

Daß unter dem Verbande tüchtige Kräfte enthalten sind, von deren
Wirksamkeit sich ein weiteres Gedeihen erwarten läßt, beweisen gewisse
Reformgedanken, die in neuester Zeit in dem Verbandsorgan[130] von
einem Postassistenten unter dem Pseudonym $Lohe$ erörtert werden;
danach will man eine grundsätzliche Erweiterung des gewerkschaftlichen
Rahmens durch Einbeziehung derjenigen Thätigkeit, die man bisher
als genossenschaftliche zu bezeichnen pflegt. Insbesondere ist
vorgeschlagen, die Thätigkeit des Warenhauses nicht, wie bisher, auf
das Gebiet der Konsumtion zu beschränken, sondern auch die Produktion
einzubeziehen und z. B. die Herstellung von Kleidungsstücken in eigenen
Werkstätten, die Einrichtung einer Verbandsdruckerei und -buchhandlung,
die Herstellung von Wohnungen für die Mitglieder u. dgl. seitens des
Verbandes in Angriff zu nehmen. Aber die genossenschaftliche Thätigkeit
soll nicht auf das wirtschaftliche Gebiet beschränkt bleiben, sondern
auch das Bildungs- und Geselligkeitsleben z. B. durch Einrichtung
von Verbandsschulen, Veranstaltung von Vorträgen, Einrichtung von
Lesezirkeln und Anschluß an die Bestrebungen sozialreformerischer
Vereinigungen, wie des evangelisch-sozialen Kongresses u. dgl., in
seinen Bereich ziehen, um so zu der mittelalterlichen Form einer den
ganzen Menschen umfassenden Personalgenossenschaft zurückzukehren.
-- Solche Pläne beweisen nicht allein die in dem Verbande enthaltene
geistige Triebkraft, sondern sind in der That interessant als Ausblicke
auf eine mögliche Zukunftsentwickelung des ganzen Gewerkschaftswesens.
Allerdings passen sie nicht in das Schema der allgemeinen
Dienstanweisung und werden deshalb die Sympathieen für den Verband in
den Kreisen des Postregimentes nicht vermehren.

  [130] Vgl. die Nr. 16-20 des Jahrganges 1895 und Nr. 2, 4-7 des
        Jahrganges 1896. Einen Auszug aus den Ausführungen giebt der
        »Genossenschaftliche Wegweiser« in der Nr. 11 vom 30. Mai 1896.

In neuester Zeit hat sich in dem Verhältnisse des Verbandes
zu dem Staatssekretär des Reichspostamtes eine eigenartige
Umgestaltung vollzogen. Der Letztere berief auf dem 25. März drei
Vorstandsmitglieder zu sich um ihnen mitzuteilen, daß der jetzige
Zustand nicht bestehen bleiben könne. Der Verband bilde einen Staat
im Staate, da er die Interessen einer einzelnen Beamtenklasse
vertreten wolle, während seine Mitglieder sich vielmehr als Teile der
ganzen Verwaltung zu fühlen hätten. Dadurch werde die Neigung zur
Unbotmäßigkeit gereizt. Er, der Staatssekretär, vertrete die Interessen
der Assistenten ebenso, wie die der andern Beamten und müsse verlangen,
daß dieselben volles Vertrauen zu ihm hätten. Der Kaiser wolle
zufriedene Beamte haben, und er sei bestrebt, solche zu schaffen. Die
auf diese Auseinandersetzung gestützte Forderung ging dahin, daß aus
den Statuten die »Vertretung der Interessen des Postassistentenstandes«
als Aufgabe des Verbandes gestrichen werde. Die Entfernung des
gegenwärtigen Redakteurs des Verbandsorganes wurde nicht verlangt, wohl
aber, daß der Vorstand für dasselbe die Verantwortung übernehme. Eine
maßvolle Kritik solle nicht untersagt sein, aber die Spitze derselben
dürfe sich nicht gegen die Verwaltung kehren.

Der Vorstand, ebenso wie die auf den 7. Mai einberufene
außerordentliche Generalversammlung, in der übrigens mitgeteilt wurde,
daß der Mitgliederbestand auf 14600 in 94 Ortsvereinen gestiegen sei,
nahm den gemachten Friedensvorschlag mit Dank und ohne Widerspruch
an. In den Satzungen wurde die »Vertretung der Interessen des
Assistentenstandes« als Aufgabe des Verbandes gestrichen und durch die
»Pflege der Kameradschaft« ersetzt; ebenso wurde das Verbandsorgan der
Durchsicht des Verbandsvorsitzenden unterteilt.

Es mag sein, daß dem Verbande kaum etwas anderes übrig blieb, als
die von dem Staatssekretär gebotene Hand anzunehmen, zumal Jener für
den Fall des Widerstandes die entschiedensten Maßregeln in Aussicht
gestellt hatte. Aber eine andere Frage ist es, ob der Staatssekretär
sozialpolitisches Verständnis beweist, wenn er den Grundsatz aufstellt,
daß, weil er die Interessen der Beamten vertrete, eine Organisation
derselben zu gleichen Zwecke entbehrlich und schädlich sei. Offenbar
ist es der Geist des patriarchalischen Bureaukratismus, der aus dieser
Auffassung spricht und sich in den schärfsten Gegensatz stellt zu der
modernen Anschauung, daß auch der Beamte Staatsbürger ist und alle
Rechte desselben ausüben darf, soweit er nicht zu den Pflichten seines
Amtes in Widerspruch tritt. Diese Pflichten verbieten ihm aber nicht,
Wünsche auf Verbesserung seiner Lage auf gesetzlichem Wege geltend zu
machen, und der Umstand, daß die Beamten dies gemeinsam thun, kann die
an sich berechtigte Handlungsweise nicht zu einer unberechtigten machen.

Jedenfalls hat der Postassistentenverband durch seinen jüngsten Schritt
seinen gewerkschaftlichen Karakter im wesentlichen verloren und damit
auch das hohe sozialpolitische Interesse, das er vorher verdiente.


                    d) $Die Postunterbeamten$[131].

Bis zum Jahre 1895 gab es in den größeren Städten eine Anzahl
Unterbeamtenvereine, die aber rein geselligen Karakter hatten.
Gewöhnlich war der Postdirektor oder ein anderer Vorgesetzter
ihr Ehrenmitglied. In einigen Städten, z. B. Breslau, Hannover,
Bremen, Hamburg, Köln, Dresden, Leipzig hatte man auch
Sterbeunterstützungskassen, welche mit den Vereinen in Verbindung
standen. In Berlin gab es zwei große Sterbekassen, die zusammen von
den 10000 Unterbeamten etwa 9500 umfaßten. Endlich bestand auch
noch für ganz Preußen die 1827 gegründete amtliche Sterbekasse für
Postunterbeamte, der aber nur 2900 Mitglieder angehörten.

  [131] Das benutzte Material verdanke ich der Redaktion des »Deutschen
        Postboten«.

Die Versuche, eine Gesamtorganisation der Postunterbeamten für das
Reichspostgebiet zu schaffen, gingen von zwei verschiedenen Seiten aus.
Die erste war der »$Deutsche Postbote$«, der am 1. Dezember 1895 ins
Leben gerufen wurde und nach kurzer Zeit über 20000 Abonnenten zählte.
Sein Begründer und Eigentümer ist der frühere Postassistent $Remmers$,
der aber in der Zeit der gegen den Assistentenverband gerichteten
Verfolgungen seine Stellung verlor und, nachdem er eine Zeit lang
in der Leitung des Verbandes und an der »Deutschen Postzeitung«
beschäftigt gewesen war, den Plan faßte, ein Organ zur Förderung der
Interessen der Unterbeamten zu schaffen.

Die Gründung des »Postboten« gab den Anstoß, auch eine eigentliche
Organisation ins Auge zu fassen, und zwar war der Urheber dieser
Bestrebungen der langjährige Vorsitzende der »Sterbekasse der
Briefträger«, der größten der beiden oben erwähnten Berliner
Sterbekassen, Postpackmeister a. D. $Allert$. Er hatte schon früher
die Gründung einer großen freien Sterbekasse der Postunterbeamten
Deutschlands ins Auge gefaßt, aber das Preußische Ministerium des
Innern verweigerte die hierzu erforderliche Genehmigung mit der
Begründung, daß die Uebersicht zu schwierig und die Organisation
zu teuer werden würde. Immerhin gelang es, in Dresden, Dortmund
und Hannover Bezirkssterbekassen ins Leben zu rufen, obgleich die
Postbehörde sich dazu feindlich stellte und vielmehr versuchte, die
alte amtliche Sterbekasse von 1827 wieder zu beleben.

Als sich der Gedanke einer allgemeinen Sterbekasse nicht zur Ausführung
bringen ließ, faßte $Allert$ den Plan, einen Unterstützungsverband
und eine Witwen- und Waisenkasse zu schaffen. Dieser Plan ist in
dem »$Verbande der deutschen Post- und Telegraphen-Unterbeamten$«
verwirklicht, der am 30. Januar 1898 gegründet wurde und im
Oktober 1898 bereits 6000 Mitglieder zählte, wovon allein auf
Berlin und Hamburg 3000 entfallen. Insbesondere in Hamburg hat die
Bewegung fruchtbaren Boden gefunden, und eine von den Post- und
Eisenbahnunterbeamten auf den 15. Februar 1898 einberufene gemeinsame
öffentliche Versammlung erklärte sich für die Notwendigkeit einer
selbständigen gewerkschaftlichen Organisation der in staatlichen
Betrieben beschäftigten unteren Beamten und empfahl deshalb allen
Beteiligten den Beitritt zu dem Postunterbeamtenverbande bezw. dem
Verbande der Eisenbahner.

Der Verband hat nach seinen Statuten den Zweck: A. durch Gewährung
einmaliger Unterstützungen an die Mitglieder, welche durch
Schicksalsschläge und andere unvorhergesehene Unglücksfälle in
Bedrängnis geraten sind, B. durch Errichtung einer Witwen- und
Waisenunterstützungskasse, welche nach Maßgabe der verfügbaren Mittel
den Witwen und Waisen der dieser Kasse angehörenden Mitglieder eine
fortlaufende Unterstützung gewährleistet -- die wirtschaftliche Lage
der Unterbeamten zu verbessern.

Ein klagbares Recht erwächst den gedachten Personen aus den hiernach in
Aussicht gestellten Unterstützungen gegen den Verband nicht, sondern
die Unterstützungen werden nur gewährt, soweit die Mittel reichen.

Der Verband stellt sich ferner die Aufgabe: sonstigen geeigneten, auf
die Hebung des Unterbeamtenstandes hinzielenden Einrichtungen oder
Veranstaltungen, sowie dem auf die Pflege von Treue zu Kaiser und
Reich, Vaterlandsliebe, Kollegialität und Geselligkeit gerichteten
Streben der angeschlossenen Vereine seine Unterstützung angedeihen zu
lassen.

Der Beitrag beläuft sich für die Unterstützungen unter A auf 10 Pf.,
für die unter B auf 25 Pf. monatlich. Der ersteren werden in Höhe von
25-100 Mk., der letzteren je nach der Dauer der Mitgliedschaft von
48-72 Mk. jährlich gewährt. Daneben hat der Verband in Uebereinstimmung
mit dem Assistentenverbande die Einrichtung des Familienbeirates.

Der Verband überläßt dem »Postboten« die Vertretung der eigentlichen
Berufsinteressen und benutzt ihn lediglich als Organ für seine
Veröffentlichungen.

Die Postbehörde, die unter Stephan den »Postboten« nicht behelligte,
hat jetzt gegen ihn ein Unterdrückungssystem ins Werk gesetzt, das
die kleinlichsten Mittel nicht verschmäht. Nicht allein werden die
Unterbeamten, die man als Besteller des Blattes ermittelt, von dem
Postdirektor vorgeladen und unter entsprechenden Androhungen veranlaßt,
dasselbe aufzugeben, ja in Hameln ist 19 Beamten wegen des Haltens
des Blattes der Dienst gekündigt, sondern selbst die in dem Blatte
aufgenommenen Familienanzeigen werden durchgesehen und die betreffenden
Beamten auf Weisung der Oberpostdirektion hierüber zur Verantwortung
gezogen[132]. Die Wirkung dieser Verfolgungen ist gewesen, daß die
Abonnentenzahl des Blattes zunächst von 20000 auf 15000 herabging, doch
beginnt sie schon wieder zu steigen, indem man statt des Postbezuges
andere Wege findet. Gegen den Verband als solchen ist man bisher nicht
eingeschritten, vielmehr sucht man auf seine Leiter einzuwirken, um
ihn von dem Blatte zu trennen und dieses dadurch zu isolieren; bisher
ist dies nicht gelungen.

  [132] Ich habe mich aus den mir vorgelegten Originalbriefen von der
        Wahrheit dieser kaum glaublichen Thatsachen überzeugt.

Fragt man nach dem Grunde dieser Maßregelungen, so ist er nur in der
grundsätzlichen Bekämpfung aller Organisationsbestrebungen unter den
Beamten zu finden. Der Beamte soll bedingungslos in der Behörde seinen
Vormund sehen, dem er einzeln demüthig seine Bitten vortragen darf,
aber jeder Zusammenschluß bedeutet schon die »Hydra der Revolution«. In
der Reichstagssitzung vom 4. Februar 1899 wußte der Staatssekretär des
Reichspostamtes gegen den »Deutschen Postboten« keinen anderen Vorwurf
zu erheben, als daß er für die Postunterbeamten Gehälter fordern,
die unmöglich gezahlt werden könnten. Also das ist ein Verbrechen
einer Fachzeitung, das mit deren Tode gesühnt werden muß. Noch in den
letzten Nummern schreibt das Blatt u. a.: »Die Entfernung derjenigen
Elemente, die sozialdemokratischen Anschauungen Ausdruck geben, aus
unsern Reihen, ist uns sehr lieb; ausgeschlossen aber sollte sein, daß
jemand, der seine Rechte energisch verteidigt, zum Sozialdemokraten
gestempelt und entlassen wird. Ein dergestalt Entlassener wird erst
nach der Entlassung ein echter Staatsfeind und führt lediglich einige
Dutzend neue Genossen dem Umsturz zu. ---- Wir sind patriotische
deutsche Männer, wir verfolgen keine unerlaubten Ziele, da sollte man
uns bei unserer loyalen Haltung nicht in den Weg treten. Strengste
Pflichterfüllung, unbedingte Unterordnung unter die Disziplin der
Postverwaltung, treues Festhalten an Kaiser und Reich! In diesem
Sinne werden wir unsere Thätigkeit fortsetzen. ---- Unser Bestreben
soll es sein, zu beweisen, daß wir loyale Männer sind, die nichts
weiter wünschen, als die Vertretung der Berufsinteressen, wie sie
jedem anderen Stande zugestanden wird.« -- Das sind jedenfalls für ein
»sozialdemokratisches« Blatt recht ungewöhnliche Erklärungen.

Die Wirkungen des Vorgehens der Postverwaltung auf die Stimmung der
Beamten konnten natürlich nicht ausbleiben. In einem Briefe schreibt
mir die Redaktion des »Postboten«: »Die Unterbeamten hingen mit
geradezu kindlicher Liebe an dem neuen Staatssekretär, sind aber durch
die falschen Maßnahmen der Behörde wieder so hochgradig erbittert, daß
ein großer Teil wieder der Sozialdemokratie Material liefern wird,
was fast ganz aufgehört hatte, solange der »Deutsche Postbote« sich
wirklich in energischer Weise ihrer Interessen annehmen konnte. Herr
v. $Podbielsky$ war schlecht beraten, als er eine nationalgesinnte,
wenn auch dem Unterbeamtenstande entsprechend in etwas sehr freimütiger
Weise geleitete Fachzeitschrift in der Weise angriff. Ein Teil
Furchtsamer wird eingeschüchtert, ein großer Teil geht weiter links.
Das sind die Folgen!«

Und dabei ist das derselbe Staatssekretär, der bei Antritt seiner
Stellung erklärte, er verlange von seinen Beamten nur, daß sie ihre
Schuldigkeit thäten; ihre persönlichen Angelegenheiten gingen ihn
nichts an! Es muß wohl auch einem von Natur aus verständigen Menschen
schwer werden, sich dem Einfluße der heute in den Regierungskreisen
herrschenden antisozial-bureaukratischen Strömung zu entziehen.

Um den »Postboten« zu unterdrücken hat die Postbehörde zugleich
ein neues Konkurrenzblatt ins Leben gerufen, das unter dem Namen
»Neue Post« seit Oktober 1898 erscheint. Dasselbe will nach seiner
Probenummer die Angelegenheiten der Postunterbeamten »in einer
deren Interessen dienlichen Weise« zur Erörterung bringen. Er will
»kraftvolle Förderung des Wohles der Unterbeamten, aber mit der
Verwaltung, nicht $gegen sie$.« Auch die »deutsche Verkehrszeitung«
begrüßt das neue Unternehmen, für dessen Verbreitung auf amtlichem
Wege lebhaft Propaganda gemacht wird. Man wird abwarten müssen, ob die
Postunterbeamten das Urteil über die »ihren Interessen dienliche Weise«
der Erörterung ihrer Angelegenheiten ihren Vorgesetzten überlassen oder
für sich selbst in Anspruch nehmen wollen.

Uebrigens sucht die Postbehörde auch ihrerseits an verschiedenen Orten
Postunterbeamtenvereine ins Leben zu rufen, offenbar um dem Verbande
Konkurrenz zu machen; auch hat man bereits Beamte gemaßregelt, die
für den Verband agitiert hatten. In neuester Zeit ist der Kampf gegen
ihn in aller Form aufgenommen durch einen Erlaß des Staatssekretärs
vom 30. Mai 1899 in dem es heißt, daß Postunterbeamtenvereine, welche
sich der Pflege kameradschaftlicher Geselligkeit und der Hebung der
wirtschaftlichen Lage ihrer Mitglieder widmen, in vielen Fällen
segensreich wirken können, aber nur insofern sie sich auf einzelne Orte
und deren Umgebung beschränken, daß aber »bei der Verschiedenartigkeit
der Verhältnisse in den einzelnen Bezirken und in Hinblick auf die
Größe des Reichspostgebietes die Ausdehnung solcher Vereine auf mehrere
Oberpostdirektionsbezirke für unrichtig zu erachten« sei. Zugleich
wird bestimmt, daß »als Vorstände und in sonstige leitende Stellen nur
solche Mitglieder gewählt werden dürfen, die noch in Dienst stehen«.
Die Begründung mit der Verschiedenheit der Verhältnisse und der Größe
des Reichspostgebietes ist das Muster einer Verlegenheitsphrase;
weshalb sagt man nicht offen, daß solche Vereine nur solange geduldet
werden sollen wie sie klein und machtlos sind und ihre Leiter
der jederzeitigen Maßregelung ausgesetzt sind? Es wäre übrigens
interessant, wenn sich einmal ein Vertreter dieses politischen Systems
der Aufgabe unterziehen wollte, nachzuweisen, daß diese Beschränkung
des Vereinsrechtes der Beamten, die doch auch sozusagen Staatsbürger
sind, nicht in Widerspruch stehe mit dem Vereinsgesetze und der
Verfassung, in welchen die Vereinsfreiheit aller Staatsbürger insoweit
gewährleistet wird, wie sie nicht durch das Gesetz selbst beschränkt
ist.


                     7. Die Eisenbahnbediensteten.

                           A. Beamte[133].

Dadurch, daß die Eisenbahnen in Deutschland in den letzten 3
Jahrzehnten ganz überwiegend in den Besitz des Staates übergegangen
sind, haben sich auch die Verhältnisse des Personals verschoben,
insbesondere hat sich ein gewisser Gegensatz zwischen den angestellten
höheren und mittleren $Beamten$ einerseits und den auf Kündigung
angenommenen $Arbeitern$ und Unterbeamten andererseits entwickelt.

  [133] Außer den hier erwähnten beiden Vereinen, die sich über ganz
        Deutschland erstrecken, giebt es noch eine Reihe von
        Landesvereinen, die aber an Bedeutung zurücktreten, sodaß
        es genügt, hier dieselben kurz anzuführen. Ich stütze mich
        dabei auf einen von dem Inspektor der österreichischen
        Nordwestbahn Sigismund Wolf in dem Klub österreichischer
        Eisenbahnbeamter in Wien am 10. Dezember 1896 gehaltenen und
        in der »Oesterreichischen Eisenbahnzeitung« veröffentlichten
        Vortrag: »Ueber Eisenbahnbeamtenvereine.« Eine andere
        Quelle ist der im Verlage von Robert Krause in Leipzig
        erscheinende »deutsche Eisenbahnkalender.« Organ der meisten
        deutschen Eisenbahnbeamtenvereine sind die in demselben
        Verlage erscheinenden »deutschen Verkehrsblätter. Allgemeine
        deutsche Eisenbahnzeitung«, die in durchaus antisozialem
        Sinne geleitet wird. Die hiernach in Betracht kommenden
        Vereine d. h. unter Ausschluß bloßer Versicherungsvereine,
        Sparkassen und dergl. sind: 1. Vereine mittlerer Beamter des
        Stations- und Abfertigungsdienstes Preußischer Staats- sowie
        der Reichseisenbahnen mit dem Sitze in Berlin gegründet 1893
        mit 78 Ortsvereinen und 5875 Mitgliedern. 2. Der Landesverein
        Württembergischer Verkehrsbeamten in Stuttgart, gegründet 1886
        mit 20 Bezirks- und 64 Ortsvereinen und 950 Mitgliedern. 3.
        Der bayrische Verkehrsbeamtenverein in München, gegründet 1883
        mit 5568 Mitgliedern. 4. Der Verein badischer Eisenbahnbeamten
        in Karlsruhe, gegründet 1890 mit 10 Bezirksvereinen und 900
        Mitgliedern. 5. Der Verein der Beamten der Königl. Sächsischen
        Eisenbahnen in Chemnitz, gegründet 1885 mit 5 Bezirksvereinen,
        71 Ortsgruppen und 6900 Mitgliedern. 6. Am 14. Juni 1896
        ist auch ein Verein der Reichseisenbahnbeamten in Straßburg
        begründet, dem bei seiner Gründung 500 Mitglieder beitraten;
        Ende 1897 belief sich die Zahl auf 1000.

Wie schon oben bei den Postbeamten bemerkt wurde, ist der staatliche
Karakter des Arbeitgebers für die Beamten kein ausreichender Schutz,
um die gewerkschaftliche Organisation überflüssig zu machen, obgleich
solche Bestrebungen gerade da, wo sie nötig werden, auch den Widerstand
und die Verfolgungssucht der oberen Behörden hervorzurufen pflegen. Ein
Beispiel hierfür bieten auch die $Eisenbahnbeamten$, nur daß hier die
Maßregelungen den Erfolg gehabt haben, der ihnen bei den Postbeamten
zum Teil versagt geblieben ist, nämlich die oppositionellen Tendenzen
völlig zu unterdrücken.


                 a) $Deutscher Eisenbahnbeamtenverein$.

Das Gesagte tritt, abgesehen von dem bereits oben behandelten
bayrischen Verkehrsbeamtenvereine, der, wie dort bemerkt, Post- und
Eisenbahnbeamte gemeinsam umfaßt, insbesondere hervor bei der einzigen
Vereinigung der Eisenbahnbeamten, die nach ihrem Zwecke alle Klassen
derselben umfaßt, nämlich dem »$deutschen Eisenbahnbeamtenvereine$« in
Hannover[134].

  [134] Das benutzte Material verdanke ich dem Geschäftsführer des
        Vereins Herrn Schirmer in Hannover.

Anfang 1892 entstand in Hannover der »Rechtsschutzverein deutscher
Eisenbahn-Verkehrsbeamten«, dessen Zweck darin bestand, »seinen
Mitgliedern in allen auf den Eisenbahndienst bezüglichen Strafsachen,
sowie in denjenigen Zivilprozessen, welche aus dem Eisenbahndienste
heraus entstehen, den nötigen Rechtsschutz angedeihen zu lassen«,
außerdem auf Verhütung von Eisenbahnunfällen hinzuwirken, die
Einrichtung besonderer Eisenbahngerichte zur Untersuchung der
Betriebsunfälle anzustreben und Wohlfahrtseinrichtungen zur
Verbesserung der wirtschaftlichen Lage der Vereinsmitglieder in
die Hand zu nehmen. Zum Beitritte waren berechtigt »alle dauernd
angestellten Eisenbahnbediensteten von deutschen Lokomotiveisenbahnen
mit Ausschluß der selbständig betriebenen Bergwerks-, Industrie-
u. dgl. Bahnen, soweit sie zum Betriebe oder zur Bahnbewachung in
irgend welcher Beziehung stehen«, und zwar sowohl die aktiven als die
pensionierten.

Der Verein stand anfangs in Oppositionsstellung zu den Behörden,
wurde von ihnen verfolgt und war im Begriffe der Auflösung, als
man im September 1892 sich entschloß, diese Haltung zu ändern und
an die Stelle des Oppositionsprinzipes das Loyalitätsprinzip zu
setzen und die unruhigen Elemente zu entfernen. Man erweiterte den
»Rechtsschutzverein« zu dem »deutschen Eisenbahnbeamtenverein«, dessen
Zweck nach dem am 8. Juli 1894 beschlossenen Statute dahin geht, »die
wirtschaftlichen Verhältnisse seiner Mitglieder zu fördern und die
kollegialen und idealen Interessen, sowie den Sinn für Patriotismus und
Pflichttreue derselben zu pflegen«.

Diese Bestimmungen sind auch in dem neuen Statut vom 15. Mai 1898
beibehalten, in dem überhaupt nur untergeordnete Punkte geändert
sind. Der Verein hat wiederholt energische Beschlüsse gefaßt, um das
Eindringen der Sozialdemokratie in seine Reihen zu verhindern und seine
strenge Loyalität zu betonen; mehrere Eisenbahndirektionspräsidenten
sind seine Ehrenmitglieder. Die ordentlichen Mitglieder zerfallen in
aktive und passive, je nachdem sie noch im Dienst sind oder nicht.
Der vierteljährliche Beitrag beträgt für die ersteren 50 Pf., für die
letzteren 25 Pf.

Der Schwerpunkt der Vereinsthätigkeit liegt auch jetzt noch in
der Rechtshülfe, insbesondere der Uebernahme der Verteidigung bei
Anklagen gegen Vereinsmitglieder wegen Betriebsgefährdung. Solche
Fälle wurden im Jahre 1898 90 erledigt. Daneben wird eine »allgemeine
Interessenvertretung« bezweckt, die sich auch auf das Verhältnis zu
den vorgesetzten Behörden, Gehalt, Dienstwohnung, Pensionierung,
Umzugskosten u. dgl. bezieht. Im Jahre 1898 wurden 130 solcher Fälle
erledigt. Außerdem besitzt der Verein eine Unterstützungskasse,
eine Spar- und Darlehenskasse und gewährt seinen Mitgliedern bei
Unfallversicherung durch vertragsmäßige Uebereinkunft mit einer
Versicherungsgesellschaft besondere Vorzüge. Die 1895 beschlossene
Sterbegeldkasse hat wegen ungenügender Beteiligung noch nicht errichtet
werden können.

Bis Ende 1896 hatte der Verein mit den Vereinen von Sachsen, Baden,
Württemberg und Darmstadt hinsichtlich der Rechtshülfe eine gemeinsame
Organisation, die aber seit 1897 aus dem Grunde aufgelöst ist, weil
angeblich die Behandlung von Betriebsunfällen in den anderen Ländern
eine viel mildere ist, als in Preußen, so daß durch die gemeinsame
Rechtshülfe die außerpreußischen Mitglieder überlastet wurden. Auch
die Zugehörigkeit des Vereins zu dem Verbande der deutschen und
österreichischen Eisenbahnbeamtenvereine ist nach dem Beschlusse der
am 16. Oktober 1898 abgehaltenen außerordentlichen Generalversammlung
gelöst, dagegen wird die Errichtung eines Bundes mit allen Preußischen
Eisenbahnbeamtenvereinen angestrebt.

Die Mitgliederzahl betrug Ende 1896 8146 in 217
Vertrauensmännerbezirken, aber obgleich 1897 1100 neue Mitglieder
beitraten, ging die Zahl dennoch durch Bildung besonderer Vereine,
insbesondere des Landesvereins für Elsaß-Lothringen, wodurch 2388
Mitglieder austraten, Ende 1897 auf 6858 herunter, doch war sie Ende
1898 wieder auf 7752 und am 1. Juli 1899 auf über 9000 gestiegen. In
die Spar- und Darlehenskasse des Vereins waren bis Ende 1898 10120 Mk.
eingezahlt. Vereinsorgan sind die »Deutschen Verkehrsblätter«.


              b) $Verein deutscher Lokomotivführer$[135].

Der Verein ist im Jahre 1866 in Ludwigshafen von dem jetzigen
Ehrenmitgliede desselben, $Scotti$, gegründet und zählte bei der
letzten Generalversammlung am 14. Juni 1897 13640 Mitglieder.
Aufnahmefähig ist jeder Lokomotivführer und zur selbständigen Führung
einer Lokomotive Berechtigte, soweit ihm die Eigenschaft eines
öffentlichen Beamten beigemessen ist, sowie höhere Betriebsbeamte
solcher Bahnen, welche die deutsche Sprache als Geschäftssprache
führen. Zweck des Vereins ist nach den Statuten die Wahrnehmung
der gemeinsamen Interessen, insbesondere aber die Fortbildung und
Belehrung in gemeinnützig wirkender Weise und die Unterstützung
der Mitglieder. Demgemäß steht die Förderung der Fachbildung durch
Zeitschriften, Lesezirkel, Bibliotheken und Bezirksversammlungen, sowie
die Unterstützungseinrichtungen im Vordergrunde, obgleich der Verein
gelegentlich auch Eingaben an Behörden und Parlamente gerichtet hat,
z. B. wegen Aenderung des Strafverfahrens und des Strafvollzuges.

  [135] Das benutzte Material verdanke ich dem Verbandsvorsitzenden Herrn
        Zeughausvorstand $Claus$ in Leipzig.

Die Unterstützungen bestehen einerseits in Geldzahlungen an die
Mitglieder in Notfällen, die teils zurückgezahlt werden müssen,
teils nicht, und andererseits in Unterstützungen an Hinterbliebene,
insbesondere Witwen und Waisen, bis zum Betrage von 50 Mk. Der
Schwerpunkt des Vereins aber liegt in dem seinen Mitgliedern
insbesondere im Falle ihrer strafrechtlichen Verfolgung wegen
fahrlässig herbeigeführter Eisenbahnunfälle gewährten Rechtsschutze,
der in einem Geldzuschusse für die Verteidigung bis zu 300 Mk. besteht.
Auch die Vorträge in den Vereinsversammlungen behandeln meist diesen
Punkt.

Der Verein besitzt eine eigene »Zeitschrift für Lokomotivführer«,
daneben ist Vereinsorgan die »Deutsche Eisenbahnzeitung«.

Die Haltung des Vereins ist bisher eine streng loyale gewesen, und als
die »Zeitschrift« in einigen Aufsätzen Maßregeln der Behörden abfällig
beurteilt hatte, wurde in der letzten Generalversammlung von einem
Bezirksverein beantragt, die Mißbilligung der Versammlung darüber
auszusprechen, daß neuerdings das Vereinsorgan Artikel aufgenommen
habe, die geeignet seien, das Wohlwollen der Dienstbehörden in Frage zu
stellen. Man ging freilich über den Antrag zur Tagesordnung über, aber
nur, nachdem von allen Seiten betont war, daß solche Artikel verhindert
werden müßten, und daß es die Aufgabe des Vorstandes sei, für das gute
Einvernehmen mit den Behörden zu sorgen, da der Verein ohne deren
Protektion nicht vorwärts komme.


                              B. Arbeiter.

Unter den Vereinen der Eisenbahnarbeiter sind zwei entgegengesetzte
Richtungen zu unterscheiden, nämlich einerseits eine mehr loyale,
die hauptsächlich von der Zentrumspartei begünstigt wird, und eine
oppositionelle, die mit der Sozialdemokratie Fühlung sucht. In neuester
Zeit haben auch die Eisenbahnbehörden die Bildung von Vereinen in die
Hand genommen, sodaß man im ganzen 3 Gruppen unterscheiden kann. Da
aber die letztgedachten Vereine Beamte und Arbeiter gemeinschaftlich
umfassen, so sollen sie gesondert behandelt werden.


     a) $Verband deutscher Eisenbahnhandwerker und Arbeiter$[136].

Der Verband ist am 1. Mai 1884 unter dem Namen: Verband deutscher
Eisenbahnhandwerker gegründet, da aber nach dem Statut die
Mitgliedschaft jedem bei den Eisenbahnen Deutschlands beschäftigten
Handwerker und ständig beschäftigten Arbeiter offen steht, so war
dieser Name zu eng; derselbe ist deshalb in der am 28./29. Mai 1897
in Kassel abgehaltenen III. Delegiertenversammlung in der aus der
Ueberschrift ersichtlichen Weise geändert, doch gehören ungelernte
Arbeiter dem Verbande nicht an.

  [136] Das Material verdanke ich dem Verbandsvorstande.

Zweck des Verbandes ist: 1. Pflege und Förderung treuer vaterländischer
Gesinnung sowie des Einvernehmens mit allen obrigkeitlichen Behörden.
2. Unterstützung für kranke, invalide, verunglückte und durch Alter
erwerbsunfähige Mitglieder und deren Angehörige. 3. Unterstützung
der Mitglieder im Sterbefalle der Ehefrauen. 4. Unterstützung der
Hinterbliebenen, besonders der Witwen und Waisen. 5. Unterstützung
in außerordentlichen Notfällen. 6. Hebung des Standesbewußtseins
und Förderung des Handwerkerstandes durch geeignete Einrichtungen,
Vorträge und Belehrungen aller Art. 7. Unterstützung arbeitslos
gewordener Mitglieder zur Erlangung einer neuen Stelle. 8. Hülfe und
Rat in allen unverschuldeten Notfällen und bei Fragen des öffentlichen
Rechts. 9. Vertretung der Interessen des Handwerkerstandes in jeder
Hinsicht. 10. Reger Verkehr der Mitglieder unter sich sowie unter deren
Familienangehörigen zu diesen Zwecken. Ein Rechtsanspruch auf bestimmte
Unterstützungen steht den Mitgliedern nicht zu; deren Bewilligung steht
im Ermessen des Vorstandes.

Eine hauptsächliche Forderung ist die feste Anstellung nach 10jähriger
regelmäßiger Arbeit.

Wie die mitgeteilte Aeußerung des Statutes ergiebt, steht der
Verband in Gegensatze zu der Sozialdemokratie, wie denn durch
§3 den Mitgliedern ausdrücklich zur Pflicht gemacht ist, »alle
staatsfeindlichen Bestrebungen zu meiden und abzuwehren«. Deshalb
ist er auch zu dem unten zu erwähnenden Verbande der Eisenbahner
Deutschlands von Anfang an in scharfen Gegensatz getreten, der auf der
Generalversammlung in Kassel nur von einzelnen Seiten getadelt wurde.
Der Sitz des Verbandes, der eine Reihe von Ortsvereinen umfaßt, ist
Trier, wo auch der bisher gewählte Vorsitzende Sattler $Peter Molz$
wohnt. Das Organ des Verbandes ist die »Zeitung des Verbandes deutscher
Eisenbahnhandwerker«. Die Mitgliederzahl betrug im Oktober 1898 20000.


              b) $Der Bayrische Eisenbahnerverband$[137].

Schon seit mehreren Jahren hatte unter den bayrischen
Eisenbahnarbeitern der Gedanke der Organisation Anhänger gefunden, und
insbesondere der frühere Eisenbahnarbeiter $Moritz Schmid$ hatte für
denselben mit Erfolg gewirkt. So wurde, nachdem an allen größeren Orten
in lebhaft besuchten Versammlungen Vertreter gewählt waren, Weihnachten
1896 in Regensburg ein Delegiertentag veranstaltet, an dem 17
Abgeordnete teilnahmen und auf dem der »Bayrische Eisenbahnerverband«
gegründet wurde. Der Zweck des Verbandes ist nach den Statuten, eine
Verbesserung der Lage der Eisenbahnbediensteten und Arbeiter auf dem
Boden der bestehenden Staatsverfassung mit allen gesetzlichen Mitteln
herbeizuführen. Der Verband soll sich um religiöse und politische
Streitfragen nicht kümmern und alle Eisenbahnbedienstete und Arbeiter
aufnehmen, die mit treuer Pflichterfüllung das zielbewußte Streben
verbinden, ihre materielle und geistige Lage zu verbessern.

  [137] Das Material verdanke ich dem im Text genannten Verbandssekretär
        $Schmid$.

Obgleich hiernach das Unternehmen gewiß nicht als ein
»staatsgefährliches« anzusehen war, so wurde es doch seitens der
liberalen Zeitungen als solches bezeichnet, während es andererseits
zugleich von sozialdemokratischer Seite heftig angegriffen wurde.
Lediglich seitens der Zentrumspartei fand der Verband Unterstützung,
und so ist es begreiflich, daß er an sie sich anlehnte, obgleich
er nach seinen Statuten sich von allen Einflüssen der politischen
Parteien fern halten will. Auch die Regierung stellte sich auf einen
sehr vorsichtigen Standpunkt und forderte in dem sehr gemäßigten
Statutenentwurfe bei Strafe des Verbotes mehrere Aenderungen, die
den Zweck hatten, noch größere Sicherheit dagegen zu bieten, daß der
Verband niemals versuchen werde, in Gegensatz zu den Behörden zu
treten. Obgleich von sozialdemokratischer Seite versucht wurde, eine
Ablehnung dieser Forderungen herbeizuführen und den Verband in die
Oppositionsstellung zu drängen, gab derselbe doch der Regierung nach
und beschloß auf seiner Ostern 1897 abgehaltenen Generalversammlung die
verlangten Aenderungen. Das entsprechend abgeänderte Statut erhielt die
Genehmigung des Eisenbahnministers. Nach demselben ist der Zweck des
Verbandes:

  a) Erzielung möglichst günstiger Lohn- und Arbeitsbedingungen;

  b) Hebung des Standesbewußtseins, Pflege der geistigen Ausbildung und
     des geselligen Verkehrs der Mitglieder;

  c) Schaffung von Unterstützungskassen.

Es heißt dann weiter: »Der Verein steht treu zu König und Vaterland.

Die Mitglieder sind sich bewußt, daß zu einem geregelten Betriebe
Disziplin notwendig ist, daß Unterordnung und strenge Pflichterfüllung
die wichtigste Aufgabe eines jeden Eisenbahnbediensteten ist. Deshalb
wird jedes Mitglied des Vereins seine Arbeit, seinen Dienst pünktlich,
treu und gewissenhaft erfüllen, denn nur treue Pflichterfüllung giebt
ein Recht, Verbesserung seiner Lage zu fordern. Der Verein will aber
die Lage seiner Mitglieder nicht verbessern durch ständigen Kampf mit
den vorgesetzten Stellen, sondern durch Pflege des Einvernehmens mit
allen Eisenbahnbehörden. Nicht Umwälzung, sondern soziale Reform ist
das Ziel des Vereins. Deshalb bekennt sich jeder Eisenbahnbedienstete
durch seinen Eintritt in den Verein als Gegner der sozialdemokratischen
Grundsätze und Bestrebungen und verpflichtet sich getreu nach den im
Statut niedergelegten Grundsätzen zu handeln.

Die Erörterung konfessioneller und politischer Parteiangelegenheiten
schließt der Verein aus.

Die Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes sind:

Eingaben und Petitionen an die Eisenbahnbehörden, an die Regierung und
die Parlamente; Verhandlungen mit den Behörden in Lohnfragen und bei
berechtigten Wünschen und Beschwerden; belehrende und bildende Vorträge
auf dem Gebiete der Arbeiterschutzgesetzgebung in ihrer besonderen
Beziehung zum Eisenbahnbetrieb, Vorträge über den Eisenbahnbetrieb und
die Bestrebungen der Eisenbahner anderer Länder.«

Die eingeleitete lebhafte Agitation hatte zur Folge, daß dem Verbande
schon Ende 1897 9500 Mitglieder in 48 Obmannschaften angehörten. Im
September 1898 betrug die Zahl 11000, am 31. Dezember 1898 15919 und am
1. Juli 1899 17500 in 84 Obmannschaften.

Die Wirksamkeit des Verbandes hat sich bisher hauptsächlich auf
das Gebiet der Lohnerhöhung beschränkt. Um eine in dieser Richtung
unternommene Petition zu unterstützen, wurde eine umfassende Erhebung
durch Fragebogen veranstaltet. Der Erfolg war nicht unerheblich, vor
allem wurden 3000 Tagelohnarbeiter »in den Status aufgenommen« d. h.
fest angestellt und die Zahl der den Militäranwärtern vorbehaltenen
Stellen auf 800 beschränkt. Auch sonst sind Lohnerhöhungen
zugesichert. Die Leistungen der Krankenkassen sind erhöht; die
Errichtung von Arbeiterausschüssen an allen Oberämtern ist zugesagt,
die bei allen wichtigeren Anordnungen gehört werden sollten. Daneben
erstrebt der Verband Herabsetzung der Arbeitszeit und Besserung der
Wohnungsverhältnisse. Der Verband ist dem Volksbureau beigetreten
und gewährt dadurch seinen Mitgliedern unentgeltlichen Rechtsschutz.
Eine auf der Generalversammlung Ostern 1897 beschlossene Kranken-,
Invaliden- und Sterbeunterstützungskasse ist am 1. Oktober 1897
ins Leben getreten und zählte im Juli 1898 3000, im Juli 1899 9000
Mitglieder. Daneben hat man Bau- und Sparvereine gegründet, von denen
im Juli 1899 10 bestanden; auch hat man einen gemeinsamen Bezug von
Steinkohlen eingerichtet. Man bemüht sich endlich, das jetzt bei dem
Kohlenladegeschäft bestehende Zwischenmeistersystem abzuschaffen. Den
anfänglich zu niedrigen Beitrag von monatlich 5 Pf. hat man auf 10 Pf.
erhöht. Die Abrechnung für 1898 ergab 11081 Mk. an Einnahmen und 8982
Mk. an Ausgaben; das Baarvermögen betrug am 1. Februar 1899 2098 Mk.

Anfangs hatte man als Verbandsorgan den »Arbeiter«, das Organ der
katholischen Arbeitervereine Süddeutschlands, gewählt, doch ist seit 6.
Oktober 1898 in dem »Eisenbahner« ein eigenes Organ ins Leben gerufen,
das im Juli 1899 eine Auflage von 12500 hatte. Das Blatt will nach
seiner Probenummer vom 29. September 1898 »ein gewerkschaftliches Organ
sein, das für die Hebung und für die wirtschaftliche Besserstellung
der Bahnbediensteten und der Bahnarbeiter eintritt«. Es will nur
Standesinteressen und wirtschaftliche Ziele verfolgen, aber keine
Politik treiben, auch auf die Unterstützung einsichtiger Männer aller
Parteien zählen, aber »im Geiste der christlichen Weltanschauung
gehalten sein«.


c) $Verband bayrischer Eisenbahnwerkstätten- und Betriebs-Arbeiter$[138].

Der Umstand, daß der »Bayrische Eisenbahnerverband«, wie erwähnt,
von der Zentrumspartei unterstützt wird, hat die Gründung einer
Gegenorganisation zur Folge gehabt, die auf dem Grundgedanken beruht,
die gewerkschaftlichen Ziele unabhängig von jeder politischen oder
religiösen Richtung zu verfolgen. Die Anregung ging aus von dem Monteur
$Heinrich Winkler$ in Schweinfurt, der am 13. August 1898 einen Aufruf
erließ, einen Verein auf dieser Grundlage zu errichten, der außerdem
ausschließlich gelernte Arbeiter, also Handwerker aufnehmen sollte. In
dem Aufrufe ist gesagt: »Wir wollen nicht den Umsturz, sondern soziale
Reformen und das gute Einvernehmen gegenüber unseren vorgesetzten
Behörden«; aber eine gewerkschaftliche Organisation sei erforderlich,
um die bisher nicht erfüllten berechtigten Wünsche durchzusetzen. Nach
längeren Vorbereitungen gelang es, auf der am 23. Oktober 1898 in
Nürnberg abgehaltenen Versammlung, den in der Ueberschrift genannten
Verein ins Leben zu rufen. Nach dem Statut hat derselbe den Zweck, alle
Handwerker und handwerksmäßig beschäftigten Arbeiter der bayrischen
Staatsbahnen in einer großen Verbindung zu vereinigen, die Angehörigen
derselben gemeinsam zu vertreten.

  [138] Das Material verdanke ich den im Texte genannten
        Verbandsvorsitzenden $Winkler$.

Das Bestreben des Verbandes ist insbesondere darauf gerichtet:

  1. Die Erzielung möglichst günstiger Lohn- und Arbeitsbedingungen,
     sowie das gute Einvernehmen mit allen obrigkeitlichen
     Staatsbehörden zu unterhalten.

  2. Durch Eingaben und Petitionen an die Eisenbahnbehörden, an die
     Regierung und die Parlamente, Verhandlungen mit den Behörden in
     Lohnfragen bei berechtigten Wünschen und Beschwerden zu vertreten
     und überhaupt die Interessen seiner Mitglieder wahrzunehmen.

  3. Einrichtungen von Unterstützungskassen, um erkrankten Mitgliedern
     ein Krankengeld, Hinterbliebenen Verheirateter im Sterbefall ein
     Begräbnisgeld und in außergewöhnlichen Notfällen eine Unterstützung
     zukommen zu lassen.

  4. Gründung eines Verbandsorgans nebst Beschaffung von Fachlitteratur.

Der Verband und sein Organ dürfen sich nicht mit öffentlichen,
religiösen oder kommunalen Angelegenheit beschäftigen.

Mitglied des Verbandes kann jeder bei der kgl. bayer. Staatsbahn
beschäftigter Werkstättenarbeiter, sowie Handwerker und handwerksmäßige
Gehülfen des Betriebes werden. Den Mitgliedern, welche in statutsmäßige
Stellen eintreten, kann bei Fortzahlung der Beiträge ihre
Mitgliedschaft gewahrt bleiben.

Durch Reskript der Generaldirektion der Eisenbahnen vom 10. Januar
1899 wurde dem Vereine auf Vorlegung seiner Statuten erklärt, daß
gegen die Teilnahme des Eisenbahnpersonals vom Standpunkte der
Dienstaufsicht im allgemeinen keine Einwendung zu erheben sei, doch
sei zu dem mitgeteilten Punkte 2 zu bemerken, daß das Arbeiterpersonal
Wünsche und Gesuche auf dem Dienstwege und unter Umständen durch
die Arbeiterausschüsse vorbringen könne, die Eisenbahnverwaltung
jedoch nicht in der Lage sei, mit Ausschüssen bestimmter Vereine
über Petitionen des Personals in Verhandlung zu treten. Die hieran
geknüpfte Aufforderung, die Ziffer 2 entsprechend abzuändern, ist
aber in der Vorstandssitzung vom 22. Januar 1899 abgelehnt, da
die Arbeiterausschüsse ihren Zweck nicht erfüllten und in vielen
Werkstätten gar nicht vorhanden seien.

Der Verband erhebt einen Beitrag von monatlich 30 Pf. und hat auf
seinem am 21./22. Mai 1899 in Nürnberg abgehaltenen außerordentlichen
Verbandstage die Gründung einer Unterstützungskasse für Krankheit,
Tod und außerordentliche Notfälle, sowie die Herausgabe eines eigenen
Organs beschlossen; das Letztere erscheint seit dem 25. Mai 1899
unter dem Titel »Verbandszeitung bayrischer Eisenbahnwerkstätten- und
Betriebsarbeiter.« Der Verband zählt etwa 1000 Mitglieder, = 25% der
Personen, auf die er berechnet ist.


           d) $Verband badischer Eisenbahnbediensteter$[139].

Nach dem Vorbilde des bayrischen ist auf seiner am 25. September
1898 in Karlsruhe abgehaltenen und von 24 Vertretern aus acht
Orten besuchten Delegiertenversammlung der $Verband badischer
Eisenbahnbediensteter$ gegründet, der am 17. November 1898 1300
Mitglieder in neun Obmannschaften zählte.

  [139] Das Material verdanke ich dem Verbandsvorsitzenden F. $Eisele$ in
        Karlsruhe.

Der Zweck des Vereins ist in den Statuten wörtlich übereinstimmend mit
dem oben mitgeteilten Statute des bayrischen Verbandes bezeichnet.
Ebenso ist die prinzipielle Stellung wörtlich ebenso, wie dort
formuliert, mit der einzigen Ausnahme, daß der Satz fehlt, daß die
Mitglieder sich ausdrücklich als Gegner der sozialdemokratischen
Grundsätze und Bestrebungen bekennen.

Die Mitglieder eines Oberamtsbezirkes wählen jährlich einen Obmann;
diese Obmänner bilden die Generalversammlung.

Organ des Verbandes ist ebenfalls der »Eisenbahner«.

Die Thätigkeit des Verbandes hat sich bisher auf die Agitation zum
Beitritte beschränkt.


            e) $Der Verband der deutschen Eisenbahner$[140].

Die zweite der oben bezeichneten Gruppen, d. h. die oppositionelle
Richtung, vertritt der »$Verband der deutschen Eisenbahner$«, über
dessen Verfolgung seitens der Eisenbahnbehörden die Tageszeitungen
in den letzten Jahren eingehend berichtet haben. Nachdem einige im
Jahre 1890 in Hamburg, Halle, Magdeburg und Berlin gebildete Vereine,
obgleich sie in erster Linie Unterstützungszwecke verfolgten, durch
Maßregelungen der leitenden Personen ein rasches Ende gefunden hatten,
begann im Winter 1896/97 in vielen Orten Deutschlands, sowie in
Oesterreich gleichzeitig und unabhängig von einander eine umfassende
Organisationsbewegung der »Eisenbahner«, die zuerst in Hamburg zu einem
greifbaren Erfolge führte, indem dort auf Grund des Beschlusses einer
am 8. Dezember 1896 stattgehabten Versammlung in einer ferneren auf
den 13. Januar 1897 einberufenen die Bildung eines Verbandes erfolgte,
der sich später mit den gleichartigen in Sachsen, Bayern u. s. w.
gegründeten Vereinigungen zu einem einheitlichen Verbande verschmolz.
Der Sitz desselben ist Hamburg; Vorsitzender und Seele des ganzen
Unternehmens ist Heinrich $Bürger$.

  [140] Das Material verdanke ich teils den Mitteilungen des Vorstandes,
        teils habe ich es aus dem Verbandsorgane entnommen.

Der Verband umfaßt nach dem Statute die Personale sämtlicher
staatlichen und privaten Eisenbahnbetriebe ohne Unterschied der
Dienststellung. Als Zwecke werden aufgeführt: 1. Erzielung möglichst
günstiger Lohn- und Arbeitsbedingungen; 2. Pflege der Berufsstatistik;
3. Hebung des Standesbewußtseins und Förderung der geistigen Interessen
durch Errichtung einer Bibliothek und Abhaltung von Vorträgen
beruflicher, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Art, sowie
Gründung einer in diesem Sinne geleiteten Zeitschrift; der Verband
soll eine Pflegestätte des geselligen Verkehrs der Mitglieder sein;
4. Schaffung von Unterstützungseinrichtungen, die den Mitgliedern
nach Maßgabe einschlägiger Bestimmungen Schutz und Beistand in den
verschiedenen Lebenslagen gewähren.

Der Verband besitzt in dem »Weckruf der Eisenbahner« ein eigenes
Organ, das seit 1. Juli 1897 zweimal im Monate erscheint und nach der
eigenen Erklärung seines Herausgebers $Bürger$ eine »keineswegs zahme
Sprache« führt. Der Verband hat sich den unter der »Generalkommission«
vereinigten sozialistischen Gewerkschaften angeschlossen, lehnt es
aber durchaus ab, sozialdemokratische oder überhaupt parteipolitische
Bestrebungen zu verfolgen, behauptet vielmehr, ausschließlich sich den
wirtschaftlichen und sozialen Interessen der unteren Eisenbahner zu
widmen.

Seit 15. April 1898 ist eine Zuschußkasse in Kraft getreten, die
Krankengeldzuschuß von wöchentlich 4 Mk. und Zuschuß zu dem beim Tode
eines Mitgliedes gezahlten Sterbegelde bis zu 40 Mk., außerdem beim
Tode der Ehefrau eine Unterstützung von 25 Mk. und für Wochenbett 10
Mk. gewährt. Der Beitrag beträgt wöchentlich 15 Pf., doch kann durch
Zahlung des doppelten Beitrages bei dem Kranken- und Sterbegeld,
sowie der Unterstützung beim Tode der Ehefrau eine Steigerung
der Leistungen auf das Doppelte herbeigeführt werden. Auch eine
Gemaßregelten-Unterstützung sowie eine Unterstützung bei Krankheiten
und Unfällen ist seit 1. Januar 1899 in Kraft getreten; eine Waisen-
und Altersunterstützung wird geplant.

Ueber die Mitgliederzahlen und die Leistungen lehnt der Vorstand
alle Erklärungen mit der Begründung ab, daß man »angesichts der
verwaltungsseitig ins Werk gesetzten Unterdrückungsmaßnahmen und
Maßregelungen mit Angaben in der Oeffentlichkeit sehr vorsichtig sein
müsse«. Es ist in der That ein Zeichen des heute in den Kreisen der
Regierung vorhandenen Maßes sozialpolitischen Verständnisses, daß
man die Mitgliedschaft des Verbandes mit Entlassung bedroht und das
Verbandsorgan verbietet, als ob die Unterdrückung aller Aeußerungen
der Unzufriedenheit diese selbst beseitigen könnte, wobei es ganz ohne
Bedeutung bleibt, ob sie begründet ist oder nicht. Wenn der Staat
Arbeiter wegen ihrer politischen Gesinnung entläßt, so handelt es sich
natürlich nicht um Ausübung seines Hoheitsrechtes, sondern um einen
Akt der privaten Unternehmerthätigkeit, und wenn er hierbei sich den
engherzigsten Unternehmern an die Seite stellt, so ist das ein Hohn auf
die Forderung des kaiserlichen Erlasses, daß die Staatsbetriebe soziale
Musteranstalten sein sollten. Gerade der Staat sollte doch in der
Ausübung des gesetzlich gewährten Koalitionsrechtes eine Einrichtung
sehen, die er nicht auf dem Wege der Verwaltung wieder hinfällig und
inhaltlos machen darf.

Der Verband hat, wie es scheint, durch sein bloßes Bestehen und
die dadurch bei den Eisenbahnbehörden begründete Furcht vor einer
umfassenden sozialdemokratischen oder wenigstens oppositionellen
Bewegung, sehr segensreich gewirkt, indem verschiedentlich
Verbesserungen eingeführt sind und den Wünschen des Personals mehr, wie
früher, Entgegenkommen bewiesen ist. Auch haben die Behörden mehrfach
als Gegengift die Bildung »königstreuer Eisenbahnvereine« in die Hand
genommen, z. B. sind in dem Direktionsbezirke Altona im Frühjahr 1898
ein Verein der Rangiermeister und ein solcher der Weichensteller
ins Leben gerufen, die nach ihren Statuten den Zweck haben »allzeit
Ehre und Achtung vor König und Vaterland, sowie vor der vorgesetzten
Dienstbehörde zu bekunden und ein festes Zusammenhalten der Kollegen
herbeizuführen, um etwa unter ihnen sich einschleichenden, für Kaiser
und Reich nicht wohlgesinnten Elementen energisch entgegenzutreten und
so einen Stand von Beamten in jeder Hinsicht ohne Makel heranzubilden
und Standesinteresse, gute Sitte, Bildung und Moral zu fördern und
zu pflegen, sowie das dienstliche Wissen derselben durch Erörterung
besonderer Vorkommnisse im Dienstbetriebe zu wahren«. Religiöse und
politische Angelegenheiten sind strengstens ausgeschlossen. Der
offizielle Karakter ist bei dem Rangiermeisterverein sogar durch den
Titel: »Königlich Preußischer Eisenbahn-Rangiermeisterverein für den
Direktionsbezirk Altona« zum Ausdruck gebracht.


                         C. Gemischte Vereine.

Wie der Wunsch, oppositionellen Regungen durch Vereinigung der
Arbeiter unter Leitung der Behörden entgegenzuwirken, zu der
vorstehend erwähnten Bildung königstreuer Vereine geführt hat, so
hat die gleiche Absicht zur Folge gehabt, daß an einzelnen Orten
der Versuch unternommen ist, das gesamte Eisenbahnpersonal eines
Bezirkes ohne Unterschied zwischen Beamten und Arbeitern in einem
einheitlichen Verbande zusammenzuschließen. Naturgemäß muß dabei der
gewerkschaftliche Karakter zurück und der bloß gesellige Zweck in den
Vordergrund treten.

Der erste Versuch dieser Art ist von dem Eisenbahndirektionspräsidenten
$Ulrich$ in Cassel ausgegangen, auf dessen Anregung am 1. Januar 1897
der »$Eisenbahnverein zu Kassel$« ins Leben getreten ist[141].

  [141] Eine Darstellung über Entstehung und Wesen des Vereins
        findet sich in Nr. 10 der »Zeitschrift der Zentralstelle für
        Arbeiterwohlfahrtseinrichtungen«. Weiteres Material ist mir vom
        Herrn Präsidenten $Ulrich$ brieflich geliefert.

Derselbe ist nach dem Statut eine Vereinigung der bei der
Staatseisenbahnverwaltung in Cassel beschäftigten Beamten und Arbeiter
zu gemeinnützigen und geselligen Zwecken. Andere Zwecke insbesondere
solche politischer oder religiöser Art, sind ausgeschlossen.

Demgemäß hat der Verein folgende Einrichtungen geschaffen:

  1. Einen Vereinsbeirat, der den Mitgliedern und den Hinterbliebenen in
     Fragen rechtlicher und wirtschaftlicher Art Rat erteilt.

  2. Eine Bibliothek nebst Lesezimmer.

  3. Gemeinsame gesellige Vergnügungen.

  4. Eine Spar- und Darlehnskasse.

Daneben besteht ein Eisenbahn-Haushaltungsverein. Er sowie die Spar-
und Darlehnskasse sind selbständige Einrichtungen, an denen die
Beteiligung den Mitgliedern frei steht.

Da die Zahl der am Vereine beteiligten Beamten und der Arbeiter
annähernd gleich ist, so sind der Vorstand und die verschiedenen
Ausschüsse je zur Hälfte durch beide Gruppen gebildet.

Die Mitgliederzahl war schon im ersten Jahre auf 1800 gestiegen und
betrug am 1. Juli 1899 1856; sie umfaßt ziemlich das gesamte in Kassel
stationierte Personal. Der Spar- und Darlehnskasse waren am 1. Oktober
1898 964 Mitglieder mit 1079 Geschäftsanteilen und einer Spareinlage
von 7169 Mk. beigetreten: am 1. Juli 1899 war die Mitgliederzahl auf
1310 gestiegen. Die Kasse hatte im ersten Geschäftsjahre 31130 Mk. an
Darlehen gewährt. Die Bibliothek umfaßte 1500 Bände.

Auch in $Arnsberg$, $Göttingen$, $Paderborn$ und $Soest$ haben sich
gleiche Vereine gebildet, deren Mitgliederbestand am 1. Juli 1899
500 bezw. 1015, 600 und 700 betrug und die mit dem Kasseler Vereine
insofern in einem festen Zusammenhange stehen, als sie mit ihm die
Bücher der Bibliothek austauschen. Auch der Anschluß an die Spar- und
Darlehnskasse wird vorbereitet. In Nordhausen und Holzminden sind
gleiche Vereine in der Bildung begriffen.

Seitens der vorgesetzten Behörden ist das Beispiel von Kassel den
anderen Direktionen zur Nachahmung empfohlen und ist demgemäß auch
bereits in $Breslau$ ein ähnlicher Verein gegründet, der in jeder
Beziehung seinem Vorbilde entspricht.


               8. Der deutsche Privatbeamtenverein[142].

Handelte es sich bei den Beamten der Post und der Eisenbahn
um staatliche Betriebe, bei denen, wie oben[143] ausgeführt,
das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer stark mit
staatsrechtlichen Elementen durchsetzt ist, so trifft dies nicht
zu bei den Privatbeamten, da ihre Stellung ausschließlich auf
privatrechtlichen Grundlagen beruht. Immerhin ist ihr Verhältnis zu den
Arbeitgebern ein wesentlich anderes, als das der eigentlichen Arbeiter.
Kann auch in Privatbetrieben von Hoheitsrechten im eigentlichen
Sinne nicht die Rede sein, so hat sich doch das Verhältnis zwischen
Arbeiter und Arbeitgeber weit über den rein privatrechtlichen Rahmen
hinaus zu einem solchen der Ueber- und Unterordnung entwickelt, das
mit demjenigen des Staates zu seinen Unterthanen eine erhebliche
äußere Verwandtschaft zeigt. Dies beschränkt sich auch nicht
auf Aeußerlichkeiten, wie die Formen des Verkehrs, die auf eine
Höherstellung des Arbeitgebers hindeuten, zu der es in den rein
vertragsmäßigen Beziehungen an jeder inneren Grundlage fehlt, sondern
es findet auch in dem seitens der Gesetzgebung anerkannten Rechte
des Arbeitgebers zur Verhängung von Strafen, die sich unter dem
Gesichtspunkte der reinen Vertragsstrafe nicht erklären lassen, da
sie ohne Richterspruch vollzogen werden, seine Bestätigung. Ruht nun
die Fülle dieser gewissermaßen abgeleiteten obrigkeitlichen Macht
selbstverständlich in den Händen des »Herren«, d. h. des Unternehmers
selbst, so ist doch der Beamte in dem Verhältnisse zu den Arbeitern
sein Vertreter, ein Abglanz der Herrscherstellung fällt auch auf ihn,
und so ist es erklärlich, daß er nicht allein in der eignen Auffassung
und derjenigen der Gesellschaft sozial weit über den Arbeitern steht,
sondern auch bei einem Gegensatze zwischen diesen und ihrem Arbeitgeber
ausnahmslos auf der Seite des letzteren steht. Gewährt diese Stellung
dem Selbstgefühl Befriedigung, so hat sie freilich auch ihre Kehrseite.
Naturgemäß können auch zwischen dem Geschäftsinhaber und seinen
Beamten Interessengegensätze nicht ausbleiben, und bei ihnen sind die
Beamten, da sie mit den Arbeitern nichts gemein haben wollen, auf sich
selbst und ihre eigne Kraft angewiesen. Diese eigne Kraft kann aber,
da in jedem Geschäfte naturgemäß nur eine geringe Anzahl von Beamten
angestellt ist, nur gering sein, und so ist bei einem Streite mit
dem Prinzipal der Beamte fast immer der schwächere und zum Nachgeben
gezwungene Teil.

  [142] Das Material verdanke ich dem Vereinsvorstande.

  [143] Vgl. S. 316 f.

Es läge nahe, diesen Mangel dadurch auszugleichen, daß die Beamten
umfassende Vereine bildeten, die das Interesse ihrer Mitglieder
gegenüber den Geschäftsinhabern wahrzunehmen in der Lage wären. Aber
das wäre nur zu erzielen, wenn die Vereine einen sehr großen Teil aller
Beamten in sich schlössen, denn da die Thätigkeit der meisten von ihnen
eine sehr ähnliche ist, so können sie sich gegenseitig verhältnismäßig
leicht ersetzen. Bis jetzt ist ein solcher weitgreifender
Zusammenschluß noch nicht erreicht, und deshalb haben auch die
bestehenden Vereine die uns interessierende Seite ihrer Thätigkeit, die
Vertretung der Interessen der Mitglieder gegenüber den Prinzipalen,
also die gewerkschaftliche Aufgabe, stark vernachlässigt und sich
überwiegend mit geselligen, Bildungs- und Unterstützungszwecken
beschäftigt.

Dies gilt auch von dem größten derartigen Vereine, dem $Deutschen
Privatbeamtenvereine$ in Magdeburg. Er steckt sich hinsichtlich des
zugehörigen Personenkreises sehr weite Grenzen, indem er »alle in
Privatanstalten, Gesellschaften und bei Einzelnen in kaufmännischer,
industrieller, landwirtschaftlicher und ähnlicher Thätigkeit stehenden
Privatbeamten, als Direktoren, Inspektoren, Buchhalter, Expedienten,
Fabrik- und Werkmeister, Chemiker, Ingenieure, Lehrer u. s. w.«
umfassen will. Ja er geht selbst über diesen erweiterten Kreis noch
hinaus und gestattet nicht allein öffentlichen Beamten, sondern auch
»Kaufleuten und Privatleuten« den Beitritt als vollberechtigten
Mitgliedern. Indem er hiermit jede Grenze fallen läßt, verliert er
eigentlich das für eine gewerkschaftliche Bildung erforderliche Moment
des Klassenkarakters. Immerhin ist dies gewissermaßen nur ein wilder
Zweig, der Schwerpunkt liegt in der Vertretung der Interessen der bei
Privatleuten angestellten Beamten.

Als $Zweck$ des Vereins ist im Statute bezeichnet: »die Förderung der
Sicherstellung der Zukunft der Mitglieder und ihrer Familien.« In
dem jährlich ausgegebenen Kalender wird die Aufgabe, die der Verein
verfolgt, noch genauer umschrieben, indem es dort heißt:

»Der Deutsche Privat-Beamtenverein hat es sich zur Aufgabe gestellt,
den Privatbeamten, d. h. denjenigen in den verschiedensten Zweigen und
Stellungen des privatwirtschaftlichen Erwerbslebens (Industrie, Handel,
Verkehrswesen, Forstfach, Bergwesen, Schulfach u. s. w.) Angestellten,
welche sich durch die Art ihrer Stellung und den Grad ihrer Bildung
von den nur physisch Arbeitenden unterscheiden, zur Vertretung und
Verfolgung ihrer gemeinsamen Interessen einen Mittelpunkt zu schaffen
und namentlich dafür einzutreten, daß ihnen -- ohne staatlichen
Zwang auf dem Wege der Selbsthülfe vielleicht mit verständnisvoller
Unterstützung der Arbeitgeber -- diejenigen Sicherungen für die
eigene Zukunft und die ihrer Familien bestellt werden, wie sie die
Staatsbeamten und die Mehrzahl aller öffentlichen Beamten durch die
Alters- und Invaliditätspension, durch die Witwen und Waisenversorgung
bereits genießen.«

Daß kein Gegensatz gegen die Prinzipale beabsichtigt ist, wird
mehrfach hervorgehoben durch den Hinweis, daß auch die letzteren ein
eigenes Interesse daran haben, ihre Beamten in der bezeichneten Weise
sichergestellt zu sehen. Es heißt dann wörtlich:

»Kein Privatbeamter und kein Arbeitgeber, auf welchem Gebiete
privatwirtschaftlicher Thätigkeit er auch sein Geschäft betreibt,
wird zwischen den Bestrebungen und Endzielen des deutschen
Privat-Beamtenvereins und den Interessen der »Arbeitgeber« (dieses
Wort immer im weitesten volkswirtschaftlichen Sinne gebraucht)
einen Gegensatz zu finden vermögen, der ihn abhalten könnte, diese
Bestrebungen zu unterstützen, sondern nur eine Gemeinschaft der
Interessen, die jedem die Unterstützung dieser Bestrebungen zur Pflicht
macht.«

Hauptsächlich wird beklagt, daß die besser gestellten Privatbeamten
kein Bedürfnis empfinden, dem Vereine beizutreten und an ihr
Solidaritätsgefühl appelliert, da ohne ihre Mitwirkung das verfolgte
Ziel nicht zu erreichen sei.

Die bezeichneten Zwecke erstrebt der Verein durch Unterstützung in
Notfällen, insbesondere bei Krankheit, Tod und Stellenlosigkeit,
durch Stellenvermittelung, Rechtsrat und gewisse Vergünstigungen.
Während diese Vorteile unmittelbar mit der Mitgliedschaft verknüpft
sind und keine besonderen Leistungen erfordern, andererseits aber die
Unterstützungen in das Ermessen der Vereinsorgane gestellt sind, hat
der Verein noch ferner eine $Pensionskasse$, eine $Witwenkasse$, eine
$Krankenkasse$ und eine $Begräbniskasse$, zu denen der Beitritt frei
gelassen ist und die gegen gewisse Beiträge feste Rechtsansprüche
gewähren. Auch mit Vertretung der Interessen der Privatbeamten im
öffentlichen Leben beschäftigt sich der Verein, so mit der Frage
der Kündigungsfristen, der Arbeitszeiten, des Lehrlingswesens,
des unlauteren Wettbewerbes u. s. w., indem er zu denselben durch
Beratungen und Beschlüsse, sowie Eingaben und Petitionen Stellung nimmt.

Das Recht auf die meisten Leistungen des Vereins, insbesondere auf
Unterstützung in Notfällen, auf Rechtsrat und Rechtsschutz, auf
Stellenvermittelung und Bezug des Vereinsorganes, sowie Rabattanteile
in verschiedenen Geschäften und Begünstigung bei dem Abschlusse von
Versicherungen erhält das Mitglied schon durch den Jahresbeitrag von
6 Mk. Die Pensions-, Witwen-, Begräbnis- und Krankenkasse sind auf
versicherungstechnischen Grundlagen aufgebaut.

Die Mitgliederzahl betrug am 1. Oktober 1897 im Vereine 14201, in der
Witwenkasse 1574, in der Pensionskasse 2763, der Begräbniskasse 2668
und der Krankenkasse 7362. Das Vermögen des Vereins belief sich am 1.
Oktober 1897 auf 2435082 Mk. 38 Pf. Ende 1898 zählte der Verein 15234
Mitglieder, die sich auf 137 Zweigvereine und 86 Verwaltungsgruppen
verteilen. Neben der Mitgliederzahl ist im verflossenen Jahre auch
die Zahl derjenigen Firmen und Verbände erheblich gewachsen, welche
ihre Angestellten -- namentlich durch die Pensionskasse -- versichern.
Das Vermögen des Vereins und seiner Kassen belief sich Ende 1898 auf
nahezu 3 Millionen Mk., wovon 286811 Mk. auf den Verein, 69646 Mk.
auf die demselben gehörige Kaiser Wilhelm-Waisenstiftung, 1689851 Mk.
auf die Pensionskasse, 635167 Mk. auf die Witwenkasse, 268900 Mk.
auf die Begräbniskasse und 6277 Mk. auf die Krankenkasse entfallen.
Direkt an die Mitglieder und deren Angehörige sind im Laufe des
Jahres gezahlt: 14563 Mk. Unterstützungen an 144 Mitglieder, 2480 Mk.
Waisengelder an 49 Witwen mit 112 Waisen, 20050 Mk. laufende Pensionen
an 101 Rentenempfänger (31 Invaliditäts-, 70 Alterspensionäre), 14551
Mk. laufende Witwenrente an 113 Witwen, 26176 Mk. Begräbnisgeld in
49 Sterbefällen, ferner 61297 Mk. bares Krankengeld und 22735 Mk.
Erstattung für Arzt und Arznei u. s. w. in 1293 Krankheitsfällen,
zusammen 161856 Mk.

Das Vereinsorgan ist die »Privatbeamtenzeitung«, die 1899 im XV.
Jahrgange erscheint.

Der Verein hat die Rechte der juristischen Persönlichkeit.


                9. Der Deutsche Werkmeisterverband[144].

Beschränkte sich der Privatbeamtenverein auf »Beamte« im Gegensatze
zu »Arbeitern«, so bildet der im Jahre 1884 gegründete Deutsche
Werkmeisterverband in Düsseldorf hier einen Uebergang, indem er
auch solche Personen aufnimmt, die nach dem Sprachgebrauche zu den
Arbeitern gerechnet werden. In der That ist die Unterscheidung zwischen
beiden Klassen nicht mit irgend welcher Schärfe durchzuführen. Daß
nicht etwa die Lebenslänglichkeit oder Kündbarkeit der Stellung
eine Verschiedenheit begründet, ergiebt sich daraus, daß weitaus
die meisten Privatbeamten auf Kündigung angestellt sind, ja selbst
bei Staatsbeamten ist dies nicht selten. Gewöhnlich betrachtet man
als maßgebend die Art der Zahlung der Arbeitsvergütung, die man in
dem einen Falle als Gehalt, in dem andern als Lohn bezeichnet. Nun
mag bei Beamten die monatliche Zahlung allgemein üblich sein; aber
bildet auch bei Arbeitern die wöchentliche Zahlung die Regel, so
sind doch vierzehntägige und auch monatliche Fristen durchaus nicht
selten. Auch die Art der Beschäftigung bildet kein durchgreifendes
Unterscheidungsmoment. Hat auch, wie oben hervorgehoben, der Beamte
häufig gegenüber dem Arbeiter eine gewisse Aufsichtsstellung, so giebt
es doch nicht allein viele Beamte, die, wie z. B. Buchhalter, niemand
etwas zu befehlen haben, sondern ebenso haben vielfach Arbeiter in
der Stellung als Vorarbeiter eine Aufsicht auszuüben und eine gewisse
Verfügungsgewalt.

  [144] Das Material verdanke ich dem Verbandsvorstande.

Nach dem Statut des Deutschen Werkmeisterverbandes ist aufnahmefähig
»jeder Betriebs-Fachbeamte eines gewerblichen oder industriellen
Etablissements, gleichviel ob dies Privat-, Kommunal- oder
Staatsunternehmen ist«. Das Statut giebt dann eine umfassende
Aufzählung derjenigen Personen, die als Werkmeister zu gelten haben und
bezeichnet als solche:

  1. Meister, welche in der Industrie oder einem Gewerbe einer oder
     mehreren Werkstätten selbständig als Werkmeister, Werkführer
     oder Fachmeister vorstehen. Als Fachmeister sind auch die
     Eisenbahnwerkstätten-Vorarbeiter anzusehen.

  2. Vorsteher, Betriebsführer oder Obermeister, welche in den neueren
     Produktionsfächern als Leiter von Werkstätten, Werksälen,
     Werkplätzen, Werkhallen, Werften, Depots, Gießhallen, Laboratorien
     oder Bergwerken als Betriebsbeamte thätig sind.

  3. Bezüglich der Aufnahmefähigkeit derjenigen Meister, welche in
     Absatz 1 und 2 nicht angeführt sind, entscheiden die
     Vereinsvorstände den örtlichen Verhältnissen entsprechend; in
     streitigen Fällen der Zentralvorstand.

Für die Aufnahmefähigkeit sollen folgende Grundsätze maßgebend sein:

Als Werkmeister sind stets Betriebsbeamte im Sinne des Kranken- und
Unfallversicherungsgesetzes zu betrachten, welche einen Teil des
Betriebes oder den ganzen Betrieb selbständig leiten. Hierbei ist
stets vorausgesetzt, daß sie das Handwerk, welches in der Werkstatt
betrieben wird, erlernt haben, oder daß sie die sonst in dem von ihnen
geleiteten Betriebe oder Betriebsteile erforderliche fachmännische
Bildung durchaus besitzen. Lediglich in der Spedition der produzierten
Güter angestellte Betriebsbeamte, als Platzmeister, Packmeister,
Expedienten oder im kaufmännischen Betriebe Angestellte sind ebenso wie
Arbeiteraufseher ohne fachmännische Vorbildung nicht aufnahmefähig. Die
Eigenschaft als selbständiger Meister setzt dann ferner voraus, daß
demselben eine größere Anzahl von Arbeitern unterstellt ist, für deren
Arbeiten er selbständig verantwortlich ist und deren Beaufsichtigung
seine Hauptaufgabe ist.

Der Verband hat den Zweck, alle deutschen Werkmeister innerhalb einer
großen Verbindung zu vereinigen, um die Interessen der Mitglieder
dieser Vereinigung sowie der Angehörigen derselben gemeinsam zu
vertreten, und zwar nicht allein in materieller Hinsicht, sondern auch
in idealer Beziehung, indem er die geistige Bildung der Berufsgenossen
durch Bibliotheken, Unterricht und Belehrung, sowie eine eigene
Zeitschrift, die »deutsche Werkmeisterzeitung«, zu heben sucht.
Die Förderung der wirtschaftlichen Interessen erreicht der Verband
insbesondere durch Stellenvermittelung, Rechtsschutz und Unterstützung
bei Stellenlosigkeit, Invalidität, Alter, Tod und in außerordentlichen
Notfällen, sowie Witwen- und Waisengeld. Seit 1895 besteht eine
besondere $Pensionskasse$. Unabhängig vom Verein ist eine eigene
$Sterbekasse$, der aber alle Mitglieder bis auf 16 angehören.

Das Wachstum des Vereins ergiebt sich aus folgenden Zahlen: Es gab

  =======================================================================
                 | 1884 | 1885 | 1886 | 1887 | 1888 | 1889 | 1890 | 1891
  =======================================================================
  Bezirksvereine |   48 |  100 |  230 |  289 |  348 |  402 |  459 |  504
  Mitglieder     | 2350 | 4800 | 8725 |12650 |14260 |16268 | 18240|20364

  =========================================================================
                 | 1892 | 1893 | 1894 | 1895 | 1896 | 1897 | 1898 |31./III.
                 |      |      |      |      |      |      |      | 1899
  =========================================================================
  Bezirksvereine |  520 |  550 |  550 |  577 |  585 |  602 |  614 |  620
  Mitglieder     |21800 |25300 |26427 |28087 |29871 |31803 |34380 |34962

Der Verein hat 1898 gezahlt: Sterbegeld 305400 Mk., Wittwen- und
Waisengeld 144055 Mk., Invalidengeld 103305 Mk., Unterstützung von Fall
zu Fall 25705 Mk. Während der 15 Jahre seines Bestehens hat der Verein
insgesamt geleistet: an Sterbegeld 2501050 Mk. und an Unterstützungen
1282414 Mk. Der Verband besaß Ende 1898 ein Vermögen von 1231000 Mk.,
die Sterbekasse ein solches von 706000 Mk.

Der Jahresbericht für 1898 bemerkt, daß das gute Verhältnis zu den
Behörden und der Prinzipalität erhalten geblieben sei und die letzteren
nachgerade den Bestrebungen des Vereins Verständnis und Wohlwollen
entgegenzubringen beginnen. Ob man versuchen solle, Beiträge der
Prinzipale zu der Invalidenkasse des Vereins zu erlangen, wird die
nächste Generalversammlung entscheiden, die Ostern 1899 in Eisenach
stattfindet. Bisher sei reine Selbsthülfe das Bestreben des Vereins
gewesen, wobei man allerdings manches Hemmnis durch gesetzliche
Bestimmungen kennen gelernt habe.


                 10. Die kaufmännischen Vereinigungen.

Bildete der Privatbeamtenverein und der Werkmeisterverband einen
Uebergang von den Beamten zu den Arbeitern, so stehen auch noch die
kaufmännischen Vereinigungen im allgemeinen auf dieser Uebergangsstufe,
indem sich ihre Mitglieder nicht zu den Arbeitern gerechnet wissen
wollen. In der gesellschaftlichen Auffassung mag ein solcher
Unterschied bestehen, und gerade darin, daß der Handlungsgehülfe
sich sozial höher stehend betrachtet als der Arbeiter, ist der Grund
zu suchen, weshalb die kaufmännischen Hülfskräfte sich der modernen
Arbeiterbewegung, der politischen wie der gewerkschaftlichen,
im allgemeinen fern gehalten haben. Volkswirtschaftlich ist ein
Unterschied zwischen dem Handlungsgehilfen und dem gelernten
gewerblichen Arbeiter nicht anzuerkennen; daß die Stellung des einen im
Handelsgesetzbuche, die des andern in der Gewerbeordnung geregelt ist,
bedeutet eine Willkürlichkeit, für die es keinen inneren Grund gibt,
wie auch im übrigen zwischen beiden Gesetzbüchern kaum eine scharfe
Grenze zu ziehen ist.

Kaufmännische Vereine, welche den Zweck verfolgten, die Interessen des
Gewerbes und der Mitglieder zu vertreten, hat es schon seit langer Zeit
gegeben. Als ältester ist eine kaufmännische Vereinigung in Stettin
anzusehen, die bereits 1687 erwähnt wird. Im 18. Jahrhundert finden wir
nur drei ähnliche Gründungen, und erst mit dem Wachsen des Verkehrs
scheint das Bedürfnis reger geworden zu sein, so daß erst das jetzige
Jahrhundert einen stärkeren Aufschwung zeigt. Ende der 60 er Jahre gab
es im norddeutschen Bunde 70, in Bayern 6, in Baden 4, in Oesterreich
1, in der Schweiz 16 kaufmännische Vereine, die zusammen aber nur
etwa 9000 Mitglieder hatten und 33 Bibliotheken mit 10000 Bänden, 23
Lesekabinetts mit 300 Blättern besaßen; 46 dieser Vereine hatten ein
Vermögen von zusammen 160000 Thalern.[145]

  [145] Diese Angaben sind der Festschrift des kaufm. Vereins München zur
        Feier seines 25jährigen Bestehens entnommen.

Verfolgten die kaufmännischen Vereine früher überwiegend
Bildungszwecke, so mag in dem bereits bezeichneten Umstande, daß der
Gehülfe sich nicht als Arbeiter betrachtet wissen will, der Hauptgrund
dafür liegen, daß die soziale Entwickelung auf kaufmännischem Gebiete
noch einigermaßen rückständig ist. Die älteren der bestehenden Vereine
umfassen nicht allein Prinzipale und Gehülfen und können schon
deshalb sich nicht die Aufgabe stellen, die zwischen beiden Gruppen
auftauchenden Interessenfragen zum Austrage zu bringen, sondern sie
verfolgten anfangs grundsätzlich andere Zwecke, insbesondere solche
der Geselligkeit, der allgemeinen wie der fachlichen Bildung, der
Stellenvermittelung und der Unterstützung. Erst in neuester Zeit hat
eine Bewegung begonnen, die auch die soziale Seite ins Auge faßt,
sich der nun einmal vorhandenen selbständigen Interessensphäre des
Gehülfen gegenüber dem Prinzipale bewußt wird und deren Vertretung
zu ihrer Aufgabe macht. Dabei sind naturgemäß verschiedene Stufen
vertreten, je nachdem man die bezeichneten gegensätzlichen Momente
schärfer oder weniger entschieden betont und demgemäß die Regelung mehr
im feindlichen Sinne oder im Wege des freundlichen Uebereinkommens
anstrebt. Es ist begreiflich, daß zwischen dieser neuen Richtung und
der älteren sich ein mehr oder weniger scharfer Gegensatz entwickeln
mußte, der auch in offener Feindseligkeit hervortritt. Trotzdem haben
unter dem Drucke der sozialreformerischen Elemente auch die älteren
Vereine den von jenen aufgeworfenen Fragen ein größeres Interesse
als früher widmen müssen, und so ist denn die ganze Klasse der
Handlungsgehülfen in einem gegen früher wesentlich verstärkten Maße in
die soziale Bewegung hineingezogen.

In der folgenden Darstellung sind die bestehenden Vereine nach dem
vorstehend erörterten Gesichtspunkte gruppiert.


                        A. Die ältere Richtung.

          a) $Deutscher Verband kaufmännischer Vereine$[146].

Die meisten Vereine der älteren Richtung haben sich seit 1890 zu dem
»Deutschen Verbande kaufmännischer Vereine« zusammengeschlossen.
Hervorgegangen ist derselbe aus dem »Deutschen Verbande von Vereinen
für öffentliche Vorträge«[147], der auf seiner Generalversammlung 1889
eine »kaufmännische Abteilung« mit vorläufigen Satzungen ins Leben
rief; diese Abteilung hat dann in der Versammlung vom 9. Juni 1890 in
Frankfurt a. M. den in der Ueberschrift bezeichneten Namen angenommen
und sich zu einem eigenen Verbande ausgestaltet. Der Grund für die
Bildung eines solchen wurde von dem Vorsitzenden dahin bezeichnet, daß
das frühere Verhältnis, nach welchem die Stellung der Handlungsgehülfen
nur ein Uebergang vom Lehrling zum Prinzipal gewesen sei, nicht mehr
zutreffe, viele Gehülfen zeitlebens in dieser Stellung blieben und
deshalb ein eigener Handlungsgehülfenstand mit eigenen Interessen sich
gebildet habe, so daß es angezeigt sei, eine eigene Standesbewegung
ins Leben zu rufen, zumal die kaiserlichen Februarerlasse mit Recht
die Notwendigkeit sozialer Reformen in den Vordergrund des politischen
Lebens gerückt hätten.

  [146] Das Material verdanke ich dem Vorsitzenden Herrn Ludwig $Schäfer$
        in Frankfurt a. M.

  [147] Derselbe hat später den Namen »Deutscher Vortragsverband«
        angenommen und ist von dem Verbande kaufm. Vereine formell
        unabhängig, obgleich die meisten Mitglieder beiden Verbänden
        angehören.

Nach den Statuten ist der Zweck des Verbandes die Beratung und
Förderung der Interessen der deutschen kaufmännischen Vereine, der
Handlungsgehülfen sowie des gesamten Handelsstandes. Mitglied kann
jeder kaufmännische Verein werden, der seinen Sitz im Deutschen Reiche
hat, statutengemäß die Förderung kaufmännischer Interessen bezweckt und
sich selbständig verwaltet. Versammlungen haben bisher stattgefunden 1.
vom 7.-9. Juni 1890 in Frankfurt, 2. am 8. Juni 1891 in Braunschweig,
3. am 12. Juni 1892 in Köln, 4. am 4. Juni 1893 in Görlitz, 5. am 11.
Juni 1894 in München, 6. am 10./11. Juni 1895 in Mainz, 7. am 8. Juni
1896 in Berlin, 8. am 14./15. Juni 1897 in Leipzig, 9. am 6./7. Juni
1898 in Hamburg, 10. am 5. /6. Juni 1899 in Eisenach.

Der Verband ist für die Ausdehnung der Krankenversicherung auf
die Handlungsgehülfen und Lehrlinge, für statistische Erhebungen
über die Arbeitsverhältnisse im Handelsgewerbe, für umfassende
Sonntagsruhe, Regelung des Lehrlingswesens, für kaufmännische
Fortbildungs- und Handelshochschulen eingetreten und hat sowohl
in diesen Angelegenheiten, wie hinsichtlich der Regelung der
Kündigungsvorschriften, der Konkurrenzklausel, des Zeugniszwanges
u. s. w. wiederholt Eingaben an die Regierung und den Reichstag
gemacht, wie er auch bei den Vorarbeiten für das neue Handelsgesetzbuch
gutachtlich gehört ist. Die Fragen der Maximalarbeitszeit im
Handelsgewerbe, der kaufmännischen Schiedsgerichte, der Bekämpfung
des unlauteren Wettbewerbes, der Versicherung gegen Stellenlosigkeit,
der Stellenvermittelung, der Invaliditäts- und Altersversicherung für
Handlungsgehülfen, der Frauenarbeit im Handelsgewerbe u. a. sind in den
Verbandsversammlungen wiederholt behandelt, wobei naturgemäß starke
Meinungsverschiedenheiten hervortraten, doch hat der Verband, gemäß
seinem föderalistischen Karakter, stets Gewicht darauf gelegt, die
Selbständigkeit der einzelnen Vereine nicht zu beeinträchtigen. Bei
Aufnahme von Vereinen hat der Verband den Grundsatz befolgt, solche
mit politischen oder konfessionellen Tendenzen abzulehnen; ein Verein
mit angeblich sozialdemokratischer Richtung wurde ausgeschlossen und
dem »deutsch-nationalen Handlungsgehülfenverbande« wegen angeblich
antisemitischer Richtung die Aufnahme verweigert.

Aus dem Schoße des Verbandes hat sich ein von ihm unabhängiger
»$Stellenvermittelungsbund kaufmännischer Vereine$« entwickelt der
am 26. Januar 1890 gegründet wurde und dem sich die Mehrzahl der
Verbandsvereine angeschlossen hat.

Dem Verbande gehören ausweislich des letzten im Mai 1899 ausgegebenen
Verzeichnisses 98 Vereine mit insgesamt 127115 Mitgliedern an, unter
denen sich 2 österreichische (Wien und Brünn) befinden. Von den
Mitgliedern sind 24832 Prinzipale, 95528 Gehülfen, 4893 Lehrlinge und
1862 Nichtkaufleute.

Es ist nicht möglich, alle 98 Vereine hier näher zu behandeln, auch ist
dies um so weniger erforderlich, als die Verhältnisse in denselben im
wesentlichen gleichartig sind. Unter diesen Umständen muß es genügen,
nur über die größeren und zwar diejenigen mit mehr als 2000 Mitgliedern
nähere Angaben zu machen [148].

  [148] Die übrigen Vereine mögen hier wenigstens mit ihren
        Mitgliederzahlen aufgeführt werden; wo keine Bezeichnung
        angegeben ist, heißt der Verein einfach »Kaufmännischer Verein«.

        Alsfeld 53; Apolda 166; Arnstadt 97; Augsburg 420; Augsburg
        (kaufm. V. f. weibl. Angest.) 188; Baden-Baden 77; Barmen 760;
        Berlin (Verein der Bankbeamten) 1590; Biberach 198; Bingen
        98; Bochum 264; Braunschweig 520; Bromberg 196; Buchholz 89;
        Chemnitz 948; Cottbus 253; Crimmitschau 407; Danzig 624; Dresden
        68; Eisenach 148; Eisleben 136; Elberfeld 509; Elberfeld (K. V.
        f. weibl. Angest.) 128; Eßlingen 288; Frankenthal 203; Frankfurt
        a. M. (K. V. f. weibl. Angest.) 642; Freiberg 146; Freiburg
        228; Fürth, 538; Geisenheim 118; Gera 289; Glatz 100; Göppingen
        405; Görlitz 534; Hamburg (K. V. f. Damen) 173; Hannover 250;
        Heilbronn 486; Herford 133; Höchst 125; Hof 172; Iserlohn 382;
        Karlsruhe 254; Kassel 770; Kassel (K. V. f. w. A.) 137; Köln
        431; Königsberg 714: Löbau 82; Ludwigshafen 604; Lübeck 495;
        Magdeburg 841; Mainz 607; Minden 86; München (K. V. f. w.
        A.) 250; M.-Gladbach 57; Neisse 180; Nürnberg 148; Offenbach
        425; Offenburg 169; Osnabrück 405; Passau 130; Pforzheim 921;
        Pillkallen 69; Plauen i. V. 679; Posen 853; Rastatt 80; Rathenow
        128; Regensburg 100; Remscheid 375; Reutlingen 426; Sonneberg
        267; Sorau 150; Stallupönen 84; Stendal 145; Stettin 1103; Stolp
        54; Straßburg 155; Stuttgart 1238; Ulm 334; Wernigerode 138;
        Wetzlar 156; Wiesbaden 319; Wittenberge 60; Worms 326; Würzburg
        292; Zwickau 430.


             b) $Verein für Handlungskommis von$ 1858[149].

Der älteste und zugleich der größte aller kaufmännischen Vereine ist
der in der Ueberschrift genannte, der jetzt auf ein Alter von 41
Jahren zurücksieht. Die Mitgliederzahl betrug am 31. Dezember 1897
53951, am 31. Dezember 1898 56149, und im Juli 1899 über 58000 in
215 Bezirksvereinen, darunter 7500 Prinzipale und 363 unterstützende
Mitglieder (z. B. Handelskammern) sowie 2500 Lehrlinge. Im Jahre 1898
betrugen die Einnahmen 313670 Mk. 2 Pf., die Ausgaben 313025 Mk. 31
Pf., das Gesamtvermögen 181394 Mk. 62 Pf.

  [149] Das Material verdanke ich dem Geschäftsführer des Vereins, Herrn
        Alwin $Helms$ in Hamburg.

Die Hauptaufgabe des Vereins ist die $Stellenvermittelung$; im Jahre
1898 wurden 6037, insgesamt bereits über 74000 Stellen vermittelt. Die
$Pensionskasse$ für Alters-, Invaliden-, Witwen- und Waisenversorgung
umfaßte Ende 1898 7355 Mitglieder, einschließlich 1851 Ehefrauen;
das Kassenvermögen betrug 4824023 Mk. 91 Pf. Die $Kranken$- und
$Begräbniskasse$ hatte 6943 Mitglieder; die Einnahmen betrugen 229162
Mk. 93 Pf., die Ausgaben 212272 Mk. 96 Pf., der Vermögensbestand
185960 Mk. 21 Pf. Daneben besteht eine Unterstützungskommission für
Bedürftige, die 1898 5301 Mk. 35 Pf. auszahlte. Außerdem besitzt
der Verein eine Abteilung für $Fortbildung$ und eine solche für
$Geselligkeit$.

In den letzten Jahren ist auch die Beschäftigung mit Fragen der
$Sozialpolitik$ mehr in den Vordergrund getreten. Zu der Frauenarbeit
im Handelsgewerbe hat der Verein die Stellung eingenommen, daß
er freilich die darin liegende schwere Schädigung der männlichen
Handlungsgehülfen anerkennt, jedoch eine Beschränkung der weiblichen
Arbeit als ungerecht verwirft und eine teilweise Abhülfe nur darin
findet, daß die Frauen denselben Grundsätzen hinsichtlich der
Ausbildung und des Gehaltes wie die Männer unterworfen und daß die
Schutzbestimmungen der Gewerbeordnung für jugendliche und weibliche
Arbeiter auch auf die Handelslehrlinge und Handlungsgehülfinnen
ausgedehnt werden. Dagegen wird die Organisation der Gehülfinnen nicht
begünstigt.

Für Errichtung kaufmännischer Schiedsgerichte ist der Verein
eingetreten, indem er das dagegen geltend gemachte Bedenken einer
Verschlechterung des Verhältnisses zwischen Prinzipal und Gehülfen
nicht als zutreffend anerkannte, doch lehnte er den Anschluß an die
gewerblichen Schiedsgerichte wegen der damit verbundenen Agitation und
Verschärfung der Gegensätze ab und forderte vielmehr eine Verbindung
mit den Amtsgerichten, indem das Gericht aus dem Amtsrichter als Obmann
und je einem Prinzipal und Gehülfen gebildet werden soll.

Der Verein ist dem Verbande für das kaufmännische Unterrichtswesen
beigetreten und hat sich für Gründung von Handelshochschulen
ausgesprochen.

Auch für den Acht-Uhr-Ladenschluß und den Beginn der Sonntagsruhe
um 1 Uhr mittags ist der Verein eingetreten. In Eingaben an den
Bundesrat hat er bei Beratung des neuen Handelsgesetzbuches für
bessere Regelung der Kündigungsbestimmungen und der Gehaltszahlung,
für Schutzbestimmungen hinsichtlich der Wohnungs-, Schlaf- und
Geschäftsräume und für Einschränkung der Konkurrenzklausel gewirkt.

Obgleich der Verein in diesen Angelegenheiten die staatliche Regelung
fordert, so steht er doch grundsätzlich auf dem Boden der Selbsthülfe,
verfolgt sogar, wie hinsichtlich der Frage des Zwanges zum Besuche
der Fortbildungsschulen, eine etwas manchnerliche Auffassung. Daneben
betont er die Notwendigkeit des Zusammengehens mit den Prinzipalen.

Der Verein besitzt in dem »Hamburger Vereinsblatt« ein eigenes Organ.


          c) $Kaufmännischer Verein in Frankfurt a. M.$[150].

Derselbe ist am 19. Dezember 1864 gegründet und ist mit den am 31.
Dezember 1898 vorhandenen 15787 Mitgliedern, worunter sich 14777
ordentliche, 535 außerordentliche und unterstützende Mitglieder und 474
Lehrlinge befanden, der zweitgrößte Verein des Verbandes.

  [150] Das Material verdanke ich dem Vereinsvorsitzenden Herrn
        L. $Schäfer$ in Frankfurt a. M.

Der Verein bezweckt Verbreitung kaufmännischer und allgemeiner
Kenntnisse bei seinen Mitgliedern, Förderung der gemeinsamen
Interessen des Kaufmannsstandes, insbesondere der Handlungsgehülfen,
sowie Unterstützung von Bestrebungen, um deren wirtschaftliche
und gesellschaftliche Lage zu verbessern, ferner Pflege
des genossenschaftlichen Sinnes und des Bewußtseins der
Zusammengehörigkeit unter den Mitgliedern und endlich deren
Unterstützung in Fällen der Hülfsbedürftigkeit. Als Mittel sind
u. a. bezeichnet Vorträge nebst Besprechung über kaufmännische
und volkswirtschaftliche Gegenstände, Studienzirkel, Bibliothek,
Stellenvermittelung, unentgeltliche Rechtsbelehrung, eine Kranken- und
Begräbniskasse, sowie sonstige ähnliche Einrichtungen.

Im Vordergrunde steht thatsächlich die Stellenvermittelung, die
Bildung und die Geselligkeit. Von den 1898 veranstalteten 22 Vorträgen
behandelten nur drei volkswirtschaftliche Gegenstände; auch die
»Diskussionsabteilung«, die stark besucht war, hat sich mit solchen
Fragen nicht beschäftigt. Der Verein besitzt eine Fachschule und ein
Lehrlingsheim, ist auch Mitglied des Verbandes für das kaufmännische
Fortbildungsschulwesen. Er gewährt seinen Mitgliedern Rechtsauskunft
und eine Reihe von Vergünstigungen in Geschäften; er besitzt ein
eigenes Vereinshaus mit Bibliothek. Der mit dem Vereine verbundenen
Kranken- und Begräbniskasse gehören 1368 Mitglieder an. Das
Vereinsvermögen betrug am 31. Dezember 1897 107240 Mk. 65 Pf.


              d) $Kaufmännischer Verein in Mannheim$[151].

Der am 11. Februar 1867 gegründete Verein verfolgt nach seinen Statuten
als Zwecke: 1. Fortbildung und Hebung kaufmännischen und allgemeinen
Wissens; 2. wirtschaftliche und gesellschaftliche Förderung des
kaufmännischen Gehülfenstandes; 3. Pflege des gesellschaftlichen Sinnes
und der Zusammengehörigkeit der Mitglieder. Er will diese Zwecke
erreichen durch Unterrichtskurse, Vorträge, Bibliothek, Zeitschriften
und Diskussionen, ferner durch Stellungnahme zur Gesetzgebung und
Einwirkung auf dieselbe, soweit sie den kaufmännischen Gehülfenstand
betrifft, durch Stellenvermittelung, eine Krankenkasse, eine
Pensionskasse, durch Unterstützung hülfsbedürftiger Standesgenossen
und unentgeltliche Rechtsberatung. Religiöse und parteipolitische
Bestrebungen sind ausgeschlossen.

  [151] Das Material verdanke ich dem Vereinsvorstande.

Ordentliche Mitglieder sind nur männliche Personen, die dem
Handelsstande als Gehülfen, Beamte, Bevollmächtigte und Prokuristen
angehören oder in gewerblichen Unternehmungen beschäftigt sind. Als
außerordentliche Mitglieder können andere Personen, insbesondere
selbständige Kaufleute aufgenommen werden; auch Lehrlinge können
beitreten.

Am 1. April 1899 hatte der Verein 2896 Mitglieder, worunter 692
außerordentliche und 443 Lehrlinge. Das Vereinsvermögen betrug
41782 Mk. 39 Pf. Die Krankenkasse hatte 842 Mitglieder und 19771
Mk. 93 Pf. Vermögen. Neben ihr besitzt der Verein noch einen
Unterstützungsfonds von 23349 Mk. 81 Pf. Der Verein gewährt
Rechtsberatung und hat ein Uebersetzungsbureau, bietet auch Vorzüge bei
Versicherungen. Die veranstalteten Vorträge haben sich überwiegend mit
volkswirtschaftlichen Gegenständen beschäftigt, insbesondere haben die
Professoren $Max Weber$ und v. $Schultze-Gävernitz$ Vortragscyklen über
die wirtschaftliche Entwickelung und die Handelspolitik abgehalten.


            e) $Kaufmännischer Verein Union in Bremen$[152].

Seine Erwähnung in diesem Zusammenhange verdankt der Verein nur dem
Umstande, daß er dem »Deutschen Verbände kaufmännischer Vereine«
angehört und über 2000 Mitglieder zählt. Im übrigen ist er der Typus
eines Vereins der alten Richtung, dessen Bedeutung auf dem Gebiete der
Geselligkeit liegt. Nach den Statuten hat der Verein den Zweck, »seinen
Mitgliedern einen Vereinigungsplatz zu bieten, auf dem sie Gelegenheit
finden zur wissenschaftlichen Fortbildung durch Unterricht, Vorträge
und Lektüre, sowie zur geselligen Unterhaltung«, doch nimmt die
letztere in Wirklichkeit den ersten Platz ein. Selbst die Vorträge, die
der Verein nach seinem Jahresberichte für 1897 gehalten hat, vermeiden
durchaus volkswirtschaftliche Fragen und auch die Unterrichtskurse, die
sich auf Sprachen, Buchhaltung, Schönschreiben, Rechnen, Geographie
und Stenographie beschränkten, sind unvollkommen besucht gewesen.
Die Stellenvermittelung hat 273 Stellen besetzt. Der Verein besitzt
ein eigenes Haus nebst Bibliothek und Lesezimmer. Im Jahre 1897 ist
eine kostenlose Rechtsauskunft eingerichtet, dagegen ist der Versuch,
eine Unfallversicherung zu schaffen, gescheitert. Gegenüber der
Handelshochschul-Bewegung hat sich der Verein ablehnend verhalten. Der
Mitgliederbestand betrug am 1. Januar 1898 2369, wovon 1088 etabliert
und 1281 Gehülfen waren.

  [152] Das Material verdanke ich dem Vereinsvorstande.


                f) $Kaufmännischer Verein München$[153].

Der am 9. Oktober 1873 gegründete Verein zählte am 1. Oktober 1898
2760 Mitglieder. Er bezweckt: 1. kaufmännische und wissenschaftliche
Fortbildung, 2. Förderung der Interessen des Handelsstandes im
allgemeinen und der Mitglieder im besonderen, 3. Pflege des
kollegialen Sinnes. Als Mittel werden bezeichnet: Stellenvermittelung,
Unterrichtskurse für fremde Sprachen und Fachwissenschaften, Bibliothek
und Lesezimmer, Besprechungen von kaufmännischen und allgemein
wissenschaftlichen Gegenständen, Vorträge, Unterstützung stellenloser
Mitglieder, Rechtsschutz und gesellige Unterhaltungen. Gegenstände
politischer und religiöser Natur sind von der Vereinsthätigkeit
ausgeschlossen. Neben den ordentlichen giebt es auch unterstützende
Mitglieder.

  [153] Das Material verdanke ich dem Vereinsvorstande.

Der Schwerpunkt der Thätigkeit liegt in der Stellenvermittelung und der
Förderung von Bildungszwecken durch die Unterrichtskurse und Vorträge.
Diese zerfallen in populärwissenschaftliche und fachwissenschaftliche,
doch sind auch unter den letzteren solche, welche sich mit sozialen
Fragen beschäftigen, ziemlich spärlich vertreten. Der Verein besitzt
außer einer Abteilung für Rechtsschutz nur eine Unterstützungskasse,
deren Jahresausgabe aber nicht über 300 Mk. steigt, sowie eine
Krankenkasse, auch ein Uebersetzungsbureau, dessen Benutzung auch
Nichtmitgliedern offen steht.


              g) $Verein junger Kaufleute in Berlin$[154].

Der Verein ist einer der ältesten, die in Deutschland bestehen.
Im Jahre 1839 wurde gleichzeitig und unabhängig von einander, von
einigen Handlungsgehülfen und von den Aeltesten der Kaufmannschaft
der Plan gefaßt, einen Unterstützungsverein zu begründen, und nachdem
die letzteren ein Grundkapital von 1500 Thalern zur Verfügung
gestellt hatten, konnte die Vereinigung unter dem Namen: »Verein zur
Unterstützung hülfsbedürftiger Handlungsdiener« am 24. Juni 1840 mit
180 Mitgliedern ins Leben treten. Schon bald erweiterte derselbe sein
Wirkungsgebiet über die bloßen Unterstützungszwecke hinaus, indem 1844
beschlossen wurde, handelswissenschaftliche Vorträge zu veranstalten.
Die hierfür geschaffene und anfangs selbständige Handelslehranstalt
wurde am 5. Februar 1846 mit dem Vereine verschmolzen. Dieser, dessen
Mitgliederzahl bereits auf 450 gestiegen war, nahm dann am 8. Februar
1847 den jetzigen Namen an, um den erweiterten Wirkungskreis auch
äußerlich zu bezeichnen. Am 21. September 1872 erhielt der Verein
die Rechte der juristischen Persönlichkeit und erwarb ein eigenes
Grundstück.

  [154] Das Material verdanke ich dem Vereinsvorstande.

Nach dem Statute ist auch jetzt noch der Hauptzweck des Vereins die
Unterstützung seiner Mitglieder, welche durch unverschuldeten Mangel,
Krankheit oder Alter in eine hülfsbedürftige Lage gekommen sind.

Nur soweit die Mittel des Vereins hierfür nicht beansprucht werden,
dürfen sie für die übrigen Zwecke: Fortbildung der Mitglieder in
kaufmännischen und anderen Wissenschaften, Förderung der Kollegialität
und Geselligkeit und Fürsorge für die Witwen und Waisen der Mitglieder
verwandt werden. Ordentliche Mitglieder sind die in Berlin wohnenden
Handlungsdiener, Handlungsbevollmächtigten und Prokuristen; als
außerordentliche Mitglieder können selbstständige Kaufleute aufgenommen
werden. Die Unterstützungsberechtigung der ordentlichen Mitglieder
tritt ein, wenn sie nicht imstande sind, sich ohne Beihülfe des Vereins
angemessen zu erhalten und zwar bei Krankheit, Stellenlosigkeit und
bei Alter oder Gebrechen. Die Beerdigung bedürftiger Mitglieder
geschieht auf Kosten des Vereins. Daneben wird durch eine Deputation
von 2 Mitgliedern Leichenfolge geleistet. Außerordentliche Mitglieder
erhalten Unterstützung, wenn sie 5 Jahre lang ordentliche Mitglieder
waren; ausnahmsweise können auch Nichtmitglieder unterstützt werden.

Der Verein veranstaltet wissenschaftliche Vorträge, von denen aber
ebenso wie von den Vereinsversammlungen staatspolitische und religiöse
Gegenstände ausgeschlossen sind. Zur Verbreitung von Fachkenntnissen
finden Unterrichtskurse statt. Daneben besteht eine Bibliothek. Für
Vereinsmitglieder und ausnahmsweise auch für Fremde übernimmt der
Verein die Stellenvermittelung.

Der Mitgliederbestand betrug am 1. Januar 1898 3537. Die Gesamtsumme
der bisher verausgabten Unterstützungen belief sich auf 427182 Mk. für
Mitglieder und 141174 Mk. für Hinterbliebene.


     h) $Kaufmännischer und gewerblicher Hülfsverein für weibliche
                           Angestellte$[155].

Der am 19. Mai 1889 gegründete Verein ist den Bestrebungen
wohlmeinender Leute entsprungen, die das Bedürfnis einsahen, den
vielfach hülflosen und schutzbedürftigen in kaufmännischen Geschäften
verwendeten weiblichen Personen zur Seite zu stehen. Diese zunächst
rein humane Aufgabe findet auch in den Statuten ihren Ausdruck. Danach
bezweckt der Verein, seinen Mitgliedern, welche durch Krankheit,
Stellenlosigkeit und unverschuldete Not in eine hülfsbedürftige Lage
gekommen sind, mit Rat und That zur Seite zu stehen, ferner durch
Unterrichtskurse, Vorträge und ähnliche Veranstaltungen die Mitglieder
in ihrer Ausbildung zu fördern und in der Ausübung ihres Berufes zu
unterstützen. Auch die Wirksamkeit der ersten Jahren entsprach dieser
Auffassung. Man schuf einen Stellennachweis, eine Rechtshülfe-, Rat-
und Auskunfterteilung, sowie eine gewerbliche und eine kaufmännische
Handelsschule nebst einer Schreibmaschinenschule, Bibliothek und
Lesezimmer, eine Krankenunterstützung neben einer besonderen als
eingeschriebene Hülfskasse eingerichteten Krankenkasse, einen
Darlehnsfonds, man veranstaltet Vorträge und Unterhaltungsabende,
vermittelt Ferienaufenthalte und Sommerfrischen; auch hat der Verein
einen Turnzirkel und einen Sängerbund.

  [155] Das Material verdanke ich dem Vereinsvorstande.

Aber der Verein ist bei diesen $humanitären$ Bestrebungen nicht
stehen geblieben, sondern hat auch das $soziale$ und insbesondere
$gewerkschaftliche$ Gebiet betreten, indem er durch Eingabe an
Behörden und auf andere Weise für die Interessen des weiblichen
Handelshülfspersonales eingetreten ist. Insbesondere hat er sich an den
Bestrebungen zu Gunsten einer Ermäßigung der Arbeitszeit und Einführung
des Achtuhr-Ladenschlusses, sowie der Einführung kaufmännischer
Schiedsgerichte beteiligt.

Seit 1. Juli 1896 besitzt der Verein ein eigenes Organ, in den
»Mitteilungen für weibliche Angestellte«. Die Mitgliederzahl, die bei
der Gründung nur 500, jedoch am Jahresschlusse schon 1600 betrug, ist
seitdem stetig gewachsen und belief sich am 31. Dezember 1897 auf
10423, Ende Dezember 1898 sogar auf 11362, wovon 10700 Handlungs- und
Gewerbegehülfinnen, 275 Geschäftsinhaber und die übrigen Privatpersonen
waren: Ordentliche Mitglieder können nämlich nur sein: »unter
Ausschluß der eigentlichen Arbeiterinnen Mädchen und Frauen, die als
Handlungsgehülfinnen bezw. Lehrlinge oder als solche Gewerbegehülfinnen
angestellt sind, deren Beruf eine höhere Vorbildung oder eine besondere
längere Ausbildung erfordert.« Der Beitrag beläuft sich auf jährlich 3
Mk. Das Vermögen des Vereins betrug am 31. Dezember 1897 77769 Mk. 38
Pf. Für Unterstützung seiner Mitglieder hat der Verein im Jahre 1898
4439 Mk. aufgewandt; die Gesamtausgabe hat sich auf 232000 Mk. belaufen.

Der Verein steht mit den übrigen 11 zur Zeit in Deutschland vorhandenen
Vereinen für Handlungsgehülfinnen, nämlich in Augsburg, Barmen,
Breslau, Elberfeld, Frankfurt a. M., Hamburg, Kassel, Köln, Königsberg,
Leipzig und München in freundschaftlichem Verkehr.

                   *       *       *       *       *

Die bisher erwähnten Vereine gehören sämtlich zu dem deutschen Verbande
kaufmännischer Vereine. Aber es giebt noch einige bedeutendere Vereine,
die sich diesem Verbande nicht angeschlossen haben und doch zu der im
Eingange bezeichneten älteren Richtung zu zählen sind; von ihnen sollen
die wichtigsten hier genannt sein.


             i) $Verband deutscher Handlungsgehülfen$[156].

Er ist im Jahre 1881 gegründet und nächst dem Hamburger Verein von 1858
der größeste kaufmännische Verein, denn seine Mitgliederzahl betrug am
1. Januar 1898 47208 und am 1. Januar 1899 49406, wovon 356 stiftende
und außerordentliche Mitglieder und 689 Lehrlinge waren.

  [156] Das Material verdanke ich dem Verbandsvorstande.

Der Verband, der seinen Sitz in Leipzig hat, ist nach seinen Satzungen
»eine Vereinigung von Kaufleuten zu gegenseitiger Hülfe und Hebung
des Kaufmannsstandes« und verfolgt als Zweck die Sicherung seiner
Mitglieder in den Notfällen des Lebens durch Stellenvermittelung,
Unterstützung bei Stellenlosigkeit, Rechtsschutz, Kranken-, Begräbnis-,
Wittwen- und Waisen-, Alters- und Invaliditätsversorgung; will aber
daneben auf Hebung des Kaufmannsstandes in sittlicher und sozialer
Beziehung hinwirken und die Interessen der Handlungsgehülfen im
allgemeinen und seiner Mitglieder im besonderen vertreten. Alle
politischen und religiösen Bestrebungen sind ausgeschlossen. Der Verein
hat das Recht der juristischen Persönlichkeit und besitzt ein eigenes
Vereinshaus.

Eine wesentliche Aufgabe des Verbandes ist die Stellenvermittelung und
die Unterstützung bei Stellenlosigkeit. Ferner besitzt er eine Witwen-
und Waisenkasse und eine Altersversorgungs- und Invaliditätskasse, von
denen am 30. September 1898 die erstere ein Vermögen von 360674 Mk.
59 Pf., die letztere ein solches von 249005 Mk. 71 Pf. besaß. Eine
besondere Kranken- und Begräbniskasse hatte am 1. Januar 1898 17376
Mitglieder. Eine besondere Stiftung, deren Vermögen am 30. September
1898 auf 82977 Mk. 33 Pf. angewachsen war, bezweckte die Gründung
eines Genesungsheimes, dessen Benutzung den Mitgliedern unentgeltlich
gestattet ist. Der Verein gewährt Rechtsschutz und Vorzüge bei
Versicherungen. Er besitzt in den »Verbandsblättern -- Kaufmännische
Reform« ein eigenes Organ.

Der Verband hat in den neuesten Jahren bei der Beratung der für
die Handelsgehülfen wichtigen Gesetze, insbesondere des neuen
Handelsgesetzbuches und des Gesetzes über den unlautern Wettbewerb
die Wünsche und Interessen seiner Mitglieder durch mehrfache Eingaben
an den Reichstag und Bundesrat zu wahren gesucht; ebenso hat er
über diese und andere sozialpolitische Gegenstände z. B. die Frage
der kaufmännischen Schiedsgerichte, Regelung der Geschäftszeit,
Lehrlingswesen und Frauenarbeit eine Reihe von Vorträgen veranstaltet.


          k) $Verband reisender Kaufleute Deutschlands$[157].

Der Verband, der seinen Sitz ebenfalls in Leipzig hat, ist nach
seiner rechtlichen Form eine Genossenschaft mit beschränkter
Haftpflicht. Er bezweckt: 1. Pflege der Standesehre und Förderung
der Standesinteressen, 2. Vermittelung gegenseitiger geschäftlicher
Unterstützung durch Auskunft und Empfehlung; 3. Stellenvermittelung;
4. Gewährung von Rat und Belehrung bei geschäftlichen Rechtsfragen und
Streitigkeiten; 5. Unterstützung der Mitglieder in Krankheitsfällen
und für Fälle vorübergehender Notlage, sowie Gewährung einer
Begräbnisunterstützung beim Tode eines Mitgliedes; 6. Unterstützung
der Witwen und Waisen verstorbener Mitglieder; 7. Unterstützung
altersschwacher und invalider Mitglieder; 8. Unterstützung der durch
geleistete Kriegsdienste in Not geratener Mitglieder oder deren
Familien; 9. Unterhaltung eines eigenen Preßorganes.

  [157] Das Material verdanke ich dem Verbandsvorstande.

Neben den erwähnten Unterstützungen, die von dem Ermessen der
Verbandsorgane abhängig sind und deshalb auch besondere Beiträge nicht
erfordern, hat der Verband seit 1. Januar 1891 eine Kranken- und
Begräbniskasse in der Form einer eingeschriebenen Hülfskasse, der jedes
Mitglied beitreten kann.

Aufnahmefähig als ordentliches Mitglied ist jeder unbescholtene
Kaufmann, welcher reist, gereist hat oder reisen läßt, die Handlung
erlernt hat, in Deutschland wohnt und zwischen dem 21. und 40.
Lebensjahre steht. Der Verband sucht bei Streitigkeiten zwischen
Mitgliedern und deren Prinzipalen zu vermitteln, und hat das
anfängliche Vorurteil der letzteren überwunden, wie sich daraus
ergiebt, daß ihm 664 außerordentliche Mitglieder, darunter 33
Handelskammern beigetreten sind.

Die Zahl der ordentlichen Mitglieder betrug am 31. Dezember 1898 8337
unter Einschluß von 28 stiftenden Mitgliedern in 69 Sektionen. Das
Gesamtvermögen belief sich auf 1358331 Mk. 68 Pf. Davon entfielen
802025 Mk. 61 Pf. auf den Witwen- und Waisenfonds, 262490 Mk. 56 Pf.
auf den allgemeinen Unterstützungsfonds, 194143 Mk. 88 Pf. auf den
Altersunterstützungsfonds, 19146 Mk. 95 Pf. auf den Kriegsreservefonds.
Der Verein gewährt Stellenvermittelung, Rechtsschutz und
Vergünstigungen bei Versicherungen. Derselbe hat auch gelegentlich,
z. B. bei der Neugestaltung des Handelsgesetzbuches, sowie bei den
Versuchen einer Eisenbahntarifreform die Interessen seiner Mitglieder
durch Eingaben an die Behörden zu fördern gesucht. Das Vereinsorgan ist
die »Post reisender Kaufleute Deutschlands« mit einer Auflage von 10200.


            l) $Kaufmännischer Hülfsverein in Berlin$[158].

Der am 29. Oktober 1880 gegründete Verein verfolgt den Zweck,
Handlungsgehülfen auf Ansuchen nach Maßgabe der Vereinsmittel einmalige
oder zeitweilige Unterstützungen zu gewähren. Daneben erhalten
die Mitglieder für ihren Jahresbeitrag von 6 Mk. unentgeltliche
Krankenhülfe, Rechtsrat und Stellenvermittelung, während sie einer
Sterbekasse mittels eines besonderen Beitrags von jährlich 4 Mk.
beitreten können. Die Zahl der ordentlichen Mitglieder, die nur aus
Handlungsgehülfen bestehen, betrug am 31. Dezember 1897 8467, die der
außerordentlichen (Prinzipale) 951, das Vereinsvermögen 92668 Mk. 42
Pf. Der Verein hat in den »Nachrichten des kaufmännischen Hülfsvereins
in Berlin« ein eigenes Organ, das in einer Auflage von 9400 erscheint.

  [158] Das Material verdanke ich dem Vereinsvorstande.


                        B. Die neuere Richtung.

Das gemeinsame Merkmal der neueren Richtung ist die stärkere Betonung
der sozialen Fragen vor solchen der Geselligkeit, der Bildung und
der Unterstützung. Damit steht im Zusammenhange eine entschiedenere
Vertretung des Interesses der Handlungsgehülfen auch da, wo es sich
mit demjenigen der Prinzipale nicht deckt oder gar zu ihm in Gegensatz
tritt.

Hinsichtlich des Grades, in dem diesen Gesichtspunkten Rechnung
getragen wird, können die hierher gehörigen Vereine in einer gewissen
Reihenfolge geordnet werden, und diese ist in der folgenden Darstellung
innegehalten:


               a) $Verein der deutschen Kaufleute$[159].

Derselbe ist ein Gewerkverein der $Hirsch-Duncker$'schen Richtung
und gehört zu deren Verbande. Er steht deshalb auch auf deren
grundsätzlichen Standpunkte und will die Interessen seiner Mitglieder
thunlichst im guten Einvernehmen mit den Prinzipalen verfolgen. Noch
den Statuten bezweckt der Verein »den Schutz und die Förderung der
Rechte und Interessen seiner Mitglieder auf gesetzlichem Wege«.

  [159] Das Material verdanke ich dem Vereinsvorstande.

 Dieser Zweck soll hauptsächlich erreicht werden:

   1. durch Vertretung der Mitglieder gegenüber dem Publikum, den
      Behörden und den Prinzipalen bei allen berechtigten Forderungen
      und Beschwerden event. durch Führung der Prozesse auf
      Vereinskosten, gemäß anhängendem Rechtschutzreglement;

   2. durch Unterstützung derjenigen Mitglieder, welche unverschuldeter
      Weise ohne Stellung sind, laut den Bestimmungen über die
      Unterstützung der Stellenlosen, soweit die Kassenverhältnisse es
      gestatten, ohne klagbares Recht der Mitglieder;

   3. durch kostenfreie nationale Stellenvermittelung;

   4. durch Beförderung des handelswissenschaftlichen und
      volkswirtschaftlichen Unterrichts, besonders durch Unterstützung
      von kaufmännischen Fortbildungsschulen und sonstigen
      Bildungsbestrebungen;

   5. durch Unterstützung in besonderen Notfällen;

   6. durch Hinwirkung auf gerechte, zeitgemäße Regelung der
      Arbeitsbedingungen, in möglichster Verständigung mit den
      Prinzipalen und Beschränkung der Sonntagsarbeit auf das
      unerläßlich Notwendigste;

   7. durch Hinwirkung auf Unterstellung der Handlungsgehülfen unter
      besondere oder allgemeine Gewerbegerichte, sowie Errichtung von
      Einigungsämtern;

   8. durch Unterstützung von wirtschaftlichen Genossenschaften,
      insbesondere Produktiv- und Handelsgenossenschaften;

   9. durch Verbindung mit den deutschen Gewerkvereinen zur gegenseitigen
      Förderung und Unterstützung;

  10. durch Errichtung einer Kranken- und Begräbniskasse, sowie einer
      Kasse zur Unterstützung gegen Stellenlosigkeit;

  11. durch Führung einer Arbeitsstatistik.

Als besondere Aufgaben sind in den Statuten hervorgehoben die Förderung
der humanen Bildung durch Errichtung kaufmännischer Fortbildungsschulen
verbunden mit volkswirtschaftlichem Unterricht und Gesetzeskunde,
die Verbesserung des Lehrlingswesens insbesondere dadurch, daß
Lehrlinge nur von solchen Prinzipalen gehalten werden dürfen, die eine
kaufmännische Ausbildung besitzen und daß die Lehrlinge zum Besuche
der obligatorischen Fortbildungsschulen verpflichtet sind, ferner
die Förderung des Genossenschaftswesens und die Erledigung aller
begründeten Beschwerden der Mitglieder gegen Prinzipale, Behörden
und Publikum durch den Verein, wobei dieser selbst die Prozeßführung
übernimmt; thunlichst soll hierbei ein schiedsgerichtliches Verfahren
stattfinden. Der Verein hat neben einer seit 1885 bestehenden
Versicherung gegen Stellenlosigkeit, in der gegen Zahlung von monatlich
1 Mk. bezw. 1 Mk. 50 Pf. eine monatliche Unterstützung von 30 Mk. bezw.
45 Mk. bis zur Dauer von 6 Monaten erworben wird, noch ferner eine
Unterstützung gegen Stellenlosigkeit in Höhe von monatlich 30 Mk. bis
zu 3 Monaten, für die außer den monatlichen Vereinsbeiträgen von 90 Pf.
nichts bezahlt wird. Endlich besteht eine Stellenvermittelung. Neben
dem Vereine besteht in der Form einer eingeschriebenen Hülfskasse eine
selbständige Kranken- und Begräbniskasse.

Der Verein hat sich mehrfach mit der Agitation für gesetzgeberische
Aufgaben befaßt, insbesondere bei Beratung des neuen
Handelsgesetzbuches und des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb, wo
er gegen die Konkurrenzklausel und für erweiterte Sonntagsruhe, sowie
Ausdehnung der Arbeiterschutzbestimmungen der Gewerbeordnung und der
Gewerbegerichte auf die Handlungsgehülfen, für den Achtuhr-Ladenschluß
und gegen das Verbot des Detailreisens, eintrat; ferner kämpft er seit
Jahren für die gesetzliche Anerkennung der Berufsvereine.

Das Vereinsorgan ist die »Kaufmännische Rundschau«. Die Mitgliederzahl
betrug am 31. Dezember 1895: 3849 in 46 Ortsvereinen; am 31.
Dezember 1896 4229 Mitglieder in 58 Ortsvereinen, am 31. Dezember
1897 4409 Mitglieder in 57 Ortsvereinen und am 31. Dezember 1898
4382 Mitglieder. Im Jahre 1898 erhielten auf Grund der Versicherung
gegen Stellenlosigkeit 33 Mitglieder 2761 Mk. 50 Pf., daneben
erhielten Stellenlosenunterstützung 113 Mitglieder 5322 Mk. 97 Pf.
Die Stellenvermittelung besetzte 776 Stellen bei 870 Bewerbern. Für
Bildungszwecke wurden 2269 Mk. 37 Pf., für das Vereinsorgan 5340 Mk. 5
Pf. ausgegeben. Die Kranken- und Begräbniskasse zahlte 66564 Mk. 38 Pf.
Das Gesamtvermögen betrug 149323 Mk. 32 Pf.


         b) $Deutschnationaler Handlungsgehülfenverband$[160].

Der Verband ist insofern aus dem Vereine für Handlungskommis von 1858
hervorgegangen, als einige im Herbst 1893 aus diesem ausgeschlossene
Mitglieder einen neuen Verband zu gründen unternahmen, sodaß schon
wegen dieses persönlichen Verhältnisses der neue Verband in einem
scharfen Gegensatze zu dem alten Vereine sich befand. Dazu kam aber
auch eine andere $grundsätzliche Auffassung$. Der Verband betont mit
Nachdruck die Notwendigkeit einer Vertretung der sozialpolitischen
Interessen der Handlungsgehülfen und macht den älteren Vereinen zum
Vorwurf, daß sie durch ungenügende Vertretung derselben den Rückgang
des Standes verschuldet hätten.

  [160] Das Material verdanke ich dem Verbandsvorstande.

Infolge hiervon ist auch das äußere Auftreten ein verschiedenes.
Anklagen gegen den Geist des Mammonismus, und die daraus folgende
soziale Zerklüftung, über den Gegensatz zwischen Arbeit und Kapital und
die Gefahr der Herabdrückung der Handlungsgehülfen in das Proletariat
geben den öffentlichen Erklärungen des Verbandes ein ganz anderes,
moderneres Gesicht, als den älteren Vereinen; der Sozialdemokratie
steht es durchaus fern, scheint aber im Gegenteil die Elemente, die
sonst vielleicht für sie zu haben sein würden, an sich zu ziehen,
weshalb er von ihr heftig bekämpft wird. Einen einseitigen Karakter
erhält der Verband durch die Bestimmung des Statutes, daß $Juden$
von der Mitgliedschaft ausgeschlossen sind, wie denn auch die
antisemitische Partei ihm ihre Unterstützung leiht, obgleich eine
verletzende Form der Geltendmachung dieses Standpunktes bisher nicht
hervorgetreten ist. Immerhin ist er der Grund gewesen, weshalb die
Anmeldung des Verbandes zum Beitritte in den »Deutschen Verband
kaufmännischer Vereine« in dessen Generalversammlung vom Sommer 1896
zurückgewiesen wurde.

Aus den Statuten ist Folgendes zu erwähnen:

Der Verband steht treu zu Kaiser und Reich. Er hat den Zweck, durch
Zusammenschluß der Berufsgenossen die soziale Lage derselben zu
heben, deren Interessen überall, wo es notwendig ist und sie bedroht
sind, thatkräftig zu vertreten und durch geeignete Maßnahmen für die
Erhaltung des Ansehens des gesamten Handelsstandes zu wirken.

Der Verband erachtet es als seine besondere Aufgabe, in diesem Sinne
auf Behörden und gesetzgebende Körperschaften einzuwirken.

Parteipolitische und religiöse Bestrebungen innerhalb des Verbandes
sind ausgeschlossen.

Mittel zum Zweck sind dem Verbande ferner die Selbsthülfe zur
Schaffung wirtschaftlicher Vorteile für die Mitglieder durch seine
Abteilungen und seine Bestrebungen zur Durchführung sozialer Reformen
im Handelsstande, und zwar:

   1. Festlegung eines Maximal-Arbeitstages nach Eigenart der
      Geschäftszweige,

   2. Einführung einer ununterbrochenen Sonntagsruhe von 36 Stunden.

   3. Festlegung einer einheitlichen Geschäfts- und Ladenschlußstunde für
      die Gehülfen.

   4. Einführung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen vor jedem
      Kalendervierteljahre, welche nicht durch Sonderabmachungen
      zwischen Prinzipal und Gehülfen verkürzt werden kann.

   5. Eine vereinbarte längere Kündigungsfrist muß für beide Teile gleich
      sein.

   6. Vereinbarungen mit Prinzipalen, die sich auf die Thätigkeit der
      Gehülfen nach Austritt aus dem Geschäfte erstrecken, sind als
      ungültig anzusehen.

   7. $Stellung der Streitigkeiten zwischen Prinzipalen und Gehülfen
      unter besondere kaufmännische Schiedsgerichte, die nach Art der
      bestehenden Gewerbegerichte einzurichten und diesen anzugliedern
      sind.$

   8. Schaffung eines bestimmten Verhältnisses zwischen der Zahl der
      Gehülfen und Lehrlinge in einzelnen Geschäften.

   9. Obligatorischer Fortbildungs-Unterricht während der Tagesstunden in
      staatlichen Fachschulen für alle Lehrlinge und Handlungsgehilfen
      unter 18 Jahren.

  10. Beschränkung der Verwendung weiblicher Arbeitskräfte auf solche
      Geschäftszweige, für welche besondere weibliche Fähigkeiten
      unumgänglich erforderlich sind.

Der Sitz des Verbandes ist Hamburg. Er zerfällt in Ortsgruppen und
Gauverbände. Organ desselben ist die aus den ursprünglich begründeten
»Mitteilungen des Deutschen Handlungsgehülfenverbandes« hervorgegangene
2mal monatlich erscheinende »Deutsche Handelswacht.«

Die Mitgliederzahl ist von 76 am 1. Januar 1895 auf 570 am 1. Januar
1896, auf 2350 am 1. Januar 1897, auf 7735 am 1. Januar 1898, auf 18277
am 1. Januar 1899 und auf 28992 am 10. Juli 1899 in 367 Ortsgruppen
gestiegen.

Der Verband betont in seiner hauptsächlich gegen die alten Vereine,
insbesondere der Hamburger Vereine von 1858 und der Leipziger
Verband gerichteten Agitation in erster Linie, daß diese das
Uebel nicht an der Wurzel angefaßt hätten. Er legt deshalb das
Hauptgewicht auf Beschränkung der Arbeitszeit durch die Einführung
eines Maximalarbeitstages nach der Art der Geschäfte, des
Achtuhr-Ladenschlusses und völliger Sonntagsruhe von Sonnabend Abend
bis Montag Morgen. Daneben fordert man Beschränkung der Frauenarbeit
auf solche Beschäftigungen, in denen diese aus Rücksichten des
Anstandes geboten ist. Neben obligatorischen Fortbildungsschulen
für die Lehrlinge soll die Zulassung zum Gehülfen von einer Prüfung
vor einer Kommission abhängig gemacht und eine bestimmte Skala für
das Verhältnis der in denselben Geschäfte zulässigen Gehülfen und
Lehrlinge eingeführt werden, daneben ist der Verband für das Verbot der
Konkurrenzklausel, für Aufrechterhaltung der bisherigen gesetzlichen
Kündigungsfrist von 6 Wochen und für kaufmännische Schiedsgerichte
eingetreten.

Obgleich der Verband hiernach die schärfere Interessenvertretung auch
gegenüber den Prinzipalen betont, hat er doch 1026 derselben als
unterstützende Mitglieder d. h. ohne Stimmrecht aufgenommen. Auch
Stellenvermittelung und Rechtsschutz gewährt der Verband, wie die
älteren Vereine.

Aus dem Geschäftsberichte für 1898 ist hervorzuheben, daß der Verband
neben der Errichtung kaufmännischer Fortbildungsschulen, insbesondere
Einführung des Schulzwanges und für Handlungsgehülfenkammern, auch
für eine Umsatzsteuer auf Warenhäuser und Ramschlager eingetreten ist
und auf dem zweiten vom 10-11. April 1898 in Leipzig abgehaltenen
Verbandstage die Errichtung einer eigenen Verbandskrankenkasse
beschlossen hat. Der Verband hat 18 besoldete Beamte und eine
Versicherung gegen Stellenlosigkeit; er ist dem deutschen Verbande
für das kaufmännische Unterrichtswesen, dem Verbande deutscher
Arbeitsnachweise, dem deutschen Sprachvereine und dem alldeutschen
Verbande beigetreten. Der Verbandsvorsitzende $Schack$ hat bei
den letzten Reichstagswahlen in 2 Bezirken kandidiert und 5106
bezw. 5065 Stimmen erhalten; 20 Abgeordnete haben sich als
Kandidaten verpflichtet, für seine Forderungen einzutreten. Die
Stellenvermittelung hat 1898 nur 214 Stellen vermittelt, doch
betont der Bericht, daß eben der Verband den Grundsatz der alten
Vereine, nur immer Hand in Hand mit den Prinzipalen zu gehen, um die
Stellenvermittelung nicht zu schädigen, nicht anerkenne, daß er auch
Stellen in jüdischen Geschäften, Stellen mit Konkurrenzklauseln,
kurzer Kündigungsfrist u. dergl. nicht vermittele.

Der Verband hat auch die Schaffung einer Gesamtvertretung der
deutschen Handlungsgehülfen in die Hand genommen durch Berufung von
$Handlungsgehülfentagen$, von denen der erste am 6. April 1896 in
Hamburg, der zweite am 19. April 1897 in Berlin, der dritte am 11.
April 1898 in Leipzig und der vierte am 3. April 1898 in Kassel
stattgefunden hat. Auf dem ersten waren 31, auf dem zweiten 185,
auf dem dritten 326 und auf dem vierten 738 Städte durch etwa 800
Abgesandte vertreten. Gegen den Vorwurf antisemitischer Richtung
wurde protestiert, auch waren in Kassel alle nationalen Parteien des
Reichstages eingeladen, jedoch war nur die deutsch-soziale Reformpartei
durch Abgeordnete vertreten. Man faßte Beschlüße zu Gunsten des
gesetzlichen Achtuhr-Ladenschlußes, der Einführung kaufmännischer
Schiedsgerichte unabhängig von den Gewerbegerichten und der Bekämpfung
der Warenhäuser. Ebenso forderte man im Gegensatz zu dem Verbande
kaufmännischer Vereine, der sich für Befreiung der Handlungsgehülfen
von der Invaliditäts- und Altersversicherung ausgesprochen hatte,
die Beibehaltung des Versicherungszwanges unter Ausdehnung auf alle
Handlungsgehülfen ohne Rücksicht auf die Höhe des Gehaltes, ferner
Einführung höherer Lohnklassen mit höheren Beiträgen und Renten
und möglichste Herabsetzung der Altersgrenze sowie Zulassung der
Selbstversicherung für selbständige Kaufleute. Endlich befürwortete
man, daß die Handlungsgehülfen versuchen möchten, aus ihren Reihen
Abgeordnete in den Reichstag zu wählen, daß sie aber jedenfalls ohne
Unterschied der Parteistellung nur solche Kandidaten unterstützen
sollten, die sich verpflichten, für die Forderungen des Standes
einzutreten. Während man an den ersten drei Tagen Huldigungstelegramme
an den Kaiser gesandt hatte, wurde in Kassel hiervon mit der Begründung
Abstand genommen, daß man bisher niemals einer Antwort gewürdigt sei
und man nicht den Schein der Aufdringlichkeit auf sich laden wolle. Der
Vorsitzende erklärte unter stürmischen Beifalle, die deutsch-nationalen
Handlungsgehülfen pflegten nicht zu antichambrieren, sondern würden mit
aller Kraft den Augenblick zu erkämpfen versuchen, wo die Großen der
Erde gezwungen seien, mit der Bewegung zu rechnen.


            c) $Verein für kaufmännische Angestellte$[161].

Der Verein ist hervorgegangen aus dem kaufmännischen Verein
in Frankfurt a. M. Derselbe besaß die »Kaufmännische Presse«
als Vereinsorgan, das sich unter Leitung des bekannten
sozialdemokratischen Redakteurs Dr. $Quarck$ befand. Zwischen ihm
und dem Vereinsvorsitzenden $Schäfer$ war es wegen der Haltung des
Blattes mehrfach zu Reibungen gekommen, die dazu führten, daß der
Verein beschloß, das Blatt am 1. Juli 1894 eingehen zu lassen. Unter
diesen Umständen thaten sich die Anhänger $Quarck$'s zusammen,
gründeten einen eigenen »$Verein für kaufmännische Angestellte$« und
beschlossen, die »Kaufmännische Presse« unter Leitung Dr. $Ouarck$'s
als ihr Organ fortzuführen. Der neue Verein beantragte seine Zulassung
zu dem »Deutschen Verbande kaufmännischer Vereine«, die auch in der
Generalversammlung in München mit 44 gegen 41 Stimmen gegen den
Widerspruch des »Kaufmännischen Vereins« beschlossen wurde. Aber schon
in der Generalversammlung vom 8./9. Juni 1896 in Berlin wurde der
Antrag auf Ausschluß mit 78 gegen 27 Stimmen angenommen.

  [161] Das Material verdanke ich dem Vereinsvorstande.

Der Verein wollte nicht als sozialdemokratisch gelten, aber es
machte sich doch von Anfang an ein gewisser Gegensatz zwischen den
sozialdemokratischen und den übrigen Mitgliedern geltend, insbesondere
wurde von den letzteren gegen $Quarck$ der Vorwurf eines zu radikalen
Vorgehens erhoben. Dies führte dahin, daß in der Vereinsversammlung
am 23. Juli 1896 der Beschluß gefaßt wurde, zu erklären, daß die
Versammlung mit Ton und Haltung, wie sie in dem Vereinsorgane in der
letzten Zeit zum Ausdruck gekommen seien, nicht einverstanden sei. Die
Folge dieses Beschlusses war, daß $Quarck$ seine Redaktion niederlegte,
daß aber auch eine Anzahl seiner Gesinnungsgenossen mit ihm aus dem
Vereine austrat. Da andrerseits zu Beginn des Jahres eine größere
Anzahl Mitglieder wegen der von ihnen mißbilligten durch $Quarck$
verfolgten Politik ausgetreten waren, so war das Ergebnis eine doppelte
Schwächung des Vereins und ein Herabgehen der Mitgliederzahl von 439
auf 319.

Nach seinen Statuten ist der Zweck des Vereins »die Hebung der sozialen
Lage der Handlungsgehülfen durch Zusammenschluß und Fortbildung
derselben, sowie durch Einwirkung auf Behörden und Gesetzgebung«.
Parteipolitische und religiöse Zwecke sind ausgeschlossen. Als
Mittel hierzu sollen dienen: öffentliche Versammlungen, Herausgabe
der »Kaufmännischen Presse«, kostenlose Stellenvermittelung, fach-
und wissenschaftliche Vorträge, Unterhaltung einer Bibliothek,
Erteilung von Rechtsauskunft und Vertretung vor Gericht, sowie Pflege
der Geselligkeit. Mitglied kann werden, wer die Zwecke des Vereins
anerkennt.

Daß der Verein eine größere äußere Bedeutung nicht gewonnen hat, mag
die Folge seiner Stellung sein. Einerseits bekämpft er die alten
Vereine, insbesondere den Hamburger und den Leipziger, denen er zum
Vorwurfe macht, daß sie nur Geselligkeit und Unterstützungswesen
betrieben, während er die energische Vertretung der sozialen Interessen
des Gehülfenstandes sich zur Aufgabe gestellt habe, anderseits
befindet er sich in Gegensatz nicht allein zu der Sozialdemokratie,
sondern auch zu dem deutsch-nationalen Verbande, dem er zünftlerische
Bestrebungen vorwirft. Die Wirksamkeit des Vereins hat sich deshalb
bisher wesentlich auf Abhaltung von Agitationsversammlungen und
Eingaben an Behörden beschränkt. Eine besondere von ihm erhobene
Forderung ist neben den kaufmännischen Schiedsgerichten, der
vollständigen Sonntagsruhe und dem Acht-Uhr-Ladenschlusse noch
ferner die Anstellung von Handelsinspektoren. Die von dem Vereine
veranstalteten Vorträge, zu denen er u. a. auch dem Pfarrer $Naumann$
herangezogen hat, behandeln überwiegend sozialpolitische Gegenstände;
schönwissenschaftliche Themata sind ausgeschlossen.


d) $Zentralverband der Handlungsgehülfen und -Gehülfinnen Deutschlands$.

Bis Ende der 80er Jahre hatten die $sozialdemokratischen$ Anschauungen
unter den Handlungsgehülfen wenig Boden gefunden, und nur in Berlin
hatte sich Ende 1889 eine »$Freie Vereinigung der Kaufleute$« gebildet.
Nach ihrem Vorbilde wurden in den nächsten Jahren in Leipzig, Hamburg,
Dresden, München, Stuttgart, Hannover, Elberfeld und Krefeld ähnliche
»freie Vereinigungen« ins Leben gerufen. Dieselben waren ausschließlich
lokal organisiert und hatten zunächst keine Verbindung untereinander.
Eine solche wurde erst hergestellt durch die Gründung des Blattes
»Der Handelsangestellte« in Berlin, dessen erste Nummer am 1. Oktober
1892 erschien. Dasselbe stellte sich auf den Boden der »modernen
Arbeiterbewegung« und trat offen für die sozialdemokratische Partei ein.

Gegenüber dieser Organisation entstand eine neue Bewegung, die
freilich ebenfalls »auf dem Boden des Klassenkampfes« stand und die
Harmonie der Interessen zwischen Prinzipalen und Gehülfen bestritt,
sich deshalb an die »klassenbewußten Handlungsgehülfen« wandte und
gegen den »Standesdünkel« auftrat, der bisher die Handlungsgehülfen
gehindert habe, sich als Lohnarbeiter zu fühlen, die aber die
formelle Zugehörigkeit zur sozialdemokratischen Partei ablehnte.
Die Anhänger dieser Richtung traten am 7. Juni 1897 in Leipzig zu
einer freien Konferenz zusammen, auf der man nach Entgegennahme der
Mitteilung, daß eine Verständigung mit den Berlinern ebenso wie mit
den freien Vereinigungen in Stuttgart, München und Dresden nicht zu
erreichen gewesen sei, den »$Zentralverband der Handlungsgehülfen
und -Gehülfinnen Deutschlands$« ins Leben rief, an dem sich zunächst
nur die Gehülfen aus Chemnitz, Frankfurt a. M., Fürth, Hamburg und
Leipzig beteiligten. Nach dem angenommenen Programm ist der Zweck des
Verbandes die Erzielung möglichst günstiger Anstellungsbedingungen
und gesetzlicher Beschränkung der Arbeitszeit, berufsstatistische
Ermittelungen, Rechtsschutz und Stellennachweis. Parteipolitische
Bestrebungen sind ausgeschlossen. Die Einführung einer Unterstützung
für Stellenlose wurde vorläufig noch zurückgestellt. Der Verband trat
mit dem 1. Juli 1897 ins Leben und hat sich der »Generalkommission für
die Gewerkschaften Deutschlands« angeschlossen. Er besitzt ein eigenes
Organ in dem »Handlungsgehülfenblatte«, dessen erste Nummer am 5. Juli
1897 erschien.

In der am 30. Mai 1898 in $Frankfurt$ abgehaltenen $ersten
Generalversammlung$ wurde berichtet, daß sich in Elberfeld, Krefeld und
Breslau neue Ortsvereine gebildet hätten und die Mitgliederzahl 337,
darunter 54 weibliche, beträge. Man nahm eine Resolution an, die den
grundsätzlichen Standpunkt festlegen soll und folgenden Wortlaut hat.

»Der Zentralverband der Handlungsgehülfen und -Gehülfinnen
Deutschlands erkennt, daß im Handelsgewerbe eine wirtschaftliche
Entwickelung wirksam ist, welche dahin geht, einerseits durch immer
kapitalkräftigere Verkaufsgeschäfte für die verschiedensten Artikel
an den Mittelpunkten des Verkehrs (Bazare, Warenhäuser) die kleineren
Geschäfte und damit auch die Möglichkeit zu vernichten, daß die
Mehrzahl der Gehülfen selbständig werden kann, andererseits durch
immer größere Arbeitsteilung in den Engros- und Bankgeschäften, sowie
durch umfassende Heranziehung weiblicher Kräfte die Stellung der
Handlungsgehülfen immer unsicherer und weniger lohnend zu machen.

Diese Entwickelung entspricht in vielen Punkten derjenigen in anderen
modernen Gewerben und ist vom Standpunkt der von ihr nachteilig
Betroffenen zu bedauern, aber durch keine Mittel aufzuhalten und nur
durch schließliche Beseitigung des jetzigen Verhältnisses zwischen
Kapital und Arbeit zu überwinden.

Für die nächste Zeit erscheint dem Z.-V. d. H. u. -G. D. der Schutz der
in bezahlter Arbeit bei den Handelskapitalisten stehenden männlichen
und weiblichen Kräfte durch einheitliche Organisation als das einzige
Mittel, diese Kräfte vor dem Herunterdrücken auf eine immer tiefere
Kulturstufe zu bewahren. Er empfiehlt deshalb allen männlichen und
weiblichen Handlungsgehülfen Deutschlands das Eintreten für folgende
Forderungen:

  1. Einführung des gesetzlichen Achtuhr-Ladenschlusses; Verkürzung
     der Arbeitszeit auf acht Stunden unter Festsetzung eines
     Uebergangsstadiums.

  2. Obligatorischer Fortbildungsschulunterricht während täglich zwei
     Stunden des Vormittags für Angestellte unter 18 Jahren.

  3. Vollständige Sonntagsruhe von mindestens 36 Stunden.

  4. Gesetzliches Verbot aller Abzüge vom Gehalt, außer derjenigen
     für Versicherung. Bessere Anpassung der Versicherungsgesetze an die
     Bedürfnisse der Handlungsgehülfen.

  5. Errichtung kaufmännischer Schiedsgerichte im Anschluß an die
     Gewerbegerichte unter Hinzuziehung von Gehülfen.

  6. Handelsinspektion nach Art der Gewerbeinspektion und im Anschluß an
     dieselbe.

  7. Verbot der Konkurrenzklausel.

  8. Gesetzliche Verpflichtung des Prinzipals, das Gehalt während
     militärischer Uebung des Gehülfen diesem bis zu sechs Wochen weiter
     zu bezahlen.

Damit diese Forderungen mit viel größerem Nachdruck als bisher
vertreten werden können, ist es nötig, daß alle gesetzlichen und
polizeilichen Beschränkungen des Vereins- und Versammlungsrechts fallen
und daß die bezahlten Kräfte im Handelsgewerbe sich einheitlicher als
bisher ohne Unterschied der Konfession, der Geschäftsstellung und des
Geschlechts im Z.-V. d. H. u. -G. D. organisieren.«

Es wurde mitgeteilt, daß die Einigungsversuche mit den Vertretern des
»Handelsangestellten« wegen Aussichtslosigkeit aufgegeben seien.

Trotzdem ist eine Verschmelzung auf der am 2. Oktober 1898 in $Berlin$
abgehaltenen $Konferenz$ zustande gekommen, und zwar dahin, daß
die beiden Fachblätter vereinigt werden und das neue Organ unter
dem Titel »Handlungsgehülfenblatt« in Berlin erscheint. Die »freie
Vereinigung der Kaufleute« in Berlin hat dann an einer an demselben
Tage abgehaltenen Generalversammlung mit 37 gegen 12 Stimmen sich zu
Gunsten des Zentralverbandes aufgelöst, wobei in den Verhandlungen die
Ansichten darüber auseinandergingen, ob der bisherige Gegensatz nur ein
taktischer oder ein prinzipieller sei. Auch die freien Vereinigungen in
München und Dresden sind diesem Beispiele gefolgt. Die Mitgliederzahl
des Zentralverbandes ist dadurch auf etwa 1000 gestiegen.

Der Verband führt einen lebhaften Kampf nicht nur gegen die alten
Vereine, sondern auch gegen den deutsch-nationalen Verband, dem er
vorwirft, sich durch seine zünftlerischen Bestrebungen in den Dienst
der Prinzipale und der antisemitischen Partei gestellt zu haben,
insbesondere habe er dies durch sein Eintreten für eine Umsatzsteuer
auf Warenhäuser bewiesen. Auch gegen den »Verein für kaufmännische
Angestellte« nimmt der Zentralverband eine unfreundliche Haltung ein.
Er beruft sich mit Nachdruck darauf, daß er die einzige Vereinigung
sei, die Prinzipale nicht aufnehme und deshalb in der Lage sei, die
Interessen der Gehülfen nachdrücklich zu vertreten.


                  11. Konfessionelle Arbeitervereine.

                         A. Evangelische[162].

Die evangelischen Arbeitervereine[163] bestanden in Bayern schon seit
dem 50er Jahren, hatten dort aber wesentlich den Karakter der Männer-
und Jünglingsvereine ohne soziale Ziele. Die Anregung, Vereine mit
sozialpolitischen Zwecken zu schaffen, wurde erst dadurch geboten,
daß in den bestehenden christlich-sozialen Vereinen, obgleich sie
konfessionslos sein wollten, der katholische Einfluß sich in einer den
evangelischen Interessen zuwiderlaufenden Weise geltend machte. Der
erste Verein dieser Art wurde am 2. Pfingsttage des Jahres 1882 in
Gelsenkirchen insbesondere unter der Führung des Bergmanns $Fischer$
mit 57 Mitgliedern gegründet. Obgleich bei dem Beginne der Bewegung
die evangelische Geistlichkeit nicht unmittelbar beteiligt war, hat
sie sich bald derselben lebhaft angenommen und meist die geistige
Führerschaft erhalten, obgleich man daran festhielt, die formelle
Leitung den Arbeitern selbst zu überlassen. Im Jahre 1885 gab es schon
25 Vereine mit 11700 Mitgliedern, 1887 44 Vereine mit 17000 und 1890 95
Vereine mit 28000 Mitgliedern.

  [162] Eine litterarische Bearbeitung abgesehen von einzelnen Artikeln
        in Zeitschriften besteht nicht. Das benutzte Material verdanke
        ich in erster Linie Herrn Pfarrer lic. $Weber$ in M.-Gladbach,
        Herrn Pfarrer $Niemeyer$ in Eichlingshofen und Herrn Professor
        $Hüpeden$ in Kassel. Wertvolle Notizen enthält auch $Göhre$: Die
        evangelisch-soziale Bewegung, ihre Geschichte und ihre Ziele.
        Leipzig 1876 Grunow.

  [163] Die Jünglings- und Männervereine, von denen 1480 mit etwa 75273
        Mitgliedern bestehen sollen, sind als rein erbauliche Vereine
        hier nicht berücksichtigt.

Während bis dahin die Bewegung vorzugsweise auf Rheinland-Westfalen
beschränkt geblieben war, wo auch die Vereine 1885 sich zu einem
Provinzialverbande zusammengeschlossen hatten, begann seit 1888 auch in
dem übrigen Deutschland die Bildung von Vereinen und Verbänden, und am
6. August 1890 wurde endlich in Erfurt der $Gesamtverband evangelischer
Arbeitervereine Deutschlands$ begründet. Schon 1885 hatte man sich in
dem »Evangelischen Arbeiterboten«, der in Hattingen a. Ruhr erscheint,
ein Organ geschaffen, das demnächst von dem Gesamtverbande übernommen
wurde.

Ganz genaue Mitgliederzahlen sind nicht zu erhalten. Nach Angaben
der Beteiligten gab es 1893 230 Vereine mit 73000 Mitgliedern. Eine
möglichst genaue Statistik, deren Zuverlässigkeit freilich von
anderer Seite bestritten ist, hat im Winter 1895/96 der Redakteur
des Evangelischen Arbeiterboten $Holthoff$ durch Umfrage bei den
einzelnen Vereinen unternommen und in Nr. 13-22 seines Blattes von 1896
veröffentlicht. Danach gab es damals folgende Verbände:

       1. Rheinland-Westfalen     mit 118 Vereinen und 28245 Mitglieder
       2. Saargebiet               "   17    "      "   3114     "
       3. Rheinpfalz               "   15    "      "   2338     "
       4. Kurhessen                "    6    "      "   1250     "
       5. Mittelrhein              "   14    "      "   2896     "
       6. Mitteldeutschland        "   21    "      "   5196     "
       7. Baden                    "   18    "      "   2697     "
       8. Württemberg              "   22    "      "   2358     "
       9. Schleswig-Holstein       "    5    "      "   1123     "
      10. Plauenscher Grund        "    2    "      "    254     "
      Außerdem gehörten zum
  Gesamtverbande als einzeln
  stehend, d. h. nicht den
  Landesverbänden angeschlossen    "   19    "      "   4240     "
                                     ===================================
      Der Gesamtverb. umf. also    "  257    "      "  53721     "

  Außerhalb desselben standen
  noch Vereine in Bayern, Sachsen,
  Schlesien und an einzelnen
  andern Orten. Die Statistik
  zählt
      in Bayern                    "   22    "      "   4788     "
      "  Sachsen                   "   15    "      "   3936     "
      "  Schlesien                 "    5    "      "    689     "
      an andern Orten              "    9    "      "   1312     "
                                     ===================================
                            insgesamt  51    "      "  10725     "

$so$ daß sich die Zahl aller Vereine auf 308 mit 64446 Mitgliedern
belaufen würde, doch ist die Statistik aus Bayern unvollständig; die
Mitgliederzahl des Bayrischen Verbandes wurde in der Generalversammlung
von 1896 auf 8000 angegeben. Sachsen und Schlesien sind seit 1897 dem
Gesamtverbande beigetreten.

Die neuesten Ziffern bietet ein von dem Vorsitzenden des
Gesamtverbandes Pfarrer lic. $Weber$ in Mönchen-Gladbach im Frühling
1898 gehaltener Vortrag. Danach gab es: in Ostpreußen 8 Vereine mit
2000 Mitgliedern, in Westpreußen 1 Verein mit 450 Mitgliedern, in
Schlesien 8 Vereine mit 2854 Mitgliedern, in Pommern 6 Vereine mit
548 Mitgliedern, in Brandenburg 10 Vereine mit 2100 Mitgliedern, in
der Provinz Sachsen 16 Vereine mit 4436 Mitgliedern, in Hannover 3
Vereine, in Schleswig-Holstein 7 Vereine mit 1186, in der Provinz
Hessen 12 Vereine mit 3156 Mitgliedern, im Saargebiete 19 Vereine
mit 3000 Mitgliedern, im übrigen Rheinland und Westfalen 116 Vereine
mit 26641 Mitgliedern die in dem Provinzialverbande zusammengefaßt
waren und daneben noch im Rheinland 18 Vereine mit 6135 Mitgliedern
und in Westfalen 10 Vereine mit 1000 Mitgliedern, im Königreich
Sachsen 16 Vereine mit 9000 Mitgliedern, in Braunschweig 1 Verein
mit 106 Mitgliedern, im Großherzogtum Hessen 5 Vereine mit 1300
Mitgliedern, in Baden 20 Vereine mit 2400 Mitgliedern, in Württemberg
35 Vereine mit 2915 Mitgliedern, in der Rheinpfalz 23 Vereine mit
2889 Mitgliedern, im übrigen Bayern 23 Vereine mit 4988 Mitgliedern.
Das giebt eine Gesamtzahl von 359 Vereinen mit 76998 Mitgliedern, von
denen allein auf Rheinland-Westfalen 36776 Mitglieder entfallen. Da
viele Vereine dem Verbande nicht angehören, so kann man die Gesamtzahl
der Mitglieder auf eben 90 000 veranschlagen. Außer dem Evangelischen
Arbeiterboten bestehen noch die »Württembergische Arbeiterzeitung« und
das »Sächsische Evangelische Arbeiterblatt«. Das frühere »Hamburger
Volksblatt« ist seit Herbst 1895 eingegangen. Ebenso hat die
»Christlich-soziale Volkszeitung« in Erfurt, die an die Stelle der mit
dem 1. April 1896 eingegangenen »Erfurter Arbeiterzeitung« getreten
war, seit Anfang 1898 ihr Erscheinen eingestellt. Im Gesamtverbande
bestehen 96 Bibliotheken. Die Vereine haben zusammen ein Vermögen von
152233 Mk. in baren Gelde, wozu noch Mobilien im Werte von 62858 Mk.
und Immobilien im Werte von 337500 Mk. kommen.

Die Statuten der Vereine sind meist demjenigen des Gelsenkirchener
Vereins genau nachgebildet und lauten in den wesentlichen Punkten:

Der Verein steht auf dem Boden des evangelischen Bekenntnisses und hat
den Zweck:

  1. unter den Glaubensgenossen das evangelische Bewußtsein zu wecken
     und zu fördern,

  2. sittliche Hebung und allgemeine Bildung seiner Mitglieder,

  3. Wahrung und Pflege eines friedlichen Verhältnisses zwischen
     Arbeiter und Arbeitgeber,

  4. Unterstützung seiner Mitglieder in Krankheits- und Todesfällen.

Diese Zwecke sollen erreicht werden durch Verbreitung nützlicher
Schriften, durch Vorträge und durch Gründung einer Kranken- und
einer Sterbekasse. Mitglied kann jeder evangelische Berg-, Hütten-
und Tagearbeiter, sowie jeder Handarbeiter des betreffenden Bezirks
werden, der sich im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte befindet und
eines unbescholtenen Rufes erfreut. Mitglieder, die das Versprechen
katholischer Kindererziehung geben, werden ausgeschlossen.

In den Satzungen des Gesamtverbandes heißt es ferner:

  § 1. »Die deutschen evangelischen Arbeitervereine und ähnliche auf
       christliche patriotischem Grunde stehenden Bürger-, Volks- und
       soziale Vereine, deren Grundkarakter evangelisch ist, bilden auf
       Grund der nachfolgenden Satzungen einen Gesamtverband mit einer
       einheitlichen Spitze. Ueber die Aufnahme von Vereinen entscheidet
       das geschäftsführende Komitee unter Vorbehalt der nachträglichen
       Genehmigung des Ausschusses. Vereine mit politischem Karakter sind
       ausgeschlossen.

  § 2. »Der Zweck des Gesamtverbandes ist:

       a) den Zusammenschluß der Vereine nach Provinzial- und
          Landesverbindungen ins Werk zu setzen, um so die schwächeren
          Vereine durch Zusammenschluß mit den größeren zu stärken,

       b) die Bildung neuer Vereine zu fördern,

       c) die Presse zu beeinflussen,

       d) über Maßregeln zur Hebung der wirtschaftlichen Lage und der
          sittlich religiösen Haltung der arbeitenden Brüder zu beraten
          und zu beschließen,

       e) den Kampf gegen die Irrlehren der Sozialdemokratie durch
          Volksversammlungen, Flugblätter und dgl. gemeinsam und planmäßig
          zu führen.«

Vereine mit politischem Karakter sind ausgeschlossen.

Um diese Aufgaben zu erfüllen, sind wiederholt von den leitenden
Personen empfohlen: freie Diskussionen und die Errichtung einer
Rednerbildungsanstalt, sowie die Gründung einer Arbeiterzeitung in
großem Stile, Bildung von Hülfs-, Kranken- und Begräbniskassen, sowie
von Arbeitervereinshäusern, gemeinsame Anschaffung von Lebensmitteln,
Auskunftserteilung in wirtschaftlichen und rechtlichen Fragen und
Gründung von Berufsabteilungen; doch ist von diesen Vorschlägen nicht
viel verwirklicht. Immerhin haben die Vereine nach dieser Richtung,
sowie zur Begründung von Spar- und Bauvereinen, Arbeitsnachweis,
Volksbureaus, Aerztekassen und durch Eingaben an die Behörden und den
Reichstag vielfach in sozialem Sinne anregend gewirkt. Die einzige
gemeinsame Einrichtung ist die »$Kranken- und Sterbekasse evangelischer
Arbeitervereine$, eingeschriebene Hülfskasse« in Mönchen-Gladbach;
neben ihr besteht eine besondere Sterbekasse des evangelischen
Arbeitervereins von Dresden und Umgegend. Eine am 10. Oktober 1898 in
Nürnberg abgehaltene und von 65 Vereinen beschickte Bundeskonferenz
der Bayrischen Evangelischen Arbeitervereine hat beschlossen, eine
Zentralkasse für Unterstützung bei Krankheit und unverschuldeter
Arbeitslosigkeit zu gründen.

Was den $sozialpolitischen Standpunkt$ der Vereine betrifft, so läßt
sich derselbe nicht für alle gemeinsam bezeichnen, vielmehr besteht in
dieser Beziehung eine so große Verschiedenheit, ja Gegensätzlichkeit
der Anschauungen, das dadurch sogar der Bestand des Gesamtverbandes
ernstlich in Frage gestellt ist. Man kann im wesentlichen $drei
Richtungen$ unterscheiden.

Die $erste$ stützt sich auf die Bestimmung des Statutes, die das
friedliche Einvernehmen mit den Arbeitgebern betont; sie will
alle sozialreformerischen Bestrebungen, soweit sie über bloße
Unterstützungszwecke hinausgehen, möglichst fern halten und kleidet
dieses Verlangen in die Form einer Betonung der religiösen Aufgabe.
Die Hauptvertreter dieser Richtung sind der Redakteur $Quandel$ und
der Fabrikant $Franken$ in Bochum; sie wird deshalb meistens als die
»Bochumer Richtung« bezeichnet. Der »Evangelische Arbeiterbote« wird im
wesentlichen in ihrem Sinne geleitet.

In scharfem Gegensatze zu ihr steht die $zweite$ durch $Naumann$
vertretene Richtung, die eine entschiedene sozialreformerische Haltung
der Vereine fordert. Sie findet im allgemeinen ihre Anhängerschaft
im Süden und wird durch die »Württembergische Arbeiterzeitung«
unterstützt. In neuester Zeit ist Dr. $Maurenbrecher$ in einem Aufsatze
der »Sächsischen Arbeiterzeitung« für eine völlige Umgestaltung der
Vereine im Sinne dieser Anschauungen und offene Loslösung von der
älteren Tradition eingetreten; der Aufsatz hat viel Aufmerksamkeit
erregt, aber in den sächsischen Vereinen überwiegend Ablehnung gefunden.

Diese folgen nämlich, ebenso wie die »Sächsische Arbeiterzeitung«
selbst im allgemeinen der durch den zeitigen Vorsitzenden des
Gesamtverbandes lic. $Weber$ vertretenen $dritten$ Richtung, die einen
Mittelweg zu gehen sucht, indem sie freilich die sozialreformerischen
Aufgaben betont wissen will, aber nicht allein ein möglichstes
Hand-in-Hand-Gehen mit den Arbeitgebern wünscht, sondern vor allem
gegen die Sozialdemokratie den Kampf bis aufs Messer führen will und
jedes Zusammenarbeiten mit ihr auch auf rein praktischem Gebiete
grundsätzlich ablehnt. Die einzige Ausnahme hat $Weber$ neuerdings für
Baugenossenschaften zugestanden.

$Der Standpunkt des Gesamtverbandes$ ist niedergelegt in dem sog.
evangelisch-sozialen Programm vom 31. Mai 1893, das folgenden Wortlaut
hat:

    »A. $Grundlinien für ein evangelisch-soziales Programm als Anhalt
  für Vorträge und Diskussionen in den Evangelischen Arbeitervereinen$.«

Wir stehen auf dem Grunde des evangelischen Christentums. Wir bekämpfen
darum die materialistische Weltanschauung, wie sie sowohl zu den
Ausgangspunkten als zu den Agitationsmitteln der Sozialdemokraten
gehört, aber auch die Ansicht, daß das Christentum es ausschließlich
mit dem Jenseits zu thun habe. Das Ziel unserer Arbeit sehen wir
vielmehr in der Entfaltung seiner welterneuernden Kräfte in dem
Wirtschaftsleben der Gegenwart. Wir sind der Ueberzeugung, daß dieses
Ziel nicht schon erreicht werden kann durch eine nur zufällige
Verknüpfung von allerhand christlichen und sozialen Gedanken,
sondern allein $durch eine organische, geschichtlich vermittelte
Umgestaltung unserer Verhältnisse gemäß den im Evangelium enthaltenen
und daraus zu entwickelnden sittlichen Ideen$. In diesen finden wir
auch den unverrückbaren Maßstab rückhaltloser Kritik an den heutigen
Zuständen, wie kraftvolle Handhaben, um bestimmte Neuorganisationen
im wirtschaftlichen Leben zu fordern. Wir werden danach streben,
daß diese Organisationen bei ihrer Durchführung in gleichem Maße
sittlich erzieherisch wirken, wie technisch leistungsfähig und
für alle Beteiligten nach dem Maße ihrer Leistung wirtschaftlich
rentabel sind. Wir vermeiden es, unsere Forderungen aus irgend einer
einzelnen nationalökonomischen Theorie herzuleiten. Dagegen erkennen
wir eine unserer Hauptaufgaben darin, unsere Freunde vollständig
und vorurteilslos über die schwebenden wirtschaftlichen Probleme
aufzuklären. Wir erblicken in der wachsenden Konzentration des Kapitals
in wenigen Händen einen schweren wirtschaftlichen Uebelstand, wir
fordern daher vom Staate, daß er dieselbe nicht befördere, sondern
ihr auf alle gesetzliche Weise entgegenwirke, auch auf dem Wege der
Steuergesetzgebung. Unsere Forderungen werden wir formulieren von Fall
zu Fall, nach dem Maße der wachsenden wissenschaftlichen Erkenntnis des
Wirtschaftslebens.

Zur Zeit stellen wir im einzelnen folgende auf:


                       I. $Für den Großbetrieb$:

Wir erkennen die hauptsächlich durch die Fortschritte der Technik
hervorgerufene Großindustrie als wirtschaftliche Notwendigkeit an,
halten es aber für unsere Pflicht, die im Großbetrieb beschäftigten
Arbeiter im Streben nach Erhöhung und Veredelung ihrer Lebenshaltung,
um größere ökonomische Sicherheit und den Schutz ihrer persönlichen
Güter in Leben und Gesundheit, Sittlichkeit und Familienleben zu
unterstützen.

Als Stärkungsmittel sehen wir an:

1. die bisherige staatliche Arbeiterversicherung, deren Vereinfachung
und Ausdehnung wir wünschen;

2. die bisherige staatliche Arbeiterschutzgesetzgebung, deren
Ausgestaltung wir fordern in Bezug auf:

  a) angemessene Kürzung der Arbeitszeit (Maximal-Arbeitstag),

  b) Einführung einer Sonntagsruhe von mindestens 36 Stunden,

  c) gesunde Arbeitsräume,

  d) Einschränkung aller dem Familienleben, der Gesundheit und
     Sittlichkeit schädlicher Frauen- und Kinderarbeit,

  e) Verbot der Nachtarbeit außer für solche Industriezweige, die
     ihrer Natur nach oder aus Gründen der öffentlichen Wohlfahrt einen
     fortlaufenden Betrieb nötig machen;

3. die Einführung obligatorischer Fachgenossenschaften, bezw.
gesetzlich anerkannter Gewerkschaften;

4. die Sicherheit des vollen Koalitionsrechtes der Arbeiter;

5. die Einführung von Arbeitervertretungen oder Aeltestenkollegien in
den einzelnen Fabriken;

6. die Umgestaltung der Staatsbetriebe in Musterbetriebe bei
Gewährleistung der vollen persönlichen Freiheit der Arbeiter und
Angestellten.


         II. $Für den Kleinbetrieb, sowie Handel und Gewerbe$:

Die Vereine sind nicht der Meinung, daß der gesamte Kleinbetrieb dem
Untergange verfallen ist. Sie treten daher für ihn ein, soweit er sich
durch Ansätze energischer Selbsthilfe als lebensfähig erweist. Sie
fordern:

1. für das Handwerk die Einführung einer korporativen Organisation und
die Begründung und Förderung genossenschaftlicher Vereinigungen;

2. für den redlichen Handel und Gewerbebetrieb Schutz durch
Beschränkung und Beaufsichtigung des Hausierhandels und der
Abzahlungsgeschäfte, sowie durch Beseitigung der Wanderlager und
Schleuderbazare;

3. eine Börsenordnung, durch die alle Börsengeschäfte soweit als
möglich wirksamer staatlicher Aufsicht unterstellt werden und durch
die besonders dem Mißbrauch der Zeitgeschäfte als Spielgeschäfte,
namentlich in den für die Volksernährung wichtigen Artikeln
entgegengetreten wird.


      B. $Arbeitsprogramm für die Evangelischen Arbeitervereine$.

1. Die Vereine suchen die religiöse, geistige und sittliche Bildung
ihrer Mitglieder zu heben.

2. Die Vereine fördern mit aller Kraft die Anhänglichkeit an Kaiser und
Reich, Fürst und Vaterland.

3. Die Vereine suchen mit allen Kräften das Familienleben zu fördern,
an dessen gottgewollter Ordnung sie festhalten. Sie treten darum
nachdrücklich für Schaffung ausreichend großer, freundlicher, gesunder
und billiger Wohnungen ein. Sie hoffen insbesondere die Unterstützung
von Arbeiterbaugenossenschaften durch die Mittel des Staates (oder
Altersversicherung), der Kommunen und reicher Kirchengemeinden.

4. Die Vereine nehmen sich auch der zeitweiligen wirtschaftlichen
Notstände ihrer Mitglieder an durch Einführung von Darlehenskassen,
Unterstützungskassen in Krankheits- und Sterbefällen,
Arbeitsnachweisung, Arbeitslosen-Versicherung u. s. w. Diese
Einrichtungen werden möglichst von Arbeitern selbst geleitet und sollen
zugleich als Mittel dienen, sie in ihrem wirtschaftlichen Urteil zu
schulen.

5. Sie wollen eine edle Geselligkeit und treue Kameradschaft unter
ihren Mitgliedern pflegen.«

Als dieses Programm beschlossen wurde, standen die Beteiligten noch
stark unter dem Einflusse der durch die kaiserlichen Februarerlasse
eingeleiteten sozialpolitischen Strömung, die damals im wesentlichen
noch als die herrschende anzusehen war. Es gab damals innerhalb
der Evangelischen Arbeitervereine nur die beiden Richtungen, die
man im allgemeinen als $sozialkonserative$ und $sozialliberale$
bezeichnen kann: die erstere war vertreten durch $Weber$, die zweite
durch $Naumann$; auf einem zwischen jenen beschlossenen Kompromisse
beruht das $Berliner Programm$. Die oben bezeichnete dritte,
$nationalliberale$ Richtung war noch nicht vorhanden oder wenigstens
nicht öffentlich hervorgetreten. Aber je mehr der soziale Wind
abflaute, kam sie zur Geltung und bald fühlte sie sich stark genug den
Kampf aufzunehmen.

Bis zum Jahre 1896 war der Pfarrer $Werth$ in Schalke, ein Mann
der Vermittelung, Vorsitzender sowohl des Rheinisch-westfälischen
Provinzialverbandes als auch des Gesamtverbandes gewesen. Bei seinem
Tode trat im Provinzialverbande an seine Stelle der Fabrikant
$Franken$. Im Gesamtverbande hätte die Besetzung des Postens eines
ersten Vorsitzenden Anlaß zur Entfesselung des Streites geben müssen,
allein das wurde verhindert durch die eigentümliche Stellung des
Pfarrers $Weber$, der als stellvertretender Vorsitzender der gegebene
Nachfolger zu sein schien. War er nämlich einerseits der Bochumer
Richtung nicht willkommen, weil er ihr zu »sozial« erschien, so galt
er andererseits den sozialreformerischen Elementen schon deshalb
als verdächtig, weil er in Anlaß des im Frühjahr 1896 erfolgten
Ausscheidens $Stöcker$'s aus dem evangelisch-sozialen Kongresse sich
mit $Stöcker$ solidarisch erklärt hatte und dadurch zum Kongresse und
insbesondere zu der $Naumann$'schen Gruppe in einen ziemlich scharfen
Gegensatz getreten war.

Die Folge dieser unklaren Verhältnisse war es, daß man auf dem
$Delegiertentage$, der am 26./27. Mai 1896 in $Frankfurt$ a. M.
gleichzeitig mit dem evangelisch-sozialen Kongresse abgehalten
wurde, von der Neuwahl eines ersten Vorsitzenden vorläufig absah.
Daß übrigens die »soziale« Richtung die Mehrheit hatte, ergab sich
daraus, daß der von $Weber$ eingebrachte und aus dessen angegebener
Stellung zu erklärende Antrag, den nächsten Delegiertentag unabhängig
vom evangelisch-sozialen Kongreß abzuhalten, auf erfolgten lebhaften
Widerspruch zurückgezogen wurde.

Aus den übrigen Verhandlungen des Delegiertentages ist zu erwähnen,
daß beschlossen wurde, vom 15. August 1896 ab die Wanderunterstützung
einzuführen die allen Mitgliedern gezahlt werden soll, welche dem
Vereine mindestens 6 Monate angehören. Den Vereinen wurde ferner
empfohlen Diskussionsabende zu veranstalten und in den Gemeinden auf
Errichtung sozialer Kommissionen hinzuwirken, welche alle auf die
Verhältnisse der städtischen Arbeiter, die Vergebung von Arbeiten,
die Bau-, Wohnungs- und Mietverhältnisse, Fortbildungsschulen,
Volks- und Wohlfahrtseinrichtungen und dgl. bezüglichen Vorlagen
der städtischen Kollegien nach sozial-ethischen Gesichtspunkten
prüfen oder denselben Gutachten zugehen lassen sollen, auch durch
das Gewerbegericht mit Arbeitgebern und Arbeitern Fühlung zu halten
und sich durch andere geeignete Persönlichkeiten, sowie durch
Vertrauensmänner der verschiedenen Arbeiterorganisationen zu ergänzen
haben. Hinsichtlich der Wohnungsfrage wurde nach ausführlicher
Erörterung des $Lechler-Schäffle$'schen Wohnungsreformplanes
beschlossen, in dieser Richtung bei dem Ministerium und den
Volksvertretungen vorstellig zu werden, auch bei den Behörden auf
eine energische polizeiliche Kontrolle der Arbeiterverherungen
hinzuwirken. Endlich wurde beschlossen, die Anstellung weiblicher
Hülfskräfte bei der Fabrikinspektion und die Verwendung der Gelder der
Invaliditätsversicherungsanstalten für ausgedehnte Krankenfürsorge
insbesondere in Genesungshäusern warm zu unterstützen, sowie eine
Vereinfachung der bisherigen Sozialversicherung zu fördern. Auf die
an die Vertreter aus Bayern gerichtete Anregung, den Anschluß ihrer
Vereine an den Gesamtverband herbeizuführen, erwiderten diese, daß ihre
Vereine dann als politische betrachtet und ihnen die Veranstaltung
der bisher sehr beliebten Familienabende verboten werden würde.
Ein Protest, der das Vorgehen des Freiherrn v. $Stumm$ gegen die
evangelischen Geistlichen im Saargebiete entschieden verurteilte, wurde
unter lebhaftem Beifall einstimmig angenommen.

Die Bochumer Richtung glaubte aber unter der Gunst der immer mehr
herrschend gewordenen antisozialen Strömung ihren Kampf weiter
führen zu sollen. Das von dem Redakteur $Quandel$ geleitete
»Rheinisch-westfälische Tageblatt« brachte mehrfache Artikel, in denen
nicht allein im allgemeinen die Ansicht vertreten wurde, daß »die ganze
Oeffentlichkeit bewußt oder unbewußt, absichtlich oder unabsichtlich,
freiwillig oder gezwungen um das große Kalb des Sozialismus tanze,«
sondern geradezu die Behauptung aufgestellt wurde, das evangelische
Vereinswesen drohe in der fortgesetzten Behandlung uferloser Doktrinen
zu versanden und durch seine kathedersozialistischen Neigungen die
vorhandenen Gegensätze zu erweitern; »alle die sozialpolitischen
Vorträge, Debatten, Resolutionen, Beschlüsse, Proteste,
Berichtigungen, das ehrliche Bestreben, auf dem verführerischen
Tanzboden sozialer Ideen sich mit ultramontanen, antisemitischen
und anderen salonfähigen Sozialpolitikern in gleichem Tanze zu
bewegen«, hätten aber bisher wenig Erfolg gehabt. Als Gegenmaßregel
wurde in einem Aufrufe des Vorstandes des Bochumer Kreisverbandes
am 17. Februar 1897 der Vorschlag gemacht, eine große $humanitäre
Verbandsanstalt$ zu begründen, die den greifbaren Mittelpunkt
der gesamten sozialpolitischen Bestrebungen des Verbandes bilden
und insbesondere den Zweck haben sollte, Feierabendhäuser für
alte Arbeiter beiderlei Geschlechts, Rekonvaleszentenhäuser für
erhaltungsbedürftige Mitglieder, Haushaltungsschulen für deren Töchter,
Zusammenkunftsorte für Jünglinge, Erziehung der Waisen, Spar-, Kredit-
und Lebensversicherungsanstalten, Arbeiterwohnungen u. s. w. in die
Hand zu nehmen.

Gegen diesen Vorschlag wandte sich nicht nur $Naumann$, der ihn
als den Versuch bezeichnete, die evangelischen Arbeitervereine
zu Kleinkinderbewahranstalten zu machen, sondern auch $Weber$,
der einerseits finanzielle und fachliche Gründe gegen denselben
geltend machte, andererseits aber auch die Befürchtung aussprach,
daß die Arbeitervereine dadurch von ihrer eigentlichen sozialen
Thätigkeit abgelenkt werden sollten. Wie es scheint, war $Weber$
durch die von der $Stumm$'schen Richtung gegen ihn erhobenen
gehässigen Angriffe allmählich in eine schärfere Gegenstellung gegen
den Unternehmerstandpunkt gedrängt, als früher, wie insbesondere
darin hervortrat, daß er nicht allein sich an der Gründung des
Christlichen Bergarbeitergewerkvereins beteiligt, sondern insbesondere
gemeinschaftlich mit $Hitze$ die Veranstaltung des am 1. Februar 1897
in Bochum abgehaltenen Bergarbeiterkongresses in die Hand genommen
hatte.

Diese neue Gruppierung mußte natürlich in der nächsten
Delegiertenversammlung ihren Ausdruck finden, ja er trat schon bei
deren Vorbereitung hervor. Als nämlich der $Ausschuß$ in seiner Sitzung
in $Kassel$ am 5. März 1897 den Beschluß, den Verbandstag am 20.
April 1897 in Bochum abzuhalten, gefaßt und bereits die entsprechende
öffentliche Bekanntmachung erlassen hatte, lehnte der Bochumer
Kreisverein dies ab, so daß statt dessen Elberfeld gewählt werden mußte.

In seiner Eröffnungsrede betonte $Weber$, daß gegenüber dem kalten
Winde der sozialen Reaktion der Verband sein soziales Programm nach
oben und nach unten, nach rechts und links vertreten müsse und daß
kein Unterschied der sozialen Richtungen, mögen sie christlich-sozial,
evangelisch-sozial oder national-sozial sein, bestehen dürfe. Er
erwähnte, daß aus dem Saarverbande zwei Vereine aus dem Grunde mit
der Begründung ausgetreten seien, daß der Delegiertentag in Frankfurt
»gegen den um die soziale Frage hochverdienten Freiherrn v. $Stumm$ ein
Mißtrauensvotum beschlossen habe«, eine Mitteilung, die mit großer
Heiterkeit aufgenommen wurde. Ebenso hatte der Verein in Hersfeld
seinen Austritt angezeigt, nachdem sein Antrag, die Nationalsozialen
aus dem Verbande auszuschließen, abgelehnt war. Der Redakteur $Quandel$
erhob scharfe Vorwürfe nicht allein gegen den von Professor A.
$Wagner$ auf dem Bergarbeiterkongreß gehaltenen Vortrag, durch den
er angeblich zum Streik angereizt habe, sondern auch gegen $Weber$,
der den Krieg gegen das Kapital erklärt habe. Es gelang mit Mühe, die
hochgehenden Wogen der hierdurch verursachten Debatte wieder soweit
zu glätten, daß die Referate über Gründung eines Unterstützungsfonds
für die Verbandsmitglieder im Falle unverschuldeter Arbeitslosigkeit,
über Einführung von Arbeitsämtern, die Sonntagsruhe der Post- und
Eisenbahnbeamten, städtische soziale Kommissionen, Zentralisation
des Arbeitsnachweises, Unterhaltungsabende und Aenderung der
Unfallgesetzgebung angehört werden konnten.

Man beschloß, durch freiwillige Beiträge einen Fonds zur Unterstützung
bei Arbeitslosigkeit zu gründen. Hinsichtlich der Arbeitsämter forderte
man Instanzen zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern
und Arbeitern mit folgendem Zusatz: »Insbesondere erkennen wir zur
Verhütung von Streiks als notwendig an einerseits die getrennten
Berufsorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch gesetzliche
Anerkennung zu fördern, andererseits schon jetzt eine $gemeinsame
Organisation von Arbeitgebern und Arbeitnehmern$ in's Auge zu fassen
und durch gesetzliche Bestimmungen Garantie dafür zu schaffen, 1.,
daß beide Teile stets in engster Fühlung bleiben und 2., daß bei
ausbrechenden Streitigkeiten Instanzen vorhanden sind, die das
Vertrauen beider Teile genießen und zu Ausgleichsversuchen nicht nur
berechtigt, sondern auch verpflichtet sind.

Hinsichtlich des Arbeitsnachweises wurde eine ausführliche Resolution
angenommen, in der die Schaffung eines zusammenhängenden Netzes
von Nachweisstellen gefordert wird; diese sollen unter gemeinsamer
Verwaltung von Arbeitgebern und Arbeitern stehen und sich in
Lohnstreitigkeiten nicht einmischen, deshalb auch in solchen Fällen
ihre Thätigkeit nicht einstellen. In betreff der sozialen Kommissionen
wurde der Beschluß des vorigen Delegiertentages in mehrfachen Punkten
ergänzt. Der von $Naumann$ geäußerten Ansicht, man solle nicht neben
den bestehenden sozialistischen Gewerkschaften besondere christliche
gründen, sondern durch Eintritt der religiös und vaterländisch
gesinnten Arbeiter in jene Einfluß zu gewinnen suchen, trat
$Weber$ entgegen und vertrat den Standpunkt, daß grundsätzlich ein
Zusammenarbeiten mit der Sozialdemokratie zu verwerfen sei.

Daß auf dem Delegiertentage die Bochumer Richtung in der Minderheit
war, ist schon daraus zu ersehen, daß die Wahl des Redakteurs
$Quandel$ in den Ausschuß abgelehnt wurde; $Franken$ war nicht einmal
vorgeschlagen. In der nächsten $Ausschußsitzung$, die am 28. Juni 1897
in $Kassel$ stattfand, wurde sogar auf Antrag $Weber$'s beschlossen:
»Der Ausschuß erklärt, daß er jedem Versuche, die Rechtsbeständigkeit
und Verbindlichkeit des $evangelisch-sozialen Programmes$ der
evangelischen Arbeitervereine (Berlin 1893) für die Mitglieder des
Gesamtverbandes anzutasten, auf das allerentschiedenste entgegentreten
wird und daß er diejenigen Verbände und Vereine, welche sich von diesem
Programm lossagen sollten, nicht mehr als Glieder des Gesamtverbandes
anerkennen kann.« Dieser Beschluß wandte sich insofern gegen die
Bochumer Richtung, weil aus deren Kreisen mehrfach das Berliner
Programm und insbesondere die in demselben geforderte »Umgestaltung der
Verhältnisse« angegriffen und dessen Revision gefordert war.

Daß die Bochumer Richtung übrigens nicht einmal innerhalb des
rheinisch-westfälischen Provinzialverbandes die Mehrheit hatte, zeigte
sich auf dessen $Verbandstage in Essen$ am 6. Februar 1898, indem
hier bei der Neuwahl der bisherige Vorsitzende $Franken$ und sein
Gegenkanditat $Niemeyer$ je 68 Stimmen erhielt. Nachdem $Franken$, zu
dessen Gunsten das Los entschieden hatte, trotzdem zurückgetreten war,
wurde $Niemeyer$ gewählt. Auch $Quandel$ lehnte die auf ihn gefallene
Wahl ab.

Trotzdem setzten die Kreisverbände Bochum und Gelsenkirchen, die
zusammen 27 Vereine umfassen, ihre Agitation fort und beschlossen
auf einer Zusammenkunft in $Bochum$ am 20. Februar 1898 das sog.
$Ultimatum$, in welchem sie erklärten, fernerhin nur dann noch dem
Verbande angehören zu können, wenn:

  1. Die Bochumer Richtung eine genügende Vertretung in der
     Verbandsleitung erhalte,

  2. der Kasseler Beschluß vom 28. Juni 1897 (wegen Verbindlichkeit des
     Berliner Programmes) in aller Form zurückgenommen werde,

  3. der Verbandsagent $Fischer$ nach seiner freien Ueberzeugung im
     Verbande thätig sein dürfe,

  4. in spätestens 6 Wochen eine Verband-Vorstandssitzung zur Ordnung
     dieser Angelegenheiten berufen werde.

Punkt 3 bezieht sich darauf, daß gegen Fischer der Vorwurf erhoben
war, daß er sich mehrfach in seiner Stellung als Verbandsagent in die
Parteistreitigkeiten im Verbande eingemischt habe.

Um zu diesen Ultimatum Stellung zu nehmen, wurde am 9. März 1898 in
$Witten$ eine Ausschußsitzung des Provinzialverbandes abgehalten, in
der man den aufgestellten Forderungen weit entgegen kam. Zu 1) wurde
mit allen gegen 4 Stimmen (aus Bochum und Gelsenkirchen) erklärt, daß
die letzten Wahlen nicht im Gegensatze zu Bochum und Gelsenkirchen
gethätigt seien und man bereit sei, den genannten Kreisverbänden bei
künftigen Wahlen entgegenzukommen sowie dahin zu wirken, daß sie im
Ausschusse des Gesamtverbandes vertreten seien. Der Antrag, $Weber$
möge zu Gunsten eines Vertreters aus Bochum zurücktreten, wurde mit
großer Mehrheit abgelehnt. Zu 2) wurde den Vertretern aus Bochum und
Gelsenkirchen anheimgestellt, entsprechende Anträge auf Aenderung des
evangelisch-sozialen Programmes einzubringen und dabei erklärt, daß
dasselbe überhaupt niemals als bindende Norm für die gesamte Thätigkeit
der Vereine, sondern nur als Grundlinie und Grenzlinie für soziale
Verträge und Diskussionen aufgefaßt sei. Zu 3) wurde dem Agenten
$Fischer$ zugesichert, daß er nach wie vor ungehemmt und unbeschränkt
nach seiner freien Ueberzeugung im Verbande thätig sein dürfe, auch
betont, daß ihm dies niemals bestritten sei. Nach der Beschlußfassung
zu 2) hatten 4 Mitglieder aus Bochum und Gelsenkirchen die Sitzung
verlassen, während 4 andere geblieben waren.

Da die Bochumer sich hiermit nicht für befriedigt erklärten, so fand am
1. April 1898 in Bochum nochmals eine Ausschußsitzung statt in der es
nach scharfen Auseinandersetzungen und nachdem innerhalb der Opposition
selbst verschiedentlich die Gefahr einer Spaltung betont war, gelang,
eine Einigung dahin zustande zu bringen, daß, nachdem $Quandel$
erklärt hatte, daß er das soziale Programm durchaus anerkenne, der
Verbandsvorstand seinerseits die Gegenerklärung abgab, die Bochumer
Richtung als voll und ganz berechtigt anzuerkennen. An die Stelle
von $Fischer$, der auf sein Amt als erster Schriftführer freiwillig
verzichtete, wurde Quandel gewählt.

Nachdem so die Einigung herbeigeführt war, erhielt sie auf dem am
12./13. April 1898 in $Kassel$ abgehaltenen $Delegiertentage$ des
Gesamtverbandes noch dadurch, daß man $Franken$ in den Verbandsausschuß
wählte, ihre Bestätigung. Andererseits wurde $Weber$ jetzt endlich
zum ersten Vorsitzenden gewählt und erhielt außerdem noch dadurch
eine Stärkung seiner Stellung, daß auch $Stöcker$ als Vertreter
des in Berlin neu gegründeten evangelischen Arbeitervereins in den
Ausschuß aufgenommen wurde. In den Verhandlungen trat freilich der
Gegensatz der Anschauungen noch mehrfach hervor, insbesondere bei den
Erörterungen der Stellung des »evangelischen Arbeiterboten«, gegen
dessen Leitung von $Naumann$ ein Vorwurf daraus hergeleitet wurde,
daß er bei der Reichstagswahl für den nationalliberalen Kandidaten in
Bochum eingetreten war. $Naumann$ betonte dabei, die evangelischen
Arbeitervereine trenne von den Ultramontanen ihre evangelische,
von den Sozialdemokraten ihre nationale, von den Nationalliberalen
ihre soziale Gesinnung. Nach erregten Auseinandersetzungen würde
ein Vermittelungsantrag $Weber$ angenommen, daß die Vereine für
keine bestimmte Parteirichtung eintreten, aber von ihren Mitglieder
voraussetzen, daß sie als evangelische, patriotische und soziale
Männer sich an den Wahlen beteiligen. Der Antrag, daß der Verbandstag
künftig wieder in Verbindung mit dem evangelisch-sozialen Kongreß
stattfinden sollen, wurde gegen den Widerspruch $Quandel$'s angenommen.

Die übrigen Verhandlungen betrafen 1. die Wohnungsfrage, 2.
Koalitionsfreiheit und Berufsvereine, 3. die Bekämpfung des
Alkoholismus, 4. die Einberufung eines nationalen Schutzkongresses
und, 5. die Ausdehnung der Wanderunterstützung. Die hinsichtlich des
zweiten Punktes angenommene Resolution lautet: »Der Gesamtverband
evangelischer Arbeitervereine hält es im Interesse des sozialen
Friedens, der sozialen Gerechtigkeit und Kultur- und Machtstellung
unseres Verbandes für dringend geboten, daß 1. in Ausführung der
kaiserlichen Februarerlasse endlich gesetzliche Bestimmungen über
die Formen getroffen werden, in denen die Arbeiter durch Vertreter,
die ihr Vertrauen besitzen, zur Wahrnehmung ihrer Interessen bei
Verhandlungen mit den Arbeitgebern befähigt werden, und 2, daß auch
dementsprechend die Arbeiter in der Ausübung ihres Koalitionsrechtes
geschützt werden, indem a) den Berufsvereinen unter der Voraussetzung
der staatlichen Einführung $gemeinsamer Organisationen$ der Arbeitgeber
und Arbeitnehmer die Rechtsfähigkeit nicht länger vorenthalten bleibt,
und b) die Vertretung ihrer wirtschaftlichen Interessen nicht durch
Anwendung des politischen Vereinsgesetzes erschwert wird. Denn solange
berechtigte Forderungen der Arbeiter unerfüllt bleiben, ist an eine
erfolgreiche Bekämpfung der Sozialdemokratie nicht zu denken. Der
Zusatz bezüglich der gemeinsamen Organisation beruht auf einem von dem
Pastor $Rahlenbeck$ gestellter Antrage.

Schließlich wurde noch ein Protest gegen die von Freiherrn v. $Stumm$
im Reichstage gegen die evangelischen Arbeitervereine erhobenen
Angriffe einstimmig angenommen. Der von $Naumann$ gestellte Antrag, den
Jahresbeitrag zur Verbandskasse auf den Kopf der Mitglieder von 3 auf
10 Pf. zu erhöhen, wurde späterer Beschlußfassung vorbehalten. Es ist
bemerkenswert, daß sowohl der Oberpräsident wie der Regierungspräsident
und der Konsistorialpräsident dem Verbandstage beiwohnten.

Auch die Verhandlungen der am 19./20. September 1898 in $Wittenberg$
abgehaltenen $Ausschußsitzung$ verliefen in demselben Geiste. Auf
Antrag $Weber$'s wurde folgender Beschluß gefaßt:

»Der Ausschuß sieht die in der Aeußerung seiner Majestät des Kaisers
vom 6. Oktober 1889 betonte Notwendigkeit, »$den Arbeitern die
Ueberzeugung zu verschaffen$, daß sie ein gleichberechtigter Stand
sind und als solcher allseitig anerkannt werden,« noch nicht als
erfüllt an. Eine weitere Fortführung der sozialen Reform ist eine
unabweisbare Notwendigkeit. Insbesondere hat diese Fortführung der
Sozialreform sich zu erstrecken auf die Schaffung gesetzlicher
Bestimmungen, welche eine wirksame Vertretung der Standesinteressen
der Arbeiter durch Arbeiterausschüsse und Arbeiterkammern ermöglichen,
auf die Begründung gemeinsamer Organisationen der Arbeitgeber und
Arbeiter, auf die obligatorische Einführung von Einigungsämtern und
Schiedsgerichten mit Urteilsprechung und eventuell mit exekutorischer
Gewalt, auf ein arbeitsstatistisches Amt, auf strengere Beaufsichtigung
der Hausindustrie, auf angemessene Kürzung der Arbeitszeit, soweit sie
im Interesse der Gesundheit und des Familienlebens notwendig erscheint,
auf weitere Beschränkung der Frauen- und Kinderarbeit und auf geregelte
Durchführung der Sonntags- und Nachtruhe für die Arbeiter.

Hinsichtlich des nationalen Arbeiterschutzkongresses wurde beschlossen,
sich an demselben, falls er zustande kommen sollte, zu beteiligen.
Die Forderung eines Reichswohnungsgesetzes und wegen Einrichtung
sozialer Kommissionen wurde wiederholt und daneben die Gründung von
Baugenossenschaften empfohlen. Die Schaffung eines arbeitsstatistischen
Reichsamtes und die Verbesserung der Invaliditätsversicherung im
Sinne einer Herabsetzung der Altersrente und der Rentenzahlung bei
teilweiser Invalidität soll angestrebt werden. Die Zentralisation des
Arbeitsnachweises ist festzuhalten, doch soll er weder in den Händen
der Arbeiter noch in denen der Arbeitgeber liegen, sondern unter
gemeinsamer oder neutraler Leitung stehen.

Die am 23./24. Mai 1899 in Kiel abgehaltene Delegiertenversammlung
bot noch einige Nachklänge der vorangegangenen Streitigkeiten,
insbesondere erhob $Naumann$ von neuem Angriffe gegen die Haltung des
»Evangelischen Arbeiterboten,« die durch die offizielle Erklärung ihre
Erledigung fanden, daß das Blatt nicht Organ des Gesamtverbandes,
sondern nur dessen Anzeigenblatt sei. Daraufhin hat der badische und
württembergische Verband die frühere Verpflichtung seiner Vereine,
den »Arbeiterboten« zu halten, aufgehoben mit der ausdrücklichen
Begründung, daß man mit dessen sozialpolitischer Haltung nicht
einverstanden sei. Auf den Antrag $Naumanns$ wurde übrigens in Kiel
beschlossen zu erklären, »daß die evangelischen Arbeitervereine
nicht bloß religiösen, sondern ebenso sozialen Karakter haben.« Bei
der Stellungnahme zu der »Zuchthausvorlage« trat der Gegensatz der
Auffassungen scharf hervor, doch blieb der von $Franken$ vertretene,
dem Gesetze günstige Standpunkt in der Minderheit, und es wurde
beschlossen, daß freilich der Terrorismus, möge er von Arbeitern
oder von Arbeitgebern ausgehen, zu mißbilligen sei, daß aber »die
bestehenden Gesetze eine vollständig genügende Abhülfe böten und in
ihrer Verschärfung eine bedenkliche Bedrohung der freiheitlichen
Rechte der Arbeiter und eine Gefahr für unser Volksleben zu erblicken«
sei. Hinsichtlich der Errichtung von Arbeiterkammern begrüßte die
Versammlung die von dem Abgeordneten $Hitze$ und v. $Hehl$ im
Reichstage eingebrachten Anträge »als einen ernsten Versuch, die
Frage einer gemeinsamen, der Verständigung dienenden und nach Berufen
gegliederten Organisation der Arbeiter und Arbeitgeber der Lösung
näher zu bringen.« Die übrigen Gegenstände der Tagesordnung betrafen
die alttestamentlichen Propheten, die katholischen Männerorden und das
Krankenkassenwesen; in letzterer Beziehung wünschte man Aufhebung der
freien Hülfskassen und Verallgemeinerung der Ortskrankenkassen unter
fest angestellten beeidigten Beamten. --

Die Grundlage der evangelischen Arbeitervereine ist eine dreifache
und wird dies bleiben müssen, nämlich 1. die religiöse, 2. die
vaterländische, 3. die soziale. Damit ist gegeben, daß eine einseitige
Betonung einer dieser Punkte dem Karakter der Vereine widerspricht,
und dies gilt auch hinsichtlich der sozialen Stellung. Die Vereine
zu reinen Arbeiterinteressenvertretungen umzugestalten, würde
ihrem Wesen widersprechen, womit völlig vereinbar ist, daß sie das
Menschenmaterial liefern, um Vereinigungen rein sozialer Art ins Leben
zu rufen. Auch der Umstand, daß in den Vereinen sehr verschiedene
Elemente gemischt sind, daß ihnen insbesondere auch kleinere und
größere Arbeitgeber angehören, kommt hierbei in Betracht. Zweifellos
ist dies eine Schwäche der Vereine, aber sie bieten dafür den Vorteil
eines gewissen Ausgleiches und gegenseitiger Annäherung. Man kann
sie in sozialer Beziehung als eine Schule bezeichnen, und das trifft
zugleich insofern zu, als die Mitglieder sich ganz überwiegend noch
auf der Stufe von Lernenden und Geleiteten befinden. Nicht allein
bilden die treibende Kraft regelmäßig die Geistlichen, sondern auch die
Anregungen sind stets von oben gekommen, nicht aber aus den eigenen
Reihen der Mitglieder hervorgegangen. Die Ausschußsitzungen und
Verbandstage sind die Gelegenheiten, wo von den leitenden Personen die
in ihnen entsprungenen oder im Austausch mit anderen Kreisen gewonnenen
Ideen den übrigen Teilnehmern als Anregungen geboten werden, um sie
ihrerseits wieder in den einzelnen Vereinen weiterzugeben. Der Gang ist
von oben noch unten, nicht umgekehrt. Die Vereinsmitglieder pflegen
sogar solchen Anregungen gegenüber nicht einmal sonderlich empfänglich
zu sein, wie sich darin zeigt, daß Versammlungen, die lediglich
geselligen oder patriotischen Zwecken dienen, viel lebhafter besucht
sind, als solche, in denen Vorträge und Diskussionen stattfinden.

Diese niedrige Entwickelungsstufe hat naturgemäß zur Folge, daß die
intelligenteren und im besten Sinne zielbewußten Arbeiter auf die
Vereine mit einem gewissen Gefühle der Ueberlegenheit herabblicken,
in ihnen ihre Befriedigung nicht finden und sich ihnen fernhalten,
was dann umgekehrt wieder ein Hindernis bietet, zu einer Besserung zu
gelangen. Es ist deshalb heute noch nicht möglich, die evangelischen
Arbeitervereine als Faktor des sozialen Fortschrittes sehr hoch
einzuschätzen, aber es ist nicht zu verkennen, daß sie sich in
aufsteigender Richtung bewegen, und es ist zu hoffen, daß ihnen noch
eine Zukunft beschieden ist.


                          B. Katholische[164].

$Die katholische Kirche$ hat von jeher ihre gewaltige äußere Macht
aufgebaut auf einer Anpassung an die Verhältnisse des Lebens, wie sie
die protestantische niemals erreicht hat und vielleicht nach ihrer
Grundauffassung niemals erreichen kann. Dazu gehört einerseits die
kluge Ausnutzung weltgeschichtlicher Entwickelungen und andererseits
die enge Fühlung mit dem Volksleben. Beide Gesichtspunkte treffen
zusammen bei der Stellung der katholischen Kirche zur sozialen Frage:
sie hat früh erkannt, daß in der sozialen Bewegung der Gegenwart ein
Machtfaktor allerersten Ranges geboten ist, und indem sie sich auf ihn
stützt, macht sie sich ihn selbst dienstbar; sie kann dies aber um so
eher, als die Fühlung mit dem Volksleben, die Fürsorge für die breiten
Volksschichten und eine gewisse zwischen Leiten und Nachgeben gegen die
Volksströmungen gemischte Haltung ihrem Wesen und ihrer geschichtlichen
Entwicklung entspricht.

  [164] Eine zusammenhängende Darstellung des katholischen
        Arbeitervereinswesens giebt es nicht außer dem schon 1879
        erschienenen Buche von $Bongartz$: Das katholisch-soziale
        Vereinswesen in Deutschland, Würzburg. Ich verdanke das benutzte
        Material der Vermittelung der Herren Prof. Dr. $Hitze$,
        Dr. $Pieper$, Generalsekretärs des kathol. Volksvereins
        in M.-Gladbach und des Benefizianten $Huber$ in München,
        sowie der Redaktion des »Arbeiter« in München. Die letztere
        Zeitschrift ist die beste Sammelstelle für die katholische
        Arbeiterbewegung. Daneben bestehen noch an Zeitschriften: »Der
        christliche Arbeiter« in $Zell$ für Baden, der »Christliche
        Arbeiterfreund« in Köln-Ehrenfeld für Westdeutschland und
        »Der Arbeiter« in Berlin für Nord- und Ostdeutschland. Seit
        1. April 1899 erscheint die »Westdeutsche Arbeiterzeitung«
        in Mönchen-Gladbach. Sie ist das Organ der katholischen
        Arbeitervereine der Erzdiözese Köln. Berücksichtigt ist
        das katholische Vereinswesen auch in der Schrift von L. v.
        $Hammerstein$: Das soziale Wirken der Kirche, Trier 1890.

Von besonderer Bedeutung sind hierbei zwei Vereine geworden, die
sich zu geistigen Mittelpunkten der katholisch-sozialen Bestrebungen
entwickelt haben. Der erste ist der 1880 gegründete $Verband
katholischer Industrieller$ und $Arbeiterfreunde$, der die Förderung
der religiösen, sittlichen und materiellen Interessen der Arbeiter
verfolgt; die Mitgliederzahl betrug 1897: 1205. Vorsitzender ist
der bekannte sozialreformerische Fabrikant Landesrat $Brandts$ in
Mönchen-Gladbach, Generalsekretär ist Professor Dr. $Hitze$. Die vom
Vereine herausgegebene Zeitschrift »Arbeiterwohl« mit 2400 Auflage
ist ein wertvolles Organ für sozialpolitische Studien. Während dieser
Verein sich mehr an die gebildeten Kreise wendet, hat der zweite
Verein, der am 20. November 1890 gegründete »$Volksverein für das
katholische Deutschland$«, die Masse des Volkes ins Auge gefaßt; auch
sein Vorsitzender ist der genannte Fabrikant $Brandts$; er zählte
Ende 1891 108000, Anfang 1898 schon 185000 Mitglieder, die Einnahmen
betrugen 1895 142000 Mk., die Ausgaben 111000 Mk. Der Zweck des
Vereins ist die Bekämpfung der Sozialdemokratie und die Verteidigung
der christlichen Ordnung. Er besitzt eine »Soziale Auskunftsstelle«
in Mönchen-Gladbach, sowie eine ganze Anzahl von Volksbureaus und
wirkt hauptsächlich durch Schriftenverbreitung, insbesondere durch
die alle 14 Tage unentgeltlich an 240 katholische Zeitungen versandte
»sozialpolitische Korrespondenz«.

Die ersten Versuche zu einer Organisation der Arbeiterklasse sind
ausgegangen von dem »Vater $Kolping$«, der bereits Ende der 1840er
Jahre die $katholischen Gesellenvereine$ ins Leben rief. Dieselben
erreichten bald eine große Ausdehnung und zählten 1891 974 Zweigvereine
in allen Ländern mit 75000 Mitglieder und 190 eigenen Hospizen.
Mitglieder können nur ledige katholische Handwerksgesellen sein.
Vorsitzender ist kraft seines Amtes der Diözesangeistliche. Politik und
religiöse Polemik sind von den Verhandlungen ausgeschlossen. An der
Spitze des ganzen Verbandes steht der Generalpräses in Köln. Das Organ
sind die »Rheinischen Volksblätter«.

Daneben giebt es etwa 110 $Lehrlingsvereine$ mit 1000 Lehrlingen, die
möglichst noch an die Gesellenvereine angeschlossen werden.

Die ersten $katholischen Arbeitervereine$ sind aus den in den 60er
Jahren von dem Bischof v. $Ketteler$ gegründeten christlich-sozialen
Vereinen hervorgegangen. Eine umfassende Statistik derselben ist 1897
von Benefiziat L. $Huber$ in München veröffentlicht[165]. Danach giebt
es insgesamt in Deutschland 790 Vereine mit 152969 Mitglieder, wovon
auf die Rheinprovinz 231 V. mit 58800 M., auf Westfalen 161 V. mit
30400 M., Hessen-Nassau 11 V. mit 2200 M., Hannover 16 V. mit 1500
M., Provinz Sachsen 23 V. mit 1650 M., Brandenburg 19 V. mit 2220 M.,
Pommern 1 V. mit 145 M., Schlesien 35 V. mit 11000 M., Posen 1 V. mit
270 M., Westpreußen 3 V. mit 1000 M., Ostpreußen 2 V. mit 650 M.,
Bayern 122 V. mit 25362 M., Württemberg 29 V. mit 4371 M., Sachsen
2 V. mit 100 M., Baden 56 V. mit 7636 M., Hessen 58 V. mit 9500 M.,
Elsaß-Lothringen 23 V. mit 5800 M., Oldenburg 1 V. mit 100 M., Anhalt
1 V. mit 45 M. und Hamburg 1 V. mit 120 M. entfielen. Die Vereine
Süddeutschlands bilden einen besonderen »Verband der katholischen
Arbeitervereine Süddeutschlands«, der Ende 1898 281 Vereine mit 46535
ordentlichen und 6184 außerordentlichen Mitgliedern umfaßte und
regelmäßige jährliche Verbandstage abhält. Außerhalb desselben stehen
in Bayern noch 31 Vereine mit 4000 Mitgliedern, in Elsaß-Lothringen
22 Vereine mit 5000 Mitgliedern. Die hessischen Vereine bilden einen
besonderen Verband. Rechnet man alle diese Vereine zusammen, so ergeben
sich für Süddeutschland 340 Vereine mit rund 60000 ordentlichen
Mitgliedern. Von den Vereinen besitzen 102 eigne Sterbekassen mit 22454
Mitgliedern, die 1898 25784 Mk. Sterbegeld auszahlten. In 105 Vereinen
bestehen Krankenkassen mit 14597 Mitgliedern, die 1898 an Krankengeld
89835 Mk. verteilten. Sechs Vereine haben Häuser mit Wohnungen für
die Mitglieder im Gesamtwerte von fast 2 Millionen Mark. Die in
den Sparkassen der Vereine hinterlassenen Guthaben der Mitglieder
betragen 430962 Mk. bei 3357 Einlegern. Das Vermögen aller Vereine
einschließlich des Reservefonds der Kranken- und Sterbekassen beläuft
sich auf 396750 Mk.

  [165] Unter dem Titel »Verzeichnis der katholischen Arbeitervereine
        Deutschlands, Oesterreichs und der Schweiz.« München, Verlag des
        »Arbeiters«, 1897.

Das Hauptgewicht wird in den meisten Vereinen neben der Pflege
religiöser Gesinnung und Vorträgen belehrender und unterhaltender
Natur auf die Kasseneinrichtungen gelegt. In 79 Vereinen bestehen
Sterbekassen, in denen 17407 Mitglieder versichert sind; 88 Vereine
haben Krankenkassen mit 12197 Mitgliedern.

Der Gesamtverband besitzt eine »Zentralkrankengeldzuschußkasse der
katholischen Arbeitervereine Deutschlands« mit dem Sitze in Düsseldorf,
der 28 Vereine mit 1923 Mitgliedern, und eine Sterbekasse, der 29
Vereine mit 2281 Mitglieder angehören.

Viele Vereine haben Spar-, Darlehns-, Mietzins- und Invalidenkassen,
Kassen für Arbeitslose, Arbeitsnachweisestellen, Volksbureaus,
Bibliotheken und Konsumvereine, 5 Vereine besitzen eigene Häuser. Das
Vermögen aller Vereine beträgt 327504 Mk.

Außer den eigentlichen Arbeitervereinen bestehen schon seit den 50er
Jahren noch zahlreiche Vereine junger Kaufleute, die sich im September
1897 in Mainz zu einem »$Verbande der kaufmännischen Kongregationen und
katholischen kaufmännischen Vereine Deutschlands$« zusammengeschlossen
haben. Der Verband besteht aus 78 Vereinen und 9 Kongregationen mit
82000 Mitgliedern und besitzt in der »Mercuria« ein eigenes Organ.

Sämtliche Vereinigungen dieser Art stehen untereinander in Verbindung
durch die jährlichen Generalversammlungen der Präsides, durch ein
ständiges Zentralkomitee und die von Dr. $Oberdörffer$ herausgegebenen
Kölner »Korrespondenz für die geistlichen Präsides katholischer
Vereinigungen der arbeitenden Stände.«


                          C. Fachabteilungen.

Die evangelischen wie die katholischen Arbeitervereine sind nicht
als wirkliche Gewerkvereine anzusehen, und zwar schon aus dem
Grunde, weil sie keinen Unterschied nach der Berufsthätigkeit
machen; außerdem pflegen sie auch mehr allgemeine Zwecke als die
eigentlich gewerkschaftlichen Aufgaben zu fördern. Trotzdem kommen
die Arbeitervereine als Vorstufen der gewerkschaftlichen Entwickelung
in Betracht, da sie das Zusammengehörigkeitsgefühl der Mitglieder
ausbilden und im guten Sinn das Klassenbewußtsein entwickeln.

In neuester Zeit ist man im Lager beider Religionsbekenntnisse sich
dieser Stellung der Arbeitervereine immer mehr bewußt geworden und
hat als bestes Mittel, jene Entwickelung zu befördern, die Errichtung
von $Fachabteilungen$ oder $Fachsektionen$ erkannt. Dieselben
bilden, wie der Name besagt, nur Abteilungen innerhalb des Vereins
und unterscheiden sich dadurch von wirklichen Gewerkvereinen. Alle
Mitglieder der Abteilung sind auch solche des Vereines. Inventar
und Vermögen gehört dem letzteren. Dagegen hat die Ableitung einen
besonderen Vorstand, und die Fühlung mit dem Vereine beruht nur darauf,
daß dessen Vorsitzender befugt ist, den Sitzungen der Abteilung
beizuwohnen. Der verfolgte Zweck ist in erster Linie die fachliche und
die allgemeine Ausbildung der Mitglieder; Lohnkämpfe sollen möglichst
durch gütlichen Ausgleich vermieden werden, ist aber dieser nicht
möglich, so soll auch vor Streiks nicht zurückgeschreckt werden.
Gesellige Vergnügungen sind ausgeschlossen und bleiben dem Vereine
vorbehalten.

Die Gründung von Fachabteilungen ist zuerst auf katholischer Seite
ins Auge gefaßt und durch einen von Dr. $Oberdörffer$ in der Kölner
Korrespondenz von 1891, Nr. 1 und 2, veröffentlichten Entwurf
vorbereitet. Durch den Beschluß des 1893 in Regensburg abgehaltenen
Verbandstages wurde sie allen katholischen Arbeitervereinen warm
empfohlen.

Ziele und Organisation der Fachabteilungen lassen sich am besten
ersehen aus den von Dr. $Hitze$ aufgestellten Leitsätzen, welche
sowohl auf der Generalversammlung der Präsides der katholischen
Gesellenvereine in Würzburg am 24. September 1894 als von dem
Gesamtverbande der evangelischen Arbeitervereine in der Sitzung vom
11. Oktober 1894 in Köln angenommen sind und deshalb jetzt deren
gemeinsames Programm bilden. Dieselben lauten:

     I. Die Arbeiter haben ebensogut, wie andere Berufsgruppen, das
        Recht wie das Bedürfnis, sich zur Wahrung und Förderung ihrer
        Berufsinteressen zusammenzuschließen.

    II. Die bestehenden Berufsvereine (Gewerk- und Fachvereine) stehen
        fast ausnahmslos unter sozialdemokratischem und liberalem
        Einfluß, sind so eine bedrohliche Gefahr für die christlichen
        Arbeiter.

   III. Diese Gefahr kann nur dadurch beseitigt werden, daß entweder
        $christliche Gewerkvereine$ gegründet werden, oder aber daß
        die christlichen Arbeiter so geschult werden, daß sie den
        sozialdemokratischen bezw. liberalen Einfluß zu paralysieren
        vermögen.

    IV. Der beste und sicherste Weg zur Erreichung einer gesunden,
        erfolgreichen Organisation unserer Arbeiter -- sei es
        selbständig, sei es im Rahmen der bestehenden Organisationen
        -- ist die Bildung von $Fachabteilungen$ in den bestehenden
        katholischen (evangelischen) Arbeitervereinen.

     V. Die Ziele dieser Fachabteilungen sind:

     1. Förderung der Fachbildung durch:

        a) Unterrichte, Vorträge, Ausstellungen u. s. w.;

        b) Beschaffung einer Fachbibliothek;

        c) Besprechungen, Vermittelung von entsprechenden Arbeitsstellen.

     2. Gründliche Unterweisung bezüglich der bestehenden sozialen
        Gesetze und Veranstaltungen; praktische Anleitung zu
        zweckmäßiger Mitwirkung bei Ausführung bezw. Verwaltung
        derselben.

     3. Besprechungen und Erhebungen bezüglich der bestehenden
        Arbeiterverhältnisse, Klarlegung der Mißstände und der
        Wege zur Abhülfe; Mitteilung und Anregung entsprechender
        Verbesserungen und Einrichtungen bei den berufenen Instanzen.
        Diese Anregungen werden in der Regel und zunächst von den
        einzelnen Mitgliedern an zuständiger Stelle (beim einzelnen
        Arbeitgeber in bescheidener, vertrauensvoller, bestimmter
        Aussprache, im Arbeiterausschuß, im Vorstande der Krankenkasse,
        im Gewerbegerichte u. s. w. angebracht, während in anderen
        Fällen schriftliche oder mündliche Vorstellungen von Seiten der
        Fachabteilung als solcher sich empfehlen. Diese können gerichtet
        werden:

        a) an die Vorstände der Krankenkassen, der
           Unfallversicherungsgenossenschaften u. s. w.;

        b) an die Handelskammer oder Arbeitgeber- und gemeinnützige
           Verbände (Aktien-Baugesellschaften, Vereine für
           Haushaltungsschulen, Ferienkolonieen, für Wöchnerinnenfürsorge,
           Volkskaffeehäufer, Badeanstalten u. s. w.;

        c) an das Gewerbegericht, welches nicht nur in Lohn- &c.
           Streitigkeiten entscheidet, sondern auch berufen ist,
           Vorschläge und Anregungen den Behörden und gesetzgebenden
           Faktoren zu unterbreiten;

        d) an die Gewerbe-Aufsichtsbeamten (Fabrikinspektoren);

        e) an die Gemeindebehörden (z. B. betr. ortsstatutarische
           Regelung der Lohnzahlung (§ 119a der Gewerbeordnung) oder die
           Ortspolizeibehörde (z. B. Verpflichtung zur Einrichtung von
           Wasch- und Umkleideräumen, von Eßsälen in Fabriken u. s. w.
           (§ 120d der Gewerbeordnung). Endlich kann in gegebenen Fällen
           auch

        f) an die öffentliche Meinung appelliert werden durch ruhige,
           wohl überlegte, maßvolle Darstellung der Mißstände und
           praktische, wohlbegründete Vorschläge zur Abhülfe in
           Zeitungen und Vorträgen. Gewiß kann und soll auch das letzte
           Mittel zur Erreichung berechtigter Wünsche und Forderungen
           -- der Streik -- den Arbeitern nicht beschränkt werden,
           aber schon die lokale und konfessionelle Beschränkung der
           Organisation wird die selbständige Aufnahme und Durchführung
           eines solchen kaum möglich erscheinen lassen. Jedenfalls wird
           der (geistliche) Präses und Vorstand des Vereins mit Erfolg
           dahin wirken, daß

     1. erst alle Mittel friedlicher Begleichung versucht werden;

     2. nicht bloß die Gesichtspunkte und Gründe der Arbeiter, sondern
        auch die Gegengründe der Arbeitgeber, die Schwierigkeiten und
        Gefahren des Streiks zur vollen Erwägung kommen, daß

     3. neben den Gegensätzen auch der Solidarität der Interessen, sowie
        der Gesetze der Ordnung und Gerechtigkeit nicht vergessen werde;
        daß

     4. der Friede immer das bewußte Ziel bleibt. Jedenfalls müssen
        von dieser Erwägung aus auch die Arbeitgeber und Behörden
        die selbstständige Fachorganisation der katholischen bezw.
        christlichen Arbeiter -- als einziges Mittel, sie den
        sozialdemokratischen Organisationen und deren Einflüssen
        fernzuhalten und denselben auch im Augenblick des Streiks eine
        mäßigende Macht an die Seite zu stellen -- freudig begrüßen;

     5. Errichtung von Zuschuß-Krankenkassen, Sterbekassen u. s. w.,
        Vermittelung guter Arbeitsstellen u. s. w.

    VI. Die Fachabteilung wird von einem selbstgewählten Vorstande
        (Vorsitzenden, Stellvertreter, Kassierer, Beisitzern) geleitet.
        -- Erfolg und Geist hängt wesentlich vom Vorsitzenden ab;
        deshalb empfiehlt es sich, für die Wahl die Bestätigung des
        (geistlichen) Präses vorzusehen. -- Der Vereinspräses ist als
        solcher Mitglied des Vorstandes mit beratender Stimme.

   VII. Die Thätigkeit der Fachabteilung beschränkt sich auf die
        Verfolgung der materiellen Berufsinteressen. Feste,
        gesellige Vergnügungen u. s. w. sind ausgeschlossen. Nur
        Vereinsmitglieder können in die Fachabteilung aufgenommen
        werden, andernfalls bedarf es der ausdrücklichen Genehmigung des
        Präses des Vereins.

  VIII. Die Fachabteilung soll die Arbeiter mit den zu ihrem Besten
        geschaffenen Gesetzen, Veranstaltungen und Einrichtungen bekannt
        machen, soll sie anleiten, nicht bloß zu raisonnieren, sondern
        positive, praktische Vorschläge zu machen, soll sie auf die Wege
        zur friedlichen Begleichung ihrer Klagen, zur vertrauensvollen
        Aussprache ihrer Anschauungen und Wünsche bei Vorständen,
        Arbeitgebern und Behörden hinführen, soll nicht der Verhetzung,
        sondern dem sozialen Frieden dienen.

Auf evangelischer Seite hat man sich dieser Anregung angeschlossen und,
wie bereits erwähnt, in der Ausschußsitzung in Köln am 11. Oktober 1894
die $Hitze$'schen Leitsätze auch für die evangelischen Arbeitervereine
angenommen. Aber der Beschluß scheint praktische Folgen bisher noch
kaum gehabt zu haben, denn die einzigen Unternehmungen dieser Art, die
durch Anfrage bei den bestorientierten Stellen zu ermitteln waren, sind
in Erfurt vorhanden, wo sich im dortigen Evangelischen Arbeitervereine
1894 ein Gewerkverein der Schneider und 1895 ein solcher der
Schuhmacher gebildet hat. Beide haben sich dem $Hirsch-Duncker$'schen
Verbande angeschlossen, doch gehören ihre Mitglieder zugleich dem
Evangelischen Arbeitervereine an.

Mit mehr Erfolg hat man die Sache auf katholischer Seite aufgegriffen.
Insbesondere die beiden Vereine »Arbeiterschutz« in Berlin und München
verfolgen dieses Ziel. Nach den Statuten haben sie den Zweck, die
materiellen Interessen der Mitglieder zu fördern, insbesondere

  1. die geistige Ausbildung der Mitglieder zu pflegen und in allen
     wirtschaftlichen Fragen Aufklärung zu verschaffen, ganz besonders
     aber auf Abstellung von etwa bestehenden Mißständen in Fabriken,
     Werkstätten u. s. w. energisch zu dringen;

  2. die Gründung von Fachsektionen zu fördern;

  3. das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern auf den
     Boden des christlichen Rechts und der christlichen Liebe zu Stellen
     und eine gewerkschaftliche Gestaltung der einzelnen Gewerbe
     anzustreben;

  4. in Rechtsfragen, welche die Berufsangelegenheiten betreffen,
     Beistand zu gewähren;

  5. wenn es die Mittel erlauben, zureisenden Arbeitervereinsmitgliedern
     Reiseunterstützung zu gewähren, bezw. für billige Unterkunft zu
     sorgen.

Mitglied kann jeder unbescholtene Arbeiter über 17 Jahre werden.
Die Fachsektionen wählen je einen Obmann, einen Kassierer und einen
Schriftführer. Diese Personen sind zugleich Ausschußmitglieder des
Vereins »Arbeiterschutz«.

In beiden Vereinen haben sich mehrfach Fachsektionen gebildet. So wurde
in der von dem Berliner Vereine im Januar 1898 abgehaltenen zweiten
Generalversammlung erwähnt, daß die Mitgliederzahl über 700 betrage
und 5 Fachsektionen umfasse, nämlich Bau-, Holz- und Metallarbeiter,
Schlachter, Schneider und Schneiderinnen. Die Sektion der Holzarbeiter
und der Metallarbeiter haben die Arbeitslosenunterstützung eingeführt.
Der Verein selbst hat jetzt die vorbereitenden Schritte gethan, um
die gewerkschaftliche Organisierung der östlichen Provinzen Preußens
anzubahnen. In München sind Fachsektionen gebildet für die Schuhmacher,
die Schneider und Konfektionsarbeiter, die Bauhandwerker, die
Schreiner, die Säger und an Holzbearbeitungsmaschinen beschäftigten
Arbeiter, die städtischen Arbeiter, die Hafner, die Metallarbeiter
und die nicht gewerblichen Arbeiter. Die Statuten fast aller dieser
Sektionen sind wörtlich übereinstimmend und bezeichnen als Zweck,
im Einvernehmen und mit Hülfe des Vereins »Arbeiterschutz«, 1. die
materiellen Interessen der Mitglieder zu fördern und zu schützen; 2.
die geistige Ausbildung derselben zu pflegen und in wirtschaftlichen
Fragen Aufklärung zu schaffen; 3. bei Berufsstreitigkeiten Beistand zu
gewähren. Die monatlichen Beiträge sind 20 Pf.

Auch das katholische Arbeitersekretariat in Stuttgart hat sich
der Bildung von Fachabteilungen unterzogen. Es bestehen solche in
Stuttgart für Bauhandwerker, Textil-, Metall- und Holzarbeiter in
Rehberg für Bauhandwerker, in Ailingen für landwirtschaftliche
Arbeiter. Die Statuten sind wörtlich übereinstimmend und bezeichnen als
Zweck, 1. die Förderung der Fachbildung durch Unterricht, Vorträge,
Bibliothek; 2. Unterweisung bezüglich der bestehenden sozialen Gesetze
und Anleitung zur Mitwirkung bei deren Ausführung; 3. Erhebungen
über die Arbeiterverhältnisse, die Mißstände und deren Abhülfe; 4.
Beistand in Berufsstreitigkeiten; 5. Vermittelung von Arbeitsstellen
und Unterstützung gemaßregelter arbeitsloser und durchreisender
Mitglieder. Gesellige Unterhaltung ist ausgeschlossen. Bei Streiks und
Aussperrungen sollen mit Hülfe des Arbeitervereins Mittel gesammelt
werden.

Uebrigens bestehen auch innerhalb der katholischen Gesellenvereine
(z. B. in Köln) Fachgenossenschaften. Sie bezwecken 1. Hebung des
Standesbewußtseins und Pflege des Gemeinsinns; 2. die gewerbliche
Fortbildung der Mitglieder; 3. die Vertretung der Interessen der
Gehülfenschaft. Als Mittel werden bezeichnet: 1. wöchentliche
Versammlungen zur Erörterung gewerblicher Fragen, insbesondere des
Genossenschaftswesens; 2. Unterrichtskurse und Fachschriften; 3.
Anregung und Vorschläge zur Abschaffung bestehender Mißstände im Wege
friedlicher Vorstellungen bei den maßgebenden Stellen (Arbeitgeber,
Innungsvorstand, Gewerbeinspektor), äußerstenfalls besonnene Anrufung
der öffentlichen Meinung. Gesellige Veranstaltungen bleiben den
Vereinen vorbehalten.


                  D. Christlich-soziale Gewerkvereine.

Es ist wunderbar, daß, nachdem zunächst beide christliche Bekenntnisse
in der Begründung von Arbeitervereinen nicht allein getrennt
vorgegangen, sondern bei ihrem Vorgehen geradezu durch einen
konfessionell-propagandistischen Zweck geleitet waren, es möglich
geworden ist, daß sie sich zur gemeinsamer sozialpolitischer Thätigkeit
verbinden, ja daß von beiden Seiten und insbesondere auch von den
Führern der Zentrumspartei, die doch zur Verteidigung der spezifisch
katholischen Interessen begründet ist, offen die Parole ausgegeben
wird, die »konfessionellen Zänkereien zu unterdrücken«. Auf dem IV.
Delegiertentage der katholischen Arbeitervereine der Erzdiözese Köln in
Essen am 23. Oktober 1898 wurde in einer Resolution ausdrücklich die
Gründung von Arbeiterberufsvereinen auf christlich-interkonfessioneller
Grundlage für dringend erforderlich erklärt. Es zeigt sich eben, daß in
jeder Zeitperiode ein einziges, ihren Karakter bestimmendes Moment alle
anderen überragt und zurückdrängt. Heute ist dies das soziale, hinter
dem zeitweilig sogar das religiöse in den Schatten tritt.

Der Versuch, christlich-soziale Gewerkvereine zu gründen, in denen
der Gegensatz des Bekenntnisses zu Gunsten paritätischer Behandlung
zurücktritt, ist erst in den letzten Jahren gemacht. Das erfolgreichste
Unternehmen dieser Art ist der Gewerkverein christlicher Bergarbeiter,
der wegen der engen Verbindung mit der allgemeinen Bergarbeiterbewegung
in diesem Zusammenhange bereits oben[166] behandelt ist. Den
Bergarbeitern sind die Eisenbahnarbeiter gefolgt, deren Vereine, und
zwar sowohl der Verein Deutscher Eisenbahnhandwerker, wie der Bayrische
und Badische Eisenbahnerverband ebenfalls bereits oben[167] ihre
Darstellung gefunden haben. Der Gewerkverein der Ziegler, die einzige
bisher von evangelischer Seite ausgegangene Gründung, ist später noch
zu behandeln[168]. Die übrigen Bildungen dieser Art sind bis jetzt
von geringerer Bedeutung, aber da es sich um eine erst jetzt neu
einsetzende Bewegung handelt, so ist daraus nicht zu schließen, daß sie
nicht die Aussicht habe, sich in größerem Maßstabe zu entwickeln.

  [166] S. 299.

  [167] S. 335 ff.

  [168] Vgl. unten Teil III.

Die bisherigen Vereine sind fast ausschließlich von katholischer Seite
begründet und es ist deshalb begreiflich, daß in ihnen der Einfluß
dieses Ursprunges sich geltend macht. Es liegt aber kein Grund vor, der
Erklärung zu mißtrauen, daß eine einseitige Leitung nicht beabsichtigt
sei; wie weit auch die evangelischen Kreise den bezeichneten Weg
betreten werden, muß erst die Zukunft lehren.

Im folgenden werde ich dasjenige Material zusammenstellen, dessen
Beschaffung mir gelungen ist; ich darf übrigens annehmen, daß
dasselbe ziemlich vollständig ist. Die besten Quellen sind die
christlich-sozialen Arbeiterblätter, insbesondere der in München
erscheinende »Arbeiter«, das Organ des Verbandes katholischer
Arbeitervereine Süddeutschlands und zugleich der meisten zu erwähnenden
Einzelvereine, das 1899 im 10. Jahrgange und in einer Auflage 21000
erscheint.


          a) $Textilarbeiterverband Aachen, Burtscheid$[169].

Am erfolgreichsten ist bis jetzt die Schaffung christlich-sozialer
Gewerkschaften unter den Textilarbeitern gewesen. Der älteste Verein
dieser Art ist der am 27. Dezember 1896 gegründete »christlich-soziale
Textilarbeiterverband von Aachen, Burtscheid und Umgegend«. Er umfaßt
die Arbeiter der Weberei und der verwandten Betriebe, Spinner, Wirker,
Scherer, Walker, Färber, Rauher, Presser, Dekatierer, Appretierer
u. s. w. und hat seinen Sitz in Aachen. Der Verband steht auf
christlich-gläubigem und monarchischem Boden und verfolgt im Sinne
der Zentrumspartei auf der Grundlage des Rechtes und des Gesetzes
soziale Zwecke zur Förderung der Lage und der geistigen, moralischen
und materiellen Interessen der christlich-sozialen Textilarbeiter in
Aachen, Burtscheid und Umgegend.

  [169] Das Material verdanke ich dem Verbandsvorstande.

Insbesondere erstrebt und bezweckt derselbe:

   1. die Erhaltung und Befestigung friedlicher Verhältnisse zwischen
      allen Faktoren des gewerblichen Lebens, vornehmlich zwischen
      Arbeitgeber- und Arbeitnehmerschaft;

   2. die Regelung der Lohnverhältnisse der Arbeiterschaft, die Erhebung
      und Erhaltung derselben auf einer Höhe, die dem Arbeiter und
      seiner Familie ein auskömmliches, geordnetes und sicheres Dasein
      garantiert;

   3. die Besserung der Verhältnisse in den Fabriken und Werkstätten
      selbst, die Herstellung von ausreichenden Schutzvorrichtungen,
      die Mehrung der Lüftungs- und anderer die Gesundheit erhaltender
      Vorrichtungen, die Begrenzung der Arbeitszeit auf ein erträgliches
      Maß, die Trennung der Geschlechter in den Fabriken, die
      Einrichtung besonderer Ankleidungs- und Waschräume für beide
      Geschlechter, die Zulassung von Arbeiterausschüssen &c.

   4. die Einsetzung einer Vermittelungsinstanz für die Fälle von
      Lohndifferenzen und Streiks, mit welcher zur Erzielung
      eines Ausgleichs die streitenden Parteien gegebenen Falles
      zusammentreten;

   5. die Besserung der Wohnungsverhältnisse der Arbeiterschaft;

   6. die Arbeitsvermittelung für die Mitglieder des Verbandes;

   7. die Begründung einer Hülfskasse für besondere Notfälle jener
      Mitglieder des Verbandes, welche sich einer solchen Hülfskasse
      anschließen;

   8. die Leistung von Rechtsschutz und die Vertretung der Mitglieder in
      Klagefällen, welche aus dem Arbeitsverhältnis erwachsen und nicht
      der Kompetenz des Gewerbegerichtes unterstehen;

   9. die Erstattung von Gutachten und Eingaben über besondere, das
      Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber betreffende
      Fragen, Rechte und strittige Interessen an die zuständigen
      Behörden &c. wie an die Parlamente;

  10. die Vorbereitung und Durchführung der Gewerbegerichts-
      und Ortskrankenkassen wie die eventuelle Beteiligung an den
      Fabrikausschuß- und anderen Wahlen im christlich-sozialen Sinne.

Ausgeschlossen aus den Verhandlungen des Verbandes ist die Besprechung
rein-politischer und konfessioneller Fragen.

Der Verband steht im Gegensatze zur Sozialdemokratie. Nach den Statuten
hat sich jedes Mitglied bei seiner Aufnahme auf Ehrenwort auf die
Statuten zu verpflichten und sich dadurch »feierlich und öffentlich
als Gegner der Umsturzparteien aller Art zu bekennen«. Ebenso erlischt
die Mitgliedschaft, wenn der Betreffende »als Genosse einer der
Umsturzparteien erkannt wird«. Eine Anlehnung an alle zünftlerischen
Einrichtungen tritt hervor in der Bestimmung der Statuten, daß einem
verstorbenen Mitgliede bei dessen Beerdigung seitens des Verbandes die
letzten Ehren zu erweisen sind. Gehört der Verstorbene der katholischen
Konfession an, so wird für seine Seelenruhe auf Kosten des Verbandes
eine Messe gelesen. Den Hinterbliebenen nichtkatholischer Mitglieder
wird der Betrag von 2 Mk. überwiesen.

Neben dem Vorstande besteht ein Ehrenrat, dem 15 Verbands- und 5
Ehrenmitglieder angehören.

Der Verband hat eine Kommission gebildet, welche bei Gefahr eines
ausbrechenden Streiks denselben prüft und eine Vermittelung versucht,
aber, falls diese nicht zu erreichen ist und der Streik als berechtigt
befunden wird, mit aller Entschiedenheit zu Gunsten der Arbeiter
einzutreten hat. Bisher sind auf diese Weise bereits zwei Streiks
beigelegt Die Mitgliederzahl betrug im April 1899 etwa 4000.

Neben dem Verbände der Textilarbeiter ist im Sommer 1898 auch ein
solcher der Textilarbeiterinnen unter dem Namen »$Verband der
christlich-sozialen Textilarbeiterinnen von Aachen, Burtscheid und
Umgegend$« gebildet, der im April 1899 300 Mitglieder zählte. Die
Gründung eines besonderen Verbandes ist lediglich die Folge einer
Rücksicht auf das Vereinsgesetz; beide Verbände wollen durchaus Hand in
Hand gehen.


                 b) $Textilarbeiterverein Eupen$[170].

Gleichzeitig mit dem Aachener Verbande, Ende Dezember 1896,
wurde in unmittelbarem Anschluß an ihn der »christlich-soziale
Textilarbeiterverband von Eupen und Umgegend« gegründet. Die Statuten
stimmen wörtlich mit denjenigen von Aachen überein. Die Mitgliederzahl
ist von den zunächst beigetretenen 350 bis zum April 1899 auf 500
gestiegen. Die unmittelbare Veranlassung des Verbandes war ein Streit
der Arbeiter mit einer der dortigen Firmen über die Einführung des
englischen Zweistuhlsystems, das die Arbeiter um so mehr ablehnten,
als ohnehin schon 30% arbeitslos sind. Der Verband hat bis jetzt einen
hierdurch verursachten Streik glücklich durchgeführt. Im übrigen hat
seine Wirksamkeit sich auf eine bisher erfolglose Agitation zu Gunsten
der Einführung eines Gewerbegerichts beschränkt; die Fabrikanten
verhalten sich ihm gegenüber ablehnend und auch in der Bürgerschaft
findet er wenig Entgegenkommen, dagegen hat der Verband nach der
Mitteilung seines Vorstandes bei der letzten Reichstagswahl in
Verbindung mit dem Verbande in Aachen es durchgesetzt, an Stelle des
früheren Abgeordneten einen tüchtigen Sozialpolitiker durchzubringen.

  [170] Das Material verdanke ich dem Vereinsvorstande.

Auch hier ist im Anschluß an den Verband ein solcher der
$Textilarbeiterinnen$ begründet, der im April 1899 150 Mitglieder
zählte.


                 c) $Textilarbeiterverein Düren$[171].

Auch in Düren hat sich im Januar 1898 nach dem Vorbilde des Aachener
ein christlicher Textilarbeiterverein gebildet, dem April 1899
800 Mitglieder angehörten. Die äußere Veranlassung bestand in der
Absicht, Mißhelligkeiten zwischen den beiden vorhandenen Vereinen,
einem Weberverein und einem Arbeiterverein, die beide vorwiegend
die Geselligkeit pflegten, zu beseitigen und gleichzeitig ernstere
Aufgaben zu fördern. Die Anregung zur Gründung ging aus von dem
katholischen Volksverein in Mönchen-Gladbach und dem Bayrischen
Textilarbeiterverbande, doch würde sie kaum gelungen sein ohne Mithülfe
des Kaplans $Küpper$ in Düren, der sich dadurch allerdings lebhafte
Angriffe der dortigen Fabrikanten zuzog.

  [171] Das Material verdanke ich Herrn Kaplan $Küpper$ in Düren.

Die Statuten entsprechen denjenigen von Aachen-Burtscheid und
bezeichnen als Zweck die Abwehr von Uebergriffen seitens der
Arbeitgeber, Durchführung der Arbeiterschutzgesetze, Verbesserung
der Lage der Mitglieder insbesondere bezüglich der Löhne und der
Arbeitszeit; auch soll eine Krankenkasse und erforderlichenfalls eine
Streikkasse ins Leben gerufen werden. Besprechung politischer und
religiöser Fragen, sowie gesellige Vergnügungen sind ausgeschlossen.
Personen, die einem sozialdemokratischen Vereine angehören oder
sozialdemokratische Bestrebungen beförden, ist die Mitgliedschaft
verboten. Neben dem Vorstande besteht ein Ehrenrat, dem u. a. der
Vorsitzende des Webervereins sowie derjenige des christlich-sozialen
Arbeitervereins angehören. Die Thätigkeit des Vereins hat sich
bisher auf Versammlungen und Verhandlungen mit dem Landrat und dem
Fabrikinspektor beschränkt. Organ des Vereins ist der »Christliche
Arbeiterfreund«.


      d) $Niederrheinischer Verband christlicher Textilarbeiter$.

In der Krefelder Weberindustrie war man bereits 1848 infolge von
Verhandlungen zwischen den Webermeistern, den Fabrikanten, der
Handelskammer und dem Gemeinderate zur Aufstellung einer einheitlichen
Lohnliste gelangt, die am 27. März 1848 in Kraft trat, eingehende
Bestimmungen zur Abstellung eingerissener Mißbräuche enthielt und vor
allem die gleichmäßige Bezahlung nach einem festen Tarife sicherte.
Aber schon nach einigen Jahren war sie außer Uebung gekommen, und dies
hatte zur Folge gehabt, daß eine Lohndrückerei Platz griff, die auch
von den wohlmeinenderen Fabrikanten als unerträglich anerkannt wurde.

Bis Anfang 1898 bestanden in Krefeld 6 Weberorganisationen, nämlich
je eine Fachabteilung des katholischen und des evangelischen
Arbeitervereins, die »Weberunion«, die Weberinnung, ein
Hirsch-Duncker'scher Gewerkverein und eine sozialistische Gewerkschaft.
Die erstgedachten 5 Organisationen hatten sich seit einigen Jahren zu
der »Krefelder Webervereinigung« zusammengeschlossen, die insbesondere
auch der Lohnfrage ihre Aufmerksamkeit zuwandte und am 9. Dezember
1897 unter Vermittelung der seitens des Gemeinderates niedergesetzten
»sozialen Kommission« in Verhandlungen mit den Fabrikanten eingetreten
war. Dieselben schienen aber wenig Erfolg zu versprechen und dies
war wohl der Grund, weshalb die Weberinnung ohne Rücksicht auf
diese Verhandlungen eigene Wege einschlug und unter Beteiligung
vieler Mitglieder der übrigen Korporationen im März 1898 den
»$Niederrheinischen Weberverband$« gründete, der Ende 1898 etwa 3000
Mitglieder zählte und gewöhnlich nach seinem Gründer $Lüttger$ benannt
wird.

Von der katholischen wie von der evangelischen Fachabteilung wurde
die Beteiligung abgelehnt, ja die erstere beschloß am 13. März 1898,
mit der Begründung, daß die alte Vereinigung thatsächlich aufgelöst
sei, nunmehr die Gründung eines allgemeinen niederrheinischen
Textilarbeiterverbandes auf christlicher Grundlage in die Hand zu
nehmen. Am 24. April 1898 wurde darauf in einer von 161 Vertretern aus
27 Orten besuchten Versammlung der in der Ueberschrift genannte Verband
gegründet, der im April 1899 in 44 Ortsgruppen 6400 Mitglieder zählte.

Da die übrigen der genannten Organisationen sich aufgelöst hatten,
so gab es also jetzt 3 Weberverbände, nämlich: 1. den christlichen
Verband; 2. den sozialistischen »deutschen Textilarbeiterverband«; 3.
den Niederrheinischen Weberverband (sog. Lüttger Verband).

Der christliche Verband hat nach seinem Statut den Zweck, auf
dem Boden der christlichen Sozialpolitik und der gegenwärtigen
Gesellschaftsordnung auf gesetzlichem Wege die sozialen und
wirtschaftlichen Interessen der Mitglieder zu fördern. Die Erörterung
konfessioneller und parteipolitischer Fragen ist ausgeschlossen.
Als Mittel zur Erreichung werden bezeichnet: 1. Statistische
Erhebungen über Lohn- und Arbeitsverhältnisse; 2. Verhandlungen mit
den Arbeitgebern zur Herbeiführung eines gerechten und angemessenen
Lohnes, welcher auch zum standesmäßigen Unterhalte einer normalen
Familie hinreicht, sowie zur Beseitigung begründeter Beschwerden
und Durchführung berechtigter Wünsche in allen Fabrik- und
Arbeitsverhältnissen; 3. Eingaben und Petitionen an Arbeitgeber,
Behörden, Regierungen und Parlamente; 4. Errichtung von Unterstützungs-
und anderen nützlichen Kassen; 5. Regelung des Arbeitsnachweises und
Raterteilung in Fragen des Arbeitsverhältnisses; 6. Versammlungen mit
belehrenden und bildenden Vorträgen und Beratungen, besonders über
praktische Fach- und Arbeitsfragen und über die soziale Gesetzgebung;
7. Herausgabe eines Verbandsorganes zur Besprechung von Fachfragen und
Verbandsangelegenheiten.

Als Mitglieder können aufgenommen werden alle gelernten Arbeiter
und Hülfsarbeiter der Seiden- und jeder anderen Textilindustrie,
wenn sie auf positiv christlichem Boden und in ehrenhaftem Rufe
stehen. Durch den Eintritt bekennt sich jedes Mitglied als Gegner der
sozialdemokratischen Grundsätze und Bestrebungen. Neben Vorstand,
Ausschuß und Generalversammlung besteht ein Ehrenrat aus 5 Ausschuß-
und 4 Ehrenmitgliedern. Derselbe hat die Aufgabe, die Thätigkeit des
Vorstandes zu überwachen.

Der Verband, der seit dem 15. Juli 1898 unter dem Titel »Der
christliche Textilarbeiter« ein eigenes, monatlich erscheinendes
Organ herausgiebt, umfaßt sowohl Handweber, wie die Arbeiter in den
mechanischen Webereien, Stoff- und Sammtweber und hat zugleich die
Hülfsarbeiter, Färber und Appreteure einbezogen.

Die Hauptaufgabe des Verbandes war neben der Agitation vor allem
die Stellungnahme zu den zwischen den Webern und den Fabrikanten
bestehenden Streitpunkten, insbesondere die Herstellung einer festen
Lohnliste. Da auch seitens eines der Fabrikanten (v. $Beckerrath$)
die Gründung des Verbandes gerade aus dem Grunde öffentlich empfohlen
wurde, weil nur so die Fabrikanten veranlaßt werden würden, zu einer
Lohnerhöhung zu gelangen, so schienen die durch Vermittelung der
Handelskammer und der »sozialen Kommission« eingeleiteten Verhandlungen
guten Erfolg zu versprechen. Allerdings erklärte die Handelskammer es
für aussichtslos, die Bildung eines Fabrikantenvereins zu versuchen,
wie es von den Arbeitern unter Berufung auf das Beispiel der
Bielefelder Bandfabrikanten[172] gewünscht wurde. Trotzdem gelang es,
einige im November 1898 ausgebrochene Lohnstreitigkeiten mit Erfolg für
die Arbeiter beizulegen.

  [172] Vgl. unten Teil III.

Aber inzwischen hatten sich 46 Firmen der Stoff-(Seiden-)Weberei
zusammengeschlossen und veröffentlichten am 6. Dezember 1898 eine
Erklärung, daß sie, um den wachsenden agitatorischen Bestrebungen
nachdrücklich entgegenzutreten, beschlossen hätten, sobald eine
von ihnen eingesetzte Kommission einen bei einer einzelnen Firma
ausgebrochenen Streik für unberechtigt erklären würde, sofort den
Arbeitern sämtlicher Firmen zu kündigen. Am 10. Dezember wurde mit
der Begründung, daß ein schon früher in einer Firma ausgebrochener
Streik als unberechtigt anzusehen sei, diese Drohung verwirklicht, was
von den Arbeitern mit sofortiger Niederlegung der Arbeit beantwortet
wurde. Schließlich gelang es aber doch der »sozialen Kommission«,
eine Verständigung dahin herbeizuführen, daß eine »gemischte
Kommission«, bestehend aus drei Fabrikanten und je einem Vertreter
der drei Weberorganisationen (christlicher Verband, niederrheinischer
Weberverband und sozialistische Gewerkschaft) versuchen sollte, eine
gemeinsame Lohnliste aufzustellen und daß innerhalb der nächsten 3
Monate weder Arbeitseinstellungen noch Entlassungen vorgenommen werden
dürften. Diese gemischte Kommission ist dann am 2. Januar 1899 unter
der Abänderung in Kraft getreten, daß jeder der 3 Weberverbände 3
Vertreter gewählt hat.

Nachdem so die Streitigkeiten in der $Stoffweberei$ ihren Abschluß
gefunden hatten, schien die Hoffnung eines gleichen Ausganges auch für
die innerhalb der $Sammetweberei$ bestehenden Streitfragen berechtigt,
aber diese Hoffnung wurde getäuscht. Die Fabrikanten (13 an der Zahl),
die sich auch hier zu einem gemeinsamen Vorgehen verbunden hatten,
veröffentlichten eine Lohnliste, die sie am 15. Januar einführen
wollten, die aber nach Ansicht der Arbeiter Lohnherabsetzungen von
15-20% enthielt. Von dem christlichen Verbande wurde auch hier eine
gemischte Kommission, von den beiden anderen Organisationen eine
Anrufung des Gewerbegerichtes empfohlen, aber beide Vorschläge wurden
von den Fabrikanten, die es offenbar auf eine Kraftprobe abgesehen
hatten, abgelehnt und so trat denn am 16. Januar 1899 eine allgemeine
Aussperrung ein, die etwa 3000 Arbeiter umfaßte. Auch die mehrfach
gemachten Versuche gütlicher Einigung scheiterten anfangs daran, daß
die Fabrikanten freilich verschiedene der seitens der Weber gegen
die Lohnliste erhobene Angriffe anerkannten, aber deren Beseitigung
künftigen Verhandlungen vorbehalten wollten und zunächst bedingungslose
Annahme der Lohnliste forderten. Die Führer des christlichen
Verbandes glaubten ihren Mitgliedern vorschlagen zu sollen, hierauf
einzugehen und die Lohnliste probeweise einzuführen, doch wurde dieser
Vorschlag in der Versammlung des Verbandes fast einstimmig abgelehnt.
Von den beiden anderen Verbänden wurde die Sonderverhandlung des
christlichen Verbandes scharf getadelt, der letztere wollte aber seine
selbstständige Stellung wahren und hat deshalb auch die Teilnahme
seiner Mitglieder an den gesammelten Streikgeldern abgelehnt. Endlich
Ende April 1899 ist es gelungen, den Streik dadurch beizulegen, daß die
Fabrikanten sich zu einer Erhöhung der in ihrer Liste festgesetzten
Löhne um 10 Pf. entschlossen.


          e) $Textilarbeiterverband in Mönchen-Gladbach$[173].

Seit dem 20. November 1898 hat sich auch für Mönchen-Gladbach und
Umgegend ein christlich-sozialer Textilarbeiterverband gebildet.
Zweck des Verbandes ist die Hebung der wirtschaftlichen Lage der
Textilarbeiter auf christlicher und gesetzlicher Grundlage. Als
Mittel werden im Statut bezeichnet: 1. Erhaltung und Förderung eines
friedlichen Einvernehmens mit den Arbeitgebern; 2. zahlenmäßige
Erhebungen über die wirtschaftlichen Verhältnisse in der
Textilindustrie am Niederrhein; 3. Mitteilung an die Arbeitgeber von
Beschwerden und Wünschen von Mitgliedern und gemeinsame Verhandlung
hierüber; 4. Eingaben an die Behörden, Regierungen und Parlamente zur
Erreichung des erforderlichen gesetzlichen Schutzes der Arbeiter;
5. Gegenseitige Selbsthülfe der Mitglieder in allen Angelegenheiten
ihres Lohn- und Arbeitsverhältnisses besonders durch Einrichtung von
Unterstützungskassen, der Arbeitsvermittelung und Unterstützung bei
Arbeitslosigkeit und Arbeitseinstellung; 6. Belehrung über alle den
Arbeiterstand betreffenden wirtschaftlichen Fragen durch Vorträge in
Versammlungen und Haltung eines Fachorganes.

  [173] Das Material verdanke ich der Sozialen Auskunftsstelle in
        M.-Gladbach.

In dem Verbande, der im April 1899 etwa 3000 Mitglieder zählte, sind
katholische und evangelische Arbeiter vertreten, doch bilden die
ersteren die große Mehrzahl. Der Vorstand besteht aus 15 katholischen
und 5 evangelischen Mitgliedern. Der Verband hat sich bis jetzt
auf friedliche Beilegung einiger Lohnstreitigkeiten beschränkt.
Verbandsorgan ist der »Christliche Textilarbeiter« in Krefeld.


              f) $Bayrischer Textilarbeiterverband$[174].

Auch in Bayern ist die Organisation in die Hand genommen und im Jahre
1897 der »Verband der Textilarbeiter und -arbeiterinnen in Bayern«
gegründet, dem im April 1899 etwa 4000 Mitglieder in 17 Industrieorten
angehörten. Der Verband hat seinen Sitz in Augsburg. Sein Zweck ist
nach den Statuten »die geistige Ausbildung und die Verbesserung der
materiellen Lage der Mitglieder auf christlicher und gesetzlicher
Grundlage«. Als Mittel hierzu werden bezeichnet: 1. statistische
Erhebungen, 2. Verhandlungen mit den Arbeitgebern in Lohnfragen,
sowie bei berechtigten Beschwerden und Wünschen der Mitglieder,
3. Eingaben und Petitionen an die Staatsverwaltungen, Behörden,
Regierungen und Parlamente, 4. Einrichtung von Unterstützungskassen,
5. Einrichtung einer Bibliothek, 6. belehrende und bildende Vorträge.
Dabei ist jedoch die Erörterung konfessioneller und politischer Fragen
ausgeschlossen. Für Orte und Bezirke werden Obmänner gewählt, die die
Generalversammlung bilden. Organ des Verbandes ist der »Arbeiter«. Der
Beitrag ist monatlich 10 Pf.

  [174] Das Material verdanke ich dem Verbandsvorstande.

Der Verband hat im September 1898 eine Krankenunterstützungskasse
gebildet, der die Mitglieder beizutreten berechtigt, oder nicht
verpflichtet sind. Daneben hat mit Rücksicht auf die Anfeindungen,
denen die Mitglieder seitens der Fabrikanten ausgesetzt
waren, die Generalversammlung im Mai 1898 beschlossen, eine
Gemaßregeltenunterstützung von wöchentlich 9 Mk. zu zahlen. Eine
Bibliothek ist ins Leben gerufen, auch erteilt der Sekretär Auskunft
in Versicherungssachen und sucht Klagen der Mitglieder entweder
persönlich oder durch Vermittelung des Fabrikinspektors zu erledigen.
Der Verband hat im November 1897 eine Petition wegen Einführung eines
Maximalarbeitstages für die einzelnen Industrien an den Reichstag
gerichtet, auch mittels Fragebogen eine Erhebung über die Lage der
Textilarbeiter veranstaltet. Die treibende Kraft im Verbande ist der
Sekretär $Schirmer$, der zugleich Redakteur des »Arbeiters« ist, ein
früherer Schlosser.

Der Verband hat große Schwierigkeiten zu überwinden, da er gleichzeitig
von den Fabrikanten und der Sozialdemokratie bekämpft wird und bei
der gedrückten Lage der Textilarbeiter mit höchst beschränkten
Mitteln arbeiten muß. Nach Ansicht des Sekretärs ist es sicher, daß
»wenn mehr Mittel vorhanden wären und die bürgerlichen Kreise der
christlichen Gewerkschaftsbewegung mehr Verständnis entgegenbrächten,
die Sozialdemokratie sich bald nicht mehr als Vertreterin der Arbeiter
aufspielen könnte«.


                   g) $Gewerkverein der Maurer$[175].

Im Herbst 1897 bildete sich in Köln eine Konferenz aus Geistlichen
und Laien, die es sich zur Aufgabe machte, die christlichen Arbeiter
zur Gründung eigener Gewerkvereine neben bezw. gegenüber den alten
unter sozialdemokratischem Einflusse stehenden zu vereinigen. Die
Konferenz arbeitete unter Zuziehung einzelner intelligenter Arbeiter
ein Statut aus für einen $Gewerkverein der Maurer, Steinmetzen,
Stukkateure, Bau- und Grundarbeiter Kanal-, Ziegelei-, Tiefbauarbeiter,
Töpfer, Kalkbrenner und verwandter Berufe$, das auch für alle weiter
zu gründenden Gewerkvereine das Normalstatut bilden sollte. Nachdem
eine im Februar 1898 abgehaltene erste öffentliche Versammlung durch
Streitigkeiten mit den erschienenen Sozialdemokraten vereitelt war,
wurde in einer zweiten, in der nur gegen Eintrittskarten der Zutritt
gestattet war, die Gründung des Gewerkvereins vollzogen. Derselbe
ist als Zentralverband gedacht mit dem Sitze in Köln; die daneben
bestehenden »Verwaltungsstellen« haben keine eigne Kassenverwaltung,
sondern besorgen nur die Aufnahme von Mitgliedern, die Erhebung
der Beiträge und die Auszahlung der Unterstützungen. Solche
Verwaltungsstellen gab es im April 1899 13 mit etwa 500 Mitgliedern.
Der Beitrag beläuft sich auf monatlich 25 Pf.

  [175] Das Material verdanke ich dem Vereinsvorstande.

Nach dem Statut bezweckt der Verein den Schutz und die Förderung der
Rechte und Interessen seiner Mitglieder nach christlichen Grundsätzen
auf gesetzlichem Wege. Als Aufgaben werden bezeichnet:

  1. Erzielung eines gerechten zur standesmäßigen Lebenshaltung des
     Arbeiters und seiner Familie ausreichenden Lohnes;

  2. Herbeiführung einer angemessenen Arbeitsdauer, die dem Arbeiter
     die nötige geistige und körperliche Erholung, sowie die Pflege
     eines gesunden Familienlebens ermöglicht;

  3. Schutz des Arbeiters nach Maßgabe der entsprechenden
     Unfallverhütungsvorschriften und der Forderungen von Sittlichkeit
     und Gesundheit;

  4. Vertretung der Rechte und Interessen seiner Mitglieder,
     Unternehmern, Behörden und gesetzlichen Körperschaften gegenüber;

  5. Unterstützung in Fällen der Not, soweit dieselbe innerhalb des
     Vereinszweckes liegt;

  6. Geistige Hebung seiner Mitglieder durch Fortbildung der
     Fachkenntnisse, sowie Bekanntmachung mit allen das Gewerbe
     betreffenden gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften.

Diese Zwecke sucht der Verband zu erreichen

  1. durch Errichtung von Arbeiterausschüssen, die bezüglich der
     Lohnfrage, der Arbeitszeit und des Arbeiterschutzes mit den
     zuständigen Organen in Verbindung treten und bei etwaigen
     Differenzen oder Streiks die Vermittlung übernehmen;

  2. durch Regelung des Arbeitsnachweises bezw. Pflege der
     Berufsstatistik;

  3. durch Besserung der Wohnungsverhältnisse;

  4. durch Leistung von Rechtschutz bei Streitigkeiten, welche
     aus dem Arbeitsverhältnis erwachsen und nicht zur Kompetenz der
     Gewerbegerichte gehören, zumal durch Vermittlung der Volksbureaus;

  5. durch Erstattung von Gutachten und Eingaben an die zuständigen
     Behörden bezw. Parlamente;

  6. durch Vorbereitung und Durchführung der Gewerbegerichtswahlen im
     christlich-sozialen Sinne;

  7. durch Errichtung einer Hülfskasse für alle besondere Fälle, die
     innerhalb des Zweckes des Verbandes liegen, bezw. Vermittlung des
     Anschlusses an andere bereits bestehende ähnliche Kassen;

  8. durch Versammlungen und belehrende Vorträge unter Ausschluß
     jeglicher konfessionellen oder politischen Erörterung, sowie durch
     kostenfreie Zustellung des Verbandsorganes.

Der Verein bestreitet durchaus, in irgend welcher Beziehung zur
Zentrumspartei zu stehen, sondern will parteilos sein. Er fordert
von seinen Mitgliedern keine Erklärung über ihre Stellung zur
Sozialdemokratie, betrachtet auch ein Zusammengehen mit dieser in rein
wirtschaftlichen Fragen nicht als ausgeschlossen. Bei der Lohnbewegung
der Maurer in Köln im Januar 1898 hat der Verband zusammen mit dem
sozialistischen »Alten Verbande« eine gemeinschaftliche Lohnkommission
gewählt, die gemeinsam die erhobenen Forderungen gegenüber den
Unternehmern vertrat. Die Bewegung ist friedlich verlaufen und
hat teilweise Erfolg gehabt. In Kalk sind die Mitglieder beider
Organisationen gemeinschaftlich in den Ausstand getreten, der ebenfalls
teilweise Erfolg hatte.

Unterstützungskassen bestehen zur Zeit noch nicht, sind aber
beabsichtigt. Auch ein eigenes Verbandsorgan ist noch nicht geschaffen,
vielmehr bedient der Verein sich des »Christlichen Arbeiterfreundes«
der in Köln-Ehrenfeld erscheint und von einer aus 3 Präsidenten der
Arbeitervereine bestehenden Kommission redigiert wird. Dem Kölner
Vereine sollen die in Rheinland bestehenden kleineren Berufsvereine
angeschlossen werden; ein in Aussicht genommener Delegiertentag der
christlichen Gewerkvereine soll die Organisation weiter ausbauen.

In der am 16. April 1899 in Köln abgehaltenen ersten Generalversammlung
wurde die Ausdehnung der Mitgliedschaft auf alle Bauhandwerker,
einschließlich der Hülfsarbeiter, beschlossen und deshalb der Name
»Gewerkverein christlicher Bauhandwerker und verwandter Berufe«
angenommen.


                 h) $Gewerkverein der Metallarbeiter.$

Aus der Thätigkeit der bereits genannten sozialen Konferenz ist
auch der »Gewerkverein christlicher Metallarbeiter« in Köln
hervorgegangen. Derselbe bezweckt den »Schutz und die Förderung der
Rechte und Interessen seiner Mitglieder nach christlichen Grundsätzen
auf gesetzlichem Wege«. Die Mittel zur Erreichung dieses Zweckes
sind im Statut wörtlich gleichlautend bezeichnet mit denjenigen
des Gewerkvereins der Maurer. Der Verein ist erst im Sommer 1898
gegründet und hat deshalb eine Geschichte noch nicht aufzuweisen.
Die Mitgliederzahl beträgt 80-100. Vereinsorgan ist ebenfalls der
»Christliche Arbeiterfreund«.


                i) $Gewerkverein der Gastwirtsgehülfen.$

Eine erfolgreiche weitere Gründung der mehrgedachten Konferenz
ist der am 13. Oktober 1898 gegründete »Berufsverein christlicher
Gastwirtsgehülfen«. Der Verein, dessen Sitz in Köln ist, der aber
die Organisation der Kellner für ganz Deutschland anstrebt, bezweckt
nach seinen Statuten den Schutz und die Förderung der Rechte und
Interessen seiner Mitglieder nach christlichen Grundsätzen auf
gesetzlichem Wege. Er setzt sich zur Aufgabe: 1. Erzielung geregelter
Arbeits- und Gehaltsbedingungen; 2. Herbeiführung einer angemessenen
Arbeitsdauer; 3. Rechtsschutz der Mitglieder; 4. Unterstützung in
Fällen der Not; 5. geistige Hebung seiner Mitglieder durch Fortbildung
der Fachkenntnisse; 6. Ermahnung zur Pflichttreue im Berufe und im
bürgerlichen Leben, zu ehrenhafter Gesinnungs- und Handlungsweise im
allgemeinen. Diese Zwecke sucht der Verein zu erreichen: 1. durch
Regelung der Stellenvermittelung mittels eines unentgeltlichen
Arbeitsnachweisebureaus im Anschluß an kommunale oder behördliche
Einrichtungen; 2. durch Leistung von Rechtsschutz mittels der
Volksbureaus; 3. durch Erstattung von Gutachten und Eingaben an die
Behörden bezw. Parlamente; 4. durch Verbreitung und Durchführung der
Gewerbegerichtswahlen in christlich-sozialem Sinne; 5. durch Errichtung
einer Hülfskasse; 6. durch Versammlungen und Vorträge unter Ausschluß
jeglicher konfessioneller und parteipolitischer Erörterungen.

Der Verein ist als Zentralverein mit Verwaltungsstellen
beabsichtigt. Die Mitgliederzahl betrug am 7. November 1898 etwa
200. Auf Veranlassung der Arbeitsstatistischen Kommission hat der
Verein zwei Vertreter zum Zwecke der Erhebungen über die Lage der
Gastwirtsangestellten entsendet. Vereinsorgan ist der »Christliche
Arbeiterfreund«.


            k) $Gewerkverein kaufmännischer Hülfsarbeiter$.

Von geringerer Bedeutung ist die letzte Gründung der Konferenz, der
»Verband der Arbeiter im kaufmännischen Gewerbe«, der insbesondere die
Packer, Hausknechte, Faktoren, Lagerarbeiter u. s. w., also ungelernte
Arbeiter umfassen will. Das Statut ist demjenigen des Maurervereins
nachgebildet, doch ist der Verband zunächst nur als ein Lokalverband
für Köln beabsichtigt. Er ist hervorgegangen aus dem Kampfe um die
Verwaltung der Ortskrankenkassen und ist deshalb auch von deren
christlich-sozialen Mitgliedern ins Leben gerufen, um ein Gegengewicht
gegen die Sozialdemokratie zu schaffen. Der Zweck des Verbandes ist
hauptsächlich gegenseitige Unterstützung; der gewerkschaftliche
Karakter tritt zurück. Auch dieser Verband hat als Organ den
»Christlichen Arbeiterfreund«.


               l) $Schwarzwälder Uhrenindustriearbeiter$.

Am 4. Dezember 1898 hat sich ein »$Christlicher
Uhrenindustriearbeiterverband Schwarzwald$« mit dem Sitze in Villingen
gebildet, der alle Schwarzwälder Uhrenarbeiter und die Arbeiter
verwandter Gewerbe umfaßt. Der Verband »steht auf christlich-gläubigem
Boden und verfolgt auf der Grundlage des Rechtes und des Gesetzes
soziale Zwecke zur Förderung der Lage und der geistigen, moralischen
und materiellen Interessen der christlichen Uhrenarbeiterschaft
(männlich und weiblich)«.

Insbesondere erstrebt und bezweckt derselbe:

1. die Erhaltung und Befestigung friedlicher Verhältnisse zwischen
allen am gewerblichen Leben Beteiligten, vornehmlich zwischen
$Arbeitgeber$- und $Arbeitnehmerschaft$;

2. die Regelung der $Lohnverhältnisse$ der Arbeiterschaft, die
Erhebung und Erhaltung derselben auf einer Höhe, die dem Arbeiter
und seiner Familie ein auskömmliches, geordnetes und sicheres Dasein
gewährleistet. Vereinbarung von $Lohntarifen$, soweit möglich;

3. die Besserung der $Verhältnisse$ in den $Fabriken$ und
$Werkstätten$ selbst, die Herstellung und Erhaltung von ausreichenden
Schutzvorrichtungen, die Mehrung der Lüftungs- und anderer die
Gesundheit erhaltender Vorrichtungen, die gerechte Regelung der
$Arbeitszeit$, die Trennung der Geschlechter in den Fabriken,
Einrichtung besonderer Ankleidungs- und Waschräume für beide
Geschlechter, die Zulassung von Arbeiterausschüssen &c.;

4. die Einsetzung einer $Vermittelungsinstanz$ bei etwaigen
Lohndifferenzen und Streiks zur Erzielung eines Ausgleichs zwischen den
streitenden Parteien;

5. die Besserung der Wohnungsverhältnisse der Arbeiterschaft;

6. die Herausgabe eines den Verbandsmitgliedern unentgeltlich zu
stellenden $Fachblattes$ (namentlich zur $Arbeitsvermittlung$ und
Hebung der $Fachkenntnisse$);

7. Einrichtung von Unterstützungs- und anderen $Kassen$, je nach
Bedürfniß

8. $Raterteilung$, Leistung von $Rechtsschutz$, sowie Vertretung der
Mitglieder in Klagefällen, welche aus dem Arbeitsverhältnis erwachsen
und worin das Gewerbegericht nicht zuständig ist;

9. die Erstattung von $Gutachten$ und $Eingaben$ über besondere, das
Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber betreffende Fragen,
Rechte und strittige Interessen an die zuständigen Behörden &c., sowie
Parlamente;

10. die Vorbereitung und Durchführung der Gewerbegerichts- und
Ortskrankenkassen-, wie die etwaige Beteiligung an anderen $Wahlen$,
soweit der Verband dabei interessiert ist.

Als Mittel zur Erreichung dieses Zweckes wurden bezeichnet:
Statistische Erhebungen über Arbeiterverhältnisse, Versammlungen und
Vorträge über praktische Arbeiterfragen und die soziale Gesetzgebung,
sowie Diskussionsabende und Unterrichtskurse. Durch den Eintritt in den
Verband bekennt sich das Mitglied als Gegner der sozialdemokratischen
Grundsätze und Bestrebungen. Mitgliedern, die durch das Eintreten
für die Interessen des Verbandes arbeitslos werden, kann aus der
Verbandskasse eine Unterstützung bewilligt werden, über die der
Vorstand entscheidet. Dieser hat alle Beschwerden der Mitglieder zu
prüfen und geeignetenfalls die Schritte zur friedlichen Beilegung
zu thun. Sind diese erfolglos, so hat eine sofort einzuberufende
Generalversammlung über die weiteren Maßregeln zu beraten, die für alle
Mitglieder bindend sind. Neben dem Vorstande steht ein Ehrenrat.


         m) $Christliche Gewerkschaft in Frankfurt$ a. M.[176].

Aus dem Grunde, weil in den meisten Gewerkschaften gelegentlich die
Neigung hervortritt, sozialdemokratische Parteipolitik zu treiben,
hat sich im Februar 1899 in Frankfurt a. M. eine »christliche
Gewerkschaft« gebildet, um denjenigen Arbeitern eine Stätte zu bieten,
die hiermit nicht einverstanden sind. Der Zusatz »christlich« soll nur
in diesem Sinne verstanden werden; die Gewerkschaft will sich nicht
mit religiösen, sondern ausschließlich mit wirtschaftlichen Fragen
beschäftigen.

  [176] Das Material verdanke ich Herrn Obermeister $J. Bärrn$ in
        Frankfurt a. M.

Nach den Statuten bezweckt die Gewerkschaft die Hebung der moralischen
und sozialen Lage der Arbeiter auf christlicher und gesetzlicher
Grundlage und Anbahnung und Erhaltung einer friedlichen Uebereinkunft
zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Insbesondere wird angestrebt:
a) Herbeiführung eines gerechten Lohnes, welcher dem Werte der
geleisteten Arbeit und der durch diese Arbeit bedingten Lebenshaltung
entspricht; b) die Einschränkung der Arbeitszeit, soweit solche
zum Schutze von Leben, Gesundheit und Familie geboten ist; c) eine
Vermehrung der staatlichen Aufsichtsbeamten unter Hinzuziehung
praktisch erfahrener Arbeiter. Als $Mittel$ zur Erreichung dieses
Zwecks werden angegeben: Errichtung von Fachsektionen, die je unter
einem Obmann gebildet werden, sobald innerhalb der Gewerkschaft eine
genügende Anzahl Mitglieder eines Faches vorhanden sind, ferner
Verhandlungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern bei Lohn- und
anderen Fragen, Eingaben an Behörden, Parlamente u. s. w., belehrende
und bildende Vorträge, unentgeltlicher Rechtsschutz in allen
gewerblichen Streitfällen, Arbeitsnachweis, Auskunft und Vertretung bei
Klagesachen. Die Mitglieder der Gewerkschaft bekennen sich als Gegner
aller Grundsätze und Bestrebungen, die mit dem christlichen Geiste
im Widerspruch stehen; wer dagegen handelt, wird ausgeschlossen. Die
$Leitung$ der Gewerkschaft untersteht einem Zentralvorstand, der je zur
Hälfte aus Mitgliedern der beiden christlichen Konfessionen zu wählen
ist. Außerdem wechselt der Vorsitz alljährlich zwischen den beiden
Konfessionen. Der Beitrag beläuft sich auf wöchentlich 15 Pf. Die
Mitglieder erhalten bei Krankheit eine Unterstützung von wöchentlich 3
Mk. Organ ist das Frankfurter Volksblatt und der Nassauische Volksbote.

Die Anregung zur Gründung der Gewerkschaft ist von dem katholischen
Arbeiterverein ausgegangen, doch hat sich auch der evangelische
Arbeiterverein daran beteiligt. Die Zahl der Mitglieder betrug Mitte
Mai 1899 etwa 400.


          n) $Gesamtverband christlicher Gewerkvereine$[177].

So jung noch bis jetzt die Bewegung ist, so ist doch bereits
der Gedanke aufgetaucht, in gleicher Weise, wie bei den
Hirsch-Duncker'schen Vereinen und den sozialistischen Gewerkschaften
einen Gesamtverband christlicher Gewerkvereine ins Leben zu rufen.
Schon auf die Tage vom 4.-7. September 1898 hatte der Gewerkverein
christlicher Textilarbeiter in Aachen-Burtscheid einen $gemeinsamen
Delegiertentag$ einberufen, aber eine vorher zusammengetretene
Konferenz hielt es für nötig, ein solches Unternehmen erst noch besser
vorzubereiten und zu diesem Zwecke Vorkonferenzen, und zwar getrennt
für Süd- und Norddeutschland stattfinden zu lassen. Auf diesen sollten
die zu behandelnden Themata und bestimmte Leitsätze festgestellt
werden, um den Verbänden Gelegenheit zu bieten, zu ihnen Stellung zu
nehmen.

  [177] Das Material verdanke ich dem Arbeitersekretär Herrn $Erzberger$
        in Stuttgart.

Diese $Vorkonferenzen$ haben am 8. Dezember 1898 in $Köln$ und am
8. dess. Mon. in $Ulm$ stattgefunden und sich über eine Reihe von
Leitsätzen geeinigt, die hier auszugsweise mitgeteilt werden sollen:

  1. Die Gewerkschaften sollen interkonfessionell sein, d. h. beide
     christliche Bekenntnisse umfassen, aber auf dem Boden des
     Christentums stehen. Die Erörterung konfessioneller Fragen ist
     strengstens auszuschließen.

  2. Die Vereine sollen ferner unpolitisch sein, d. h. sich keiner
     bestimmten politischen Partei anschließen. Die Erörterung
     parteipolitischer Fragen ist fern zu halten, doch sind gesetzliche
     Reformen auf dem Boden der bestehenden Gesellschaftsordnung
     anzustreben.

  3. Es sind thunlichst für die einzelnen Berufszweige und für
     geschlossene Industriebezirke Gewerkschaften zu gründen. Zur
     Durchführung der verfolgten Ziele ist die Verbindung gleichartiger
     Gewerkschaften zu empfehlen. Die Gewerkschaften setzen sich
     zusammen aus Ortsgruppen, deren Vertreter die Generalversammlungen
     bilden. Diese wählen die Zentralleitung, nämlich 2 Vorsitzende,
     2 Schriftführer und 2 Kassierer. Den einzelnen Gewerkschaften
     bleibt überlassen, ob sie auch einen Ehrenrat unter Zuziehung von
     Nichtmitgliedern einrichten wollen. Bei allen Wahlen sind die
     beiden Bekenntnisse angemessen zu berücksichtigen.

  4. Aufgabe der Gewerkschaften ist die Hebung der leiblichen und
     geistigen Lage der Berufsgenossen. Im Programm ist zu den
     wichtigsten Fragen des Gewerbes, insbesondere denjenigen des
     Lohnes und der Arbeitszeit, Stellung zu nehmen. In Ermangelung
     ausreichender gesetzlicher Versicherung gegen Krankheit, Unfälle,
     Arbeitslosigkeit und Invalidität, sowie der Regelung des
     Arbeitsnachweises haben die Gewerkschaften hier einzugreifen,
     insbesondere durch Kassen das Fehlende zu ersetzen. Ebenso ist
     durch Spar- und Konsumkassen der Sparsinn der Arbeiter zu fördern.
     Eine besondere Aufgabe ist, die Durchführung der zum Schutze
     von Sittlichkeit, Leben und Gesundheit der Arbeiter erlassenen
     gesetzlichen und gewerbepolizeilichen Bestimmungen zu überwachen
     und den Mitgliedern Rechtsschutz zu gewähren. Auch sollen die
     Vereine für Arbeiterwohlfahrtseinrichtungen, Arbeiterausschüsse,
     Gewerbegerichte u. s. w. eintreten.

  5. Mittel zur Durchführung dieser Aufgaben sind Erhebungen über
     Arbeiterverhältnisse, Vorträge über die sozialen und gewerblichen
     Fragen des Berufes und ein eigenes Fachblatt. Die Erhebungen haben
     den Zweck, Material zu sammeln, um dieses bei Verhandlungen mit
     den Arbeitgebern und bei Eingaben an Behörden, Parlamente
     u. s. w. zu benutzen. In den Vorträgen sind insbesondere die
     sozialen Versicherungsgesetze und die Arbeiterschutzbestimmungen,
     sowie die Lage des Gewerbes und die Bestrebungen der Berufsgenossen
     in anderen Gegenden und Ländern zu behandeln. Aus dem Vereinsorgan
     sind konfessionelle und parteipolitische Fragen fernzuhalten.
     Die Leitung ist einem praktisch erfahrenen Berufsgenossen zu
     übertragen, wobei sozialpolitisch und volkswirtschaftlich geschulte
     Kräfte als Mitarbeiter zu gewinnen sind.

  6. Der prinzipielle Standpunkt ist niedergelegt in folgenden
     Schlußsätzen: »Es ist nicht zu vergessen, daß Arbeiter und
     Unternehmer gemeinsame Interessen haben, darauf beruhend, daß
     beide Teile nicht allein als zusammenhängende Faktoren der Arbeit
     der letzteren Recht auf angemessene Entlohnung gegenüber dem
     Kapital, sondern vor allem die Interessen der Erzeugung von Gütern
     gegenüber dem Verbrauche derselben zu vertreten haben. Beide Teile
     beanspruchen das Recht einer größtmöglichen Verzinsung ihres in
     der Erzeugung von Gütern enthaltenen Kapitales, der Unternehmer
     seines Kapitales und der Arbeiter seiner Arbeitskraft. Ohne beides,
     Kapital und Arbeitskraft, keine Produktion. Darum soll die ganze
     Wirksamkeit der Gewerkschaften von versöhnlichem Geiste durchweht
     und getragen sein. Die Forderungen müssen maßvoll sein, aber fest
     und entschieden vertreten werden.«

Bei den Verhandlungen wurde beantragt, zu bestimmen, daß bei Lohnfragen
Fühlung mit anderen Gewerkschaften gesucht werden möge, wenn die
Möglichkeit geboten erscheine. Doch wurde die Beschlußfassung dem
Gewerkschaftskongresse selbst vorbehalten.

Der $erste Kongreß christlicher Gewerkschaften Deutschlands$ hat am
21. und 22. Mai 1899 in Mainz stattgefunden unter Beteiligung von 30
norddeutschen und 18 süddeutschen Abgesandten als Vertreter von 37
Gewerkvereinen bezw. Fachabteilungen, wovon 19 mit 55661 Mitgliedern
auf Norddeutschland entfielen[178]. Man war in allen wesentlichen
Punkten einverstanden, insbesondere darüber, daß der konfessionelle
und parteipolitische Gegensatz mit den gewerkschaftlichen Bestrebungen
nichts zu thun habe und von ihm fernzuhalten sei. Die Grundauffassung,
über die man einig war, wurde niedergelegt in folgenden Leitsätzen:

  1. Die Gewerkvereine sind interkonfessionell und politisch
     unparteiisch.

  2. Es ist die Vereinigung gleichartiger Gewerkvereine in
     Zentralverbände behufs besserer Durchführung der vorgesteckten
     Ziele zu erstreben.

  3. Die Aufgabe der christlichen Gewerkvereine besteht in der
     wirtschaftlichen, geistigen und sittlichen Hebung des
     Arbeiterstandes. Dieselbe ist zu erstreben durch

     a) Durchführung der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen und
        Förderung des weiteren Ausbaues der Arbeitergesetzgebung;

     b) durch genossenschaftliche Selbsthülfe (Ergänzung der
        Arbeiterversicherung durch Unterstützungs- u. s. w. Kassen
        u. s. w.;

     c) Sicherung der Rechte und Freiheit des Arbeiters beim Abschlusse
        des Arbeitsvertrages.

  4. Die gesamte Thätigkeit der christlichen Gewerkvereine ist getragen
     von der Anerkennung gleicher beiderseitiger Rechte und Pflichten
     von Arbeitern und Arbeitgebern. Arbeit und Kapital sind die
     aufeinander angewiesenen Faktoren der Produktion.

  [178] Die Ziffern aus Süddeutschland sind in dem Berichte nicht
        angeführt.

Außerdem forderte man Aufhebung aller die Koalitionsfreiheit
beschränkenden Gesetze und gesetzliche Anerkennung der Berufsvereine,
erklärte auch die Schaffung von Arbeitskammern mit gleichberechtigter
Teilnahme von Arbeitgebern und Arbeitern als ein wertvolles Mittel zur
Ausgleichung der sozialen Gegensätze.

Es wurde dann ein Zentralausschuß aus sieben norddeutschen und sechs
süddeutschen Mitgliedern gewählt, dem folgende Aufgaben zugewiesen
wurden:

  1. Ausführung der Kongreß-Beschlüsse;

  2. Agitation zur Gründung christlicher Gewerkvereine. Die Aufwendung
     der notwendigen Geldmittel wird durch nähere Vereinbarung der
     einzelnen Gewerkvereine zu regeln sein;

  3. die Wahrnehmung der allgemeinen Interessen der von ihm vertretenen
     Gewerkvereine, wobei er in besonderen Fallen ein gemeinsames
     Vorgehen der Arbeiterschaft anzuregen hat;

  4. statistische Erhebungen über die gewerkschaftliche
     Arbeiterbewegung, sowie über die wirtschaftliche Lage der
     Arbeiterschaft u. s. w.;

  5. Herausgabe eines Gewerkschaftsorgans für die Verbände, welche noch
     kein eigenes Fachorgan besitzen.

Um die Fühlung und gemeinschaftliche Thätigkeit unter den einzelnen
christlichen Gewerkvereinen eines besonderen Industriebezirkes
oder Ortes zu fördern, empfahl der Kongreß, unbeschadet der
Zentralorganisationen der einzelnen Gewerkschaften die Fachsektionen
oder Ortsgruppen der Industriebezirke zu einem Verein »Arbeiterschutz«
zusammenzuschließen.

Die Textilarbeiter haben schon die Organisation in die Hand genommen,
indem sie am 11. Juni 1899 in Mönchen-Gladbach eine Konferenz
abhielten, in der beschlossen wurde, je eine Zentralstelle für Nord-
und Süddeutschland zu schaffen. Die einzelnen Ortsverbände sollen
möglichst selbständig sein, insbesondere auch über Streiks beschließen;
nur dann, wenn sie dabei die Unterstützung seitens der Zentralstelle in
Anspruch nehmen, müssen sie deren Genehmigung einholen.

Es soll eine gemeinsame Unterstützungskasse gegründet werden, in welche
die Vereine für jedes Mitglied jährlich 1 Mk. einzuzahlen haben. Für
Norddeutschland soll ein gemeinsames Fachorgan ins Leben gerufen werden.


                     B. Internationale Beziehungen.

                             I. Einleitung.


Der Grundgedanke aller gewerkschaftlichen Bestrebungen der
Arbeiterklasse ist Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Interesse des
Arbeiters. Da nun aber derartige Maßregeln, mögen sie die Erhöhung der
Löhne, Verkürzung der Arbeitsdauer, Vorkehrungen gegen Schädigungen
im Betriebe, gegen übermäßige Ausbeutung der Arbeitskraft oder
sonstige Fragen betreffen, fast ausnahmslos mit einer Verteuerung
der Produktionskosten verknüpft sind, so ist ganz zweifellos ihre
Durchführung auf allen Produktionsgebieten, bei denen es sich um eine
Konkurrenz mit dem Auslande -- und zwar sowohl beim Exporte als im
eigenen Lande -- handelt, erschwert, solange nicht durch dieselbe
oder eine ähnliche Veranlassung der ausländischen Produktion gleiche
Opfer auferlegt werden. Gewiß ist es unberechtigt, wenn bei jeder, oft
unbedeutenden arbeiterfreundlichen Maßregel sofort die Existenzfrage
der einheimischen Industrie gestellt wird, denn die natürliche
Verschiedenheit der Produktionsbedingungen ist meist so groß, daß
eine geringe Verschiebung gar keine Rolle spielt, aber immerhin ist
grundsätzlich eine Verteuerung der inländischen Produktion im Gebiete
der internationalen Konkurrenz nur insoweit möglich, wie sie in
allen beteiligten Ländern übereinstimmend stattfindet. Damit ist der
internationale Rahmen der Gewerkschaftsbewegung von selbst gegeben: Die
Arbeiter selbst haben im Interesse der praktischen Ausführbarkeit ihrer
Bestrebungen sich die Aufgabe zu stellen, auf möglichst gleichmäßige
Erhebung ihrer Forderungen in allen Kulturländern hinzuwirken.

Die Sozialdemokratie hat schon früh den internationalen Karakter der
Arbeiterfrage erkannt; wenn sie den Grundsatz der Internationalität
dahin übertrieb, daß sie die Berechtigung der nationalen Eigenart
verkannte, so beeinträchtigt dies nicht die Richtigkeit des
Grundgedankens. Die Gewerkschaftsbewegung, soweit sie selbständig
auftritt, ist erst wesentlich später zu diesem Verständnis
durchgedrungen. Freilich haben die englischen _trade unions_ schon seit
Jahren angefangen, durch besondere Abgesandte die Verhältnisse des
Arbeits- und Warenmarktes im Auslande studieren zu lassen, aber diese
Reisen bezweckten eben nur Studien, nur Feststellung der Thatsachen,
nicht Beeinflussung derselben durch Verbindung mit der ausländischen
Arbeiterschaft.

Nun muß aber, wenn es sich darum handelt, die ersten Anfänge
internationaler Beziehungen auf gewerkschaftlichem Gebiete
festzustellen, mit der Thatsache gerechnet werden, daß auch die
Sozialdemokratie von je her Forderungen gewerkschaftlicher Natur
erhoben und vertreten hat, daß also insoweit auch ihre Thätigkeit einen
gewerkschaftlichen Karakter trägt. Es rechtfertigt sich deshalb unter
diesem Gesichtspunkte, auch die früheren, überwiegend auf politischem
Gebiete liegenden Bestrebungen zur Herbeiführung einer internationalen
Verbindung der Arbeiter kurz zu erwähnen.


              II. Die internationale Arbeiterassoziation.

Schon das kommunistische Manifest von 1848 erklärt: »Die Kommunisten
arbeiten überall an der Verbindung und Verständigung der demokratischen
Parteien aller Länder.« Aber ein ernsthafter Versuch wurde in dieser
Beziehung zuerst unternommen durch die am 28. September 1864 in London
erfolgte Gründung der »$Internationalen Arbeiterassoziation$«. Ein
Ausschuß von 50 Personen unter Leitung von Marx entwarf das Programm
des 1866 in Genf abgehaltenen $ersten internationalen Kongresses$,
welches als Ziel »die ökonomische Emanzipation der arbeitenden Klassen«
aufstellte, »dem jede politische Bewegung als bloßes Hülfsmittel
sich unterordnen sollte«, und in Erwägung, »daß alle auf dies große
Ziel gerichteten Anstrengungen bisher an dem Mangel der Solidarität
zwischen den vielfachen Zweigen der Arbeit jedes Landes und an dem
Nichtvorhandensein eines brüderlichen Bandes der Einheit zwischen den
arbeitenden Klassen der verschiedenen Länder gescheitert sind, daß aber
die Emanzipation der Arbeit weder ein lokales, noch ein nationales,
sondern ein soziales Problem ist, welches alle Länder umfaßt, in der
modernen Gesellschaft existiert und dessen Lösung von der praktischen
und theoretischen Mitwirkung der fortgeschrittensten Länder abhängt«,
»ein unmittelbares Bündnis der noch getrennten Bewegungen« fordert Die
Organisation bestand darin, daß die Delegierten der an den einzelnen
Orten bestehenden Lokalsektionen eine Föderation des betreffenden
Landes und die Vertreter die Föderationen einen Kongreß bildeten, der
jährlich zusammentreten sollte und das souveräne Vereinsorgan bildete.
Das leitende Verwaltungsorgan war der »Generalrat« in London, dem die
Generalsekretäre der einzelnen Länder angehörten.

Die folgenden Kongresse wurden abgehalten: 1867 in $Lausanne$, 1868
in $Brüssel$ und 1869 in $Basel$. Neben der Störung der Bewegung
durch den deutsch-französischen Krieg machte sich aber bald ein
scharfer Gegensatz unter den beiden Richtungen geltend, nämlich der
sozialdemokratisch-zentralistischen unter Führung von $Marx$, und der
anarchistisch-föderalistischen unter Leitung des Russen $Bakunin$. Auf
dem vom 2.-9. September 1872 im $Haag$ abgehaltenen Kongresse kam es
deshalb zu einer Spaltung indem mit 26 gegen 23 Stimmen die Anarchisten
ausgeschlossen wurden. Aber man überzeugte sich zugleich von der
Aussichtslosigkeit der Bestrebungen für die nächste Zukunft, und so
beschloß man die Auflösung in der Form, daß man den Generalrat nach New
York verlegte[179].

  [179] Ueber die weiteren Schicksale in Amerika vergl. oben S. 162 ff.

Im Jahre 1873 tagten beide Parteien getrennt in $Genf$ und befehdeten
sich gegenseitig auf das heftigste. Der Versuch, auf dem Kongresse in
$Gent$ (9.-16. September 1877) die Verbindung wieder herzustellen,
mißlang. Der Plan, bei Gelegenheit der Pariser Weltausstellung 1878
einen »Internationalen Arbeiterkongreß« einzuberufen, scheiterte an dem
Verbote der französischen Regierung. So war denn die internationale
Organisation der Arbeiterschaft endgültig zerstört, und die nächsten
Jahre zeigen ein getrenntes Vorgehen der beiden feindlichen Richtungen.


                   III. Allgemeine Arbeiterkongresse.

Die Anarchisten hielten eine Reihe von Kongressen, u. a. den
»Weltkongreß« vom 14.-19. Juli 1881 in London, ferner am 4. Juni 1882
in Lausanne und am 13. August 1883 in Genf, auf dem sie die »Propaganda
der That« zu organisieren suchten.

Die $Sozialisten$ veranstalteten vom 2.-4. Oktober 1881 einen
»$Weltkongreß$« in $Chur$, auf dem man sich aber bald überzeugen
mußte, daß der eigentliche Zweck des Kongresses, eine gemeinsame
internationale Organisation, noch durchaus unmöglich sei und an der
zu großen Ungleichheit der sozialen Entwickelung in den einzelnen
Ländern und der nationalen Verbände scheitern müsse. Man begnügte
sich deshalb mit einer Verständigung über die gemeinsamen Ziele,
nämlich: »Völlige körperliche und geistige Erziehung der Individuen
auf Kosten der Gesamtheit, Ueberführung aller Produktionsmittel in
Gesamteigentum, voller Arbeitsertrag für jeden Arbeiter nach Abzug
der gesellschaftlichen Unkosten und Gewährleistung vollständigen
Lebensunterhaltes seitens der Gesellschaft an alle Arbeitenden und
Arbeitsunfähigen.«

Der Kongreß in Chur bedeutet insofern einen Umschwung in dem
Auftreten der Sozialdemokratie, als sie sich seitdem von der Theorie
zur Praxis gewandt, die sozialistischen Endziele, wie es $Singer$
genannt hat, in den »Silberschrank der guten Stube« gestellt hat,
aus dem sie nur bei besonderen festlichen Gelegenheiten hervorgeholt
werden, und dagegen solche Forderungen in den Vordergrund gerückt
hat, die nicht allein im Gegenwartsstaate zu erreichen sind, sondern
hinsichtlich deren auch unter den verschiedenen Parteien keine
grundsätzliche Meinungsverschiedenheit, sondern nur eine solche in
betreff des Umfanges und des Tempos besteht. Dazu gehört vor allem
der $Arbeiterschutz$, der von jetzt ab bei den Bestrebungen zu
internationalem Zusammenwirken in den Vordergrund tritt.

Für die weitere Entwickelung der internationalen Beziehungen war es von
Bedeutung, daß die 1878 aus Deutschland ausgewiesenen Sozialdemokraten
großenteils nach Paris gingen und hier einen Mittelpunkt bildeten. Im
Sommer 1882 entstand aus ihrer Mitte der »_cercle international_«,
der sich in mehrere, den verschiedenen Nationalitäten entsprechende
Sektionen sonderte und in ähnlicher Weise wie die frühere
Internationale, die in Frankreich durch Gesetz vom 14. März 1872
verboten war, die Förderung der internationalen Beziehungen zwischen
den sozialistischen Parteien der betreffenden Länder sich als Aufgabe
stellte.

Aber hatten bisher die Streitigkeiten zwischen Anarchisten und
Sozialisten es zu keiner gemeinsamen internationalen Organisation
kommen lassen, so stellte sich dieser jetzt eine Spaltung in dem
eigenen Lager der letzteren hemmend in den Weg. Dieselbe bezog sich
freilich zunächst nur auf die Verhältnisse in Frankreich, wo sich
der oben[180] näher dargestellte Zwiespalt zwischen Marxisten und
Possibilisten entwickelt hatte, griff dann aber weiter, indem die
Possibilisten bei den englischen trade unions Anschluß suchten und
sich so ein weiterer Gegensatz zwischen sozialistischer und rein
gewerkschaftlicher Auffassung geltend machte.

  [180] S. 67 ff.

Nachdem so schon ein für den Herbst 1883 in Paris geplanter
internationaler Kongreß an der Unmöglichkeit gescheitert war, eine
Verständigung unter den leitenden Persönlichkeiten herbeizuführen,
gingen endlich die Possibilisten (_fédération des travailleurs
socialistes de France_) selbständig vor, indem sie nach Verständigung
mit den englischen trade unions an Stelle eines eigentlichen
Kongresses, gegen den sie auch den Einspruch der französischen
Regierung fürchteten, eine bloße $internationale Konferenz$[181]
einberiefen, die vom 29. Oktober bis 2. November 1883 in $Paris$
stattfand und an der außer 65 französischen und 10 englischen
Abgesandten nur 3 spanische und ein italienischer Vertreter teilnahmen.
Trotz der Fernhaltung der Marxisten trat unter den Franzosen und
Engländern ein grundsätzlicher Gegensatz der Anschauungen zu Tage,
indem die ersteren den Schwerpunkt auf das Eingreifen des Staates
legten, während die letzteren dieses verwarfen und den Erfolg durch
Ausnutzung des Koalitionsrechtes erreichen wollten. Da es nicht möglich
war, sich gegenseitig zu überzeugen, so mußte man sich mit Beschlüssen
begnügen, die rein äußerlich den beiden Standpunkten Rechnung trugen
und folgenden Wortlaut hatten:

»1. Die Konferenz ist der Ansicht, daß das Hauptziel der Arbeiter darin
bestehen muß, die Arbeitszeit zu beschränken und den Arbeitern aller
Nationen eine erträgliche Lage zu schaffen. Dies zu erreichen giebt
es zwei Mittel: die Gesetzgebung, um diejenigen zu schützen, die zu
schwach sind, um sich gegen die Mißbräuche des Systems der Konkurrenz
zu verteidigen, und die Organisierung aller einigen und disziplinierten
Arbeiter. Da in einigen Ländern die Organisation der Arbeiter durch
ungerechte Gesetze gehemmt wird, so liegt den Arbeitern aller Länder
die Pflicht ob, alle ihre Bemühungen gegen die Gesetze zu richten,
welche die nationale und internationale Gesetzgebung hemmen, vermöge
deren das obige Resultat und alle der Arbeiterklasse förderlichen
Verbesserungen eingeführt werden können.

2. In betreff der Arbeit, welche von fremden Arbeitern in einem Lande
verrichtet wird, empfiehlt die Konferenz diesen Arbeitern, sich den
allgemeinen Bedingungen zu fügen, welche in dem betreffenden Lande von
nationalen und lokalen Arbeitervereinen aufgestellt worden sind, und
den einheimischen Arbeitern nicht gefährliche Konkurrenz zu machen,
indem sie Bedingungen annehmen, welche den Arbeitgebern günstiger sind.

3. In Erwägung, daß die Interessen der Arbeiter aller Länder gleiche
und gegenseitige sind, daß, um eine gute Verteidigung dieser Interessen
zu organisieren, es nötig ist, eines Tages eine dauernde Vereinigung
zwischen den Arbeitervereinen aller Industrieländer herstellen zu
können, ladet die Konferenz die Arbeiter der Länder, in denen nationale
oder internationale Vereinsfreiheit nicht besteht, ein, in Parlamenten
und im Volke dafür zu agitieren, daß die Gesetze, die dieser
Vereinigung im Wege stehen, abgeschafft werden. Sie wünscht, daß bei
der Unmöglichkeit, diese Vereinigung zustande zu bringen, Konferenzen
oder Kongresse so oft als möglich die ernsthaft organisierten
Arbeiterparteien der verschiedenen Nationen in Verkehr bringen mögen.«

  [181] Vgl. den Bericht in Nr. 46 des »Sozialdemokrat« vom 10. November
        1883.

Im wesentlichen denselben Verlauf nahm die $zweite internationale
Konferenz$[182], die vom 23.-29. August 1886 ebenfalls in $Paris$
stattfand, doch hatte man sowohl die Tagesordnung wie den
Teilnehmerkreis bereits erweitert und so einen Uebergang zu den
späteren eigentlichen Kongressen hergestellt. Die äußere Veranlassung
hatte die »Erste internationale Industrieausstellung« geboten, welche
die Pariser Gewerkschaften am 6. Juni desselben Jahres eröffnet hatten.
Außer den französischen und englischen Gewerkvereinen waren dieses
Mal auch die sozialistischen Arbeiterparteien Belgiens, Deutschlands,
Oesterreich-Ungarns und Schweden-Norwegens eingeladen und vertreten, so
das sich die Gesamtzahl der Abgeordneten auf 170 belief.

  [182] Vgl. den Bericht in Nr. 36-38 des »Sozialdemokrat« vom 1., 8. u.
        15. Sept. 1886.

Aber diese Erweiterung des Teilnehmerkreises hatte zur Folge, daß der
schon auf der ersten Konferenz hervorgetretene Gegensatz zwischen
den englischen _trade unions_ auf der einen und den Sozialisten auf
der anderen Seite sich noch schärfer geltend machte. Die deutschen
Vertreter machten den Engländern den reaktionären Karakter ihrer
Haltung zum Vorwurfe und bestritten ihnen das Recht, als eine
Vertretung der gesamten Arbeiterschaft zu gelten, da sie nur die
gelernten Arbeiter und nur etwa 1/10 der Gesamtheit hinter sich
hätten. Die Engländer dagegen beriefen sich auf die von ihnen
erzielten praktischen Erfolge im Gegensatze zu dem rein negativen
Verhalten der sozialdemokratischen Agitation. Die Engländer waren
in der ausgesprochenen Minderheit, beteiligten sich deshalb an
den eigentlichen materiellen Verhandlungen insbesondere über die
Fabrikgesetzgebung wenig und verließen die Konferenz vor deren
Beendigung.

Die von der Konferenz gefaßten Beschlüsse lauteten folgendermaßen:

I. Hinsichtlich der internationalen Fabrikgesetzgebung.

Die Arbeiter der verschiedenen Länder sollen ihre Regierungen
auffordern, Unterhandlungen einzuleiten behuf Abschließung
internationaler Vorträge und Vereinbarungen über die
Arbeitsbedingungen. Die Konferenz empfiehlt in erster Linie folgende
Forderungen:

   1. Verbot der Arbeit von Kindern unter 14 Jahren.

   2. Schutzmaßregeln für jugendliche Arbeiter über 14 Jahre und für
      Frauen.

   3. Festsetzung des achtstündigen Arbeitstages bei einem Ruhetage in
      der Woche.

   4. Verbot der Nachtarbeit außer in gesetzlich bestimmten
      Ausnahmefällen.

   5. Obligatorische Einführung von Einrichtungen in den Werkstätten zum
      Schutze der Gesundheit.

   6. Verbot gewisser Industriebranchen und Produktionsmethoden, welche
      für die Gesundheit der Arbeiter besonders schädlich sind.

   7. Zivil- und strafrechtliche Haftbarmachung der Unternehmer bei
      Unfällen.

   8. Ueberwachung der Werkstätten, Fabriken u. s. w. durch von den
      Arbeitern gewählte Aufsichtsbeamte.

   9. Regelung der Gefängnisarbeit derart, daß sie der Privatindustrie
      keine schädliche Konkurrenz macht.

  10. Festsetzung eines Minimallohnes in allen Ländern, welcher dem
      Arbeiter mit seiner Familie einen auskömmlichen Unterhalt bietet.

II. Hinsichtlich des Fachunterrichtes verlangte die Konferenz die
Einrichtung gewerblicher Freischulen unter Aufsicht der Gewerkschaften
für Kinder bis zu 16 Jahren nach Absolvierung der Elementarschule und
gesetzliche Sicherstellung der Ausbildungskosten in Höhe von 200-300
Franks für solche Kinder deren Eltern weniger als 3000 Franks Einkommen
haben.

III. Hinsichtlich der internationalen Koalition erklärte sich die
Konferenz von neuem gegen alle Gesetze, die in den verschiedenen
Ländern die Arbeiter verhinderten, sich international zu vereinigen
und forderte die Abschaffung dieser Gesetze. Es sei notwendig,
eine internationale Verbindung unter den Arbeitern aller Länder
wiederherzustellen und nationale wie internationale Gewerkschaften zu
begründen.

Außerdem wurde beschlossen, zum Juli 1889 aus Anlaß der hundertjährigen
Gedenkfeier der französischen Revolution einem internationalen
Arbeiterkongreß nach Paris einzuberufen und die französische
Arbeiterpartei mit dieser Aufgabe zu betrauen.

Aber bevor dieser Plan zur Ausführung gelangte, beschloß der englische
_trade unions_ Kongreß in Swansea am 11. September 1887 für das
Jahr 1888 einen internationalen Kongreß nach London einzuberufen
und beauftragte das parlamentarische Komitee mit den erforderlichen
Vorbereitungen. Nach den schlechten Erfahrungen, die man in Paris
mit der Herbeiziehung des politisch-sozialistischen Elementes
gemacht hatte, wollte man sich jedoch dessen Mitwirkung nicht
wieder aussetzen, und so war beschlossen, nur solche Abgeordnete
zuzulassen, die Mitglieder eines Arbeitervereins und auf dessen Kosten
abgesandt seien, um dadurch berufsmäßige Agitatoren und Palamentarier
auszuschließen. Der »reaktionäre« Beschluß erregte bei den deutschen
und österreichischen Sozialdemokraten große Entrüstung, wobei die
ersteren noch einen besonderen Grund hatten, sich um die Angelegenheit
zu bekümmern, da sie auf ihrem Parteikongresse in St. Gallen (2.-6.
Oktober 1887) ebenfalls die Einberufung eines internationalen
Kongresses für das Jahr 1888 beschlossen hatten. Aber vergeblich
beriefen sie sich darauf, daß ihnen ihre Gesetze die Erfüllung der
englischen Forderung unmöglich machten und daß die internationale
Fabrikgesetzgebung ebenso die politischen wie die gewerkschaftlichen
Organisationen angehe. Ihre Forderung, die Parlamentsabgeordneten
einer Arbeiterpartei ohne weiteres als Arbeitervertreter zuzulassen und
ihr Angebot, ihren eigenen Kongreß zu Gunsten des englischen fallen zu
lassen, wurde abgelehnt, und so erließ die sozialdemokratische Fraktion
des deutschen Reichstages am 1. März 1888 einen öffentlichen Aufruf,
in dem sie unter Darlegung des Sachverhaltes von einer Beschickung
des englischen Kongresses abriet zu Gunsten eines allgemeinen
Arbeiterkongresses, den sie mit den Vertretern der Arbeiterklasse der
anderen Länder für das Jahr 1889 einberufen werde.

Gleichwohl fand der Kongreß vom 6.-10. November 1888 in $London$
statt[183]. Vertreten war England durch 79 Abgeordnete für 850000
und das Ausland durch 44 Abgeordnete für 250000 Mitglieder. Von den
letzteren entfielen 18 auf Frankreich, 13 auf Holland, 10 auf Belgien,
2 auf Dänemark und 1 auf Italien. Von den englischen Vertretern
galten 15 als Sozialisten, und da sämtliche Ausländer dieser Richtung
zuzurechnen waren, so war die sozialistische Mehrheit um so mehr
von vornherein gesichert, als die Abstimmungen nach Nationalitäten
erfolgten.

  [183] Vgl. den Bericht in Nr. 47 des »Sozialdemokrat« vom 17. November
        1888.

Nachdem man den ersten Punkt der Tagesordnung einstimmig dahin
beantwortet hatte, daß die Arbeiterparteien in den verschiedenen
Ländern die Abschaffung aller Gesetze, welche das Recht der freien
Versammlung und Vereinigung der Arbeiter, sei es national oder
international, aufheben oder beschränken, auf ihr Programm setzen
und künftig dafür wirken sollten, begann der Gegensatz sich geltend
zu machen, und zwar schon bei dem folgenden Punkte der Tagesordnung,
der Frage der $internationalen Vereinigung$. Die Engländer schlugen
eine Organisation auf rein gewerkschaftlicher Grundlage vor, derart,
daß sämtliche Gewerkvereine eines Landes einen gemeinschaftlichen
Vollziehungsausschuß und diese nationalen Ausschüsse einen
internationalen Generalausschuß einrichten, daneben aber jährlich
nationale und jedes dritte Jahr internationale Gewerkschaftskongresse
stattfinden sollten. Dieser Antrag wurde aber nach mehrstündiger
erregter Verhandlung mit 5 Nationen gegen eine und 48 gegen 31 Stimmen
verworfen und statt dessen folgender Beschluß angenommen:

»In Erwägung der steigenden Konzentration des Kapitals und der
numerischen Schwäche der Gewerkschaften im Verhältnis zur Gesamtmasse
der Arbeiter drückt der Kongreß die Ueberzeugung aus, daß eine fernere
Verringerung der Arbeitszeit ohne Eingreifen des Staates nicht möglich
sei, sowie daß der Arbeitstag 8 Stunden nicht überschreiten soll.«

Der von einem französischen Anarchisten gemachte Vorschlag, diese
Forderung durch allgemeine Streiks zu erzwingen, wurde allseitig
zurückgewiesen. Der nächste internationale Gewerkschaftskongreß wurde
für 1889 in Paris in Aussicht genommen.

So hatte dieser erste wirkliche Gewerkschaftskongreß mit einem völligen
Siege des Sozialismus geendet. --

Auf Grund dieses Beschlusses und des von der letzten internationalen
Konferenz im Jahre 1886 erhaltenen Auftrages beriefen nun die
französischen $Possibilisten$ zum 14. Juli 1889 einen internationalen
Arbeiterkongreß nach $Paris$, hatten aber in der Einladung bestimmt,
daß die Prüfung der Mandate nach Nationalitäten erfolgen solle.
Hiernach glaubten die $Marxisten$ ihren Ausschluß vom Kongresse
befürchten zu müssen, da die Possibilisten, wenigstens in Paris,
innerhalb der französischen Arbeiterpartei die Mehrheit bildeten.
Sie bestritten deshalb das Einberufungsrecht der Possibilisten und
beschlossen ihrerseits einen $Gegenkongreß$ auszuschreiben, wozu sie
den Auftrag von zwei französischen Gewerkschaftskongressen erhalten zu
haben behaupteten.

Um der Welt das Schauspiel eines solchen Doppelkongresses zu
ersparen und den Zwiespalt beizulegen, fand auf Anregung der
sozialdemokratischen Fraktion des deutschen Reichstages am 28. Februar
1889 im $Haag$ eine $Einigungskonferenz$ statt, an welcher je zwei
Abgesandte für Deutschland, Belgien, Holland, Frankreich und Schweden
teilnahmen. Aber die Verhandlungen blieben erfolglos, und so beriefen
die Marxisten nun ebenfalls ihren Gegenkongreß auf den 14. Juli 1889.

An diesem Tage wurden $beide Kongresse$ in Paris eröffnet. Beide haben
auch bis zum 20. desselben Monats nebeneinander getagt. Freilich wurden
von beiden Seiten Versuche gemacht, eine Verschmelzung herbeizuführen,
dieselben scheiterten aber daran, daß die Marxisten die Mandatsprüfung
dem Kongresse vorbehalten, die Possibilisten dagegen sie von den
einzelnen Nationen vornehmen und nur eine Berufung an den Kongreß
zulassen wollten.

Der $Marxistenkongreß$[184] war von insgesamt 391 Abgeordneten besucht,
von denen 221 auf Frankreich, 81 auf Deutschland, 23 auf England
entfielen. Die trade unions waren nur auf dem Possibilistenkongresse
vertreten, dagegen hatten die englischen Sozialisten beide Kongresse
beschickt. Die ersten fünf Tage wurden abgesehen von Störungen, die
von den Anarchisten hervorgerufen wurden und mit deren gewaltsamer
Entfernung endeten, durch die Verhandlungen mit den Possibilisten
und Berichte der Abgeordneten über die Verhältnisse in den einzelnen
Ländern ausgefüllt, so daß am letzten Tage nichts übrig blieb,
als über die eingebrachten Anträge ohne Beratung abzustimmen, was
lebhafte Proteste von den verschiedensten Seiten zur Folge hatte.
Der Hauptgegenstand war der internationale Arbeiterschutz; in dem
bezüglichen Beschlusse forderte der Kongreß:

   1. Festsetzung eines höchstens 8 Stunden betragenden Arbeitstages für
      jugendliche Arbeiter.

   2. Verbot der Arbeit für Kinder unter 14 Jahren, und für Personen von
      14-18 Jahren Herabsetzung des Arbeitstages auf 6 Stunden.

   3. Verbot der Nachtarbeit, außer für bestimmte Industriezweige, deren
      Natur einen ununterbrochenen Betrieb erfordert.

   4. Verbot der Frauenarbeit in allen Industriezweigen, deren
      Betriebsweise besonders schädlich auf den Organismus der Frauen
      einwirkt.

   5. Verbot der Nachtarbeit für Frauen und jugendliche Arbeiter unter
      18 Jahren.

   6. Ununterbrochene Ruhepause von wenigstens 36 Stunden die Woche für
      alle Arbeiter.

   7. Verbot derjenigen Industriezweige und Betriebsweisen, deren
      Gesundheitsschädlichkeit für den Arbeiter vorauszusehen ist.

   8. Verbot des Trucksystems.

   9. Verbot der Lohnzahlung in Lebensmitteln sowie der
      Unternehmerkramladen, Kantinen u. s. w.

  10. Verbot der Zwischenunternehmer (Schwitzsystem).

  11. Verbot der privaten Arbeitsnachweisebureaus.

  12. Ueberwachung aller Werkstätten und industriellen Etablissements
      mit Einschluß der Hausindustrie durch vom Staate besoldete und
      mindestens zur Hälfte von Arbeitern gewählte Fabrikinspektoren.

  [184] Ueber den Kongreß ist ein offizieller Bericht veröffentlicht, der
        in deutscher Uebersetzung im Verlage von $Woerlein$ & Co. in
        Nürnberg erschienen ist.

Zur Durchführung dieser Maßregeln forderte der Kongreß den Abschluß
internationaler Verträge, ernannte aber zugleich eine Exekutivkommission
aus 5 Mitgliedern, die bei der von der schweizerischen Regierung
berufenen internationalen Arbeiterschutzkonferenz im Sinne der
Forderungen wirken sollte. Dieselbe erhielt außerdem den Auftrag,
die Agitation für den Achtstundentag in die Hand zu nehmen und zu
diesem Zwecke ein besonderes wöchentliches Organ unter dem Titel:
»Der Achtstundenarbeitstag« herauszugeben und endlich den nächsten
internationalen Arbeiterkongreß einzuberufen. Dagegen wurde die
insbesondere von dem Holländer $Domela-Nieuwenhuis$ und der Mehrzahl der
Franzosen geforderte Empfehlung des Generalstreiks als Vorbereitung der
sozialen Revolution und insbesondere des sog. »Militärstreiks«, d. h.
der allgemeinen Weigerung der Arbeiterklasse, bei einem ausbrechenden
Kriege die Waffen zu ergreifen, nach sehr erbitterten Verhandlungen mit
großer Mehrheit abgelehnt. Endlich wurde die Einladung der Belgier
angenommen, im Jahre 1891 in Brüssel einen ferneren internationalen
Arbeiterkongreß abzuhalten.

Die übrigen Beschlüsse betrafen: die Abschaffung der stehenden Heere
und Einführung allgemeiner Volksbewaffnung, das uneingeschränkte
Vereins- und Koalitionsrecht und gleiche Löhne für die Arbeiter ohne
Unterschied des Geschlechts und der Nationalität. In einer Resolution
forderte man die Arbeiter auf, die Eroberung der politischen Macht
und des politischen Wahlrechts anzustreben und in die Reihen der
sozialdemokratischen Partei einzutreten.

Endlich faßte der Kongreß in Bezug auf die Schaffung eines allgemeinen
Arbeiterfeiertages folgenden Beschluß:

»Es ist für einen bestimmten Zeitpunkt eine große internationale
Manifestation zu organisieren, und zwar dergestalt, daß gleichzeitig
in allen Ländern und in allen Städten an einem bestimmten Tage die
Arbeiter an die öffentlichen Gewalten die Forderung richten, den
Arbeitstag auf 8 Stunden festzusetzen und die übrigen Beschlüsse des
internationalen Kongresses von Paris zur Ausführung zu bringen«.

In Anbetracht der Thatsache, daß eine solche Kundgebung bereits von der
amerikanischen _federation of labor_ auf ihrem im Dezember 1888 zu St.
Louis abgehaltenen Kongreß für den 1. Mai 1890 beschlossen worden ist,
wird dieser Zeitpunkt als Tag der internationalen Kundgebung angenommen.

Die Arbeiter der verschiedenen Nationen haben die Kundgebung in der
Art und Weise, wie sie ihnen durch die Verhältnisse ihres Landes
vorgeschrieben wird, ins Werk zu setzen.«

Der $Possibilistenkongreß$[185] war von insgesamt 651 Abgeordneten
besucht, wovon 477 aus Frankreich, 42 aus England, 35 aus Oesterreich,
66 aus Ungarn. Die englischen trade unions hatten 17 Vertreter
geschickt, obgleich das parlamentarische Komitee von der Beschickung
abgeraten hatte. Die Gewerkschaften waren hier stärker vertreten, als
bei den Marxisten, insbesondere hatten 136 französische Gewerkschaften
Abgeordnete gesandt. Der Hauptgegenstand der Verhandlungen war auch
hier die internationale Arbeiterschutzgesetzgebung, insbesondere
die Beschränkung der Arbeitszeit, Frauen-, Kinder-, Nacht- und
Sonntagsarbeit. Die Beschlüsse waren ganz ähnlich, wie bei den
Marxisten, nur forderte man noch außerdem: doppelte Bezahlung der
Ueberarbeit und Beschränkung derselben auf täglich höchstens 4
Stunden, Arbeiterwerkstätten mit Staats- oder Gemeindeunterstützung,
Regelung der Armenhaus- und Gefangenenarbeit und Ausnutzung derselben
für den Bedarf des Staates, Festsetzung eines Minimallohnes durch
die Gewerbekammern nach den Existenzbedingungen des Landes.
Außerdem verlangte man Einführung der zivilen und strafrechtlichen
Haftbarkeit der Unternehmer bei Unfällen, sowie Alters- und
Invaliditätsversicherung. In betreff der internationalen Verbindung
faßte man folgenden Beschluß:

»1. Zwischen den sozialistischen Organisationen der verschiedenen
Länder sind dauernde Beziehungen herzustellen, doch dürfen diese in
keinem Falle und unter keinem Vorwande die Autonomie der nationalen
Gruppen gefährden, da letztere die im eigenen Lande zu befolgende
Taktik am besten beurteilen können.

2. An alle Gewerkschaften und Berufsverbände soll eine Aufforderung
ergehen, sich national und international zu organisieren.

3. Die Schaffung eines internationalen Blattes, das in mehreren
Sprachen erscheint, soll für die sozialistischen Parteien der
verschiedenen Länder in Aussicht genommen werden.

4. Alle Organisationen sollen für ihre wandernden Mitglieder Karten
ausgeben, um sie für ihre Arbeitsbrüder in allen Ländern kenntlich zu
machen.

5 Für jedes Land sollen Nationalkommissionen errichtet werden,
soweit sie nicht schon bestehen; diese haben dann sowohl auf
gewerkschaftlichem wie auf politischem Gebiete die internationalen
Beziehungen zu unterhalten. Die Kommissionen haben die Pflicht, alle
diejenigen Mitteilungen in Empfang zu nehmen, zu übersetzen und an die
interessierten Kreise zu übermitteln, welche an sie über die soziale
und wirtschaftliche Lage der Arbeiter gelangen.«

  [185] Einen offiziellen Kongreßbericht habe ich nicht ermitteln können;
        das Material ist der »Berliner Volkstribüne«, Nr. 19 und 20 vom
        20. und 27. Juli 1889, entnommen.

Endlich beschloß der Kongreß, die Arbeiter der einzelnen Länder
sollten ihre Regierungen auffordern, auf Grund der bestehenden und zu
schaffenden Gesetze allen Koalitionen und Ringen entgegenzutreten,
welche den Zweck haben, ein Monopol der Rohstoffe und der Lebensmittel
zu schaffen oder die Arbeiter zu vergewaltigen. Auch sollten die
Arbeiter ihre eigenen Koalitionen denen der Arbeitgeber entgegenstellen.

Auch hier wurde beschlossen, den nächsten Kongreß 1891 in Brüssel
abzuhalten. --

So war der Boden für ein Zusammengehen der beiden Richtungen
vorbereitet, und der vom 16. bis 22. August 1891 in $Brüssel$
abgehaltene zweite $internationale Arbeiterkongreß$[186] konnte deshalb
mit Recht den Anspruch erheben, das erste gemeinsame Parlament der
Sozialdemokratie zu sein. Anwesend waren 187 belgische und ebensoviele
auswärtige Abgeordnete, darunter 65 französische, 28 englische und 40
deutsche. Bei den englischen wird im Protokolle ausdrücklich bemerkt,
daß sie sowohl sozialistische wie bloß gewerkschaftliche Organisationen
verträten. Ebenso wird hervorgehoben, daß die vertretenen 17000
dänischen Arbeiter 90 sozialistischen und 140 gewerkschaftlichen
Vereinen angehörten; dazu kamen noch 20000 gewerkschaftlich organisierte
Arbeiter in Kopenhagen.

  [186] Vergl. das im Verlage des »Vorwärts« erschienene offizielle
        Protokoll.

Den Hauptgegenstand der Verhandlungen bildete wieder die
$internationale Arbeiterschutzgesetzgebung$. Nachdem die Abgeordneten
die Verhältnisse der einzelnen Länder geschildert hatten, brachte
man in einer Resolution die Enttäuschung darüber zum Ausdrucke, daß
die Berliner Arbeiterschutzkonferenz so geringe Erfolge gehabt habe
und forderte die Arbeiter aller Länder auf, fortdauernde Erhebungen
anzustellen und sich gegenseitig Mitteilungen zu machen.

Große Meinungsverschiedenheiten machten sich geltend bei der Frage
der $internationalen Organisation$. Am weitesten gingen die Belgier
und ein Teil der Franzosen, die verlangten, daß jede Nation ein
Komitee einsetzen und diese Komitees zu einer gemeinsamen Verbindung
zusammentreten sollten, indem sie diesen Vorschlag damit begründeten,
daß die Arbeiter aufhören müßten, französische, deutsche, englische
u. s. w. Arbeiter zu sein, sondern Arbeiter der Welt werden müßten.
Die Mehrheit der Franzosen und die Engländer stellten sich freilich
ebenfalls auf den Boden des Grundgedankens, daß der internationalen
Verbindung des Kapitals diejenige der Arbeit entgegengesetzt werden
müsse, verlangten deshalb, daß überall Gewerkschaften begründet werden
sollten und jeder Arbeiter denselben beitreten müsse, sowie daß auf
Abschaffung aller die Koalitionsfreiheit beschränkender Gesetze
hingearbeitet werden müsse, wollten aber die internationale Verbindung
auf die Einrichtung $nationaler Gewerkschaftsekretariate$ beschränkt
sehen, die untereinander in Austausch treten und so die Vorbereitung
für die folgende Stufe, die internationalen Gewerkschaftsverbände,
bilden sollten. Die Deutschen endlich erklärten, daß ihre Gesetze ihnen
auch dies nicht gestatteten und ihnen eine internationale Organisation
nur durch Vertrauensmänner möglich sei. Sie wollten sich deshalb darauf
beschränken, den Arbeitern die gewerkschaftliche Vereinigung ans Herz
zu legen, die Form aber den einzelnen Ländern überlassen. Nachdem sie
sich dann jedoch auf Wunsch der Franzosen dazu bereit erklärt hatten,
wenigstens die Forderung nationaler Sekretariate aufzunehmen, würde
folgende Resolution fast einstimmig angenommen:

»Unter den heutigen ökonomischen Verhältnissen und bei dem
Bestreben der herrschenden Klassen, die politischen Rechte und die
wirtschaftliche Lage des Arbeiters immer tiefer herabzudrücken, sind
Streiks und Boykotts eine unumgängliche Waffe für die Arbeiterklasse,
einmal, um die auf ihre materielle und politische Schädigung
gerichteten Bestrebungen ihrer Gegner zurückzuweisen, dann aber auch,
um ihre soziale und politische Lage nach Möglichkeit innerhalb der
bürgerlichen Gesellschaft zu verbessern.

Da aber Streiks und Boykotts zweischneidige Waffen sind, die, am
unrechten Orte und zu unrechter Zeit angewandt, die Interessen der
Arbeiterklasse mehr schädigen als fördern können, empfiehlt der Kongreß
den Arbeitern sorgfältige Erwägung der Umstände, unter welchen sie von
diesen Waffen Gebrauch machen wollen. Insbesondere betrachtet es der
Kongreß als zwingende Notwendigkeit, daß die Arbeiterklasse zur Führung
solcher Kämpfe sich gewerkschaftlich organisiere, um sowohl durch die
Wucht der Zahl wie auch der materiellen Mittel die beabsichtigten
Zwecke erreichen zu können.

Von diesen Auffassungen ausgehend empfiehlt der Kongreß den Arbeitern
kräftige Unterstützung der gewerkschaftlichen Organisationen. Und
da, wie wünschenswert auch eine Zentralorganisation der Kräfte
der internationalen Arbeiterschaft wäre, diese im Augenblicke an
Schwierigkeiten aller Art scheitert, so beschließt der Kongreß,
der Solidarität der Arbeiter in den verschiedenen Ländern ein
gemeinschaftliches Mittel an die Hand zu geben, indem in jedem Lande,
wo dies möglich ist, die Errichtung nationaler Arbeitersekretariate
empfohlen wird, damit, sobald von irgend einer Seite sich ein Konflikt
zwischen Kapital und Arbeit entwickelt, die Arbeiter der verschiedenen
Nationalitäten davon benachrichtigt werden können, um ihre Maßnahmen zu
treffen.

Zugleich erhebt der Kongreß Protest gegen alle Versuche der Regierungen
und der Unternehmerklasse, das Recht der Vereinigungen der Arbeiter
irgendwie zu beschränken. Zur Sicherung des Koalitionsrechtes verlangt
der Kongreß Beseitigung aller Gesetze, welche geeignet sind, dem
Koalitionsrechte irgend welche Schranken zu ziehen, desgleichen
Bestrafung aller derjenigen, welche die Arbeiter in der Ausübung dieses
Rechtes hindern.«

Wie der Wortlaut des Beschlusses ergiebt, war man darüber
einverstanden, bei Anwendung der Kampfmittel des Streiks und des
Boykotts den Arbeitern die äußerste Vorsicht zu empfehlen; dies wurde
bei den Verhandlungen von allen Seiten hervorgehoben.

Hinsichtlich der $Maifeier$ hatten die deutschen Vertreter auf einer
Sonderbesprechung beschlossen, den Antrag zu stellen, dieselbe auf
den ersten Sonntag im Mai zu verlegen, falls aber dieser Vorschlag
keine Annahme finden sollte, die Verständigung auf der Grundlage zu
suchen, daß der Gedanke der allgemeinen Arbeitsruhe nicht obligatorisch
mit der Maifeier verbunden werde. Während die Engländer sich dieser
Auffassung anschlossen, wollten die Franzosen und die Oesterreicher
unbedingt an dem 1. Mai und an dem Gedanken der Arbeitsruhe festhalten.
Nachdem ein französischer Antrag, der Feier zugleich die Bedeutung
einer Friedensdemonstration zu geben, abgelehnt war, wurde folgender
vermittelnde Antrag angenommen:

»Um dem 1. Mai seinen bestimmten ökonomischen Karakter der Forderung
des Achtstundentages und der Bekundung des Klassenkampfes zu wahren,
beschließt der Kongreß:

Der 1. Mai ist ein gemeinsamer Festtag der Arbeiter aller Länder,
an dem die Arbeiter die Gemeinsamkeit ihrer Forderungen und ihre
Solidarität bekunden sollen. Dieser Festtag soll ein Ruhetag sein,
soweit dies durch die Zustände in den einzelnen Ländern nicht unmöglich
gemacht wird.«

Nachdem noch eine Resolution gegen den Militarismus unter Ablehnung des
von $Nieuwenhuis$ (Holland) gestellten Antrages eines Militärstreiks
zur Verhinderung des Krieges angenommen und in einem ferneren
Beschlusse die Abschaffung der Stück- und Akkordarbeit und des
Schwitzsystems, sowie die Gleichstellung der Frau mit dem Manne auf
zivilrechtlichem und politischem Gebiete gefordert war, wurde unter
Ablehnung einer Einladung nach Chicago beschlossen, den nächsten
Kongreß im Jahre 1893 in der Schweiz abzuhalten. --

Stellte bereits der Brüsseler Kongreß hinsichtlich der Vereinigung
aller Arbeiter insofern einen Fortschritt dar, als der Gegensatz unter
den sozialistischen Richtungen überwunden war, so versuchte man jetzt,
auch die englischen trade unions, die sich bisher offiziell durchaus
fern gehalten hatten, für den Anschluß zu gewinnen.

Zunächst schien dies freilich nicht erreichbar. Als nämlich auf
Grund des in Brüssel gefaßten Beschlusses, den nächsten Kongreß
1893 in der Schweiz stattfinden zu lassen, am 10. Januar 1892 die
Komitees der drei großen schweizerischen Arbeiterverbände: des
Grütlivereins, des Gewerkschaftsbundes und der sozialdemokratischen
Partei zusammengetreten waren und eine Einladung nach Zürich »an alle
Gewerkschaften und sozialistischen Parteien« erlassen hatten, fanden
sie damit bei dem parlamentarischen Komitee der englischen trade unions
wenig Gegenliebe. Wie der offizielle Kongreßbericht mitteilt, nahm man
von dem Einladungsschreiben keine Notiz, und der Erfolg wiederholter
Erinnerungen war lediglich der, daß der Gewerkschaftskongreß in
Glasgow das Parlamentarische Komitee beauftragte, seinerseits einen
internationalen Kongreß für den Achtstundentag für 1893 nach London
einzuberufen. Aber den Bemühungen des schweizerischen Komitees, das
sich unmittelbar an die einzelnen englischen Gewerkschaften wandte,
gelang es schließlich doch, die Zurücknahme der bereits erlassenen
Einladung und den Beschluß herbeizuführen, sich an dem $Züricher
Kongresse$[187] zu beteiligen.

  [187] Vgl. d. i. Verlage d. Schweizerischen »Grütlivereins« erschienene
        offizielle Protokoll.

Derselbe fand vom 6.-12. August 1893 statt, nachdem auf einer am 26.
März 1893 in $Brüssel$ abgehaltenen und von folgenden Verbänden:

  1. für Frankreich _Comité révolutionaire central_, _parti ouvrier_ und
     _bourse du travail_,

  2. für Deutschland Parteikomitee und Generalkommission der
     Gewerkschaften,

  3. für England Parlamentarisches Komitee, Londoner Gewerkschaftsrat,
     _socialdemocratic federation_, _independant labour party_ und einige
     größere Einzelvereine,

  4. für Belgien, Holland, Dänemark, Schweden, Italien und Oesterreich
     die Zentralvorstände der sozialistischen Parteien,

besuchten Vorkonferenz die Einzelheiten und die Form der Einladung
festgesetzt waren.

Obgleich die Einladung gerichtet war: »an alle Gewerkschaften sowie an
diejenigen sozialistischen Parteien und Vereine, die die Notwendigkeit
der Arbeiterorganisation und der politischen Aktion anerkennen«, hatten
sich die Anarchisten und die deutschen »unabhängigen Sozialisten«,
die man gerade hierdurch hatte ausschließen wollen, eingefunden und
suchten ihre Zulassung zu erzwingen, bis man sie gewaltsam entfernte.
Die sozialistischen und die gewerkschaftlichen Vereinigungen waren zum
Teil durch besondere Abgeordnete vertreten. Der Bericht erwähnt aus
Dänemark 2 Delegierte für 150 sozialdemokratische Vereine mit 17000 und
90 gewerkschaftliche Organisationen mit 20000 Mitgliedern, aus Spanien
einen sozialistischen und einen gewerkschaftlichen Abgeordneten, aus
Ungarn 9 Vertreter für die politische Partei und 23 Gewerkschaften,
aus England 65 Abgeordnete, die 44 politische und gewerkschaftliche
Organisationen vertraten. Insgesamt waren anwesend 296 Abgeordnete,
darunter 101 aus der Schweiz, 65 aus England, 39 aus Frankreich, 34 aus
Oesterreich, 92 aus Deutschland, 21 aus Italien, 17 aus Belgien. Die
Verhandlungen zogen sich durch die Streitigkeiten der verschiedenen
Richtungen, insbesondere mit den Anarchisten, so lange hin, daß
die Engländer erklären ließen, sie seien diese zwecklosen Debatten
übersatt; jeder von ihnen wisse bereits, wie er zu stimmen habe; sie
hätten wichtige Fragen zu verhandeln und seien es ihren Mandanten
schuldig, ihre Pflicht zu erfüllen; würde der Kongreß nicht endlich in
seine Tagesordnung eintreten, so wären die englische Delegierten leider
gezwungen, den Kongreß zu verlassen.

Der erste Punkt der Tagesordnung betraf die Maßregeln zur
internationalen Durchführung des $Achtstundentages$. Gegenstände
der Verhandlung waren insbesondere die Frage des Minimallohnes,
die Berufung einer Staatenkonferenz und die Ueberzeitarbeit. Zur
Annahme gelangte schließlich einstimmig eine Resolution, in welcher
die Bedeutung des Achtstundentages betont und als Mittel zu dessen
Durchführung die gewerkschaftliche und politische Organisation der
Arbeiterklasse auf nationaler und internationaler Grundlage und die
Agitation und Propaganda durch diese Organisation empfohlen wurde. In
derselben wurde ferner bemerkt:

»Die Gewerkschaftsorganisation der Arbeiter hat den außerpolitischen
freien Kampf mit dem Unternehmertum für den Achtstundentag zu führen,
um dadurch der gesetzlichen Einführung desselben für die ganze
Arbeiterklasse den Weg zu bereiten.«

Sehr langwierige Verhandlungen knüpften sich an die beiden Gegenstände
der Tagesordnung: »$Stellung der Sozialdemokratie im Kriegsfalle$« und
»$Politische Taktik der Sozialdemokratie$«. Bei dem ersteren Punkte
handelte es sich wieder um den Antrag der Holländer, den Krieg durch
einen allgemeinen Streik unmöglich zu machen, doch wurde derselbe gegen
die Stimmen von Holland, Frankreich, Norwegen und Australien durch die
übrigen 14 Nationen verworfen. Bei dem zweiten Punkte war man allseits
einig über die Notwendigkeit sowohl des parlamentarischen wie des
gewerkschaftlichen Kampfes, so daß eine dementsprechende Resolution mit
18 Stimmen bei einer Stimmenthaltung angenommen wurde.

Bei der Frage der $Maifeier$ kam es zu Auseinandersetzungen zwischen
den Deutschen und den Oesterreichern, die den ersteren den Vorwurf
machten den Brüsseler Beschluß nicht mit dem erforderlichen Nachdruck
und Ernst ausgeführt zu haben. Es wurde deshalb schließlich neben der
einstimmigen Wiederholung jenes Beschlusses mit allen gegen die Stimmen
von Deutschland, Dänemark, Bulgarien und Rußland ein Zusatz dahin
angenommen, daß die Sozialdemokratie jedes Landes die Pflicht habe, die
Durchführung der Arbeitsruhe am 1. Mai anzustreben und jeden Versuch zu
unterstützen, der an einzelnen Orten und von einzelnen Organisationen
in dieser Richtung gemacht werde. Uebrigens wurde in der Begründung,
daß die Feier des 1. Mai den festen Willen der Arbeiterschaft
bekunden solle, durch die soziale Revolution die Klassenunterschiede
zu beseitigen, der Ausdruck »soziale Revolution« durch »soziale
Umgestaltung« ersetzt.

Ueber die $Gewerkschaftsfrage$ wurde eingehend verhandelt. Es standen
sich, wie in Brüssel, zwei Richtungen gegenüber. Der deutsche Referent
v. $Elm$ führte aus, in der Kommission habe Uebereinstimmung darüber
geherrscht, daß es notwendig sei, die Gewerkschaftsbewegung sowohl auf
nationalem, wie auf internationalem Gebiete zu stärken; nur die Frage,
$wie$ die Gewerkschaften international am besten zu verbinden seien,
habe Meinungsverschiedenheiten hervorgerufen, wobei insbesondere für
Deutschland und Oesterreich die gesetzlichen Hindernisse in Betracht
kämen. Nationale Verbände über ganz Deutschland seien heute noch nicht
möglich, viel weniger aber festgegliederte internationale Verbände,
da sie die deutschen Gewerkschaften sofort mit dem Staatsanwalt in
Konflikt bringen würden. Durch internationale Kartellverträge bezw.
Vereinbarungen könne bei gutem Willen dasselbe erreicht werden,
wie durch festgegliederte internationale Organisationen, wie dies
die Buchdrucker und die Tabakarbeiter bewiesen hätten. Bezüglich
der internationalen Arbeitersekretariate halte es die Mehrheit der
Kommission für am zweckmäßigsten, zunächst in den verschiedenen Berufen
nationale Sekretariate zu bilden; diese könnten alle Nachrichten
von Bedeutung gegenseitig austauschen. Einem gemeinschaftlich
zu bestimmenden Lande müsse die Aufgabe zugeteilt werden, das
gemeinschaftliche internationale Sekretariat zu bilden. In Ländern, wo
die Gesetze Schwierigkeiten böten, könnten die nationalen Sekretariate
durch in öffentlichen Versammlungen oder auch in internationalen
Kongressen zu wählende Vertrauenspersonen gebildet werden. Ein einziges
internationales Sekretariat für alle Berufe würde organisatorisch zu
schwerfällig arbeiten, hinsichtlich Auskunft- und Raterteilung in allen
internationalen Arbeiterangelegenheiten sei dasselbe zu empfehlen.

Was endlich die Arbeitsbörsen betrifft, so war die Kommission darin
einig, daß sie notwendig seien, doch müßten die Gewerkschaften selbst
deren Leitung in die Hand nehmen.

Die von dem Referenten vorgeschlagene Resolution betonte die Pflicht
aller Arbeiter, sich ihren Organisationen anzuschließen und die
Pflicht der politischen Parteien, die Organisationen der Arbeiter
auf gewerkschaftlichem Gebiete mit aller Energie zu fördern, mit der
Begründung, daß die Gewerkschaften berufen seien, die Pfeiler der
künftigen Organisation der Gesellschaft zu bilden und daß deren Ausbau
deshalb neben der Erringung der politischen Macht der Arbeiterklasse
eine absolute Notwendigkeit sei. Sie schloß mit folgenden Forderungen:

  »1. Gründung von nationalen Verbänden der gleichen Berufe;

   2. Abschluß von internationalen Vereinbarungen zwecks gegenseitiger
      Hülfeleistung;

   3. Errichtung von nationalen Arbeitersekretariaten der einzelnen
      Arbeitsbranchen, bei denen alle Verbände beteiligt sind;
      denselben wird es zur Pflicht gemacht, alle Nachrichten von
      Bedeutung über die Arbeiterbewegung, Streiks und Ausschlüsse,
      sowie die Jahresberichte der einzelnen Gewerkschaften gegenseitig
      auszutauschen;

   4. zwecks einheitlicher Organisation des Arbeitsnachweises sollen
      die Gewerkschaften in allen Plätzen die Errichtung von
      Arbeitsbörsen von den Gemeinden verlangen, deren Leitung einzig
      und allein den organisierten Gewerkschaften der betreffenden Stadt
      zu übertragen ist.«

Bei der Abstimmung wurde aber der Antrag des Referenten verworfen und
statt dessen folgender von $Volders$ (Belgien) gestellte Gegenantrag
angenommen:

»Indem der Kongreß die auf die Gewerkschaftsorganisationen bezüglichen
Resolutionen, welche in Brüssel angenommen worden waren, aufrecht
erhält und indem er für die Arbeiterklasse die Pflicht, sich in
Fachvereinen zu organisieren, nachdrücklich betont, erklärt er, daß die
Industriearbeiter, die landwirtschaftlichen und maritimen Arbeiter die
Obliegenheit haben:

  1. Berufsvereine zu bilden, um ihre Berufsinteressen zu verteidigen,
     ihre Löhne zu schützen und der kapitalistischen Ausbeutung
     Widerstand leisten zu können;

  2. die Gewerkschaften eines und desselben Berufes, deren Interessen
     identisch sind, überall, wo dies möglich ist, zu Landesverbänden zu
     vereinigen;

  3. durch Verständigung der Landesverbände einen internationalen
     Verband der organisierten Berufe zu bilden, um die Organisationen
     der verschiedenen Länder zu einem festen Bande zu vereinigen;

  4. die Gewerkschaften aller Berufe, wo dies möglich ist, regional,
     national und international zu organisieren, damit in den
     Lohnkämpfen die Arbeiter aller Korporationen geschlossen und im
     Einverständnis handeln;

  5. durch die im Brüsseler Kongreß beschlossenen Arbeitersekretariate,
     deren Funktionen gesichert werden müssen, von Land zu Land
     gegenseitig zu verkehren und, wenn nötig, durch internationale, mit
     der Aufgabe betraute Arbeitersekretariate den Landesverbänden alle
     die einzelnen Korporationen berührenden Nachrichten zu übermitteln;

  6. durch die Initiative der Arbeiter oder Intervention der
     öffentlichen Gewalten überall, wo keine Arbeitsbörsen bestehen,
     solche zu gründen, damit die Arbeiter sowohl leichter Beschäftigung
     finden, als auch leichter den Gewerkschaften beitreten können;

  7. für jeden Beruf besondere internationale Kongresse abzuhalten, um
     daselbst die den verschiedenen Verbänden eigenen Fragen zu
     behandeln;

  8. die Arbeiter oder Organisationen ohne Unterschied der Rasse und der
     Berufe zu einer kompakten Masse zu gruppieren, um für die
     politische Thätigkeit im Kampfe gegen den Kapitalismus eine
     genügende Macht zu besitzen, um die vollständige Emanzipation des
     Proletariats zu sichern.«

Für den deutschen Antrag stimmten außer Deutschland: Oesterreich,
Dänemarck, Schweiz, Ungarn und Polen. Schweden und Rußland enthielten
sich der Abstimmung. Die übrigen 12 Nationen stimmten für die
holländische Resolution.

Hinsichtlich des $Schutzes der Arbeiterinnen$ wurde ein Antrag
einstimmig angenommen, der im wesentlichen den Beschlüssen der früheren
Kongresse entspricht, jedoch die Landarbeiterinnen einbezog und
außerdem gleichen Lohn für gleiche Arbeit forderte.

Der letzte Punkt, die Agrarfrage, wurde von der Tagesordnung abgesetzt
und dem nächsten Kongresse vorbehalten, dessen Zusammentritt für 1896
in London festgesetzt wurde. --

Dieser Kongreß, der unter dem Namen »$Internationaler sozialistischer
Arbeiter- und Gewerkschaftskongreß$«[188] vom 27. Juli bis 1. August
1896 in $London$ tagte, war der erste, an dem die englischen trade
unions offiziell teilnahmen, aber dieser Umstand hat nicht vermocht,
ihm einen wesentlich anderen Karakter zu verleihen, als seinen
Vorgängern. Auch dieses Mal wurden die ersten drei Verhandlungstage
ausgefüllt durch die Redekämpfe mit den Anarchisten, die so heftig
wurden, daß die Sitzungen wiederholt unterbrochen werden mußten,
bis endlich mit den Stimmen von 18 Nationen gegen 2 (Frankreich und
Holland) bei einer Stimmenthaltung (Italien) beschlossen wurde, die
Anarchisten von den weiteren Verhandlungen auszuschließen. Mit ihnen
verließ dann auch die von Domela Nieuvenhuis geführte Mehrheit der
Holländer den Kongreß.

  [188] Das offizielle Protokoll ist im Verlage des »Vorwärts«
        erschienen.

Nach Entfernung der Anarchisten waren auf dem Kongresse folgende
Nationen vertreten:

England durch 475 Abgeordnete, wovon 185 den Gewerkschaften, 120 der
_Socialdemocratic Federation_, 115 der _Independant Labour Party_,
22 der _Fabian Society_, 5 kleineren sozialistischen Gesellschaften,
3 der Arbeiterkirche, 13 dem parlamentarischen und 12 dem
Organisationskomitee angehörten. Außerdem Frankreich (113 Abgeordnete),
Deutschland (46)[189], Belgien (19), Schweiz (12), Rußland (7),
Italien (7), Polen (14), Oesterreich (7), Dänemark (7), Spanien (8),
Holland (15), Rumänien, Bulgarien, Böhmen, Ungarn, Schweden, Amerika,
Australien, Portugal. Da die Franzosen sich aus zwei fast gleich
starken Gruppen zusammensetzen, so wurde auf ihren Antrag beschlossen,
ihnen eine geteilte Vertretung in den Kommissionen zu bewilligen.

  [189] Vertreten waren nur die sozialdemokratische Partei und die
        »Generalkommission der Gewerkschaften«. Die
        $Hirsch-Duncker$'schen Gewerkvereine hatten, da an sie
        eine besondere Einladung nicht ergangen war, beschlossen,
        sich nicht zu beteiligen, dagegen ist der Verbandsanwalt
        ausweislich eines im »Gewerkverein« Nr. 32 vom 7. August 1896
        veröffentlichten Briefes mit dem englischen Gewerkschaftsführer
        $Thomas Burt$ zu dem Zwecke in Verbindung getreten, künftig
        besondere internationale Kongresse von ausschließlich
        gewerkschaftlichem Karakter zu veranstalten. Doch ist der
        bezügliche, vom parlamentarischen Komitee gestellte Antrag auf
        dem _Trade-Unions_-Kongresse abgelehnt. (Vgl. oben S. 35.)

Zu dem ersten Gegenstande der Tagesordnung, der $Agrarfrage$, wurde
im Widerspruche zu einem Antrage, der in die Einzelheiten eingehen
wollte, eine Resolution angenommen, die sich darauf beschränkt, neben
der Forderung der Ueberführung des Grund und Bodens in Gemeinbesitz
das Studium der Agrarfrage zu empfehlen und es als wichtigste Aufgabe
zu bezeichnen, das Landproletariat in seinem Kampfe gegen seine
Ausbeuter zu organisieren, jedoch die Festsetzung der Mittel bei der
Verschiedenheit der Verhältnisse in den einzelnen Ländern diesen selbst
überläßt und von der Aufstellung eines sogen. Aktionsprogrammes absieht.

Zu der Frage der $politischen Aktion$ wurde beschlossen, den Arbeitern
die Erringung der politischen Macht und des Stimmrechtes sowie den
Beitritt zu der internationalen Sozialdemokratie zu empfehlen, und
zwar »unabhängig von allen bürgerlichen Parteien«. Der letztere Zusatz
wurde von Seiten der englischen _trade unions_ und der _Fabian Society_
bekämpft, jedoch mit großer Mehrheit angenommen.

Unter der Bezeichnung »$Erziehung und körperliche Entwicklung$« wurden
Fragen der Schule und des Arbeiterschutzes behandelt. Man beschloß
in ersterer Beziehung unentgeltlichen Unterricht vom Kindergarten
bis zur Universität, dagegen wurde die Forderung der Schulmahlzeiten
abgelehnt. Hinsichtlich des Arbeiterschutzes wurden die Forderungen der
früheren Kongresse wiederholt und die Wirkungslosigkeit der Berliner
internationalen Konferenz betont.

In Bezug auf die »$Wirtschaftspolitik der Arbeiterklasse$«
wurde die Vergesellschaftung aller Produktions-, Transport- und
Verteilungsmittel, sowie die Organisation der Produktion unter
demokratischer Kontrolle der ganzen Gesellschaft gefordert und den
Arbeitern empfohlen, eine internationale Agentur zu schaffen, welche
die Machinationen der kapitalistischen Trusts und Kartelle mittels
nationaler und internationaler Gesetzgebung verfolgen soll.

Bei dieser Gelegenheit wurde die Stellung zur $Gewerkschaftsfrage$ in
einer ausführlichen Resolution niedergelegt, die folgenden Wortlaut hat:

»Der gewerkschaftliche Kampf der Arbeiter ist unerläßlich, um der
wirtschaftlichen Uebermacht des Kapitals zu trotzen und so die Lage
der Arbeiter in der Gegenwart zu verbessern. Ohne Gewerkschaften keine
auskömmlichen Löhne und keine verkürzte Arbeitszeit. Durch diesen Kampf
wird aber die Ausbeutung nur gelindert, nicht beseitigt. Die Ausbeutung
der Arbeiter kann nur ein Ende nehmen, wenn die Gesellschaft selbst
Besitz ergriffen hat von den Produktionsmitteln einschließlich des
Grund und Bodens und der Verkehrsmittel. Das hat zur Voraussetzung ein
System gesetzgeberischer Maßnahmen. Um diese vollkommen durchzuführen,
muß die Arbeiterklasse die ausschlaggebende politische Macht sein. Sie
wird aber zur politischen Macht nur in dem Maße, wie sie organisiert
ist. Die Gewerkschaften machen die Arbeiterklasse schon deshalb zur
politischen Macht, weil sie die Arbeiter organisieren.

Die Organisation der Arbeiterklasse ist ungenügend und unvollständig,
wenn sie nur politisch ist. Aber der gewerkschaftliche Kampf
erfordert auch die politische Bethätigung der Arbeiterklasse.
Was die Arbeiter im freien Kampfe gegen die Ausbeuter erringen,
müssen sie oft erst als politische Macht gesetzgeberisch festlegen,
um es zu sichern. In anderen Fällen macht die gesetzgeberische
Errungenschaft den gewerkschaftlichen Konflikt überflüssig. Ein
internationales Zusammenwirken der Arbeiterklasse in Bezug auf den
gewerkschaftlichen Kampf, wie insbesondere auch in Bezug auf die
Arbeiterschutzgesetzgebung wird desto mehr zur Notwendigkeit, je mehr
der wirtschaftliche Zusammenhang des kapitalistischen Weltmarktes und
damit zugleich die Konflikte der nationalen Industrien sich entwickeln.
Für die nächste Zeit ist ein internationales Vorgehen des Proletariats
nach folgenden Richtungen notwendig:

  1. Abschaffung der Zölle, Verbrauchssteuern und Ausfuhrprämien.

  2. Durchführung einer internationalen Arbeiterschutzgesetzgebung.
     Indem der Kongreß in letzterer Beziehung die Beschlüsse des
     Pariser Kongresses wiederholt, empfiehlt er, die nächste Agitation
     hauptsächlich darauf zu konzentrieren:

     a) den gesetzlichen achtstündigen Normalarbeitstag zu erringen;

     b) das Schwitzsystem zu beseitigen und für die Arbeiter der
        Hausindustrie einen wirksamen Arbeiterschutz zu schaffen;

     c) ein vollständig freies Vereins- und Versammlungsrecht für beide
        Geschlechter herbeizuführen.

Um dieses durchzuführen, ist ein Zusammenwirken der gewerkschaftlichen
und politischen Bethätigung notwendig.

Deshalb erklärt der Kongreß, anschließend an die gleichen Beschlüsse
des Brüsseler und Züricher Kongresses, die Organisation der Arbeiter in
Gewerkschaften für ein dringendes Erfordernis im Emanzipationskampfe
der Arbeiterklasse und betrachtet es als Pflicht aller Arbeiter, welche
die Befreiung der Arbeit von dem Joche des Kapitalismus anstreben, der
für ihren Beruf bestehenden Gewerkschaft anzugehören.

Die gewerkschaftlichen Organisationen sollen, um eine wirksame Aktion
zu ermöglichen, sich in Verbänden, die sich auf das ganze Land
erstrecken, zusammenthun, und ist jede Zersplitterung der Kräfte in
Sonderorganisationen zu verwerfen. Die $politische Anschauung darf
keinen trennenden Grund im wirtschaftlichen Kampfe bilden$, es ist aber
eine aus dem Wesen des proletarischen Klassenkampfes sich ergebende
Pflicht der Arbeiterorganisationen, ihre Mitglieder zu Sozialdemokraten
heranzubilden. Es muß als eine Pflicht der Gewerkschaften angesehen
werden, die im Berufe beschäftigten Frauen als Mitglieder aufzunehmen
und gleichen Lohn für gleiche Arbeitsleistung für Männer und Frauen
anzustreben.

Neben dem Kampfe für bessere Lohn- und Arbeitsbedingungen haben
die Gewerkschaften die Ausführung der $Arbeiterschutzgesetze$ zu
überwachen, die Beseitigung gesundheitsschädlicher Betriebsformen
sowie des Schwitz- und Trucksystems zu erstreben. Der Kongreß hält
den $Streik$ und $Boykott$ für ein notwendiges Mittel zur Erreichung
der Aufgaben der Gewerkschaften, sieht aber die Möglichkeit für einen
internationalen Generalstreik nicht gegeben.

Das nächste Erfordernis ist die gewerkschaftliche Organisation der
Arbeitermassen, weil von dem Umfange der Organisation die Frage der
Ausdehnung des Streiks auf ganze Länder oder Industrien abhängt.

Um eine einheitliche $internationale gewerkschaftliche Organisation$
der Arbeiter zu ermöglichen, ist in jedem Lande ein gewerkschaftliches
Zentralkomitee einzusetzen. Diese Komitees sollen noch Möglichkeit
Statistiken über den Arbeitsmarkt führen und diese sowie die
regelmäßigen Berichte gegenseitig austauschen und alle im Lande
vorkommenden wichtigen Vorgänge gegenseitig melden.

Besonders wird den Gewerkschaften aller Länder zur Pflicht gemacht,
dafür zu sorgen, daß vom Auslande kommende Arbeiter Mitglieder der
Landesorganisationen werden, und daß diese Arbeiter nicht zu geringeren
Löhnen arbeiten, als die einheimischen. Bei Streiks, Lockouts und
Boykotts sind die Gewerkschaften aller Länder verpflichtet, sich
gegenseitig nach Kräften zu unterstützen.«

Hinsichtlich der $Maifeier$ schloß sich der Kongreß lediglich den
früheren Beschlüssen an mit dem Zusatze: »er erblickt in der Maifeier
eine wirksame Demonstration für den Achtstundentag und hält die
Arbeitsruhe für die wirksamste Form der Demonstration.«

War bei der Frage der Gewerkschaften bereits die Schaffung einer
$internationalen Organisation$ empfohlen, so beschloß man eine
solche auch für die politischen Beziehungen und insbesondere zum
Zwecke der regelmäßigen Berufung internationaler Kongresse. Indem
man die Begründung einer internationalen Zeitung ablehnte, da alle
sozialistischen Zeitungen die Hauptthatsachen über die soziale Frage in
allen Ländern bereits enthielten, wurde folgender Beschluß gefaßt:

  1. »Der Kongreß beschließt, daß ein Versuch gemacht werde, ein
     $ständiges internationales Bureau$ mit einem verantwortlichen
     Sekretär zu errichten, welches seinen Sitz in dem hierzu
     passendsten Lande in Europa haben soll.

  2. Ein kleines Komitee wird von diesem Kongresse ernannt mit dem
     Auftrage, dem nächsten internationalen Kongresse Vorschläge zur
     Ausführung des in Ziff. 1 Gewünschten zu unterbreiten.

  3. Dieses Komitee soll berechtigt sein, als provisorisches Komitee zu
     handeln. Jede Nation, die in ihm nicht vertreten ist, hat das
     Recht, einen Vertreter bis zum nächsten Kongresse zu entsenden.

  4. Der Kongreß anerkennt die wachsende Notwendigkeit internationaler
     wirtschaftlicher Information. Er ersucht deshalb alle Nationen,
     ihren ganzen Einfluß aufzuwenden, um die Beschlüsse des Brüsseler
     und Züricher Kongresses betr. die Errichtung eines internationalen
     Informationsbureaus zur Ausführung zu bringen.«

Gegen 5 Nationen, die für die Schweiz stimmten, wurde mit 15 Nationen
beschlossen, daß das internationale Bureau seinen Sitz in London haben
soll.

Nachdem man dann noch Beschlüsse über die Abschaffung der Kriege durch
internationale Schiedsgerichte, den Schutz der Wöchnerinnen, die
Beschäftigung der Arbeitslosen durch Staat und Gemeinde, Freiheit des
Gewissens, der Rede, der Presse und der Vereinigungen, sowie über eine
Amnestie gefaßt und das Recht der Arbeitsvermittelung ausschließlich
für die Arbeitergewerkschaften gefordert hatte, wurde beschlossen, den
nächsten Kongreß im Jahre 1899 in Deutschland abzuhalten; sollte sich
dies als unmöglich erweisen, so soll er 1900 in Paris stattfinden. Das
Bureau des Kongresses wurde beauftragt, die Einladungen zu erlassen und
ausschließlich einzuladen:

  1. »die Vertreter aller Gruppen, die die Umwandlung der
     kapitalistischen Eigentums- und Produktionsordnung in die
     sozialistische Eigentums- und Produktionsordnung anstreben und die
     Teilnahme an der Gesetzgebung und parlamentarischer Thätigkeit als
     ein notwendiges Mittel zur Erreichung dieses Zweckes ansehen;

  2. alle gewerkschaftlichen Organisationen, die, wenn sie sich auch als
     solche nicht am politischen Kampfe beteiligen, doch die
     Notwendigkeit politischer und parlamentarischer Thätigkeit
     anerkennen. Anarchisten sind mithin ausgeschlossen.«

Die Prüfung der Mandate soll durch die nationalen Gruppen
selbst geschehen mit Vorbehalt des Rekurses an eine besondere
Mandatprüfungskommission, die aus Vertretern aller nationalen Gruppen
besteht. Die Mandate der Nationalitäten, die weniger als 5 Delegierte
senden, werden von der Mandatprüfungskommission geprüft, ebenso wie die
angefochtenen Mandate.

Mit einem Hoch auf die internationale Sozialdemokratie wurde der
Kongreß geschlossen. --

Werfen wir einen Rückblick auf die bisherigen Ansätze zu einer
internationalen gewerkschaftlichen Organisation, so kann der Erfolg
noch nicht als erheblich betrachtet werden. Dennoch ist seit der Zeit
der alten »Internationale« ein großer Fortschritt zu verzeichnen,
insbesondere sind die seit ihrem Erlöschen abgehaltenen Kongresse nicht
mehr Versammlungen von Offizieren ohne Soldaten, sondern wirkliche
Arbeitervertretungen, auf denen die unsere Zeit bewegenden großen
elementaren Strömungen auf sozialem Gebiete zu ihrem natürlichen
Ausdrucke gelangen.

Dagegen beruht ihre Unvollkommenheit hauptsächlich auf der $Verknüpfung
der gewerkschaftlichen mit der politischen Bewegung$. Daß dabei die
erstere zurückgedrängt werden muß, hat insbesondere der Londoner
Kongreß bewiesen, auf dem die erste offizielle Beteiligung der
englischen _trade unions_, der einzigen Arbeiterorganisation, die
sich bisher zu einer wirklichen Macht hat entwickeln können, zu einem
Zusammenstoße führte, den man aus Rücksichten der Gastfreundschaft
vermied, öffentlich stark hervortreten zu lassen, der aber die
Sympathieen der Engländer für die gemeinschaftliche Thätigkeit so
abkühlte, daß $David Holmes$, einer der anerkannten Führer der
älteren Gewerkvereinler, öffentlich erklärte, dies sei der letzte
Kongreß dieser Art, auf dem die britischen Gewerkvereine vertreten
gewesen wären, und daß darauf die 185 Vertreter der _trade unions_
bis auf ganz wenige sich von den Verhandlungen fern hielten. Da
nämlich, wie oben bemerkt, diese 185 mit den 120 Abgeordneten der
_Socialdemocratic Federation_, den 115 Delegierten der _Independent
Labour Party_ und 55 Vertretern kleiner Gruppen die aus 475 Mitgliedern
bestehende Delegation bildeten, so waren die der Zahl noch weitaus
einflußreichsten _trade unions_ schon in ihrer eigenen Gruppe in
der Minderheit und nicht in der Lage, ihren Standpunkt geltend zu
machen. Um so mehr wurden sie im Kongresse selbst überstimmt und hier
Beschlüsse gefaßt, die ihren Grundsätzen durchaus zuwiderlaufen. So,
wenn die staatliche Besitznahme aller Produktionsmittel einschließlich
des Grund und Bodens sowie der Verkehrsmittel und die Bildung einer
eigenen Arbeiterpartei »unabhängig von allen bürgerlichen Parteien«
beschlossen wurde. Diese Beschlüsse waren gegen die _trade unions_
um so feindlicher, als gerade in den letzten Jahren in ihrem Kreise,
wie an anderer Stelle[190] mitgeteilt, die kollektivistische Richtung
stark zurückgedrängt war. Auch die weitere Entwickelung der Dinge
und insbesondere der Edinburger Kongreß[191] hat bewiesen, daß die
Londoner Verhandlungen die Neigung der _trade unions_ zum ferneren
Zusammenarbeiten mit den Sozialisten sehr beeinträchtigt hat.

  [190] Vgl. oben S. 31.

  [191] Vgl. oben S. 33.

Die deutschen Sozialdemokratischen Blätter haben auch diesen
Mißerfolg des Londoner Kongresses offen zugegeben. So erklärt
z. B. der »Vorwärts«: »es hieße Schönfärberei treiben, wollte man
behaupten, daß der eben abgeschlossene Kongreß einen vollkommen
befriedigenden Eindruck hinterlassen hätte.« Das Korrespondenzblatt
der Generalkommission schreibt: »Die Hoffnung, die englischen
Gewerkschaften durch den Kongreß für die sozialistische
Arbeiterbewegung zu gewinnen und den Gewerkschaften des Festlandes
näher zu bringen, ist infolge dieser Debatten nicht erfüllt.« Wenn
man dabei alle Schuld auf die Streitigkeiten mit den Anarchisten
abwälzen will, so ist das eine einseitige Auffassung. Die »Neue
Zeit«, das wissenschaftliche Zentralorgan der Partei, erkennt dies
auch ausdrücklich an, denn nachdem sie bemerkt hat, daß der Kongreß
einstimmig für einen Fehlschlag erklärt werde, fügt sie hinzu: »Und es
ist nicht richtig, den Anarchisten und ihren Gönnern ausschließlich
die Schuld daran zuzuschieben.« Sehr wertvoll ist die dann folgende
Ausführung, daß künftig entweder nur sozialistische Kongresse
abgehalten, oder, was richtiger sei, die Thore des Kongresses
möglichst weit aufgemacht werden müßten. »Denn nur die enge Verbindung
mit dem Gros der vorwärts strebenden Arbeiterschaft schützt die
Sozialdemokratie vor Verknöcherung, vor dem Verfallen in Sektierertum.
Kein Bruchteil der Bewegung hat die Weisheit allein gepachtet; sie kann
nur das Ergebnis der Gesamtbewegung sein.«

Sind hiernach die Ansätze zu internationalen Verbindungen zwischen den
gewerkschaftlichen Gesamtorganisationen der einzelnen Länder noch auf
den ersten Anfangsstufen stehen geblieben, ist man insbesondere bisher
auf der Abhängigkeit von der Sozialdemokratie als politischer Partei
noch nicht herausgekommen, so haben dagegen die Verbände einzelner
Berufszweige bereits mehr erreicht und sind insbesondere zur Abhaltung
regelmäßiger internationaler Kongresse gelangt, auf denen die Ansichten
ausgetauscht und die angebahnten Beziehungen weiter befestigt werden.
Allerdings ist die Entwickelung in dieser Hinsicht bei den überhaupt
in Betracht kommenden Berufszweigen eine sehr verschiedene gewesen,
und es sind nur wenige, bei denen man bereits von einem ernsthaften
Erfolge sprechen kann, während es sich bei den übrigen erst um schwache
tastende Versuche handelt und die an der Ausgestaltung beteiligten
Personen sich auf das lebhafteste darüber beklagen, daß ihre Bemühungen
so geringes Verständnis bei den Arbeitern finden. Aus diesem Grunde
ist auch die Sammlung des einschlägigen Materials mit sehr großen
Schwierigkeiten verknüpft, und es ist deshalb nicht möglich, für die
nachfolgende Darstellung die Garantie absoluter Vollständigkeit zu
geben.


                       IV. Die einzelnen Gewerbe.

                          1. Buchdrucker[192].

Wie die Buchdrucker überhaupt an der Spitze der Arbeiterbewegung
marschieren, die höchste Stufe ihrer Intelligenz darstellen und auch
auf anderen Gebieten die ausgereifteste Entwicklung zeigen, so haben
sie auch die internationalen Beziehungen bereits am besten ausgebildet,
so daß dieselben als Vorbild und typisches Muster angesehen werden
dürfen und es sich rechtfertigt, sie etwas eingehender, als bei den
übrigen darzustellen.

  [192] Eine ausführlichere Darstellung, der das folgende entnommen
        ist, habe ich in $Schmoller$'s Jahrb. XXII, S. 20 ff. gegeben;
        dort sind auch die gestellten Anträge und gefaßten Beschlüsse
        im Wortlaut mitgeteilt. Das benutzte Material verdanke ich dem
        internationalen Buchdruckersekretariate in Bern.

Eine internationale Organisation wurde zuerst im Jahre 1887 von dem
Zentralkomitee der französischen Buchdrucker angeregt, das zugleich
den ersten Schritt zur praktischen Ausführung dadurch that, das es
1889 in Verbindung mit der Weltausstellung nach Paris den ersten
internationalen Buchdruckerkongreß[193], der vom 18. bis 21. Juli in
der _Bourse du travail_ tagte, zusammenberief. Auf demselben waren
die Buchdruckerverbände folgender Länder mit den dabei gesetzten
Mitgliederzahlen vertreten:

Spanien 1130, Italien 3800, Oesterreich 7000, Belgien 1500, romanische
Schweiz 400, deutsche Schweiz 1150, Deutschland 13500, England 7500,
Ungarn 800, Norwegen 500, Dänemark 750, Frankreich 5500, Nordamerika
30000, zusammen 13 Länder mit 74480 Mitgliedern. Der Kongreß beschloß,
daß bei den Abstimmungen jede Nation eine Stimme führen sollte.

  [193] Ueber den II. und III. Kongreß sind Protokolle herausgegeben,
        dagegen sind die Verhandlungen des I. Kongresses nur in einer
        besonderen Anlage der Zeitschrift »_La Typographie française_«,
        dem Organ der _Fédération française des travailleurs du livre_,
        veröffentlicht, von der mir durch die Güte des zeitigen
        internationalen Buchdruckersekretärs $Siebenmann$ das einzige
        dort vorhandene Exemplar zur Verfügung gestellt wurde.

Der erste Punkt der Tagesordnung war die $Regelung des Viatikums$, die
dadurch außerordentlich erschwert wurde, daß die Einrichtungen der
einzelnen Länder in wesentlichen Punkten voneinander abweichen. In den
meisten erhält jedes Mitglied eines Verbandes die gleiche Unterstützung
ohne Rücksicht auf die Nationalität. Diese Länder erklärten sich
für den Grundsatz der Gegenseitigkeit ohne Rückerstattung. Andere,
insbesondere Belgien, die Schweiz und Italien, beriefen sich darauf,
daß sie hierzu bei der geringen Leistungsfähigkeit ihrer Kassen um
so weniger im stande seien, als gerade diese Länder in besonders
großem Umfange von Reisenden besucht würden, ja, es wurde sogar
behauptet, daß es sich vielfach um Vergnügungsreisende handele; die
Forderung, die insbesondere von Belgien und Italien erhoben wurde, ging
deshalb dahin, daß eine gegenseitige Rückerstattung der geleisteten
Zahlungen stattfinden solle. Ferner wird in Deutschland das Viatikum
gegeben ohne Rücksicht auf den Grund der Reise, während in Belgien
und Frankreich die Bemerkung in dem Verbandsbuche gefordert wird:
»abgereist wegen Mangels an Arbeit«. Der romanische Verband zahlt
den nicht französisch sprechenden Kollegen ein geringeres Viatikum.
In Italien wird die Kenntnis einer der drei Sprachen: italienisch,
spanisch und französisch verlangt, andernfalls erhält der Reisende
nur eine einmalige Unterstützung von 2 Franken, um sofort wieder die
Grenze zu gewinnen. Auch das System der Entschädigung ist verschieden.
In Deutschland erhält der Reisende, sobald er eine gewisse Entfernung
-- in neuester Zeit 20 Kilometer -- zurückgelegt hat, für jeden Tag
einen festen Satz (75 Pf. bis 1 Mk.). Aehnlich ist es in den übrigen
germanischen Ländern. Bei den romanischen Verbänden dagegen besteht das
sog. kilometrische System, d. h. die Vergütung richtet sich nach der
Länge des zurückgelegten Weges (5 Cent per Kilometer).

Bei den Verhandlungen erklärten zunächst Nordamerika und England, daß
sie sich einer internationalen Viatikumskasse mit Rücksicht auf die
abweichenden Verhältnisse ihrer Länder nicht anschließen könnten;
der englische Vertreter empfahl sogar, das Viatikum ganz fallen zu
lassen. Ebenso lehnten Oesterreich und Deutschland eine internationale
Kasse ab, weil die Gesetze ihrer Länder ihnen die Beteiligung nicht
gestatteten. Auch die Frage eines einheitlichen Verbandsbuches wurde
gestreift, doch wurde gegen ein solches die Verschiedenheit der
Sprachen geltend gemacht.

Von den meisten Seiten wurde betont, daß die Schwierigkeiten der Sache
zu groß seien, um sie sofort erledigen zu können, und daß es richtiger
sei, sie einem weiteren Studium vorzubehalten. Bei der Abstimmung wurde
deshalb nur die Frage der $Rückerstattung$ endgültig entschieden.
Hier standen sich die Ansichten schroff gegenüber. Während einige
Länder, insbesondere Belgien und Italien, forderten, daß die Last des
Viatikums grundsätzlich von demjenigen Verbande zu tragen sei, dem der
Reisende angehört, so daß dem fremden Verbande, der es gewährt, seine
Aufwendungen von dem einheimischen erstattet werden müßten, sah die
Mehrzahl hierin einen Verstoß gegen den Grundsatz der Solidarität. Das
Ergebnis der langwierigen Verhandlungen war, daß der belgische Antrag:

    »Die Kosten des Viatikums werden unter die Sektionen und Verbände
    nach der Mitgliederzahl verteilt, um nicht diese Last denjenigen
    Sektionen und Verbänden aufzulegen, die am meisten unter der
    Beschäftigungslosigkeit zu leiden haben.«

mit 10 gegen die beiden Stimmen von Belgien und Italien abgelehnt
und dagegen auf Antrag der deutschen Schweiz mit 10 Stimmen, bei
zwei Enthaltungen, beschlossen wurde, freilich ein einheitliches
Verbandsbuch anzunehmen, aber im übrigen in der Frage des Viatikums
weitere Beschlüsse vorzubehalten. Spanien war bei den Verhandlungen
nicht vertreten.

Noch größer waren die Meinungsverschiedenheiten bei dem zweiten Punkte
der Tagesordnung, der sich auf die $Schaffung eines internationalen
Verbandes der Buchdrucker$ bezog. Dabei handelte es sich in erster
Linie um die prinzipielle Frage über das Verhältnis zum Sozialismus.
Während der Referent $Pasquelin$ bemerkte, daß viele, die für den
Gedanken der Organisation erwärmt seien, sich von ihr aus dem
Grunde zurückhielten, weil sie sich scheuten, sich einer bestimmten
politischen Gruppe anzuschließen und die Ansicht vertrat, daß es
erforderlich sei, daß alle Kräfte des Proletariates zur Zeit auf das
wirtschaftliche Gebiet beschränkt würden, verlangten der dänische
und der italienische Vertreter den Anschluß an den Sozialismus.
Eine fernere Meinungsverschiedenheit betraf die Frage, ob man die
anzuhebende internationale Vereinigung auf die Buchdrucker und die
Schriftgießer beschränken oder auf alle Arbeiterklassen erstrecken
solle. Endlich machten die Vertreter von Deutschland und Oesterreich
geltend, daß die Gesetze ihrer Länder ihnen die Beteiligung weder an
einem internationalen Verbande, noch auch nur an einem internationalen
Bureau gestatteten.

Der Vorsitzende erklärte schließlich das Ergebnis der Erörterungen
dahin zusammenfassen zu können, daß es die Meinung des Kongresses sei,
zuerst die Buchdrucker national und international zu organisieren,
und daß sich daraus später die Verbindung und die nachdrückliche
Fühlungnahme mit den übrigen in gleicher Weise organisierten
Arbeitergruppen entwickeln werde. Er stellte dann zunächst die
prinzipielle Frage über die Notwendigkeit einer internationalen
Organisation zur Abstimmung, die durch die Stimmen von Spanien,
Italien, Oesterreich, der beiden schweizerischen Verbände, Nordamerika,
England, Ungarn, Dänemark, Norwegen und Frankreich bejaht wurde,
während Belgien und Deutschland sich der Abstimmung enthielten.

Man wandte sich sodann der wichtigen Frage der $Errichtung einer
internationalen Widerstands-(Streik-) Kasse$ zu. Die beiden
schweizerischen Gruppen hatten sich schon eingehend mit dem Plane
beschäftigt und über folgenden Antrag Siebenmann (deutsche Schweiz)
geeinigt:

    »Der internationale Buchdruckerkongreß erkennt die Notwendigkeit der
    bereits in den verschiedenen Ländern bestehenden Widerstandskassen
    an und spricht den Wunsch aus, daß jeder Verband sofort die nötigen
    Schritte thue, um überall Widerstandskassen zu gründen.

    Der Verband der romanischen Schweiz wird beauftragt, in Gemeinschaft
    mit dem Verbande der deutschen Schweiz innerhalb eines Jahres den
    Plan einer internationalen Widerstandskasse vorzulegen. Der nächste
    Kongreß wird sich über Annahme dieses Planes entscheiden.«

Der Antragsteller teilte mit, daß man eine Beitragszahlung von
monatlich 10 Cent. für jedes Mitglied ins Auge gefaßt habe; das
angesammelte Kapital dürfe vor Ablauf eines halben Jahres nicht
angegriffen werden; der Zweck der Kasse solle nur sein, die Herabsetzung
der Löhne zu bekämpfen. Den meisten Beifall fand der Plan bei den
romanischen Nationen, während insbesondere der deutsche Vertreter
Trapp nicht allein betonte, daß die Verhandlungen nur den Karakter
eines Meinungsaustausches haben könnten und daß es jeder Organisation
überlassen bleiben müsse, auf welchem Wege sie glaube, am besten das
gemeinsame Ziel erreichen zu können, sondern auch bemerkte, daß die
Gründung einer internationalen Widerstandskasse unmöglich sein werde, da
insbesondere bei einem so geringen Beitrage jeder große Streik die Kasse
erschöpfen müsse.

Bei der Abstimmung wurde der erste Satz des Antrages Siebenmann mit
allen Stimmen bei einer Stimmenthaltung (Deutschland) angenommen. Für
den zweiten Satz (Errichtung einer internationalen Kasse) wurden 8
Stimmen abgegeben (Italien, Belgien, beide schweizerische Verbände,
England, Dänemark, Norwegen und Frankreich). Deutschland, Oesterreich,
Ungarn und Spanien enthielten sich der Stimme. Ein Antrag wegen
Einrichtung $genossenschaftlicher Buchdruckervereine$ wurde abgelehnt,
dagegen ein solcher wegen Bildung gemeinschaftlicher $Schiedsgerichte$
angenommen, ebenso ein Antrag, der sich gegen die lange Dauer der
Streiks erklärte und den Gewerkschaften empfahl, keine übertriebenen
Forderungen zu stellen. Alle Buchdrucker wurden für verpflichtet
erklärt, den bestehenden Gewerkschaften beizutreten.

Der folgende Gegenstand betraf die $Herabsetzung$ der $Arbeitszeit$.
Man war im allgemeinen in dieser Forderung einig und betonte
insbesondere den Wert dieses Mittels zur Bekämpfung der
Arbeitslosigkeit, doch wurde hervorgehoben, daß, um einen Ausfall am
Verdienste zu vermeiden, zunächst eine Erhöhung der jetzigen Löhne
durchgesetzt werden müsse. Uebereinstimmend wurde auch die $Abschaffung
der Akkordarbeit$ und ihre Ersetzung durch Lohnarbeit empfohlen. Ebenso
war man überwiegend gegen die Ueberstundenarbeit; einzig der belgische
Vertreter D'Hooghe erklärte, daß er den bestimmten Auftrag habe, gegen
jede Verminderung der Arbeitszeit zu stimmen. Die meisten Redner
wollten auch zur Erreichung ihres Zieles den Weg der $gesetzlichen
Regelung$ eingeschlagen sehen, nur der dänische Vertreter Petersen
erklärte sich gegen gesetzlichen Zwang. Trapp (Deutschland) machte
geltend, daß bei der jetzigen Zusammensetzung der gesetzgeberischen
Gewalten auf diesem Wege eine Besserung nicht zu erwarten sei, während
die Schweizer sich von der durch den dortigen Bundesrat einzuberufenden
internationalen Konferenz viel versprachen.

Bei der Abstimmung wurde zunächst der Grundsatz der Verminderung der
Arbeitszeit einstimmig angenommen in folgender Fassung:

    »Der Kongreß erklärt sich für die Herabsetzung der Arbeitszeit ohne
    Verminderung des Lohnes.«

Auch die Dauer von 8 Stunden wurde gegen die Stimmen von Belgien und
der romanischen Schweiz angenommen. Einstimmige Annahme fand ferner der
Antrag Drummond (England), der die Ueberarbeit grundsätzlich verwirft
und sie deshalb wenigstens auf ein möglichst geringes Maß beschränkt
wissen will, mit dem Zusatze von Kralik, daß die Ueberstunden möglichst
hoch bezahlt werden sollen. Ebenso einstimmig wurde der Antrag Mangeot
angenommen, der die Abschaffung der Nachtarbeit der Frauen und Kinder
forderte.

Eine längere Verhandlung verursachte auch die $Lehrlingsfrage$.
Man wünschte von verschiedenen Seiten nicht allein die
gesetzliche Verpflichtung des Lehrlings zur Beibringung eines
Schulzeugnisses, sondern insbesondere die Festlegung eines bestimmten
Zahlenverhältnisses zwischen Lehrlingen und Gehülfen. Von der
Mehrzahl der Anwesenden wurde aber die Ansicht vertreten, daß diese
Angelegenheiten entweder überhaupt nicht auf gesetzlichem Wege zu
regeln seien oder daß mindestens diese Regelung nicht international,
sondern nur in jedem Lande nach Maßgabe seiner besonderen Verhältnisse
geschehen könne.

Weiter verhandelte man über die $gegenseitige Krankenunterstützung
reisender Gehülfen$, wobei mitgeteilt wurde, daß ein solches
Gegenseitigkeitsverhältnis bereits zwischen Deutschland, Oesterreich,
Ungarn, Norwegen und der Schweiz bestehe. Man erkannte allseitig den
Wunsch noch einer solchen Einrichtung als berechtigt an, berief sich
aber teils auf die Geringfügigkeit der Mittel, teils darauf, daß in
einzelnen Ländern eine Krankenunterstützung seitens der Gewerkschaften
überhaupt nicht gewährt werde. Trotzdem wurde der Antrag Kralik
(Oesterreich), den Wunsch nach der Schaffung solcher Einrichtungen
auszusprechen, einstimmig angenommen.

Hubert (Belgien) beklagt sich darüber, daß in einigen Fällen in
Frankreich belgische Buchdrucker schlechter behandelt seien als
Franzosen und fordert Garantien hiergegen. Der Kongreß ging über den
Antrag zur Tagesordnung über, indem er an die Solidarität der Arbeiter
appellierte.

Einstimmig wurde ferner beschlossen, auf die Aufhebung der Bestimmung
des französischen Syndikatsgesetzes hinzuwirken, nach welcher Ausländer
von dem Eintritte in den Vorstand der Syndikate ausgeschlossen sind.

Den letzten Gegenstand der Verhandlungen bildete die bereits bei der
Schaffung eines internationalen Verbandes gestreifte wichtige Frage
nach der $Stellung der Gewerkschaften zur Politik$. Während aber die
einen die Beschäftigung mit Wirtschafts- und Sozialpolitik empfahlen,
hielten andere jede Hineintragung der Politik in die Gewerkschaften
für verderblich. Man vermochte sich weder über das eine noch über das
andere Prinzip zu einigen, und so wurden alle hierauf bezüglichen
Anträge abgelehnt. --

Dem erhaltenen Auftrage gemäß unterzogen sich die beiden
schweizerischen Verbände der Vorbereitung der weiteren Maßnahmen und
beriefen den $zweiten internationalen Buchdruckerkongreß$ auf den
25. August 1892 nach Bern, wo er bis zum 28. dess. Monats tagte.

Beteiligt waren folgende Verbände:

   1. Schweizerischer Typographenbund mit                1210 Mitgliedern
   2. Schweizerische _fédération romande_ mit             460     "
   3. Elsaß-Lothringischer Unterstützungsverein für
      Buchdrucker und Schriftgießer mit                   450     "
   4. Deutscher Unterstützungsverein für Buchdrucker
      und Schriftgießer mit                             17000     "
   5. Französische _fédération française des
      travailleurs du livre_ mit                         5600     "
   6. Rumänischer Gutenbergverein mit                     400     "
   7. Ungarischer Landesverein der Buchdrucker mit       2300     "
   8. Oesterreichischer Buchdruckergehülfenverein mit    5000     "
   9. Holländischer Buchdruckerverband mit                750     "
  10. Italienischer Buchdruckerverband mit               1560     "
  11. Belgische _fédération typographique belge_ und
      _Association libre de Bruxelles_ mit               2000     "
  12. Luxemburg. _Association typographique_ mit           80     "
  13. _London society of compositors_ mit                9700     "
  14. Dänische und norwegische Vereine mit               1700     "
                                                     ====================
                                             zusammen:  52210 Mitglieder.

Nordamerika war dieses Mal nicht vertreten.

Die Tagesordnung beschränkte sich auf folgende 3 Punkte:

  1. Bericht betreffend Gründung eines internationalen
     Buchdruckerverbandes; Beratung der Statuten.

  2. Bericht betreffend Regulierung des Viatikums vom internationalen
     Standpunkte.

  3. Regulierung des Lehrlingswesens.

Da die Verhandlungen ihrem Inhalte nach denen des ersten Kongresses
sehr ähnlich waren, so kann deren Wiedergabe sich hier etwas kürzer
gestalten.

Der wichtigste war der erste Punkt, die Gründung eines $internationalen
Buchdruckerverbandes$, womit die Schaffung einer $internationalen
Widerstandskasse$ zusammenhing, und da hier die Ansichten der
germanischen und romanischen Nationen auseinander gingen, so wurde auf
Antrag des deutschen Vertreters Döblin beschlossen, daß die Delegierten
der sprachverwandten Länder in gesonderter Beratung zu der Frage
Stellung nehmen sollten, um dadurch die Verhandlungen zu erleichtern.
Nach deren Beendigung stellte der französische Vertreter Këufer namens
der Nationen der lateinischen Sprache folgenden Antrag:

    »Der internationale Buchdruckerkongreß in Bern acceptiert
    das Prinzip der definitiven Gründung eines internationalen
    Buchdruckerverbandes. Um die Thätigkeit dieser neuen Organisation
    durch Ernennung eines leitenden Bureaus zu sichern und um die
    Errichtung einer internationalen Widerstandskasse vorzubereiten,
    beschließt der Kongreß die Entrichtung eines monatlichen Beitrages
    von 5 Centimes per Mitglied.«

Döblin (Berlin) als Sprecher der germanischen Gruppe machte hiergegen
geltend, daß es für sie eine Unmöglichkeit sei, einem internationalen
Verbande mit Widerstandskasse beizutreten, da die Gesetze ihnen dies
nicht gestatteten. Um dennoch etwas Positives zu schaffen, hätten die
Vertreter dieser Länder sich auf folgende Anträge geeinigt:

    »Die Vertreter der germanischen Gruppe erklären im Namen ihrer
    Verbände, daß in Lohnbewegungen nur nach vorhergegangener
    gemeinsamer Verständigung einzutreten ist. In Streikfällen soll eine
    alle Mitglieder der beteiligten Verbände gleichbelastende Steuer
    erhoben werden.

    Die genannte Gruppe ist ferner für Schaffung einer Zentralstelle,
    die die internationalen Beziehungen zu vermitteln hat. Die Kosten
    dieser Zentralstelle werden auf die einzelnen Verbände nach
    Maßgabe ihrer Mitglieder verteilt. In den Ländern, wo sich einer
    internationalen Vereinigung Schwierigkeiten entgegenstellen,
    geschieht die Verständigung durch nationale Sekretäre. Die
    Zentralstelle wird verpflichtet, alle die internationalen Interessen
    berührenden Angelegenheiten schnellstens den beteiligten Verbänden
    zur Kenntnis zu bringen. Organisationen, die dem Beschlusse des
    Kongresses hinsichtlich der Gewährung von Viatikum nicht nachkommen,
    sind von einer Beteiligung ausgeschlossen.«

Die Romanen machten zu gunsten ihres Antrages geltend, daß, falls erst
bei Ausbruch eines Streikes Steuern erhoben würden, möglicherweise
die weniger leistungsfähigen Verbände nicht in der Lage sein könnten,
ihre Verpflichtungen zu erfüllen, während die regelmäßige Ansammlung
von Beiträgen ihnen weniger schwer falle. Die Gegner bestritten diese
Gefahr und beriefen sich wiederholt auf das Hindernis ihrer Gesetze.
Nachdem die Verhandlungen nochmals unterbrochen waren, um in einer
eingesetzten Kommission eine Verständigung zu versuchen, einigte man
sich endlich auf folgenden Beschluß:

    »Der Kongreß beschließt die Schaffung einer Zentralstelle, die die
    internationalen Beziehungen zu vermitteln hat. Die Kosten dieser
    Zentralstelle werden auf die einzelnen Verbände nach Maßgabe
    ihrer Mitgliederzahl verteilt. Der Kongreß beschließt ferner,
    daß in Lohnbewegungen nur nach vorausgegangener gemeinsamer
    Verständigung einzutreten ist. In Streikfällen soll eine alle
    Mitglieder der beteiligten Verbände gleichbelastende Steuer erhoben
    werden. Die Beschaffung der Mittel zu obigem Zwecke bleibt den
    einzelnen Verbänden überlassen. In denjenigen Ländern, wo sich
    einer internationalen Vereinigung Schwierigkeiten entgegenstellen,
    geschieht die Verständigung durch nationale Sekretäre. Die
    Zentralstelle wird verpflichtet, alle die internationalen
    Interessen berührenden Angelegenheiten schnellstens den beteiligten
    Verbänden zur Kenntnis zu bringen. Organisationen, die dem
    Beschlusse des Kongresses hinsichtlich der Gewährung von Viatikum
    binnen Jahresfrist nicht nachkommen, sind von einer Beteiligung
    ausgeschlossen.«

Dieser Beschluß wurde einstimmig angenommen, jedoch erklärt, daß er
auf London, wo bis jetzt kein Viatikum gezahlt wird, keine Anwendung
finden solle. Als Sitz der Zentralstelle wurde die Schweiz gewählt.
Die Kommission erhielt das Recht, eine tägliche Unterstützung bis zu
täglich 2 Frs. für jedes Mitglied zu bewilligen.

Die Verhandlungen über die Frage des $Viatikums$ boten gegenüber
denjenigen des Pariser Kongresses nichts Neues. Der Bericht der
eingesetzten Kommission erklärt, nicht viel Hoffnung auf Herbeiführung
eines Einverständnisses zu haben, da die Ansichten in den verschiedenen
Ländern zu weit auseinander gingen, und selbst die Rückerstattung
der Unterstützungen, obgleich der Pariser Kongreß sie mit 10 gegen 2
Stimmen verworfen habe, werde wohl auch ferner bestehen bleiben.

Unter Ablehnung des italienischen Antrages, Viatikum nur an solche
reisende Mitglieder zu zahlen, denen Arbeit zugesichert sei,
wurde die Auszahlung an alle Verbandsmitglieder beschlossen. Eine
Kommission wurde beauftragt, ein Statut als Ersatz der bisherigen
Gegenseitigkeitsverträge auszuarbeiten.

Zu dem letzten Gegenstande der Tagesordnung, $Regelung des
Lehrlingswesens$, wurde einstimmig folgender Beschluß gefaßt:

    »In Berücksichtigung der Lage aller Berufe hält der Kongreß eine
    internationale Regelung des Lehrlingswesens für undurchführbar.
    Dagegen erblickt er der großen Lehrlingsausbeutung gegenüber ein
    Gegengewicht in starken Organisationen, die durch eine entsprechende
    Verkürzung der Arbeitszeit einen Ausgleich zu schaffen in der Lage
    sind. Die ganze Kraft ist daher auf Agitation sowie Aufklärung der
    Berufsangehörigen, einschließlich der Lehrlinge, zu legen.«

Der Schweizerische Typographenbund hatte ohne ausdrücklichen Auftrag,
aber im Interesse der Förderung der internationalen Organisation
ein besonderes Blatt, den »Internationalen Buchdruckerverband«,
herausgegeben. Obgleich dessen Leistungen sehr ungünstig beurteilt
wurden, wobei Döblin die Ansicht vertrat, daß internationale Organe
nichts taugten, wurde doch beschlossen, daß diese Kosten sowie
diejenigen der Organisation des Kongresses den verschiedenen Verbänden
im Verhältnis zu ihrer Mitgliederzahl zur Last fallen sollten.

Bereits nach dem Pariser Kongreß, der den beiden Schweizer Verbänden,
dem »Schweizerischen Typographenbunde« und der »_Fédération des
Typographes de la Suisse romande_«, den Auftrag erteilt hatte,
verschiedene Fragen für den folgenden Kongreß vorzuberaten, hatten
die Vorstände dieser Verbände eine aus fünf Mitgliedern bestehende
besondere Kommission zur Führung der internationalen Angelegenheiten
eingesetzt. Als dann der Kongreß in Bern die Schaffung einer
internationalen Zentralstelle beschloß, deren Einsetzung den beiden
schweizerischen Verbänden übertragen wurde, beauftragten diese die
gedachte Kommission mit der Ausführung auch dieses Beschlusses. Die
Kommission hatte nun zunächst ihren Auftrag in dem Sinne aufgefaßt, daß
es sich um Begründung eines eigentlichen Verbandes handele und hatte
am 3. April 1892 den Entwurf eines »Statuts für den internationalen
Buchdruckerverband« zur gutachtlichen Aeußerung an die einzelnen
Verbände gesandt, in dem außer einer internationalen Widerstandskasse
auch ein regelmäßiges Verbandsorgan vorgesehen war. Der deutsche
Buchdruckerverband hatte aber hiergegen als eine Verletzung des
gefaßten Beschlusses, der nicht auf Schaffung eines internationalen
$Verbandes$, sondern nur auf Einrichtung einer $Zentralstelle$
gerichtet sei, lebhaft protestiert, und um diesem Proteste Rechnung
zu tragen, hatte die Kommission sich nunmehr auf ein bloßes
internationales $Sekretariat$ beschränkt, das mit dem 10. Dezember 1893
ins Leben getreten war und seinen Sitz in Bern erhalten hatte. Das
für dieses entworfene Reglement fand denn auch einstimmige Annahme.
Bei der Wichtigkeit desselben soll es hier unter Auslassung einiger
Nebenpunkte, sowie der Uebergangs- und Schlußbestimmungen abgedruckt
werden.

      =Reglement für das Internationale Buchdruckersekretariat.=

                              1. Kapitel.

                       $Name, Zweck und Dauer$.

Art. 1. Unter der Bezeichnung »Internationales Buchdruckersekretariat«
wird eine ständige Centralstelle geschaffen, die den Zweck hat:

  a) die Beziehungen unter den einzelnen
     Buchdrucker-Zentralverwaltungen, soweit sie internationale
     Interessen berühren, zu vermitteln;

  b) bei allgemeinen Arbeitsniederlegungen diejenigen Maßnahmen zu
     ergreifen, welche ein Fernhalten von Zuzug zu ermöglichen und eine
     nachhaltige Unterstützung der für Verbesserung ihrer Lebenshaltung
     kämpfenden, einer Verschlechterung derselben sich widersetzenden
     oder eine Verkürzung der Arbeitszeit anstrebenden Kollegen zu
     verbürgen imstande sind;

  c) internationale Kongresse einzuberufen, die Tagesordnung für
     dieselben vorzubereiten und deren Beschlüsse auszuführen.

Art. 2. Das internationale Sekretariat wird auf unbestimmte Zeit
gegründet.

Ein internationaler Kongreß kann die Aufhebung desselben beschließen.


                              2. Kapitel.

            $Organisation und Verwaltung des Sekretariates$.

Art. 3. Die Verwaltung des internationalen Sekretariates wird vom
internationalen Kongreß durch Stimmenmehrheit der Delegierten einem
Landesverbande übertragen; eventuell können sich zwei in einem und
demselben Lande bestehende Verbände in diese Verwaltung teilen.

Der Verband oder die Verbände tragen die Verantwortlichkeit für die
ganze Geschäfts- und Kassagebarung des Sekretariates.

Art. 4. Das internationale Sekretariat besteht aus:

  a) der fünfgliedrigen Aufsichtskommission;

  b) dem ständigen Sekretär.

Art. 5. Die $Aufsichtskommission$ wird vom Verband oder den Verbänden
nach einem von ihnen zu bezeichnenden Modus gewählt und hat folgende
Befugnisse:

  a) Vorberatung aller wichtigen Anträge an die beim internationalen
     Sekretariat beteiligten Verbände;

  b) Wegleitung an den Sekretär für die Ausführung der Kongreßbeschlüsse;

  c) Ueberwachung der Geschäftsführung des Sekretärs;

  d) Entgegennahme der Vierteljahrsberichte desselben;

  e) Festsetzung des Budgets der jährlichen Ausgaben des Sekretariates,
     für Drucksachen, Bureauauslagen, Porti u. s. w., wie Besoldung des
     ständigen Sekretärs und der übrigen Funktionäre;

  f) Feststellungen der Bestimmungen über die Finanzverwaltung des
     internationalen Buchdruckersekretariates.

Art. 6. Die Aufsichtskommission versammelt sich auf Einladung ihres
Vorsitzenden ordentlicherweise einmal im Jahre.

Sie hat das Recht, jederzeit Einsicht zu nehmen in die Geschäftsführung
des Sekretärs und der Finanzverwaltung.

Art. 7. Der $ständige Sekretär$ ist das ausführende Organ des
internationalen Sekretariates.

Er wird von der Zentralleitung oder den Zentralleitungen des mit der
Geschäftsführung des internationalen Sekretariates betrauten nationalen
Verbandes oder Verbände gewählt.

Art. 8. Ein von der Aufsichtskommission aufzustellendes Reglement
(Vertrag) umschreibt die Thätigkeitsgebiete des Sekretärs, dessen
Anstellungsverhältnis und Besoldung.

  Im allgemeinen liegen ihm folgende Arbeiten ob:

  a) Ausarbeitung von Reglements und Statuten;

  b) rasche Zustellung -- auf dem Zirkularwege, eventuell auch auf
     telegraphischem Wege -- aller Mitteilungen des Sekretariates an die
     beteiligten Verbände;

  c) prompte Erledigung aller einlaufenden Korrespondenzen;

  d) Entgegennahme und Ausarbeitung von Anregungen seitens der
     beteiligten Verbände;

  e) Zustellung der für die Oeffentlichkeit bestimmten Mitteilungen an
     die Redaktionen der Landesverbandsorgane;

  f) Ausarbeitung der Vierteljahrsberichte zu Händen der
     Aufsichtskommission und Veröffentlichung von Auszügen aus denselben;

  g) Ausarbeitung des Jahresberichts zu Händen der beteiligten Verbände;

  h) Sammlung von statistischen Daten aus den verschiedenen Verbänden und
     Verwendung oder Anhandgabe derselben zu vergleichenden oder
     positiven statistischen Erhebungen;

  i) Einziehung der Jahresbeiträge und der Beitragsquoten für
     Unterstützungszwecke von den beteiligten Verbänden;

  k) Ausrichtung der Unterstützungssummen an die im Streik stehenden
     Verbände.


                              3. Kapitel.

              $Verpflichtungen der beteiligten Verbände$.

          A. $Mit Bezug auf die Verwaltung des Sekretariates$.

Art. 9. Die beim internationalen Buchdruckersekretariat beteiligten
Verbände sind verpflichtet:

  a) die jeweilige Wahl ihrer resp. Verbandsleitungen oder der zur
     Korrespondenzführung speziell bezeichneten Personen (nationale
     Sekretäre), wie auch die sich allfällig ergebenden Mutationen dem
     internationalen Sekretariat zur Kenntnis zu bringen;

  b) dem Sekretariat alle die Gesamtheit der Verbände interessierenden
     Mitteilungen zugehen zu lassen, wie auch die Angabe der
     Mitgliederzahl auf 31. Dezember jeden Jahres;

  c) die für die Oeffentlichkeit bestimmten Mitteilungen der
     Sekretariate in ihren resp. Verbandsorganen aufzunehmen;

  d) ein Exemplar ihrer Verbandsorgane regelmäßig nach Erscheinen an die
     Adresse des Sekretärs gelangen zu lassen behufs Aufnahme ins Archiv;

  e) ihre Jahresberichte jeweilen in zwei Exemplaren an den Sekretär
     einzusenden;

  f) die Betreffnisse der auf sie nach Maßgabe ihrer Mitgliederzahl
     entfallenden Beiträge an die Verwaltungskosten jeweilen regelmäßig
     nach erfolgter Mitteilung durch den internationalen Sekretär an den
     letztern gelangen zu lassen bei Strafe der Einstellung im Viatikum
     aller ihrer reisenden Mitglieder und der Nichtunterstützung in
     Streikfällen.


                         B. $In Streikfällen$.

Art. 10. Lohnbewegungen, in welchen Anspruch erhoben wird auf die
Unterstützung der übrigen Verbände, können nur nach erfolgter
Verständigung unter denselben unternommen werden.

Durch diese Bestimmung wird das Recht auf Unterstützung nicht
präjudiziert für Defensivstreiks.

Art. 11. Diese Verständigung geschieht dadurch, daß der Verband, in dem
eine derartige Bewegung insceniert werden soll, an das internationale
Sekretariat gelangt unter detaillierter Klarlegung der Gründe, der Zahl
der in Betracht kommenden Städte, Firmen und Gehülfen, überhaupt aller
Verumständigungen, welche die Schlußnahme der Verbände in dieser oder
jener Weise beeinflussen könnten.

Auf dem Wege konfidentieller Mitteilung setzt das Sekretariat die
übrigen Verbände in Kenntnis von der Sachlage und ersucht dieselben um
umgehende Vernehmlassung.

Art. 12. Sind 2/3 der beteiligten Verbände mit der angeregten Bewegung
einverstanden, so wird vom Sekretariat aus sofort eine allgemeine,
sämtliche Mitglieder gleichmäßig belastende Steuer dekretiert.

Art. 13. Kommt eine gemeinsame Verständigung nach Art. 12 nicht
zustande, so wird der quest. Verband ersucht, von seiner geplanten
Bewegung abzustehen.

Art. 14. Kann sich derselbe hierzu nicht verstehen, so trägt er die
Folgen seines Vorgehens selbst und werden seitens des Sekretariates
keinerlei Aufrufe zur Unterstützung erlassen.

Art. 17. In Streikfällen kommt die Gesamtheit der beteiligten Verbände
für einen täglichen Maximalbetrag von Francs 2. -- auf per Streikenden.
Es bleibt dem in Frage kommenden nationalen Verbande überlassen, seinen
streikenden Mitgliedern aus eigenen Mitteln einen größeren Betrag
auszurichten.

Art. 18. Die Bewegung (Streik) wird als beendet erklärt, wenn die
Forderungen der Gehülfen von der Prinzipalität angenommen worden sind
oder wenn die Aussichtslosigkeit des Kampfes vom Zentralvorstand des
betreffenden Verbandes oder von der Aufsichtskommission konstatiert
werden muß.

Art. 22. Oeffentliche Unterstützungsgesuche an die organisierten
Buchdrucker dürfen nur vom Sekretariat aus erlassen werden.


                        C. $Im Viatikumswesen$.

Art. 23. Jeder Verband, der beim internationalen Sekretariat
beteiligt ist und bei Arbeitsniederlegung in seinem Gebiet Anspruch
machen will auf die Unterstützung der gesamten organisierten
Buchdruckergehülfenschaft, ist verpflichtet, allen reisenden Kollegen
eine Unterstützung (Viatikum) auszurichten.

Art. 24. Zum Bezuge dieses Viatikums sind berechtigt alle einem beim
internationalen Buchdruckersekretariat beteiligten nationalen Verband
angehörenden Setzer, Drucker, Gießer oder eine andere Partie des
graphischen Gewerbes ausübenden Personen, welche im rechtmäßigen Besitz
eines von einem dieser Landesverbände ausgestellten Mitgliedsbuches und
Viatikumsausweises sind.

Art. 25. Die einheitliche Regelung des Viatikums wird nach den
Beschlüssen des II. Internationalen Buchdruckerkongresses erfolgen.


                              4. Kapitel.

                      $Internationale Kongresse.$

Art. 26. Internationale Kongresse können einberufen werden, wenn es
das Sekretariat auf Anregung von drei nationalen Verbänden und nach
Einholung der Zustimmung der Mehrheit der Verbände beschließt, oder
wenn der vorhergegangene Kongreß einen bezüglichen Beschluß gefaßt hat.

Art. 27. Der internationale Kongreß hat folgende Kompetenzen und
Befugnisse:

  a) Bestellung des Kongreßbureaus;

  b) Abnahme eines Berichtes der Aufsichtskommission des internationalen
     Buchdruckersekretariats über den Stand des letzten;

  c) Entgegennahme eines Berichtes der nationalen Verbände über den Stand
     der Sozialgesetzgebung in ihren Ländern, soweit dadurch die
     Gehülfenorganisation betroffen wird;

  d) Behandlung der Anträge der einzelnen Landesverbände und
     Beschlußfassung über dieselben;

  e) Maßnahmen gegen renitente Verbände, d. h. solche Verbände, welche
     die Beschlüsse früherer internationaler Kongresse nicht innehalten
     oder den Bestimmungen vorliegenden Reglements nicht nachkommen;

  f) eventuell Wahl des Verbandes, der das internationale Sekretariat zu
     bestellen hat;

  g) Festsetzung des Ortes und der Abhaltungszeit des Kongresses.

Im Dezember 1895 wurde von dem deutschen Verbande die Einberufung eines
neuen Kongresses verlangt und damit begründet, daß die Organisation
des internationalen Sekretariates sich als reformbedürftig erwiesen
habe. Die an die vorigen Verbände gerichtete Anfrage ergab einhellige
Zustimmung und mit Mehrheit wurde die Schweiz mit der Einberufung
beauftragt. Die Aufsichtskommission betraute hierauf die Sektion Genf
mit den erforderlichen Vorarbeiten, und so fand vom 5. bis 7. August
in Genf der III. $Internationale Buchdruckerkongreß$ statt, auf dem
folgende Verbände mit den dabei bemerkten Mitgliederzahlen vertreten
waren:

  Verband der Deutschen Buchdrucker                          21000 Mitgl.

  Verband der Vereine der Buchdrucker und Schriftgießer
  und verwandter Berufe Oesterreichs                          7000   "

  Elsaß-Lothringischer Unterstützungsverein für Buchdrucker
  und Schriftgießer                                            570   "

  Verband der Buchdrucker und Schriftgießer Ungarns           2800   "

  Allgemeen Nederlandsch Typografenbond in Amsterdam          1400   "

  Typografiske Reservefonds og Rejskasser für de
  skandinaviske Lande in Kopenhagen                           1450   "

  Norwegischer Zentralverein in Christiana                     650   "

  _Federazione italiana dei lavoratori del libro_             4000   "

  Luxemburger Buchdruckerverein                                 70   "

  Bulgarischer Buchdruckerverband                               57   "

  Schweizerischer Typographenbund                             1500   "

  _Fédération romande_                                         586   "

  _Fédération française des travailleurs du livre_            7100   "

      Zusammen 13 Verbände mit 47782 Mitgliedern.

Gegen Italien und Spanien hatte, da sie dem Beschlusse des Berner
Kongresses wegen gleichmäßiger Behandlung einheimischer und auswärtiger
Gehülfen bei Entrichtung des Viatikums Folge zu leisten sich beharrlich
weigerten, das für solche Fälle vorgesehene Mittel in Anwendung
gebracht werden müssen, sie des Anspruchs auf Unterstützung in
Streikfällen für verlustig zu erklären. Dies hatte zur Folge gehabt,
daß $Italien$ sich gefügt und am 25. November 1895 angezeigt hatte,
das Viatikum werde künftig allen reisenden Kollegen ohne Rücksicht auf
Sprachkenntnisse ausgezahlt werden, so daß die Zwangsmaßregel wieder
aufgehoben werden konnte. $Spanien$ dagegen hatte im Mai 1895 seinen
Rücktritt vom Sekretariate erklärt mit der Begründung, es sei ihm
unmöglich, den Forderungen betreffend Zahlung des Viatikums sowie der
Beiträge bei Streiks zu entsprechen.

Der $französische Verband$ hatte auf seinem Kongresse in Marseille
(7. bis 15. September 1895) die weitere Beteiligung am Sekretariate
beschlossen, dieser Beschluß wurde aber in der darauf folgenden
Urabstimmung mit 2687 gegen 2649 Stimmen verworfen, so daß sich das
französische Zentralkomitee gezwungen sah, von der weiteren Beteiligung
am Sekretariate am 31. Dezember 1896 zurückzutreten. Der französische
Vertreter war deshalb auf dem Kongreß ohne Mandat anwesend.

$England$ hatte sich am Sekretariate überhaupt nicht beteiligt.
$Belgien$ war nicht vertreten. $Nordamerika$ war schon in Bern nicht
vertreten gewesen. Dagegen hatten sich $Schweden$ und $Bulgarien$ dem
Sekretariate angeschlossen.

Der erste Gegenstand der Verhandlung des Kongresses war das
$internationale Sekretariat$. Der deutsche Vertreter brachte die
Gründe, die den deutschen Verband zu seinem Verlangen auf Einberufung
des Kongresses bestimmt hatten, zur Geltung. Der Sekretär habe es nicht
verstanden, bei den Mitgliedern der beteiligten Verbände das Interesse
für das Sekretariat zu wecken, ja nicht einmal den Beweis für die
Existenzberechtigung des Sekretariates erbracht, geschweige denn eine
Initiative zur Förderung der Internationalität entwickelt. Der Entwurf
des Statuts für einen internationalen Verband sei ein grober Verstoß
gegen den Beschluß des Berner Kongresses gewesen.

Obgleich dieser Tadel auch von anderer Seite unterstützt wurde, so
konnte doch am Schlusse der Verhandlungen der Vorsitzende feststellen,
daß kein Verband sich gegen die Weiterführung des Sekretariates
ausgesprochen habe. Es wurde vielmehr beschlossen, daß der Sekretär
neben seinem Amte kein anderes übernehmen und durch Teilnahme an den
Generalversammlungen der einzelnen Verbände die Fühlung aufrecht
erhalten, auch vierteljährlich Berichte versenden solle.

Ueber den Plan der $internationalen Widerstandskasse$ fand zunächst
wieder eine gesonderte Beratung der germanischen und romanischen
Gruppe statt, bei der gegen die bisherigen Kongresse insofern eine
Verschiebung zu Tage trat, als der österreichische Verband, der in
Paris und Bern gegen den Plan gestimmt hatte, jetzt für denselben sich
aussprach.

Gerade der österreichische Vertreter $Höger$ entwickelte eingehend die
Gründe, aus denen die Maßregel unentbehrlich sei, wenn man an eine
erfolgreiche Thätigkeit des Sekretariates denken wolle. Allerdings
müßten $nationale$ Widerstandskassen der internationalen vorangehen;
deren Stärkung sei notwendiger, als die Anhäufung von Geldern für
manche der übrigen Unterstützungskassen. Redner bringt in Gemeinschaft
mit dem ungarischen Vertreter $Lipp$ den Antrag ein, die internationale
Widerstandskasse mit dem 1. Januar 1897 zu gründen.

$Döblin$ erklärte, in der unangenehmen Lage zu sein, als einziger
Vertreter der germanischen Gruppe sich im Widerspruche zu dem Antrage
Höger zu befinden. Er halte die Gründung einer internationalen
Widerstandskasse für gefährlich, da sie die organische Entwickelung der
nationalen Widerstandskassen hemmen werde, deren Gründung namentlich
die romanischen Verbände ins Auge fassen sollten. Nach der Gründung der
internationalen Kasse werde sich jeder Verband darauf verlassen, aus
der vollen Kasse zu schöpfen. Die Bedeutung der Kasse könne nur darin
gesehen werden, nach außen, d. h. dem Unternehmertum zu imponieren, und
dieser Zweck werde doch nicht erreicht werden. Die Kasse habe keinen
praktischen Wert. Wolle sie nur einzelne Streiks unterstützen, so
hätten die romanischen Verbände von ihr keinen Vorteil, da sie erklärt
hätten, daß sie solche nicht unternehmen könnten, gewähre sie aber
Unterstützung nur dann, wenn ein gewisser Prozentsatz der Mitglieder
am Streike beteiligt sei, so werde der deutsche Verband von ihr keinen
Vorteil haben, da bei ihm schon 5% der Mitglieder die große Zahl
von 1000 Streikenden ausmachten; sollten aber endlich alle Streiks
unterstützt werden, so werde die Kasse nicht genug Mittel besitzen und
ein steter Streit um die Berechtigung des Streiks bestehen.

Die Vertreter aller übrigen Verbände sprachen sich für die Gründung
der Kasse aus; der französische Abgeordnete $Këufer$ erklärte sogar,
er sei der Ueberzeugung, daß, wenn die Kasse schon bestanden hätte,
der Austritt Frankreichs nicht erfolgt sein würde, auch sei es
keineswegs ausgeschlossen, daß Frankreich dem Verbande wieder beitrete.
Uebrigens lägen die Verhältnisse in Frankreich abweichend von denen
der meisten übrigen Länder. Die französischen Kollegen glaubten an
den Staatssozialismus und hofften von ihm alles; deshalb seien sie
indifferent gegenüber den Tagesfragen, welche Buchdrucker berührten.
Außerdem gäbe es eine Spaltung unter den Kollegen, welche die
Thätigkeit des Zentralkomitees sehr erschwere.

Nachdem der Vorsitzende darauf hingewiesen hatte, daß es wünschenswert
erscheine, die Kasse auch ohne Beteiligung Deutschlands zu beschließen,
da nach einer oberflächlichen Berechnung doch gegen 20000 Francs
jährlich angesammelt werden könnten, wird zur Abstimmung geschritten.
Unter Ablehnung des Antrages $Döblin$ mit 11 Stimmen gegen die einzige
von Deutschland, wobei Frankreich sich der Abstimmung enthielt,
wurde das Prinzip der Gründung der Kasse angenommen. Das von der
Aufsichtskommission ausgearbeitete Reglement erhielt nach längeren
Verhandlungen folgende Fassung:

                                Art. I.

Die Widerstandskasse des internationalen Buchdruckersekretariats
hat den Zweck, Arbeitseinstellungen, welche durch die betreffende
Zentralverwaltung gut geheißen sind, oder Aussperrungen zu unterstützen.

                                Art. II.

Jeder internationale Verband entrichtet für jedes seiner Mitglieder
einen monatlichen Beitrag von 10 Cent. in die Widerstandskasse.
Anläßlich einer Arbeitseinstellung kann im Bedarfsfall durch das
internationale Sekretariat ein außerordentlicher wöchentlicher Beitrag
bis zur Maximalhöhe von 50 Cent. von jedem Mitgliede der beteiligten
Verbände erhoben werden. Die Erhebung dieses außerordentlichen und
einheitlichen Beitrages kann jedoch nur erfolgen angesichts größerer
Bewegungen für Lohnerhöhungen oder Arbeitsverkürzungen oder wenn
die Widerstandskasse nur noch 50000 Fr. enthält, welche Summe als
unangreifbarer Reservefonds dienen soll.

                               Art. III.

Die Unterstützung aus der Widerstandskasse beginnt erst 14 Tage
nach Ausbruch des Streiks; in besonderen Fällen (Lohnherabsetzung,
_Lockout_) kann dieselbe jedoch sofort erfolgen.

                                Art. IV.

Wenn eine Arbeitseinstellung nicht vermieden werden kann oder eine
Aussperrung erfolgt ist, soll die Zentralverwaltung des betreffenden
Verbandes unverzüglich ihre Beschlüsse dem internationalen Sekretariate
mitteilen, welches die nötigen Maßnahmen anordnen wird, um den
Streikenden die Unterstützung zu sichern. Sämtliche Verbände sind
hiervon zu benachrichtigen.

                                Art. V.

Die tägliche Unterstützung der Streikenden beträgt 1 Fr. 50 Cent.

                                Art. VI.

Arbeitseinstellungen von anderen Berufsverbänden dürfen aus der
Widerstandskasse des internationalen Sekretariats nicht unterstützt
werden.

Vor der Gesamtabstimmung erklärte der dänische Vertreter $Petersen$,
der sich bei der Abstimmung über die einzelnen Artikel, ebenso wie
Deutschland, der Stimme enthalten hatte, daß er die Beteiligung an der
Widerstandskasse und die Bestimmungen des Reglements nicht für genügend
erachte, um eine erfolgreiche Thätigkeit derselben voraussetzen zu
können, und daß er aus diesem Grunde genötigt sei, gegen das Reglement
zu stimmen. So wurde das Reglement mit den 10 Stimmen der übrigen
Verbände gegen diejenigen von Deutschland und Dänemark bei Enthaltung
Frankreichs angenommen. Als der Vorsitzende darauf die Hoffnung
aussprach, daß Deutschland, wenn es auch der Widerstandskasse nicht
beitrete, doch aus derselben unterstützt werden könne, wurde hiergegen
von mehreren Seiten lebhaft protestiert und darauf hingewiesen, daß,
wo keine Pflichten, auch keine Rechte seien. Wenn Deutschland sich von
der Allgemeinheit ausschließe und auf seine Stärke baue, so möge es
späterhin zusehen, wie es sich helfen könne. Die Vergangenheit habe
bewiesen, daß Deutschland, gerade so gut wie andere Verbände, bei
Streiks die Hülfe sämtlicher Organisationen gebraucht habe, und im
Falle des Nichtbeitritts zur Widerstandskasse könne es nur Anspruch auf
freiwillige Beiträge erheben.

Am folgenden Sitzungstage wurde aber der gefaßte Beschluß in seiner
Bedeutung dadurch wesentlich abgeschwächt, daß auf Antrag des
italienischen Vertreters einstimmig beschlossen wurde, das Reglement
der Widerstandskasse den einzelnen Verbänden zur Genehmigung zu
unterbreiten. Döblin hatte den Antrag mit Freude begrüßt, weil dadurch
jedem Vertreter Gelegenheit geboten sei, in seinem Verbande die
nötigen Aufklärungen zu geben; auch er wollte in dieser Beziehung
das Möglichste thun und die Entscheidung der berufenen Instanz
herbeiführen: fördere oder diese Umfrage noch mehr ablehnende Vota
zu Tage, so hoffe er, daß die Aufsichtskommission die Kasse nicht
ins Leben treten lassen werde. Schon jetzt könne man die Kasse als
abgelehnt betrachten, wenn die Mitgliederzahl in Betracht gezogen
werde, welche die betreffenden Verbände hätten, denn Deutschland und
Dänemark hätten zusammen 22450, die übrigen Verbände dagegen nur 18232
Mitglieder.

Der Kongreß beschloß, den Termin, bis zu welchem die Erklärungen der
einzelnen Verbände bei der Aufsichtskommission abzugeben seien, auf den
1. Dezember 1896 festzusetzen.

Zu dem folgenden Punkte der Tagesordnung, das $Viatikum$ betreffend,
wurden im allgemeinen die auf den beiden früheren Kongressen
vertretenen widersprechenden Ansichten wiederholt und von neuem der
Beschluß gefaßt, das Tagegeldsystem und die Erhöhung des Reisegeldes zu
empfehlen.

Der folgende Punkt der Tagesordnung, $Maßregeln gegen renitente
Verbände$, erledigte sich dadurch, daß der Vorsitzende mitteilte,
daß gegenwärtig alle bei dem internationalen Buchdruckersekretariate
beteiligte Verbände ihren Verpflichtungen nachkämen. Dagegen führte
die Verhandlung zu einer scharfen Auseinandersetzung zwischen $Döblin$
und dem schweizerischen Vertreter $Göcking$, der die schon bei anderen
Punkten hervorgetretene Spannung der Gemüter deutlich erkennen ließ.
Als $Döblin$ sich wiederholt darauf berief, daß Deutschland in
Verbindung mit Dänemark in der Frage der Widerstandskasse die Mehrzahl
der Mitglieder darstelle, erklärte $Göcking$, daß für die Bedeutung der
gefaßten Beschlüsse nicht die Zahl der Mitglieder, sondern die Zahl der
Verbände maßgebend sei; andernfalls würde der internationale Verband
lediglich ein Verband von Deutschlands Gnaden sein, da Deutschland über
nahezu die Hälfte der Mitglieder und im Verein mit noch einem zweiten
Verbande alle übrigen majorisieren könne.

Der Gegensatz zwischen den großen und den kleinen Verbänden machte sich
auch ferner geltend bei dem von dem niederländischen und dem dänischen
Vertreter gestellten Antrage, die Reise- und Unterhaltungskosten der
Delegierten des Kongresses aus der Sekretariatskasse zu vergüten
und nach dem Verhältnisse der Mitglieder auf die einzelnen Verbände
umzulegen. Dieser Antrag wurde von Döblin lebhaft bekämpft. Derartige
Kosten müßten von den Verbänden selbst getragen werden; andernfalls
müsse auch Deutschland das Recht haben, mehrere Delegierte zu schicken.
Schließlich wurde der Vermittelungsantrag $Höger$ angenommen, den
Delegierten von Verbänden bis zu 2000 Mitgliedern die Fahrkosten
zu vergüten, während für die Unterhaltskosten die Verbände selbst
aufzukommen haben. Dieser Beschluß soll aber erst dem nächsten
Kongresse vorgelegt werden.

Die bereits bei dieser Verhandlung angeschnittene Frage nach dem
Rechte der größeren Verbände gegenüber den kleineren hinsichtlich der
Vertretung, wurde zum Austrage gebracht durch den von $Dornseiffer$
(Luxemburg) gestellten Antrag auf $proportionale Vertretung der
Verbände auf den internationalen Kongressen$ nach Maßgabe ihrer
Mitgliederzahl. Gegen den Grundgedanken des Antrages wurde von keiner
Seite Widerspruch erhoben, doch wollte $Këufer$ (Frankreich), daß kein
Verband mehr als 5 Stimmen haben dürfe. Dieser Vorschlag wurde aber
von $Döblin$, $Röger$ und $Dornseiffer$ bekämpft und schließlich mit
9 Stimmen abgelehnt. Mit derselben Stimmenzahl wurde darauf der Antrag
$Siebenmann$ (Schweizerischer Typographenbund):

    »Der Kongreß beschließt, das Stimmrecht in folgender Weise zur
    regeln: Jeder Verband bis auf 2000 Mitglieder hat das Recht auf eine
    Stimme; für je weitere 2000 Mitglieder eine Stimme mehr«,

angenommen und der Aufsichtskommission zur Besorgung für spätere
Kongresse überwiesen.

Da sich die bisherige Einrichtung, 2 Verbände mit der Bestellung des
Sekretärs zu beauftragen, als unpraktisch erwiesen hatte, so beschloß
man, künftig nur $einen$ Verband damit zu betrauen. Bei der Wahl
erhielt der schweizerische Typographenbund 7 und die _fédération
romande_ 2 Stimmen; der erstere ist deshalb gewählt. Als Wohnort wurde
Bern beibehalten.

Hinsichtlich der Zeit und des Ortes für den nächsten Kongreß wurde,
nachdem die für London und Brüssel gemachten Vorschläge abgelehnt
waren, auf den Antrag von $Döblin$ von einer Beschlußfassung abgesehen,
dagegen das Reglement, welches die Einberufung von dem Auftrage dreier
Verbände abhängig macht, dahin abgeändert, daß schon der Antrag eines
Verbandes genügt.

Ein Antrag von $Veraldi$ (Italien), das Sekretariat mit
der $Organisation$ der $Frauen$ zu beantragen, wurde der
Aufsichtskommission zur Berichterstattung für den nächsten Kongreß
überwiesen.

Das $internationale Sekretariat$ hat bis jetzt 3 Berichte erstattet,
und zwar für 1894, 1895 und 1896[194]. Die wichtigeren Mitteilungen aus
demselben sollen hier wiedergegeben werden. An dem Sekretariate waren
am Schlusse des Jahres 1896 folgende Verbände beteiligt:

   1. Schweizerischer Typographenbund,

   2. _Fédération des Typographes de la Suisse romande_,

   3. Verband der deutschen Buchdrucker,

   4. Verband der Vereine der Buchdrucker und Schriftgießer und
      verwandter Berufe Oesterreichs,

   5. Verband der Elsaß-Lothringischen Buchdrucker,

   6. Verein der Buchdrucker und Schriftgießer Ungarns,

   7. _Fédération française des travailleurs du livre_,

   8. _Federazione italiana dei lavoratori del libro_,

   9. Dänischer Landesverband mit der typographischen Vereinigung
      Kopenhagen,

  10. Norwegischer Zentralverein,

  11. Allgemeiner Niederländischer Typographenbund,

  12. Luxemburger Buchdruckerverein,

  13. Bulgarischer Buchdruckerverein,

  14. _Fédération typographe belge_,

  15. Gutenberg, allgemeiner Buchdruckereiarbeiter-Unterstützungsverein
      für Rumänien.

  [194] Die Herstellung der Berichte für 1897 und 1898 ist nach einer
        Mitteilung des Sekretärs $Siebenmann$ wegen dessen langdauernder
        Krankheit bisher verzögert und wird erst im November 1899
        erfolgen.

Im Jahre 1897 sind noch die serbischen und die kroatischen Vereine
beigetreten.

Dagegen ist es dem Sekretariate nicht gelungen, die Londoner
Setzergesellschaft oder den englischen Verband zum Anschlusse zu
bewegen. Der englische Vereinssekretär $Bowermann$ erklärte, daß er mit
den Bestrebungen des Sekretariates sympathisiere, daß aber ein Anschluß
der englischen Vereine erst dann erfolgen könne, wenn dieselben unter
sich fest verbunden seien.

Im Juni 1895 richtete der schwedische Verband die Anfrage wegen seines
Beitrittes an das Sekretariat. Dies führte jedoch zu einem Proteste der
typographischen Vereinigung Kopenhagen, die verlangte, daß Schweden
zunächst dem skandinavischen Reservefonds und der Reisekasse, aus
denen es ausgetreten war, wieder beitreten müsse. Das Sekretariat wies
diesen Anspruch zurück. Auf dem Kongresse des schwedischen Verbandes
wurde dann ein Vermittelungsantrag dahin angenommen, eine Kommission
einzusetzen, welche den Anschluß an den skandinavischen Verband prüfen
solle, doch ist die Angelegenheit noch nicht zum Abschlusse gebracht.

Bei der Unsicherheit seiner Existenz hat das Sekretariat, abgesehen von
einem Schreiben nach Südrußland, auf welches keine Antwort erfolgte,
keine weiteren Versuche zur Gewinnung von Beitrittserklärungen gemacht.
Dagegen wurden die Berichte und Mitteilungen auch den dem Sekretariate
nicht angehörenden Verbänden und Vereinen übermittelt, um dadurch eine
Verbindung herzustellen. Es ist dies auch teilweise gelungen, indem
der spanische Verband sowie die beiden amerikanischen Verbände, die
_International typographical Union_ und die deutsch-amerikanische
»Typographia« dem Sekretariate ihre Vereinsorgane zur Verfügung
stellen. Seitens der englischen Vereine, des schwedischen Verbandes
und der russischen Vereine ist dies bisher nicht zu erlangen gewesen.
Auch der französische Verband ist noch nicht wieder beigetreten; wie
das Sekretariat meint, spielt dabei der Haß gegen Deutschland eine
erhebliche Rolle. Doch steht der französische ebenso wie der spanische
Verband mit dem Sekretariate in regelmäßiger Verbindung. Das Statut
der Widerstandskasse ist nach dem Berichte des Sekretariates als
gescheitert anzusehen, indem viele Verbände gar nicht dazu zu bewegen
gewesen sind, es der vorbehaltenen Urabstimmung zu unterwerfen. Das
Sekretariat hat dann einen anderen Plan ausgearbeitet, in dem auf
feste Jahresbeiträge verzichtet und nur die Ansammlung eines festen
Fonds von 30000 Frcs. vorgesehen ist, der durch einmalige Beiträge von
70 Cts. für jedes Mitglied geschaffen und in Fällen der Verminderung
durch Umlagen wieder ergänzt werden soll. Eine Beschlußfassung hierüber
ist noch nicht erfolgt.

Hinsichtlich der Aufsichtskommission, deren Bestellung zunächst den
beiden schweizerischen Verbänden übertragen war, wurde im Interesse
der Vereinfachung der Geschäftsführung und der Kostenersparnis die
Aenderung getroffen, daß die Sektion Bern mit der Bestellung betraut
wurde. Als dann der Genfer Kongreß die Leitung dem Typographenbunde
allein übertragen hatte, übernahm das Zentralkomitee dieses Verbandes
die Oberleitung, während der Aufsichtskommission mehr die Rolle
eines beigeordneten Rates zu teil wurde, über dessen Thätigkeit ein
genaues Reglement ausgearbeitet wurde. Zum Sekretär wurde an Stelle
von $Reimann$, der am 30. April 1896 sein Amt niedergelegt hatte,
$Siebenmann$ gewählt, der sein Amt mit dem 5. November 1896 antrat.

Der Schweizerische Typographenbund hat angeregt, ein Verzeichnis der
blockierten Druckereien anzulegen, doch ist dies bis zum Schlusse des
Berichtes noch nicht gelungen, da die erforderlichen Mitteilungen von
den einzelnen Verbänden nicht zu erlangen waren.

Vielfach ist das Sekretariat in Anspruch genommen bei Beschwerden eines
Verbandes gegen den anderen wegen Behandlung des Viatikums. Daß gegen
Italien und Spanien wegen beharrlicher Nichterfüllung ihrer Pflichten
die Sperre verhängt werden mußte, ist bereits oben erwähnt. Aber auch
in den übrigen Ländern ist man von einer einheitlichen Durchführung der
gefaßten Beschlüsse noch weit entfernt. Der niederländische Verband
führte Klage gegen den deutschen, daß seine Mitglieder in Deutschland
kein Viatikum erhielten, worauf aber Deutschland erwiderte, daß es an
der notwendigen Gegenseitigkeit fehle. Als dann Deutschland seinerseits
den gleichen Vorwurf gegen Dänemark erhob, berief sich dieses darauf,
daß nach dem Rücktritte Schwedens von der skandinavischen Kasse diese
nicht mehr imstande sei, ihre Verpflichtungen zu erfüllen.

Bei Behandlung der Streiks hat, wie schon in den Verhandlungen des
Kongresses erwähnt wurde, die Bestimmung, daß eine Unterstützung nur
unter Zustimmung von zwei Dritteln der Verbände erfolgen solle, zu
großen Erschwerungen geführt. Aber auch sonst haben die Verbände bei
Ausbrüchen von Streiks ihre Verpflichtungen nicht erfüllt, insbesondere
solche ins Leben treten lassen, ohne sich mit dem Sekretariate
überhaupt in Verbindung zu setzen, dann aber doch Unterstützung
beansprucht und geltend gemacht, daß die Streiklust nicht zu bezähmen
gewesen sei. So ist das Sekretariat nur zweimal in die Lage gekommen,
Ausstände nach eingeholter Zustimmung der Verbände zu unterstützen,
nämlich den dänischen Streik von 1895 und den italienischen von
1896. Beide sind im ganzen erfolgreich verlaufen. Bei dem dänischen
Streik betrug die ausgeschriebene und aufgebrachte Summe 2520 Fr.
Ein Streik des niederländischen Verbandes konnte, da die Mitteilung
zur Ermöglichung der Abstimmung nicht rechtzeitig erfolgt war, nicht
in formeller Weise unterstützt werden, doch wurde zu freiwilligen
Unterstützungen aufgefordert, wobei insgesamt 6524 fl. zusammen
kamen. Auch dieser Streik war erfolgreich. Dagegen ging ein von den
ungarischen Buchdruckern im November 1895 aufgenommener Streik, bei dem
es sich im wesentlichen um Erringung des Achtstundentages handelte,
völlig verloren, da die eingeleitete Umfrage eine fast einstimmige
Ablehnung der Unterstützung ergab, indem man geltend machte, daß die
aufgestellten Forderungen unangemessen seien und es insbesondere nicht
als gerechtfertigt anerkannt werden könne, in einem Lande bereits
den Achtstundentag zu fordern, solange in anderen noch nicht einmal
der neunstündige durchgesetzt sei. Der deutsche Verband hat, als er
zur Durchführung des mit dem Prinzipalverein getroffenen Abkommens
gegenüber den rheinisch-westfälischen Druckereibesitzern zum Streik
schreiten mußte, erklärt, diesen aus eigenen Kräften durchführen zu
wollen. Infolge davon ist der Verband von Beitragsleistung bei dem
gleichzeitig durchgeführten italienischen Streik befreit.

Der internationale Sekretär hat an den Kongressen des deutschen,
des französischen und des belgischen Verbandes teil genommen und
insbesondere bei dem letzteren durch seinen Einfluß zu dem gefaßten
Beschlusse beigetragen, daß der Verband bei dem Sekretariate verbleibt.
Der gleiche Beschluß war auf dem französischen Kongresse gefaßt, ist
aber, wie oben erwähnt, durch Urabstimmung verworfen.

Auf Beschluß der Aufsichtskommission hat das Sekretariat eine
umfassende Lohn- und Arbeitsstatistik in Angriff genommen, doch ist
derselbe noch nicht zur Ausführung gelangt.


                         2. Bergarbeiter[195].

Zu den ersten, die eine internationale Organisation anbahnten,
gehören die Bergarbeiter, die auch bisher regelmäßig jährlich einen
internationalen Kongreß abgehalten haben, an dem allerdings nur
einige Nationen, nämlich Engländer, Franzosen, Belgier, Deutsche und
Oesterreicher, beteiligt gewesen sind. Die Anregung ging von den
Engländern aus, die denn auch die bisherigen Kongresse durch ihre
Ueberzahl völlig beherrscht haben, obgleich sich dagegen bei den
anderen Nationen eine ziemlich starke Opposition geltend gemacht hat,
die auch nicht ganz ohne Einfluß auf die Entwickelung gewesen ist.

  [195] Ueber sämtliche Kongresse sind gedruckte Berichte veröffentlicht,
        die mir von Herrn $Max Schippel$, dem Vorstande des
        sozialdemokrat. Parteiarchivs, zur Verfügung gestellt sind.

Nach einer vorbereitenden Konferenz in Köln wurde der $erste
internationale Bergarbeiterkongreß$ im Frühjahr 1890 nach Jolimont
(Belgien) einberufen, wo er in den Tagen vom 20. bis 23. Mai stattfand
unter einer Beteiligung von 111 Abgeordneten, nämlich 36 Engländern,
55 Belgiern, 7 Franzosen und 3 Deutschen als Vertretern von 337946
englischen, 58887 französischen und 6089 belgischen Arbeitern, während
die Ziffer hinsichtlich der deutschen nicht angegeben ist. Die
Hauptgegenstände der Verhandlungen bildeten neben den Berichten aus den
einzelnen Ländern die Fragen des Achtstundentages, des internationalen
Streiks und der Begründung einer internationalen Organisation.
Hinsichtlich des $Achtstundentages$ herrschte Einstimmigkeit darüber,
daß er anzustreben sei, dagegen gingen die Meinungen über den hierbei
einzuschlagenden Weg, insbesondere darüber, ob man dabei die Hülfe
der Gesetzgebung in Anspruch nehmen solle, stark auseinander, ja die
Verhandlungen hierüber führten zu langwierigen Erörterungen, die
damit endigten, daß ein Beschluß, der die gesetzliche Einführung
des Achtstundentages für alle unter Tage beschäftigten Arbeiter
fordert, mit den Stimmen der Belgier, Franzosen und Deutschen sowie
21 englischen Stimmen angenommen wurde, während 9 Engländer dagegen
stimmten. Die Minderheit bestand aus den Vertretern von Durham und
Northumberland.

Hinsichtlich des $internationalen Streiks$ ging am weitesten der
Antrag des englischen Sozialisten $Keir Hardie$, der für den Fall,
daß der Beschluß in betreff des Achtstundentages nicht bis zum 1. Mai
des folgenden Jahres zur Ausführung gelangt sei, den europäischen
Bergarbeiterstreik als das beste Mittel empfahl, um den Achtstundentag
zu erlangen. Aber nicht allein dieser, sondern auch ein anderer Antrag,
der sich darauf beschränkte, sich im Prinzip für den Weltstreik zu
erklären, wurde schließlich zurückgezogen und mit 46 gegen 15 belgische
und 2 französische Stimmen beschlossen, die Frage zunächst den Vereinen
der einzelnen Länder vorzulegen und im April 1891 einen neuen Kongreß
abzuhalten, um zu einer endgültigen Entscheidung zu gelangen.

Endlich wurde neben der Empfehlung nationaler Gewerkschaften die
Bildung eines $internationalen Bergarbeiterverbandes$ beschlossen
und ein aus 2 Mitgliedern jeder Nation bestehender Ausschuß mit dem
Auftrage eingesetzt, den Gedanken zur Ausführung zu bringen.

Der beschlossene $zweite Kongreß$ wurde in den Tagen vom 31. März bis
4. April 1891 in Paris abgehalten. Vertreten waren 448636 Engländer
durch 41, 141531 Deutsche durch 19, 100000 Oesterreicher durch einen,
92000 Belgier durch 15 und 127000 Franzosen durch 23, zusammen also
909167 Bergarbeiter durch 99 Abgeordnete.

Während man in Jolimont, ohne daß darüber besonders verhandelt war,
nach der Zahl der erschienenen Vertreter abgestimmt hatte, verlangten
jetzt die Engländer, daß jeder Abgeordnete für je 1000 vertretene
Mitglieder eine Stimme haben solle, während die übrigen Nationen dies
auf das entschiedenste mit der Begründung bekämpften, daß bei dem
Uebergewichte der Engländer diese Art der Abstimmung die alleinige
Entscheidung durch die Engländer bedeuten würde und daß es erforderlich
sei, die Abstimmung nach Nationen aufrecht zu halten. Dieser Antrag
wurde denn auch schließlich mit den 58 kontinentalen gegen die 41
englischen Stimmen angenommen.

Hatte das Stimmverhältnis schon hinsichtlich des Kongresses so
große Schwierigkeiten veranlaßt, so war es nur natürlich, daß diese
Schwierigkeit sich steigerte, als es sich darum handelte, den auf
dem vorigen Kongresse vorbehaltenen Punkt der Ausgestaltung eines
$internationalen Verbandes$ zu erledigen, da hier naturgemäß das
Schwergewicht gerade in der Regelung dieses Verhältnisses lag. Es
gelang deshalb auch nicht, hierüber eine Verständigung zu erzielen, und
es blieb nichts übrig, als von neuem einen Ausschuß mit der weiteren
Beratung und Bearbeitung der Sache zu betrauen.

Bei der Frage des $internationalen Streiks$ wiederholte sich der schon
in Jolimont hervorgetretene Gegensatz zwischen der entschiedeneren und
der gemäßigteren Richtung. Die erstere verlangte die Proklamierung des
Generalstreiks für den 1. Mai 1891, doch gelang es den Gemäßigten,
nicht allein den Beschluß der nochmaligen Einleitung von Verhandlungen
mit den Regierungen der beteiligten Staaten durchzusetzen, sondern
sogar eine weitere Abschwächung in doppelter Beziehung herbeizuführen,
insofern einerseits der Satz gestrichen wurde, der den einzusetzenden
Ausschuß ermächtigte, nach erfolglosen Verhandlungen den Anfang des
Streiks festzusetzen und andererseits die Erklärung, daß zur Erlangung
des Achtstundentages der Generalstreik erforderlich $sei$, dahin zu
mildern, daß er notwendig $werden könne$.

$Der dritte Kongreß$ wurde in London vom 7. bis 10. Juni 1892
abgehalten bei einer Anwesenheit von 61 englischen, 4 deutschen, 5
französischen, eines österreichischen und 8 belgischen Vertretern.

Der einzige Punkt der Tagesordnung, an den sich aber die wesentlichsten
der bisherigen Streitfragen anschlossen, war die Bildung eines
$internationalen Verbandes$ und dessen Ausgestaltung. Der alte
Gegensatz zwischen den Arbeitern von Northumberland und Durham auf
der einen und allen übrigen auf der anderen Seite machte sich von
neuem geltend, indem die ersteren nicht allein den gesetzlichen
Achtstundentag, sondern auch die Ernennung der Grubeninspektoren
durch die Arbeiter verwarfen. Noch schwieriger wurde die Sache bei
der Frage, ob man den gesetzlichen Achtstundentag nicht allein für
die eigentlichen Grubenarbeiter, sondern auch für die über Tage
beschäftigten Arbeiter fordern solle, da hier sämtliche Engländer
erklärten, nicht im Besitze von Instruktionen zu sein und deshalb erst
solche einholen zu müssen. Schließlich wurde deshalb diese Forderung
von den übrigen Nationen einstimmig angenommen, während die Engländer
sich der Abstimmung enthielten. Man einigte sich dann dahin, daß die
Frage auf dem nächsten Kongresse einer erneuten Beratung unterzogen
werden solle.

Hinsichtlich des Generalstreiks wurde mit 64 gegen die 9 Stimmen der
Nordengländer beschlossen, wenn die Regierungen die Gewährung des
Achtstundentages verweigerten, sei genügender Grund vorhanden, einen
internationalen Ausstand zu beraten.

In der Frage der $Abstimmung$ erklärten die Deutschen und Belgier,
den englischen Vorschlag, daß die Vertreter für je 1000 von ihnen
vertretener Mitglieder eine Stimme haben sollen, jetzt annehmen zu
wollen, so daß, da nur die Franzosen ihren Widerspruch aufrecht
erhielten, dieser Abstimmungsmodus festgesetzt wurde.

Das $Statut des internationalen Bergarbeiterverbandes$ lautete nach der
endgültigen Beschlußfassung folgendermaßen:

I. Der Verband soll aus Bergarbeitern aller Nationen bestehen, die sich
demselben anzuschließen wünschen.

II. Der Zweck des Verbandes ist:

  1. das Zusammenwirken aller Bergarbeiter der Welt;

  2. die Beschränkung der Arbeit auf 8 Stunden einschließlich der Ein-
     und Ausfahrt;

  3. die Erlangung einer wirksamen Beaufsichtigung der Bergwerke
     dadurch, daß den bereits in der Bergwerksindustrie bestehenden
     Inspektoren und Aufsichtsbeamten Arbeitervertreter hinzugefügt
     werden, die von den Grubenarbeitern frei gewählt und vom Staate
     bezahlt werden sollen;

  4. internationales Handeln im Bedarfsfalle;

  5. Organisation der Bergleute und Wahrung aller berechtigten
     Interessen;

  6. Anwendung aller gesetzlichen Rechte zur Erlangung einer
     gerechten Durchführung aller Arbeitsverträge sowie zur Wahrung
     aller sonstigen Rechte und Herbeiführung humaner Behandlung der
     Kohlenindustriearbeiter.

III. Es soll ein Organisationskomitee gebildet werden, welches aus
mindestens 2 Vertretern jeder der beteiligten Nationen zu bestehen
hat und dessen Aufgabe es ist, alle den Verband betreffenden
Angelegenheiten in Erwägung zu ziehen und dem internationalen
Kongresse Bericht zu erstatten, sowie Vorschläge zu unterbreiten. Die
Vertreter müssen ihrer Instruktion gemäß handeln.

IV. Die Beamten des Verbandes müssen zugleich Mitglieder des
Organisationskomitees sein. Sie bestehen aus dem Präsidenten, dessen
Stellvertreter, dem Schatzmeister und dem Generalsekretär.

V. Das Organisationskomitee wird von den Vertretern aller Nationen
erwählt und von dem Kongresse bestätigt.

VI. Die Wahl der Beamten wird vom Kongresse vorgenommen. Jede Nation
besitzt das Recht, zwei Kandidaten für jedes Amt vorzuschlagen und hat
mindestens 4 Wochen vor dem Kongresse dieselben dem Generalsekretär
namhaft zu machen.

VII. Alljährlich soll ein Kongreß an einem von der Mehrheit des
Komitees oder des Kongresses zu bestimmenden Orte und zu einer von
demselben festzusetzenden Zeit stattfinden.

IX. Ein außerordentlicher Kongreß soll stattfinden, wenn das Interesse
einer ganzen Nation dies infolge ernster Ereignisse erfordert. Der
Generalsekretär beruft dann nach Rücksprache mit dem Präsidenten, wenn
das Komitee ihn dazu bevollmächtigt, baldthunlichst einen Kongreß.

X. Jede Nation kann so viele Vertreter, wie es ihr beliebt, zu dem
Kongresse entsenden.

XI. Abgestimmt wird in den Komiteesitzungen nach Nationen, auf dem
Kongresse nach der Zahl der Mitglieder.

XII. Alle Beamten und Personen im Dienste des Kongresses sollen von dem
Verbande, dem sie angehören, honoriert werden.

XIII. Der Präsident und der Generalsekretär haben das Recht, wenn es
ihnen nötig erscheint, eine Komiteesitzung anzuberaumen.

XIV. Die Kosten des Kongresses und des Komitees für Mieträume u. dgl.
sind von den Kongreßmitgliedern zu berichtigen.

Das bestehende Organisationskomitee wurde in seinem Amte bestätigt und
als Ort des nächsten Kongresses Brüssel bestimmt.

Hier tagte dann der $vierte Kongreß$ in der Zeit vom 22. bis 26. Mai
1893, in dem 650000 Engländer durch 38, 92000 Franzosen durch 14, 69000
Belgier durch 9, 183000 Deutsche und 100000 Oesterreicher durch je
einen Abgeordneten vertreten waren.

Der Hauptstreitpunkt war wieder die $gesetzliche Regelung der
Arbeitszeit$, die gegen die 100000 Stimmen der Nordengländer mit 994000
angenommen wurde.

Ebenso wurde die Forderung des $Generalstreiks$ in der Form des
vorigen Kongresses mit 974000 gegen 120000 Stimmen angenommen.
Auch hinsichtlich der $Oberflächenarbeiter$ wiederholte sich
die Stellungnahme des letzten Kongresses, indem bei 565000
Stimmenthaltungen mit 399000 gegen 100000 Stimmen beschlossen wurde,
zwischen ihnen und den eigentlichen Grubenarbeitern keinen Unterschied
zu machen. Auch der Beschluß in betreff der $Grubeninspektoren$ wurde
wiederholt und außerdem einstimmig beschlossen, die Frauenarbeit in der
Bergwerksindustrie in allen Ländern zu verbieten.

Der letzte Punkt der Verhandlungen betraf die Frage der
$Ueberproduktion$ im Bergbau, insbesondere die Stellungnahme zu dem
Programm des belgischen Bergwerksdirektors $Lewy$, welches davon
ausgehend, daß die bestehende Ueberproduktion die Interessen der
Arbeiter sowohl wie der Unternehmer schädigt, die Anpassung derselben
an die Konsumtion durch internationale Regelung mit Hülfe eines
internationalen Arbeiterausschusses fordert, in dem alle Nationen
gleichmäßig und zwar zu 3/4 durch Arbeiter und zu 1/4 durch Unternehmer
vertreten sein sollen. Die Arbeitszeit soll, je nach den Verhältnissen
der einzelnen Länder, auf 4 oder 5 Tage beschränkt werden, jedoch
bei Lohnzahlung für 5 bezw. 6 Tage. Der Gewinn aus der durch die
Produktionsbeschränkung zu erwartenden Preissteigerung soll zu 75 %
den Unternehmern zufließen, mit 25 % dagegen zur Steigerung des Lohnes
verwandt werden. Die Belgier und die Franzosen haben sich dieses
Programm angeeignet. Die Engländer führten die Ueberproduktion auf die
Beschäftigung ungelernter Arbeiter in den Bergwerken und die Konkurrenz
der Händler untereinander zurück und wollten alle Nationen auffordern,
jedes Mittel anzuwenden, um die Kohlenförderung einzuschränken und die
ungelernten Arbeiter auszuschließen. Die Deutschen bezeichneten als
Grund der Ueberproduktion die Unterkonsumtion, wollten deshalb die
Verkürzung der Arbeitszeit und Erhöhung der Löhne und erklärten, daß
eine völlige Abhülfe erst durch die Beseitigung der kapitalistischen
Gesellschaftsordnung möglich sei.

Nach langen Verhandlungen überwies man die Vorberatung einer Kommission.

Der $fünfte Kongreß$ hat dann vom 14. bis 19. Mai 1894 in Berlin
stattgefunden, wobei 645000 Engländer durch 38, 100000 Franzosen
durch 4, 70000 Belgier durch 3, 192000 Deutsche durch 39 und 100000
Oesterreicher durch 2 Abgeordnete vertreten waren. Obgleich der Kongreß
nicht allein durch $Legien$ in Vertretung der Generalkommission,
sondern auch durch $Singer$ im Namen der sozialdemokratischen Partei
begrüßt wurde, erklärte doch der englische Vorsitzende $Pickart$, daß
sie nicht in der Absicht gekommen seien, die Arbeitgeber zu bekämpfen
oder als Agitatoren im eigentlichen Sinne zu wirken, noch weniger aber
Klasse gegen Klasse oder gar gegen das Gesetz aufzureizen, daß sie
auch nicht die Reichen um ihren Reichtum beneideten, sondern daß sie
nur für den Arbeiter einen besseren Anteil an dem Reichtume verlangten.
Dasselbe wurde von belgischer Seite betont. Der Engländer $Burt$ sprach
die besondere Hochachtung seiner Landsleute für den deutschen Kaiser
wegen des Berliner internationalen Kongresses aus.

Die Verhandlungen über das Verbot der $Frauenarbeit$, den $gesetzlichen
Achtstundentag$ und die Gleichstellung der $Oberflächenarbeiter$ mit
den Grubenarbeitern lieferten dasselbe Ergebnis, wie auf den früheren
Kongressen, mit der einzigen Ausnahme, daß bei dem letzteren Punkte
30000 Engländer mit den übrigen Nationen stimmten. Neue Gegenstände
der Beratungen waren die $Haftpflicht der Unternehmer$ und die Frage
des $Minimallohnes$, aber bei beiden zeigte sich der alte Gegensatz
zwischen den Engländern und den übrigen Nationen. So wurde der
Antrag, die Unternehmer auch ohne Rücksicht auf ihr Verschulden bei
Unglücksfällen für haftbar zu erklären, und ebenso die Forderung,
einen Minimallohn durch das Gesetz festzustellen, mit 645000 gegen
462000 Stimmen abgelehnt. Ueber das $System Lewy$ wurde wieder
eingehend verhandelt, doch fand dasselbe trotz der Befürwortung der
Franzosen und Belgier wenig Anklang. Diese Verhandlungen wurden nicht
zum Abschlusse gebracht, führten vielmehr zu lebhaften Streitigkeiten
zwischen den Engländern auf der einen, und den übrigen Nationen auf
der anderen Seite, indem man den ersteren vorwarf, daß sie den Kongreß
zu tyrannisieren suchten. Außerdem machte man sich gegenseitig zum
Vorwurfe, die Verhandlungen unnötig in die Länge gezogen zu haben, und
schließlich reisten die Engländer ab, bevor die Beratungen beendigt
waren, indem sie für die Verhandlungen des letzten Tages nur 2
Vertreter zurückließen. So konnte die Frage der Ueberproduktion und der
Bergwerksinspektion nicht mehr erledigt werden, sondern man konnte nur
noch die Wahl eines Vorstandes des internationalen Verbandes vornehmen.

Der $sechste Kongreß$ wurde vom 3. bis 7. Juni 1895 in Paris
abgehalten. Vertreten waren 590000 Engländer durch 32, 132000 Franzosen
durch 5, 80000 Belgier durch 8 und 266300 Deutsche und Oesterreicher
durch 5 Abgeordnete.

Ueber das $System Lewy$ wurde lange verhandelt, schließlich aber mit
den Stimmen der Engländer und Deutschen gegen die der Franzosen und
Belgier beschlossen, die Frage nochmals einem Komitee zu überweisen.
Die Beratung über den $Achtstundentag$ führte insofern zu einem anderen
Ergebnisse wie früher, als zum erstenmale die Mehrheit der Engländer
(_Miners federation_) mit den kontinentalen Arbeitern dafür stimmten,
denselben auch auf die $Oberflächenarbeiter$ auszudehnen, so daß
dieser Beschluß mit 872000 gegen die 96000 Stimmen der englischen
national union gefaßt wurde. Hinsichtlich der Frage der $Haftpflicht
der Unternehmer$ standen sich wieder die Ansichten der Engländer,
die eine Erfolgpflicht im Falle eigenen Verschuldens des Arbeiters
ausschließen und der übrigen Nationen, die diesen Unterschied nicht
anerkennen wollten, gegenüber: infolge einer Wunderlichkeit der
englischen Geschäftsordnung kam es zu keiner maßgebenden Entscheidung.
Eine Forderung besserer $gesundheitlicher Einrichtung der Gruben$ wurde
einstimmig angenommen, während der deutsche Antrag, die Kongresse
künftig nur alle 2 Jahre abzuhalten, nachdem er lebhaften Widerspruch
der übrigen Nationen gefunden hatte, zurückgezogen wurde.

Auf dem $siebenten Kongresse$, der vom 25. bis 28. Mai 1896 in Aachen
abgehalten wurde, waren 400000 Mitglieder der _Miners federation_ durch
18, 126000 der _National union_ durch 16 und 100000 Von Süd Wales durch
3, insgesamt also 626000 Engländer durch 37 Abgeordnete, außerdem
152000 Franzosen durch 2, 85000 Belgier durch 4, 50000 Oesterreicher
durch 1 und 174000 Deutsche durch 13 Abgeordnete vertreten.

Hinsichtlich des $Achtstundentages$ war das Ergebnis der eifrigen
Debatte dasselbe, wie im Jahre zuvor, nämlich daß die gesetzliche
Festlegung für Arbeiter über und unter Tage mit allen (960000) gegen
die (126000) Stimmen der _National union_ angenommen wurde. Dabei
kam es zu einer ausgedehnten Erörterung des Verhältnisses zwischen
Gewerkschaften und Sozialdemokratie. Der Oesterreicher $Stark$
beantragte einen Beschluß, daß in Zukunft nur sozialdemokratische
Kongresse zu beschicken oder sozialdemokratische Bergarbeiterkongresse
einzuberufen seien, in Erwägung, daß die gewerkschaftliche Organisation
auf konservativem Standpunkte nicht im Stande sei, die endgültige
Befreiung der Arbeit aus den Banden des Kapitalismus zu bewerkstelligen
und deshalb der Anschluß an die Sozialdemokratie erforderlich sei. Auch
der deutsche Vertreter $Möller$ stellte sich auf diesen Standpunkt,
der aber von anderen Seiten, so auch von dem deutschen Vertreter
$Werdelmann$ entschieden bekämpft wurde. Der Beschluß der früheren
Kongresse über das gänzliche Verbot der $Frauenarbeit$ in Bergwerken
wurde einstimmig wiederholt. Hinsichtlich der $Einigungsämter$ gingen
die Ansichten auseinander, man sah deshalb von einer Beschlußfassung
ab. Dagegen wurde der Antrag, einen den besonderen Verhältnissen der
einzelnen Länder und der Konjunktur entsprechenden $Minimallohn$
zu fordern, gegen die Stimmen der _National union_ angenommen. Die
Beratung über das $System Lewy$ mußte wegen ungenügender Vorbereitung
wieder von der Tagesordnung abgesetzt werden, doch wurde nicht
allein ein Verbot aller Ueberstunden, soweit sie zum Zwecke der
Produktionsvermehrung geschehen, sondern überhaupt die Beschränkung
der Produktion nach Maßgabe des Bedürfnisses beschlossen, wobei
unter allgemeiner Zustimmung der Grundsatz ausgesprochen wurde, daß
der Arbeitslohn den Warenpreis bestimme, und nicht umgekehrt. Ein
weiterer Beschluß forderte die Schaffung von $Kranken$-, $Pensions$-
und $Invalidenkassen$ unter staatlicher Garantie, ein anderer die
Anstellung von $Grubeninspektoren$ aus Arbeiterkreisen mit gesicherter
Stellung. In Beziehung auf die $Verstaatlichung der Bergwerke$ bestand
insofern zwischen den Deutschen und den übrigen Nationen, abgesehen
von der _National union_, die sie grundsätzlich verwarf, eine
Meinungsverschiedenheit, als die Deutschen sie freilich grundsätzlich
billigten, aber dem heutigen Staate die daraus sich ergebende
Macht nicht zugestehen wollten. Schließlich wurde der Antrag auf
Verstaatlichung mit 737000 gegen 126000 Stimmen angenommen, wobei die
Deutschen sich der Abstimmung enthielten.

Nachdem noch der Antrag, die Arbeitgeber für alle Unfälle haftbar zu
machen, soweit sie nicht eine Schuld des Arbeiters nachweisen können,
einstimmig angenommen, dagegen der deutsche Antrag, die Kongresse
künftig nur alle 2 Jahre stattfinden zu lassen, abgelehnt war,
wurde als Sitz des nächsten Kongresses London gewählt und zugleich
beschlossen, zu demselben auch die Amerikaner und die asiatischen
Russen einzuladen.

Der $achte Kongreß$ hat vom 7. bis 11. Juni 1897 in London
stattgefunden bei einer Beteiligung von 68 Abgeordneten, die angeblich
1050000 Arbeiter aus England, Frankreich, Belgien und Deutschland[196]
vertraten, während Oesterreich nicht vertreten war. Die Verhandlungen
bewegten sich durchaus in den früheren Bahnen, nur trat der Gegensatz
zwischen der _miners federation_ und der _national union_ noch schärfer
in gegenseitigen Beschuldigungen hervor. Dies gilt in erster Linie
von dem Gegenstande der Tagesordnung, der die meiste Zeit in Anspruch
nahm, nämlich dem $Achtstundentage$, der, wie auf den früheren
Kongressen, in Ausdehnung auch auf die Oberflächenarbeiter gegen die
_national union_ angenommen wurde. Dasselbe Stimmenverhältnis bestand
hinsichtlich der $Haftpflicht der Unternehmer$, des $Minimallohnes$,
der $Verstaatlichung der Bergwerke$, bei der die Deutschen sich der
Stimme enthielten, und des $Systems Lewy$, bei dem übrigens die
dasselbe verteidigenden Belgier und Franzosen sich auf eine Resolution
beschränkten, die nur im allgemeinen eine internationale Einschränkung
der Produktion forderte und in dieser Form angenommen wurde.
Einstimmig dagegen war man bei den Beschlüssen wegen Vermehrung der
$Grubeninspektoren$ durch von Arbeitern gewählte Vertrauenspersonen,
wegen Erlasses eines Gesetzes über das $Invalidenwesen$, der
Anlegung von $Pflegestationen$ bei den Gruben und Einführung von
$Berggewerbegerichten$. Endlich wurde folgender Beschluß einstimmig
angenommen:

    »Der Kongreß wendet sich auf das entschiedenste gegen diejenigen
    Unternehmer, die ihre Arbeiter entlassen, nur weil sie einer
    Gewerkschaft angehören. Wenn es ein grober Unfug ist, daß
    organisierte Arbeiter ihre unorganisierten Kameraden zwangsweise
    in die Organisation treiben, so ist es ein eben so grober Unfug,
    wenn Unternehmer Arbeiter entlassen, nur weil diese von ihrem
    gesetzlichen Organisationsrechte Gebrauch machen.«

  [196] Die Zahl der vertretenen deutschen Bergarbeiter wird auf 330000
        angegeben, doch ist in Nr. 26 des »Gewerkvereins« am 25. Juni
        1897 mit Recht darauf hingewiesen, daß die Mitglieder des »alten
        Verbandes« mit kaum 8000 Mitgliedern, die allein in London
        waren, durchaus nicht befugt sind, die Vertretung sämtlicher
        deutschen Bergarbeiter für sich in Anspruch zu nehmen.

Der $neunte Kongreß$, der vom 1. bis 5. August 1898 in Wien stattfand,
war von 61 Vertretern, darunter 33 aus England, 19 aus Oesterreich,
2 aus Frankreich, 3 aus Belgien und 4 aus Schweden besucht. Die
englischen Abgesandten vertraten 610000, die österreichischen und
belgischen je 100000; die deutschen Bergarbeiter hatten die Entsendung
eines Vertreters abgelehnt und erklärt, nur alle 2 Jahre einen Kongreß
beschicken zu wollen.

Die Verhandlungen waren lediglich eine Wiederholung der früheren. Die
Forderung des Achtstundentages auch für die über Tage beschäftigten
Arbeiter wurde gegen den Widerspruch der national union mit 813000
gegen 136000 Stimmen angenommen. Dasselbe gilt von der Forderung
eines Mimimallohnes und der Nationalisierung der Bergwerke. Dagegen
wurden die Beschlüsse wegen Erlasses eines Haftpflichtgesetzes,
durch das die Unternehmer für alle Unfälle verantwortlich gemacht
würden, unter Ausschluß der Möglichkeit, diese Verpflichtung durch
Vertrag auszuschließen, ferner wegen Einführung der Alters- und
Invalidenpension und wegen Anstellung von Grubeninspektoren, die von
den Arbeitern zu wählen und vom Staate zu besolden sind, einstimmig
angenommen. Der Antrag zu Gunsten der internationalen Regelung der
Kohlenförderung (System Lewy), für den nur die Belgier eintraten, wurde
mit 715000 gegen 65000 Stimmen abgelehnt. Die Verbände der einzelnen
Länder sollen dem Kongresse Berichte über Löhne und Arbeitszeit
einreichen.

Der $zehnte Kongreß$ ist vom 2. bis 6. Juni 1899 in Brüssel abgehalten
worden. Vertreten waren 670000 englische Arbeiter durch 32, 125000
belgische durch 7, 152000 französische durch 4, 350000 deutsche durch 2
und 140000 österreichische durch 2 Abgesandte. Der Beschluß wegen des
gesetzlichen Achtstundentages wurde mit allen gegen 30000 Stimmen aus
Northumberland wiederholt; die Ausdehnung auf die Oberflächenarbeiter
einstimmig angenommen. Die Forderung einer gesetzlichen
Unfallentschädigung wurde auf die öffentlich-rechtliche Alters- und
Invaliditätsversorgung ausgedehnt. Dabei wurde erwähnt, daß das
englische und französische Haftpflichtgesetz befriedigend wirke und
von allen Industrie-Ländern allein Belgien ein solches nicht besitzt.
Man beschloß ferner für gesetzliche Regelung des Submissionswesens
einzutreten und in Streikfällen sich gegenseitig zu benachrichtigen
und internationale Verhandlungen anzuknüpfen. Die Notwendigkeit einer
Regelung der Produktion wurde einstimmig als grundsätzlich notwendig
anerkannt die weitere Verhandlung aber dem nächsten Kongreß vorbehalten.


                       3. Eisenbahnarbeiter[197].

Der $erste$ internationale Eisenbahnarbeiterkongreß wurde auf Anregung
des holländischen Vereins »Immer Vorwärts« am 1. August 1893 in Zürich
abgehalten. Vertreten waren 13 Vereine aus der Schweiz, Holland,
Oesterreich, Italien, England und Frankreich durch 21 Abgeordnete. Aus
Hamburg und Wien waren Zustimmungserklärungen eingegangen. Es wurde
die Gründung eines internationalen Sekretariates beschlossen, dessen
Errichtung den Holländern überwiesen wurde. Die Kosten sollen durch
freiwillige Beiträge der einzelnen Länder aufgebracht werden. Dagegen
wurde der von Holland und der Schweiz gestellte Antrag auf Begründung
eines internationalen Ausschusses zur Förderung der Interessen der
Eisenbahnarbeiter von verschiedenen Seiten unter dem Hinweise darauf
bekämpft, daß zunächst nationale Verbände geschaffen werden müßten.
Ein ausdrücklicher Beschluß ist nach dem Protokolle nicht gefaßt.
Die von Holland angeregte Frage der Schaffung einer internationalen
Widerstandskasse, die aus vierteljährlichen Beiträgen der beteiligten
Verbände gespeist werden sollte, wurde von der Tagesordnung abgesetzt
und dem nächsten Kongresse vorbehalten. Doch sollen Streiks, die von
einem Verbande mit mindestens zwei Drittel Mehrheit beschlossen sind,
von den anderen Verbänden moralisch und finanziell unterstützt werden.
Eingehende Verhandlungen wurden geführt über die Frage der Arbeitszeit.
Von den Schweizern war folgender Antrag gestellt:

    »Der Kongreß verpflichtet die Gewerkschaften aller Länder, alle
    in ihrer Macht stehenden Mittel und insbesondere die Vermittelung
    der Arbeitervertreter in den Parlamenten zu benutzen, um zur
    Einführung des Achtstundentages mit einer ununterbrochenen
    wöchentlichen Ruhepause von 36 Stunden zu gelangen; von den 52
    jährlichen Ruhetagen sollen mindestens 17 auf den Sonntag fallen.
    Güterzüge sollen am Sonntag nicht verkehren. Die Ausführung dieser
    Bestimmungen soll durch besondere Aufsichtsbeamte kontrolliert
    werden, die verpflichtet sind, jährlich Rechenschaftsbericht zu
    erstatten.«

  [197] Ueber alle 3 Kongresse liegen Protokolle vor. Das erste ist
        gedruckt in der _Imprimerie Excelsior_ in Amsterdam, die beiden
        späteren in Mailand _Tipographica Adolfo Koschitz & Co_.

Der Antrag wurde aber von dem Kongresse als unausführbar bekämpft
und schließlich einigte man sich dahin, den Gegenstand dem nächsten
Kongresse zu überweisen. Dasselbe geschah hinsichtlich der von der
Schweiz beantragten Forderung eines gesetzlichen Minimallohnes. Ein
holländischer Antrag, daß die Eisenbahnarbeiter jede Kriegserklärung
mit einem Streik beantworten sollen, wurde von Frankreich bekämpft und
schließlich zurückgezogen.

Der $zweite Kongreß$ fand statt in Paris vom 3. bis 6. Oktober
1894. Vertreten waren Oesterreich, Frankreich, Italien, Holland und
Spanien. Belgien und Deutschland hatten erklären lassen, daß ihnen
eine Vereinsbildung durch das Staatseisenbahnsystem und den Druck der
Behörden unmöglich gemacht sei. Amerika hatte Beteiligung in Aussicht
gestellt, doch war kein Vertreter erschienen. Die Schweiz hatte auf
ihrem nationalen Kongresse beschlossen, die Beteiligung auf spätere
Zeit zu verschieben. Der englische Vertreter war durch den gleichzeitig
tagenden englischen Kongreß verhindert.

Der Hauptgegenstand der Verhandlungen war die Schaffung eines
$internationalen Ausschusses$, die nach langen Verhandlungen
beschlossen wurde. Derselbe führt den Titel: »Internationaler Ausschuß
zum Studium der Interessen der Arbeiter in den Transportgewerben« und
hat die Aufgabe: 1. die Organisation der internationalen Kongresse zu
erleichtern, 2. Auskunft zu erteilen. Die Zulassung einer Organisation
zu der Teilnahme muß von einem internationalen Kongresse beschlossen
werden. Die Selbständigkeit der einzelnen Verbände soll nicht
beeinträchtigt werden. Sitz des Ausschusses ist jedesmal der Ort, wo
der letzte Kongreß stattgefunden hat. Die Verbände dieses Landes haben
die Mitglieder zu bestimmen. Jede Nation hat einen internationalen
Sekretär zu ernennen, der sich mit dem Ausschusse in Verbindung setzt,
ihm Auskunft erteilt und die von dem Ausschusse erhaltenen Mitteilungen
den einheimischen Kollegen bekannt giebt. Falls die Kassenverhältnisse
es gestatten, soll der Ausschuß einen gedruckten Bericht herausgeben.
Zur Bestreitung der Ausgaben für Uebersetzungen, Briefwechsel u. s. w.,
sowie für Vorbereitungen zu den internationalen Kongressen soll eine
Kasse geschaffen werden, an die jede beteiligte Organisation für jedes
Mitglied jährlich 5 Pf. zu zahlen hat; die Unterstützung von Streiks
aus der Kasse ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die internationalen
Kongresse werden von den Vertretern der Stadt berufen, in der er
nach dem Beschlusse des vorangegangenen Kongresses tagen soll. Jeder
Verband kann beliebig viele Vertreter entsenden, die mit einer die
Zahl der Vertretenen ergebenden Vollmacht versehen sein müssen. In der
Regel hat jeder Vertreter eine Stimme, doch kann jeder Vertreter die
Abstimmung noch Nationalitäten fordern; in wichtigen Fragen kann der
Kongreß beschließen, daß die Abgeordneten eine der Anzahl der von ihnen
Vertretenen entsprechende Anzahl von Stimmen haben.

Die übrigen Beschlüsse betrafen folgende Punkte:

  1. der 1. Mai soll als der Tag angesehen werden, an dem das
     Proletariat seine Forderungen vertritt. Die Eisenbahnarbeiter
     sollen sich an den Kundgebungen beteiligen, soweit es möglich ist.

  2. Die Arbeitszeit soll wöchentlich 48 Stunden, d. h. täglich 8
     Stunden, nicht überschreiten, ohne daß die Löhne verringert werden.
     Die Stunden sind nach den Dienstverhältnissen zu regeln, doch soll
     die Arbeitsschicht nicht über 10 Stunden betragen und jede Woche
     eine Ruhepause von 36 Stunden stattfinden.

  3. Es soll ein nach den Lebensbedürfnissen geregelter Minimallohn
     festgesetzt werden. Ueberarbeiten sollen nur stattfinden bei
     Unfällen oder Bahnstockungen; sie sind durch vermehrte Ruhe
     auszugleichen;

  4. Güterzüge sollen am Sonntage nur verkehren, wenn sie ausschließlich
     leicht verderbliche Waren führen;

  5. Akkordarbeit und Prämien sollen abgeschafft werden ohne
     Verminderung des Einkommens.

  6. Ueber die Gehaltsaufbesserung nach Klassen oder dem Dienstalter
     wurde lange gestritten; Holland, Italien und Frankreich machten
     gegen das Dienstaltersystem geltend, daß dabei kein Unterschied
     zwischen tüchtigen und untüchtigen Leuten stattfinde, während auf
     der anderen Seite auf die Möglichkeit von Bevorzugungen hingewiesen
     wurde. Schließlich einigte man sich auf einen Beschluß, durch den
     lediglich gegen persönliche Begünstigungen protestiert wurde.

  7. Es wurde die Einführung von Pensionskassen auf Kosten der
     Verwaltungen gefordert, aus denen jeder Arbeiter nach 20
     Dienstjahren eine ausreichende Pension nach Verhältnis der
     Dienstjahre beziehen soll.

  8. Ueber die Schwierigkeit, die Ausübung des Wahlrechtes mit den
     Rücksichten des Dienstes zu vereinigen, wurde lange beraten, die
     Regelung aber den einzelnen Ländern überlassen.

  9. Schließlich sprach der Kongreß seine Ueberzeugung aus, daß die
     wirtschaftliche Befreiung der Arbeiterklasse nicht anders möglich
     sei, als durch Vergesellschaftung der Produktionsmittel.

Der $dritte Kongreß$ wurde am 29. bis 31. August 1895 in Mailand
abgehalten unter Beteiligung von Abgeordneten aus Oesterreich,
Frankreich, Holland, der Schweiz, Italien, Spanien und Portugal. Der
englische Vertreter war wieder durch den englischen Kongreß behindert,
der amerikanische durch eine Gefängnisstrafe. Um den Ländern, in denen
dem Arbeiter die Organisation unmöglich ist, insbesondere Belgien und
Deutschland, die Beteiligung zu ermöglichen, hatte das belgische Blatt:
»_Le Moniteur des employés_« den Antrag gestellt, aus solchen Ländern
die die Arbeiterinteressen vertretende Zeitung zuzulassen; doch wurde
dies abgelehnt.

Die Verhandlungen boten wenig Neues. An dem in Paris beschlossenen
Reglement für den internationalen Ausschuß wurden einige unerhebliche
Aenderungen vorgenommen. Der Antrag Italiens, das Verbot einer
Verwendung der Beiträge zur Unterstützung von Streiks zu streichen,
wurde, nachdem er von Oesterreich und Frankreich bekämpft war,
zurückgezogen. Auf Antrag von Frankreich wird beschlossen, daß der
internationale Ausschuß mindestens alle 3 Monate eine besondere
Druckschrift versenden soll, die sich von Kampf und Propaganda
völlig fern hält und lediglich statistische Angaben über die
Arbeiterverhältnisse der einzelnen Länder enthält. Hinsichtlich des
Minimallohnes wurde nach langer Verhandlung der Beschluß des vorigen
Kongresses bestätigt und die Durchführung den einzelnen Ländern
überlassen, doch sollen über die notwendigen Existenzbedingungen
statistische Ziffern und Berechnungen gesammelt werden. Der Kongreß
forderte die Einführung von Schiedsgerichten unter gleicher Beteiligung
Von Arbeitern und Arbeitgebern, sowie die Gewährung des politischen und
kommunalen Wahlrechts an die Eisenbahnarbeiter. Um die Durchführung
eines Haftpflichtgesetzes für die Unternehmer zu erreichen, wurde
das internationale Sekretariat beauftragt, die Gesetze der einzelnen
Länder über diesen Punkt zu sammeln und dem nächsten Kongresse einen
Gesetzentwurf vorzulegen. Die Beschlüsse des vorigen Kongresses wegen
Anstellung von Eisenbahninspektoren, sowie wegen Nationalisierung der
Transportmittel wurden wiederholt.

Der Beschluß im Jahre 1897 in Barcelona einen neuen Kongreß abzuhalten,
ist wegen der Kriegsverhältnisse in Spanien nicht zur Ausführung
gelangt.


                        4. Textilarbeiter[198].

Bei Gelegenheit des internationalen Arbeiterkongresses in Zürich
1893 war auch eine Konferenz der Textilarbeiter abgehalten, in der
beschlossen war, die Errichtung eines internationalen Sekretariates
ins Auge zu fassen und zu diesem Zwecke in Verbindung mit dem im Jahre
1896 in London abzuhaltenden internationalen Arbeiterkongreß einen
Textilarbeiterkongreß abzuhalten. Im Widerspruch zu dieser Verabredung
beriefen die Engländer einen solchen schon 1894 nach Manchester, was
zur Folge hatte, daß die Deutschen sich fern hielten; dabei spielte
übrigens, wie die Aeußerungen der betreffenden Blätter bewiesen, die
Abneigung gegen die als »Bourgeois« betrachteten Engländer eine Rolle.

  [198] Ueber alle Kongresse liegen gedruckte Berichte vor. Dieselben
        sind mir von dem Redakteur des »Textilarbeiters«, Herrn $Wagner$
        in Burgstädt zur Verfügung gestellt.

Der Kongreß wurde vom 24. bis 27. Juli 1894 abgehalten. Vertreten waren
15000 Engländer durch 42, 7500 Franzosen durch 4, 2500 Belgier durch 4,
15000 Amerikaner, 3000 Oesterreicher, 500 Holländer und 500 Dänen durch
je einen Abgeordneten. Das absolute Uebergewicht der Engländer wurde
dadurch unschädlich gemacht, daß die Abstimmung nach Nationen stattfand.

Nach eingehenden Berichten aus den einzelnen Ländern über die Lage der
Textilarbeiter wurde zunächst einstimmig eine Resolution zu Gunsten
des gesetzlichen $Achtstundentages$ angenommen. Nicht völlig so einig
war man hinsichtlich des zweiten Punktes der Tagesordnung, der Mittel
und Wege, um eine Erhöhung der Löhne herbeizuführen, indem hier die
Mehrzahl der Engländer das Hauptgewicht auf die gewerkschaftliche
Organisation und gefüllte Streikkassen legte, während die Franzosen,
Holländer, Belgier die Bedeutung der politischen Thätigkeit im Sinne
der Sozialdemokratie betonten. Man einigte sich schließlich zu einem
Beschlusse, in dem sowohl die Notwendigkeit der Organisation betont,
als auch die Erringung von Sitzen in den politischen Körperschaften
empfohlen und gegen alle die Koalitionsfreiheit der Arbeiter
beschränkenden Gesetze mit dem Hinweise darauf protestiert wurde,
daß man durch die letzteren die Arbeiter zu ungesetzlichen Maßregeln
anreize.

Hinsichtlich der Frage der $internationalen Organisation$ standen sich
zwei Ansichten gegenüber. Die Oesterreicher wünschten nicht allein ein
Sekretariat, sondern auch einen internationalen Fonds insbesondere
zur Unterstützung von $Streiks$. Die Belgier verlangten außerdem eine
gemeinsame Fachzeitung und regelmäßige jährliche Kongresse. Dem hielten
die Engländer entgegen, daß man nicht in der Lage sei, die damit
verknüpften erheblichen Kosten zu bestreiten und daß man sich zunächst
auf ein bloßes Informationskomitee beschränkten müsse; auch genüge es,
wenn die Kongresse alle 2 bis 3 Jahre stattfänden. Schließlich wurde
ein Beschluß angenommen, in dem die Bildung eines internationalen
Verbandes ins Auge gefaßt und ein vorläufiger Ausschuß zu dem
Zwecke eingesetzt wurde, daß an ihn die von den einzelnen Ländern
zu ernennenden Sekretäre Vorschläge hinsichtlich der Organisation
einsenden sollten, aus denen für den nächsten Kongreß ein Entwurf
ausgearbeitet werden soll. Dieser sollte im nächsten Jahre in Gent
stattfinden.

Demgemäß ist der $zweite internationale Textilarbeiterkongreß$ vom
4. bis 10. August 1895 in Gent abgehalten. Vertreten waren 142725
Engländer durch 24, 5600 Belgier durch 18, 7200 Franzosen durch 2,
13000 Deutsche durch 3, 20054 Oesterreicher durch 1, insgesamt also
189470 Arbeiter durch 47 Abgeordnete. Aus Böhmen, Russisch-Polen und
der Schweiz waren Zustimmungserklärungen eingegangen.

Die Frage des Achtstundentages führte dieses Mal zu heftigen Kämpfen
zwischen den Deutschen und Oesterreichern auf der einen, und
einem Teile der Engländer (Lancashire) auf der anderen Seite. Die
letzteren erklärten, daß die englischen Fabrikbesitzer schon jetzt
in schwieriger Lage seien, da sie durch die ausländische Konkurrenz
bedroht würden und daß es in England nicht möglich sei, die Arbeitszeit
weiter herabzusetzen, solange andere Länder noch nicht einmal so
weit gegangen seien, wie England. Auf die deutsche Empfehlung der
Kollektivproduktion entgegneten sie, daß der Sozialismus ein schönes
Ideal sei, daß aber der Kongreß es mit praktischen Dingen zu thun
habe. Die Erringung der politischen Macht würde an den bestehenden
Zuständen auch nichts ändern, denn ein englisches Parlament würde, auch
wenn es ausschließlich aus Arbeitern zusammengesetzt sei, dennoch den
Achtstundentag ablehnen. Der englische Arbeiter brauche solche Mittel
nicht, da er die politische Freiheit und kräftige gewerkschaftliche
Organisationen besitze. Die Ursache für die Machtstellung der
englischen _trade unions_ sei, daß sie sich von politischen und
religiösen Fragen völlig fern hielten, so daß in ihnen die Anhänger
der verschiedensten Richtungen vereinigt seien. Natürlich fanden
diese Ausführungen lebhaften Widerspruch, und der deutsche Vertreter
beschuldigte sogar die Engländer, daß sie die Arbeiterschaft bei ihrem
Emanzipationskampfe nicht unterstützen wollten. Schließlich wurde
ein Beschluß angenommen, in welchem der Kongreß allen Nationen die
Bildung kräftiger Gewerkschaften mit hohen Beiträgen empfiehlt, um
den Achtstundentag zu verlangen; der Gegenantrag von Deutschland und
Oesterreich, der die Erringung der politischen Macht forderte, wurde
abgelehnt.

Ueber die übrigen Gegenstände der Tagesordnung: Abschaffung der
Sonntags-, Nacht- und Ueberarbeit, Arbeiterschutz und bessere
Zusammensetzung der Volksvertretungen im Interesse der Arbeiter,
einigte man sich in einer Resolution, in welcher den Arbeitern
empfohlen wird, sich einen Einfluß auf ihre Parlamente, insbesondere
durch Wahl eigener Abgeordneten, zu verschaffen und die Aufteilung von
Fabrikinspektoren zu fordern, die von den Arbeiterorganisationen zu
wählen und vom Staate zu besolden sind.

Hinsichtlich der internationalen Organisation wurde folgendes
beschlossen:

  1. Es wird ein internationales Sekretariat der Textilarbeiter mit dem
     Sitze in Belgien errichtet. Alle übrigen Länder haben einen Sekretär
     oder Vertrauensmann zu wählen, der die Mitglieder seines Landes
     vertritt und die Verbindung aufrecht erhält.

  2. Die belgischen Textilarbeiter haben zur Unterstützung des
     Generalsekretärs einen Zentralausschuß aus 7 Personen zu bestellen.

  3. Die nationalen Sekretäre haben mit dem Generalsekretär jährlich
     eine Zusammenkunft abzuhalten, um den Ausbau der gewerkschaftlichen
     Organisation und die Besserung der Lage der Arbeiter zu beraten.

  4. Die Kosten des Sekretariates zu 1300 Frs. sind von England mit 600,
     von Belgien mit 400, von Frankreich mit 150, von Deutschland mit 100
     und von Oesterreich mit 50 Frs. zu tragen.

Der $dritte Kongreß$ hat vom 9. bis 14. August 1897 in Roubaix
(Belgien) stattgefunden. Vertreten waren 166000 Engländer durch 29,
24250 Franzosen durch 44, 24000 Deutsche durch 3, 7000 Belgier durch
5, 5000 Oesterreicher durch 1, 1200 Holländer durch 2, insgesamt also
227450 Textilarbeiter durch 84 Abgeordnete. Man beschloß, auf bessere
Arbeiterschutzmaßregeln hinzuwirken, und zwar sowohl durch starke
Gewerkschaften als auch mit Hülfe der Staatsgesetze. Ebenso soll
Erreichung des Achtstundentages auf beiden Wegen angestrebt werden.
Die Abschaffung der Kinderarbeit wurde gegen den Widerspruch der
Engländer beschlossen; diese erklärten, sie nicht entbehren zu können.
Hinsichtlich der Frauenarbeit erreichten die Deutschen die Streichung
der Forderung einer kürzeren Arbeitszeit für Frauen als für Männer,
indem sie geltend machten, daß beide Geschlechter gleiche Rechte und
gleiche Pflichten haben sollten. Die Forderung der obligatorischen
staatlichen Kranken-, Unfall-, Arbeitslosen- und Altersversicherung
wurde gegen die Engländer, die ihre freiwilligen Kassen vorzogen,
angenommen. Dagegen war man einig in dem Verlangen nach staatlichen
Fabrikinspektoren, dem Verbote der Sonntagsarbeit und des Akkordsystems
und der Forderung des Schutzes der Koalitionsfreiheit. Als Mittel
empfahl man sowohl die gewerkschaftliche Organisation wie die Erringung
politischer Macht.

Auf Antrag der Belgier wurde der Sitz des internationalen Sekretariates
nach England (Sekretär Wilkinson in Acorington-Lancashire) verlegt.
Die von den übrigen Nationen geforderte Kostendeckung durch Beiträge
von jährlich 1 Cent. für jedes Mitglied wollten die Engländer nur
bewilligen, wenn auch das Stimmrecht sich nach der Zahl der Mitglieder
richten solle. Schließlich einigte man sich dahin, es bei der
bisherigen Abstimmung nach Nationen zu belassen und die Kosten so zu
verteilen, daß jährlich England 300, Frankreich und Deutschland je 200,
Belgien 150, Oesterreich 125 und Holland 25 Frs. aufzubringen haben.
Der nächste Kongreß soll 1900 in Deutschland stattfinden.


                      5. Die Metallarbeiter[199].

Auf dem $ersten internationalen Metallarbeiterkongresse$, der vom 4.
bis 11. August 1893 in Zürich abgehalten wurde, waren Oesterreich
und Frankreich durch je 2, Deutschland durch 4, Ungarn, Belgien und
Nordamerika durch je einen, England durch 3 und die Schweiz durch 13
Abgeordnete vertreten.

  [199] Ueber beide Kongresse sind Protokolle veröffentlicht.
        Diese, sowie das übrige Material, insbesondere die Berichte des
        internationalen Informationsbureaus sind mir durch Vermittelung
        des Vorsitzenden des deutschen Metallarbeiterverbandes, Herrn
        $Schlicke$ in Stuttgart, zugänglich gemacht.

Die Verhandlungen waren anfangs durch die Verschiedenheit der Sprachen
sehr erschwert; der ganze Kongreß wurde von einem Teilnehmer als eine
bloße Vorkonferenz für einen späteren eigentlichen Kongreß bezeichnet.
Immerhin einigte man sich über den Hauptpunkt, die Schaffung einer
$internationalen Zentralstelle$ in folgendem Beschlusse:

I. Es wird ein internationales Auskunftsbureau errichtet.

  Dessen Funktionen sind folgende:

  1. über die Arbeiterbewegungen der verschiedenen Länder an die
     Arbeiterzeitungen und die Vertrauensmänner der beteiligten
     Landesverbände Mitteilungen zu machen;

  2. die Aufrufe in Streikangelegenheiten zu übermitteln;

  3. internationale Vorlagen von Arbeiterschutzgesetzen zur Kenntnis der
     Arbeiterpresse und der Vertrauensmänner zu bringen;

  4. Anfragen in gewerkschaftlicher Beziehung zu erledigen.

Die Berichte, Mitteilungen u. s. w. werden in deutscher, französischer
und englischer Sprache veröffentlicht.

II. Die Kosten für das internationale Auskunftsbureau werden von dem
Lande geregelt, in welchem dasselbe seinen Sitz hat. Jedes halbe Jahr
wird die verausgabte Summe von den beteiligten Landesorganisationen
proportional erhoben.

III. Sitz des internationalen Auskunftsbureaus ist bis zum nächsten
Kongresse die Schweiz.

Außerdem wurde beschlossen, daß in jedem Lande die Metallarbeiter
einen Vertrauensmann zu wählen haben, dessen Aufgaben darin bestehen,
daß er die internationalen Beziehungen wahrnimmt, alle 6 Monate einen
schriftlichen Bericht zu erstatten und im Falle von Streiks sofort dem
Bureau Mitteilung zu machen hat. Bei dem Letzteren soll ein genaues
Adressenverzeichnis der Landesorganisationen, der Vertrauensmänner und
der Berufsorgane angelegt werden. Die Kosten für die Vertrauensmänner
hat jede Landesorganisation selbst zu tragen, dagegen sind zur Deckung
der internationalen Unkosten von jedem Lande 50 Frcs. zu zahlen.

Hinsichtlich der $Reiseunterstützung$ wurde noch folgender Beschluß
gefaßt:

  1. Die Reiseunterstützung ist in allen beteiligten Ländern für
     obligatorisch zu erklären.

  2. Die organisierten Metallarbeiter sind beim Betreten eines
     beteiligten Landes als Mitglieder der betreffenden
     Landesorganisationen zu behandeln, falls festgestellt werden kann,
     daß sie mindestens 6 Monate hindurch die Beiträge bezahlt haben.

  3. Reiseunterstützung soll nach der Entfernung einheitlich geregelt
     werden. Für mehr belastete Länder soll eine Ausgleichung vorgenommen
     werden.

Auf Grund dieser Beschlüsse wurde das internationale Informationsbureau
in Winterthur eingerichtet, das mit den Metallarbeitern von Frankreich,
Deutschland, Oesterreich, Dänemark und der Schweiz in regelmäßige
Verbindung trat, während die Engländer den Anschluß abgelehnt haben.
Für die Zeit vom 1. November 1894/95 liegt ein Bericht vor, der einen
Ueberblick über die bisherige Thätigkeit giebt. Um gegenüber dem
internationalen Zusammengehen der Arbeitgeber auch die Arbeiter fester
zu verbinden, haben die Mitglieder des Bureaus gemeinsam mit dem
Zentralvorstande des schweizerischen Metallarbeiterverbandes auf einer
am 23. Februar 1896 in Wallisellen abgehaltenen Konferenz den Plan
gefaßt, ein internationales Sekretariat einzurichten; der Sekretär soll
besoldet sein und für je 3 Jahre auf den internationalen Kongressen
gewählt werden.

Der II. $internationale Metallarbeiterkongreß$ fand vom 23. bis 25.
Juli 1896 in London statt unter Beteiligung von 25 Abgeordneten, von
denen 13 auf England, 4 auf Deutschland und je einer auf Frankreich,
Belgien, Dänemark, Italien, Schweden, Oesterreich, die Schweiz
und Nordamerika entfielen. Aus dem von dem internationalen Bureau
erstatteten Berichte ist zu erwähnen, daß darin über die mangelhafte
Erfüllung der übernommenen Pflichten seitens der verschiedenen Verbände
lebhafte Klage geführt wird; aus England und Amerika ist es überhaupt
nicht möglich gewesen, die Beiträge von je 50 Frcs. einzuziehen,
andere Verbände haben auf Anfragen erst nach mehrfacher Wiederholung
oder gar nicht geantwortet. Zur Entschuldigung bemerkte der englische
Vorsitzende, daß seine Landsleute in ganz anderer Weise als die übrigen
Länder organisiert seien, nämlich nicht nach Industrien, sondern nach
einzelnen Berufszweigen, so daß sie für die großen Verbände keinen
Sinn hätten. Das Bureau hat seinen Sitz in Winterthur gehabt und aus 5
Mitgliedern bestanden, doch drückten diese den Wunsch aus, ihrer Stelle
enthoben zu werden und das Bureau nach einem anderen Lande verlegt zu
sehen. Der Kongreß gab diesem Verlangen nach, indem er den Sitz des
Bureaus bis zum nächsten Kongresse nach England und zwar nach Sheffield
verlegte, im übrigen wurden hinsichtlich der Organisation die Züricher
Beschlüsse bestätigt.

Der Schwerpunkt der Verhandlungen lag in den sehr ausführlichen
Berichten der einzelnen Länder, sodaß die gefaßten Beschlüsse
zurücktreten. Bei $Streiks$ soll der betreffende Verband genaue
Berichte an das Sekretariat erstatten und dieses darauf die verbundenen
Vereine in Kenntnis setzen und zu Beiträgen auffordern, die an das
Bureau zu leisten und von diesem weiter zu befördern sind. Auch eine
gegenseitige $Reiseunterstützung$ soll stattfinden, doch ist es jedem
Verbande überlassen, deren Betrag zu bestimmen. Um eine Unterlage
für einen Minimallohn und die Forderung des Achtstundentages zu
erlangen, soll das Bureau über die durchschnittliche $Lohnhöhe$ und die
$Arbeitszeit$ Erhebungen anstellen. Ein $internationaler Kongreß$ soll
alle 2 Jahre stattfinden, wobei dessen Ort und Zeit durch Abstimmung
der Verbände festgesetzt wird.

Der deutsche Metallarbeiterverband steht, wie die von dem Vorstande
auf den Generalversammlungen in Altenburg, Magdeburg und Braunschweig
(1893, 1895, 1897) erstatteten Berichte ersehen lassen, der
internationalen Organisation sehr kühl gegenüber und hat sowohl auf
dem Kongresse in London, wie bei einer vorhergegangenen von dem Bureau
vorgenommenen Umfrage sich gegen Fortbestand des Informationsbureaus,
mindestens aber für Ersetzung desselben durch einen einzelnen Sekretär
ausgesprochen, sich aber schließlich dem Mehrheitsbeschlusse gefügt.
Er geht davon aus, daß eine internationale Organisation sich auf
starken nationalen Verbänden aufbauen müsse und deshalb solange keine
Bedeutung habe, wie es an dieser Vorbedingung fehlt. Mit Rücksicht auf
das deutsche Vereinsgesetz unterhält er keine unmittelbaren Beziehungen
zu dem Bureau, sondern der Verkehr wird durch einen Vertrauensmann
vermittelt.


                       6. Die Holzarbeiter[200].

Die internationale Organisation der Holzarbeiter ist noch in den ersten
Anfängen. Schon im Anschluß an den internationalen Arbeiterkongreß
in Brüssel (16. bis 22. August 1892) fand eine $internationale
Holzarbeiterkonferenz$ statt, deren Beschickung aber sehr schwach
war. Es wurde die Begründung eines $internationalen Sekretariates$
beschlossen mit dem Auftrage, Berichte der verschiedenen Länder
einzuholen und zusammenzustellen sowie den Verkehr der nationalen
Organisationen unter einander zu vermitteln, endlich auch die
nächste Konferenz einzuberufen. Dies geschah dann bei Gelegenheit des
internationalen Arbeiterkongresses in $Zürich$ (6. bis 12. August
1893), doch mußte der Sekretär, Tischler Saas in Brüssel, berichten,
daß alle seine Bemühungen absolut erfolglos gewesen seien. Die
Konferenz beschloß von neuem den Sekretär mit Einholung der Berichte
aus den einzelnen Ländern und deren Veröffentlichung zu beauftragen,
ferner auf die Errichtung nationaler Sekretariate in allen Ländern
hinzuwirken, deren Adressen dem internationalen Sekretär mitgeteilt
werden sollten, und ebenso, daß von allen Streiks, die nicht aus
eigener Kraft des beteiligten Landes geführt werden könnten, von den
nationalen Sekretären dem internationalen Sekretariate Anzeige gemacht
und von dem letzteren versucht werden solle, die Organisationen
der anderen Länder zur Unterstützung aufzurufen und Zuzug fern zu
halten. Endlich wurde eine Resolution gegen die $Akkordarbeit$ und
zu Gunsten der $Verkürzung der Arbeitszeit$ gefaßt. In einem von dem
neu gewählten Sekretär Kloß-Stuttgart im Frühjahr 1896 erlassenen
Rundschreiben wird aber wieder mitgeteilt, daß alle diese Beschlüsse
wirkungslos geblieben, daß die Berichte der einzelnen Länder nicht
eingegangen seien und daß, da auch die Anregung, eine Woche vor dem
internationalen Arbeiterkongresse (27. Juli bis 1. August 1896) in
Amsterdam eine Konferenz abzuhalten, keinen Erfolg gehabt habe, der
Sekretär sich darauf beschränken müsse, die eingelaufenen spärlichen
Berichte zusammenzustellen und es den nach London reisenden Kollegen
zu überlassen, in Anschluß an den Kongreß eine $Separatkonferenz$
abzuhalten.

  [200] Das hier verwertete Material verdanke ich der Güte des
        internationalen Sekretärs Herrn $Kloß$ in Stuttgart, der auch
        privatim sich mir gegenüber dahin ausgesprochen hat, daß die
        internationale Verbindung noch verfrüht sei, da die nationale
        Organisation sich noch in zu geringer Entwickelung befinde.
        Protokolle über die Konferenzen in Brüssel, Zürich und London
        bestehen nicht, sodaß die Wiedergabe der Verhandlungen nur nach
        Notizen erfolgen mußte.

Eine solche hat denn auch in der That stattgefunden, doch sind bei
derselben nur England, Deutschland, Holland und Dänemark vertreten
gewesen. Man wiederholte im allgemeinen die Züricher Beschlüsse,
jedoch mit der Abschwächung, daß nur der Austausch der Berichte in
der Ursprache stattfinden soll. Von Errichtung einer $internationalen
Widerstandskasse$ wurde abgesehen, und zwar einmal aus dem Grunde,
weil die nationalen Organisationen noch nicht genügend gefestigt
seien, um einen Beitrag für eine solche Kasse zu ermöglichen, ein
Sonderbeitrag aber die Mitglieder zu stark belasten würde, andererseits
weil man der Ansicht war, daß die nationalen Organisationen ihre
Kämpfe in erster Linie mit eigenen Mitteln führen und im Notfalle ihre
Beiträge entsprechend erhöhen müßten. Dies soll allerdings nur für
Angriffskämpfe gelten, dagegen sollen alle Organisationen gehalten sein
bei Abwehrkämpfen, die besondere Opfer erfordern, durch freiwillige
Beisteuern zu den Kosten beizutragen.


                7. Die Seeleute und Hafenarbeiter[201].

Haben wir schon bei anderen Berufen, z. B. bei den Bergleuten und
den Lithographen ein starkes Uebergewicht der Engländer gesehen, so
gilt dies insbesondere für die Seeleute und Hafenarbeiter, was bei
der vorherrschenden Stellung Englands im Seewesen nicht überraschen
kann. Der Gedanke einer internationalen Organisation wurde zuerst
von den beiden englischen Vereinen der Dockarbeiter, der _dockers
union_ und der _National union of dock labourers_, die im Mai 1896
ihre Generalversammlungen hielten, angeregt, und nachdem man noch die
_national sailors and firemen's union_ hinzugezogen hatte, begründeten
die drei Vereine am 10. Juni 1896 einen internationalen Verband, indem
sie zunächst einen aus Vertretern der genannten Vereine bestehenden
provisorischen Zentralausschuß einsetzten, zu dessen Vorsitzendem $Tom
Man$ und zu dessen Sekretär $Ben Tillet$ gewählt wurde. Der Ausschuß
richtete dann Schreiben an die Seeleute und Hafenarbeiter in England,
Deutschland, Frankreich, Schweden, Belgien, Holland und Spanien mit
der Bitte, Vorschläge zu einem Statutenentwurfe zu machen und suchte
auch in Nordamerika und Australien Verbindungen anzuknüpfen. Am 14. bis
26. Februar 1897 trat dann eine Konferenz in London zusammen, an der
36 Vertreter von 14 englischen Vereinen und außerdem 5 französische,
3 deutsche und je ein Abgeordneter aus Holland, Belgien, Spanien und
Rußland teilnahmen. Da man bei der großen Menge schwieriger Fragen
und bei dem Mangel ausreichender Vollmachten der Vertreter zu keinem
endgültigen Beschluß kommen konnte, so beschränkte man sich nach einem
Meinungsaustausche darauf, einen Zentralausschuß zu ernennen und im
übrigen die Erledigung der Sache einer zweiten Konferenz vorzubehalten.

  [201] Die folgende Darstellung stützt sich in erster Linie auf
        einen Aufsatz in Nr. 17 des _Musée social_ vom 30. September
        1897 und Mitteilungen des Vorstandes des Verbandes der
        Hafenarbeiter Deutschlands ($Kellermann$-Hamburg).

Diese trat am 14. Juni 1897 in London zusammen unter einer Beteiligung
von 35 Abgeordneten, die etwa 54000 Arbeiter vertraten, wovon jedoch
allein 36000 auf England entfielen. Die französischen, belgischen,
holländischen und spanischen Vereine hatten dieses mal aus Mangel
an Geld keine Vertreter geschickt, dagegen war Schweden durch einen
Abgeordneten beteiligt.

Nachdem man einstimmige Beschlüsse zu Gunsten der $Achtstundenarbeit$
bei freiem Sonnabend Nachmittage sowie der möglichsten Verminderung
der $Nacht$- und $Sonntagsarbeit$ und endlich der Einführung eines
$Minimallohnes$ gefaßt hatte, kam man zu der schwierigen Frage des
$Generalstreiks$. Der Zentralausschuß hatte bisher absichtlich die
Fahne dieses Schlagwortes entfaltet, um das allgemeine Interesse der
beteiligten Arbeiter anzuregen, obgleich zu bezweifeln ist, ob er
außer diesem taktischen Zwecke auch noch ernstere Absichten damit
verfolgt hat, da der völlige Niedergang der englischen Vereine und
die mehrfachen erheblichen Niederlagen den Plan eines neuen Streiks
als ganz undurchführbar erscheinen lassen mußten. Außer der geringen
Stärke der neuen Organisation kam noch ferner in Betracht, daß es
durchaus erforderlich war, zunächst diese selbst endgültig und fest
zu begründen, bevor man daran gehen konnte, sie einer Kraftprobe
auszusetzen. Diese Erwägungen hatten denn auch zur Folge, daß man sich
darauf beschränkte, einen Generalstreik nicht sofort zu beschließen,
sondern erst auf den 1. Mai 1898 ins Auge zu fassen. Noch schwieriger
wurde die Lage dadurch, daß der schwedische Vertreter die Absicht
seiner Landsleute erklärte, sofort einen Streik zu beginnen und um die
Unterstützung der übrigen Länder nachsuchte. Trotzdem ging man nicht
weiter, als daß man sich im allgemeinen bereit erklärte, »nach Kräften«
zu helfen.

Man ging dann über zu der Beratung des $Organisationsstatutes$ und
hatte zunächst Stellung zu nehmen zu der schwierigen Frage der
Teilnehmerschaft. Während die Engländer den internationalen Verband
aus den Vereinen der einzelnen Länder zusammensetzen wollten, war
dies für die Deutschen mit Rücksicht auf die Vereinsgesetze nicht
möglich. Der aufgeworfene Gedanke, die Mitglieder der einzelnen
Länder unmittelbar Mitglieder des Gesamtverbandes werden zu
lassen, fand Widerspruch, indem man befürchtete, daß dadurch ein
Konkurrenzverhältnis des internationalen gegen die nationalen Verbände
herbeigeführt werden könne. Eine weitere Schwierigkeit lag in der
Behandlung der Zweigvereine, hinsichtlich deren die Meinungen darüber
auseinander gingen, ob man ihnen unabhängig von der Zugehörigkeit
des Hauptvereins den Beitritt gestatten solle. Es gelang nicht,
diese Fragen zu lösen, und so beschränkte man sich darauf, die
Entscheidung dem Zentralausschusse zu überlassen. Auch hinsichtlich
der Beitragszahlung standen sich zwei Auffassungen gegenüber, die
insofern eine grundsätzliche Verschiedenheit bedeuteten, als es
sich um die Frage handelte, ob die Organisation zentralistisch
oder dezentralisiert sein solle; je nachdem mußte man hohe oder
niedrige Beiträge verlangen. Man einigte sich schließlich dahin,
daß jeder Verein ein einmaliges Eintrittsgeld von 20 Schilling für
je 1000 Mitglieder und außerdem einen vierteljährlichen Beitrag von
10 cent. für jedes Mitglied zu zahlen hat. Die oberste Instanz des
Verbandes ist der jährlich abzuhaltende Kongreß, zu dem die Vereine
bis 1000 Mitglieder einen Abgeordneten, von 1000-5000 einen solchen
auf je 1000, von 5000-50000 einen auf je 5000 und darüber hinaus
einen auf je 20000 Mitglieder stellen dürfen. Der Kongreß wählt
die Beamten, insbesondere den Präsidenten, den Vicepräsidenten und
den Schatzmeister, sowie den Zentralausschuß. Der letztere soll aus
höchstens 10 Mitgliedern bestehen, die aus den von den Vereinen
vorgeschlagenen Personen ausgewählt werden, doch soll jeder Verein
nur einen Sitz haben. Dem Zentralausschusse wurden aber nur geringe
Rechte eingeräumt, insbesondere hat er nicht die Befugnis, in Fällen
von Streiks oder Aussperrungen Beiträge auszuschreiben, sondern muß
sich auf die Aufforderung zu freiwilligen Zuschüssen beschränken. Den
Generalstreik darf er nur mit Zustimmung der Mehrheit der Angehörigen
der verbündeten Vereine erklären; Vereine, die ihren Verpflichtungen
nicht nachkommen, darf er aus dem Verbande ausschließen, doch findet
dagegen eine Berufung an den Kongreß statt. Hinsichtlich der Kosten des
Kongresses beschloß man mit 16 gegen 15 Stimmen, daß dieselben von den
einzelnen Vereinen zu tragen seien, doch hatte dies zur Folge, daß bei
der dann folgender Wahl zum Zentralausschusse und zu den Beamtenstellen
lediglich Engländer gewählt wurden, indem die kontinentalen Vertreter
erklärten, daß ihre Vereine die Kosten eigener Vertreter nicht
aufbringen könnten. Andererseits erregte diese Wahl lebhaften Unwillen,
da der ganze Verband sich als ein solcher von Englands Gnaden darstellt.

In der That ist kaum anzunehmen, daß dem Verbande eine lange Dauer
beschieden sein wird. Ist derselbe schon an sich auf einer wenig
gesicherten Grundlage aufgebaut, so traf ihn noch das besonders
ungünstige Schicksal, daß noch vor seiner endgültigen Begründung der
Hamburger Hafenarbeiterstreik ausbrach und er so gezwungen wurde,
eine Kraftprobe vorzunehmen, bevor er zu einer solchen imstande war.
Allerdings haben es die leitenden Personen nicht an Warnungen fehlen
lassen, um die Streiklustigen zurückzuhalten, zumal die Jahreszeit für
diesen Zweck ganz besonders ungünstig war, aber sie mußten erleben,
daß die einmal angeregte Bewegung sich auch von ihren Urhebern nicht
mehr hemmen ließ, zumal überhaupt eine organisierte Masse schwer zu
leiten ist. Der schließlich eingetretene Mißerfolg mußte aber der
Organisation in ähnlichem Maße zum Schaden gereichen, wie dies für die
Hirsch-Duncker'schen Vereine bei dem Waldenburger Streik der Fall war.

Inzwischen giebt der Zentralausschuß monatliche Berichte in englischer
Sprache heraus, in denen auch Fragen der Organisation erörtert werden.
In demselben wird lebhaft die Notwendigkeit betont, dem Ausschuß das
Recht zur Erhebung von Beiträgen zu Streiks zu geben, die prozentual
auf die Vereine zu verteilen seien.


                         8. Tabakarbeiter[202].

Der $erste internationale Kongreß$ ist vom 28. September bis 1.
Oktober 1890 in Antwerpen abgehalten unter Beteiligung von 6
deutschen, 2 englischen, 4 holländischen und 13 belgischen Vertretern.
Aus Amerika, der Schweiz, Norwegen, Schweden und Luxemburg waren
Zustimmungserklärungen eingegangen. Nach den erstatteten Berichten sind
in Holland 1200 (von 3500), in Belgien 1000, in Deutschland 20000 (von
75000) Tabakarbeitern organisiert; in England sogar alle bis auf 50.

  [202] Die Protokolle der vier Kongresse sind mir von dem Vorsitzenden
        des Unterstützungsvereins Deutscher Tabakarbeiter, Herrn $Junge$
        in Bremen, zur Verfügung gestellt.

Der wichtigste Punkt der Verhandlungen betraf die Bildung eines
$internationalen Verbandes$. Ein solcher wurde, obgleich die deutschen
Vertreter erklärten, daß ihnen die Beteiligung durch die einheimischen
Gesetze unmöglich gemacht sei, grundsätzlich beschlossen.

Anders lag es hinsichtlich eines internationalen $Streikfonds$.
Dieser wurde, da er keine Verbindung zwischen Vereinen darstellt,
gerade von deutscher Seite energisch gefordert, dagegen seitens der
Engländer ebenso entschieden verworfen. Nachdem er dennoch von den
übrigen Nationen beschlossen war, blieben die englischen Vertreter
nur noch als Zuhörer anwesend. Aus den Ausführungsbestimmungen, die
im wesentlichen nach den deutschen Anträgen beschlossen wurden, sind
folgende hervorzuheben: In der Regel sind nur solche Streiks zu
unterstützen, die von der betreffenden Landesorganisation anerkannt
sind. Größere oder lang dauernde Streiks sind aus dem internationalen
Fonds zu unterstützen, in welchen von den beteiligten Verbänden für
jedes Mitglied 25 Cent. einzuzahlen sind. Jedes Land ernennt einen
Vertrauensmann. Diese bilden das internationale Komitee. Einer der
Vertrauensleute wird vom Kongreß zum internationalen Sekretär ernannt.
Das Land, dem die Leitung übertragen ist, bestimmt 4 Personen, die
zusammen mit dem Sekretär den geschäftsführenden Ausschuß bilden und an
demselben Orte wohnen müssen. Jeder Vertrauensmann hat eine Stimme und
ist verpflichtet, dem Sekretär vierteljährlich Rechnung zu legen. Das
Komitee hat jährlich einen Bericht zu erstatten. Der geschäftsführende
Ausschuß kann bei Streiks selbständig Unterstützungen bis zu 5000 Frcs.
beschließen. Alle 2 Jahre findet ein internationaler Kongreß statt.

Es wurde noch beschlossen, daß der Verband keinen politischen Karakter
tragen und die Beteiligung von einer politischen Anschauung nicht
abhängig sein solle. Die Regierungen sollen aufgefordert werden,
die gesetzliche Einführung des Achtstundentages und das Verbot der
Sonntagsarbeit durchzuführen. Kinderarbeit soll ganz, Frauenarbeit
dagegen nur soweit verboten sein, wie sie den Rücksichten der
Gesundheit widerspricht.

Als Sitz des internationalen Komitees wurde Antwerpen gewählt.

Hatte schon dieses Mal England eine isolierte Stellung eingenommen,
so war es auf dem $zweiten Kongresse$, der vom 4. bis 8. September
1892 in Amsterdam stattfand, gar nicht vertreten, sondern nur
Belgien, Holland, Deutschland, Dänemark und die Schweiz. In Dänemark
sind von 1900 Tabakarbeitern 1450 organisiert, in Norwegen 250 von
2500, in der Schweiz 600. Der internationale Fonds betrug 5595 Frcs.
Der Mittelpunkt der Verhandlungen war die Reiseunterstützung. Die
Einführung einer einheitlichen Reisekarte, der Deutschland wegen der
Vereinsgesetze nicht zustimmen konnte, wurde insoweit beschlossen,
als die Gesetze es zulassen. Gegen den Widerspruch der deutschen
Vertreter wurde beschlossen, daß die von den einzelnen Ländern
gezahlten Reiseunterstützungen gegenseitig halbjährlich berechnet
und zurückvergütet werden sollen. Als Form wurde die Vergütung nach
Kilometern angenommen. Ein Antrag, daß bei Streiks die Mitglieder
aller Verbände einen einheitlichen Beitrag leisten sollten, wurde
abgelehnt, ebenso der von Belgien empfohlene National-(General-)
Streik, vielmehr empfohlen, den Streik nur mit aller Vorsicht und
als letztes Mittel anzuwenden. Hinsichtlich der Lehrlinge wurde die
Ausbildung in Fachschulen seitens der Gemeinde und die Beschränkung auf
eine angemessene Zahl gefordert. In einer besonderen Resolution wurde
das Fehlen der Engländer bedauert und die Hoffnung ihrer künftigen
Mitarbeit ausgesprochen.

Trotzdem waren auch auf dem vom 6. bis 10. August 1894 in Basel
abgehaltenen $dritten Kongresse$ nur Deutschland, Belgien, Holland,
Luxemburg, Dänemark und die Schweiz vertreten. Der internationale
Fonds betrug 9978 Frcs. Nach der Berichterstattung der einzelnen
Länder wurde in einer Resolution die Hausarbeit, das Akkordsystem
und die lange Arbeitszeit als schädlich verurteilt. Hinsichtlich der
$Streikunterstützung$ aus dem internationalen Fonds wurde beschlossen,
daß dieselbe von dem Komitee noch besten Kräften erfolgen soll, jedoch
nur dann, wenn die Unterstützung von dem betreffenden Lande nicht
aufgebracht werden kann, wenn die Organisation dem internationalen
Verbande seit einem Jahre angehört und die vom Streik oder der
Aussperrung Betroffenen mindestens 10% der organisierten Arbeiter des
Landes ausmachen. Ueber die Reiseunterstützung wurde lange verhandelt,
aber ein Beschluß nicht gefaßt. Dagegen wurde die Stellung der
$gewerkschaftlichen$ zu den $politischen$ Organisationen in folgender
Resolution ausgesprochen:

    »Der Kongreß erkennt nicht nur die Selbständigkeit der
    Gewerkschaften neben der politischen Partei an, sondern hält
    die Gewerkschaften für einen integrierenden Teil der gesamten
    Arbeiterbewegung, setzt aber auch als selbstverständlich
    voraus, daß dieselben von dem treibenden Gedanken der modernen
    Arbeiterbewegung, welche die vollständige Befreiung des gesamten
    Proletariates in sich schließt, der internationalen sozialistischen
    Idee, getragen werden.«

Als Sitz des Komitees wurde wieder Antwerpen bestimmt.

Auf dem vom 19. bis 26. Juni 1896 in London abgehaltenen $vierten
Kongresse$ war außer Deutschland, Belgien, Holland, Dänemark, Schweiz
und Luxemburg endlich auch England vertreten. Die Zahl der Mitglieder
wird im Protokolle für England auf 1921, für Belgien auf 1400, für
Holland auf 1500, für Dänemark auf 2000, für Deutschland auf 15033,
für die Schweiz auf 200 und für Luxemburg auf 40 angegeben. Der
englische Abgeordnete teilte mit, daß schon 1870 die Engländer einen
internationalen Tabakarbeiterkongreß nach London berufen hätten, daß
aber später diese Kongresse eingeschlafen seien und die Engländer an
den letzten beiden sich aus dem Grunde nicht beteiligt hatten, weil sie
eine internationale Streikkasse mit festen Beiträgen von so geringer
Höhe, wie bisher, für völlig wertlos hielten; England hatte deshalb
beantragt, daß die Beiträge der internationalen Kasse nicht höher
sein sollten, als zur Deckung der Kosten des Sekretariates nötig sei.
Holland beantragte demgegenüber die Beiträge auf wöchentlich 4 Cent.
für jedes Mitglied festzusetzen; der englische Antrag wurde schließlich
dahin angenommen, daß die Beiträge zunächst für das Sekretariat zu
verwenden sind und nur der Ueberschuß als Streikunterstützung gegeben
werden darf, sofern die Streikenden mindestens 10% der Organisation
betragen und der betreffende Verband sich nicht länger als 6 Monate mit
seinen Beiträgen in Rückstand befindet. Diese wurde auf 25 Cent. für
das Mitglied festgesetzt. Die Summe, über die der geschäftsführende
Ausschuß verfügen darf, würde von 5000 auf 2500 Frcs. herabgesetzt.

Ein Antrag der Holländer, daß Mitglieder, falls sie in einem anderen
Lande krank würden, von den dortigen Krankenkassen zu unterstützen
seien, fand aus praktischen Gründen insofern Widerspruch als nicht in
allen Länder gewerkschaftliche Krankenkassen bestehen. Man beschränkte
sich deshalb darauf, in einer Resolution das Ziel als grundsätzlich
berechtigt anzuerkennen.

Eingehende Verhandlungen veranlaßte die Frage der $Maschinenarbeit$.
Die Holländer hatten ihren Mitgliedern verboten, mit der Maschine zu
arbeiten, doch hatte dies zur Folge gehabt, daß die Fabrikanten Frauen
eingestellt hatten. Bei diesen Erörterungen wurde auch mehrfach das
politische Gebiet gestreift, indem die Holländer gegen die Beteiligung
am Parlamentarismus, die Deutschen aber für dieselbe eintraten, während
die Engländer gegen diese ganze Erörterung protestierten und lediglich
in starken Gewerkschaften den Schutz sahen. Schließlich wurde der
englische Antrag angenommen, daß die gelernten Arbeiter so lange nicht
an den Maschinen arbeiten sollten, wie diese mangelhaft sind, um nicht
ihrerseits zu deren Verbesserung beizutragen.

Nachdem noch eine Resolution gegen die $Hausarbeit$ angenommen war,
wurde beschlossen, den nächsten Kongreß in Anschluß an den nächsten
allgemeinen Arbeiterkongreß abzuhalten.


                         9. Lederarbeiter[203].

Die Lederarbeiter haben am 8. und 9. August 1896 in Berlin ihre $erste
internationale Konferenz$ abgehalten. Vertreten waren Deutschland durch
7, Oesterreich durch 2, Dänemark, Ungarn, Frankreich und Luxemburg
durch je einen Abgesandten. Der erste Gegenstand der Verhandlungen
war die Schaffung einer $internationalen Organisation$. Man erkannte
einstimmig eine solche als Ziel an, betonte aber, daß sie erst
möglich sei, nachdem die Lederarbeiter der einzelnen Länder nationale
Zentralorganisationen geschaffen hätten. Dies wurde in einer Resolution
ausgesprochen. Aehnlich stellte man sich zu der $internationalen
Reiseunterstützung$. Man erklärte, daß deren Begründung auf dem
Kongresse noch nicht möglich sei und beschloß, die Angelegenheit der
Verständigung der Hauptvorstände der einzelnen Länder zu überlassen.

  [203] Ueber die Konferenz ist im Verlage von H. $Beiswenger$ in Berlin
        ein Protokoll erschienen. Die übrigen Angaben verdanke ich dem
        internationalen Sekretär $Gustav Kuske$.

Hinsichtlich der Schaffung von $Widerstandskassen$ war man darüber
einig, daß solche nötig, oder zunächst im örtlichen Rahmen zu schaffen
seien; man betonte mehrfach die Notwendigkeit vorsichtigen Vorgehens
und erklärte sich sogar gegen Abwehrstreiks bei ungünstiger Konjunktur,
obgleich dies von anderer Seite bekämpft wurde. Das Ergebnis der
eingehenden Beratung war die einstimmige Annahme folgender Resolution:

    »Die internationale Konferenz erkennt an und hält es für eine
    Notwendigkeit, daß die Organisationen und Gewerkschaften, soweit es
    noch nicht geschehen, lokale Widerstandsfonds zu schaffen haben.

    Ferner erklärt es die Konferenz für eine Notwendigkeit, daß die
    Organisationen bei Streiks, Aussperrungen und Fernhalten des
    Zuzuges sich gegenseitig unterstützen. In Fällen, wo die kämpfende
    Organisation des Landes erklärt, daß ihre eigenen Mittel zur
    Durchführung des Kampfes nicht ausreichen, ist mit aller Kraft
    von den am Kongreß vertretenen Organisationen für materielle
    Unterstützung einzutreten. Um aber ein Mißlingen von Streiks zu
    verhindern, haben die Organisationen genau auf die jeweilige
    Konjunktur zu achten und sind Angriffsstreiks bei ungünstiger
    Konjunktur so viel als möglich zu meiden. Dasselbe gilt auch von
    Abwehrstreiks, weil die Unternehmer bei ungünstiger Geschäftsperiode
    gern solche Streiks provozieren, um die Organisation zu schwächen.

    Pflicht der Organisationen und Gewerkschaften ist es, für die
    gewerkschaftliche Agitation im Sinne der modernen Arbeiterbewegung
    energisch einzutreten.

    Der Fachpresse liegt die moralische Unterstützung ob.«

Die Begründung eines $internationalen Sekretariates$, das mit dem 1.
Oktober 1896 in Wirksamkeit getreten ist und seinen Sitz in Berlin
hat, wurde einstimmig angenommen, doch soll auf der nächsten Konferenz
darüber von neuem beschlossen werden; diese soll in Wien abgehalten
werden, um auf diese Weise einen größeren Einfluß auf Oesterreich zu
erzielen, wo die Verhältnisse durch den Gegensatz zu Böhmen schwierig
liegen. Auch der Nationalitätsdünkel der Ungarn, die sich deshalb
zurückhielten, wurde beklagt. Man beschloß, mit den Handschuhmachern
enge Fühlung zu halten und deren Kongresse durch Abgesandte, die von
dem internationalen Sekretariate bestimmt werden sollen, zu beschicken.
Endlich erklärte man sich in einer Resolution für Verkürzung der
Arbeitszeit auf 8 Stunden und für Einführung eines Minimallohnes,
indem man zugleich der Ueberzeugung Ausdruck gab, daß die vollständige
Befreiung der Arbeiterklasse erst dann eintreten werde, wenn sie sich
in den Besitz der Produktionsmittel und der politischen Macht gesetzt
haben werde, und daß zur Erringung dieser Ziele eine enge Verbindung
der Arbeiter aller Länder notwendig sei.


                          10. Die Brauer[204].

Der Anfang einer internationalen Organisation der Brauereiarbeiter
ist durch eine internationale Konferenz gemacht, die in Anschluß
an den internationalen Arbeiterkongreß in London (27. Juli bis 1.
August 1896) abgehalten wurde und an der Vertreter aus England,
Deutschland, der Schweiz. Oesterreich, Ungarn und Nordamerika
teilnahmen. Nach Berichten aus den einzelnen Ländern wurde zunächst
über das $Freizügigkeitsverhältnis unter den verschiedenen nationalen
Organisationen$ verhandelt und beschlossen, daß jedes Mitglied
der an dem Freizügigkeitsverhältnis beteiligten Verbände, falls
es seine Verpflichtungen gegenüber dem Heimatvereine erfüllt hat,
ohne Eintrittsgeld dem Verbande eines fremden Landes beitreten kann
und dadurch alle Rechte eines Mitgliedes erwirbt. Die gezahlten
Unterstützungen sollen gegenseitig jährlich verrechnet werden. In
den Verbänden, in denen internationale Unterstützungsfonds noch nicht
errichtet sind, soll dies sofort geschehen. Auch soll auf Erhöhung der
Beiträge Bedacht genommen werden, da allseitig eine Unterstützung bei
Lohnkämpfen als notwendig anerkannt wurde. Da Oesterreich und Ungarn
bisher noch keine festen nationalen Verbände besitzen, so soll zunächst
auf deren Errichtung hingewirkt werden.

  [204] Das Material ist mir von dem Redakteur der »Brauerzeitung«,
        Herrn R. $Wiehle$ in Hannover, zur Verfügung gestellt.

Bei Forderungen an die Unternehmer soll stets in erster Linie die
$Herabsetzung der Arbeitszeit$ angestrebt werden.

Zur Festigung der internationalen Beziehungen wurde ein
$internationales Auskunftsbureau$ errichtet, das bis auf weiteres
seinen Sitz in Budapest hat. Demselben soll über alle Vorkommnisse
von Bedeutung, insbesondere über Streiks und Aussperrungen Mitteilung
gemacht werden. Die Kosten werden von den beteiligten Organisationen
gemeinsam getragen. Zum Publikationsorgan wurde die in Hannover
erscheinende »Brauerzeitung« bestimmt.


                            11. Former[205].

Am 29. und 30. Mai 1898 hat in Kopenhagen der $erste internationale
Formerkongreß$ getagt, an dem 8 deutsche, 7 dänische, 3 französische,
2 schwedische und je ein österreichischer und norwegischer
Vertreter teilnahmen. Der ungarische Vertreter war durch Maßnahmen
der Regierung zurückgehalten; Italien, Holland und Belgien
hatten Zustimmungserklärungen gesandt. England hatte auf das
Einladungsschreiben überhaupt nicht geantwortet, was mit Rücksicht auf
die festländische Unterstützung des englischen Maschinenbauerstreiks
große Entrüstung verursachte.

  [205] Das Material ist mir von dem Vorsitzenden des Zentralvereins
        der Deutschen Former, Herrn Th. $Schwartz$ in Lübeck, zur
        Verfügung gestellt.

Der wichtigste Punkt der Verhandlungen war die Schaffung einer
$internationalen Organisation$. Obgleich die Deutschen und
Oesterreicher geltend machten, daß ihnen die Beteiligung durch
ihre Landesgesetze unmöglich gemacht sei, so wurde doch einstimmig
beschlossen, den Zusammenschluß der Former aller Länder um so mehr für
erforderlich zu erklären, als auch die im vorigen Jahre in Deutschland
stattgefundenen Kämpfe zwischen Arbeitern und Unternehmern den Beweis
erbracht hätten, daß die Gießereibesitzer Deutschlands mit denen des
Auslandes internationale Abmachungen getroffen hätten. Es wurde ein
internationaler Vertrauensmann mit dem Sitze in Kopenhagen bestellt, an
den alle wichtigen Ereignisse aus den beteiligten Ländern mitzuteilen
sind, damit man sie in den betreffenden Arbeitsblättern veröffentlichen
kann.

Bei größeren $Arbeitseinstellungen$ sollen sofort in allen Ländern
Sammlungen eingeleitet und die gesammelten Beträge an das Streikkomitee
eingesandt werden. Dieses hat fortlaufende Streikberichte zu
veröffentlichen. Zuzug ist überall fernzuhalten.

Hinsichtlich der $Reiseunterstützung$ wurde beschlossen, daß sie
überall auf die erforderliche Höhe gebracht und gleichmäßig gestaltet
werden soll, so daß ein Mitglied, unter der Voraussetzung, daß
seine Legitimationspapiere in Ordnung sind, in jedem Lande die dort
gewährte Unterstützung erhält. Die Verpflichtung gegenseitiger
Reiseunterstützung soll in Kraft treten, sobald der internationale
Vertrauensmann den beteiligten Organisationen die Höhe der
Unterstützung in den einzelnen Ländern mitgeteilt hat. Vorläufig
soll die Unterstützung in der bisherigen Form bestehen bleiben, die
endgültige Regelung soll auf dem nächsten internationalen Kongresse
erfolgen, der 1900 in Paris stattfindet.


                       12. Handschuhmacher[206].

Der $erste internationale Handschuhmacherkongreß$ wurde auf Einladung
der Brüsseler Union der Handschuhmacher vom 28. bis 31. August 1892
in Brüssel abgehalten unter Beteiligung von 3 luxemburgischen, 4
deutschen, 2 französischen, 2 österreichischen, 1 italienischen, 1
dänischen und 6 belgischen Vertretern. Der Hauptzweck, die Begründung
eines $internationalen Verbandes der Handschuhmacher$, wurde erreicht.
An der Spitze steht ein Exekutivkomitee aus 7 Mitgliedern, das jedesmal
von dem alljährlich abzuhaltenden Kongreß gewählt wird. Dasselbe hat
die Durchführung der Kongreßbeschlüsse zu überwachen und erhält aus
den einzelnen Ländern regelmäßige Monatsberichte, wie es an der Hand
derselben auch seinerseits Berichte versendet; insbesondere ist auf
eine möglichst vollständige Statistik Bedacht zu nehmen. Die dem
Verbande angehörigen Organisationen haben für jedes Mitglied neben
einer Aufnahmegebühr von 10 Cent. einen Jahresbeitrag in gleicher Höhe
an die Verbandskasse zu entrichten. Arbeitseinstellungen dürfen nur
beschlossen werden, nachdem alle Versuche einer gütlichen Beilegung
erfolglos gemacht sind. Damit der Streik aus der Verbandskasse
unterstützt werden kann, ist die Zustimmung des Exekutivkomitees
erforderlich. Er soll auch nur dann genehmigt werden, wenn die
beteiligte Organisation die erforderlichen Mittel in ihrer eigenen
Kasse besitzt, wovon eine Ausnahme nur zu Gunsten von Streiks zur
Abwehr von Lohnverkürzungen zugelassen ist. Streikunterstützungen
werden in der Regel nur an solche Organisationen bezahlt, die ihren
Verpflichtungen gegenüber der Verbandskasse nachgekommen sind. Die
Selbständigkeit der einzelnen Vereine soll nicht angetastet und nur
Fragen von allgemeinem Interesse dem Kongreß vorgelegt werden. Jedes
Mitglied muß ein Mitgliedsbuch haben und bei Aufenthaltswechsel dem
Vereine des Anzugsortes vorlegen, auch nachweisen, daß er seine
Beiträge bezahlt hat, widrigenfalls ihm keine Arbeit nachgewiesen wird.

  [206] Die Kongreßprotokolle sind mir von dem Vorsitzenden des
        Zentralvereins der Handschuhmacher, Herrn O. $Wasner$ in
        Stuttgart, zur Verfügung gestellt.

Ueber alle übrigen Punkte der Tagesordnung konnte keine abschließende
Verständigung erzielt werden, so daß man nach eingehenden Verhandlungen
beschloß, sie der Erledigung durch den folgenden Kongreß vorzubehalten.
Dazu gehörten:

  1. die Festsetzung eines $Lohntarifs$ und eines $Minimallohnes$. Man
     war darüber einig, daß diese Maßregel nicht allein im Interesse der
     Arbeiter liege, sondern zugleich bezwecke, die Schmutzkonkurrenz
     unter den Fabrikanten zu beseitigen, aber während einige Redner den
     Standpunkt vertraten, daß der Lohntarif für alle Länder gleichmäßig
     sein müsse, machten andere geltend, daß derselbe den örtlichen
     Bedingungen, insbesondere den Lebensverhältnissen angepaßt sein
     müsse;

  2. die Lehrlingsfrage. In einigen Ländern soll eine übermäßige
     Lehrlingszüchterei bestehen, in anderen wurde dies bestritten;

  3. die Hausarbeit, Stückarbeit und Teilarbeit; auch hier waren die
     Erfahrungen sehr abweichend;

  4. die Reiseunterstützung. Es besteht bereits ein
     Gegenseitigkeitsvertrag zwischen Deutschland, Oesterreich und
     Dänemark. Während die deutschen Vertreter die Ausdehnung der
     Einrichtung auf alle Verbandsländer forderten, wurde dies von
     anderer Seite als undurchführbar bezeichnet;

  5. die Begründung einer gemeinsamen Zeitung. Von Deutschland war
     hierzu das in Brüssel erscheinende Blatt »_Le Gautier_« vorgeschlagen.

Die Wahl des Exekutivkomitees wurde dem Verein in Brüssel überlassen.

Der $zweite internationale Kongreß$ hat vom 3. bis 7. September 1893
in Grenoble stattgefunden. Vertreten waren Deutschland, Belgien,
Frankreich, Luxemburg, Italien, Oesterreich, Dänemark, Norwegen,
Schweden durch 12 Abgeordnete als Vertreter von insgesamt 4557
Arbeitern, von denen allein 3000 auf Deutschland entfallen. Aus
dem Berichte des Sekretärs ist hervorzuheben, daß die Agitation
zur Ausbreitung des Verbandes mit großen Schwierigkeiten verknüpft
gewesen ist. Der Kongreß beschloß, diese Agitation lebhaft zu
betreiben. Auch dieses Mal ergab sich über wichtige Fragen, z. B.
Abschaffung der Hausarbeit und der Arbeitsteilung, die Einführung
eines Lohnminimums, die Regelung des Lehrlingswesens, eine große
Meinungsverschiedenheit, so daß man sich darauf beschränken mußte,
die bezeichneten Forderungen nur grundsätzlich aufzustellen, ihre
Ausführung aber den einzelnen Organisationen zu überlassen. Der
Kongreß beschloß ferner, überall die Einführung der Arbeitslosen- und
Wanderunterstützung zu empfehlen. Die Frage einer einheitlichen Kasse
dieser Art wurde dem nächsten Kongreß zugewiesen. Das Gleiche geschah
hinsichtlich der Verbindung mit den Organisationen verwandter Gewerbe
und der Aufnahme von Frauen. Hinsichtlich der Stellung zu Streiks
wurden die Beschlüsse des ersten Kongresses wiederholt, die Befugnis
des Exekutivkomitees aber dahin erweitert, zu ihrer Unterstützung auch
Sonderbeiträge für die beteiligten Verbände nach dem Maßstabe der
Mitgliederzahl auszuschreiben. Ein erheblicher Gegensatz trat hervor
hinsichtlich der Frage, ob man zum Zwecke der Agitation sich an die
politischen Arbeiterparteien der betreffenden Länder wenden solle;
schließlich einigte man sich dahin, an ihre Stelle »die organisierten
Arbeitervereinigungen« zu setzen. Zum offiziellen Organ wurde wieder
»_Le Gautier_« bestimmt; der Antrag, das Blatt auch in deutscher
Sprache erscheinen zu lassen, wurde wegen den Kosten abgelehnt, zumal
in Deutschland ein besonderes Blatt »Der Handschuhmacher« erscheint.
Die Flamländer hatten sogar auch für ihre Sprache gleiche Rechte
gefordert. Die Zahl der Mitglieder des Exekutivausschusses wurde auf
11 erhöht. Die Mitgliederkarten für den Verband sollen nach gleichem
Formular eingerichtet werden.

Vertreten waren Deutschland, Oesterreich, Ungarn, Belgien, Frankreich,
Dänemark, Luxemburg, Italien und Spanien. Die Gesamtzahl der
vertretenen Arbeiter wurde auf 5000 angegeben.

Der $dritte Kongreß$ fand statt vom 10. bis 18. November 1895 in Paris.
In dem Berichte des Sekretärs wie in den Verhandlungen wurde lebhaft
darüber geklagt, daß die früher gefaßten Beschlüsse fast nirgends zur
Ausführung gebracht seien. Insbesondere gilt dies hinsichtlich der
Arbeitslosenunterstützung, so daß eine neue Resolution nachdrücklich
deren Durchführung forderte. Auch persönliche Reibereien hatten
sich geltend gemacht, so daß der deutsche Vertreter bei Beratung
des Gehaltes des Sekretärs den bemerkenswerten Ausspruch that, es
sei ein hartes Los für den Arbeiter, das Brot des Kapitalisten zu
essen, aber noch trauriger sei seine Lage, wenn er das Brot der
Arbeiterorganisationen essen müsse, denn die Arbeiter seien undankbarer
als die Kapitalisten.

Die Verhandlungsgegenstände waren im wesentlichen die früheren. Die
Zulassung verwandter Berufe zu der Organisation wurde mit 9 gegen 7
Stimmen abgelehnt, dabei aber ausgesprochen, daß dies nur vorläufig und
solange gelten soll, bis sie ausreichend organisiert sind.

Nach langen Erörterungen über die Lehrlingsfrage blieb nichts übrig,
als sie dem Ermessen der einzelnen Verbände zu überweisen. Bei der
Beratung über die Organisation ergab sich, daß diese in den meisten
Ländern noch nicht einmal im nationalen Rahmen vollzogen ist, vielmehr
vielfach, insbesondere in Italien und in Oesterreich, getrennte
Organisationen bestehen, die sogar in einem gewissen Gegensatze stehen.
Es wurde beschlossen, mit allen Mitteln auf eine einheitliche nationale
Organisation hinzuarbeiten.

Eine grundsätzliche Meinungsverschiedenheit ergab sich bei der Stellung
zum Genossenschaftswesen. Gegen den Widerspruch der deutschen Vertreter
wurde ein Beschluß angenommen, der die Produktivgenossenschaften
empfiehlt.

Das Statut des internationalen Verbandes wurde einer Neugestaltung
unterzogen, bei der auch einige wichtigere Bestimmungen geändert
wurden. Hierzu gehörten insbesondere die Vorschriften über
Streiks, indem die deutschen Vertreter Klage darüber führten, daß
leistungsfähige Organisationen die Hülfe der Verbandskasse in Anspruch
genommen hätten, ohne vorher ihre eigenen Mittel erschöpft zu haben.
Es wurde deshalb eine Aenderung beschlossen, die dem vorbeugen soll.
Daneben wurde noch nachdrücklicher, als früher, die Verpflichtung
betont, in jeder Lage des Streiks auf friedliche Beilegung bedacht
zu sein. Der Höchstbetrag der Streikunterstützung wurde auf 2 Frcs.
festgesetzt. Hinsichtlich des Verbandsblattes »_Le Gautier_« wurde
beschlossen, dessen Bezug für die Mitglieder der Verbände von
Frankreich und Belgien obligatorisch zu machen und die germanischen
Verbände von dessen Kosten zu befreien.

Der $vierte Kongreß$ ist vom 15. bis 21. Mai 1898 in Zürich abgehalten
worden. Vertreten waren Deutschland, Belgien, Frankreich, Oesterreich,
Italien, Luxemburg, Dänemark und Schweden durch 15 Abgeordnete, die
5600 Arbeiter vertraten. Infolge von Streitigkeiten zwischen dem
Exekutivkomitee und dem Sekretär waren beide nicht erschienen. Da diese
Streitigkeiten mit der Leitung des Verbandsblattes zusammenhingen, so
wurde dieses nach Paris verlegt, während das Sekretariat in Brüssel
belassen wurde. Nach langen Verhandlungen beschloß man, das bisherige
Verfahren bei Streiks beizubehalten, doch soll zu jedem Angriffsstreik
die Zustimmung des Sekretariates erforderlich sein. Die Franzosen
forderten das Verbot der Frauenarbeit, doch wurde dies von seiten der
Deutschen und Oesterreicher bekämpft und endlich beschlossen, nur gegen
die geringere Bezahlung der Frauenarbeit zu agitieren. Internationale
Kongresse sollen in Zukunft nur dann abgehalten werden, wenn es von der
Mehrzahl der Landesorganisationen beantragt wird.


                          13. Hutmacher[207].

Auf Einladung der Franzosen ist der $erste internationale
Hutmacherkongreß$ vom 9. bis 11. August 1893 in Zürich abgehalten
unter Beteiligung von 17 Abgeordneten aus Deutschland, Frankreich,
Oesterreich, Italien, Ungarn und der Schweiz. England und Belgien
hatten wegen besonderer Umstände keine Vertreter entsandt, aber ihre
Sympathieen kundgegeben.

  [207] Das Material ist mir von dem Redakteur des »Correspondenten
        für Deutschlands Hutmacher«, Herrn A. $Metzschke$ in Altenburg,
        zur Verfügung gestellt.

Die wichtigste Frage war die $internationale Organisation$,
hinsichtlich deren man sich über die folgenden leitenden Gesichtspunkte
einigte: In allen Ländern ist eine zentralisierte Gewerkschaftsbewegung
einzuleiten. Die Sekretäre der Landesorganisationen treten mit dem
internationalen Sekretär in feste Verbindung. Bei Streiks haben die
verschiedenen Länder sich gegenseitig zu unterstützen. Es soll ein
internationaler Verband geschaffen werden, dessen Hauptaufgabe in
Erhöhung der Löhne und Verringerung der Arbeitszeit besteht; derselbe
soll eine gemeinsame Streikkasse einrichten und auf einheitliche
Regelung der Wanderunterstützung hinwirken.

Eine Erörterung der $Lehrlingsfrage$ endete mit der Annahme
einer Erklärung, daß eine Bekämpfung des Lehrlingsunwesens auf
wirtschaftlichem Gebiete nicht möglich und deshalb der Anschluß an die
politische Arbeiterbewegung zu empfehlen sei, um so die Vernichtung der
kapitalistischen Produktionsweise zu beschleunigen.

Hinsichtlich der $Reiseunterstützung$ wurde beschlossen, daß jedes
Mitglied der beteiligten Verbände solche überall zu beanspruchen habe.
Die mit der Leitung des internationalen Verbandes betraute Nation
solle einen allgemeinen Gegenseitigkeitsvertrag ausarbeiten auf der
Grundlage, daß die bisherigen Gegenseitigkeitsverträge durch eine feste
Organisation mit einem einheitlichen Wanderbuche zu ersetzen sind. Den
letzten Gegenstand der Verhandlungen bildete die $Presse$. Es soll in
allen Ländern der Ausbildung der Fachpresse die größte Aufmerksamkeit
zugewandt werden, die sich besonders die Pflege der Statistik angelegen
sein lassen soll. Auf Gründung einer internationalen Hutmacherzeitung
ist hinzuwirken; zunächst beschloß Italien, das französische Fachorgan
einzuführen.

Hinsichtlich der $Maschinenarbeit$ faßte man einen Beschluß, in dem
ausgesprochen wird, daß sie eine große Zahl von Arbeitern arbeitslos
mache und daß, um dem entgegenzuwirken, in allen Ländern gesetzlich
die Arbeitszeit auf höchstens 8 Stunden beschränkt werden müsse, indem
gleichzeitig erklärt wird, daß die Arbeitslosigkeit erst aufhören
werde, wenn die jetzige kapitalistische Produktion beseitigt sei.

Hinsichtlich der $Akkordarbeit$ traten Meinungsverschiedenheiten
hervor, indem insbesondere die Franzosen und Schweizer verlangten, daß
den Ländern, die sich bei diesem System wohl fühlten, dasselbe belassen
werden solle. Auch der deutsche Vertreter erklärte die Verkürzung der
Arbeitszeit für wichtiger, als die Abschaffung der Akkordarbeit. Mit
diesen Vorbehalten wurde aber eine Resolution angenommen, in der die
Beseitigung und zugleich die Festsetzung eines Lohnminimums gefordert
wird.

Ein noch wichtigerer Gegensatz bezog sich auf das Verhältnis zu
den $Arbeitgebern$, insbesondere einer $gemeinsamen Organisation$.
Von italienischer Seite wurde eine solche befürwortet, sofern die
Arbeitgeber sich mit den Arbeitern solidarisch erklären und sich den
in den gemeinsamen Versammlungen gefaßten Beschlüssen unterwerfen.
Streitigkeiten sollen auf friedlichem Wege durch Schiedsgerichte
erledigt, Arbeiter, die keiner Gewerkschaft angehören, nicht
beschäftigt werden. Von den Franzosen wurde dagegen der Standpunkt
vertreten, daß die Interessen zwischen Unternehmern und Arbeitern
entgegengesetzt und deshalb eine gemeinsame Organisation zwecklos
sei. Diese Auffassung erlangte die Mehrheit und wurde in einem
entsprechenden Beschlusse zum Ausdrucke gebracht.

Von allen Seiten wurde darüber geklagt, daß Nordamerika den
europäischen Hutmachern keine Reiseunterstützung gewähre. Es wurde
deshalb beschlossen, die amerikanischen Verbände hierzu aufzufordern
und, falls dies keinen Erfolg haben sollte, geeignete Maßregeln gegen
die aus Amerika kommenden Hutmacher anzuwenden.

Nachdem die deutschen Vertreter erklärt hatten, daß die Hutmacher in
Deutschland durch die Vereinsgesetze gehindert seien, sich formell
an dem internationalen Verbande zu beteiligen, aber soweit als
möglich dessen Ziele fördern würden, wurde Frankreich beauftragt, die
vorläufige Leitung des Verbandes zu übernehmen und einen ausführlichen
Organisationsentwurf für den nächsten Kongreß auszuarbeiten.

Dieser $zweite internationale Kongreß$ wurde vom 27. bis 31. Juli
1896 in London abgehalten unter Beteiligung von 12 Vertretern, von
denen 7 auf England, 2 auf Frankreich, 2 auf Deutschland und einer
auf Oesterreich entfielen. Der von Frankreich aufgestellte Entwurf
eines $internationalen Verbandes$ wurde nach eingehenden Verhandlungen
angenommen mit Ausnahme des vorgeschlagenen internationalen
Streikfonds. Aus ihm sollten Streiks unter der Voraussetzung, daß sie
von zwei Drittel der beteiligten Verbände gebilligt seien, in der
Weise unterstützt werden, daß durch den Sekretär für alle beteiligten
Organisationen eine gleichmäßige Umlage ausgeschrieben und aus den
so beschafften Mitteln ein Streikgeld im Höchstbetrage von 1 Frs.
solange gezahlt würde, bis der Streik gewonnen oder für aussichtslos
erklärt ist. Im gegenteiligen Falle soll der betreffende Verband
aufgefordert werden, von dem beabsichtigten Streik Abstand zu nehmen,
widrigenfalls er allein für die Folgen einzustehen hat. Dieser Teil des
Entwurfes wurde verworfen und lediglich beschlossen, daß im Falle von
Massenstreiks die Verbände aufgefordert werden sollen, Sammlungen zu
veranstalten oder Sonderbeiträge auszuschreiben.

Aus dem im übrigen angenommenen Organisationsstatut sind folgende
Bestimmungen hervorzuheben:

Zweck des Verbandes ist die Befestigung der internationalen
Solidarität. Mittel zu dessen Erreichung sind: 1. Geldunterstützung an
Genossen, die Arbeit suchen, 2. Unterstützung derjenigen Mitglieder,
die für Verbesserung ihrer Verhältnisse kämpfen oder sich einer
Lohnherabsetzung widersetzen. Der Internationale Bund besteht aus
allen nationalen Verbänden, welche die Statuten anerkennen. Organe
des Bundes sind 1. der internationale Kongreß, 2. das internationale
Sekretariat, das sich zusammensetzt aus a) dem Leitungsausschuß, b)
dem ständigen Sekretär. Der Kongreß wird durch den Sekretär berufen,
wenn mindestens 3 Verbände es beantragen. Aufgabe des Kongresses ist
vor allem der weitere Ausbau des Bundes und Fassung von Beschlüssen
über Maßregeln gegen widerspenstige Verbände, sowie Beratung über die
von den beteiligten Verbänden gestellten Anträge. Der Leitungsausschuß
besteht aus 5 Mitgliedern. Er hat die Beschlüsse des Kongresses
vorzubereiten und auszuführen, jährlich Berichte zu veröffentlichen
und die finanziellen Verhältnisse sowie die Geschäftsführung des
Sekretärs zu überwachen. Die Zusammenkünfte erfolgen regelmäßig einmal
im Jahre. Der Sekretär wird durch die Zentralvorstände der beteiligten
Verbände ernannt und ist ausführendes Organ des Leitungsausschusses,
insbesondere hat er die schriftlichen Arbeiten zu besorgen und
die Beiträge und Streikunterstützungen einzuziehen und wieder
auszuzahlen. Alle dem Bunde angeschlossenen Verbände sind verpflichtet,
Wanderunterstützung an alle arbeitsuchenden Mitglieder zu zahlen; diese
müssen sich im Besitze eines von ihrem Heimatsverbande ausgestellten
Legitimationsbuches befinden, aus dem zu ersehen ist, daß sie ihre
Verpflichtungen als Mitglieder erfüllt und daß sie aus Mangel an
Arbeit oder um die Pflichten der Solidarität zu erfüllen ihren Wohnort
verlassen haben.

Die Leitung des Bundes wurde dem französischen Verbande übertragen.
Die Wanderunterstützung ist bis jetzt in allen Ländern eingeführt
mit Ausnahme von Amerika und England, wo nur Arbeitslose am Orte
unterstützt werden. Den zureisenden Mitgliedern wird von dem
einheimischen Verbände Arbeit vermittelt. Arbeitseinstellungen werden
in den Fachblättern bekannt gemacht. Bei großen Ausständen sind
allgemeine Sammlungen mit Erfolg veranstaltet. Der nächste Kongreß soll
in Anschluß an den nächsten allgemeinen Arbeiterkongreß stattfinden.


                            14. Töpfer[208].

In Anschluß an den IX. deutschen Töpferkongreß ist am 23. und 24.
September 1894 in Görlitz eine internationale Konferenz der Töpfer
abgehalten, auf der außer Deutschland Dänemark, Ungarn, Oberösterreich,
Rumänien und die Schweiz vertreten waren. Man einigte sich über
folgende Punkte:

  1. Hinsichtlich der Fachorganisation soll völlige Freizügigkeit
     herrschen, so daß ein in ein fremdes Land reisender Töpfer, sofern
     er seine Verpflichtungen gegenüber seinem Heimatsverbande erfüllt
     hat, ohne weiteres Mitglied des fremden Verbandes wird und die
     betreffende Reiseunterstützung erhält.

  2. Streiks sollen gegenseitig durch Sammlungen unterstützt werden,
     jedoch nur, wenn sie von der betreffenden Landesorganisation
     gebilligt sind; dabei wird gewarnt, Angriffs- und sogar
     Abwehrstreiks zu ungünstiger Zeit zu unternehmen.

  3. Die Fachblätter werden gegenseitig ausgetauscht und den
     Vertrauensmännern zugesandt. Man beschloß im Prinzip die Schaffung
     eines einheitlichen Fachorganes in deutscher Sprache, verschob aber
     die Ausführung bis dahin, daß die Organisation in den einzelnen
     Ländern weiter fortgeschritten und insbesondere auf die ganze
     keramische Industrie ausgedehnt sein werde.

  4. Es wurde eine aus den Obmännern der Landesorganisationen bestehende
     internationale Kommission mit den Sitze in Berlin gebildet, deren
     Obmann die bisher nicht vertretenen Länder für die Organisation
     gewinnen und den Austausch der Mitteilungen sowie die Einberufung
     weiterer internationaler Konferenzen besorgen soll. Später sind
     diese Beschlüsse etwas abgeändert, insbesondere soll in jedem
     Lande ein aus einem Vertrauensmann und 2 Kollegen bestehendes
     Landeskomitee gebildet werden.

  [208] Das Material ist mir von dem Redakteur des »Töpfers«, Herrn
        F. $Kaulisch$ in Berlin, zur Verfügung gestellt.

Der Erfolg des unternommenen Schrittes ist bisher sehr gering
gewesen. In einem im Oktober 1896 erstatteten Berichte teilt der
Obmann der internationalen Kommission mit, daß es allerdings gelungen
sei, Schweden zu der Organisation heranzuziehen, daß aber in den
einzelnen Ländern das Interesse für dieselbe sehr gering sei und
deshalb vielfach Berichte nicht hätten erlangt werden können. Auch
sind Streitigkeiten zwischen den einzelnen zur keramischen Industrie
gehörigen Gruppen z. B. über die Frage entstanden, ob das Setzen der
Oefen den Töpfern oder den Maurern zukomme. Eine Wiederholung der
internationalen Konferenz hat bisher nicht stattgefunden.


                      15. Porzellanarbeiter[209].

Internationale Konferenzen oder Kongresse sind von den
Porzellanarbeitern bisher noch nicht abgehalten, doch haben die
Verbände Deutschlands und Oesterreichs in den letzten Jahren
gegenseitig ihre Generalversammlungen durch Abgesandte besuchen lassen.
Die internationalen Beziehungen beschränken sich, abgesehen hiervon,
auf Gegenseitigkeitsverträge, die von dem deutschen Verbande einerseits
mit der österreichisch-ungarischen »Union aller Glas-, keramischen
und verwandten Arbeiter« und andererseits dem dänischen _Keraminsk
Forbund_ abgeschlossen sind; der erstere Vertrag besteht seit 1. Januar
1898, der letztere seit 1. März 1898. Danach sind die beiderseitigen
Mitglieder auf der Reise berechtigt, die ihnen nach den Bestimmungen
ihres eigenen Verbandes zustehenden Unterstützungen auch an den
Zahlstellen der verbündeten Organisationen zu erheben; zur Kontrolle
dienen besondere Legitimationskarten. Vierteljährlich wird unter den
Verbänden eine Abrechnung und gegenseitige Erstattung der verauslagten
Beträge vorgenommen.

  [209] Die nachfolgenden Angaben verdanke ich dem Vorsitzenden des
        Verbandes der Porzellanarbeiter, Herrn Georg $Wallmann$, in
        Charlottenburg.

Die reisenden Mitglieder müssen die in dem fremden Verbande bezüglich
der Arbeitsvermittelung bestehenden Bestimmungen beobachten. Ebenso
sind sie verpflichtet, falls sie in dem anderen Lande Arbeit nehmen,
sich dem dortigen Verbande anzuschließen, indem sie aus ihrem eigenen
ausscheiden, doch darf von ihnen kein Eintrittsgeld gefordert werden.
Karenzzeit und gezahlte Unterstützungen kommen gegenseitig in
Anrechnung.


                         16. Glasarbeiter[210].

Die Glasarbeiter sind unter den ersten gewesen, die den Gedanken einer
internationalen Organisation faßten. Nach einer Angabe[211] soll
bereits im April 1884 ein internationaler Bund geschlossen sein, dem
folgende Vereine angehörten: 1. die belgische _Union verrière_, 2. die
englische _trade union_ der Glasarbeiter, die das gesamte Personal der
bestehenden 4 englischen Glasfabriken umfaßt, 3. die französischen
Glasarbeiter einiger Orte, nämlich die _chambres syndicales françaises_
von _Fresnes et Escoupont_, von _Saint-Just sur Loire_ und von
_Givers_. Der Mitgliedsbeitrag betrug monatlich 1 Frcs. 50 Cent. Der
Sitz befand sich in Pittsburg. Die einzelnen Vereine behielten ihre
volle Selbständigkeit und übernahmen nur die Verpflichtung, sich in
Streikfällen zu unterstützen.

  [210] Das Material verdanke ich überwiegend dem Herausgeber des
        »Fachgenossen«, Herrn G. $Horn$ in Löbtau-Dresden.

  [211] Vgl. das oben (S. 135) angeführte Werk von $Vandervelde$, Bd. I,
        S. 127.

Nach einer anderen Quelle[212] dagegen ist ein solcher Bund bei
Gelegenheit des im Oktober 1886 in London abgehaltenen $ersten
internationalen Glasarbeiterkongresses$ gegründet und zwar
ausschließlich unter Beteiligung aus England, Schottland und Irland.
Der Zweck des Bundes ist, die Glasarbeiter aller Länder für gemeinsame
Verfolgung ihrer Interessen zu gewinnen, gegenseitige Auskunft zu
erteilen und sich gegenseitig zu unterstützen, doch soll die Höhe der
Unterstützung im Belieben der Vereine stehen. Ein internationaler
Sekretär soll die Verbindung unter den Vereinen vermitteln.

  [212] Vgl. den Bericht über den unten erwähnten Kongreß von 1891 in dem
        »Fachgenossen«, Jahrg. VIII, Nr. 34 ff.

Bei Gelegenheit der Pariser Ausstellung hat dann in Verbindung mit
dem allgemeinen Arbeiterkongreß eine Zusammenkunft von Glasarbeitern
stattgefunden, an der auch Deutschland beteiligt war, doch wird
dieselbe nicht als eigentlicher Kongreß gezählt. Ein solcher ist
vielmehr erst wieder vom 9. bis 12. Juni 1891 in London abgehalten
unter Beteiligung von 19 Abgesandten, von denen 15 auf England, 2
auf Deutschland und je einer auf Frankreich und Dänemark entfielen.
Der Vorsitzende erwähnte, daß der Bund 1886 gegründet sei, daß die
Mitgliederzahl 1888 bei Uebernahme der Geschäfte durch den jetzigen
Vorstand 906 betragen habe, jetzt aber auf 2030 gestiegen sei, daß sich
aber bis dahin außer England, Schottland und Irland kein Land beteiligt
habe. Man beschloß ein Statut der »internationalen Glasmacherunion«
auf der Basis der Gerechtigkeit und Brüderlichkeit ohne Unterschied
der politischen oder religiösen Ansicht oder der Nationalität. Die
Geldunterstützungen sollen auch ferner in das Belieben der einzelnen
Vereine gestellt bleiben, doch soll der Mindestbeitrag für jedes
Mitglied jährlich 50 Pf. betragen. Der Vorstand wird gebildet
durch 7 Personen des Vereins am Sitze der Union. Derselbe bestellt
einen Sekretär zur Führung des Briefwechsels. Jedes Jahr soll ein
internationaler Kongreß abgehalten werden, auf dem die Vereine für je
100 Mitglieder eine Stimme haben. Nur solche Vereine haben Stimmrecht,
die ihre Beiträge bezahlt haben.

Der $dritte Kongreß$ tagte vom 5. bis 8. Juli 1892 wieder in London.

Von den 25 Vertretern hatte England 19, Deutschland 3, Frankreich 2
und Dänemark einen gesandt. Die Deutschen vertraten angeblich 2100
Arbeiter aus 39 Orten, hatten aber bisher keine Beiträge gezahlt;
trotzdem wurde ihnen Stimmrecht zuerkannt. Die Mitgliederzahl war
auf 3226 gestiegen. Man erklärte sich in einer Resolution für
Abschaffung der Frauen-, Kinder-, Nacht- und Sonntagsarbeit, sowie für
den Achtstundentag, dagegen wurde die von den deutschen Vertretern
geforderte Erklärung gegen die Akkordarbeit abgelehnt. Im Anschluß
an den Kongreß hielten die Engländer eine Zusammenkunft, in der sie
die Verschmelzung aller Glasarbeiter zu einem einzigen nationalen
Verbande beschlossen. Das Gleiche thaten die Franzosen am 15. Juli
1892 in Fourmiers. Auch die deutschen Glasarbeiter wählten im August
1892 ihren Vertrauensmann für den internationalen Bund in allgemeinen
Glasarbeiterversammlungen.

Der $vierte$ Kongreß fand statt vom 3. bis 6. Juli 1893 in London,
unter Anwesenheit von 16 englischen und 4 französischen Vertretern.
Die Deutschen hatten die Berufung nach Zürich erwartet und waren
deshalb nicht erschienen. Die Gesamtmitgliederzahl des Bundes wurde
auf 4500 angegeben. Den Hauptgegenstand der Verhandlungen bildeten die
Arbeiterschutzfragen, wobei man einen Sommerurlaub von einem Monat
forderte. Lebhaft wurde insbesondere von den Franzosen die Schaffung
eines internationalen Streikfonds empfohlen; schließlich einigte man
sich dahin, den Gegenstand zur weiteren Verhandlung für den nächsten
Kongreß zu verstellen.

Im Anschlusse an den Züricher allgemeinen Arbeiterkongreß wurde am
8. und 9. August 1893 auch eine internationale Glasarbeiterkonferenz
abgehalten, an der 2 englische, 3 deutsche und 3 österreichische
Vertreter teilnahmen. Die Gegenstände der Beratung waren überwiegend
dieselben, wie in London, doch forderte man außerdem obligatorische
Einführung von kündbaren Lohntarifen und besondere Abrechnungsbücher
für Löhne und Waren.

Auf dem vom 2. bis 5. Juli 1894 in Paris abgehaltenen $fünften$
Kongresse war Frankreich durch 48, England durch 13, Dänemark durch
1, Deutschland und Spanien durch je 2 Abgeordnete vertreten. Es wurde
beschlossen, daß die Organisationen der beteiligten Länder sich
bei Streiks gegenseitig zu unterstützen haben. Dagegen wurde der
Antrag, ein in 3 Sprachen erscheinendes internationales Fachblatt
herauszugeben, mit Rücksicht auf die Kosten abgelehnt. Der Antrag,
unter den nationalen Organisationen volle Freizügigkeit herzustellen,
wurde dem nächsten Kongresse überwiesen. Es wurde beschlossen, die
Kongresse künftig nur alle 2 Jahre abzuhalten.

Obgleich in Paris beschlossen war, den nächsten, $sechsten$, Kongreß
in Charleroi (Belgien) abzuhalten, so wurde er doch mit Rücksicht
auf den gleichzeitig tagenden allgemeinen Arbeiterkongreß nach
London einberufen, wo er vom 27. Juli bis 3. August 1896 stattfand.
Vertreten war England durch 13, Holland und Dänemark durch je 1 und
Deutschland durch 2 Abgeordnete. Die letzteren beantragten, an Stelle
des internationalen Bundes, dem sie aus Rücksicht auf die deutschen
Gesetze nicht beitreten dürften, einen bloßen Kartellvertrag zu
setzen, doch wurde dieser Vorschlag von den übrigen Nationen, die eine
feste Organisation für erforderlich erklärten, bekämpft und endlich
beschlossen, den Deutschen die Beteiligung dadurch zu ermöglichen,
daß sie auf dem Kongresse Stimmrecht haben sollten, ohne Beiträge zu
entrichten.

Die Frage des gegenseitigen freien Beitrittes zu den nationalen
Organisationen wurde eingehend behandelt, aber wieder dem folgenden
Kongresse überwiesen. Dagegen beschloß man, daß an allen Orten für
Herabsetzung der Arbeitszeit und Erhöhung der Löhne eingetreten
und genaue Berichte über diese Verhältnisse an das internationale
Sekretariat eingesendet werden sollten.

Der $siebente$ internationale Kongreß ist vom 18. bis 21. September
1898 in London abgehalten unter Beteiligung von 26 Abgesandten, von
denen 15 auf Deutschland, 7 auf England, 2 auf Oesterreich, 1 auf
Belgien und 1 auf Dänemark entfielen. Durch dieselben wurden angeblich
30000 Arbeiter vertreten. Die Amerikaner haben sich jetzt vom Bunde
zurückgezogen und hatten auf die Einladung zum Kongresse nicht einmal
geantwortet.

Nach Berichten über die Lage in den einzelnen Ländern wurde
beschlossen, das Sekretariat auch ferner in Castelford, wo es bisher
stets gewesen war, zu belassen. Die Statuten wurden einer Umgestaltung
unterzogen. Jedes beteiligte Land wählt einen Vertrauensmann, der
zugleich korrespondierendes Mitglied des internationalen Sekretariates
ist und über Streiks und sonstige wichtige Angelegenheiten
regelmäßig Bericht zu erstatten, auch die Einsammlung der Gelder
für die internationale Streikunterstützung und zur Bestreitung der
internationalen Organisation zu besorgen hat. Das Sekretariat hat
die einlaufenden Berichte in allen Fachblättern zu veröffentlichen.
Mitglieder, die in andere Länder verziehen, werden von den dortigen
Organisationen ohne Eintrittsgeld aufgenommen. Länder, die den
Vertragspflichten zuwiderhandeln, insbesondere bei Streiks keine
Unterstützungen aufbringen, können aus dem Bunde ausgeschlossen werden.
Eine ausführliche Resolution forderte Abschaffung der Akkordarbeit
und Einführung genau bezeichneter Minimallöhne, sowie Beseitigung
des Zwischenmeistersystems, außerdem Beseitigung der Nacht- und
Sonntagsarbeit und Herabsetzung der Arbeitszeit auf wöchentlich 48
Stunden. Der Kongreß erklärte sich gegen Schutzzölle und verurteilte
die unüberlegten Streiks, forderte dagegen volle Koalitionsfreiheit.


                     17. Die Diamantarbeiter[213].

Die Diamantindustrie hat ihren Mittelpunkt in Amsterdam, ist aber auch
in London, Genf, St. Cloud (Frankreich) und Hanau vertreten. Schon früh
hatten die Diamantarbeiter versucht, eine internationale Organisation
zu gründen und zu diesem Zwecke in Paris (1889), Charleville (1890),
Genf, St. Cloud, Antwerpen (1894) Kongresse abgehalten. In Charleville
hatte man grundsätzlich die Gründung eines internationalen Bundes
beschlossen. Auch war unter dem Titel »_Adamas_« ein internationales
Fachblatt in 3 Sprachen (deutsch, französisch, flämisch) ins Leben
gerufen. Aber nicht allein war das letztere schon 1892 wieder
eingegangen, sondern die früheren Versuche einer Organisation
mußten überhaupt als im wesentlichen gescheitert angesehen werden,
insbesondere war die gleichfalls in Charleville beschlossene Gründung
einer internationalen Streikkasse nicht zur Ausführung gelangt.

  [213] Das benutzte Material verdanke ich Herrn $Otto Reinhardt$ in
        Hanau.

Erst der am 25./26. August 1895 in $Amsterdam$ abgehaltene Kongreß,
auf welchem 39 Vertreter aus Holland, Belgien, Deutschland und der
Schweiz erschienen waren, während Frankreich, England und Amerika
sich auf Sympathieerklärungen beschränkt hatten, führte insofern zu
einem greifbaren Ziele, als man die Einsetzung eines $internationalen
Sekretariates$ in Amsterdam beschloß. Der weitergehende Antrag, einen
internationalen Verband zu gründen, gegen den sich der deutsche
Vertreter aus dem Grunde erklärt hatte, weil die deutschen Gesetze
im Wege standen, war zur Zeit abgelehnt, indem man der Hoffnung
Ausdruck gab, daß das Sekretariat den ersten Schritt auf dem Wege zu
einem festen Verbande bilden werde. Auch von der Wiederherstellung
eines internationalen Fachblattes wurde vorläufig Abstand genommen,
aber beschlossen, daß das Sekretariat in angemessenen Zwischenräumen
gedruckte Mitteilungen versenden solle. Das gleiche Schicksal hatte
die Anregung, einen einheitlichen Lohntarif aufzustellen, indem man
sich überzeugen mußte, daß dazu die Verhältnisse in den einzelnen
Ländern zu verschieden seien. Dagegen sprach man sich einstimmig
gegen die Ausdehnung der Frauenarbeit und für eine Einschränkung der
Lehrlingszahl aus. Die Agitation für den Achtstundentag wurde den
einzelnen Vereinen überlassen.

Aber man hatte, entgegen einem darauf gerichteten Antrage, es
unterlassen, sofort den internationalen Sekretär zu wählen, und so
blieb auch dieses einzige positive Ergebnis des Kongresses insofern
ohne praktische Folge, als die Wahl thatsächlich unterblieb. Dies war
der Hauptgrund, weshalb sich die Einberufung eines neuen Kongresses
als notwendig erwies, der dann vom 20. bis 22. September 1897 in
Antwerpen unter Beteiligung von 48 Vertretern aus Antwerpen, Genf,
London, St. Cloud, Paris und Hanau abgehalten wurde[214]. Auch hier
stand neben der Schaffung eines Sekretariates die Gründung eines
festen Bundes in Frage. Nach längeren Verhandlungen wurde zunächst
die Wahl des internationalen Sekretärs ($Polack$), der seinen Sitz
in Amsterdam haben soll, vorgenommen und darauf die Gründung des
internationalen Bundes grundsätzlich beschlossen, mit der Maßgabe, daß
innerhalb 3 Monate alle beteiligten Länder Vorschläge zur Organisation
an den Sekretär einzusenden haben, aus denen dieser für den nächsten
Kongreß einen Entwurf zusammenstellen soll. Auch die Herausgabe eines
internationalen Fachblattes in 4 Sprachen (holländisch, französisch,
deutsch und englisch) wurde beschlossen, doch ist nur die erste Nummer
(vom November 1897) erschienen. Der Hauptteil der übrigen Verhandlungen
nahm die Lehrlingsfrage in Anspruch, in der man schließlich nach
Einsetzung einer Kommission beschloß, daß bis zu dem nächsten Kongresse
Lehrlinge überhaupt nicht mehr angenommen werden dürften. Hinsichtlich
der Arbeitszeit beschloß man, daß diese zunächst überall da, wo sie
bisher länger war, auf 10 Stunden eingeschränkt werden müsse; später
soll dann der Achtstundentag angestrebt werden. Man empfahl schließlich
mit großer Mehrheit die Akkordarbeit an Stelle der Lohnarbeit. Dagegen
erklärte man sich einstimmig für Abschaffung der Hausindustrie. Die
Frage wegen Einrichtung genossenschaftlicher Betriebe wurde dem
nächsten Kongresse überwiesen. Dieser Kongreß sollte schon 1898
stattfinden, wurde aber später auf August 1899 verschoben und soll dann
in Deutschland abgehalten werden.

  [214] Der Kongreß wird in dem offiziellen Protokolle als fünfter
        bezeichnet; als die vier ersten werden diejenigen von Paris
        (1889), Charleville (1890), Antwerpen (1894) und Amsterdam
        (1895) betrachtet.


                        18. Die Bildhauer[215].

Die $erste internationale Bildhauerkonferenz$ hat am 5. Juni 1895
in Nürnberg stattgefunden unter Teilnahme von 11 Abgeordneten, von
denen 4 auf Deutschland, je 2 auf Oesterreich und Ungarn, je einer
auf Böhmen, Holland und die Schweiz entfielen. Außerdem waren aus
Frankreich, Belgien, Italien, London, Spanien, Nordamerika und Dänemark
ausführliche Berichte eingegangen. Nach Erstattung der mündlichen
und schriftlichen Berichte, aus denen hervorzuheben ist, daß bereits
zwischen Deutschland und Oesterreich-Ungarn ein Gegenseitigkeitsvertrag
hinsichtlich der Reiseunterstützung besteht, wurde eingehend über
den $Achtstundentag$ verhandelt und demnächst eine Resolution,
welche dessen Erringung sowie die Abschaffung der Akkordarbeit den
Bildhauern zur Pflicht macht und als Mittel dazu hauptsächlich die
gewerkschaftliche Organisation empfiehlt, einstimmig angenommen.
Außerdem beschloß man, möglichst überall $Widerstandsfonds$ zu schaffen
und Politik im Sinne der modernen Arbeiterbewegung zu betreiben.
$Unterstützungskassen$ sollen dagegen nur da begründet werden, wo es
unbedingt notwendig ist um weitere Kreise heranzuziehen.

  [215] Vgl. Protokoll der ersten internationalen Bildhauerkonferenz,
        Berlin, $Max Prehn$. Die übrigen Angaben beruhen auf brieflichen
        Mitteilungen des Vorstandes des Zentralvereins der Bildhauer
        Deutschlands in Berlin bezw. seines Vorsitzenden $Dupont$.

Hinsichtlich der $internationalen Organisation$ standen sich der
ungarische und der deutsche Antrag gegenüber. Der erstere forderte eine
Organisation, nach der von jeder Werkstatt ein Vertreter zu wählen
sei, daß ferner für jeden Ort ein Ortskomitee und für jedes Land ein
Landeskomitee sowie endlich ein internationales Korrespondenzbureau zu
schaffen sei. Von den übrigen Nationen wurde diese Organisation für zu
umständlich erklärt und deshalb der deutsche Antrag angenommen, nach
dem in jedem Lande ein Korrespondenzbureau und als gemeinsames Organ
ein internationales Agitationskomitee bestehen soll. Als Sitz desselben
wurde derjenige Ort bestimmt, wo die deutsche Bildhauerzeitung
erscheine; zur Zeit ist dies Berlin. Hinsichtlich des Verfahrens bei
$Streiks$ wurde beschlossen: »Die anwesenden Delegierten erkennen
die Notwendigkeit der gegenseitigen Unterstützung bei Streiks und
Aussperrungen sowie des Fernhaltens des Zuzuges nach den in Betracht
kommenden Ländern an, ferner hatten sie nachhaltigste materielle
Unterstützung, so weit irgend möglich, für geboten, und zwar in den
Fällen, wo die kämpfende Organisation des Landes erklärt, daß die
eigenen Mittel zur Durchführung des Kampfes nicht ausreichen.« Die
laufenden Kosten der internationalen Agitation sollen von den einzelnen
Ländern prozentual nach der Mitgliederzahl getragen werden. Dabei war
man darüber einig, daß die so aufkommenden Gelder nur für die Agitation
und nicht für Streiks zu verwenden seien. Der letzte fernere Punkt der
Tagesordnung, nämlich die Frage der Presse, wurde wegen Kürze der Zeit
dem Agitationskomitee zur Erledigung überwiesen.

Eine Fortsetzung hat diese Konferenz bisher nicht gefunden; ebenso
wenig war es möglich, weitere Gegenseitigkeitsverträge abzuschließen,
da die Vereine in der Schweiz, Holland und Dänemark zu wenig
leistungsfähig sind. In der Schweiz liegt ein Haupthindernis in der
herrschenden Hausindustrie. Auch zu Frankreich ein näheres Verhältnis
herzustellen ist bis jetzt nicht gelungen.


                       19. Die Lithographen[216].

Vom 3.-5. August 1896 ist in London der $erste internationale Kongreß$
der Lithographen, Steindrucker und verwandten Gewerbe abgehalten, auf
dem 4500 Deutsche durch 3, 4420 Engländer durch 15, 3500 Franzosen
durch 3, 2000 Oesterreicher, 300 Schweizer, 400 Italiener und 140
Portugiesen durch je einen, zusammen also 5460 Mitglieder durch 26
Abgeordnete vertreten waren.

  [216] Vgl. Protokoll über die Verhandlungen des ersten internationalen
        Kongreß der Lithographen, Steindrucker und Berufsgenossen.
        Berlin, O. Sillier. Dasselbe ist in einem unglaublichen Deutsch
        abgefaßt und vielfach geradezu unverständlich.

Nach Erstattung der Berichte aus den einzelnen Ländern ging man
sofort zu dem Hauptpunkte der Tagesordnung über, nämlich der
Begründung eines $internationalen Verbandes$, der denn auch unter
dem Namen: »Internationales Sekretariat der graphischen Arbeiter
und Arbeiterinnen« einstimmig beschlossen wurde, indem allerdings
die deutschen Vertreter erklärten, daß sie sich mit Rücksicht auf
die Gesetze ihrer Heimat nicht formell an der Abstimmung beteiligen
könnten, daß sie aber für Durchführung der gefaßten Beschlüsse unter
ihren Kollegen Sorge tragen würden. Die wichtigsten Bestimmungen des
Statutes sind folgende:

Die organisierten Lithographen und Steindrucker aller Länder
unterstützen sich bei allen vorkommenden Streitigkeiten mit den
Unternehmern gegenseitig moralisch und materiell, das erstere
insbesondere dadurch, daß kein Kollege in einem solchen Lande Arbeit
nimmt, das Letztere durch Zuschüsse aus einem internationalen Fonds,
zu dem jede Organisation für jedes Mitglied einen jährlichen Beitrag
von 1 Shilling zu leisten hat und aus dem neben der Streikunterstützung
auch die Kosten des internationalen Sekretariates zu bestreiten
sind. Kein Verein darf aus dem Fonds unterstützt werden, der nicht
dem Verbande angehört, die Unterstützung darf auch erst dann gegeben
werden, wenn die eigenen Mittel des betreffenden Vereins bis auf
10% aufgebraucht sind. Alle Unterstützungen sind außerdem nur als
Darlehen zu betrachten, die allerdings frei von Zinsen sind, aber
nach fünf Jahren zurückgezahlt werden müssen. Kein Streik soll
erklärt werden, ohne daß vorher alle Anstrengungen gemacht sind, eine
gütliche Erledigung herbeizuführen. An der Spitze des Verbandes steht
ein Exekutivkomitee aus einem Präsidenten, einem Vizepräsidenten,
einem Sekretär und drei anderen Mitgliedern. Dasselbe wird von den
englischen Vereinen gewählt und hat seinen Sitz alljährlich abwechselnd
in einer der englischen Städte. Der internationale Sekretär ist dem
Exekutivkomitee unterstellt, er hat eine sorgfältige Statistik zu
führen und regelmäßige Berichte zu erstatten. Während der Sekretär
seitens des Kongresses gewählt wird, erfolgt die Wahl des Kassierers,
der am Sitze des Exekutivkomitees wohnen muß, durch dieses. Daneben
bestehen noch drei Revisoren zur Prüfung der Rechnungen. In jedem Lande
ist ein Vertrauensmann zu wählen, der jedes Vierteljahr einen Bericht
an den Generalsekretär zu erstatten hat. Alle zwei Jahre findet ein
internationaler Kongreß statt, der über Ort und Zeit des nächsten
entscheidet. Ein Kongreßkomitee, welches aus sich einen Präsidenten,
einen Kongreßsekretär und einen Kongreßkassierer ernennt, soll aus
sechs Mitgliedern des Landes bestehen, in welchem der nächste Kongreß
stattfindet.

Die übrigen Punkte der Tagesordnung wurden aus Mangel an Zeit sehr
kurz erledigt. Hinsichtlich der $Reiseunterstützung$ teilte der
deutsche Vertreter mit, daß zwischen Deutschland, Oesterreich und
der Schweiz bereits ein Gegenseitigkeitsvertrag bestehe. Es wurde
dann eine Resolution angenommen, daß die organisierten Lithographen,
Steindrucker, Stein- und Zinkschleifer u. s. w. aller Länder die
Kollegen anderer Länder, wenn sie Mitglieder des Vereins in ihrem
Lande waren und ihre Pflichten gegenüber der Organisation erfüllt
haben, bis zum Tage ihrer Abreise unterstützen, wobei die Höhe der
Unterstützung sich nach den Sätzen der unterstützenden Organisation
richtet. Es wurde beschlossen, daß es Pflicht jedes Arbeiters sei, der
Organisation seines Faches beizutreten und daß Alles geschehen müsse,
um den $Achtstundentag$ zu erreichen. Die Herausgabe eines gemeinsamen
$Fachblattes$ wurde erörtert, aber nicht erledigt.

Der $zweite internationale Kongreß$ ist vom 11.-14. August 1898 in
Bern abgehalten unter Teilnahme von 6 englischen, 5 französischen, 3
deutschen, 1 italienischen und 2 schweizerischen Vertretern. Dänemark
und Nordamerika hatten Zustimmungserklärungen gesandt. Die Stadt
und Kantonregierung von Bern hatten Vertreter geschickt, ebenso das
internationale Buchdruckersekretariat.

Der Hauptgegenstand der Verhandlungen war wieder die Gründung eines
$internationalen Sekretariates$ der graphischen Arbeiter. Die Deutschen
und Schweizer wollten dessen Thätigkeit auf Untersuchungen über
die wirtschaftliche Lage in den einzelnen Ländern und regelmäßige
Berichterstattung hierüber beschränken, von Schaffung eines
$internationalen Widerstandsfonds$ dagegen einstweilen absehen; die
übrigen Länder dagegen legten gerade auf dessen Einrichtung Wert. Der
schließlich gefaßte Beschluß ging dahin: Es soll ein internationales
Sekretariat gebildet werden, dessen Sitz jedesmal durch den
internationalen Kongreß bestimmt wird. Für die nächsten zwei Jahre ist
dasselbe in England. Durch Erhebung eines jährlichen Beitrages von
40 Pf. für jedes Mitglied soll ein Fonds geschaffen werden, um dem
internationalen Sekretariat seine Arbeiten zu ermöglichen; der Rest ist
zur Unterstützung von Streiks zu verwenden, doch kann vor dem nächsten
internationalen Kongresse, der 1900 in Paris tagen soll, von keinem
Lande eine Streikunterstützung verlangt werden.

Die Durchführung der Reiseunterstützung findet darin Schwierigkeiten,
daß die Berechnung in einigen Ländern nach Tagegeldern, in anderen nach
Kilometern stattfindet. Man beschloß, daß vorläufig die Unterstützung
an reisende Ausländer nach dem Systeme des unterstützenden Landes
geschehen soll, doch wurde der internationale Sekretär beauftragt,
bis zum nächsten Kongresse ein gleichmäßiges System für alle Länder
auszuarbeiten. Ein Antrag, die Gelder, die ein Land mehr gezahlt habe
als das andere, an ersteres zurück zu erstatten, wurde mit 58 gegen 56
Stimmen abgelehnt.

Aus den übrigen Verhandlungen ist hervorzuheben, daß man darin
einig war, Ausstände thunlichst zu vermeiden, aber die Abkürzung
der Arbeitszeit und die Errichtung von Fachschulen, sowie von
genossenschaftlichen Betrieben zu unterstützen. Auch soll ein
Auskunftsbureau für Lohn- und Arbeitsverhältnisse eingerichtet werden.


                  20. Die Sattler und Tapezierer[217].

Die internationalen Beziehungen der in der Ueberschrift genannten
Berufe beschränken sich bisher darauf, daß ein 1893 zwischen
Deutschland, Oesterreich und der Schweiz getroffenes Abkommen über
gegenseitige $Reiseunterstützung$ 1897 auch auf die skandinavischen
Länder ausgedehnt ist. Nach denselben erhält, nachdem die früheren
internationalen Reisekarten, die zum Bezuge von 60 Pf. berechtigten,
mit dem 1. Januar 1898 außer Kraft getreten sind, jedes Mitglied
eines verbündeten Vereins beim Betreten eines anderen Landes ein
Mitgliedsbuch und damit alle Rechte eines Mitgliedes des einheimischen
Vereins. Ueber die internationale Unterstützung von $Streiks$ besteht
kein bindendes Abkommen; ein solches hat sich bisher umso weniger als
nötig erwiesen, als die Vereine bei Streiks sehr vorsichtig sind und
z. B. der deutsche Vereine dazu die Zustimmung von 4/5 der Mitglieder
verlangt. Im Notfalle hat sich freiwillige Hülfe als ausreichend
erwiesen.

  [217] Die nachfolgenden Angaben verdanke ich dem Vorsitzenden
        des deutschen Verbandes der Sattler, Tapezierer und verwandter
        Berufsgenossen, Herrn Joh. $Sassenbach$ in Berlin.

Für das Vertragsgebiet bestehen zwei $Fachzeitungen$, eine deutsche und
eine dänische, von denen die erstere zugleich für die österreichischen
Vereine obligatorisch eingeführt ist und deshalb auch Artikel in
tschechischer Sprache bringt. Ein $internationaler Kongreß$ hat bis
jetzt nicht stattgefunden und ist auch noch nicht in Aussicht genommen,
da mit Ausnahme von gegenseitigen Besuchen, die von den betreffenden
Vorsitzenden bei Gelegenheit der Generalversammlungen abgestattet sind,
der briefliche Verkehr genügt, um persönliche Fühlung zu gewinnen.
Versuche, auch mit Frankreich und England in Beziehung zu treten, haben
keinen Erfolg gehabt, wobei in Frankreich hauptsächlich die große
Zersplitterung der dortigen Organisationen hindernd im Wege steht.


                         21. Schuhmacher[218].

Die Anregung zu einer internationalen Organisation der Schuhmacher
ist von dem Zentralkomitee des schweizerischen Schuhmacherverbandes
ausgegangen, der den am 6. und 7. August 1893 in Zürich abgehaltenen
$ersten internationalen Schuhmacherkongreß$ einberief. Auf demselben
war England, Dänemark, Oesterreich, Ungarn und Frankreich durch je
einen, Deutschland durch 5 und die Schweiz durch 16 Abgeordnete
vertreten.

  [218] Ueber beide Kongresse bestehen Protokolle, die aber nicht
        im Buchhandel zu haben, mir aber von dem internationalen
        Sekretär $Mertens$ in Zürich zur Verfügung gestellt sind.

Der wichtigste Punkt der Beratungen war die Begründung eines
$internationalen Sekretariates$, das schließlich auch gegen geringen
Widerspruch beschlossen wurde. Die Aufgabe desselben soll die
Herstellung regelmäßiger Beziehungen zwischen den verschiedenen
Verbänden, sowie die Ordnung des Streikwesens sein. Als Sitz des
Sekretariates wurde Zürich bestimmt. Die Kosten sollen von den
beteiligten Verbänden nach Verhältnis ihrer Mitgliederzahl getragen
werden.

Hinsichtlich des $Reiseunterstützungswesens$ wurde die Zentralisierung
unter Anschluß an die Holzarbeiter und die Metallarbeiter in der Weise
angenommen, daß jeder Verband Coupons ausgiebt, die am Schlusse jeden
Vierteljahres unter Vergütung des Fehlbetrages ausgetauscht werden.

Die Verhandlung über die $Streikfrage$, bei der die Franzosen ihr
Steckenpferd des internationalen Streiks ritten, wurde schließlich dem
Sekretariate zur weiteren Beratung überwiesen.

$Arbeitsnachweis$ und $Herbergswesen$ wurden zusammen behandelt; es
wurde betont, daß gerade deshalb das Herbergswesen in der Hand der
Gewerkschaften zentralisiert werden müsse, weil dadurch die Möglichkeit
gewonnen werde, die Arbeiter für politische und gewerkschaftliche
Bestrebungen zu gewinnen.

Die Fragen der $Fachblätter$, des $Normalarbeitstages$, der
$Stückarbeit$, des $Zwischenmeistersystems$ und der $Heimarbeit$, der
$Frauenarbeit$ und des $Arbeiterschutzes$ wurden wegen Kürze der Zeit
nur kurz beraten, ohne Beschlüsse zu fassen.

Das internationale Sekretariat hat für die Zeit vom Dezember 1893 bis
Mai 1897 einen Bericht erstattet, aus dem folgendes zu erwähnen ist:

Die Leitung des Sekretariates wurde einem aus sieben Personen
bestehenden Ausschusse übertragen, der einen Organisationsplan entwarf
und an die beteiligten Verbände versandte, aber mit so geringem
Erfolge, daß der Bericht erklärt, er sei verhallt wie ein Ruf in der
Wüste. Auch über die Nachlässigkeit der Verbandsvorstände bei der
Auskunftserteilung wird bittere Klage geführt: nur mit Ungarn, Belgien
und der Schweiz, allenfalls auch noch mit Deutschland, Oesterreich
und England sei ein geordneter Verkehr hergestellt, dagegen seien
von Amerika, Frankreich, Holland und Serbien nur vereinzelte, von
Italien, Australien, Böhmen, Portugal, Bulgarien und Rumänien gar keine
Antworten zu erlangen gewesen. Danach waren an dem Sekretariate neun
Nationen beteiligt, nämlich Deutschland, Oesterreich, Ungarn, England,
Schweiz, Schweden, Norwegen, Dänemark und Belgien. Die Einnahmen haben
1894 302 Frs., 1895 191 Frs. und 1896 162 Frs. betragen.

Am 13. und 14. Juni 1897 hat in Brüssel der $zweite internationale
Kongreß$ stattgefunden, auf dem Deutschland, Oesterreich, Ungarn,
Böhmen, Schweiz und Belgien durch 13 Abgeordnete vertreten waren.
Schweden, Norwegen, Dänemark und Holland hatten erklärt, sich den
Beschlüssen des Kongresses fügen zu wollen; im letzten Augenblicke
hatte sich auch noch eine Anknüpfung mit Italien vollzogen. Dagegen
hatte England und Amerika die Beschickung abgelehnt; von Frankreich war
keinerlei Nachricht zu erlangen gewesen.

Die meiste Zeit nahmen auch dieses Mal die $Berichte aus den einzelnen
Ländern$ in Anspruch, wobei allseitig betont wurde, daß man in der
Einleitung von Streiks vorsichtig sein und in allen Fällen zunächst auf
Beschreitung des friedlichen Weges Bedacht nehmen möge. Die Folge des
von dem $internationalen Sekretariate$ erzielten geringen Erfolges war,
daß der bisherige äußerst rührige Sekretär $Mertens$ in Zürich, dessen
Anstrengungen dasjenige, was überhaupt geschehen war, in erster Linie
zu danken ist, dafür eintrat, das Sekretariat entweder ganz aufzuheben
oder wenigstens nach einem anderen Lande zu verlegen. Nachdem aber
die übrigen Länder sich entschieden geweigert hatten, wurde dennoch
beschlossen, den Sitz in Zürich zu belassen, auch den beteiligten
Verbänden die eifrige Unterstützung bei ausbrechenden Streiks dringend
an's Herz zu legen. In Verbindung hiermit erklärte der Kongreß, daß
die Gründung einer $internationalen Widerstandskasse$ freilich dringend
erwünscht sei, daß dieselbe aber zur Zeit sich nicht durchführen
lasse und der Zukunft vorbehalten werden müsse. Zu der Frage der
$Arbeiterschutzgesetzgebung$ faßte man eine auf die Frauen-, Kinder-
und Nachtarbeit, sowie die Einführung eines Maximalarbeitstages, die
Hausindustrie und die Gewerbeinspektion bezügliche Resolution und
beschloß endlich den gegenseitigen Austausch von Fachzeitungen.

Man war darüber einig, daß die Vorbedingung der internationalen
Organisation in der Schaffung nationaler Zentralverbände zu sehen sei,
und da die Generalversammlung der deutschen Schuhmacher im Jahre 1897
den Anschluß an die Gewerkschaftskommission abgelehnt hat, so ist für
Deutschland zunächst eine Beteiligung an der internationalen Verbindung
nicht wahrscheinlich.


                        22. Die Schneider[219].

Die $erste internationale Schneiderkonferenz$ ist vom 8. bis 11.
August 1893 in Zürich in Anschluß an den dortigen internationalen
Arbeiterkongreß abgehalten. Vertreten waren England durch 6,
Deutschland durch 4, Oesterreich-Ungarn durch 5, Belgien durch einen
und die Schweiz durch 4 Abgeordnete. Nach ausführlichen Berichten
aus den einzelnen Ländern verhandelte man über die $Hausindustrie$,
das $Schwitzsystem$, die $Akkordarbeit$ und den $Achtstundentag$,
wobei die Oesterreicher erklärten, daß sie von der Akkordarbeit zum
Tagelohnsystem zurückgekehrt seien, und daß sie den Achtstundentag
für verfrüht hielten. Die Schweizer forderten Zentralwerkstätten
auf genossenschaftlicher Grundlage. Die Mehrheit nahm jedoch eine
Resolution an, die sich für Einrichtung von Betriebswerkstätten
auf Kosten der Arbeitgeber, Einführung des Stundenlohnes, und zwar
eines Minimallohnes bei gleicher Vergütung für gleiche Arbeit ohne
Unterschied des Geschlechtes, für Beschränkung des Schwitzsystems und
Ausdehnung der Fabrikinspektion auf die Hausindustrie ausspricht und
als Mittel zur Durchführung die gewerkschaftliche Organisation und
unbeschränktes Koalitionsrecht fordert.

  [219] Ueber die beiden Konferenzen sind Protokolle herausgegeben, die
        im Verlage von H. $Stühmer$ in Hamburg erschienen sind.

Hinsichtlich der $Organisation$ wurde beschlossen, deren Form jedem
Lande selbst zu überlassen, aber die Anstellung eines $Korrespondenten
für auswärtige Angelegenheiten$ zu fordern, der sich bei ausbrechenden
Streiks sofort mit den Korrespondenten der übrigen Länder in
Verbindung zu setzen hat. Der Antrag der Schneider in Antwerpen,
ein $internationales Sekretariat$ zu errichten mit einem Beitrage
der beteiligten Vereine von 25 Cent. vierteljährlich für jedes
Mitglied wurde zur Beratung für die nächste internationale Konferenz
zurückgestellt, auch die Anlegung eines Adressenverzeichnisses aller
Berufsorganisationen und Arbeitsnachweise wegen des häufigen Wechsels
als unpraktisch abgelehnt. Dagegen soll mindestens halbjährlich von
jedem Lande ein kurzer Situationsbericht an die »Fachzeitung für
Schneider« in Hamburg eingesandt werden. Endlich wurde beschlossen,
es solle auf den Generalversammlungen der Kollegen in den einzelnen
Ländern dafür gewirkt werden, daß die Mitglieder der verschiedenen
Länder hinsichtlich der $Reiseunterstützung$ gleichgestellt werden,
und außerdem soll empfohlen werden, die Kongresse der einzelnen Länder
durch Abgesandte der übrigen Organisationen zu beschicken.

Entsprechend dem in Zürich gefaßten Beschlusse, die nächste Konferenz
in Anschluß an den nächsten internationalen Kongreß abzuhalten, tagte
die $zweite internationale Schneiderkonferenz$ in London am 3. und 4.
August 1896 unter Beteiligung von 17 englischen, 2 amerikanischen, 3
französischen, 3 deutschen, 2 schweizerischen und einem belgischen
Abgeordneten. Hinsichtlich der Betriebswerkstätten, der Hausindustrie,
des Schwitzsystems und des Maximalarbeitstages faßte man ähnliche
Beschlüsse, wie in Zürich, die man jedoch auf die Schutzvorschriften
für jugendliche Personen, weibliche Gewerbeinspektoren und Hygiene
der Arbeitsräume ausdehnte. Außerdem empfahl die Konferenz die
Zentralisierung des Gewerkschaftswesens und verlangte, daß jeder
Arbeiter der Gewerkschaft seines Berufes angehören solle. Der von
den schweizerischen Vertretern empfohlene, von anderen Seiten jedoch
lebhaft bekämpfte $internationale Generalstreik$ wurde mit 12 gegen
11 Stimmen abgelehnt. Dagegen wurde in betreff des $internationalen
Sekretariates$ folgende Resolution angenommen:

   »1. Zwecks Erhaltung und Stärkung der internationalen Beziehungen
       aller Arbeiter der Kleiderindustrie wird ein internationales
       Sekretariat errichtet.

    2. Der Sitz des internationalen Sekretariates ist in Deutschland und
       wird dasselbe durch die dort bestehende Organisation gewählt. Das
       Komitee wählt einen Generalsekretär, welcher gleichzeitig den
       Posten eines Vertrauensmannes bekleidet.

    3. Jedes Land wählt einen Vertrauensmann. Die Vertrauensmänner der
       verschiedenen Länder sind verpflichtet, alle sechs Monate einen
       Situationsbericht an das internationale Sekretariat einzusenden.

    4. Bei außergewöhnlichen Vorkommnissen sind die Vertrauensmänner
       verpflichtet, dem Generalsekretär davon Mitteilung zu machen.

    5. Das Komitee ist verpflichtet, jedes Jahr einen Bericht über den
       Stand der Bewegung in den verschiedenen Ländern herauszugeben.

    6. Zeitversäumnisse, verursacht durch die Verwaltung des
       internationalen Sekretariates, werden aus der internationalen
       Kasse vergütet. Das Komitee hat die Höhe derselben festzusetzen.

    7. Die internationale Kasse wird gebildet durch Beiträge von 10 Cents
       pro Mitglied und Jahr für alle angeschlossenen Länder. Diese
       Beiträge dienen zur Deckung der Unkosten für Portoauslagen
       und Drucksachen des Generalsekretärs, sowie zur Deckung der
       Kongreßunkosten.

    8. Alle drei Jahre findet ein Kongreß statt. Auf Antrag von 2/3 der
       Vertrauensmänner kann ein außerordentlicher Kongreß
       zusammenberufen werden.

    9. Die Vertrauensmänner müssen auf dem Kongreß zugegen sein. Die
       Reisekosten werden aus dem internationalen Fonds bezahlt.
       Außerdem ist es notwendig, daß jedes Land so zahlreich als irgend
       möglich auf dem Kongresse vertreten ist.

   10. Tritt ein Vertrauensmann außer Funktion, so ist das betreffende
       Land verpflichtet, sobald als möglich einen anderen zu ernennen
       und ist dem internationalen Sekretariate sofort davon Mitteilung
       zu machen.«

Obgleich die Engländer erklärt hatten, daß sie in Ermangelung von
Instruktionen nicht für den Antrag stimmen könnten, so versprachen sie
doch, daß die englischen Kollegen sich dem Beschlusse fügen würden. Die
von einer Seite angeregte Bildung eines $Widerstandsfonds$ wurde als
verfrüht fallen gelassen. Für den Posten des internationalen Sekretärs
wurde Frau Klara $Zetkin$ in Stuttgart gewählt.

Nachdem noch zwei Resolutionen angenommen waren, die sich gegen
die kapitalistische Produktionsweise richteten und die Forderung
gegenseitiger Unterstützung bei Streiks aussprachen, wurde beschlossen,
die nächste Konferenz wieder in Anschluß an den internationalen
Arbeiterkongreß abzuhalten.


                         23. Handlungsreisende.

Vom 19.-21. Juli 1897 hat in Brüssel ein von belgischer Seite
einberufener internationaler Kongreß der Handlungsreisenden getagt,
der von Abgesandten aus Belgien, Holland, Luxemburg, Frankreich und
Böhmen besucht war. Man hatte vorher durch Fragebogen eine Erhebung
über die Lage der Handlungsreisenden veranstaltet, die sehr traurige
Verhältnisse ergeben hatte; so hatten 5% unter 1000 Frs., 13% 1000
Frs., 22% zwischen 1000 und 2000 Frs. Einnahme, 17% waren am Verluste
beteiligt, nicht aber am Gewinn, 56% hatten keinerlei schriftliche
Abmachung mit dem Prinzipal. Aus den gefaßten Beschlüssen ist
hervorzuheben, daß man allgemein die Organisation in Berufsvereinen
als das einzige Mittel zur Besserung empfahl, daneben forderte man
bessere Veranstaltungen für Handelsunterricht, die Abschaffung der
Verlustbeteiligung, kaufmännische Schiedsgerichte, Verstaatlichung
der Eisenbahnen, Verbilligung der Tarife, Entschädigungspflicht bei
Nichteinhaltung der Lieferungsfristen. Auch empfahl man Einrichtung
von Unterstützungskassen, die bereits in Deutschland, England und
Frankreich bestehen.




                            $Zweiter Teil.$

                       Arbeitgeberverbände[220].

                             I. Einleitung.


Das gleiche Interesse, welches die Arbeiter bestimmte, ihre gemeinsamen
Interessen durch gemeinsame Kraft zu schützen, mußte auch die
Unternehmer auf denselben Weg treiben. So haben wir schon aus der
zweiten Hälfte des Mittelalters Berichte über Verabredungen der
Zunftmeister, deren Zweck dahin ging, die Preise ihrer Erzeugnisse zu
erhöhen oder die Löhne der Gesellen niedrig zu halten. Die Neuzeit
mit ihren unendlich viel verwickelteren Beziehungen hat naturgemäß
die innere Notwendigkeit zu solchem Zusammenschlusse außerordentlich
gesteigert, und so finden wir denn insbesondere seit Beginn dieses
Jahrhunderts ein üppiges Emporschießen der »Vereine zur Wahrung der
gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen«, der Vereine mit dem langen
Namen wie $Steinmann-Bucher$ (»Die Nährstände und ihre zukünftige
Stellung im Staate«) sie getauft hat.

  [220] Die Litteratur ist von Kleinwächter im Handw. der Staatsw.,
        VI, 355 und van der Borght, daselbst S. 367 angegeben, woraus
        besonders zu erwähnen sind: $Kleinwächter$, Die Kartelle.
        Innsbruck 1863. $Schäffle$, Die Kartelle, in den gesammelten
        Aufsätzen Bd. I, Tübingen 1885. $Steinmann-Bucher$, Die
        Nährstände und ihre zukünftige Stellung im Staate. Berlin
        1886. $Aschrot$, Die amerikanischen Trusts in Braun's Archiv,
        II, 383. $Schönlank$, Die Kartelle, daselbst III, 490. $Raoul
        Jay$, Die Syndikate der Arbeiter und Unternehmer in Frankreich,
        daselbst IV, 403. $Großmann$ in Schmollers Jahrbuch XV,
        238. $Steinmann-Bucher$, daselbst S. 451. Das neueste Werk,
        in dem auch das Verhältnis zu den Arbeiterorganisationen
        Berücksichtigung gefunden hat, ist: Die Unternehmerverbände
        von $Liefmann$. Freiburg 1897. Einige Notizen, insbesondere
        Statuten, verdanke ich auch der Güte befreundeter Industrieller
        oder der betreffenden Vereinsvorstände.

Aber man ist nicht bei losen Vereinigungen stehen geblieben,
sondern die Mannigfaltigkeit der Arten, die sich im Laufe der Zeit
herausgebildet haben, ergiebt sich schon aus der Verschiedenartigkeit
der Bezeichnungen, von denen nur die wichtigsten: Gewerkvereine
(_trade unions of the employers_), Kartelle, Syndikate, Ringe,
_trusts_, _corners_, _pools_, Schwänze, angeführt sein mögen.

Um zu einer Einteilung der verschiedenen Arten nach großen Gruppen zu
gelangen, muß man von folgenden Erwägungen ausgehen.

Der Unternehmer befindet sich in einer Doppelstellung, die einen
doppelten Interessengegensatz begründet. Da das Ziel seiner Thätigkeit,
der geschäftliche Reingewinn, in dem $Ueberschusse des Erlöses über die
Herstellungskosten$ besteht, so ist ihm damit eine zweifache Aufgabe
gestellt, nämlich:

I. Die Herstellungskosten möglichst zu erniedrigen,

II. die Höhe des Erlöses möglichst zu steigern.

Zu den $Herstellungskosten$ gehören, abgesehen von solchen, die mehr
oder weniger fest gegeben sind und sich der Beeinflussung entziehen,
wie Verzinsung des Anlagekapitals, Mietwert und Instandhaltung der
Gebäude, Heizung und Erleuchtung, Steuern u. dgl., hauptsächlich zwei
Posten, nämlich:

  1. die Kosten des Rohmaterials,

  2. die Arbeitslöhne.

Auf die $Höhe des Erlöses$ dagegen haben folgende Faktoren einen Einfluß:

  1. die Menge der zum Verkauf gebrachten Waren, also der Umfang des
     Absatzes,

  2. die Höhe des Verkaufspreises, der sich seinerseits richtet nach dem
     Umfange

     a) des Angebotes,

     b) der Nachfrage.

Hieraus ergiebt sich die Grundeinteilung aller Unternehmervereinigungen
in die beiden Hauptgruppen, nämlich:

    I. $Abnehmerverbände$, d. h. solche, die den Zweck verfolgen, die
       Herstellungskosten zu verringern, bei denen also der
       Unternehmer als Abnehmer, sei es von Rohmaterialien oder von
       Arbeitsleistungen, in Betracht kommt.

   II. $Anbieterverbände$, d. h. solche, die die Erzielung eines
       möglichst hohen Brutto-Erlöses bezwecken, bei denen also der
       Unternehmer als Anbieter seiner Waren thätig wird.

Während die Abnehmerverbände, wie bereits hervorgehoben, das Interesse
des Unternehmers gegenüber den Verkäufern der Rohstoffe und den
Arbeitern zu wahren haben, suchen die Anbieterverbände dadurch zu
wirken, daß sie hinsichtlich der von jedem Mitgliede an den Markt zu
bringenden Menge von Erzeugnissen eine Regelung herbeiführen, daß sie
ebenso jedem Mitgliede an der Befriedigung der Nachfrage einen gewissen
Teil sichern und daß sie endlich durch diese und andere Mittel die
Preise auf einer bestimmten Höhe zu halten suchen.

Das $Mittel$, dessen man sich bedient, ist stets eine $Beschränkung
der Freiheit des Einzelnen$. Die niedrigste Stufe derselben ist
die $Festsetzung der Mindestpreise$, unter die beim Verkaufe nicht
herabgegangen werden darf. Tiefer einschneidend ist bereits die
$Kontingentierung der Produktion$, d. h. die Festsetzung der Menge an
Waren, die jeder Beteiligte in einem gewissen Zeitraume an den Markt
bringen darf. Am weitesten endlich geht die $Verteilung des Marktes$ in
der Weise, daß jedem ein beschränktes Gebiet zugewiesen wird, auf dem
allein er seine Waren anbieten darf.

Man unterscheidet hiernach Preiskartelle, Produktionskartelle und
Gebietskartelle.

Ebenso mannigfaltig, wie der Inhalt des getroffenen Abkommens ist die
$Form$, in die man dieses kleidet, und zwar lassen sich dabei folgende
Stufen unterscheiden:


    I. Die erste ist eine bloße $vertragsmäßige Verpflichtung$ unter den
       Beteiligten, deren Innehaltung man gewöhnlich durch
       Vertragsstrafen sichert, durch die aber die Selbständigkeit der
       beteiligten Unternehmungen als solcher nicht beeinträchtigt wird.
       In diese Form können alle die oben erwähnten Beschränkungen
       über die Höhe der Arbeitslöhne, die Preise der Rohmaterialien,
       die Preise der Erzeugnisse, den Umfang der Produktion und
       die Verteilung des Absatzgebietes gekleidet sein, aber die
       Nichtinnehaltung der gegebenen Zusicherung zieht nur eine
       Entschädigungspflicht gegenüber den übrigen Vertragsteilnehmern
       nach sich, dagegen wird das Vertragsverhältnis des einzelnen
       Mitgliedes zu den in Betracht kommenden dritten Personen nicht
       berührt.

   II. Weiter geht die Schaffung eines $gemeinsamen Organes$, das
       einen Teil der an sich den einzelnen Mitgliedern zufallenden
       Thätigkeit übernimmt, mag diese nun auf die Beschaffung der Roh-
       oder Hülfsstoffe, ja selbst die Annahme der Arbeitskräfte oder
       auf den Verkauf der Erzeugnisse sich beziehen. Besonders häufig
       ist die letztere Form, das sogenannte Verkaufssyndikat, obgleich
       man diesen Ausdruck zuweilen auch da anwendet, wo nicht das
       Syndikat selbständig dem Dritten als Verkäufer gegenübertritt,
       sondern nur die eingehenden Aufträge nach einem vorher
       vereinbarten Maßstabe an die Teilnehmer in der Weise abgiebt, daß
       diese zu dem Besteller in ein unmittelbares Vertragsverhältnis
       treten. Mehrere derartige Verbände können natürlich nicht nur mit
       einander Verträge abschließen, sondern auch unter einander in
       feste organische Beziehungen treten, teils so, daß die Verbände
       gleichartiger Gewerbe für ein ganzes Land einen Gesamtverband
       bilden, teils so, daß die auf einander angewiesenen Industrien
       mit einander ein Abkommen treffen, z. B. das Kartell der
       Kohlenzechen mit dem Kartell der Eisenwerke oder beide mit den
       Eisenbahnen.

  III. Läßt die unter II gedachte Form die Selbständigkeit des
       Einzelunternehmens an sich bestehen, indem sie sich darauf
       beschränkt, nur einen $Teil$ der Unternehmerthätigkeit auf
       ein gemeinsames Organ zu übertragen, so kann endlich diese
       Selbständigkeit auch ganz aufgehoben und durch eine völlige
       $Verschmelzung zu einem einheitlichen Unternehmen$ ersetzt
       werden, so daß der Einzelne auf die Leitung entweder nur einen
       begrenzten oder auch gar keinen Einfluß besitzt und lediglich ein
       Bezugsrecht auf einen bestimmten Anteil am Gewinne erhält.

Es ist nicht ganz leicht, die oben bereits aufgezählten Ausdrücke für
die verschiedenen Formen der Vereinigung scharf zu definieren und ihr
Anwendungsgebiet zu sondern.

$Kartelle$ (Deutschland und Oesterreich), $_trade unions of the
employers_$ (England), $_syndicats des patrons_$ (Frankreich) und
$_pools_$ (Nordamerika) sind im wesentlichen gleichbedeutende Ausdrücke
für Vereinigungen, die in erster Linie den Zweck verfolgen, die Preise
hoch zu halten und dies erzielen durch eine Einschränkung der freien
Verfügung, die aber immerhin die Selbständigkeit der beteiligten
Unternehmungen im allgemeinen nicht antasten. Allerdings verwendet
man die Ausdrücke sowohl für die oben unter I näher erörterte Form
der ausschließlich vertragsmäßigen Bindung, als auch für die unter
II behandelte Schaffung eines gemeinsamen Organes und unterscheidet
danach[221] Kartelle niederer und höherer Ordnung, von denen naturgemäß
die letzteren, z. B. das rheinisch-westfälische Kohlensyndikat, das
Schienenkartell u. a. die größere Bedeutung erlangt haben. Aber das
Gemeinsame bleibt immer, daß die einzelne Unternehmung als selbständige
bestehen bleibt.

  [221] $Liefmann$ a. a. O. S. 42.

Einen anderen Karakter tragen die amerikanischen $_trusts_$. Sie
begründen im Gegensatze zu der bloß vertragsmäßigen Selbstbeschränkung
der Kartelle eine organische Verbindung, ja eine völlige Verschmelzung.
Entsprechen die Kartelle dem Föderativstaate, so schaffen die _trusts_
den Einheitsstaat. Sie beruhen auf einer besonderen Einrichtung des
englisch-amerikanischen Rechts. Der _trustee_ ist ein Vertrauensmann,
dem ein Vermögen in der Art übertragen wird, daß er dessen formeller
Inhaber wird, obgleich er verpflichtet ist, dessen Verwaltung zu
Gunsten einer anderen Person zu führen[222]. So wird bei einer
Zuwendung von einer Ehefrau das Vermögen einem _trustee_ übertragen,
der es nach eigenem Ermessen zu verwalten und nur die Erträge an
die Berechtigten abzuliefern hat. Diese Rechtsform, bei der also
das Wesentliche ist, daß die Nutzung von der Verwaltung getrennt
wird, hat man auf Aktiengesellschaften in der Weise angewandt, daß
die Aktienbesitzer ihre Aktien an einen _trustee_ übertragen, der
dadurch das Recht erhält, das Stimmrecht in der Generalversammlung
geltend zu machen. Sobald er die Mehrheit der Aktien besitzt, ist die
Generalversammlung eine bloße Form und volle Gewähr geboten, daß die
Leitung eine durchaus einheitliche ist, während der Erfolg derselben
trotzdem den Beteiligten gewahrt bleibt. Um einen Ersatz der bei dem
_trustee_ hinterlegten Aktien zum Zwecke des Verkehrs zu schaffen,
stellt dieser sogenannte _certificates_ aus, die verkauft werden können
und das Recht auf die Dividende übertragen.

  [222] Es ist eine ganz ähnliche Einrichtung, wie die altrömische
        _fiducia_.

Ist hiernach die Unterscheidung zwischen Kartellen und Trusts einfach
und leicht, so liegt die Sache schwieriger hinsichtlich der sog.
$Ringe$, $_corners_$ und $Schwänze$. Wenn $Kleinwächter$[223] sie im
Gegensatz zu den Kartellen, denen er, als zur Herstellung der Ordnung
in dem heutigen wirtschaftlichen Chaos dienend, einen legitimen Zweck
beimißt, als »vorübergehende Vereinigungen von Spekulanten« bezeichnet,
»welche lediglich den Zweck verfolgen, den Preis eines Artikels
(durch forcierte Aufkäufe und dgl.) in die Höhe zu treiben, um den
letzteren sodann mit Gewinn wieder loszuschlagen«, so hat hiergegen
$Liefmann$[224] mit Recht eingewandt, daß es zunächst verkehrt sei, die
_corners_ und Schwänze mit den Ringen auf gleiche Stufe zu stellen,
da die ersteren nicht eine Vereinigung von Personen, sondern eine
kaufmännische Manipulation darstellen, während man mit »Ring« die
Personenvereinigung bezeichnet, die diese Manipulation ausführen.
Die letztere selbst unterscheidet sich nun aber von der Thätigkeit
der Kartelle und Syndikate dadurch, daß sie nicht, wie bei diesen,
nur eine Hülfsoperation bei der Produktion und deren Nutzbarmachung
für die Konsumtion ist, sondern einen völlig selbständigen Zweck
hat, nämlich durch Einkauf bei normalen und Verkauf bei künstlich
gesteigerten Preisen einen Spekulationsgewinn abzuwerfen, daß sie den
Verteilungsprozeß nicht um einen Schritt weiterführt, sondern einen für
den letzteren bedeutungslosen Vorgang dazwischen schiebt. Wenn sowohl
ein Kartell wie ein Ring Waren aufkauft um sie weiter zu veräußern, so
besteht doch der Unterschied darin, daß das Kartell eine Vereinigung
der Produzenten selbst ist und der Ankauf und Wiederverkauf nur eine
Form ist, um die Waren in die Hände der Konsumenten zu bringen, während
die Mitglieder des Ringes Fremde sind, die nur zu ihrem Vorteile eine
wirtschaftlich wertlose Zwischeninstanz einschieben. Sind nun auch die
Ringe keineswegs notwendig vorübergehende Vereinigungen, so bringt es
doch die unnatürliche Verteuerung der Waren, auf die sie angewiesen
sind, mit sich, daß sie meist von kurzer Dauer sind und dann zerfallen.

  [223] Handwörterb. d. Staatsw., Bd. VI, S. 350.

  [224] a. a. O. S. 124.

                   *       *       *       *       *

Der Zweck dieser Arbeit[225] schließt es aus, eine vollständige
Darstellung der Wirksamkeit der Unternehmerverbände zu geben,
vielmehr fallen dieselben in den hier gespannten Rahmen an sich nur
soweit, wie sie in unmittelbare Beziehungen zu den Arbeitern und
deren Vereinigungen treten. Dadurch entfallen also nicht allein die
»Anbieterverbände«, bei denen es sich um die Wahrung der Interessen
gegenüber den Konsumenten handelt, sondern auch die »Abnehmerverbände«
scheiden insoweit aus, wie sie es mit der Beschaffung der Rohstoffe zu
thun haben. Es bleiben deshalb als Gegenstand unserer Erörterung nur
$diejenigen Abnehmerverbände, die das Verhältnis zu den Arbeitern zur
Aufgabe haben$.

  [225] Vgl. Vorwort.

Lediglich, um einen Ueberblick über die gewaltige Entwickelung der
Unternehmerverbände zu geben, sollen die wichtigsten derselben
aufgezählt werden. Das erscheint außerdem aus dem Grunde angemessen,
weil es die Ausnahme bildet, daß ein Verband ausschließlich die
Regelung des Verhältnisses zu den Arbeitern verfolgt, vielmehr in der
Regel die letztere Aufgabe von Verbänden übernommen wird, die zugleich
noch eine andere Thätigkeit ausüben, insbesondere die Beschaffung
der Rohstoffe, den Absatz der Erzeugnisse oder die Beeinflussung der
Gesetzgebung und Verwaltung bezwecken. Gerade aus diesem Grunde würde
es, um eine vollständige Uebersicht der für uns in Betracht kommenden
Einrichtungen zu geben, erforderlich sein, die Statuten aller dieser
Vereinigungen daraufhin zu prüfen, ob sie jenes Gebiet berühren. Das
ist schon deshalb nicht ausführbar, weil meist diese Statuten geheim
gehalten werden[226]; um so mehr aber ist es am Platze, die Verbände
wenigstens aufzuzählen, um das Gebiet zu bezeichnen, aus dem eine
Ergänzung des hier zusammengestellten Materials am leichtesten möglich
sein wird.

  [226] $Brentano$ schreibt mir: »Das Material über Organisationen der
        Arbeitgeber ist weit schwerer zugänglich, als das über
        Organisationen der Arbeiter. Jene sind heute die wahren geheimen
        Gesellschaften.«

Dagegen werde ich diejenigen Vereinigungen, die als besondere
Aufgabe die Regelung des Verhältnisses zu den Arbeitern betrachten,
ausführlicher behandeln und das einschlägige Material, soweit mir
dessen Beschaffung gelungen ist, wiedergeben.

Eine Sonderstellung nehmen, wie unter den Arbeitervereinen so auch
unter den Unternehmerverbänden die deutschen Buchdrucker ein, da sie
dem Ideale der Herstellung eines befriedigenden Verhältnisses zwischen
beiden Gruppen oder gar einer gemeinsamen Organisation bis jetzt
bei weiten am nächsten gekommen sind. Es ist deshalb angezeigt, den
$Deutschen Buchdruckerverein$ ausführlicher zu behandeln.


                            II. Deutschland.

       A. Uebersicht der bestehenden Interessenten-Vereinigungen.

                       a) $Allgemeine Verbände$.


1. Die älteste und umfassendste Gesamtvertretung des deutschen Handels
und der deutschen Industrie bildet der $deutsche Handelstag$, der am
12. Mai 1861 in Heidelberg gegründet ist und den Zweck verfolgt, »die
gemeinsamen Interessen des deutschen Handels- und Industriestandes zur
Geltung zu bringen.

2. Eine ähnliche Aufgabe stellt sich der »$Verein zur Wahrung der
wirtschaftlichen Interessen von Handel und Gewerbe$« in Berlin;
er bezweckt den Schutz der auf dem mobilen Kapitale beruhenden
Erwerbsthätigkeit. Mitgliederbestand 650.

3. Auf die Industrie allein beschränkt seinen Wirkungskreis die
mächtigste heute in Deutschland bestehende Unternehmerorganisation,
der »$Zentralverband Deutscher Industrieller$«. Er verdankt seine
Entstehung der in der Mitte der 70er Jahre hervortretenden Opposition
gegen die damals herrschende Freihandelspolitik. Der Abg. v.
$Kardorff$, der durch seine Schrift: »Gegen den Strom« zuerst offen
die Forderung der Rückkehr zum Schutzzollsystem erhoben hatte, berief
auf den 14. Dezember 1875 eine Versammlung nach Berlin, die sich der
weiteren Agitation unterzog, und schon am 15. Februar 1876 wurde
der »Zentralverband Deutscher Industrieller« endgültig begründet.
Er bezweckt nach den Statuten »die Wahrung der industriellen
und wirtschaftlichen Interessen des Landes und Beförderung der
nationalen Arbeit«. Als wesentlichstes Mittel zur Erreichung dieses
Zweckes wird die Aufgabe bezeichnet, »die vereinzelt bestehenden
industriellen Vereinigungen unter sich in Verbindung zu bringen und
denselben als ein durch seine Organisation kräftiges Zentralorgan zur
Vertretung ihrer gemeinsamen Interessen zu dienen«. Die Thätigkeit des
Verbandes soll sich insbesondere beziehen 1. auf die wirtschaftliche
Gesetzgebung des Reiches beziehungsweise der Einzelstaaten; 2. auf
den Abschluß günstiger Handels- und Schiffahrtsverträge; 3. auf
die Vervollständigung der Kommunikationsmittel, insonderheit der
Kanalbauten, auf die Besserung des Betriebes auf denselben und die
Vereinfachung und günstigere Gestaltung der Tarife; 4. auf Regelung der
Arbeiterverhältnisse; 5. auf das Erschließen neuer Bezugsquellen und
Absatzwege; 6. auf die Unterstützung und Einführung für gut erkannter
neuer Erfindungen; 7. auf die Aufklärung der öffentlichen Meinung über
die gemeinsamen Interessen der Produzenten und Konsumenten; 8. auf
die Gründung solcher Einrichtungen, welche geeignet erscheinen, die
materielle Lage der gesamten deutschen Industrie zu verbessern.

Dem Verbande können als Mitglieder beitreten Vereine, welche
wirtschaftliche, technische und kaufmännische Zwecke verfolgen,
Handels- und Gewerbekammern und ähnliche Verbindungen,
Erwerbsgesellschaften, Firmen und einzelne Personen. Organe sind
das Direktorium, der Ausschuß und die Delegiertenversammlung.
Litterarisches Organ ist die von Dr. $Steinmann-Bucher$ herausgegebene
»Deutsche Industriezeitung«. Daneben hat nach Zeitungsnachrichten
der Verband im Jahre 1898 die »Berliner Neuesten Nachrichten« zu
Eigentum erworben. Die Beiträge, nach denen sich das Stimmrecht
bemißt, werden durch Selbsteinschätzung festgesetzt, dürfen aber
nicht unter 30 Mk. betragen[227]. Die von dem Verbande vertretene
sozialpolitische Richtung ist karakterisiert durch den Namen seines
einflußreichsten Mitgliedes, Freiherrn v. $Stumm$. Er bezeichnet
ausdrücklich als seine Aufgabe auch die Förderung des Wohles der
Arbeiter, aber er bekämpft »Bestimmungen, die ohne Berücksichtigung
der thatsächlichen Gestaltung, ersonnen und gestützt von theoretischen
Meinungen, geeignet sind, die Beziehungen zwischen Unternehmern und
Arbeitern zu verschlechtern«[228]. Demgemäß hat der Verband in seiner
Ausschußsitzung am 25. Mai 1897 sich auch gegen die Regierungsvorlage
über die Organisation des Handwerks erklärt mit der Begründung, daß
»die gesetzliche Organisation und Mitwirkung der Gesellen bei den
Vertretungskörperschaften des Handwerks von wirtschaftlichen und
sozialpolitischen Gesichtspunkten aus für in hohem Maße bedenklich und
für einen Fehler zu erachten« sei. Während der Verbund im allgemeinen
mit den landwirtschaftlichen Interessenkreisen Fühlung zu halten sucht,
ist seit Begründung des »Bundes der Landwirte« dieses Verhältnis sehr
kühl geworden, und in der genannten Ausschußsitzung gab die Bestimmung
in dem Programme des Bundes, daß er »das Ausbeutungssystem des
spekulativen und internationalen Großkapitals, sowie eine einseitige
ungerechte Bevorzugung des Großkapitals überhaupt« bekämpfe, zu
scharfen Ausfällen seitens des Referenten Bueck Veranlassung.

  [227] Zur Zeit ist erster Vorsitzender Kommerzienrat Th. $Haßler$ in
        Augsburg, erster Stellvertreter Geh. Finanzrat H. $Jenke$ in
        Essen, Direktor der $Krupp$'schen Werke, zweiter Stellvertreter
        Generalkonsul E. $Russel$, Inhaber der Diskontgesellschaft.
        Generalsekretär ist der Abgeordnete Dr. A. $Bueck$-Berlin.

  [228] Vgl. »Deutsche Industriezeitung« Nr. 11 vom Juni 1897.

Obwohl der Verband anfangs autonome Zolltarife begünstigte, ist
er doch in den letzten Jahren energisch für die Handelsverträge
eingetreten; auch hierdurch hat sich das Bundesverhältnis gegenüber den
landwirtschaftlichen Interessenkreisen gelockert.

Der Verband zählte nach dem im August 1897 veröffentlichten Verzeichnis
insgesamt 441 Mitglieder, unter denen sich 20 Handelskammern, 7
Berufsgenossenschaften und 46 Vereine und Verbände befanden. Mit
Maßnahmen zur Gestaltung des Verhältnisses zwischen Unternehmern und
Arbeitern hat sich der Verband bisher nicht befaßt, da er dies als
eine Angelegenheit der einzelnen Mitglieder, insbesondere der ihm
angehörenden Vereine betrachtet.

4. Da der Zentralverband nur die ganz großen Unternehmungen umfaßt
und schon durch die Höhe seiner Beiträge die kleineren Geschäftsleute
ausschließt, aber selbst die mittleren Betriebe sich in die zweite
Linie geschoben fühlen, so tauchte nach Gründung des »Bundes der
Landwirte« der Plan auf, eine ähnliche allgemeine Interessenvertretung
auch für die Industrie zu schaffen. Diesem Gedanken verdankt der »$Bund
der Industriellen$« seine Entstehung.

Der Bund wurde im November 1895 gegründet und hat nach dem
Geschäftsberichte für das Geschäftsjahr 1896/97 seine Mitgliederzahl
von ursprünglich 900 auf 1500 gesteigert; in der Generalversammlung
vom 10. Oktober 1898 wurde ein weiterer Zuwachs von 600 Mitgliedern
berichtet. Der Verband bezweckt nach seinen Statuten »die Wahrung
der gemeinsamen Interessen der deutschen Industrie, sowie ein
Zusammenwirken in allen die deutsche Industrie betreffenden Fragen«.
Ordentliche Mitglieder können sein: 1. Personen, die in selbständiger
Stellung einem industriellen Betriebe in Deutschland angehören oder
angehört haben, selbständige Ingenieure und Chemiker, 2. alle in
Deutschland bestehenden industriellen Betriebe, 3. industrielle
Vereine und Verbände. Der Jahresbeitrag beläuft sich nach der Anzahl
der Beamten und Arbeiter auf 5 bis 150 Mk.; der Mindestbeitrag ist
so niedrig bemessen, um auch dem Kleinbetriebe die Beteiligung zu
ermöglichen. Organe sind Vorstand, Ausschuß und Generalversammlung.
Bekanntmachungen erfolgen in einer Reihe von Zeitungen verschiedener
politischer Richtungen, wie denn überhaupt der Verband politisch
neutral sein und lediglich wirtschaftliche Zwecke verfolgen will.

Der Verband besitzt außer einem Zentralbureau[229] ein »Syndikat« zur
Erteilung von Auskunft, insbesondere Rechtsrat, ein industrielles
Schiedsgericht zur Entscheidung von Streitigkeiten, eine »Zentralstelle
zur Handhabung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb« und
eine »Bundesstelle zur Vorbereitung neuer Handelsverträge[230]«.
Ferner bestehen besondere Kommissionen 1. auf dem Gebiete der
sozialpolitischen Gesetzgebung, insbesondere zur Reform der
Arbeiterversicherungsgesetze, 2. zur Förderung von Verkehrswegen,
insbesondere von Eisenbahnen und Wasserstraßen, 3. zur Reorganisation
der Handelskammern im Sinne einer besonderen Vertretung der Industrie
durch Errichtung von Industriekammern, 4. zur Organisation der
Arbeitgeber behufs Abwehr von Arbeitseinstellungen und zur Errichtung
von Arbeitsnachweisen.

Abgesehen von den schon hieraus ersichtlichen Angelegenheiten hat der
Bund sich bisher beschäftigt mit der Reform des Handelsgesetzbuches
und der Invaliditätsversicherung, mit der Gewerbeordnungsnovelle,
der Herstellung eines Seekanals von Stettin nach Berlin und der
Pariser Weltausstellung, hauptsächlich aber mit der Organisation der
Arbeitgeber und der Schaffung einer Streikversicherung, über die an
anderer Stelle[231] Näheres mitzuteilen ist.

Hinsichtlich der sozialpolitischen Richtung bestehen innerhalb
des Verbandes zwei entgegengesetzte Strömungen, die u. a. in
der Generalversammlung vom 10. Oktober 1898 bei der Behandlung
des Arbeitsnachweises zum Ausdrucke kamen. Die hauptsächlich
von O. $Weigert$, dem Begründer der _Industria_, vertretene
sozialreformerische Gruppe erklärte sich für Gleichberechtigung von
Unternehmern und Arbeitern bei Organisation der Arbeitsnachweise,
fand aber einen scharfen Gegensatz bei den beiden Referenten, dem
Generalsekretär des Arbeitgeberverbandes Hamburg-Altona, Dr. $Märtens$
und dem Fabrikbesitzer Dr. $Kunath$, sowie dem Generalsekretär
des Verbandes der Berliner Metallindustriellen, $Nasse$, die den
Arbeitsnachweis ausschließlich für die Unternehmer in Anspruch nahmen.
Schließlich begnügte man sich mit einer nichtssagenden Resolution.
Uebereinstimmend aber beabsichtigt man, der Frage einer Organisation
der Arbeitgeber die größte Aufmerksamkeit zu widmen.

5. Einen beschränkteren Wirkungskreis, als die unter 3 und 4 erwähnten
Verbände, hat der in Köln bestehende »$Haftpflicht-Schutzverband
Deutscher Industrieller$« mit 226 Mitgliedern. Derselbe bezweckt
lediglich »Beschränkung der Haftpflicht auf ein der Billigkeit
entsprechendes Maß.«

  [229] Derzeitiger Vorsitzender ist Kommerzienrat H. $Wirth$ in Berlin;
        Generalsekretär ist Dr. W. $Wendlandt$.

  [230] Nicht zu verwechseln mit der allgemeinen »Zentralstelle zur
        Vorbereitung von Handelsverträgen«, an welcher der Bund die
        Beteiligung abgelehnt hat.

  [231] Siehe unten S. 542.


            b) $Organisationen einzelner Berufszweige$[232].

Der Zweck dieser Organisationen ist fast überall ganz allgemein
die Förderung der Interessen des betreffenden Gewerbes; nur wenige
beschäftigen sich mit dem Verhältnisse zu den Arbeitern. Diese
Vereinigungen werden an anderer Stelle[233] eingehender erörtert
werden; die übrigen bedürfen lediglich einer Aufzählung[234].

  [232] Diejenigen Vereinigungen, die sich ausschließlich mit der
        Regelung der Produktion und der Preise beschäftigen, also
        die $Kartelle$ im eigentlichen Sinne, habe ich aus den oben
        angegebenen Gründen unerwähnt gelassen. Mit ihnen hat sich der
        Verein für Sozialpolitik in seiner am 28./29. September 1894
        in Wien abgehaltenen Generalversammlung eingehend beschäftigt
        auf Grund einer Zusammenstellung ausführlichen Materials über
        10 deutsche und 5 ausländische Kartelle im XL. Bande der
        Vereinsschriften. Ueber die Kartellbewegung in Deutschland
        in den Jahren 1891-1897 finden sich in Anschluß an eine von
        $Großmann$ in Schmoller's Jahrbuch, N. F. XV, 238 ff. gegebene
        Darstellung einige weitere Notizen von $Calwer$ in der »Sozialen
        Praxis«, Nr. 34 vom 20. Mai 1897, nach der die Gesamtzahl von
        1891 bis März 1897 von 153 auf 196 gewachsen war, doch weist der
        Verfasser mit Recht darauf bin, daß nicht die Anzahl, sondern
        nur die Ausdehnung des Geschäftsbereiches einen Anhaltspunkt für
        die Entwickelung des Kartellwesens bietet.

  [233] Vgl. unten S. 533.

  [234] Ich habe die folgenden Angaben zum größten Teile der
        Zusammenstellung von $van der Borght$ im Handw. der Staatsw.,
        VI, 357 ff. entnommen. Zu den Interessentenvereinigungen
        gehören auch die Handelskammern, die in den meisten
        Staaten gesetzlich organisiert sind und die auf Grund des
        Unfallversicherungsgesetzes gebildeten Berufsgenossenschaften.
        Beide Arten entfallen aus dem Rahmen dieser Arbeit.

Für $Berg$- und $Hüttenwesen$ bestehen zunächst sechs berg- und
hüttenmännische Vereine: 1. in Essen für den Oberbergamtsbezirk
Dortmund mit mehr als 120 beteiligten Werken, 2. in Kattowitz für
Oberschlesien (etwa 50 Mitglieder), 3. in Aachen für den Bergbaubezirk
Aachen (20 Mitglieder), 4. in Waldenburg für Niederschlesien (50
Mitglieder), 5. in Siegen für den Bezirk Siegen (40 Mitglieder), 6. in
Braunfels für die Lahn- und Dillbezirke. Insbesondere der Dortmunder
Verein hat in die große Streikbewegung des Jahres 1889 energisch
eingegriffen. Der Aachener Verein hat als Organ die »Mitteilungen«, der
oberschlesische die »Zeitschrift«, der Dortmunder das Blatt »Glückauf«.

Für $Braunkohlenbergbau$ wirken zwei Vereine: 1. der
»Deutsche Braunkohlenindustrieverein« in Halle a. S., der die
»Deutsche Kohlenzeitung« herausgiebt, 2. der »Magdeburger
Braunkohlenbergbauverein« in Schönebeck. Er hebt in seinen Statuten
ausdrücklich als Ziel hervor »die Stellungnahme gegenüber berechtigten
und unberechtigten Arbeiterbewegungen«[235].

  [235] Vgl. unten S. 547.

Für $Salzbergwerke$ und $Salinen$ besteht ein »Verein Deutscher
Salinen- und Salzbergwerke«.

In der $Eisenindustrie$ giebt es außer einigen jüngeren lokal
begrenzten Vereinigungen, wie dem »Verein zur Wahrung der Interessen
der Siegerländer Eisenindustrie«, dem »Verbande der Eisenindustriellen
von Hamburg und Umgegend« und dem »Verein Berliner Eisengießereien und
Maschinenfabriken«, von denen namentlich die beiden letzteren zugleich
Antistreikvereine sind, folgende Verbände für das ganze Reichsgebiet:
1. Der »Verein Deutscher Eisengießereien« mit 160 beteiligten Werken
in 8 Gruppen. Organ ist die »Vereinskorrespondenz«; 2. der Verband
Deutscher Eisengießereien für Bauguß«; 3. der »Verein Deutscher Eisen-
und Stahlindustrieller« (320 Mitglieder); 4. der »Verein Deutscher
Eisenhüttenleute« in Düsseldorf (1220 Mitglieder). Vereinszeitschrift
»Stahl und Eisen«.

Die in der $Metallindustrie$ bestehenden Einzelvereine sind
zusammengefaßt zu dem »Gesamtverbande Deutscher Metallindustrieller« in
Berlin. Er bezweckt einerseits »die werkthätige Förderung des Wohles
der Arbeiter«, andererseits die Abwehr von Arbeiterbestrebungen, die
»darauf gerichtet sind, die Arbeitsbedingungen in den Betrieben der
Metallindustrie einseitig vorzuschreiben«[236].

  [236] Vgl. unten S. 548.

Der »Verein Deutscher $Nadelfabrikanten$« in Aachen mit 23 Mitgliedern
bezweckt vorzugsweise Durchführung des Muster- und Markenschutzes.

Die $Maschinenfabrikanten$ besitzen den »Verein Deutscher
Maschinenbauanstalten« in Düsseldorf. Daneben besteht der »Verein
Bielefelder Maschinenfabrikanten« und der »Verein Deutscher
Nähmaschinenfabrikanten« in Dresden.

Die $Schiffswerfte$ haben einen »Verein Deutscher Schiffswerfte« mit 18
Mitgliedern.

Für die $Kratzenfabriken$ besteht ein »Ausschuß der Deutschen
Kratzenfabrikanten« in Aachen.

Die $Uhrenindustrie$ besitzt den »Zentralverband der Deutschen
Uhrenindustrie« in Berlin mit 56 Vereinen. Organ ist das »Allgemeine
Journal der Uhrmacherkunst«.

Auf dem Gebiete der $chemischen Industrie$ ist zu nennen der »Verein
zur Wahrung der Interessen der chemischen Industrie Deutschlands« in
Berlin mit 212 ordentlichen und 149 außerordentlichen Mitgliedern.

Die $Seifenfabrikanten$ besitzen eine Vereinigung der
»rheinisch-süddeutschen Verbände Deutscher Seifenfabrikanten« in
Bischweiler mit 300 Mitgliedern.

Für die $keramische$ Industrie besteht ein »Verein für das
Töpferei-Gewerbe« in Dresden und der »Verband keramischer Gewerbe« in
Koburg mit 100 Mitgliedern. Organ ist der »Sprechsaal«.

Die $Glasindustrie$ besitzt einen »Verband der Glasindustriellen
Deutschlands« in Berlin.

Die Einzelvereine in der $Lederindustrie$ haben sich
zusammengeschlossen zu einem »Zentralverein der Deutschen
Lederindustrie«.

Von den in der $Textilindustrie$ bestehenden zahlreichen Vereinen
sollen hier nur genannt werden der »Zentralverein Deutscher
Wollwarenfabrikanten« und der »Zentralverband der Stickereiindustrie in
Sachsen« in Plauen i. V. mit 1800 Mitgliedern.

Für die $Schirmfabrikation$ besteht ein »Verband Deutscher
Schirmfabrikanten« mit 170 Mitgliedern, der eine Unterstützungskasse
für hülfsbedürftige Arbeiter besitzt.

Für die $Möbelfabrikation$ besteht in Mainz der »Möbelfabrikanten- und
Meisterverband«.

In der $Papierindustrie$ bestehen der »Verein Deutscher
Papierfabrikanten« in Mainz und der »Deutsche Papierverein« in Berlin
mit 600 Mitgliedern.

Die $Brauerei$- und $Malzindustrie$ besitzt eine Reihe lokaler
Vereinigungen, von denen die größte der Verein »Versuchs- und
Lehranstalt für Brauerei« mit 1500 Mitgliedern ist.

Die $Spiritusindustrie$ besitzt einen umfassenden Verband in dem
»Verein der Spiritusinteressenten in Deutschland« mit 2300 Mitgliedern.
Organ ist die »Zeitschrift für Spiritusindustrie«.

Für die $Mühlenindustrie$ besteht der »Verband Deutscher Müller« in
Berlin, der die Zeitschrift »Die Mühle« herausgiebt.

Für die $Zuckerindustrie$ besteht der »Verein Deutscher
Zuckerraffinerien« und der »Verein für die Rübenzuckerindustrie
Deutschlands«.

Für die $Chokoladenindustrie$ besteht der »Verband Deutscher
Chokoladenfabrikanten«.

Die $Tabakindustrie$ besitzt eine Gesamtvereinigung in dem »Deutschen
Tabakverein«, der durch Verschmelzung des »Vereins der Deutschen
Tabakfabrikanten und -Händler« mit der »Vereinigung Deutscher Tabak-
und Zigarren-Industriellen« am 29. Mai 1892 in Kassel gegründet wurde.

Am 20. Mai 1895 hat sich in Berlin der »Deutsche Straßen- und
Kleinbahn-Verein« und am 18. November 1896 der »Verband der Deutschen
Korkindustriellen« gebildet.

Endlich ist zu nennen der »Verein Deutscher $Mineralwasserfabrikanten$«.

Eine Sonderstellung nimmt ein der am 30. April 1825 gegründete
»$Börsenverein der Deutschen Buchhändler$« in Leipzig, insofern
seine Wirksamkeit sich nicht auf Deutschland beschränkt, sondern
einen internationalen Karakter dadurch erhielt, daß von seinen 2700
Mitgliedern nur etwa 2200 in Deutschland, die übrigen im Auslande
wohnen.

Dagegen beschränkt der »Zentralverein Deutscher Kolportagebuchhändler«
in Berlin sich auf Deutschland.

Die $Kleinhändler$ besitzen eine große Anzahl von Vereinen, die seit
1888 verbunden sind in dem »Zentralverband kaufmännischer Verbände
und Vereine Deutschlands«, der seit 1892 die Firma »Zentralverband
Deutscher Kaufleute« führt und in Leipzig seinen Sitz hat. Der Verband,
der 110 Vereine mit 6795 Mitgliedern umfaßt, richtet seine Bestrebungen
vorzugsweise gegen Großbazare, Konsumvereine, Hausierhandel,
Detailreisen u. dgl.

Die Mehrzahl der Vereine der »Gasthofsbesitzer« ist zusammengefaßt in
dem »Deutschen Gastwirtschaftsverbande« mit 203 Vereinen und 17000
Mitgliedern in Berlin. Organ ist »Das Gasthaus«.

Zu den Unternehmervereinigungen gehören auch die $Innungen$[237].
Unter der Herrschaft der liberalen Wirtschaftslehre, wie sie seit
der Mitte unseres Jahrhunderts bis zur Mitte der 70er Jahre bestand,
war man diesen Bildungen des Mittelalters sehr abgeneigt, und so
ließ die Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 sie freilich bestehen,
suchte aber ihre Bedeutung möglichst zu vermindern, insbesondere
nahm man ihnen den $Zwangskarakter$, indem man den Gewerbebetrieb
von der Zugehörigkeit zu einer Innung unabhängig machte und den
jederzeitigen Austritt gestattete, während man zugleich die frühere
$Geschlossenheit$ dadurch beseitigte, daß die Innungen jeden aufnehmen
mußten, der die statutarischen Bedingungen erfüllte. Dabei darf ein
$Befähigungsnachweis$ nur hinsichtlich der Fähigkeit zur selbständigen
Ausführung der gewöhnlichen Arbeiten des Gewerbes, von Personen aber,
die das Gewerbe seit mindestens einem Jahr selbständig ausüben,
überhaupt nicht gefordert werden. Endlich ist die Innung hinsichtlich
ihrer Verwaltung der Aufsicht der Gemeindebehörde unterstellt.

  [237] Die mit den Innungen verbundenen Gesellenausschüsse sind an
        anderer Stelle zu erwähnen. Vgl. unten S. 692.

Auch die $neueren$ Innungen, deren Bildung im Gesetze zugelassen war,
sind sehr knapp in 8 Paragraphen behandelt; als ihr Zweck ist lediglich
bezeichnet »die Förderung der gemeinsamen gewerblichen Interessen«.

Seit Mitte der 70er Jahre machte sich der Umschwung in den
volkswirtschaftlichen Anschauungen dahin geltend, daß man den
Wirkungskreis der Innungen immer mehr erweiterte, bis das Gesetz vom
26. Juli 1897 sogar den gesetzlichen Zwang einführte.

Nach diesem Gesetze sind den Innungen als $Aufgaben$ zugewiesen:
1. die Pflege des Gemeingeistes sowie die Aufrechterhaltung und
Stärkung der Standesehre unter den Mitgliedern; 2. die Förderung eines
gedeihlichen Verhältnisses zwischen Meistern und Gesellen sowie die
Fürsorge für das Herbergswesen und den Arbeitsnachweis; 3. die Regelung
des Lehrlingswesens und die Fürsorge für die technische, gewerbliche
und sittliche Ausbildung der Lehrlinge; 4. die Entscheidung von
Streitigkeiten zwischen den Mitgliedern und den Lehrlingen.

Die Innungen dürfen aber ihre Wirksamkeit noch auf andere den
Mitgliedern gemeinsame gewerbliche Interessen ausdehnen, insbesondere
auf: 1. Veranstaltungen zur Förderung der gewerblichen, technischen und
sittlichen Ausbildung der Meister, Gesellen und Lehrlinge; 2. Gesellen-
und Meisterprüfungen; 3. Gründung von Kassen zur Unterstützung der
Mitglieder und deren Angehörigen, ihrer Gesellen, Lehrlinge und
Arbeiter in Fällen der Krankheit, des Todes, der Arbeitsunfähigkeit
oder sonstiger Bedürftigkeit; 4. Errichtung von Schiedsgerichten zur
Entscheidung von Streitigkeiten zwischen Meistern und Gesellen oder
Arbeitern; 5. Einrichtung eines gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes.

Den Innungen ist das Recht der juristischen Persönlichkeit beigelegt.
$Mitglieder$ können nur solche Personen werden, welche entweder das
betreffende Gewerbe selbständig betreiben oder betrieben haben oder
in einem dem Gewerbe angehörigen Großbetriebe als Werkmeister oder
in ähnlicher Stellung beschäftigt sind oder gewesen sind, und die
in landwirtschaftlichen oder gewerblichen Betrieben gegen Entgelt
beschäftigten Handwerker.

Die Errichtung einer $Zwangsinnung$ muß auf Antrag der Beteiligten
angeordnet werden, sobald 1. die Mehrheit der beteiligten
Gewerbetreibenden der Einführung des Zwanges zustimmt; 2. der
Bezirk der Innung so begrenzt ist, daß kein Mitglied durch die
Entfernung seines Wohnortes vom Sitze der Innung behindert wird, am
Genossenschaftsleben teilzunehmen und die Innungseinrichtungen zu
benutzen; 3. die Zahl der im Bezirke vorhandenen beteiligten Handwerker
zur Bildung einer lebensfähigen Innung ausreicht. $Mitglieder$ der
Zwangsinnung sind kraft Gesetzes alle diejenigen, die das Gewerbe,
für das die Innung errichtet ist, als stehendes Gewerbe selbständig
betreiben, mit Ausnahme des fabrikmäßigen Betriebes; auch können
solche Kleinbetriebe ausgeschlossen werden, in denen der Regel nach
weder Gesellen noch Lehrlinge gehalten werden. Der $Wirkungskreis$
der Zwangsinnung ist im allgemeinen derjenige der freien Innung, nur
können die Mitglieder zur Teilnahme an Unterstützungseinrichtungen mit
Ausnahme der gesetzlichen Krankenkassen nicht gezwungen werden, und
außerdem darf die Innung gemeinsame Geschäftsbetriebe nicht errichten,
muß sich vielmehr hinsichtlich der Veranstaltungen zur Förderung
der gemeinsamen, gewerblichen und wirtschaftlichen Interessen der
Mitglieder, wie Vorschußkassen, gemeinsame Ein- und Verkaufsgeschäfte
u. dgl., darauf beschränken, sie anzuregen und aus dem angesammelten
Vermögen zu unterstützen, während Beiträge zu diesem Zwecke nicht
erhoben werden dürfen. Die Innung darf ferner ihre Mitglieder in der
Festsetzung der Preise ihrer Waren oder Leistungen oder in der Annahme
von Kunden nicht beschränken; die Entwickelung der Zwangsinnung zum
Kartell ist mithin verboten.

Für alle oder mehrere derselben Aufsichtsbehörde unterstehende
Innungen kann ein gemeinsamer Innungsausschuß gebildet werden, dem die
Vertretung der gemeinsamen Interessen der beteiligten Innungen obliegt
und besondere Rechte und Pflichten dieser Innungen übertragen werden
können. Dem Ausschusse kann durch die Zentralbehörde das Recht der
juristischen Persönlichkeit verliehen werden.

Zur Vertretung der Interessen des Handwerks ihres Bezirkes sind
durch Verfügung der Landeszentralbehörde $Handwerkerkammern$ zu
errichten. Die $Mitglieder$ werden durch die Handwerkerinnungen und
diejenigen Gewerbevereine und sonstigen Vereinigungen, welche die
Förderung der gewerblichen Interessen des Handwerks verfolgen und
mindestens zur Hälfte aus Handwerkern bestehen, gewählt. $Aufgaben$
der Kammer sind 1. die Regelung des Lehrlingswesens; 2. Ueberwachung
der bezüglichen Vorschriften; 3. Mitteilungen und Erstattung von
Gutachten an die Behörden; 4. Beratung von Wünschen und Anträgen,
welche die Verhältnisse des Handwerks berühren, sowie Erstattung von
Jahresberichten hierüber; 5. Bildung von Prüfungsausschüssen für
Gesellenprüfungen sowie von Beschwerdeinstanzen. Die Kammern sollen
in allen wichtigen, die Gesamtinteressen des Handwerks oder einzelner
Zweige desselben berührenden Angelegenheiten gehört werden. Sie sind
befugt, Veranstaltungen zur Förderung der gewerblichen, technischen und
sittlichen Ausbildung der Meister, Gesellen und Lehrlinge zu treffen,
sowie Fachschulen zu errichten und zu unterstützen. Die Innungen und
Innungsausschüsse müssen den Anordnungen der Kammern Folge leisten. Für
jede Kammer ist ein $staatlicher Kommissar$ zu bestellen, der bei allen
Verhandlungen zuzuziehen ist und das Recht hat, die gefaßten Beschlüsse
mit aufschiebender Wirkung zu beanstanden.

Innungen, welche nicht derselben Aufsichtsbehörde unterstehen, können
zu $Innungsverbänden$ zusammentreten. Diese haben die Aufgabe, zur
Wahrnehmung der Interessen der in ihnen vertretenen Gewerbe die
Innungen, Innungsausschüsse und Handwerkerkammern in der Verfolgung
ihrer gesetzlichen Aufgaben, sowie die Behörden durch Vorschläge und
Anregungen zu unterstützen. Sie sind befugt, den Arbeitsnachweis zu
regeln, Fachschulen zu errichten und zu unterstützen sowie für die
Mitglieder der Innungen und deren Angehörige Kassen zur Unterstützung
in Fällen der Krankheit, des Todes, der Arbeitslosigkeit oder sonstiger
Bedürftigkeit zu errichten. Durch Beschluß des Bundesrates kann den
Innungsverbänden das Recht der juristischen Persönlichkeit beigelegt
werden.

Endlich hat die deutsche Unfallversicherung in den
$Berufsgenossenschaften$[238] Unternehmervereinigungen geschaffen,
denen alle Beteiligten kraft Gesetzes angehören. Die Genossenschaften
haben das Recht der juristischen Persönlichkeit und zerfallen in
der Regel in örtlich abgegrenzte Sektionen mit einer gewissen
Selbständigkeit. Ihre wichtigste $Aufgabe$ ist die Feststellung
der Entschädigungen der Versicherten oder ihrer Angehörigen.
Gegen dieselbe ist Berufung an das Schiedsgericht mit Rekurs
an das Reichsversicherungsamt zulässig. Daneben aber haben die
Genossenschaften die Befugnisse, Vorschriften zur Verhütung von
Unfällen zu erlassen und deren Befolgung durch Beauftragte zu
überwachen, sowie Ordnungsstrafen zu verhängen. Die Mitglieder müssen
nicht allein diesen Anordnungen Folge leisten und den Beauftragten
den Zutritt zu ihren Betriebsstätten gestatten, sowie ihre Bücher und
Listen vorlegen, sondern haben ferner sowohl bei einem Unfalle die
erforderliche Auskunft zu geben als auch jährlich Listen einzureichen,
aus denen die beschäftigten Personen und die von ihnen verdienten Löhne
und Gehälter zu ersehen sind. Die Genossenschaftsvorstände haben von
der ihnen übertragenen Macht einen ausgiebigen Gebrauch gemacht, und
vielfach ist von den Unternehmern darüber geklagt, daß diese aus ihren
eigenen Reihen hervorgegangenen Organe an Strenge und Schneidigkeit
hinter staatlichen Behörden nicht zurückständen.

  [238] Die Beteiligung der Arbeiter an den Aufgaben der
        Berufsgenossenschaften ist an anderer Stelle zu erwähnen. Vgl.
        unten S. 690.

Die Einrichtung der Berufsgenossenschaften ist von großer prinzipieller
Bedeutung, insofern sie den ersten Versuch der Neuzeit darstellt, die
Organisation des gewerblichen Lebens mittels gesetzlichen Zwanges
durchzuführen. Daß man bei ihrer Einführung die Absicht hatte, ihre
Wirksamkeit nicht auf die Unfallversicherung zu beschränken, ergiebt
sich schon aus der die Grundlage der ganzen Arbeiterversicherung
bildenden kaiserlichen Botschaft vom 17. November 1881, wenn dort
»der engere Anschluß an die realen Kräfte des Volkslebens und das
Zusammenfassen der letzteren in der Form korporativer Genossenschaften
unter staatlichem Schutz und staatlicher Fürsorge« als der Weg
bezeichnet wird, den Aufgaben des christlichen Volkslebens gerecht zu
werden. Noch deutlicher ist dies ausgesprochen in der Begründung des
Entwurfes vom 8. Mai 1882, wenn es dort im Anschluß an die Ausführung,
daß »die Gesamtheit der als notwendig erkannten wirtschaftlichen
und sozialen Reformen nur mit Hülfe einer genossenschaftlichen
Organisation der Industrie und des Gewerbes durchgeführt werden« könne,
weiter heißt: »Die Organisation wird demnächst unschwer auch die für
die Lösung der größeren auf diesem Gebiete vorliegenden Aufgaben
erforderliche weitere Ausbildung erhalten können.«

Zunächst beabsichtigte man, ihnen die Invaliditäts- und
Altersversicherung zu übertragen. Nachdem dies aufgegeben ist,
indem man vielmehr besondere territoriale Anstalten schuf, sind
die Berufsgenossenschaften vielfach als eine verfehlte Schöpfung
angegriffen, während die industriellen Kreise mit großer
Entschiedenheit an ihnen festhalten, indem sie fühlen, daß es sich hier
um eine Einrichtung handelt, die für die Entwickelung der Industrie
von der höchsten Bedeutung ist. Diese Bedeutung besteht eben in dem
organisatorischen Grundgedanken, in der gesetzlichen Zusammenfassung
der einzelnen Industriezweige zu lebendigen Organismen, die imstande
sind, Aufgaben zu erfüllen, die über die Machtsphäre sowohl der
Einzelnen wie der freiwilligen Vereinigungen hinausgehen.

Zweifellos handelt es sich bei den Berufsgenossenschaften um ein
Prinzip von der höchsten Wichtigkeit für unser wirtschaftlich-soziales
Leben, aber in der Beschränkung auf die Unfallversicherung gleichen sie
einem Mantel, der, für eine viel korpulentere Person bestimmt, jetzt
viel zu weit ist und die Glieder seines Trägers lose umschlottert. Sie
bilden einen Apparat, der im Verhältnisse zu den gestellten Aufgaben
viel zu umfangreich und kostspielig ist, und wenn es nicht gelingt,
die geschaffene Form mit Inhalt zu füllen, so wird es kaum gelingen,
die Einrichtung auf die Dauer zu erhalten. Das Ziel muß deshalb
darin bestehen, den Grundgedanken der staatlichen Organisation des
gewerblichen Lebens wieder aufzugreifen und die Berufsgenossenschaften
zu Trägern dieser Organisation zu machen.


                     B. Arbeitgeber-Schutzverbände.

Liegt bei den hier aufgeführten und ähnlichen Unternehmerverbänden der
Zweck zunächst allgemein in der Förderung der Interessen der Mitglieder
und des ganzen Gewerbes, so daß der Gegensatz zu den Arbeitern
entweder überhaupt nicht hervortritt oder, wie bei einigen derselben
hervorgehoben wurde, freilich unter den Aufgaben des Verbandes
ausdrücklich bezeichnet wird, aber doch gewissermaßen als sekundär
erscheint, so giebt es nun aber auch andere, die den Kampfkarakter
deutlich ausprägen oder wohl gar die Vertretung des gegensätzlichen
Interesses der Unternehmer gegenüber den Arbeitern als einzigen Zweck
verfolgen.

Der Gegensatz, um den es sich hierbei handelt, berührt naturgemäß in
erster Linie die materiellen Interessen, und zwar nicht nur die Höhe
des Lohnes und die Dauer der Arbeitszeit, sondern mancherlei Dinge,
die, wie Sicherungsvorkehrungen gegen Beschädigungen oder Einrichtungen
für die Annehmlichkeit der Arbeiter, naturgemäß von diesen gewünscht
werden, während ihre Beschaffung dem Unternehmer Kosten verursacht.
Aber der Gegensatz beschränkt sich überhaupt nicht auf das
$wirtschaftliche$ Gebiet, und die Streitigkeiten zwischen Unternehmer
und Arbeiter haben häufig mit wirtschaftlichen Fragen gar nichts
zu thun, sondern sind durchaus $ideeller$ Natur, sie berühren das
rein persönliche Gebiet, das Verhältnis der Ueber- und Unterordnung,
die Formen des gegenseitigen Verkehrs, insbesondere auch die Frage,
wie weit der Arbeiter sich eine Einmischung in seine persönlichen
Angelegenheiten, seine politische Ueberzeugung u. dgl. gefallen zu
lassen hat. Es ist begreiflich, daß, wenn einmal Vereinigungen der
Unternehmer bestehen, sie ihren Einfluß auf diese Angelegenheiten
ausdehnen, ebenso wie die Arbeiterverbände den Schutz ihrer Mitglieder
auch auf diesem Gebiete bezwecken.

Es ist bezüglich dieser Vereinigungen, als deren hauptsächlichster
Typus die »Antistreikvereine« zu betrachten sind, noch weniger,
als hinsichtlich der allgemeinen Uebersicht, möglich, irgend eine
Vollständigkeit anzustreben, zumal diese Vereine, um die es sich
handelt, meist nur vorübergehender Natur sind, sich bei Ausbruch eines
Streites mit den Arbeitern bilden und nach dessen Erledigung wieder
auflösen. Immer beruhen sie ausschließlich auf Verträgen, ohne sich
zu organischen Bildungen zu entwickeln. Wo unter den Unternehmern
bereits solche, insbesondere wirkliche Kartelle bestehen, pflegen sich
die bezüglichen Abmachungen an diese anzulehnen und haben dann immer
mehr dauernden organischen Karakter. Ich stelle im Folgenden dasjenige
Material zusammen, dessen Sammlung auf litterarischem wie auf privatem
Wege mir gelungen ist.

Man kann bei diesen Vereinigungen zwei Gruppen unterscheiden, nämlich
$einerseits$ solche, die alle Arbeitgeber eines gewissen Bezirkes ohne
Unterschied des Gewerbes umfassen, und $andererseits$ solche, die sich
auf bestimmte Berufszweige beschränken.


                  a) $Allgemeine Arbeitgeberverbände$.

               1. Arbeitgeberverband Hamburg-Altona[239]

Unter allen Arbeitgeberverbänden am bekanntesten geworden ist
der in der Ueberschrift genannte infolge seiner Durchführung des
großen Hafenarbeiterstreiks. Wenn in Veranlassung dieses Kampfes
in weiten Kreisen der Verband als Vertreter des einseitigsten
Unternehmerstandpunktes gilt, so ist das nicht in vollem Umfange
berechtigt, mindestens hat er diesen Karakter nicht von Anfang an
getragen. Allerdings verdankt er seine Entstehung dem Bestreben der
Arbeitgeber, der Ausführung des auf dem Pariser internationalen
Arbeiterkongresse 1889 gefaßten Beschlusses wegen der Maifeier
entgegenzutreten, und so traten Ende April 1890 eine Anzahl
Unternehmer, die zusammen etwa 50000 Arbeiter beschäftigten, zu einem
Verbande zusammen, der neben diesem nächsten Ziele sich allgemein die
Vertretung der Interessen der Unternehmer gegenüber den Arbeitern zur
Aufgabe stellte. Aber dieser Zweck sollte nicht einseitig verfolgt
werden, vielmehr schlossen sich dem Verbande eine Anzahl hervorragender
Großindustrieller an, deren arbeiterfreundliche und sozialreformerische
Gesinnung allgemein bekannt war, während andererseits vor allem die
Handwerker den schroffen Kampfesstandpunkt vertraten. Daß der Einfluß
der erstgedachten Elemente überwog, beweisen die Statuten, deren
wichtigste Bestimmungen lauten:

Der Verband bezweckt die Herbeiführung dauernd friedlicher Verhältnisse
zwischen Arbeitgebern und Arbeitern durch Berücksichtigung berechtigter
Ansprüche und Abwehr unberechtigter Forderungen und ungesetzlicher
Uebergriffe abseiten der Arbeiter und ihrer Vereinigungen.

  [239] Das Material verdanke ich dem Generalsekretär des Verbandes
        Dr. $Märtens$. Eine ausführliche Darstellung der Entstehung und
        Wirksamkeit des Verbandes giebt $Ehrenberg$ in seinem Aufsatze:
        »Der Ausstand der Hamburger Hafenarbeiter« in $Conrad$'s Jahrb.
        f. Nat.-Oek., Jahrg. 1897, S. 801 ff.

Der Verband soll nur denjenigen Zwecken dieser Art dienen, welche
durch die Einzelvereine nicht so gut erreicht werden können, alle
anderen Zwecke sind auszuschließen. Deshalb soll der Verband nur
Beschlüsse über Fragen fassen, welche die Interessen der Gesamtheit
der Arbeitgeber beeinflussen oder welche dem Verbande zur Entscheidung
übertragen worden sind. Andererseits hat jeder Einzelverein, bevor
er Veränderungen von größerer Tragweite in den Arbeitsbedingungen
eintreten läßt, die Pflicht, dem Verbande Gelegenheit zu geben, diese
Veränderungen seinerseits zur Erörterung zu bringen.

Als Mittel zur Erreichung des Zweckes soll dienen: die Beihülfe
zur Durchführung und Vervollständigung der Gesetze, welche zum
Wohle und Schutze der Arbeiter erlassen sind, und die Unterstützung
gemeinnütziger Bestrebungen für das Wohl der Arbeiter, dann die
Einführung der sogenannten Streikklausel in alle Lieferungsverträge,
die Vereinbarung, keine im Streik oder in der Aussperrung befindlichen
Arbeiter anderer anzunehmen, die Schaffung einer Darlehnskasse für
Streikfälle, die Errichtung von Arbeitsnachweisen und ähnliches.

Ordentliche Mitglieder des Verbandes können sämtliche in Hamburg,
Altona, Wandsbeck, Harburg und der Umgegend bestehenden oder sich
bildenden Vereinigungen von Industriellen und Gewerbetreibenden werden,
welche sich schriftlich zur Innehaltung dieser Satzungen verpflichten.

Der zunächst verfolgte Zweck, die Maifeier zu verhindern, wurde
erreicht, indem alle Arbeiter, die sich an ihr beteiligten, entlassen
wurden. Daneben wurde zur Unterstützung kleinerer Unternehmer
bei Streiks ein Garantiefonds unter Verwaltung eines besonderen
Vertrauensrates gegründet, der schon nach wenigen Tagen die Höhe von
einer halben Million erreichte. Dagegen scheiterte der Versuch, einen
allgemeinen Arbeitsnachweis durchzuführen, an der Verschiedenartigkeit
der Verhältnisse in den einzelnen Gewerben.

Das Uebergewicht der sozialreformerischen Richtung zeigte sich in
einer seitens des Verbandes bei Beratung des Arbeiterschutzgesetzes
im November 1890 an den Reichstag gerichteten Eingabe wegen Schaffung
einer gemeinsamen Organisation von Arbeitern und Arbeitgebern, die der
herrschenden Auffassung in Unternehmerkreisen so wenig entsprach, daß
sie von dieser Seite als »komplett sozialdemokratisch« bezeichnet wurde.

Zu einer Verschiebung hinsichtlich des Einflusses der beiden
Richtungen führte zunächst der im Frühjahr 1891 erfolgte Beitritt der
Zigarrenfabrikanten, die soeben erst ihre große Aussperrung gegen
ihre streikenden Arbeiter siegreich durchgeführt hatten und den
Kampfelementen eine wesentliche Unterstützung brachten. Dies trat auch
darin hervor, daß, als es sich nach der großen Choleraepidemie von
1892 darum handelte, ob der Verband sich an der seitens des Staates
angeregten Bildung eines Arbeitsnachweises für Gelegenheitsarbeiter
gemeinsam mit den Arbeitern beteiligen wolle, dies an die Bedingung
geknüpft wurde, daß die Mitwirkung der Arbeiter auf Bildung eines
Ausschusses zur Vorbringung von Wünschen und Beschwerden beschränkt
werde.

Der Verein Hamburger Reeder trat dem Verbande erst bei nach Ausbruch
des großen Hafenarbeiterstreiks, auf dessen Verlauf hier nicht
eingegangen werden kann, nur ist hervorzuheben, daß gerade die Reeder
es waren, die in den verschiedenen Phasen des Kampfes stets für die
mildere Behandlung eintraten. Daß die unversöhnliche Richtung, die
eine unerbittliche Niederschlagung des in der That frivol begonnenen
Streiks forderte, das Uebergewicht erlangte, war die Folge des
Einflusses der Handwerker und derjenigen größeren Unternehmer, die
ungelernte Arbeiter beschäftigten.

In welcher Richtung der Verband sich weiter bewegen wird, ist
schwer zu beurteilen. In dem seitens des Geschäftsführers
erstatteten Jahresberichte für 1897 wird betont, daß der Verband
nach der erfolgreichen Bekämpfung unberechtigter Forderungen und
Uebergriffe der Arbeiter sich jetzt daran gemacht habe, »durch
Berücksichtigung berechtigter Ansprüche friedliche Verhältnisse
zwischen Arbeitgebern und Arbeitern herbeizuführen«. Aber daß
dieses Ziel doch auf wesentlich anderem Wege erstrebt wird, als
es der früher seitens des Verbandes vertretenen Grundanschauung
der Gleichberechtigung beider Teile entspricht, ergiebt sich aus
der Stellung zu der Frage des Arbeitsnachweises. Allerdings ist es
durch Errichtung einer Nachweisestelle für Seeleute gelungen, das
Unwesen der Heuerbaase wesentlich zu beschränken, aber als die vom
Senate eingesetzte Kommission das Ziel verfolgte, mit Hülfe der
»Patriotischen Gesellschaft« einen unparteiischen Arbeitsnachweis
für die Stauer, Hafenarbeiter, Ewerführer u. s. w. einzuführen, ist
dies an der Weigerung des Verbandes gescheitert, der grundsätzlich
den Arbeitsnachweis als Recht der Arbeitgeber in Anspruch nimmt
und diesen Standpunkt auch auf der von Dr. $Zastrow$ einberufenen
Arbeitsnachweiskonferenz in Karlsruhe gegenüber fast allen Teilnehmern
derselben vertreten hat. Seinerseits hat der Verein es in die
Hand genommen, die am 5. September 1898 in Leipzig abgehaltene
Arbeitsnachweiskonferenz ins Leben gerufen, auf der als Grundsatz
aufgestellt wurde, daß der Arbeitsnachweis ein ausschließliches Recht
der Unternehmer sei. Der Jahresbericht für 1898 erwähnt ferner, daß
es dem Vereine gelungen sei, den »ruinösen« Entschluß der Hamburger
Bäckerinnung, provisorisch den neunstündigen Arbeitstag einzuführen,
durch sein Eingreifen rückgängig zu machen. Die Gewerkschaften und
die Sozialdemokratie werden als ebenso untrennbar zusammengehörig
bezeichnet, wie Sauerstoff und Stickstoff in der Luft. Es scheint also
die reaktionäre Richtung im Vereine zunächst noch die Herrschaft zu
behalten.

Dem Verbande gehören zur Zeit folgende Vereine an:

»Hamburger Innungs-Ausschuß«, »Baugewerks-Innung Bauhütte
'Hamburg's'«, »Verband der Eisenindustrie Hamburgs«, »Verein der
Ewerführerbaase von 1874«, »Verein der Hamburger Quartiersleute«,
»Caffeehandelvereinigung«, »Verein der Stauer Hamburg-Altona«,
»Vereinigung der Gärtner Hamburg-Altona«, »Verein der Chemischen
Industrie von Hamburg-Altona«, »Verein der Cigarrenfabrikanten von
1890«, »Verein Hamburger Reeder«, »Verein der Kornumstecherfirmen
Hamburgs«, »Verein der Importeure engl. Kohlen«, »Verein der
Kesselreinigerbaase«, »Verein der Schiffsmaler und Schiffsreiniger«,
»Verein des Holzgewerbes von Hamburg-Altona«, »Verein der Schiffsmakler
und Schiffsagenten«, »Innungs-Ausschuß Altona«, »Verein der
Segelmacherbaase von Hamburg-Altona«.

Jeder Verein hat auf je 1000 Arbeiter eine Stimme. Die Vertreter
der Vereine bilden die Verbandsversammlung, das einzige Organ des
Verbandes, die den Vorsitzenden, die Schriftführer, den Kassenführer
und deren Vertreter, sowie die Mitglieder des Vertrauensrates der
Darlehenskasse wählt. Der jetzige Vorsitzende ist Hermann $Blohm$,
Inhaber der Firma Blohm & Voß[240].

  [240] Nach dem Vorbilde des Hamburger Vereins hat sich ein solcher auch
        in Lübeck gebildet; dessen Vorsitzender, Rechtsanwalt Dr.
        $Götz$, hat mir jedoch auf mehrfache an ihn gerichtete Anfragen
        eine Antwort nicht zukommen lassen.


             2. Bund der Arbeitgeberverbände Berlins[241].

Das Beispiel des Hamburg-Altonaer Verbandes hat anregend auch auf die
Berliner Industriellen gewirkt, und so ist am 18. Januar 1899 auf
Anregung der Vereinigung der Berliner Metallwarenfabrikanten[242]
der in der Ueberschrift genannte Bund begründet, dem sofort sechs
Vereinigungen beigetreten sind, während von vier anderen der
Anschluß bestimmt zu erwarten ist. Der Vorsitzende ist der Fabrikant
A. $Heegewaldt$.

  [241] Das Material verdanke ich dem Geschäftsführer des Bundes
        Herrn $Nasse$.

  [242] Vgl. unten S. 551.

Nach seinen Statuten bezweckt der Bund einen engeren Zusammenschluß
der einzelnen Arbeitgeberverbände behufs gemeinschaftlicher Abwehr
unberechtigter Forderungen der Arbeitnehmer und gemeinschaftlicher
Behandlung derjenigen Fragen, welche im Verhältnis zu den Arbeitnehmern
das Interesse der Gesamtheit der Arbeitgeber berühren.

Die Selbständigkeit der einzelnen Vereinigungen oder Verbände soll
keineswegs beschränkt werden.

Zur Erreichung dieses Zweckes soll dienen:

    Ausschluß derjenigen Arbeiter, welche in den Betrieben einzelner
    Vereinigungen nicht beschäftigt werden dürfen, von der Beschäftigung
    in anderen Bundesbetrieben.

    Schaffung gemeinschaftlicher Einrichtungen zur gegenseitigen
    Unterstützung bei Arbeitseinstellungen und ähnliches zur Erreichung
    der Bundeszwecke.

Mitglieder des Bundes können sämtliche in Berlin und seinen Vororten
bestehende Vereinigungen von Arbeitgebern werden, welche durch
Arbeitsnachweise und ähnliche Einrichtungen, bei denen eine Mitwirkung
der Arbeitnehmer ausgeschlossen ist, eine wirksame Kontrolle über
selbige ausüben.

Die Aufnahme in den Bund erfolgt auf schriftlichen Antrag.

Ueber die Zulassung entscheidet die Bundesversammlung durch einfache
Stimmenmehrheit der Anwesenden.

Die Vereinigung hat durch schriftliche Erklärung sich den Satzungen
zu unterwerfen. Gegen Vereinigungen, welche den satzungsmäßig
erlassenen Anordnungen des Bundes nachzukommen sich weigern, kann
von der Generalversammlung der Ausschluß verhängt werden. Für den
Austritt ist eine sechsmonatliche Kündigung vorgeschrieben. In der
Generalversammlung hat jede Vereinigung auf je 1000 beschäftigte
Arbeiter eine Stimme bis zur Höchstzahl von zehn Stimmen. Nach
demselben Maßstabe werden die Verwaltungskosten verteilt. Der Vorstand
besteht aus Vorsitzendem, Schriftführer, Schatzmeister und deren
Stellvertretern.

Der Bund steht auf gleichem sozialpolitischen Standpunkte wie der
Hamburger, insbesondere will er freilich für ungelernte, insbesondere
ländliche Arbeiter und Dienstboten kommunale Arbeitsnachweise
anerkennen, fordert aber hinsichtlich der gelernten Arbeiter die
Arbeitsvermittlung für den Arbeitgeber als Ausfluß seines Rechtes,
unlautere Elemente, welche Zucht und Ordnung stören, aus ihren
Werkstätten zu entfernen, wobei der Arbeitgeber zugleich die Rechte
der arbeitswilligen Arbeiter gegenüber dem immer mehr hervortretenden
Terrorismus ihrer Kollegen vertrete.

Es ist übrigens in Aussicht genommen, einen Fonds anzusammeln, aus
welchem kleinere Betriebe in Streikfällen zu unterstützen sind.


                 3. Arbeitgeberverband Flensburg[243].

Auch in Flensburg hat sich im Jahre 1897 ein Arbeitgeberverband
gebildet, der nach seinem Statut den Zweck verfolgt, »die Interessen
der Arbeitgeber gemeinsam zu vertreten, gegenüber den Organisationen
der Arbeitnehmer und deren unberechtigten Forderungen«.

  [243] Das Material verdanke ich dem Vereinsvorstande.

Als Mittel zur Erreichung des Zwecks soll in erster Linie die
Verpflichtung dienen, daß kein Mitglied des Verbandes streikende,
wegen Streik entlassene oder in Aussperrung befindliche Arbeiter eines
anderen Verbandsmitgliedes beschäftigen oder unterstützen darf. -- Im
Falle eines eingetretenen Streikes hat das davon betroffene Mitglied
die Namen sämtlicher Arbeiter sofort dem Vorstande schriftlich zu
melden. Der Vorstand hat diese Arbeiterlisten auf dem schnellsten Wege
den übrigen Verbandsmitgliedern mitzuteilen. Ist ein solcher Arbeiter
irrtümlich von einem Mitgliede angenommen, so ist derselbe sofort
wieder zu entlassen. Außerdem soll es dem Vorstande überlassen sein,
weitere geeignet scheinende Mittel zu beschließen.

Mitglied kann werden jeder selbständige Gewerbetreibende oder
Arbeitgeber in Flensburg und Umgegend. Mindestens drei Mitglieder
des Vorstandes müssen Vertreter der Großindustrie sein, von den
übrigen vier Vorstandsmitgliedern sollen wenigstens drei den Innungen
angehören. Die Mitglieder haben ein nach der Arbeiterzahl abgestuftes
Stimmrecht. Der Beitrag beläuft sich für jedes Mitglied auf jährlich
1 Mk.; ein Fehlbetrag wird durch eine der Arbeiterzahl entsprechende
Umlage aufgebracht. Eine Thätigkeit, über die zu berichten wäre, hat
der Verein noch nicht aufzuweisen.


                4. Verein Bielefelder Fabrikanten[244].

Derselbe ist aus Anlaß eines Streiks im Jahre 1895 gegründet und
verfolgt den Zweck, »die gemeinsamen örtlichen Interessen der
Fabrikanten Bielefelds und Umgegend zu vertreten und speziell
ungerechtfertigten Arbeitseinstellungen entgegenzuwirken, sowie den von
solchen Arbeitseinstellungen betroffenen Fabrikanten moralische und
materielle Unterstützung zu gewähren«.

  [244] Das Material verdanke ich dem Geschäftsführer des Vereins,
        Dr. M. $Kandt$.

Der Beitritt steht allen Firmen in Bielefeld und Umgegend offen, die
mindestens 50 Arbeiter in geschlossenen Räumen beschäftigen.

Das Stimmrecht beträgt für Firmen bis zu 100000 Mk. Löhne eine,
für jede weiteren vollen 200000 Mk. Löhne eine weitere Stimme. Die
Abstimmung in der Generalversammlung ist auf Verlangen von drei
Mitgliedern eine geheime.

Bei ausbrechenden Arbeitseinstellungen oder sonstigen Streitigkeiten
mit den Arbeitern, welche zu solchen führen können, ist von dem
Betreffenden unverzüglich dem Vorstande Anzeige zu machen, der
einen Ausschuß zur Prüfung und Klarstellung des Sachverhaltes
einsetzt. Dieser hat das Recht, die Lohnbücher und die Fabrikordnung
einzusehen und die Fabrikräume zu betreten. Auf Grund des von ihm
erstatteten Berichtes beschließt die Generalversammlung darüber,
ob die von den Arbeitern erhobenen Forderungen als berechtigt oder
als unberechtigt anzusehen sind. Im ersteren Falle unternimmt der
Verein keine weiteren Schritte, im letzteren dagegen unterstützt er
den Betroffenen, wenn etwaige von ihm einzuleitende Maßnahmen zur
Beilegung des Streiks erfolglos gewesen sind, während der Dauer des
Ausstandes nach Ablauf des dritten Tages aus den Vereinsmitteln,
doch können diese Unterstützungen bei Zuwiderhandeln gegen die
Beschlüsse der Generalversammlung entzogen werden. Die Entschädigung
beträgt auf die Dauer des Ausstandes berechnet, jährlich 20% der
im letzten Jahre angemeldeten Löhne und Gehälter, doch kann sie
durch Beschluß der Generalversammlung erhöht werden. Während eines
ungerechtfertigten Ausstandes stellen ferner die Mitglieder des Vereins
keine Arbeiter des vom Ausstande Betroffenen ein und gestatten
in den ihnen unterteilten Räumen ihrer Betriebe wissentlich keine
Sammlungen zu Gunsten der Ausständigen. Desgleichen ist während der
Dauer des Ausstandes der Betroffene nicht berechtigt, Arbeiter eines
Vereinsmitgliedes ohne dessen Zustimmung anzustellen.

Während der Dauer des Ausstandes ist der Vorstand von dem zur Prüfung
der Sachlage eingesetzten Ausschusse von dem Verlaufe desselben, von
den gemachten Vermittelungsversuchen u. s. w. genau unterrichtet zu
halten behufs etwa notwendig werdender neuer Stellungnahme des Vereins
zur Sache.

Der Ausstand gilt im Sinne des Statuts als beendet, sobald dies durch
eine öffentliche Erklärung des Vorstandes festgestellt ist.

In Bezug auf die Entschädigungen gilt der Ausstand als beendet
und fallen die Entschädigungen demnach fort, wenn der Betrieb mit
mindestens drei Viertel der vor Ausbruch des Ausstandes vorhandenen
Zahl des Gesamtpersonals wieder eröffnet wird.

Die Mittel des Vereins werden aufgebracht durch Eintrittsgelder und
regelmäßige Beiträge von 1% der anrechnungsfähigen Löhne, doch können
noch besondere Umlagen ausgeschrieben werden.

In Thätigkeit ist der Verein bis jetzt erst einmal getreten, wo die
betreffende Firma auf bare Unterstützung verzichtete und schließlich
eine Einigung erzielt wurde.


                 5. Bergischer Fabrikantenverein[245].

Veranlaßt durch einen Streik der Feilenhauer hat sich im Jahre 1890
der Bergische Fabrikantenverein in Remscheid gebildet. Ordentliche
Mitglieder können nur Fabrikanten der Kreise Remscheid, Solingen,
Mettmann, Lennep, Elberfeld, Barmen, Gummersbach, Wipperfürth und der
angrenzenden Kreise werden, welche in eigenen Werkstätten industrielle
Erzeugnisse herstellen und in der Regel nicht weniger als 10 Arbeiter
beschäftigen. Das Stimmrecht richtet sich nach der Zahl der Arbeiter.

  [245] Das Material verdanke ich dem Vorsitzenden des Vereins
        Th. $Zacharias$.

Obgleich die Veranlassung zur Gründung ein Streik war, hat der
Verein bisher doch überwiegend seine Aufgabe darin gesehen, die
Wünsche der Mitglieder in Betreff der Zoll- und Handelsverträge,
Verkehrsangelegenheiten, Musterschutz, Patentschutz u. s. w. bei den
Verwaltungsbehörden zu vertreten. In das Verhältnis zu den Arbeitern
hat er nur insoweit eingegriffen, als er eine Fabrikordnung und
Bestimmungen über Zwangssparkassen für jugendliche Arbeiter aufgeteilt
und den Mitgliedern als Muster empfohlen hat. Ob der Verein als solcher
bei etwaigen Streitigkeiten zwischen den Arbeitern und Arbeitgebern
als Organ der Letzteren auftreten wird, ist nach Ansicht des jetzigen
Vorsitzenden zweifelhaft und kaum zu erwarten.


         6. Die Streikversicherungsgesellschaft Industria[246].

Eine besondere und ausführlichere Darstellung verlangt die in der
Ueberschrift genannte Gesellschaft wegen ihrer hervorragenden
sozialpolitischen Bedeutung, obgleich sie schon jetzt nicht mehr
der Gegenwart, sondern der Geschichte angehört. Der Gedanke einer
Streikversicherung ist nicht neu, einzelne Unternehmungen dieser Art
sind schon früher versucht[247], aber nicht allein waren dieselben auf
einzelne Gegenden und Betriebszweige beschränkt, sondern sie haben
auch eine besondere Bedeutung nicht erlangt. Die »Industria« wollte
dagegen alle Zweige der Industrie und ganz Deutschland umfassen, ja in
ihren Statuten ist sogar der Fall vorgesehen, daß Mitglieder außerhalb
Deutschlands wohnen. Der Gedanke der Gründung ist zunächst angeregt
von dem Fabrikbesitzer O. $Weigert$ in Berlin, und zwar innerhalb des
»Bundes der Industriellen«[248], der denn auch die weitere Ausführung
in die Hand nahm. Nachdem das eingesetzte Komitee in den Sitzungen vom
8. Juni und 4. September 1897 die einleitenden Schritte beraten und zum
Vorsitzenden den Kommerzienrat $Wirth$ in Leipzig ernannt hatte, wurde
in der Sitzung vom 28. Oktober 1897 die Gründung endgültig vollzogen.

  [246] Die Satzungen der Gesellschaft sowie die Versicherungsbedingungen
        und den als Rundschreiben versandten Gründungsbericht habe ich
        auf briefliche Bitte vom Herrn O. $Weigert$ zugesandt erhalten.
        Im übrigen stützt sich die Darstellung auf den Aufsatz in Nr.
        8 der »Sozialen Praxis« vom 25. November 1897, der seinerseits
        sich auf authentisches Material beruft.

  [247] Vgl. z. B. den unten (S. 545) erwähnten
        Ausstandsversicherungsverband des Oberbergamtsbezirks Dortmund.

  [248] Vgl. oben S. 524.

Die Gesellschaft führte die Firma »Industria,
Versicherungs-Aktiengesellschaft gegen Verluste durch
Arbeitseinstellung« und hatte ihren Sitz in Berlin. Gegenstand
des Unternehmens ist, »gegen Prämien Versicherung zu gewähren
gegen Verluste, welche durch Streiks der im Betriebe beschäftigten
Arbeiter dem Betriebsunternehmer zugefügt werden, und eventuell
Rückversicherung aller Art zu gewähren«. Das Grundkapital beträgt
5 Millionen Mark. Als Streik im Sinne der Versicherungsbedingungen
gilt »jede Arbeitseinstellung und die infolge derselben etwa bedingte
Aussperrung«. Die Entschädigungspflicht der Gesellschaft beschränkt
sich auf Erstattung der Generalunkosten, des Verlustes an Material
und der etwa entfallenden Konventionalstrafen während des Streiks bis
zur Dauer von 4 Monaten. Grundsätzlich soll die Entschädigung nur
gezahlt werden bei Streiks, bei denen die Spaltung des Unternehmers
von der Gesellschaft als gerechtfertigt anerkannt wird. Deshalb ist
vorgeschrieben, daß der letztere bei Ausbruch eines Streiks nicht
allein innerhalb 3 Tagen die Gesellschaft benachrichtigen und deren
Vermittelung herbeiführen, sondern, wo ein Gewerbegericht oder eine
entsprechende Behörde besteht, ein Einigungsverfahren beantragen
muß. Nur wenn dieses »infolge Weigerung der Arbeiter überhaupt nicht
zustande gekommen ist oder ohne Verschulden des Versicherten zu einer
Einigung nicht geführt hat«, wird die Entschädigung gezahlt. Der
Schiedsspruch des Einigungsamtes ist für die Gesellschaft bindend,
sofern der Versicherte die Zuziehung eines Vertreters derselben als
Vertrauensmann nach § 63, Ziff. 3 des Ges. vom 29. Juli 1890 beantragt
hat. Ueber die Höhe der Entschädigung entscheidet eine besondere
Schätzungskommission. Ansprüche des Versicherten gegen Dritte gehen
auf die Gesellschaft über, die auch Prozesse wegen Verfallener
Konventionalstrafen auf ihre Rechnung zu führen hat.

Ueber die Berechtigung des Unternehmens ist bei Bekanntwerden des
Planes sofort ein heftiger Streit entbrannt. Liegen demselben die
Anschauungen zu Grunde, die nicht allein in dem Gründungsberichte
behauptet, sondern von dem geistigen Urheber $Weigert$ in einer
Versammlung des »Bundes der Industriellen« vom 15. November 1897 näher
ausgeführt sind, so kann nicht allein die Berechtigung des Planes nicht
bestritten werden, sondern er verfolgt sogar einen Gedanken, von dem in
erster Linie die friedliche Lösung des Interessengegensatzes zwischen
Arbeiter und Unternehmer zu erhoffen ist, nämlich der Notwendigkeit
der beiderseitigen Organisation. $Weigert$ nimmt seinen Ausgang von
der durch die Gewerbeordnung von 1869 erfolgten Aufhebung der früheren
Koalitionsverbote und dem Rechte der Arbeiter, zum Zwecke der Erlangung
günstigerer Lohn- und Arbeitsbedingungen Vereinigungen zu bilden. Er
behauptet, es würde ein Leichtes gewesen sein, diese von vornherein
in friedliche Bahnen zu lenken, wenn einsichtige, humane Arbeitgeber
zusammengetreten wären, um Wege zu finden, wie durch eine Organisation
der Arbeitgeber sowohl wie der Arbeiter Streitigkeiten aus dem
Arbeitsverträge friedlich beizulegen seien. Statt dessen hätten die
meisten Arbeitgeber sich mit dem Gedanken der Gleichberechtigung des
Arbeiters hinsichtlich des Arbeitsvertrages nicht befreunden können
und sich zu jeder Arbeiterorganisation feindlich gestellt. Die Folge
dieses Verhaltens sei gewesen, daß die sozialdemokratische Partei die
wirtschaftlichen Interessen der Arbeiter ihren politischen Bestrebungen
dienstbar gemacht habe und daß Hunderttausende in ihr Lager getrieben
seien, die sich unter anderen Umständen niemals zu den Grundsätzen der
Sozialdemokratie bekannt haben würden. Jetzt suchten die letzteren
das Koalitionsrecht der Arbeiter zu einem Zwecke auszunutzen,
für den es nicht gegeben sei, nämlich nicht günstigere Lohn- und
Arbeitsbedingungen zu erzielen, sondern ein Mitbestimmungsrecht über
Entlassung bezw. Wiederanstellung von Arbeitern, Werkführern und
Beamten, sowie über die Annahme und Ablehnung von Aufträgen seitens
der Unternehmer und auf ein ausschließliches Recht die Einführung
bestimmter Feiertage zu verlangen, wie sie denn auch die Einführung
eines einheitlichen Maximalarbeitstages und die Abschaffung der
Akkordarbeit für alle Gewerbe forderten. Trotzdem treffe die Schuld
an den jetzigen unerfreulichen Verhältnissen nicht ausschließlich
die Arbeiter, sondern ebenso die Arbeitgeber und die öffentliche
Meinung, die, anstatt unpolitische Gewerkvereine in ihrem Eintreten
für berechtigte Arbeiterforderungen zu unterstützen, vielmehr sie
bekämpften und darauf ausgingen, $jede$ Organisation der Arbeiter
zu zerstören, hierdurch aber der Sozialdemokratie ungezählte
Anhänger zuführten. Aus diesen Gründen sei eine Einschränkung des
Koalitionsrechts durch verschärfte Strafgesetze zu verwerfen und die
Abhülfe in einer straffen, möglichst einheitlichen Berufsorganisation
der Arbeitgeber zu sehen. Diese solle grundsätzlich die Anbahnung eines
gedeihlichen Zusammenwirkens mit den Arbeitern bezwecken und deshalb
vor allem auf Schaffung allgemein geltender Arbeitsordnungen, auf
kostenlosen Arbeitsnachweis, auf Durchführung der Arbeiterausschüsse
für alle Betriebe und auf einen Zwang hinwirken, daß bei ausbrechenden
Streitigkeiten unter allen Umständen beide Parteien vor einem
Einigungsamte zu erscheinen und ihren Standpunkt zu vertreten hätten,
wobei gleichzeitig auf eine amtliche Feststellung der dem Streite zu
Grunde liegenden thatsächlichen Verhältnisse Bedacht zu nehmen sei,
weil, falls wirklich eine Einigung nicht zu erreichen sei, schon diese
Klarstellung zu einer Beruhigung der Gemüter führen werde. Um der
Aufwerfung von Machtfragen seitens der Arbeiter zu begegnen, solle die
Versicherung eintreten.

Man braucht nicht jeden Satz dieser Ausführungen zu unterschreiben
und wird dennoch anerkennen müssen, daß dieselben von einem das
Durchschnittsmaß der meisten heutigen Unternehmer weit überragenden
sozialpolitischen Verständnisse getragen werden, daß sie den modernen
Geist atmen, wie er in den kaiserlichen Erlassen vom 4. Februar 1890
zum Ausdruck kommt, auf die sie denn auch ausdrücklich Bezug nehmen.

Aber vielleicht war es gerade dieser Umstand, der das Unternehmen
vielen Industriellen verdächtig machte, wenigstens teilte $Weigert$ in
der Generalversammlung des Bundes der Industriellen vom 10. Oktober
1898 mit, gerade die Vorschrift über die zwangsweise Anrufung des
Einigungsamtes und die damit gegebene Zuziehung von Arbeitern zu
gütlichen Verhandlungen habe einen großen Teil des Unternehmertums
vor den Kopf gestoßen, indem darin ein unberechtigter Eingriff in
die freie Selbstbestimmung und eine Schmälerung der Autorität des
Unternehmers gefunden sei. Jedenfalls zeigte sich nach kurzer Zeit daß
das Unternehmen dasjenige Maß von Unterstützung nicht fand, auf das es
angewiesen war, und so mußte schon am 7. Juli 1898 die Auflösung der
Gesellschaft beschlossen werden. »Ein schöner, stolzer Plan war damit
gefallen, die Sozialdemokratie, aus deren Preßäußerungen bei Gründung
der »Industria« deutlich herauszulesen war, mit welcher Angst sie dem
Grundstein zu dem neuen, großen, geplanten Gebäude eines festeren
Zusammenschlusses des Unternehmertums entgegensah, und die bereits zu
dem Mittel eines großen Generalstreiks geraten hatte, behufs Sprengung
der neuen Gesellschaft, konnte nunmehr wieder erleichtert aufatmen und
triumphierend auf die Zersplitterung ihrer Gegnerschaft hinweisen[249].

  [249] Mit diesen Worten beendigte O. $Weigert$ sein Referat in der oben
        gedachten Generalversammlung.

Uebrigens hat das Unternehmen auch im Auslande großes Interesse
gefunden, und in Dänemark, Schweden und Norwegen haben industrielle
Kreise, die schon während des Bestehens der Gesellschaft mit ihr
Fühlung gesucht hatten, den Plan aufgegriffen, auf dem bezeichneten
Wege vorzugehen.


            b) $Vereinigungen einzelner Berufszweige$[250].

                               I. Bergbau

                                   1.

Schon nach dem großen Kohlenarbeiterstreik von 1889 hat man im
$Bergbau$ begonnen, sich gegen Arbeiterstreiks zu schützen. So besteht
seit einer Reihe von Jahren ein =Ausstandsversicherungsverband des
Oberbergamtsbezirks Dortmund=, der Ende 1891 105 Zechen mit einer
Förderung von jährlich 30975847 Tonnen Kohlen, d. h. die Mehrzahl der
Zechen und 4/5 der gesamten Förderung umfaßte und ein Vermögen von
1454924 Mk. besaß, auch im Jahre 1891 230000 Mk. an Entschädigungen
gezahlt hatte[251].

[250] Außer den hier näher bezeichneten Vereinen habe ich noch in der
»Industrie« (Herausgeber Dr. $Steinmann-Bucher$) folgende erwähnt
gefunden, über die es mir nicht möglich gewesen ist, Näheres zu
erfahren:

   1. Verein Deutscher Eisengießereien, begründet im Januar 1889 in
      Hannover; derselbe bezweckt die Abwehr unberechtigter, auf
      gemeinsamer Verbindung oder Verabredung beruhender Forderungen von
      Arbeitern auf den Eisenhütten, Gießereien und Maschinenfabriken
      des Vereins.

   2. Arbeitgeberbund aus den Holzbearbeitungsbetrieben in Stettin.

   3. Verband der Schuh- und Schäftefabrikanten in Berlin (der
      Vorsitzende $Schlesinger$ hat mir auf meine Anfrage keine Antwort
      erteilt).

   4. Verband der Erfurter Schuhfabriken.

   5. Verband der Schlittschuhfabriken.

   6. Verband rheinischer Wollgarnfärbereien.

   7. Verband der Flachsspinner von Nordwestdeutschland.

   8. Verband der Lausitzer Zigarrenfabrikanten.

   9. Ziegeleiverband für die Reg. Bezirke Magdeburg und Anhalt.

  10. Verband der Ziegeleien in Rathenow.

  11. Verband der Granitindustriellen des Fichtelgebirges.

  [251] Neuere Ziffern zu erhalten ist mir nicht gelungen, insbesondere
        hat die von mir um Auskunft und Vermittlung gebetene
        Handelskammer in Dortmund mir erklärt, daß sie »es nicht für
        richtig halte, die gewünschte Auskunft zu erteilen«.

Da alle Versicherungsgesellschaften der staatlichen Genehmigung
bedürfen, so haben die Staatsbehörden Veranlassung gehabt, zu diesen
Vereinigungen Stellung zu nehmen. Dies ist geschehen in einem Erlasse
des Preußischen Ministers für Handel und Gewerbe vom 14. März 1892,
in dem die Notwendigkeit betont ist, Arbeitgeber und Arbeitnehmer
hierbei nach gleichen Grundsätzen zu behandeln. Hiernach werden für die
Genehmigung folgende Bedingungen aufgestellt:

  1. Die Satzungen müssen Vorsorge treffen, daß die Entschädigungen oder
     Unterstützungen nur solchen Teilnehmern ausgezahlt werden, welche
     nachweisen, daß sie über die Streitigkeiten, durch welche der
     Ausstand veranlaßt worden ist, ein Einigungsverfahren vor dem
     zuständigen Gewerbegerichte beantragt haben, dieses Verfahren aber
     infolge der Weigerung des Gegners nicht zustande gekommen ist oder
     ohne Verschulden der den Anspruch Erhebenden zur Beilegung des
     Streites nicht geführt hat. In Fällen, in denen ein zuständiges
     Gewerbegericht nicht vorhanden ist, muß der Nachweis geführt
     werden, daß der Versuch eines Einigungsverfahrens auf einem
     anderen, näher zu bezeichnenden Wege gemacht worden und ohne
     Verschulden des den Anspruch Erhebenden erfolglos geblieben ist.

  2. Der Aufsichtsbehörde muß die Befugnis eingeräumt werden, von allen
     Verhandlungen, Büchern und Rechnungen der Kasse selbst oder durch
     einen Kommissar Einsicht zu nehmen. Die Kasse hat jährlich einen
     Rechnungsabschluß vorzulegen, aus welchem die Zahl der Mitglieder,
     die vereinnahmten Beträge und die geleisteten Unterstützungen zu
     ersehen sind.


                                   2.

Das Beispiel von Dortmund hat an anderen Orten Nachfolge gefunden.
So schlossen im Juni 1892 die =Oelsnitz-Gersdorf-Lugauer
Steinkohlenbergwerke= einen Vertrag, nach welchem Arbeiter, die
1. die vorgeschriebene Kündigung nicht innehalten und auf Wunsch
entlassen werden, 2. auf einem Werke, ohne die im § 80 unter b 1-6
des Berggesetzes vom 16. Juni 1868 aufgeführten Gründe für sich zu
haben, von der Arbeit wegbleiben oder dieselbe verlassen, 3. nach
Erlangung ihres Attestes resp. Lohnrestes sich in so roher oder
ungebührlicher Weise betragen, daß ihre Aufführung durch Laufzettel
bekannt gegeben wird, 4. aus einem der in § 90 unter a 1-11 des
Berggesetzes aufgeführten Gründe sofort entlassen werden, auf keinem
der betreffenden Werke bei Konventionalstrafe in Arbeit genommen werden
dürfen.


                                   3.

Aehnliche Zwecke verfolgt der =»Magdeburger Braunkohlenbergbauverein«=,
der die Bergreviere Magdeburg und Halberstadt, die Herzogtümer
Anhalt und Braunschweig, sowie »etwa unmittelbar anstoßende Gebiete«
umfaßt. Nach dem »Neuen Grundgesetz« des Vereins vom 10. Juli 1890
bezweckt derselbe »durch geschlossenes Handeln die gemeinschaftlichen
Interessen des Braunkohlenbergbaues zu wahren und zu heben, schädigende
Einflüsse von demselben abzuhalten, etwa hervortretenden berechtigten
oder unberechtigten Arbeiterbewegungen gegenüber Stellung zu nehmen,
vorhandenen Mißständen abzuhelfen und überhaupt alles zu tun, was zum
Wohle und Nutzen der Braunkohlenindustrie im allgemeinen und in lokaler
Beziehung notwendig erscheint«.

Ueber das »Verhalten der Vereinswerke bei Arbeiterausständen« bestimmt
§ 10:

»Tritt auf einem Werke eine Arbeitseinstellung ein und gelingt es
demselben nicht, zu einer Einigung mit seinen Arbeitern zu gelangen,
so ist es verpflichtet, sofort an die benachbarten Werke und an den
Geschäftsführer des Vereins von dem Streike Nachricht zu geben und
die beteiligten Arbeiter namhaft zu machen, während die Vereinswerke
sich verpflichten, solche ihnen namhaft gemachte Arbeiter bis nach der
Beschlußfassung der sofort einzuberufenden Vereinsversammlung nicht in
Arbeit zu nehmen. Der Generalversammlung steht die Beschlußfassung in
Bezug auf die Begegnung der Arbeitseinstellung mit 2/3 Majorität der
Anwesenden zu«.

Nach § 11 behalten sich die Vereinswerke vor, »um Arbeiterausständen
vorzubeugen, jederzeit ihnen geeignet scheinende Verabredungen
und Beschlüsse zu fassen, wie sie andererseits aber auch sich für
verpflichtet halten, das Wohl der auf den Vereinswerken beschäftigten
Arbeiter in zweckentsprechender Weise durch gemeinschaftliches Vorgehen
zu fördern«.


                          II. Metallindustrie.

In der Metallindustrie sind solche Vereinbarungen sehr häufig.


                                   1.

An der Spitze steht der bereits erwähnte =»Gesamtverband Deutscher
Metallindustrieller«=.

Er verfolgt nach § 1 seiner Satzungen von 1891 den Zweck:

  »1. das Wohl der in der deutschen Metallindustrie beschäftigten
      Arbeiter fortgesetzt werkthätig zu fördern,

   2. unberechtigte Bestrebungen der Arbeitnehmer, welche darauf
      gerichtet sind, die Arbeitsbedingungen einseitig vorzuschreiben
      und insbesondere die zu diesem Zwecke geplanten oder
      veranstalteten Ausstände gemeinsam abzuwehren und in ihren Folgen
      unschädlich zu machen,

   3. andere wirtschaftliche, die gemeinsamen Interessen berührende
      Fragen zu beraten und die Anschauungen des Verbandes in geeigneter
      Weise zur Geltung zu bringen.«

Jeder örtliche Verband oder Verein, der gleiche Zwecke verfolgt,
kann als Bezirksverband Mitglied des Gesamtverbandes werden. Mit
anderweitigen Vereinigungen verwandter Art sind besondere Abkommen
zulässig.

Die Bestimmungen über das »Verfahren bei Ausständen und Sperren« lauten:

  § 21. »Die Entscheidung darüber, ob ein Ausstand im Sinne dieser
        Satzungen vorliegt, bezw. ob zur Bekämpfung eines drohenden oder
        ausgebrochenen Ausstandes gemeinsame Maßregeln der Arbeitgeber
        über die Grenzen eines einzelnen Bezirkes hinaus nötig sind, ist
        Sache des Bezirksvorstandes, in dessen Bezirk der Ausstand droht
        oder ausgebrochen ist.

        Die Frage, ob ein Ausstand als Gesamtausstand oder als
        Einzelausstand zu behandeln ist, ist ebenfalls durch die
        betreffenden Bezirksverbände zu entscheiden. Als Grundsatz gilt
        dabei, daß ein Gesamtausstand für ein bestimmtes Fach vorliegt,
        wenn der größere Teil der Arbeiter dieses Faches im Bezirke
        die Arbeit niederlegt, während alle anderen Ausstände als
        Einzelausstände zu behandeln sind.

        In den Satzungen der einzelnen Verbände muß vorgeschrieben sein,
        daß die Entscheidung über obige zwei Fragen einer Körperschaft,
        die aus mindestens fünf Mitgliedern besteht, übertragen wird und
        daß bei der Beschlußfassung die an dem ausgebrochenen Ausstande
        unmittelbar Betroffenen in der eigenen Sache keine Stimme haben«.

  § 22. »Ist in einem Bezirksverbande ein Ausstand im Sinne des § 21
        festgestellt und hält derselbe zur Bekämpfung dieses Ausstandes
        Maßregeln für nötig, welche über die Grenzen seines Bezirkes
        hinausgehen, so hat derselbe unverzüglich dem Gesamtverbande
        hiervon Mitteilung zu machen.

          Im Falle eines Gesamtausstandes ist dabei anzugeben:

            a) die Ursache des Ausstandes,

            b) die Zeit des Beginnes,

            c) das Arbeitsfach.

          Im Falle eines Einzelausstandes außerdem:

            d) der Name der betreffenden Betriebe,

            e) die Namen und sonstigen Personalien der ausständischen
               Arbeiter.«

  § 24. »Der Gesamtverband hat nach der gemäß § 22 erhaltenen Anzeige
        unverzüglich den übrigen Bezirksverbänden die erforderlichen
        Mitteilungen zu machen und im Falle eines Einzelausstandes
        die namentlichen Listen der ausständischen Arbeiter
        (Ausstandslisten) in einer der Mitgliederzahl der
        Bezirksverbände entsprechenden Anzahl zu übersenden.
        Die gleichen Mitteilungen bezw. namentlichen Listen hat
        der Gesamtverband den ihm angeschlossenen anderweitigen
        Vereinigungen sowie den unmittelbar beigetretenen
        Einzelmitgliedern zugehen zu lassen.«

  § 25. »Die Bezirksverbände haben ihren Mitgliedern die ihnen gemäß
        § 24 vom Gesamtverbande zugegangenen Mitteilungen und Listen
        unverzüglich zuzustellen und $sind die Mitglieder verpflichtet,
        die als ausständig bezeichneten Arbeiter nicht einzustellen$.
        Die gleiche Verpflichtung liegt den dem Gesamtverbande
        unmittelbar beigetretenen Einzelmitgliedern ob. Dieselbe ist
        auch den dem Gesamtverbande sich anschließenden anderweitigen
        Vereinigungen aufzuerlegen.

        Erlischt ein Ausstand, so ist dies von dem Bezirksverbande,
        welcher die Aussperrung beantragt hat, sofort dem Vorstande
        des Gesamtverbandes anzuzeigen. Dieser hebt durch umgehende
        Mitteilung an die Bezirksverbände, sonstige Vereinigungen und
        Einzelbetriebe die Aussperrung der ausständisch gewesenen
        Arbeiter auf.«

  § 26. »Gegen Arbeiter, welche infolge der von Arbeitern verhängten
        Sperren die Arbeit niedergelegt haben, ist entsprechend den in §
        21-26 enthaltenen Bestimmungen zu verfahren.«

  § 27. »Den dem Gesamtverbande angehörenden Bezirksverbänden und
        Einzelbetrieben steht das Recht zu, neu eintretenden Mitgliedern
        gegenüber die in § 25 auferlegte Verpflichtung abzulehnen.«

Neben dem Gesamtverbande giebt es in der Metallindustrie auch noch eine
Reihe von örtlich begrenzten Vereinen, die zum Teil dem Gesamtverbande
angehören, zum Teil aber auch selbständig sind.

Ziele und Aufgaben sind in den Statuten ganz ähnlich, wie in dem
Statute des Gesamtverbandes bezeichnet. Aber während nach dem letzteren
jeder Ausstand, sofern er nicht beigelegt wird, ohne weiteres die
Unterstützung des Verbandes findet, ohne daß dieser in eine Prüfung
über die Berechtigung eintritt, ist eine solche Prüfung in mehreren der
Einzelverbände vorgesehen.


                                   2.

So bezweckt der =»Verband der Metallindustriellen für Nürnberg,
Fürth und Umgebung«= nach seinem Statut vom 30. November 1893
freilich einerseits »die Interessen der Arbeitgeber zu wahren und
dieselben in Einklang zu bringen mit den berechtigten Bestrebungen
der Arbeitnehmer unter thunlichster Förderung dieser Bestrebungen«,
auch »Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern nach
Kräften zu einem beide Parteien befriedigenden Resultat zu führen und
zu erledigen, sowie das Wohl der bei den Mitgliedern beschäftigten
Arbeiter fortgesetzt werkthätig zu fördern«, andererseits aber auch
»unberechtigte Bestrebungen der Arbeitnehmer, welche darauf gerichtet
sind, die Arbeitsbedingungen einseitig vorzuschreiben und insbesondere
die zu diesem Zwecke geplanten oder veranstalteten Ausstände
gemeinsam abzuwehren und in ihren Folgen unschädlich zu machen«.
Ueber das Verfahren sind eingehende Vorschriften gegeben. Wird in
einem Verbandswerke ein Ausstand oder eine Sperre erklärt, so hat der
Besitzer sofort dem Vorstande Mitteilung zu machen. Dieser stellt eine
Untersuchung darüber an, ob den Arbeitgeber ein Verschulden trifft, und
wenn die Entscheidung dahin ausfällt, daß den Forderungen der Arbeiter
nachzugeben sei, so hat der Fabrikant sich dem zu unterwerfen und die
beschlossene Bewilligung der gestellten Forderung der Arbeiter durch
Anschlag zur Kenntnis der letzteren zu bringen. Im entgegengesetzten
Falle tritt der Verband für den Arbeitgeber in der Weise ein, daß er
dessen Aufträge auf die übrigen Fabriken verteilt. Weigern sich die
Arbeiter, dieselben auszuführen, so sind sie sofort zu entlassen, auch
kann der Verband eine teilweise oder allgemeine Arbeitssperre anordnen.
Jedes Mitglied hat durch Wechsel eine Kaution zu hinterlegen, die
nach der Anzahl der beschäftigten Arbeiter 1000 bis 7000 Mk. beträgt.
Bei Zuwiderhandlungen kann bis zu dieser Höhe eine Strafe festgesetzt
werden.


                                   3.

Ganz ähnlich ist die Angelegenheit von dem =Verbande der
Metallindustriellen Magdeburgs und Umgegend= geregelt. Der Verband
verfolgt noch seinem Statute den Zweck: 1. »die Interessen der
Arbeitgeber zu wahren und im Einklang zu bringen mit den berechtigten
Bestrebungen der Arbeitnehmer unter thunlichster Förderung dieser
Bestrebungen, unberechtigten Forderungen der Arbeitnehmer oder eines
besonderen Faches derselben oder gemeinsam entgegenzutreten, selbst
wenn auch nur ein Mitglied des Verbandes davon betroffen wird,
jedenfalls aber Streiks oder Sperren der Arbeitnehmer gemeinsam
abzuwehren; 2. den Anschluß an bestehende ähnliche Verbände zu
suchen und die Einrichtung solcher in anderen Städten anzustreben;
3. Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach Kräften
zu einem beide Parteien befriedigenden Resultate zu führen und zu
erledigen; 4. wirtschaftliche, die gemeinsamen Interessen berührende
Fragen zu besprechen.«

Ueber die näheren Umstände und das Verfahren sind besondere
Ausführungsbestimmungen erlassen, aus denen folgendes zu erwähnen ist:
»Bei Klagen der Arbeiter über Fabrikeinrichtungen, Fabrikordnungen
und Lohnverhältnisse, ist der Fabrikherr zur sorgfältigen
Prüfung und eventuellen Abstellung derselben verpflichtet.
Bei Meinungsverschiedenheiten hierüber unterwerfen sich die
Verbandsmitglieder dem Ausspruche des Ausschusses des Verbandes.
In diesem Falle soll der Ausschuß eine Untersuchung einleiten und
verpflichtet sein, beide Parteien zu hören.« Für den Fall, daß es
trotzdem zu einem Ausstande oder einer Sperre kommt, sind Bestimmungen
getroffen, die sich mit denen des Nürnberger Verbandes fast wörtlich
decken. Um die Durchführung der vom Verbande gefaßten Beschlüsse zu
sichern, ist jedes Mitglied verpflichtet, im Zuwiderhandlungsfalle für
den Kopf der bei ihm beschäftigten Arbeiter eine Vertragsstrafe von
30 Mk. zu zahlen und muß einen Solawechsel in der entsprechenden Höhe
hinterlegen. Diese Strafgelder werden benutzt, um die Unkosten und
Schäden zu tilgen, die den vertragstreu gebliebenen Mitgliedern durch
die Arbeiterbewegung entstanden sind.


                                   4.

Noch ausführlicher sind die Satzungen der =Vereinigung der Berliner
Metallwarenfabrikanten= vom 5. Oktober 1896. Zweck derselben ist:

  1. »Beschwerden der Arbeitnehmer auf Antrag zu untersuchen und darüber
     mit bindender Wirkung für den Arbeitgeber zu entscheiden;

  2. auch ohne solchen Antrag, sobald Beschwerden oder Mißhelligkeiten
     bekannt werden, aus eigener Veranlassung den Versuch der Abhülfe
     oder der gütlichen Beilegung zu machen;

  3. gemeinsame Maßregeln durchzuführen, falls in einem der
     Vereinigung angehörenden Betriebe die Arbeitnehmer versuchen
     sollten, Lohnerhöhungen oder sonstige Forderungen vermittels
     Arbeitseinstellung, Sperre, Verrufserklärung oder auf ähnliche
     Weise durchzusetzen, wobei aber eine 3/4-Mehrheit sämtlicher
     Mitglieder erforderlich ist;

  4. einheitliches Handeln zu bewirken in allen Fragen, die für das
     Verhältnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer von grundsätzlicher
     Bedeutung sind, z. B. Maximalarbeitstag, Abschaffung der
     Akkordarbeit, Arbeiterfeiertage, Fabrikordnungen u. dgl.;

  5. sich bei Regelung allgemeiner wirtschaftlicher und der auf
     Wohlfahrtseinrichtungen der Betriebe bezüglichen Fragen zu
     beteiligen;

  6. eine Vereinigung mit anderen Verbänden, die gleiche oder ähnliche
     Zwecke Verfolgen, einzugehen und anzuregen.«

Das Organ der Vereinigung ist die Vertrauenskommission, gegen deren
Beschlüsse eine Berufung an die Generalversammlung stattfindet; doch
können auch besondere Beamte angestellt werden. Falls ein Betrieb
von einem Streik betroffen wird, so sind diejenigen Mitglieder, die
einen gleichartigen Betrieb haben, verpflichtet, dem vom Streik
betroffenen Betriebe durch Lieferung der notwendigen Arbeit helfend
zur Seite zu stehen. Auf Antrag des betreffenden Unternehmers hat die
Vertrauenskommission das Recht, sofort bis zu 10% der gleichartigen
Arbeitskräfte der nicht vom Streik betroffenen gleichartigen Betriebe
zu diesem Zwecke in Anspruch zu nehmen, auch die Preisfestsetzung
vorzunehmen. Die zur Lieferung von Arbeit Verpflichteten haben
diese zum Herstellungpreise mit einem Maximalzuschlage von 25% zu
liefern. Ausständige Arbeiter dürfen in keinem Betriebe des Verbandes
beschäftigt werden. Im übrigen sind die Befugnisse der Kommission,
die Strafen und die Kautionsleistung ähnlich geordnet, wie bei dem
Nürnberger Verbande, insbesondere hat die Kommission das Recht, die
Arbeiter über den Grund ihrer Beschwerden zu vernehmen und falls
sie diesem stattgiebt, muß der Unternehmer sich ihrer Entscheidung
unterwerfen.


                                   5.

Auf Anregung des Vereins der Metallwarenfabrikanten ist in einer von
dem Obermeister zusammenberufenen Versammlung, die am 18. Dezember 1896
tagte, auch eine =»Vereinigung der Berliner Klempner, Kupferschmiede,
Gas- und Wasser-Installateure und verwandter Berufszweige«= gebildet,
die jedem Mitgliede die Beschäftigung ausständiger Arbeiter bei 50
Mk. Strafe für jeden Fall verbietet. Wird ein Mitglied von einen
Streik betroffen, so kann die Vertrauenskommission von je 5 bei den
anderen Mitgliedern beschäftigten Arbeitern einen zur Lieferung
von Streikarbeit beanspruchen, für die höchstens 25% Zuschlag
berechnet werden darf. Weigert sich ein Arbeiter, die Streikarbeit zu
übernehmen, so wird er als Streikender betrachtet. Um die Durchführung
dieser Maßregeln zu sichern, muß jedes Mitglied nach der Zahl der
beschäftigten Arbeiter Kaution durch Sichtwechsel hinterlegen.


                                   6.

Auch der =Verein der Kupferschmiedereien Deutschlands=, der am
10. Mai 1891 begründet ist und seinen Wohnsitz in Hannover hat,
bezweckt u. a. »gemeinsame Abwehr unberechtigter Ansprüche der
Arbeitnehmer« und »geeignete Einwirkung auf die Arbeitgeber zur
Erfüllung berechtigter Wünsche der Arbeitnehmer«. »Jedes Mitglied ist
verpflichtet, unter keinen Umständen Gesellen Arbeit zu geben, die bei
einem Vereinsmitgliede unberechtigterweise die Arbeit niedergelegt
haben bezw. in Ausstand getreten sind, solange ihnen nicht durch den
Vorstand die Mitteilung zugegangen ist, daß die betreffenden Arbeiter
wieder eingestellt werden dürfen. Es ist Sache der Bezirksvereine,
die nötige Sicherheit für die Erfüllung dieser Verpflichtung von
seiten ihrer Mitglieder zu beschaffen, wenn nöthig durch Einforderung
eines zu hinterlegenden Geldbetrages, welcher bei Nichterfüllung der
Vorschriften dieses Paragraphen ganz oder teilweise an die Vereinskasse
verfällt. Die Frage, ob eine Arbeitseinstellung als unberechtigt
anzusehen ist, ist von dem Bezirksvorstande auf Anzeige des
betreffenden Vereinsmitgliedes unter genauer Prüfung der Verhältnisse
nach Pflicht und Gewissen zu entscheiden. Bei dieser Entscheidung
hat, sofern es sich nicht um einen allgemeinen Ausstand handelt, das
unmittelbar betroffene Mitglied keine Stimme. Die von einem Ausstande
betroffenen Mitglieder haben sofort bei Ausbruch desselben dem
Bezirksvorstande eine namentliche Liste der ausständischen Arbeiter zu
übergeben. Erkennt der Bezirksvorstand den Ausstand als unberechtigt
an, so hat derselbe

  a) die Namen der ausständischen Mitglieder sofort den Mitgliedern im
     Bezirke mitzuteilen,

  b) dem Vereinsvorstande sofort eine Abschrift des Verzeichnisses zu
     übersenden.

In dem Verzeichnisse sind die Personalverhältnisse möglichst genau
anzugeben. Der Vereinsvorstand hat die ihm zugehenden Ausstandslisten
schleunigst in einer der Mitgliederzahl entsprechenden Anzahl an die
übrigen Bezirksvereine zu senden. Bei Ausständen von größerem Umfange
hat der Vereinsvorstand mit Hilfe der Bezirksvorstände alle diejenigen
Maßregeln zu ergreifen, welche zur Bekämpfung des Ausstandes geboten
erscheinen.

Sämtliche Vereinsmitglieder sind verpflichtet, den ihnen
bekannt gegebenen Anordnungen des Vereinsvorstandes in solchen
Fällen unweigerlich Folge zu leisten. Es ist die Pflicht des
Vereinsvorstandes, in Ausstandsfällen nach Möglichkeit auf eine
gütliche Beilegung des Ausstandes hinzuwirken. Ist ein Ausstand
erloschen bezw. beigelegt, so hat der Vereinsvorstand und die
Bezirksvorstände auf möglichst schnellem Wege durch Mitteilung an die
Vereinsmitglieder die Aussperrung der Arbeiter aufzuheben.«


                                   7.

Eine fernere Vereinigung dieser Art ist der =»Verband Berliner
Metallindustrieller«=, die nach dem Berichte der Vertrauenskommission
vom 16. Februar 1898 am Schlusse des Jahres 1897 119 Mitglieder mit
24500 Arbeitern zählte. Die in der Generalversammlung vom 16. Dezember
1897 angenommenen Satzungen stimmen, was den Zweck des Verbandes
betrifft, im übrigen wörtlich überein mit den bereits mitgeteilten der
Vereinigung Berliner Metallwarenfabrikanten (Ziff. 1-6) nur bezeichnen
sie als Aufgabe noch weiter die Errichtung und Unterhaltung einer
Arbeitsnachweisestelle, zu deren Benutzung die Mitglieder verpflichtet
sind. Sobald ein Streikfall vorliegt, ist den Streikenden der
Arbeitsnachweis zu versagen. Sonst ist das Verfahren bei Streitigkeiten
mit den Arbeitern ebenso geregelt, wie bei den Metallwarenfabrikanten.


                                   8.

Gleiche Zwecke verfolgt auch der im Juni 1897 gegründete =Verband der
Metallindustriellen Württembergs=. Auch er beabsichtigt »eine wirksame
Vertretung der gemeinschaftlichen Interessen der Verbandsmitglieder zu
organisieren, namentlich zur Abwehr gegen unberechtigte Bestrebungen
der Arbeitnehmer, die Arbeitsbedingungen einseitig vorzuschreiben,
zugleich aber auch zur Abstellung berechtigter Beschwerden der
Arbeiterschaft in den Verbandsfabriken.« Nach § 11 des Statutes ist
jedes Verbandsmitglied, bei dem ein Streik ausbricht, verpflichtet,
dem Verbandsvorstande sofort seine Lohn- und Arbeitsverhältnisse
darzulegen. Dieser hat erforderlichenfalls nach Anhörung von Arbeitern
der betreffenden Fabrik darüber zu beschließen, ob der Streik
berechtigt ist oder nicht. Erklärt der Vorstand den Streik für nicht
berechtigt, so darf kein Verbandsmitglied einen streikenden Arbeiter in
seinem Betriebe beschäftigen und muß einen aus Versehen eingeteilten
Arbeiter alsbald wieder entlassen; der Vorstand hat für Bekanntmachung
der Namen der streikenden Arbeiter zu sorgen.


                                   9.

Auch der =Verband der Metallindustriellen in Halle a. d. S. und
Umgegend= bezweckt neben der Verfolgung der gemeinsamen Interessen
insbesondere die gemeinsame Abwehr derjenigen Forderungen der
Arbeiter, welche darauf gerichtet sind, die Arbeitsbedingungen in den
Betrieben der Metallindustrie einseitig zu regeln. Jedes Mitglied
hat für je 50 beschäftigte Arbeiter eine Stimme. Der Verband hat
bei Streitigkeiten eines Mitgliedes mit seinen Arbeitern darüber zu
entscheiden, ob die Notwendigkeit einer gemeinsamen Abwehr vorliegt.
Die Mitglieder haben von einer Forderung auf Lohnerhöhung oder einer
Streikandrohung seitens ihrer Arbeiter sofort dem Vorstande Anzeige
zu machen. Kein Mitglied darf innerhalb der nächsten sechs Tage einen
wegen Streiks oder Streikandrohung entlassenen Arbeiter eines anderen
Mitgliedes beschäftigen. Entscheidet der Vorstand, daß der Fall einer
gemeinsamen Abwehr vorliege, so dauert dieses Verbot fort. Die durch
Streik betroffenen Mitglieder sollen seitens der übrigen durch
Aushülfelieferungen zu Vorzugspreisen unterstützt werden; weigern sich
die Arbeiter, solche Arbeiten auszuführen, so werden sie als Streikende
behandelt. Im äußersten Falle ist die Verbandsversammlung befugt, mit
3/4 Mehrheit die Einstellung des Betriebes in allen Verbandswerken zu
beschließen. Jedes Mitglied hat wegen Erfüllung der Verbandsbeschlüsse
eine Sicherheit von 300 Mk. für jede ihm zustehende Stimme zu
hinterlegen.

Der Vertrag ist zunächst bis 31. Dezember 1891 abgeschlossen, bleibt
aber in Kraft, sofern nicht halbjährliche Kündigung erfolgt.


                                  10.

Weniger ausgearbeitet sind die Statuten des schon im November 1888
gegründeten =Vereins Braunschweigischer Metallindustrieller=. Zweck des
Vereins ist ebenfalls, die Interessen der Arbeitgeber zu wahren und
dieselben in Einklang zu bringen mit den berechtigten Bestrebungen der
Arbeitnehmer unter thunlichster Förderung dieser Bestrebungen, dagegen
andererseits auch unberechtigten Forderungen der Arbeitnehmer oder
eines besonderen Faches derselben gemeinsam entgegenzutreten, selbst
dann, wenn nur ein einzelnes Mitglied davon betroffen wird. Politische
Fragen sind von den Verhandlungen ausgeschlossen. Die zu ergreifenden
Abwehrmaßregeln sind nicht bestimmt, sondern es heißt nur, »der
Vorstand ist berechtigt, bei außergewöhnlichen Gelegenheiten über das
Verhalten des Vereins einen Beschluß zu fassen; er teilt denselben den
Mitgliedern rechtzeitig mit und werden diese im Interesse des Vereins
thunlichst darnach handeln. Demgemäß findet die Hinterlegung einer
Sicherheit nicht statt.

Der Verein hat am 14. März 1890 mit den Formern ein Abkommen getroffen,
nach welchem eine gemeinsame Arbeitsnachweisestelle eingerichtet ist
unter Leitung eines Mannes, der weder zu den Arbeitgebern noch zu
den Formern in näherer Beziehung steht. Eine Kommission aus je zwei
Arbeitgebern und Arbeitern führt die Aufsicht; bei Streitigkeiten wird
ein neutraler Obmann gewählt.


                                  11.

Auch der =Verband der Metallindustriellen im Bezirk Leipzig= will
freilich nach § 3 seiner Statuten »Bestrebungen anbahnen und
unterstützen, welche dazu führen, die Interessen der Arbeiter
in Einklang zu bringen mit den berechtigten Ansprüchen der
Arbeitnehmer«. Aber auf der anderen Seite verfolgt er zugleich den
Zweck, »unberechtigte Forderungen, insbesondere das Verlangen der
Arbeitnehmer, die Arbeitsbedingungen einseitig zu bestimmen, gemeinsam
abzuwehren, und zwar selbst dann, wenn sich dieses Verlangen auch nur
in einzelnen zum Verbande gehörigen Betrieben bemerkbar macht«. Die
Durchführung dieser Maßregeln ist durch eine besondere Instruktion
geregelt.


                             III. Brauerei.

Im Brauereigewerbe ist das von den Arbeitern bei Streitigkeiten mit
den Unternehmern angewandte Kampfmittel nicht in erster Linie der
Streik, sondern der Boykott, der sich aber nicht darauf beschränkt,
daß die Arbeiter selbst den Genuß von Bier aus den betreffenden
Brauereien unterlassen, sondern daß sie auch Wirtschaften, in denen
deren Bier ausgeschenkt wird, nicht besuchen, um diese zum Aufgeben
der Geschäftsbeziehung zu zwingen. Aus diesem Grunde ist von
Antistreikvereinen der Brauereien nichts bekannt geworben[252], dagegen
haben die letzteren den Schutz gegen Boykotts sehr nachdrücklich in die
Hand genommen.

  [252] Herr Generaldirektor R. $Rösicke$ schreibt mir, daß er keine
        solchen kenne.


                                   1.

Den Anfang machten die =Braunschweiger Bierbrauereien=, indem sie Ende
1892 einen Verband gründeten, dessen Statuten folgendes bestimmen[253]:
»Treten bei einem Mitglied Thatsachen hervor, welche den Ausbruch
eines Boykotts wahrscheinlich machen, so ist die fragliche Brauerei
verpflichtet, dies sofort unter genauer Darlegung der Verhältnisse dem
Vorsitzenden anzuzeigen, welcher seinerseits sofort eine Versammlung,
über die bis dahin die strengste Verschwiegenheit zu beobachten ist,
einberuft. Alsdann beschließt die Versammlung, ob die schwebende
Angelegenheit in Güte oder auf dem Zwangswege zu erledigen ist. Der
Majoritätsbeschluß ist für die betroffene Brauerei bindend. Sollte
eine gütliche Beilegung nicht erfolgen und infolgedessen von den
hiesigen Sozialdemokraten eine Brauerei in Verruf erklärt werden,
so treten zum Schutze der Brauerei folgende Bestimmungen in Kraft.
Sämtliche Brauereigeschäfte entlassen das gesamte Arbeitspersonal mit
Ausnahme bestimmter Personen. Wer von den entlassenen Arbeitskräften
welche in Dienst nimmt, zahlt eine Konventionalstrafe von 10000 Mk.
Bierfahrer einer anderen Brauerei dürfen bei Meidung der gedachten
Konventionalstrafe nicht vor Ablauf von 3 Monaten nach Beendigung
des Boykotts eingestellt werden. Von den entlassenen Leuten,
insbesondere den Bierfahrern, ist während der Dauer des Boykotts jede
Hülfeleistung verboten, selbst eine Begleitung der Geschirre ist
auch ohne Lohngewährung oder anderweitige Vergütung nicht gestattet.
Wer dies wissentlich zuläßt, zahlt ebenfalls die obengedachte
Konventionalstrafe. Die Fälligkeit einer Konventionalstrafe ist
durch die Versammlung mit zwei Drittel Majorität auszusprechen.
Die Betroffenen haben sich der Abstimmung zu enthalten. Sollte
bei einer Brauerei ohne Wissen der leitenden Persönlichkeit ein
Verstoß gegen die vorstehenden Bestimmungen vorkommen, so wird die
gedachte Konventionalstrafe erst dann fällig, wenn nicht am Tage nach
schriftlicher Aufforderung von seiten des Vorsitzenden dem Mangel
abgeholfen ist. Für jeden Hektoliter Bier, welchen die boykottierte
Brauerei infolge des Boykotts weniger verkauft, wird der betreffenden
Brauerei vom Vereine eine Entschädigung von 3 Mk. gezahlt. Der
Ersatzanspruch und demgemäß auch die Beitragspflicht beginnt mit dem
Monate, in welchem der Boykott verhängt wird. Existieren Zweifel
über das Datum, so bestimmt die Versammlung mit absoluter Majorität,
welcher Zeitpunkt als Beginn des Boykotts zu betrachten ist. Das Ende
eines Boykotts wird als eingetreten betrachtet: 1. wenn der wirkliche
Absatz der boykottierten Firma während zweier aufeinanderfolgender
Monate weniger als 6% hinter dem rechnungsmäßig gefundenen Soll-Absatze
zurückbleibt, 2. wenn die gegen die boykottierte Firma verhängten
Maßregeln betreffenderseits ausdrücklich zurückgenommen werden, 3.
wenn die Versammlung es mit Einstimmigkeit (die boykottierte Firma hat
sich der Stimmabgabe zu enthalten) beschließt. Wird der Boykott gegen
sämtliche verbundene Brauereien erklärt, so tritt die hier vereinbarte
Entschädigungspflicht nicht in Wirkung.«

  [253] Ich gebe den Wortlaut wieder, um ein anschauliches Bild solcher
        bis in die größten Einzelheiten aufgearbeiteten Verträge zu
        liefern.


                                   2.

Das Vorgehen der Braunschweiger Brauereibesitzer gab den Anstoß zu
einer ähnlichen Thätigkeit in ganz Deutschland. Zunächst beschlossen
die =norddeutschen Brauerei-Industriellen= in einer am 22. September
1894 in Friedrichroda abgehaltenen Versammlung die Gründung eines
Abwehrverbandes und eines Garantiefonds zum Schutze gegen Boykotts,
dessen Statut angenommen wurde. Wo Lokalverbände nicht bestehen,
soll auf ihre Gründung und auf ihren Anschluß an den Zentralverband
hingewirkt werden.


                                   3.

Die =bayrischen Brauereien= sind diesem Beispiele gefolgt, indem aus
dem bayrischen Brauerbunde heraus, dessen Mitgliederzahl 126 beträgt,
am 21. Januar 1895 ein »Schutzkartell gegen Verrufserklärungen«
gegründet wurde, dem 26 Brauereien beitraten.

Die Art des Eingreifens ergiebt sich aus folgenden
Statutenbestimmungen. Betrifft ein Boykott, auf welchen das Statut
Anwendung findet, das Mitglied eines Ortsverbandes, so ist die
Lieferung von Bier an Kunden der boykottierten Brauerei sämtlichen
Mitgliedern des gesamten Landesverbandes während der Dauer des
Boykotts und noch fernere 6 Monate lang untersagt, jedoch kann der
Vorstand ausnahmsweise die Lieferung gestatten und die Bedingungen,
insbesondere die seitens des Lieferanten dem Boykottierten zu leistende
Entschädigung festsetzen. Die Durchführung dieser Bestimmung ist durch
eine Vertragsstrafe von 10 Mk. für jedes statutenwidrig gelieferte
Hektoliter Bier gesichert, deren Mindestsatz jedoch 1000 Mk. beträgt.
Als geliefert gilt schlechthin der auf die betreffende Zeit, bis
die Einstellung der Lieferung nachgewiesen ist, berechnete Teil der
Jahreslieferung der boykottierten Brauerei. Jedes Mitglied hat für
jede 100 Hektoliter des von ihm im Jahre 1894 verbrauchten Malzes fünf
Wechsel in Höhe von je 20 Mk. zu hinterlegen.


                                   4.

Am 15. Februar 1895 wurde endlich der für ganz Deutschland bestimmte
=»Zentralverband deutscher Brauereien gegen Verrufserklärungen«=
gegründet, dem zunächst folgende Einzelverbände beitraten: 1. Verband
Berliner Brauereien, 2. Verband der Brauereien Leipzigs und Umgegend,
3. Verband der Brauereien Magdeburgs und Umgegend, 4. Verband
Braunschweiger Brauereien, 5. Verein der Brauereien von Hannover
und Umgegend, 6. Verband der Brauereien von Bremen und Umgegend, 7.
Verband der Brauereien von Dresden und Umgegend, 8. der Lokalverband
der Brauereien von Halle a. S. und Umgegend. Später haben sich dem
Zentralverbande noch eine Reihe anderer Vereine angeschlossen,
so daß ihm zur Zeit 15 Lokalverbände angehören. Sowohl der
Zentralverband wie die Lokalverbände beschränken sich auf die Abwehr
von Verrufserklärungen, gleichviel, ob diese von Arbeitern oder von
Gastwirten und anderen Konsumenten ausgehen. Eine Antistreikvereinigung
bilden sie deshalb nicht. Den Anlaß zur Gründung gaben, wie schon
bemerkt, die in den Jahren 1890 bis 1895 häufig seitens der
Sozialdemokratie über einzelne Brauereien verhängten Boykotts, die
mit den Lohnverhältnissen meistens nicht in unmittelbarer Beziehung
standen, sondern am häufigsten mit Streitigkeiten über Hergabe von
Sälen zu Versammlungslokalen zusammenhingen.

Der Zweck des Zentralverbandes ist, diejenigen Entschädigungen, welche
die einzelnen Verbände nach Maßgabe ihrer Statuten ihren Mitgliedern zu
gewähren haben, gemeinschaftlich zu tragen. Das Recht der Einmischung
in den Streit selbst hat er nur, wenn der betreffende Lokalverband
darum nachsucht doch muß ihm jederzeit über den Stand der Verhandlungen
Auskunft gegeben werden. Bei dem Ersatze findet nur derjenige Schaden
Berücksichtigung, den die durch den Boykott betroffenen Mitglieder der
Lokalverbände durch verminderten Bierabsatz erlitten haben. Maßgebend
für die Berechnung sind die Satzungen der Lokalverbände, doch darf die
Entschädigung keinesfalls 3 Mk. für das Hektoliter übersteigen. Während
der Dauer eines Boykotts dürfen die Mitglieder eines Lokalverbandes
mit Kunden boykottierter Mitglieder anderer Lokalverbände keine neue
Geschäftsverbindung anknüpfen, auch sind erstere verpflichtet,
ihre Lieferungen an ihre bisherigen Abnehmer, sofern dieselben
gleichzeitig Kunden boykottierter Mitglieder anderer Lokalverbände
sind, in denjenigen Grenzen zu halten, welche dem bisherigen Umfange
der Geschäftsverbindung mit den betreffenden Abnehmern entsprechen.
Wenn Mitglieder der Lokalverbände diesen Bestimmungen zuwider handeln,
so haben diejenigen Lokalverbände, denen sie angehören, an den
Zentralverband für jedes Hektoliter Bier, welches der Verpflichtung
entgegen geliefert ist, eine Strafe von 5 Mk. zu entrichten.

Der Zentralverband hat übrigens auch ein $Normalstatut für die
Lokalverbände$ beschlossen, dessen Zugrundelegung er fordert. Aus
demselben sind folgende Bestimmungen hervorzuheben:

Jede dem Verbande angehörige Brauerei giebt durch die Thatsache
des Beitrittes die Erklärung ab, daß sie von dem Zeitpunkte ab, zu
welchen sie Ansprüche der in den folgenden Paragraphen gedachten Art
geltend macht, dem Rechte entsagt, Verhandlungen über die Aufhebung
eines über sie verhängten Boykotts selbst oder durch einen andern
Beauftragten, als den Verband, zu führen. Durch die an den Verband
gerichtete Ankündigung, aus einem Boykott Ansprüche geltend machen
zu wollen, erteilt die boykottierte Brauerei zugleich dem Verbande
Auftrag und Vollmacht, diese Verhandlungen für sie und in ihren
Namen zu führen und die Bedingungen der Aufhebung des Boykotts mit
verbindlicher Kraft für sie zu vereinbaren. Bei den Verhandlungen
hat die boykottierte Brauerei kein Stimmrecht. Ein Verbandsmitglied,
welches ohne Ermächtigung des Verbandes Verhandlungen über Aufhebung
der Boykotts führt, verliert alle Rechte gegen den Verband. Jede
boykottierte Brauerei erhält während der Dauer des Boykotts für
dasjenige Quantum Bier, welches sie vom Tage ihrer Anmeldung ab
nachweislich infolge des Boykotts weniger als bisher absetzt, für jedes
Hektoliter vom Verbande eine im Statut festgesetzte Entschädigung. Die
nicht boykottierten Brauereien sind befugt, die Bierlieferungen an die
Kunden boykottierter Brauereien zu übernehmen, jedoch verpflichtet,
dafür während des Boykotts die festgesetzte Vergütung für jedes
Hektoliter an den Verband zu zahlen. Als Kunde gilt der Abnehmer,
der wenigstens 2 Monate lang vor Beginn der Boykotterklärung ganz
oder teilweise sein Bier von der betreffenden Brauerei bezogen hat,
und zwar auch dann, wenn er nach der Boykotterklärung sein Bier eine
Zeit lang, jedoch nicht länger als 2 Monate, von einer oder mehreren
anderen Brauereien bezogen hat. Ist ein Boykott zufolge Beschlusses
des Vorstandes aufgehoben, so muß diejenige Brauerei, welche an Stelle
der boykottierten an Kunden der letzteren Bier geliefert hat, diese
Lieferungen sofort einstellen. Das Verbot der Weiterlieferung erlischt
jedoch nach Ablauf von 3 Monaten seit Aufhebung des Boykotts. Soweit
nicht eine besondere Entschädigungspflicht einzelner Brauereien
vorliegt, werden die zu leistenden Entschädigungen durch Beiträge
aller dem Verbande angehörigen Brauereien, also einschließlich
der Boykottierten, nach dem Maße der im letzten Betriebsjahre
versteuerten Malzmengen aufgebracht. Zur Sicherheit für Erfüllung der
statutenmäßigen Verpflichtungen hat jede Brauerei einen Solawechsel in
Höhe des statutenmäßig bestimmten Betrages für jede 1000 Zentner der
versteuerten Malzmenge zu hinterlegen. In dem Normalstatut ist eine
Vorschrift darüber nicht enthalten, ob die Vereine sich die Befugnis
vorbehalten, über die Frage, ob die boykottierte Brauerei in dem der
Boykottierung zu Grunde liegenden Streite im Rechte oder im Unrechte
ist, ein Urteil zu fällen, doch nehmen nach der Praxis die Vereine eine
solche Befugnis in Anspruch; sie stützen sich auf § 16 der Statuten,
nach dem der Ausschluß aus dem Verbande gegen eine Brauerei verfügt
werden kann, »die den Zwecken des Verbandes vorsätzlich oder grob
fahrlässig zuwiderhandeln, insbesondere ihre Boykottierung absichtlich
herbeigeführt haben[254].«

  [254] Nach Mitteilung des Herrn $Richard Rösicke$ ist dies nicht nur
        seine eigene Auffassung, sondern die aller Verbandsmitglieder,
        deren Berechtigung mir freilich nicht zweifellos ist.

Uebrigens beweisen gerade die Verhältnisse im Brauereigewerbe, daß eine
beiderseitige Organisation nicht im geringsten ein Hindernis bildet für
ein gutes Verhältnis beider Teile. In Berlin bestand schon seit 1890
ein gemeinschaftlicher Arbeitsnachweis unter Leitung eines aus einer
gleichen Anzahl von Vertretern beider Teile gebildeten Kuratoriums. Bei
Beginn des großen Boykotts am 15. Mai 1894 wurde derselbe aufgelöst,
aber als am 24. Dezember 1894 Friede geschlossen wurde, setzte man den
gemeinsamen Arbeitsnachweis sofort wieder in Kraft, indem man gegen
früher, wo über den Vorsitz nichts bestimmt war, die Verbesserung
einführte, daß man einen unparteiischen Vorsitzenden (Dr. $Freund$)
an die Spitze stellte. Seitdem ist das anfangs auf beiden Seiten
vorhandene Mißtrauen so völlig geschwunden, daß bei der am 15. Januar
1899 abgehaltenen öffentlichen Versammlung des Braugewerbes einstimmig
die Fortdauer beschlossen wurde.


                          IV. Textilindustrie.

                                   1.

In der Textilindustrie ist von besonderem Interesse der =Verein zur
Wahrnehmung der gemeinsamen Interessen der Tuchfabrikanten zu Cottbus=,
und da die dortigen Erfahrungen als typisch anzusehen sind, so mögen
sie hier etwas ausführlicher wiedergegeben werden[255].

  [255] Ich verdanke die folgenden Angaben der Mitteilung des
        Vorsitzenden und Gründers des Vereins, Herrn $Gustav Samson$ in
        Cottbus, und gebe sie hier unter Berufung auf meinen Gewährsmann
        wieder, obgleich ich nicht in der Lage bin, mir über die
        Richtigkeit der Thatsachen und Ansichten ein eigenes Urteil zu
        bilden. Steht auch Herr $Samson$ naturgemäß auf dem Standpunkte
        des Fabrikanten, so ergiebt sich doch aus seinem Briefe und
        der Stellung, die er in dem Gegensatze zwischen Unternehmern
        und Arbeitern einnimmt, ein vorurteilsloser Blick, der auch
        die Schwächen der eigenen Stellung nicht verkennt; erklärt er
        doch, daß er nicht unter allen Umständen den Streik verdamme,
        sondern ihn für einen wichtigen Kulturfaktor halte; bei Streiks,
        die allerdings stets als _ultima ratio_ anzusehen seien, werde
        schließlich das höhere Recht entscheiden, gegen das auch
        Fabrikantenvereinigungen machtlos seien.

Bis 1890 war das Verhältnis zwischen Unternehmern und Arbeitern
ein durchaus friedliches, aber Anfang 1890 brach in einer Fabrik,
die sogar infolge der bei ihr eingeführten Kammgarnfabrikation
höhere als die Durchschnittslöhne zahlte, der erste Streik aus.
Die Fabrikanten führten dies zurück auf Einflüsse zugewanderter
sächsischer und österreichischer Weber und die sozialdemokratische
Agitation; ein Führer der letzteren soll sogar in einer Versammlung
geäußert haben, ein allgemeiner Streik habe keine Aussicht, es müsse
vielmehr eine Fabrik nach der anderen abgeschlachtet werden. Diese
Aeußerung verursachte große Aufregung unter den Fabrikanten, und es
fanden eine Reihe von Versammlungen derselben statt, die aber anfangs
kein greifbares Ergebnis haben zu wollen schienen; insbesondere
scheute man sich vor der Einräumung eines durch Wechselhinterlegung
gesicherten Zwangsrechtes gegen die Mitglieder. Endlich aber siegte
die entschiedenere Richtung, und am 18. Januar 1890 wurde ein Statut
vereinbart, das in der That eine strenge Disciplin sicherte. Dessen
Hauptinhalt ist folgender:

Zweck des Vereines ist, ungerechtfertigten Maßnahmen der in den
beteiligten Tuchfabriken beschäftigten Arbeiter, namentlich
unberechtigten Arbeitseinstellungen im ganzen oder in einzelnen
Fabriken, entgegenzutreten, andererseits aber auch Streitigkeiten
zwischen einzelnen Fabrikanten und ihren Arbeitern, welche zu
Arbeitseinstellungen führen könnten, nach Möglichkeit abzuhelfen.
Die leitende Kommission besteht aus 12 Personen, von denen je 4
seitens der nach der Größe ihres Betriebes in 3 Klassen abgestuften
Vereinsmitglieder, der 13. aber, der kein Tuchfabrikant sein darf,
von der Kommission selbst gewählt wird. Die Kommission entscheidet in
allen Fällen mit einer Mehrheit von mindestens 8 Stimmen; »wird eine
solche nicht erreicht, so gilt die den Arbeitern günstigste Meinung als
maßgebend.« Mit derselben Mehrheit kann auch in besonders wichtigen
Fällen die Einberufung des ganzen Vereins beschlossen werden, der
dann nach den 3 Klassen abstimmt. Die Kommission hat nicht allein auf
Antrag eines Vereinsmitgliedes einzugreifen, sondern auch die Arbeiter
haben das Recht, Beschwerden, die zu einer Arbeitseinstellung führen
könnten, bei ihr vorzubringen und ihre Entscheidung anzurufen. In
beiden Fällen hat die Kommission eine fachgemäße Prüfung vorzunehmen,
Mängel, die sich dabei herausstellen, zu beseitigen und insbesondere
den berechtigten Klagen der Arbeiter abzuhelfen. Dabei hat sie das
Recht, zur Klarstellung des Sachverhaltes die Bücher des beteiligten
Fabrikanten einzusehen. Die Kommission tritt mit den Arbeitern in
unmittelbare Verbindung. Wollen sich diese der getroffenen Entscheidung
nicht fügen, so ist die Kommission berechtigt, »die Einstellung des
maschinellen Betriebes der Fabriken sämtlicher Vereinsmitglieder
zu beschließen,« d. h. also, eine $Generalaussperrung$ anzuordnen.
Persönlich beteiligte Kommissionsmitglieder sind von der Mitwirkung
ausgeschlossen. Zur Sicherstellung der Folgeleistung, zu der jedes
Vereinsmitglied sich verpflichtet, ist für jeden von ihm beschäftigten
Webstuhl ein Wechselaccept über 300 Mk. zu hinterlegen, und die
Kommission hat das Recht, falls sie einen Ungehorsam feststellt,
die Inkurssetzung zu beschließen. Der eingegangene Betrag wird zu
gemeinnützigen Zwecken verwendet, die von der Kommission zu bestimmen
sind. Der Beitritt zu dem Verein ist für ein Jahr bindend, sofern nicht
bis zum 1. Oktober Kündigung erfolgt.

Da fast sämtliche Fabrikanten dem Verein beitraten, so verfügte
derselbe über eine bedeutende Macht, und der erste Erfolg war, daß
die Arbeiter den Streik sofort bedingungslos aufgaben, ohne daß die
Kommission in Thätigkeit hätte zu treten brauchen. Auch in der nächsten
Zeit kamen keine Streitigkeiten vor, und erst im Mai 1895 hatte die
Kommission zum erstenmal Gelegenheit, in einen Streik, der in der
größten Fabrik ausgebrochen war, einzugreifen. Sie gelangte damals
nach Einsicht der Lohnlisten und längeren Verhandlungen mit Arbeitern
zu dem Ergebnisse, den betreffenden Fabrikanten zu weitgehenderer
Nachgiebigkeit gegen die Arbeiterforderungen und insbesondere zur
Wiederaufnahme aller Streikenden ohne Unterschied zu veranlassen.
Umgekehrt war der Erfolg im folgenden Jahre. Am 15. Februar 1896
brachen in mehreren Fabriken Streiks aus, aber die zum Einschreiten
aufgeforderte Kommission gelangte nach einigen Versuchen, eine
Einigung herbeizuführen, zu der Ansicht, daß es auf einen allgemeinen
Streik abgesehen sei. So entschloß sie sich, von dem statutengemäßen
Gewaltmittel Gebrauch zu machen, und ordnete an, daß am 21. Februar
alle Vereinsmitglieder ihren sämtlichen Arbeitern zum 7. März zu
kündigen hätten. Die so eingeleitete Aussperrung dauerte 6 Wochen
und konnte nur gegen heftigen Widerstand aufrecht erhalten werden,
aber schließlich siegte die Beharrlichkeit, und am 20. April wurde
die Arbeit ohne wesentliche Zugeständnisse wieder aufgenommen, nur 50
Agitatoren wurden von der ferneren Beschäftigung ausgeschlossen. So
energisch man hier vorgegangen war, so hatte man sich doch nicht auf
den vielfach beliebten Standpunkt gestellt, daß nur die beteiligten
Arbeiter selbst zu Verhandlungen legitimiert seien, sondern die
Kommission hatte in ausgedehnter Weise auch mit andern Personen,
die ihre Vermittelung anboten, ja sogar mit sozialdemokratischen
Reichstagsabgeordneten verhandelt. Eine andere interessante Erscheinung
dieses Streiks ist, daß nach Angabe der Fabrikanten die Arbeiter
das Ziel gehabt haben sollen, den Verein der ersteren zu sprengen;
im allgemeinen pflegt der Versuch, die gegnerische Organisation zu
zerstören, nur von seiten der Unternehmer auszugehen.

Der Verein hat auch in der seitdem verflossenen Zeit eine erfolgreiche
Wirksamkeit entfaltet, insbesondere hat man eine sehr wichtige
Maßregel beschlossen, nämlich sowohl $Mindestlöhne$ wie $Höchstlöhne$
aufzustellen, die für jedes Vereinsmitglied verbindlich sind.
Dieselben werden allerdings den Arbeitern nicht mitgeteilt, lassen
auch einen gewissen Spielraum, aber ihre Ueber- oder Unterschreitung
wird mit Verlust des Schutzes des Vereins bestraft. Das Gleiche gilt
hinsichtlich einer von der Kommission für alle beteiligten Fabriken
eingeführten gemeinsamen Arbeitsordnung, in der unter Beseitigung der
früher vielfach üblichen, wesentlich längeren Arbeitszeit diese auf
täglich 11 Stunden festgesetzt ist. Gegen die Feier des 1. Mai ist man
mit sofortiger Entlassung eingeschritten.


                                   2.

Kann der Verein in Cottbus bereits auf eine ereignisreiche Thätigkeit
zurücksehen, so befindet sich dagegen der =Fabrikantenverein zu
Aachen-Burtscheid= noch mitten in einer Entwickelung, deren Abschluß
bis jetzt nicht abzusehen ist. Derselbe ist im Jahre 1889 gegründet,
indem ihm 65 von den dort vorhandenen 73 Fabrikanten beitraten. Nach
seinem Statut vom 16. November 1889 bezweckt er im allgemeinen »die
Förderung gemeinsamer Interessen«, hat aber von Anfang an neben anderen
Dingen, wie Bekämpfung der Fabrikdiebstähle, Abwehr der auf Wollzoll
hinauslaufenden agrarischen Forderungen, Erstrebung einheitlicher
Verkaufsbedingungen, Stellungnahme gegen staatliche Belastung der
Unternehmerschaft und Herbeiführung günstiger Zollverträge auch die
Verhütung ungesetzlicher Arbeitsunterbrechungen durch die Arbeiter zum
Gegenstande seiner Thätigkeit gemacht.

Nach dem mir vorliegenden Berichte[256] ist auch hier das bis zu den
60er Jahren sehr patriarchalische Verhältnis zwischen Arbeitgebern und
Arbeitern durch fremde Weber aus der Pfalz und Sachsen gestört, die
insbesondere unter den jungen Leuten Anhang fanden. Allmählich wurde
diese Richtung gegen ihr erstes Auftreten etwas gemäßigter und hat
mehrfach in Gemeinschaft mit den christlich-sozialen Vereinen Streiks
durchgeführt. Das Ergebnis ist stets da, wo es sich um Lohnerhöhungen
handelte, der Sieg der Arbeiter gewesen, nur Streiks, die sich um
andere Dinge drehten und zu Kraftproben gebraucht wurden, gingen
verloren. Die Arbeitgeber haben hierbei wenig Solidaritätsgefühl
bewiesen, so daß regelmäßig derjenige, gegen den sich der Streik
richtete, in der Gefahr stand, nicht allein seine Kunden, sondern auch
seine eingeschulten Arbeiter an seine Konkurrenten zu verlieren, ja man
kam zu der Erkenntnis, daß selbst für den Fabrikationsort die Gefahr
entstand, den Betrieb zu Gunsten anderer Orte zu verlieren. Da die
Löhne in Sachsen um 2-300 Mk. niedriger sind als in Aachen, so ist die
Lage schwierig, und da es bis jetzt nicht gelungen ist, die Arbeitgeber
zu einem so kräftigen Mittel, wie die in Cottbus zugelassene gemeinsame
Schließung der Betriebe, zu bestimmen, so sahen die Beteiligten
sorgenvoll in die Zukunft. In neuester Zeit ist der Vorschlag einer
$Ausstandsversicherung$ gemacht, bei der aus gemeinsamen Beiträgen
die von einem Streik betroffenen Fabrikanten Schadensersatz erhalten
sollen, unter der Voraussetzung, daß der Vorstand ihren Widerstand
gegen die Arbeiterforderungen als berechtigt anerkennt und die mit den
Arbeitern einzuleitenden Verhandlungen keinen Erfolg haben. Nur hat man
bei allen diesen Einrichtungen den Hauptpunkt übersehen, nämlich dahin
zu wirken, daß diese Verschiedenheit der Löhne und ihr Einfluß auf die
Produktionskosten allmählich beseitigt wird, wie es nur durch eine das
ganze Gewerbe umfassende Organisation von Arbeitern und Arbeitgebern
geschehen kann.

  [256] Ich verdanke das Material und ausführliche Darlegungen über die
        einschlägigen Verhältnisse Herrn $Gustav Ritter$ in Aachen, dem
        Gründer und Vorsitzenden des Vereins.


                                   3.

Dem Beispiele der Tuchfabrikanten in Cottbus sind die
=Riemenfabrikanten in Barmen= gefolgt[257]. Es bestehen dort etwa
120 Riemendrehereien mit etwa 1400 Riementischen und 4000 Gesellen.
Schon früher, insbesondere 1890, hatten größere Streiks stattgefunden,
bei denen es sich um die Herabsetzung der Arbeitszeit von 11 auf 10
Stunden und Abschaffung der Akkordarbeit handelte. Damals hatten die
Fabrikanten durch die bloße Androhung einer allgemeinen Betriebssperre
das Scheitern des Streiks herbeigeführt. Im Frühjahre 1893 wiederholte
sich der Streik und führte dieses Mal zu der Bildung einer festen
Vereinigung der Arbeitgeber, indem am 25. Mai 1893 der »$Verein
der Riemendrehereibesitzer und Fabrikanten von Flechtartikeln in
Barmen-Elberfeld und Umgegend$« gegründet wurde.

  [257] Das Material der folgenden Darstellung verdanke ich Herrn
        Handelskammersekretär $Ackermann$ in Barmen.

Nach dem Statute bezweckt der Verein »die Verhütung und Bekämpfung
von Arbeiterausständen in den Betrieben der Mitglieder und deren
gegenseitige Unterstützung während der Dauer solcher Ausstände«. Die
Mitglieder haben für jeden Riementisch 12 Mk. einzuzahlen; sobald
der Fonds unter diesen Betrag sinkt, ist er wieder zu ergänzen.
Jedes Mitglied hat einen bei ihm ausbrechenden Streik beim Vorstande
anzumelden und erhält dann auf dessen Beschluß nach Ablauf einer
Wartezeit von einer Woche wöchentlich für jeden Tisch bezw. Arbeitstag
2 Mk. Entschädigung. Der Beschluß des Vorstandes ist von einer Prüfung
»der Lage des Streiks« abhängig, doch ist nicht bestimmt, welche
Voraussetzungen für die Bewilligung oder Verweigerung der Entschädigung
maßgebend sind. »Dauert der Streik bei einem oder mehreren Mitgliedern
länger als 5 Wochen, so muß die $allgemeine Betriebssperre$ bei allen
Mitgliedern ohne vorherigen Generalversammlungsbeschluß eintreten,
es sei denn, daß die vom Streik Betroffenen auf die Verhängung
der Sperre verzichten. Dieselbe kann aber auch durch den Beschluß
einer außerordentlichen Generalversammlung verhängt werden und muß
dann nach 14 Tagen eintreten.« »Während der Betriebssperre müssen
die Riementische sämtlicher Mitglieder, soweit dieselben nicht von
letzteren selbst bedient werden können, stillgesetzt werden. Meister
dürfen beschäftigt werden, allen übrigen Arbeitern und Arbeiterinnen
dagegen ist während der Dauer der Sperre der Zutritt zur Fabrik zu
untersagen.« Jedes Mitglied ist zur Durchführung der Beschlüsse
verpflichtet und hat zur Sicherung eine Vertragsstrafe von 1000 Mk. für
jeden Tisch in Wechseln zu hinterlegen.

Der Vorstand des Vereins besteht aus 3 Fabrikanten und 3
Riemendrehereibesitzern; ein siebentes Mitglied mit beratender Stimme
wird von der Handelskammer in der Person ihres Sekretärs entsandt.

Die Gründung des Vereins hatte zur Folge, daß nicht allein der damalige
Streik, nachdem lediglich die Sperre angedroht war, binnen kurzem
erfolglos erlosch, sondern daß auch seitdem ein weiterer Streik nicht
stattgefunden hat.


                                   4.

Einen wesentlich anderen Karakter hat der =»Wupperthaler
Riemendreher-Verband«=. Bezweckte derjenige in Barmen-Elberfeld den
Schutz gegenüber den Arbeitern, so will der Wupperthaler Verband statt
dessen die Interessen der Riemendrehereibesitzer, die im wesentlichen
Hausindustrielle sind, gegen die Fabrikanten schützen, von denen die
ersteren ihre Aufträge erhalten. Nach dem Statut ist der Zweck des
Verbandes, »die Interessen des Gewerbes in allen Teilen wahrzunehmen,
insbesondere das Herabdrücken der Lohnpreise zu verhindern und
der Ueberproduktion vorzubeugen. Die Mitgliedschaft steht jedem
Riemendrehereibesitzer offen, der einen unbescholtenen Namen hat.
Die Wirksamkeit des Verbandes läuft auf ein kollektives Verhandeln
hinaus, indem die Vereinbarungen mit den Fabrikanten mit bindender
Kraft für jedes Mitglied seitens des Verbandes getroffen werden. Die
Durchführung wird durch Hinterlegung von Wechseln in Höhe von 100 Mk.
für jeden Riementisch gesichert. Ursprünglich hatte der Verband, der
im April 1890 mit 69 Mitgliedern gegründet wurde, sich sogar das Ziel
gesteckt, den Zusammenschluß des ganzen Gewerbes durch den Grundsatz
der Ausschließlichkeit[258] zu erzwingen, indem wenigstens für den
Hauptbetriebszweig, die Herstellung glatter Litzen, den Mitgliedern
verboten war, für Fabrikanten zu arbeiten, welche Riemendreher
beschäftigen, die nicht zum Verbande gehören, doch ist diese Bestimmung
in der Generalversammlung am 3. März 1892 wieder aufgehoben.

  [258] Vgl. über dieses System die unten (S. 643) folgende Darstellung
        des Ostschweizerischen Stickereiverbandes, insbesondere S. 647.


                           V. Tabakindustrie.

Am 6. November 1890 hat sich für Hamburg, Altona, Ottensen und
Umgegend ein =Verein der Zigarrenfabrikanten= gebildet zum Zweck
gemeinschaftlicher Abwehr von unbilligen Forderungen seitens der
Arbeiterorganisationen. Die Mitglieder garantieren sich gegenseitig
gegenüber Eingriffen, welche von Arbeitervereinigungen versucht werden
sollten, die Aufrechterhaltung ihrer geschäftlichen Einrichtungen, die
Bewahrung ihres Hausrechts, die Freiheit ihrer Dispositionen, sowie
Schutz ihrer sonstigen etwa ungerecht angegriffenen Interessen. Die
Einrichtung von Institutionen, welche eine friedliche Beilegung von
Konflikten anstreben, sind in erster Linie ins Auge gefaßt, aber falls
friedliche Mittel nicht anwendbar erscheinen, sind energische Maßregeln
zu ergreifen. Es wurde der Grundsatz aufgestellt, daß Arbeiter, welche
Fachvereinen nicht angehören, zu schützen sind. Andererseits soll die
Freiheit der Arbeiter, Vereinigungen anzugehören, nicht prinzipiell
angetastet werden; darauf bezügliche Forderungen dürfen eventuell nur
vorübergehend gestellt werden. Jedes Mitglied hat bei Zuwiderhandlung
gegen Vereinsbeschlüsse eine Konventionalstrafe von 5000 Mk. verwirkt
und eine Sicherheit in dieser Höhe zu hinterlegen. Der jährliche
Beitrag beläuft sich auf 150 Mk., alle Mitglieder haben gleiches
Stimmrecht.


                          VI. Baugewerke[259].

Die Baugewerke nähern sich durch ihren Umfang der Großindustrie und
haben deshalb, obgleich sie handwerksmäßig betrieben werden, doch
im wesentlichen deren Verhältnisse. Ist es hiernach verständlich,
daß auch der Gegensatz zwischen Arbeitern und Arbeitgebern sich
hier in gleicher Weise, wie in der Industrie, geltend machte, so
hat derselbe thatsächlich schon einen besonders hohen Grad erreicht
und Arbeitsstreitigkeiten, insbesondere Streiks und Aussperrungen,
sind in den Baugewerken eine sehr häufige Erscheinung. Naturgemäß
hat sich deshalb hier auch in größerem Umfange die Organisation
der Arbeitgeber entwickelt, ja es ist in neuester Zeit mit Erfolg
versucht, dieselbe über ganz Deutschland zu erstrecken und einen
einheitlichen Verband zu schaffen. Im folgenden sollen zunächst die
bestehenden Einzelorganisationen, soweit mir das Material zugänglich
war, vorangestellt und dann die bisherigen Schritte zur Schaffung eines
Gesamtverbandes mitgeteilt werden.

  [259] Das benutzte Material verdanke ich überwiegend dem Vorsitzenden
        des Innungsverbandes deutscher Baugewerksmeister Herrn
        Baumeister $Felisch$ in Berlin und dessen Sekretär W. $König$.


                      A. $Oertliche Vereine$[260].

                                   1.

Der =Arbeitgeberbund für das Maurer- und Zimmerergewerbe von Berlin
und den Vororten= verfolgt noch seinen Statuten den Zweck, »auf
gewerblichem Gebiete, namentlich bei Festsetzung der Lohn- und
Arbeitsbedingungen mit den Arbeitnehmern, sich gegenseitig mit Rat und
Hülfe zur Seite zu stehen, die Forderungen der Arbeitnehmer zu prüfen
und im Falle der Berechtigung zur allseitigen Anerkennung zu bringen,
unberechtigten Forderungen aber in wirksamer Weise entgegenzutreten«.
Treten an ein Mitglied Forderungen heran, die zu einer Bausperre oder
zu einem Ausstande Veranlassung geben können, so ist unverzüglich
dem Vorstande Mitteilung zu machen. Erkennt dieser die Forderung als
berechtigt an, so ist dem Mitgliede die Regelung der Angelegenheit
mit seinen Arbeitern anheimzugeben, wobei der Vorstand die
Vermittlerthätigkeit übernehmen kann. Entgegengesetztenfalls tritt der
Verein mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln für das Mitglied ein.
Diese Mittel können neben anderen Vorkehrungen, deren Kosten aus dem
Vereinsvermögen zu bestreiten sind, insbesondere auch darin bestehen,
daß die Entlassung sämtlicher auf den Bauplätzen der Vereinsmitglieder
beschäftigten Maurer und Zimmerleute angeordnet wird. Jedes Mitglied,
welches einem solchen Beschlusse zuwiderhandelt, verwirkt eine Strafe
im zehnfachen Betrage seines Jahresbeitrages. Dieser ist gleich 20% der
im letzten Jahre gezahlten anrechnungsfähigen Löhne, mindestens aber
10 Mk. Nach der Höhe der Beiträge ist auch das Stimmrecht abgestuft,
und zwar von 1 bis 6 Stimmen. Der Verein steht grundsätzlich auf dem
Standpunkte, seine Unterstützung nicht zu gewähren, wenn nicht in dem
Bauvertrage die Streikklausel d. h. eine Bestimmung aufgenommen ist,
daß im Falle eines Streiks die Ablieferungsfrist sich um die Dauer des
Streiks verlängert.

  [260] Nach einer bei den Verhandlungen zur Gründung eines
        Gesamtverbandes gemachten Mitteilung sollen außer den hier
        erwähnten noch ferner Vereine bestehen in: Altenburg, Breslau,
        Burg, Düsseldorf, Demmin, Erfurt, Eberswalde, Eschershausen,
        Gera, Jena, Königsberg, Leipzig, Langensalza, Mühlhausen i.
        Thr., Naumburg, Osnabrück, Plauen i. V., Pyritz, Schöppenstedt,
        Thorn, Tambach, Weimar und Zwickau.

Der Verein beschränkt sich aber nicht auf die Regelung ausgebrochener
Streitigkeiten, sondern will zugleich auf Gleichmäßigkeit der
Arbeitsbedingungen hinwirken. Deshalb hat die regelmäßige jährliche
Generalversammlung den ortsüblichen Höchstbetrag der Zeitlöhne zu
bestimmen, die für das nächste Jahr von den Vereinsmitgliedern an
Maurer und Zimmerleute gezahlt werden dürfen; auch zur Festsetzung der
übrigen Arbeitsbedingungen ist die Generalversammlung befugt; und die
Mitglieder sind bei Vermeidung der bereits erwähnten Vertragsstrafe
zu deren Innehaltung verpflichtet. Dem Verein sind bis jetzt von 1200
Baugewerktreibenden nur etwa 250 beigetreten.


                                   2.

=Bund der vereinigten Arbeitgeber der Maurer, Zimmerer und Bauarbeiter
in Brandenburg a. H.= Derselbe erstrebt: 1) Schutz seiner Mitglieder
gegen Uebergriffe, von welcher Seite sie auch kommen mögen. 2)
Solidarität der Arbeitgeber bei etwa eintretenden unberechtigten
Arbeitseinstellungen, Sperren und Verrufserklärungen. 3) Möglichst
einheitliches Handeln in allen Fragen, welche für das Verhältnis
zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern von grundsätzlicher Bedeutung
sind. 4) Vereinigung mit anderen Verbänden, welche gleiche oder
ähnliche Zwecke verfolgen. 5) Vertretung von Rechtsstreitigkeiten, die
ein allgemeines Interesse für Bauarbeitgeber haben. Beitrittsberechtigt
ist jeder unbescholtene Arbeitgeber der Maurer, Zimmerer und
Bauarbeiter in Brandenburg a. H. und Umgegend. Jedes Mitglied hat eine
Stimme. Der jährliche Beitrag ist 10 Mk. Die Mitglieder haben den von
der Generalversammlung mit zwei Drittel aller zum Bunde gehörigen
Firmen gefaßten Beschlüssen unweigerlich Folge zu leisten.

Von ausbrechenden Streiks hat der Betroffene sofort den Vorstand zu
benachrichtigen, der sogleich einen Bundesbeschluß herbeizuführen hat;
bis dahin dürfen die Mitglieder keine Ausständigen beschäftigen. Auf
Grund eines nach genauer Untersuchung zu erstattenden Berichts des
Vorstandes hat die Generalversammlung endgültig Beschluß zu fassen. Bei
Nichterfüllung der satzungsgemäßen Verpflichtungen kann Ausschluß aus
dem Bunde erfolgen.


                                   3.

=Verein bremischer Baugewerksmeister.= Derselbe bezweckt
einerseits »Wahrung und Förderung der Interessen des bremischen
Baugewerkmeisterstandes im allgemeinen« und will andererseits »die
gemeinsamen Forderungen der Arbeiter derjenigen Gewerbe, welche
dem Verein angehören, prüfen und im Falle der Berechtigung zu
allseitiger Anerkennung bringen, unberechtigte Forderungen aber mit
dem ganzen Gewichte der Vereinigung zurückweisen«. Mitglied können
alle rechtschaffenen Baugewerksmeister, sowie hierbei interessierte
Geschäfte und Industrielle werden. Neben dem Eintrittsgelde und dem
jährlichen ordentlichen Beitrage von je 3 Mk. ist jedes Mitglied
verpflichtet, im Bedarfsfalle einen seinen Verhältnissen entsprechenden
außerordentlichen Beitrag zu zahlen, der vom Vorstande festgesetzt wird.

Werden in einem dem Vereine angehörigen Gewerbe Forderungen der
Arbeitnehmer, die zu einer Werkstattsperre, einem partiellen oder
allgemeinen Streik Veranlassung geben können, gestellt, so ist
sofort dem Vorstande des Vereins Mitteilung zu machen. Dieser
hat gemeinschaftlich mit der dazu berufenen Kommission dieselben
vorzuprüfen auch schleunigst eine Generalversammlung zu berufen und
derselben zu berichten.

Erkennen der Vorstand und die Kommission und später die
Generalversammlung die Forderung der Arbeitnehmer als berechtigte an,
so ist dem betreffenden Gewerbe eine Regelung mit seinen Arbeitern in
Gemeinschaft mit der Kommission aufzugeben und zu überlassen; sind
die Forderungen unberechtigte, so tritt der Verein voll und ganz
für das betroffene Gewerbe ein und kann dafür eventuell auch die
außerordentlichen Beiträge benutzen.

Wird ein Streik von seiten der Arbeitnehmer eines oder mehrerer Gewerbe
angekündigt, oder ist derselbe bereits ausgebrochen, so kann die sofort
zu berufende Generalversammlung auf Antrag des Vorstandes und der dazu
berufenen Kommission eine teilweise Entlassung der Arbeiter, aber auch
eine Schließung sämtlicher Bauplätze und Werkstätten seiner Mitglieder
innerhalb acht Tagen bis zur Beendigung des Streiks beschließen.
Ungesetzliche Forderungen, Drohungen der Arbeiter sind auf Kosten des
Vereins gerichtlich zu verfolgen.

Auf Beschluß der Generalversammlung hin können einzelne Gewerbe
oder Gewerbetreibende (Mitglieder) auf bestimmte Zeit von der
Befolgung dieses Beschlusses vorläufig entbunden werden; dieselben
müssen auf ihren Antrag davon entbunden werden, wenn mehr als die
Hälfte der von dem betreffenden Gewerbe beschäftigten Arbeitern von
Nichtvereinsmitgliedern beschäftigt werden.

Jedes Vereinsmitglied hat Arbeiter, die nachweislich durch Geldbeiträge
Streikende unterstützen, sofort zu entlassen.

Um unnötige Härten zu vermeiden, kann tüchtigen Arbeitern, die
nachweislich sich von allen Streikbewegungen fern halten und
solche auch nicht mit Geldbeiträgen unterstützen, auf Antrag ihres
Arbeitgebers durch Beschluß der Kommission das Weiterarbeiten zu den
früheren Arbeitsbedingungen gestattet werden; doch hat der Arbeiter auf
einem vom Verein zu liefernden gedruckten Formulare eine dahingehende
Erklärung an den Verein schriftlich abzugeben.

Kein Vereinsmitglied darf Arbeitern, die infolge eines Streiks von
einem anderen Vereinsmitgliede entlassen sind, innerhalb acht Wochen
nach Beendigung des Streiks Beschäftigung geben ohne Bewilligung des
letzteren.

Um den Verein zu stärken, hat jedes Vereinsmitglied thunlichst nur mit
und für Vereinsmitglieder arbeiten zu lassen.

Bis zur Aufhebung der verhängten Sperre oder wenn in einem Gewerbe
ein Streik ausbricht, dürfen die Mitglieder während dieser Zeit keine
Aufträge bei Nichtmitgliedern ausführen lassen. Wer die statutenmäßigen
Verpflichtungen verletzt oder einem gefaßten Beschlusse zuwiderhandelt,
kann in eine Strafe bis zu 100 Mk. im Einzelfalle genommen werden.


                                   4.

=Verband der Baumeister und Bauunternehmer in Dresden= zum Schutze
gegen Streiks und agitatorische Bestrebungen der Arbeitnehmer.

Arbeitnehmer, und zwar Maurer, Zimmerleute und Arbeiter, welche sich
als wühlerisch erweisen, oder durch Worte, oder durch ihr Verhalten die
übrigen Arbeiter gegen Verbandsmitglieder aufreizen, sind in eine Liste
(Liste der von Verbandsmitgliedern nicht zu beschäftigenden Leute)
einzutragen und dürfen von keinem anderen Verbandsmitgliede wieder in
Arbeit genommen werden.

Die Namen solcher Arbeitnehmer sind dem Komitee unverzüglich
anzuzeigen, von denselben aber eventuell nach Feststellung der Frage,
ob die Anzeige begründet war, in die Liste einzutragen und sofort
brieflich sämtlichen Verbandsmitgliedern mitzuteilen.

Keines der Verbandsmitglieder darf seinen Arbeitnehmern bei einer
an die Verbandskasse zu zahlenden Konventionalstrafe von 1000 Mk.
für jeden Kontraventionsfall mehr als die durch den Verband jeweilig
festgestellten Maximallöhne gewähren.

Als Maximallohn wird bis auf weiteren Beschluß der Verbandsversammlung
je nach der Güte der Arbeit festgesetzt:

  a) für Maurer und Zimmerer bis zu 35 Pf. pro Stunde,

  b) für Arbeiter bis zu 25 Pf. pro Stunde.

Bei partiellen Streiks ist dem betroffenen Verbandsmitgliede von
den übrigen die notwendigste Aushülfe durch Zuweisung eigener
Arbeiter zu gewähren. Die Bestimmung erfolgt durch das Komitee.
Ueber Streitigkeiten unter den Mitgliedern hinsichtlich der
Satzungen entscheidet das Komitee als Schiedsgericht. Die Kosten der
Verwaltung werden nach Verhältnis der gezahlten Löhne getragen. Die
Vereinsmitglieder verpflichten sich, in den von ihnen abzuschließenden
Verträgen möglichst den Auftraggebern gegenüber sich auszubedingen, daß
sowohl bei Streiks der Arbeiter als bei den vom Verbande beschlossenen
Aussperrungen die vereinbarten Konventionalstrafen während dieser Zeit
nicht verfallen.

Wenn die Arbeiter sich weigern, so sind sie binnen drei Tagen zu
entlassen und nicht eher wieder zu beschäftigen, als bis der Streik
beendigt ist. Bei besonders dringlichen Arbeiten kann von dem Komitee
eine Ausnahme bewilligt werden. Ebenso sind Poliere, Lehrlinge, von
auswärts herangezogene Arbeiter und solche Leute ausgenommen, die
mindestens 5 Jahre ununterbrochen bei demselben Arbeitgeber in Arbeit
gestanden und sich niemals an agitatorischen Bestrebungen beteiligt
haben. Uebertretungen dieser Vorschriften werden mit 300 Mk. bestraft.
Die Verbandsmitglieder verpflichten sich, ihre Arbeiter nur unter
beiderseitigem Ausschluß der Kündigung anzunehmen.


                                   5.

=Freie Vereinigung der Baugeschäftsinhaber in Greiz.= Jedes Mitglied
ist verpflichtet: 1. an der elfstündigen Arbeitszeit festzuhalten;
2. keinen höheren Stundenlohn an Maurer- und Zimmergesellen zu
zahlen, als von der Vereinigung beschlossen ist; 3. keinen Gesellen
einzustellen, der nicht im Besitze eines Entlassungsscheines seines
früheren Arbeitgebers ist, falls dieser der Vereinigung angehört; 4.
solche Gesellen, die von der hiesigen »Vereinigung« oder von einer
anderen, dem Arbeitgeberverbande der beiden Fürstentümer Reuß und der
Kreishauptmannschaft Zwickau angehörenden Korporation als Streiker,
Streikführer oder Agitatoren bezeichnet werden, nicht einzustellen
und auf ergangene Benachrichtigung sofort zu entlassen bezw. ihnen
zu kündigen; 5. von einer bei ihm eingetretenen Arbeitseinstellung
innerhalb 24 Stunden unter Namhaftmachung der streikenden Gesellen dem
Vorstande der »Vereinigung« Anzeige zu machen und bekannte »Aufwiegler«
unter seinen Gesellen dem Vorstand als solche zu bezeichnen.

Der Vorstand hat über die Entlassung oder Weiterbeschäftigung derselben
Beschluß zu fassen.

Wenn über die Bauten eines Mitgliedes der »Vereinigung« die sogenannte
Sperre von den Gesellen verhängt werden sollte, so sind sämtliche
übrigen Mitglieder gleichen Gewerbes durch Abgabe von Leuten zur
Unterstützung verpflichtet.

Diese Verpflichtung trifft zunächst alle diejenigen, welche mehr als 8
Gesellen des betreffenden Gewerbes beschäftigen und zwar im Verhältnis
zur Gesamtzahl ihrer Gesellen, sofern sich nicht Mitglieder freiwillig
zur Abgabe von Gesellen bereit erklären.

Nimmt die Sperre bezw. der Ausstand einen solchen Umfang an, daß eine
ausreichende gegenseitige Unterstützung nicht mehr möglich, so hat
die Generalversammlung der »Vereinigung« darüber zu entscheiden, ob
sämtliche Gesellen zu entlassen sind bezw. ihnen zu kündigen ist.

Diese Aufkündigung hat jedoch zu erfolgen, sobald die Hälfte der
bei der »Vereinigung« beschäftigten Gesellen in den Ausstand
eingetreten ist, sofern nicht durch Dreiviertel-Mehrheitsbeschluß der
Generalversammlung eine weitere Hinausschiebung dieses Zeitpunktes
bestimmt wird.

Verstöße gegen die Verbandspflichten haben die sofortige Präsentation
des hinterlegten Sichtwechsels zur Folge. Ob eine Uebertretung oder
ein Verstoß vorliegt, darüber entscheidet nach vorausgegangener
Untersuchung der Vorstand endgültig und zwar mit einfacher
Stimmenmehrheit.


                                   6.

=Arbeitgeberverband des Maurer- und Zimmerergewerbes in Magdeburg.= Der
Verband bezweckt die Herbeiführung dauernd friedlicher Verhältnisse
zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern durch Berücksichtigung
berechtigter und Abwehr unberechtigter Forderungen und ungesetzlicher
Uebergriffe, insbesondere Streiks der Arbeitnehmer und ihrer
Vereinigungen.

Alle anderen Zwecke sind ausgeschlossen.

Als Mittel zur Erreichung des Verbandszweckes sollen dienen:

  1. die Beihülfe zur Durchführung und Vervollständigung der Gesetze,
     welche zum Wohle und Schutze der Arbeitnehmer erlassen sind,
     die Unterstützung gemeinnütziger Bestrebungen für das Wohl der
     Arbeitnehmer und die Errichtung von Arbeitsnachweisen;

  2. die Vereinbarung,

     a) keine im Streik oder in der Aussperrung befindlichen Arbeitnehmer
        anderer anzunehmen,

     b) für den Fall des Ausbruchs eines partiellen Streiks durch
        Einsichtnahme der Lohnbücher der betreffenden Arbeitgeber
        und sonstwie die Gründe des Streiks, sowie die Schuld oder
        Schuldlosigkeit der Arbeitgeber an demselben festzustellen,

     c) bei Ermittelung des Bestrebens der Arbeitnehmer, durch
        unberechtigte Forderungen und Uebergriffe die Beschlüsse
        des Verbandes zu durchbrechen, offiziell den Ausbruch
        des Streiks in den betreffenden Geschäften zu verkünden,
        unverzüglich vermittelnd einzugreifen, unter Benutzung des
        angesammelten Betriebsfonds, also für Rechnung des Verbandes
        durch Mittelspersonen, Annoncen und auf sonst zweckdienlich
        erscheinendem Wege Ersatzarbeitnehmer für die streikenden
        heranzuziehen und

     d) vom Zeitpunkte des Streikausbruches ab bis zu dessen Beendigung,
        während welcher Zeit von den Geschäftsinhabern Arbeitnehmer
        direkt nicht angestellt werden dürfen, sondern bei Nachfrage
        an den Verbandsvorstand zu verweisen sind, diese Arbeitnehmer
        anzunehmen und den vom Streik betroffenen Geschäften nach
        Verhältnis und Bedürfnis zu überweisen;

  3. die Verpflichtung der Verbandsmitglieder,

     a) keine Arbeiten zu übernehmen, welche bereits seitens eines anderen
        Verbandsmitgliedes in Angriff genommen waren, deren
        Fertigstellung aber durch den Ausbruch des Streiks verhindert
        worden ist,

     b) falls auf einem, unter Beteiligung mehrerer Verbandsmitglieder
        auszuführenden Bau nur bei einem der letzteren gestreikt
        wird, in schonendster kollegialer Weise auf den vom Streike
        Betroffenen Rücksicht zu nehmen,

     c) sich für den Fall, daß ein partieller Streik nicht innerhalb 14
        Tagen nach dem Ausbruche desselben beendigt und auch die
        schleunige Wiederaufnahme der Arbeit seitens der Streikenden
        nicht mit Sicherheit zu erwarten sein sollte, auf Beschluß
        einer sofort seitens des Vorstandes einzuberufenden
        Verbandsversammlung für solidarisch zu erklären und
        gemeinschaftlich die Arbeit für Maurer, Zimmerer und Arbeiter,
        inklusive Akkordarbeit, unverzüglich niederzulegen, ohne jedoch
        zur Entlassung der Poliere und Lehrlinge verbunden zu sein.

Mitglieder des Verbandes können sämtliche in Magdeburg ansässige
Inhaber von Maurer- und Zimmerergeschäften werden, welche die Satzungen
durch ihre Unterschrift für sich als bindend anerkennen.

Die Mitglieder haben für je 10000 Mk. Löhne eine Stimme und haben die
Kosten nach dem Verhältnis der Löhne zu tragen, insbesondere 2 0/00 in
den eingerichteten Fonds zu zahlen. Zur Sicherheit für bedingungslose
Durchführung der gefaßten Beschlüsse hat jedes Mitglied 3% der
anrechnungsfähigen Löhne, mindestens jedoch 500 Mk. in Sichtwechseln
oder in mündelsicheren Papieren zu hinterlegen und anzuerkennen,
daß unter Ausschluß des Rechtsweges diese Sicherheit dem Verbande
zu Eigentum verfallen ist, sofern in der Verbandsversammlung mit
Dreiviertel-Mehrheit ein Verstoß gegen die Satzungen festgestellt ist.


                                   7.

=Verband der Arbeitgeber des Baugewerbes in München.= Der am 26. Juli
1898 gegründete Verband bezweckt, auf gewerblichem Gebiete, namentlich
bei Festsetzung der Löhne und Arbeitsbedingungen mit den Arbeitern,
sich gegenseitig mit Rat und Hülfe zur Seite zu stehen, die Forderungen
der Arbeiter zu prüfen und im Falle der Berechtigung zu allseitiger
Anerkennung zu bringen, unberechtigten Forderungen aber und aus solchen
entstehenden Streiks der Arbeiter in wirksamer Weise entgegenzutreten.
Der Verband beschränkt sich zunächst auf München und 30 Kilometer
Umgebung, beabsichtigt aber möglichste Ausdehnung über ganz Bayern
durch Anschluß an gleiche Verbände und will mit ähnlichen Vereinigungen
innerhalb des Deutschen Reiches einen Bund der Arbeitgeberverbände
ins Leben rufen. Die Mitgliedschaft steht offen allen selbstständigen
Arbeitgebern des Baugewerbes. Die Beiträge belaufen sich auf 50 Pf.
für je 1000 Mk. Löhne. Ueberschüsse sollen zu einem Reservefonds bis
zur Höhe von 100000 Mk. angesammelt werden. Innerhalb des Verbandes
bestehen besondere Gruppen: 1. der Architekten, Bau- und Maurermeister,
2. der Dachdecker und Blitzableitersetzer, 3. der Glaser, 4. der
Hafner, 5. der Installateure und Brunnenmacher, 6. der Maler, 7.
der Pflasterer, 8. der Schlosser und Eisenbahnkonstrukteure, 9.
der Schreiner und Parkettbodenfabrikanten, 10. der Spängler und
Kupferschmiede, 11. der Steinmetzen, 12. der Stuckateure und Bildhauer,
13. der Zimmermeister. Diese Gruppen versammeln sich selbständig und
sind im Vorstande nach einem festgesetzten Maßstabe vertreten. Das
Stimmrecht der Mitglieder ist bis zur Höchstzahl von 12 nach den Löhnen
abgestuft.

Bei Streitigkeiten der Verbandsmitglieder mit ihren Arbeitern sollen
zunächst der Ausschuß und die Verbandsgruppen zu vermitteln suchen.
Eilige Maßnahmen darf dabei der Ausschuß selbst treffen, dagegen kann
die Sperrung aller Betriebe einer Gruppe nur mit Zweidrittel-Mehrheit
der Gruppenversammlung beschlossen werden. Ausnahmsweise kann
Arbeitern, die sich nachweislich von allen Streikbewegungen fern
gehalten haben und solche auch nicht mit Geld unterstützen, das
Weiterarbeiten gestattet werden. Arbeiter aus Orten, wo zur Zeit
gestreikt wird, dürfen nicht eingestellt werden. Die Liste der
streikenden Arbeiter ist vom Verbandsbureau allen Verbandsmitgliedern
zuzusenden. Diese dürfen keine der aufgeführten Arbeiter beschäftigen.
Kein Verbandsmitglied darf eigenmächtig mit den streikenden
Arbeitern unterhandeln. Machen Streitigkeiten mit den Arbeitern die
vorübergehende Unterstützung von Verbandsmitgliedern erforderlich,
so wird sie vom Vorstande aus Verbandsmitteln gewährt. Von den
Mitgliedern wird erwartet, daß sie die übrigen Mitglieder, insbesondere
Notleidende, durch Uebertragung von Arbeiten unterstützten und die
Uebertragung von Arbeiten an Nichtmitglieder möglichst vermeiden. In
Lieferungsverträgen muß die Streikklausel aufgenommen werden. Strafen
setzt der Verbandsvorstand fest. Jedes Mitglied hat eine Sicherheit in
Höhe von 50 Mk. für jede ihm zustehende Stimme zu hinterlegen.


                                   8.

               =Verband süddeutscher Baugewerksmeister.=

Derselbe ist eine Vereinigung von Maurermeistern, Zimmermeistern und
Steinhauermeistern und wurde begründet am 5. Mai 1898.

Zweck des Verbands ist, die Arbeitgeber im Baugeschäft zu einer
Organisation zur Wahrung ihrer Interessen gegenüber der organisierten
Arbeiterschaft zu vereinigen und mittelst dieser Organisation

  1. zwischen den Interessen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen
     billigen Ausgleich anzustreben,

  2. bei Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer womöglich
     eine beide Teile befriedigende Vermittlung herbeizuführen,

  3. unberechtigte Bestrebungen der Arbeitnehmer, welche darauf
     gerichtet sind, die Arbeitsbedingungen einseitig vorzuschreiben,
     insbesondere die zu diesem Zweck geplanten oder veranstalteten
     Ausstände gemeinsam abzuwehren und in ihren Folgen unschädlich zu
     machen (Arbeitseinstellungen, Sperre, Verrufserklärungen),

  4. ein einheitliches Handeln in allen Fragen, welche für das
     Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer von
     grundsätzlicher Bedeutung sind (z. B. Maximalarbeitstage,
     Geschäftsordnungen &c.) zu sichern,

  5. die Bestrebungen des Verbandes in geeigneter Weise durch
     Veröffentlichungen, insbesondere mittels der Tagespresse, zu
     unterstützen,

  6. mit anderen Arbeitgebervereinen ähnlicher Tendenz Fühlung zu nehmen
     und geeigneten Falls Fusionen mit solchen herbeizuführen.

Organe des Vereins sind der Ausschuß und der Vorsitzende, auf
dessen Namen das Vereinsvermögen zu belegen ist. Das Stimmrecht der
Mitglieder in der Generalversammlung bestimmt sich nach der Zahl der
beschäftigten Arbeiter bis zur Höchstzahl von 7. Für jede Stimme
ist ein Jahresbeitrag von 5 Mk. zu zahlen, ebenso sind danach
außerordentliche, durch Beschluß des Ausschusses anzufordernde Mittel
umzulegen.

Die Mitglieder des Verbandes unterwerfen sich hinsichtlich des
Verhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Beschlüssen der
Generalversammlung und des Ausschusses.

Insbesondere ist zur Herabsetzung der Arbeitszeit unter die
bestehende Norm von 10 Stunden kein Mitglied von sich aus befugt,
vielmehr den Verbandsbeschlüssen unterworfen. Dasselbe gilt von
etwaigen Abweichungen von der gegenwärtig bestehenden Zeiteinteilung,
Vesperpausen &c. Dagegen bleibt bis auf weiteres eine Herabsetzung oder
Erhöhung der Arbeitslöhne dem Einzelnen überlassen.

Die Vertretung der Interessen der Verbandsmitglieder vor der
Oeffentlichkeit ist Sache des Ausschusses, und es verpflichten sich
die Mitglieder, in dieser Hinsicht keinerlei öffentliche Kundgebung,
insbesondere in der Tagespresse &c, ohne Ermächtigung des Vorsitzenden
des Ausschusses und keinesfalls gegen dessen Beschluß vorzunehmen.

Die Mitglieder verpflichten sich, Unterhandlungen mit der organisierten
Arbeiterschaft, d. h. abgesehen von den eigenen Arbeitern, über
Arbeitsbedingungen u. dergl. ausschließlich durch Vermittlung des
Ausschusses zu führen.

Wenn in dem Geschäft eines Mitglieds zwischen diesem bezw. seinen
Vertretern und Beamten und seinen Arbeitern Differenzen irgend welcher
Art entstehen, welche geeignet sind, zu einem Ausstand, Platzstreik,
Boykott, Sperre oder etwas derartigem zu führen, so hat das betreffende
Mitglied, wenn es nicht von sich aus die Differenzen durch Abbestellung
etwaiger Mißstände zu erledigen vermag, die Pflicht, die Ansprüche der
Arbeiter nicht von sich aus abzulehnen, sondern dem Vereinsausschuß zur
Untersuchung und Beschlußfassung vorzulegen und sich dessen Ausspruch
zu unterwerfen.

Wird in einem Verbandsgeschäfte von seiten der Arbeiter ein Ausstand
oder eine Sperre angedroht oder erklärt, so ist dem Vorsitzenden des
Ausschusses sofort Mitteilung zu machen. Dieser soll alsdann baldigst
eine Untersuchung einleiten, welche klarstellt, ob und inwieweit den
Arbeitgeber ein Verschulden trifft.

Falls der Ausschuß beschließt, daß der Arbeitgeber den Forderungen
der Arbeiter ganz oder teilweise nachgeben soll, so ist das Nähere
hierüber festzusetzen und der Arbeitgeber verpflichtet, diesen
Beschluß durchzuführen und die beschlossene Bewilligung der gestellten
Forderungen der Arbeiter durch Anschlag oder sonstwie zur Kenntnis der
letzteren zu bringen. -- Erklärt der Ausschuß den Streik für nicht
berechtigt, so hat der Vorsitzende das Verzeichnis der beteiligten
Arbeitnehmer sofort sämtlichen Vereinsmitgliedern mitzuteilen.

Nach erfolgter Mitteilung darf kein Vereinsmitglied einen streikenden
Arbeiter in seinem Betriebe beschäftigen.

Der Ausschuß hat das Recht, die in dem notleidenden Betriebe
vorliegenden Aufträge auf die übrigen Betriebe, wenn angängig, zu
verteilen.

In solchen Fällen hat das von dem Streik betroffene Verbandsmitglied
die ihm aushilfsweise gelieferten Arbeiten mit einem Betrage
zu bezahlen, welcher nach der Schätzung des Ausschusses dem
durchschnittlichen Selbstkostenpreise entspricht. Den Aufschlag auf die
Selbstkosten, welcher dem die Arbeit liefernden Geschäfte zu zahlen
ist, deckt der Verband.

Sollten die Arbeiter derjenigen Firma, welcher die Ausführung der
Arbeit übertragen worden ist, sich weigern, die Arbeit auszuführen, so
sind dieselben zu entlassen.

Zur Sicherung der Vertragspflichten hat jedes Mitglied nach der
beschäftigten Arbeiterzahl Wechsel bis zur Höhe von 5000 Mk. zu
hinterlegen, die durch Beschluß des Ausschusses für verfallen
erklärt werden können. Der Ausschuß ist auch befugt, nach seinem
Ermessen aus dem Verbandsvermögen an solche Mitglieder, die durch
Arbeitseinstellungen geschädigt sind, Unterstützungen zu bewilligen.


                                   9.

     =Freie Vereinigung der Maurer- und Zimmermeister in Stettin.=

In Stettin hatten schon mehrfach die Arbeiter des Baugewerbes dadurch
Lohnerhöhungen erzwungen, daß sie über einzelne Geschäfte die Sperre
verhängten. Um sich hiergegen zu schützen, traten die Maurer- und
Zimmermeister am 24. April 1897 zu einer freien Vereinigung zusammen
unter dem Namen »$Arbeitsnachweis für Maurer und Zimmerer in Stettin
und Umgegend$.« Nach den Statuten sind die Mitglieder verpflichtet,
nur solche Gesellen in Arbeit zu nehmen, welche sich, sofern sie
bereits in Stettin in Arbeit waren, im Besitz eines ordnungsmäßigen
Entlassungsscheines befinden, oder, falls sie von auswärts kommen,
eine Meldekarte des Arbeitsnachweises haben. Mitglieder, die
hiergegen verstoßen, werden aus der Vereinigung ausgeschlossen. Der
Arbeitsnachweis soll die Mitglieder auch über ungebührliche Maßnahmen
der Arbeitnehmer sofort unterrichten, ist aber auch befugt, falls
ein Entlassungsschein zu Unrecht verweigert ist, eine Meldekarte
auszustellen. Zur Mitgliedschaft sind alle Baugeschäfte in Stettin und
Umgegend berechtigt. Stimmrecht und Beitrag richtet sich nach der Höhe
der im Vorjahre bezahlten Löhne.

Schon im Herbst 1897 bot sich durch einen von den Bauarbeitern
wegen Lohnerhöhung begonnenen und von den Maurern unterstützten
Streik Gelegenheit, die beiderseitigen Kräfte zu erproben. Der
»Arbeitsnachweis,« dem sich 45 Meister angeschlossen hatten,
beantwortete den Streik durch Entlassung sämtlicher Bauarbeiter und
Maurer. Nachdem der Kampf vom 25. Oktober bis 21. November 1897
gedauert hatte, wurde an letzterem Tage eine Uebereinkunft getroffen,
nach welcher die Arbeit am folgenden Tage wieder aufgenommen
werden sollte. Die Maurer erkannten den Arbeitsnachweis sowie die
Entlassungsscheine an, sofern sie nicht als Mittel zur Maßregelung
benutzt werden, und verpflichteten sich, keinerlei Maßregelungen
solcher Gesellen zu dulden, die während der Arbeitseinstellung
weiter gearbeitet hatten. Auf der anderen Seite verpflichteten
sich die Arbeitgeber, keine Maßregelungen gegen Mitglieder der
Gesellenvereinigung eintreten zu lassen und erkannten diese letzteren
an. Statuten und Mitgliederverzeichnis sollen gegenseitig ausgetauscht
werden. In einer gemeinschaftlichen Sitzung sollten dann Kommissionen
beider Teile sich über die Lohn- und Arbeitsbedingungen für das nächste
Jahr verständigen und Einrichtungen treffen, um etwa auftauchende
Streitigkeiten gütlich beizulegen. Eine gleichartige Vereinbarung wurde
mit den Zimmergesellen getroffen.


         B. $Der deutsche Arbeitgeberbund für das Baugewerbe$.

Seitens des Verbandes deutscher Baugewerksmeister ist schon früh die
Anregung zum allgemeinen Ausbau von Arbeitgebervereinen gegeben,
insbesondere war schon auf dem 1890 in Bremen abgehaltenen Verbandstage
eine Kommission eingesetzt mit dem Auftrage, ein Normalstatut
auszuarbeiten. Da aber die erzielten Erfolge den Hoffnungen nicht
völlig entsprachen, glaubte man eine kräftigere Anregung dadurch
zu erzielen, daß man alle bestehenden Vereine zu einem gemeinsamen
Bunde zusammenfaßte. Demgemäß wurde auf dem am 6. September 1898 in
Breslau abgehaltenen Verbandstage der Beschluß gefaßt, die sofortige
Gründung eines ganz Deutschland umfassenden Arbeitgeberverbandes
für das Baugewerbe in die Hand zu nehmen, und der geschäftsführende
Ausschuß mit den erforderlichen Schritten beauftragt, auch daneben
noch eine besondere Kommission aus 18 Mitgliedern gebildet. Auf Grund
der von dieser Kommission in ihrer Sitzung vom 28./29. Oktober 1898
entworfenen Vorschläge hat dann in der am 15. März 1899 in Berlin
abgehaltenen konstituierenden Generalversammlung die Gründung des
Bundes stattgefunden.

Aus den Statuten ist folgendes hervorzuheben. Unter dem in der
Ueberschrift bezeichneten Titel wird eine Vereinigung der Landes-
bezw. Lokalverbände der Arbeitgeber im Baugewerbe für das ganze
Deutsche Reich mit dem Sitze in Berlin gebildet. Zweck derselben ist,
durch einen seiten Zusammenschluß sämtlicher bestehender oder noch zu
errichtender Verbände die gemeinsamen Berufsinteressen gegenüber den
Arbeitnehmern wahrzunehmen, namentlich auf Erzielung eines gedeihlichen
Verhältnisses zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie zwischen
den Arbeitgebern und den Behörden hinzuwirken, die Veranlassung
zum Ausbruche von Streiks zu prüfen und letztere nach Möglichkeit
zu vermeiden bezw. beizulegen. Als Aufgaben sind bezeichnet: 1.
die Wahrnehmung der Berufsinteressen durch Zusammenfassung der
schon bestehenden Landes- bezw. Lokalverbände; 2. die Gründung
weiterer Landes- bezw. Lokalverbände in größeren und kleineren
Städten bezw. Bezirken und deren Anschluß an den Arbeitgeberbund
und die Bearbeitung der für dieselben nötigen Statuten; 3. die
Wahrnehmung der gemeinsamen Interessen bei den Reichs-, Staats- und
Gemeindebehörden durch Erstattung von Vorstellungen und Gesuchen
zu fördern; 4. den Schriftwechsel mit Baubehörden, Verbänden und
sonstigen Vereinigungen, welche mit dem Bauwesen in Verbindung stehen,
zu erledigen; 5. geeignete Bauverträge zu entwerfen und für deren
Einführung zu wirken; 6. mit dem bauenden Publikum, den Baulieferanten
und der Presse in zweckdienliche Verbindung zu treten und die
letztere mit wahrheitsgetreuen Nachrichten über die augenblickliche
Lage im Baugewerbe sowie über die thatsächlichen Verhältnisse bei
drohenden oder ausgebrochenen Arbeitseinstellungen zu informieren;
7. die Landes- bezw. Lokalverbände bei drohenden oder ausgebrochenen
Arbeitseinstellungen mit Rat und That zu unterstützen, auch auf ein
einheitliches Handeln der Verbände hinzuwirken, insonderheit dafür zu
sorgen, daß die aus Streikorten kommenden Arbeiter nicht anderwärts
beschäftigt werden; 8. Erzielung von Arbeitsbedingungen zwischen
Arbeitgebern und Arbeitnehmern, welche den lokalen Verhältnissen
entsprechen; 9. Ausgabe einheitlicher Entlassungsscheine; 10.
Einrichtung von Arbeitsnachweisen; 11. Einrichtung eines schnellen
Nachrichtendienstes zwischen der Zentrale und den Landes- bezw.
Lokalverbänden; 12. Bearbeitung statistischer Nachweise über
Arbeiterverhältnisse und Arbeiterbewegung, und zweckentsprechende
Verwertung derselben.

Mitglied kann jeder Landes- bezw. Lokalverein der Arbeitgeber im
Baugewerbe im Deutschen Reiche werden, dessen Statuten mit dem
aufgestellten Normalstatut im wesentlichen übereinstimmen. Der
Jahresbeitrag beläuft sich für jeden Landes- bezw. Lokalverband auf
20 Pfennig für je 1000 Mark anrechnungsfähiger Arbeitslöhne. Organe
des Bundes sind 1. der Vorstand, 2. der Aufsichtsrat, in welchem
sich sämtliche Verbände durch ein Mitglied vertreten lassen dürfen,
3. der Rechnungsausschuß, 4. die Generalversammlung. In der letztern
führen die Verbände nach dem Jahresbeitrage eine Stimme für je 1000
Mitglieder. Es wird ein Reservefonds gebildet, aus welchem bei
Arbeitseinstellungen die Einzelverbände zu unterstützen sind. Ueber
Zuwendungen aus demselben hat je nach der Höhe der Vorstand allein oder
unter Mitwirkung des Aufsichtsrates zu beschließen.

Der Verein soll keinen offensiven Karakter haben, sondern nur
Uebergriffe abwehren. Das Recht der Arbeiter auf Koalition sowie zur
Verbesserung der Lohn- und Arbeitsbedingungen soll in keiner Weise
beschränkt werden.

Dem Bunde traten sofort bei die Landes- bezw. Lokalverbände in
Altenburg, Altona, Berlin, Brandenburg, Breslau, Burg, Dresden, Erfurt,
Gera, Görlitz, Greiz, Jena, Liegnitz, Lübeck, Magdeburg, Naumburg,
Neuhaldensleben, Neuruppin, Osnabrück, Pasewalk, Potsdam, Pyritz,
Rathenow, Saarbrücken, Stettin, Stralsund, Stuttgart, Templin und
Wittenberg. Die Vertreter von Bremen, Landau und München stellten den
Anschluß ihrer Verbände in sichere Aussicht.

Uebrigens ergiebt sich aus den Verhandlungen, daß man es versuchen
will, sich von einem einseitigen Unternehmerstandpunkte fernzuhalten.
So erkannte man ausdrücklich das gute Recht der Arbeiter zu
Arbeitseinstellungen insoweit an, als deren Zweck darin bestehe, die
Lebenshaltung der Arbeiter zu verbessern. Gerechtfertigte Forderungen
müßten erfüllt werden, um sich die Sympathie der öffentlichen Meinung
zu sichern. Die Arbeitgeber müßten die Arbeiter als gleichberechtigten
wirtschaftlichen Faktor anerkennen. Die Hauptaufgabe bestehe darin, die
Arbeitsbedingungen überall gleich zu gestalten. Nur den politischen
Bestrebungen der Sozialdemokratie soll entgegengetreten werden.


                          VII. Hutfabrikation.

                                   1.

=Verein Berliner Wollfilzhutfabrikanten= zur Wahrung gemeinsamer
Interessen[261]. Derselbe ist im Jahre 1895 bei Gelegenheit eines
Streites mit den Arbeitern wegen Entlassung eines Arbeiters begründet
und umfaßt sämtliche in Berlin befindliche 10 Hutfabriken mit etwa
2000 Arbeitern. Zweck des Vereins ist: »ungerechtfertigten Maßnahmen
der in den beteiligten Fabriken beschäftigten Arbeiter, namentlich
unberechtigten Arbeitseinteilungen im ganzen oder im einzelnen
entgegenzutreten, andererseits aber auch Streitigkeiten zwischen
einzelnen Fabrikanten und ihren Arbeitern, welche zu derartigen
Arbeitseinstellungen führen können, nach Möglichkeit zu schlichten«.
Die Mitglieder haben, je nachdem sie bis 75, bis 150 oder mehr
Arbeiter beschäftigen, 1-3 Stimmen und in gleichem Verhältnisse zu den
Kosten beizutragen, endlich auch zur Sicherung der Vertragspflichten
Wechsel in Höhe von 5000, 10000 oder 15000 Mk. zu hinterlegen. Zu den
Versammlungen muß jedes Mitglied persönlich erscheinen; Versäumnis
wird mit 20 Mk., Zuspätkommen mit 15 Mk. bestraft. Jedes Mitglied muß
Streitigkeiten mit seinen Arbeitern, die er nicht selbst zu Schlichten
vermag, sofort dem Vorsitzenden anzeigen, der unverzüglich eine
Versammlung beruft. Diese oder eine einzusetzende Kommission hat den
Streitfall zu untersuchen und zu entscheiden. Fällt die Entscheidung
gegen das Mitglied aus, so ist derselben unbedingt Folge zu geben.
Anderenfalls hat, sofern die Arbeiter sich nicht fügen, eine neue
Versammlung die erforderlichen Schritte und erforderlichenfalls die
Einstellung des Betriebes in sämtlichen Fabriken zu beschließen.
Den Mitgliedern ist nicht gestattet, mit Arbeiterkommissionen zu
verhandeln, denen andere, als ihre eigenen Arbeiter angehören.

  [261] Das Material ist mir von dem Vorsitzenden Herrn B. $Baruch$ zur
        Verfügung gestellt.

Bei Zuwiderhandlungen gegen die gefaßten Beschlüsse ist der hinterlegte
Wechsel für verfallen zu erklären.

Die Vereinbarung ist zunächst bis zum 31. Dezember 1900 abgeschlossen.


                                   2.

Der =»Verein sächsischer Strohhutfabrikanten zur Wahrung gemeinsamer
Interessen«= mit dem Sitze in Dresden verdankt seine Entstehung
ebenfalls einem im Jahre 1896 ausgebrochenen Streik, bei welchem die
Arbeiter mitten in der Saison ohne Kündigung die Arbeit niederlegten.
Demgegenüber traten die 16 Strohhutfabrikanten zusammen und
vereinbarten, alle Arbeiter, die nicht bis zu einem festgesetzten
Zeitpunkte die Arbeit wieder aufgenommen haben würden, während sechs
Monate unter keinen Umständen wieder zu beschäftigen, wodurch der
Streik wesentlich beschränkt wurde.

Die beteiligten Fabrikanten beschlossen, die zunächst für einen
einzelnen Fall getroffene Uebereinkunft in Form eines festen Vertrages
fortzusetzen, der sich übrigens nicht bloß mit dem Verhältnisse zu
den Arbeitern beschäftigt, sondern auch Mißstände im Verkehr mit den
Kunden, z. B. übermäßige Ausdehnung des Zahlungszieles, unrechtmäßige
Abzüge von den Fracht- und Verpackungskosten und dgl. bekämpfen
will[262].

  [262] Die vorstehenden Mitteilungen verdanke ich dem Vorsitzenden
     des Vereins, Herrn $Edgar Rietz$; die Statuten haben noch nicht die
     polizeiliche Genehmigung erhalten.


                        VIII. Tapetenfabrikation.

Eine Zusammenfassung fast aller größeren Tapetenfabriken bildet
der =Verein deutscher Tapetenfabrikanten=. Die Hauptthätigkeit
entwickelt derselbe gegenüber den Händlern, indem er ihnen einen
Mindestzuschlag auf die Einkaufspreise vorschreibt, widrigenfalls die
Mitglieder des Vereins ihnen keine Tapeten liefern dürfen. Verkauf an
Handwerkervereinigungen, Warenhäuser, Bazare und Versandgeschäfte ist
verboten, ebenso der auktionsweise Verkauf. Die Händler dürfen ferner
von ausländischen Fabrikanten nicht billiger einkaufen, als von den
Vereinsmitgliedern. Zwangsmittel bilden Geldstrafen bis 3000 Mk. und
die Verhängung der Sperre. Eine Art ausschließlichen Verbandsverkehrs
ist dadurch eingeführt, daß die Mitglieder nur von solchen Lieferanten,
Agenten und Mittelspersonen kaufen dürfen, welche ausschließlich an
Vereinsmitglieder liefern; ebenso darf kein Mitglied mit einem Händler
arbeiten, der von nicht zum Vereine gehörigen deutschen Fabrikanten
kauft.

Richtet sich, wie gesagt, die Thätigkeit des Vereins in erster Linie
gegen die Händler und Lieferanten, so wird doch auch das Verhältnis zu
den Arbeitern durch folgende Bestimmung (§ 40) geregelt:

»Erfolgt bei einem Mitgliede des Vereins ein Streik der Arbeiter, wozu
eine komplottmäßige, wenn auch sonst ordnungsmäßige Kündigung zur
Erzwingung höherer Löhne oder Abschaffung mißliebiger Einrichtungen
mitgerechnet wird, so darf kein dem Verein angehörender Kollege,
nachdem die Angelegenheit vom Vorstande geprüft und zur Kenntnis der
Mitglieder gebracht ist, einem Streikenden innerhalb der ersten drei
Monate Beschäftigung geben.«


                             IX. Handwerk.

Im Handwerk besteht in den Innungen eine Organisation der Arbeitgeber,
die den Zwecken der Interessenvertretung gegenüber den Arbeitern
dienstbar gemacht werden kann. Dies ist auch vielfach geschehen, und
um eine umfassende Kenntnis aller auf diesem Gebiete bestehender
Einrichtungen zu erzielen, würde es erforderlich sein, bei allen in
Deutschland bestehenden Innungen Auskunft einzuholen. Aber mehrfach
haben sich auch neben den Innungen besondere Verbände gebildet, die
häufig den Rahmen eines einzelnen Gewerbes überschreiten und verwandte
Berufe vereinigen.


                                   1.

    =Arbeitgeberbund der vereinigten Tischler- und Drechslermeister,
      sowie verwandter Holzbearbeitungsbetriebe in Stettin=[263].

Die Gründung des Bundes ist veranlaßt durch einen im Jahre 1897
ausgebrochenen Streik, in welchem die Tischlergesellen 10 %
Lohnerhöhung und Verkürzung der Arbeitszeit von 10 auf 9-1/2 Stunden
forderten. Die Meister gestanden die erste Forderung zu, verweigerten
aber die zweite, und da die Gesellen durch Hinzutritt sämtlicher
Holzarbeiter ihre Organisation erweitert hatten, so beschritten
auch die Meister diesen Weg und gründeten am 12. Mai 1897 den in
der Ueberschrift bezeichneten Bund, zu dem sämtliche Tischler-,
Stuhlmacher- und Drechslermeister ohne Rücksicht auf die Zugehörigkeit
zur Innung, sowie die Fabrikbesitzer von Holzbearbeitungsbetrieben
eingeladen wurden. Die Mitgliederzahl beträgt 120 gegenüber 6-700
Gesellen. Obgleich die Großindustriellen dem Bunde fern blieben und
sogar entlassene Gesellen in Arbeit nahmen, gelang es dem Bunde, nach
fünfmonatlicher Dauer des Streiks einen völligen Sieg davonzutragen.

  [263] Das Material verdanke ich dem Vorsitzenden, Tischlermeister
        Th. $Siemon$.

Der Bund bezweckt nach seinen Statuten »die Beratung aller
gemeinschaftlichen Fragen, welche zur Wahrung der gemeinsamen
Interessen erforderlich sind, sowie die Herstellung und Erhaltung
eines kollegialischen Verkehrs unter den Mitgliedern«. »Keineswegs
beabsichtigt die Vereinigung durch ihre gemeinschaftlichen Bestrebungen
die Interessen der Arbeitnehmer zu beeinträchtigen, vielmehr soll
bei eintretenden Differenzen die Sachlage von einer Kommission genau
geprüft und das weitere beschlossen werden«.

»Auf Antrag der Kommission und durch Beschluß der Vereinigung
verpflichten sich sämtliche Mitglieder solidarisch, bei einem
ausbrechenden Streik oder einer Sperre seitens der Gesellen in
Betrieben bei einem oder mehreren Mitgliedern sämtliche Gesellen nach
ordnungsmäßiger Arbeitslösung sofort zu entlassen; außerdem von den in
diesen Betrieben beschäftigten Gesellen und Arbeitern keinen in Arbeit
zu nehmen, solange der Streik oder die Sperre dauert. Jedes Mitglied
ist verpflichtet, von jedem Arbeiter bei Einstellung in Arbeit einen
ordnungsgemäßen Entlassungsschein vom letzten Arbeitgeber zu fordern
und sich denselben vor Einstellung in Arbeit vorlegen zu lassen.«

In allen Fällen unterwerfen sich die Mitglieder dem Schiedsspruche der
Kommission. Bei Verstößen gegen seine Pflichten hat jedes Mitglied an
die Armenkasse eine Ordnungsstrafe von 10 Mk. für jeden satzungswidrig
beschäftigten Gesellen zu zahlen.

Der Verband besitzt einen Arbeitsnachweis, dessen Benutzung für die
Mitglieder zwingend ist.


                                   2.

        =Verein der Möbel- und Bautischlereien in Herford=[264].

In Veranlassung eines Streiks hat sich im Jahre 1898 in Herford der
in der Ueberschrift bezeichnete Verein gebildet mit dem Zwecke, »die
gemeinsamen Interessen zu vertreten und speziell ungerechtfertigten
Arbeitseinstellungen entgegenzuwirken, sowie den von solchen
Arbeitseinstellungen betroffenen Fabrikanten moralische und materielle
Unterstützung zu gewähren«. Die Mitgliedschaft kann jede Möbel- und
Bautischlerei in Herford, Oeynhausen und Umgegend beantragen, welche
mindestens 10 Arbeiter beschäftigt. Die Statuten treffen für die
Behandlung von Arbeitsstreitigkeiten wörtlich dieselben Bestimmungen,
wie sie die oben[265] mitgeteilten Statuten des Vereins Bielefelder
Fabrikanten enthalten, mit der einzigen Ausnahme, daß die Höhe der
während der Dauer des Streiks zu zahlenden Vergütung nicht näher
bestimmt ist, daß ferner auf je 50 beschäftigte Arbeiter eine Summe
entfällt und daß die Beiträge auf je eine Stimme sich auf jährlich 5
Mk. belaufen.

  [264] Das Material verdanke ich dem Vorsitzenden des Vereins, Herrn
        $Gustav Kopka$ in Herford.

  [265] Vgl. S. 540.

Der Verein hat den Streik, in dessen Veranlassung er gegründet wurde,
siegreich durchgeführt, sieht aber seine Aufgabe mehr darin, durch das
Gewicht seines Einflusses dem Ausbruche von Streiks vorzubeugen.


                                   3.

     =Verband der Faßfabrikanten und Küfermeister von Rheinland und
                              Westfalen.=

Die Veranlassung zur Gründung des Verbandes war ein Streik der
Böttchergesellen, der im März 1898 in Dortmund ausbrach und den
dortigen Böttchermeistern die Anregung gab, alle Böttchermeister der
beiden Provinzen zum Zusammenschlusse aufzufordern. Dem Verbande
gehören 52 Meister an, während 25 meist kleinere Geschäfte sich
ferngehalten haben. Es gelang nach 31wöchiger Dauer des Streiks,
denselben siegreich zu beendigen. Zweck des Verbandes, der seinen Sitz
in Dortmund hat, ist

  1. Pflege des Gemeingeistes sowie Aufrechterhaltung und Stärkung der
     Standesehre unter den Mitgliedern.

  2. Förderung eines gedeihlichen Verhältnisses zwischen Meistern und
     Gesellen.

  3. Einheitliche Wahrnehmung und Vertretung der gemeinsamen Interessen
     des Böttchergewerbes.

  4. Bekämpfung sozialdemokratischen und anarchistischen Vorgehens
     seitens der Gesellen.

  5. Beschaffung einer Verbandszeitung.

Neben einem Eintrittsgelde von 10 Mk. hat jedes Mitglied die von
dem Verbandstage festzusetzenden ordentlichen und außerordentlichen
Beiträge zu zahlen und sich allen Beschlüssen zu unterwerfen. Besondere
Einrichtungen für Behandlung von Streikfällen sind im Statute nicht
getroffen. Der Verband will nicht bloß solche regeln, sondern auch
sonst auf gemeinsame Ordnung der Arbeitsverhältnisse hinwirken; er
hat bereits eine gemeinsame Arbeitsordnung für alle ihm beigetretenen
Geschäfte ins Leben gerufen.


                           X. Landwirtschaft.

Auch seitens der Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe sind
Versuche gemacht, das Verhältnis zu den Arbeitern durch Bildung von
Organisationen zu beeinflussen. Ein solcher Verein ist der 1892
begründete =»Verein zur Besserung der ländlichen Arbeiterverhältnisse«=
in Halle a. S., der seine Wirksamkeit zuerst auf die Provinz
Sachsen beschränkte, später aber auf die Herzogtümer Braunschweig,
Gotha und Anhalt und die Fürstentümer Schwarzburg-Rudolstadt und
Schwarzburg-Sondershausen ausdehnte.

Der Verein verfolgt nach dem Statute den Zweck, das Recht und die
ehrliche Arbeit seiner Mitglieder zu schützen und ihnen in ihren
Bestrebungen zur Besserung der Lage ihrer ländlichen Arbeiter zu
helfen. Als Mittel zur Erreichung dieses Zweckes werden genannt:

  1. Schutz der Mitglieder gegen dolosen Vertragsbruch der Arbeiter.

  2. Unterstützung durch den Nachweis von Arbeitern und durch Anstellung
     und Ueberwachung von Agenten, insbesondere auch solcher für die sog.
     Sachsengänger.

  3. Verteidigung gegen Hetzartikel der Presse.

  4. Beistand im Kampfe gegen die sozialdemokratische Agitation auf dem
     Lande.

  5. Beihülfe bei Einrichtungen zum Wohle der Arbeiter.

Durch die Beitrittserklärung verpflichtet sich jedes Mitglied, keine
Person in Arbeit oder Dienst zu nehmen bezw. zu behalten, nachdem ihm
bekannt geworden ist, daß dieselbe bei einem anderen Mitgliede des
Verbandes ohne ordnungsmäßige Entlassung die Arbeit aufgegeben hat und
von diesem zurückverlangt wird. Zuwiderhandelnde haben das Zehnfache
ihres Jahresbeitrages bis zur Höchstsumme von 300 Mk. als Strafe an die
Verbandskasse zu zahlen. Der Jahresbeitrag beläuft sich auf 1 Mk. für
je 100 Morgen Land.

Der Verband hat in der That auch arbeiterfreundliche Maßregeln
unterstützt, insbesondere ist er für gesunde und befriedigende
Arbeiterwohnungen, für Ueberlassung von Land an die Arbeiter und für
humane Behandlung derselben eingetreten. Immerhin liegt der Schwerpunkt
in der Vertretung der Interessen der Besitzer, wie dies insbesondere
in dem von dem früheren Verbandsanwalt Dr. $Suchsland$ im Auftrage
des Verbandes ausgearbeiteten und von dem Verbande mit Nachdruck
vertretenen »Gesetzentwurfe betr. die Regelung der landwirtschaftlichen
Arbeiterverhältnisse« hervorgetreten ist, in welchem nicht allein
allgemeine Einführung von Arbeitsbüchern, sowie An- und Abmeldepflicht
der Arbeiter vorgeschrieben, sondern auch für Vertragsbruch Geld-
und Gefängnisstrafen bis zu einem Jahre angedroht waren[266]. Die
wichtigste Einrichtung des Verbandes ist der Arbeitsnachweis, für den
ein besonderes Bureau wie eine Reihe von Nebenstellen besteht. Daneben
wird von dem Verbandsanwalte Rechtsrat erteilt. Ein eigenes Organ, die
»Mitteilungen«, erschien bis Ende 1895 sechsmal jährlich.

  [266] Eine eingehende Darstellung und Kritik des Entwurfes habe ich in
        der Zeitschrift »Das Land« (Herausgeber H. $Sohnrey$) Nr. 7, 8
        u. 9 von 1895 gegeben.

Der Verband hat die von ihm erhoffte Bedeutung nicht erlangt,
da die landwirtschaftlichen Besitzer ihm nicht in ausreichender
Anzahl beitraten. So zählte er Ende 1895 nur 2714 Mitglieder mit
1418716 Morgen Land, während es allein in der Provinz Sachsen 70000
landwirtschaftliche Besitzer giebt. Unter diesen Umständen war
es selbstverständlich, daß der Verband nicht selbständig weiter
bestehen konnte, nachdem in Preußen das Gesetz über Errichtung von
Landwirtschaftskammern in Kraft getreten war, durch welches diesen
Kammern ganz ähnliche Aufgaben zugewiesen werden, wie sie der Verband
verfolgte. Der letztere hat deshalb in seiner Generalversammlung
vom 23. November 1895 beschlossen, sich mit dem von der
Landwirtschaftskammer für die Provinz Sachsen geschaffenen »Ausschusse
für Arbeiterwesen« zu verschmelzen. Dieser hat die Statuten des
Verbandes fast wörtlich übernommen und führt dessen Thätigkeit weiter;
lediglich der Arbeitsnachweis ist eine Einrichtung, zu welcher der
Beitritt frei steht und zu der deshalb auch besondere Beiträge gezahlt
werden. Auch den nicht in der Provinz Sachsen wohnenden Landwirten ist
die Mitgliedschaft ermöglicht.

Auch für die Provinz Schlesien[267] wurde 1892 ein ähnlicher Verein ins
Leben gerufen, der aber schon 1893 seine Thätigkeit wieder einstellte,
und zwar teils aus dem Grunde, weil ein Arbeitermangel wenig fühlbar
war, teils deshalb, weil man erwartete, daß der »Bund der Landwirte«
auch hinsichtlich der Verbesserung der ländlichen Arbeiterverhältnisse
eingreifen werde.

  [267] Die nachfolgenden Angaben verdanke ich Herrn Oekonomierat
        Dr. $Kutzleb$ in Breslau.

Die Landwirtschaftskammer für die Provinz Schlesien hat 1898 einen
Arbeitsnachweis für landwirtschaftliches Personal eingerichtet, der
sich durchaus dem sächsischen Vorbilde anlehnt.


                  XI. Der Deutsche Buchdruckerverein.

Unter dem im Eingange betonten Gesichtspunkte, die Unternehmerverbände
in ihren Verhältnissen zu den Arbeitnehmern zu verfolgen, verdient eine
bevorzugte Sonderstellung und deshalb eine eingehendere Behandlung
der Deutsche Buchdruckerverein. Wir haben ihn und seine Thätigkeit,
soweit es zum Verständnis der Entwickelung erforderlich war, schon
bei der Behandlung des Gehülfenverbandes erwähnt[268]. Wenn wir hier
noch etwas näher auf ihn eingehen, so geschieht dies nicht allein, um
das Bild eines Unternehmervereins, der dem Ideale der Ergänzung des
betreffenden Arbeitervereins zu einer Gesamtorganisation des Gewerbes
näher wie irgend ein anderer gekommen ist, im einzelnen zu zeichnen,
sondern vor allem auch deshalb, um hier, wo ich den eigenen Berichten
des Vereins[269] folge, eine Ergänzung der früheren, wesentlich auf
die arbeiterfreundlichen Darstellungen $Zahn$'s und $Gerstenberg$'s
gestützten Schilderung zu geben und insbesondere hinsichtlich der
stattgefundenen Streitigkeiten die Anschauungen der Prinzipale zu Worte
kommen zu lassen.

  [268] Vergl. oben S. 262 ff.

  [269] Dies ist für die Zeit bis 1894 die zur Feier des 25 jährigen
        Bestehens des Vereins herausgegebene Festnummer der Zeitschrift
        für Deutschlands Buchdrucker, die sich selbst als eine Ergänzung
        der $Zahn$'schen und $Gerstenberg$'schen Arbeiten bezeichnet und
        sich übrigens einer durchaus loyalen Darstellung befleißigt.
        Im übrigen benutze ich die mir von den Vorstande des Vereins
        gütigst zur Verfügung gestellten Geschäftsberichte.

Der Gedanke einer beruflichen Zusammenfassung der Buchdruckereibesitzer
war u. a. schon auf einer 1865 in Karlsruhe abgehaltenen Versammlung
derselben von J. $Schneider$ in Mannheim geäußert. Der letztere gab
nun unter dem Eindrucke der Lebensäußerungen des 1866 gegründeten
Gehülfenverbandes einen Anstoß zu der Verwirklichung seines Planes
durch einen am 11. März 1869 veröffentlichten Aufruf, der als
Zweck des zu gründenden Vereines bezeichnete: 1. die künstlerische
und geschäftliche Hebung der Buchdruckerei im allgemeinen und 2.
die Regelung der betreffenden Arbeits- und Arbeiterverhältnisse
insbesondere. Während der $Schneider$'sche Plan ziemlich stark den
repressiven Karakter gegen die Gehülfenbewegung betonte, stand der am
24. Juni 1869 von dem »Freundschaftlichen Vereine Hamburg-Altonaer
Buchdruckereibesitzer« veröffentlichte Aufruf, der im übrigen den
gleichen Zweck verfolgte, auf dem Standpunkte, »keineswegs einen Druck
auf die Gehülfen auszuüben, die Arbeitslöhne zu vermindern u. s. w.,
sondern vielmehr Mittel und Wege zu finden, das allein ersprießliche
Zusammenwirken von Prinzipalen und Gehülfen unter den für beide Teile
günstigsten Bedingungen herbeizuführen«. Um einer Zersplitterung
vorzubeugen, einigte man sich auf eine gemeinsam zu berufende
Versammlung, die am 14. und 15. August 1869 in Mainz tagte und die
Gründung des »Deutschen Buchdruckervereins« beschloß, dem zunächst 87
Mitglieder beitraten, doch war diese Zahl bis zu der am 14. Mai 1870
abgehaltenen ersten Generalversammlung auf 416 angewachsen. Aus den auf
der letzteren beschlossenen Statuten ist folgendes hervorzuheben:

Zweck des Vereins, dessen Sitz und Vorort Leipzig ist, besteht
in der Förderung der materiellen und geistigen Interessen des
deutschen Buchdruckerstandes, der Prinzipale sowohl wie der
Gehülfen. Zu den Aufgaben gehört außer dem Verhältnisse zu Staat
und Gesellschaft, insbesondere der Regelung des Verkehrs zu den
verwandten Geschäftszweigen und dem Publikum, vor allem »Ordnung und
Befestigung der geschäftlichen Verhältnisse zwischen Prinzipalen und
Gehülfen unter Heranziehung der letzteren zur Lösung dieser Aufgabe,
insbesondere auch unter Errichtung von Schiedsgerichten; hinwirken auf
möglichst allgemeine oder wenigstens für größere geographische Gruppen
gleichmäßige Bestimmungen über die Hauptpunkte des Tarifs, Hausordnung
u. s. w.; konsequente Durchführung und strenge Aufrechterhaltung
zwischen Prinzipalen und Gehülfen getroffener Vereinbarungen nach
beiden Seiten hin; geschlossenes Vorgehen gegen Uebertretungen und
Uebergriffe.« Außerdem waren erwähnt: Förderung des Lehrlingswesens,
Errichtung von Fach- und Fortbildungsschulen und endlich das
Unterstützungswesen, insbesondere die Gründung von Invaliden- und
Witwenkassen, bei denen die Aufnahme von keiner andern Bedingung als
der Erfüllung seiner Mitgliedspflichten abhängig gemacht werden sollte,
und von Viatikumskassen, welche von dem Anspruch Erhebenden nur eine
Legitimation als Buchdruckergehülfe, nicht aber die Zugehörigkeit zu
irgend einer Gehülfenvereinigung verlangen dürfe. Bei allen diesen
Kassen sollten die Prinzipale an Beiträgen und Leitung beteiligt sein.
Der Verein gab ein Organ heraus und zwar wählte man hierzu die »Annalen
der Typographie.« Der Vorstand bestand aus 9 Personen, doch sollte der
Schwerpunkt in die für Deutschland beabsichtigten 12 Kreise fallen. Die
Generalversammlung sollte jährlich stattfinden.

Das geschaffene Werk fand anfangs nicht viel Zustimmung: Bei den
Gehülfen sah man darin einen Angriff und insbesondere den Versuch,
die wichtigen Viatikumskassen in die Hände der Prinzipale zu bringen,
obgleich im allgemeinen in Mainz die arbeiterfreundlichere Richtung
gesiegt hatte; in den Kreisen der Prinzipale dagegen bot teils gerade
dieser Umstand ein erhebliches Hindernis, teils fehlte es überhaupt
an Interesse, so daß zunächst nur die Gründung von 2 Kreisvereinen:
Nordkreis und Mainkreis, gelang. Der Gedanke eines einheitlichen
Lohntarifes, noch mehr aber der eines organischen Zusammenwirkens mit
den Gehülfen und die von manchen Seiten angeregte Schaffung einer
Lehrlingsskala fand überwiegenden Widerspruch.

Erst die Lohnbewegung des Jahres 1872, bei der die Gehülfen überall
ohne Mühe ihre Forderungen durchsetzten, brachte größeres Interesse für
die Organisation unter die Prinzipale, die insbesondere durch den zur
Beratung einer gemeinsamen Abwehr nach Eisenach berufenen und am 10.
März 1872 abgehaltenen allgemeinen Buchdruckertag, auf dem 500 Firmen
durch 62 Abgeordnete vertreten waren, angeregt wurde. Man beschloß
nicht allein die möglichst rasche Einrichtung der Kreisvereine,
ohne welche die ganze Organisation wirkungslos sein mußte, sondern
stimmte auch den früher abgelehnten Forderungen eines Normaltarifes
für ganz Deutschland und Bildung einer aus Prinzipalen und Gehülfen
zusammengesetzten Tarifkommission zu.

Auf der am 27. April 1872 in Leipzig abgehaltenen dritten
Generalversammlung des Vereins wurden diese Beschlüsse gebilligt und
zur Durchführung derselben beschlossen, daß Gehülfen, welche sich
der Entscheidung des Schiedsausschusses nicht fügen würden, während
der Dauer des Streiks von keinem Vereinsmitgliede beschäftigt werden
dürften. Dagegen wurde nicht allein die in den Gehülfenkreisen
geforderte Einführung des Alphabettarifs, sondern auch der Gedanke, die
Generalversammlung aus Vertretern der Kreisvereine zusammenzusetzen,
abgelehnt.

Auch jetzt war die Organisation der Prinzipale noch nicht stark
genug, um der im Jahre 1873 hervortretenden Gehülfenbewegung, die auf
Einführung eines neuen Tarifs unter Zugrundelegung der Alphabetrechnung
gerichtet war, Widerstand zu leisten, und so mußte denn die auf den
24. März 1873 in Weimar berufene außerordentliche Generalversammlung
den Gehülfenforderungen nachgeben, um den ausgebrochenen Streik zu
beendigen. Die darauf zusammentretende Delegiertenversammlung beider
Teile, die vom 1.-5. Mai 1873 in Leipzig tagte, brachte dann endlich
das große Werk eines für ganz Deutschland gültigen Normaltarifes zu
Ende. Die eingesetzten Schiedsgerichte und das Einigungsamt wirkten
auf beiden Seiten im versöhnlichen Sinne, und die neu gegründete
Tarifgemeinschaft trug wesentlich dazu bei, das Bewußtsein der
gemeinsamen Interessen zu stärken.

Der Bericht des Prinzipalvereins in der eingangs gedachten Festnummer
schließt an dieser Stelle die erste Periode des Vereins, also die
der Gründung und ersten Befestigung. Die zweite Periode zählt er von
1875 bis 1885 und bezeichnet dieselbe als eine Zeit des Niederganges,
was sich schon darin zeigt, daß die Mitgliederzahl, die 1874 726
betragen hatte, allmählich bis auf 234 herabging. Einen Teil der
Schuld hieran trug der Beschluß, das bisherige Organ, die »Annalen«,
eingehen zu lassen und durch die nur nach Bedürfnis erscheinenden
und nur den Mitgliedern zugehenden »Mitteilungen des Deutschen
Buchdruckervereins« zu ersetzen, die zuerst im Jahre 1876 ausgegeben
wurden, aber in dem ganzen Jahre nur 2 Mal erschienen. Wenn trotzdem
die Prinzipale die bereits oben (S. 264) erwähnten Tarifermäßigungen
der Jahre 1876 und 1878 durchsetzten, so lag dies in den ungünstigen
Geschäftsverhältnissen, die auch von den Gehülfen anerkannt wurden. Aus
dem Jahre 1878 ist erwähnenswert, daß unter dem Eindrucke der Attentate
die am 16. Juni 1878 in Hannover abgehaltene 9. Generalversammlung
es für Pflicht der Mitglieder erklärte, keine sozialdemokratischen
Arbeiter zu beschäftigen, ein Beschluß, der aber nirgends zur
Ausführung gelangte.

Mit dem Jahre 1886 beginnt die dritte Periode des Vereins, die des
kräftigen Aufstrebens. Ein Hauptgrund hierfür war die reichsgesetzliche
Bildung der Unfallversicherungsgenossenschaften, die den Gedanken der
Vereinigung in weitere Kreise trug, so daß die Mitgliederzahl des
Vereins innerhalb des Jahres 1885/86 von 344 auf 1144 stieg. Wenn man
freilich diesen Anlaß benutzte, um die Organisation nicht nur formell
an diejenige der Unfallversicherung anzulehnen, indem man die 12 Kreise
durch die 9 Bezirke der letzteren[270] ersetzte, sondern auch bei der
Besetzung der Vorstandsämter weitgehend eine Personalunion eintreten
ließ, so beging man den bereits oben (S. 266) gerügten Fehler, an
einem auf versöhnliches und entgegenkommendes Zusammenwirken mit den
Gehülfen berechneten Unternehmen Männer zu beteiligen, die auf einem
durchaus entgegengesetzten Standpunkte, nämlich dem der einseitigen
Herrschaft des Unternehmers, standen. Auch die eigene Darstellung
der Prinzipale in der mehrfach erwähnten Festnummer bietet nicht
allein keine Widerlegung des bezeichneten Vorwurfes, sondern läßt,
ohne ihn auszusprechen, doch auf Schritt und Tritt diesen Gegensatz
beider Richtungen innerhalb des Vereins hervortreten. Es ist von hohem
Interesse, zu lesen, wie die Sektion II (Rheinland-Westfalen) sich in
stetem Widerspruche zu der Gesamtleitung befindet, größtenteils im
Vorstande und bei den bezüglichen Verhandlungen gar nicht vertreten
ist, ja hinsichtlich der wichtigsten Punkte, z. B. bei der Bildung
der Tarifgemeinschaft und der Durchführung des Tarifs, den formell
bindenden Beschlüssen des Vereins einfach die Anerkennung versagt und
offenen Widerstand leistet, und daß die Vereinsleitung schwach genug
ist, dies alles zu ertragen, anstatt die unbotmäßigen Mitglieder
einfach vor die Thür zu setzen. Erst die Periode des Kampfes, wie sie
durch den großen Streik gegeben wurde, bot den rheinisch-westfälischen
Herren den Anlaß, ihre Stellen einzunehmen und sich an dem Verein
zu beteiligen, in dem sie dann ihren Einfluß geltend machten,
um alle Versuche einer friedlichen Beilegung zu hindern und den
verhängnisvollen Ausgang herbeizuführen.

  [270] Diese neuen 9 Kreise sind folgende: 1. Nordwest,
        2. Rheinland-Westfalen, 3. Main, 4. Südwest, 5. Bayern,
        6. Thüringen, 7. Sachsen, 8. Brandenburg, 9. Nordost.

Das Auftreten dieses antisozialen Elementes innerhalb des Vereins ist
von solchem Interesse, daß ich die wichtigsten Thatsachen hier kurz
erwähnen will.

Vom 16. bis 20. August 1886 hatte die Tarifkommission in Leipzig
getagt und nach langen Verhandlungen und unter beiderseitigem
Nachgeben einen neuen Tarif zustande gebracht, insbesondere auch
eine Lehrlingsskala geschaffen. Daß die Prinzipale des Vororts
Köln als die einzigen den Tarif ablehnten, war nichts Besonderes,
vielmehr ihr Recht, aber nachdem der Gesamtverein ihn mit 214 gegen
93 Stimmen angenommen hatte, war die Sektion II statutengemäß an ihn
gebunden. Im Gegensatze hierzu beschloß eine am 15. September 1886
in Köln abgehaltene Prinzipalversammlung mit 86 gegen 4 Stimmen,
bei ihrem Widerspruche festzuhalten, und die Gehülfen waren trotz
eines Lohnkampfes, der ihnen 200000 Mk. kostete, nicht im stande,
ihr klares Recht durchzusetzen. Aber die Sektion II ging noch weiter
in der offenen Auflehnung, indem sie im Gegensatze zu der von
dem Vereinsvorstande geleiteten Abstimmung innerhalb des Vereins
eigenmächtig eine neue Abstimmung aller Prinzipale in Deutschland in
der Weise herbeizuführen suchte, daß sie die Betreffenden aufforderte,
ihr Votum durch Postkarte dem Vorstande der Sektion zuzusenden. Als
sich dabei eine Ablehnung des Tarifs mit 2136 gegen 204 Stimmen ergab,
leitete man daraufhin eine umfassende Agitation ein mit dem Programm:
energische Stellungnahme gegen den Gehülfenverband sowie gegen die
Tarifgemeinschaft, Ueberweisung der Lohnfrage an die Sektionen und
Ablehnung des neuen Tarifs. Der Vereinsvorstand erkannte in seiner
am 1. Dezember 1886 abgehaltenen Sitzung nicht allein das Recht
der Sektion II an, gegen den Tarif zu agitieren, sondern war auch
schwächlich genug, auszusprechen, daß die Mitgliedschaft im Vereine
durch Anerkennung des Tarifes nicht bedingt sei. Auch in der am 26.
Juni 1887 in München abgehaltenen Generalversammlung blieb die Sektion
II dabei, daß sie auch ferner gegen die Tarifgemeinschaft zu wirken
entschlossen sei. Wenn das Hauptziel, um nicht zu sagen das einzige,
in der Regelung des Verhältnisses zu den Gehülfen besteht, so bedeutet
die Ablehnung einer für dieses Verhältnis grundlegenden Organisation
auch die Lossagung von dem Verein selbst, und Beschlüsse, die der
Verein innerhalb seiner Zuständigkeit faßt, sind selbstverständlich
für alle Mitglieder desselben verbindlich. Es ist interessant,
das Vorgehen des Prinzipalvereins in diesem Punkte zu vergleichen
mit demjenigen des Gehülfenverbandes bei der Neubegründung der
Tarifgemeinschaft im Jahre 1896. Obgleich in der Generalversammlung
45 Stimmen für und 22 gegen die Tarifgemeinschaft abgegeben waren,
sah es doch die überstimmte Minderheit als ihre selbstverständliche
Pflicht an, sich zu fügen, jedenfalls ist der Vereinsvorstand gegen
die unter der Leitung von $Gasch$ stehende Opposition mit allen ihm
zur Verfügung stehenden Mitteln aufgetreten, ja $Gasch$ selbst ist
aus dem Verein ausgeschlossen. Und dabei handelte es sich in den
beiden zur Vergleichung stehenden Fällen um genau dieselbe Frage: die
Tarifgemeinschaft, die von den beiden Minderheiten bekämpft wurde, hier
auf Grund eines engherzigen Unternehmerinteresses, dort infolge ebenso
einseitigen Arbeiterstandpunktes. Auf der einen Seite Klassenhochmut
und Herrscherdünkel, auf den anderen Klassenhaß und Kampfesfanatismus.
Das sind die Feinde, die eine verständige soziale Thätigkeit zu
bekämpfen hat, aber beide in gleichem Maße. Wenn die Mehrheit des
Prinzipalvereins glaubte, im Interesse des Friedens nachgeben zu
müssen, so hat sie dem Vereine einen schlechten Dienst erwiesen, denn
nicht der äußere Umfang und die Mitgliederzahl entscheidet über den
Wert und die Leistungsfähigkeit eines Vereins, sondern die innere
Harmonie und die konsequente energische Durchführung eines als richtig
anerkannten Prinzips. Ein Verein, der einen ganz neuen Gedanken zur
Durchführung bringen will, nämlich die gemeinsamen Interessen von
Arbeitern und Unternehmern unbeschadet des zwischen beiden bestehenden
Gegensatzes zu vertreten, muß dabei den Kampf nach beiden Richtungen
aufnehmen, nur dadurch ist er imstande, seine Daseinsberechtigung zu
beweisen.

Aus der Wiedergabe der thatsächlichen Ereignisse, wie sie sich in
dem Berichte findet, ist wenig hervorzuheben, da sie sich mit der
bereits oben (S. 258 ff.) gegebenen Darstellung deckt. Von Interesse
ist, daß auch nach der Auffassung der Prinzipale die Stettiner
Beschlüsse über die unmittelbare Vereinbarung des Tarifs zwischen den
beiderseitigen Verbänden und über die Verpflichtung der tariftreuen
Prinzipale, nur solche Gehülfen zu beschäftigen, die in tariftreuen
Geschäften ausgebildet sind, durchaus als durchführbar und als großer
prinzipieller Fortschritt in der Entwickelung des beiderseitigen
Verhältnisses betrachtet wurden. Aber leider siegte auf der am 30.
Juni 1890 in Straßburg abgehaltenen Generalversammlung die bereits
gewürdigte Schwächlichkeitstendenz, die von dem Berichte in der Weise
verherrlicht wird, daß es heißt, diejenigen, die befürchtet hatten, es
werde in Straßburg das Tafeltuch zwischen dem Verein und seiner Sektion
II zerschnitten werden, seien angenehm vom Gegenteil berührt, das
Ergebnis der langen Beratungen sei gewesen, daß »von der Entscheidung
der streitigen Hauptpunkte abgesehen sei«. Eine köstliche Selbstironie.
Da hiermit dem Stettiner Abkommen entgegen die Einführung der Neuordnung
jedenfalls für den 1. Oktober 1890 beseitigt war, so ist es völlig
begreiflich, daß der Unmut der Gehülfen sich in scharfer Weise geltend
machte. Wenn der Bericht hervorhebt, daß dies und die Agitation für
den Achtstundentag auf die Stimmung in Prinzipalkreisen ungünstig
zurückgewirkt habe, so ist das wohl verständlich, ändert aber nichts
an der Beurteilung der Schuldfrage. Die Neigung des Vereins, seine
bessere sozialpolitische Einsicht der Rücksicht auf die Verständigung
mit Rheinland-Westfalen unterzuordnen, tritt schon deutlich hervor in
den Verhandlungen des von dem Vereine eingesetzten Revisionsausschusses,
der am 26. November 1890 in Leipzig zusammentrat und nach dem Berichte
den Zweck verfolgte, eine Uebereinstimmung der dissentierenden Sektion
II mit dem übrigen Vereine herbeizuführen. Das Ergebnis der viertägigen
Beratungen waren folgende Beschlüsse: Der allgemeine deutsche
Buchdruckertarif sollte künftig von Organen des Vereins und Organen
der Gehülfenschaft vereinbart, durchgeführt und überwacht werden, die
bisherige Tarifgemeinschaft also in Wegfall kommen. Als berechtigter
Vertreter der Gehülfenschaft sollte der Unterstützungsverein Deutscher
Buchdrucker anerkannt werden mit dem Anheimgeben an diesen, auch die
außerhalb seiner Organisation stehenden Gehülfen mit zu berücksichtigen;
mit diesen Organisationen sollte der Vereinsvorstand Verhandlungen
einleiten. Zur Einhaltung des vereinbarten, von der Generalversammlung
anerkannten Tarifes sollten die Vereinsmitglieder statutarisch
verpflichtet werden, ebenso zur Einhaltung der Stettiner Resolution.
Für den Fall, daß ein Tarif im Vereinbarungswege mit der Gehülfenschaft
nicht zustande käme, sollte der Verein den statutengemäß festgesetzten
Tarif selbst, also ohne Mitwirkung der Gehülfenschaft durchführen.

Durch den Streik sind diese Beschlüsse nicht zur weiteren Entwickelung
gekommen, aber es ist im hohen Grade wahrscheinlich, daß, falls der
Verein an ihnen festgehalten hätte, sie allein und ganz unabhängig von
den seitens der Gehülfenschaft aufgestellten neuen Forderungen den
Konflikt hätten herbeiführen müssen. Zunächst enthielt der Beschluß,
zu den Verhandlungen auch die nicht zum Verbande gehörigen Gehülfen
zuzuziehen, einen unmittelbaren Angriff gegen den Verband, indem
dieser das Recht in Anspruch nahm, die einzige berechtigte Vertretung
der Gehülfen zu sein. Aber mag es dahingestellt bleiben, ob dieser
Standpunkt angreifbar war, so zerstörte man durch den Beschluß, die
Vereinbarung des Tarifes zwischen dem Prinzipalvereine auf der einen
Seite und der gesamten Gehülfenschaft auf der andern Seite stattfinden
zu lassen, den Grundgedanken des bisherigen Verhältnisses, den man
dahin bezeichnen kann, daß die beiderseitigen Organisationen als
berechtigte Vertreter der beiderseitigen Interessen anerkannt werden
sollten. Ließ man dies für die Gehülfen fallen, indem man sich nicht an
den Verband, sondern an die Gesamtheit wandte, woher wollte man dann
für den Prinzipalverein das entsprechende Recht ableiten, da er in viel
geringerem Grade die Forderung, alle Beteiligten in sich zu vereinigen,
erfüllte, als der Gehülfenverband?

Obgleich die am 8. Februar 1891 in Leipzig abgehaltene außerordentliche
Generalversammlung diese der Auffassung der Rheinländer gewiß
entgegenkommenden Beschlüsse im wesentlichen zu den ihrigen machte,
gaben doch in der Kreisversammlung der Sektion II sämtliche
Vorstandsmitglieder die Erklärung ab, infolge ihrer von der
des Deutschen Buchdruckervereins abweichenden Stellung zu den
Tarifangelegenheiten keine Aemter wieder annehmen zu können. Der
Bericht fährt fort: »Die folgende Neuwahl war denn auch erfolglos,
und der Verein behielt zwar in Rheinland-Westfalen seine Mitglieder,
diese verblieben aber ohne statutgemäße Vertretung.« Also ein Verein
läßt sich gutwillig gefallen, daß ein Teil seiner Mitglieder die
elementarste Pflicht, die statutenmäßige Organisation zu vollziehen,
ablehnt, ohne daraus die Folgerung zu ziehen, daß solche Personen nicht
mehr Mitglieder sein können!

Bei der Beurteilung des großen Streiks unterstützt der Bericht
des Prinzipalvereins weitgehend die oben vertretene Auffassung,
insbesondere, daß die so lange vorher erfolgte offene Ankündigung
seitens der Gehülfen die Prinzipale in die Lage gesetzt hatte, sich
vorzüglich vorzubereiten, indem »manche Firmen schon im Verlaufe des
Sommers aus eigenem Antriebe die Einteilung ihrer Arbeiten danach
eingerichtet hätten.« Auch mit dem Börsenverein deutscher Buchhändler
und dem Verlegerverein hatte man Verbindungen angeknüpft, um die
Aufträge entweder, soweit sie eilig waren, noch vorher zu erledigen
oder aber sie zurückzustellen. »Das gleiche Ersuchen hatte man an die
Behörden und das Publikum gerichtet. Allen diesen Ersuchen wurde auf
das bereitwilligste entsprochen.«

Die Ziffern giebt der Bericht an wie folgt:

Bis zum 7. November hatten die Arbeit niedergelegt 7631 Gehülfen,
200 Gießer und 29 Hülfsarbeiter. Die Forderungen bewilligt erhalten
hatten 4445 Gehülfen. Nach dem bisherigen Tarife arbeiteten weiter
6744 Gehülfen, in Kündigung standen noch 298 Gehülfen, 131 Gießer und
70 Hülfsarbeiter. Die hier ermittelte Gesamtzahl umfaßt allerdings nur
19118 Gehülfen, also gegenüber den insgesamt vorhandenen 34000 nur etwa
56%, die fehlenden 15000 sind als weiter arbeitend anzusehen.

Hinsichtlich des Antrages auf Sequestration der Zentralinvalidenkasse,
die von dem Vereinssekretär Dr. $Paul Schmidt$ im Auftrage von 512
Mitgliedern der Kasse bei dem Amtsgerichte Stuttgart erwirkt wurde,
giebt der Bericht als Grund an, daß »die gehülfenseitige Streikleitung
in zwar sehr vorsichtiger, aber hinreichend deutlicher Weise die
Fortdauer der an den Unterstützungskassen des Vereins erworbenen Rechte
von der Beteiligung am Streik abhängig gemacht, dagegen die Leitung
des Deutschen Buchdruckervereins denjenigen Gehülfen, welche sich am
Streik nicht beteiligen würden, die Wahrung dieser Rechte zugesichert
hatte, so daß die Zentralleitung als den nächsten wichtigsten Schritt
erachtete, die bedrohten Interessen dieser Gehülfen sicher zu stellen.«
Aber abgesehen von der Frage, ob eine solche offenbar rechtswidrige
Absicht des Gehülfenvereins wirklich »in hinreichend deutlicher Weise«
hervorgetreten war, so ist jedenfalls durch die später im Instanzenzuge
erfolgte Wiederaufhebung der Sequestration die mangelnde Berechtigung
des Vorgehens hier ebenso anerkannt, wie bei dem Verbote der Berliner
Polizei, aus Vereinsmitteln Streikunterstützungen zu zahlen oder
Extrasteuern zu erheben.

Waren schon während des Streiks versöhnlichere Stimmungen aus den
Kreisen der Berliner und Stuttgarter Prinzipale hervorgetreten,
so geschah dies sehr nachdrücklich durch ein Rundschreiben der
Vereinigten Stettiner Prinzipale vom 17. Januar 1892, das aber
von dem Vereinsvorstande durch eine Entgegnung von 25. dess. Mon.
energisch bekämpft wurde und weitere Folgen nicht hatte. Aehnlich
verliefen die Dinge auf der am 19. Juni 1892 in Breslau abgehaltenen
Generalversammlung. »In verschieden Kreisen des Vereins war man mit der
Behandlung der Angelegenheit von der Tarifkommission für Deutschlands
Buchdrucker seitens der Prinzipalabteilung dieser Kommission nicht
einverstanden, hielt die Auflösung der Tarifkommission durch deren
Prinzipalmitglieder[271] sowie die Ueberweisung der Tarifregelung an
den Tarifausschuß des Deutschen Buchdruckervereins als zu Unrecht
erfolgt und mit den mit der streikenden Gehülfenschaft abgeschlossenen
Friedensbedingungen nicht übereinstimmend. Dem wurde von anderen
Kreisen widersprochen, und die Debatten gestalteten sich deshalb sehr
langwierig. Schließlich einigte man sich in dem Beschlusse, daß die
Versammlung erklärte, sich in betreff der Tarifangelegenheit auf den
Boden der gegebenen Thatsachen zu stellen und den Vorstand beauftragte,
die von dem Tarifausschusse eingereichte Tarifvorlage nach den
Gesichtspunkten: 1. überall die Möglichkeit einer späteren Mitwirkung
der Gehülfenschaft an dem weiteren Ausbau des Tarifs offen zu lassen,
und 2. an den bestehenden Grundpositionen nichts zu ändern, unter
Mitwirkung des Tarifausschusses festzustellen und den Mitgliedern vom
1. Oktober 1892 ab zur Einführung zu empfehlen.«

  [271] Vgl. oben S. 271.

Aber diese Beschlüsse vermochten nicht die gehülfenfreundliche Partei
zu beruhigen. »Auch der Bund der Berliner Buchdruckereibesitzer
erklärte, dem neue Reduktionen enthaltenden Tarifentwurfe nicht
zustimmen zu können, sondern nur einem auf loyalem Wege zwischen
Prinzipalen und Gehülfen zustandegekommenen, und bezeichnete
den 1890er Tarif bezüglich der Entlohnung für seine Mitglieder
nach wie vor als bindend. Die Stuttgarter Prinzipale teilten im
wesentlichen diese Anschauungen und sprachen sich außerdem noch für
die Fortdauer der Tarifgemeinschaft aus.... Die Zentralleitung für
Ausstandsangelegenheiten[272] endlich erklärte in ihrer Mehrheit in
einer am 26. September 1892 abgehaltenen Sitzung, an dem dritten
Punkte des $Büxenstein-Döblin$'schen Uebereinkommens vom 16.
Januar 1892: »Der Tarif vom 1. Januar 1890 gilt weiter und wird so
lange als gültig anerkannt, bis eine andere Vereinbarung zwischen
Prinzipalität und Gehülfenschaft getroffen worden ist«, festzuhalten,
und richtete an den Vorstand das Ersuchen, dahin zu wirken, daß
die Beschlußfassung der Breslauer Hauptversammlung, welche mit
dieser Friedensbedingung nicht in Einklang stehe, mit derselben
in Einklang gebracht werde.« Um diese verschiedenen Meinungen auf
Grund des Breslauer Beschlusses, soweit möglich, zu vereinigen,
fanden vom 21. bis 23. November 1892 in Leipzig gemeinschaftliche
Sitzungen des Vereinsvorstandes, des Vereinstarifausschusses und der
Zentralleitung für Ausstandsangelegenheiten statt. Das Ergebnis dieser
Sitzung war ein allseitiges Einverständnis und die Aufstellung des
heutigen deutschen Buchdruckertarifs[273], der unterm 8. Dezember
1892 veröffentlicht wurde und am 1. Januar 1893 in Kraft trat. In
diesem Tarife nahm man die Lohnsätze des 1890er Tarifs unverändert
auf.... Als Konzession an die Gegner des 1890er Tarifs wurden die
Minderbezahlung der Ausgelernten und die Minimalzuschläge für Druckorte
bis zu 6000 Einwohner in den Tarif wieder aufgenommen. Die von der
Tariforganisation handelnden Bestimmungen des bisherigen Tarifs wurden
durch einen den Friedensbedingungen vom 16. Januar 1892 entsprechenden
Gültigkeitsvermerk ersetzt und damit dem prinzipalseitig beim
Friedensschlusse gegebenen Worte wie dem Breslauer Beschlusse Genüge
geleistet. Die Festsetzung der Lehrlingsskala wurde als Sache der
Prinzipalität erklärt und dem Deutschen Buchdruckerverein als Vertreter
derselben zugewiesen.«

  [272] Dieselbe war bei Beginn des Streiks eingesetzt.

  [273] Derselbe ist später bei Wiedererrichtung der Tarifgemeinschaft
        von neuem abgeändert und durch einen neuen ersetzt, der seit 1.
        Juli 1896 in Kraft ist.

»Durch diesen Beschluß wurde die Einmütigkeit der Prinzipalschaft
wieder hergestellt. Die Gehülfenschaft erkannte den Tarif vom 1. Januar
1893 stillschweigend an, und der Vorstand des Unterstützungsvereins
Deutscher Buchdrucker forderte sogar -- freilich in Widerspruch mit
der radikalen Richtung -- die Gehülfen auf, zur Wiederherstellung
geordneter Verhältnisse die Hand zu bieten[274].«

  [274] Der Wortlaut dieser ganzen Darstellung ist dem mehrerwähnten
        Berichte entnommen.

So schien ja die Tarifangelegenheit endlich einigermaßen geordnet,
obgleich die Beseitigung der Lehrlingsskala einen bedauerlichen
Rückschritt darstellt. Aber man hatte die Rechnung ohne
Rheinland-Westfalen gemacht, und der Bericht muß für 1894 feststellen,
daß dieser Kreis »noch immer insofern eine Ausnahmestellung einnimmt,
als seine Mitglieder nach dem 1878er Tarife bezahlen«. Einen größeren
Einfluß des Vereins auf die Tarifeinhaltung und damit auf die ganze
Tariffrage selbst erhofft der Bericht daraus, »daß mit der am 27.
April (1894) erfolgten Inkraftsetzung der von der Hauptversammlung in
Stuttgart am 26. Juni 1893 beschlossenen Vereinssatzungen auch der
Beschluß derselben Hauptversammlung in Kraft getreten ist, nach welchem
die Vereinsmitglieder verpflichtet sind, den deutschen Buchdruckertarif
bei Vermeidung des Ausschlusses aus dem Vereine einzuhalten«.

Die neueste Wiederbegründung der Tarifgemeinschaft wird von dem
Geschäftsberichte des Prinzipalvereins für 1895 im wesentlichen
übereinstimmend mit der oben (S. 274 ff.) gegebenen Darstellung
geschildert; insbesondere wird mehrfach das versöhnliche Entgegenkommen
der Gehülfenschaft hervorgehoben, das den Prinzipalvorstand
bestimmt habe, die Verhandlungen über die Forderungen der Gehülfen:
»Verkürzung der Arbeitszeit, entsprechende Lohnerhöhung und genaue
Präzisierung der streitigen Paragraphen des Tarifs« aufzunehmen. Die
Verhandlungen Vom 11. März 1896, bei denen zum erstenmal seit vier
Jahren wieder Vertreter der Prinzipalität und der Gehülfenschaft zu
gemeinsamer Arbeit zusammentraten, waren sehr schwierig und standen
oft auf dem Punkte zu scheitern. Insbesondere wollten die Gehülfen
von einer Hinzuziehung der Nicht-Verbandsmitglieder nichts wissen,
während die Prinzipale auch den »Gutenbergbund« an den Verhandlungen
teilnehmen lassen wollten. Endlich verständigte man sich dahin, daß
die eigentliche Einigungsverhandlung stattfinden sollte zwischen dem
Tarifausschusse des Prinzipalvereins auf der einen und den aus Urwahlen
unter Leitung des Leipziger Einigungsamtes seitens der gesamten
Gehülfenschaft hervorgehenden Vertretern der letzteren auf der anderen
Seite. Daneben wurden mit beratenden Stimmen sowohl je zwei Mitglieder
des Vereinsvorstandes und des Verbandsvorstandes, als zwei Vertreter
der Nichtverbandsgehülfen zugelassen, die, nachdem der »Gutenbergbund«,
dem man sie zuerst angeboten, abgelehnt hatte, von dem nicht zum
Verbande gehörigen Gehülfen in Leipzig und Braunschweig gewählt wurden.
Der Gutenbergbund trat sogar gegen diese Art der Vertretung in so
scharfe Opposition, daß er einen Protest seitens des Prinzipalvereins
hervorrief. Die am 15. April 1896 begonnenen dreitägigen Verhandlungen
der so bestimmten beiderseitigen Vertreter führten dann zu den oben (S.
276) näher bezeichneten Vereinbarungen, insbesondere zu der Verkürzung
der Arbeitszeit um 1/2 Stunde und einer Lohnerhöhung. Die durch beides
bedingte Erhöhung der Produktionskosten wird von dem Geschäftsberichte
auf 12% angegeben. Es waren also wesentlich dieselben Zugeständnisse
gemacht, die 1891 von den Prinzipalen als unmöglich abgelehnt waren.
Die Einzelheiten wurden dann auf der vom 15. bis 19. Mai 1895 in Berlin
abgehaltenen Konferenz geordnet.

Die jetzige Tariforganisation besteht also einerseits aus dem durch
je einen Vertreter der Prinzipale und Gehülfen aus den zu Grunde
gelegten neun Kreisen des Prinzipalvereins gebildeten Tarifausschusse
und dem aus je drei Prinzipalen und Gehülfen bestehenden Tarifamte;
das letztere ist die ausführende, der erstere die obere beschließende
Instanz. Das Tarifamt ist zugleich Berufungsinstanz hinsichtlich der
in den einzelnen Bezirken bestehenden Schiedsgerichte. Auch sollen
gemeinsame Arbeitsnachweise errichtet werden und zwar unabhängig von
den schon bestehenden des Prinzipalvereins. Die Kosten der Durchführung
des Tarifs werden von den tariftreuen Prinzipalen und Gehülfen zu
gleichen Teilen getragen. Dem Tarifamte ist ausdrücklich die Aufgabe
übertragen, Vorkehrungen zu treffen, daß von einem noch zu bestimmenden
Zeitpunkte ab in tarifuntreuen Druckereien eintretende Lehrlinge nach
Beendigung der Lehrzeit in tariftreuen Druckereien nicht beschäftigt
werden; auch soll die zur Zeit geltende Lehrlingsskala in den Tarif
aufgenommen werden[275].

  [275] Eine ausführlichere Darstellung bei Tarifgemeinschaft ist an
        anderer Stelle (S. 624) gegeben.

Diese Einigung der Prinzipale und Gehülfen hat aber noch einen Erfolg
gehabt, der ebenso hoch anzuschlagen ist wie sie selbst und die
Hoffnung gestattet, daß endlich die Entwickelung der Verhältnisse
sich so vollziehen wird, wie es dem gewerkschaftlichen Grundgedanken
entspricht. Daß die radikale Richtung der Gehülfen unter Leitung von
$Gasch$ abgestoßen wurde, ist oben (S. 280) erwähnt. Aber ebenso
ist auch jetzt glücklich die antisoziale Gruppe der Prinzipale
ausgeschlossen. Schon der Geschäftsbericht für 1895 teilt mit, daß
die Wahlen der Ausschußmitglieder in allen Kreisen außer dem zweiten
vollzogen seien, und der Bericht für 1896 meldet dann folgendes:

»Die Aussprache mit den Vertretern des Kreises Rheinland-Westfalen auf
der vorjährigen Hauptversammlung in Berlin ließ uns hoffen, daß die
Mitglieder dieses Kreises sich im Interesse des Gesamtgewerbes den
mit der Gehülfenschaft getroffenen Abmachungen ebenfalls anschließen
und den Tarif in ihrem Kreise zur Durchführung bringen würden.
Diese Hoffnung hat sich indes nicht erfüllt, ja es übernahmen sogar
diejenigen Herren Kollegen, von denen wir am ersten erwarteten, daß
sie den Beschlüssen der Hauptversammlung Geltung zu verschaffen bemüht
sein würden, die Mitglieder des Kreisvorstandes, die Führung des
Widerstandes gegen diese Beschlüsse und den deutschen Buchdruckertarif.
Wenn wir bisher auch keine Veranlassung hatten, gegen den passiven
Widerstand des Kreises II gegen den Tarif Maßnahmen zu treffen, so
konnten wir doch diesem Vorgehen des Kreisvorstandes nicht ruhig
zusehen, sondern wandten uns in einem offenen Briefe in Nr. 53 der
»Zeitschrift« an die dortigen Kollegen, dieselben zu treuem Festhalten
an dem Tarif und unserm Vereine ermahnend.« Der Bericht teilt dann
mit, daß infolge hiervon etwa ein Drittel der Mitglieder des Kreises
Rheinland-Westfalen aus dem Vereine ausgeschieden, zwei Drittel dagegen
ihm treu geblieben seien. Der Kreis sei allerdings infolge hiervon
ohne Vorstand, aber der Hauptvorstand werde in nächster Zeit die
nötigen Schritte unternehmen, um die erforderliche Vertretung wieder zu
beschaffen. Bisher seien die Bestrebungen der ehemaligen Mitglieder des
Kreisvorstandes, einen Sondertarif für den dortigen Kreis zu schaffen,
teils an der besseren Einsicht der Prinzipale, teils an dem Widerstande
der Gehülfen gescheitert und es sei berechtigter Anlaß, anzunehmen, daß
sich dieselben auch in nächster Zukunft nicht verwirklichen würden.

Damit hat sich eine Reinigung des Vereins vollzogen, die einen weiteren
Aufschwung hoffen läßt und mit hoher Befriedigung zu begrüßen ist.
Allerdings ist die Mitgliederzahl erheblich zurückgegangen, indem
1896/97 361 Mitglieder aus- und nur 132 eintraten, so daß der Bestand
von 1402 auf 1173[276] zurückging. Auch 1897/98 haben 200 Austritte
stattgefunden, so daß der Mitgliederbestand am 6. Juni 1898 nur noch
978 betrug; ja am Schlusse des Jahres war derselbe sogar auf 962
herabgegangen. Aber diese ausscheidenden waren schädliche Elemente,
weil sie dem Grundgedanken aller gewerkschaftlichen Entwickelung,
nämlich des friedlichen Ausgleiches unter gleichberechtigten
Gegnern kein Verständnis entgegenbrachten. Wir finden ja diese auf
der Zuspitzung des einseitigen Unternehmerstandpunktes beruhende
antisoziale Anschauung in derselben Gegend des deutschen Vaterlandes
auch bei anderen Industrien, als den Buchdruckern; es ist derselbe
Absolutismus, derselbe Herrscherstandpunkt in dem Verhältnisse
zwischen Unternehmer und Arbeiter, wie er vor 1848 in dem Verhältnisse
zwischen Monarch und Volk bestand. Auf politischem Gebiete
besteht er bekanntlich noch heute in Mecklenburg. Die rheinischen
Industriemonarchen sind hinsichtlich der sozialen Verhältnisse noch
auf der Entwickelung vor 1848 stehen geblieben, aber die Arbeiter sind
es nicht mehr, und so wird ihr Widerstand notwendig gebrochen werden.
Einstweilen ist Rheinland-Westfalen unser soziales Mecklenburg. --

  [276] Auf die oben (S. 590) angegebenen Kreise verteilten dieselben
        sich wie folgt: I 200, II 92, III 71, IV 110, V 131, VI 66, VII
        296, VIII 104, IX 103.

Die sonstige Wirksamkeit des Deutschen Buchdruckervereins will ich hier
nur mit wenigen Worten erwähnen.

Bei dem neuen Aufschwunge des Vereins sah man ein, daß man ein
regelmäßig erscheinendes Organ nicht entbehren könne. Man ersetzte
deshalb mit Beginn des Jahres 1889 die »Mitteilungen« durch die noch
jetzt bestehende »$Zeitschrift für Deutschlands Buchdrucker$«, die
wöchentlich erscheint.

Der Verein beschränkte sich auch nicht auf seine nächsten Aufgaben,
sondern aus ihm heraus entstand am 24. Oktober 1884 der »$Zentralverein
für das gesamte Buchgewerbe$«, der sich die Ausbildung aller in den
verwandten Berufen beschäftigten Personen und die Hebung in allen
Richtungen durch Fortbildungsanstalten, Ausstellungen, Errichtung eines
Museums u. dgl. zur Aufgabe stellt; alle sozialpolitische Thätigkeit
ist ausgeschlossen.

Der Verein ist ferner thätig gewesen für Einführung einer einheitlichen
Orthographie, für einheitliche Normalpapierformate, für Schaffung eines
übereinstimmenden Kundentarifs, für Herabsetzung des Drucksachenportos
und für Abstellung der Mißstände im Anzeigewesen, insbesonderen
dem Rabattsystem. Um sich vor Geschäftsausfällen zu schützen,
werden seit Ende 1892 die »Vertraulichen Mitteilungen des Deutschen
Buchdruckervereins« herausgegeben, die den Beteiligten die Namen
schlechter Zahler und anderer das Gewerbe schädigender Personen, sowie
alle Mitteilungen zur Kenntnis bringen, die sich für das Vereinsorgan
nicht eignen. Damit ist auch ein Schuldeneinziehungsbureau verbunden.
Weniger Anerkennung verdienen die Eingaben, die der Verein bei Beratung
des Arbeiterschutzgesetzes gegen dasselbe machte, und das Gesuch an den
Bundesrat vom 16. Februar 1892 um Gewährung von Ausnahmebestimmungen
hinsichtlich der Beschäftigung von Arbeiterinnen. Glücklicherweise
hatten diese Bestrebungen keinen Erfolg.

Bei Begründung des Vereins gehörten demselben auch viele Prinzipale
aus Oesterreich und der Schweiz an; als sich dann später in beiden
Ländern eigene Vereine nach dem Vorbilde des deutschen bildeten, sind
diese aus dem letzteren ausgeschieden, so daß der Verein sich jetzt auf
Deutschland beschränkt. Doch steht derselbe mit dem Oesterreichischen
und dem Schweizerischen Prinzipalvereine in einem Kartellverhältnis.

Der Verein besitzt einen Zentralarbeitsnachweis, der unabhängig
von den Arbeitsnachweisen der Tarifgemeinschaft ist, sich aber auf
denselben Boden stellt, indem er nur tariftreue Prinzipale und
Gehülfen berücksichtigt; hierdurch wird der Anschluß neuer Firmen an
den Verein befördert. Ferner hat der Verein die »$Unterstützungskasse
des deutschen Buchdruckervereins$« eingerichtet, die seit 1. Januar
1896 für alle Mitglieder obligatorisch ist, doch können sich auch
andere tariftreue Druckereien beteiligen. Außer den Prinzipalen
werden die bei tariftreuen Firmen beschäftigten Gehülfen auf ihren
Antrag aufgenommen[277]. Die Kasse gewährt Unterstützungen: 1. bei
Arbeitslosigkeit, 2. beim Umzuge nach einem anderem Orte, 3. bei
vorübergehender Erwerbsunfähigkeit durch Krankheit, 4. bei dauernder
Invalidität. Die Beiträge der Gehülfen belaufen sich auf wöchentlich 10
Pf. für die Reise- und Arbeitslosenkasse, 35 Pf. für die Krankenkasse
und 20 Pf. für die Invalidenkasse. Die Prinzipale haben für jeden
von ihnen beschäftigten Gehülfen wöchentlich 10 Pf. beizusteuern,
erhalten aber ihrerseits aus der Kasse keine Unterstützung, sofern
sie nicht durch eine besondere Zahlung von wöchentlich 75 Pf. sich
selbst versichern. Die Gehülfen erhalten als Reiseunterstützung und
Arbeitslosenunterstützung täglich 1 Mk. bis zur Dauer von 140 Tagen,
als Krankenunterstützung täglich 1 Mk. 50 Pf. bis zu 52 Wochen und
als Invalidenunterstützung täglich 1 Mk. nebst 100 Mk. Begräbnisgeld
für die Hinterbliebenen. Die Kasse umfaßte am 31. Dezember 1897 3600
Gehülfen und 600 Prinzipale. Im Jahre 1898 betrugen Einnahmen, Ausgaben
und Vermögen bei der Arbeitslosen- und Reisekasse: 48015,54 Mk,
22429,39 Mk. und 125586,15 Mk., bei der Invalidenkasse: 65085,42 Mk.,
12670,04 Mk. und 229368,69 Mk. In der Vereinskasse betrugen 1898 die
Einnahmen 14599,64 Mk., die Ausgaben 13463,18 Mk. Das Vereinsvermögen
belief sich am 31. Dezember 1898 auf 11682,55 Mk. Seit 1. Oktober
1898 ist auch eine Krankenkasse gegründet und damit das Kassenwesen
des Vereins abgeschlossen; dieselbe vereinnahmte bis zum 31. Dezember
1898 15636,84 Mk. und verausgabte 8501,05 Mk., so daß ein Bestand von
7135,79 Mk. verblieb.

  [277] Anfangs bildete diese Unterstützungskasse einen Hauptgegenstand
        des Streites zwischen Prinzipalen und Gehülfen, indem die
        letzteren sie als Konkurrenzunternehmen zur Schwächung ihres
        Verbandes betrachteten. Nachdem das Verhältnis sich jetzt
        dauernd günstig gestaltet hat, ist am 9. Dezember 1898 zwischen
        den beiderseitigen Organisationen das Abkommen getroffen,
        daß der Beitritt der Arbeiter zu den Prinzipalskassen deren
        freier Entschließung vorbehalten bleibt, daß also einerseits
        der Verband seinen Mitgliedern die Teilnahme nicht verbietet,
        andererseits aber auch der Prinzipalverein seine Mitglieder
        nicht auffordert, die Beschäftigung der Gehülfen von dem
        Beitritte zur Kasse abhängig zu machen.

Ein besonderes Interesse hat der Verein dem $Innungswesen$ zugewandt.
In Berlin, Leipzig, Hamburg und Dresden bestanden schon seit Anfang
der 80er Jahre Innungen, die das Lehrlingsprivilegium besaßen. Seit
Erlaß des Handwerkergesetzes vom 26. Juli 1897 hat man allgemein die
Bildung von Innungen in Angriff genommen und in der Hauptversammlung
vom 6. Juni 1898 wurde einstimmig beschlossen, die Einrichtung
von Zwangsinnungen anzustreben; es wurde dabei ins Auge gefaßt,
demnächst den Prinzipalverein zu einem Innungsverbande umzugestalten.
Dadurch würde eine Gesamtorganisation des ganzen Buchdruckergewerbes
und insbesondere die Herbeiziehung der bisher dem Vereine nicht
angehörigen Prinzipale erzielt werden. Der Geschäftsbericht für 1898
bemerkt jedoch, daß außer den früher bestehenden nur noch für den
Regierungsbezirk Osnabrück eine Innung errichtet und daß die ganze
Bewegung ins Stocken geraten sei; als Grund wird neben dem Zweifel
der Behörden, ob die Vorschriften über Zwangsinnung auch auf das
Buchdruckereigewerbe zu beziehen seien, die in vielen Prinzipalkreisen
gegen dieselbe bestehende Abneigung bezeichnet.


                         III. Oesterreich[278].

In Oesterreich hat die soziale Entwickelung in mancher Beziehung
einen etwas anderen Gang genommen, als in Deutschland. Sind hierfür
schon die an anderer Stelle[279] erwähnten allgemeinen Umstände
maßgebend gewesen, so kommt, was insbesondere die Unternehmerverbände
betrifft, noch hinzu, daß gerade infolge der geringen Entwickelung
der Industrie auch ihre Vertreter nicht denselben Einfluß im
Staatsleben erlangen konnten, wie in Deutschland. Liest man die
Verhandlungen der österreichischen Unternehmerverbände, so begegnet
man den heftigsten Anklagen gegen das »agrarische Parlament« und die
»feudal-konservative Regierung«, die den Bestrebungen der Industrie
kühl, wenn nicht ablehnend gegenüberstehe, sie zum Versuchsobjekt
sozialpolitischer Experimente (so z. B. bei dem in Oesterreich
eingeführten gesetzlichen Maximalarbeitstage von 11 Stunden) zu machen
suche, ja sogar die Unternehmer »ironisiere« und um jeden Preis sich
bestrebe, »sozialpolitisch zu sein«. Dem Grafen $Belcredi$ legt man
die Aeußerung in den Mund, den Fabrikanten müsse der Brotkorb höher
gehängt werden. Auch den bürgerlichen Kreisen, insbesondere aber denen
des Kleingewerbes, macht man den Vorwurf, daß sie bei Streitigkeiten
zwischen Unternehmern und Arbeitern regelmäßig auf seiten der letzteren
ständen. Eine Folge dieser Stellungnahme der übrigen staatlichen
Faktoren ist nun aber gewesen, daß die Unternehmer ihrerseits eine
ganz andere Haltung auf sozialpolitischem Gebiete verfolgen, als in
Deutschland, wo sie wissen, daß unter dem neuen Kurse die Regierung
die Interessen des Unternehmertums ohne weiteres, mit denen des
Staates identifiziert und im Reichstage neben der Großindustrie nur
noch das Agrariertum einen Faktor darstellt, auf den man Rücksicht zu
nehmen hat. Einzelne Belege für diese Haltung der österreichischen
Industriellen werden weiter unten gegeben werden.

  [278] Das hier verwandte Material verdanke ich überwiegend den Herren
        $Raunig$, Sekretär des Industriellen Klubs, und Dr. $Grunzel$,
        Sekretär des Zentralverbandes der Industriellen. Eine gute
        Orientierung bietet die kleine Schrift von A. G. $Raunig$: Die
        Organisation der Industrie in Oesterreich, Wien 1897.

  [279] S. oben S. 85 ff.

Die Organisation der Industriellen Oesterreichs begann im Anfange der
90er Jahre, indem sich in der Zucker-, Eisen- und Papierindustrie
Fachverbände bildeten, deren Ziel in der Einflußnahme auf die
Regierungskreise rücksichtlich der allgemeinen Industrie-, Handels- und
Zollpolitik lag. Allerdings waren schon auf Grund des Gesetzes vom 29.
Juni 1868 überall obligatorische $Handels$- und $Gewerbekammern$ zur
Vertretung der Interessen des Handels und des Gewerbes einschließlich
des Bergbaues begründet, deren es heute 29 giebt. Sie sollen alle
in dieses Gebiet einschlagenden Wünsche und Vorschläge erörtern
und die Gesetzentwürfe begutachten. Daneben haben sie Marken- und
Musterregister und Verzeichnisse über eingetragene Firmen zu führen,
Handelsgerichtsbeisitzer zu ernennen, Vertreter in den Eisenbahnbeirat
zu entsenden u. s. w. Im Reichsrat bilden sie eine eigene Kurie mit
21 Mitgliedern. Aber diese Handels- und Gewerbekammern befinden sich
infolge ihrer Stellung als offizielle Vertretungen in einer gewissen
Abhängigkeit von der Regierung. Außerdem haben sie nicht nur die
Interessen der Großindustrie und des Großhandels, sondern auch die
des Kleingewerbes und des Kleinhandels zu vertreten. So empfanden
die Industriellen das Bedürfnis, neben den Kammern noch eigene freie
Vereine zu bilden, von denen hier nur diejenigen erwähnt werden sollen,
die sich auf die ganze Monarchie erstrecken.

Der älteste dieser Fachvereine ist der 1854 gegründete $Zentralverein
der österreichisch-ungarischen Rübenzuckerindustrie$, aus dem 1861
ein Assekuranzverband gegen Feuerschäden und Rübenpreisdifferenzen,
sowie ein Unterstützungs- und Pensionsverein mit Arbeitsvermittelung
hervorging. Der Verein hat ein wöchentlich erscheinendes Fachorgan, die
»Zeitschrift für Zuckerindustrie und Landwirtschaft«.

Daneben besteht ein Verband der $Zuckerraffinerien$ und ein solcher der
$Chokolade$- und $Zuckerwarenfabrikanten$.

Ein zweiter Verband dieser Art ist der $Verein der
österreichisch-ungarischen Papierwarenfabrikanten$, der 1862 gegründet
wurde und ebenfalls einen Versicherungsverband, sowie 1887 eine
Versuchsanstalt für Papierprüfung sowie ein Zentralverkaufsbureau
ins Leben rief. Fachorgan ist das monatlich zweimal erscheinende
»Zentralblatt für österreichisch-ungarische Papierindustrie«.

Für die $Textilgewerbe$ bestehen der »Verband der Baumwollindustriellen
Oesterreichs«, der »Verband der österreichischen Flachs- und
Leinenindustriellen« und der »Verein der österreichisch-ungarischen
Juteindustriellen«.

Fernere Fachverbände sind: der »Oesterreichisch-ungarische Verein
der Holzproduzenten, Holzhändler und Holzindustriellen«, der »Verein
der Montan-, Eisen- und Maschinenindustriellen in Oesterreich«,
der »Verein der österreichisch-ungarischen Cellulosefabrikanten,
der »Verein der österreichisch-ungarischen Papierfabrikanten«, der
»Verband österreichischer Müller und Mühleninteressenten«, der »Verein
österreichischer Petroleumraffineure«, der »Verein der Cementfabriken«,
der »Thonindustrieverein« und die »Oesterreichische Gesellschaft zur
Förderung der chemischen Industrie«.

Alle diese Vereine bezweckten, wie gesagt, in erster Linie den Einfluß
auf die Regierung, während die Regelung des Verhältnisses zu den
Arbeitern ganz aus ihrem Rahmen entfiel. Eine Veranlassung, sich auch
mit ihm zu beschäftigen, gab zuerst die im Jahr 1890 auftretende
Bewegung für die Feier des 1. Mai. Sie führte nicht allein dazu, daß
die einzelnen Vereine sich mit dieser Frage beschäftigten, sondern auch
zu der Zusammenfassung der meisten derselben zu dem »$Zentralverband
der Industriellen Oesterreichs$«, der in der Versammlung in Wien
am 20. April 1892 endgültig begründet wurde und am 15. Juni 1892
die ministerielle Bestätigung seiner Statuten erhielt. Der Verband
umfaßt nach der in der Generalversammlung am 2. April 1898 gegebenen
Uebersicht 30 Vereine und zwar fast alle von größerer Bedeutung.
Immerhin ist die Gesamtindustrie Oesterreichs in ihrer Organisation
noch durchaus rückständig, denn die 30 Vereine des Zentralverbandes
umfassen nur etwa 2500 Mitglieder; rechnet man nun noch etwa 500 auf
die dem Zentralverband nicht angehörigen Vereine, so ergiebt das bei
einer aus der Industriestatistik von 1890 ersichtlichen Gesamtzahl von
annähernd 11000 Großbetrieben nur eine Beteiligung von etwa 30%.

Von dem gleichartigen deutschen Verbande unterscheidet er sich nicht
hinsichtlich der Zwecke und Mittel, aber in der Organisation, insofern
die Beteiligung auf Vereine beschränkt ist, »welche statutengemäß die
Interessenvertretung einer bestimmten Industrie (Branche) bezwecken«,
während dem deutschen Verbande außer Vereinen, »welche wirtschaftliche,
technische und kaufmännische Zwecke verfolgen«, auch »Handels- und
Gewerbekammern und ähnliche Verbindungen, Erwerbsgesellschaften,
Firmen und einzelne Personen (Industrielle und Freunde der Industrie)«
beitreten können.

Die bisherigen Verhandlungen des Zentralverbandes betrafen folgende
Gegenstände: 1. Errichtung von Lehrkanzeln für Feuerungstechnik,
2. Reform des Gesetzes betr. Steuerbefreiung von Neubauten
mit Arbeiterwohnungen, 3. Reform der Unfallversicherung,
4. Personalsteuergesetz, 5. Stellungnahme zu der Frage des
1. Mai, 6. Ausgestaltung der technischen Hochschulen, 7.
Schaffung eines Arbeitsamtes, 8. Abänderung der Gewerbeordnung
(Arbeiterschutzbestimmungen), 9. Pariser Weltausstellung, 10.
Oesterreichisch-ungarischer Ausgleich, 11. Statutenänderung
(Erweiterung der Aufgaben in der Richtung einer strafferen Organisation
der gesamten Industrie), 12. Reform der Krankenversicherung, 13.
Sonntagsruhe in Industrie und Handel, 14. Normalarbeitstag, 15.
Stellungnahme zur amerikanischen Zoll- und Handelspolitik, 16.
Gründung eines industriellen Assekuranzverbandes (Feuerversicherung),
17. Schaffung eines Industriebeirates, 18. Vorarbeiten für künftige
Handelsverträge, 19. Begründung einer industriellen Rechtsschutzstelle,
20. die Lage der österreichischen Malzindustrie.

Wie ersichtlich, befinden sich unter diesen Gegenständen nur wenige,
die das Verhältnis zur $Sozialpolitik$ berühren, oder gerade bei
ihrer Beratung trat der oben erwähnte Umstand hervor, daß die
österreichischen Großindustriellen auf einem wesentlich anderen,
insbesondere weniger engherzigen und selbstherrlichen Standpunkte
stehen, als ihre deutschen Kollegen. Allerdings finden sich hier die
bereits bezeichneten Klagen über Oesterreich, als »einen Staat, in
dem die Agrarier regieren und die Industriellen frohnen«, über die
Versuche, auf Kosten der Industrie Staatssozialismus zu treiben und den
gegen die Industrie geführten Kampf »von oben und von unten«, ebenso
wie die Berufung darauf, daß »Oesterreich als Industriestaat noch
nicht stark genug sei, um sich herausnehmen zu können, mit der Fahne
der Sozialpolitik in der Hand an der Spitze aller Industriestaaten
Europas, ja der Welt zu marschieren«. Aber wenn man[280] die
Schaffung eines staatlichen Arbeitsamtes forderte, das die gesamte
Arbeitsstatistik zentralisieren, die Arbeitsvermittelung in die Hand
nehmen und die Arbeitslosigkeit bekämpfen soll, wenn man die Ersetzung
der bisherigen Arbeiterversicherung durch eine allgemeine staatliche
Sozialversicherung für nötig erklärt, wenn man verlangt, »daß der
Arbeitsvertrag, sowie überhaupt das Verhältnis zwischen Arbeitgeber
und Arbeitnehmer auf eine den modernen Anschauungen entsprechende
gesetzliche Basis gestellt werde, sowie die zahllosen Willkürlichkeiten
in der Handhabung der jetzigen Bestimmungen über Arbeitslohn,
Auszahlungsmodus, Arbeiterwohnungen u. s. w. nach Möglichkeit vermieden
werden«, wenn »der Zentralverband vollkommen anerkennt, daß die
Industrie in freier und natürlicher Entwickelung auf eine Verkürzung
der Arbeitszeit hinstrebt« und er »diese Entwickelung seinerseits
nicht hemmen, sondern im Gegenteil redlich zu fördern suchen will«
und nur im Interesse der Konkurrenzfähigkeit eine Enquete über die
wirtschaftlichen und technischen Folgen einer etwaigen Aenderung des
gegenwärtigen Standes der Gesetzgebung fordert, wenn man sich bewußt
ist, daß »die Industrie nicht aus Arbeitgebern allein besteht, daß den
Industriellen auch Pflichten erwachsen, wenn ihnen Rechte zugesprochen
werden und daß die Industrie willig die ihr durch eine planmäßige und
zielbewußte Sozialgesetzgebung auferlegten Lasten übernimmt«, wenn
ausgeführt wird[281] »daß die Stetigkeit der Arbeit nicht nur geeignet
ist, die Fabrikation zu regeln, sondern die Erzeugnisse billiger
herzustellen, den Arbeitern einen sicheren und dauernden Verdienst
zu schaffen und hiermit die Ueberhastung der Arbeit einerseits, die
Unterbrechung derselben und Entlassung von Arbeitern andererseits
zu verhindern«, wenn das Ziel aufgestellt wird, »daß die Arbeiter
stets ausreichende Arbeit und genügenden Verdienst finden«, und wenn
gerade die Erledigung dieser Aufgaben einem staatlichen Arbeitsamte
zugewiesen wird, »welches auf Basis der Statistik, der Studien und
Erhebungen sich kontinuierlich mit allen Fragen der öffentlichen
Arbeit zu beschäftigen und periodisch Präliminarien für alle in
einem bestimmten Zeitraume auszuführenden Arbeiten des Staates, der
Länder, der Transport- und Industrieunternehmungen, der Städte und
anderer bedeutender Konsumplätze aufzustellen hat, um auf Grund
dieser Präliminarien im Wege des Verkehrs mit den arbeitvergebenden
Stellen für eine rechtzeitige und möglichst gleichmäßige Verteilung
der bezüglichen Bestellungen Sorge zu tragen, so daß die aufbringbare
Arbeit der Zeit nach die zu beschäftigenden Arbeitskräfte thunlichst
kontinuierlich in Anspruch nimmt, wenn diesem Arbeitsamte geradezu
die Aufgabe zugewiesen wird, anregend und vermittelnd sich zwischen
Produzenten und Konsumenten zu stellen und letztere zu bestimmen, einen
später eintretenden Bedarf früher, als ursprünglich beabsichtigt war,
zu decken, eventuell einen neuen Bedarf zu schaffen und zu hindern,
daß schädliche Beschäftigungspausen eintreten«, wie umgekehrt »das
Arbeitsamt retardierend einzugreifen hat, wenn einmal allzu stürmisch
Arbeit forciert werden und dadurch die Stetigkeit der Beschäftigung
in einer späteren Periode gefährdet werden sollte«, wenn zum Schlusse
die ganze Aufgabe nochmals dahin zusammengefaßt wird, »die vorhandene
Arbeit im Staate zu konsignieren, die Stetigkeit in der Arbeit
herbeizuführen, neue Arbeit vorzubereiten und zu schaffen, die Arbeit
im Staate zu regeln und zu leiten« ------ dann -- ja dann sollte man
wirklich annehmen, daß die Großindustriellen Oesterreichs lauter halbe
oder gar ganze Sozialisten wären. Bedenkt man endlich, daß der noch
zu erwähnende »Industrielle Klub«, der ebenfalls dem Zentralverbande
angehört, aber den Kampfkarakter gegen die Sozialdemokratie stärker
ausprägt, auf Vorschlag seines Präsidenten im November 1895 sich in
einer öffentlichen Erklärung für die Erteilung des Wahlrechts an die
Arbeiter aussprach[282], so ist in der That der Gegensatz zu dem
deutschen Zentralverbande der Industriellen, dessen Sekretär $Bueck$
als einziger nationalliberaler Abgeordneter im Preußischen Landtage für
die Vereinsgesetznovelle stimmte, nicht wohl zu verkennen.

  [280] Vgl. Protokoll des 5. Verbandstages vom 15. Juni 1896, S. 14 ff.

  [281] Protokoll über den 3. Verbandstag vom 26. November 1895.

  [282] Vgl. die erwähnte Broschüre von $Raunig$: Die Organisation der
        Industrie in Oesterreich, S. 5 und die offizielle Erklärung
        in Nr. 35 der »Mitteilungen des Industriellen Klubs« vom 7.
        Dezember 1895.

Der bereits erwähnte »$Industrielle Klub$« ist 1875 in Veranlassung der
damaligen Reform der Zollgesetzgebung gegründet und umfaßt Vertreter
aus fast allen Zweigen der Großindustrie. Sein statutenmäßiger Zweck
ist, »den industriellen Interessen einen Mittelpunkt zu bieten«. Diesen
Zweck verfolgt er abgesehen von gemeinsamen Beratungen »durch sonstige,
je nach den Umständen nützlich erscheinende gesetzliche Mittel.«
Mitglieder können Einzelpersonen und Vereine sein. Der Jahresbeitrag
beläuft sich auf 100 Gulden. Der Klub hat ein eigenes Organ in seinen
seit 1892 erscheinenden »Mitteilungen«. Die innegehaltene prinzipielle
Richtung ist aus dem schon erwähnten Beschlusse wegen Verleihung des
Wahlrechts an die Arbeiterklasse ersichtlich. Auch hat der Klub in
einer besonderen Denkschrift vom 27. November 1891 sich für die --
freiwillige -- Einführung von Arbeiterausschüssen ausgesprochen mit
der Begründung, daß dieselbe die notwendige Ergänzung gegenüber der
mit der Vergrößerung der Betriebe eingetretenen Entfremdung zwischen
Unternehmer und Arbeiter sei und daß die Ausschüsse, »in ruhigen Tagen
geschaffen, gerade in stürmischen Zeiten sich bewähren sollen«. Dabei
wird auch die Möglichkeit, daß die Ausschüsse sich gelegentlich an
Streiks beteiligen würden, ins Auge gefaßt und als etwas bezeichnet,
was man sich eben gefallen lassen müsse. Das schließt nicht aus,
daß der Klub mit Nachdruck die Rechte der Unternehmer gegenüber den
Arbeitern wahrt, wie er dies wiederholt gethan hat.

Der jüngste Gesamtverband der österreichischen Industrie ist der
nach dem deutschen Vorbilde geschaffene »$Bund österreichischer
Industrieller$«, der mittels Erlasses vom 17. Juli 1897 die
erforderliche ministerielle Genehmigung erhalten hat. Der Zweck des
Bundes ist »die Wahrung der gemeinsamen Interessen der österreichischen
Industrie und die Herbeiführung eines gemeinsamen Vorgehens der
österreichischen Industriellen in allen Fragen, welche die industrielle
Produktion und deren wirtschaftliche Interessen berühren, ohne
Betretung des politischen Gebietes.« Als Aufgaben des Bundes werden
bezeichnet: 1. »die stete Verfolgung und Beratung aller mit der
Entwickelung der Industrie zusammenhängenden wirtschaftlichen Fragen,
2. die Regelung der Arbeitsverhältnisse in einem die Interessen der
Arbeitgeber und der Arbeiter gleichmäßig berücksichtigenden Sinne, 3.
die Ausgestaltung des Verkehrswesens, 4. die Pflege der Export- und
Handelsinteressen, 5. die Pflege des technischen Fortschrittes, 6. die
Pflege aller Einrichtungen und Maßnahmen, die ein einiges Vorgehen
der Industriellen fordern.« Die Mitgliedschaft beschränkt sich auf
Einzelpersonen. Diese zahlen einen jährlichen Beitrag von 20 Kronen,
doch haben daneben die unter ihrer Leitung stehenden industriellen
Betriebe noch 20 Heller auf den Kopf des beschäftigten Arbeiters zu
zahlen.

Auf der am 28. November 1898 in Wien abgehaltenen zweiten
Generalversammlung wurde mitgeteilt, daß dem Bunde 668 Firmen mit
128000 Arbeitern angehörten, so daß er die größte österreichische
Unternehmervereinigung geworden ist. Der Bund scheint in höherem
Grade, als der Zentralverband und der Industrielle Klub, den
Kampfkarakter gegenüber der Arbeiterschaft hervorkehren zu wollen.
Allerdings erklärte der Vorsitzende in seinem Jahresberichte es für
»technisch verfehlt«, die hierauf bezüglichen Bemühungen des weiteren
öffentlich zu besprechen, aber die verfolgte Grundrichtung ist zum
Ausdruck gelangt in einer von dem Bundesausschusse ausgearbeiteten
und zur Einführung in die Betriebe aller Mitglieder bestimmten
Normalarbeitsordnung, die freilich noch nicht veröffentlicht ist,
von der aber der Bundesanwalt Dr. $Wolf$ erklärte, daß sie »im
ausgesprochenen Interesse der Betriebsunternehmer liege«, daß sie »nur
für die Arbeitgeber, aber nicht für die Arbeitnehmer geschaffen« sei.
Der Entwurf hat denn auch den Beifall des Zentralgewerbeinspektors
nicht gefunden, und zwar nach der Mitteilung des Vorsitzenden aus dem
Grunde, weil der Bund »mit entschlossener Absicht den Standpunkt des
Arbeitgebers eingenommen« habe, wogegen der Zentralgewerbeinspektor,
»dem Zuge der Zeit folgend sich bemüßigt glaubte, etwas mehr den
bekannten Standpunkt der organisierten Arbeiterschaft einzunehmen«. Es
scheint also jetzt der Wind in den österreichischen Unternehmerkreisen
etwas frischer werden zu sollen.

Im allgemeinen haben jedoch bisher die Berufsvereinigungen der
Industriellen sich weit mehr mit der Beeinflussung der Gesetzgebung,
als mit dem Verhältnisse zu den Arbeitern beschäftigt. Die einzige
Fachorganisation, die einen ausgesprochenen Kampfkarakter trägt, ist
der $Verband der Metall- und Maschinenindustriellen Niederösterreichs$,
der Anfang 1897 begründet wurde und u. a. auch die »gemeinsame Abwehr
unberechtigter Streiks« als Zweck verfolgt. Dabei ist aber zugleich
das Interesse der Arbeiter berücksichtigt, denn der Verband soll
keinem Unternehmer Schutz bieten, der die Konkurrenzfähigkeit seiner
Produkte durch Herabdrückung der Arbeitslöhne und Verschlechterung der
Arbeitsbedingungen zu steigern sucht, es soll vielmehr das Interesse
der Arbeitgeber gewahrt, aber auch in Einklang mit den berechtigten
Bestrebungen der Arbeiter gebracht werden. Streitigkeiten zwischen
Arbeitern und Arbeitgebern sollen zu einem beide Teile befriedigenden
Resultate geführt werden, unberechtigte Bestrebungen der Arbeiter
dagegen, insbesondere die deshalb geplanten oder ausgebrochenen Streiks
sollen gemeinsam abgewehrt und in ihren Folgen unschädlich gemacht
werden.

Der Interessengegensatz gegen die Arbeiter hat aber auch zur Bildung
besonderer Kampforganisationen geführt, die sich im Gegensatze zu
den »Fachvereinen« als »Ortsverbände« bezeichnen und sich nicht auf
eine bestimmte Industrie beschränken, sondern alle Industriellen
des betreffenden Bezirkes umfassen. Sie sind erst seit 1890 ins
Leben gerufen und unmittelbar veranlaßt durch die Maifeier, zu deren
Bekämpfung sie gegründet wurden.

Die erste dieser Vereinigungen wurde schon 1891 von den Fabrikanten in
$Bielitz$ und $Biala$ geschaffen, durch ein Komitee, dem es mittels
einer zehntägigen Aussperrung gelang, die Wiederholung der Maifeier in
den folgenden Jahren zu verhindern; 1896 hat sich derselbe zu einem
festen Verbande erweitert.

Dem gleichen Zwecke entsprang die 1894 begründete »$Vereinigung zur
Wahrung der industriellen und gewerblichen Interessen für Reichenberg
und Umgebung$«.

In Veranlassung eines am 3. Juni 1896 ausgebrochenen Streiks bildete
sich auch in Neunkirchen ein Unternehmerverein, der den Kampf nach
achtwöchiger Dauer siegreich durchführte. Der Verband dehnte sich dann
auch auf die übrigen Vororte von Wien aus und führt jetzt den Namen:
$Verband der Industriellen in den politischen Bezirken Baden, Mödling,
Neunkirchen, Wiener Neustadt und Umgebung$.

Endlich hat sich ein gleicher Verein in $Prag$ gebildet.

Die Statuten beschränken sich bei allen Vereinen auf die allgemeine
Bestimmung, daß der Verband »die solidarische Wahrung, Vertretung und
Förderung aller Interessen der Industrie« bezwecke. Nähere Vorschriften
über die Behandlung von Streitigkeiten mit den Arbeitern sind nicht
gegeben, und ebensowenig ist auf besondere Vorsichtsmaßregeln zur
Durchführung der gefaßten Beschlüsse durch Vertragsstrafen, Wechsel
u. dgl. Bedacht genommen, sondern Verabredungen dieser Art sind der
Beschlußfassung im einzelnen Falle vorbehalten.

Unabhängig von allen diesen Vereinigungen besteht noch in Wien das
»$Industrielle Aktionskomitee$«, in dem sich einige Industrielle
zusammengeschlossen haben zu dem Zwecke, bei wichtigen Gelegenheiten
die Interessen der Industrie durch gemeinsame Maßregeln, insbesondere
Eingaben an Behörden, wahrzunehmen. Das Komitee beschränkt sich
darauf, in solchen Fällen mit den bestehenden Vereinen und einzelnen
Industriellen Fühlung zu nehmen. --

Ist im Vorstehenden die $freiwillige$ Organisation unter den
österreichischen Unternehmern geschildert, so muß doch auch noch
ein Blick geworfen werden auf die in Oesterreich durchgeführte
$Zwangsorganisation$.

Die in Deutschland durch die Arbeiterversicherungsgesetze geschaffenen
Berufsgenossenschaften sind in Oesterreich nicht vorhanden, weil man
an Stelle der beruflichen eine territoriale Gliederung gesetzt und
die Verwaltung nicht den eigenen Organen der Industrie übertragen,
sondern in die Hände staatlicher Behörden gelegt hat. Die Invaliditäts-
und Altersversicherung ist in Oesterreich noch nicht eingeführt.
Dagegen hat in Oesterreich die $Gewerbegesetzgebung$ stets an der
Zwangsorganisation des Handwerks festgehalten. Selbst nach der im
allgemeinen liberalen Gewerbeordnung vom 20. Dezember 1859 mußte jeder
Gewerbetreibende Mitglied einer Zwangsgenossenschaft sein, und durch
das Gesetz vom 15. März 1883, welches zugleich für das Handwerk den
allgemeinen Befähigungsnachweis einführte, ist bestimmt, daß »unter
denjenigen, welche gleiche oder verwandte Gewerbe in einer oder in
nachbarlichen Gemeinden betreiben, samt den Hülfsarbeitern derselben
der bestehende gemeinschaftliche Verband aufrechtzuerhalten und, sofern
er noch nicht besteht, ... soweit es die örtlichen Verhältnisse nicht
unmöglich machen, durch die Gewerbebehörden herzustellen« ist. »Wer
in dem Bezirke einer Genossenschaft das Gewerbe, für welches dieselbe
besteht, selbständig betreibt, wird schon durch den Antritt des
Gewerbes Mitglied der Genossenschaft.«

Die Beschränkung dieser Vorschrift auf das Kleingewerbe ist durch die
Bestimmung herbeigeführt, daß »die Verpflichtung zur Teilnahme an
der Genossenschaft für die Inhaber jener Gewerbsunternehmungen nicht
eintritt, welche fabrikmäßig betrieben werden«.

»Die Gewerbsinhaber sind Mitglieder, die Hülfsarbeiter der zu einer
Genossenschaft vereinigten Gewerbsinhaber sind Angehörige der
Genossenschaft.« Der Zweck der Genossenschaft besteht in der Pflege des
Gemeingeistes, in der Erhaltung und Hebung der Standesehre unter den
Genossenschaftsmitgliedern und Angehörigen, sowie in der Förderung der
gemeinsamen gewerblichen Interessen ihrer Mitglieder und Angehörigen
durch Errichtung von Vorschußkassen, Rohstofflagern, Verkaufshallen,
durch Einführung gemeinschaftlichen Maschinenbetriebes und anderer
Erzeugungsmethoden. Insbesondere liegt ihnen ob:

  1. die Sorge für die Erhaltung geregelter Zustände zwischen den
     Gewerbsinhabern und ihren Gehülfen, besonders in Bezug auf den
     Arbeitsverband, sowie über die Errichtung und Erhaltung von
     Genossenschaftsherbergen und die Einführung einer Zuschickordnung
     (Arbeitsvermittelung);

  2. die Fürsorge für ein geordnetes Lehrlingswesen durch Erlassung von
     Bestimmungen, die der Genehmigung der Behörde bedürfen, über
     a) die sachliche und religiös-sittliche Ausbildung der Lehrlinge,
     b) die Lehrzeit bei nicht handwerksmäßigen Gewerben, die
     Lehrlingsprüfungen und dgl., sowie die Ueberwachung der Einhaltung
     dieser Bestimmungen und die Bestätigung der Lehrzeugnisse,
     c) die Festsetzung der Bedingungen für das Halten von Lehrlingen
     überhaupt, sowie das Verhältnis der letzteren zu der Zahl der
     Gehülfen im Gewerbe;

  3. die Bildung eines schiedsgerichtlichen Ausschusses zur Austragung
     der zwischen den Genossenschaftsmitgliedern und ihren
     Hülfsarbeitern aus dem Arbeits-, Lehr- und Lohnverhältnisse
     entstehenden Streitigkeiten, sowie die Förderung der
     schiedsgerichtlichen Institutionen zur Austragung von
     Streitigkeiten zwischen den Genossenschaftsmitgliedern. Zur
     Errichtung eines genossenschaftlichen Schiedsgerichtes können sich
     auch mehrere Genossenschaften vereinigen;

  4. die Gründung oder Förderung von gewerblichen Fachlehranstalten und
     die Beaufsichtigung derselben;

  5. die Fürsorge für erkrankte Gehülfen durch Gründung von
     Krankenkassen oder den Beitritt zu bereits bestehenden Krankenkassen;

  6. die Fürsorge für erkrankte Lehrlinge, insofern nicht bereits die
     gesetzliche Verpflichtung der Lehrherren eintritt;

  7. die alljährliche Erstattung von Berichten über alle Vorkommnisse
     innerhalb der Genossenschaft, welche für die Aufstellung einer
     Gewerbestatistik von Wesenheit sind. Außer diesen Berichten haben
     die Genossenschaften über die ihren Zweck berührenden Verhältnisse
     an die Behörden und die Handels- und Gewerbekammern ihres Bezirkes
     auf Verlangen Auskünfte und Gutachten zu erstatten und können in
     dieser Beziehung auch aus eigenem Antriebe diese öffentlichen
     Organe behufs Förderung ihrer Zwecke in Anspruch nehmen.

Die Genossenschaften eines Bezirks können sich zu Verbänden
zusammenschließen, welche entweder aus der gleichartigen und verwandten
oder auch aus verschiedenartigen Genossenschaften durch freien Beitritt
derselben errichtet werden können.

Die erforderlichen Geldmittel mit Ausnahme der Beiträge für die
Krankenkassen werden auf die Mitglieder nach einem statutenmäßig
festzusetzenden Maßstabe umgelegt und im Verwaltungswege beigetrieben,
doch kann zu Geschäftsunternehmungen auf gemeinschaftliche Rechnung
und zu gewerblichen Anlagen behufs gemeinschaftlicher Benutzung mit
Ausnahme der Fälle, wo sie aus öffentlichen Rücksichten errichtet sind,
kein Mitglied oder Angehöriger gegen seinen Willen herangezogen werden.

Die Gewerkschaften stehen unter der Aufsicht der Behörde, welche zur
Ueberwachung eigene Kommissare bestellt[283].

  [283] Ueber die Beteiligung der Gehülfen vgl. unten S. 693.


                           IV. England[284].

Die englischen Verhältnisse hinsichtlich der Organisation von Arbeitern
und Unternehmern pflegen als Muster und Vorbild hingestellt zu werden,
und man sollte deshalb annehmen, daß sie wiederholt Gegenstand
litterarischer Bearbeitung geworden und allgemein bekannt wären.
Das trifft in der That zu hinsichtlich der Arbeiterverbände, aber
nicht hinsichtlich der Unternehmervereinigungen, über die vielmehr
weder in der deutschen noch auch in der englischen Litteratur irgend
eine zusammenhängende Darstellung besteht. Die Quelle, auf die man
zurückgehen muß, um das einschlägige Material zu erhalten, sind
vielmehr, wenn man sich nicht an die einzelnen Vereine selbst wenden
will, die Veröffentlichungen der _Royal commission on labour_,
insbesondere eine von derselben im Jahre 1893 unter dem Titel _Rules
of associations of employed and of employers_ veröffentlichte
Zusammenstellung von Statuten von Arbeiter- und Unternehmerverbänden,
die der Kommission auf ihre an alle ihr bekannten Vereinigungen dieser
Art gerichtete Anfrage zur Verfügung gestellt sind. Das hier gebotene
Material bezieht sich auf 70 Unternehmerverbände, von denen 24 dem
Baugewerbe, 18 dem Bergbau und der Metallindustrie angehören; die
übrigen Gewerbe sind mit geringeren Ziffern vertreten. Der älteste
Verband ist die 1875 gegründete _East of Scotland Association of
Engineers and Iron founders_.

  [284] Das benutzte Material, soweit es nicht dem im Texte erwähnten
        Blaubuche der _Royal commission on Labour_ entnommen ist,
        verdanke ich Herrn $Alexander Siemens$, dem jetzigen
        Vorsitzenden des Maschinenbauer-Unternehmerverbandes (_Federated
        Engineering Employers_).

Es kann hier nicht die Aufgabe sein, die einzelnen Statuten
wiederzugeben, sondern es muß genügen, im allgemeinen den Inhalt
derselben zu bezeichnen und auf einzelne besonders bemerkenswerte
Punkte hinzuweisen.

Ein Teil der Verbände beschränkt sich darauf, als Zweck im allgemeinen
die Vertretung der Interessen des betreffenden Gewerbes zu bezeichnen,
wobei die Mehrzahl die Einflußnahme auf die Gesetzgebung bezwecken,
während einzelne sich gegen bestimmte Gegner wenden, z. B. die _North
Wales Coal Owners Association_ gegen die Eisenbahnen. Aber die bei
weitem meisten Statuten erwähnen als Aufgabe des Verbandes daneben
die Regelung des Verhältnisses zu den Arbeitern. Einige thun das in
der allgemeinen Form, daß die Solidarität der Unternehmerinteressen
gegenüber den Gewerkvereinen der Arbeiter betont wird, wie bei
der _Iron Trades Employers Association_, oder daß die gemeinsame
Festsetzung der Löhne und der Arbeitszeit als Gegenstand der
Verbandsthätigkeit bezeichnet ist. Die große Mehrzahl geht darauf
aus, Vorkehrungen gegen Arbeitseinstellungen zu treffen und daß
in solchen Fällen eintretende Verfahren zu regeln. Nur wenige von
diesen beschränken sich darauf, die Schlichtung der Streitigkeiten
durch Schiedsgerichte und Einigungsämter zu regeln, sondern die
meisten treffen daneben Fürsorge für gegenseitige Unterstützung
der Mitglieder gegenüber den Streikenden, insbesondere durch
Ueberlassung von Arbeitern, wie bei der _Liverpool Employers Labour
Association_, oder durch die Verpflichtung der Mitglieder, die von
anderen übernommenen Lieferungen gegen eine den Selbstkostenpreis
wenig übersteigende Vergütung auszuführen, durch das Verbot,
streikende Arbeiter eines anderen Betriebes zu beschäftigen (schwarze
Listen), wie bei der _Yorkshire Master Printers and Allied Trades
Association_ und der _Seeds Boot Manufacturers Association_, oder
endlich durch Entschädigung für die durch den Streik verursachten
Verluste, wie bei der _West Cumberland Ironmasters Association_, der
_North of England Iron Manufacturers Association_, der _Cleveland
Mine Owners Association_ und den Bergwerksbesitzern in Durham,
Northumberland und North Wales. Die Höhe und die Berechnungsart der
Entschädigungen ist sehr verschieden. So gewährt die _West Cumberland
Ironmasters Association_ einen Nutzen von 2 sh. 6 d. für jede Tonne
der wahrscheinlichen Produktion. Die Mitglieder der _South Wales
Manmouthshire and Gloucestershire Tinplate Makers Association_ haben
bei Streiks Anspruch auf 10 Pfd. St. wöchentlich für jede mit Dampf
betriebene und 7 sh. 10 d. für jede mit Wasserkraft betriebene Fabrik.
Die _Iron Trade Employers Association_ zahlt den durch Streiks
betroffenen Mitgliedern für je 100 Pfd. St. Jahreslöhne wöchentlich
3 sh. Die _Shipping Federation_ entschädigt für jede infolge
Verbandsbeschlusses übernommene Haftpflicht einschließlich Kosten.
Die _Liverpool Employers Labour Association_ zahlt ihren Mitgliedern,
falls es ihr nicht gelingt, für die streikenden Arbeiter Ersatz zu
beschaffen, für jeden nicht beladenen oder entladenen Dampfer 2 d. für
die Tonne.

Dabei finden wir ein weitgehendes Prüfungsrecht des Verbandes
hinsichtlich der Ursachen, die zu dem Streite Anlaß gegeben haben,
und niemals wird die Unterstützung gewährt, wenn der Streik durch
eigenmächtiges Handeln des Unternehmers herbeigeführt ist, d. h. wenn
derselbe die für solche Fälle getroffenen Bestimmungen verletzt hat.
Diese gehen meistens dahin, daß sofort dem Verbandssekretär oder einem
besonderen Ausschusse Mitteilung zu machen ist. Ebenso darf nicht der
einzelne Unternehmer mit den streikenden Arbeitern in Unterhandlungen
treten, sondern muß diese dem Verbande überlassen.

Als äußerstes Zwangsmittel ist die allgemeine Einstellung des
Betriebes bei allen Verbandsmitgliedern vorgesehen, die von der
Generalversammlung mit einer Mehrheit von 2/3 oder 3/4 beschlossen
werden kann. In einzelnen Verbänden geht man in dem Bestreben, nur
gerechtfertigte Ansprüche der Unternehmer zu unterstützen, so weit,
daß man die Hülfe ausschließt, wenn ein Mitglied Lohnherabsetzungen
vornimmt; so verweigert z. B. die _North East Lancashire Cotton
Spinners and Manufacturers Association_ jede Unterstützung denjenigen
Mitgliedern, die nicht gewisse Minimallöhne zahlen oder auch, nachdem
sie früher höhere Löhne gezahlt haben, diese einseitig herabsetzen.
Ueberhaupt sind in vielen Verbänden, insbesondere in der Eisenindustrie
und im Bergbau, die Löhne und häufig auch die Arbeitszeit einheitlich
festgesetzt.

Neben dem Verhältnisse gegenüber den Arbeitern ist auch dasjenige
der Mitglieder untereinander geregelt. Nicht allein ist jede Art des
unlauteren Wettbewerbes verboten, sondern zuweilen, z. B. bei der
_National Association of Master Builders_ darf sogar eine von einem
Mitgliede abgelehnte Lieferung von keinem anderen übernommen werden.
Ebenso sind Mitteilungen an Nichtmitglieder über die Einrichtung
des Betriebes unter Strafe gestellt, desgleichen das gegenseitige
Abspenstigmachen von Arbeitern.

Die Mitgliedschaft beschränkt sich meist auf die Angehörigen
eines bestimmten Gewerbes; nur in Belfast besteht ein allgemeiner
Arbeitgeberverband, die _Belfast Employers Association_. Die
_National Labour Union_ ist eine gemeinsame Organisation, indem neben
Arbeitgebern auch Arbeiter aufgenommen werden. Die Aufnahme ist häufig
davon abhängig gemacht, daß der sich Meldende nicht im Streite mit
seinen Arbeitern sich befinden darf. Das Eintrittsgeld ist entweder
fest bestimmt oder abgestuft nach dem Umfange des Betriebes. Das
letztere ist immer der Fall hinsichtlich der Jahresbeiträge. Für den
Austritt ist eine längere oder kürzere Kündigung von 14 Tagen bis zu
einem Jahre vorgeschrieben. Der Ausschluß eines Mitgliedes ist zulässig
bei Verstoß gegen die Statuten oder Beschlüsse des Verbandes.

Die Leitung ist meistens einem Ausschusse übertragen, dessen
Mitgliederzahl zwischen 11 und 36 schwankt. Die Wahl geschieht in den
Jahresversammlungen. Neben einem Vorsitzenden pflegt ein Sekretär
angestellt zu sein. In den Generalversammlungen hat entweder jedes
Mitglied eine Stimme, oder die Stimmenzahl ist nach der Ausdehnung
des Betriebes, nach der Gesamtsumme der Arbeitslöhne, der Zahl der
Hochöfen, Webstühle u. s. w. abgestuft.

Wie in allen anderen Ländern, so ist auch die Organisation der
Unternehmer erst durch diejenige der Arbeiter ins Leben gerufen.
Der typische Entwickelungsgang ist am besten zu ersehen in der
Maschinenbauindustrie, deren Verhältnisse schon wegen des im Winter
1897/98 zum Austrage gebrachten großen Streiks ein besonderes Interesse
beanspruchen und deshalb hier in kurzen Strichen wiedergegeben werden
sollen.

Bis zum Jahre 1896 bestand in der Maschinenbauindustrie keine
dauernde und umfassende Unternehmervereinigung. Erst 1896 traten
die _Engineering Employers_ in Glasgow und Belfast zu einem Vereine
zusammen, dem sich bald darauf die _North East Coast Employers_
anschlossen. Als dann 1897 in London acht _trade unions_ der Arbeiter
sich verbanden, um die 48stündige Arbeitszeit durchzusetzen, bildete
sich in London eine _Association of Engineering and Shipbuilding
Employers_, der dann noch mehrere ähnliche Verbände in anderen Orten
nachfolgten. Alle diese Vereine schlossen sich zusammen zu der
»_Federation to resist the 48 hours demand_«, die schließlich 700
Mitglieder umfaßte. Den Verlauf des großen Kampfes mit der _Amalgamated
Society of Engineers_ zu schildern, ist hier nicht am Platze, dagegen
ist es von Interesse, die Hauptpunkte der schließlichen Einigung und
insbesondere die Bestimmungen kennen zu lernen, die man getroffen hat,
um später wieder auftauchende Streitfragen zu erledigen.

Der Friedensvertrag führt den Titel: Arbeitsbedingungen auf
Grund gegenseitiger Verständigung zwischen den vereinigten
Maschinenbau-Unternehmern und den verbündeten Gewerkvereinen, und ist
datiert vom Januar 1898.

Im Eingange wird ausdrücklich betont, daß die Unternehmer nicht
die Absicht haben, in die Rechte der Gewerkvereine einzugreifen,
aber auch ihrerseits keinen Eingriff dulden wollen. Jeder Arbeiter
soll das Recht haben, sich einem Gewerkvereine anzuschließen oder
nicht; ebenso steht es im Belieben der Unternehmer, Arbeiter zu
beschäftigen, mögen sie einem Gewerkvereine angehören oder nicht.
Die Arbeiter verpflichten sich, in den Werkstätten der Unternehmer
friedlich mit allen dort beschäftigten Arbeitern, ohne Rücksicht auf
deren Zugehörigkeit zu einem Gewerkvereine, zu arbeiten. Freilich ist
es dem einzelnen Arbeiter unbenommen, seine Arbeit aufzugeben, aber
eine gemeinsame Arbeitseinstellung soll nicht zulässig sein, bevor
nicht das Verfahren zur Vermeidung von Streitigkeiten eingeleitet
ist. Auf der anderen Seite empfiehlt der Unternehmerverein seinen
Mitgliedern, keinen Arbeiter wegen dessen Zugehörigkeit zu einem
Gewerkvereine von der Arbeit auszuschließen oder andere Arbeiter zu
bevorzugen. Das Recht der Unternehmer, die Arbeiter in Akkord zu
beschäftigen, wird anerkannt. Der Akkordlohn soll zwischen Unternehmer
und Arbeiter vereinbart werden, soll aber mindestens so hoch sein, daß
der Arbeiter nicht weniger verdient, als bei Tagelohn. Dabei ist den
Gewerkvereinen das Recht gewahrt, ihren Mitgliedern über Arbeitslöhne
und Arbeitsbedingungen Vorschriften zu machen.

Die Höchstzahl der Ueberstunden ist, abgesehen von gewissen Ausnahmen,
auf 40 innerhalb vier Wochen festgesetzt. Hinsichtlich der Arbeitslöhne
sollen zwischen den Lokalverbänden der Unternehmer und denjenigen der
Gewerkvereine allgemeine Vereinbarungen getroffen werden. Der Grundsatz
des kollektiven Verhandelns wird ausdrücklich anerkannt. Andererseits
haben die Gewerkvereine kein Recht der Einmischung hinsichtlich der an
Nichtgewerkvereinler gezahlten Löhne. Eine Beschränkung hinsichtlich
der Zahl der Lehrlinge findet nicht statt. Das Recht der Unternehmer,
nach ihrem Belieben Maschinen einzuführen und daran Arbeiter nach
deren Fähigkeiten zu beschäftigen, ist ausdrücklich anerkannt.

Die Bestimmungen zur Vermeidung von Streitigkeiten lauten wörtlich:

»In der Absicht, in Zukunft Streitigkeiten zu vermeiden, sollen
Deputationen der Arbeiter nach vorhergegangener Verabredung mit den
Unternehmern empfangen werden, um Fragen zu verhandeln, an denen beide
Teile ein Interesse haben. Im Falle einer Meinungsverschiedenheit
sollen die Lokalvereine der Unternehmer mit den Lokalorganen der
Gewerkvereine in Verbindung treten. Wünscht ein Gewerkverein irgend
eine Frage aufzuwerfen gegenüber dem Unternehmerverbande, so soll
durch Vermittelung des Sekretärs des Lokalvereins der Unternehmer
eine Besprechung stattfinden. Ist hier eine Verständigung nicht
zu erreichen, so soll die Angelegenheit vor dem Exekutivausschuß
des Unternehmerverbandes und die Zentralinstanz der Gewerkvereine
gebracht werden. Während der Dauer dieser Verhandlungen darf
weder eine beschränkte noch eine allgemeine Arbeitseinstellung
stattfinden, sondern die Arbeit ist unter den bisherigen Bedingungen
weiterzuführen«. Auch hier ist das Recht des Gewerkvereins, solche
Verhandlungen im Namen seiner Mitglieder zu führen, ausdrücklich
anerkannt. Ebenso wird betont, daß die Unternehmer nicht die Absicht
haben, die Löhne der gelernten Arbeiter herabzusetzen.

Angeregt durch die Erfolge des Unternehmervereins hat sich die
Mehrzahl der Maschinenfabrikanten ihm angeschlossen, auch solche,
die sich an dem Streite über den Achtstundentag nicht beteiligt
hatten; die Statuten des erweiterten Verbandes sind noch in der
Ausarbeitung begriffen. Die Anregung hierzu ist noch erheblich
gesteigert durch das im Jahre 1897 erlassene Haftpflichtgesetz
(_Workmen's Compensation Act_), das mit dem 1. Juli 1898 in Kraft
getreten ist. Dieses Gesetz bestimmt, daß Arbeiter für alle Unfälle,
die ihnen während ihrer Arbeit zustoßen, mit Ausnahme eigenen groben
Verschuldens, von den Arbeitgebern zu entschädigen sind. Eine Abwälzung
dieser Haftpflicht durch Versicherung scheiterte daran, daß die
Versicherungsgesellschaften in Ermangelung statistischer Anhaltspunkte
sehr hohe Prämien forderten, und so hat der Unternehmerverband selbst
diese Versicherung übernommen.

Die Zusammenfassung aller Unternehmerverbände zu einer
$Gesamtorganisation$ ist in den letzten Jahren wiederholt angeregt,
aber bis jetzt ohne Erfolg[285]; die Zeitungsnachrichten, die das
Gegenteil meldeten, sind unzutreffend. Dagegen ist es gelungen,
einen parlamentarischen Ausschuß nach dem Vorbilde desjenigen der
Gewerkvereine ins Leben zu rufen. Zunächst geschah dies seitens
der Unternehmervereine der Baumwollindustrie in _Lancashire_, die
schon im März 1898 ein »_Parliamentary and Legal Defence Committee_«
bildeten. Die Behandlung der Lohnfrage wurde aber ausdrücklich aus
dem Kreise der Befugnisse ausgeschlossen. Erst im Dezember 1898 ist
unter dem Vorsitze des $Lord Wemyß$ ein »_Employers Parliamentary
Council_« gegründet, dem sich bis jetzt die Unternehmervereine
folgender Industrien angeschlossen haben: Schiffbau und Reederei,
Maschinenbau, Baumwollmanufaktur und Spinnerei, Färberei und
Bleicherei, Möbelfabrikation, Ackerbau, Kohlen- und Eisenhandel,
Baugewerbe, Schuhwarenmanufaktur, Silberschmiede und Buchdrucker. Auf
der ersten in _Westminster Palace Hotel_ abgehaltenen Versammlung war
ein Kapital von rund einer Milliarde Pfund Sterling vertreten: der
Zweck ist, alle Gesetzvorlagen im Interesse der vertretenen Unternehmer
zu prüfen und nötigenfalls auf deren Aenderung hinzuwirken. Die Tendenz
einer Verteidigung gegen die Ansprüche der Gewerkvereine liegt offen
zu Tage. Die Wahl der Bezeichnung »_council_« anstatt des zunächst
vorgeschlagenen »_committee_« soll wohl eine breitere Grundlage der
Organisation andeuten.

  [285] $Brentano$ in $Brauns$, Archiv für soz. Ges. VIII, S. 122
        erwähnt, daß Ende 1873 ein »Nationaler Bund vereinigter
        Arbeitgeber« gegründet sei, doch habe ich über denselben nichts
        Näheres in Erfahrung bringen können.

Die aufgestellten Satzungen lauten, wie folgt:

   1. Das _Parliamentary Council_ soll bestehen aus den Vorsitzenden oder
      andern bevollmächtigten Vertretern von Unternehmerverbänden und
      von einzelnen Unternehmern, die zu den verschiedenen Zweigen
      des Gewerbes und der Industrie des vereinigten Königreiches in
      Beziehung stehen mit dem Rechte, andere derartige Vertreter oder
      Einzelunternehmer für besondere Zwecke zu kooptieren.

   2. Das _P. C._ wird einen Exekutivausschuß einsetzen, der während der
      Parlamentssession in regelmäßigen Zwischenräumen, sowie sonst,
      sobald es erforderlich ist, zusammentreten soll. Dieser Ausschuß
      hat, falls nötig, das _P. C._ zusammenzuberufen.

   3. Der Sekretär hat jedem Mitgliede des _P. C._ ein Exemplar
      derjenigen im Parlamente eingebrachten Gesetzentwürfe, die das
      Interesse des Gewerbes im allgemeinen oder eines bestimmten
      Zweiges berühren, mit einer kurzen Inhaltsangabe des Entwurfes und
      mit der Aufforderung zu übersenden, den Entwurf dem betreffenden
      Verbande vorzulegen, um für die zur Beratung des Entwurfes
      bestimmte Sitzung des _P. C._ Instruktion zu erhalten.

   4. Während der Parlamentssession soll das _P. C._ so oft, wie nötig,
      eine Zusammenstellung derjenigen Entwürfe, die es billigt oder
      verwirft, an die Abgeordneten und die Presse verteilen. In dieser
      Zusammenstellung ist der Inhalt der Entwürfe kurz zu bezeichnen
      unter Angabe der Gründe, die das _P. C._ für oder gegen dieselben
      geltend zu machen hat. Ebenso ist der Name des Abgeordneten, der
      den Entwurf eingebracht hat und dessen Datum, sowie das Nötige aus
      den parlamentarischen Verhandlungen zu erwähnen.

   5. Mit Bezug auf Entwürfe, wegen deren eine Bewegung eingeleitet ist
      kann das _P. C._ Eingaben an das Parlament richten.

   6. Die Anregung, Unterstützung oder Bekämpfung eines Gesetzentwurfes
      bei den Parlamenten seitens des _P. C._ soll nur stattfinden,
      wenn die Vertreter derjenigen Verbände, deren Industrie dadurch
      betroffen wird, einstimmig dafür eintreten und außerdem das
      Vorgehen durch eine 2/3 Mehrheit der in der betreffenden Sitzung
      anwesenden Mitglieder gebilligt wird.

   7. Das _P. C._ soll, so oft es ratsam scheint, als Broschüre oder
      in sonstiger Form die Gründe, aus denen es für oder gegen einen
      Gesetzentwurf eintritt, herausgeben und den Abgeordneten, der
      Presse und sonstigen geeigneten Personen zustellen.

   8. Im Zusammenhange mit der von dem _P. C._ eingeleiteten
      parlamentarischen Agitation bezüglich eines Gesetzentwurfes
      oder Antrages soll derselbe die Verbände, die in ihm vertreten
      sind, auffordern, auch ihrerseits im gleichen Sinne vorzugehen,
      insbesondere auf die betreffenden Abgeordneten einzuwirken.
      Zu diesem Zwecke soll das _P. C._ ihnen die Petitionen und
      Begründungen in Abschrift zur Verfügung stellen.

   9. Das _P. C._ soll, so oft es angezeigt scheint, Deputationen an die
      Minister veranlassen, um ihnen die Gesichtspunkte der Industrie
      des vereinigten Königreichs in Bezug auf die dem Parlamente
      vorliegenden Gesetzentwürfe und Anträge oder auf eine von ihm
      für wünschenswert erachtete Aenderung des bestehenden Rechtes
      auseinanderzusetzen.

  10. Der Sekretär des _P. C._ kann ermächtigt werden, als
      parlamentarischer Agent desselben aufzutreten, und er soll
      verpflichtet sein, nach Instruktionen, die ihm von dem _P. C._ von
      Zeit zu Zeit gegeben werden, im Sinne der gefaßten Beschlüsse zu
      wirken.

  11. Das _P. C._ wird Schritte thun, damit seine Anschauung über
      eine beabsichtigte gesetzgeberische Maßregel den Kandidaten bei
      den Parlamentswahlen bekannt wird.

  12. Die allgemeinen Ausgaben des _P. C._ werden bestritten aus
      Beiträgen der in ihm vertretenen Verbände und Einzelunternehmer.
      Die persönlichen Ausgaben der Mitglieder, die durch ihre Teilnahme
      an den Sitzungen entstehen, werden nicht vergütet.

  13. Der geringste jährliche Beitrag, den die dem _P. C._ angehörigen
      Verbände oder Einzelunternehmer an dessen Kasse zu zahlen
      haben, beträgt 10 Guineen[286]. Das _P. C._ hat daneben das
      Recht, von den bezeichneten Verbänden oder Einzelunternehmern
      für außergewöhnliche Ausgaben Umlagen zu erheben, die aber in
      jedem Jahre nicht mehr als einen halben Penny auf den Kopf der
      beschäftigten Arbeiter betragen dürfen.

  [286] 210 Mark.

Ob das _Parliamentary Council_ die beabsichtigte Bedeutung erlangen
wird, ist noch durchaus unsicher; bisher sind ihm noch nicht entfernt
alle bestehenden Untenehmerverbände beigetreten. Immerhin ist die Lage
gegen früher insofern wesentlich geändert, als die Vorbereitungen zu
einem gemeinsamen Auftreten der gesamten Unternehmerschaft in dem
Maße vorhanden sind, daß bei einem neu ausbrechenden Streite mit der
Arbeiterschaft sofort eine Gesamtorganisation ins Leben treten oder
mindestens ein gemeinsames Vorgehen für den Einzelfall gesichert sein
würde. --

Seitdem sowohl die Arbeiter wie die Unternehmer sich eine einheitliche
Organisation gegeben haben, liegt der Gedanke nahe, auch zwischen
den beiderseitigen Gesamtvertretungen eine organische Beziehung
herzustellen. Dieser Plan scheint auch bereits in maßgebenden Kreisen
ins Auge gefaßt zu sein, insbesondere hat nach einer Mitteilung des
»_Daily Chronicle_« der Handelsminister $Ritchie$ mit dem Vorsitzenden
des parlamentarischen Komitees sowohl der _trade unions_ als des
Arbeitgeberbundes Besprechungen gehabt, die den Zweck verfolgen, unter
Oberleitung des _board of trade_ ein nationales Einigungsamt aus
Vertretern beider Organisationen zu bilden. Wie es scheint hat der Plan
auf beiden Seiten grundsätzlich Zustimmung gefunden.


                           V. Frankreich[287]

In Frankreich war, wie oben[288] dargestellt, bis 1864 die
Berufsorganisation allgemein verboten, und obgleich die Fachvereine
der Unternehmer früher als die der Arbeiter thatsächlich geduldet
wurden, so konnte doch vor dem Syndikatsgesetze vom 21. März 1884 eine
allgemeine Organisation sich nicht entwickeln. Immerhin zählte man
nach einem am 15. März 1881 der Deputiertenkammer vorgelegten Berichte
damals bereits 138 Unternehmersyndikate mit 15000 Mitgliedern. Nach der
oben mitgeteilten Statistik ist die Zahl der Syndikate jetzt auf 1823
industrielle oder kommerzielle und 1371 landwirtschaftliche mit 159293
bezw. 438596 Mitgliedern gestiegen; auch haben sie sich zu 46 bezw. 20
Verbänden zusammengeschlossen, denen 783 bezw. 1006 Syndikate mit 89016
bezw. 596534 Mitgliedern angehören.

  [287] Die folgenden Angaben sind im wesentlichen den _Annuaires des
        syndicats professionels_ entnommen, die mir von dem _Musée
        social_ zur Verfügung gestellt sind. Vgl. außerdem W. $Lexis$:
        Gewerkvereine und Unternehmerverbände in Frankreich in den
        Schriften des Vereins f. Sozialpolitik XVII, S. 61 ff., und R.
        $Jay$: Die Syndikate der Arbeiter und Unternehmer in Frankreich
        in $Braun$, Archiv f. soz. Ges. IV, S. 403 ff.

  [288] Vgl. S. 63 ff.

Hinsichtlich der landwirtschaftlichen Syndikate ist bereits[289]
darauf hingewiesen, daß in ihnen der Gegensatz zwischen Unternehmer
und Arbeiter ganz zurücktritt. Nach dem Grundgedanken sollen auch
beide Klassen in demselben Syndikate vereinigt sein, obgleich ihnen
thatsächlich fast nur Unternehmer angehören, doch ist es in Frankreich
mehr, als in Deutschland, üblich, daß ländliche Arbeiter einen kleinen
Grundbesitz haben, so daß der Gegensatz verwischt wird.

  [289] Vgl. S. 82.

Auch für Industrie und Handel giebt es »gemischte Syndikate«, doch
haben dieselben, wie die geringe Zahl von 170 Syndikaten mit 32237
Mitgliedern und insbesondere die geringe Zunahme in den letzten Jahren
beweist, keine besondere Lebenskraft bewiesen[290].

  [290] Wir haben uns mit ihnen an anderer Stelle (S. 678) noch weiter zu
        beschäftigen.

Auch die reinen Unternehmersyndikate haben den Schwerpunkt ihrer
Thätigkeit nicht in das Verhältnis zu den Arbeitern, sondern in
andere Aufgaben verlegt, insbesondere in die Beeinflussung der
staatlichen und Gemeindeorgane im Interesse des betr. Gewerbezweiges,
in Verhandlungen mit Eisenbahn- und Schiffsgesellschaften, Erzielung
billiger Kohlenpreise, günstiger Versicherungsbedingungen u. s. w.
Ebenso übernehmen sie eine Thätigkeit, die in Deutschland meist den
Handels- und Gewerbekammern obliegt, insbesondere die Erstattung
von Sachverständigengutachten für Verwaltungsbehörden und Gerichte,
sowie die Uebernahme schiedsgerichtlicher Entscheidungen auf Wunsch
der Beteiligten. Ihnen liegt es auch ob, die Wahlen für Handels- und
Schiedsgerichte vorzunehmen. Daneben besorgen sie Auskunfterteilung
über Kreditverhältnisse und Persönlichkeiten der Kunden- und
Arbeitsnachweis für Angestellte und Arbeiter, sie verteilen Belohnungen
für treue Dienste und gewähren Unterstützungen an ihre in Not geratenen
Mitglieder oder deren Familien. Endlich geben sie regelmäßige Berichte
und Zeitschriften heraus, besitzen Fachbibliotheken und veranstalten
Fachausstellungen. Im Jahre 1895 betrugen die Zeitschriften insgesamt
124, die Fachbibliotheken 73, die Arbeitsnachweise 97, die Fachkurse
35, die Fachschulen 16, die Laboratorien für chemische Analysen 13
und die Kassen und Versicherungsanstalten der verschiedensten Art
95.

Wie erwähnt, haben die Unternehmersyndikate sich zu Verbänden
zusammengeschlossen, von denen besonders die »_Union nationale du
Commerce et de l'Industrie_« in Paris eine hervorragende Bedeutung
erlangt hat. Sie wurde 1857 von einigen Industriellen begründet,
umfaßte aber schon 1891 73 Syndikate und hat sich zu einer Art
Zentralstelle entwickelt, die auch seit 1860 die Zeitschrift
»_L'Union nationale_« herausgiebt. Ihr ist vor allem die Beteiligung
der französischen Industrie an der 1881 in Melbourne abgehaltenen
Weltausstellung zu verdanken, die von der französischen Handelskammer
schon aufgegeben war. Ihre Wirksamkeit besteht in der Erteilung von
Auskunft über Zahlungsfähigkeit der Käufer und in der Erledigung
von gewerblichen Streitigkeiten; sie besitzt ein Laboratorium zur
Vornahme chemischer Analysen und ein Bureau zur Begutachtung von
Versicherungsverträgen.

Seit 1866 besteht eine weitere Zusammenstoßung ähnlicher Art in dem
»_Comité central des chambres syndicales_«, das aus den Vorsitzenden
der zugehörigen Syndikatskammern besteht; an ihm sind 39 Syndikate
beteiligt. Ferner umfaßt die _Groupe du bâtiment_ 29, das _Comité de
l'alimentation Parisienne_ 10, der _Syndicat général des vins et des
boissons en détail de la France_ 7 Syndikate u. s. w.

Es ist selbstverständlich, daß der Interessengegensatz zwischen
Unternehmern und Arbeitern häufig zu Streitigkeiten führt, und so
finden wir auch in Frankreich, daß die Unternehmer nicht allein
der gesetzlichen Anerkennung der Arbeitersyndikate den schärfsten
Widerspruch entgegensetzten, sondern auch jetzt noch diese zu bekämpfen
und die Arbeiter zum Austritt zu zwingen suchen, weshalb man darauf
bedacht ist, solchen Angriffen im Wege der Gesetzgebung Schranken
zu setzen. Der Abgeordnete Bovier-Lapierre brachte deshalb schon
1889 einen Gesetzentwurf ein, der folgenden Wortlaut hat: »Jeder
-- er sei Arbeitgeber, Werkführer oder Arbeiter -- der überführt
wird, daß er durch Androhung von Verlust der Beschäftigung oder
von Arbeitsentziehung, durch eine begründete Weigerung, Arbeit
zu geben, durch Entlassung von Arbeitern oder Angestellten wegen
ihrer Zugehörigkeit zu einem Arbeiter- oder Unternehmersyndikate,
durch Zwang oder Gewaltthätigkeiten oder auch durch Anerbietungen
und Versprechungen von Arbeit die Freiheit der gewerkschaftlichen
Vereinigung beeinträchtigt oder die Ausübung der in dem Gesetze vom
21. März 1884 bestimmten Rechte verhindert, wird mit Gefängnis von
1-3 Monaten oder mit einer Buße von 100-2000 Frcs. bestraft.« Die
Kammer hat den Gesetzentwurf in der Sitzung vom 17. Mai 1889 und
zum zweitenmal in derjenigen vom 13. Mai 1890 mit 344 gegen 142
Stimmen angenommen, nachdem insbesondere auch zwei Großindustrielle
$Laroche-Joubert$ und $Ouvré$ denselben unterstützt hatten. Im Senate
dagegen wurde er am 23. Juni 1891 mit 184 gegen 39 Stimmen verworfen,
indem man sich auf den Standpunkt der Unternehmer stellte, die in
zahlreichen Petitionen geltend machten, daß das Gesetz in die Freiheit
des Arbeitgebers, die Arbeiter nach seinem Belieben zu entlassen,
eingreife und den Ruin der französischen Industrie und des Exportes
herbeiführen müsse. Die Deputiertenkammer hat dann allerdings am 19.
März 1892 nochmals den gleichen Antrag angenommen, eine Entschließung
des Senates ist aber seitdem nicht bekannt geworden.

Nun ist es interessant, wie bei solchen Streitfällen, insbesondere aber
zu dem Erlasse des Gesetzes selbst die Unternehmer und ihre Verbände
sich gestellt haben. Natürlich gab es eine Reihe großer Unternehmungen,
insbesondere in den Kohlenbezirken des Nordens, die sich stark genug
fühlten, der Arbeiterbewegung Trotz zu bieten, und die deshalb zu
den heftigsten Gegnern des Gesetzes gehörten, dessen Folgen für die
französische Industrie sie nicht schwarz genug malen konnten. Aber
gerade die genannten Zentralverbände, die _Union nationale_ und das
_Comité central_, traten nicht allein warm für das Gesetz ein, sondern
auch bei späteren Streitigkeiten, bei denen die Unternehmer versuchten,
ihre Arbeiter zum Austritte aus den Syndikaten zu zwingen, haben
diese wiederholt mit Erfolg die Vermittelung jener Organe angerufen.
Dieselben unterhalten dauernd zu den Organisationen der Arbeiter gute
Beziehungen.


                        VI. Die übrigen Länder.

In den übrigen Ländern ist das Gewerkschaftswesen überhaupt, und so
auch unter den Unternehmern noch wenig entwickelt; wenigstens bietet
die Litteratur über Unternehmerverbände, mit Ausnahme der Kartelle und
Trusts, die uns hier nicht interessieren, nur sehr dürftige Notizen.

In $Belgien$ haben sich, nachdem die alten offiziellen Handelskammern
durch das Gesetz vom 11. Juni 1875 aufgehoben waren, neue freie
Vereinigungen dieser Art als lokale Interessenvertretungen gebildet.
In Brüssel ist am 6. August 1875 nach dem französischen Vorbilde
eine _Union syndicale_ ins Leben getreten, die auf Ausbreitung
dieses Systems hinzuwirken sucht; die Vertreter der bestehenden
Syndikatskammern bilden ein Zentralkomitee.

In $Dänemark$ haben sich schon seit mehreren Jahren in den
verschiedenen Gewerben Unternehmervereine gebildet, die sich im
Frühjahr 1898 zu dem »Zentralverein der Dänischen Arbeitgeber«
zusammengeschlossen haben.

In $Rußland$ ist durch die Gewerbeordnung vom 31. März 1879 für
Finnland die Einrichtung von Vereinen der Gewerbetreibenden
zur Wahrnehmung ihrer gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen
obligatorisch gemacht unter Scheidung von Fabrik, Handwerk und Handel.
Am 31. Dezember 1891 bestanden 41 solche Vereine mit 3801 Mitgliedern
für Industrie und Handwerk und 30 Vereine für den Handel.

Auch in $Japan$ zeigt die sich rasch entwickelnde Industrie bereits
ähnliche soziale Gestaltungen, wie in Europa. Der plötzliche
Aufschwung hat dort zu einem erheblichen Mangel an Arbeitern geführt,
der seinerseits eine Steigerung der bis dahin sehr geringen Löhne
im Gefolge gehabt hat. Um dem entgegenzuwirken, haben gegen Ende
1896 46 Firmen der Textilindustrie einen Verband begründet, der die
Steigerung der Löhne bekämpfen sollte. Dieser Zweck wurde jedoch
dadurch vereitelt, daß eine einzelne große Fabrik den Vertrag brach
und selbständig vorging. Demgegenüber suchten sich die übrigen Firmen
dadurch zu schützen, daß sie über die ausgeschiedene Fabrik den Boykott
verhängten, indem die Mitglieder des Verbandes den Lieferanten von
Baumwolle, Kohle, Schmieröl u. s. w., welche mit den boykottierten
Firmen in Verbindung bleiben würden, den Abbruch aller geschäftlichen
Beziehungen androhten. Der Ausgang dieses Kampfes ist noch nicht
bekannt geworden.

                   *       *       *       *       *

Während die Arbeiter, um ihre Interessen gegenüber den Unternehmern
zu wahren, wie oben (S. 440 ff.) näher dargestellt ist, auch bereits
den Weg $internationaler$ Vereinigung betreten haben, sind ihnen die
Unternehmer auf diesem Wege bisher noch nicht gefolgt. Allerdings
haben die Kartelle und ähnliche Organisationen zum Teil die Grenzen
der einzelnen Länder überschritten und sind in Verfolgung ihrer Zwecke
hierzu auch geradezu gezwungen. Aber die Kartelle richten sich, wie
oben (S. 516 ff.) hervorgehoben, doch in erster Linie nicht gegen
die Arbeiter, sondern gegen die Konsumenten, sie kommen deshalb als
internationale Organisationen zur Vertretung der Interessen der
Unternehmer gegenüber den Arbeitern nicht in Betracht. Sollten aber
die Arbeiter den Weg der internationalen Vereinigung weiter mit Erfolg
beschreiten, so ist zu erwarten, daß auch die Unternehmer ihnen auf
demselben Wege folgen werden.




                             $Dritter Teil$

                       Gemeinsame Organisationen.

                     A. Freiwillige Vereinigungen.

        1. Die Tarifgemeinschaft der deutschen Buchdrucker[291].


Die Verhältnisse im deutschen Buchdruckergewerbe sind bereits an zwei
Stellen Gegenstand der Darstellung gewesen, indem einerseits der
Gehülfenverband[292] und andererseits der Prinzipalverein[293] in
seiner Entwickelung geschildert ist. Ließ es schon dort sich nicht
vermeiden, dieselben Ereignisse mehrfach zu erwähnen, so gilt dies
um so mehr hier, wo es die Aufgabe ist, die gemeinsame Organisation
beider Gruppen zu behandeln. Immerhin bieten die verschiedenen
Darstellungen, da sie auf verschiedenen Quellen beruhen, den Vorzug
einer gegenseitigen Ergänzung.

  [291] Das benutzte Material ist mir von dem »Tarifamte der deutschen
        Buchdrucker« zur Verfügung gestellt; insbesondere hat dessen
        Sekretär in dankenswerter Weise sich der Aufgabe unterzogen,
        die bisherige Entwicklung, die zur Gründung der jetzigen
        Tarifgemeinschaft geführt hat, in einer kleinen Arbeit
        zusammenzustellen, die ich meiner Darstellung im wesentlichen zu
        Grunde gelegt habe.

  [292] Vgl. oben S. 258.

  [293] Vgl. oben S. 587.

In der Geschichte der Buchdruckerorganisationen tritt schon früh
der Versuch auf, neben gesonderten Vereinen der Gehülfen und der
Prinzipale eine höhere Gemeinschaft ins Leben zu rufen, in der die
Sonderorganisationen sich gewissermaßen verschmelzen. Allerdings
bedeutet das nicht, daß die letzteren sich aufzulösen hätten und die
gemeinschaftliche Organisation an ihre Stelle träte, sondern neben
den Sonderverbänden, die stets die Aufgabe behalten werden, die
widerstreitenden Interessen zu vertreten, tritt ein Organ, dessen Wesen
und Berechtigung darauf beruht, daß es neben den widerstreitenden
auch gemeinsame Interessen von Prinzipalen und Gehilfen giebt, und
dessen Zweck deshalb darin besteht, diese Gemeinsamkeit äußerlich zu
verkörpern und ihr zu ihrem Rechte zu verhelfen.

Es erleichtert das Verständnis, wenn man dabei gleich die Punkte
ins Auge faßt, um deren Verwirklichung es sich handelt, eine
Verwirklichung, der man nur allmählich sich genähert hat, die aber
schließlich fast völlig gelungen ist.

Der $erste$ dieser Punkte ist das bereits in der englischen
Gewerkschaftsbewegung verfolgte System des $kollektiven Verhandelns$,
d. h. des Grundgedankens, daß das Arbeitsverhältnis nicht Sache des
einzelnen Prinzipals und des einzelnen Gehülfen ist, sondern daß, da
verständige Vertragsbedingungen nur durchführbar sind, wenn sie in dem
ganzen Gewerbe gleichmäßig gelten, die Vertragsgrundlagen geschaffen
werden müssen durch Verständigung der beiderseitigen organisierten
Gesamtheit.

Streng genommen wird diese Gesamtheit gebildet durch alle zu der
betreffenden Gruppe gehörigen Individuen, und es müßte deshalb die
Aufgabe sein, diese sämtlich an den Verhandlungen zu beteiligen.
Thatsächlich geschieht dies nicht, sondern gerade umgekehrt besteht
der $zweite$ Punkt, der für die unter den Buchdruckern geschaffene
Organisation von wesentlicher Bedeutung ist, darin, daß die
beiderseitigen Vereine, obgleich sie nur einen Teil der in Betracht
kommenden Personen umfassen, bis zu einem gewissen Grade sich die
Rechtsstellung erkämpft haben, die Gesamtheit zu vertreten. Soweit
dies, insbesondere bei den Gehülfen, noch nicht völlig gelungen ist,
kann es nicht zweifelhaft sein, daß die Entwickelung in dieser Richtung
sich weiter vollziehen wird. Theoretisch könnte man die Berechtigung
dieser Forderung bestreiten, aber für die praktische Beurteilung muß
man in Rechnung ziehen, daß in dem Vereine naturgemäß die tüchtigsten
Elemente zusammengefaßt sind, die deshalb ein gewisses inneres Recht
haben, auch die Vertretung der übrigen Berufsgenossen zu beanspruchen.

Als $dritter$ Punkt endlich ist hervorzuheben, daß die
Tarifgemeinschaft, obwohl die beiderseitigen Verbände ausschlaggebend
an deren Schaffung beteiligt sind und in deren Wirksamkeit zu Worte
kommen, dennoch ihnen gegenüber eine $relative Selbständigkeit$
besitzt, daß insbesondere die gefaßten Beschlüsse in ihrer Gültigkeit
unabhängig sind von der Zustimmung der Sonderorganisationen. Auch dies
ist nur der zutreffende Ausdruck für den richtigen Grundgedanken, daß
es neben den widerstreitenden höhere gemeinsame Interessen giebt,
daß diese freilich jene nicht aufheben und deshalb auch nicht deren
Vertretung durch Sonderorgane ausschließen, daß sie aber den Vorrang zu
beanspruchen haben und deshalb durch ein selbständiges Organ vertreten
werden müssen. --

Versuche, die wichtigsten Punkte des Arbeitsverhältnisses gemeinsam
zu regeln, sind schon früh gemacht. So wird schon 1848 eine örtliche
Tarifvereinbarung zwischen Prinzipalen und Gehülfen in Breslau
erwähnt, die man bestrebt war, auf die ganze Provinz auszudehnen.
Das Innungsstatut der Leipziger Prinzipale von 1852 enthielt gewisse
Bestimmungen über Lehrlingswesen und Berechnung (1000 n = 22 Pf.),
die 1858 einer Revision unter Beteiligung der Gehülfen unterworfen
wurden. Auch waren Schiedsgerichte geschaffen. Diese wurden auch in dem
»Nationalbuchdruckerverein« von 1848 vorgesehen. Der 1869 gegründete
»Deutsche Buchdruckerverein« brachte zuerst Schiedsgerichte zur
Regelung von Lohnstreitigkeiten für ganz Deutschland zur Einführung.
Schon 1870 übertrug man in Leipzig dem Schiedsgerichte zugleich
die Stellung als Tarifkommission, d. h. die Aufgabe, nicht nur
Streitigkeiten über den bestehenden Tarif zu entscheiden, sondern
auch dessen Umgestaltung und Fortentwicklung in die Hand zu nehmen.
Aber der Versuch, diesen Tarif auch außerhalb Leipzigs durchzuführen,
mißlang, und erst das Jahr 1873 brachte den ersten, durch Vertreter
der Prinzipale und der Gehülfen für ganz Deutschland vereinbarten
$Normaltarif$, der den Verschiedenheiten der bis dahin örtlich
getroffenen Festsetzungen ein Ende machte.

In demselben waren Bestimmungen über den Lohn und die Arbeitszeit,
sowie die Lösung des Arbeitsverhältnisses enthalten. Die Arbeitszeit
war auf zehn Stunden festgesetzt; Ueberarbeit war besonders zu
bezahlen. Für einzelne größere Städte waren besondere Vereinbarungen
vorbehalten. Um die Durchführung der Beschlüsse zu sichern, waren
Schiedsämter und ein Einigungsamt eingesetzt. Die $Schiedsämter$
sollten in allen größeren Städten und mindestens in den Vororten der
12 Kreise bestehen; ihre Mitglieder würden von sämtlichen am Orte
vorhandenen Prinzipalen und Gehülfen gewählt. Das $Einigungsamt$,
das in Leipzig seinen Sitz hatte, war die Berufungsinstanz gegen
Entscheidungen der Schiedsämter und hatte zugleich über örtliche
Lohnzuschläge in den Fällen Bestimmung zu treffen, wo die Beteiligten
sich nicht zu einigen vermochten.

Auf Anrufen eines Teiles tritt das Einigungsamt als
$Tarifrevisionskommission$ in Thätigkeit; doch sind die gefaßten
Beschlüsse der Abstimmung in den Kreisen zu unterwerfen.

Der Tarif war zunächst für drei Jahre vereinbart, gelangte aber nicht
überall zur Durchführung. Man setzte 1876 einen anderen an die Stelle,
der je nach einem Jahre durch halbjährige Kündigung außer Kraft gesetzt
werden konnte, doch mußte diese Kündigung mindestens von der Mehrheit
der Prinzipale bezw. Gehülfen in drei Kreisen ausgehen.

Schon 1877 machten die Prinzipale von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch,
und der nach vieler Mühe zustande gebrachte neue Tarif vom 2. August
1878 brachte insofern eine wesentliche Verschlechterung, als man
die Schiedsämter und das Einigungsamt aufhob und die Aufgabe des
letzteren hinsichtlich der Tarifverhandlungen einer besonderen
Tarifrevisionskommission aus je 12 Prinzipalen und Gehülfen übertrug.

Das Ergebnis aller dieser Einigungen über den Tarif war insofern
unbefriedigend, als es niemals gelang, die getroffenen Vereinbarungen
in genügendem Umfange zu praktischer Anerkennung zu bringen,
vielmehr die Mehrheit der Prinzipale sich nicht um sie kümmerte.
Mehrfach versuchten die Gehülfen, die Durchführung zu erzwingen,
aber die gebrachten Opfer entsprachen nicht den Erfolgen. Die
Prinzipale ihrerseits thaten wenig, um die Gehülfen bei ihrem Kampf
zu unterstützen. Um so mehr empfanden die letzteren das Fehlen eines
mit der Durchführung der Beschlüsse betrauten gemeinsamen Organes
als einen wesentlichen Mangel und stellten schon 1883 den Antrag,
in neue Verhandlungen einzutreten, um einerseits die Schiedsämter
wieder einzuführen und andererseits der Tarifrevisionskommission die
Stellung einer Ueberwachungsbehörde zu geben. Der Antrag wurde aber,
als nicht ordnungsmäßig gestellt, abgelehnt. Erst 1886 führten erneute
Verhandlungen zur Erreichung dieses Zieles; es wurden die Schiedsämter
in demselben Umfange, wie sie bis 1876 bestanden, wieder eingeführt
und die Tarifrevisionskommission in eine Tarifkommission umgestaltet,
der es obliegen sollte, auf die Durchführung des Tarifes hinzuwirken.
Daneben wurde eine Lehrlingsskala festgesetzt. Der Tarif wurde auf
unbestimmte Zeit vereinbart; eine Kündigung konnte nur durch sechs
Prinzipals- bezw. Gehülfenvertreter der Tarifkommission im Namen ihrer
Kreise erfolgen. Der neue Tarif gelangte bei 1083 unter etwa 4000
Firmen zur Einführung.

Aber als man im September 1888 zu neuen Verhandlungen zusammentrat,
bezeichneten die Berichte aus allen Teilen Deutschlands die Lage noch
immer als sehr unbefriedigend. Die Schiedsgerichte waren nur in wenigen
Orten eingerichtet, und die Verallgemeinerung des Tarifes war nicht
gelungen. Die Gehülfen erhoben von neuem gegen die Prinzipale den
Vorwurf, daß sie den Kampf für Durchführung des Tarifs ausschließlich
ihnen überließen. Diese gaben zum Teil die Berechtigung dieser
Klagen zu, und die Leipziger Prinzipalvertreter machten, um einen
besseren Erfolg zu erzielen, den Vorschlag der Begründung einer
$Buchdruckertarifgenossenschaft$, d. h. einer gemeinsamen Organisation
von Prinzipalen und Gehülfen. Die letzteren waren jedoch nicht geneigt,
hierauf einzugehen, indem sie fürchteten, durch neue Beiträge neben
denen zu der eigenen Organisation ihre Mitglieder zu überlasten,
und so wurde der Antrag zunächst zurückgezogen. Umgekehrt wurde der
Antrag der Gehülfen, Einrichtung zu gemeinschaftlicher Durchführung
des Tarifs zu treffen, von den Prinzipalen abgelehnt und ebenso der
fernere Vorschlag der Gehülfen, den Tarif künftig nicht, wie bisher,
zwischen der Gesamtheit der Prinzipale und Gehülfen, sondern zwischen
den beiderseitigen Organisationen zu vereinbaren.

Auch im folgenden Jahr wurde der letztere Antrag ohne Erfolg
eingebracht, doch einigte man sich auf folgende Resolution:

    »Die Tarifkommission hält im Interesse der Durchführung des Tarifs
    für dringend nötig, daß seitens der tariftreuen Prinzipale nur
    Gehülfen eingestellt werden, welche nachweislich zu tarifmäßigen
    Bedingungen gearbeitet und in solchen Geschäften ausgelernt haben.
    Dies ist in den Fachblättern zu veröffentlichen.«

Daneben vereinbarte man einen neuen Tarif, der mit dem 1. Januar 1890
in Kraft trat und bei 1017 Firmen Anerkennung fand.

Aber auch die gefaßte Resolution hatte keinen Erfolg, insbesondere die
Prinzipale in Rheinland-Westfalen, die noch nicht einmal den Tarif von
1878 eingeführt hatten, erklärten die Resolution für »ein Mittel zur
Durchführung des Tarifes, das der geschäftlichen Feinfühligkeit, der
moralischen und gesetzlichen Grundlage entbehre«.

Im Jahre 1891 erhoben die Gehülfen die Forderung einer Herabsetzung
der Arbeitszeit von effektiv 9-1/2 auf 8-1/2 Stunden, verbunden mit
entsprechender Lohnerhöhung. Der Antrag wurde von den Prinzipalen mit
der Begründung abgelehnt, daß das Gewerbe eine solche Maßregel nicht
vertrage, und daß erst die Bedingungen früherer Tarife seitens der
Allgemeinheit erfüllt werden müßten. Da zugleich seitens einzelner
Prinzipale versucht wurde, die Verbandsgehülfen durch andere zu
ersetzen, so kam es endlich im November 1891 zu dem großen Kampfe,
dessen Verlauf schon oben[294] geschildert ist, und der zugleich die
Beseitigung der bestehenden Tarifgemeinschaft zur Folge hatte.

  [294] Vgl. S. 268 ff.

Aber der so eingetretene tariflose Zustand führte bald zu den größten
Unzuträglichkeiten, insbesondere hatte die Zahl der Lehrlinge 1894
die früher festgesetzte Ziffer bereits um 5000 überschritten; auch
die Arbeitszeit wurde mehrfach erhöht, und ebenso gab es immer mehr
Gehülfen, die nicht einmal nach dem von den Prinzipalen jetzt einseitig
festgesetzten Tarife bezahlt wurden.

Einzelne von den Gehülfen unternommene Versuche, neue Verhandlungen
herbeizuführen, scheiterten, und so wurde denn 1896 von neuem die
Forderung einer Herabsetzung der Arbeitszeit in Verbindung mit einer 15
%igen Lohnerhöhung aufgestellt. Auch der Verlauf dieser Entwickelung
ist oben geschildert. Am 11. März 1896 kam es zu einer Zusammenkunft
der Vorstände der beiderseitigen Verbände, in der beschlossen
wurde, Tarifbevollmächtigte zusammentreten zu lassen, um über diese
Forderungen zu beraten. Die Gehülfenvertreter wurden durch allgemeine
Wahlen bestimmt, während seitens der Prinzipale der bestehende
»Tarifausschuß des deutschen Buchdruckervereins« die Verhandlungen
führte. An den Wahlen, bei denen ausschließlich die Kandidaten des
Gehülfenverbandes gewählt wurden, beteiligten sich 28032 Gehilfen. Die
Nichtverbandsgehülfen hatten die Beteiligung an der Wahl abgelehnt, da
man ihre Forderung, daß der Verband und die Nichtverbandsgehülfen nach
ihrem Ziffernverhältnis gesondert die Vertreter wählen sollten, nicht
bewilligt hatte.

Am 15. April 1896 traten die gewählten Bevollmächtigten, und zwar neun
von jeder Seite, zur Beratung zusammen, an der je zwei Vertreter des
Prinzipalvereins, des Gehülfenverbandes und der Nichtverbandsgehülfen
mit beratender Stimme teilnahmen. Das Ergebnis der Verhandlungen war
neben einer Ermäßigung der Arbeitszeit auf 9 Stunden effektiv und einer
Lohnerhöhung vor allem die $Wiederbegründung der Tarifgemeinschaft$.
Der Tarif wurde für 5 Jahre festgesetzt. Derselbe ist das Grundgesetz
der neu geschaffenen Organisation und enthält zunächst sehr
ausführliche Bestimmungen über die Berechnung der Arbeitsvergütung
sowie die Vorschrift, daß die tägliche Arbeitszeit ausschließlich der
Pausen 9 Stunden dauert, und zwar innerhalb der Zeit von 6 Uhr morgens
bis 9 Uhr abends; zwischen Beginn und Schluß der Arbeit dürfen nicht
mehr als 12 Stunden liegen. Auch die schon früher erwähnte wichtige
Bestimmung ist wiederhergestellt, daß der Prinzipal verpflichtet
ist, die bei ihm konditionierenden Gehülfen voll zu beschäftigen
und bei unzureichender Arbeit für etwaige Zeitversäumnis nach dem
Durchschnittspreise der letzten 30 Arbeitstage zu entschädigen.

Das Gebiet Deutschlands (mit Ausschluß von Elsaß-Lothringen) ist in
die der Druckerei-Berufsgenossenschaft entsprechenden neun Kreise
eingeteilt.

Organe der Tarifgemeinschaft sind der »Tarifausschuß der deutschen
Buchdrucker« und das »Tarifamt der deutschen Buchdrucker«.

Der Tarifausschuß besteht aus je 9 Prinzipalen und Gehülfen: in jedem
Kreise werden ein Mitglied und zwei Vertreter mittels getrennter
Urabstimmung von Prinzipalen und Gehülfen gewählt. Wahlberechtigt und
wahlfähig sind nur diejenigen Prinzipale, die den Tarif anerkannt
haben, und diejenigen Gehülfen, die in tariftreuen Druckereien
arbeiten. Die Amtsdauer des Ausschusses beträgt drei Jahre.

Die Thätigkeit des Tarifausschusses erstreckt sich auf die Beratung und
Festsetzung des Tarifes, sowie auf die Beratung und Beschlußfassung von
Maßnahmen zur Durchführung des Tarifs. Die Beschlußfassung kann auch
auf schriftlichem Wege erfolgen. Die Beschlüsse werden mit absoluter
Mehrheit gefaßt, in welcher jedoch sowohl von der einen wie von der
anderen Partei drei Stimmen zugestimmt haben müssen.

Das Organ des Tarifausschusses ist das $Tarifamt$. Seine Aufgabe
ist Ausführung der vom Ausschusse gefaßten Beschlüsse sowie
»Vermittelung des Verkehrs der Tarifkontrahenten untereinander behufs
Aufrechterhaltung und Durchführung des Tarifs«. Das Tarifamt besteht
aus drei Prinzipalen und drei Gehülfen sowie deren Stellvertretern. Die
Amtsdauer ist dreijährig. Die beiden Vorsitzenden des Ausschusses sind
zugleich Vorsitzende des Amtes. Dasselbe hat seinen Sitz am Vororte
eines Kreises, der alle drei Jahre vom Ausschusse bestimmt wird. Das
Amt hat einen eigenen besoldeten Sekretär.

Das Tarifamt hat die folgenden Obliegenheiten:

1. die Ausführung der Beschlüsse des Tarifausschusses;

2. die Aufstellung und alljährliche Veröffentlichung eines
Verzeichnisses der den Tarif zahlenden Firmen;

3. die Anordnung von Maßnahmen zur Anerkennung und allgemeinen
Durchführung des Tarifs;

4. die Vornahme statistischer Erhebungen über die Lohn-, Lehrlings-
und Lebensverhältnisse an den einzelnen Druckorten und die
Berichterstattung über die angestellten Ermittelungen;

5. die Vermittelung zwischen Prinzipalen und Gehülfen in allen
Tarifangelegenheiten, soweit nicht die in § 47 vorgesehenen
Schiedsgerichte in Betracht kommen, nachdem die Thätigkeit der
am Vorort der betreffenden Kreise ansässigen Mitglieder des
Tarifausschusses erfolglos war;

6. die aktenmäßige Führung und Ordnung aller bei ihm eingehenden, den
Tarif betreffenden Schriftstücke, sowie die Schaffung und Fortführung
eines Tarifkommentars;

7. die Errichtung von Schiedsgerichten an den verschiedenen Druckorten,
sowie die Aufteilung einer einheitlichen Geschäftsordnung für dieselben;

8. die Errichtung von Arbeitsnachweisen an den verschiedenen
Druckorten, sowie die Aufteilung einer einheitlichen Geschäftsordnung
für dieselben;

9. die Ausschreibung der Wahlen der Vertreter zum Tarifausschuß;

10. die Entgegennahme der Abänderungsanträge zum Tarif, die Einberufung
des Tarifausschusses und Erledigung aller den Tarif betreffenden
Angelegenheiten.

Zur Schlichtung von Streitigkeiten in Bezug auf Auslegung des
Tarifs sind an allen Kreisorten sowie auf Antrag von je zwei
tariftreuen Prinzipalen oder Gehülfen auch an den größeren Druckorten
$Schiedsgerichte$ zu errichten. Gegen die Beschlüsse findet, wenn sie
nicht mit mindestens 2/3 Mehrheit gefaßt sind, die Berufung an das
Tarifamt statt.

An allen größeren Druckorten sollen ferner $Arbeitsnachweise$ errichtet
werden, die nach Angabe des Tarifausschusses zu verwalten und dem
Tarifamte unterstellt sind.

Alle Veröffentlichungen in Sachen des Tarifs erfolgen in den beiden
offiziellen Blättern der Tarifgemeinschaft: der »Zeitschrift für
Deutschlands Buchdrucker« und dem »Korrespondent für Deutschlands
Buchdrucker und Schriftgießer«, nach Beschluß des Ausschusses auch in
anderen Blättern.

Die Kosten der Ein- und Durchführung des Tarifs werden von den
tariftreuen Prinzipalen und Gehülfen zu gleichen Teilen getragen. Das
Tarifamt hat sie nach den Anweisungen des Tarifausschusses einzuziehen.

Zur Ausarbeitung eines Entwurfes dieser Organisation wurde eine aus
drei Prinzipalen und drei Gehülfen bestehende Kommission eingesetzt,
deren Arbeit in der vom 15. bis 19. Mai abgehaltenen Plenarversammlung
gebilligt wurde. Auch Schiedsgerichte und Arbeitsnachweise wurden
in Aussicht genommen. Der Tarif ist mit dem 1. Juli 1896 in Kraft
getreten. Der Tarifausschuß sollte am 17. Juni zusammentreten, aber da
infolge der von der $Gasch$'schen Opposition eingeleiteten Agitation
gegen die Tarifgemeinschaft am 17. Juni der Kreis Sachsen unvertreten
war, so nahm man von endgültiger Konstituierung Abstand und beschränkte
sich darauf, einen Prinzipal und einen Gehülfen als Vorsitzende des
Tarifausschusses zu wählen und zugleich mit der vorläufigen Wahrnehmung
der Geschäfte des Tarifamtes zu beauftragen. Nachdem aber die vom
13. bis 18. Juli tagende außerordentliche Generalversammlung des
Gehülfenverbandes das Abkommen mit 45 gegen 22 Stimmen gebilligt
und zugleich der Prinzipalverein seinen Mitgliedern die Anerkennung
zur Pflicht gemacht hatte, konnte am 24. September 1896 die erste
ordentliche Sitzung des Tarifausschusses in Berlin eröffnet werden.
Alle Kreise mit Ausnahme des zweiten (Rheinland-Westfalen) waren
vertreten; von dort war nur der Gehülfenvertreter anwesend, da die Wahl
eines Prinzipalmitgliedes noch nicht zu erreichen gewesen war. Nach den
Beschlüssen vom 17. Juni hatten auch die beiderseitigen Organisationen
(Buchdruckerverein und Gehülfenverband) eingeladen werden sollen, man
hatte jedoch aus Zweckmäßigkeitsgründen hiervon abgesehen, und dies
Verfahren wurde von dem Ausschusse gebilligt. Aus dem erstatteten
Berichte ist hervorzuheben, daß bis dahin Anerkennungen des Tarifs
von rund 1000 Prinzipalen und 8400 Gehülfen eingegangen waren. Dem
früheren Beschlusse gemäß waren zur Bestreitung der Kosten 8000 Mk.
je zur Hälfte von beiden Seiten eingezogen. Der Prinzipalvorsitzende
$Büxenstein$ beklagte, daß vielfach die Prinzipale gemeinsam der
Einführung des Tarifes Widerstand leisteten, insbesondere gelte dies
für Rheinland-Westfalen; im allgemeinen sei die Durchführung in den
großen Druckorten gelungen, dagegen stehe es noch mangelhaft in der
Provinz. Doch könne man mit den bisherigen Erfolgen zufrieden sein.

Die Verhandlungen nahmen 4 Tage in Anspruch. Die meiste Zeit
erforderten die Anträge einzelner Orte wegen Bewilligung der im
Tarif vorgesehenen Ausnahmebehandlung, insbesondere Herabsetzung des
Lohnminimums, sowie Stellungnahme zu dem Vorgehen einzelner Firmen
und die Beschlußfassung darüber, ob man gegen sie Zwangsmaßregeln
einzuleiten, insbesondere sie im Verzeichnisse der tariftreuen Firmen
zu streichen habe.

Aus der beschlossenen $Geschäftsordnung für die Schiedsgerichte$
ist folgendes hervorzuheben. Dieselben sind nur zuständig für
Streitigkeiten zwischen Prinzipalen und Gehülfen über die Auslegung
des Tarifes. Sie bestehen aus mindestens zwei und höchstens fünf
Prinzipalen und der gleichen Anzahl von Gehülfen. Wahlberechtigt
und wählbar sind nur tariftreue Prinzipale und solche Gehülfen,
die in tariftreuen Druckereien arbeiten. Die Wahl wird von den
betreffenden Kreisvertretern geleitet. Das Schiedsgericht tritt
monatlich zweimal zusammen. Die Leitung erfolgt durch die beiden zu
wählenden Vorsitzenden, einen Prinzipal und einen Gehülfen; ebenso
werden zwei Schriftführer ernannt. Die beiden Vorsitzenden sollen
versuchen, entstehende Streitigkeiten gemeinsam zu schlichten. Das
Schiedsgericht ist beschlußfähig, wenn mindestens zwei bezw. die
Mehrheit der Mitglieder jeder Gruppe erschienen sind. An der Abstimmung
darf sich immer nur die gleiche Anzahl von Prinzipalen und Gehülfen
beteiligen, die überschüssigen Mitglieder haben nur beratende Stimme.
Bei Stimmengleichheit gilt die Klage als abgewiesen. Die Kosten des
einzelnen Streitfalles werden von der unterliegenden Partei getragen.

Größere Schwierigkeiten ergab die Beratung der Satzungen für die
$Arbeitsnachweise$. Noch § 48 des Tarifes sind »an allen größeren
Druckorten nach Angabe des Tarifausschusses zu verwaltende und dem
Tarifamte unterstehende Arbeitsnachweise zu errichten, soweit nicht
schon an diesen Plätzen solche bestehen. Die zur Zeit bestehenden
Arbeitsnachweise haben die Verpflichtung einzugehen, daß sie nur
tariftreue Gehilfen in tariftreuen Druckereien unterbringen und auf
Anweisung des Tarifamtes in erster Linie den durch ihr Eintreten
für tarifmäßige Bezahlung konditionslos gewordenen Gehülfen Arbeit
nachweisen«. Es giebt also neben den vom Tarifausschusse einzusetzenden
und vom Tarifamte zu beaufsichtigenden Arbeitsnachweisen auch noch
andere, die teils von den Prinzipalen, teils von den Gehülfen
eingerichtet sind. Für diese ist allerdings durch die bezeichnete
Bestimmung die Verpflichtung geschaffen, die im Kampfe für den Tarif
arbeitslos gewordenen Gehülfen vor allen anderen zu berücksichtigen,
aber soweit dies nicht zutrifft, ist es ihnen überlassen, nach
welchen Grundsätzen sie verfahren wollen. Nun haben viele von den
Prinzipalen geschaffene Arbeitsnachweise die Bestimmung, daß sie
in erster Linie solche Gehülfen unterbringen, die den von den
Prinzipalen geschaffenen Unterstützungskassen angehören, und hiergegen
unternahmen die Gehülfenmitglieder des Tarifausschusses einen Angriff,
indem sie forderten, daß die fortbestehenden Arbeitsnachweise den
Bestimmungen der neuen Tarifnachweise sich zu unterwerfen hätten,
widrigenfalls sie als tarifuntreu zu betrachten und aufzuheben seien.
Aber die Prinzipalmitglieder machten demgegenüber geltend, daß dies
eine Aenderung des Tarifs enthalten würde, zu welcher der Ausschuß
nicht befugt sei. Obgleich die Gehülfen sich darauf beriefen, daß
der Arbeitsnachweis der Lebensnerv der neuen Organisation sei,
daß die Prinzipalnachweise häufig sogar die Verbandsmitglieder
ausschlössen und deshalb die Koalitionsfreiheit antasteten, daß
vielmehr zu Gunsten der gemeinsamen Nachweise alle früheren aufgehoben
werden müßten, und obgleich die Gefahr eines aus der Frage sich
ergebenden Konfliktes betont wurde, erfolgte die Ablehnung des
Gehülfenantrages mit Stimmengleichheit. Schließlich gelang es, nachdem
die Prinzipalvertreter erklärt hatten, daß sie für die Beseitigung
der bei einem Arbeitsnachweise etwa bestehenden Sonderbestimmungen
sich bemühen würden, einen Antrag Büxenstein mit 9 gegen 7 Stimmen
zur Annahme zu bringen, nach welchem das Tarifamt beauftragt wird,
»sich umgehend mit den bestehenden Arbeitsnachweisen in Verbindung
zu setzen, um festzustellen, ob dieselben sich den Satzungen
unterordnen. Bei Ablehnung der Satzungen sind diese Arbeitsnachweise
als tarifwidrig den tariftreuen Prinzipalen und Gehülfen durch die
Publikationsorgane bekannt zu geben. An den betreffenden Orten sind
sofort Tarifarbeitsnachweise zu errichten«. Der Antragsteller betonte,
daß dieser Vorschlag im Sinne sich mit dem Gehülfenantrage decke und
nur eine etwas abgeschwächte Fassung wähle, um den Prinzipalen die
Zustimmung zu ermöglichen.

Aus den übrigen Bestimmungen der Satzungen ist folgendes hervorzuheben:

Die errichteten Arbeitsnachweise unterstehen der gemeinsamen Kontrolle
der Kreisvertreter sowie des Tarifamts. Mit der Errichtung und der
Sorge für ordnungsgemäße Verwaltung werden die Kreisvertreter betraut.

Der Arbeitsnachweis hat nur tariftreuen Prinzipalen Arbeitskräfte und
tariftreuen Gehülfen Stellung nachzuweisen.

Bei tariflichen Differenzen muß auf gemeinsame Anweisung der
beiden Kreisvertreter bezw. des Tarifamts die Vermittelung für
die betreffenden Offizinen eingestellt werden, und zwar bis zum
ordnungsmäßigen Austrag des Streitfalls.

Die Vermittelung von Arbeitsgelegenheit soll nicht von der
Zugehörigkeit zu irgend einer Organisation oder Kasse abhängig gemacht
werden.

Streitigkeiten, welche aus Ursache der Vermittelung bei den einzelnen
Arbeitsnachweisen zwischen Prinzipalen und Gehülfen ausbrechen,
unterliegen nach Anhörung der Kreisvertreter dem Entscheide des
Tarifamts.

Der Entscheid des Tarifamts ist endgültig.

Die Kosten der Arbeitsnachweise der Tariforganisation werden von beiden
Teilen getragen. Die Benutzung der Arbeitsnachweise ist unentgeltlich.

Prinzipale und Gehülfen, welche den vorstehenden Bestimmungen nicht
nachkommen, sind auf gemeinsame Anweisung der beiden Kreisvertreter von
der Benutzung des Arbeitsnachweises bis auf weiteres auszuschließen.

Zur Durchführung des Tarifs sollen die Kreisvertreter eine lebhafte
Agitation entfalten, auch sollen die öffentliche Meinung in diesem
Sinne durch die Presse beeinflußt und die Behörden ersucht werden,
Druckarbeiten nur an tariftreue Druckereien zu vergeben. Gegenüber der
Anregung der Gehülfen, der Prinzipalverein müsse diejenigen Mitglieder,
die den Tarif nicht anerkennen, einfach ausschließen, wurde geltend
gemacht, daß man zunächst auf friedlichem Wege suchen solle, zum Ziele
zu kommen. Doch erkannten die Prinzipalvertreter an, daß man bei deren
Erfolglosigkeit entschieden auch scharfe Mittel anwenden müsse.

Man war darüber einig, daß auch Setzerinnen nach dem Tarif zu bezahlen
seien.

Auch die Wahl des Sitzes für das Tarifamt führte zu längeren
Erörterungen, indem die Prinzipale Leipzig vorschlugen, während die
Gehülfen hiergegen geltend machten, daß unter den dortigen Prinzipalen
eine unfreundliche Stimmung gegen die Gehülfen bestehe, und deshalb
Berlin empfahlen. Schließlich einigte man sich dahin, für die Zeit bis
1. Juli 1897 Berlin zu wählen.

Das $Tarifamt$ wurde in seiner konstituierenden Sitzung vom
19. Oktober 1896 begründet und begann seine Thätigkeit mit der
Aufstellung einer Geschäftsordnung und der Wahl eines Sekretärs. Die
Hauptaufgabe war dann die Agitation für den Tarif, die insbesondere
in Rheinland-Westfalen dadurch erschwert war, daß dort die Last
überwiegend auf den Schultern der Gehülfen ruhte. Immerhin war die
Thätigkeit nicht ohne Erfolg, denn während das erste am 22. September
1896 aufgestellte Verzeichnis für den II. Tarifkreis nur 18 den Tarif
anerkennende Firmen mit etwa 150 Gehülfen aufwies, war diese Zahl
in dem vierten, mit dem 6. Mai 1897 abschließenden Verzeichnisse
auf 97 Firmen in 53 Orten mit 599 Gehülfen gewachsen, ja nach einer
anderen im Februar/März 1897 aufgenommenen Statistik ist der Tarif
sogar bei 122 Firmen mit 1176 Gehülfen eingeführt. Doch sind nicht
von allen Firmen Angaben eingegangen. Nach mündlichen Mitteilungen
sind bei 1738 tariftreuen Firmen 21955 Gehülfen beschäftigt. Wegen
Zuwiderhandelns gegen den Tarif mußten 17 Firmen gestrichen werden,
außerdem schieden zwei auf eigenes Verlangen aus. Neben der Agitation
für den Tarif beschäftigte sich das Tarifamt damit, durch aufklärende
Artikel in den Zeitungen zu wirken; auch an öffentliche Behörden
wurden entsprechende Eingaben gerichtet. Tarifarbeitsnachweise wurden
in 20 Orten eingerichtet. Von den bestehenden erklärten 33, sich den
Tarifbeschlüssen zu unterwerfen, so daß am 15. Mai 1897 53 anerkannte
Nachweise bestanden, dagegen wurden 10 Prinzipalnachweise, die sich
nicht fügen wollten, im Einverständnis mit dem Prinzipalverein für
tarifuntreu erklärt und aus der Liste gestrichen. Die 53 Nachweise
bestanden in 37 Orten, es gab also an den meisten Orten mehrere. Es
hatten nämlich gegenüber den Prinzipalnachweisen, die freilich, dem
Tarif gemäß, die Tarifopfer zunächst berücksichtigten, im übrigen
aber den Mitgliedern der Prinzipalskassen einen Vorzug einräumten,
vielfach die Gehülfen eigene Nachweise eingerichtet. Teils infolge
dieses Umstandes, teils aus anderen Gründen erklärt das Tarifamt die
Wirksamkeit der Arbeitsnachweise noch für durchaus ungenügend und macht
sowohl den Prinzipalen als den Gehülfen Vorwürfe, daß sie offenstehende
Stellen nicht anmeldeten, den ersteren auch, daß sie Gehülfen ohne
Rücksicht auf den Nachweis einstellten.

In sieben Kreisen wurden neun Schiedsgerichte begründet, doch wird
mehrfach über deren Thätigkeit, insbesondere über widersprechende
Entscheidungen geklagt.

Am 28. und 29. Mai 1897 fand in Berlin die $zweite Sitzung des
Tarifausschusses$ statt, bei der alle Kreise außer dem zweiten
vertreten waren. Nach Erstattung des Geschäftsberichtes seitens des
Tarifamtes war man einig darüber, daß trotz mancher Mängel doch die
neue Organisation Erfreuliches geleistet habe; es wurde anerkannt,
daß beide Teile eifrig für die Erreichung des gemeinsamen Zieles
eingetreten seien, insbesondere wurde dem Prinzipalvorsitzenden seitens
der Gehülfen der Dank für seine aufopfernde Thätigkeit ausgesprochen.

Von der österreichischen Buchdruckerorganisation war die Herstellung
der Gegenseitigkeit hinsichtlich des Arbeitsnachweises angeregt.
Der Ausschuß beschloß, das Tarifamt zu beauftragen, »ein Kartell
dahin abzuschließen, daß die beiderseitigen Nachweise die Pflicht
übernehmen, bei anerkannten (d. h. von den Organisationen gebilligten)
Lohnstreitigkeiten in dem einen oder dem anderen Lande Arbeitskräfte
nicht zu vermitteln und tarifuntreue Gehilfen nicht in ihre Listen
einzutragen.«

Bei der Verhandlung über die Arbeitsnachweise wurde darüber geklagt,
daß vielfach deren Thätigkeit lahmgelegt werde, indem einerseits die
Gehülfen die zugewiesenen Stellen aus dem Grunde nicht annähmen, weil
der Verband die betreffende Druckerei gesperrt habe und einerseits die
Prinzipale Mitglieder des Gehülfenverbandes ablehnten; beides dürfe
nicht vorkommen. Dagegen wurde anerkannt, daß der Prinzipalverein
streng auf Beobachtung des § 48 des Tarifs gehalten habe. Auf Anregung
der Gehülfen, die eine Zentralisierung der Arbeitsnachweise wünschten,
wurde das Tarifamt beauftragt, Einrichtungen zu treffen, nach welchen
es selbst als Zentrale zu wirken hat. Außerdem wurde beschlossen, daß
die Nachweise verpflichtet sind, nächst den Tarifopfern nur solche
Gehülfen unterzubringen, die aus tariftreuen Druckereien kommen. Um
eine Einheitlichkeit der Schiedsgerichtsentscheidungen herbeizuführen,
soll das Tarifamt dieselben veröffentlichen und zwar nur solche, die es
als richtig anerkennt.

Eine erregte Erörterung knüpfte sich an den Antrag der Gehülfen, die
Frage der $Setzmaschine$ dadurch zu regeln, daß 1. an derselben nur
gelernte Buchdrucker beschäftigt werden, 2. die Bezahlung nur »in
gewissem Gelde« (d. h. gegen Zeitlohn), und zwar mit einem Aufschlage
von 25% erfolgen dürfe und 3. die Arbeitszeit auf acht Stunden zu
beschränken sei. Die Prinzipalmitglieder bestritten die Zulässigkeit
des Antrages als auf eine Aenderung des Tarifes hinauslaufend und
machten außerdem geltend, daß die Frage noch nicht dringend sei, da die
Einführung der Maschine keine Fortschritte mache. Da die Gehülfen auf
dem Antrage beharrten, so wurde er schließlich mit Stimmengleichheit
abgelehnt.

Dagegen einigte man sich dahin, Berlin von neuem bis auf weiteres als
Vorort zu bestimmen.

Die von beiden Teilen aufzubringenden Kosten wurden für das nächste
Jahr auf 4000 Mk. festgestellt.

Die $dritte Sitzung des Tarifausschusses$ ist am 21. und 22. Mai
1898 in Berlin abgehalten; auch dieses Mal war der II. Kreis nicht
vertreten. Der vom Tarifamte erstattete Bericht beklagt freilich,
daß es an widerstrebenden Elementen gegen die Bemühungen des
Amtes nicht gefehlt habe, daß dasselbe hier und da einer gewissen
Voreingenommenheit begegnet sei, die in der Anerkennung und Einhaltung
des Tarifes eine Zwangsmaßregel, in den Organen der Tarifgemeinschaft
lästige Behörden erblicke, aber es wird doch erklärt, daß diese Fälle
gottlob! vereinzelt geblieben seien, und es herrscht in dem Berichte
eine gehobene, hoffnungsfreudige Auffassung. Es wird erwähnt, daß die
seitens der Kreisvertreter eingeleitete Agitation zur Ausbreitung des
Tarifes durch einen Aufruf des Tarifausschusses an alle Prinzipale
und Gehülfen sowie eine Aufforderung des Prinzipalvereinsvorstandes
an dessen Mitglieder wegen Schaffung tarifmäßiger Verhältnisse
unterstützt sei; es wird deshalb dem Deutschen Buchdruckerverein und
seinen Organen ausdrücklich Dank und Anerkennung ausgesprochen, mit
dem Bemerken, daß dessen kollegialem Zuspruche in erster Linie die
Anerkennung des Tarifs seitens vieler Geschäfte zu verdanken sei. Die
allmähliche Verbreitung des Tarifs ergiebt sich aus folgender Tabelle.

            I. am 22. September 1896:  II. am 6. Mai 1897:
  Kreis    I 44 Orte mit  87 Firmen   68 Orte mit  276 Firmen
    "     II 18  "    "   18   "      53  "    "    97   "
    "    III 15  "    "   62   "      19  "    "   100   "
    "     IV 49  "    "  109   "      57  "    "   139   "
    "      V 29  "    "  100   "      73  "    "   206   "
    "     VI 28  "    "   58   "      47  "    "   102   "
    "    VII 36  "    "  198   "      67  "    "   299   "
    "   VIII 26  "    "  218   "      41  "    "   323   "
    "     IX 20  "    "   45   "      44  "    "    89   "
        ------------------------------------------------------
            265 Orte mit 895 Firmen  469 Orte mit 1631 Firmen

                         III. am 6. Mai 1898:
                  Kreis    I 100 Orte mit  363 Firmen
                    "     II  64  "    "   122   "
                    "    III  24  "    "   112   "
                    "     IV  74  "    "   195   "
                    "      V 117  "    "   270   "
                    "     VI  56  "    "   124   "
                    "    VII 113  "    "   384   "
                    "   VIII  48  "    "   354   "
                    "     IX  51  "    "   106   "
                  -----------------------------------
                             647 Orte mit 2030 Firmen

Bei den 1631 Firmen am 6. Mai 1897 waren 18340, bei den 2030 Firmen am
6. Mai 1898 waren 22468 Gehülfen beschäftigt.

Eine andere Tabelle wird in Nr. 117 des »Korrespondent« vom 13. Oktober
1898 veröffentlicht. Danach wurde der Tarif anerkannt

                          1886 von 1083 Firmen in 327 Orten
                          1890  "  1017    "   "  247   "
              November    1896  "   895    "   "  265   "
              Mai         1897  "  1631    "   "  469   "
              Januar      1898  "  1901    "   "  588   "
              Mai         1898  "  2030    "   "  647   "
              September   1898  "  2100    "   "  665   "

Bei den 665 Firmen wurden nach den vorliegenden Angaben 23000 Gehülfen
beschäftigt, doch ist mit Rücksicht auf die Unvollständigkeit der
Angaben die Zahl auf 30000 zu schätzen.

Auch die Durchführung des Tarifes ist strenger geworden. Allerdings
sind auch in diesem Jahre 25 Firmen auf eingelaufene Beschwerde als
tarifuntreu gestrichen; bei zweien erfolgte die Löschung auf eigenen
Antrag.

Zu den früher begründeten neun Schiedsgerichten sind vier neue
hinzugekommen.

Hinsichtlich der Wirksamkeit der Arbeitsnachweise erklärt das Tarifamt
sich für befriedigt, macht aber den Gehülfen den Vorwurf, daß sie
vielfach in der Befolgung der an sie ergangenen Weisungen nicht
pünktlich gewesen seien. Arbeitsnachweise bestehen 55 in 39 Orten.

Das Tarifamt hat bei seinen Bemühungen, die Behörden für die verfolgten
Bestrebungen zu gewinnen, vielfach Erfolg gehabt; um die Eltern
auf die Bestimmungen über das Lehrlingswesen aufmerksam zu machen,
ist mehrfach die Tagespresse benutzt. Das Amt hat hinsichtlich der
vorhandenen Druckereien und des in ihnen beschäftigten Personals
statistische Erhebungen angestellt, ebenso auch hinsichtlich
der Setzmaschine. Die Verhandlungen mit der österreichischen
Buchdruckerorganisation sind nicht weiter gefördert, da von der
letzteren die an sie ergangenen Schreiben nicht beantwortet sind.

Auch die Berichte der Kreisvertreter lauteten im ganzen befriedigend,
mit Ausnahme allerdings des zweiten Kreises, wo es bisher nicht
möglich gewesen ist, die Wahl eines Prinzipalvertreters zu vollziehen.
In 33 Orten haben die Gehülfen die Anerkennung des Tarifs durch
Arbeitseinstellung erzwingen müssen.

Die Verhandlungen betrafen großenteils Auslegungen des Tarifes; man
beschloß, diese Fragen nur soweit zu erörtern, wie sie bereits durch
das Tarifamt entschieden seien.

Ein Antrag, auch Elsaß-Lothringen in das Tarifgebiet einzubeziehen,
wurde fallen gelassen, da die dortigen organisierten Gehülfen sich
dagegen erklärt hätten. Dabei wurde mitgeteilt, daß auch seitens
amerikanischer Buchdrucker Auskunft bei dem Tarifamte eingezogen
sei, und daß Aussicht bestehe, die deutsche Organisation auch in
Amerika einzuführen. Die Frage der Setzmaschine wurde von neuem
verhandelt, wobei die Gehülfen ihre früheren Anträge wiederholten.
Der Prinzipalvorsitzende erklärte, daß die Prinzipale in dieser
Angelegenheit gemeinsam mit den Gehülfen handeln würden, zumal mit
Ausbreitung der Maschine auch eine Anzahl Prinzipale in ihrer Existenz
auf das höchste gefährdet seien, doch müsse eine Beschlußfassung des
Ausschusses aus dem Grunde abgelehnt werden, weil die Anträge der
Gehülfen eine Aenderung des Tarifs darstellen würden. Seitens der
Gehülfen wurde dies bestritten. Nach langen Verhandlungen, die mehrfach
unterbrochen wurden, einigte man sich auf den von den Prinzipalen
gemachten Vorschlag, der Ausschuß möge freilich von einem zwingenden
Beschlusse absehen, aber immerhin für die Zeilengießmaschine, die
allein eine Zukunft zu haben scheine, gewisse Normen empfehlen. Es
sind dies die folgenden: 1. Es sind an der Maschine nur gelernte
Buchdrucker zu beschäftigen, 2. das ortsübliche Minimum ist mit einem
Zuschlage von 25% zu bezahlen; 3. die etwaige Lehrzeit (d. h. die
Zeit, in welcher der Gehülfe sich an der Maschine einarbeitet und eine
geringere Vergütung zulässig ist) darf die Dauer von drei Monaten nicht
übersteigen.

Große Schwierigkeiten bereitete die Wahl des $Sitzes für das Tarifamt$,
womit die Wahl des Prinzipalvorsitzenden zusammenhing. Der bisherige
Vorsitzende $Büxenstein$ gab die Erklärung ab, daß er eine Wiederwahl
ablehne, da er sowohl seitens der Prinzipale, wie seitens der Gehülfen
nicht das erforderliche Entgegenkommen gefunden habe, zumal es nicht
ausgeschlossen sei, daß seitens des Ausschusses Maßregeln gegen den
Prinzipalverein ergriffen werden müßten, beharrte auch auf seinem
Entschlusse, obgleich derselbe allseitig als eine erhebliche Schädigung
der Tarifsache bedauert wurde. Der Antrag der Prinzipale, Leipzig zu
wählen, wurde von den Gehülfen mit der Begründung abgelehnt, daß sie zu
den dortigen Prinzipalen kein Vertrauen haben könnten. Umgekehrt wurde
der Gehülfenantrag, den Sitz in Berlin zu belassen, von den Prinzipalen
abgelehnt. Schließlich wurde mit Stimmenmehrheit München gewählt
in der Hoffnung, daß der von beiden Seiten mit Vertrauen begrüßte
Verlagsbuchhändler $Oldenbourg$ das Amt als Prinzipalvorsitzender
übernehmen werde.

Die Organe der Tarifgemeinschaft haben auch seit dieser Zeit es
als ihre oberste Aufgabe angesehen, die Durchführung des Tarifes
unnachsichtlich zu erzwingen, und zwar gegenüber den Gehülfen nicht
weniger als gegenüber den Prinzipalen. Dabei soll auch nicht eine bloß
thatsächliche Beobachtung des Tarifes genügen, sondern es wird eine
ausdrückliche Anerkennung gefordert. Das Hauptmittel zur Erreichung
dieses Zieles bildet der Arbeitsnachweis. Die wichtigsten hierauf
bezüglichen Beschlüsse sind folgende:

1. Tariftreu ist nur diejenige Buchdruckerei, welche den Tarif beim
Tarifamte $schriftlich$ anerkannt hat.

2. Nach § 48 des Tarifs ist jeder Gehülfe als tariftreu zu betrachten,
der aus einer tariftreuen Buchdruckerei kommt oder in eine solche geht.

3. Das Tarifamt wird angewiesen, strenge Anweisungen an die
Arbeitsnachweise ergehen zu lassen, daß sie nur solche Gehülfen in die
Listen aufnehmen, welche $nachweislich$ aus Druckereien kommen, die vom
Tarifamte als tariftreu veröffentlicht sind.

4. Solche Gehülfen, welche bei Konflikten wegen Ein- und Durchführung
des Tarifes in den betreffenden Druckereien, solange der Konflikt vom
Tarifamte nicht als beendigt erklärt ist, in Arbeit treten, dürfen auf
die Dauer von mindestens einem Jahre in die Listen der Arbeitsnachweise
behufs Arbeitsvermittelung nicht aufgenommen werden.

Man entzieht also nicht nur den tarifuntreuen Prinzipalen die Gehülfen,
sondern auch den tarifuntreuen Gehülfen die Arbeit. Man bringt
also die viel angefochtenen schwarzen Listen gegen die Gehülfen in
Anwendung, aber nicht, wie sonst, um Arbeiterforderungen abzuweisen,
sondern um ihnen Geltung zu verschaffen; die _blake legs_, d. h. in
diesem Sinne die Arbeiter, die sich weigern, an dem Kampfe für die
Arbeiterforderungen teilzunehmen, werden seitens der Prinzipale selbst
von der Beschäftigung ausgeschlossen. Ebenso wird der Boykott gegen
Prinzipale zur Erzwingung von Arbeiterforderungen von ihren eigenen
Kollegen in Anwendung gebracht. Es ist also die übliche Gegnerstellung:
hie Arbeiter, hie Unternehmer, völlig beseitigt und an ihre Stelle die
andere getreten: auf der einen Seite Unternehmer und Arbeiter, die das
gemeinsame Interesse im Auge haben und insbesondere bestrebt sind, die
Arbeitsbedingungen in einer dem sozialen Fortschritt entsprechenden
Weise zu verbessern, -- auf der anderen Seite diejenigen Unternehmer,
die dieses große Ziel gegen kleinliche Sonderinteressen zurückstellen
und diejenigen Arbeiter, die so wenig Verständnis besitzen, daß sie
ihnen hierbei ihre Unterstützung leihen. Natürlich muß die gesteigerte
Arbeitsvergütung auch auf die Erhöhung der Preise zurückwirken, die der
Unternehmer den Konsumenten gegenüber fordern muß; aber das ist gerade
die Absicht: es soll die gerechtere Anteilnahme der Arbeiterklasse an
den technischen Errungenschaften nicht auf Kosten des Unternehmers
durchgeführt, sondern auf die Gesamtheit abgewälzt werden.

Diese grundsätzlich veränderte Frontstellung ist aber auch nicht
etwa nur das Ergebnis theoretischer Betrachtung, sondern kommt in
einschneidendster Weise praktisch zum Ausdrucke. Die Tarifgemeinschaft
ist auch äußerlich durchaus verschieden und unabhängig von den
Organisationen der Prinzipale und der Gehülfen, die neben ihr
fortbestehen und die Aufgabe haben, die Sonderinteressen beider
Teile zu vertreten. Mitglieder der Tarifgemeinschaft sind diejenigen
Prinzipale und Gehülfen, die sich dem Tarif unterwerfen, ohne Rücksicht
auf ihre Zugehörigkeit zu den genannten Sondervereinigungen. Die
Tarifgemeinschaft hat deshalb durchaus ihre selbständige Organisation.
Tarifausschuß, Tarifamt, Kreisvertreter gehen hervor aus Wahlen der
tariftreuen Prinzipale und Gehülfen und brauchen durchaus nicht den
Einzelverbänden anzugehören. Ja mehr, als das: die Tarifgemeinschaft
ist bereits mehrfach in Gegensatz zu diesen Einzelverbänden getreten,
und zwar sowohl zu dem Prinzipalverein als zu den Gehülfenvereinen,
Verband und Gutenbergbund, wovon die Protokolle des Tarifausschusses
mehrfach Beläge bieten.

In allerneuester Zeit ist dieses Verhältnis in das schärfste Licht
gerückt durch einer Veröffentlichung[295] des Tarifausschusses, die
mit Recht das allgemeinste Aufsehen erregt hat, enthält sie doch
nicht mehr und nicht weniger, als eine Aufforderung an die Gehülfen,
die Durchführung des Tarifes durch Arbeitseinstellung zu erzwingen,
und es ist deshalb mehrfach darauf hingewiesen, daß sich hier die
Prinzipale einer »Aufforderung zum Streik« schuldig gemacht haben, die
nach der Oeynhauser Kaiserrede mit Zuchthaus bestraft werden soll.
Die Veröffentlichung besteht in gesonderten Erklärungen einerseits
der Prinzipalvertreter und andererseits der Gehülfenvertreter im
Tarifausschusse. Die erstere Erklärung lautet:

           $An alle der Tarifgemeinschaft noch fernstehenden
                  Buchdruckereibesitzer Deutschlands!$

  [295] Abgedruckt in der »Zeitschrift für Deutschlands Buchdrucker« am
        6., 8. und 12. Oktober 1898 und in dem »Korrespondent für
        Deutschlands Buchdrucker und Schriftgießer« von denselben Tagen.

Seit dem zweijährigen Bestehen des deutschen Buchdruckertarifs haben
die unterzeichneten Prinzipalsvertreter im Tarifamt und -ausschuß
keine Mühe gescheut, diejenigen Firmeninhaber, die einer Einführung
und Anerkennung des Tarifs bisher aus dem Wege gingen, in kollegialer
Weise darauf aufmerksam zu machen, daß es ihre Pflicht sei, den für
alle Buchdruckereien Deutschlands gültigen Lohntarif einzuführen.
Alle Einwendungen, die unseren Vorstellungen gegenüber erhoben
wurden, müssen wir als unzutreffend bezeichnen, denn der Tarif ist
bei einigermaßen gutem Willen in jeder Druckerei zur Durchführung zu
bringen, zumal derselbe in den §§ 31 und 33 den Verhältnissen der
Prinzipale in kleinen Städten vollauf Rechnung trägt.

Der Tarifausschuß der deutschen Buchdrucker hat auch für diesen
Herbst eine Agitation zur weiteren Tarifeinführung beschlossen; dort,
wo unsere kollegialen Bemühungen auf Anerkennung des Tarifs keinen
Boden fanden, werden die Gehülfen in den nächsten Wochen bestrebt
sein, event. mit ordnungsgemäßer Lösung des Arbeitsverhältnisses
die Tarifeinführung zu erreichen. Unsere Arbeitsnachweise werden
in solchen Fällen den betreffenden Druckereien Arbeitskräfte nicht
überweisen, wohl aber diejenigen Gehülfen, welche eine Druckerei wegen
Tarifeinführung verlassen, gemäß § 48 des Tarifs in erster Reihe
anderweit unterbringen.

Wir rechnen hierbei auf die Unterstützung aller tariftreuen Firmen,
in deren Interesse es liegen muß, daß auch die Konkurrenz auf dem
Arbeitsmarkt sich nach den für das ganze Deutsche Reich gültigen Lohn-
und Arbeitsbedingungen richtet.

Alle diejenigen Prinzipale, welche Störungen in ihrem eigenen Betriebe
verhüten und damit den Frieden im Gewerbe fördern helfen wollen,
ersuchen wir dringend, den Tarif einzuführen und anzuerkennen, und
hiervon dem zuständigen Kreisvertreter oder dem Tarifamt der deutschen
Buchdrucker in München, Schmellerstr. 22, baldigst Mitteilung zu machen.

                       Mit kollegialer Begrüßung
        $Die Prinzipalsmitglieder im Tarifamt und Tarifausschuß
                  der deutschen Buchdrucker.$ (Namen.)

Die Erklärung der Gehülfenvertreter bedauert, daß ein Teil der Gehülfen
noch nicht den Mut gefunden habe, von ihren Prinzipalen Entlohnung und
Arbeitszeit nach den Bestimmungen des Tarifes zu fordern, sie bezieht
sich auf die eben mitgeteilten Beschlüsse des Tarifausschusses und
fährt dann fort:

»Wenn wir obige Beschlüsse den nichttariftreuen Gehülfen an allen Orten
zu eingehender Beachtung empfehlen, so knüpfen wir daran die feste
Versicherung, daß wir und mit uns die tariftreue Gehülfenschaft auf das
allereifrigste bemüht sein wird, die Folgen jener beiden Beschlüsse
unsere Gegner im eigenen Lager ohne Nachsicht fühlen zu lassen. Die
tariftreue Gehülfenschaft hat es satt, sich für Kollegen zu engagieren,
die seit Jahren den jeweilig geltenden Tarif zwar besitzen, aber nicht
erringen helfen will.

Wir fordern deshalb noch einmal die rückständigen Kollegen an allen
Orten Deutschlands auf, am Sonnabend den 22. Oktober bei ihren
Prinzipalen auf Einführung des Tarifs vorstellig zu werden und bestrebt
zu sein, das Ziel mit allen gesetzmäßigen Mitteln zu erreichen. Die
Kreisvertreter und das Tarifamt in München, Schmellerstraße 22, sind
von jedem Vorgehen $vorher$ zu benachrichtigen, damit es ihnen möglich
ist, überall vermittelnd einzugreifen. Diejenigen Gehülfen aber, die
ihre Arbeitsstätten zwecks Tarifeinführung verlassen müssen, wollen
ihre genauen Adressen unter Angabe ihrer Beschäftigung (ob als Setzer,
Maschinenmeister &c.) den Kreisvertretern zugehen lassen, damit diese
die Unterbringung der Gemaßregelten durch die Arbeitsnachweise bewirken
können. Die für den Tarif arbeitslos Gewordenen werden an erster Stelle
untergebracht.

                         Mit kollegialem Gruß!
             $Die Gehülfenmitglieder des Tarifamtes und des
         Tarifausschusses der deutschen Buchdrucker.$« (Namen).

Der Erfolg dieser Maßregel ist ein sehr befriedigender gewesen, indem
die Zahl der tariftreuen Druckereien, die im September 1898 2100 mit
22600 Gehülfen an 670 Orten betrug, in wenigen Wochen um 486 Firmen
an 349 Orten gewachsen ist. Selbst in Rheinland-Westfalen ist ein
erheblicher Erfolg zu verzeichnen, indem die Zahl der tariftreuen
Firmen sich auf fast 200 vermehrt hat. Dem Gehülfenverbande sind durch
die Bewegung etwa 3000 neue Mitglieder zugeführt.


              2. Der Schweizerische Stickereiverband[296].

In ganz ähnlicher Weise, wie in der Tarifgemeinschaft der Buchdrucker,
finden wir auch in dem Schweizerischen Stickereiverbande einen Versuch,
die gemeinsamen Interessen von Unternehmern und Arbeitern in einer
Organisation zum Ausdruck zu bringen. Ja, der Verband hat noch ein
besonderes Interesse, weil die Verhältnisse in der Stickereiindustrie
von denen aller übrigen Gewerbe wesentlich verschieden sind;
insbesondere überwiegt hier die Hausindustrie über den Fabrikbetrieb,
und da außerdem auch die Stellung der Fabrikanten durch das Eingreifen
des Kaufmanns wesentlich verschoben wird, so haben wir hier eine ganz
neue Gruppenbildung in der Arbeitsteilung und der wirtschaftlichen
Interessenvertretung.

  [296] Bei der folgenden Darstellung ist in erster Linie die Arbeit
        von $Alfred Swaine$, Die Arbeits- und Wirtschaftsverhältnisse
        der Einzelsticker in der Nordostschweiz und Vorarlberg,
        Straßburg, Trübner 1895, benutzt, in der die frühere
        Litteratur angegeben ist. Vgl. außerdem Handwörterbuch der
        Staatsw., Artikel: »Arbeiterschutzgesetzgebung«, »Gewerbe« und
        »Hausindustrie«, sowie $Schmoller$, Jahrb. XVIII, S. 1251 ff.

Schon seit den 20er Jahren dieses Jahrhunderts hatte sich die Stickerei
in einigen Teilen der Schweiz zu einer so hohen Blüte entwickelt, daß
sie weitaus die herrschende Stellung auf dem Weltmarkte einnahm. Damals
handelte es sich um Handstickerei, aber als Ende der 50er Jahre die
schon 1828 erfundene Strickmaschine soweit vervollkommnet wurde, daß
sie die Handstickerei fast völlig verdrängte, entwickelte sich auch die
neue Industrie wesentlich in dem alten Gebiete, nämlich den Kantonen
St. Gallen, Appenzell, Thurgau, dem nordöstlichen Teile von Zürich und
in Vorarlberg[297].

  [297] Die Gesamtzahl der Maschinen betrug in den drei Kantonen
        St. Gallen, Appenzell und Thurgau 1865: 770; 1872: 6384; 1876:
        9942; 1880: 14770; 1884 über 20000; 1890: 21660. Man zählt
        in ganz Europa 29000 Maschinen, von denen 4500 auf Sachsen
        entfallen, während 3000 sich auf Böhmen, Frankreich, Italien und
        Rußland verteilen. Vgl. »Die Industrie« Nr. 1 vom 7. Mai 1887.

Aber die Maschine, die bisher überwiegend in Gebrauch ist, wird mit der
Hand betrieben; Motorenbetrieb ist freilich schon einzuführen versucht,
aber bisher nur in unbedeutendem Umfange gelungen. Daraus ergiebt sich,
daß ein Hauptgrund, der in anderen Gewerbezweigen das Uebergewicht
des Fabrikbetriebes über die Hausindustrie bewirkt hat, nämlich die
technische Ueberlegenheit des ersteren, hier wegfällt. Ein weiterer
Umstand, der der Hausindustrie zu statten kam, ist der, daß die
schweizerische Fabrikgesetzgebung, insbesondere der Maximalarbeitstag
von 11 Stunden und die Beschränkung der Kinderarbeit auf sie keine
Anwendung findet. Endlich ist gerade unter den Schweizern ein
Unabhängigkeitsdrang, der sich der strafferen Ordnung in der Fabrik
widersetzt, besonders stark entwickelt. Das Ergebnis aller dieser
Faktoren ist, daß, abweichend von fast allen anderen Betriebszweigen,
in der Stickerei die Hausindustrie nicht allein ihren Platz neben der
Fabrik völlig behauptet, sondern diese sogar zurückgedrängt hat[298].

  [298] 1872 zählte man nur 7 % »Einzelsticker«, d. h. Hausindustrielle,
        die mit 1-2 Maschinen arbeiten; 1876: 10%, 1880: 39,5%.
        1890 fanden von 19923 Maschinen in der Schweiz (also außer
        Vorarlberg) 12033 im Hausbetriebe und nur 1890 in Fabriken
        Verwendung.

Uebrigens nimmt auch der Fabrikant in der Stickerei eine wesentlich
andere Stellung ein, als in anderen Betrieben, was mit der bereits
erwähnten eigenartigen Arbeitsteilung dieses Gewerbes zusammenhängt.
Ist es nämlich im allgemeinen gerade seine Aufgabe, die Bewegung des
Marktes, das Verhältnis von Angebot und Nachfrage, den Wechsel der
Mode u. s. w. zu verfolgen und in Rechnung zu ziehen, so fällt in
der Stickerei diese Rolle dem Kaufmann zu. Wie begreiflich, geht die
erzeugte Ware ganz überwiegend in das Ausland, und zwar steht hier
Amerika in erster Linie. Es giebt nun insbesondere in St. Gallen eine
Anzahl Firmen, die sich ganz diesem Geschäfte widmen, und da bis vor
einigen Jahren außer der Schweiz für die Herstellung von Stickereien
fast nur noch Sachsen, und dies durchaus erst in zweiter Linie, in
Betracht kam, so genossen diese Exportfirmen eine Art Monopolstellung,
die bei Würdigung der hier darzustellenden Verhältnisse wohl beachtet
werden muß.

Weitaus die meisten Fabrikanten stehen in festen Beziehungen zu einer
solchen Firma, von der sie ihre Aufträge nach Art und Umfang genau
vorgeschrieben erhalten, ja vielfach beziehen sie von dort sogar das
Rohmaterial. Nur ein Bruchteil betreibt das »Platzgeschäft«, d. h.
arbeitet selbständig für den Markt[299]. Der Kaufmann ist natürlich
auch der Auftraggeber des »Einzelstickers«, der nicht daran denken
kann, auf eigene Rechnung oder auf Lager zu arbeiten. Hieraus ergiebt
sich, daß Einzelsticker und Fabrikanten in einem Konkurrenzverhältnisse
stehen, indem sie einen gemeinsamen Auftraggeber besitzen, der dem
einen oder dem andern Teile seine Bestellungen zuwenden kann.

  [299] Man bezeichnet die Abhängigkeit von einem Kaufmanne, ohne
        Unterschied, ob die Gegenpartei ein Fabrikant oder ein
        Einzelsticker ist, als »Lohnstickerei«. Wie sehr diese
        überwiegt, beweist, daß der Prozentsatz der in der Lohnstickerei
        verwandten Maschinen zu der Gesamtzahl 1872: 56, 1876: 60, 1880:
        70 und 1890 sogar 91,5 betrug. Innerhalb der Fabriken allein
        betrug das Verhältnis 1872: 53,5%, 1890: 77,55%. Zählt man die
        Fabrikanten, die zwar regelmäßig »auf eigene Muster sticken«,
        zuweilen aber auch »auf Stich arbeiten«, den Lohnstickern hinzu,
        so steigert sich die Ziffer sogar auf 94,5%.

Eine besondere Stellung nimmt der »Fergger« ein. Er ist ein Vermittler
zwischen Kaufmann und Einzelsticker. Freilich kommen die letzteren
an den Markttagen, Mittwoch und Sonnabend, zum Teil nach St. Gallen,
wo eine besondere Stickereibörse besteht, und verhandeln unmittelbar
mit den Kaufleuten, aber die Mehrzahl ist doch hierzu nicht imstande
und ist auf den Verkehr mit dem Fergger angewiesen, der sie in
ihren Gebirgsdörfern aufsucht und häufig neben der Ferggerei noch
Landwirtschaft, Gastwirtschaft oder ein sonstiges Gewerbe betreibt. Der
Fergger ist aber nicht bloßer Agent, der die Geschäfte im Namen des
Kaufmanns abschlösse, sondern eine selbständige Zwischeninstanz, der
die Bestellung auf eigene Rechnung übernimmt und seinerseits mit den
Stickern abschließt. Auch in dem Verkehr des Fabrikanten mit seinen
Arbeitern bedient man sich häufig des Ferggers, doch ist er hier bloßer
Vermittler.

Es ist begreiflich, daß sich unter diesen Umständen ganz eigenartige
Interessenverhältnisse ergeben mußten, insbesondere hat der Fabrikant
mit dem Einzelsticker und dem Fergger das gemeinsame Interesse an
günstigen Preisen gegenüber dem Kaufmann. Im allgemeinen kann man
freilich nicht behaupten, daß eine Ausbeutung stattfand, insbesondere
geschah dies nicht seitens der alten Firmen, während allerdings in
neuerer Zeit sich auch jüngere, meist fremde Elemente ansiedelten,
die ihr Ziel darin sehen, durch Herunterdrückung der Preise die
älteren zu überflügeln und auf Kosten der Gesamtentwickelung der
Industrie in kurzer Zeit viel Geld zu verdienen. Der wundeste Punkt
in dem System waren die Fergger; nicht nur boten sie öfters Anlaß
zu Klagen über Ausbeutung, sondern sie besaßen auch meist so wenig
technische Kenntnisse, daß sie ihre Abschlüsse nicht nach verständigen
Ueberlegungen machten, sondern ihre Aufgabe gerade darin sehen
mußten, bei den von den Kaufleuten bedingungslos übernommenen Preisen
durch Herabdrückung der Löhne zu verdienen. Ein weiterer Uebelstand
lag in den »Abzügen« und »Retourwaren.« Nicht die Ablieferung der
Arbeit an den Fergger oder auch an den Fabrikanten entschied über die
Berechtigung zum Bezuge des Lohnes, sondern erst der Kaufmann stellte
endgültig die Güte der Waren fest, und wenn er die Annahme verweigerte
oder Abzüge machte, erhielten die Sticker die Nachricht, daß die ihnen
schon vor Monaten gezahlten Preise ermäßigt und der Abzug bei der
nächsten Abrechnung in Absatz gebracht werden müsse.

Immerhin hätten diese Uebelstände kaum eine ausreichende Triebkraft
besessen, um ein Unternehmen, wie den Stickereiverband, ins Leben zu
rufen, wenn nicht hinzugekommen wäre, daß die verhältnismäßig günstigen
Bedingungen des Gewerbes zu einer Vermehrung der Maschinen und einer
Ueberproduktion geführt hatten, deren Einfluß sich bald in sinkenden
Preisen ausdrückte.

Schon 1872 hatte man eine »Produktivgenossenschaft für mechanische
Stickerei« gegründet, um den auf 40 % des Preises geschätzten
Unternehmergewinn der Fabrikanten zu vermeiden, indem man unmittelbar
mit den Kaufleuten arbeiten wollte, oder das Unternehmen hatte
niemals Bedeutung erlangt. Ganz andere Ziele verfolgte der leider
jetzt zu Grunde gegangene große »Zentralverband der Stickereiindustrie
der Ostschweiz und des Vorarlberges«, der beabsichtigte, alle oben
genannten Gruppen, die auch in ihm bestehen blieben, zusammenzufassen,
um durch gemeinsames Vorgehen die Hebung der ganzen Industrie
herbeizuführen und den Interessen aller zu dienen. Allerdings machten
sich anfangs Bestrebungen geltend, die Kaufleute aus dem Verbande
auszuschließen, aber schon in der ersten im Dezember 1884 in Werdenberg
abgehaltenen Vertrauensmännerversammlung überzeugte man sich, daß ohne
sie das Unternehmen nicht lebensfähig war. Die am 22. Februar 1885
tagende Delegiertenversammlung, auf der 250 Vertreter aus allen Teilen
des Stickereigebietes anwesend waren, beschloß deshalb endgültig, auch
sie zur Beteiligung aufzufordern. Die Kaufmannschaft ihrerseits war
allerdings ebenfalls anfangs geteilter Meinung über die Zweckmäßigkeit
ihrer Beteiligung, schließlich aber siegte die insbesondere von
den alten Firmen vertretene Ansicht, daß man den Vorschlag nicht
zurückweisen dürfe. So konnte schon im Mai der Statutenentwurf
genehmigt und am 14. Juli der Verband mit 110 Sektionen mit 5066
Mitgliedern und 12299 Maschinen endgültig begründet werden. Schon Ende
des Jahres stieg die Mitgliederzahl auf 10321 mit 20554 Maschinen. Nur
489 = 2,38% der Stühle blieb außerhalb; ja Ende 1889 sank diese Ziffer
sogar auf 0,68%.

Noch § 2 der Zentralstatuten bezweckt der Verband »einerseits der
Ueberproduktion in der Stickereiindustrie vorzubeugen, andrerseits
bessere Lohnverhältnisse zu erzielen und im allgemeinen durch alle
zweckdienlichen Maßnahmen an der Hebung der Stickereiindustrie und der
Erhaltung derselben auf gesunder Basis mitzuarbeiten«. »Mitglied kann
jeder Maschinenbesitzer oder Maschinenpächter und jeder Arbeitgeber
der Stickereiindustrie werden.« Es waren deshalb zugelassen: die
Kaufleute, die Fabrikanten, die Fergger und die Einzelsticker;
ausgeschlossen dagegen waren die Fabriksticker. Daß man sie fern
hielt, war wohl auf den Einfluß der Kaufmannschaft und insbesondere
der Fabrikanten zurückzuführen, die wohl wußten, daß die eigentliche
Interessengemeinschaft in erster Linie zwischen Einzelstickern und
Fabrikstickern bestand, und deshalb fürchteten, daß bei Aufnahme der
letzteren die Machtverteilung im Verbande ihnen ungünstig sein würde.
Erleichtert wurde ihnen dies Bestreben durch einen von alters her
bestehenden Gegensatz zwischen den beiden Gruppen.

Der Sitz des Verbandes war in St Gallen. Seine oberste Leitung
lag in der Delegiertenversammlung, die mindestens einmal jährlich
zusammentreten sollte. Diese wählte das Zentralkomitee, das, außer
einem Präsidenten, der eine nicht unmittelbar an der Stickereiindustrie
beteiligte Person sein mußte, aus 20 Mitgliedern bestand. Die
Verteilung derselben war insofern auffallend, als 5 von den Kaufleuten
gesondert, die übrigen 15 aber nach Landesteilen von der Versammlung
frei gewählt wurden. Der Grund hierfür lag in der Befürchtung der
Kaufmannschaft, daß ohne eine solche Bestimmung ihre Interessen nicht
genügend gewahrt werden würden. Der Jahresbeitrag belief sich auf 1 Fr.
für jede Maschine bis zum Höchstbetrage von 20 Frs. Die Nichtbesitzer
von Maschinen zahlten 10 Frs. Dazu kam das Eintrittsgeld, das bald auf
30 Frs. für jede alte und 400 Frs. für jede neue Maschine erhöht wurde,
und zwar mußte letztere Summe auch von den Mitgliedern bezahlt werden,
sobald sie eine neue Maschine anschafften, die nicht lediglich als
Ersatz für eine alte eintrat. Endlich flossen in die Zentralkasse die
Strafgelder, die nicht unerheblich waren[300]. Verbandsorgan ist »die
Stickereiindustrie«.

  [300]

  ======================================================================
   Es betrugen: | die Einnahmen | die Ausgaben | das Vermögen der Kasse
  ==============+===============+==============+========================
       1889     |   77436 Frs.  |  76096 Frs.  |       136826 Frs.
       1890     |   52766  "    |  53593  "    |       135998  "
       1891     |   99261  "    |  64538  "    |       170722  "
       1892     |   52681  "    |  84599  "    |       110292  "

Der wichtigste Punkt in den Statuten des Verbandes, auf dem seine
eigentliche Kraft beruhte und der insbesondere bewirkte, daß er,
wie schon bemerkt, bis auf einen verschwindenden Bruchteil alle
Mitglieder der beteiligten Gruppen umfaßte, war der »ausschließliche
Verbandsverkehr«, d. h. folgende Bestimmung: »Im Gebiete des
Zentralverbandes ist jeder geschäftliche Verkehr, sei es in Stickarbeit
oder in Kauf, Verkauf, Tausch von Stickereien welcher Art immer den
Mitgliedern nur unter sich gestattet.« Hierdurch waren also alle
Maschinenbesitzer, Kaufleute und Fergger, wenn sie nicht völlig
isoliert und von jeder geschäftlichen Beziehung mit den Mitgliedern
des Verbandes ausgeschlossen sein wollten, zum Beitritt gezwungen, und
gerade dieser Bestimmung ist es zu danken, daß, wie angeführt, bis auf
etwa 1/2% der Verband alle Beteiligten umfaßte. Dies aber wieder gab
ihm die Macht, tief einschneidende Maßregeln durchzuführen.

Solche wandte er vor allem an, um sein Hauptziel, die Beseitigung
der $Ueberproduktion$, zu erreichen. Wirkte in diesem Sinne
schon das erwähnte hohe Eintrittsgeld von 400 Frs. für jede neue
Maschine[301], selbst wenn eine solche von Mitgliedern angeschafft
wurde, so war doch das Hauptmittel die Durchführung des elfstündigen
$Maximalarbeitstages$. Ein solcher war durch die Gesetzgebung
für den Fabrikbetrieb vorgeschrieben; die Hausindustriellen
(Einzelsticker) unterwarfen sich ihm freiwillig im Interesse der
Produktionsbeschränkung. Es war nicht leicht, in den einzeln liegenden
Hütten die erforderliche Kontrolle durchzuführen, doch gelang es, und
Strafen von 2-30 Frs. trafen den Uebertreter.

  [301] Der Anschaffungspreis beträgt etwa 1700 Frs.

Die Ergänzung des Maximalarbeitstages war der $Minimallohn$. Eine
Einrichtung, die von einer radikalen Richtung des Sozialismus als
Ziel verfolgt wird, über deren Durchführbarkeit aber selbst in
sozialistischen Kreisen die Ansichten sehr auseinandergehen, wurde
hier verwirklicht, ja, wie noch zu erwähnen, wurde sie schließlich
sogar den Fabrikstickern zugestanden. Aber waren es auch zunächst die
Hausindustriellen und die Arbeiter gewesen, von denen die Forderung
ausging, so zeigte sich bald, daß der Vorteil weniger bei ihnen als
bei den Unternehmern lag. Für die Einzelsticker nämlich hatte die
Einführung des Minimallohnes zur Folge, daß die Beanstandungen und
Lohnabzüge sich erheblich mehrten. Die Kaufleute dagegen hatten den
sehr wertvollen Vorteil, daß sie jetzt bei ihren Abschlüssen mit festen
Arbeitspreisen rechnen konnten und der Unterbietung durch Konkurrenten,
die bei billigen Löhnen auf Lager arbeiten ließen, enthoben waren.
Deshalb söhnten die alten soliden Firmen sich rasch mit der Neuerung
aus, und die jüngere unsolide Schleuderkonkurrenz war nicht stark
genug, sich gegen den Zwang aufzulehnen, denn auf Uebertretungen
standen Strafen von 10-200 Frs.[302]. Durchführbar war die Maßregel nur
durch eine auf die technischen Verhältnisse berechnete sehr verwickelte
Lohnskala.

  [302] Nach der »Industrie« Nr. 1 vom 7. Mai 1887 hatten die
        Minimallöhne eine Erhöhung des Jahreslohnes um 6000000 Frs. zur
        Folge.

Um die Frage der Beanstandungen und Lohnabzüge zu regeln, wurde die
Bestimmung getroffen, daß »Reklamationen und Abzüge aller Art zwischen
Kaufleuten und ihren Warenübernehmern, seien es Fergger oder Sticker,
innerhalb 14 Tagen zwischen Ferggern und den Arbeitsübernehmer
innerhalb 5 Wochen nach Empfang der Waren zu machen« seien. Die
Entscheidung aller Streitigkeiten wurde verschiedenen Verbandsgerichten
überwiesen, von denen auch die Strafen festgesetzt wurden. Ebenso
wurde ein »Regulativ über das Ferggerwesen« erlassen, in dem die
Stellung des Ferggers insofern völlig geändert wurde, als er nicht
mehr eine selbständige Zwischeninstanz blieb, dessen Verdienst in
der Preisdifferenz bestand, sondern zu einem bloßen Vermittler gegen
feste Provision gemacht wurde. Diese Provision zahlte aber nicht der
Kaufmann, sondern der Sticker, es lag also in dessen Interesse, seine
Abschlüsse ohne Vermittelung des Ferggers zu machen.

Da die Fergger, wie schon bemerkt, wenig technische Kenntnisse besaßen,
so suchte man auch in dieser Beziehung auf Besserung hinzuwirken durch
Einrichtung von Unterrichtskursen und Fachschulen, die natürlich vor
allem auch den Stickern selbst dienen sollten. Ebenso unterwarf man
das Lehrlingswesen einer strengen Ordnung. Um die bei Beanstandung von
Waren entstehenden Schwierigkeiten möglichst zu mildern, wurde eine
eigene »Verkaufsstelle für Retourwaren« eingerichtet, in der diese
möglichst günstig zu verwerten gesucht wurden gegen eine Vergütung von
4 % des Erlöses.

Die großartigste Einrichtung, die der Verband traf und die bei voller
Durchführung eine ganz neue Aera in der Entwickelung der Industrie
bedeutet haben würde, war die Gründung des »$Industriefonds$«. Angeregt
war sie durch die in Amerika erfundene Dampfstickereimaschine und
die Befürchtung, daß hierdurch der Sitz der Stickereiindustrie von
der Schweiz noch Amerika verlegt werden würde. Um dem vorzubeugen,
beschloß man, das amerikanische Patent anzukaufen und den Preis von
600000 Frs. durch eine von den Kaufleuten zu tragende Abgabe auf die
erzeugten Waren zusammenzubringen. Auf diese Weise hoffte man sich eine
jährliche Einnahme von 500000 Frs. zu verschaffen, und diese wollte
man demnächst zu einer Hebung der gesamten Industrie verwenden, indem
man vor allem alte Maschinen ankaufte und zerschlug. Nachdem man 1892
22104 Frs. hierfür verwandt hatte, scheiterte der Plan daran, daß auf
einen von der überstimmten Minderheit erhobenen Prozeß der Beschluß für
statutenwidrig erklärt wurde.

Wie schon erwähnt, hatte man die Fabriksticker von der Beteiligung an
dem Verbande ausgeschlossen und diese hatten deshalb 1889 eine eigene
Vereinigung gebildet. Jetzt wünschten sie in ein Kartellverhältnis
zu dem Verbande zu treten, wobei ihr Hauptzweck war, auch für sich
den Minimallohn zu erringen. Gegenüber dieser Forderung nahmen die
Fabrikanten und die Kaufleute eine verschiedene Stellung ein. Während
die ersteren sie ablehnten, hatten die letzteren ein Interesse daran,
sie zu bewilligen, denn einzelne Fabrikanten trieben selbständig
Export und waren deshalb ihre Konkurrenten; wenn diese durch Zahlung
geringerer Löhne im stande waren, zu billigern Preisen zu liefern,
so traf natürlich der Nachteil die Kaufleute. Schließlich wurde die
Forderung durchgesetzt, aber nicht ohne schwere Kämpfe.

Hatten schon diese und andere Streitigkeiten zu einer gewissen
Erschütterung des Verbandes geführt, so kam doch der schlimmste Angriff
von außen. Wie bemerkt, war der Hauptabnehmer der Stickereierzeugnisse
Nordamerika. Die im Oktober 1890 in Kraft getretene Mac Kinley-Bill
bewirkte nun nicht allein eine Erhöhung des Eingangszolles von 40 % auf
60 %, sondern hatte außerdem zur Folge, daß in den 9 Monaten vorher
der amerikanische Markt mit Stickereiprodukten völlig überschwemmt
wurde und deshalb nachher eine um so stärkere Erschlaffung eintrat.
Unter dem Drucke dieser ungünstigen Umstände bewirkte der Ende 1891
erfolgte Austritt von 944 Mitgliedern in Vorarlberg mit 1376 Maschinen
eine Erschütterung des Verbandes, der er nicht gewachsen war. Zunächst
mußte man Anfang 1892 den Minimallohn aufheben. Aber während die am
1. Mai 1892 vorgenommene Urabstimmung eine große Mehrheit für das
Fortbestehen des Verbandes ergab, zeigten doch ferner 2884 Mitglieder
ihren Austritt an, obgleich man durch Aufhebung der Bestimmung über
den ausschließlichen Verbandsverkehr ihnen entgegen zu kommen suchte,
und nachdem im Laufe des Jahres noch 2600 Austrittserklärungen erfolgt
waren, hat der Verband, der freilich formell noch fortbesteht, seine
eigentliche Kraft und Bedeutung verloren.

Werfen wir nochmals einen Rückblick auf die Geschichte des Verbandes,
so ergiebt sich dessen außerordentliche prinzipielle Bedeutung. Er
hat in derselben Weise wie die Tarifgemeinschaft der Buchdrucker zu
seiner Voraussetzung, daß unter den beteiligten Klassen freilich
einerseits ein Gegensatz der Interessen, aber andererseits auch eine
Gemeinsamkeit derselben besteht, und daß alles darauf ankommt, unter
klarem Verständnis dieses Verhältnisses Einrichtungen zu treffen, die
dem Gegensatze wie der Gemeinschaft ihr natürliches Recht verschaffen.
Nun hatte der Verband freilich insofern eine andere Stellung als die
Tarifgemeinschaft der Buchdrucker, als er die eigentlichen Lohnarbeiter
ausschloß und sie auf ein bloßes Kartellverhältnis verwies. Aber
dieser Erleichterung stand eine Erschwerung insofern gegenüber, als
die übrigen an ihm beteiligten Klassen sich in einem eigenartigen
Verhältnisse der Interessen befanden. Fragen wir, welche von diesen
Klassen in dem Verbande Vorteil oder Nachteil erlitten hat, so muß
man behaupten, daß sowohl die Kaufleute, wie die Fabrikanten und die
Sticker durch ihn in ihren Interessen wesentlich gefördert sind. Die
einzigen, bei denen dieser Vorteil zweifelhaft ist und die später auch
wohl erkannten, daß sie die Leidtragenden seien, sind die Fergger.
Das liegt auch nicht allein darin, daß sie ihrer Aufgabe am wenigsten
gewachsen sind, sondern daß sie eine wirtschaftliche Zwischeninstanz
darstellen, die nur bis zu einem gewissen Grade innere, in der Technik
des Betriebes begründete Berechtigung hat. Gerade gegen sie waren
die erhobenen Vorwürfe über Ausbeutung nicht völlig unberechtigt,
und deshalb besteht gerade in ihrer Zurückdrängung ein Verdienst des
Verbandes. Es war bedauerlich, daß, als die Verhältnisse sich nach 1892
wieder besserten, der Verband bereits zerstört oder ihm wenigstens
durch Beseitigung des ausschließlichen Verbandsverkehrs das Rückgrat
ausgebrochen war. Immerhin ist er nicht eigener Schwäche, sondern der
Uebermacht außer ihm stehender Faktoren zum Opfer gefallen.

Nach Zeitungsnotizen hat sich Ende September 1898 in St. Gallen eine
neue »Stickereivereinigung« zunächst für die Ostschweiz gebildet, der
bis dahin 2000 Mitglieder beigetreten waren und die u. a. auch das
Ziel verfolgt, den alten Verband wieder mit frischem Blute zu beleben;
aber mehrfach werden Stimmen laut, die dies Ziel bei der heutigen
traurigen Lage der Stickerei für unerreichbar halten.


                3. Der Sächsische Stickereiverband[303].

Nach dem Vorbilde des Schweizerischen hat sich im Jahre 1889 auch im
Königreich Sachsen ein Stickereiverband gebildet, der nicht allein
ganz ähnliche Einrichtungen hat, sondern auch mit ihm in einem
festen Kartellverhältnisse steht. Derselbe bezweckt »die Hebung der
Stickerei in Sachsen und die Erhaltung derselben auf einer gesunden
Basis, er sucht insbesondere der Ueberproduktion vorzubeugen und
bessere Lohnverhältnisse zu erzielen«. Demgemäß wird vor allem
grundsätzlich festgestellt: Die Mitglieder dürfen Arbeitsverträge
über Herstellung von Stickereien nur untereinander abschließen, d. h.
solche Aufträge nur an Mitglieder vergeben und nur von Mitgliedern
annehmen (Verbandsverkehr); ferner sind die Mitglieder den über
die Dauer der Arbeitszeit und den Mindestbetrag des Arbeitslohnes
vom Verbande festgesetzten Beschränkungen, sowie den zur Sicherung
und Ueberwachung (Kontrolle) des Einhaltens der Vorschriften
über Verbandsverkehr, Arbeitszeit und Minimallohn getroffenen
Verbandsbestimmungen unterworfen.« Berechtigt zur Mitgliedschaft
ist jeder Stickmaschinenbesitzer sowie jeder Arbeitgeber der
Stickindustrie. Andere Personen können durch Beschluß des Vorstandes
zugelassen werden. Jedes Mitglied muß dem Verbande mit sämtlichen in
seinem Eigentum stehenden Maschinen angehören.

  [303] Das Material verdanke ich dem früheren Vorsitzenden, Rechtsanwalt
        $Kirbach$, und dem jetzigen, Fabrikant $Richard Mühlmann$ in
        Plauen i. V.

Der jährliche Beitrag beläuft sich auf 1 Mk. 50 Pf. für jede Maschine.
Organe des Verbandes sind der Vorstand und die Generalversammlung.
»Der Vorstand trifft die von den Mitgliedern zu befolgenden
Bestimmungen über die Arbeitszeit, insbesondere die höchste zulässige
Zahl der Stunden, ferner über den Mindestbetrag des Lohnes und
über den Verbandsverkehr, sowie die zur Aufrechthaltung dieser
Bestimmungen dienlichen Kontrollmaßregeln«. Mitglieder, welche diesen
Vorschriften zuwiderhandeln, haben für jeden Fall eine Geldstrafe in
die Verbandskasse zu zahlen, die innerhalb der Grenzen von 1-20 Mk.
hinsichtlich der Arbeitszeit und bis zu 200 Mk. hinsichtlich des
Minimallohnes und des Verbandsverkehrs vom Vorstande festgesetzt wird;
im Wiederholungsfalle kann der Ausschluß erfolgen.

Der Verband hat anfangs erhebliche Erfolge erzielt und nicht allein die
Löhne wesentlich erhöht, sondern auch die Arbeitszeit, die vorher bis
zu 18 Stunden betrug, auf 12 Stunden herabgesetzt. Den Arbeitgebern
bot er den Vorteil, sie vor Preisdruck seitens der Käufer zu schützen.
Aber nicht allein begann Anfang der 90er Jahre ein allgemeiner
Niedergang der Stickereiindustrie, sondern es kam noch dazu, daß der
Verband auf die Handmaschinenstickerei beschränkt ist, der durch die
rasch zunehmende Schiffchenmaschinenstickerei eine schwere Konkurrenz
erwuchs. Unter diesen Umständen erwiesen sich die Bestimmungen des
Verbandes als nicht durchführbar, und seit vier Jahren hat derselbe
seine Thätigkeit eingestellt, doch ist eine Auflösung nicht erfolgt,
vielmehr ist noch ein Vermögen von 6000 Mk. vorhanden, und der
Verband hat auf seiner Anfang 1898 abgehaltenen Generalversammlung
ins Auge gefaßt, bei den jetzt wieder günstiger sich gestaltenden
Geschäftsverhältnissen seine Wirksamkeit demnächst wieder aufzunehmen;
bis zum Schlusse des Jahres 1898 war dies noch nicht geschehen.

Der Verband stand während seiner Blütezeit mit dem Schweizerischen
Stickereiverbande in einem vertragsmäßig geregelten Kartellverhältnis,
um die beiderseitigen Einrichtungen, insbesondere Maximalarbeitstag und
Minimallohn, gemeinsam durchzuführen; beim Rückgange beider Verbände
ist auch dieses Kartell gelöst.


           4. Die Schweizerische _fédération horlogère_[304].

Das Vorbild des Stickereiverbandes hat die Anregung geboten, auch
innerhalb der schweizerischen Uhrenindustrie eine gemeinsame
Organisation ins Leben zu rufen, aber auch hier ist der Erfolg
kein dauernder gewesen. Bis in die 80er Jahre war die Organisation
in den Kreisen der Uhrenarbeiter wenig entwickelt; in dieser Zeit
dagegen wurden viele Vereine, allerdings meist von lokaler Bedeutung,
begründet. Aber jetzt machte sich auch ein starker Rückgang in der
bis dahin blühenden schweizerischen Uhrenindustrie geltend, so daß
man in den Kreisen sowohl der Fabrikanten, wie der Arbeiter den
Gedanken erwog, ob es nicht möglich sei, in ähnlicher Weise wie in der
Stickindustrie sämtliche vorhandene Syndikate beider Teile zu einem
Zentralverbande zusammenzuschließen, und in der That gelang es, in
einer am 31. Juli 1886 in Neufchatel abgehaltenen, von Vertretern
der Arbeitgeber sowohl wie der Arbeiter beschickten Versammlung
die Gründung der _fédération horlogère_ ins Werk zu setzen. An die
Spitze trat ein Zentralkomitee aus je sieben Mitgliedern beider
Teile unter einem neutralen Vorsitzenden. Dieses Komitee sollte
zugleich als ständiges Schiedsgericht und Einigungsamt fungieren und
jährlich eine ordentliche Delegiertenversammlung aller beteiligten
Vereine und Syndikate einberufen. Falls bei Meinungsverschiedenheiten
Vermittelungsversuche zwischen den streitenden Parteien ohne Erfolg
blieben, sollte das Komitee die endgültige Entscheidung treffen. Wer
ohne dessen Vermittelung einen Streik begann, ging ohne weiteres
der Mitgliedschaft verlustig. Aber das Komitee sollte überhaupt das
Interesse der Uhrenindustrie nach allen Richtungen wahren, insbesondere
»alle praktischen Maßregeln ergreifen, die es für den Fortschritt und
das Aufblühen der schweizerischen Uhrenindustrie nützlich findet«.
Zu seiner Verfügung stand ein eigenes Bureau mit einem besoldeten
Sekretär. Ebenso dienten dem gleichen Zwecke die beiden Zeitschriften:
»_La solidarité horlogère_« und »_La fédération horlogère suisse_«, von
denen die erstere bald mit der letzteren vereinigt wurde.

  [304] Vgl. $Berghoff-Ising$: Die sozialistische Arbeiterbewegung in der
        Schweiz, S. 255 ff.

Die Arbeiter glaubten aber daneben noch eine eigene Organisation
nötig zu haben, und so wurde schon am 5. Juni 1887 die Gründung eines
allgemeinen Uhrenarbeiterverbandes ins Auge gefaßt, der aber im Rahmen
der _fédération horlogère_ sich halten sollte. In einer ferneren
Versammlung in Biel am 5. Februar 1888, in der 4200 Arbeiter durch 60
Abgeordnete vertreten waren, wurde die Gründung endgültig vollzogen. Er
wurde bezeichnet als _fédération horlogère ouvrière_ im Gegensatz zu
der allgemeinen _fédération horlogère_, der man zum Unterschiede den
Zusatz _mixte_ gab, und der schon nach dem ersten Jahre ihres Bestehens
12000 Mitglieder angehörten.

Aber beide Verbände hatten keine lange Dauer. Nicht allein hatten
sich, abweichend von dem Stickereiverbande, nur eine Minderzahl der
Arbeitgeber beteiligt, sondern es gelang auch nicht, die gegenseitigen
Verdächtigungen und Reibereien zu beseitigen; um so weniger konnte man
daran denken, den Grundsatz des »Verbandsverkehrs« einzuführen. Bald
trennte sich der Arbeiterverband von der _fédération mixte_, konnte
dann aber, losgelöst von ihr, sich nicht halten. Andererseits hatte
dadurch auch die _fédération mixte_ ihr Rückgrat verloren und mußte
bald ihre Thätigkeit einstellen. Man versuchte dann in verschiedenen
Orten das Verhältnis von Arbeitern und Arbeitgebern durch besondere
»Konventionen« zu regeln oder wenigstens einen allgemeinen Lohntarif
einzuführen, aber auch solche Vereinbarungen waren regelmäßig nur von
kurzer Dauer.

Angeregt durch einen im März 1892 in Grenchen ausgebrochenen großen
Streik, an dem die 22 bedeutendsten Uhrenfabriken beteiligt waren,
gelang es dann auf einem am 16. Oktober 1892 in St. Immer abgehaltenen
Kongresse, einen neuen Uhrenarbeiterverband, die _fédération ouvrière
horlogère_, zustande zu bringen, die 1895 4500 Mitglieder zählte und
seitdem die Arbeiterinteressen mit Erfolg vertritt.


                    5. Die Lippeschen Ziegler[305].

Die sozialen Verhältnisse der Ziegler im Fürstentum Lippe-Detmold sind
im hohen Grade eigenartig und interessant, und da sie, soweit mir
bekannt, bisher noch keine litterarische Bearbeitung gefunden haben,
auf die ich verweisen könnte, so ist es nicht zu vermeiden, soviel über
dieselben hier mitzuteilen, wie zum Verständnisse der Thätigkeit des im
Jahre 1895 gegründeten Gewerkvereins erforderlich ist.

  [305] Die nachfolgende Darstellung beruht wesentlich auf den Angaben
        des mit den Verhältnissen durch eigene Erfahrung und eingehende
        Studien genau bekannten Pastors $Zeiß$ in Schwalenberg i. Lippe,
        dem ich für seine Unterstützung hier meinen wärmsten Dank sage,
        sowie den die Zieglerbewegung betreffenden Veröffentlichungen.

Von den in der deutschen Gewerbestatistik aufgeführten 266519 Zieglern
wohnen etwa 14000 in Lippe; sie bilden fast die Hälfte der aus 130000
Köpfen bestehenden Einwohnerschaft. Von den 14000 arbeiten etwa 12500
bei den etwa 1300 lippe'schen Meistern; bei ihnen bestehen deshalb die
hier näher zu schildernden Verhältnisse:

Die sozialdemokratische Agitation hat unter den Lippe'schen Zieglern
bisher aller Mühe ungeachtet kaum irgend welchen Boden gefunden. Die
wenigen, die man gewonnen hat, sind dem »Allgemeinen Verein der Töpfer
Deutschlands« angeschlossen, dessen Mitgliederzahl sich ausweislich der
Statistik der Generalkommission für 1898 auf 4891 beläuft; doch ist
dieser Anschluß ein Notbehelf, der in den gewerblichen Verhältnissen
keinen Anhalt findet.

Der Grund für diese Erfolglosigkeit der sozialdemokratischen Agitation
liegt nun keineswegs darin, daß etwa die Lage der Ziegler in dem Maße
befriedigend wäre, um keine Wünsche nach Aenderung aufkommen zu lassen;
im Gegenteil, ihr Beruf fordert Opfer an Lebensgenuß, wie kaum ein
anderer. Mitte März, ja bei günstigem Wetter schon im Februar, ziehen
die Zieglerscharen hinaus in das Land, um erst frühestens Mitte Oktober
zu ihren Familien zurückzukehren. Die Zeit des Steinformens währt vom
15. März bis 14. Oktober; das Brennen der Ware, bei dem etwa 25 % der
Arbeiter beschäftigt werden, dauert dann noch je nach dem Betriebe bis
Mitte November oder selbst bis Mitte Dezember. Der Verdienst während
der »Campagne« beläuft sich von 200 Mk. für den Abtragejungen bis auf
700 Mk., im Durchschnitt auf etwa 440 Mk. Die Frau bewirtschaftet
während der Zeit das Land, das jeder Ziegler zu Eigentum oder
pachtweise besitzt, und zwar in der Weise, daß das Beackern durch einen
Bauern geschieht, in dessen Wirtschaft die Frau dafür einige Tage als
Tagelöhnerin arbeitet. Das ist ein schon seit Generationen bestehendes
festes Verhältnis; jede Zieglerfamilie hat ihren »Ackersmann«. Für die
Vererbung besteht ein besonderes altes Heimstättenrecht. Während des
Winters betreiben die Ziegler vielfach ein Handwerk, andere arbeiten in
den Forsten oder als Tagelöhner.

Die Arbeitszeit während der Campagne ist ungemein lang. In dem
unterelbeschen Gebiete beträgt sie in 85 % der Ziegeleien 16 Stunden;
in Westfalen gilt dies nur für etwa 50 %; nirgends ist sie unter 14
Stunden. Die Wohnungsverhältnisse sind geradezu unglaublich; oft müssen
in den nur mangelhaft gegen Regen und Wind geschützten Schlafräumen
vier Personen in demselben Bette schlafen.

Wenn trotz dieser Verhältnisse die Unzufriedenheit und deshalb die
Versuche, durch eine Organisation auf Abhülfe hinzuwirken, bisher
wenig Boden gefunden hatten, so erklärt sich dies in allererster Linie
daraus, daß die Ziegler gerade hierin einen Schutz gegen Konkurrenz
sehen; sie sprechen ganz offen aus, daß bei günstigeren Verhältnissen
der Zudrang aus anderen Gewerben sie erdrücken würde, und ebenso sehen
die Lipper hierin ein Mittel, den außerlippeschen Zieglern die Spitze
zu bieten.

Unterstützt wird aber dieser Gesichtspunkt durch die eigenartigen
gewerblichen Verhältnisse, wie sie gerade in Lippe üblich sind. Der
$Ziegeleibesitzer$ liefert nichts, als die äußeren Vorbedingungen
der Fabrikation, also insbesondere die Ziegelei, einschließlich des
Logis für die Arbeiter, außerdem das Rohmaterial, Ofen, Gerätschaften
u. s. w. Für den Betrieb wendet er sich an einen $Meister$, dem er
für den betreffenden Sommer seine Ziegelei gegen die Verpflichtung
übergiebt, ihm Steine zu einem festgesetzten Preise herzustellen. Der
Meister seinerseits sucht sich dann die erforderliche Anzahl $Ziegler$
zu verschaffen. Das Verhältnis zwischen Meister und Arbeiter ist nun
verschieden, je nachdem Maschinen- oder Handbetrieb stattfindet. Auf
den Maschinenziegeleien ist der Meister selbständiger Unternehmer,
der die von ihm angeworbenen Arbeiter gegen Lohn beschäftigt. Nach
der älteren und heute noch durchaus herrschenden Einrichtung des
Handbetriebes dagegen findet eine eigenartige Verbindung zwischen
genossenschaftlichem und Lohnsystem statt. Der Meister sucht sich
nämlich, nachdem er mit dem Besitzer abgeschlossen hat, die sog.
$Annehmer$, d. h. die ersten, vorgebildeten Arbeiter, die an dem von
ihm geschlossenen Akkorde in der Weise sich beteiligen, daß sie mit
ihm gemeinsam das Risiko tragen und ihr Gewinn von dem Geschäftserfolge
abhängig ist. Erst nachdem so der feste Stamm gebildet ist, werden
von dem Meister die eigentlichen $Lohnarbeiter$ angeworben, die
teilweise ebenfalls aus Lippe stammen, aber auch aus anderen Gegenden
kommen und insbesondere den am Orte der Beschäftigung wohnenden
Arbeitern entnommen sind. Die Zahl der »Annehmer« ist in der Regel
1/8 der Gesamtzahl. Die Beköstigung in dem vom Besitzer zur Verfügung
gestellten Logis besorgt der Meister für alle Arbeiter mit Ausnahme
der am Orte wohnenden auf gemeinsame Rechnung, jedoch so, daß er
dabei einen Vorteil hat, der sich meistens auf 2-5 % berechnet,
häufig aber auch weit höher steigt. Dieses Verhältnis heißt die
»Kommunie«. Obgleich dasselbe den Bestimmungen der Gewerbeordnung (§§
115-119) zuwiderläuft, ist es doch fast allgemein in Uebung, und wo
der Verdienst des Meisters nicht zu hoch ist, stehen sich sogar die
Arbeiter gut dabei, da bei dem Großeinkauf geringere Preise gezahlt
werden als beim Krämer. Der Beweis ergiebt sich daraus, daß der Beitrag
zur Kommunie in der Regel für jeden Arbeiter während der Campagne nur
etwa 150 Mk. beträgt.

Die Verteilung des von dem Besitzer an den Meister gezahlten Betrages
erfolgt nun in folgender Weise: Zunächst werden abgezogen die Steuern,
Versicherungsbeiträge u. s. w., dann erhalten die Lohnarbeiter ihre
festgesetzten Löhne. Von dem Reste werden zuerst die sog. »Vorzüge«
bestritten, die für die verschiedenen Klassen: Ofensetzer, Umgänger,
Brenner und Steinmacher in verschiedener Höhe berechnet werden. Dazu
gehört auch der »Meistervorzug«; früher betrug derselbe für jeden
Arbeiter 15 Mk., jetzt wird es üblich, statt dessen einen bestimmten
Prozentsatz, z. B. 5 % von der Gesamtsumme des Verdienstes anzurechnen.
Der nach allen diesen Abzügen verbleibende Rest wird zwischen dem
Meister und den Annehmern gleichmäßig geteilt.

Das Verhältnis zwischen Meister und Arbeitern ist ein durchaus
patriarchalisches. Die Ausgaben für die Kommunie werden allerdings in
ein Kommuniebuch eingetragen, aber selten kontrolliert. Die Berechnung
des Verdienstes besorgt der Meister allein, der den Arbeitern einfach
mitteilt, wie viel sie zu erhalten haben. Auch Auszahlungen während der
Campagne stehen in seinem diskretionären Ermessen; er gewährt sie nur
soweit, als er es im Interesse des Arbeiters, insbesondere um ihn vor
unnützen Ausgaben zu bewahren, für gut hält.

Im allgemeinen wird das weitgehende Vertrauen, welches die Ziegler
dem Meister entgegenbringen, nicht getäuscht und ist das Verhältnis
zwischen beiden ein gesundes. Allerdings haben sich eine Anzahl von
Meistern zu eigentlichen Unternehmern im modernen Sinne entwickelt,
aber diese Zahl ist gering. In der Regel hat jeder Meister alle Stufen
des Gewerbes selbst durchlaufen, und ebenso ist weder rechtlich noch
thatsächlich dem Ziegler die Möglichkeit verschlossen, selbst Meister
zu werden. Ueberall sind die Meister die tüchtigsten, intelligentesten
und ordentlichsten Elemente unter der Zieglerschaft, sie haben deshalb
eine starke moralische Autorität. Besteht auch zwischen Meistern und
Zieglern ein gewisser Interessengegensatz, so besteht doch nirgends ein
Klassengegensatz.

Außer den Meistern und Zieglern kommt nun aber noch eine dritte Klasse
von Personen in Betracht: Das sind die $Agenten$. Das lippesche
Zieglergewerbe hat sich nach Aufhören der dortigen Handweberei in den
40er und 50er Jahren dieses Jahrhunderts sehr schnell entwickelt unter
Beihülfe der Regierung. Zur Unterstützung des Gewerbes führte diese
einen staatlichen Arbeitsnachweis ein mittels sog. »Zieglerboten« oder
»Agenten«. Dies waren staatliche Beamte, die von jedem Ziegler bei
Vermittelung einer Stelle eine gesetzlich bestimmte Abgabe erhielten
und dafür auch gewisse Garantien für Durchführung der Verträge
leisteten. Diese Vermittelung war obligatorisch; ohne sie geschlossene
Verträge waren ungültig. Sie bezog sich auch nicht allein auf das
Verhältnis zwischen Meistern und Arbeitern, sondern ebenso auf die
Vermittelung zwischen Meistern und Besitzern. Die unzulänglich geübte
Regierungskontrolle führte zu einer völligen Abhängigkeit von den
Agenten, und so wurde am 7. September 1869 das Ziegler-Gewerbegesetz
aufgehoben. Thatsächlich vollzieht sich heute die Verhandlung zwischen
Meistern und Arbeitern ohne Mitwirkung der Agenten; dagegen wenden die
Besitzer sich nach wie vor bei Vergebung der Meisterstellen sowohl
an die früheren vier staatlichen Agenten, wie an die ferneren, die
sich auf Grund der Gewerbefreiheit besetzt haben, und so hat sich ein
ausgedehnter ungesunder Stellenschacher entwickelt, indem die Agenten
die einträglichen Meisterstellen einfach an die Meistbietenden abgeben.
Durch Einführung der Krankenversicherung hat sich die Zahl der Agenten
sehr vermehrt, indem häufig die Kassenführer der Krankenkassen ihre aus
dieser Thätigkeit gewonnenen Kenntnisse benutzen, um ein einträgliches
Agenturgeschäft zu betreiben. In einigen Gegenden, z. B. in den
unterelbeschen Bezirken, hat man in neuester Zeit begonnen, sich von
dem Agentenwesen zu befreien, und die Vermittelung durch persönliche
Beziehungen oder durch die Zeitungen eingerichtet.

Hiernach erscheinen in den Verhältnissen des Zieglergewerbes
insbesondere folgende Punkte besserungsbedürftig:

1. der Arbeitsnachweis durch die Agenten;

2. die Arbeitsdauer;

3. die Wohnungsverhältnisse;

4. das Verhältnis zwischen Meistern und Zieglern wird sich auf die
Dauer in der jetzigen Form nicht haltbar erweisen, denn es führt
überall da, wo die Meister nicht wohlmeinende und ehrliche Leute sind,
zu einer unerhörten Uebervorteilung der blindlings in ihre Hände
gegebenen Arbeiter, und zwar äußert sich dies in zwei Punkten:

a. hinsichtlich der Abrechnung, insbesondere betreffs des
Meistervorzuges,

b. hinsichtlich der gemeinsamen Beschaffung der Lebensmittel. --

Unter den hier kurz skizzierten Umständen war es ein nahe liegender
Gedanke, in ähnlicher Weise, wie bei den Bergarbeitern, auch bei
den Zieglern einen auf christlich-sozialer Grundlage beruhenden
Gewerkverein ins Leben zu rufen, zumal die Ziegler überwiegend religiös
und kirchlich gesinnt sind, durchschnittlich auch in sittlicher
Hinsicht auf einer hohen Stufe stehen. Das Verdienst, die Sache in die
Hand genommen zu haben, gebührt dem Pastor $Zeiß$ in Schwalenberg, der
unter Beihülfe des Pfarrers lic. $Weber$ in Mönchen-Gladbach zunächst
durch die lippeschen Lokalblätter den Plan verbreiten ließ und nach
längeren Vorbereitungen zum 11. Dezember 1895 nach Lage eine allgemeine
Zieglerversammlung einberief, an der sich etwa 300 Ziegler und Meister
aus allen Teilen des Landes beteiligten. Hier wurde einstimmig die
Bildung eines »$Gewerkvereins der Ziegler in Lippe$« beschlossen.

Karakteristisch ist, daß die zur Vornahme der weiteren Schritte,
insbesondere Beratung der Statuten, gewählte Kommission aus zwei
Agenten, zwei Meistern und einem Ziegler gebildet wurde. Die Agenten
haben sich zunächst dem Unternehmen freundlich gegenübergestellt,
aber doch bald herausgefühlt, daß sie bei demselben eine innerlich
unmögliche Stellung einnehmen, wie ebenso auch die Meister und Ziegler
sich ihres Gegensatzes gegen die Agenten, der später einmal zu einer
Beseitigung derselben führen muß, bewußt wurden, so daß man sie in den
weiteren Entwickelungsstadien fallen ließ.

Am 9. Januar 1896 fand dann im Anschlusse an eine von etwa 500 Personen
besuchte allgemeine Zieglerversammlung die $erste Generalversammlung$
des neu begründeten Gewerkvereins statt, in der die Statuten endgültig
festgesetzt und die Vorstandswahlen vollzogen wurden. Mitglied des
Vereins kann jeder Ziegler werden, der treu zu Kaiser und Reich steht,
sich als Gegner der sozialdemokratischen Grundsätze bekennt und
verspricht, den Verpflichtungen des Vereins nachzukommen.

Der Zweck des Gewerkvereins ist im allgemeinen die Hebung der
wirtschaftlichen Lage des Zieglerstandes und Beseitigung der sozialen
Schäden im Zieglergewerbe auf christlich-patriotischer und gesetzlicher
Grundlage. Insbesondere erstrebt der Verein:

a) Sicherung eines Verdienstes, welcher dem Werte der geleisteten
Arbeit und der durch diese Arbeit bedingten Lebenshaltung entspricht.

b) Regelung der täglichen Arbeitszeit, soweit dies zum Schutze für
Leben, Gesundheit und geistiges Wohl der Arbeiter notwendig ist.

c) Vermehrung und Verbesserung der Gewerbeinspektion und der anderen
Kontrollorgane zur Ueberwachung der zum Schutze der Arbeiter über
Sonntagsruhe, Wohn- und Schlafräume, Trinkwasser u. s. w. erlassenen
Gesetzesbestimmungen.

d) Erlaß weiterer gesetzlicher Bestimmungen, die zum Gedeihen des
Zieglergewerbes notwendig sind.

e) Verbot und Regelung der Frauen- und Kinderarbeit auf Ziegeleien.

f) Erhaltung eines guten Verhältnisses zwischen Meistern und Zieglern.

g) Errichtung einer Auskunftsstelle für rechtliche,
verwaltungsrechtliche und fachmännische Fragen.

h) Errichtung eines gewerblichen Schiedsgerichtes für Ziegler in Lippe.

i) Unterstützung der Mitglieder bei unverschuldetem Lohnverluste und in
außerordentlichen Notfällen.

Die Mittel zur Erreichung dieser Zwecke sind:

Gemeinsame Beratung über die Interessen des Zieglergewerbes und
Veranstaltung von Vorträgen darüber in den Generalversammlungen und
den Bezirksvereinen; Vertretung der Interessen des Zieglergewerbes bei
der Regierung, bei anderen Behörden, bei den Parlamenten und in der
Presse; Einreichung von Petitionen an maßgebenden Stellen, Vertretung
und Durchführung gerechter Beschwerden von Zieglern, sowohl gegenüber
den Ziegeleiverwaltungen als in anderen Fällen: Erforschung und
Feststellung von gesetzwidrigen Mißständen auf Ziegeleien. Vermittelung
zwischen Meistern und Zieglern bei Streitfällen; unentgeltliche
Erteilung von Rat und Auskunft in rechtlichen, verwaltungsrechtlichen
und fachmännischen Fragen; Errichtung einer Unterstützungskasse, aus
welcher Mitglieder, die nachweislich ohne eigenes Verschulden, z. B.
bei Konkursfällen, um einen Teil ihres Verdienstes gekommen sind,
oder sich in außergewöhnlicher Notlage befinden, nach Maßgabe der
vorhandenen Mittel entschädigt werden.

Der Mitgliedsbeitrag ist für die Ziegler auf monatlich 10 Pfg.
festgestellt, für Meister ist dies der Mindestsatz, dessen Erhöhung
ihnen selbst überlassen bleibt.

Der Vorstand besteht aus sechs Meistern und sechs Zieglern.
Vorsitzender ist Ziegelmeister $August Meier$ in Sülterheide bei Lage.
Im Sommer besorgt die Geschäfte ein fünfgliedriger Geschäftsausschuß,
dessen Vorsitzender der Geschäftsführer $Ellerkamp$ in Lage ist.

Das Vereinsorgan ist die »Lippesche Zieglerzeitung«. Daneben wird
aber zu Bekanntmachungen auch noch die »Lippesche Landeszeitung«
benutzt. Während der Campagne erscheint außerdem noch das »Ziegler
Sonntagsblatt«.

Bei der außerordentlichen Generalversammlung in Schöttmar am 10. März
1896 zählte der Verein 2500 Mitglieder in 35 Bezirksvereinen. Die dort
beschlossene Auskunftsstelle (Rechtsbureau) ist am 15. April 1896 in
Wirksamkeit getreten, hat sich mit einem Rechtsanwalt in Detmold in
Verbindung gesetzt und ist bisher zur Erteilung von Rat in allerlei
Angelegenheiten mehrfach in Anspruch genommen.

Auf der am 18. Februar 1897 in Lemgo abgehaltenen $zweiten ordentlichen
Generalversammlung$ wurde mitgeteilt, daß dem Vereine zur Zeit etwa
3500 Mitglieder in 63 Bezirksvereinen angehörten. In den Verhandlungen
wurden mehrfache Erfolge der bisherigen Organisation im unterelbeschen
Gebiete, insbesondere eine Erhöhung des Preises für 1000 Steine
um 1 Mk. und Herabsetzung der Arbeitsdauer, hervorgehoben. Als
Mißstand, dessen Bekämpfung in erster Linie angestrebt werden müsse,
wurde allseitig anerkannt das Unterbieten bei Bewerbungen um die
Meisterstellen. Hier liegt in der That ein Interessengegensatz zwischen
den Meistern und denjenigen Zieglern, die beabsichtigen, selbst
Meister zu werden, indem sie mit dem bisherigen Inhaber der Stelle in
Konkurrenz treten.

Bei den Verhandlungen über die Arbeitsdauer zeigte sich der Einfluß
der bereits bezeichneten Eigenart der Lippeschen Verhältnisse; man
wehrte sich energisch gegen eine zu starke Herabsetzung und einigte
sich, nachdem ein Antrag wegen Ermäßigung auf 13 Stunden gegen 12
Stimmen abgelehnt war, schließlich auf 14 Stunden. Ebenso wünschte man
die Beschäftigung der jugendlichen Arbeiter über das jetzt zulässige
Maß von 11 Stunden auszudehnen, während man für das Verbot der
Wanderarbeit der Frauen in Ziegeleien eintrat. Die Angelegenheit der
Kommunie führte zu einer Meinungsverschiedenheit zwischen Meistern und
Zieglern, indem die letzteren manche vorgekommenen Unregelmäßigkeiten
rügten, während die ersteren sich darauf beriefen, daß der Meister ja
zur Rechnungslegung verpflichtet sei. Endlich wurde die Abstellung der
Mißstände auf dem Gebiete der Wohn- und Schlafräume, der Bettwäsche
und des Trinkwassers gefordert und die Errichtung einer Zieglerschule
gewünscht.

In den Statuten wurde die Einrichtung einer Unterstützungskasse
gestrichen und beschlossen, daß jeder Bezirksverein einen eigenen
Vorstand haben solle, was in Rücksicht auf das Vereinsgesetz insofern
bedenklich ist, als der Verein dann ängstlich die Klippe der
Beschäftigung mit politischen Angelegenheiten vermeiden muß. Um die
Thätigkeit für den Verein erfolgreicher betreiben zu können, wurde ein
Geschäftsführer mit einem Gehalte von 1000 Mk. angestellt, der kein
Nebengeschäft betreiben darf.

An den Verhandlungen beteiligte sich auch der lippesche
Kabinettsminister v. $Oertzen$, der den Verein des lebhaften
Wohlwollens der Regierung versicherte.

Auch an der am 29. Januar 1898 in der »Zieglerbörse« in Lage
abgehaltenen $dritten ordentlichen Generalversammlung$ beteiligten
sich sowohl ein Vertreter des lippeschen Ministeriums als auch der
Bürgermeister von Lage, die Gewerberäte der beteiligten Bezirke,
mehrere Lippesche Landtagsabgeordnete und der Reichstagsabgeordnete
$Hüpeden$. Vertreten waren 48 Bezirksvereine durch 77 Stimmberechtigte,
daneben etwa 200 Mitglieder. Aus dem Geschäftsberichte ist folgendes
hervorzuheben:

Der Verein hat sich über das Fürstentum Lippe hinaus ausgedehnt und
zählt außer 62 Bezirksvereinen in Lippe 6 solche in der Provinz Hessen,
1 in Westfalen, 1 in Hannover und 1 in Waldeck. Seit der vorigen
Generalversammlung sind 15 Bezirksvereine neu gebildet, doch haben sich
auch einige aufgelöst. In das Verzeichnis der Mitglieder sind jetzt
nur die wirklich zahlenden aufgenommen, deren Zahl am 1. Januar 1898
2623 betrug. Der Vorstand, in dem Meister und Ziegler in gleicher Zahl
vertreten sind, ist 1897 fünfmal zusammengetreten; der Geschäftsführer
hat 34 Agitationsversammlungen abgehalten. Es wird betont, daß der
von dem Vereine befolgte Grundsatz, daß das Ziegelgewerbe nur bei
festem Zusammenhalten zwischen Meistern und Zieglern gedeihen könne,
sich bewährt und als beste Schutzwehr gegen das Eindringen der
Sozialdemokratie erwiesen habe, da die drei Jahre hindurch fortgesetzte
Agitation der letzteren in Lippe völlig vergeblich gewesen sei.
Allerdings sei ein solches Zusammenwirken nur möglich, wenn man neben
aller Verhetzung und Aufwiegelung gegen den Meisterstand zugleich alle
Ungerechtigkeiten und Ungesetzlichkeiten bekämpfe. Wenn einige Meister,
die das scheuten, bittere Gegner des Vereins geworden seien, so müsse
er das in dem Bewußtsein ertragen, daß alle verständigen Meister auf
seiner Seite standen. Abgesehen von der grundsätzlichen Bekämpfung
der Sozialdemokratie, schließe der Verein alle Parteipolitik aus.
In seiner Thätigkeit hat der Verein erhebliche Erfolge aufzuweisen,
insbesondere ist durch das im Jahre 1896 zwischen dem Gewerkverein und
den Ziegeleibesitzern in Drochtersen abgeschlossene Uebereinkommen, das
man auch für die Campagne 1897/98 aufrecht erhalten hat, im Gebiete
der unteren Elbe, der Oste und Este die Verkürzung der Arbeitszeit
um zwei Stunden unter gleichzeitiger Erhöhung der Akkordsätze um 18%
erreicht und dadurch ein Mehrverdienst der Ziegler um etwa 125000
Mk. erzielt. Ein ähnliches Vorgehen ist auch in anderen Gebieten
beabsichtigt. Großen Nutzen haben die Mitglieder von dem seitens des
Vereins eingerichteten unentgeltlichen Rechtsschutze. In 160 Fällen ist
der Rat des Vereinsanwaltes in Anspruch genommen, fünf Prozesse hat der
Verein auf seine Kosten für die betreffenden Mitglieder geführt, da
sie von grundsätzlicher Bedeutung waren. In 60 Fällen handelte es sich
um Streitigkeiten zwischen Meistern und Zieglern; in den meisten ist
durch Vermittelung des Vereins eine gütliche Verständigung erzielt. In
23 Fällen standen schlechte Wohnungsverhältnisse in Frage, insbesondere
Klagen über Reinlichkeit, Bettwäsche, Trinkwasser und dgl. Der Verein
hat sich bei solchen Klagen, ohne den Namen des Beschwerdeführers zu
nennen, an die Behörden gewandt und Abhülfe geschafft. Auch an den
Bundesrat und verschiedene Staatsbehörden hat der Verein Eingaben
gerichtet, insbesondere wegen der Beschäftigung jugendlicher Arbeiter
und Frauen, wegen Beseitigung der vielfach die Ziegler infolge ihres
Aufenthaltes an andern Orten betreffenden Doppelbesteuerung und wegen
Verlegung der Landtags- und Gemeindewahlen in den Winter.

In der Versammlung kamen großenteils dieselben Gegenstände
zur Verhandlung. Die Frage der Besteuerung wurde nach einem
eingehenden Vortrage des Vereinsanwaltes und nachdem der anwesende
Regierungsvertreter seine Unterstützung zugesagt hatte, einer
Kommission überwiesen. Ueber die Mißstände im Zieglergewerbe
wurde unter Zugrundelegung einer vom Vorstande durch Fragebogen
veranstalteten Umfrage ein ausführlicher Bericht erstattet.
Danach liegt der Schwerpunkt der vorhandenen Uebelstände in der
Schmutzkonkurrenz bei der Bewerbung um die Meisterstellen, die dann
sowohl überlange Arbeitszeit und Schädigung des Verdienstes als auch
Streitigkeiten zwischen Meistern und Gesellen zur Folge hat, die selbst
zu Arbeitsniederlegungen geführt haben. Es wurde beschlossen, jeden
Fall unangemessener Bewerbung um Meisterstellen durch Unterbietungen
mittels der Presse an die Oeffentlichkeit zu bringen und Mitglieder,
die sich eines solchen Vergehens schuldig machen oder im Gebiete der
Unterelbe, Oste oder Este länger als von 4-8 Uhr arbeiten lassen, neben
öffentlicher Namensnennung aus dem Vereine auszuschließen. Uebrigens
wurde bei den Verhandlungen auch über Kontraktbruch der Arbeiter
geklagt und zu dessen Verhütung schriftliche Abfassung der Verträge
empfohlen. Die Unzufriedenheit über die Wohnungsverhältnisse war
allgemein und fand ihren Ausdruck in einem Beschlusse, den Erlaß eines
Reichswohngesetzes, daneben aber eine einheitliche Polizeiverordnung
über die Wohnungsangelegenheit im Zieglergewerbe zu beantragen;
dabei soll insbesondere für alle Ziegeleien die Einrichtung eines
Krankenzimmers gefordert werden.

Ein weiterer Gegenstand der Verhandlungen war das $Verhältnis zwischen
Meistern und Zieglern$, insbesondere die $Kommunie$. Während von
einer Seite empfohlen wurde, im Interesse des Friedens sich mit
dieser Frage gar nicht zu befassen, hielt die Mehrheit es umgekehrt
für erforderlich, hier völlig offene Aussprache herbeizuführen. Als
Uebelstände bei der bisherigen Einrichtung wurde hervorgehoben, daß die
Meister ohne jede Beteiligung der Arbeiter das Kommuniebuch führten
und die Einkäufe besorgten, auch die Abrechnungen erst unmittelbar
vor Schluß der Campagne den Arbeitern vorlegten, so daß diesen eine
Prüfung meistens nicht möglich sei. Es wurde beschlossen, dahin zu
wirken, daß während der Campagne regelmäßig Abrechnungen über die
Kommunie stattfinden und Kontobücher für jeden Ziegler über die von dem
Meister bezogenen Gegenstände eingeführt werden, auch soll auf jeder
Ziegelei die Abrechnung mit dem Meister durch eine von den Zieglern
gewählte Kommission geprüft werden. Ein noch weiter gehender Antrag,
daß der Einkauf der Lebensmittel nicht von den Meistern allein, sondern
gemeinsam mit den Arbeitern besorgt oder daß Kantinen eingerichtet und
der Behörde unterstellt werden sollten, wurde aus dem Grunde bekämpft,
weil ein solches Verfahren die Autorität des Meisters untergraben
und ihn gewissermaßen unter Kuratel stellen würde, auch die Kantinen
durchaus zu verwerfen seien. Der Antrag wurde mit 56 gegen 32 Stimmen
abgelehnt. Endlich wurde noch beschlossen, auf Beseitigung des
Borgsystems bei den Kaufleuten hinzuwirken.

Der letzte Gegenstand der Tagesordnung war die Errichtung eines
$Arbeits$- $und Stellennachweises$ für Meister und Ziegler. Man
beschloß einerseits auf die reichsgesetzliche Regelung der Sache
hinzuwirken, andererseits aber auch einen mit der Geschäftsstelle zu
verbindenden, allen Mitgliedern gleichmäßig zugänglichen Stellen-
und Arbeitsnachweis zu errichten, der in den verschiedenen Teilen
des Landes Filialen zu unterhalten hat. Die lippesche Regierung soll
um einen Beitrag zu den Kosten aus Landesmitteln und Uebernahme der
obersten Kontrolle gebeten werden.

Schließlich verhandelte man über das Verhältnis des Vereins zu dem im
letzten Jahr gegründeten »Deutschen Ziegelmeisterverbande«. Es wurde
einstimmig folgender Antrag angenommen:

    »Die Generalversammlung erklärt, daß ein bezirksweiser
    Zusammenschluß der Meister im Anschluß an den Gewerkverein nützlich
    und bisweilen notwendig sein kann, daß aber ein unabhängig vom
    Gewerkverein stehender Meisterverein schädlich sei und nur dazu
    diene, daß die Uneinigkeit zwischen Meistern und Zieglern vermehrt
    und die Agitation der Sozialdemokratie befördert werde; die
    Generalversammlung beschließt daher, daß niemand zugleich Mitglied
    des Gewerkvereins und des Meisterverbandes sein kann, falls nicht
    letzterer etwa als Glied sich dem Gewerkverein anschließen und dem
    Vorstand desselben unterordnen will.«

In der am 12. Januar 1899 in Detmold abgehaltenen $vierten
Generalversammlung$ waren außer etwa 200 Mitgliedern 52
stimmberechtigte Vertreter von 36 Bezirksvereinen anwesend; die Zahl
der letzteren ist auf 78, diejenige der Mitglieder auf 3112 gestiegen.
Die Verhandlungsgegenstände waren im wesentlichen dieselben, wie in
früheren Jahren. Der Verein hat nicht allein die Herabsetzung der
Arbeitszeit Von 16 auf 14 Stunden aufrecht erhalten, sondern für die
nächste Campagne sogar eine weitere Verminderung um 1/2 Stunde unter
gleichzeitiger Erhöhung der Akkordpreise um 6% durchgesetzt. Für
Rheinland ist, wie schon früher für Westfalen, die Befreiung von der
doppelten Kirchensteuer erreicht. Der Verein besitzt eine Lesehalle
und eine Vereinsbibliothek. Er ist zu den christlichen Gewerkschaften
in ein näheres Verhältniß getreten und Mitglied der »Zentralstelle
für Arbeiterwohlfahrtseinrichtungen« geworden. Sehr wirkungsvoll hat
sich die Einrichtung des Rechtsschutzes erwiesen, insbesondere sind 41
Beschwerden an die Behörden wegen mangelhafter Wohnungseinrichtungen
von Erfolg gewesen. Die Geschäftsstelle hat wiederholt mit Erfolg als
Einigungsamt gewirkt. Die schon lange angestrebte Zieglerschule in
Lemgo ist jetzt mit staatlichem Zuschuß ins Leben getreten, dagegen
haben die von der lippeschen Regierung unterstützten Bestrebungen
weiterer Ausdehnung des Arbeiterschutzes für jugendliche Arbeiter und
Frauen, insbesondere der Ausschluß der letzteren von der Wanderarbeit,
keinen Erfolg gehabt. Die Versammlung beschloß deshalb, daß die
dem Vereine angehörenden Meister im Interesse der Sittlichkeit
Wanderarbeiterinnen nicht beschäftigen dürfen. Wegen der »zahlreichen,
ja fast allgemeinen« Uebertretungen der Arbeiterschutzgesetze in
Bezug auf Sonntagsruhe, Frauen- und Kinderarbeit seitens der vielen
belgischen und holländischen Ziegler im Rheinland soll eine Eingabe an
die Behörde gemacht werden. Besondere Kommissionen wurden eingesetzt
1. zur Beaufsichtigung der Befolgung der Arbeiterschutzgesetze, 2. für
Zusammenschluß der Meister zur Erzielung günstiger Vertragsabschlüsse,
3. zur Bekämpfung unlauterer, das ganze Gewerbe schädigender
Konkurrenz bei Bewerbung um Meisterstellen, wodurch am meisten der
Lohn herabgedrückt wird. Eingehend wurde über den Arbeitsnachweis
verhandelt. Die jetzige Vermittelung durch die Agenten hat zu großen
Uebelständen Anlaß gegeben, unter denen Besitzer und Arbeiter zu
leiden haben. Es würde deshalb bedauert, daß der von dem Vereine
unternommene Versuch eines Zusammengehens mit der Organisation der
Ziegeleibesitzer vorläufig gescheitert sei. Es würde eine Zentralstelle
für Arbeitsnachweis in Lippe mit Filialen für andere Gegenden
eingerichtet. Der Verein besitzt jetzt zwei eigene Blätter, die
»Lippesche Zieglerzeitung« und »Gut Brand«.

Der Gewerkverein der Ziegler ist eine sehr interessante Erscheinung.

Die Schwierigkeit, deren Ueberwindung große Mühe kosten wird, liegt
darin, daß, wie schon erwähnt, viele Ziegler die Abstellung der
hervorgehobenen Uebelstände gar nicht wünschen, weil sie darin einen
Schutz sehen. Insbesondere gilt dies von der Abkürzung der Arbeitszeit.
Hinsichtlich deren mußte, um laut gewordene Bedenken zu beschwichtigen,
in der ersten Generalversammlung ausdrücklich erklärt werden, daß man
an eine Herabsetzung auf 12 oder gar 11 Stunden nicht denke; außerdem
wurde der Ausdruck des Programmentwurfes »Verkürzung« in »Regelung«
der Arbeitszeit umgeändert. Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß
die Ziegler in ihrer Mehrheit für eine gewerkschaftliche Bewegung
noch nicht reif sind; die Frage, ob der neu gegründete Verein Bestand
haben wird, ist deshalb wesentlich davon abhängig, ob es den leitenden
Personen gelingen wird, einerseits auf diese Unreife die nötige
Rücksicht zu nehmen und doch andrerseits auf eine allmähliche soziale
Erziehung hinzuwirken.

Vielleicht ist der Verein in der nächsten Zeit vor eine schwere
Kraftprobe gestellt hinsichtlich des bereits erwähnten Verhältnisses
zu den $Ziegeleibesitzern$. Diese haben sich 1897 in dem »Verband
deutscher Thonindustrieller« eine einheitliche Organisation für
ganz Deutschland geschaffen. Getreu seinem Grundgedanken, ein gutes
Verhältnis zu den Arbeitgebern aufrecht zu erhalten, hatte sich der
Gewerkverein, als er den Plan eines Arbeitsnachweises in Angriff
nahm, an den Verband mit der Aufforderung gewandt, Vertreter zu
einer auf den 10. Dezember 1898 in Detmold angesetzten Besprechung
zu entsenden, um nach dem Vorbilde des »Verbandes deutscher
Arbeitsnachweise« einen paritätischen Nachweis unter gleichmäßiger
Beteiligung des Gewerkvereins und des Verbandes einzurichten. Aber
obgleich der Vorstand des Verbandes hierauf insoweit einging, als
er zu der vorgeschlagenen Besprechung zwei Vertreter entsandte,
und obgleich es den Anschein hatte, als wenn eine grundsätzliche
Verständigung erreicht sei, brachte das Organ des Verbandes, die
»Thonindustriezeitung«, am 19. Dezember 1898 und 1. Januar 1899 zwei
Artikel, in denen gegen den Gewerkverein die schwersten Beschuldigungen
erhoben wurden, insbesondere daß er die christlich-patriotische Maske
nur benutze, um seine in Wahrheit sozialdemokratischen Bestrebungen
zu verdecken, die hauptsächlich darin hervorträten, daß der Verein
nach seinen Statuten einen dem Werte der geleisteten Arbeit und der
Lebenshaltung entsprechenden Lohn und eine der Gesundheit und dem
geistigen Wohle der Ziegler angemessene Regelung der Arbeitszeit
fordere, außerdem aber Erforschung und Feststellung von gesetzwidrigen
Mißständen auf Ziegeleien beabsichtige. Der Ziegeleibesitzer sei Herr
in seinem Hause, und es sei ein trauriges Bestreben, die Arbeiter zu
Denunziationen anzuregen. Eine Verminderung der Arbeitszeit sei ganz
unmöglich, und wenn der Gewerkverein schon die Herabsetzung auf 14
Stunden durchgesetzt habe, so sei es die höchste Zeit, ihm energisch
entgegenzutreten. Die Führer des Vereins seien systematisch bestrebt,
den Arbeitern höhere Ansprüche an das Leben einzuimpfen und sie
unzufrieden zu machen. Wenn die lippesche Regierung einen solchen
Verein begünstige, so wisse sie gar nicht, daß sie damit Bestrebungen
unterstütze, die darauf hinausliefen, die Mitglieder zu tüchtigen,
zielbewußten Sozialdemokraten zu machen. Es schien angezeigt, diesen
Angriff hier etwas genauer wiederzugeben, da er den Normaltypus
bildet für alle ähnlichen, wie sie heute in den Kreisen eines
engherzigen Unternehmertums gegen alle gewerkvereinliche Bestrebungen
als solche erhoben werden, denn deren Grundgedanke ist nun einmal
der, die Lebenshaltung der Arbeiterschaft zu erhöhen. Selbst die
Sozialdemokratie, soweit sie nur dies thut, ist nicht Sozialdemokratie,
sondern berechtigte Arbeiterbewegung. Wer solche Ziele bekämpft,
bekämpft den Kulturfortschritt, wer es aber dadurch thut, daß er das
Schlagwort »sozialdemokratisch« hinwirft, versteht entweder nicht,
was das Wort bedeutet, und sollte deshalb seinen Mund halten oder er
will mit Bewußtsein die gegen die Sozialdemokratie im Volke bestehende
Abneigung und Furcht als Hülfsmittel gegen eine Bewegung benutzen, die
ihm von seinem egoistischen Standpunkte aus unangenehm ist, d. h. er
betrügt.

Der Verband der Thonindustriellen hat übrigens den Feldzug gegen
den Gewerkverein bereits begonnen, indem er die Parole ausgegeben
hat, Meister, die »agitatorisch« thätig gewesen sind, nicht zu
beschäftigen, ja auf die Tagesordnung der nächsten Generalversammlung
ist ausdrücklich gesetzt: »die Bekämpfung des Gewerkvereins«. Man
nimmt in Lippe an, daß dieser Haß durch die »Agenten« geschürt sei,
deren Treiben durch den Verein lahm gelegt ist. Gesetzt, es gelänge,
durch Gewaltmaßregeln den noch jungen Gewerkverein zu vernichten,
so könnte ja die weitere Entwickelung nicht zweifelhaft sein: die
Sozialdemokratie, die bisher keinen Boden hat fassen können, würde
dann bald besseren Erfolg haben. Das hat ja freilich den Vorzug,
klare Verhältnisse zu schaffen, und der Verband der Thonindustriellen
wird dies wünschen, aber man soll dann wenigstens auch darüber keine
Unklarheit lassen, wer es ist, der die Sozialdemokratie begünstigt.
Uebrigens ist das Lippe'sche Ministerium mit Nachdruck für den
Gewerkverein eingetreten und hat durch sein Eingreifen den Verband
der Thonindustriellen schließlich zum Nachgeben bewogen; es ist
begreiflich, daß diese sozialpolitische Haltung, die mit derjenigen
der Preußischen Regierung im schärfsten Gegensatze steht, allgemeines
Aufsehen erregt hat.


                 6. Solinger Stahlwarenindustrie[306].

Die berühmte Stahlwarenindustrie in Solingen begann im 15. Jahrhundert
als handwerksmäßiger Betrieb und hat diese Form bis zum Beginne
des 17. Jahrhunderts beibehalten. Verfertiger und Verkäufer der
Waren waren dieselben Personen. Die einzelnen, nach der Gattung der
Waren abgeteilten Gruppen hatten sich zu Bruderschaften verbunden,
die vererblich und gegeneinander streng abgeschlossen waren. Man
war bestrebt, eine möglichste Gleichheit des Einkommens unter den
Mitgliedern herbeizuführen. Diesen Zweck verfolgten Maßnahmen, die
heute in anderem Zusammenhange wieder aufgenommen sind, wie Verbot der
Nacht- und Sonntagsarbeit, Festsetzung der Höchstzahl der Lehrlinge und
des Höchstbetrages der Produktion.

  [306] Das benutzte Material verdanke ich überwiegend den Mitteilungen
        des Landrats $Dönhoff$ in Solingen. Eine litterarische
        Behandlung desselben bietet der Aufsatz: »Arbeiterorganisationen
        und Vergleichskammern in der Solinger Industrie« im
        Jahrgang II, Nr. 8 der Zeitschrift der Zentralstelle für
        Wohlfahrtseinrichtungen vom 15. April 1895. Eine Darstellung
        der interessanten Entwickelung der Solinger Industrie, der
        einige der folgenden Angaben entnommen sind, bietet das Buch von
        $Alphons Thun$: »Die Hausindustrie am Niederrhein«.

Für die sozialpolitische Würdigung der Verhältnisse ist es von
Bedeutung, daß es bei der letzten Reichstagswahl zu dem einzig
dastehenden Ereignisse einer doppelten sozialdemokratischen Kandidatur
gekommen ist, indem gegenüber dem Parteikandidaten $Scheidemann$ der
frühere Abgeordnete $Schumacher$ aufgestellt wurde, dessen Anhänger
dann bei der Stichwahl für den liberalen Kandidaten $Sabin$ stimmten.
Im Gegensatz hierzu haben die offiziellen Sozialdemokraten bei der
letzten Stadtverordnetenwahl die Wahl von $Schumacher$ dadurch
vereitelt, daß sie in der Stichwahl für den bürgerlichen Kandidaten
eintraten. Spielen dabei auch persönliche Reibereien eine Rolle, so ist
doch von Bedeutung, daß $Schumacher$ der gemäßigten Richtung angehört,
die insbesondere die Politik aus den Gewerkschaften fern gehalten
wissen will.

Seit dem 17. Jahrhundert entwickelt sich die Form der Hausindustrie,
indem die Vermehrung der Produktion und deren Absatz nach außerhalb
dazu führt, daß die Verfertigung der Waren und deren Vertrieb
sich sondern. Einzelne Mitglieder der Bruderschaften beschäftigen
sich überwiegend mit dem Handel, es bildet sich ein besonderer
Kaufmannsstand, und der nicht handeltreibende Meister sinkt immer
mehr auf die Stufe des Lohnarbeiters herab. Es ist karakteristisch,
daß schon seit Beginn des 17. Jahrhunderts die Lohnfrage die gleiche
Rolle spielt, wie heute. Lohnkämpfe zwischen Handwerkern und Kaufleuten
beherrschen das 18. Jahrhundert und geben Anlaß dazu, obrigkeitliche
Lohnsatzungen aufzustellen, in denen für die verschiedenen Gruppen
Mindestlöhne festgesetzt werden. Damit Hand in Hand geht der Kampf
gegen das Drucksystem. Die 1809 eingeführte Gewerbefreiheit führte
zu einer Verschlechterung der Lage der Arbeiter, und erst die mit
der Gewerbeordnung von 1869 gewährte Koalitionsbefugnis gab das
Hilfsmittel, sich hiergegen zu schützen. Zuerst traten 1871 die
Messerschleifer zu einem Verein zusammen, stellten Preisverzeichnisse
für die einzelnen Arbeitsgattungen auf und zwangen die Fabrikanten
zu ihrer Annahme. Als auch die Scherenschleifer in gleicher Weise
vorgingen, bildete sich zur Abwehr 1875 der Scherenfabrikantenverein,
der es nach mehrmonatlichen Lohnkämpfen durchsetzte, daß gemeinsam
vom Fabrikanten- und Schleiferverein ein Preisverzeichnis mit
Mindestpreisen vereinbart wurde. Eine Aenderung kann nur durch
dreimonatliche Kündigung herbeigeführt werden. Sowohl im Falle der
Kündigung, wie bei Streitigkeiten über den bestehenden Tarif beschließt
eine von beiden Teilen gewählte Vergleichskammer. Dieses System ist
nach und nach von den meisten der übrigen Gruppen (Scherenhärter und
-feiler, Tafelmesserschleifer, Gabelschleifer, Rasiermesserschleifer,
Taschen- und Federmesserschleifer u. s. w.) angenommen.

In den in neuerer Zeit entstandenen Industrien (Regenschirmgarnituren-,
Bügeleisen-, Stiefeleisenfabrikation u. s. w.) herrscht der
fabrikmäßige Betrieb, der auch in die Schwert-, Messer- und
Scherenfabrikation, wenn auch langsam so doch mehr und mehr eindringt,
obgleich die Schleifer ihm durch Ausstände entgegenzuwirken suchen.

Ein sehr großer Teil der Arbeiter in der Stahlwarenindustrie gehört
den Fachvereinen an, die ihrerseits Vereinbarungen über die Löhne mit
den Fabrikanten geschlossen haben. Für die Arbeiter beruht der Vorteil
hierbei vor allem darin, daß ihnen Schutz gegen die bei den kleineren
Fabrikanten übliche Lohndrückerei gewährt wird, während die Fabrikanten
durch diese Vereinbarungen gegen Preisunterbietungen geschützt werden.

Die Statuten der für die einzelnen Gruppen bestehenden Vereine stimmen
fast wörtlich überein; es genügt deshalb, aus je einem derselben die
wichtigsten Bestimmungen wiederzugeben.

I. $Statut des Feder- und Taschenmesser-Fabrikantenvereins$.

»Zweck des Vereins ist, das Interesse der Fabrikation in jeder
Beziehung zu wahren und zu fördern und Uebergriffen seitens der
Arbeitervereinigungen gemeinsam entgegenzutreten.

Mitglied kann jeder im Kreise Solingen wohnende Feder- und
Taschenmesserfabrikant werden, der die vorgeschriebenen Verpflichtungen
eingeht. Jedes Mitglied hat ein Eintrittsgeld zu zahlen, welches
innerhalb der Grenzen von 150-1500 Mk. durch Vereinsbeschluß
festgesetzt wird. Dasselbe dient dem Verein als Sicherheit für
Innehaltung der gefaßten Beschlüsse; werden diese von einem Mitgliede
übertreten, so kann die Generalversammlung über dessen Einlage verfügen.

Falls der Verein durch Uebergriffe seitens der Arbeitervereinigungen
sich gezwungen sehen sollte, zur Sperrung einzelner Arbeiter oder zur
vollständigen Arbeitseinstellung zu schreiten, so ist jedes Mitglied
bei Verlust seiner Einlage verpflichtet, die getroffenen Bestimmungen
innezuhalten. Mitglieder, welche gegen die Beschlüsse oder Interessen
des Vereins handeln, können unter Verlust ihrer Einlagen aus dem Verein
ausgeschlossen werden.«

II. $Statut des Rasiermesserschleifervereins$.

»Der Verein hat den Zweck, die gewerkschaftlichen und materiellen
Interessen der Mitglieder zu wahren und zu fördern. Mitglied kann
jeder werden, der selbständig als Rasiermesserschleifer thätig ist.
Jedes Mitglied zahlt 1 Mk. Eintrittsgeld und 50 Pf. Monatsbeitrag. Die
Kasse des Vereins dient dazu, die entstandenen Ausgaben zu decken,
die materiellen Interessen der Mitglieder zu wahren und dieselben bei
Streiks zu unterstützen.

Jedes Mitglied ist verpflichtet, genau nach den bestehenden
Preisverzeichnisse zu arbeiten, sowie etwaige Nichtbefolgungen
von Seiten eines Mitgliedes oder eines Fabrikanten dem Vorstande
mitzuteilen, auch zum Zwecke der Revision die Lieferzettel vorzuzeigen.

Der Verein gewährt den Hinterbliebenen eines verstorbenen Mitgliedes
ein Sterbegeld von 50 Mk.«

Eingehende Bestimmungen sind über das Halten von Gesellen und
Lehrlingen getroffen. Jedes Mitglied darf nur einen Lehrling halten
und nicht unter fünf Jahre Lehrzeit. Kein Meister darf mehr als zwei
Personen beschäftigen, entweder zwei Gesellen oder einen Gesellen und
einen Lehrling. Eigene Söhne gelten als Gesellen oder Lehrlinge, doch
darf der Meister alle seine Söhne beschäftigen. Kein Mitglied darf
einen Lehrling in Arbeit nehmen, der einem andern Meister rechtswidrig
entlaufen ist.

III. $Tarifvertrag zwischen dem Scherenfabrikantenverein und dem
Scherenschleiferverein$.

Der Vertrag ist am 13. Februar 1872 geschlossen und hat ein
Preisverzeichnis aufgestellt, dessen Sätze als Mindestpreise gelten.
Kein Arbeitgeber darf niedrigere Preise bezahlen, und kein Arbeitnehmer
darf zu geringeren Sätzen arbeiten. Bei Uebertretungen nach beiden
Richtungen sind die Betreffenden, wenn sie Vereinsmitglieder sind, von
ihrem Vorstande zu warnen und im Wiederholungsfall auszuschließen.
Der Schleiferverein ist verpflichtet, dafür zu sorgen, daß seine
Mitglieder für einen Fabrikanten, -- ohne Unterschied, ob derselbe
Vereinsmitglied ist oder nicht -- der nicht die festgesetzten Preise
bezahlt, nicht arbeiten, wohingegen der Fabrikantenverein die
Verpflichtung hat, dafür zu sorgen, daß keins seiner Mitglieder einen
solchen unter dem festgesetzten Preise arbeitenden Schleifer beschäftigt.

Der Tarif kann nur durch die schriftliche Kündigung eines der
beiden Vereine, die drei Monate zuvor zu erfolgen hat, außer Kraft
gesetzt werden. Zur Ueberwachung der pünktlichen Ausführung und zur
Beseitigung hervortretender Uebelstände besteht eine Vergleichskammer
aus vierzehn Mitgliedern, von denen jeder Verein die Hälfte zu wählen
hat. Derselben müssen alle streitigen Fälle, sei es zwischen den
beiden Vereinen oder einem Mitgliede des einen und einem Mitgliede
des andern Vereins zur Entscheidung vorgelegt werden. Kein Verein
ist berechtigt, gegen Angehörige des anderen Vereins irgend welche
Schritte einzuleiten, ohne von der Vergleichskammer dazu ermächtigt
zu sein. Diese letztere beschließt endgültig, wobei es ihr überlassen
ist, zu bestimmen, ob vorher eine Beratung in den Vereinen stattfinden
soll, die jedoch nur vorbereitenden Karakter hat. Die Vorstände der
Vereine sind verpflichtet, die Beschlüsse der Vergleichskammer zur
Ausführung zu bringen, Verwarnungen zu erlassen oder den Ausschluß der
Mitglieder zu Veranlassen. Die Kammer kann jederzeit die Preisfrage
in Beratung ziehen und die ihr notwendig scheinenden Abänderungen der
Vereinsstatuten in Vorschlag bringen.

Durch Beschlüsse beider Vereine vom 12. Juli 1880 ist bestimmt, daß
jedes Mitglied des Schleifervereins verpflichtet ist, nur bei solchen
Fabrikanten zu arbeiten, die Mitglieder des Fabrikantenvereins sind,
und jedes Mitglied des letzteren nur solche Schleifer zu beschäftigen
hat, die Mitglieder des Schleifervereins sind.

Aus dem am 2. Januar 1888 zwischen dem $Tafelmesserfabrikantenverein$
und dem $Tafelmesserschleifverein$ abgeschlossenen Vertrage, der
sich im übrigen mit dem oben erwähnten deckt, insbesondere auch
die Bestimmung enthält, daß die Schleifer nur bei Mitgliedern des
Fabrikantenvereins arbeiten und diese keine Schleifer beschäftigen
dürfen, die unter den Verbandspreisen gearbeitet haben, ist auch
hervorzuheben, daß die Wirksamkeit des Vertrages von der Bedingung des
seitens der Schleifer zu erbringenden Nachweises abhängig gemacht war,
daß alle außerhalb des Vereins stehenden Fabrikanten sich zur Bezahlung
desselben Preises bereit erklärt hätten. Für die Einigungskammer ist
die Bestimmung getroffen, daß bei Abstimmungen, bei denen sich die
Mitglieder beider Vereine geschlossen gegenüberstehen, die Sache auf
die nächste Sitzung vertagt, in dieser aber, wenn sich das Gleiche
wiederholt das Los entscheiden soll.

Wie man sieht, hat die Solinger Stahlwarenindustrie Einrichtungen
geschaffen, die mit der Tarifgemeinschaft der Buchdrucker und dem
Stickereiverbande große Aehnlichkeit haben; insbesondere hat man
den Grundsatz des ausschließlichen Verbandsverkehrs übernommen. Die
mehrfach geäußerten Bedenken, daß die Arbeiter Preise durchsetzen
würden, bei denen die Solinger Industrie nicht bestehen könne, haben
bisher durch die Erfahrung keine Bestätigung gefunden. Aber allerdings
treffen bei dieser Industrie verschiedene Umstände zusammen, die
besonders günstig wirken. Zunächst handelt es sich ausschließlich um
gelernte Arbeiter, die schwer durch andere zu ersetzen sind. Diese
Arbeiter stehen als Hausindustrielle auf einer höheren Stufe, als
gewöhnliche Fabrikarbeiter, wohnen auf einem kleinen Gebiete zusammen
und besitzen häufig auch ein eigenes Grundstück. Die Fabrikanten haben
meist kleine Betriebe und sind deshalb nicht sehr widerstandsfähig.
Endlich handelt es sich um eine im Aufblühen begriffene Industrie, die
höhere Preise ertragen kann. Sollte noch mehr, als dies schon jetzt
geschehen ist, die Hausindustrie durch den Fabrikbetrieb verdrängt
werden, so würden diese Zustände schwer aufrecht zu erhalten sein, wie
sie auch auf andere Industrien bis jetzt nicht übertragen sind.


             7. Die Feilenhauerindustrie in Remscheid[307].

Schon seit Anfang dieses Jahrhunderts hatte sich in dem bergischen
Lande, vorzugsweise aber in Remscheid und im Kreise Lennep die
Feilenhauerindustrie zu hoher Blüte entwickelt. Aber seit den 1890er
Jahren trat infolge der Absperrungsmaßregeln in großen Absatzgebieten
und starker ausländischer Konkurrenz ein Rückgang ein, der die
ganze Industrie schwer schädigte, insbesondere aber die Löhne auf
eine tiefe Stufe herabdrückte[308]. Die Arbeiter, die fast alle als
Hausindustrielle thätig sind, hatten deshalb 1887 alles zu einem großen
Streik vorbereitet, wandten sich aber zuvor durch ihre bestehende
Innung an den Bürgermeister v. $Bohlen$ mit der Bitte um Vermittelung.
Dieser hörte zunächst einzelne Fabrikanten, und nachdem dieselben
die Klagen als begründet anerkannt hatten, berief er eine größere
Fabrikantenversammlung, in der man die schon vorher geplante Gründung
beiderseitiger Vereine mit einer gemeinsamen Vergleichskammer für
das beste Mittel der Abhilfe erklärte. Nachdem man auch den Landrat
$Königs$ zugezogen hatte, da man sich überzeugte, daß die Organisation
auf den ganzen Kreis ausgedehnt werden müsse, erfolgte die Gründung der
Vereine und der Vergleichskammer am 24. August 1888, indem man sich
in allen Beziehungen an das Beispiel der Scherenschleifer in Solingen
anlehnte. Die Statuten entsprechen fast wörtlich denjenigen der
letzteren[309].

  [307] Eine Darstellung der hier geschilderten Verhältnisse und
        Thatsachen findet sich im Heft 2 der Zeitschrift »Gemeinwohl«,
        Jahrgang 1890, S. 58 ff. Daneben hat mir Herr Landrat $Königs$
        in Lennep wertvolles Material zur Verfügung gestellt.

  [308] Es wird erwähnt, daß die Löhne 1,80 Mk. bis 2,40 betrugen, daß
        aber hiervon noch häufig Abzüge stattfänden.

  [309] Vgl. oben S. 669.

Die Statuten des $Fabrikantenvereins$ bezeichnen als Zweck, das
Interesse der Fabrikanten in jeder Beziehung zu wahren, für ein gutes
Verhältnis zu den Arbeitern zu sorgen, die Lohnsätze in einer beide
Teile zufriedenstellenden Weise zu vereinbaren und Uebergriffen der
Arbeitervereinigungen gemeinsam entgegenzutreten. Jedes Mitglied
hat für jedes Schmiedefeuer einen eigenen Wechsel von 100 Mk. als
Sicherheit zu hinterlegen. Die Lohnlisten, die von den beiden Vereinen
gemeinschaftlich aufgeteilt wurden, enthalten die Mindestlöhne, unter
denen kein Mitglied arbeiten lassen darf; höhere Löhne dürfen mit den
einzelnen Arbeitern vereinbart werden. Die Mindestlöhne müssen allen im
Kreise Lennep wohnenden Arbeitern gezahlt werden, ohne Rücksicht auf
ihre Zugehörigkeit zu dem Feilenhauervereine. Falls der Verein sich
durch Uebergriffe der Arbeitervereinigungen gezwungen sehen sollte,
die Sperrung einzelner Arbeiter oder vollständige Arbeitseinstellung
zu beschließen, so ist jedes Mitglied bei Verlust seiner hinterlegten
Wechsel und einer Konventionalstrafe von 1000 Mk. zur Innehaltung der
gefaßten Beschlüsse verpflichtet. Abgesehen von diesem Falle sind
die Wechsel verwirkt, wenn ein Fabrikant unter den festgesetzten
Mindestlöhnen arbeiten läßt, sei es auch nur durch sog. Strohmänner.
Den Anordnungen der Vergleichskammer hat jedes Mitglied bei 1000 Mk.
Strafe Folge zu leisten.

Zweck des $Feilenhauervereins$ ist, die Ehre und die materiellen
Interessen der Mitglieder zu fördern, für ein gutes Verhältnis
zu den Arbeitgebern zu sorgen, die Lohnsätze in beide Teile
zufriedenstellender Weise zu vereinbaren und Uebergriffen der
Fabrikantenvereinigungen gemeinsam entgegenzutreten. Mitglied kann
jeder Feilenhauer werden, der selbständig zu Hause oder in einer Fabrik
arbeitet. Die Kasse des Vereins dient zur Deckung der Vereinsausgaben
und zur Unterstützung bedürftiger Mitglieder. Niemand darf unter den
Minimalpreisen arbeiten. Im Falle der Verein durch Uebergriffe der
Fabrikantenvereinigungen sich gezwungen sehen sollte, zu Sperrung
einzelner Arbeitgeber oder zu vollständiger Arbeitseinstellung
überzugehen, hat jedes Mitglied den gefaßten Beschlüssen unbedingt
Folge zu leisten, ebenso andrerseits aber auch den Anordnungen der
Vergleichskammer.

Das $gemeinsame Statut$ bestimmt, daß kein Fabrikant weniger als
die festgesetzten Löhne zahlen und kein Feilenhauer zu billigeren
Löhnen arbeiten darf; beides ist nicht auf die Mitglieder der
vertragschließenden Vereine beschränkt. In der aus je sieben
Mitgliedern beider Vereine bestehenden Vergleichskammer führt ein
unbeteiligter Dritter den Vorsitz[310].

  [310] Vorsitzender ist der Landrat, Stellvertretender der
        Bürgermeister.

Generelle Preisbestimmungen finden durch die Vergleichskammer nicht
statt, sondern die Vereinbarung über einen neuen Preistarif kann nur
von Verein zu Verein erfolgen. Findet zwischen den Vorständen der
Vereine eine Einigung über streitige Fälle nicht statt, oder ist der
eine Verein mit dem in der angerufenen Sache ergangenen Bescheide des
anderen Vereins nicht zufrieden gestellt, dann steht demselben die
Berufung an die Vergleichskammer offen; dieselbe hat dann über den
betreffenden Fall endgültig zu entscheiden.

Die Vorstände der Vereine sind bei einer Konventionalstrafe bis zu 1000
Mark verpflichtet, die Beschlüsse der Vergleichskammer zur Ausführung
zu bringen bezw. den Ausschluß von Mitgliedern zu verfügen. Zur
Sicherung der Konventionalstrafe soll von jedem der beiden Vereine eine
Kaution von 1000 Mk. hinterlegt werden.

Die etwa von seiten eines Vereins verwirkte Kaution fällt dem
gemeinnützigen Bauverein in Remscheid zu.

Der vereinbarte Tarif gilt bis auf weiteres, sofern nicht drei Monate
vorher von einem der beiden Teile die Kündigung erfolgt.

Ende 1889 wurde noch die Bestimmung hinzugefügt, daß die Mitglieder des
Fabrikantenvereins nur Mitglieder des Feilenhauervereins beschäftigen
und umgekehrt diese nur bei jenen arbeiten dürfen.

Die Gründung der beiden Vereine, und die Durchführung dieser
Beschlüsse stieß auf Schwierigkeiten nicht sowohl bei den Arbeitern,
von denen 800 sofort und die übrigen 700 in kurzer Zeit dem Vereine
beitraten, sondern bei den Fabrikanten, von denen zunächst nur 70
sich anschlossen, während etwa 50 sich ablehnend verhielten, da
sie überhaupt nicht geneigt waren, sich hinsichtlich der Löhne den
Bestimmungen einer zur Hälfte aus Arbeitern gebildeten Vergleichskammer
zu fügen, insbesondere aber geltend machten, daß die unter den Augen
der Behörde sich vollziehende Organisation der Arbeiter eine Steigerung
der Begehrlichkeit und eine Stärkung der Sozialdemokratie mit sich
bringen werde. Da aber die Arbeiter das größte Gewicht darauf legten,
daß alle Fabrikanten sich anschlössen, so griffen sie zu dem Mittel,
den widerstrebenden mit Streik zu drohen, und da die Vergleichskammer
hierbei natürlich neutral bleiben mußte, sahen sich fast alle noch
rückständigen Fabrikanten bis auf verschwindende Ausnahmen gezwungen,
dem Drucke nachzugeben und dem Vereine beizutreten.

Der Erfolg der geschaffenen Einrichtung war zunächst ein
außerordentlich günstiger. Die beiderseitigen Mitglieder der
Vergleichskammer befleißigten sich der strengsten Unparteilichkeit
und die Beschlüsse wurden überwiegend einstimmig gefaßt. Häufig
gaben Uebertretungen des Tarifs Veranlassung, gleichzeitig gegen die
beteiligten Fabrikanten und Arbeiter Strafen zu verhängen, die der
Ortskrankenkasse zuflossen. Im zweiten Jahre war sogar die Annäherung
schon soweit gediehen, daß man beschloß, Streitigkeiten zunächst durch
Verhandlungen von Verein zu Verein zu erledigen, so daß die Kammer
nur ausnahmsweise zusammentreten mußte. Ebenso wurde ein gemeinsamer
Arbeitsnachweis eingerichtet, dessen Leitung dem Vorsitzenden des
Feilenhauervereins übertragen wurde. Dagegen erwies sich umgekehrt
die im Statute für Aenderungen des Tarifs vorgesehene Verhandlung der
beiden Vereine als nicht brauchbar, vielmehr gelang in solchen Fällen
der Ausgleich nur mit Hülfe der Vergleichskammer. Von den beiden
Beamten wird insbesondere den Vertretern der Arbeiter das günstigste
Zeugnis ausgestellt, die, obgleich ausgesprochene Sozialdemokraten,
doch nicht allein gegen ihre eigenen Genossen straffe Disziplin übten
und, falls sie im Unrecht waren, mit großer Entschiedenheit gegen
sie vorgingen, sondern insbesondere auch bei Streitigkeiten mit
anerkennenswerter Mäßigung auftraten und erklärten, größeres Gewicht,
als auf augenblickliche Lohnerhöhungen, auf ein geregeltes Verhältnis
beider Teile zu legen. Ja, während bis dahin gerade die Feilenhauer das
unruhigste und zu Streiks geneigteste Element der Arbeiterbevölkerung
gebildet hatte, erklärten jetzt Arbeitgeber aus anderen Industrien, daß
sie den beruhigenden Einfluß auch in ihren Gewerben verspürten.

Auf seiten der Fabrikanten war die Stimmung geteilt. Die meisten
erkannten an, daß durch die neue Einrichtung nicht allein die für die
Arbeiter schädliche Lohndrückerei beseitigt, sondern dadurch auch
dem Arbeitgeber die Möglichkeit gesicherter Berechnung geschaffen
und das Interesse der ganzen Industrie gewahrt sei. Dagegen konnte
die Minderheit den gegen sie geübten Zwang und die Beeinträchtigung
ihrer Herrscherstellung nicht verwinden und betrachtete die in den
Vergleichskammern geschaffene Gleichstellung als ein entwürdigendes
Zugeständnis an die Begehrlichkeit und eine Auflehnung gegen die
soziale Ordnung.

Zunächst wurde freilich diese Minderheit von der Mehrheit in Schach
gehalten, aber auf die Dauer konnte das geschaffene Werk diesen inneren
Zwiespalt nicht ertragen. Schon am 16. August 1889 mußten 46 Mitglieder
des Fabrikantenvereins wegen Nichtzahlung ihrer Beiträge ausgeschlossen
werden, so daß der Bestand auf 75 herunterging. In derselben
Versammlung waren allerdings die von dem Feilenhauerverein geforderten
Aenderungen des Tarifes abgelehnt, aber nachdem dieser Verein hierauf
den Tarif gekündigt hatte, machte der Fabrikantenverein seinen Beschluß
rückgängig und erteilte seine Zustimmung.

Im Mai 1890 erhob der Feilenhauerverein die Forderung einer
Lohnerhöhung unter Kündigung des bestehenden Tarifs. Nachdem das
Angebot der Fabrikanten von 1/3 der geforderten Erhöhung seitens
des Feilenhauervereins abgelehnt, von dem Vorstande aber durch
Androhung seines Rücktrittes die Ermäßigung auf 2/3 durchgesetzt war,
erklärte der Fabrikantenverein, sich dieser Forderung freilich nicht
ungünstig gegenüberzustellen, aber die Erfüllung bis zum Eintritte
besserer Geschäftsverhältnisse verschieben zu müssen. Auf Rat der
mehrfach genannten Beamten nahmen die Feilenhauer, die bei dieser
Gelegenheit jede Ungesetzlichkeit streng vermieden hatten, die
inzwischen niedergelegte Arbeit zu den alten Bedingungen wieder auf;
aber leider hatte in dem Fabrikantenverein diejenige Richtung die
Oberhand gewonnen, die unter dem Einflusse der durch den bisherigen
Zusammenschluß erlangten Kräftigung glaubte, das augenblicklich durch
die ungünstige Konjunktur verursachte Uebergewicht ausnutzen zu sollen,
und so gelang es nicht, die mit der Kündigung hinfällig gewordene
gemeinsame Organisation wieder ins Leben zu rufen.

Die beiderseitigen Vereine bestehen noch fort, haben aber in den
letzten Jahren eine besondere Thätigkeit nicht entwickelt, was
insbesondere darauf zurückzuführen ist, daß infolge der zunehmenden
Einführung der Feilenhaumaschine die ganze Industrie sich zur Zeit in
einem Uebergangsstadium befindet und immer mehr vom hausindustriellen
zum fabrikmäßigen Betriebe übergeht.


                  8. Die Bergische Bandindustrie[311].

Infolge der schlechten Geschäftsjahre 1890/91 sanken die Arbeitslöhne
in der Bandindustrie in dem Maße, daß die Innung der Bandwirkermeister
in Elberfeld Anfang Februar 1892 beschloß, mit den Fabrikanten wegen
Festsetzung einer Liste von Minimallöhnen in Verbindung zu treten. Nach
längeren Verhandlungen gelang dies hinsichtlich der Damenhutbänder,
so daß die vereinbarte Lohnliste am 1. Juli 1892 in Kraft trat.
Schwieriger erwies sich die Erreichung dieses Zieles hinsichtlich
der Herrenhutbänder, für die es erst nach langen Verhandlungen und
scheinbarem Scheitern gelang, eine Liste zur Annahme zu bringen, die
mit dem 1. April 1893 zur Einführung gelangte. Die Schwierigkeiten
bestanden insbesondere darin, daß auch die zur Annahme geneigten
Fabrikanten sich nur unter der Voraussetzung binden wollten, daß
alle ihre Kollegen sich beteiligen würden, und daß es anfangs nicht
möglich schien, dies zu erwirken. Am 29. November 1895 wurde eine neue
Lohnliste vereinbart, die noch jetzt in Kraft besteht, und das anfangs
erhobene Bedenken, daß beim Eintritt ungünstiger Konjunkturen die Liste
nicht durchführbar sein würde, hat sich nicht allein als unbegründet
erwiesen, sondern in der bald nach Einführung der neuen Einrichtung
eingetretenen ungewöhnlich schlechten Geschäftslage hat sich dieselbe
so bewährt, daß beide Teile sie als einen Segen für die Industrie
bezeichneten, indem sie der Herabsetzung der Preise einen Riegel
vorschob.

  [311] Das benutzte Material ist mir von dem Vorsitzenden des
        Fabrikantenvereins, Herrn Ad. $Widmeyer$ und dem Schriftführer
        des Bandwirkervereins, Herrn $Sebulon Monhof$, beide in
        Ronsdorf, zur Verfügung gestellt.

Die Durchführung dieser Maßregel war nur möglich durch Schaffung
beiderseitiger Vereine. Schon im April 1892 bildeten sich
Bandwirkervereine in 7 Orten, die sich dann zu dem »$Verbande
Bergischer Bandwirkermeister$« zusammenschlossen. Derselbe bezweckt,
die Interessen seiner Mitglieder zu wahren, für ein gutes Verhältnis
zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu sorgen, die Lohnsätze in einer
beide zufriedenstellenden Weise mit den Arbeitgebern zu vereinbaren
und Uebergriffen seitens derselben entgegen zu treten. Religiöse und
politische Erörterungen sind ausgeschlossen. Aus der Verbandskasse
kann Mitgliedern, welche durch die Vereinbarung und deren Wirksamkeit
Schaden erleiden, eine angemessene Unterstützung bewilligt werden. Der
Verband besitzt einen aus Vertretern aller Lokalvereine bestehenden
Ausschuß, der die Aufgabe hat, die Lohnliste mit den Fabrikanten zu
vereinbaren und das gute Verhältnis mit den letztern aufrecht zu
erhalten. Die Mitglieder dürfen bei Vermeidung des Ausschlusses aus dem
Verbande unter den festgesetzten Minimallöhnen nicht arbeiten. Sollte
der Verband beschließen, daß für einen Fabrikanten, der die Liste
nicht innehält, nicht mehr gearbeitet werden darf, so sind die dadurch
arbeitslos werdenden Mitglieder zu unterstützen.

In gleicher Weise haben die $Fabrikanten$ einen Verein gebildet, und
außerdem besteht eine aus Vertretern beider Organisationen bestehende
$Vergleichskammer$, die unter einem kein Gewerbe betreibenden
Vorsitzenden tagt und die Aufgabe hat, die zwischen den beiderseitigen
Vereinen oder einzelnen Mitgliedern derselben entstehenden
Streitigkeiten zu schlichten oder zu entscheiden, für die Interessen
beider Teile anregend zu wirken und dahin zu streben, daß das gute
Einvernehmen zwischen den Vereinen und ihren Mitgliedern erhalten
bleibt. Den Beschlüssen der Vergleichskammer ist bedingungslos Folge zu
leisten. In der vereinbarten Lohnliste ist ausdrücklich festgesetzt,
daß unter diesen Sätzen kein Fabrikant arbeiten lassen und kein
Meister Arbeit annehmen darf. »Sollte das eine oder das andere dennoch
geschehen, so übernehmen die Bandwirkermeister die Verpflichtung, für
den die Vereinbarung übertretenden Fabrikanten nicht mehr zu arbeiten,
wogegen die Fabrikanten sich verpflichten, einen unter dem vereinbarten
Lohne arbeitenden Bandwirkermeister nicht mehr zu beschäftigen.«

Dem Fabrikantenvereine sind alle Fabrikanten, etwa 100 an der Zahl
beigetreten, der Verband der Bandwirkermeister zählt 9 Ortsvereine
mit 1730 Mitgliedern und etwa 3000 Bandstühlen; ein Teil der Meister,
die unter sozialdemokratischem Einflusse stehen, haben sich bis jetzt
fern gehalten. Die Erklärungen beider Organisationen Stimmen dahin
überein, daß sich die bestehende Einrichtung durchaus bewährt hat; alle
Streitigkeiten sind bisher gütlich beigelegt.

Versuche des Fabrikantenvereins, auch eine gemeinsame Festsetzung der
Verkaufspreise für die hergestellten Erzeugnisse herbeizuführen, haben
bisher keinen Erfolg gehabt.


               9. Die Schlittschuhindustrie in Remscheid.

Im Jahre 1890 bildete sich in Remscheid ein Verein der
Schlittschuhfabrikanten, der den Zweck hatte, die Verkaufspreise
bei allen Mitgliedern gleich zu stellen und der verhängnisvollen
Preisdrückerei entgegenzuwirken. Aber schon nach zweijährigem
Bestehen zeigte sich die Unmöglichkeit, dieses Ziel zu erreichen,
indem die vielfachen Umgehungen der getroffenen Verabredungen und
die Nichtbeteiligung eines Teiles der Fabrikanten für diejenigen
Mitglieder, die sich streng an das Abkommen hielten, starke
Beeinträchtigung ihrer Kundschaft zur Folge hatte. Der Verein löste
sich deshalb auf.

Gleichzeitig mit dem Fabrikantenverein war auch ein
$Schlittschuharbeiterverein$ gegründet, der den Zweck verfolgte,
einen gleichmäßigen Lohntarif bei allen Fabrikanten herbeizuführen.
Nachdem es anfangs, wenngleich nur mit Hilfe von Streikandrohungen
gelungen war, die meisten Fabrikanten zu entsprechenden Zusagen zu
bewegen, verloren durch die Auflösung des Fabrikantenvereins auch diese
Bestrebungen ihren Boden und ist der Schlittschuharbeiterverein in
Vergessenheit geraten.


             10. Die französischen _syndicats mixtes_[312].

Wie oben[313] ausgeführt, war die alte Organisation der Zünfte, die
eine Vereinigung von Meistern und Gesellen darstellte, durch die
Revolutionsgesetzgebung zerstört. Allerdings hatten sich einzelne
Vereinigungen, wie diejenige der Bäcker in Paris, dem Gesetze zum Trotz
erhalten, ebenso hatten sich bereits längere Zeit vor dem Gesetze von
1884 Vereine von Arbeitern einerseits und von Arbeitgebern andererseits
(_chambres syndicales_) gebildet. Bei Erlaß des Syndikatsgesetzes gab
es an Vereinen der Arbeitgeber in Paris 185 mit 25000 Mitgliedern, in
der Provinz 103, die auf 52 Orte verteilt waren. Arbeitersyndikate
bestanden in Paris 237 mit etwa 50000 Mitgliedern, in der Provinz über
600[314].

  [312] Die nachfolgende Darstellung beruht wesentlich auf dem Buche von
        $Boissard$ _Le syndicat mixte_, Paris 1897, _Rousseau et
        Guillaumin_.

  [313] Vgl. oben S. 63 ff. und S. 619 ff.

  [314] Die Zahlen sind dem Buche von $Boissard$ entnommen, stehen aber
        nicht im Einklang mit den oben angegebenen der _annuaires_.

Schon mehrfach hatte man auch den Versuch gemacht, eine gemeinsame
Organisation herzustellen, aber nur in einem einzigen Falle war
dies gelungen, indem in Paris die beiden _chambres syndicales_
der Buntpapierfabrikation sich zu einer _chambre mixte_ vereinigt
hatten, die nicht allein die Regelung der Löhne, sondern auch das
Lehrlingswesen und die des gewerblichen Unterrichts zum Gegenstande
ihrer Wirksamkeit machte. Dieses Beispiel fand mehrfach Beachtung, und
insbesondere die katholisch-soziale Richtung, die sich in dem _Oeuvre
des cercles catholiques d'ouvriers_ eine Organisation geschaffen
und sich das Ziel gesteckt hatte, »dem verhängnisvollen Gegensatze
zwischen Arbeitgeber und Arbeiter entgegenzuwirken und die im Interesse
des sozialen Friedens und des nationalen Gedeihens unabweisliche
Verständigung beider Faktoren der Produktion herbeizuführen«, warf
sich, nachdem das Gesetz von 1884 die Grundlage dafür geschaffen hatte,
mit Eifer auf die Gründung von _syndicats mixtes_. Allerdings war es
erst im Parlament gelungen, dem Gesetzentwurfe, der nur Syndikate der
Unternehmer und solche der Arbeiter kannte, die _syndicats mixtes_
ebenso wie die _syndicats agricoles_ einzufügen, aber ein Antrag des
Grafen de Mun, ihnen besondere Vorrechte, insbesondere das Recht des
Grunderwerbes beizulegen, war aus Furcht vor dem Besitze der »toten
Hand« abgelehnt. Der Zweck des _syndicat mixte_ wird von seinen
Verteidigern dahin bezeichnet, »auf dem Gebiete der wirtschaftlichen
Produktion den Zustand der Anarchie und des Gegensatzes zu ersetzen
durch die Organisation und den Familiensinn«. Dabei macht man kein
Hehl aus der Auffassung, daß der Arbeitgeber der natürliche Berater
und Schützer des Arbeiters sein müsse und hält dem Einwande, daß der
Arbeiter sich nicht mehr als unmündiges Kind behandeln lassen wolle,
entgegen, daß dem Arbeitgeber freilich nicht die Stellung eines Vaters,
aber doch diejenige eines älteren Bruders zukommen müsse. Endlich tritt
überall das religiöse Element stark hervor, z. B. schon in der Wahl
der Namen für die Organisationen, die sich regelmäßig an irgend einen
Heiligen anlehnen.

Das hauptsächlichste Wirkungsgebiet der _syndicats mixtes_ ist die
Großindustrie. Die Grundlage der Organisation ist das einzelne
Unternehmen. Um die typische Form zu zeigen, mögen hier die
Einrichtungen des _Val de bois_ kurz erläutert werden, da sie
gewissermaßen das Muster des ganzen Systems darstellen. Das Unternehmen
wurde am 2. August 1885 unter dem Namen »_Corporation chrétienne_«
gegründet und ist von seinem Urheber, $Harmel$, in einem besonderen
Buche beschrieben. Das _syndicat mixte_ setzt sich zusammen aus den
Geschäftsinhabern und den höheren Beamten (Direktoren, Ingenieuren)
einerseits und den Arbeitern, Arbeiterinnen und anderen Angestellten
andrerseits. Das gemeinsame Organ ist der _conseil syndical_, der sich
alle Monate versammelt. Innerhalb desselben bestehen zwei Gruppen,
nämlich einerseits die Geschäftsinhaber nebst den von ihnen bestimmten
Beamten unter dem Namen des _comité_, und andrerseits eine gleiche
Anzahl durch die Arbeiter erwählte Vertreter, das _conseil intérieur_.
Beide Gruppen versammeln sich wöchentlich; sie sollen durchaus
gleichberechtigt und von einander unabhängig sein.

Das _conseil syndical_ hat die gemeinsamen Einrichtungen zu
beschließen. Als solche bestehen eine Unterstützungskasse,
eine Genossenschaft, die in mehreren Abteilungen für Bäckerei,
Kleidungsstücke, Schmuck, Wäsche, Hüte u. s. w. zerfällt, eine
Vorschuß- und Darlehnskasse, eine Sparkasse, eine Auskunftstelle, eine
Unterkunft für junge Leute, eine Bibliothek und Anstalten für religiöse
Interessen und Erbauung, endlich eine Familienkasse, die kinderreichen
Familien entsprechende Zuschüsse zum Lohne gewährt. Die Arbeiter haben
einen jährlichen Beitrag von 25 Cts. zu zahlen; die Prinzipale leisten
freiwillige Zuschüsse. Die erzielten Erfolge sind durchaus befriedigend.

Aber so wichtig die gemeinsame Organisation in dem einzelnen
Unternehmen als Grundlage für das _syndicat mixte_ ist, so bildet sie
doch nur das eine der beiden Elemente, zu dem das andere, nämlich
die Verbindung einer größeren Anzahl solcher Einzelorganisationen
hinzukommen muß, und wenn in _Val de bois_ für die dortige Einrichtung
der Name _syndicat mixte_ in Anspruch genommen ist, so ist dies nicht
völlig berechtigt, denn man versteht hierunter eine einheitliche
Organisation für $mehrere$ industrielle Unternehmungen. Der Hauptsitz
der _syndicats mixtes_ ist der Norden Frankreichs, insbesondere
Lille, Douai, Roubaix, Tourcoing, Fourmies und Armentières. Alle dort
bestehenden Syndikate sind das Werk der am 15. August 1884 von einem
Geistlichen Alet gegründeten _Association catholique des patrons de
la région du Nord de la France_. Von etwa 20 Teilnehmern stieg die
Zahl bald auf 44; im September 1896 betrug sie 110. Zwei Jahre später
wurde die Vereinigung, da sie dem gesetzlichen Verbote zuwider auch
Nichtfranzosen aufgenommen hatte, polizeilich aufgelöst, doch ihre
Schöpfungen wurden dadurch nicht berührt.

Die Organisation ist eine doppelte, eine innere und eine äußere. Die
innere, die sich auf ein einzelnes Unternehmen beschränkt, ist ähnlich
der in _Val de bois_. Die Arbeiter bilden Zehnerschaften, deren jede
ihren Vertreter wählt. Diese Vertreter bilden den _conseil intérieur_,
der unter dem Vorsitze des Prinzipals berät. Seine Ergänzung findet
er in dem _conseil patronal_, der aus dem Prinzipal und den höheren
Beamten besteht. An der Spitze der äußeren Organisation des _syndicat
mixte_ steht der _conseil syndical_, zu dem jede Fabrik zwei Mitglieder
entsendet, nämlich den Prinzipal und einen von den Zehnerschaften der
Arbeiter erwählten Vertreter. Den Vorsitz in dem _conseil syndical_
führt ein von seinen Kollegen gewählter Prinzipal.

Das Syndikat hat eine Kasse, zu der die Arbeiter geringe Beiträge
leisten, die vielmehr hauptsächlich aus Zuschüssen der Prinzipale
gespeist wird. Daneben bestehen einzelne Abteilungen für Unterstützung,
gemeinsamen Einkauf, Sparkassen, Arbeiterwohnungen u. s. w., an
deren Spitze besondere Vorstände stehen, die unter dem Vorsitze
des Prinzipals tagen. Doch giebt es auch einen nur aus Arbeitern
bestehenden Wirtschaftsausschuß, der sich selbst einen Vorsitzenden
wählt.

Die wichtigsten der nach diesem Systeme gebildeten Syndikate sind
folgende:

1. _Corporation chrétienne de Saint-Nicolas_ für Spinnerei, Weberei
und Wirkerei. Sie wurde am 11. Mai 1885 gegründet. Ihr Zweck ist nach
den Statuten: Aufrechterhaltung des guten Einvernehmens zwischen
Prinzipalen und Arbeitern durch Behandlung des beiderseitigen
Verhältnisses unter dem Gesichtspunkte der Gerechtigkeit und der Liebe,
Entwickelung der geschäftlichen Tüchtigkeit und Wahrung der Ehre der
Korporation, endlich Einrichtungen zum sittlichen und materiellen
Wohle der Arbeiter. An der Spitze steht ein _comité protecteur_ aus
Prinzipalen und Arbeitern, das bei Streitigkeiten vermittelnd und
entscheidend eingreifen soll, doch erfolgt die Abstimmung nicht nach
der Zahl der Mitglieder, sondern nach den beiden Gruppen. Auch die
Arbeiter solcher Werke, deren Inhaber dem Syndikate nicht angehören,
können an ihm teilnehmen; sie wählen dann Vertreter, die aber von dem
_comité protecteur_ gebilligt werden müssen. Neben dem _comité_ besteht
ein _bureau_ aus sechs Personen, dessen Aufgabe es ist, über Aufnahme
von Mitgliedern zu beschließen, Fähigkeitszeugnisse und Diplome
auszustellen, die Oberaufsicht über die verschiedenen Einrichtungen
auszuüben, Zwistigkeiten zwischen Prinzipalen, Arbeitern und Lehrlingen
auszugleichen sowie Einnahmen und Ausgaben festzusetzen.

Die _Corporation de Saint-Nicolas_ bestand am 9. Mai 1895 aus 27
Prinzipalen, 47 Beamten, 301 Arbeitern und 855 Arbeiterinnen, zusammen
1230 Personen. Das Vermögen betrug 37688,66 Frs. Sie besitzt eine
eigene Zeitung »_Le dimanche_«, die wöchentlich erscheint.

2. _Syndicat de l'Industrie Roubaissienne_. Dasselbe wurde am 1.
Februar 1889 begründet und zählte 1895 20 Prinzipale, 86 Beamte und
2954 Arbeiter, zusammen 3060 Mitglieder, die meist der Spinnerei,
Weberei, Druckerei und Appretirerei angehören und sich auf 20 Geschäfte
verteilen. Das Vermögen betrug 2852,45 Frs. Die Organisation ist fast
völlig derjenigen unter 1 nachgebildet, nur ist bei Stimmengleichheit
in dem _conseil syndical_ dem Vorsitzenden die Entscheidung eingeräumt.

3. _Syndicat de l'Industrie Tourquenoise_. Dasselbe wurde gegründet
1888 mit 1064 Mitgliedern, die 1895 auf 1900 gestiegen waren.

4. _Société Saint-Louis_ in Tourcoing, gegründet 1889, besaß am 1.
Januar 1897 800 Mitglieder.

5. _Société Saint-Joseph_ in Roubaix, ebenfalls 1889 gegründet, hatte
1896 900 Mitglieder.

6. _Société de Saint-Martin_ in Roubaix mit 840 Mitgliedern.

7. _Syndicat professionnel de patrons et ouvriers de l'Industrie
Fourmisienne_ in Fourmies.

Alle diese Syndikate sind nach demselben Muster eingerichtet und haben
im wesentlichen die gleichen Wohlfahrtsanstalten.

Im $Handwerk$ scheinen die Vorbedingungen für die gemeinschaftliche
Organisation günstiger zu liegen, als in der Großindustrie; stehen sich
doch Meister und Gesellen nach ihrer Lebenslage und den geschäftlichen
Beziehungen wesentlich näher. Auf der andern Seite ist hier das
Mißtrauen der Meister untereinander ein erhebliches Hindernis.

Auch auf diesem Gebiete ist es der Katholizismus, insbesondere die
schon erwähnte unter dem Namen _Oeuvre des cercles catholiques
d'ouvriers_ bestehende Organisation gewesen, von der die Bildung
der _syndicats mixtes_ ausgegangen ist. Naturgemäß mußte die Form
der Organisation eine andere sein, als in der Großindustrie, denn
die Schaffung eines _conseil d'atelier_, entsprechend dem _conseil
d'usine_, ist hier schon deshalb ausgeschlossen, weil der Meister mit
den wenigen Gesellen, die er beschäftigt, sich ohne Zwischeninstanz
verständigen kann. Ebenso haben Wahlen für den _conseil syndical_
keinen Wert, sondern Meister, Gehülfen und Lehrlinge bilden ohne
Vermittelung das Syndikat, dessen Leitung einfach einigen Meistern
übertragen ist, ähnlich den alten Zünften, an deren Traditionen
überhaupt die _syndicats mixtes_ sich stark anlehnen.

Auch die Art der Thätigkeit ist dementsprechend. Im Vordergrunde
steht die technische Ausbildung durch Unterricht und Prämierung,
insbesondere die Erziehung und die Fürsorge für die Lehrlinge. Daneben
stehen gewerbliche Ausstellungen und Einrichtung gemeinschaftlicher
Verkaufshallen, ebenso auch gemeinsame Beschaffung des Rohmaterials.
Vielfach hat man Darlehens- und Sparkassen, sowie Unterstützung in
Krankheitsfällen. Den Arbeitslosen gewährt man Hülfe zunächst durch
Arbeitsnachweis und, soweit dies erfolglos ist, auch durch Geld, ja
in Gewerben, in denen die Arbeitslosigkeit Monate dauert, hat man
besondere Einrichtungen zur Beschäftigung getroffen. Z. B. haben die
Maurer in Blois einen Steinbruch gepachtet, in dem sie im Winter
arbeiten. Auf die fertigen, aber noch nicht verkauften Steine werden
von einer nach dem System Raiffeisen eingerichteten Kasse Vorschüsse
gewährt. Endlich hat man zur gütlichen Beilegung oder Entscheidung von
Streitigkeiten Schiedsgerichte, die meist unter dem Vorsitze einer
angesehenen, unbeteiligten Person in Thätigkeit treten. Man betreibt
auch nicht allein praktische Dinge, sondern hat häufig Einrichtungen
zum Studium der sozialen Fragen (_cercles d'études sociales_) getroffen.

Uebrigens hat sich neben den _syndicats mixtes_ im engeren Sinne,
die eine völlige Verschmelzung von Arbeitern und Arbeitgebern
bedeuten und von der katholischen Partei unterstützt werden, in
neuester Zeit noch eine andere Form entwickelt, die gewöhnlich
als »christliche Syndikate»bezeichnet werden, weil sie von der
christlichen-demokratischen Partei ausgehen. Sie setzen die
Organisation der Arbeiter und der Arbeitgeber in selbständigen Vereinen
voraus, schaffen aber zwischen den letzteren ein festes Band durch
einen ständigen Ausschuß, dessen Befugnisse nach den Verhältnissen
mehr oder weniger weitgehende sind. Man hat deshalb diese Art der
gemeinsamen Organisation auch wohl _syndicats parallèles_ genannt. Auch
sie sind vorzugsweise im Norden von Frankreich vertreten.

Im allgemeinen handelt es sich bei allen diesen gemischten
Syndikaten um kleine Gruppen, doch giebt es auch größere. So umfaßt
die _corporation Saint-Antoine_ der Tischler in Paris, _Faubourg
Saint-Antoine_, 3000 Meister mit 7000 Gehülfen. Das Schneidersyndikat
in Paris hat 1043 Mitglieder. Das Webersyndikat in Lyon vereinigt 1460
Meister und 3500-4000 Gesellen.

Das Gesamtergebnis der Bewegung zu Gunsten der _syndicats mixtes_ ist
hiernach auf industriellem Gebiete ein recht bescheidenes. Wenn die
Zahl derselben für das Kleingewerbe auf etwa 250 angegeben wird[315],
so steht das nicht im Einklang mit den offiziellen Ziffern des
_annuaire_, die oben[316] mitgeteilt sind.

Mit eigentlich gewerkschaftlichen Aufgaben im engeren Sinne, also
insbesondere Regelung der Löhne und der Arbeitszeit, haben sie sich
bisher nur ganz vereinzelt beschäftigt, und ihre Verteidiger, die ihnen
nachrühmen, daß sie sehr segensreich in der Richtung einer Abschwächung
der Gegensätze gewirkt haben, glauben eine Thätigkeit in dem gedachten
Sinne nur erwarten zu können, wenn die Gesetzgebung den Syndikaten
einen Zwangskarakter verleihte.

Weit günstiger ist die äußere Entwickelung der _syndicats
agricoles_, die ebenfalls überwiegend aus Arbeitgebern und Arbeitern
zusammengesetzt sind. In der That ist in der Landwirtschaft der
Gegensatz beider Klassen weniger stark, und bisher ist es im
wesentlichen gelungen, deren Interessen zu vereinigen. Die Organisation
begann von entgegengesetzten Punkten: an einigen Orten nahm man den
Ausgang von kleinen örtlichen Vereinen, anderwärts gründete man sofort
Organisationen für ganze Departements oder Provinzen. Schließlich aber
gelang es, eine strenge Gliederung nach Gemeinden, größeren Bezirken
und ganzen Departements durchzuführen, und endlich hat man in der
unter dem Einflusse der französischen Landwirtschaftsgesellschaft
ins Leben gerufenen _Union centrale des syndicats agricoles_ einen
Zentralverband für ganz Frankreich geschaffen. Seit 1894 wird auch
jährlich ein allgemeiner Kongreß abgehalten. Die Gesamtzahl der
_syndicats agricoles_ wird in dem _annuaire_ für 1897 auf 1371 mit
438596 Mitgliedern angegeben[317], doch sind dabei häufig die bei der
Gründung angemeldeten Zahlen zu Grunde gelegt, und es wird deshalb
der wahre Bestand auf 800000 Mitglieder geschätzt. Diese setzen sich
aus allen Kreisen der landwirtschaftlichen Bevölkerung zusammen,
insbesondere gehören dazu sowohl Großgrundbesitzer und Großbauern, wie
kleine Besitzer, Gärtner, Weinbauer, Pächter, Angestellte und Arbeiter.
In einigen Syndikaten bestehen auch besondere Gruppen, während die
meisten hiervon absehen.

  [315] Von $Boissart$ a. a. O. S. 141.

  [316] Vgl. S. 83.

  [317] Vgl. hinsichtlich der genaueren Ziffer oben S. 83.

Die Aufgaben, welche sich die Syndikate neben dem allgemeinen Zwecke
der Vertretung der landwirtschaftlichen Interessen im einzelnen
gestellt haben, sind in den Statuten meist wörtlich gleichlautend
bezeichnet und zwar in folgender Weise:

1. Durchführung gesetzlicher Reformen sowie aller sonstigen Mittel,
insbesondere zur Ermäßigung der Lasten des Grundbesitzes, der
Eisenbahntarife, der Zölle und Steuern, Standgelder u. s. w.

2. Schaffung von Kassen für Kulturen, Dünger, Maschinen und Geräte,
sowie anderer Mittel zur Erleichterung der Arbeit, Ermäßigung der
Bestellungskosten und Erhöhung der Produktion.

3. Verbreitung landwirtschaftlicher und gewerblicher Kenntnisse durch
Unterrichtskurse, Versammlungen, Broschüren und Bibliotheken.

4. Begünstigung wirtschaftlicher Einrichtungen wie landwirtschaftlicher
Kreditgenossenschaften, Verkaufsgenossenschaften, Unterstützungskassen,
Versicherung gegen Schäden, Auskunfterteilung durch Angebot und
Nachfrage hinsichtlich der Produkte, des Düngers, des Viehes, des
Saatgutes, der Maschinen und der Arbeit.

5. Vermittelung der genannten Geschäfte zum Vorteile der Mitglieder.

6. Ueberwachung der Lieferungen, die von oder an Mitglieder erfolgen,
um Betrügereien vorzubeugen.

7. Auskunfterteilung über alles, was die Landwirtschaft betrifft, sowie
Abgabe von Gutachten und Schiedssprüchen in Streitfällen.

Daneben beschäftigen sich einige Syndikate auch mit Beleihung von Waren.

Die Aufzählung dieser Aufgaben ergiebt, daß die Syndikate bis
jetzt überwiegend die Interessen der landwirtschaftlichen Besitzer
gefördert haben. Allerdings haben einige derselben auch Kranken- und
Unterstützungskassen eingerichtet, aber im allgemeinen ist die soziale
Thätigkeit stark zurückgetreten. Die Folge ist gewesen, daß sich schon
mehrfach besondere landwirtschaftliche Arbeitersyndikate gebildet
haben, deren am 1. Juli 1894 65 bei der Zentralstelle angemeldet waren.
Von den Führern der Bewegung ist auch schon nachdrücklich auf die
Gefahr hingewiesen, die hieraus den _syndicats agricoles_ drohe, indem
die Interessen der Arbeiter und der Besitzer auseinanderfielen und der
Schwerpunkt in die Vertretung des Großgrundbesitzes verlegt werde. Auf
den Kongressen der letzten Jahre ist deshalb die Mehrheit darüber einig
gewesen, daß es eine falsche Richtung sei, wenn die Thätigkeit der
Syndikate anstatt einer sozialen vielmehr eine vorwiegend geschäftliche
werde, und man hat als Hauptmittel, um dem entgegenzuwirken, die
möglichste Begrenzung auf dieselbe Gemeinde bezeichnet. Immerhin bleibt
es zweifelhaft, ob sich diese Entwickelung wird aufhalten lassen. --

Außer den _syndicats mixtes_ und _agricoles_ giebt es übrigens in
Frankreich auch noch andere gemeinsame Organisationen von Arbeitern und
Unternehmern. Es haben nämlich in einigen Fällen die beiderseitigen
Syndikate gemeinsame Ausschüsse eingesetzt, denen die Regelung gewisser
gemeinsamer Angelegenheiten übertragen ist.

Schon vor dem Gesetze vom 24. März 1884 bestand eine sog. chambre
mixte unter den Arbeitern und Arbeitgebern der Buntpapierindustrie in
Paris. Diese von beiden Organisationen gewählte Behörde hatte neben der
Regelung des Lohntarifs auch die Fragen des Lehrlingswesens und der
Fachschulen zu behandeln. Sie hat die Herabsetzung der Arbeitszeit auf
10 Stunden und gewisse gesundheitliche Maßregeln, wie die Ausschließung
des Schweinfurter Grüns, durchgeführt.

In der Webereiindustrie von $Cholet$ besteht schon längere Zeit ein
Ausschuß zur schiedsgerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten, dessen
Befugnisse aber seit dem 29. Oktober 1892 erheblich erweitert sind. Er
besteht aus 6 Unternehmern und 6 Arbeitern, die aber auf eigenartige
Weise gewählt werden. Es werden nämlich von den Unternehmern 20 und
von jeder der beiden bestehenden Webergewerkschaften 10 Wahlmänner
bestimmt, die als einheitlicher Wahlkörper die 12 Ausschußmitglieder
wählen, und zwar muß jeder Gewählte mindestens 3/4 der Stimmen
erhalten. So fühlt sich jedes Ausschußmitglied als Vertrauensmann
beider Teile und hat demgemäß auch größere Autorität. Im Jahre 1894
haben auch die Arbeiter- und Unternehmer-Syndikatsverbände der Friseure
in Paris eine gemischte Kammer mit schiedsgerichtlichen Befugnissen
gebildet.

Am weitesten ist, wie in Deutschland so auch in Frankreich, die
gemeinsame Organisation unter den Buchdruckern vorgeschritten. Bei der
Feier der 300 jährigen Einführung der Buchdruckerkunst in Marseille
1895 beschlossen die beiden gleichzeitig dort tagenden Kongresse der
Prinzipale und der Gehülfen, die Einsetzung eines aus je 9 Vertretern
beider Gruppen bestehenden Ausschusses für ganz Frankreich, der
jährlich einmal zusammentritt. Daneben bestehen noch gemeinsame
örtliche Kommissionen.

Am 26. November 1893 wurde von dem Kongreß der Bergarbeiter im
Departement _Nord_ und _Pas de Calais_ beschlossen, dem Verbande der
Bergwerksbesitzer den Vorschlag eines gemeinsamen Schiedsgerichts und
Einigungsamtes zu machen. Diese haben aber den Vorschlag abgelehnt.

11. Die englische _trade alliance_[318].

Eine in hohem Grade interessante Erscheinung ist die in der
Ueberschrift bezeichnete in England versuchte Zusammenfassung von
Unternehmern und Arbeitern, deren Plan von dem Fabrikanten $Edward
J. Smith$ in Birmingham ausgeht, und die bisher insbesondere in der
Umgegend dieser Stadt Boden gefaßt hat. Die Grundgedanken, von denen er
ausgeht sind folgende[319]:

1. Alle übertriebene Konkurrenz im Gewerbe ist für Unternehmer und
Arbeiter in gleichem Maße verderblich.

2. Das mit ihr verbundene Unterbieten im Preise ist meist ganz unnötig,
da der einheimische Konsument es nicht verlangt und die auswärtige
Konkurrenz es nicht erfordert.

3. Selbst wenn die letztere bedrohlich wird, kann sie viel leichter
und wirksamer durch ein gemeinsames Zusammenwirken von Unternehmern
und Arbeitern bekämpft werden, als durch einseitiges Vorgehen, dem
die Beschränktheit der Mittel und die Schwierigkeit der Konkurrenz
entgegensteht.

4. Diese ungesunde Konkurrenz kann nur die vereinigte Thätigkeit der
Fabrikanten bekämpfen.

5. Aber dieses Vorgehen der Fabrikanten ist erfolglos ohne Kontrolle
über diejenigen, die ungeachtet aller von ihnen abgegebenen
Versprechungen nur dann ehrenhaft gegenüber ihren Konkurrenten handeln,
wenn sie dazu gezwungen sind.

6. Wie die Arbeiter früher unter dem profitlosen Geschäft gelitten
haben, so sind sie fortan berechtigt, einen billigen Anteil von dem
erfolgreichen Geschäfte zu fordern.

7. Angemessene Preise und Löhne können durch Zusammenwirken von
Unternehmern und Arbeitern nur dann erzielt werden, wenn beide Teile
das gewerkschaftliche Prinzip anerkennen und sich gegenseitig zu
dessen erfolgreicher Durchführung Beistand leisten, in der Weise, daß
schließlich die Unternehmer nur gewerkschaftlich organisierte Arbeiter
beschäftigen und die Arbeiter nur bei gewerkschaftlich organisierten
Unternehmern arbeiten.

8. Die Gewerkschaften können auf beiden Seiten nur dann nützlich
wirken, wenn sie von vernünftigen Auffassungen ausgehen, sonst sind sie
oft gefährlich und verderblich. Nutzen kann das Gewerkschaftswesen nur
haben, wo gegenseitiges Vertrauen herrscht und Unternehmer und Arbeiter
gemeinsam handeln.

  [318] Eine eingehende Darstellung seines Systems giebt E. J. $Smith$
        in seinem Buche: _The New Trades Combination Movement_,
        Birmingham 1895. Eine kurze Uebersicht bietet Ed. $Bernstein$ in
        einem Aufsatze: »Neue Formen gewerblicher Verbindung in England«
        in der »Neuen Zeit« Oktoberheft 1898. Auch S. und B. $Webb$ in
        ihrem Buche: Theorie und Praxis der englischen Gewerkvereine
        (Uebersetzung), Stuttgart, Dietz, Bd. II, S. 115 ff. behandeln
        das Thema.

  [319] Nach einem Aufsatze von E. J. $Smith$ in dem _Daily Chronicle_
        vom 6. Januar 1898.

E. J. $Smith$ lehnte sich an die in manchen Gewerben vorhandenen
Lohneinigungsämter (_Wages boards_), die aber bis dahin eine sehr
lose Organisation hatten. Im Jahre 1890 begründete er in seinem
eigenen Gewerbe, der Fabrikation metallener Bettstellen, eine _trade
alliance_[320] und fand bald Nachfolge in verschiedenen verwandten
Gewerben, wie der Fabrikation von Sprungfedern, Messingdraht, gewalzten
Röhren, Kaminvorlagen, porzellanenem Hausgerät, Thonwaren, Backsteinen,
Jutewaren, galvanisierten Hohlwaren u. s. w. Anfangs pflegte man sehr
detaillierte Statuten auszuarbeiten, nachdem man sich aber überzeugt
hatte, daß der Schwerpunkt in dem organisierten beiderseitigen
Interesse liegt, hat man sich auf wesentlich einfachere Bestimmungen
beschränkt. Als Typus dieser neueren Statuten kann derjenige eines 1897
abgeschlossenen Verbandes der Fahrradröhrenfabrikanten gelten, aus dem
folgende Vorschriften hervorzuheben sind.

1. Die Prinzipien der _alliance_ sind, für gerechte und billige
Verkaufspreise und für die Regelung der Löhne auf Grund solcher
Verkaufspreise durch Prämien oder einen Wandeltarif zu sorgen.

2. Die Arbeiter versprechen, nur für solche Fabrikanten zu arbeiten,
die entweder Mitglieder des Unternehmervereins sind oder auf Grund
eines besonderen Abkommens mit ihnen zusammengehen.

3. Die Unternehmer verpflichten sich, nur Gewerkschaftsmitglieder
anzustellen und von allen Arbeitern über 18 Jahre den Beitritt zur
Gewerkschaft zu fordern.

4. Die Unternehmer verpflichten sich, den Mitgliedern der Gewerkschaft
vom 1. Nov. 1897 auf die derzeitigen Stücklöhne eine Prämie von 10% zu
zahlen.

5. Diese Prämie soll keinem Arbeiter gezahlt werden, der nicht seine
Mitgliedskarte vorzeigt oder vier Wochen mit seinem Beitrage an die
Gewerkschaft im Rückstande ist.

6. Diese Prämie soll als Mindestprämie gelten, die sich nach einem
gegebenen Tarif erhöht, sobald die Unternehmer einen gewissen höheren
Verdienst haben.

  [320] Deren Statut ist bei $Webb$ a. a. O. mitgeteilt.

Die _alliance_ hat also nicht allein nicht den Zweck, die Gewerkvereine
zu bekämpfen, sondern sie setzt sie umgekehrt auf beiden Seiten voraus,
sie betont vielmehr als Ziel die Erhöhung der Verkaufspreise und will
dieselben durch Zusammenwirken der organisierten Unternehmer und
Arbeiter erreichen. Die bisherigen Erfahrungen sind außerordentlich
günstig; insbesondere die Unternehmer, die anfangs von Zuziehung
der Arbeiter nichts wissen wollten, haben, nachdem mehrfach reine
Unternehmervereine gescheitert waren, den Vorteil des neuen Systems
eingesehen. Die Grundlage bilden überall die bisherigen Löhne, aber
es ist vorgesorgt, daß mit steigenden Preisen auch die Löhne steigen
und diese Preise werden berechnet nach den Herstellungskosten unter
Zuschlag eines angemessenen Verdienstes. Ueber alle diese Fragen
entscheidet ein Lohnkomitee, das aus Vertretern der beiderseitigen
Organisationen gebildet ist. Gegen dessen Entscheidung kann der Spruch
eines Schiedsgerichts angerufen werden, doch ist dieses Mittel bisher
noch nicht angewandt, obgleich schon mehrere hunderte von Fällen
entschieden sind. Bis zur endgültigen Entscheidung darf kein Teil das
Arbeitsverhältnis aufheben; dafür hat die Entscheidung rückwirkende
Kraft. Daneben haben beide Teile ihre gesonderte Organisation; die
Sekretäre derselben sind von selbst zugleich Sekretäre der _alliance_.
Uebrigens soll kein Streitfall vor den Verband gebracht werden, dessen
Beilegung nicht vorher in den betreffenden Geschäften versucht ist.
Entlassung wegen Trunkenheit, Unredlichkeit oder rohen Auftretens
werden nicht als Beschwerdegründe anerkannt.

Es ist interessant die Gründe zu lesen, mit denen $Smith$ die
Einräumung so weitgehender Rechte an die Arbeitergewerkschaften vom
Standpunkte des Unternehmers verteidigt. »Rein geschäftlich betrachtet«
sagt er, »können die Arbeiter einen Dienst leisten, nämlich sie können
den Zerfall des Unternehmerverbandes verhindern, d. h. sie können für
die Unternehmer etwas thun, was diese niemals selbst für sich thun
können. Die Geschichte lehrt dies deutlich. Es giebt kein sonstiges
Mittel, die Unternehmer dauernd und wirksam zusammenzuhalten; jede
Abmachung ist nutzlos. Das einzige Mittel ist die Hülfe der Arbeiter.
Sie können jedem Verbande absolute Herrschaft verschaffen und jeden
Unternehmer zwingen, ihm beizutreten, wie sie ihn verhindern, wieder
auszutreten. Dieser Dienst ist das gebrachte Opfer wert.«

Aber wie $Smith$ unter den Unternehmern schon hunderte von
Anhängern gefunden hat so äußern sich auch die Vertreter der
Arbeitergewerkschaften, die sich auf die Sache eingelassen haben,
durchweg anerkennend. So ist z. B. die Gewerkschaft der Messingarbeiter
(_National Amalgamated Society of Brassworkers_) seit ihrem Anschlusse
von 4800 (1895) und 6000 (1896) auf 11000 (1897) Mitglieder gestiegen.

Allerdings ist zu berücksichtigen, daß die Verhältnisse in England
infolge des Freihandelssystems abweichend von denen der meisten andern
Länder liegen. Die bisherigen Versuche der Kartellbildung haben sich
meist als erfolglos erwiesen, und der Grund hierfür wird darin zu
suchen sein, daß die Vorbedingung eines geschlossenen Marktes, wie ihn
der Schutzzoll gewährt, fehlt, es also insbesondere auch nicht möglich
ist, die durch höhere Inlandpreise erzielten Vorteile zur Stellung
niedriger Auslandpreise zu benutzen. Aber auch unter der Herrschaft des
Schutzzolles bleibt doch der Grundgedanke der gemeinsamen Organisation
berechtigt, daß die Vorbedingung eines Erfolges der Kartellbildung,
nämlich der Zwang zum Anschlusse für alle Betriebe, auf keinem Wege so
wirksam geboten werden kann, wie durch Mithilfe der Arbeiter, indem
diese sich weigern, in nichtkartellierten Betrieben zu arbeiten. Wenn
diese Hülfe durch Gewährung entsprechender Gegenleistungen bezahlt
wird, so bleiben beide Teile durchaus im Rahmen geschäftlicher
Erwägungen und ihres berechtigten Sonderinteresses, auf dem allein eine
Einrichtung des praktischen Lebens beruhen kann.


                     B. Gesetzliche Organisationen.

Die Ansicht, daß es im Interesse der gegenseitigen Annäherung und des
sozialen Friedens zwischen Arbeitern und Arbeitgebern liege, sie in
gemeinsamen Organisationen zu vereinigen, ist schon seit langer Zeit
in weiten Kreisen vertreten. Es ist deshalb begreiflich, daß man ihr
auch bereits seitens der Gesetzgebung Rechnung getragen hat, und zwar
nicht nur insofern, als man solchen Vereinigungen, soweit sie sich
freiwillig bildeten, die gesetzliche Unterlage bot, sondern auch in der
Weise, daß man sie auf dem Wege des staatlichen Zwanges ins Leben rief.
Insbesondere ist dies geschehen in Deutschland und in Oesterreich.

Die zur Zeit bestehenden Zwangsorganisationen dieser Art lassen sich
im wesentlichen auf zwei Gruppen zurückführen, nämlich einerseits
diejenigen, die mit der gesetzlichen $Arbeiterversicherung$
zusammenhängen, und andrerseits diejenigen, welche auf der
$Gewerbeordnung$ beruhen.

Die staatliche $Sozialversicherung$ hat von Anfang an den richtigen
Gedanken zu Grunde gelegt, daß eine Einrichtung, die das Interesse der
Arbeiterklasse verfolge, auch deren Mitarbeit erfordere, und so hat
man denn in den deutschen Versicherungsgesetzen überall den Arbeitern
das Recht einer Mitwirkung eingeräumt, das sich natürlich verschieden
gestalten mußte nach dem Verhältnisse, in welchem die einzelnen Arten
der Versicherung deren Lasten zwischen Arbeitern und Arbeitgebern
verteilen.

Bei der $Krankenversicherung$ werden die Beiträge zu 2/3 von den
Arbeitern und zu 1/3 von den Arbeitgebern getragen. Es ist deshalb
sachgemäß, daß auch im Vorstande und in der Generalversammlung der
Krankenkassen beide Teile nach diesem Verhältnisse vertreten sind. Das
Gesetz schreibt dies vor.

Die $Unfallversicherung$ geschieht ausschließlich auf Kosten der
Unternehmer, und demgemäß bilden sie allein die Berufsgenossenschaften.
Aber es giebt doch für die Heranziehung der Arbeiter zu der
Verwaltung außer ihrer Beteiligung an der Aufbringung der Mittel
noch andere Gesichtspunkte, und so hat man ihnen auch innerhalb der
Unfallversicherung eine Mitwirkung eingeräumt. Die Notwendigkeit
hierfür tritt am schärfsten hervor bei den $Schiedsgerichten$, denn
will man diese nicht aus unbeteiligten Personen zusammensetzen, sondern
die Arbeitgeber zu ihrer Bildung herbeiziehen, so muß man offenbar auch
die Arbeiter, und zwar im gleichen Verhältnisse, beteiligen; das folgt
aus dem Begriffe des Gerichtes als einer beiden Teilen gleiche Rechte
gewährenden Einrichtung. Aber auch bei der $Unfallverhütung$ glaubte
man die Mitwirkung der Arbeiter nicht entbehren zu können, wenn auch
nicht aus einem prinzipiellen, sondern aus dem praktischen Grunde,
daß die Arbeiter über die Mittel, wie am besten den Betriebsgefahren
vorzubeugen ist, naturgemäß ein sachverständiges Urteil besitzen,
und weil außerdem die von den eigenen Vertretern angeordneten
Sicherungsmaßregeln mehr Aussicht haben, auch thatsächlich Befolgung
zu finden. Diesen Erwägungen entspricht die Vorschrift des Gesetzes,
daß zum Zwecke der Wahl von Beisitzern zum Schiedsgerichte und von
Mitgliedern des Reichsversicherungsamtes, sowie zur Begutachtung
der zur Verhütung von Unfällen zu erlassenden Vorschriften für
jede Berufsgenossenschaft bezw. Sektion ebensoviele Vertreter der
Arbeiter gewählt werden, wie dem Vorstande Arbeitgeber angehören.
Die Arbeitervertreter sind bei den betreffenden Verhandlungen des
Vorstandes zuzuziehen und haben bei denselben gleiches Stimmrecht.
Die Verhandlung ist deshalb eine völlig gemeinsame. Da die Ergebnisse
nicht maßgebende Beschlüsse, sondern nur Gutachten sind, so ist die
Gefahr, daß sich bei Abstimmungen Stimmengleichheit ergiebt, ohne
Bedeutung. Bei den Schiedsgerichten und im Reichsversicherungsamte ist
die Entscheidung durch den Vorsitzenden bezw. die übrigen Mitglieder
gegeben.

Bei der $Invaliditäts$- und $Altersversicherung$ wird die Last von
Arbeitern, Arbeitgebern und dem Reiche gemeinsam getragen, dem
entsprechend sind auch alle drei Faktoren an der Verwaltung beteiligt.
Die Mitglieder des Vorstandes sind zunächst staatliche bezw. kommunale
Beamte, aber sowohl der Ausschuß wie der Aufsichtsrat wird aus
Vertretern der Arbeiter und Arbeitgeber in gleicher Zahl gebildet; die
Einrichtung des Aufsichtsrates ist freilich an sich freiwillig, sie
muß aber geschehen, sobald dem Vorstande Arbeitgeber und Versicherte
nicht angehören. Die Verhandlung in allen diesen Behörden ist eine
gemeinsame. Endlich werden Vertrauensmänner aus beiden Kreisen als
örtliche Organe bestellt. Auch hier giebt es Schiedsgerichte, deren
Beisitzer von den Vorständen der Krankenkassen, und zwar von den
beiden in ihnen vertretenen Gruppen im getrennten Verfahren gewählt
werden.

Die zunächst für die gedachten Versicherungen geschaffene
Einrichtung der Schiedsgerichte ist dann durch das Gesetz über die
$Gewerbegerichte$ weiter entwickelt. Auch hier wirken Vertreter der
Arbeitgeber und der Arbeiter, die in geheimer und unmittelbarer Wahl
von allen Beteiligten in getrenntem Verfahren gewählt werden, unter
einem staatlichen Vorsitzenden zusammen. Das Gewerbegericht kann
zugleich als Einigungsamt thätig werden und hat dann die Befugnis, auch
einen Schiedsspruch abzugeben, doch kann der Vorsitzende, falls bei der
Abstimmung beide Gruppen sich geschlossen gegenüberstehen, sich seiner
Stimme enthalten und feststellen, daß ein Schiedsspruch nicht zustande
gekommen ist.

Die Kranken- und Unfallversicherung ist auch in $Oesterreich$
eingeführt und durchaus nach dem deutschen Muster gestaltet, nur
giebt es keine Berufsgenossenschaften, vielmehr sind deren Aufgaben
territorial gegliederten Anstalten übertragen. Ebenso entspricht das
am 1. Juli 1898 in Kraft getretene österreichische Gesetz über die
Gewerbeschiedsgerichte dem deutschen Vorbilde. Eine Invaliditäts- und
Altersversicherung besteht noch nicht.

Auch bei der Ordnung der $gewerblichen Verhältnisse$ ist ein
Zusammenwirken von Arbeitern und Arbeitgebern vorgesehen. Die
deutsche Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 war den aus früherer Zeit
überlieferten Organisationen nicht günstig gesinnt. Man ließ sie
freilich bestehen, indem man nur einigen Mißbräuchen entgegentrat,
aber man suchte ihren Einfluß möglichst einzuschränken. Auch die neuen
Innungen, deren Bildung im Gesetze vorgesehen ist, sind sehr knapp in
acht Paragraphen behandelt; als ihr Zweck ist lediglich bezeichnet
»die Förderung der gemeinsamen gewerblichen Interessen«. Eine
gemeinsame Thätigkeit von Arbeitern und Arbeitgebern ist allerdings
insofern ins Auge gefaßt, als die zur Entscheidung von Streitigkeiten
der selbstständigen Gewerbetreibenden mit ihren Gesellen, Gehülfen
oder Lehrlingen zu bildenden Schiedsgerichte, deren Errichtung den
Ortsstatuten überlassen ist, unter gleichmäßiger Zuziehung von
Arbeitgebern und Arbeitnehmern geschehen soll, doch war die Errichtung
solcher Schiedsgerichte der Regelung durch Ortsstatut überlassen und
ist deshalb nur ganz vereinzelt erfolgt.

Die späteren Aenderungen der Gewerbeordnung hatten neben der
Verbesserung des Arbeiterschutzes hauptsächlich die Förderung des
$Innungswesens$ zum Gegenstande, und in diesem Rahmen hat man
auch den Arbeitern eine gewisse Berücksichtigung zu teil werden
lassen. Die $Aufgaben$ der $Innungen$ sind oben[321] aufgezählt.
Von denselben interessiert uns hier insbesondere »die Förderung
des gedeihlichen Verhältnisses zwischen Meistern und Gesellen,
sowie die Fürsorge für das Herbergswesen und den Arbeitsnachweis«
und die Befugnis zur Einrichtung von Kassen zur Unterstützung der
Mitglieder, ihrer Angehörigen, Gesellen, Lehrlinge und Arbeiter in
Fällen der Krankheit, des Todes, der Arbeitsunfähigkeit und sonstiger
Bedürftigkeit, sowie zur Begründung von Schiedsgerichten. Hinsichtlich
der Innungskrankenkassen ist den Statuten die Befugnis eingeräumt,
entweder die Einrichtung des Krankenversicherungsgesetzes beizubehalten
oder die Verwaltung ausschließlich den Arbeitnehmern zu überlassen
oder endlich unter der Voraussetzung, daß die Innungsmitglieder die
Hälfte der Beiträge aus eigenen Mitteln bestreiten, die Bestellung des
Vorsitzenden und die Wahl der Hälfte der Vorstandsmitglieder und der
Generalversammlung der Innung zu übertragen.

  [321] Vgl. S. 650.

Mitglieder der Innung sind nur die Meister, dagegen ist den Gesellen
eine Teilnahme an den Aufgaben und der Verwaltung der Innung durch den
$Gesellenausschuß$ eingeräumt. Allerdings sind dessen Befugnisse recht
gering. Er ist zu beteiligen »bei der Regelung des Lehrlingswesens und
bei der Gesellenprüfung, sowie bei der Begründung und Verwaltung aller
Einrichtungen, für welche die Gesellen Beiträge entrichten oder eine
besondere Mühwaltung übernehmen, oder welche zu ihrer Unterstützung
bestimmt sind.« »Die nähere Regelung dieser Beteiligung hat durch
das Statut mit der Maßgabe zu erfolgen, daß 1. bei der Beratung
und Beschlußfassung des Innungvorstandes mindestens ein Mitglied
des Gesellenausschusses mit vollem Stimmrechte zuzulassen ist, 2.
bei der Beratung und Beschlußfassung der Innungsversammlung seine
sämtlichen Mitglieder mit vollem Stimmrechte zuzulassen sind, 3. bei
der Verwaltung von Einrichtungen, für welche die Gesellen Aufwendungen
zu machen haben, abgesehen von der Person des Vorsitzenden, Gesellen,
welche vom Gesellenausschusse gewählt werden, in gleicher Zahl zu
beteiligen sind, wie die Innungsmitglieder.« Die Ausführung von
Beschlüssen der Innungsversammlung in Angelegenheiten, für welche die
Beteiligung des Gesellenausschusses vorgeschrieben ist, darf nur mit
dessen Zustimmung erfolgen; doch kann diese durch die Aufsichtsbehörde
ergänzt werden.

Hiernach hat also nicht etwa der Gesellenausschuß nur ein Recht der
Genehmigung, über dessen Ausübung er für sich allein beriete, sondern
in den Verhandlungen des Innungsvorstandes und der Innungsversammlung,
in denen diese Angelegenheiten zur Erörterung gelangen, müssen Gesellen
zugezogen werden; die Verhandlung ist deshalb eine gemeinsame. Dasselbe
gilt von der Verwaltung der bezüglichen Einrichtungen, die von den
Meistern und den Gesellen gemeinsam geleitet wird.

Auch für die Handwerkskammern sind Gesellenausschüsse vorgeschrieben,
die mitzuwirken haben 1. bei Regelung des Lehrlingswesens, 2. bei
Gutachten und Berichten über Angelegenheiten, welche die Verhältnisse
der Gesellen und Lehrlinge berühren, 3. bei der Entscheidung über
Beanstandung von Beschlüssen der Prüfungsausschüsse. In dem Falle unter
2 ist der Gesellenausschuß berechtigt, ein besonderes Gutachten oder
einen besonderen Bericht zu erstatten, in den übrigen Fällen ist die
Thätigkeit eine gemeinsame.

Für die Innungsausschüsse und die Innungsverbände ist eine Beteiligung
der Gesellen nicht vorgesehen[322]; ebensowenig ist den verschiedenen
Gesellenausschüssen gestattet, miteinander in Verbindung zu treten,
dies würde vielmehr gegen die Vereinsgesetze der meisten Länder
verstoßen.

  [322] Der frühere Entwurf (Reichsanzeiger vom 3. August 1896)
        hatte wenigstens für den »Handwerksausschuß« die Bildung von
        Gesellenausschüssen vorgeschrieben.

Ueber die $österreichischen$ Zwangsgenossenschaften ist oben[323]
bereits das Wichtigste mitgeteilt[324]. Die Hülfspersonen sind
nicht Mitglieder, sondern nur Angehörige der Genossenschaft. Doch
ist ihnen hinsichtlich der ihre Interessen berührenden Aufgaben
eine Teilnahme an der Verwaltung eingeräumt. Nicht allein haben
sie zu der Genossenschaftsversammlung Delegierte mit beratender
Stimme zu entsenden, sondern statutarisch kann ihnen auch in dem
Genossenschaftsausschusse eine Vertretung eingeräumt werden.
Hinsichtlich der bei jeder Genossenschaft zu bildenden Krankenkasse
haben sie das Recht, in den Vorstand, den Ueberwachungsausschuß und die
Generalversammlung Vertreter zu wählen, die sogar ein den Beiträgen der
Gesellen entsprechendes Uebergewicht (2/3 : 1/3) haben. Endlich besteht
ein schiedsgerichtlicher Ausschuß, der von beiden Teilen im gleichen
Verhältnisse besetzt wird.

  [323] Vgl. S. 609 ff.

  [324] Die folgende Darstellung stützt sich hauptsächlich auf
        den Aufsatz von $Schwiedland$: »Die Einführung obligatorischer
        Arbeiterausschüsse in Oesterreich« in Schmoller, Jahrb. 1891,
        S. 1241 ff.

Aber man ist in Oesterreich weiter gegangen, als in Deutschland,
indem man den Gesellen in der »$Gehülfenversammlung$«, d. h. der
Versammlung sämtlicher Gehülfen der in einer Genossenschaft vereinigten
Gewerbetreibenden mit einem der Bestätigung durch die Behörde
bedürfenden Obmann ein eigenes Organ gegeben hat. Die Aufgaben der
Gehülfenversammlung sind: 1. die Wahrnehmung und Erörterung der
Interessen der zu der Genossenschaft gehörigen Gehülfen, soweit diese
Interessen den Zwecken der Genossenschaft nicht widerstreiten; 2.
die Wahl der Mitglieder des schiedsgerichtlichen Ausschusses, des
Vorstandes, des Ueberwachungsausschusses und der Delegierten der
Generalversammlung der Krankenkasse aus dem Stande der Gewerbegehülfen;
3. die Wahl der Vertreter aus dem Stande der Gewerbegehülfen zur
Genossenschaftsversammlung, sowie des Obmannes und der Mitglieder
des Gehülfenausschusses. Dagegen darf die Gehülfenversammlung weder
obligatorische Beiträge erheben, noch freiwillige Gaben annehmen,
auch darf sie nur auf Aufforderung des Genossenschaftsvorstandes
zusammentreten.

Die bisherige Entwickelung der Verhältnisse hat bewiesen, daß die
Gesellen besser als die Meister verstanden haben, sich die neue
Einrichtung nutzbar zu machen. Während unter den Meistern sich ein
gewisser Gegensatz zwischen Großen und Kleinen geltend macht, wobei
die letzteren infolge ihrer Mehrheit die Leitung an sich gerissen
haben, sind die Arbeiter umgekehrt bemüht gewesen, ihre tüchtigsten
Kräfte an die maßgebenden Stellen zu bringen, haben sie auch dadurch
von den Meistern unabhängig gemacht, daß sie ihnen die besoldeten
Stellen in den Krankenkassen übertragen haben, und so hat sich der
Gehülfenausschuß zu einem wertvollen Organe für die Vertretung der
allgemeinen Berufsinteressen der Arbeiter entwickelt.

Die Einrichtung der obligatorischen Berufsorganisation wird von
österreichischen Sozialpolitikern durchaus günstig beurteilt[325]. Es
ist deshalb begreiflich, daß der Versuch unternommen ist, sie auch für
die Großindustrie durchzuführen. Schon am 5. Oktober 1886 hatte die
deutsche Linke im Abgeordnetenhause einen Antrag über Errichtung und
Organisation von Arbeiterkammern eingebracht, und durch Antrag vom 19.
April 1890 hatte sie den Gedanken in der Form eines Gesetzentwurfes
über Einrichtung von Einigungsämtern, in welchen die Schaffung von
Arbeiterausschüssen vorgesehen war, wieder aufgenommen, aber beides
ohne Erfolg. Während hier ausschließlich die Organisation der Arbeiter
beabsichtigt war, indem man sie den bereits bestehenden Kartellen der
Unternehmer, deren Reform man ins Auge faßte, gegenüberstellen wollte,
schlug der Entwurf, betr. Einführung von Einrichtungen zur Förderung
des Einvernehmens zwischen den Gewerbsunternehmern und ihren Arbeitern,
den die Regierung am 17. Juni 1891 dem Abgeordnetenhause vorlegte, den
Weg einer beiderseitigen Organisation ein.

  [325] Vgl. $Schwiedland$ a. a. D. S. 1259, Anm. 1.

Der Schwerpunkt lag allerdings auch hier in den $Arbeiterausschüssen$,
die in allen fabrikmäßigen Gewerbeunternehmungen gebildet werden
sollten, und zwar durch Wahl seitens aller Arbeiter, die mindestens
21 Jahre alt und seit einem Jahre in dem betreffenden Unternehmen
beschäftigt sind.

Ueber den Wirkungskreis war folgendes bestimmt:

»Die Aufgabe der Arbeiterausschüsse besteht zunächst darin, dem
Gewerbsunternehmer oder dessen von ihm bestimmten Organen die Wünsche
und Beschwerden der Arbeiterschaft oder eines Teiles derselben in
Beziehung auf den Lohnvertrag oder die sonstigen Arbeitsbedingungen
vorzutragen, sowie die Beilegung von in dieser Hinsicht vorhandenen
Meinungsverschiedenheiten anzubahnen. Ueberhaupt haben die
Arbeiterausschüsse zur Erhaltung des guten Einvernehmens zwischen den
Gewerbsunternehmern und deren Organen einerseits und den Arbeitern
andererseits durch angemessene Einwirkung beizutragen.«

Mit Zustimmung des Unternehmers können den Ausschüssen auch noch
andere Aufgaben übertragen werden, insbesondere die Mitwirkung
bei der Verwaltung der bestehenden Wohlfahrtseinrichtungen und
bei Ueberwachung der Befolgung der Arbeitsordnung und der für die
Gesundheit und Sicherheit der Arbeiter erlassenen Vorschriften. Es kann
ferner bestimmt werden, daß der Arbeiterausschuß vor Verhängung von
Konventionalstrafen um sein Gutachten zu befragen ist.

Aber der Entwurf beschränkte sich nicht hierauf, sondern gab der
Regierung das Recht, in einzelnen Städten und Industriebezirken,
in welchen eine größere Anzahl gleicher oder verwandter Gewerbe
fabrikmäßig betrieben wird, die Zusammenfassung derselben in
$genossenschaftliche Organisationen$ (Berufsgenossenschaften)
anzuordnen. Diese sollte erfolgen durch Errichtung von je zwei
Genossenschaften, nämlich einerseits der sämtlichen in der Organisation
einbezogenen Unternehmer und andererseits der sämtlichen Hülfsarbeiter
dieser Unternehmer.

Ueber den Zweck dieser Organisation bestimmte § 14 des Entwurfes:
»Die Errichtung jeder der beiden Genossenschaften hat den Zweck,
den Mitgliedern derselben Gelegenheit zu bieten, im Rahmen der
bestehenden Gesetze ihre wirtschaftlichen Interessen, soweit sie mit
dem Gegenstände ihrer gewerblichen Thätigkeit in Zusammenhang stehen,
zu erörtern, einschlägige Wünsche und Beschwerden in Beratung zu ziehen
und hierbei über ihre Haltung zu den in den betreffenden Fragen von der
anderen Genossenschaft gefaßten Beschlüssen sich zu entscheiden. Beide
Genossenschaften sind verpflichtet, über Aufforderung der Behörden,
sowie der Handels- und Gewerbekammern Gutachten zu erstatten; sie sind
oder auch berechtigt, im Rahmen ihres gesetzlichen Wirkungskreises aus
eigener Initiative mit Anträgen hervorzutreten«.

Die Genossenschaftsversammlung der Unternehmer besteht aus sämtlichen
Mitgliedern, die der Arbeiter aus Vertretern; die letzteren wählen
die Arbeiterausschüsse. Die Geschäftsführung liegt in der Hand
der »Vorstehung«, d. h. des Ausschusses und eines der Bestätigung
seitens der Behörde bedürfenden Vorstehers. Der letztere hat ein
Disziplinarstrafrecht gegen die Mitglieder.

In dem letzten Abschnitte des Entwurfes war die Schaffung von
$Einigungsämtern$ vorgesehen, die für gleiche oder verwandte
Berufe errichtet werden sollten. Dabei war für Großindustrie
und Kleingewerbe insofern eine verschiedene Organisation
vorgeschlagen, als die Arbeitervertreter bei der erstern von den
Mitgliedern der Genossenschaftsversammlung, bei der letztern von
der Gehülfenversammlung zu wählen waren, während die Vertreter der
Unternehmer aus allgemeinen Wahlen der letzteren hervorgehen sollten.

Zur Ueberwachung wird bei jeder Genossenschaft ein staatlicher
Kommissar bestellt. Auch kann die Auflösung der Genossenschaft
seitens des Ministers erfolgen, sobald sie ihren gesetzlichen oder
statutenmäßigen Wirkungskreis überschreitet, gesetzwidrige Beschlüsse
faßt oder »überhaupt den Bedingungen ihres rechtlichen Bestandes nicht
mehr entspricht«.

Der Entwurf wollte eine Lösung der sozialen Frage durch staatliche
Organisation im großen Stile unternehmen, insbesondere war in der
Begründung ausdrücklich hervorgehoben, daß die Arbeitergenossenschaften
befugt sein sollten, auch allgemeine Fachfragen in den Bereich
ihrer Erörterung zu ziehen und dadurch zur Wahrung der
berechtigten Interessen und zur Verbesserung der Gesamtlage der
Genossenschaftsmitglieder beizutragen. Mit Recht bezeichnete die
Begründung gegenüber dieser Organisation der Arbeiter die korporative
Vereinigung der Unternehmer als notwendiges Korrelat. Es ist lebhaft
zu bedauern, daß die Verhandlungen des Abgeordnetenhauses zu keinem
positiven Ergebnisse führten und die Regierung den durch den Entwurf
beschrittenen Weg später nicht weiter verfolgt hat.


                            Nachträge[326].

                                I[327].

In $England$ ist der oben (S. 619) erwähnte, seitens der Regierung
unternommene Versuch, organische Beziehungen zwischen den Verbänden
der Arbeiter und der Arbeitgeber herzustellen, gescheitert. Wie
erwähnt, war von dem Handelsminister $Ritchie$ der Plan eines ständigen
Einigungsamtes ausgegangen. Nach demselben sollte in jedem Gewerbe
ein dauerndes Amt dieser Art aus Vertretern der beiderseitigen
Verbände bestehen, vor das jeder Streit gebracht werden mußte.
Als zweite Instanz sollte ein aus allen Gewerbezweigen gebildetes
Zentraleinigungsamt eintreten, bis zu dessen Spruche kein Streik
und keine Aussperrung erklärt werden dürfe. Nachdem der Minister im
Anfang Dezember 1898 dem parlamentarischen Ausschusse der Arbeiter
diesen Plan unterbreitet hatte, antwortete dieser schon am 16. dess.
Monats, daß er den Vorschlag mit Dank annehme und um Zusammenberufung
einer gemeinsamen Konferenz mit den Vertretern der Unternehmer
bitte, wiederholte auch diese Zustimmung, nachdem ihm am 13. Februar
1899 ein ausgearbeiteter Entwurf mitgeteilt war. Dagegen ließ das
parlamentarische Komitee der Unternehmer[328] nachdem es anfangs
geschienen hatte, als ob es ebenfalls eine zustimmende Haltung
einnehmen wollte, dem Minister am 18. März 1899 folgende Erklärung
zugehen: »Bei voller Würdigung und Sympathie für die Punkte in dem
Schreiben des Ministers und bei allem Eifer, den für die nationale
Wohlfahrt so notwendigen gewerblichen Frieden zu sichern, sieht der
Parlamentarische Rat der Unternehmer gegenwärtig keinen gangbaren Weg
zur Bildung einer vollständigen und befriedigenden Vertretung von
Arbeitgebern und Arbeitern in einem Versöhnungsamte, wie es in dem
angeführten Briefe vorgeschlagen wird.» [326] Es war nicht möglich,
bei der großen Anzahl der behandelten Organisationen überall die
Darstellung bis auf die bei dem Drucke des Buches laufende Gegenwart
fortzuführen, denn dies würde, abgesehen von anderen Schwierigkeiten,
erfordert haben, vor Abschluß des Manuskriptes von jeder einzelnen
Organisation Ergänzungen der früheren Angaben zu erbitten. Ich sehe
auch nicht hierin die Bedeutung meiner Arbeit. Immerhin glaube ich
dasjenige Material, welches mir bis zur Beendigung des Druckes bekannt
wurde, den Lesern mitteilen zu sollen und thue dies in der Form von
Nachträgen, wobei ich stets die Stelle des Buches, an welche das
Nachgetragene anknüpft, angeben werde, indem ich bitte, dort die
entsprechende Verweisung anzubringen.

  [327] Anschluß an S. 62 u. 619.

  [328] Vgl. S. 617.

Am 19. Juli 1899 hat in London der erste Kongreß des neu geschaffenen
Gewerkschaftsverbandes[329] stattgefunden, auf dem 44 _trade unions_
mit insgesamt 310437 Mitgliedern durch 47 Abgesandte vertreten waren.
Nach einem Berichte des Vorsitzenden des Parlamentarischen Komitees
über die bisherige Entwickelung des Verbandes kam man überein,
denselben als mit dem 1. Juli 1899 ins Leben getreten anzusehen, und
wählte die Mitglieder des Vorstandes. Es wurde ins Auge gefaßt, die
Jahresversammlungen stets an demselben Orte und in unmittelbarem
Anschlusse an die trade unions-Kongresse abzuhalten.

  [329] Vgl. S. 42.

Der vom 4.-9. September 1899 in Plymouth abgehaltene 32. $Jahreskongreß
der _trade unions_$ war von 386 Abgesandten als Vertretern von 147
Vereinen mit 1200000 Mitgliedern besucht Die Maschinenbauer, die sich
einem Beschlusse des Parlamentarischen Komitees nicht gefügt hatten,
waren von diesem für 2 Jahre von den Kongressen ausgeschlossen,
was eine leidenschaftlich erregte Verhandlung hervorrief, doch
würde schließlich ein diese Maßregel billigender Beschluß mit
2/3 Mehrheit angenommen. Auch sonst herrschte Streit und Hader,
insbesondere beklagten sich die kleineren Vereine, daß sie durch das
Stimmenübergewicht der größeren erdrückt würden. Die wichtigste Frage
der Beratungen war die Stellung zu den Parlamentswahlen. Die radikale
Richtung hatte, wie früher erwähnt, schon seit Jahren gefordert,
daß man nicht Angehörige der beiden großen Parteien unterstützen,
sondern eigene Arbeiterkandidaten aufstellen solle. Dieses Mal gelang
es ihr mit knapper Mehrheit, ihre Ansicht durchzusetzen, indem das
Parlamentarische Komitee beauftragt wurde, einen besonderen Kongreß
der Genossenschaften, _trade unions_ und sozialistischen Vereine
zu berufen, um Mittel und Wege für eine Verstärkung der Zahl der
Arbeitervertreter im Parlament zu beraten. Auch hinsichtlich des
Achtstundentages siegte die radikale Richtung, indem man ihn für
alle Gewerbe forderte, obgleich insbesondere die Textilarbeiter
darauf hinwiesen, daß ihr Gewerbe die damit verbundene indirekte
Lohnerhöhung von 15% nicht ertragen könne. Der Kongreß beschäftigte
sich eingehend mit der Wohnungsfrage, beklagte die bestehenden
Wohnungsverhältnisse der Arbeiter und forderte die Gemeindebehörden
auf, von den ihnen zustehenden Befugnissen besseren Gebrauch zu
machen; auch sollen Mietgerichtshöfe eingesetzt und auf Einrichtung
billiger Arbeiterzüge der Eisenbahnen hingewirkt werden. Das neue
Haftpflichtgesetz wurde in mehrfacher Beziehung bemängelt und zu
dem Entwurfe eines Alterspensionsgesetzes eine Reihe von Vorschlägen
gemacht. Hinsichtlich der Kinderarbeit wurde gegen die Stimmen der
Textilarbeiter das völlige Verbot der Beschäftigung von Kindern
unter 14 Jahren und der Nachtarbeit von Personen unter 18 Jahren
gefordert. Die früheren Beschlüsse wegen vollständiger Sonntagsruhe und
frühzeitigen Ladenschlusses wurden wiederholt, dagegen ein Antrag auf
Einführung von Einigungsämtern mit Zwangsbefugnis mit großer Mehrheit
abgelehnt. Endlich erklärte man sich gegen den Bimetallismus und den
Krieg in Transvaal. Eine Anregung in dem Sinne, die Beziehungen zu den
Arbeiterorganisationen des Auslandes zu stärken, fand wenig Beifall.

Die Berichte über den Kongreß stimmen in der Ansicht überein, daß
derselbe keinen Höhepunkt in der Entwickelung der trade unions
bedeutet. Der Grund ist zu Suchen teils darin, daß augenblicklich
große Fragen von besonderer Bedeutung nicht zur Erörterung standen und
deshalb innerer persönlicher Zwist Raum hatte, sich geltend zu machen,
teils in dem allgemeinen Umstande, daß der augenblickliche Aufschwung
der Industrie die Lage der Arbeiter günstiger gestaltet hat und manchen
ihrer früheren Klagen den Boden entzieht.


                                II[330].

In $Frankreich$ ist es in neuester Zeit den in das alte Parteitreiben
am wenigsten Verwickelten Führern der _socialistes indépendants_,
insbesondere $Jaurès$ und $Millerand$, gelungen, eine Verbindung unter
den verschiedenen sozialistischen Gruppen herbeizuführen, das _comité
d'entente socialiste_, in welches jede der oben[331] aufgeführten 5
Gruppen (d. h. ausschließlich der Anarchisten) 7 Vertreter entsendet.
Auch bei den im April 1898 stattgefundenen Parlamentswahlen, bei denen
die Guesdisten 350000, die Blanquisten 32000, die Allemanisten 42000
und die Unabhängigen Sozialisten nebst den Broussisten[332] 516000
Stimmen erhielten, gingen die 5 Gruppen zusammen, und endlich besteht
im Parlamente eine _Union socialiste_ aus allen sozialistischen
Abgeordneten.

  [330] Anschluß an S. 85.

  [331] Vgl. S. 81.

  [332] Die letzteren sind wenig zahlreich und deshalb mit den
        »Unabhängigen« zusammengerechnet.

Einen Stoß hat dieser Zusammenschluß dadurch erhalten, daß bei der im
Juni 1899 vollzogenen Neubildung des Ministeriums Waldeck-Rousseau
$Millerand$ das Amt des Handelsministers übernahm. Dieser Schritt
wurde in den sozialistischen Kreisen zum Teil scharf getadelt, zumal
der General $Gallifet$, der »Mörder der Commune«, dem Ministerium als
Kriegsminister angehört, und am 12. Juli 1899 veröffentlichten 21
sozialistische Abgeordnete, die überwiegend dem _parti ouvrier_ und dem
_parti socialiste révolutionaire_ angehören, eine Erklärung, in der sie
den Schritt $Millerand$'s entschieden verurteilen und ihren Austritt
aus der _Union socialiste_ erklären. Inzwischen ist es jedoch gelungen,
eine Wiederannäherung herbeizuführen, und insbesondere haben sämtliche
Gruppen sich geeinigt, im September 1899 einen gemeinsamen Kongreß in
Paris abzuhalten zur Entscheidung der Frage, »ob der Klassenkampf, der
die Grundlage des Sozialismus bildet, den Eintritt eines Sozialisten in
eine Bourgeois-Regierung gestattet.«


                               III[333].

In $Ungarn$ hat die Gewerkschaftsbewegung insofern einen
Fortschritt zu verzeichnen, als am 21. Mai 1899 in Budapest ein
Gewerkschaftskongreß abgehalten ist, an dem 66 Abgeordnete aus der
Hauptstadt und 36 aus der Provinz teilgenommen haben. Nach dem
erstatteten Berichte giebt es etwa 19000 organisierte industrielle
Arbeiter, während die Zahl der organisierten Landarbeiter mehr als
das Doppelte betragen soll. Es wurde beschlossen, die bestehenden
Fachvereine zu Landesorganisationen umzugestalten, die hauptsächlich
die Arbeitslosen- und Reiseunterstützung pflegen sollen. Die
ferneren Beschlüsse des Kongresses forderten die Einführung des
gesetzlichen Maximalarbeitstages von 10 Stunden und einer Sonntagsruhe
von 36 Stunden, die gesetzliche Unfallversicherung und volle
Koalitionsfreiheit, Gewerbegerichte und Ausdehnung der Gewerbeaufsicht
auf das Kleingewerbe, sowie Teilnahme von Arbeitern an derselben.
Der von der Regierung geplanten Zentral-Arbeitsvermittelung will man
sich nicht feindlich gegenüberstellen, falls Arbeiter und Unternehmer
gleiche Rechte erhalten. Zur Durchführung der Beschlüsse wurde ein
Ausschuß aus 11 Mitgliedern eingesetzt, der zugleich die Streikbewegung
zu überwachen, Widerstandskassen zu organisieren und die Schritte für
Schaffung von Arbeitersekretariaten in die Hand zu nehmen hat, auch
spätere Gewerkschaftskongresse einberufen soll.

  [333] Anschluß an S. 110.


                                IV[334].

In $Holland$ haben am 2. April 1899 sowohl der _Algemeen Nederlandsch
Werklieden Verbond_ wie der _Sociaaldemocratische Bond_ ihre
Jahresversammlungen abgehalten.

  [334] Anschluß an S. 146.

Der $erstere$ Verband zählt jetzt 34 Vereine mit 3544 Mitgliedern und
hat 3 Vertreter im Abgeordnetenhause. Man beschloß Eingaben an die
Regierung zu Gunsten der Alters-, Invaliden- und Unfallversicherung,
sowie des gewerblichen Fachunterrichtes und der gesetzlichen Regelung
der Arbeitszeit erwachsener Männer. Im ganzen scheint der Verband in
den letzten Jahren keine erhebliche Thätigkeit entfaltet zu haben.

Der $sozialdemokratische Bund$ umfaßt 55 Vereine mit 2500 Mitgliedern
und zählt 3 Vertreter im Abgeordnetenhause. Man forderte progressive
Einkommensteuer und Besteuerung des steigenden Bodenwertes in den
Städten, Unfallversicherung, den gesetzlichen Maximalarbeitstag
zunächst von 10 Stunden, sowie eine Sonntagsruhe von 36 Stunden und
endlich das allgemeine Wahlrecht. Die übrigen Verhandlungen betrafen
die Bekämpfung der Trunksucht, die hygienischen Einrichtungen, die
Wohnungsfrage, den Schulunterricht, die Arbeitslosenversorgung, den
Grundbesitz der Gemeinden und die Schaffung von Konsumgenossenschaften.

Der $Arbeitersekretariat$ hat am 26./27. Februar 1899 in Utrecht
seine fünfte Jahresversammlung abgehalten. An demselben sind jetzt
folgende Verbände beteiligt: Möbelarbeiter, Maler, Zigarrenarbeiter,
Metallarbeiter, Buchdrucker, Zimmerer, Steinhauer, Weber und Spinner,
Maschinisten und Heizer, Landarbeiter, Handarbeiter, Schiffsarbeiter,
Maurer, Bildhauer, Holzschuharbeiter, Stukkateure, Tapezierer,
Former, Thon-, Topf- und Steingutarbeiter, Erd- und Baggerarbeiter,
Korkschneider, Oelschläger, Zuckerbäcker, Chemische Arbeiter,
Holzarbeiter, Damenschneider. Das Sekretariat umfaßt 40 Verbände und
Vereine mit 12950 Mitgliedern, gegen 22 Verbände mit 15000 Mitgliedern
1894, 35 Verbände mit 18700 Mitgliedern 1895, 41 Verbände mit 17500
Mitgliedern 1896 und 44 Verbände mit 15000 Mitgliedern 1897. Im Jahre
1898 haben sich 3 Verbände aufgelöst, 3 andere haben sich von dem
Sekretariate getrennt, weil sie ihren Verpflichtungen nicht nachkommen
konnten. Während eine Unterstützung in Streikfällen bei Gründung des
Sekretariates nicht beabsichtigt war, hat man 1896 eine solche mit
freiwilligen Beiträgen eingeführt und später diese obligatorisch auf
5 Pf. wöchentlich festgesetzt. Es haben 16 Streiks stattgefunden,
für die 14150 fl. Unterstützung gezahlt sind. Die regelmäßige
Jahreseinnahme des Sekretariates beträgt 822 fl., die Ausgabe 742
fl., der Kassenbestand belief sich am 31. Dezember 1898 auf 3310 fl.
Der Sitz des Sekretariates soll auch ferner in Amsterdam bleiben;
der Sekretär wurde auf 5 Jahre gewählt und gegen feste Besoldung
angestellt. Der Antrag auf Erhöhung der Beiträge wurde abgelehnt.
Streiks sollen nur dann unterstützt werden, wenn sie 14 Tage vorher dem
Sekretariate angezeigt sind, auch muß vor Niederlegung der Arbeit erst
der Zentralvorstand der Organisation und das Sekretariat gehört werden.


                                V[335].

In $Dänemark$ hat am 2. Juni 1899 der Metallarbeiterverband in
Kopenhagen seinen 6. Jahreskongreß abgehalten, unter Beteiligung von
62 Abgeordneten, von denen 17 aus Kopenhagen, 45 aus der Provinz
entsandt waren. Der Verband zählt 6356 Mitglieder = 85% aller
gelernten Metallarbeiter, während er die ungelernten ausschließt. Das
Verbandsvermögen betragt 194399 Kronen.

  [335] Anschluß an S. 154 und 622.

Auf dem Frankfurter Gewerkschaftskongresse machte der dänische
Vertreter noch einige Angaben über die dortige Gewerkschaftsbewegung.
Die Verhältnisse liegen in Dänemark insofern eigenartig, als von
den 2-1/2 Millionen Einwohnern des Landes 500000 in der Hauptstadt
Kopenhagen vereinigt sind, so daß etwa die Hälfte der industriellen
Bevölkerung dort zusammengedrängt ist. Den »Vereinigten Fachverbänden
Dänemarks« gehörten im Frühjahr 1899 38 Verbände und 27 Einzelvereine
mit rund 70000 Mitgliedern an, darunter 20000 ungelernte Arbeiter
und 6000 Frauen. Die Gesamtzahl der gewerkschaftlich organisierten
Arbeiter ist auf 75000-80000 zu veranschlagen. Außer dem Jahresbeitrage
von 20 Oere für industrielle und 10 Oere für Landarbeiter und Frauen
wird bei Streiks und Aussperrungen eine Sonderabgabe von wöchentlich
bis zu 50 Oere erhoben. In den letzten Jahren haben sich in den
verschiedenen Industrien zahlreiche Arbeitgebervereine gebildet, die
sich im Frühjahr 1898 zu dem »Zentralverein der dänischen Arbeitgeber«
zusammengeschlossen haben, dessen Zweck ist, den Forderungen der
Arbeiter Widerstand entgegenzusetzen, Streiks zu bekämpfen und
entstehende Streitigkeiten durch Schiedsgerichte zu regeln. Sobald ein
partieller Streik ausbricht, hat der Vorstand des Bundes das Recht,
die Aussperrung aller Arbeiter nicht allein des beteiligten Gewerbes,
sondern in sämtlichen Betrieben anzuordnen.

Weitgehendes Interesse auch außerhalb Dänemarks hat die
$Massenaussperrung der organisierten Arbeiter$ seitens des
Arbeitgeberbundes erregt. Der Streit begann zwischen den
Tischlergesellen und ihren Meistern über Lohnfragen, indem die Meister
am 2. Mai 1899 über sämtliche 3500 Gesellen die Sperre verhängten.
Zugleich wandten sie sich an den Zentralverein der dänischen
Arbeitgeber, und dieser erklärte am 24. Mai die Aussperrung aller
Arbeiter in den Baugewerben und der Eisenindustrie in der Zahl von
etwa 40000. Im August 1899 ist die Aussperrung noch auf fernere 10000
Arbeiter ausgedehnt, so daß sie etwa 2/3 aller dänischen organisierten
Arbeiter umfaßte.

Der von den Arbeitgebern verfolgte Zweck ist nach den
Zeitungsnachrichten die Vernichtung der Arbeiterorganisationen, während
andere Beurteiler[336] dies bestreiten und den Arbeitern insofern einen
Teil der Schuld beimessen, als sie sich unerträgliche Uebergriffe
erlaubten. Die christlich-soziale Partei Dänemarks ist auf die Seite
der Arbeiter getreten, ebenso haben die kleinen Gewerbetreibenden von
Kopenhagen in einer großen Protestversammlung zu deren Gunsten Stellung
genommen. Die dänische Regierung hat sich neutral gehalten, während die
deutschen Behörden mehrfach (z. B. in Schleswig, Sachsen, Braunschweig)
die von den Arbeitern zur Abhaltung von Versammlungen gesandten Redner
ausgewiesen haben, offenbar von der Auffassung ausgehend, daß in einem
Streite zwischen Arbeitern und Unternehmern, und mag er selbst im
Auslande sich abspielen, die Stellung der deutschen Obrigkeit stets auf
seiten der Unternehmer sein muß; man hofft dadurch den Staatsgedanken
und das Nationalgefühl unter der deutschen Arbeiterschaft zu fördern.

  [336] Vgl. »Soziale Praxis« Nr. 37 vom 15. Juni 1899.

Nachdem wiederholte Einigungsversuche gescheitert waren, ist endlich
am 4. September 1899 eine Verständigung erzielt, in welcher die
Arbeitgeber die meisten der von ihnen erhobenen Forderungen fallen
gelassen haben, so daß die Arbeiter sich als die Sieger betrachten;
jedenfalls ist die Absicht, die Arbeiterorganisation zu vernichten,
falls sie bestanden haben sollte, gescheitert.

Am 7. September 1899 ist die Arbeit überall wieder aufgenommen.
Es scheint, als ob auf den Entschluß des Arbeitgeberverbandes ein
Wechsel im dänischen Ministerium, nämlich die Ersetzung des bisherigen
Ministers des Innern $Bardenfleth$ durch $Bramsen$, nicht ohne
Einfluß gewesen ist. Der letztere, der auch bereits in dem Streite
vermittelnd thätig gewesen war, ist ein hervorragender Nationalökonom,
der u. a. auch 1890 Dänemark bei dem Berliner internationalen
Arbeiterschutzkongresse vertreten hatte. Obgleich er der konservativen
Partei angehört, genießt er großes Vertrauen in Arbeiterkreisen, so daß
selbst das dänische sozialdemokratische Parteiorgan seine Ernennung mit
Befriedigung begrüßt und an seine Thätigkeit große Hoffnungen knüpft.


                                VI[337].

Ueber die Gewerkschaften von $Nordamerika$ veröffentlicht das
_Bulletin of the department of Labor_, das amtliche Organ des
Arbeitsamtes in Washington, sehr eingehende Angaben[338], um den
Nachweis zu liefern, daß die amerikanischen Gewerkschaften von Jahr
zu Jahr mehr die Unterstützungspolitik in den Vordergrund ihrer
Thätigkeit gestellt haben. Danach gab es 1880 nur 4 Vereine, die
Unterstützungseinrichtungen besaßen, nämlich die Lokomotivheizer
mit 2800, die Zimmerleute und Tischler mit 245, die Lokomotivführer
mit 2203 und die Seemaschinisten mit 342, zusammen also mit 5590
Mitgliedern; sämtliche übrigen Organisationen zahlten nur Streikgeld.
Die Folge war ein äußerst lebhafter Wechsel der Mitglieder und der
starke Rückgang während der industriell ungünstigen Jahre 1893-1897.
Dagegen haben 1897 31 Gewerkschaften mit 217351 Mitgliedern Angaben
gemacht, nach welchen sie in den genannten Jahren 643906 Dollars
an Unterstützungen gezahlt haben gegenüber 322509 Dollars, die
sie in derselben Zeit für Streiks ausgegeben haben. Leider sind
die amerikanischen Gewerkschaften in der Aeußerung über ihre
Angelegenheiten sehr zurückhaltend, so daß die Vereine, die Berichte
eingesandt hatten, mit ihren 217351 Mitgliedern nur etwa 1/4 der
gesamten organisierten Arbeiterschaft Nordamerikas darstellen.

  [337] Anschluß an S. 178.

  [338] Der Aufsatz ist im Korrespondenzblatt der Generalkommission Nr.
        26 vom 10. Juli 1899 auszugsweise wiedergegeben.

        Das Nähere aus den in dem bezeichneten Aufsatze mitgeteilten
        Thatsachen ergiebt sich aus der folgenden Tabelle:

                     (Siehe Tabelle auf Seite 705).

Eine Gegenüberstellung dieser Ziffern mit denen der englischen und der
deutschen Gewerkschaften ergiebt, daß im Jahre 1897 gezahlt wurden

                                                     $Unterstützung$
                                                   insgesamt a. d. Kopf
                                                        Mark    Mark
  von  31 amerikan.  Gewerkschaften m. 217351 Mitgl.  2,704405  12,30
   "  100 englischen       "        "  996953   "    16,273480  16,80
   "   55 deutschen        "        "  410864   "     1,197960   2,90

                                                       $Streikgeld$
                                                                 a. d.
                                                     insgesamt   Kopf
                                                        Mark     Mark
  von  31 amerikan.  Gewerkschaften m. 217351 Mitgl.  1,354537   6,20
   "  100 englischen       "        "  996953   "     3,102560   3,20
   "   55 deutschen        "        "  410864   "       881858   2,10

Bei der Vergleichung der deutschen Gewerkschaften ist in Betracht zu
ziehen, daß die Krankenunterstützung ihnen zum größten Teile durch
die gesetzliche Krankenversicherung abgenommen ist, der gegenüber die
Gewerkschaften sich auf bloße Zuschußkassen beschränken.


                               VII[339].

Die Generalkommission der Gewerkschaften veröffentlicht[340] die
Statistik für 1898. Danach gab es Ende 1898 57 Zentralorganisationen
mit 493742 Mitgliedern, unter denen sich 13481 weibliche befanden.
Daneben gab es 17500 lokal organisierte Arbeiter, so daß sich eine
Gesamtzahl von 511242 ergiebt. Der stärkste Verband waren die
Metallarbeiter mit 74160 Mitgliedern, dann folgen die Maurer mit
60175, die Holzarbeiter mit 48589, die Textilarbeiter mit 27679, die
Bergarbeiter mit 27300, die Buchdrucker mit 24020, die Zimmerer mit
22101, die Schuhmacher mit 13727, die Hafenarbeiter mit 10037 und
die Steinarbeiter mit 10000 Mitgliedern. Der Verband der Flößer, der
sich aufgelöst hat, und die Xylographen, die sich in Lokalvereinen
organisiert haben, sind aus den Verzeichnissen weggelassen, dagegen
sind die Buchdruckereihülfsarbeiter, die Formenstecher und die
Maschinisten und Heizer neu aufgenommen, von denen die ersteren
beiden Verbände 1895, der letztere 1893 gegründet wurden. Die Zahl
der Zweigvereine ist 1898 von 6151 auf 6756 gestiegen. Die Zunahme
der Lokalorganisation beruht nicht auf einer wirklichen Vermehrung,
sondern auf veränderten Schätzungen, insbesondere waren 1897 über 7
Gewerbe, für die jetzt insgesamt 10070 Mitglieder angegeben sind,
überhaupt keine Angaben gemacht. Nach dem Berichte giebt es außer
den hier berücksichtigten Vereinen noch eine größere Anzahl von
Gewerkschaften, die »nicht auf dem Boden der modernen Arbeiterbewegung
stehen« und entweder zu den christlichen Vereinen gehören oder in
ihren Tendenzen ganz isoliert stehen. Als solche werden erwähnt:
Bergarbeiter mit 35000, Bildhauer 120, Böttcher 200, Brauer 1800,
Buchdrucker 1700, Buchdruckereihülfsarbeiter 25, Former 1000, Gärtner
5000, Gastwirtsgehülfen 3000, Gemeindebetriebsarbeiter 300, Konditoren
600, Maschinisten und Heizer 4200, Maurer 3800, Porzellanarbeiter 554,
Schuhmacher 3500, Steinsetzer 140, Töpfer 150, Werftarbeiter 250,
insgesamt 61339 Mitglieder.

  [339] Anschluß an S. 254.

  [340] In Nr. 30 des Korrespondenzblattes vom 7. August 1899.


  Spaltenüberschriften:
  A = Gründungsjahr
  B = Zahl der Mitglieder
  C = für Unterstützungen
  D = für Streiks

  ========================================================================
     |                                  |     |      |    $Ausgabe$
     |                                  |     |      +-------+------------
     |         $Organisation$           |  A  |   B  |   C   |    D
     |                                  |     |      |       |
     |                                  |     |      | Dollar|  Dollar
  ===+==================================+=====+======+=======+============
   1.|Verband der Zigarrenmacher        | 1864| 27318| 328499|  12175
   2.|Verband der Zimmerleute u.        | 1881| 31508|  43953|   8697
     |   Tischler                       |     |      |       |
   3.|Internationaler Typographenverband| 1850| 28614|  58455|  24075
   4.|Deutsch-Amerikanische Typographia | 1873|  1110|  15877|   1053
   5.|Englischer Verband der Zimmerer   |     |      |       |
     |   und Tischler                   |  -- |  1392|  26072|    346
   6.|Englischer Verband der Maschinen- |     |      |       |
     |bauer                             |  -- |  1441|  27431|    486
     |            Verband der           |     |      |       |
   7.|Bäcker                            | 1886|  4850|    734|    754
   8.|Barbiere                          | 1887|  3600|   4700|    125[341]
   9.|Grobschmiede                      | 1891|   300|   1921|    109
  10.|Baumwollspinner                   | 1889|  2600|  29450|   1000[341]
  11.|Lederarbeiter                     | 1896|  1430|    355|    675
  12.|Flaschenbläser                    | 1853|  3000|  18000|    --
  13.|Granitsteinschneider              | 1877|  9765|   9765|  25000
  14.|Eisengießer                       | 1859| 23000|  45599|  48033
  15.|Lederarbeiter beim Pferdegeschirr | 1896|   475|    350|    150[341]
  16.|Maler und Dekorateure             | 1887|  5500|   2875|   2500[341]
  17.|Mustermacher                      | 1887|   913|    -- |   1921
  18.|Seeleute des stillen Ozeans       | 1885|  1471|   1060|    --
  19.|Kleidermachergehülfen             | 1883|  5683|   6949|   4057
  20.|Tabakarbeiter                     | 1894|  5000|  16251|    --
  21.|Holzschnitzer                     | 1883|   830|   1850|    --
  22.|Holzarbeiter                      | 1896|  5520|   1000|  12000
  23.|Flintglasarbeiter                 |   ? |  7500|    -- | 160101
  24.|Seeleute des atlantischen Ozeans  | 1889|   218|    -- |    --
  25.|Gummizeugweber                    | 1885|   323|    300|    155[341]
  26.|Arbeiter der Elektrizitätswerke   | 1891|  3000|    900|    800
  27.|Hutmacher                         | 1885|  6000|    750|    --
  28.|Maschinisten                      | 1888| 22000|    -- |   8697
  29.|Schlachter                        | 1897|  4000|    560|    100[341]
  30.|Metallpolierer &c.                | 1890|  7000|    -- |   8000
  31.|Steinmetzen                       | 1890|  2000|    250|   1500
  ===+==================================+=====+======+=======+============
     |                                  |  -- |217351| 643906| 322509

  [341] Streikunterstützung für andere Gewerbe.

Ueber Einnahmen und Ausgaben haben 1898 zum erstenmale alle
Organisationen Angaben gemacht, allerdings nur hinsichtlich der
Zentralkassen. Der Bericht giebt über die Jahre 1891-1898 folgende
Tabelle.

            Es vereinnahmten                        Es verausgabten

  1891  49 Organisationen  1116588 Mk. | 47 Organisationen  1606534 Mk.
  1892  46      "          2031922  "  | 50        "        1786271  "
  1893  44      "          2246366  "  | 44        "        2036025  "
  1894  41      "          2685564  "  | 44        "        2135606  "
  1895  47      "          3036803  "  | 48        "        2488015  "
  1896  49      "          3616444  "  | 50        "        3323713  "
  1897  51      "          4083696  "  | 52        "        3542807  "
  1898  57      "          5508667  "  | 57        "        4279726  "
                          ---------------------------------------------
                          24326050 Mk. |                   21198697 Mk.

Wie die Ausgaben sich für 1898 im einzelnen verteilen, zeigt folgende
Tabelle. Es verausgabten für:

  Verbandsorgan                          55  Organisationen  518949 Mk.
  Agitation                              54       "          136329  "
  Streiks im Beruf                       45       "         1024114  "
  Streiks in anderen Berufen             33       "           39176  "
  Rechtsschutz                           39       "           43378  "
  Gemaßregeltenunterstützung             30       "           39978  "
  Reiseunterstützung                     36       "           83267  "
  Arbeitslosenunterstützung              17       "          275404  "
  Krankenunterstützung                   12       "          491634  "
  Invalidenunterstützung                  3       "           79587  "
  Sonstige Unterstützung                 34       "           78419  "
  Stellenvermittelung                     9       "            3826  "
  Sonstige Zwecke                        44       "          107759  "
  Konferenzen und Generalversammlungen   33       "           68693  "
  Beitrag an die Generalkommission       50       "           41665  "
  Prozeßkosten                           17       "            5823  "
  Gehälter                               53       "          140423  "
  Verwaltungsmaterial                    55       "          165926  "

In 43 Organisationen verblieben den Zweigvereinen von der Einnahme
insgesamt 723101 Mk. Aus diesem Betrage sind zunächst die lokalen
Ausgaben gedeckt, doch werden vielfach aus den Beträgen, welche den
Zweigvereinen verbleiben, Unterstützungen an Reisende und in Not
geratene Mitglieder, oder auch Unterstützungen für Streiks gegeben.
Nicht in allen Organisationen wird der Zentralstelle über solche
gezahlte Unterstützungen berichtet, so daß die von den Gewerkschaften
für Unterstützungszwecke aufgewandten Summen sich noch beträchtlich
durch diese lokalen Ausgaben erhöhen. In vier Organisationen wird
die Reiseunterstützung direkt von den Zweigvereinen respektive den
einzelnen Orten aus deren Einnahmen für lokale Zwecke gedeckt.

Die Ausgabe für Streikunterstützung steht in den letzten Jahren, soweit
ein einzelner Posten in Betracht kommt, an erster Stelle. Sie betrug
für 1898: 1073290 Mk.; 1897: 881758 Mk.; 1896: 944345 Mk. Aber auch
im Jahre 1898 ist die Ausgabe für direkt an die Mitglieder gezahlte
Unterstützung bei Arbeitslosigkeit in Krankheits- und Notfällen
wesentlich höher als die Ausgabe für Streiks.

Es wurden 1898 gezahlt: für Rechtsschutz 43378 Mk., für
Gemaßregeltenunterstützung 39978 Mk., für Reiseunterstützung 283267
Mk., für Arbeitslosenunterstützung 275404 Mk., für Krankenunterstützung
491634 Mk. für Invalidenunterstützung 79587 Mk., für Beihülfe in
Not- und Sterbefällen 78419 Mk. Hiernach beträgt die Gesamtsumme der
Unterstützungen 1291667 Mk., denen 1073290 Mk. Streikunterstützung
gegenüberstehen, doch muß der ersteren Summe noch die Ausgabe für das
Verbandsorgan mit 518949 Mk. hinzugerechnet werden, so daß sie sich
dann auf 1810616 Mk. beläuft und die Ausgabe für Streiks um 737326
Mk. übersteigt. Vervollständigt man hiernach die oben[342] gegebene
Tabelle, so haben die Gewerkschaften in den letzten 8 Jahren aus den
Verbandskassen 10574894 Mk. für die materielle und geistige Hebung
ihrer Mitglieder, dagegen nur 4490077 Mk. für Streiks, mithin für die
ersteren Zwecke 6064817 Mk. mehr als für den letzteren ausgegeben.

  [342] S. 254.


                               VIII[343].

Der $deutsche Buchdruckerverband$ hat vom 19.-24. Juni 1899 in
Mainz seine dritte Generalversammlung abgehalten, die von 82
Vertretern besucht war; außerdem hatte der österreichische und der
elsaß-lothringische Verein, sowie das internationale Sekretariat
Abgesandte geschickt. Der von dem Vorsitzenden Döblin erstattete
Bericht erwähnt die Gründung der Buchdruckergewerkschaft, der jedoch
angeblich nur 300 Mitglieder angehören, sowie den Gutenbergbund,
von dem behauptet wird, daß er gegründet sei, um den Unternehmern
Heeresfolge zu leisten. Aber weder durch diese beiden Vereine, noch
durch die von den Prinzipalen ins Leben gerufene Unterstützungskasse,
der zur Zeit 4000 Mitglieder angehören, sei das Wachstum des Verbandes
aufgehalten. In den 4 Jahren 1895-1898 sind seitens des Verbandes an
Reiseunterstützung 501899 Mk., an Arbeitslosenunterstützung 499170
Mk., an Umzugskosten und Gemaßregeltenunterstützung 209678 Mk., an
Krankengeld 137489 Mk., an Invalidenunterstützung 5381 Mk. (davon
3494 Mk. aus der Invalidenkasse, 1887 Mk. aus der Verbandskasse) und
an Begräbnisgeld 79055 Mk. gezahlt. Trotzdem ist 1898 ein Ueberschuß
von rund 500000 Mk. erzielt. Der Vorstand sah in der großen Anhäufung
von Geld insofern eine Gefahr, als dadurch die Versuchung erhöht
werde, sich bei Streitigkeiten mit den Prinzipalen zu fest auf
die gefüllte Verbandskasse zu verlassen und glaubte vielmehr, den
Ueberfluß zur Erhöhung der Verbandsleistungen verwenden zu sollen, um
die Mitglieder desto fester an den Verband zu ketten. Er beantragte
deshalb: 1. die Reiseunterstützung von 75 Pf. auf 1 Mk. (bei einer
Wartezeit von 6 Wochen) bezw. 1 Mk. 25 Pf. (bei einer solchen von 50
Wochen), 2. die Arbeitslosenunterstützung von 1 Mk. 25 auf 1 Mk. 50
Pf., 3. die Invalidenunterstützung von 1 Mk. auf 1 Mk. 25 Pf., 4. das
Begräbnisgeld auf 150 Mk. (bei 500 Wochenbeiträgen) bezw. 200 Mk. (bei
1000 Wochenbeiträgen) zu erhöhen. Umzugsgelder bis zur Höhe von 100
Mk. sollen auch bei freiwilligen Umzügen gezahlt werden. Außerdem soll
der Preis für das Verbandsorgan von 1 Mk. auf 65 Pf. vierteljährlich
herabgesetzt werden. Die Versammlung nahm diese Vorschläge an. Die
Gehälter des Vorsitzenden, des Kassierers und des Redakteurs wurden
von 2500 Mk., 2300 Mk. und 2200 Mk. auf 2900 Mk., 2600 Mk. und 2500
Mk. erhöht. Die Gesamtsumme dieser Mehrbelastungen beläuft sich auf
jährlich 145000 Mk.

  [343] Anschluß an S. 293.

In einer Resolution gegen die Zuchthausvorlage wurde betont, daß auf
dem Frankfurter Gewerkschaftskongresse die organisierten Arbeiter sich
fast einstimmig für friedliche Verständigung mit den Arbeitgebern
durch Tarifvereinbarungen ausgesprochen hätten, daß aber die letzteren
solche Vereinbarungen ablehnten und dadurch die wirtschaftlichen
Kämpfe hervorriefen. Dabei stellte der Vorsitzende fest, daß die
Ansicht der Generalversammlung dahin gehe, die Tarifvereinbarung mit
den Prinzipalen, falls diese den Wünschen der Gehülfen nachkämen, nach
Ablauf der gegenwärtigen Frist wieder zu erneuern. Die beantragte
Einsetzung eines Verbandsausschusses als Kontrollkommission
für den Vorstand wurde abgelehnt, ebenso die obligatorische
Einführung des Verbandsorgans. Ein Antrag, mit dem Verbande der
Buchdruckereihülfsarbeiter in ein näheres Verhältnis zu treten, um eine
spätere vollständige Verschmelzung vorzubereiten, wurde abgelehnt und
nur zur Unterstützung der »Solidarität«, des Organes der Hülfsarbeiter,
500 Mk. bewilligt.

Hinsichtlich des internationalen Buchdruckersekretariates, dem zur
Zeit 19 Organisationen angeschlossen sind, kam es zu lebhaften
Auseinandersetzungen, indem das Organ des schweizerischen Verbandes
sich bei den Tarifstreitigkeiten auf die Seite der Opposition
gestellt und aus diesem Grunde der deutsche Verband die Erneuerung
des bestehenden Gegenseitigkeitsvertrages abgelehnt hatte. Die
Generalversammlung stimmte einem abgeänderten Vertrage, der inzwischen
schon von den Schweizern angenommen war, auch ihrerseits zu, sprach
jedoch über die Haltung des schweizerischen Organes seinen Tadel aus.

$Die Gewerkschaft der Buchdrucker$ hat am 6. August 1899 in Hannover
ihren Kongreß abgehalten. Berichtet wurde, daß trotz des Rückganges der
Preßfondsbeiträge die »Buchdruckerwacht« in Zukunft gehalten werden
könne. Die Zunahme der Mitglieder sei eine geringe; die Hoffnung, alle
Tarifgemeinschaftsgegner in der Gewerkschaft zu vereinigen, habe sich
nicht erfüllt, da die Anhänglichkeit der Buchdrucker an ihre Kassen zu
groß sei. Aber nicht die Quantität, sondern die Dualität der Mitglieder
bilde die Stärke einer Gewerkschaft. Ein Antrag, eine Einigung mit dem
Verbande zu versuchen, wurde abgelehnt. Die Mitgliederzahl beträgt 226,
der Kassenbestand 8357,91 Mk. Der nächste Kongreß soll in Kassel tagen.


                                IX[344].

$Der Gewerkverein christlicher Berg-, Eisen- und Metallarbeiter
für den Oberbergamtsbezirk Bonn$ hat am 9. Juli 1899 seine zweite
Generalversammlung in Betzdorf abgehalten. Nach dem erstatteten
Geschäftsberichte Zählt der Verein jetzt 7000 Mitglieder mit 79
Anmeldestellen; es sind nur 160 Austritte vorgekommen. Es wird
hervorgehoben, daß der Verein seitens der Behörden wegen angeblicher
sozialdemokratischer Tendenzen scharf beobachtet sei, daß aber die
Mitglieder bei den vorgekommenen schwierigen Fragen große Ruhe,
Mäßigung und Disziplin bewiesen hätten.

  [344] Anschluß an S. 312.


                                X[345].

Zu dem am 21./22. Mai 1899 in Nürnberg abgehaltenen Verbandstage des
$Verbandes bayrischer Eisenbahnwerkstätten- und Betriebsarbeiter$ ist
nachzutragen, daß dem Verlangen der Generaldirektion der Eisenbahnen
wegen Aenderung der Statuten insoweit nachgegeben wurde, als § 20 der
Statuten folgende Fassung erhielt:

»Das Bestreben des Verbandes ist insbesondere darauf gerichtet,
für seine Mitglieder bei Erhaltung eines guten Einvernehmens mit
allen obrigkeitlichen Staatsbehörden möglichst günstige Lohn- und
Arbeitsbedingungen zu erzielen und zwar: a) in Lohnfragen durch
Eingaben und Petitionen an die königliche Regierung und den Landtag; b)
durch Eingaben und Petitionen an die Eisenbahnbehörden durch Vertretung
der Arbeiterausschüsse bei allen berechtigten Wünschen und Beschwerden;
ferner auch die Ueberwachung der Arbeiterausschüsse zu vollziehen,
damit diese die Interessen seiner Mitarbeiter auch wirklich wahrnehmen.«

  [345] Anschluß an S. 339.

Außerdem wurde beschlossen, den Beitritt zu dem Verbande auch Arbeitern
des äußeren Betriebes zu gestatten. Der Antrag auf Gründung einer
Krankenunterstützungskasse wurde abgelehnt, dagegen die Errichtung
einer Sterbekasse, die am 1. August 1899 ins Leben treten soll,
beschlossen. Man wählte ferner eine Petitionskommission, die bei dem
Landtage verschiedene Forderungen, insbesondere Durchführung des
9stündigen Arbeitstages, Lohnerhöhung und Abschaffung der Akkordarbeit
durchsetzen soll. Endlich wurde in einer Resolution Protest dagegen
erhoben, daß der Bayrische Eisenbahnverband den Beruf habe, die
Interessen der Werkstättenarbeiter zu vertreten, und dieses Recht
vielmehr für den Verband in Anspruch genommen.

Die Generaldirektion hat übrigens auch die veränderte
Statutenbestimmung mit der Begründung beanstandet, daß
die Inanspruchnahme oder Beeinflussung der von der
Staatseisenbahnverwaltung geschaffenen Arbeiterausschüsse nicht
gestattet werden könne. Der Verbandsausschuß hat aber hierauf erwidert,
daß er nicht in der Lage sei, seine Statuten nochmals zu ändern.

Die Mitgliederzahl war Ende Juli 1899 auf 1600 in 19 Werkstätten
gestiegen.


                                XI[346].

Der $Verband bayrischer Eisenbahnbediensteten$ zählte am 20. Juli 1899
3124 Mitglieder in 21 Obmannschaften und ist im weiteren Fortschreiten
begriffen.

  [346] Anschluß an S. 340.


                               XII[347].

Dem $Verbande kaufmännischer Vereine$ sind außer den früher genannten
noch ferner beigetreten die kaufmännischen Vereine Bruchsal mit 186,
Heidelberg mit 435, Lahr mit 263 und Ruhla mit 119 Mitgliedern, sowie
der Verein für weibliche Angestellte in Stuttgart mit 325 Mitgliedern;
der Gesamtbestand wird von dem Vorsitzenden für Ende Juni 1899 auf 101
Vereine mit 25277 Prinzipalen, 95783 Gehülfen, 4924 Lehrlingen und 1902
Nichtkaufleuten = 127886 Mitgliedern angegeben[348]. In der am 5./6.
Juni 1899 in Eisenach abgehaltenen Generalversammlung forderte der
Verband die Beseitigung der bisherigen übermäßig langen Arbeitszeit
und anderer für die Gesundheit der Gehülfen nachteiligen Einrichtungen
in den Ladengeschäften, ferner die Einführung eines allgemeinen
gesetzlichen Ladenschlusses spätestens um 8 Uhr abends, die Errichtung
kaufmännischer Schiedsgerichte und eine geregelte Unterstützung bei
unverschuldeter Stellenlosigkeit. Man wünschte außerdem die Befreiung
der Handlungsgehülfen von der allgemeinen Invaliditätsversicherung
und die Schaffung einer eigenen Versicherungsanstalt, das Verbot
der Sonntagsarbeit nach 10 Uhr vormittags und die Aufnahme einer
Arbeitslosenstatistik im Anschluß an die nächste Volkszählung.

  [347] Anschluß an S. 352.

  [348] Die mitgeteilten Zahlen der neu beigetretenen 5 Vereine
        würden höhere Gesamtziffern ergeben; vielleicht sind die beiden
        österreichischen Vereine nicht mitgezählt.


                               XIII[349].

Die $katholischen Arbeitervereine$ der Erzdiözese Köln stehen schon
seit längerer Zeit untereinander in einer näheren Verbindung;
insbesondere haben sie bereits 4 Vertretertage abgehalten, nämlich
1895 in Düsseldorf, 1896 in Krefeld, 1897 in Köln und am 12. Juli 1898
in Essen. Auf dem letztgedachten Vertretertage wurde eine dauernde
Organisation unter dem Namen »$Verband der katholischen Arbeitervereine
in der Erzdiözese Köln$« begründet. Organe sind 1. das Diözesankomitee,
2. die Generalversammlung der Präsides, 3. der jährliche Vertretertag
der Arbeiter. Das Diözesankomitee besteht aus dem Diözesenpräses
und den Bezirkspräsides. Es giebt 7 solche Bezirke, nämlich Köln,
Aachen, M.-Gladbach, Krefeld, Düsseldorf, Essen und Elberfeld; in
ihnen finden Bezirkskonferenzen statt. Auf dem Vertretertage in Essen
wurde in einer Resolution die Bildung von Arbeiterberufsvereinen auf
christlicher (interkonfessioneller) Grundlage für dringend notwendig
erklärt zur Förderung der wirtschaftlichen Interessen der Arbeiter
wie auch zur Sicherung eines dauernden friedlichen Verhältnisses und
Verkehrs zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Wo die Bildung von
Berufsvereinen noch nicht möglich ist, soll versucht werden, durch
Fachabteilungen, Unterrichtskurse, Arbeiterschutzkommissionen u. s. w.
ihre Thätigkeit vorläufig zu ersetzen.

  [349] Anschluß an S. 390.

Diözesenpräses ist Dr. $Pieper$ in M.-Gladbach, dem seit 1. April 1899
ein Arbeiter als Arbeitersekretär beigegeben ist. Der Verband zählte am
1. April 1899 133 Arbeitervereine mit 32816 Mitgliedern.

Der »$Verband der katholischen Arbeitervereine Süddeutschlands$« hat am
26. August 1899 in Nürnberg einen Vertretertag abgehalten, auf dem man
sich gegen die Zuchthausvorlage und für Arbeitskammern erklärte; den
Schwerpunkt der Verhandlungen bildete die Arbeiterwohnungsfrage.


                               XIV[350].

Ein »$Verband christlicher Textilarbeiter$« ist am 31. August 1899 auch
für Bocholt und Umgebung gegründet. Vorsitzender ist Webermeister $Karl
Schiffer$. Dem Verbande traten sofort etwa 500 Mitglieder bei.

Ein gleicher Verband besteht in Wipperfürth mit 100 Mitgliedern.
In Krefeld ist im März 1899 ein »Niederrheinischer Schutz- und
Unterstützungsverein christlicher Textilarbeiterinnen« mit 100
Mitgliedern gegründet.

  [350] Anschluß an S. 405.


                                XV[351].

Am 3. September 1899 ist in Düren ein »Gewerkverein christlicher
Maurer« mit 600 Mitgliedern gegründet. Derselbe bezweckt den Schutz
und die Förderung der Rechte und Interessen seiner Mitglieder nach
christlichen Grundsätzen und auf gesetzlichem Wege. Dieses Ziel wird
angestrebt 1. durch Errichtung von Ausschüssen, die bei etwaigen
Meinungsverschiedenheiten betreffs der Lohnfragen, der Arbeitszeit
und des Arbeitsschutzes mit den zuständigen Organen in Verbindung
treten und die Vermittelung übernehmen; 2. durch Regelung des
Arbeitsnachweises; 3. durch Besserung der Wohnungsverhältnisse;
ferner 4. durch Errichtung einer Hülfskasse für besondere Fälle,
beziehungsweise durch Vermittelung des Anschlusses an andere bereits
bestehende ähnliche Kassen.

  [351] Anschluß an S. 407.


                               XVI[352].

Der $Arbeitgeberbund für das Maurer- und Zimmerergewerbe in Berlin$
hat im Juni 1899 einen Streit mit seinen Arbeitern ausgefochten,
der weitgehendes Interesse erregt hat. Da die von dem Zentralverein
der Maurer geforderte Erhöhung des Stundenlohnes von 60 auf 65 Pf.
auf einigen Bauten bewilligt, auf anderen aber abgelehnt wurde, so
wurde auf den letzteren die Arbeit niedergelegt. Der Arbeitgeberbund
beantwortete dies mit einer allgemeinen Aussperrung der Maurer, was zur
Folge hatte, daß diese den allgemeinen Ausstand erklärten, dem sich
auch die lokalorganisierten Maurer und die im Verein »Arbeiterschutz«
befindlichen anschlossen. Der Arbeitgeberbund beabsichtigte nun, die
Aussperrung auf ganz Deutschland auszudehnen, und berief auf den 19.
Juni 1899 eine Konferenz deutscher Baugewerksmeister nach Berlin,
auf dem die auswärtigen Vertreter im allgemeinen sich mit dem Plane
einverstanden erklärten; ein auf den 27. Juni berufener Kongreß
sollte über die weiteren Maßregeln beschließen. Zugleich richtete
man an die Lieferanten von Baumaterial die Aufforderung, während des
Streites Baumaterialien an diejenigen Unternehmer, die weiter arbeiten
ließen, nicht zu liefern. Es ist das große Verdienst des Berliner
Gewerbegerichtes, daß es bei dieser Sachlage eingriff und ohne die
Aufforderung der streitenden Teile abzuwarten, die Vermittelung in
die Hand nahm. In der That ist in einer Versammlung, die am 24.
Juni stattfand, und an der außer den Vertretern der Berliner Maurer
auch der Vorsitzende des Zentralvereins der Maurer Deutschlands,
sowie der Vertreter der Berliner Gewerkschaftskommission teilnahm,
eine völlige Einigung erreicht, die nicht nur den augenblicklichen
Streitpunkt dahin erledigt, daß die Einführung des Lohnes von 65 Pf.
stufenweise bis zum 1. Oktober 1900 erfolgt, sondern die Schaffung
einer $Tarifgemeinschaft$ bedeutet und deshalb von ganz besonderer
Tragweite ist. Es wird nämlich eine Kommission aus je 9 Vertretern
der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerorganisationen gebildet, der
die Regelung der Arbeitszeit, der Pausen, der Lohnverhältnisse,
die Einrichtung der Werkstätten u. dgl., sowie die Schlichtung
von Streitigkeiten zwischen beiden Parteien obliegt. Gegen die
Entscheidung der Kommission kann innerhalb 3 Tagen die Entscheidung
des Gewerbegerichtes als Einigungsamtes angerufen werden. Bis zum
endgültigen Spruche der Kommission oder des Einigungsamtes dürfen
Bausperren unter keiner Bedingung verhängt werden; nach der endgültigen
Entscheidung sind sie nur insoweit zulässig, als derselben nicht
Folge geleistet wird. Alljährlich im Herbst tritt die bezeichnete
Kommission zusammen, um für die nächste Bauperiode die Arbeits-
und Lohnverhältnisse festzusetzen; ihrer Entscheidung haben sich
Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu unterwerfen. Unter den 9 Vertretern
der Arbeiter soll sich je ein Mitglied des Zentralverbandes, der
Lokalorganisation und der Gewerkschaftskommission befinden.

  [352] Anschluß an S. 568.

Diese Verständigung ist nach ihrer Billigung seitens beider Teile
in Kraft getreten; die wesentliche Bedeutung derselben liegt darin,
daß beide Teile ihre gegenseitigen Organisationen als berechtigt zur
Erledigung örtlicher Streitigkeiten anerkannt haben.

Das gute Beispiel der Maurer hat zur Folge gehabt, daß auch seitens
der Zimmerer und der Bauhülfsarbeiter Schritte eingeleitet sind, um
ähnliche Einrichtungen zu schaffen.

Hat bei den mitgeteilten Verhandlungen der Arbeitgeberbund ein
anerkennenswertes Entgegenkommen bewiesen, so ist derselbe doch
durchaus nicht gewillt, die auf die Erweiterung der Machtsphäre der
Unternehmer gerichteten Bestrebungen fallen zu lassen, vielmehr hat
er in einer Vorstandssitzung vom 5. August 1899 beschlossen, an den
Bundesrat, die Ministerien der Bundesstaaten und an die Konservativen
und die Zentrumsfraktion des Reichstages Proteste gegen die Errichtung
paritätischer Arbeitsnachweise zu richten, letztere vielmehr
ausschließlich für die Arbeitgeber zu beanspruchen; ebenso erklärte man
sich für die Zuchthausvorlage.


                               XVII[353].

Der bestehende Verband der Böttchermeister hat seine Wirksamkeit
auf ganz Deutschland ausgedehnt und führt deshalb jetzt den Namen:
»$Verband der Faßfabrikanten und Böttchermeister$«. Als Zweck wird in
den Statuten bezeichnet die Förderung eines gedeihlichen Verhältnisses
untereinander und der Schutz gegen irgend welche unberechtigten
Angriffe. Der jährlich zusammentretende Verbandstag hat das Recht,
neben den jährlichen auch außerordentliche Beiträge auszuschreiben,
deren Höhe nicht bestimmt ist. Wer trotz zweimaliger Aufforderung
den Beschlüssen des Verbandstages oder den Vorschriften des Statutes
zuwiderhandelt, kann aus dem Verbande ausgeschlossen werden. Auf dem
Verbandstage hat der Vorstand über die wichtigsten Angelegenheiten
des Verbandes, insbesondere über »Lohn-Streik-Bewegungen« Bericht zu
erstatten. Nähere Bestimmungen über die weitere Behandlung sind nicht
gegeben.

  [353] Anschluß an S. 585.


                              XVIII[354].

Eine interessante Arbeitgebervereinigung ist der »$Verband der
deutschen Schuh- und Schäftefabrikanten$«. Schon 1880 wurde derselbe
in einer Versammlung in Eisenach gegründet; er zählt heute 12
Zweigverbände mit 230 Mitgliedern. Der Zweck des Verbandes ist
nach dem Statute die Wahrnehmung der Interessen der deutschen
Schuh- und Schäfteindustrie; insbesondere verpflichten sich die
Mitglieder, bei vorkommenden Arbeitseinstellungen sich gegenseitig
zu unterstützen. In einem besonderen Anhange zum Statute sind die
»Bestimmungen über die Pflichten der Mitglieder bei Arbeiterbewegungen«
zusammengestellt. Danach will der Verband den koalierten Arbeitern
ein feste Koalition der Fabrikanten gegenüberstellen, doch wird der
Schwerpunkt der Thätigkeit in die Zweigvereine gelegt. Jedes Mitglied
hat Streitigkeiten mit seinen Arbeitern, die er nicht selbst zu
schlichten vermag, sofort bei dem Vorstande des Zweigvereins zur
Anzeige zu bringen, der nach gewissenhafter Prüfung die Beilegung auf
gütlichem Wege versucht. Mißlingt dieselbe und trifft den Fabrikanten
keine Schuld, so sind die Mitglieder des Verbandes verpflichtet,
während der Dauer der Arbeitseinstellung die streikenden Arbeiter
nicht zu beschäftigen. Nach Beendigung des Ausstandes dürfen solche
Arbeiter innerhalb der nächsten 4 Wochen nur dann eingestellt werden,
wenn der frühere Arbeitgeber auf deren Beschäftigung verzichtet. Bei
Zuwiderhandlungen kann der Vorstand eine Konventionalstrafe bis zu
500 Mk. festsetzen oder auch den Ausschluß aus dem Verbände verfügen.
Der Verband hat einheitliche Entlassungsscheine eingeführt und für
alle Mitglieder obligatorisch gemacht. Das für die Zweigvereine
aufgestellte Normalstatut enthält noch nähere Bestimmungen. Danach
hat nach erfolgter Anzeige eines Streitfalles der Vorstand sofort
eine außerordentliche Generalversammlung einzuberufen, in welcher
der Fall zu prüfen ist. Bedarf es weiterer Aufklärung, so wird eine
Kommission aus 3 Mitgliedern eingesetzt, welche die Parteien zu hören
und sich durch Prüfung der Beweisstücke, insbesondere der Listen und
Bücher, ein Urteil zu bilden hat. Entscheidet die Kommission gegen das
Mitglied, so hat dasselbe unverzüglich Folge zu leisten. Im umgekehrten
Falle hat die Kommission ihre Entscheidung den Arbeitern zu eröffnen.
Fügen diese sich nicht, so ist sofort eine neue Generalversammlung
einzuberufen, die das Recht hat, die sofortige Einteilung des Betriebes
bei allen Verbandsmitgliedern zu beschließen. Jedes Mitglied hat nach
4 Klassen (Wochenarbeitslohn bis 500, 1000, 1500 und 2000 Mk.), nach
dem sich auch das Stimmrecht bestimmt, Solawechsel Von 3000-9000
Mk. zu hinterlegen, die bei Widerstand gegen die Beschlüsse der
Generalversammlung in Umlauf gesetzt werden.

  [354] Anschluß an S. 582. Das Material verdanke ich dem
        Verbandsvorsitzenden, Herrn Kommerzienrat $Manz$ in Bamberg.

Schon bei Begründung des Verbandes wurde betont, daß man das
Koalitionsrecht der Arbeiter nicht antasten, sondern nur deren fest
geschlossener Organisation eine gleiche gegenüberstellen wolle.
Auch in der am 18. Juni 1899 in Breslau abgehaltenen jährlichen
Hauptversammlung betonte der Vorsitzende, daß die Bestrebungen
stets auf die friedliche Beilegung auftauchender Schwierigkeiten
gerichtet gewesen seien, daß man sich lediglich in der Defensive
halte und deshalb auch im letzten Verbandsjahre der gütliche Weg
stets zum Ziele geführt habe. »Treten Arbeiter in anständiger Form
an uns heran, so darf der Arbeitgeber nicht gleich nervös werden und
es dem wirtschaftlich Schwächeren verdenken, wenn er seine Lage zu
verbessern trachtet. Das Bestreben nach höheren Löhnen ist nicht zu
den ungerechtfertigten Forderungen zu zählen Man benimmt sich mit
den Leuten und bei ruhiger Aussprache ist eine Verständigung in der
Regel zu erzielen. Dagegen sind Forderungen, wie z. B. die Erzwingung
des 1. Mai als Feiertages, überhaupt alle Machtfragen entschieden
zurückzuweisen.« Ebenso verwarf der Vorsitzende unter allgemeinem
Beifall auf das entschiedenste die Zuchthausvorlage mit der Begründung,
daß dieselbe sich als einen Eingriff in die stets von dem Verbande
festgehaltene Koalitionsfreiheit der Arbeiter darstelle, die man
auch für sich selbst in Anspruch nehme. Die bestehenden Gesetze
reichten vollkommen aus und man bedürfe keiner weiteren polizeilichen
Schutzmittel. Der Verband beschränkt übrigens seine Thätigkeit
nicht auf das Arbeitsverhältnis, sondern sucht auch hinsichtlich
der allgemeinen Lage der Industrie Einfluß auf die Gesetzgebung
und Verwaltung zu gewinnen, insbesondere hat er in betreff der
Handelsverträge sowie der Revision der Gewerbe- und Konkursordnung mit
Erfolg eingegriffen. Der Sitz des Verbandes ist Berlin.


                               XIX[355].

In Stuttgart ist am 19. Juni 1899 der »$Verband südwestdeutscher
Holzindustrieller$« gegründet. Die Veranlassung bot ein Anfang Mai
ausgebrochener Streik der Möbelarbeiter, der 12 Wochen dauerte und in
dem es sich hauptsächlich um die Einführung des 9stündigen Arbeitstages
und eines Minimallohnes handelte. Der Verband stellt sich die Aufgabe:
a) die wirtschaftlichen Interessen der Holzindustriellen zu wahren: b)
in Streitfragen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern einen Ausgleich
anzustreben und womöglich eine beide Teile befriedigende Vermittelung
herbeizuführen; c) Bestrebungen, welche darauf gerichtet sind, die
Arbeitsbedingungen, einseitig vorzuschreiben und zu diesem Zweck
geplante Ausstände gemeinsam abzuwehren und in ihren Folgen unschädlich
zu machen; d) einheitliches Handeln in allen Fragen, welche für das
Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeiter von grundsätzlicher
Bedeutung sind, z. B. Maximalarbeitstag, Minimallohn, Abschaffung der
Akkordarbeit, Arbeiterfeiertage, Arbeitsordnungen u. s. w.

  [355] Anschluß an S. 582. Das Material verdanke ich dem
        Verbandsvorsitzenden, Herrn H. Sorge.

Mitglieder des Verbandes können alle selbständigen Gewerbetreibenden
der Holzindustrie in Württemberg, Baden, Hessen und Elsaß-Lothringen
werden; dieselben haben nach der Anzahl der beschäftigten Arbeiter 1-8
Stimmen. Die hier einschlagenden Bestimmungen des Statutes lauten:

In allen das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
betreffenden Angelegenheiten haben sich die Mitglieder des Verbandes
nach dem Grundsatz zu richten, daß jedes einzelne Mitglied des
Verbandes stets nur mit seinen eigenen Arbeitern oder mit einem von
diesen selbst aus ihrer Mitte gewählten Ausschusse zu verhandeln
hat, daß dagegen Verhandlungen mit irgend welchen nicht zu der
eigenen Arbeiterschaft gehörenden Mittelspersonen abzulehnen sind.
Sollten derartige Verhandlungen erforderlich werden, so werden sie
ausschließlich durch den Verbandsvorstand geführt. Desgleichen ist die
Vertretung der Verbandsinteressen in der Oeffentlichkeit ausschließlich
Sache des Ausschusses, und sollen sich die einzelnen Verbandsmitglieder
aller Kundgebungen in den Tagesblättern und dergleichen enthalten,
soweit sie nicht ausnahmsweise hierzu vom Vorstand ermächtigt sind.

Wird in einer Verbandswerkstätte von seiten der Arbeiter ein Ausstand
oder eine Sperre erklärt, so ist dem Vorstande sofort Mitteilung zu
machen. Dieser soll alsdann baldigst eine Untersuchung einleiten,
welche klarstellt, ob und inwieweit den Arbeitgeber ein Verschulden
trifft. Alsdann hat der Vorstand eine Sitzung des Ausschusses
einzuberufen. Der betreffende Arbeitgeber ist berechtigt, den Sitzungen
des Ausschusses der Regel noch beizuwohnen, jedoch ist der Vorstand
befugt, auch Sitzungen ohne dessen Zuziehung abzuhalten oder ihn
zeitweise sich entfernen zu lassen. Ist der beteiligte Arbeitgeber
selbst Mitglied des Ausschusses, so steht ihm bei der Beschlußfassung
kein Stimmrecht zu.

Falls der Ausschuß beschließt, daß der Fabrikant den Forderungen
der Arbeiter ganz oder teilweise nachgeben soll, so ist das Nähere
hierüber festzusetzen und der Fabrikant verpflichtet, diesen Beschluß
durchzuführen und die beschlossene Bewilligung der gestellten
Forderungen der Arbeiter durch Anschlag zur Kenntnis der letzteren zu
bringen.

Erklärt der Ausschuß den Streik für nicht berechtigt, so hat der
Vorstand das Verzeichnis der beteiligten Arbeitnehmer sofort sämtlichen
Verbandsmitgliedern mitzuteilen. Nach erfolgter Mitteilung darf
kein Verbandsmitglied einen streikenden Arbeiter in seinem Betriebe
beschäftigen und muß einen aus Versehen eingestellten Arbeiter alsbald
wieder entlassen, und zwar so lange, bis von dem Vorstande bekannt
gemacht wird, daß einer Beschäftigung der beteiligten Arbeiter bei den
Mitgliedern des Verbandes nichts mehr im Wege steht.

Findet eine Beilegung des Ausstandes nicht statt, so hat der Vorstand
das Recht, die in der notleidenden Fabrik vorliegenden Aufträge auf
die übrigen Fabriken zu verteilen, während letztere verpflichtet sind,
dieselben mit gleicher Sorgfalt wie ihre eigenen Aufträge auszuführen,
soweit dies nach der Natur der Sache ohne besondere Schwierigkeit oder
Benachteiligung des eigenen Betriebes geschehen kann.

Sollten die Arbeitnehmer derjenigen Firma, welcher die Ausführung der
Arbeit übertragen worden ist, sich weigern, die Arbeit auszuführen,
so sind dieselben zu entlassen. Eine weitergehende Unterstützung
einzelner durch die erwähnten Ereignisse betroffener Betriebe, sei
es durch Geldunterstützung, sei es in anderer Weise, kann durch die
Verbandsversammlung und in dringenden Fällen durch den Ausschuß
beschlossen werden.

Ein Rechtsanspruch auf die in gegenwärtigem Paragraphen in Aussicht
gestellte Beihülfe steht den einzelnen Verbandsmitgliedern nicht zu.

Bei Zuwiderhandlungen hat der Ausschuß eine Konventionalstrafe in Höhe
von 20 Mk. bis 5000 Mk. zu verhängen.


                                XX[356].

Der $Tarifausschuß der deutschen Buchdrucker$ hat am 15./16. Mai 1899
seine dritte Jahressitzung in München abgehalten. Der erstattete
Geschäftsbericht stellt fest, daß der Zweck der Organisation, die
Verallgemeinerung des Tarifs, auch im verflossenen Jahre wirksam
verfolgt sei und daß man dabei auch nicht davor habe zurückschrecken
dürfen, Tarifgegner in beiden Lagern zu bekämpfen. Die in dieser
Richtung seitens des Tarifamtes unternommenen Schritte[357] hätten
freilich in gewerblichen Kreisen Aufsehen erregt, weil sie von einer
Gemeinschaft der Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern
Zeugnis ablegten, wie solche in keinem anderen Gewerbe vorhanden, wie
sie aber geboten sei, wenn Ordnung und Friede im Gewerbe herrschen
solle. Das Ergebnis der betriebenen Agitation zeigt folgende, mit der
früher gegebenen[358] zu vergleichende Tabelle. Es wurden am 6. Mai
1899 nach dem Tarif beschäftigt:

  im    I. Kreise in 147 Orten  bei   497 Firmen  3967 Gehülfen
  "    II.   "    "   94   "     "    192   "     1450    "
  "   III.   "    "   60   "     "    202   "     1736    "
  "    IV.   "    "  111   "     "    277   "     2782    "
  "     V.   "    "  124   "     "    299   "     2627    "
  "    VI.   "    "   85   "     "    198   "     1923    "
  "   VII.   "    "  127   "     "    444   "     5149    "
  "  VIII.   "    "   58   "     "    433   "     6010    "
  "    IX.   "    "   74   "     "    162   "     1805    "
  --------------------------------------------------------------
      zusammen    in 880 Orten  bei  2704 Firmen 27449 Gehülfen.

  [356] Anschluß an S. 642.

  [357] Vergl. S. 641 f.

  [358] Vergl. S. 637.

Da aber bei der Erhebung, auf der diese Angaben beruhen, von 6000
entsandten Fragebogen nur 2154 brauchbar ausgefüllt waren, so sind die
Ziffern erheblich zu niedrig, vielmehr ergiebt sich bei entsprechender
Berichtigung, daß insgesamt in 3482 Betrieben 30551 tarifmäßig und 1940
unter Tarif entlohnte Gehülfen beschäftigt sind.

Zu den schon früher errichteten Schiedsgerichten sind solche in
Frankfurt a. M., Karlsruhe, Königsberg, Mainz, Mannheim und Würzburg
hinzugekommen, so daß jetzt 20 bestehen. Arbeitsnachweise giebt es 58.
Im II. Kreise ist die Wahl eines Prinzipalvertreters für den Ausschuß
noch immer nicht zustande zu bringen gewesen.

Den Hauptpunkt der Verhandlungen bildete wieder die Setzmaschinenfrage.
Das Tarifamt hatte einen Tarif ausgearbeitet, aber der Antrag,
denselben seitens des Tarifausschusses einzuführen, wurde mit
Stimmengleichheit abgelehnt, indem die Prinzipale den Standpunkt
vertraten, daß dies eine Aenderung des Tarifs bedeuten würde, die vor
1901 nicht zulässig sei, während die Gehülfen behaupteten, daß es sich
um ein bei Aufstellung des Tarifs gar nicht berücksichtigtes neues
Gebiet handle. Dabei wurde mitgeteilt, daß in Deutschland bereits 170
Setzmaschinen im Betriebe seien. Die Prinzipale erklärten übrigens,
einer Regelung der Angelegenheit seitens des Ausschusses sich nicht
widersetzen zu wollen, doch könne es sich dabei nur um eine Empfehlung
handeln, deren Berücksichtigung dem freien Ermessen der Prinzipale und
Gehülfen überlassen bleiben müsse, und außerdem müßten die vom Tarifamt
vorgeschlagenen Sätze erst noch von einer Kommission geprüft werden.
Eine solche wurde darauf gewählt.

Nachdem Büxenstein sich auf allgemeinen Wunsch bereit erklärt hatte,
wieder den Vorsitz zu übernehmen, wurde beschlossen, den Sitz des
Tarifausschusses und des Tarifamtes für die nächsten 3 Jahre wieder
nach Berlin zu verlegen.

                   *       *       *       *       *




                               Register.


  $=A=bnehmerverbände$ 517, 521.

  $Achtstundentag$ 31, 34, 35, 37, 39, 98, 101, 108, 110, 124, 154, 160,
    166, 168, 171, 173, 178 fg., 196, 296 fg., 312, 370, 419, 421, 423,
    428 fg., 435 fg., 444, 462 fg., 468 fg., 474, 476 fg., 481 fg., 486,
    490, 496, 502 fg. fg., 614, 628, 636, 698; s. a. Maximalarbeitstag.

  $Acht-Uhr-Ladenschluß$ 191 fg., 354, 359, 363, 366 fg., 711.

  $Agenten$ im Zieglergewerbe 657.

  $Agrarfrage$ 433.

  $Akkordarbeit$, Stellung der Organisationen zu derselben 44, 108, 222,
    443, 474, 478, 482, 487, 497, 502 fg., 512, 615, 710.

  $Aktionskomitee$ des schweizerischen Arbeitertages 118; Industrielles
    A. in Wien 609.

  $Allam$, William 10 fg., 18 fg.

  $Allemane$, Jean 72, 80.

  $_Allgemeen Nederlandsch Werklieden Verbond_$ 140 fg., 700.

  $Allgemeiner deutscher Arbeiterunterstützungsverband$ 201.

  $Allgemeiner schweizerischer Gewerkschaftsbund$ 117 fg.

  $Allgemeine schweizerische Arbeitertage$ 117 fg.

  $Allgemeine schweizerische Gewerbekasse$ 119.

  $_Alliance socialiste républicaine_$ 68 fg.

  $Alphabet-Tarif$ 263.

  $Altersrente$, Altersversicherung und -unterstützung 45, 341, 353;
    s. a. Invalidenkasse und -unterstützung, Hülfskassen.

  $_Amalgamated engeneers_$ _s. Engeneers._

  $_Amalgamated Society of Engineers_$ 9 fg.

  $_American Federation of Labour_$ 170 fg.

  $_American Railway Union_$ 174 fg.

  $Anarchisten$ 81, 113, 429 fg.

  $Anbieterverbände$ 517, 521.

  »$Annehmer$« bei den Lippeschen Zieglern 655.

  $Antisemitismus$ in der Handlungsgehülfenorganisation 364.

  $Antistreikvereine$ 537; s. a. überhaupt Arbeitgeberverbände und
    Streikversicherung.

  $Applegarth$ 12 fg., 18 fg.

  $Arbeiterausschüsse$ 406, 411, 694; s. a. Komitee.

  $Arbeiterberufsvereine$ s. Berufsvereine.

  $Arbeiterbildungsvereine$ (Oesterreich) 91, 93, 95, 100, (Schweiz)
    112, (Deutschland) 183.

  $Arbeiterbund$, schweizerischer 115 fg., 178.

  $Arbeiterinnen$ s. Weibliche Arbeiter.

  $Arbeiterkammern$, Arbeitskammern 131, 134, 144, 147 fg., 413, 694,
    712.

  $Arbeiterkirche$ 62.

  $Arbeiterkongresse$ s. Kongresse; internationale A. s. Internationale
    Kongresse.

  $Arbeiterparlament$ (England) 38.

  $Arbeiterpartei$, italienische 151, norwegische 156, der Vereinigten
    Staaten 164.

  $Arbeiterreformpartei$ (Amerika) 161.

  $Arbeiterschaften$ (Berufsgruppen d. deutschen Gewerkschaftsbundes)
    201.

  $Arbeiterschutzgesetzgebung$, internationale 426.

  $Arbeitersekretäre$, Arbeitersekretariat; s. Sekretäre, Sekretariat.

  $Arbeiterstatut$ v. 1349 2, 12.

  $Arbeiterunion$ (Amerika) 162.

  $Arbeitgeber$, Notwendigkeit des Zusammenschlusses derselben 516 fg.

  $Arbeitgeberverbände$ 516 fg.

  $Arbeitsämter$ 382, in Oesterreich 604 fg., kommunale A. 237.

  $Arbeitsbörsen$ (Frankreich) 73 fg., (Schweiz) 134, (Belgien) 139,
    Errichtung auf den allgemeinen Arbeiterkongressen 431 fg.

  $Arbeitsdauer$ s. insbesondere Achtstundentag, Neunstundentag,
    Maximalarbeitstag.

  $Arbeitskammern$ s. Arbeiterkammern.

  $Arbeitslosenunterstützung$ 45, 57, 102, 146, 177, 194, 230, 239,
    246 fg., 252 fg., 258, 262, 271, 285, 291, 348, 353 fg., 362 fg.,
    374 fg., 382, 390, 395, 403, 411, 601, 700 fg., 706 fg., 711.

  $Arbeitslosigkeit$ (Abhülfe u. Versicherung) 44, 134, 188, 226, 352.

  $Arbeitsnachweis$ 44, 97, 102 fg., 110, 115, 134, 148, 188, 195, 212,
    221, 224 fg., 231, 235 fg., 267, 279, 291, 348, 352 fg., 363 fg.,
    374 fg., 382, 386, 390 fg., 398, 401 fg., 406 fg., 411, 423, 431,
    510, 536 fg., 554, 572, 577 fg., 583 fg., 600, 603, 610, 620, 630
    fg., 657, 663, 665, 674, 682, 700, 707, 712 fg., 719.

  $Arbeitsvermittelung$ s. Arbeitsnachweis.

  $Arch$, Josef 22.

  $Auer$ 228.

  $Ausschließlicher Verbandsverkehr$ in der Schweizer
    Stickereiindustrie 647, 650, in der Sächsischen Stickereiindustrie
    651.

  $Ausschüsse$ 13; s. a. Komitee, Arbeiterausschüsse und Sekretariat,
    internationaler Ausschuß der Eisenbahnarbeiter 473.

  $Ausstandsversicherungsverbände$ 545 fg., s. a. Streikversicherung,
    Antistreikverbände, auch überhaupt Arbeitgeberverbände.

  $Australien$ 178 fg.

  $Auswanderungsunterstützung$ 45.


  $=B=akunin$ 113, 115, 162, 416.

  $Bäckertage$ 1890 (Oesterreich) 103 fg., Bäckerverband in Schweden 158.

  $Bandindustrie$, Bergische 675 fg.

  $Bauarbeiter$, Bauhandwerker s. Maurer, Zimmerer und Holzarbeiter.

  $Baugewerke$, Arbeitgeberorganisation 567 fg.

  $Baumwollarbeiter$ (England) 20; s. a. Textilindustrie und
    Weberorganisation.

  $Bayrischer Eisenbahnerverband$ 336 fg.

  $Bayrischer Textilarbeiterverband$ 404.

  $Bayrischer Verkehrsbeamten-Verein$ 318 fg.

  $Bebel$ 204.

  $Becker$, Johann Philipp 112 fg.

  $Beesly$ 15.

  $Befähigungsnachweis$ 529, in Oesterreich 610.

  $Begräbnisgelder$, Begräbniskasse s. Sterbegelder, Sterbekasse.

  $Belgien$ 135 fg., Arbeitgeberorganisation 622.

  $Bergarbeiter$, Bergarbeitertage s. Bergbau, Arbeiterorganisation.

  $Bergbau$, Arbeiterorganisation 20, 30, 34, 101, 136, 180,
    293 fg., 314 fg., 396, 685, 709; internationale Organisation 462
    fg., Arbeitgeberorganisation 526, 545 fg.

  $Berggewerbegerichte$ 471.

  v. $Berlepsch$, Frhr., 192 fg., 270.

  $Berliner Bewegung$ 211.

  $Berliner Gewerkschaftskonferenz$ 216; s. a. Kongresse.

  $Berliner Programm$ 379.

  $Berufsgenossenschaften$ 532, 690, 695; Gedanke der Errichtung
    obligatorischer B. in der Schweiz 130 fg.

  $Berufsorganisationen$, internationale Bestrebungen in der Schweiz 113.

  $Berufsvereine$ (im allgemeinen) 189 fg., 193 fg., 432, 711 fg.; der
    Arbeitgeber 545 fg.; s. a. Berufsgenossenschaften.

  $Betriebsführer$ s. Werkmeister.

  $Beschwerdekommissionen$, Antrag zur Errichtung 240.

  $Bildhauer$, internationale Organisation 505 fg.

  $Bildungs$- und Unterstützungsvereine s. Arbeiterbildungsvereine.

  $Birtwistle$, Thomas 20.

  $Blanquisten$ 72, 81.

  $Blatchford$, Robert 51.

  $_Board of Arbitration_$ 43, 32.

  $_Board of conciliation_$ 43, 180.

  $Bodenverstaatlichung$ 24, 32, 35.

  $Booth$, Charles 25.

  $Bosco$, Garibaldi 146.

  $Böttchermeister$, Organisation 714.

  $Boulangistische Bewegung$ 72.

  $Branchenorganisation$, im Gegensatz zu den Industrieverbänden 218 fg.

  $Brandts$, Fabrikant u. Landesrat 388 fg.

  $Brauer$, Brauereigewerbe, internationale Organisation 490 fg.;
    Arbeiterorganisation 556 fg.

  $Bride$, Mac 172.

  $Broadhurst$, Henry 23, 31.

  $Brousse$, Paul 67 fg., 80.

  $Brust$ 303 fg.

  $Buchbinderverband$ in Oesterreich 104.

  $Buchdruckerordnung$ 259.

  $Buchdruckersekretariat$, internationales 448 fg., 454 fg., 459 fg.

  $Buchdruckerstreik$ von 1891 267.

  $Buchdruckertarifgenossenschaft$ 627; s. a. Tarifgemeinschaft.

  $Buchdruckerverbände$, Buchdruckertage in Oesterreich 105 fg.,
    schweizerischer Typographenbund 113, 115, 120 fg., 125 fg., in
    Holland 143, in Italien 147, in Norwegen 155, in Amerika 176 fg.,
    in Deutschland 183, 258 fg., 440 fg., 708 fg.; internationale
    Beziehungen 440 fg.; Arbeitgeberorganisation 126, 587 fg.;
    gemeinsame Organisation der Arbeitgeber und Arbeitnehmer 624 fg.,
    718 fg., in Frankreich 685; Statistik 287 fg.

  $Buchgewerbe$, Zentralverein 600; s. a. Buchdruckergewerbe etc.

  $Buchhändler$, Börsenverein 529.

  $Bund der Industriellen$ 524 fg., 542 fg.

  $Bund österreichischer Industrieller$ 607 fg.

  $Burnett$, John 23, 52.

  $Burns$, John 25 fg., 50.

  $Burt$, Thomas 19, 468.

  $Büxenstein$ 270, 631 fg.; s. a. Döblin-Büxenstein'sches Abkommen.


  $_=C=ampbell_$ 14.

  $_Central Association$ of Employers of Operative Engineers_ 11.

  $_Certificates_$ (der Trusts) 520.

  $_Chambres syndicales_$, _chambres mixtes_ 65, 678.

  $Chartistenbewegung$ 6.

  $Christliche Bergarbeitervereine$, Delegiertentag 313.

  $Christliche Gewerkschaft$ in Frankfurt a/M. 409 fg.

  $Christliche Organisationen$ der Bergleute im Gegensatz zu den
    sozialdemokratischen Bestrebungen 299, 709.

  $Christlicher Sozialismus$, Christliche Sozialisten,
    Christlich-soziale Partei 11, 15, 211, in Dänemark 703.

  $Christlicher Uhrenindustriearbeiterverband$ Schwarzwald 408 fg.

  $Christliche Syndikate$ in Frankreich 682.

  $Christlich-soziale$ Gewerkvereine 396 fg.

  $Christlich-soziale$ Vereinigung der Ziegler in Lippe 654 fg.

  $_Clarion-Scheme_$, _Clarionisten_ 38 fg., 51.

  $_Clémenceau_$ 68.

  $_Code pénal_$ 64, 70.

  $_Comité central des chambres syndicales_$ s. _chambres syndicales._

  $_Comité d'entente socialiste_$ 699.

  $_Comité révolutionaire central_$ 81.

  $_Compagnonnages_$ (Gesellenverbände in Frankreich) 63.

  $_Confédération générale du travail_$ 77 fg.

  $_Conseil national ouvrier_$ 75 fg.

  _$Conseil syndical$, conseil intérieur_ 679 fg.; _conseil patronal_
  680.

  $_Conspiracy and Property Protection Act_$ 19.

  $_Cooperative societies_$ s. Genossenschaften.

  $_Corners_$ (Ringe von Arbeitgebern) 520.

  $_Corporations chrétiennes_$ 679 fg.

  $_Corps de métier_$ s. Berufsvereine.

  $_Coulson_$ 12.

  $_Criminal Law Amendment Bill_$ 17 fg.


  $=D=änemark$ 153 fg., 702 fg., Arbeitgeberorganisation 622.

  $Debbs$, Eugen 174 fg.

  $_Demonstration day_$ (Australien) 179.

  $Deutscher Buchdruckerverein$ (Prinzipalverein) 262, 587 fg., 626.

  $Deutscher Gewerkschaftsbund$ 201 fg.

  $Deutscher Handelstag$ 522.

  $Deutscher Nationalbuchdruckerverein$ 260.

  $Deutscher Ziegelmeisterverband$ s. Ziegelmeisterverband.

  $Deutschnationaler Handlungsgehülfenverband$ 364 fg.

  $Diamantarbeiter$, internationale Organisation 504 fg.,
    Diamantarbeiterbund in Holland 143.

  $Döblin$ 228, 270, 275, 281 fg., 455 fg., 708.

  $Döblin-Büxenstein'sches Abkommen$ 233, 270, 596; s. a. Döblin.

  $Dockarbeiter$ 483, Dockarbeiterstreik von 1889 in London 27.

  $_Domela Nieuwenhuis_$ 141, 423 fg.

  $Doppelbesteuerung$ im Zieglergewerbe in Lippe 662, 664.

  $Drechsler$, Arbeitgeberorganisation 582 fg.

  $Duncker$, Franz 184 fg.


  $Einigungsämter$, Einigungsverfahren 43, 49, 78, 148, 150, 190, 264,
    469, 543 fg., 589, 626, 670 fg., 685 fg., 691, 694 fg., 697 fg., 713.

  $Einigungskonferenz$ im Haag (1889) 422.

  $Einigungsverfahren$ s. Einigungsämter.

  $Eisenbahnarbeiter$, $Eisenbahnbedienstete$ in Oesterreich 107,
    Schweiz 130, Italien 147, Amerika 174 fg., Deutschland 331 fg., 396,
    710; internationale Organisation 472 fg.

  $Eisenindustrie$, Arbeitgeberorganisation 527.

  »$_Émancipation intégrale_$« 79.

  $_Employers and Workman Act_$ 17.

  _$Employers$, trade unions of the E._, 519.

  $_Engineers_$ 9 fg., 36; s. a. _Amalgamated Society_.

  $England$ 1 fg., Arbeiterorganisation 611 fg., Nachtrag 697.

  $Evangelische Arbeitervereine$ 372 fg.

  $Ewald$ 211 fg.

  $Exekutivkomitee$ (des internationalen Lithographenverbandes) 507.


  $_=F=abian Society_$ 25.

  $Fabrikantenvereine$ s. Arbeitgeberverbände.

  $Fabrikgesetzgebung$, internationale 419.

  $Fachabteilungen$ s. Fachsektionen.

  $Fachgenossenschaften$, obligatorische 378.

  $Fachmeister$ s. Werkmeister.

  $Fachsektionen$, Fachabteilungen 391 fg., 410, 603 fg.; s. a.
    Berufsvereine.

  $Fachvereine$, lokale 207 fg.

  $_Fair wage_$ 9, 20, 31, 39.

  $Familienbeirat$ des Verbandes deutscher Post- und
    Telegraphenassistenten 321.

  $_Fasci di lavoratori_$ (Italien) 145 fg.

  $Faßfabrikation$, Arbeitgeberverband 584.

  $_Federated Engineering Employers_$ (Arbeitgeberverband) 36.

  $_Federation_$ s. _Socialdemocratic federation_, _Miners federation_,
    _General Federation_ etc.

  -- $_des Graveurs et Guillocheurs_$ (in der Schweiz) 127.

  -- $_des mineurs_$ (Belgien) 136.

  -- $_des travailleurs socialistes de France_$ (Possibilisten) 69, 80.

  -- $_horlogère_$ (in der Schweiz) 127, 652 fg.

  -- $_horlogère ouvrière_$ 127, 653 fg.

  -- $_Jurassienne_$ 115.

  -- $_nationale des Bourses du travail_$ 75, 78.

  -- $_nationale des Chambres syndicales_$ 75 fg.

  -- $_nationale des syndicats ouvriers_$ 71.

  -- _$of organised Trades$ and Labor Unions of the United States and
     Canada_ 176.

  -- $_romande_$ 126.

  $Feilenhauerindustrie$ in Remscheid 671 fg.

  $Feldarbeiterkongresse$ (in Ungarn) 108 fg.

  $Fenwick$ 31 fg.

  $Fergger$ (in der Schweizer Stickereiindustrie) 644 fg.

  $Föderation$ der Bergarbeiter in England 30.

  $Former$, internationale Organisation 491 fg.

  $Franken$, Fabrikant 376 fg.

  $Frankreich$ 63 fg., Arbeitgeberorganisation 619 fg., Nachtrag 699 fg.

  $Freies deutsches Hochstift$ 236.

  $Freie Vereinigung der Kaufleute$ 369 fg.

  $Freizügigkeit$ der Brauer 490.

  -- der Töpfer 499.

  $_Friendly societies_$ s. Hülfskassenwesen.

  $Fritzsche$ 183 fg.


  $=G=asarbeiterstreik$ von 1888 in London 27.

  $Gasch$ 234, 280 fg., 598, 631.

  $Gastwirte$, Arbeitgeberverband 529.

  $Gastwirtsgehülfen$ 407.

  $Geheimbünde$ (in Amerika) 164.

  $Gehülfenversammlung$ (Oesterreich) 693.

  $Gemeinsame Organisationen$ der Arbeitgeber und Arbeitnehmer 624 fg.

  $Generalaussperrung$ in der Textilindustrie 562.

  $_General Combination Act_$ (1799) 3.

  $_General Council_$ (der _General Federation_) 42.

  $_General Federation of Trade Unions_$ (1898) 38 fg.

  $Generalkommission$ der Gewerkschaften (Errichtung auf der Berliner
    Gewerkschaftskonferenz) 216 fg., (Bestätigung und Aufgaben),
    229 fg., 241 fg.

  $Generalrat$ als Gewerkschaftsorgan 186.

  -- der Internationale 416.

  $Generalstreik$, Proklamierung desselben im Bergbau 463 fg.

  $Genossenschaften$, ihr Verhältnis zu den Gewerkschaften (England) 40.

  -- in Italien 151, Deutschland 189; s. a. Produktivgenossenschaften.

  $Gesamtverband$ christlicher Gewerkvereine 410 fg.

  -- Deutscher Metallindustrieller 548 fg.

  -- evangelischer Arbeitervereine Deutschlands 372.

  $Gesellenausschuss$, Gesellenprüfung 692.

  $Gesellenbruderschaft$ 259.

  $Gesellenverbände$ in Frankreich 63.

  $Gesellenvereine$, katholische 389.

  $Gesellschaft zur Förderung der Staatswissenschaften$ (England) 15.

  $Gewerbegerichte$ 691, 713.

  $Gewerbegerichtsgesetz$, Petition um Abänderung desselben 197.

  $Gewerbeinspektion$ 240.

  $Gewerbeinspektoren$, weibliche 196, 513.

  $Gewerbekammern$ (Schweiz) 131, (Oesterreich) 603.

  $Gewerkschaftskartelle$ s. Kartelle.

  $Gewerkschaftskommissionen$ (in Oesterreich) 90, ihre Aufgaben 96.

  $Gewerkschaftskongresse$ s. Kongresse; internationale G. s.
    Internationale Kongresse.

  $Gewerkschaftsunion$ (Yorksche) 205 fg.

  $Glasarbeiter$ in Belgien 136; internationale Organisation 500 fg.

  $Glasindustrie$, Arbeitgeberorganisation 528.

  $Gleitende Skala$ s. Lohnskala.

  $Gompers$, Samuel 171 fg.

  $_Grand National Consolidated Trades union_$ 5.

  $Graphisches Gewerbe$ 233; s. a. Buchdruckerverbände, Lithographen.

  $Graphisches Kartell$, Antrag der Gründung eines solchen 289.

  $Graphische Union$, Anregung ihrer Bildung in der Schweiz 126.

  $_Graveurs_$ s. _Fédération des Graveurs, etc._

  $Greulich$, Hermann 113, 129 fg.

  $Grubeninspektoren$ 465 fg.

  $Grund und Boden$, Verstaatlichung s. Bodenverstaatlichung.

  $Gruppeneinteilung$ der gewerkschaftlichen Organisation in Oesterreich
    91.

  $Grütliverein$ 112 fg., 117 fg.

  $_Guesde_$, Guesdisten 68, 80, 699.

  $_Guile_$ 12.

  $Gutenbergbund$ 290 fg., 597, 708.


  $=H=afenarbeiter$, internationale Organisation 483.

  $Haftpflicht$ 23, 34, 39, 172 fg., 420, 425, 468 fg., 475, 616, 698.

  $Haftpflicht-Schutzverband deutscher Industrieller$ 526.

  $Handelsinspektionen$ 371.

  $Handelskammern$ 525, in Oesterreich 603.

  $Handelstag$, deutscher 522.

  $Handlungsgehülfentage$ 367.

  $Handlungsgehülfenverbände$ 364 fg.

  $Handlungsreisende$, internationale Organisation 514.

  $Handschuhmacher$, internationale Organisation 490, 492 fg.

  $Handwerkerkammern$ 531, 693.

  $Handwerker-$ u. Bildungsvereine s. Arbeiterbildungsvereine.

  $Handwerksorganisation$ (Arbeitgeber) im besonderen 582 fg.

  $Hardie$, Keir 33, 50.

  $Harrison$, Frederic 15 fg.

  $Hausindustrie$ 86, 97, 505, 512 fg., in der Schweizer
    Stickereiindustrie 643, im Solinger Stahlgewerbe 667.

  $Hausknechte$ s. Hülfsarbeiter, kaufmännische.

  $Henrici$ 211.

  $Herbergswesen$ 221, 224, 239, 510, 692.

  $Hirsch$, Max 184 fg., 294.

  $Hirsch-Duncker'sche Gewerkvereine$ 185 fg., 303, 362, Beziehung zu
    England 61.

  $Hitze$, Dr. 388, 394.

  $Hochstift$, freies Deutsches 236.

  $Höger$ 455 fg.

  $Holland$ 140 fg., 700 fg.

  $Holzarbeiter$, Verband Deutschlands 223, internationale Organisation
    481.

  $Holzindustrielle$, Organisation 716.

  $Howell$, George 1, 13, 18.

  $Hueber$ 93 fg.

  $Hülfsarbeiter$, kaufmännische 408.

  $Hülfskassenwesen$ 21, 45, 188, 210, 215, 239, 261, 353 fg.,
    363 fg., 374 fg., 398, 401 fg., 406 fg., 659, 679, 692; s. a.
    Krankengeld, Invalidenkasse, Sterbekasse, Arbeitslosenunterstützung,
    Reiseunterstützung u. s. w.

  $Hülfsverein$, kaufmännischer 361.

  $Hülfs- u. Unterstützungsvereine$ (in Italien) 146.

  $Hume$, Josef 3.

  $Hutmacher$, internationale Organisation 496 fg.; gemeinsame
    Organisation mit den Arbeitgebern 497.

  $Hutfabrikation$, Arbeitgeberorganisation 580 fg.

  $Hutmacherverband$ (Italien) 146.


  $=J=apan$, Arbeitgeberorganisation 623.

  $Jaurès$ 699.

  $Independenten$ 81, 699.

  $_Independent Labour Party_$ 50 fg.

  $_Industria_$ (Streikversicherungsgesellschaft) 525.

  $Industriefonds$ (in der Schweizer Stickereiindustrie) 649.

  $Industriekammern$ 113, 525.

  $Industrieller Klub$ (in Oesterreich) 606 fg.

  $Industrielles Aktionskomitee in Wien$ 609.

  $Industrieverbände$, im Gegensatz zu der Branchenorganisation 218 fg.

  $_Ingeneers, amalgamated_$ 8 fg.; s. a. _Engineers_.

  $Innungen$, Innungswesen 529 fg., 601, 691.

  $Innungsverbände$ 532.

  $Internationale$ (Arbeiter-Assoziation) 112 fg., 116, 153, 160 fg.,
    203, 415 fg.

  $Internationale Arbeiterschutzgesetzgebung$ 426, 435.

  $Internationaler Arbeiterverein für Dänemark$ 153.

  $Internationale Beziehungen$, allgemeine Gesichtspunkte 414.

  $Internationale Fabrikgesetzgebung$ 419.

  $Internationale Gewerksgenossenschaften$ 202 fg.

  $Internationale Kongresse$ 30, 415 fg., 452 fg.

  $_International Labor Union_$ (Amerika) 164.

  $_International typographical Union_$ 176.

  $_International Working Peoples Association_$ 165 fg.

  $Invalidenkasse$, Invalidenrente, Invalidenversicherung, 45, 115, 126,
    187, 252 fg., 261 fg., 269 fg., 291, 337, 348, 353 fg., 411, 470,
    601, 690, 707 fg.

  $Invaliditäts-$ u. Altersversicherung s. Invalidenkasse.

  $_Joint committee_$ 43.

  $Italien$ 145 fg.

  $Junta$ 12 fg.


  $=K=aiserliche Botschaft$ v. 17. Nov. 1881 211 fg., 532 fg.

  $Kartelle$, Kartellverträge 220 fg., 223 fg., 238 fg., 516 fg., 623.

  $Katholische Arbeitervereine$ 388 fg., 717 fg.

  $Kaufmann$ als Verkaufsvermittler neben dem Fabrikanten in der
    Schweizer Stickereiindustrie 644.

  $Kaufmännische Vereinigungen$ 349 fg.

  $Kellner$ s. Gastwirtsgehülfen.

  v. $Ketteler$, Bischof 389.

  $Klempner$ s. Metallindustrielle, besonders 552.

  $Knappenbund$, evangelischer, Beschluß der Gründung eines solchen 309.

  $Knappschaftswesen$ 293, 299 fg., 313.

  $_Knights of Labor_$ s. Ritter der Arbeit.

  $Koalitionsrecht$ 240.

  $Kohlenarbeiter$ (England) 20.

  $Kollektivproduktion$, Kollektivismus 32 fg., 37, 67 fg.; s. a.
    Produktivgenossenschaften.

  $Komitees$ 42, 43, 115, 118, 158, 211, 506; s. a. Parlamentarisches
    Komitee, Nationalkomitee, Ausschüsse.

  $Kommission$, königliche in England (1867) 15.

  $Kommunie$ (bei den Lippeschen Zieglern) 656, 663.

  $Konfessionelle Arbeitervereine$ 372 fg.

  $Kongresse$ 17, 46, 65 fg., 71 fg., 87 fg., 94, 101 fg., 115 fg., 128
    fg., 134, 139, 142, 147 fg., 153 fg., 157 fg., 161 fg, 171 fg., 184
    fg., 201 fg., 216 fg., 225, 233, 236, 244, 257, 261 fg., 282, 296
    fg., 312 fg., 351, 412, 415 fg., 422 fg., 440 fg., 463 fg., 472 fg.,
    475 fg., 479 fg., 486 fg., 496 fg., 685, 698; internationale K.
    s. a. Internationale Kongresse.

  $Konkurrenzklausel$, Verbot derselben 366 fg.

  $Krankengeld$, Krankenkassen, Krankenversicherung u. -unterstützung
    45, 115, 126, 143, 187, 216, 252 fg., 261 fg., 285, 291, 302, 337,
    393, 404, 411, 444, 470, 601, 690, 706 fg.; s. a. Hülfskassen.

  $Küfermeisterverband$ 584.

  $Kupferschmiede$ s. Metallindustrielle, besonders 552 fg.


  $_=L=abor Reform Association_$ 160.

  $_Labour representation league_$ 18.

  $Ladenschlußstunde$, gesetzliche 365; s. a. Acht-Uhr-Ladenschluß.

  $_Lafargue_$ 68.

  $Landarbeiterbewegung$ von 1872 in England 22.

  $Landesausschuß$ der organisierten deutschen Sozialisten in der
    Schweiz 117.

  $Landesgewerkschaftsbund$ (in Frankreich) 75.

  $Landwirtschaft$, Arbeitgeberorganisation 585 fg.

  $Lassalle$, Lassalleaner 184, 201 fg., 206.

  $Lederarbeiter$, Verband Deutschlands 223, 236, internationale
    Organisation 489 fg.

  $Lederindustrie$, Arbeitgeberorganisation 528.

  $Legien$ 215, 226 fg., 240, 467.

  $Lehrlingsfrage$, Lehrlingswesen, Regelung 135, 444, 447 fg., 493 fg.,
    496, 505, 530, 610, 678, 692 fg.; im kaufmännischen Beruf 352; s. a.
    Lehrlingsskala.

  $Lehrlingsgesetze$ in England 2 fg.

  $Lehrlingsskala$ (im Buchdruckergewerbe) 265, 280, 596 fg., 627; im
    kaufmännischen Betriebe 365 fg.

  $Lewy$ (System Lewy) s. Ueberproduktion im Bergbau.

  $Liberale Union$ (in Holland) 145.

  $Liebknecht$ 112, 204.

  $Lippesche Ziegler$ 654 fg.

  $Lithographen$, internationale Organisation 507 fg.

  $Lohneinigungsämter, Lohnkomitees$ 687 fg.; s. a. Einigungsämter.

  $Lohnliste$ s. Tarife.

  $Lohnkommissionen$ 213; s. a. Tarifkommission.

  $Lohnregulierung$ der französischen _Syndicats mixtes_ 678;
    s. a. Tariforganisation.

  $Lohnskala$, gleitende (_sliding scale_) 20.

  $Lohntarife$ s. Tarife.

  $Lokalorganisation$ 255 fg.

  $Lokomotivführer$ s. Eisenbahnbedienstete.

  $Londoner Weltkongreß$ s. Weltkongreß in London.

  $Lüttger$, Lüttger Verband 400 fg.


  $=M=acdonald$ 14, 18 fg.

  $Maifeier$ 222, 424, 427 fg., 436, 474, 604, 609; s. a. Maifonds.

  $Maifonds$, Maisammlungen 217, 222.

  $Malon$, Benoit 67 fg.

  $_Management committee_$ 42.

  $Mann$, Tom 25 fg., 50.

  $Marx$, Marxisten 72, 80, 162, 202, 206, 209, 415 fg., 422 fg.

  $Maschinenarbeit$ im Tabakgewerbe 488; im Hutmachergewerbe 496.

  $Maschinenbauindustrie$, Arbeitgeberorganisation in England 614 fg.

  $Maschinenbauerstreik$ (England) 35 fg.

  $Maschinenbauerverein$ (England) 8 fg.; (Amerika) 160.

  $Massini$ 228.

  $_Master and servant act_$ 5 fg., 14, Aufhebung 19.

  $Maurer$ 405 fg., 712 fg., Arbeitgeberorganisation 567 fg.; s. a.
    Baugewerke.

  $Maximalarbeitstag$ (gesetzlicher) 115, 124, 187, 190 fg., 352,
    365 fg., 377, 404, 510 fg., 647. 700 fg.; s. a.
    Acht-Uhr-Ladenschluß, Achtstundentag, Neunstundentag.

  $Mazzini$ 147, 150.

  $Meister$ s. a. Werkmeister.

  $Meistersystem$ bei den Lippeschen Zieglern 655.

  $Messerschleifer$ s. Stahlwarenindustrie.

  $Metallarbeiter$ in Oesterreich 102, in Italien 147, in Deutschland
    407, internationale Organisation 478 fg., Dänemark 702, Nachtrag 709.

  $Metallindustrie$, Arbeitgeberorganisation 527, 548 fg.

  $Militärstreik$ 423.

  $Millerand$ 699 fg.

  $_Miners federation_$ 30, 34, 41, 468 fg.

  $Minimallohn$ 420, 424, 429, 468 fg., 473 fg., 481, 483, 490, 493,
    503, 512, 648 fg., 657 fg., 716; s. a. Tarife.

  $Molinari$ 73.

  $_Molly Maguires_$ (Geheimbünde in Amerika) 164.


  _$=N=ational association$, etc._ s. _Trade union_.

  $Nationalbuchdruckerverein$, deutscher 260, 626.

  $Nationale Bergarbeiterorganisationen$ 312 fg.

  $Nationale Landarbeiter-Union$ s. Landarbeiterbewegung.

  $_National free labour association_$ 51.

  $Nationalkomitee$ (Frankreich) 68.

  $_National Labor Union_$ (Amerika) 160 fg., 614.

  $_National Union_$ der Bergarbeiter 30, 468 fg.

  $_National Union of Working Women_$ 23.

  $Naumann$, Pfarrer 376 fg.

  $Neuer Unionismus$ 28.

  $Neunstundentag$ 106, 710, 716; s. a. Maximalarbeitstag.

  $_Newton_$, William 10.

  $Niederländischer Arbeiterverband$ 140.

  -- römisch-katholischer Volksbund 140.

  _$Nieuwenhuis$_ s. _Domela Nieuwenhuis._

  $Nordamerika$ 159, 703.

  $Normalarbeitstag$ s. Maximalarbeitstag.

  $Normaltarif$ s. Tarife.

  $_Norsk Fagforbund_$ 155 fg.

  $Norwegen$ 154 fg.


  $=O=berflächenarbeiter$, ihre Gleichstellung mit den Grubenarbeitern
    467 fg.

  $Odger$, George 12 fg., 18.

  $Oesterreich$ 85 fg., Arbeitgeberverbände 602 fg.

  $_Oeuvre du travail_$ 139.

  $Opposition im Buchdruckergewerbe$ 282 fg.

  $Owen$, Robert 4 fg., 28 fg., 238.


  $=P=acker$ s. Hülfsarbeiter, kaufmännische.

  $Parlamentarischer Ausschuß$ der Unternehmerverbände in England
    616 fg., 697.

  -- der Arbeiter 697.

  $Parlamentarisches Komitee$ (Ausschuß), 18, 23, 29 fg., 37 fg., 48.

  _$Parliamentary Council$ (of Employers)_ s. Parlamentarischer Ausschuß.

  $Parteitage$ s. Kongresse.

  $Partikularismus$ in der englischen Gewerkschaftspolitik 22.

  $_Parti ouvrier_$ in Belgien 135, _français_ 80, 700.

  $_Parti ouvrier socialiste révolutionaire_$ 80, 700.

  $Patrimonium$, niederländischer Arbeiterverband 140.

  $Patterson$, Emma 22.

  $_Patto di fratellanza_$ 150.

  $Pensionskasse$ 346, 348, 353 fg., 470, 474.

  $Piesberg$, Streik am 305 fg.

  $Plate$, Francis 4.

  $v. Podbielsky$, seine Stellung zur Postbeamtenorganisation 318, 325,
    329.

  $Politische Aktion$ (Stellung der internationalen
    Gewerkschaftsorganisation zur Politik) 429 fg., 437 fg., 445.

  $Pools$ (Arbeitgeberverbände in Nordamerika) 519.

  $Portugal$ 159.

  $Porzellanarbeiter$, internationale Organisation 500.

  $Porzellanindustrie$, Arbeitgeberorganisation 528.

  $Possibilisten$ 69 fg., 417 fg., 422 fg.

  $Postbeamten$ 316 fg.

  $Postulat$ (Aufnahmeakt der Gesellen) 259.

  $_Powderley_$ 169.

  $Preisfestsetzung$ als Aufgabe der Arbeitgeberverbände 518.

  $Prior$ 23.

  $Privatbeamtenverein$ 343 fg.

  $Produktion$, Kontingentierung derselben 518.

  $Produktivgenossenschaften$ 24, 115, 151, 168, 363, 495, in der
    Schweizer Stickereiindustrie 645, Leipziger Pr. des
    Buchdruckerverbandes 262.

  $_Progrès_$ (Belgien) 135.

  $_Prudhommes_$ (Gewerbegerichte in Frankreich) 75.

   $Puttkamer'scher Streikerlaß$ (v. 11. April 1886) 213.


  $=Q=uandel$, Redakteur 376 fg.

  $Quarck$, Dr. 367 fg.


  $=R=eeder-Verein in Hamburg$ 536.

  $Registrierungsrecht der Gewerkschaften in England$ 17.

  $Reichstreue Bergarbeitervereine$ 294.

  $Reichsversicherungsamt$ 532, 690.

  $Reisende$, Verband reisender Kaufleute Deutschlands 360.

  $Rechtsschutzverein der Saarbergleute$ 295.

  $Reiseunterstützung$ 135, 189, 221, 246 fg., 252 fg., 262, 291, 394,
    479 fg., 487, 489, 492 fg., 505 fg., 601, 700, 706 fg.;
    s. a. Viatikum.

  $Rheinland-Westfalen$ (Bergarbeiterorganisation) 295 fg.,
    Buchdruckereibesitzerorganisation, Sektion _II_, 590 fg., 628 fg.,
    719; Verband der Faßfabrikanten und Küfermeister 284.

  $Riemenfabrikantenverein$ 564 fg.

  $Ringe$ (Corners, Schwänze) 520.

  $Ritchie$ 697.

  $Ritter der Arbeit$ 136, 167 fg.

  $Rumänien$ 159.

  $Rußland$, Arbeitgeberorganisation 622.


  $=S=achsengänger$ 585.

  $Sächsischer Stickereiverband$ 651 fg.

  $Sammetweberei$ s. Weberorganisationen.

  $_Samwirkende Fagforeniger_$ (in Kristiania) 155 fg.

  $Sattler u. Tapezierer$, internationale Organisation 509 fg.

  $Scherenfabrikanten$, Scherenschleifer s. Stahlwarenindustrie.

  $Schiedsgerichte$ 35, 39, 41, 43, 49, 78, 148, 180, 182, 188, 190,
    264, 352, 365 fg., 443, 475, 497, 515, 589, 610, 626 fg., 632, 637,
    682, 685 fg., 690 fg., 702, 711.

  $Schlittschuhindustrie in Remscheid$ 677.

  $Schneider$, internationale Organisation 512; Schneidertag 1891 in
    Oesterreich 102.

  $Schriftgießer$, Schriftsetzer s. Buchdrucker.

  $Schuhmacherbund$ (in der Schweiz) 113, internationale Organisation
    510 fg.

  $Schuh- und Schäftefabrikanten$, Verband 714.

  $Schulze-Delitzsch$ 189 fg.

  $Schutzkartell gegen Verrufserklärungen$ 557 fg.

  $Schutzverbände der Arbeitgeber$ (im engeren Sinn) 533 fg.

  $Schwarzwälder Uhrenindustriearbeiter$ 408 fg.

  $Schweden$ 156 fg.

  $Schweizerische _Fédération horlogère_$ 652 fg.

  $Schweizerischer Stickereiverband$ 643 fg.

  v. $Schweitzer$ 184 fg., 201 fg.

  v. $Schweitzerscher Gewerkschaftsbund$ 201 fg.

  $Schwitzsystem$ 172 fg., 222, 232, 512 fg.

  $Seeleute und Hafenarbeiter$, internationale Organisation 483.

  $Sekretäre$, Sekretariate 121, 127, 129, 142, 148, 157, 159, 240, 395,
    426, 431 fg., 436, 448 fg., 454 fg., 459 fg., 472 fg., 475 fg.,
    481 fg., 490, 494 fg., 498, 501, 504, 507, 510 fg., 513, 700 fg.,
    709.

  $Setzmaschine$, Regelung der Frage 636 fg., 719.

  $Shipton$, George 23.

  $_Sliding scale_$ s. Lohnskala.

  $Smith$, Adam 3.

  -- Edward J. 686 fg.

  $_Socialdemocratic Federation_$ 26 fg., 50.

  $_Socialdemokratische Bond_$ 700 fg.

  $_Socialist Trade and Labor Alliance_$ (Amerika) 175.

  $_Società cooperative di lavoro_$ 151.

  $_Società di mutuo soccorso_$ 146, 150.

  $_Società di resistenza_$ 146.

  $_Sociétés de maintien de prix_$ 137.

  $Solinger Stahlwarenindustrie$ 667 fg.

  $Sozialdemokratie$, Verhältnis zur Gewerkschaftsbewegung im
    Buchdruckerverband 280 fg., im Bergarbeitergewerbe 294, 299, 303,
    314 fg., zu den kaufmännischen Vereinigungen 368 fg., zu den
    evangelischen Arbeitervereinen 375; s. a. politische Aktion.

  $Sozialdemokratische Parteitage$ s. Kongresse.

  $Sozialdemokratische Partei in der Schweiz$ 117 fg.

  $Sozialdemokratischer$ (niederländischer) $Bund$ 140 fg., italienische
    sozialdemokratische Partei 151 fg., soz. Bund in Dänemark 153, soz.
    Arbeiterpartei von Nordamerika 163 fg.

  $Sozialistengesetz$, seine Wirkung auf die Gewerkschaftsbildung
    208 fg., 264.

  $Sozialistische Gewerkschaften$ (in Deutschland) insbesondere 61,
    201 fg.

  $Spanien$ 159.

  $Sovereign$, R. 169.

  $Staatsbeamten$, Karakteristik ihrer Stellung im Vergleich zu den
    Privatbeamten 316.

  $Staatshülfe$ als gewerkschaftliche Bestrebung 25 fg., 50.

  $Staatswissenschaften$, Gesellschaft zur Förderung der St. (England)
    15.

  $Stahlwarenindustrie$, Solinger 667 fg.

  $Statistik der englischen Gewerkschaften$ 53 fg., der österr.
    Gewerkschaften 99 fg., des schweizerischen Gewerkschaftsbundes
    122, der holländischen Arbeitervereine 140 fg., der dänischen
    Arbeitervereine 153, der norwegischen Vereine 155, der schwedischen
    Vereine 156 fg., der amerikanischen Gewerkschaften 176 fg.,
    der australischen Vereine 181, des Verbandes der deutschen
    Gewerkvereine 198 fg., St. zur Zeit des Sozialistengesetzes 209
    fg., 245 fg., nach einzelnen Berufen 250 fg., der Streiks 1890-94
    226, des Buchdruckerverbandes 287 fg., des Gutenbergbundes 292,
    der kaufmännischen Vereine 350, der evangelischen Arbeitervereine
    372 fg., der internationalen Buchdruckerorganisation 445, 453, der
    Buchdruckerorganisation nach den Angaben des Tarifausschusses 637
    fg., der Gewerkschaften i. J. 1898 704 fg.

  $Steindrucker$ s. Lithographen.

  $Steinmetzen$ s. Maurer.

  $Stellenvermittelung$ s. Arbeitsnachweis.

  $Stellenvermittelungsbund kaufmännischer Vereine$ 352.

  v. $Stephan$, Karakteristik seiner Gegnerschaft gegen die
    Beamtenorganisation 318.

  $Sterbegelder$, Sterbekasse 45, 115, 126, 177, 187, 210, 302, 337,
    341 fg., 353 fg., 363 fg., 374 fg., 390 fg., 708 fg.;
    s. a. Hülfskassen.

  $Stevens$ 167 fg.

  $Stickereiverband$, Schweizerischer 643 fg., Sächsischer 651 fg.

  $Stöcker$, A. 211, 379.

  $Stoffweberei$ s. Weberorganisationen.

  $Streikfonds$, internationaler der Tabakarbeiter 486; s. a.
    Widerstandskasse.

  $Streikklausel$ 568, 575.

  $Streikversicherung$ 564 fg., s. a. _Industria_.

  $Stukkateure$ s. Maurer.

  v. $Stumm$, Frhr. 523.

  $Sylvis$ 161 fg.

  $_Syndicats agricoles_$ 683.

  -- $_des patrons_$ 519.

  -- $_mixtes_$ 63 fg., 619 fg., 678 fg.

  $Syndikate$ 70 fg., 81 fg., s. a. _Syndicats_ und Syndikatsgesetze;
    Statistik der S. 83 fg.

  $Syndikatsgesetze$ (Frankreich) 70, 619 fg.

  $System Lewy$ s. Ueberproduktion im Bergbau.


  $=T=abakarbeiter$ 183, internationale Organisation 486 fg.,
  Arbeitgeberverbände 528, 566.

  $Tafelmesserfabrikanten$, Tafelmesserschleifer, Organisation 670.

  $Tapetenfabrikation$, Arbeitgeberorganisation 581 fg.

  $Tapezierer$, internationale Organisation 509 fg.

  $Tarifamt$ 279, 598, 629 fg., 719.

  $Tarifausschuß$ 276 fg., 598, 629, 635 fg., 719.

  $Tarife$ (Lohntarife) der Weberindustrie (Textilindustrie) 400 fg.,
    563.

  -- der Uhrenindustrie im Schwarzwald 408.

  -- der Handschuhmacher 493.

  -- der Feilenhauerindustrie 673.

  -- der Bergischen Bandindustrie 675 fg.

  -- der Buchdrucker s. Tariforganisation.

  $Tarifeinigungsamt$ der Buchdrucker in Oesterreich 106.

  $Tarifgemeinschaft$ der Buchdrucker 234, 265, 280, 597, 624 fg.; s. a.
    Tariforganisation.

  -- der Maurer 713.

  $Tariforganisation$ der deutschen Buchdrucker 234, 263 fg., 276 fg.,
    589 fg., 624 fg.

  $Tarifkommission$, Tarifrevisionskommission 264, 271, 591 fg., 626 fg.

  $1000n-Tarif$ 263, 626.

  $Telegraphenassistenten$ s. Postbeamten.

  $Textilindustrie$ 397 fg., 413, 712, internationale Organisation
    475 fg., Arbeitgeberverbände 528, 560 fg., in Oesterreich 603.

  $Thonindustrielle$, Ziegeleibesitzer, Gegensatz zum Gewerkverein der
    Ziegler in Lippe 665 fg.

  $Tillet$, Ben 27, 33, 50.

  $Tischler$, Arbeitgeberorganisation 582 fg., Tischlertag in
    Oesterreich 101.

  $Töpfer$, internationale Organisation 499 fg.

  $_Trade alliance_$, gemeinsame Organisation 686 fg.

  $_Trade Assemblies_$ (Amerika) 167.

  $_Trade councils_$ 13, 46.

  $_Trade unions_$, Ursprung, Geschichtliches 1 fg. _Grand National
    Consolidated Trades Union_ 5, _National Association of United Trades
    for the Protection of Labour_ 8 fg., _General Federation of Trade
    Unions_ (1889) 38 fg., Anschluß der Possibilisten 417 fg., _Tr. u.
    of the employers_ 519, Nachtrag 698.

  $_Trade Unions Act_$ 17.

  $_Trustee_$ 519 fg.

  $_Trusts_$ 173, 519 fg.

  $Tuchfabrikanten$ s. Textilindustrie, Arbeitgeberverbände.

  $Typographenbund$, schweizerischer 113, 115, 120 fg.,
    125 fg., holländische 143, deutsch-amerikanische 176 fg.; s.
    Buchdruckerverbände.


  $=U=eberproduktion im Bergbau$ 467 fg.

  $Uhrenarbeiter$, $Uhrmacherbund$, ihre Organisation in der Schweiz
    113, 126 fg.; Schwarzwälder Uhrenindustriearbeiter 408 fg.

  $Uhrenindustrie$, Arbeitgeberorganisation 527.

  $Unfallversicherung$ 690.

  $Ungarn$ 108, 700.

  $Unlauterer Wettbewerb$, Bekämpfung desselben 352, 614.

  $Unterstützungskassen$ s. Hülfskassen.

  $Unterstützungskasse des deutschen Buchdruckervereins$ 600 fg.

  $Unterstützungsverein deutscher Buchdrucker$ 261, 265.

  $_Union centrale des syndicats agricoles_$ 683.

  -- $_des syndicats_$ 69.

  -- $_nationale du Commerce et de l'Industrie_$ 621.

  -- $_syndicale_$ (Arbeitgeberorganisation) in Belgien 622.

  $Unionismus$, Neuer 28.

  $_United kingdom alliance of organised trades_$ 14.


  $_=V=aillant_$ 81.

  $Verbandsverkehr$ s. »Ausschließlicher Verbandsverkehr.«

  $Vereinigte Staaten von Nordamerika$ s. Nordamerika.

  $Vereins- und Versammlungsrecht$, Bestimmungen darüber im _Code pénal_
    64.

  $Vergleichskammer der Arbeitgeber und Arbeitnehmer$ in der Solinger
  Stahlwarenindustrie 670, in der Feilenhauerindustrie in Remscheid
    671 fg., der Bergischen Bandindustrie 676 fg.

  $Verkehrsbeamten$ s. Postbeamten und Eisenbahnbeamten.

  $Verstaatlichung des Grund u. Bodens$ s. Bodenverstaatlichung.

  $Verstaatlichung der Bergwerke$ 470.

  $Vertrauensmänner$, Vertrauensmännersystem 212, 219 fg., 256.

  $Viatikum$, Viatikumskassen 259, 261, 440 fg., 446 fg., 452 fg.,
    588 fg.

  $Volksbildungswesen$, Förderung durch die Gewerkvereine 189; s. a.
    Arbeiterbildungsvereine.

  $Volksbund$ s. Niederländischer Volksbund.

  $Volksverein für das katholische Deutschland$ 389.

  $_Voruit_$ (Belgien) 135.


  $_=W=ages boards_$ (Lohneinigungsämter) 687.

  $Wagner$, A. 211, 313, 382.

  $Waldenburger Streik$ (der Bergarbeiter) 294.

  $Warenhäuser$, deren Bekämpfung 367.

  $Warenkasse nebst Warenhaus$ des Verbandes deutscher Post- und
    Telegraphenassistenten 321 fg.

  $Weber$, Pfarrer _lic._ 373 fg.

  $Weberorganisationen$ 400 fg., 685; s. a. Textilarbeiterverbände;
    Gesetz von 1756 über die Wollweber in England 3.

  $Weibliche Arbeiter$, Organisation und Arbeitszeit 22, 110,
    Zündholz-Fabrikmädchen-Streik (London) 26, (Statistik) 59,
    Deutschland 195 fg., 225, 233, 352 fg., 365 fg., 378, 398 fg., 404,
    423 fg., 432 fg., 486 fg., 478, 502, 507 fg., 712.

  $Weigert$, O., 525, 542 fg.

  $Weiler$, Adam 29.

  $Weltkongreß$ in London (1881) 265, 461, in Chur (1881) 416.

  $Werkmeisterverband$, deutscher 347 fg.

  $Wettbewerb$, unlauterer, Bekämpfung desselben 352.

  $Widerstandskasse$ (Widerstandsfonds), internationale der Buchdrucker
    442 fg., 455 fg., der Lederarbeiter 489, der Bildhauer 506, der
    Lithographen 508, der Schuhmacher 512, Ungarn Nachtrag 700; s. a.
    Streikfonds.

  $Witwen- und Waisenkasse$ 320 fg., 328, 341, 346, 348, 353 fg.; s. a.
    Hülfskassen und Pensionskassen.

  $Wohnungsfrage$, Wohnungsverhältnisse 134, 380, 398, 406 fg., 689,
    701, 712.

  $Wollscherer$ (in Australien) 180.

  $_Womens Protective and Provident League_$ 22.

  $_Woollen Cloth Weavers Act_$ (1756) 3.

  $_Working rules_$ s. Arbeiterstatut.

  $_Workman Act_$ s. _Employers and Workman Act_.

  $_Workmen's Compensation Act_$ 616.


  $=Y=ork$, Yorksche Gewerkschaftsunion 204 fg., 209.


  $$Z$entralausschuß$ der Seeleute und Hafenarbeiter 484 fg.

  $Zentraleinigungsamt$ (England) 696.

  $Zentral-Invalidenkasse$ des Buchdruckerverbandes 262, 272, 594.

  $Zentralkomitee$ der Schweizerischen _Fédération horlogère_ 653.

  $Zentralleitungen$ der Gewerkschaften in Oesterreich 92.

  $Zentralrat$ als Gewerkschaftsorgan 186.

  $Zentralstelle$ für Arbeiterversicherung und Arbeiterschutz, Gedanke
    der Errichtung 235.

  -- internationale 479; s. a. Sekretariat.

  $Zentralverband$ der Handlungsgehülfen und Gehülfinnen Deutschlands
    369 fg.

   -- der Industriellen Oesterreichs 604.

  $Zentralverband$ der Stickereiindustrie der Ostschweiz und des
    Vorarlberges 646.

  -- deutscher Brauereien gegen Verrufserklärungen 558 fg.

  -- deutscher Industrieller 522 fg.

  -- deutscher Kaufleute 529.

  -- der dänischen Arbeitgeber 702.

  $Zentralverein$ für das gesamte Buchgewerbe 600.

  $Ziegler$ 396, in Lippe 654 fg.

  $Zieglerboten$ 657.

  $Ziegeleibesitzer$ s. Thonindustrielle.

  $Ziegelmeisterverband$, deutscher, Verhältnis zum Gewerkverein der
    Ziegler in Lippe 663 fg.

  $Zigarrenfabrikanten$, Zigarrenmacher s. Tabakindustrie.

  $Zimmerer$ s. Baugewerke und Maurer.

  $Zwangsinnungen$ 530 fg., 601.

  $Zwangsorganisation$ der österreichischen Unternehmer 609 fg.

  $Zwischenmeistersystem$, Beseitigung 503, 510.

  $Zuchthausvorlage$ 708, 712, 714.

  $Zündholz-Fabrikmädchen-Streik$ in London 1888 26.

                   *       *       *       *       *




                            Berichtigungen.


  S.  19 Z. 8 lies $seinen$ Namen statt ihren Namen.

  S.  30 Anm. 1 ergänze Siehe unten S. 418, 419.

  S.  33 Anm. 1 ergänze Siehe unten S. 433.

  S.  39 Z. 7 lies $seien$ statt seinen.

  S.  40 Z. 28 lies $welche$ statt welches.

  S.  49 Z. 8 lies $_Labourers_$ statt _Lobourers_.

  S.  63 Anm. 1 Z. 5 lies $_professionels_$ statt _professinnels_.

  S.  72 Anm. 1 ergänze Siehe unten S. 422 ff.

  S.  77 Z. 17 lies $_toute_$ statt _tonte_.

  S.  78 Z. 17 lies $_tiendront_$ statt _tiendrout_.

  S.  80 Z. 4 lies $_conseil_$ statt _conscil_.

  S.  93 Anm. 1 ergänze Siehe unten S. 602.

  S. 132 Z. 10 v. u. lies $Kantonal$verbände statt Kontonalverbände.

  S. 135 Anm. 1 Z. 3 lies $_publics_$ statt _publies_.

  S. 141 Z. 11 v. u. lies $Groningen$ statt Gronigen.

  S. 150 Z. 16 v. u. lies $_lavoratori_$ statt _lovoratori_.

  S. 165 Anm. 1 ergänze Siehe unten S. 416.

  S. 170 Anm. 2 ergänze Siehe oben S. 136.

  S. 210 Anm. 1 ergänze Siehe unten S. 265.

  S. 233 Z. 8 v. u. lies $Das$ statt Der.

  S. 234 Z. 10 lies $treffenden$ statt betreffenden.

  S. 241 Z. 7 v. u. lies $einer$ statt eines.

  S. 260 Z. 6 lies $Nationalbuchdruckerverein$ statt
              Rationalbuchdruckerverein.

  S. 322 Z. 8 v. u. lies $allgemeinen$ statt allgemein.

  S. 332 Z. 1 lies $oben$ statt ohne.

  S. 351 Anm. 2 lies $Namen$ statt Roman.

  S. 362 Z. 8 lies $deckt$ statt denkt.

  S. 421 Z. 10 v. u. lies $mehrstündiger$ statt mehrständiger.

  S. 422 Z. 15 v. u. lies $Paris$ statt Paries.

  S. 432 Z. 7 lies $Widerstand$ statt Wiederstand.

  S. 433 Z. 16 lies $Nieuwenhuis$ statt Nieuvenhuis.

  S. 440 Z. 11 lies $daß$ statt das.

  S. 452 Z. 1 lies $Verbände$ statt Verbünde.

  S. 461 Z. 3 lies $Verminderung$ statt Vmiernderung.

  S. 464 Z. 7 lies $Engländer$ statt Endländer.

  S. 470 Z. 13 v. u. lies $_federation_$ statt _fédération_.

  S. 487 Z. 12 lies $Widerspruch$ statt Wiederspruch.

  S. 488 Z. 11 v. u. lies $Widerspruch$ statt Wiederspruch.

  S. 500 Z. 12 lies $keramischen$ statt koramischen.

  S. 504 Z. 5 lies $Charleville$ statt Charleville.

                   *       *       *       *       *

                     Druck von Ant. Kämpfe in Jena.

                   *       *       *       *       *




Anmerkungen zur Transkription:

Rechtschreibung und Zeichensetzung des Originaltextes wurden übernommen,
und offensichtliche Druck- und Setzfehler wurden korrigiert.

Der Originaltext ist in Fraktur und fremdsprachliche Passagen sind in
Antiqua gesetzt. Für Abkürzungen wie Dr. und römische Zahlen wie XV
wurde dies nicht angewendet.

Gesperrter Text wurde mit Dollarzeichen ($Text$), fett gedruckter
Text mit Gleichheitszeichen (=Text=) und Text in Antiqua wurde mit
Unterstrich (_text_) markiert.

Die inkosistente Darstellung von Leerzeichen in Zahlen wurde entfernt.

Tabellen wurden geteilt um die Seitenbreite einzuhalten.





End of Project Gutenberg's Die Gewerkschaftsbewegung, by Wilhelm Kulemann

*** END OF THIS PROJECT GUTENBERG EBOOK DIE GEWERKSCHAFTSBEWEGUNG ***

***** This file should be named 46259-8.txt or 46259-8.zip *****
This and all associated files of various formats will be found in:
        http://www.gutenberg.org/4/6/2/5/46259/

Produced by Odessa Paige Turner, Jens Nordmann and the
Online Distributed Proofreading Team at http://www.pgdp.net
(This book was produced from scanned images of public
domain material from the Google Print project.)


Updated editions will replace the previous one--the old editions
will be renamed.

Creating the works from public domain print editions means that no
one owns a United States copyright in these works, so the Foundation
(and you!) can copy and distribute it in the United States without
permission and without paying copyright royalties.  Special rules,
set forth in the General Terms of Use part of this license, apply to
copying and distributing Project Gutenberg-tm electronic works to
protect the PROJECT GUTENBERG-tm concept and trademark.  Project
Gutenberg is a registered trademark, and may not be used if you
charge for the eBooks, unless you receive specific permission.  If you
do not charge anything for copies of this eBook, complying with the
rules is very easy.  You may use this eBook for nearly any purpose
such as creation of derivative works, reports, performances and
research.  They may be modified and printed and given away--you may do
practically ANYTHING with public domain eBooks.  Redistribution is
subject to the trademark license, especially commercial
redistribution.



*** START: FULL LICENSE ***

THE FULL PROJECT GUTENBERG LICENSE
PLEASE READ THIS BEFORE YOU DISTRIBUTE OR USE THIS WORK

To protect the Project Gutenberg-tm mission of promoting the free
distribution of electronic works, by using or distributing this work
(or any other work associated in any way with the phrase "Project
Gutenberg"), you agree to comply with all the terms of the Full Project
Gutenberg-tm License (available with this file or online at
http://gutenberg.org/license).


Section 1.  General Terms of Use and Redistributing Project Gutenberg-tm
electronic works

1.A.  By reading or using any part of this Project Gutenberg-tm
electronic work, you indicate that you have read, understand, agree to
and accept all the terms of this license and intellectual property
(trademark/copyright) agreement.  If you do not agree to abide by all
the terms of this agreement, you must cease using and return or destroy
all copies of Project Gutenberg-tm electronic works in your possession.
If you paid a fee for obtaining a copy of or access to a Project
Gutenberg-tm electronic work and you do not agree to be bound by the
terms of this agreement, you may obtain a refund from the person or
entity to whom you paid the fee as set forth in paragraph 1.E.8.

1.B.  "Project Gutenberg" is a registered trademark.  It may only be
used on or associated in any way with an electronic work by people who
agree to be bound by the terms of this agreement.  There are a few
things that you can do with most Project Gutenberg-tm electronic works
even without complying with the full terms of this agreement.  See
paragraph 1.C below.  There are a lot of things you can do with Project
Gutenberg-tm electronic works if you follow the terms of this agreement
and help preserve free future access to Project Gutenberg-tm electronic
works.  See paragraph 1.E below.

1.C.  The Project Gutenberg Literary Archive Foundation ("the Foundation"
or PGLAF), owns a compilation copyright in the collection of Project
Gutenberg-tm electronic works.  Nearly all the individual works in the
collection are in the public domain in the United States.  If an
individual work is in the public domain in the United States and you are
located in the United States, we do not claim a right to prevent you from
copying, distributing, performing, displaying or creating derivative
works based on the work as long as all references to Project Gutenberg
are removed.  Of course, we hope that you will support the Project
Gutenberg-tm mission of promoting free access to electronic works by
freely sharing Project Gutenberg-tm works in compliance with the terms of
this agreement for keeping the Project Gutenberg-tm name associated with
the work.  You can easily comply with the terms of this agreement by
keeping this work in the same format with its attached full Project
Gutenberg-tm License when you share it without charge with others.

1.D.  The copyright laws of the place where you are located also govern
what you can do with this work.  Copyright laws in most countries are in
a constant state of change.  If you are outside the United States, check
the laws of your country in addition to the terms of this agreement
before downloading, copying, displaying, performing, distributing or
creating derivative works based on this work or any other Project
Gutenberg-tm work.  The Foundation makes no representations concerning
the copyright status of any work in any country outside the United
States.

1.E.  Unless you have removed all references to Project Gutenberg:

1.E.1.  The following sentence, with active links to, or other immediate
access to, the full Project Gutenberg-tm License must appear prominently
whenever any copy of a Project Gutenberg-tm work (any work on which the
phrase "Project Gutenberg" appears, or with which the phrase "Project
Gutenberg" is associated) is accessed, displayed, performed, viewed,
copied or distributed:

This eBook is for the use of anyone anywhere at no cost and with
almost no restrictions whatsoever.  You may copy it, give it away or
re-use it under the terms of the Project Gutenberg License included
with this eBook or online at www.gutenberg.org/license

1.E.2.  If an individual Project Gutenberg-tm electronic work is derived
from the public domain (does not contain a notice indicating that it is
posted with permission of the copyright holder), the work can be copied
and distributed to anyone in the United States without paying any fees
or charges.  If you are redistributing or providing access to a work
with the phrase "Project Gutenberg" associated with or appearing on the
work, you must comply either with the requirements of paragraphs 1.E.1
through 1.E.7 or obtain permission for the use of the work and the
Project Gutenberg-tm trademark as set forth in paragraphs 1.E.8 or
1.E.9.

1.E.3.  If an individual Project Gutenberg-tm electronic work is posted
with the permission of the copyright holder, your use and distribution
must comply with both paragraphs 1.E.1 through 1.E.7 and any additional
terms imposed by the copyright holder.  Additional terms will be linked
to the Project Gutenberg-tm License for all works posted with the
permission of the copyright holder found at the beginning of this work.

1.E.4.  Do not unlink or detach or remove the full Project Gutenberg-tm
License terms from this work, or any files containing a part of this
work or any other work associated with Project Gutenberg-tm.

1.E.5.  Do not copy, display, perform, distribute or redistribute this
electronic work, or any part of this electronic work, without
prominently displaying the sentence set forth in paragraph 1.E.1 with
active links or immediate access to the full terms of the Project
Gutenberg-tm License.

1.E.6.  You may convert to and distribute this work in any binary,
compressed, marked up, nonproprietary or proprietary form, including any
word processing or hypertext form.  However, if you provide access to or
distribute copies of a Project Gutenberg-tm work in a format other than
"Plain Vanilla ASCII" or other format used in the official version
posted on the official Project Gutenberg-tm web site (www.gutenberg.org),
you must, at no additional cost, fee or expense to the user, provide a
copy, a means of exporting a copy, or a means of obtaining a copy upon
request, of the work in its original "Plain Vanilla ASCII" or other
form.  Any alternate format must include the full Project Gutenberg-tm
License as specified in paragraph 1.E.1.

1.E.7.  Do not charge a fee for access to, viewing, displaying,
performing, copying or distributing any Project Gutenberg-tm works
unless you comply with paragraph 1.E.8 or 1.E.9.

1.E.8.  You may charge a reasonable fee for copies of or providing
access to or distributing Project Gutenberg-tm electronic works provided
that

- You pay a royalty fee of 20% of the gross profits you derive from
     the use of Project Gutenberg-tm works calculated using the method
     you already use to calculate your applicable taxes.  The fee is
     owed to the owner of the Project Gutenberg-tm trademark, but he
     has agreed to donate royalties under this paragraph to the
     Project Gutenberg Literary Archive Foundation.  Royalty payments
     must be paid within 60 days following each date on which you
     prepare (or are legally required to prepare) your periodic tax
     returns.  Royalty payments should be clearly marked as such and
     sent to the Project Gutenberg Literary Archive Foundation at the
     address specified in Section 4, "Information about donations to
     the Project Gutenberg Literary Archive Foundation."

- You provide a full refund of any money paid by a user who notifies
     you in writing (or by e-mail) within 30 days of receipt that s/he
     does not agree to the terms of the full Project Gutenberg-tm
     License.  You must require such a user to return or
     destroy all copies of the works possessed in a physical medium
     and discontinue all use of and all access to other copies of
     Project Gutenberg-tm works.

- You provide, in accordance with paragraph 1.F.3, a full refund of any
     money paid for a work or a replacement copy, if a defect in the
     electronic work is discovered and reported to you within 90 days
     of receipt of the work.

- You comply with all other terms of this agreement for free
     distribution of Project Gutenberg-tm works.

1.E.9.  If you wish to charge a fee or distribute a Project Gutenberg-tm
electronic work or group of works on different terms than are set
forth in this agreement, you must obtain permission in writing from
both the Project Gutenberg Literary Archive Foundation and Michael
Hart, the owner of the Project Gutenberg-tm trademark.  Contact the
Foundation as set forth in Section 3 below.

1.F.

1.F.1.  Project Gutenberg volunteers and employees expend considerable
effort to identify, do copyright research on, transcribe and proofread
public domain works in creating the Project Gutenberg-tm
collection.  Despite these efforts, Project Gutenberg-tm electronic
works, and the medium on which they may be stored, may contain
"Defects," such as, but not limited to, incomplete, inaccurate or
corrupt data, transcription errors, a copyright or other intellectual
property infringement, a defective or damaged disk or other medium, a
computer virus, or computer codes that damage or cannot be read by
your equipment.

1.F.2.  LIMITED WARRANTY, DISCLAIMER OF DAMAGES - Except for the "Right
of Replacement or Refund" described in paragraph 1.F.3, the Project
Gutenberg Literary Archive Foundation, the owner of the Project
Gutenberg-tm trademark, and any other party distributing a Project
Gutenberg-tm electronic work under this agreement, disclaim all
liability to you for damages, costs and expenses, including legal
fees.  YOU AGREE THAT YOU HAVE NO REMEDIES FOR NEGLIGENCE, STRICT
LIABILITY, BREACH OF WARRANTY OR BREACH OF CONTRACT EXCEPT THOSE
PROVIDED IN PARAGRAPH 1.F.3.  YOU AGREE THAT THE FOUNDATION, THE
TRADEMARK OWNER, AND ANY DISTRIBUTOR UNDER THIS AGREEMENT WILL NOT BE
LIABLE TO YOU FOR ACTUAL, DIRECT, INDIRECT, CONSEQUENTIAL, PUNITIVE OR
INCIDENTAL DAMAGES EVEN IF YOU GIVE NOTICE OF THE POSSIBILITY OF SUCH
DAMAGE.

1.F.3.  LIMITED RIGHT OF REPLACEMENT OR REFUND - If you discover a
defect in this electronic work within 90 days of receiving it, you can
receive a refund of the money (if any) you paid for it by sending a
written explanation to the person you received the work from.  If you
received the work on a physical medium, you must return the medium with
your written explanation.  The person or entity that provided you with
the defective work may elect to provide a replacement copy in lieu of a
refund.  If you received the work electronically, the person or entity
providing it to you may choose to give you a second opportunity to
receive the work electronically in lieu of a refund.  If the second copy
is also defective, you may demand a refund in writing without further
opportunities to fix the problem.

1.F.4.  Except for the limited right of replacement or refund set forth
in paragraph 1.F.3, this work is provided to you 'AS-IS' WITH NO OTHER
WARRANTIES OF ANY KIND, EXPRESS OR IMPLIED, INCLUDING BUT NOT LIMITED TO
WARRANTIES OF MERCHANTABILITY OR FITNESS FOR ANY PURPOSE.

1.F.5.  Some states do not allow disclaimers of certain implied
warranties or the exclusion or limitation of certain types of damages.
If any disclaimer or limitation set forth in this agreement violates the
law of the state applicable to this agreement, the agreement shall be
interpreted to make the maximum disclaimer or limitation permitted by
the applicable state law.  The invalidity or unenforceability of any
provision of this agreement shall not void the remaining provisions.

1.F.6.  INDEMNITY - You agree to indemnify and hold the Foundation, the
trademark owner, any agent or employee of the Foundation, anyone
providing copies of Project Gutenberg-tm electronic works in accordance
with this agreement, and any volunteers associated with the production,
promotion and distribution of Project Gutenberg-tm electronic works,
harmless from all liability, costs and expenses, including legal fees,
that arise directly or indirectly from any of the following which you do
or cause to occur: (a) distribution of this or any Project Gutenberg-tm
work, (b) alteration, modification, or additions or deletions to any
Project Gutenberg-tm work, and (c) any Defect you cause.


Section  2.  Information about the Mission of Project Gutenberg-tm

Project Gutenberg-tm is synonymous with the free distribution of
electronic works in formats readable by the widest variety of computers
including obsolete, old, middle-aged and new computers.  It exists
because of the efforts of hundreds of volunteers and donations from
people in all walks of life.

Volunteers and financial support to provide volunteers with the
assistance they need, are critical to reaching Project Gutenberg-tm's
goals and ensuring that the Project Gutenberg-tm collection will
remain freely available for generations to come.  In 2001, the Project
Gutenberg Literary Archive Foundation was created to provide a secure
and permanent future for Project Gutenberg-tm and future generations.
To learn more about the Project Gutenberg Literary Archive Foundation
and how your efforts and donations can help, see Sections 3 and 4
and the Foundation web page at http://www.pglaf.org.


Section 3.  Information about the Project Gutenberg Literary Archive
Foundation

The Project Gutenberg Literary Archive Foundation is a non profit
501(c)(3) educational corporation organized under the laws of the
state of Mississippi and granted tax exempt status by the Internal
Revenue Service.  The Foundation's EIN or federal tax identification
number is 64-6221541.  Its 501(c)(3) letter is posted at
http://pglaf.org/fundraising.  Contributions to the Project Gutenberg
Literary Archive Foundation are tax deductible to the full extent
permitted by U.S. federal laws and your state's laws.

The Foundation's principal office is located at 4557 Melan Dr. S.
Fairbanks, AK, 99712., but its volunteers and employees are scattered
throughout numerous locations.  Its business office is located at
809 North 1500 West, Salt Lake City, UT 84116, (801) 596-1887, email
[email protected].  Email contact links and up to date contact
information can be found at the Foundation's web site and official
page at http://pglaf.org

For additional contact information:
     Dr. Gregory B. Newby
     Chief Executive and Director
     [email protected]


Section 4.  Information about Donations to the Project Gutenberg
Literary Archive Foundation

Project Gutenberg-tm depends upon and cannot survive without wide
spread public support and donations to carry out its mission of
increasing the number of public domain and licensed works that can be
freely distributed in machine readable form accessible by the widest
array of equipment including outdated equipment.  Many small donations
($1 to $5,000) are particularly important to maintaining tax exempt
status with the IRS.

The Foundation is committed to complying with the laws regulating
charities and charitable donations in all 50 states of the United
States.  Compliance requirements are not uniform and it takes a
considerable effort, much paperwork and many fees to meet and keep up
with these requirements.  We do not solicit donations in locations
where we have not received written confirmation of compliance.  To
SEND DONATIONS or determine the status of compliance for any
particular state visit http://pglaf.org

While we cannot and do not solicit contributions from states where we
have not met the solicitation requirements, we know of no prohibition
against accepting unsolicited donations from donors in such states who
approach us with offers to donate.

International donations are gratefully accepted, but we cannot make
any statements concerning tax treatment of donations received from
outside the United States.  U.S. laws alone swamp our small staff.

Please check the Project Gutenberg Web pages for current donation
methods and addresses.  Donations are accepted in a number of other
ways including checks, online payments and credit card donations.
To donate, please visit: http://pglaf.org/donate


Section 5.  General Information About Project Gutenberg-tm electronic
works.

Professor Michael S. Hart is the originator of the Project Gutenberg-tm
concept of a library of electronic works that could be freely shared
with anyone.  For thirty years, he produced and distributed Project
Gutenberg-tm eBooks with only a loose network of volunteer support.


Project Gutenberg-tm eBooks are often created from several printed
editions, all of which are confirmed as Public Domain in the U.S.
unless a copyright notice is included.  Thus, we do not necessarily
keep eBooks in compliance with any particular paper edition.


Most people start at our Web site which has the main PG search facility:

     http://www.gutenberg.org

This Web site includes information about Project Gutenberg-tm,
including how to make donations to the Project Gutenberg Literary
Archive Foundation, how to help produce our new eBooks, and how to
subscribe to our email newsletter to hear about new eBooks.