Ueber die Arsenikvergiftung ihre Hülfe und gerichtliche Ausmittelung

By Hahnemann

The Project Gutenberg eBook, Ueber die Arsenikvergiftung ihre Hülfe und
gerichtliche Ausmittelung, by Samuel Hahnemann


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Title: Ueber die Arsenikvergiftung ihre Hülfe und gerichtliche Ausmittelung


Author: Samuel Hahnemann



Release Date: September 16, 2014  [eBook #46878]

Language: German


***START OF THE PROJECT GUTENBERG EBOOK UEBER DIE ARSENIKVERGIFTUNG IHRE
HüLFE UND GERICHTLICHE AUSMITTELUNG***


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Anmerkungen zur Transkription

      Der vorliegende Text wurde anhand der 1786 erschienenen Ausgabe
      nahezu originalgetreu wiedergegeben; die Rechtschreibung
      wurde, abgesehen von offensichtlichen typographischen
      Fehlern, unverändert übernommen. Inkonsistente Schreibweisen
      (z.B. Foderung/Forderung; brenbar/brennbar) wurden nicht
      vereinheitlicht. Einzelne Buchstaben und Satzzeichen wurden
      stillschweigend ergänzt bzw. geändert.

      [alpha], [beta] und [gamma] stehen für die entsprechenden
      griechischen Buchstaben.

      Im Originaltext wurden verschiedene Schriftarten und
      -auszeichnungen verwendet. Diese wurden hier folgendermaßen
      dargestellt:

          kursiv:   _text_
          fett:     =text=
          gesperrt: ~text~
          Antiqua:  /text/





                               Ueber die
                           Arsenikvergiftung
                              ihre Hülfe
                                  und
                       gerichtliche Ausmittelung
                                  von
                           Samuel Hahnemann
                        der Arzneikunde Doktor.

                            [Illustration]

                            Leipzig, 1786.
                    bey Siegfried Lebrecht Crusius.




Eine Menge Ursachen, ich mag sie nicht herzählen, haben seit einigen
Jahrhunderten die Würde jener gottnachahmenden Wissenschaft,
der praktischen Heilkunde zur elenden Brodklauberei, zur
Symptomenübertünchung, zum erniedrigenden Rezepthandel, Gott erbarms,
herunter getrieben, zum Handwerke, das die Hippokrate unentdekbar unter
den Trotz befranzter Arzneibuben mischt.

Wie selten gelingts noch hie und da einem rechtschafnen Manne, durch
die Gröse ausgezeichneter Wissenschaften und Talente sich über die
Heuschrekenwolke der Medikaster zu erheben, und einen so reinen und
ächten Glanz über die Kunst zu werfen, an deren Altare er dient, daß
es selbst dem Pöbel unmöglich fällt, den ehrwürdigen freundlichen
Abendstern mit dünstigen Sternschnupfen zu verwechseln! Wie selten ist
diese Erscheinung, und, deshalb, wie unvermögend, der gereinigtern
Heilkunde überhaupt ihren vermoderten Adelsbrief zu erneuern!

Nur noch eine Freistadt des arzneilichen Ruhms blieb dem Kerne der
Asklepiaden übrig, der Richterstuhl der forensischen Arzneikunde. Da es
hier nichts im Dunkeln zu morden, keine Krankheit für baares Geld zu
verlängern, keine Krankenjahrgehalte zu erschnappen, oder Gelegenheiten
giebt, das bescheidne Talent von einträglichen Häusern hinweg zu
kabaliren, so sehnt sich ohnehin der lüftige Haufe nicht hieher. Hört
er nun gar, daß es hier auf offene Beweise gründlicher Kentnisse, ja
des ganzen Inbegrifs unsrer Kunst ankomme, daß hier mühsame Thaten
von ungeblendeten Richtern gesichtet, und oft blos durch ruhiges
Selbstbewustseyn belohnt werden, daß man hier Seichtheit auszuzischen
und Aberwiz zu brandmarken pflege, dann schleicht er hinweg -- sie
sind mir zu sauer, die hohen Trauben! Wohl! denn hier gleitet nur an
dem, den innerer Halt würdet, die Feile des Juwelenkenners ab, indes
gefärbter Glasflus unter Hohngelächter zersplittert --

Da jeder, der mit Grazie den Puls zu tasten weis, auch Vergiftungen zu
heilen sich anmast, auch für fähig hiezu angesehn wird, so lange der
Spas aussergerichtlich bleibt, so wird man den klinischen Theil dieser
Abhandlung schwerlich einiger ernstlichen Aufmerksamkeit würdigen --
denn jeder weis ja was von Brechmitteln, Milch, Oel und Theriak. Aber
wie, wenn eine erlauchte Fakultät das Curverfahren mustert, ists dann
so leicht, wie in unserm Schulexamen zu bestehn? Sonst wohl, jezt
schwerlich! seit man aufhörte, sich mit Auswendiglernen des Zacchias zu
begnügen.

Der zweite Theil dieser Schrift wird dem gerichtlichen Arzte willkomner
seyn, der es nicht mehr übelnehmen darf, wenn man jezt etwas tiefere
chemische Kentnisse von ihm verlangt, als sonst wohl gänge und
gebe waren. Wirkt nun noch überdem der Werth eines gefährteten
Menschenlebens -- oder, wo das nicht, doch seine eigne Ehre und Schande
etwas stark auf seine Seele, wie billig; so wirds ihm auch nicht gleich
viel seyn, er wisse vom Daseyn oder der Abwesenheit des Giftes den
Richter unleugbar zu überzeugen, oder nicht.

Dresden, den zehnten July, 1786.

                                                        =Hahneman.=




Inhalt.


Erster Theil.

Erstes Kapitel.

Kentnis der Arseniksorten, ihrer Natur und ihres Verhaltens gegen
chemische Körper, so fern sie auf Heilung und Beurtheilung der
Arsenikvergiftung einfliest.

    §. 1. Einschränkung des Zweks

    §. 2. auf die Erkentnis des Arseniks, aus der seine
    Gegenmittel und seine gerichtliche Erforschung fliesen.

    §. 3. Den mit Arsenik beschäftigten Handwerkern kan
    die Systemkentnis dieses Gifts gleichgültig seyn,

    §. 4. wegen der eigentlich Vergifteten mus man sie
    inne haben.

    §. 5., 6. Käufliche Sorten, weisser Arsenik, Fliegenstein,
    Operment.

    §. 7. Fliegenstein, sein Geburtsort, seine Abarten.

    §. 8. äusserliche Beschaffenheit, Schwere; ist nicht
    Kobald,

    §. 9., 10. ist ein Metall;

    §. 11., 12. von dem Verhältnisse seines Brenbaren, seine
    Feuerbeständigkeit,

    §. 13. läst sein Brennbares leicht fahren,

    §. 14. lang aufbewahrter Fliegenstein tödlicher als
    frischer.

    §. 15. Uebergang zur Auflöslichkeit der Arseniksorten.

    §. 16. Arseniksäure am leichtauflöslichsten.

    §. 17. Weisser Arsenik, sein Ansehn, Gewicht, Brenbares,
    Auflöslichkeit.

    §. 18. Auflöslichkeit (bei der Wärme des menschlichen
    Körpers) im Wasser,

    §. 19. bis 24. fernere Bestimmungen derselben.

    §. 25. Der graue Arsenikkalk, Entstehung, Schwere,
    Auflöslichkeit im Wasser. Arsenikmulm.

    §. 26. bis 30. Auflöslichkeit des Fliegensteins im
    Wasser.

    §. 31. Operment, Geburtsort, Gestalt, Schwere,
    Schwefelantheil.

    §. 32., 33. Auflöslichkeit im Wasser;

    §. 34. Vergleichung des natürlichen mit dem auf nassem
    Wege bereiteten.

    §. 35. Andre geschwefelte Arseniksorten, Ansehn, Schwere,
    Schwefelantheil -- muthmasliche Entstehung
    des rothen Arseniks.

    §. 36. Uebergang zur Auflöslichkeit der Arsenikarten in
    andern Flüßigkeiten,

    §. 37. in Oelen,

    §. 38. in Milch,

    §. 39. in Säuern,

    §. 40. in Eßig,

    §. 41. bis 43. in Laugensalzen.

    §. 44. bis 48. Hinderungen der Auflösung des Arseniks
    darin.

    §. 49. bis 53. Hinwegräumung der Hindernisse,

    §. 54., 55. vorzüglich durch Auflösung im Seifwasser.

    §. 56., 57. Auflösung des Arseniks im Magensafte,

    §. 58., 59. im Feuer, sein Verdampfungs- und Sublimazionsgrad.

    §. 60., 61. Schwerauflösliche Verbindungen des
    Arseniks,

    §. 62., 63. Präzipitation mit Metallen,

    §. 64., 65. mit luftsaurem Eisen,

    §. 66. mit Kalkerde, zum Kalkarsenik,

    §. 67. mit Schwefelleberluft zum Operment,

    §. 68., 69. mit Schwefel in Substanz, eine Schimäre;
    Auflöslichkeit des Schwefels im Wasser.


Zweiter Theil.

Geschichte und Hülfe der Arsenikvergiftungskrankheiten.


Zweites Kapitel.

Gelegenheiten und Gestalten, unter denen Arsenik in unsern Körper kömt.

    §. 70. Oekonomischer und technischer Gebrauch des
    Arseniks.

    §. 71., 72. Unwillkührliche Vergiftungen durch Fehlgriffe
    und Unvorsichtigkeit.

    §. 73. Selbstmorde.

    §. 74. An andern volzogne Arsenikvergiftung, schleichende,
    arzneiliche.

    §. 75. Aqua tosfana besteht nicht aus Canthariden und
    Opium,

    §. 76. ist ein Arsenikgift,

    §. 77. mit einem narkotischen Ingredienz. (oder ein
    Arsenikmittelsatz)

    §. 78. Arsenikalische Fieberarzneien,

    §. 79. bis 84. ihre Schädlichkeit.

    §. 85. Krebswasser des Lefebüre.

    §. 86. bis 91. Aeusserliche Anwendung des Arseniks,
    ihre Schädlichkeit.

    §. 92. bis 95. Nöthige Einschränkung seines Verkaufs.


Drittes Kapitel.

Symptomen der drei Grade der innern Arsenikvergiftung, und die der
äussern.

    §. 96. Innere Vergiftung, Uebergang zur Symptomenlehre
    derselben.

    §. 97. verschlimmernde Nebenumstände bei der Verschluckung.

    §. 98. Dauer der schnelltödlichsten Arsenikvergiftung.

    §. 99. bis 107. Gang dieses ersten Grades.

    §. 108. bis 110. Zusäzze.

    §. 111. Der zweite Grad, Dauer von einem oder mehrern
    Tagen.

    §. 112. bis 114. Bedingungen seiner Entstehung,

    §. 115. bis 120. Abweichungen desselben vom ersten
    Grade,

    §. 121. Erhöhung durch Leidenschaften,

    §. 122. Natur des bei diesem Grade gewöhnlichen Todes.

    §. 123. bis 127. Dritter Grad, Nachwehen des zweiten, vom Uebergange
    des Gifts in die zweiten Wege -- Crisen (Kontraktur, Lähmung,
    Arsenikfriesel, Ausfallen der Haare, Abschuppung der Oberhaut.)

    §. 128., 129. Schleichendes Fieber wegen innerer Verlezzungen.

    §. 130. Vorhersagung.

    §. 131. Vergiftung durch italienische Gifte,

    §. 132. durch Operment und andre geschwefelte Arsenike,

    §. 133. durch äusserliche Anwendung des Arseniks,

    §. 134., 135. durch Einsaugung des arsenikalischen Staubs
    und Rauchs.


Viertes Kapitel.

Wirkungsart des Arseniks.

    §. 136. Im Magen und überhaupt auf der freien Faser,

    §. 137. hergeleitet von seiner Schwere und Auflöslichkeit.

    §. 138. Wirkt nicht durch scharfe schneidende Spizzen.

    §. 139. Seine reizende und einschrumpfende Kraft,

    §. 140. sein spezifischer Eindruck auf das Empfindungssystem des
    Lebensprinzipiums,

    §. 141., 142. spezifischer Eindruck auf die Muskelfaser; tödet die
    Irritabilität,

    §. 143. doch nicht ohne erregte Entzündung; Ausnahmen hievon.

    §. 144. Erklärung des chronischen Zitterns, und der brennenden
    Schmerzen der Arsenikgicht in den leidenden Gliedmasen.

    §. 145. Empfänglichkeit des Körpers, als Ursache der verschiednen
    Wirkung.

    §. 146. Fernere Erläuterung der reizenden und einschrumpfenden
    Kraft.

    §. 147. Entstehung der Anfressungen und Schorfe.

    §. 148. Der einschrumpfende Reiz bringt die Kontraktur in den
    zweiten, so wie das fruchtlose Würgen und die peinliche Kolik in
    den ersten Wegen hervor.

    §. 149. Einschrumpfende Wirkung des Arseniks auf die Schliesmuskeln
    des Körpers.

    §. 150. Entstehung und Gefahr des zurückbleibenden Erbrechens und
    des konvulsivischen unergiebigen Würgens.

    §. 151. Schwierige Ausleerung, besonders des Operments und
    Fliegensteins.

    §. 153. Aufgelöstes Blut in den Aderstämmen.

    §. 154. bis 157. Vergleichung der innern mit seiner Wirkungsart
    auf die freie Faser der äusserlichen Theile des Körpers, und die
    Epidermis.


Fünftes Kapitel.

Heilart der schnellen innern Arsenikvergiftung.

    §. 158., 159. Eintheilung der Heilmittel in Klassen.

    §. 160. Erste Klasse, die schädlichen, zwekwidrigen, erdige,
    hizzige, narkotische,

    §. 161. Brechmittel.

    §. 162. Zweite Klasse, die durch Schein der Gleichgültigkeit
    schädlichen, Wasser, Eßig.

    §. 163. Säuren überhaupt.

    §. 164. Dritte Klasse, dienliche, oft unzulängliche, Milch, Oele,
    Rahm.

    §. 165., 166. Vierte Klasse, Mittel die Navier für spezifisch
    ausgiebt.

    §. 167. Anführung, Beurtheilung derselben;

    §. 168. wie er sie zu brauchen empfiehlt,

    §. 169. Anmerkungen darüber.

    §. 170. Fünfte Klasse, der dienlichsten.

    §. 171. bis 174. Einleitung in die

    §. 175. Heilanzeigen der drei Grade der Arsenikvergiftung, mit
    ihrer Genugthuung; zur Uebersicht.

    §. 176. Die beim ersten Grade vorgeschlagnen Mittel sind leicht,
    überall zu haben, wohlfeil.

    §. 177. bis 189. Einleitung zur Dienlichkeit der starken
    Seifenauflösung,

    §. 190. Anführung ihrer hier unentbehrlichen, dienlichen Kräfte.

    §. 191. Ist überall bei der Hand, und leicht zu bereiten,

    §. 192. das beste anfängliche Hülfsmittel,

    §. 193. bis 195. wenn auch das Gift unbekanter Natur wäre.

    §. 196. Vorschrift ihrer Zubereitung,

    §. 197. bis 199. ihrer Anwendung.

    §. 200. Erinnerung, wenn ja kein Erbrechen erfolgte.

    §. 201. Vorsichtsregeln für kränkliche Körperbeschaffenheit.

    §. 202. Aderlas.

    §. 203. Gabe jenes Mittels in Rüksicht des Alters.

    §. 204. Wie beim Erbrechen mit dem Einflösen zu verfahren,

    §. 205. wie weit man nach Verschluckung der vorgeschriebnen Gabe
    gekommen sei.

    §. 206. Das hülfreichste Erbrechen ist geschehen.

    §. 207. Die nächste Hülfleistung.

    §. 208., 209. Vorteile des dünnern Seifwassers,

    §. 210. Seine Bereitung, sein Gebrauch,

    §. 211. Wirkung.

    §. 212., 213. Bähungen (zweiter Aderlas,)

    §. 214. Klystiere,

    §. 215. laues ganzes Bad,

    §. 216. halbes oder Fusbad.

    §. 217. Ruhefrist bis zur Nachhülfe.

    §. 218., 219. Unterschied, den die drei Arseniksorten in der Cur
    machen.

    §. 220. Zur Nachhülfe; Seifwasser mit Oel, oder Milch mit Rahm
    vermischt, auf dem Lande.

    §. 221. In Städten Wasser mit Schwefelleberluft gesättigt, und mit
    Milchrahm oder Schleimen gemischt; Umschläge, Klystiere.

    §. 222. bis 225. Bereitung des Leberluftwassers.

    §. 226. bis 230. Vortreflichkeit dieses Hülfsmittels.

    §. 231., 232. Anwendung.

    §. 233. Stellvertretende Mittel auf dem Lande.

    §. 234. Beihelfende Mittel; Sahnekaffee.

    §. 235., 236. Rizinusöl.

    §. 237. bis 244. Der Wilkühr des Arztes anheim gestelte
    Veränderungen der Vorschrift; Hülfe verschiedner Nebenumstände;
    Nacherinnerungen.


Sechstes Kapitel.

Heilart der Nachwehen und der italienischen Vergiftung, so wie der
Bergsucht.

    §. 245. bis 250. Einleitung zur Hülfe der Nachwehen in den ersten
    Wegen;

    §. 251. Grade der Symptomen von Verlezzung des Speisekanals.

    §. 252. Bei ihrer Abhülfe ist der Gebrauch der Leberluft nicht zu
    zeitig hintanzusezzen.

    §. 253. Algemein passend mus die Nachkur seyn: Milch nicht
    wiederkäuender Thiere.

    §. 254., 255. Vorzüge der Milch überhaupt zu diesem Zwek,

    §. 256. beim ersten Grade der Symptomen,

    §. 257. und selbst gegen die schlimste Art der innern Zerstörungen.

    §. 258. Abhülfe der Leibesverstopfung bei der Milchdiät,

    §. 259., 260. Anwendung, Gabe;

    §. 261., 262. Nebenindikazionen.

    §. 263. bis 266. Uebergang zur kräftigern Kost und Lebensordnung der
    Genesenden.

    §. 267. Vergleichung der Zufälle der schleichenden Vergiftung mit
    denen der Bergsucht.

    §. 268. Chronische Arsenikvergiftungszufälle, die hier selten
    vorkommen.

    §. 269. Eingang in die Heilung der schleichenden Vergiftung.

    §. 270. Verbindung der Milchdiät mit den spezifischen Gegenmitteln,

    §. 271. Der Schwefelleberluft

    §. 272. bis 274. in Bädern,

    §. 275. in damit verbundnen Getränken.

    §. 276. Vortreflichkeit dieser Luft zu unsrer Absicht.

    §. 277. Uebrige, dazu gehörige Diät,

    §. 278. Abführmittel.

    §. 279. Kennzeichen der natürlichen schwefelleberlufthaltigen
    Wässer.

    §. 280. bis 283. Nachahmung derselben zu Hause.

    §. 284., 285. Die Bereitungsart der natürlichen im Schose der Erde.

    §. 286. Bereitung der Schwefelleber zu den künstlichen Bädern.

    §. 287. Aehnliches zum Trinken bestimtes Wasser.

    §. 288. Wie sind die Vortheile der natürlichen bei den künstlichen
    zu ersezzen?

    §. 289. Wirkung dieser Verordnung.

    §. 290. Uebergang zu dem Gebrauche der eisenhaltigen Wässer,

    §. 291. Grund ihrer Dienlichkeit.

    §. 292. Rüksicht auf die geschwächten Verdauungswerkzeuge bei der
    italienischen Vergiftung.

    §. 293. Natur der bergsüchtigen Engbrüstigkeit; spezifisches
    Gegenmittel.

    §. 294. Hülfe bei arsenikalischer Kontraktur -- Arsenikfriesel.

    §. 295. Cur der Lähmung, des chronischen Zitterns und der
    Konvulsionen.


Siebentes Kapitel.

Heilart der schnellen äussern Arsenikvergiftung.

    §. 296. nach äusserlicher Auflegung auf hautlose Stellen,

    §. 297. bei jähling in Menge eingeathmeten Arsenikrauche

    §. 298. und arsenikalischem Staube.


Achtes Kapitel.

Verwahrungsmittel gegen Rauch und Staub.

    §. 299. Uebergang zu den Vorbauungsanstalten,

    §. 300. bis 306. deren sich die mit Arsenik beschäftigten Arbeiter
    selbst, und deren sich die Natur zu ihrem Vortheile bedient.

    §. 307. Verwahrung der Hautlöcher,

    §. 308. die nassen Pochwerke, statt des troknen Pochens mit
    Handkraft.

    §. 309. Tüchtige Schlotten bei Arsenikrösten,

    §. 310. Luftzug beim Farbereiben arsenikalischer Droquen,

    §. 311. Verwahrung beim Fegen der Arsenikfänge.


Dritter Theil.

Gerichtliche Ausmittelung.


Neuntes Kapitel.

Legalitäten der gerichtlichen Untersuchung der Vergiftungen.

    §. 312., 313. Nöthigkeit der Kentnis der Legalität der Obdukzionen
    überhaupt.

    §. 314. bis 321. Gesezlichkeit und Erfordernisse für den Arzt und
    Wundarzt.

    §. 322. bis 338. Sekzionsbericht -- erforderlicher Inhalt desselben
    -- Umris der Obliegenheiten des Arztes bei der Obdukzion.


Zehntes Kapitel.

Pathologische Zeichenlehre des Vergiftungsthatbestand (/corporis
delicti/).

    §. 339. Unsrer Vorfahren Erkentnisquellen einer geschehenen
    Vergiftung.

    §. 340., 341. Ihre Unzulänglichkeit.

    §. 342. Die eigentlichern Quellen der Erkentnis einer Vergiftung,

    §. 343. und ihrer Tödlichkeit.

    §. 344., 345. Der Aeltern weitläuftiges Verzeichnis der Giftzeichen
    an Lebenden und Toden.

    §. 346. Wohin gehört Arsenik in der Reihe der Gifte?

    §. 347. Die kentlichsten Zeichen einer äzzenden Vergiftung an
    Lebenden;

    §. 348. die untergeordneten Zeichen.

    §. 349. bis 355. Unzuverläßigkeit aller dieser Zeichen;

    §. 356. Sie nüzzen blos dem hülfeleistenden Arzte, und der Polizei.

    §. 357. Uebergang zu den am Leichname vorfindlichen Zeichen,

    §. 358. das wichtigste derselben,

    §. 359. die untergeordneten,

    §. 360. bis 367. Unzuverläßigkeit der leztern,

    §. 368. bis 370. des erstern.

    §. 371. Die fast unübersteiglichen Schwierigkeiten der
    Vergiftungserkentnis nach dem Urtheile der Schriftsteller.

    §. 372., 373. Beweislosigkeit des Geständnisses des Thäters.

    §. 374. Das ächteste Thatzeichen, die Ausfindung des Arseniks
    selbst -- Nuzzen obiger Zeichen zu Vermuthungen für die Polizei.


Elftes Kapitel.

Chemische Kennzeichen des Thatbestands (/corporis delicti/) einer
Arsenikvergiftung.

    §. 375. bis 378. Bisherige Merkmale des Arseniks,

    §. 379. bis 400. Beurtheilung derselben, Einschränkung der Meinung
    von ihrer Beweiskraft.

    §. 401. bis 441. Die überzeugendste Ausmittelung durch drei
    beweisende die mindeste Gegenwart des Arseniks entdeckende
    gegenwirkende Mittel -- Art ihrer Anwendung.


Zwölftes Kapitel.

Lethalitätsurtheil.

    §.442. bis 499. Vergiftungstödlichkeiten, wie sie mit den
    Lethalitäten der Wunden in Parallele zu stellen -- Masstab für das
    Urtheil über erstere.

    §. 500. bis 502. Schlus.




                             Erster Theil.




Erstes Kapitel.

Kentnis der Arseniksorten, ihrer Natur und ihres Verhaltens gegen
chemische Körper, so fern sie auf Heilung und Beurtheilung der
Arsenikvergiftung einfliest.


§. 1.

Meine Absicht bei vorliegendem Gegenstande kan, wie man mir leicht
zugeben wird, weder auf eine systematische Geschichte des Arseniks,
weder auf eine genaue und vollständige Erzählung seiner chemischen
Verhältnisse, weder auf die Bestimmung seines technischen Gebrauchs,
noch auch und am wenigsten auf die Untersuchung seines etwanigen
Nuzzens in der Heilkunde gerichtet seyn.

§. 2. Die drei verkäuflichen, und dem Misbrauch so leicht unterworfnen
Hauptarten dieses metallischen Giftes anzuführen, sie in Verhältnissen
zu beleuchten, die auf die Gefahr des Lebens gegründeten Einflus haben,
und die Gegenmittel rechtfertigen können, welche ich mittheile, und
endlich diejenigen Eigenschaften dieses Gifts zu bestimmen, welche der
gerichtlichen Ausmittelung zuverlässige und deutliche Gegenwirkungen
darreichen, dieses war der Zwek dieser Schrift.

§. 3. Für diejenigen Bergleute, die mit Förderung arsenikreicher Erze,
mit Aushalten, mit Pochen und Waschen derselben sich beschäftigen,
für diejenigen Arbeiter, die mit Pülvern, Sieben und Packen, und
vorzüglich welche mit Ausfegung der Giftfänge zu thun haben, mit
einem Worte, für diejenigen, die den Staub dieses Minerals zwar durch
Verbinden des Mundes und der Nase vom Magen und der Lunge einigermasen
abhalten können, ihn aber von den einsaugenden Gefäsen der Haut des
übrigen Körpers abzuhalten nicht besorgt sind, für diese gilt es
gleich, da sie einmal hiemit ihren Unterhalt zu erwerben bestimmt
sind, wie die Mineraltheilchen nach dem System zu benennen, oder ihren
metallurgischen und chemischen Eigenschaften nach zu klassifiziren
sind, welche ihre Lungen einschrumpfen, ihre Säfte verdicken, ihre
Muskelfasern verhärten, ihnen unzähliche Beschwerden erwecken, und
sie zu halblebenden Geribben auftroknen; ob es Mispickel, Arsenikmulm
oder Scherbenkobald, in Zinn- Silber- oder Kobalderzen eingesprengte,
gediegene oder vererzte Gifttheilchen seyn mögen, alles dies hilft
ihrem Leiden nicht ab; selbst weder auf die Verwahrung, noch auf die
Wiederherstellung ihrer Gesundheit haben diese Erörterungen erheblichen
Einflus. Auch die Handwerker, Künstler und Hüttenleute, die dem Dampfe
dieses Halbmetalls ausgesezt sind, vorzüglich aber diejenigen, die mit
Rösten arsenikreicher Erze, mit den Giftfängen und der Sublimazion des
gelben, rothen und weissen Arseniks sich beschäftigen, auch diese haben
insgesamt gleiche Nachtheile von dem Rauche dieses Giftes, es mag nun
in dieser oder jener Gestalt in der zu bearbeitenden Masse vorhanden
seyn. Allen dienen gleiche algemeine Verwahrungsmittel, gleiche
algemeine Hülfsmittel.

§. 4. Aber, wenn in den Magen irgend eines Unglüklichen Gifte
dieser Art in beträchtlicher Menge gerathen, wenn jemand sich mit
Arsenik vergiftet hat, oder vergiftet worden ist, dann ist es nicht
mehr gleichgültig, welche Gestalt das Gift hatte, welches ans den
Eingeweiden herausgeschaft und mit Gegenmitteln bestritten werden soll.

§. 5. War es Arsenik, so wird es gewöhnlich käufliches weisses
Rattenpulver, ungewöhnlicher, Fliegenstein, am ungewöhnlichsten,
Operment und seine Abarten seyn. Denn ungebräuchlichere Sorten
gegrabne oder künstlich bereitete kommen höchst selten in diese
bedauernswürdigen Hände, und geschähe es, so wird ein verständiger Arzt
sie leicht nach der Aehnlichkeit dieser drei Arseniksorten zu behandeln
wissen.

§. 6. Es sei uns also erlaubt blos der regulinischen Gestalt des
Arseniks (des Fliegensteins) dann der kalkförmigen (des weissen
Arseniks) endlich seiner Vererzung mit Schwefel (des Operments) als der
drei käuflichen Sorten, die bei der Arsenikvergiftung fast stets im
Spiele sind, Erwähnung zu thun.

§. 7. Der sogenante Fliegenstein[1] (/arsenicum nativum friabile et
porosum,/ Cronst.) wird, so wie wir ihn zu Kaufe haben, gediegen aus
seiner Mine geschlagen, die in verschiedenen Gegenden, besonders in
Böhmen und Sachsen, zu Hause ist. Seine Nebengattungen Scherbenkobald,
schuppiger gediegner Arsenik und Spiegelkobald kommen mit unter, obwohl
seltner, im Handel vor, haben aber mit unserm Fliegenstein gleiche
Eigenschaften.

§. 8. Er besteht aus einem Gewebe von hohl übereinander liegenden,
spröden, zerreiblichen schwarzglänzendmetallischen Blättern, von 8,308
bis 8,310 (nach Bergman) eigenthümlichen Gewichte. Das Ansehn dieser
Masse, deren Blätterchen kleine regelmäsig scheinende Höhlungen bilden,
scheint dem Fliegenstein den Namen /cobaltum crystallisatum/ erworben
zu haben, welcher übrigens nichts von Kobald enthält. Der ehemaligen
Dämmerung in den mineralogischen und metallurgischen Wissenschaften
mus man es verzeihen, wenn ehedem alles, was von Minern arsenikhaltig,
unartig, räuberisch und unter die bekanten metallhaltigen Erze nicht
füglich zu rechnen war, Kobald genennet wurde; so erhielt auch unser
Fliegenstein den Namen des krystallisirten Kobalds, und eben daher der
Name des Scherbenkobalds, eines ähnlichen natürlichen Arsenikkönigs.

§. 9. Arsenikkönig überhaupt betrachtet ist, der natürliche, wie
der durch Kunst bereitete, ein eignes Metall, welches aus einer
höchstfressenden Säure (Scheelens Arseniksäure) mit Brennbarem
gesättigt bestehet.

§. 10. Ob wir gleich, was ein Metall sei, genau zu definiren nicht
im Stande sind, so verstehn wir doch darunter algemein jene schweren
glänzenden Produkte des Mineralreichs, die sich schmelzen lassen,
in Flusse eine konvexe Oberfläche annehmen, Glasflüsse färben und
entfärben, aus einer spezifischen Erde oder Säure mit Brennbarem
gesättigt bestehen, in diesem Zustande Leiter für die elektrische
Materie sind, sich in Säuren auflösen, und dann durch Blutlauge
und Galläpfelessenz ihre Grunderde in verschieden Farben, mit
Schwefelleberluft aber vererzt niederschlagen lassen. Alle diese
Kennzeichen passen auch auf unsern Fliegenstein oder Arsenikkönig,
selbst die Schmelzbarkeit.[2]

§. 11. Je weniger die Arseniksäure, oder, wenn man will, der reine
Kalk des Arsenikmetalls an Brennbarem besizt, desto feuerbeständiger
ist er; so ist weisser zweimal sublimirter (hat nach Bergman
20/100 Brennbares) Arsenik um vieles fixer als Arsenikkönig oder
Fliegenstein.[3] So ist aber auch rother Queksilberpräzipitat und
Algarottpulver weniger im Feuer flüchtig, als laufendes Queksilber und
Spiesglanzkönig.

§. 12. In verschlosnen Gefäsen ist nun zwar die Feuerbeständigkeit
dieser Metallkalke sehr gros in offenen aber nicht, doch ist unter
allen keiner der in offenen Gefäsen sein Brennbares der umgebenden Luft
leichter und geschwinder überliefert, das ist, sich so schnell verkalkt
als Arsenikkönig. So kan er auch in Gefäsen mit dephlogistisirter Luft
angefült nie in regulinischer Gestalt aufsteigen, bei so geringer Hizze
er auch aufsteigt.

§. 13. Eben so wenig kenne ich ein Metall, welches schon bei der Wärme
unsrer Atmosphäre in Freien sich so leicht zu verkalken anfängt und
dem reinen Bestandteile der Luft einen Theil seines Brennbaren mit so
großer Leichtigkeit und Geschwindigkeit überliefert als Arsenikkönig.
Eisenfeile rostet sehr leicht, aber ohne Feuchtigkeit nicht schnell,
die übrigen geringen Metalle verlieren gleichfals an der freien Luft
mit der Zeit ihren Glanz, aber frischbereiteter Arsenikkönig ist schon
nach etlichen Stunden schwarz angelaufen, da er vorher wie Bleiglanz
schimmert. Solte nicht der gegrabene Arsenikmulm ein verwitterter
Scherbenkobald seyn?

§. 14. Diese Bemerkung ist bei Arsenikvergiftungen von einiger
Beträchtlichkeit. Fein gepülverter und lang aufbewahrter Fliegenstein
ist weit geschwinder tödlich, als frischer, da jener weit
leichtauflöslicher ist; er hat Brennbares verloren und nähert sich den
Arsenikkalken.

§. 15. Dieser Umstand führt mich gerade zu einem bemerkenswerthen
Punkte meiner Vorerinnerungen zur Auflösbarkeit des Arseniks. Je
auflöslicher ein genantes Gift, aus Mangel des mildernden Mediums, ist,
desto schneller, desto heftiger wirkt es.

§. 16. Arseniksäure, der reinste und vom Brennbaren freieste
Arsenikkalk, das gefährlichste Gift, zerfliest schon an der Luft
oder, welches einerlei, ist höchst auflöslich in Wasser. So nimt im
umgekehrten Verhältnisse ihres Phlogistons die Auflösbarkeit der
folgenden Arsenikarten und die Geschwindigkeit ihrer Tödlichkeit ab.

§. 17. Weisser zweimal sublimirter Arsenik (sein Gewicht ist 5,000 und
sein Brennbares 20/100), den man seiner Durchscheinlichkeit halber
auch Arsenikglas zu nennen pflegt, ob er gleich mit der Zeit die
Porzellainweisse erhält, löst sich gepülvert in ziemlicher Menge in
Wasser auf. In achtzig Granen siedendem Wasser fand Navier einen Gran
Arsenik aufgelöst. Wenzel will in 960 Granen kochenden Wasser 91 Gran
weissen Arsenik aufgelöst haben. Beide Verhältnisse sind wahr, jenes
als das Minimum, dies als Maximum. Zu lezterm gehört wenigstens ein
sechsstündiges Kochen, der Gefrierpunkt aber schlägt fast allen Arsenik
wieder heraus. Ersterer wird seinen Arsenik nur einen Augenblick mit
dem kochenden Wasser aufgegossen haben.

§. 18. Eigentlich interessirt uns diese Bestimmung der Auflöslichkeit
des Arsenikkalks beim Punkte des siedenden Wassers wenig. Wichtiger für
uns ist die Erörterung derselben bei dem Wärmegrade des menschlichen
Körpers.

§. 19. Ich habe in dieser Rüksicht Versuche angestelt und gefunden,
daß bei dem Grade 96° fahrenheitischen Wärmemessers sich binnen 10
Minuten 50 Grane mäsig fein gepülverten weissen Arseniks in 4800 Granen
fliessenden Wassers auflöseten, während die Mischung unaufhörlich
umgerührt ward.

§. 20. Diese Nebenbestimmungen der Auflösung sind bei der Anwendung
der Gegenmittel bei Arsenikvergiftungen brauchbar, in welcher Absicht
ich noch hinzusezze, daß sich in diesen 10 Minuten bei gleicher Wärme
in benanter Menge Wasser ein viel geringerer Theil von demjenigen
Arsenikpulver auflöset, aus welchem ein vorhergegangener Aufgus mit
Wasser schon die feinsten Theile ausgezogen und aufgelöset hatte;
und so nimt die Auflösbarkeit oder vielmehr die Geschwindigkeit der
Auflösung ferner ab, wie die Gröblichkeit des Arsenikpulvers zunimt.
Gewöhnlich ist käuflicher Arsenik nicht fein gepülvert.

§. 21. Wird Arsenikpulver mit thierischem Schleime überzogen, so geht
es in Klümpchen zusammen und widersteht der Auflösung mehr und länger.

§. 22. Wird das Umrühren der Mischung unterlassen, so erfolgt die
Auflösung weit langsamer, also in gleicher Zeit, in gleicher Wärme eben
derselben Menge Wassers ungemein geringer.

§. 23. Es kan sogar der Fall seyn, daß unter verschiednen Hindernissen,
die bei der Auflösung des Arseniks im Magen eintreten, die
Auflöslichkeit des giftigen Metallkalks bis zum zehnten ja zwanzigsten
Theile seiner möglichen Auflösbarkeit herabgestimt wird.

§. 24. Daher und wegen des Vorhergehenden die geringe Hülfe vom blosen
Wassertrinken bei Arsenikvergiftungen wiewohl die Geringfügigkeit
dieses Mittels auch aus Gründen, wie man unten (§. 162., 2.) siehet,
herfliest.

§. 25. Nächst dem weissen, folgt der graue Arsenikkalk oder das
Giftmehl[4] ein Produkt der Arsenikrösten (sein Gewicht ist nach
Bergman 3,706) welcher zuweilen im Handel unter dem Namen Fliegenstein,
(wiewohl sehr uneigentlicher und gefährlicher Weise) vorkömt; seine
Auflöslichkeit ist geringer, so wie er an Menge des brenlichen Wesens
zunimt, das ist, je schwärzlicher er ausfält und je näher er folglich
an das Verhältnis der Bestandtheile des Arsenikmetals gränzt. So ist
der schwarze Arsenikmulm (das Schwabengift) weit unauflöslicher, doch
dieser kömt noch seltner in Handel.

§. 26. Ungleich gebräuchlicher und folglich weit mehr den Misbrauche
unterworfen ist der Arsenikkönig, den man Fliegenstein nent. Man
findet in den Schriften der Scheidekünstler fast nichts über die
Auflöslichkeit des Fliegensteins, vermuthlich weil man ihn geradehin
für unauflöslich in Wasser hielt,[5] da doch schon die Schädlichkeit
des damit infundirten Wassers Licht hätte geben sollen. Deshalb und aus
mehrern Gründen wird man etwas Bestimteres hierüber nicht ungern sehen.

§. 27. Von einigen Metalkalken z. B. wie Rouelle vom schweistreibenden
Spiesglanze und Erxleben[6] von den silberfarbnen Spiesglanzblumen
bemerkt, kante man längst die Auflöslichkeit und in neuern Zeiten sind
die Kalke einiger entdekten Metalle des Wasserbleies und Schwersteins
als Säuern folglich als auflöslich im Wasser erkant worden.

Man weis sogar, daß Queksilber in Wasser gekocht kleine Insekten und
Würmer tödet, daß Wasser worin Kupfer abgelöscht ist, Hautausschläge
heilet und troknet, daß durch bleierne Röhren geleitetes Wasser nicht
ganz unschädlich ist, und daß glühendes Eisen dem Wasser, worin man es
abgelöscht hat, stärkende Kräfte mittheilt, aber den Arsenikkönig hatte
man bisher gleicher Aufmerksamkeit nicht gewürdiget.

§. 28. Zu dieser Absicht pülverte ich ganz frisch bereiteten glänzenden
Arsenikkönig (nachgehends auch Fliegenstein mit gleichem Erfolge) und
kochte ihn in destillirten Wasser eine halbe Stunde lang. Das Resultat
war, daß sich 12-3/4 Gran in 14000 Granen Wasser auflöseten und bis
zum Gefrierpunkte erkühlt darin aufgelöset blieben. Das Verhältnis des
Fliegensteins zum auflösenden Wasser wird also beinahe wie 1:1100 sein.
Verschiedentlich wiederholte Versuche gaben diese Mittelzahl. Wird das
Kochen ungleich länger fortgesezt, so kan sich Wasser mit Fliegenstein
bis zu einem Verhältnisse wie 400:1 ja noch stärker sättigen.

§. 29. Das unten anzuführende so empfindliche Reagens jeder
Arsenikauflösung, der mit Kupfer gesättigte Salmiakgeist, äussert
selbst auf jene so schwache Auflösung des Arsenikkönigs im Wasser; ja
dann noch wenn sie noch mit drei und einem halben Male ihres Gewichts
Wasser verdünnet wird, und ein Verhältnis wie 1:5000 entsteht, nur mus
man in lezterm Falle dem grüngelblichen Niederschlage einige Stunden
Zeit lassen oder Weingeist dazu giesen, um die Uebermenge des Wassers
zu verringern.

§. 30. Lange Zeit gepülverter Fliegenstein theilt sich dem Wasser in
noch geschwinderer Zeit mit. (§. 14.)

§. 31. Da auch geschwefelter Arsenik, vorzüglich Operment bei
Vergiftungen vorkömt, so mus man das Nöthige von ihm und seinen
Gattungen wissen. Operment ist ein Mineral, welches besonders in
Ungarn zu Hause gehört, aus gelbglänzenden dünnen dicht über einander
liegenden Blättern besteht, von 3,315 (nach Bergman) eigenthümlichem
Gewichte und 1/10 Schwefel in seiner Mischung.

§. 32. Da Bergman[7] die Auflöslichkeit des Operments in Wasser so
geradehin läugnet, so unternahm ich verschiedne Versuche um mich hievon
zu überzeugen. Ich fand aber, daß er, zwei Stunden in destillirtem
Wasser gekocht, sich hierin in einem Verhältnisse wie 1:5000 auflösete.

§. 33. Die erkühlte Auflösung sahe kaum merklich gilblich aus,
der Kupfersalmiak schlug obwohl langsam und in geringer Menge ein
Arsenikkupfer nieder, mehr grau grüngelblich als rein grüngelb, wie
eine andre Arsenikauflösung zu thun pflegt. Der Geruch des Sazzes auf
Kohlen aber war arsenikalisch. Der durch dies Wasser mit Silbersalpeter
entstehende schwarzbraune Saz hat nichts besonders, da in Wasser
aufgelöster Schwefel dasselbe thut, und ein geschwefeltes Silber
präzipitirt.

§. 34. Das durch Schwefelleberluft aus weisser Arsenikauflösung
niedergeschlagne Operment hielt weit mehr Schwefel als natürliches.
Ich fand, daß ich mit dreizehn Theilen Arsenik auf 35 bis 38 Theile
Schwefel hiedurch verbinden konte. Dies künstliche Operment lies sich
aber weit leichter als das natürliche in Wasser auflösen. Ein Gran
davon ward binnen zweistündigen Kochen in 600 Granen reinem Wasser
aufgelöst, wovon aber beim völligen Erkalten nur 3/5 Gran aufgelöst
blieben. Schwefelleberluft löset es in noch gröserer Menge auf.

§. 35. Noch kömt a) gelbes und rothes Rauschgelb, ein Mineral; endlich
die künstlichen Arsenikerze, b) gelber und c) rother Arsenik obwohl
selten bei Vergiftungen vor. Ersteres soll (nach Bergman) 3,226
eigentliches Gewicht besizzen und nach Kirwan[8], 16/100 Schwefel
halten; das Zweite hält nach Gmelin 1/10, das dritte nach eben
demselben 1/5 Schwefel in seiner Mischung. Vielleicht sind diese
Angaben noch zu berichtigen. Da die Mischung des rothen Arseniks noch
so unbekant ist, so fand ich (zur vermuthlichen Ausfindung dieser
Mischung) daß zwar durch kein Verhältnis der Schwefelleberluft mit
Arsenik ein rothes Präzipitat erfolgte -- schwach pomeranzenfarbig
war die tiefste und gelb die höchste desselben -- daß aber durch den
mindesten Theil Bleizuckerauflösung, zu dem Arsenikwassser gesezt, der
Niederschlag des leztern mit Leberluft so gleich schön roth gefället
ward.[9] Mehr Bleiauflösung aber zugesezt, vertiefte diese Röthe bis
ins Schwarz. Die Auflöslichkeit dieser Opermentabarten in Wasser habe
ich zu untersuchen für überflüssig gehalten, da sie so selten bei
Vergiftungen vorkommen.

§. 36. So weit von der Auflöslichkeit des käuflichen Arseniks in
Wasser, nun etwas von derselben in andern Flüssigkeiten.

§. 37. In Oelen löset sich zwar jeder Arsenik, Fliegenstein, weisser
Arsenik und Operment auf, doch nie anderst als in der Hizze des
kochenden Oeles (etwa 600° Fahr.) So bald die Auflösung beginnet,
steigt ein stinkender Geruch auf, der ein Gemisch, aus dem Geruche der
brennbaren Luft und einem knoblauchartigen zusammengesezt, scheint.
Wegen der grosen zu dieser Auflösung erforderlichen Hizze scheint mir
eine fernere Erörterung dieses Punktes keinen sonderlichen Einflus auf
meinen Zwek zu haben.

§. 38. Milch hat keinen Vorzug vor gemeinem Wasser bei Auflösung des
Arseniks, ja ihre Auflösungskraft ist noch geringer, der käsichte und
fette Theil derselben verhindert sie daran. Doch ist nicht zu leugnen,
daß sie eben dieser leztgenanten Bestandtheile wegen viel feines
Arsenikpulver in ihren Zwischenräumen eine ziemliche Zeit schwebend
erhalten kan, und in dieser Rüksicht zur Ausführung des besonders
feinen Arsenikpulvers aus dem Magen eben so viel ja noch etwas mehr
Dienste, als gemeines Wasser durch seine grösere Auflösungskraft,
leistet.

§. 39. Doch dies nur im Vorbeigehn. Ich komme zu den Säuren, werde aber
nichts von den mineralischen erwähnen, als daß sie bei der erfolgenden
Auflösung unser metallisches Gift ungemein erhöhen,[10] eine Bemerkung,
die keiner weitern Ausführung in einem Werke bedarf, welches zur
Erleichterung der Unglüklichen aufgesezt ward.

§. 40. Da man den Essig etwas zu algemein unter die Gift widerstehenden
Mittel gerechnet und ihn verschiedentlich in dieser Absicht gegen
unsern Gift anzuwenden und zu empfehlen[11] versucht hat, so werde ich
zwar unten (§. 163.) erinnern, daß seine Anwendung schädlich sei, hier
aber bemerken, daß seine Auflösungskraft gegen jede Art des Arseniks
fast nur um ein Unmerkliches gröser, als die des gemeinen Wassers ist.
Da dieses unwirksame und sogar schädliche Auflösungsmittel ausser dem
Kreise meines Zweks liegt, so erspare ich mir die Anführung genauerer
Versuche darüber.

§. 41. Die nächste Reihe trift in der Ordnung der Auflösungsmittel
die Laugensalze, welche desto eher unsre Aufmerksamkeit verdienen,
je gewisser es ist, daß es keine auflösende Verbindung giebt, welche
die äzzende Kraft dieser metallischen Säure sichrer neutralisirt und
mildert, als sie.

§. 42. Nach =Wenzels= genauen und lobwürdigen Versuchen braucht weisser
Arsenik zu seiner Neutralisirung fast genau das doppelte Gewicht an
Gewächslaugensalze; denn mit diesem haben wir es vorzüglich zu thun,
da es vor den übrigen beiden, dem mineralischen und dem flüchtigen
thierischen, die stärksten Kräfte besizt, die Säuren zu volkomnen und
milden Mittelsalzen umzubilden, dazu gerechnet, daß es am häufigsten
bei der Hand und das wohlfeilste ist.

§. 43. Auch selbst mit Wasser verdüntes Laugensalz (Potasche) löst den
Arsenik geschwinder und in gröserer Menge auf, als ein gleiches Gewicht
reinen Wassers von gleicher Wärme.

§. 44. Aber gleichwohl geschieht diese Auflösung nicht so geschwind
als man es von einer der Säure so gerade entgegen gesezten Flüssigkeit
erwarten solte.

§. 45. Der Grund dieser Erscheinung liegt darin, daß der weisse noch
mehr aber der regulinische Arsenik nur mit Hülfe eines stärkern Feuers
sich mit Laugensalzen in einer beträchtlichen Geschwindigkeit und genau
neutralisieren kan, indem alle Säuren durch Ueberladung mit Brenbaren
einen grosen Theil ihrer Verwandschaft und Aneignungskraft zu den
laugensalzigen Stoffen verlieren, die sie doch in ihrer ursprünglichen
Reinigkeit besizzen.

§. 46. Wie locker ist der Zusammenhang der Schwefelsäure, des
Weinsteins, der phlogistisirten Salpetersäure gegen das Laugensalz
und wie stark die der reinen Vitriolsäure, und Salpetersäure
im vitriolisirten Weinsteine und Salpeter! wie dauerhaft die
krystallisirbare Verbindung der reinen Arseniksäure mit dem
Gewächslaugensalze gegen die des schmierigen Salzes (Arsenikleber) aus
weissem Arsenik und eben demselben Laugensalze zusammengesezt!

§. 47. Diese Ueberladung mit brenbarem Wesen stümpft die Säuren in
einem so hohen Grade ab, daß sie nur mit Mühe und oft nur durch Gewalt
des Feuers die Luftsäure der Laugensalze auszutreiben vermögen, um dann
erst eine dauerhafte Vereinigung mit ihnen einzugehn. Beweise sind
Schwefel und weisser Arsenik, wenn sie genau mit luftvollem Laugensalze
verbunden werden sollen.

§.48. Dieses doppelte Hindernis, auf Seiten der Säure das Brenbare, und
auf Seiten des Laugensalzes die fixe Luft ist es, die das Potaschwasser
hindert, den weissen gepülverten Arsenik in beträchtlicher
Geschwindigkeit und in mäsiger Wärme aufzulösen und zu neutralisiren.

§. 49. Da ich mich bemühe, die Brauchbarkeit der Laugensalze zur
Milderung des Arseniks in gehöriges Licht zu sezzen, so liegt es mir
ob, die Hindernisse so viel möglich hinweg zu nehmen, die sich der
Auflöslichkeit des weissen Arseniks in laugensalzigem Wasser in den Weg
stellen.

§. 50. Ist das gepülverte Rattengift einmal im Magen, wie wir in einer
Abhandlung über die Arsenikvergiftung voraussezzen müssen, so liegt es
wenig daran, daß man wisse, wie genau dieses Gift von seinem Brenbaren,
als einem vorzüglichen Hindernisse seiner Auflösung in Wasser und
Laugensalzen durch Kochen in Salpetersäure befreiet werden könne. Hier
steht uns nicht mehr frei, dieses Hindernis zu entfernen, besonders da
das Mittel dazu selbst eines der tödlichsten Gifte ist.

§. 51. Es ist uns blos erlaubt, dem laugensalzigen Wasser, die fixe
Luft, als das zweite Hindernis der leichten Auflösung und genauen
Neutralisirung des weissen Arseniks, zu benehmen und dann erreichen wir
unsern Zwek, so viel nur möglich ist.

§. 52. Aezzendes Gewächslaugensalz also, in Wasser verdünt, löset
dieses Gift, wie man sich leicht durch Versuche überzeugen kan,
ungleich geschwinder auf, und mildert es genauer als gewöhnliches
Potaschwasser.

§. 53. Da aber ein mäsig starkes Potaschwasser schon vor sich reizzende
und äzzende Kräfte auf den Magen äusert, wie viel unschiklicher wäre
es nicht der Auflösung des äzzenden Laugensalzes in Wasser noch vor
jenem den Vorzug einzuräumen in einer Schrift, die sich hier blos mit
schiklichen Gegenmitteln beschäftigen darf! und gleichwol können wir
dieses mit Recht.

§. 54. In der Seife treffen wir ein solches luftfreies Laugensalz
an, welches, so sehr auch seine Aezbarkeit durch die damit verbundne
Fettigkeit gemildert ist,[12] gleichwohl nichts von seiner
Anziehungskraft gegen Säuren durch diese Verbindung verloren hat.

§. 55. Bei der Wärme des menschlichen Körpers lassen sich binnen 10
Minuten 50 Gran mäsig fein gepülverter Arsenik in 8 Unzen Wasser
bei mäsigem Umrühren auflösen, worin 150 Gran gemeine trokne Seife
zergangen sind. (Ist die Seifenauflösung stärker, so nimt sie noch
etwas an Auflösungskraft zu, ihre dabei wachsende Schleimigkeit hält
dann auch noch etwas mehr Arsenikpulver in ihren Zwischenräumen
schwebend.) Man wird durch Vergleichung finden, daß der stärkere
Grad der Auflösungskraft dieses Seifwassers gegen die des gemeinen
Wassers bei übrigens gleichen Umständen sich wie 5:4 verhält. Die
durch ersteres bewirkte Neutralisirung und Milderung der giftigen
Mineralsäure ungerechnet. Mehr habe ich mir über dieses vortrefliche
Mittel im voraus nicht wegnehmen wollen.

§. 56. Man wird von mir noch die Auflösbarkeit des Arseniks im
Magensafte bestimt zu sehen wünschen. Ich kan mich aber leicht mit
der Schwierigkeit ähnlicher Versuche und der Unzuverlässigkeit
derselben nach angewandter möglichster Genauigkeit zurükziehn. Wie so
sehr verschieden sind die Bestandteile dieser thierischen Flüssigkeit
im nüchternen, an diese oder jene Nahrung gewöhnten, mit halb oder
ganz verdauten Ueberbleibseln von den und jenen Speisen und Getränken
angefülten weichlichen oder festen Magen u. s. w.! Wie viele Umstände
verändern den Magensaft bis zur Unkentlichkeit! Mehr oder weniger
vegetabilische oder thierische Säure, thierischer oder Gewächsschleim,
Mittelsalze verschiedner Art und in unbestimlichen Verhältnisse
schmälern den Nuzzen dieser undankbaren Versuche, die selbst eine grose
Anzahl wakrer Männer Spallanzani, sein Anmerker Sennebier, Skopoli und
lezt Carminati nicht aufs Reine bringen konten. Ihre Versuche belehren
mich wenigstens nicht über meinen Gegenstand.

§. 57. Ich begnüge mich, zu erinnern, daß da seine im Stande der
Gesundheit gewöhnliche, so algemeine Auflösungskraft fast aller
möglichen Körper so gros und entschieden ist, (Schwefel, Zinn, Blei,
roher Spiesglanz sind Beispiele) man die gröstmögliche Einwirkung
desselben auf den Arsenik besonders im nüchternen Magen mit
wahrscheinlicher Evidenz erwarten darf, daß man aber aus den traurigen
Wirkungen des leztern auf den Magen schliessen mus, daß er ihn zwar
almählig aufzulösen, aber keineswegs zu neutralisiren, kaum zu mildern,
im Stande sei.

§. 58. Feuer ist kein geringes Auflösungsmittel aller Art von Arsenik.
Bergman fand, daß sich der regulinische bei 180° Thermometergraden des
Celsius schon in Rauch zu zerstreuen anfieng, graues Arsenikmehl bei
195°. So verdampft der weisse Arsenik wenn er glüht und Brenbares dazu
kömt; bei geringerer Hizze brent und fliegt Operment davon. Der Rauch
aller stinkt widrig nach Knoblauch, nur lezteres dampft bei seiner
anfänglichen Verbrennung etwas Schwefelartiges aus.

§. 59. Alle diese Arsenikarten lassen sich bei geringer Hizze
sublimiren; schwerer in verschlosnen Gefäsen ohne Hinzukunft des
Brenbaren weisser Arsenik -- wahres Arsenikmittelsalz unter diesen
Umständen gar nicht.

§. 60. Ich komme zu denjenigen Körpern, mit denen sich der aufgelösete
Arsenik durch vorzügliche Verwandschaftskräfte zur unauflöslichen und
schwerauflöslichen Substanz vereinigt und die als hülfreiche Mittel
gegen die zerstörende Wirkung des auflöslichen (weissen) Arseniks
angesehen werden können.

§. 61. Da Fliegenstein selbst schon sehr schwerauflöslich ist, so
können gegen ihn, wenn von Hülfe die Rede ist, keine andern als
unauflösliche oder weit unauflöslichere Verbindungen, als er selbst
ist, aufgesucht werden. Operment bedarf keiner solchen Veranstaltung,
da er selbst so höchst schwerauflöslich ist.

§. 62. Die mir bekanten Auflösungen der Metalle in Säuren lassen
sich,[13] algemein genommen, nicht durch Arsenikwasser, leicht aber
und in groser Menge durch Arsenikmittelsalze zu Präzipitaten fällen,
die im reinen Wasser, wie ich wenigstens von einigen behaupten kan,
unauflöslich sind.

§. 63. Von Metallauflösungen in Säuren kenne ich nur die in Luftsäure
aufgelösten Metalle und den krystallisirten Grünspan, welche sich durch
Arsenik niederschlagen lassen, sonst keine, (§. 398.) welches ich
wider Wallerius, Neuman und ihre Nachschreiber erinnere. Diejenigen
Metallsalze mus man nur nicht hieher rechnen wollen, die sich durch
Verdünnung mit gemeinem Wasser fällen lassen. Auch Bleiessig verdient
hier keine Stelle; das reinste destillirte Wasser, wenn es nur die
mindeste Luftsäure enthält, trübt ihn weislicht.[14]

§. 64. Man kan also blos Eisen in Luftsäure aufgelöst (Sauerbrunnen)
nennen, welches wegen seiner heilsamen Kraft sowohl, als wegen der in
Wasser unauflöslichen Verbindung, die diese Auflösung mit Arsenik
zuwege bringt, hier eine Stelle verdient. Andere Metalle sind entweder
schädlich, und reizzend, oder lösen sich doch nicht in Luftsäure auf.

§. 65. Dem ungeachtet kan die hievon entstehende Präzipitation des
Arseniks nur bei Gifttheilen in den zweiten Wegen von Wichtigkeit
werden, Theils weil bei der schnelltödlichen Vergiftung dies
Hülfsmittel nicht stets bei der Hand und seine geschwinde Bereitung
schwierig ist, theils aber weil das erfolgende Präzipitat in Säuren,
die in den ersten Wegen selten fehlen, leicht aufgelöst werden und
so als Arsenikauflösung ferner zu schaden wieder anfangen kan. Der
Niederschlag ist braungrau, im Wasser unauflösbar oder fast unauflösbar.

§. 66. Noch macht die Kalkerde eine sehr schwer auflösliche[15]
Verbindung mit dem Arsenik. Arsenikauflösung (des weissen, wie des
Fliegensteins), wenn sie nicht übertrieben verdünt ist, schlägt mit
frisch und stark bereitetem Kalkwasser vermischt, weisse lokere Wolken
zu einem Bodensazze nieder, dessen Auflöslichkeit in Wasser sich wie
1:2100 verhält. Die schwächste Säure, selbst überflüssig zugegosnes
Arsenikwasser löset dieses Präzipitat leicht, geschwind und in groser
Menge wieder auf.

§. 67. Noch müssen wir der Schwefelleberluft[16] erwähnen, die in
Wasser aufgelöst, sich am innigsten mit dem Arsenikwasser verbindet,
und als Operment mit ihm zu Boden fält. Dieses künstliche Operment
(S. §. 34.) ist zwar in Wasser auflöslicher als das gegrabne, es
lösete sich in 600 Theilen kochendem Wasser auf, in tausend Theilen
der erkalteten Auflösung aber blieb kaum ein Theil aufgelöst.[17]
Zugegosne Säuren, selbst starkes Arsenikwasser, machen diesen
Opermentniederschlag sehr auflöslich, besonders ein Uebermas an
Salpetersäure, wenige Tropfen Säure aber, besonders Essig- und
Salzsäure befördern blos die Abscheidung des Präzipitats. Auch ein
Uebermas an Schwefelleberluft löst einen Theil des Niederschlags wieder
auf. Alle diese mit und ohne Hülfe bewirkten schwächern oder stärkere
Opermentauflösungen in Wasser, haben eine schwächere oder stärkere
Gilbe, zum Zeichen, daß das Operment unzersezt in die Mischung des
Wassers aufgenommen worden ist; ein Umstand der einen so sehr mit
Schwefel gemilderten Zustand des Arseniks zu erkennen giebt, welcher
durch kein andres Medium in so hohem Grade scheint bewirkt werden
zu können. Selbst wenn der gelben (sogar trüben) Opermentauflösung,
ihre Gilbe und Trübigkeit durch zugegosnes Laugensalz benommen, und
das Ansehn des lautern Wassers hiedurch entsteht, darf man nicht
glauben, daß der Arsenik in diesem Zustande eine geringere Milderung
als in freier und sichtbarer Opermentgestalt habe -- es ist durch den
laugensalzigen Zusaz nur eine arsenikalische Schwefelleber entstanden,
welche wenn jener durch Säure wiedrum neutralisirt wird, sogleich ihren
Operment wieder fallen läßt; sogar Salpetersäure thut dies, es kan
also nicht durch neu entstandne Schwefelleberluft erzeugt worden seyn,
sondern mus präexistirt haben.

§. 68. Georg Logan giebt in seinem Versuche über die Gifte[18] den
Schwefel als das beste Gegenmittel des Arseniks an. Mit welchem
Rechte weis ich nicht. Ich fand zwar durch wiederholte Versuche
(wider Kirmans[19] und andrer Leugner seiner Auflöslichkeit) daß
Schwefel zwei Stunden in destillirtem Wasser gekocht sich in einem
Verhältnisse wie 1:3120 auflösete, eine Auflösung, die wasserhell
blieb und kaum nach zehn Tagen etwas Schwefel fallen lies. Sie schlug
den Silbersalpeter[20] schwarzbraun nieder in geringer Menge. Aus
dem Bleizucker und Queksilbersalpeter schied sie nach einiger Zeit
ein geringes weisses Präzipitat ab. Aus Kupfersalmiak sonderte sie
einen bläulichgrünen Niederschlag ab. Andere Metalauflösungen schien
sie nicht zu fällen. Besonders färbte und trübte sie eine starke
Arsenikauflösung (1:34) in geringsten nicht.[21]

§. 69. Hieraus sieht man deutlich, wenigstens in so fern die
Scheidekunst Licht geben kan, daß der Schwefel wenig oder keine
Heilkräfte gegen Arsenikvergiftung besizze. Vielleicht schmeicheln
uns dereinst wiederholte Erfahrungen mit dem Gegentheile bei den
Nachwehen dieses in die zweiten Wege übergegangenen Giftes oder bei
der schleichenden Vergiftung; dagegen ist indes so viel gewis, und wie
überhaupt aus der Schwerauflöslichkeit des Schwefels, so besonders aus
angegebnem Mangel an Verwandschaft mit Arsenik zu schliessen, daß er
gegen schnell tödliche Arsenikvergiftung durchaus ohne Nuzzen sei, und
durch auf sich gezognes Zutrauen bessere Mittel verdrängen und so die
edle Zeit versplittern könne.




                            Zweiter Theil.

                         Geschichte und Hülfe
                                  der
                    Arsenikvergiftungskrankheiten.




Zweites Kapitel.

Gelegenheiten und Gestalten, unter denen Arsenik in unsern Körper kömt.


§. 70.

Die meisten Vergiftungen mögen wohl unwilkührlich geschehen. Da dieses
Mineral so oft in Künsten und Handwerken (als bei der Färberei,
besonders in Kattunfabriken und Rauchwerkfärbereien, wie Magnan
will, beim Geheimnis der Hutmacher, bei Düngung der Aecker,[22] zur
Verhinderung des Brandes im Getreide[23] zur Schmelzung und Versezzung
einiger Metalle, zum Weiskupfer oder Prinzmetall, zu Glocken- und
Spiegelkomposizionen, zu Argent haché, in Schrotgiessereien, zur
Vieharznei, zum Rusma der Türken, zur Verfeinerung des Glases, zur
Scheelischen grünen Farbe, zu Firnissen,[24] zur Mahlerei u. s. w.)
überdem aber und am häufigsten zur Vergiftung schädlicher Thiere der
Maulwürfe, Ratten, Mäuse, Fliegen u. s. f. wie wohl höchst unnöthig,
angewendet wird; so kan es nicht fehlen, daß das Hüttenrauchgift
nicht zuweilen Unglück in Haushaltungen anrichte, ohne vorsezliches
Verbrechen.

§. 71. Die möglichen Fälle eines solchen Versehens lassen sich ihrer
unendlichen Verschiedenheit halber weder bestimmen, noch erzählen. Das
Hauptsächlichste mag in folgendem bestehen.

§. 72. Wie leicht kan weisser Arsenik mit Niederschlagspulver, Zucker,
Mehl, Sand, Haarpuder, Potasche, gereinigtem Weinstein verwechselt
werden oder seines ähnlichen Ansehns halber unter diese Dinge gerathen.
Wie leicht können vorzüglich Kinder das für Fliegen aufgesezte Wasser,
oder die zur Tödung der Ratten und Mäuse bestimte Masse ihres süssen
Geschmaks wegen kosten und zu sich nehmen, oder in Werkstätten, wo
dergleichen zur Handthierung erfoderlich ist, auffassen und lüstern
verschlukken. Wie oft ist es geschehen, daß Mäuse, vorzüglich aber
Ratten nach verschluktem Arsenik über rohe oder zubereitete Speisen und
Getränke gerathen und sie mit Wiederausbrechen des Giftes besudeln.
Selten wird man zeitig eine solche Vergiftung gewahr -- aber von desto
fürchterlicher Art ist sie auch. Wie oft bringt das Gewerbe mit sich,
dem Staube und Rauche dieses Giftes ausgesezt zu seyn, Bestimmung aber,
Mangel eines andern Broderwerbs, und Hofnung reichlichern Gewins
macht diese Unglüklichen gegen die furchtbar heran schleichenden Uebel
blödsichtig.

§. 73. Ich gehe zunächst zu den wilkührlichen Vergiftungen über,
die als Selbstmorde betrachtet bekant genug sind. Fliegenstein und
Rattenpulver werden am häufigsten zu diesen traurigen Endzwecke
gebraucht, doch auch Operment und seine Abarten zuweilen.

§. 74. Mit gleichen Werkzeugen werden die von der Hand eines andern
geschehenden Vergiftungen volführt. Von diesen berühre ich hier nicht
die grobe schnelltödliche Arsenikvergiftung. Blos von der schleichenden
boshaften, endlich von der arzneilichen Arsenikvergiftung rede ich in
Folgendem.

§. 75. Die Aqua Toffana oder Toffanina, sonst auch Aquetta di Napoli
genant, jenes unsichtbare Werkzeug der meuchelmordsüchtigsten
Leidenschaften, besteht, wider die Meinung des Abt Gagliani,[25]
und eines vornehmen italienischen Reisenden mündlich mir gethanen
Versicherung, aller Wahrscheinlichkeit nach, nicht aus einer gemischten
Auflösung der spanischen Fliegen und des Mohnsafts, da dieses stygische
Wasser ohne Geschmak und Farbe seyn soll, Eigenschaften, die aus beiden
Ingredienzen fast unmöglich zu erhalten stehen, wenn das Gift kräftig
seyn soll. Wäre es möglich, so müste das einzige Mittel, die Kraft
beider Dinge wasserhell auszuziehen, in der Destillazion zu suchen
seyn.

§. 76. Da aber Männer von nicht geringem Ansehn, Plenk,[26] Fr.
Hoffman,[27] Bertholin,[28] Keysler,[29] Garelli,[30] Molitor,[31]
Haller,[32] Gmelin[33] u. a. versichern, daß der Hauptbestandtheil
dieses berühmten Giftwassers Arsenik sei, und da auch die Nachahmung
desselben in Frankreich (der Marquise von Brinvilliers eau mirable)
arsenikhaltig[34] befunden worden ist, so wird man keinen Anstand
nehmen, in der gewöhnlichsten Art dieses tödlichen Wassers Arsenik zu
vermuthen, wenn man bedenkt, daß die Zufälle der damit Vergifteten
denen ungemein gleichen, die man von abgebrochnen Gaben des
Hüttenrauchs erfolgen sieht. Ekel, Mattigkeit, nagender Magenschmerz,
Verfall der Kräfte ohne sichtbare anderweitige Ursache und ein
unnenbares Uebelbefinden, worauf Abzehrung des Körpers, Verderbnis
der Lunge, schleichendes Fieber u. s. w. unvermerkt folgen, deuten auf
dieses Gift,[35] besonders wenn noch irgend ein narkotisches Ingredienz
(destillirtes Mohnsaftwasser? Kirschlorbeerwasser?) dazu kömt.

§. 77. Daß leztere Verbindung unter allen die gefährlichste sei lehren
die Arsenikvergiftungen, wo Theriak- und Mohnsaftmittel selbst bei
geringer Giftgabe so unersezlichen Schaden und Todesfälle bewirkten
(§. 160., 3.). Selbst die grose Hülfe, die Keysler und andre vom
Limoniensaft bei dieser Meuchelvergiftung bemerkt haben, bestätigt die
Gegenwart eines narkotischen Ingredienz, besonders des Mohnsaftes.

§. 78. Nahe hieran gränzen die Giftmischereien, die unter der Etiquette
der Fiebertropfen und Fieberpulver fast bei allen Nazionen, vorzüglich
aus den Händen der Pfuscherärzte -- der fruchtbarsten Quelle des Todes
-- ergiebig hervorfliessen. Arsenik war in dieser Absicht schon in der
Mitte des vorigen Jahrhunderts[36] bekant.

§. 79. Die Gabe der Tropfen (wozu man das Rezept von mir nicht
verlangen wird) ist gewöhnlich Zwanzig mehr oder weniger, das Ansehn
wasserhell, gilblich oder röthlich, der Geschmak unmerklich, oder
wie Essig, am häufigsten wie alkalische Lauge.[37] Es ist wahr,
die Wechselfieber widerstehn selten dieser tückischen Arznei,
sie bleiben grosentheils ohne Wiederkunft zurük, aber sehr oft
mit unausbleiblichem, oft unersezlichen Schaden des Kranken.
Wassersuchten, Fall der Kräfte, Auszehrungen u. s. w. folgen oft.

§. 80. Ich lasse mich bei diesen Tropfen (am wenigsten bei ähnlichen
Fieberpulvern, wo der Arsenik unaufgelöst desto nachdrüklichern
Schaden anrichten kan) nicht in das =Für= und =Wider= ein, genug die
gröste Vorsicht scheitert sehr oft mit dieser fast unbezwinglichen
Metallsäure, wenn sie auch zuweilen merkwürdige Fälle zu ihrer
Empfehlung aufzuweisen hat. Unter meinen Augen vorgefallene Beweise von
beiden, würden manche Demonstrationen a priori ersparen, wenn es der
Ort wäre, sie anzuführen.

§. 81. =Jakobi=, =Heuerman=, =Lefebüre=, =Slevogt=, =Frick=, mögen zur
Vertheidigung dieses innerlichen Mittels sagen, was sie wollen, ihnen
stehn die aufrichtigsten Beobachtungen eines =Helmont=, =Wepfer=,
=Stahl=, =Lindestolpe=, =Gohl=, =Wedel=, =Hoffman=, =Sprögel=, =Störk=
und =Gmelin= entgegen; ja man kan dreist annehmen, daß mit den
arsenikalischen Fiebermitteln nicht weniger Menschen hingerichtet und
unglüklich gemacht worden, als mit allen /aqua della toffana/, /aquetta
di napoli/, /aqua del Petesino/, und /eau mirable/ zusammen genommen.

§. 82. Bei allem dem hat man jedoch wenig Hofnung, dieses Mittel
vertilgt zu sehen. Der Landmann und Kleinstädtler, der in niedrigen,
halbunterirdischen feuchten Löchern oder in sumpfigen Gegenden und
eingeschlosnen tiefen Thälern wohnet, wo Wechselfieber so häufig
und hartnäckig sind, will sich geschwind, ohne Uebelschmack und
Umstände für ein Geringes geholfen wissen und kauft begierig von einem
nahen Quaksalber (der nur auf Einnahme sieht, ohne das Glück der
Menschheit zu beherzigen) eine solche Arznei, da sie wohlfeil ist, fast
zuverlässig das Fieber vertreibt, und da man sie in sehr kleiner Menge
nimt, ohne übeln Geschmak.

§. 83. Der aus ihrem Gebrauche erwachsende Nachtheil kan in Gegenden,
wo endemische Wechselfieber sonst noch mancherlei (ähnliche) Uebel,
Engbrüstigkeit, Geschwülste, Cachexien u. d. g. erzeugen, schwerlich
von leztern Uebeln unterschieden und erkant werden, wenigstens nicht
vom geringen Manne, der, ohne auf besorgliche Nachwehen zu sehn, nur
nach schneller so genanter Hülfe strebt.

§. 84. Welche Wohlthat für diese Art armer Leute, wenn ihnen,
statt dieser, sichre, unschädliche, hülfreiche Fieberarzneien
aus einheimischen Produkten (Bruchweidenrinde, Hasselwurzel,
Benediktenwurzel u. s. w.) wohlfeil in die Hände gegeben würden!

§. 85. Ausser dem innerlichen Gebrauche des Arseniks gegen
Wechselfieber hat man sich auch vor den Tropfen des =Lefebüre= gegen
krebshafte Geschwüre zu hüten. So gering auch die Menge des darin
befindlichen Arseniks ist, so gewis können doch schleichende, zuweilen
auch schnelle Vergiftungen dadurch entstehen.

§. 86. Nicht weniger mistrauisch mus man gegen die äuserliche
Anwendung des Arseniks seyn, besonders gegen die, wo er als Pulver,
oder in sonst einer konzentrirten Form aufgelegt wird, wo er oft
schnelltödlicher ist,[38] als wäre er innerlich genommen worden.

§. 87. Man würde kaum glauben, wie leicht dies Gift durch die
einsaugenden Gefäse der Haut in die Masse der Säfte gebracht werde,
sähe man aus den aufgezeichneten traurigen Zufällen seines äusserlichen
Gebrauchs nicht bestätigt, daß es den Magen, die Gedärme und die Nerven
überhaupt anzugreifen pflegt.[39]

§. 88. Ohnmacht, hizzige schnelltödende oder almählig abzehrende
Fieber, Erbrechen, Magendrücken, Schneiden in den Gedärmen, (sogar
Entzündungen der innern Haut der ersten Wege) Kontraktur, Lähmung,
Konvulsionen sind unzweideutige Merkmale seiner Einsaugung in die
Säftmasse oder vielmehr eines besondern auf das ganze Nervensystem
verbreiteten Eindruks, wiewohl ich nicht leugne, daß bei seiner
Anwendung auf verwundete eiternde Stellen des Körpers, besonders in
trokner Pulvergestalt, der schleunig bewirkte Tod zuweilen mehr von
dadurch entstandner örtlichen Entzündung und Brande, entstanden seyn
mag, wie die bei verschiednen dergleichen Fällen vorkommenden Symptome
deutlich zu verstehen geben.

§. 89. Was hindert uns die schreklichen oft schnell oft schleichend
um sich greifenden Symptomen der äusserlichen Vergiftung mit Arsenik
(die denen der innerlichen Einschlukung so[40] gleich sind) einer
besondern und eigenthümlichen Einwirkung des Hüttenrauchs auf das
ganze Nervensystem zuzuschreiben, indem es fast unmöglich ist, daß
dies Gift den Kreislauf der Säfte und die Absonderungsgefäse so
unglaublich schnell durchlaufen könne, als oft schon der Tod erfolgt.
Oder haben wir nicht noch andre starkwirkende Dinge -- Mohnsaft,
Salmiakgeist, Aether, Wein, Purgierharze, stinkende Oele u. d. g.
die schnell und oft augenbliklich jedes mit der ihm eignen Kraft das
Nervensystem durchdringen,[41] erquicken, entfernte Krämpfe heben,
reizzen, purgieren u. d. g. ob sie gleich nur in den Mund genommen,
an die Nase gehalten oder auf die unverlezte Haut geleget worden.
Wie schnell wirkt der kleinste Bis der Klapperschlange, die kleinste
Wunde von Pfeilen mit dem Gifte der Lamas[42] oder dem javaischen
Giftbaumharze[43] bestrichen den Tod! Durch einen augenbliklich durch
das Empfindungssystem verbreiteten Eindruk doch wohl?

§. 90. Man hatte ehedem, und hat noch jezt verschiedne empirische
topische Mittel gegen Ausschläge, Grind, Kräzze, den Krebs[44] u. s.
w. die dieses Gift in trokner oder aufgelöster Gestalt enthalten,
aber unzählige Beispiele[45] zeichnen ihre Gefährlichkeit mit den
schreklichsten Farben.

§. 91. Das mit Recht, wie mich dünkt, in Vergessenheit gerathene, von
den Alten gegen Pestbeulen und viertägige Fieber gerühmte Salische
oder Hartmannische Magnetpflaster (das Hüneraugerpflaster[46] nicht
ausgeschlossen) gehört hieher[47] und verdient keiner weitern Erwähnung.

§. 92. Was ein rechtschafner einsichtsvoller Arzt thut, mus man seiner
Erfahrung, seinen Kentnissen und seiner Gewissenhaftigkeit überlassen,
aber andern Händen solte man ein so gewisses Werkzeug des Todes (bei
unrichtiger Anwendung) nicht so unbedingt überlassen.

§. 93. Deshalb solte man überhaupt behutsamer mit dieser grausamen
Waare im Handel umgehen, den Verschleis derselben nicht Krämer, und
kleinen Materialhändlern verstatten, eigentlichen Droquisten aber nur
den Verkauf in Pfunden und blos an Apotheken erlauben.

§. 94. In Apotheken solten eigne verschlosne Behältnisse für dieses
Gift vorhanden seyn, wozu blos der Eigenthümer den Schlüssel hätte,
da man keine Anwendung weis, wo Arsenik in dringender Eil nüzlich zu
gebrauchen sei. Der Herr der Apotheke solte über dieses und ähnliche
Gifte ein besondres Buch halten, worin unter andern der Namen des
bekanten, Bürgschaft fähigen Empfängers, der von lezterm unterschriebne
Empfangschein gegenüber geheftet, und die Anzeige des Behufs bemerkt
würde, dem jährlich die Apotheke untersuchenden Arzte vorzulegen.

§. 95. Da man unschädlichere Vertilgungsmittel (Fallen, in Fett
gebratnen Schwam, Krähenaugen, Sabadillsamen u. s. w.) hat, so solte
man sich zur Tödung schädlicher Thiere des Arseniks (und Sublimats)
durchaus nicht bedienen dürfen und seinen Verkauf, (doch nur in dieser
leztern Rüksicht) untersagen, wodurch seiner vorsichtigen Anwendung in
den Künsten nichts benommen würde; welches ich gegen =Navier's= und
andrer vorgeschlagne algemeine Vertilgung dieses Minerals erwähne, da
der Industrie auch ein misbräuchlicher Erwerbungszweig nicht versagt
werden kan.[48]




Drittes Kapitel.

Symptomen der drei Grade der innern Arsenikvergiftung, und die der
äussern.


§. 96.

Da wir es hier vorzüglich mit der innern Arsenikvergiftung zu thun
haben, welche die ausgesuchteste und dringendste Behandlung verlangt,
so werde ich zuerst etwas über die Zufälle sagen, die die tödlichste
Vergiftung hervorzubringen pflegt, dann derjenigen erwähnen, wo das
Gift in geringerer Menge oder unter günstigern Umständen eingeschlukt
worden ist, und zulezt einiges von denjenigen Uebeln erinnern, die
eine kleine auf einmal genommene Gabe, die almählig fortgesezte
Vergiftung mit abgebrochnen Gaben dieses Minerals oder die almählige
Einschleichung desselben durch die Haut oder die Lunge zu begleiten
pflegen.

§. 97. Am übelsten sind diejenigen Personen daran, die weissen Arsenik
in Menge in den nüchternen oder mit hizzigen Getränken, Brantwein u.
s. w. angefülten Magen geschlukt haben; die ohne Hülfe sind oder mit
schädlichen (§. 160.) Mitteln Säuren, Opiaten, scharfen Brechmitteln,
hizzigen Essenzen u. s. w. bestürmt werden, die von reizbaren Nerven,
cholerischen Temperament, und troknen Fibern; die zu krampfhaften und
entzündenden Leidenschaften geneigt, durch Zorn, Gram, Eifersucht,
Furcht, Schrecken zerrüttet, mit scharfer Galle oder einem Uebermase
leicht entzündlichen Blutes angefült oder sonst, leicht in Tod
ausartenden Krankheiten, Lungensucht, andern innerlichen Eiterungen
und Verhärtungen der edlern Eingeweide, Schlagflüssen, Brüchen,
Kolik, Cholera, Polypen der grösern Aderstämme, innern Blut- und
Schlagadergeschwülsten, Brustwassersucht u. s. w. unterworfen, oder
sonst schwächlich, sehr jung oder sehr alt sind.

§. 98. Treffen diese oder ähnliche Umstände in mehrerer Zahl zusammen,
so folgen die heftigsten, jezt zu erzählenden Zufälle schnell auf
einander bis zum Tode nach drei bis zwanzig Stunden, welches ich die
schnelltödliche oder den ersten Grad der Vergiftung nenne.

§. 99. Zuerst wird der Vergiftete mit einem kalten Schauder überfallen,
der den Körper durchbebt, eine unnenbare Aengstlichkeit, eine die Brust
zusammenschnürende Uebelkeit, ein kalter banger Schweis an der Stirne
und algemeines Zittern der Gliedmasen wechseln unter einander ab.
Hände, Füse und Nasenspizze werden todenkalt, die Augenlieder werden
blau unterlaufen, während daß der niedergedrückte Puls an Härte und
Geschwindigkeit zunimt.

§. 100. Nun folgen heftigere Reizzungen zum Erbrechen, die gewaltsam,
aber, obgleich anfangs nicht völlig, doch nachgehends, der
Zusammenschnürung des obern Magenmundes wegen, fast fruchtlos sind,
besonders wenn der Magen leer von Speisen ist. Er klagt über Brennen
im Halse, Schlunde und der Herzgrube, über zerreissende, brennende
Empfindungen, weis sich nicht zu lassen.

§. 101. Der Arsenik wühlt und zerstört ohne den Magen zu gehörigen
antiperistaltischen Bewegungen, zum ergiebigen, hülfreichen Erbrechen
zu reizzen. Er hängt sich fest in die Zottenhaut des Magens, schrumpft
sie, wie kochendes Wasser thut, zusammen und reizt die nahliegenden
Blutgefäse zur fortschreitenden Entzündung, ohne vorher zwekmäsige
Ausleerungen bewirkt zu haben. Das ganze Nervensystem erbebt, man
sieht mehr beabsichtete Zerrüttungen als gedeihlige Entladungen. Die
Natur scheint den überlegnen Feind alzutief zu fühlen, als daß sie
Muth, daß sie Kräfte samlen solte, ihm zu widerstreben, ihn vor sich
hinzutreiben, doch wagt sie es von Zeit zu Zeit in erneuerten Angriffen.

§. 102. Das fruchtlose Würgen, das Fieber, der fürchterlichste
Schauder, die Angst, die innere Hizze, der unauslöschliche Durst nimt
zu, der Athem wird geschwinder und heis, krampfhafter und heftiger, die
glänzenden Augen treten aus ihren Höhlen hervor. Die unaussprechlichste
Bangigkeit, und der brennende, zerreissende, übermannende Schmerz um
die Herzgrube quälet mit steigender Verdoppelung.

§. 103. Anfänglich wird der Unterleib eingezogen -- weiterhin aber
von der um sich greifenden Entzündung des Magens, der Leber, Milz
u. s. w. heis und aufgetrieben, die Reizzungen zum Erbrechen werden
unwiderstehbar und unaufhörlich, das Keuchen, die trokne, lechzende
Zunge, der aufgesperrte Mund suchen Labung, kühle Luft. Der Harn und
Stuhlgang bleiben zurük, das Weggebrochne ist von garstiger Farbe und
Geruch auch wohl mit Blute vermischt. Es folgt Schneiden und Winden in
den Gedärmen, besonders um den Nabel herum. Der Kranke ist ausser sich,
sieht und hört nicht recht. Sein Blick ist fürchterlich furchtsam.

§. 104. Schon sieht man die Algewalt des innerlich ohne Schonung
nagenden Verwüsters in den blauen schäumenden Lippen, der geschwollenen
zitternden Zunge, in den angstvollen Zügen des aufgedunsenen Gesichts,
den klebrichten Schweistropfen auf der kalten Stirne, den bleifarbnen
Ringen um die stieren Augen.

§. 105. Der Elende sieht sich nicht mehr ähnlich, schreit gräslich,
winselt verzweiflungsvoll mit abgebrochnen, heftigen, heisern Worten
Errettung, Qual, Feuer, Tödung; wälzet, wirft sich ungestüm.

§. 106. Bald aber sieht man die Empfindungskraft sinken, er wird
ruhiger, die Brust hebt sich seltner, das Erbrechen bleibt ganz
zurük[49], die schwärzlichen Lippen zittern, der Puls wird unfühlbar.
Es erfolgen unbemerkt ashaft stinkende Stühle von ekelhafter Farbe.

§. 107. Der Augenstern erweitert sich, der Sterbende röchelt
bewustseynlos, Verzuckungen bemächtigen sich seiner erstarrenden
Glieder, und seines eiskalten Gesichts, er schnarcht hohl und
schauderhaft langsamer und langsamer, und -- auf einmal bleibt mit dem
lezten spasmodischen Odemzug das verdrehte Auge, der aufgesperte Mund,
die ganze Maschine stehn -- er ist tod.

§. 108. Dies ist ein Abris des gewöhnlichsten Ganges der
schnelltödlichen Arsenikvergiftung, ohne beigebrachte Hülfe. Viele
Umstände verziehen und verwischen (§. 337.) zwar hie und da einige Züge
dieses Gemäldes, es bleibt jedoch dem Richterauge des Arztes[50] stets
unverkenlich.

§. 109. Die erste Periode (§. 99.-102.) mag wohl gewöhnlich die Hälfte
der Dauer der Krankheit, die zweite (§. 103.-105.) drei Achtel und die
dritte (§. 106., 107.) das lezte Achtel derselben einnehmen.

§. 110. Aehnliche Zufälle leiden oft die nach äuserlicher Anwendung des
Arseniks auf verwundete Stellen plözlich Dahinsterbenden.[51]

§. 111. Ich komme zu dem zweiten Grade der Arsenikvergiftung, der
gelindern oder durch verschiedne Umstände zögernden. Sie steht in
Rüksicht der Tödlichkeit in der Mitte; die Dauer der scheinbaren sich
selbst überlassenen Krankheit bis zum Tode ist mehrere Tage, und diese
Zögerung bewirkt den der gerichtlichen Ausmittelung so oft im Wege
stehenden Mangel des vorzufindenden Giftes, da die Ausleerungen es
gröstentheils wegzuschaffen oder der Untersuchung auf andre Weise zu
entziehen pflegen.

§. 112. Diese Vergiftung hat Statt bei einer über vier Gran betragenden
Menge weisen Arseniks und bei verschiednen höhern Gaben Fliegenstein
und Operment unter weniger ungünstigen Umständen verschlukt; als da
sind, ein schlaffer unempfindlicher, mit Schleim angefülter, völlig
ausgewachsener nicht ungesunder Körper, vor der Vergiftung oder
zugleich mit derselben genossene Speisen, häufigere Getränke obgleich
nicht von der besten Art, kältere unthätigere Leidenschaften u. s. w.

§. 113. Eine geringere Menge als fünf Gran weisser Arsenik u. s. w.
unter weniger günstigen Umständen verschlukt, vermag das nemliche zu
thun; ja nur ein bis zwei Grane können, wenn viele der beim ersten
Grade (§. 97.) angezeigten Umstände zusammen treffen, eine nach
verschiednen Tagen, ja noch geschwinder tödliche Vergiftung selbst bei
einer Person von reiferm Alter hervorbringen.

§. 114. Alle jezt (§. 112., 113.) angezeigten Gaben Arsenik können
selbst bei mäsig guten Umständen bei Kindern, Schwachen und Alten
vor sich tödlich werden und dann zum ersten Grade das ist zur
schnelltödlichen Vergiftung werden.

§. 115. Ich werde mich bei Beschreibung dieses zweiten Grades, seines
verschiednen Ganges wegen nicht aufhalten; die Zufälle sind ihrer Natur
nach denen des ersten Grades ähnlich, sie steigen nur langsamer und
haben verschiedne minder heftige Episoden und eingeschobne Nachlässe.

§. 116. Die Entzündung des Magens und der nahen Theile, die
Einschrumpfung und Anfressung der innern Haut des Schlundes, Magens
und der Gedärme geht langweiliger, verschiedner nicht zu bestimmender
Umstände halber etwas unterbrochner, obgleich oft eben so gewis vor
sich, und die Eingeweide scheinen mehr durch Aezkraft des almählig
aufgelösten Arseniks als durch seine Uebermenge zerstört zu werden.

§. 117. Die Angst, die Zusammenschnürung der Brust, das Würgen ist
mehr absezzend, nicht so unterdrückend und plözlich übermannend, das
Fieber steigend aber nicht ohne einigen Nachlas, die zerschneidende,
fressende und feurige Empfindung im ersten Grade ist hier von Zeit zu
Zeit erneuertes wühlendes Nagen, Drücken, Kolik, Kneipen. Das Gesicht
geschwilt stärker -- der Unterleib ist hart, es fahren Bläschen um und
in dem Munde aus, wie die Schwämchen u. s. w.

§. 118. Besonders aber zeichnet sich dieser Grad durch häufigere,
stinkende und blutige Stuhlgänge mit almählig überhand nehmendem
Schneiden in den Gedärmen mit nur selten untermischtem Erbrechen vor
dem ersten aus.

§. 119. Die tödlichen Wirkungen des Giftes in diesem Falle scheinen
eben so sehr durch die Anfressung, Entzündung, Brand und Zerstörung
der (besonders der dünnen) Gedärme als durch die des Magens sich
hervorzuthun, wie die Leichenöfnungen beweisen;[52] beim ersten Grade
aber mehr durch die des Magens, beizu durch Entzündung der Lunge,
Leber, Milz und des Zwergfels. Doch scheint ein tödender Eindruk auf
das ganze Empfindungssystem der Nerven bei der schnelltödlichsten
Vergiftung zuweilen mehr Ursache der Lebensberaubung zu seyn als der
natürliche Uebergang der Entzündung in den Brand die gewöhnlichste
Ursache des Todes beim zweiten Grade.

§. 120. Die Kräfte des Kranken im zweiten Grade sinken almählig, das
Bewustseyn aber bleibt unversehrt bis zulezt, bei dessen Verlust dann
ebenfals erst die Zuckungen, als Vorläufer des Todes, entstehen,
bisweilen nach einem gewaltsamen anhaltenden Schluksen, der keine
Linderung annimt.

§. 121. Doch hat dieser Grad besonders für empfindliche Personen noch
eine Qual mehr, (als der erste, wo der Vergiftete gleichsam mit Wuth
aus dem Leben gerissen wird). Da die Zufälle hier mehr eingeschaltete
Nachlässe haben, so erhalten die diese Todesart begleitenden
Leidenschaften freiern Spielraum, die Seele zu bestürmen. Bei
übelgeführtem Lebenswandel oder bei Selbstvergiftung Reue, Verzweiflung
-- bei empfangnem, Rachsucht, Gram, Abscheu, Verachtung, Verdrus über
verworren zurükzulassendes Hauswesen und Amt, kummervoller Abschied
von geliebten Gegenständen -- lebhafteres Bewustseyn und unbetäubtes
Gefühl almählig steigender, unbezwinglicher Schmerzen, niederdrückende
Unerreichbarkeit der Rettungsmittel -- der Anblik des tückisch
heranschleichenden Todes -- alles reist die Qual des Unglüklichen zur
furchtbarsten Höhe empor und ergänzt nur alzuoft, was dem Gifte etwa an
Tödlichkeit abgieng.

§. 122. Uebrigens sterben diese Kranken an einem Gemische von Brand und
Zerstörung der zur Nahrung unentbehrlichen Eingeweide des Unterleibes,
zugleich an Entzündung der Lunge (da das konvulsivische Erbrechen und
Würgen das Zwergfell heftig zusammenschnürt und so die Brusthöhle
verengert, daß die durch den Reiz in jähen Lauf gesezte, zur Entzündung
schon vorbereitete Blutmasse ohne Stockung und Entzündung zu erregen
sich durch die zusammengepresten Lungen nicht hindurchdrängen kan) an
Entzündung der Leber, der Milz, der Harnblase, der Nieren u. s. w. an
Mangel der Kräfte (durch Schmerzen erschöpft) und an einem algemeinen
Fieber, anfänglich entzündlicher, dann gallichter, zulezt schleichender
und fäulichter Art, ohne den möglichen Beitritt andrer prädisponirten
Krankheiten mit in Anschlag zu bringen.

§. 123. Geht durch mäsig gute Behandlung bei einer starken, oder
durch eine leidliche bei einer geringern Arsenikvergiftung der erste
heftigste Sturm vorüber, das ist, erfolgt zwar häufiges Erbrechen
(vielleicht bei Zögerung des Durchlaufs; oder häufiger Durchlauf ohne
zwekmäsiges Erbrechen, u. d. g.) doch ohne völlige Ausleerung des
Gifts, so greift das übriggebliebne[53] die Nerven an, und bringt die
Krankheit bald aus dem ersten durch den zweiten Grad in den dritten
über, man sieht, daß nicht der Tod, sondern chronische Uebel erfolgen
wollen. Absezzender, oft wiederkehrender Krampf[54] in den Gliedern
besonders in den Füsen[55] gesellet sich zu erneuerten Fieberanfällen,
mit Kolikschmerzen, krampfhaftem Einziehn des Unterleibes, Kopfweh,
Hizze, Durst untermischt, vorzüglich wenn man blos verdünnende und
schweistreibende Mittel zu brauchen fortfährt.

§. 124. Nach einem der neuen Fieberanfälle, wobei Brechen und Durchlauf
sich noch oft erneuert, sucht die Natur die schädlichen Theile
ernstlich auf die Gliedmasen zu werfen, sie werden krumm gezogen,[56]
so daß sie der Kranke nicht ausstrecken kan, wenigstens die unteren
nicht. Unterläst man auch hier noch die ausleerenden Gift zerstörenden
Mittel und bedient sich dagegen ferner der schweistreibenden, so
erneuern sich die unordentlichen Fieberanfälle, der Puls wird
absezzend, die Augen werden blödsichtig (wohl gar steif) und gelb,
der Mund wird bitter, der Kopfschmerz und die Herzensangst ist
unerträglich, und in die zusammengezognen Muskeln dringt ein brennend
jückender Schmerz, der dem gichtartigen nahe kömt, ohne Erleichterung
der übrigen Symptome.

§. 125. Sezt man, wie gewöhnlich, die diaphoretischen Mittel fort, so
erfolgt nicht selten bei einem erneuerten sehr heftigen Fieberanfalle
ein Frieselausschlag, zuweilen über den ganzen Körper, die Bläschen
fliesen nicht selten zusammen und enthalten ein höchst fressendes
Wasser. Zuweilen endet sich durch diese Krisis die ganze Krankheit,[57]
öfterer aber nicht, wenn das Uebel von höherer Art, und die Reste
des Gifts alzu beträchtlich sind. In lezterm Falle wird durch diesen
Ausschlag die Kontraktur in Lähmung verwandelt, die gichtartigen
Schmerzen bleiben, der Ausschlag vertroknet und die Oberhaut schält
sich ab.

§. 126. Auf dieses Abschälen bleibt gröstentheils eine äussere beim
Anrühren schmerzhafte Empfindlichkeit der Haut zurük. Die Gliedmasen,
vorzüglich die Füse schwellen an. Die unordentlichen Fieberanfälle
dauern demungeachtet fort mit Magendrücken, Kolik, u. s. w. Bei
einem der heftigsten Paroxysmen entstehen nicht selten unter Angst,
Herzklopfen u. d. g. heftige Biegungen des Körpers und Konvulsionen
(/eclampsia/ des Sauvages) mit völligem Bewustseyn.

§. 127. Lassen die Beschwerden durch Gebrauch guter Mittel etwas
nach, so erfolgt in der Besserung zuerst die Wilkührlichkeit der
Bewegung[58], aber anfänglich ohne Nachdruk oder Festigkeit im
Zusammenziehn der Muskeln, d. i. der Einflus des Nervengeistes begint
eher, als die Reizbarkeit der Muskelfieber völlig zu Stande kömt.

§. 128. Im Falle aber, daß ein geschikter Arzt dem Vergifteten zu einer
Zeit zu Hülfe kömt (im ersten oder zweiten Grade) wenn der Arsenik
schon wichtige örtliche Zerstörungen in den ersten Wegen, Ablösung der
Zottenhaut, eiternde Entzündung der darunter liegenden Gefäshaut u. d.
g. angerichtet hat, so wird, wenn er durch zwekmäsige Ausleerungen die
Reste des Arseniks rein abgeführt hat, zwar wenig oder nichts von den
(§. 123.-126.) Zufällen des Uebergangs desselben in die zweiten Wege
erfolgen, aber die Krankheit wird demungeachtet in ein schleichendes
oft nach langer[59] Zeit tödliches Fieber ausarten.

§. 129. Verfall der Kräfte, kachektisches Ansehn, unordentliche
Fieberschauder, Magendrücken nach dem Genusse irgend eines selbst
leichten Nahrungsmittels, Erbrechen gleich nach der Mahlzeit, bittrer,
unangenehmer Geschmak im Munde, Kopfschmerzen, Trokenheit der
Oberhaut, Brennen in der flachen Hand, gilbliche Augen, schmerzhafter,
unordentlicher Stuhlgang, Unruhe, Niedergeschlagenheit, Geschwulst,
Nachtschweise sind die gewöhnlichen Begleiter abgefallener Krusten und
Eiterstellen der ersten Wege, die vorzüglich um den Pförtner herum
ihren Siz haben, auch wohl um den obern Magenmund, im Boden dieses
Eingeweides, seltner in den Krümmungen der Gedärme.

§. 130. Gehn die schwärenden Flecken nicht tief, war der Körper vorher
gesund und voller Kräfte und ist die Heilungsbehandlung rechter Art, so
werden zuweilen[60] solche Geschwüre völlig geheilt und die Gesundheit
kehrt wieder zurük; doch ist dieser Fall deshalb noch selten genug, da
diese günstigen Umstände sich selten vereinigen.

§. 131. Diese Zerstörung der innern Haut der ersten Wege trift nicht
nur bei der eigentlichen meuchelmörderischen oder der melancholischen
Selbstvergiftung ein, sondern auch bei dem innerlichen sorglosen
Arzneigebrauche dieses Giftes. Die von schleichendem Arsenikgifte
bewirkten Zufälle können wir in der tödlichen Krankengeschichte einiger
Päbste und hohen Fürsten nachsehn, sie sind ein almähliges Absterben
ohne heftige und schnelle Symptomen ein namloses Uebelbefinden,
Verfall der Kräfte, kleine unmerkliche unordentliche Fieberanfälle,
Schlaflosigkeit, Widerwillen gegen Speise und Trank und alles
Angenehme des Lebens, erdfahles Ansehn, u. d. g. Die Szene beschliest,
Wassersucht, schwärzlicher Frieselausschlag, Eklampsie, oder
kräfteschmelzender Schweis und Durchlauf. Der fortgesezte innerliche
Arzneigebrauch arsenikalischer Mittel wirkt ähnlich.

§. 132. Obgleich Operment und seine Nebengattungen nur gröstentheils
in gröserer Gabe tödlich werden und fast stets nur eine Vergiftung des
zweiten Grades, zuweilen des dritten Grades verursachen, so bestimt uns
doch ihre Schädlichkeit, sie unter den Arsenikgiften mit abzuhandeln.
Es giebt keinen Zufall der übrigen Arsenikvergiftungen, der nicht durch
diese, ob gleich mildern, Gifte veranlast und hervorgebracht worden
wäre, wie eine Menge Beispiele[61] bezeugen. Die Zerstörung der innern
Häute der ersten Wege, so wie die Symptomen des Uebergangs dieses
Giftes in die zweiten Wege, Kontraktur, Lähmung,[62] Arsenikfriesel,
Konvulsionen u. d. g. sind ihnen nicht weniger wie dem Fliegenstein und
dem weissen Arsenik eigen.

§. 133. Die Zufälle des äusserlichen Gebrauchs[63] auf der unversehrten
Haut,[64] wie die ebendesselben auf wunde oder eiternde Stellen
der äusserlichen Theile sind völlig mit denen eins, die auf innere
Vergiftungen folgen, keinen ausgenommen.[65] Nur sind die chronischen
Arsenikzufälle seltner, und wenn der Tod erfolgt, kömt er sehr schnell,
wie beim ersten Grade, fast nie wie beim zweiten. Im ersten Falle ist
eine Einsaugung des Giftes in die Säftmasse, im lezten ein algemeiner
Eindruk auf das Empfindungssystem sichtbar.

§. 134. Die jählinge Einathmung einer Menge Arsenikstaubs oder
Rauchs[66] ist gewöhnlich von den heftigsten und reisendsten
Symptomen begleitet;[67] die almähliche Einsaugung beider aber von
höchstbeschwerlichen und langwierigen, von etwas verschiedner Natur.
Bei lezterer ist die Ausdörrung aller schmeidigen Säfte des Körpers,
Lungensucht, Zittern, Kontraktur und Lähmung[68] am sichtbarsten.

§. 135. Von lezterer Art sind die Zufälle der mit Bereitung des
Weiskupfers[69] mit dem Farbsieben[70] in Blaufarbenwerken, der
daselbst bei den Rostöfen[71] und bei der Verpakung und Pülverung
dieses Giftes beschäftigten, der Arbeiter beim Fegen der Giftfänge,
der Bergleute[72] in arsenikreichen Gruben, derer die mit[73] Pochen,
Scheiden und Aushalten solcher Erze sich beschäftigen und der
Mahlern[74] und Farbenreiber,[75] die mit Rauschgelb und Operment
umgehn, so wie überhaupt aller Personen in deren Gewerbe dieses Gift
vorkömt. Alle ziehn durch Einathmen, durch Verschlucken des mit
Giftstaub gemischten Speichels und durch die einsaugenden Oefnungen der
Haut ihre Krankheit oder ihren Tod ein.




Viertes Kapitel.

Wirkungsart des Arseniks.


§. 136.

Hätte es keinen Nuzzen in der ausübenden Heilkunde, die eigentliche
Wirkungsart der Gifte auf den menschlichen Körper erforscht zu haben,
so unternähme ich es nicht, das geringste von der Wirkungsart des
Arseniks zu erwähnen, da es schwer ist über dunkle Sachen richtig zu
urtheilen, und schiefe Theorie die Ausübung selbst zu verziehen pflegt.
Deshalb werde ich lieber weniger sagen und nichts für wahrscheinlich
ausgeben, was nicht auf mehrere übereinstimmende Thatsachen
sich gründet. (Etwas hieher Gehöriges ist schon in einige der
vorhergehenden Paragraphen eingeflossen.) Auf der andern Seite muste
ich etwas Bestimtes von seiner Wirkungsart sagen, um mir den Uebergang
zum Heilungsverfahren zu bahnen, und lezteres auf jene stüzzen zu
können. Der Arsenik hat äussere oder mechanische und chemische oder
innere spezifische Eigenschaften.

§. 137. Die mechanischen sind, wenn das Gift Pulver ist, seine Schwere
und seine hierauf beruhende grösere Anhänglichkeit an feste Körper.
Je schwerer (§. 8., 17., 25., 31., 35.) eine Arsenikart ist, desto
fester legt sie sich an die Wände der Eingeweide an, und deshalb würde
weisser Arsenik viel schwerer aus dem Körper zu bringen seyn, als
Operment, wenn er nicht zugleich leztern so sehr an Auflöslichkeit
überträfe. Deshalb verhält sich die Schädlichkeit der Arseniksorten
unter einander, wie die spezifische Schwere einer jeden mit ihrer
Auflöslichkeit multiplizirt.[76] Die Eigenschaft dieser Pulver, mit
Flüssigkeiten gemischt, sich in Klümpchen zu samlen, und als solche
theils zu Boden zu gehn, theils sich auf der Oberfläche zu vereinigen
und an den Rand des Gefäses zu hängen, beruht eben hierauf. Vermöge
dieser Eigenschaft und der Schwere ist es begreiflich, woher es komme,
daß man bei Arsenikvergiftungen, die mit Pulver geschehen sind, immer
nur einzelne umschriebne Stellen der innern Magenhäute so entsezlich
angegriffen siehet, wo nemlich das Arsenikpulver, in Klümpchen
vereinigt, sich tief und fest in die Zottenhaut einhieng und so unter
sich an einer Stelle fras.

§. 138. Was die chemische, innere spezifische Eigenschaft zu
wirken anlangt, so komme man von der in der Praxis so schädlichen
Hypothese zurük, der Arsenik wirke so giftig, vermöge seiner kleinen
scharfspizzigen Theilchen, wie Mead[77] und andre annahmen. Wäre dies,
so könte gestosnes Glas in seiner Wirkungsart auf den Magen und die
ganze thierische Maschine von der des Arseniks nicht im mindesten
abweichen, wovon wir doch das Gegentheil sehen. Und wer hat durch
die wirksamsten Vergrösrungsgläser wohl je in der Arsenikauflösung
dergleichen Spieschen wahrgenommen?

§. 139. Man kan die innere chemische Kraft des Arseniks in zwei
Theile theilen, in die reizzende und die einschrumpfende. Selten
agirt eine dieser beiden Eigenschaften allein, gewöhnlich wirken sie
gemeinschaftlich. Es giebt verschiedne Gegenstände der Wirkung dieser
zusammengesezten Kraft. Auf der Faser, auf der das Gift angebracht
wird, wirkt es Entzündung durch seine reizzende, und Tödung durch seine
einschrumpfende Kraft. Wird es eingesogen, so wirkt es vorzüglich
auf die Nerven, die die Muskeln in Bewegung sezzen. So entstehen
Kontraktur, Lähmung und ein feurig stechender Schmerz (den man
gichtartig zu nennen pflegt), Zittern u. s. w. in dem angegriffenen
Theile. Reizzende und einschrumpfende Kräfte zugleich scheint es in
diesen Fällen auf den Geist der Nerven des angegriffenen Theils selbst
zu äussern. Wirkt dies Gift, wie es zuweilen geschieht, auszeichnend
und besonders auf die Empfindungsnerven, so entsteht unerträglicher
Kopfschmerz,[78] Schwindel,[79] Dumheit und Verdunkelung oder Verlust
der innern und äussern Sinne.[80]

§. 140. Wenn äusserlich aufgelegter oder verschluckter Arsenik
jählinges Sinken der Kräfte, Angst, Konvulsionen und Tod
hervorbringt, ohne daß man beträchtliche, örtliche Zerstörungen
wahrnehmen kan, soll man hier nicht berechtigt seyn, zu schliessen,
daß er seine verderblichen Kräfte auf das algemeine Lebens- und
Empfindungsprinzipium des Körpers jähling verbreitet habe;[81] Wie
dies geschehe, weis ich nicht, daß ist, so wenig, als wie der kalte
Brand eines einzelnen Theils den Tod des Ganzen nach sich zieht, wie
das Viperngift, der tolle Hundsbis, und die epidemischen Ansteckungen
einen so spezifischen, jählingen und algemeinen Eindruk auf den Körper
machen, warum Queksilber auf die Speicheldrüsen wirkt u. s w.

§. 141. Scheint in diesen Fällen der Arsenik den Nervengeist, so zu
sagen, zu töden und zu unterdrücken, so finden sich auch Fälle wo er
auf die Muskelfaser etwas Aehnliches wirkt. Man hat Beispiele, wo auf
Verschluckung des Arseniks kein[82] Erbrechen, und dennoch baldiger
Tod erfolgt ist, und Fälle, wo die beim Leben veranstaltete Oefnung
eines damit vergifteten Thieres bewies, daß alle Irritabilität[83]
der Magenmuskeln durch dieses Gift völlig erstorben war, während die
übrigen Theile die ihrige noch völlig hatten.

§. 142. Ob diese durch Arsenik getödete Irritabilität eine eigne
unmittelbare Wirkung dieses Gifts oder eine nach alzuheftiger
Anstrengung der Magenmuskeln erfolgte Atonie sei, kan ich nicht genau
entscheiden, da solche Fälle, ihrer Seltenheit wegen, mir nicht[84] zu
Gesichte gekommen sind, eben so wenig kan ich genau sagen, ob die auf
eingesognen Arsenik gewöhnlich entstehende Lähmung stets nur, wie oft
eine Folge von überspanter Anstrengung der Muskeln der Gliedmasen[85]
(Kontraktur), eine Atonie sei, oder ob leztere zuweilen durch eine
unmittelbar vom Arsenik bewirkte Ertödung der Irritabilität erzeugt
werde, wie einige Fälle zu verstehn geben.

§. 143. Soviel ist indessen gewis, daß wenn auch kein Brechen oder
nur ein spätes oder geringes erfolgt, dennoch fast stets Entzündung
im Magen angetroffen worden ist, wie ich selbst bemerkt habe. Im
Falle aber der tödliche Eindruk des Giftes sehr plözlich das ganze
Empfindungssystem unterdrükt, können Fälle vorkommen, wo keine
örtlichen Zerstörungen, der kurzen Zeit bis zum Tode wegen, möglich
waren,[86] oder wo die algemein entstandne Empfindungslosigkeit eine
merkliche Entzündung unmöglich macht, da Empfindung und Reaktion ein
unentbehrliches Ingredienz der Giftentzündungen sind.

§. 144. Das algemeine Zittern scheint ein die Irritabilität krampfhaft
erregender Reiz des Arseniks gegen die halberschlafte und gelähmte
Muskelfiber zu seyn, ein Mittelding zwischen Kontraktur und
Lähmung, welches gewöhnlich chronisch ist. Der brennende Schmerz in
den Gliedmasen, den man mit dem gichtartigen Reissen einigermasen
vergleichen kan, und der ein Gefährte des arsenikalischen Zitterns,
noch mehr aber der Arseniklähmung ist, scheint aus der Absezzung
feiner Gifttheilchen auf die Nervenscheiden und in dem Zellgewebe des
Periostiums am füglichsten hergeleitet werden zu können.

§. 145. Daß Arsenik in unserm Körper nicht genau auf einerlei Art bei
einem wie bei dem andern wirkt, liegt nicht sowohl an der Natur des
Giftes, als vielmehr an der Empfänglichkeit des Körpers, Neigung zur
Entzündung, und zur Erschlaffung, an mehr oder weniger empfindlichen
oder reizbaren Fasern und Nerven und einer Menge andrer Umstände.
Hieraus ist begreiflich, daß man bei dem einen mehr, beim andern
weniger Entzündung, bei dem einen mehr tief eingefressene, beim andern
mehr leicht abgezogne Stellen der innern Haut des Magens, bei dem einen
mehr, beim andern weniger Erbrechen, hier mehr harten und vollen, dort
mehr niedergedrükten Puls u. s. w. antrift.

§. 146. Die reizzende und die einschrumpfende Kraft des Arseniks
wirken fast stets zusammen, doch bald jene, bald diese mehr. Beide
Wirkungen zusammen sind die Ursache der entstehenden Entzündung;
die einschrumpfende aber erweist sich vorzüglich darin thätig, daß
sie die Stelle, auf der der Arsenik unmittelbar angebracht wird,
theils wie kochendes Wasser zusammenzieht und die nächste Haut in
Blasen und Schwielen erhebt, theils auch beim tiefern Eindringen zum
unempfindlichen abgestorbnen Schorfe frist. So wirkt er auf der Haut
des äussern Körpers und eben so auf die Häute des Magens und der
Gedärme.

§. 147. Wird die in Blasen erhobne Stelle der Zottenhaut durch
den Andrang der Säfte und die konvulsivische Bewegung des Magens
zerquetscht, so werden zugleich die kleinen Blutgefäse des drunter
liegenden dritten Zellgewebes als des eigentlichen Sizzes[87] der
gewöhnlichen Magenentzündungen geöfnet, sie schwizzen Blut aus, das
durch Erbrechen oder bei der Leichenöfnung sich zeigt. Wirkt das Gift
auf der entblösten Stelle länger, so dringt die örtliche Entzündung
tiefer, und die Magensubstanz wird, der aufgetriebnen Gefäse wegen,
an diesem Orte stärker;[88] und eben so tief geht der Brand, wenn die
Entzündung ihren Gipfel erreicht hat. Zur Entstehung dieser Brandkruste
mag die einschrumpfende Kraft des Arseniks nicht wenig beitragen.

§. 148. Dieser einschrumpfende Reiz scheint die nach Einsaugung des
Arseniks in die Säftmasse gewöhnlich an den Gliedmasen sichtliche
Kontraktur oder Anstrammung der Muskelfibern zu erzeugen, so wie er
die krampfhafte Zusammenziehung des Magens und der Gedärme bei innerer
Vergiftung zu wege bringt, die sehr von eigentlicher peristaltischer
und antiperistaltischer Bewegung, das ist sehr von Erbrechen und
Bewegung zum Stuhlgange verschieden zu seyn scheint.

§. 149. Die zusammenschrumpfende Kraft des Arseniks äussert sich auch
durch mehrere Phänomenen; Gewöhnlich findet man nach dieser Vergiftung
den obern Magenmund und den Pförtner dergestalt zusammengeschnürt, daß
nicht die mindeste Luft hindurch dringen kan. Man bemerkt ferner bei
solchen Unglüklichen den Schlund[89] oft wie verengert, die Brust (das
Zwergfell?) bänglich zusammen gezogen, die Bauchmuskeln schnüren den
Unterleib ein,[90] fast alle Schliesmuskel besonders die des Afters[91]
und der Harnblase[92] sind wie verschlossen, und die Mündung der
Gallgänge in den Zwölffingerdarm ist oft dergestalt verengert, daß
keine Galle[93] herüber geprest werden kan. Auch hat man den Magen nach
Arsenik zuweilen ganz verengert gefunden.

§. 150. Diese konstriktorische Kraft mit der die Irritabilität tödenden
verbunden, erklärt, warum der Arsenik im Magen mehr eine unregelmäsige
Konvulsion, als eine gewöhnliche peristaltische oder antiperistaltische
Bewegung, mehr ein bängliches fruchtloses Würgen, als ein ergiebiges
Erbrechen erregt, eine Eigenschaft, die seine Verschlukung eben so
gefährlich macht, vorzüglich wenn er nur spätes oder wohl gar kein
Erbrechen, aus diesen Ursachen, bewirkt.

§. 151. Am meisten hat man diese der Heilung so widrige Erscheinung
von dem Arsenik im Pulver, wo er nur die einzelnen Stellen[94] seiner
Berührung verwüstet, nicht so sehr aber von seiner Auflösung zu
befürchten. Deshalb kan bei Ermangelung der Ausleerungen Operment und
Fliegenstein[95] eben so schädlich und tödlich, als weisser Arsenik
werden. Erstere machen bei Vergiftungen einschläfernde Ruhepunkte, man
solte während dieser Pausen glauben, alles Gift sei verschwunden. Aber
es sind gefährliche Windstillen vor dem Orkan, Waffenstillstand im
Hinterhalte lauernder Meuchelwuth.

§. 152. Die dem weissen Arsenik ähnliche Kraft der starken
Mineralsäuren, die Haut bei der Berührung wie zu verbrennen, die Faser
zusammenzuziehn, sie zugleich zu reizzen, einzuschrumpfen und zu töden,
scheint uns zu der Behauptung zu berechtigen, daß jene metallische
Säure just so wie leztere diese Erscheinungen durch heftige Anziehung
des Brenbaren[96] äussere; besonders da der Arsenik so wie die
Mineralsäuren im verdünten Zustande ihre entzündende Kraft verlieren,
und blos die konstriktorische behalten, welche der Arsenik dann im
höchsten Grade zu besizzen scheint.

§. 153. Gewöhnlich[97] findet man nach einer schnelltödlichen
Arsenikvergiftung das Blut in den grösern Gefäsen schwärzlich,
aufgelöst; (die linke Herzkammer blutleer, das Herz gröstentheils
schlaff); ich wage nicht die Ursache hiervon aufzusuchen, sie müste
denn in Hewsons Theorie liegen (nach welcher Entzündungen das Blut
nicht verdicken, sondern auflösen). Personen, die am Brande sterben,
und von dieser Art ist die grösere Zahl der Arsenikvergifteten, haben
ein ähnlich aufgelöstes Blut in ihren Gefäsen.

§. 154. Seine Wirkungsart auf die freie Faser in äusserlichen Wunden
bestätigt einen Theil seiner vorhin angeführten Aeusserungen im Magen.
Arsenik in Auflösung, auf empfindliche Stellen einer Wunde angebracht,
verursacht bei ihrer Berührung eine peinliche, feurige, fressend
einschrumpfende Empfindung, er entzündet sie, doch gröstentheils nur im
Umfange seiner Auflegung, und zieht das Entzündete zum troknen Schurfe
zusammen, der dann weiter keiner Empfindung fähig ist und sich nach
einigen Tagen absondert.

§. 155. Wird er als Pulver in kleiner Menge aufgelegt, wie ich in einer
krebshaften Brust von einem Winkelarzte thun sahe, so breitet sich
die Entzündung besonders unter sich in die Tiefe aus, der Schmerz ist
peinlicher, hält oft zwanzig und mehre Stunden an, und der erzeugte
Schurf ist dicker. Unter dem abgehenden Schurfe ist gewöhnlich gesundes
Fleisch.

§. 156. Wird er in gröserer Menge auf entblöste Stellen gebracht, so
bringt er nächst der tödlichen,[98] die Lebenskraft unterdrückenden,
Einwirkung auf das Empfindungssystem, örtlichen Brand zu wege.[99]

§. 157. Auf die mit ihrem Oberhäutchen umkleidete Haut in Pulver
angebracht zieht er in kurzer Zeit Blasen, unter denen die Haut
entzündet ist.




Fünftes Kapitel.

Heilart der schnellen innern Arsenikvergiftung.


§. 158.

Die Heilung -- oder die Erreichung der von den drei Graden der
Arsenikvergiftung angezeigten Endzwecke hat man auf ganz verschiednen
Wegen gesucht, wovon einige widrig, einige gleichgültig, einige
dienlich aber unzulänglich, einige aber genugthuend und völlig
befriedigend sind.

§. 159. Ich werde die ersten drei Klassen blos in Rüksicht des ersten
Grades der Arsenikvergiftung aufführen, da man für die übrigen beiden
Grade bisher noch weniger Hülfsmittel aufzusuchen sich bemüht hat.

§. 160. Die erste Klasse der gewöhnlich, besonders vom gemeinen Mann,
angewendeten Mittel, ist die der schädlichen und zweckwidrigen. Und
hier treffen wir eine unabsehbare Menge an, da der geringe Haufe stets
nur aus Linderung der handgreiflichsten Symptome, nicht aber auf
Entfernung des Urstofs und der Grundursache der Krankheiten sieht. Die
über solche Vergiftungen vorhandnen Criminalakten, einige Schriften
über die gerichtliche Arzneikunde, verschiedne Beobachtungsbücher
der Aerzte und einige Vorfälle bei meiner Praxis haben mir folgendes
Verzeichnis geliefert.

    1.) Der Kranke mus wohl Aergernis oder andre Alterazion gehabt
    haben, also niederschlagende Pulver giebt man ihm, nach
    hergebrachtem Wahn. Sie wirken nichts, vermehren vielmehr den
    fremden Urstof im Magen, da sie gröstentheils kalkartig oder sonst
    unauflöslich sind.

    2.) Er hat Hizze, er mus schwizzen. Hier werden alle Arten
    erhizzender Mittel zur Hand genommen, die denn auch gewöhnlich
    ihres tödlichen Endzweks nicht verfehlen. Schwefelbalsam, feurige
    Essenzen und Brantweine,[100] Hirschhornöl, Wachholdersaft u. s.
    w. Beschleunigte Entzündung und Brand sind die gewöhnlichen und
    gewissesten Resultate ihres Gebrauchs.

    3.) Er hat Gift bekommen, also sogenante Gifttreibende Mittel (die
    eigentlich gegen Ansteckungsgifte von den Alten ersonnen wurden)
    Bezoarpulver, Siegelerde, Korallen- Edelstein-[101] Ruhepulver,
    Orvietanum, Philonium, Mithridat, Theriak, Alexipharmaka u. s. w.
    Wie erdichte Pulver unnüz und schädlich sind, sieht man ohne mein
    Zuthun, aber Opiate sind noch unendlich schädlicher als selbst
    Brantwein und die übrigen elenden Mittel bei schnelltödlicher
    Arsenikvergiftung.

    Man kan sie zwar als die algemeine Zuflucht des Aberwizzes
    niedriger Leute ansehn bei jedem bedenklichen und heftigen
    Zufalle, aber hier sind sie ein dreifaches Gift. Die geringste
    Gabe Arsenik wird durch sie in den robustesten Körpern gefährlich
    oder tödlich. Sie beschleunigen durch die reizzende und hizzige
    Kraft ihrer Beimischungen die ohnehin so furchtbare Entzündung
    der Eingeweide noch weit mehr. Mohnsaftmittel drücken die
    Lebenskräfte nieder, betäuben das Bewustseyn und stopfen
    zugleich die heilsamen Entladungen der Natur, in dem sie die
    Empfindlichkeit der Magen- und Darmhäute und die Reizbarkeit[102]
    ihrer Muskelfasern abstümpfen, und so die ohnehin so furchtbare
    Irritabilität-tödende Eigenschaft (§. 141.) des Arseniks erhöhen
    und beschleunigen helfen. Man sieht auch aus einer Reihe von
    Beispielen,[103] wie sehr die Heilung des ersten und zweiten Grades
    der Arsenikvergiftung durch diese so schädlichen und mörderischen
    Mittel gehindert worden ist, wie eine kleine Vergiftung durch sie
    oft tödlich oder doch langwierig[104] und fast unheilbar ward.

    4.) Er mus sich den Magen verdorben haben, also bittre Brantweine,
    hizzige Magenpflaster.

    5.) Er hat Kolik, hat sich wohl erkältet, man decke ihn (mit vielen
    schweren Betten) warm zu, heizze brav ein, gebe ihm glühenden Wein,
    Ingberbier, Kümmelbrantwein und einen Wärmstein. Wie schädlich
    alles Erhizzende in diesem Falle sei, wird man schon aus Obigem
    ersehen haben.

    6.) Er hat sich verbrochen und Verdrus gethan, man streiche ihn,
    ziehe ihn über's Knie, sezze ihm ein Glas auf den Nabel, wenigstens
    verstreicht die kostbare Zeit unter solchen nichtigen Dingen.

    7.) Er bricht alles wieder weg -- man gebe ihm ein hartgesottenes
    Ei und ja nichts mehr zu trinken, damit er nicht mehr breche.
    Zeigten's nicht Beispiele, man mögte diesen Unsinn für unmöglich
    halten.

    8.) Er mus sich überessen haben, man gebe ihm Pillen. Aloe,
    Jalapharz, Skamonium, Safran sind die gewöhnlichen Ingredienzen
    dieser entzündenden, reizzenden, auch in gesunden Tagen nicht
    unschädlichen Mittel.

    Auch alle andere weniger hizzigen Abführemittel sind im Anfange der
    Vergiftung schädlich. Sie führen das Gift (ganz wider die Absicht)
    in den so leicht entzündlichen,[105] so vielfach gekrümten, so
    langen Darmkanal, wo man mit wegspülenden Flüssigkeiten fast nicht
    mehr zu Hülfe kommen kan, und lassen doch noch immer so viel davon
    in dem (durch ihren Reiz noch mehr entzündeten) Magen zurük, als
    zur Tödung hinreicht. Was einmal den Pförtner passirt ist, wird nun
    nicht mehr durch den leichtern Weg des Erbrechens ausgeführt. --

    9.) Es kömt ein Bader hinzu und denkt weislich, das Gift durch
    Erbrechen fortzuschaffen. Also (was ihm immer anschlug) drei bis
    fünf Gran Brechweinstein und etliche Mal so viel Brechwurz, in
    Pulver.

§. 161. Die bekanten gewöhnlichen Brechmittel leeren zwar, vorzüglich
in flüssiger Form, weit gewisser und nachdrüklicher aus, als die gröste
Gabe Arseniks, vermögen aber kaum den geringsten Theil des in den
feinen Zotten der Magenhaut so hartnäckig klebenden und einhängenden
Giftpulvers (weissen Arseniks vornemlich)[106] loszupressen,
vielweniger durch den Schlund herauszuschaffen. Sie reizzen selbst
nicht wenig,[107] und vermehren so den Andrang des Blutes nach diesen
Theilen noch mehr, vorzüglich aber ziehen sie den Schleim hinweg, der
die Wände des Magens (im natürlichen Zustande) so wohlthätig überzieht,
und stellen so die empfindlichen nun freier liegenden Fasern der Wuth
des Giftes nur desto gewisser blos; ja ich behaupte, daß sie eine
Beihülfe und Unterstüzzung dieses fressenden Giftes genannt zu werden
verdienen, und kan, aus Erfahrung, die nakten starken Brechmittel nicht
eifrig genug widerrathen.

§. 162. Ich nehme nun die gleichgültig scheinenden Mittel vor, die,
durch Versplitterung der zur Hülfe so nöthigen, so kurzen Zeit, wie
durch andre minder in die Augen fallende Nachtheile gefährlich werden.

    1.) Thee; ist er heis, so schadet er durch Erhizzung; ist er lau,
    so schadet er wie laues Wasser. Er besizt über dies noch einige
    brechenstillende Kraft und wird hiedurch zweideutig.

    2.) Laues Wasser. Es spület den die innere Haut der ersten Wege
    beschüzzenden Schleim ab, und bringt ihn durch das folgende
    Erbrechen heraus, ohne etwas ähnliches an seine Stelle zu sezzen.
    Es löset zwar auf der andern Seite etwas Arsenik, vorzüglich
    weissen auf, diese Auflösung aber hindert es nicht, als verdüntes
    Gift fort zu wirken. Diese Arsenikauflösung geht, mit Nachtheil (§.
    161. 8.), viel leichter durch den Pförtner über, als gepülverter
    Arsenik. Laues Wasser bringt zwar anfänglich ein viel leichteres
    Erbrechen zuwege, als der Reiz des Gifts vermag, erschlafft
    aber bei fortgeseztem Gebrauche die Spannkraft der Magenmuskeln
    ungemein, ohne sie fernerhin zu kräftigen Ausladungen bewegen zu
    können. So bleibt denn bald alles fernere Erbrechen, wegen Atonie
    und Erschlaffung dieses Eingeweides zurük, wozu die Irritabilität
    tödende Kraft des Arseniks (§. 147.) das ihrige beiträgt. Dies
    unschädlich scheinende Mittel bleibt also in vielfacher Rüksicht
    nachtheilig, auch deshalb, da es als ein schweistreibendes Mittel
    wirkt und nicht selten[108] den Arsenik in die zweiten Wege
    überführt.

    3.) Essig. Man glaubte sonst, Essig widerstehe jedem Gifte. So
    oft dies auch bei betäubenden Gewächsgiften wahr seyn mag und so
    gewis er so gar bei einigen metallischen, besonders den Bleikalken
    (seltner bei Spiesglanzglas und Grünspan) gute Dienste thut, so
    weis man doch, daß alle durch Reiz entzündende Pflanzengifte
    (Purgierharze, Euphorbium u. s. w.) durch Essig nicht gemildert
    werden, und daß andre durch mechanischen (Glas) oder chemischen
    (Sublimat) Reiz entzündenden Körper in ihrer Wirkung durch ihn
    nicht nur nicht aufgehalten werden, sondern sogar Beihülfe
    erlangen. Am meisten scheint dies beim Arsenik der Fall zu seyn,
    der durch jede saure Auflösung Brenbares verliert und dann um so
    viel äzzender wird, dergestalt daß Fr. Hoffman[109] das Gift,
    womit die Einwohner von Bantam ihre Pfeile vergiften, für in
    Limoniensafte aufgelösten Arsenik hält.

§. 163. Aus dieser Ursache wundre ich mich, wie =Stenzel=,[110] nebst
andern,[111] Säuren überhaupt und =Sage=[112] Essig und Limoniensaft
gegen verschlukten Arsenik anpreisen können, wiewohl ich die Kraft des
leztern gegen die schleichende Vergiftung mit Aqua toffana[113] (die
nächst Arsenik wohl ein narkotisches Gift enthält) nicht leugnen will,
am wenigsten da ihn =Keysler=,[114] =Wepfer=[115] und =Lebret=[116] in
diesem Falle gut gefunden haben.

§. 164. Die dritte Klasse, der bisher üblichen Mittel, ist die
der dienlichen, doch oft unzulänglichen. Sie sind lindernd aber
unspezifisch, blos gegen Reiz (überhaupt) gerichtet.

    1.) Die Milch stehet oben an, da sie am häufigsten dagegen
    gebraucht wird, und ein leicht zu habendes Hausmittel ist. So
    hülfreich sie im zweiten und so unentbehrlich sie im dritten Grade
    der Arsenikvergiftung ist, so wenig zulänglich ist sie jedoch in
    einer starken Vergiftung des ersten Grades. Sie beschüzt in diesem
    Falle die innere Magenhaut zu wenig und löset den Arsenik noch
    langsamer den bloses Wasser auf. Ist sie abgesahnt (ohne Rahm) so
    hilft sie noch weniger, mehr noch die frischgemolkene oder mit
    Sahne vermischte. Es ist so wenig in ihr als in den jezt folgenden
    Mitteln das Geringste spezifisch gegen Arsenik Wirksame.

    2.) Oele scheinen, wenn sie in Menge zu haben sind, noch etwas
    hülfreicher, besonders gleich nach Verschluckung unsers Giftes
    zu seyn. Sie nehmen, wenn keine Feuchtigkeit im Magen vorhanden
    ist (ein seltner Fall) eine Menge feinen vorzüglich troknen
    Arsenikpulvers beim Erbrechen mit, und verhindern auf einige Zeit
    die Auflösung des Zurükgebliebnen, und unaufgelöster Arsenik wirkt
    nichts. Ich sage auf einige (eine kurze) Zeit, denn die gereizten
    aushauchenden Gefäse der zottichten Magenhaut liefern immer
    frischen Magensaft und stosen so das Oel von den Wänden dieses
    Eingeweides zurük, wie man an nasgemachtem Fliespapiere siehet;
    das Oel wird nun unnüz, der gesamlete Magensaft löst den nahen
    Arsenik auf, und seine Verwüstungen gehen vor sich, als wenn kein
    Oel vorhanden wäre. Wäre diese Unvereinbarkeit der Fettigkeiten
    mit dem wässerichten Magensafte nicht, so würde flüssiger Talg und
    ungesalzene Butter oder Schmalz noch grösere Dienste thun, als
    Oel.[117] Vor allen Mitteln dieser Klasse aber

    3.) behauptet Milchrahm oder Sahne den Vorzug. Schade, daß sie
    selten in erforderlicher Menge bei der Hand ist. Sie wickelt das
    Arsenikpulver viel gewisser ein und nimt es in ihre Zwischenräume,
    als Fett, ihrer diklichen Consistenz und ihrer Mischbarkeit mit
    dem Magensafte wegen. Sie schmeidiget die Wände des Magens mehr
    als Milch, kühlt ohne Reiz, läst sich angenehm eintrinken und
    verhindert ungemein die Auflösung dieses Giftes. Sie scheint
    mir gegen Fliegenstein und Operment, besonders gleich nach der
    Vergiftung, in vielen Fällen fast allein zulänglich zur Hülfe.
    Selten ist (diklicher) Milchrahm in dieser Absicht, so oft, als er
    es verdiente, angewandt worden. Hätte er zugleich die Kraft Brechen
    zu erregen, so wäre er ein unvergleichliches Hülfsmittel, ob er
    gleich auch auf der andern Seite keine spezifische Gegenwirkung zur
    Milderung der Natur des Arseniks äussern kan.

§. 165. Ich mache diejenigen Gegenmittel, die Navier in seinem Buche
von den Gegengiften in Vorschlag gebracht hat, zur vierten Klasse, da
sie obwohl oft alzu künstlich, unanwendbar und problematisch, doch
ihrer anscheinenden Spezifizität wegen, einer besondern Betrachtung
werth sind.

§. 166. Da er bisher der Hauptschriftsteller in diesem Fache zu seyn
scheint, so erlaube man mir einen hierher gehörigen Auszug aus seinem
Werke[118] zu machen. Seine Mühsamkeit verdient Dank, aber seine
Vorschläge schwerlich Nachfolge; bei aller seiner guten Absicht,
spezifische Gegenmittel auszufinden, die den Arsenik in seinem Wesen
ändern, zerstören und unkräftig machen sollen. Last uns sehen wie er zu
Werke geht.

§. 167.

    1.) Schlägt er laugensalzige Schwefelleber[119] vor, und behauptet,
    daß wenn sie in Wasser aufgelöst und zu Arsenikwasser gemischt
    werde, die tödliche Wirkung des leztern fast völlig verschwinde. Es
    erfolge, wenn beide Flüssigkeiten heis zusammen geschüttet würden,
    ein schmuzig weisser Niederschlag. Von lezterm will er sich durch
    chemische Versuche überzeugt haben, daß er fast allen Arsenik
    aus der Auflösung an sich genommen habe, und will der über dem
    Bodensazze stehenden Flüssigkeit wenig oder gar keinen Theil dieses
    Giftes zugestehn. Die Leber werde hiedurch ganz und gar zerlegt,
    die Arseniktheilchen giengen gröstentheils an den Schwefel. Einige
    andre kleinen Parthien Arsenik blieben mit dem laugensalzigen
    Theile verbunden -- Es zeigen jedoch seine nachfolgenden (S. 24.)
    Versuche selbst, daß nicht wenig Arsenik mit dem Laugensalze der
    Leber vereinigt bleibt.[120]

    2.) Seine Kalkleber (S. 27.) (ist fast gleichen Nachtheilen
    ausgesezt.) Er kocht zu diesem Behufe drei Theile frischgebranten
    Kalk mit einem Theile gepülverten Schwefel.[121]

    3.) Kalkwasser. (S. 39.) Es bewirkt mit Arsenikwasser den
    schwerauflöslichen Kalkarsenik, sezt also die schon erfolgte
    Auflösung des Arsenikpulvers im Magen voraus, die doch so schwierig
    und langsam entsteht. Allein und unvermischt getrunken ist es zu
    scharf und äzzend, wie leicht kan die Entzündung des Magens durch
    dieses Mittel erhöhet werden. In einer grosen Menge Wasser hält es
    einen sehr kleinen Theil Kalkerde. (700:1.)

    4.) Kalkwasser mit Milch. (S. 40.) (Etwas besser, besonders wenn
    man statt Milch, Rahm nähme.)

    5.) Kalkleber durch Verpuffen (!) mit Salpeter bereitet (S. 41.)
    (immer noch Kalkleber, nur noch mit äzzendem Laugensalze und
    Glasers Polychrestsalze vermischt.)

    6.) Eisenhaltige Laugensalzleber (S. 50.) und (S. 51.)

    7.) Eisenhaltige Laugensalz- und Kalkleber vermischt angewandt.
    Leztere soll noch feiner und angenehmer seyn (durch Verpuffen mit
    Salpeter bereitet!) Navier mag die Tugend beider leztern Mittel
    noch so sehr herausstreichen, der Arsenik verbindet sich doch
    nur mit dem laugensalzigen und dem Kalkstoffe der Lebern; sie
    wirken immer, wie, oben erzählt, die einfache Schwefelleber wirkt.
    Schwefel und Eisen fallen vermischt nieder ohne den mindesten
    Antheil an Arsenik. Eisenhaltige Lebern lassen sich überdies unter
    allen am schwersten unzersezt auf bewahren.

    8.) Dinte (S. 63.) als Arsenik zerstörendes Gegengift. Als
    Hausmittel betrachtet wäre sie schäzbar, da die Mittel gegen Gifte
    leicht bei der Hand seyn sollen, aber so ist sie ein äzzendes Ding,
    welches den Magen angreift. Eisenvitriol der fast nie ohne Kupfer
    (ein äzzendes Gift) ist, macht ihr Hauptingredienz aus, genug um
    ihre Schärfe darzuthun; ihr Geschmak ist abscheulich.[122] Damit
    sich das Gift durch die Dinte desto leichter zersezze, will er
    den Arsenik vorher mit einem Laugensalze verbunden wissen. (Eine
    Foderung, die man bei Muse in einer chemischen Werkstatt leicht, in
    dem entzündeten Magen aber so unbedingt nicht verlangen kan.)

    9.) Mit zwei Worten geht er zur Seife über (S. 65.). Ungewis aber
    über die Kraft ihrer einfachen Anwendung (vielleicht auch um desto
    scheidekünstlerischere Vorschriften zu machen) will er Eisenessig
    zugesezt wissen. Immer hat er mit schon im Magen aufgelösten
    Arsenik zu thun, wie soll er zur Auflösung ohne Nachtheil kommen,
    was soll sie geschwind bewirken? Von beiden kein Wort. Und ist der
    Eisenarsenik in den ersten Wegen ohne Nachtheil, da er sich in
    jeder Säure auflöst?

    10.) Milch gegen die tödlichen Wirkungen des Arseniks (S. 67.). Daß
    dieser halbmetallische Kalk das Sauerwerden der Milch verhindere,
    ist eine ihm eigne Beobachtung, woraus aber und aus dem angeblich
    mildern Geschmacke dieser Mischung gegen den des Arsenikwassers
    sich schwerlich so starke Hofnungen auf diese animalische
    Flüssigkeiten ziehn lassen, als Navier thut. Auch kan sie ihm so
    hülfreich eben nicht geschienen haben, da er weiter hin neben der
    Milch noch

    11.) Kalkleber (und Milch) (S. 68.), auch (S. 69.)

    12.) Laugensalzige eisenhaltige Schwefelleber (und Milch) zugleich
    angewendet wissen will. Welcher weither gesuchte Apparat von schwer
    herbeizuschaffenden Künsteleien, wo es auf gewisse, simple und
    augenblikliche Hülfe ankömt!

Er geht zur Untauglichkeit der Oele bei der Arsenikvergiftung über (ich
stimme ein) nur kochende Oele lösen dies Gift auf. Aus eben dem Grunde
sei Schwefelbalsam unnüz. (S. 73.)

§. 168. Nun zur Nuzanwendung seiner mühsam ausgespäheten Gegenmittel.
Zuerst (S. 83.) solle man Milch geben, um die Auflösung des Arseniks
zu verhindern (hiezu schikt sie sich nicht genug); dann giebt er Oel,
frische Butter, Milchrahm mit laugensalzigem (S. 84.) lauwarmen Wasser
(reizt!) zur Beförderung des Erbrechens; beim Erbrechen wiederum
häufiges laugensalziges Wasser, allenfals auch nur mit Küchenasche
verfertigt auch wohl mit Zucker versezt. Auch (S. 85.) Seifwasser
(unbestimt!). Nun müsse man eilen, sich durch Schmelzen bereitete,
kalkige, laugensalzige oder eisenhaltige Leber zu verschaffen; hievon
ein Quentchen in eine Pinte recht (S. 86.) heissen (!) Wassers. Von
dieser Mischung müsse der Kranke viel trinken, auch könne Zucker und
Süsholzsaft zugesezt werden. -- Könne der Kranke seinen Ekel dagegen
nicht überwinden, so müsse man ihm die Schwefelleber in Bissen (ein
scharfes Wesen!) zu fünf bis sechs Granen nehmen, und recht heisses
(!) Wasser, ein Trinkglas auf jeden Bissen, trinken lassen. Nachdem
man nun dem Vergifteten häufige (!!) Leber als ein Getränke oder in
Bissen gegeben hat, könne man, wenn noch schwere Zufälle da verbleiben,
zu Eisenauflösungen sogar sauren (S. 87.) (werden diese auch von
Arsenikpulver präzipitirt?) schreiten -- doch sei eisenhaltige Leber
noch vorzuziehn. In Ermangelung der Schwefellebern soll man seine
Zuflucht zu Eisenauflösungen (also sauren!) nehmen, doch müsse vorher
eine oder zwo Pinten laugensalziges Wasser getrunken werden, damit
der hiedurch aufgelöste Arsenik desto leichter durch das Eisensalz
(Eisen in Essig aufgelöst oder ein Quentchen grüner Vitriol in einer
Pinte Wasser zerschmolzen oder Dinte) durch doppelte Verwandschaft
zerlegt werde, und ans Eisen gehe. (Ausser dem Magen kan man sich
etliche Stunden Zeit zu diesen chemischen Prozessen nehmen -- und nun,
alles wohl bewirkt, ist doch der Eisenarsenik noch im Magen.) Nach
dem Uebergange der heftigsten Zufälle müsse man viele (S. 88.) Milch
trinken lassen, welche durch ihren buttrichten und käsichten Theil
seine Aezbarkeit abstümpfe, welchen dieses Gift so weit zum Zergehen
bringe, daß es den Zusammenhang desselben aufhebe, wobei seine äzzende
Kraft nothwendig unterdrükt werden müsse (welcher unverständliche
Mischmasch -- und welches Phänomen schlos diese Wirkung vor seinen
Augen auf?) Die Oele könten auch die Eingeweide mit ihren ästigen (!!)
(S. 89.) Theilen überziehn, und sie gegen Zerstörung zu sichern. Die
Säuren (S. 90.) wären keine Gegengifte, da es erwiesen zu seyn schiene,
wie er anzumerken[123] Gelegenheit gehabt habe, daß der Arsenik aus
einer mit einer Salzsäure[124] verbundnen flüchtigen halbmetallischen
Erde bestehe (o! heilige Chemie, erbarme dich über uns!) Schädlichkeit
der Molken und Limonade (S. 92.), des Theriaks. Zulezt (S. 92.) Laxiere
und Mannatränke mit Mandelöl oder Milch und mildernde Tränke mit
Pappeln und Leinsamenschleime versezt. Fette und schleimige Bähungen
auf den Unterleib, ganze Bäder. Aderlässe bei Vollblütigkeit nach dem
Gebrauche der anfänglichen Gegenmittel. Narkotische Mittel, (S. 95.)
Mohnsaft. ([griech.: kai su, teknon;])

Die Nachwirkungen des ins Blut geschlichenen Arseniks, Abzehrung,
Zittern u. s. w. nimt er durch Milch hinweg. Dann noch Schwefellebern
mit Milch -- oder die warmen Quellen, das Aachner Wasser u. s. w.
zur Stelle getrunken und darin gebadet, (S. 96.) welche eine sehr
zertrente Schwefelleber[125] enthielten. (Lieber! wie fandst du diese
in den genanten Wässern?) Ihre Stelle will er durch fünf bis sechs
Unzen durch Schmelzen bereitete Leber in einem Orhoft recht heissen
Wassers aufgelöst, als Bad angewandt, (S. 97.) ersezzen (!!). Als
Getränk, statt ihrer, alle Morgen eine bis zwei Pinten Wasser, worin
in jeder ein bis zwei Quentchen kalkicher durch Verpuffen bereiteter
eisenhaltiger (S. 98.) Schwefelleber aufgelöst sind. (ein unrichtiges
Succedaneum von gräslichem Geschmacke!) Durch Schmelzen bereitete
Leber (S. 99.) passe auf die Zerstörung, die die Arseniktheile in den
ersten Wegen angerichtet haben -- die durchs Verpuffen verfertigte auf
die Zufälle des Ueberganges dieses Gifts in die Säfte (eine subtile
Distinkzion! aber ihre Richtigkeit? -- wie mögen wohl beide Arten der
Lebern in der Wirkung von einander abweichen? Ist die durchs Verpuffen
bereitete etwas anderes, als eine zum Theil wieder zerstörte Leber?
Denn durch glühenden Salpeter verbessern wir keine Schwefelleber --).

§. 169. So weit =Navier=, man erlaube mir einige algemeine Anmerkungen.

Diese getreu ausgezogne Abhandlung der =Navierischen= Gegengifte
des Arseniks verräth zuweilen etwas flache chemische Kentnisse,
durchgängige Jagd nach fein künstlich verwickelten Gegenmitteln,
und schwankende Anwendungsvorschriften. Was hat der Arzt in jedem
einzelnen Stadium der Vergiftungskrankheit von diesem unübersehlichen
Haufen kontrastirender Mittel vorzüglich anzuwenden? Hilft eins davon
überhaupt, oder gehört die ganze Garnitur Mittel dazu? Wie hilft sich
der Landman oder Kleinstädter ohne die ungeheuren Namen von, weis
Gott, was für Lebern selbst nicht einmal aussprechen, geschweige sie
anschaffen oder brauchen zu können? Welche Zeit gehört zu diesem
Apparate, der nur frisch bereitet gehörige Dienste thun würde, wenn er
könte! Und welchen Schwall von Flüssigkeiten bringt man nicht zusammen,
wenn man die Viel, Häufig, in Menge trinken, und die benamten Pinten
alle zusammenaddirt, die er anbefiehlt! Der Arzt ist froh, wenn er bei
einer mäsigen Vergiftung zwölf und bei der heftigsten zwanzig Pfund
in den robustesten Magen binnen sechs Stunden mit Vortheil bringen
kan, aber seine Pinten betragen ungleich mehr an der Zahl, wovon jede
über zwei Pfund zu rechnen ist. Gewöhnlich, wenn man etliche Mase
Flüssigkeit hat wegbrechen lassen, nimt die antiperistaltische Bewegung
des Magens ab -- und versagt dann bald völlig -- Das Brechen hört
auf, der Ton der Muskelfibern dieses durch übermäsigen Reiz des Gifts
und der ausleerenden Mittel ermüdeten Eingeweides ist wie gelähmt. --
Und dann die Vielfältigkeit der verschiednen auf einander eingegosnen
Gegenmittel! hindert, vernichtet da nicht eins das andre -- ändert
seine Natur? giebt ihm auch wohl eine zwekwidrige Richtung? Wenigstens
hätte =Navier= die Zufälle angeben sollen, welche den jedesmahligen
Zeitpunkt anzeigen, wo dieses, wo jenes, und wo wieder ein andres
Gegenmittel eingegeben werden müsse!

§. 170. Die fünfte Klasse enthält diejenigen Gegenmittel der
Arsenikvergiftung, die nach meinem Ermessen und einer Reihe damit
angestelter Versuche zufolge, den Vorzug vor den übrigen, wenigstens in
der vorzutragenden Verbindung, zu verdienen scheinen.

§. 171. Ich stelle sie, der leichtern Uebersicht wegen, den
anzuführenden Heilanzeigen gegen über, mit Rüksicht auf die festgesezte
Eintheilung der Arsenikvergiftung in ihre drei Grade.

§. 172. Aus dem, was ich bishieher von der Wirkungsart des Arseniks auf
die thierischen empfindlichen Fasern besonders der ersten Wege, von den
Zufällen mit Arsenik vergifteter Personen, und von der chemischen Natur
dieses Giftes erinnert habe, drei Quellen deren Zusammenflus allein
im Stande ist den Arzt mit Sicherheit zu leiten, flossen folgende
Heilanzeigen, und die sich hierauf beziehenden Gegenmittel her, die,
wie mich chemische Versuche, klinische Grundsäzze und verschiedne
Krankenbetten dieser Art lehrten, befriedigend sind.

§. 173. Es ist wahr, man kan ungleich künstlichere, zusammengeseztere,
kostbarere Mittel sehr leicht vorschlagen, und so das Löbchen eines
Scheidekünstlers feinerer Art leicht erhaschen, aber, ohne Anspruch
auf diesen mit der Erhaltung der Menschen oft sehr unzusammenhängenden
Ruhm, Mittel auszuspähen, die die kräftigsten aller Art, die
unschädlichsten, so viel möglich angenehmsten, den Hausmitteln gleich,
überall leicht zu haben, die wohlfeilsten, und der dringenden Gefahr
wegen mehrern Heilanzeigen zugleich genugthuend sind, und sie auf die
passendste Art anwenden zu lehren, dies, deucht mich, war ein höherer
Zwek, den ich vor andern ins Gesicht fassen muste.

§. 174. Aus diesem Standorte wird man beurtheilen können, ob ich so
sehr übel that, zu einer Abhandlung dieser Art ganz und gar kein neues
Mittel zu erfinden, und daß ich, als therapeutischer Schriftsteller,
mich begnügte die vorhandnen gehörig zu würdigen, vorurtheilfrei die
besten zum Vorrange zu erheben und zu ihrer vortheilhaftesten Anwendung
den richtigsten und simpelsten Weg zu verzeichnen.

§. 175. 1.) Heilanzeigen der stärksten Arsenikvergiftung und ihre
Genugthuung

    /a/) Den grösten Theil des verschlukten Giftes (weissen Arsenik,
    Giftmehl, Fliegenstein, Operment) durch das zwekmäsigste
    Brechmittel aus dem Magen zu schaffen -- starke Seifenauflösung.

    /b/) Den Rest verschlukten (weissen Arsenik-) Pulvers möglichst
    geschwind aufzulösen und zugleich

    /c/) zu neutralisiren, um diese metallische Säure während ihres
    Verweilens so viel möglich unschädlich zu machen, bis sie von
    Zeit zu Zeit ausgeleert werden kan -- =Seifwasser mit Oel,
    Schwefelleberlufthaltiges Wasser mit Rahm=.

    /d/) Die innere Haut der ersten Wege durch einen schmeidigenden
    Ueberzug zu sichern -- vorige Mittel und Milchrahm mit Milch.

    /e/) Die Ausleerung von unten zu erleichtern -- zu befördern --
    obige Mittel, besonders =Seifwasser mit (Rizinus) Oel, Umschläge
    und Klystiere von aufgelöseter Seife=.

    /f/) Der örtlichen und algemeinen Entzündung zu wehren --
    ähnliche[126] Bähungen, Umschläge, laue Bäder, Klystiere -- Aderlas.

2.) Heilanzeigen der langsamern oder vernachläsigten leichtern
Arsenikvergiftung -- Ebendieselben oder nur die leztern Mittel, je
nachdem der Arzt, oder die helfende Person zeitiger oder später ankömt,
überdies, wenn man etwas späte anlangt, noch

    /g/) Zerstörung und Hinwegschaffung der Gifttheile in den ersten
    Wegen -- Schwefelleberluftwasser in Getränken und Klystieren, obige
    unten (auch wohl oben) abführende Mittel.

    /h/) Entzündungswidrige Diät -- obige (/f/) Mittel gegen Entzündung
    -- dann Milchdiät, reine, frische Luft.

3.) Heilanzeigen der schleichenden Arsenikvergiftung und der Nachwehen
der ersten beiden Grade -- Einige der angezeigten Masregeln, wo nöthig;
sonst noch

    /k/) Zerstörung der Ueberreste des Arseniks in den zweiten Wegen --
    lauwarme Bäder von Schwefelleberlufthaltigem Wasser -- ähnliches
    Getränk.

    /m/) Erweichung und Schmeidigung der festen und flüssigen Theile --
    leztere (/k/) Mittel mit Milchdiät verbunden.

    /n/) Almählig aufsteigende Stärkung -- Milch- und
    Fleischbrühendiät, frische Luft, Trinken eisenhaltiger Wasser --
    endlich Wein, kaltes eisenhaltiges Wasserbad -- kräftigere Kost,
    Lustreisen.

    /o/) Linderung der paralytischen und krampfhaften (auch
    gichtischen) Zufälle -- stärkende Kur, Elektrisität -- Tropfbäder.

§. 176. Seife, Oel und Milch sind doch wohl unschuldige Mittel und
zu allen Zeiten leicht und überall zu haben. Niemanden ist die Hülfe
versagt, dem Reichern so wenig wie dem Aermern, auf dem Landgute, wie
in der Strohhütte, bei Tag und Nacht. Diese drei sind zur stärksten
Arsenikvergiftung hinlänglich, und wenn es wahr ist, daß man in so
dringender Gefahr selbst in Palästen den leckern Gaumen nicht um
Erlaubnis fragen darf -- auch in Städten hinlänglich; einige kleine
Verbesserungen aus der Pharmazie, wie man sieht, abgerechnet, da die
gütige Natur der Schwäche des städtischen Weichlings doch wohl noch
weit mehr unter die Arme greifen wolte, als sie bei dem dikhäutigen
Magen des Landmans und Tagelöhners bedurfte.

Bei den Hülfsmitteln gegen den zweiten, besonders den dritten Grad bin
ich freigebiger, und, wenn man will, künstlicher gewesen, theils da es
nöthig ist, theils da man dann mehrere Muse hat, die dennoch wohlfeilen
und leicht herbeizuschaffenden Mittel nach und nach herbei zu bringen.
Ich gehe zur Anwendung über.

§. 177. Aus verschiednen Beispielen, die uns =Wepfer=[127], =Heinrich
von Heer=[128], =Zittman= und andre aufgezeichnet haben, sieht man mit
Verwunderung, wie wenig selbst die gröste Menge Arsenik unter festen
Speisen verschlukt oder in einen mit Speisen angefülten Magen gebracht,
der Gesundheit des Vergifteten geschadet haben, und wie, so gar in den
schlimsten Fällen, die Vergiftungskrankheit doch nur chronisch geworden
und den Tod auf viele Tage, ja Wochen und Jahre lang hinausgeschoben
hat, wo man die fürchterlichsten, reissendsten Zufälle und nur noch
wenige Stunden Lebensfrist hätte ahnden sollen. Es erfolgte Erbrechen
und mit ihm der fast völlige Abgang des Giftes.

§. 178. Bei dem Arsenikpulver, das vorher unter feste Speisen gemischt
war, ehe die Masse verschlungen ward, ist dieser glükliche Ausgang
nicht ganz unerwartet, da, der Reizbarkeit des Magens halber; da
der vergiftete Speisenbrei, gröstentheils eher wieder weggebrochen
wird, ehe er mit Magensafte oder Getränken verdünt, das schwerere
Arsenikpulver zu Boden fallen läst, wo es die innere Haut zu benagen
anfangen würde. Auch im Schlunde hat es in dieser Vermischung keine
sonderliche Zerstörung anfangen können.

§. 179. Aber wenn bloses Arsenikpulver erst nach genossenen Speisen
verschlukt wird, denn hat es mit dem gewöhnlich guten[129] Ausgange
der beabsichteten Vergiftung schon eine andre Bewandnis. Hier wird
ein groser Theil des Giftpulvers, trocken oder mit einer Flüssigkeit
beigebracht, sich hie und da im Schlunde, inwendig am Magenmunde
und vorzüglich in der ganzen Gegend der innern Magenhaut anlegen,
die noch von Speisen leer war, oder, welches einerlei ist, die das
herabgeschlukte mit Arsenik gemischte Getränk zu seiner Aufnahme
ausdehnte.

§. 180. Ueberdem besizt jeder feingepülverte weisse Arsenik und
Fliegenstein die Eigenschaft, über jeder, selbst kochendheisen
Flüssigkeit, in die er geschüttet wird, ungeachtet alles Umrührens,
eine pulverichte Haut zu bilden, mit schwimmenden Pulverklümchen
vermischt, die durch Luftbläschen empor gehalten werden.

§. 181. Diese nicht wenig Arsenikpulver enthaltende Haut, hängt sich,
wie in jedem Gefäse, so vorzüglich im Magen an die Ränder, umzieht die
zottige Haut, und fängt so seine Verwüstung an.

§. 182. Besäse nun der dikliche drunter stehende Speisenbrei seiner
zusammenhängenden Natur nach, nicht die Kraft, selbst aus diesen
zottigen Fasern das Arsenikpulver wie durch Anziehung an sich zu
nehmen, und beim erfolgenden Erbrechen mit sich (grosentheils)
herauszuziehn, wie wäre es möglich, daß ähnliche Vergiftungen noch so
unvermuthet leicht überhin gehen, und weit minder tragisch ablaufen
könten, als die verschlukte oft grose Menge dieses fürchterlichen
Stoffes vermuthen lassen solte? Warum geschieht das Gegentheil, wenn
statt der Speisen blos dünne Getränke im Magen waren?

§. 183. Sind blose Getränke im Magen vor der Verschluckung des
Giftpulvers vorhanden gewesen, so wird der gröste Theil des leztern in
Klümpchen auf den Grund des Magens fallen, die, wo sie liegen, sich in
die Zottenhaut einhängen und daselbst örtliche Entzündungen erregen,
oder von den bald erfolgenden Zusammenziehungen dieses Eingeweides nach
beiden Mündungen, den entzündlichsten Theilen des Magens, zum Theil
getrieben werden.

§. 184. Selten wird dies Gift trocken verschlukt, ohne nachspülende
Flüssigkeit, in welchem Falle der Schlund am meisten leiden mus,
wenigstens anfänglich.

§. 185. In beiden leztern Fällen hängt sich, vorzüglich das weisse
Arsenikpulver so fest in die feinen samtartig hervorragenden Zäserchen
der innern Haut, daß es durch dünne Flüssigkeit fast unmöglich
herauszuwaschen ist. Geniest man aber bald nach einer solchen
Vergiftung breiähnliche Speisen, so nehmen diese beim Erbrechen einen
grosen Theil davon leicht aus den Magenfalten mit.

§. 186. Man befeuchte die innere rauh geschabte Fläche eines von
weichem Holze verfertigten Gefäses (welches dann seiner emporstehenden
Fasern wegen ziemlich mit dem Innern des Magens verglichen werden zu
können scheint) stark mit Wasser und bestreue diese nassen Wände mit
Arsenikpulver. Nun versuche man dieses Pulver durch Ausschwenken mit
irgend einer Flüssigkeit aus diesem Gefäse zu bringen, und man wird
finden, daß sich keine dünne Feuchtigkeit dazu schikt, dieses schwere
so leicht anhängliche Pulver aus den feinen Holzfasern los zu wickeln
und mit fort zu schlemmen.

§. 187. Man versuche ferner, das in den nassen rauchen Wänden dieses
Gefäses hängende Arsenikpulver durch Umschwenken mit Oele loszutreiben
und in dieser Verbindung heraus zu giessen, und man wird seine
Absicht fast nicht im mindesten Grade erreichen, da das Oel gegen die
Feuchtigkeit der nassen Fasern und des nassen drin hängenden Pulvers
keine Anhänglichkeit besizt, und so lezteres nicht berühren, folglich
nicht in sich und mit sich fort nehmen kan; eben so im Magen.

§. 188. Dagegen schütte man in dies (nasse, mit Arsenikpulver
bestreute) Gefäs, nachdem fast alles vergeblich versucht worden, irgend
einen zähen flüssigen Brei, schwenke ihn herum, schütte ihn heraus
und wiederhole diesen Handgrif einige Male, so wird die innere rauche
Fläche dieses Gefäses fast gänzlich vom Arsenikpulver befreiet werden,
da der Zusammenhang des Pulvers mit dem Brei stärker ist, als mit den
nassen Fasern.[130]

§. 189. Wenn es uns auch nicht erlaubt wäre, aus jenen (§. 177.-185.)
Thatsachen und letztern (§. 186.-188.) analogischen Versuchen
Folgerungen auf die Auswahl eines Mittels zu ziehn, welches am
geschiktesten wäre, jenes stygische Pulver aus dem Magen zu bringen,
so könten schon meine eignen Erfahrungen beweisen, daß eine starke
Auflösung der gemeinen Hausseife in Wasser diese und noch mehrere
Vorzüge im höchsten Grade verdiene.

§.190. Denn ausserdem, daß dieses Mittel eine zähe Konsistenz und
gelinde spezifische Kraft Brechen, ohne Entzündung, zu erregen besitzt,
schmeidiget es auch die Wände des Magens, mischt sich mit allen
Flüssigkeiten, neutralisirt den aufgelösten Arsenik, bringt einen sehr
grosen Theil desselben unaufgelöst herauf und reicht dem fernerhin
dienlichen Oele ein Zwischenmittel dar, seine lindernde und Fasern
schüzzende Kraft (ohne abgestosen zu werden) auf die zottige Magenhaut
in vollem Mase zu äusern -- Vortheile die sich schwerlich bei einem
und demselben Mittel vereinigen.

§. 191. Hiezu kömt noch, daß alle Haushaltungen Seife und Wasser
besizzen, daß sich dies Mittel sehr geschwind zubereiten läst und daß
sein Geschmak wenigstens nicht unerträglich ist. Es ist im höchsten
Grade wohlfeil.

§. 192. Da dieses Mittel alle anfängliche Heilanzeigen zugleich und
so zwekmäsig erfüllt, wie ich gewis weis, so schäzze ich mich, wenn
Navier das Verdienst hat, der Seife mit etlichen Worten überhaupt
Erwähnung gethan zu haben, glüklich, die zahlreichen Vorzüge dieses so
hülfreichen Mittels zu zergliedern, seinen Tugenden aus Gründen und
Erfahrung ihren gebührenden Rang anzuweisen und seine Anwendung zu
lehren.

§. 193. Wenn man sich aber auch geneigt finden lassen sollte, die
Vorzüge einer starken Seifenauflösung bei der Arsenikvergiftung
anzuerkennen, so könte man doch vielleicht Anstand nehmen, sich
dieses Mittels bei jenen (nicht seltnen) Vergiftungen zu bedienen, wo
es zweifelhaft wird, ob das Verschlukte Arsenik, oder etwas anderes
sey. Man wird einwenden, wie, wenn das genommene Gift ein anderer
metallischer, oder mechanisch reizzender Körper, eine narkotische
Pflanze, ein scharfes Harz oder eine schädliche thierische Substanz
wäre, solte denn dies gegen Arsenik so gepriesne Gegengift, hier nicht
vielleicht unnüz, vielleicht zweideutig oder wohl gar schädlich werden?

§. 194. Ich könte zugeben, daß alle verschlukte schädliche Dinge der
drei Naturreiche ihre von einander abweichende Natur zwar nicht stets
(wenigstens dem Ungeübtern nicht) durch so unzweideutige, unverkenliche
und charakterische Merkmale und Symptomen der Vergiftungskrankheit an
den Tag legen, als wenn mit Fingern darauf gezeigt würde (man mögte
etwa die nervenbetäubenden und Muskelfiebern lähmenden Gewächse, den
Mohnsaft die Toll- und Lorbeerkirsche u. s. w. ausnehmen) und man
deshalb, dem ersten Anblicke nach, Bedenken tragen könnte, mit einem
namentlichen Gegengifte einen Fehlgrif zu thun.

§. 195. Wenn man aber dagegen bedenkt, daß es bis jezt noch keine
spezifischen Gegenmittel schädlicher Pflanzen und Thiersubstanzen
giebt, daß die algemeine und fast allein hinreichende Heilanzeige
dieser Gifte in kräftiger Ausleerung von oben und unten besteht,
daß mechanisch reizzende Dinge (Glas u. s. w.) eingewickelt und
herausgeschaft, die verschlukten korrosivischen Säuren neutralisirt,
die schädlichen metallischen Salze zersezt, die Harze aufgelöst seyn
wollen, und daß die narkotischen Gifte (auch Blei) die kräftigsten
Ausleerungsmittel erheischen, so wird jeder, welcher die Natur einer
starken Seifenauflösung kent, gestehen müssen, auch gegen alle übrigen
Gifte (nächst dem Arsenik) sei das vorzüglichste, algemeinste und
unschädlichste (anfängliche) Hülfsmittel in dieser wohlthätigen
Zwittersubstanz zu suchen und zu finden.

§. 196. Man löse also getrost, so bald oben beschriebne (§. 99.-102.)
Kennzeichen der Vergiftung des ersten Grades sich an irgend jemand
äussern, man löse, sage ich, ohne Zeitverlust ein Pfund Seife in vier
Pfunden Wasser auf, das ist, man reibe die trokne Seife geschwind
auf einem Reibeisen klein, schütte sie in einen Topf der bequem (des
Ueberlaufens wegen) acht Pfund Wasser halten kan; man gieset die
genante Menge kochenden Wassers auf die zerkleinte Seife, quirlet
beides unter einander, und lässet es zwei Minuten lang aufkochen,
quirlt nochmals und dieses so kräftige Hülfsmittel ist fertig, von
diklich zäher, doch flüssiger Konsistenz, so lange es warm erhalten
wird; in der Kälte wird es ganz steif.

§. 197. Man giebt es dem Kranken Tassenweise, mit etwas Zuker im Munde,
kaum so warm als man gewöhnlich Thee oder Koffee zu geniesen pflegt, zu
trinken. Ist der Kranke eine Person von reifem Alter, also zwischen dem
zwanzigsten und sechszigsten Jahre, so kan man ihr eine solche Tasse,
worein fünf bis sechs Loth Wasser gehn, alle 3 bis 4 Minuten reichen.

§. 198. So wird in ungefähr zwei Stunden diese Menge (fünf Pfund)
Seifenauflösung verschlukt seyn. Man kan auch längere Zwischenzeiten
zwischen jedem Trunke wählen, der dann aber jedesmahl desto stärker
seyn mus, damit diese dikliche Flüssigkeit in genannter Zeit gewis
verschlukt sei.[131]

§. 199. Es mus im Fall der Weigerung mit Gewalt beigebracht werden,
da in einem so dringenden Nothfalle, wo kaum eine Haarbreite
zwischen Leben und Grab fehlt, und wo alle Reichthümer, Stands- und
Geburtsrechte in dem geöfneten Schlunde des Todes zu verschwinden
scheinen, keine andre Rüksicht als Rettung, Rettung zum Augenmerke
gefast werden darf, so wenig als es einem Untersinkenden frei stehen
kan, ob er bei den Haaren oder einem anständigern Orte gepakt seyn will.

§. 200. Solte sich in der ersten Viertelstunde des Trinkens der
Seifenauflösung (welches höchst selten geschieht) kein zwekmäsiges
Brechen einstellen, so kan der Schlund mit dem Finger, oder mit einer
in Oel getauchten Gänsefeder dazu gereizt werden, dann wird es ferner
gewis von selbst erfolgen.

§. 201. Ist der Vergiftete ehedem Krankheiten oder Zufällen
unterworfen gewesen, bei welchen eine starke Wallung des Bluts
gegen die obern Theile, oder wo eine so heftige Magenerschütterung
bedenklich ist, einer Neigung zum Schlagfluß, Herzklopfen, Blutspeien,
dem Blutüberflusse überhaupt, der Brustwassersucht, verschlosnem
Lungengeschwür -- Verhärtungen und Geschwüren irgend eines Eingeweides,
einem Bruche u. s. w. so legt man in letzterm Falle das Bruchband an,
und lässet in den übrigen Fällen zwanzig bis dreisig Loth Blut aus der
Ader, so bald die ersten sechs bis acht Tassen getrunken worden sind.

§. 202. Kömt man erst eine Stunde hernach, nachdem das Gift genommen
worden, dann mus auf alle Fälle (eine so verspätete Hülfe findet
immer Entzündung vor) der Körper sei volblütig jung oder nicht, ein
verhältnismäsiger Aderlas vorgenommen werden, das ist stets nach den
Graden der schlaffern oder festern Fiber, der schwächlichern oder
lebhaftern, blut- oder wasserreichern Körperbeschaffenheit, und dem
Alter gemäs abgewogen.

§. 203. Eine Person von sechzehn bis zwanzig Jahren kan vier Pfund,
von zwölf bis sechzehn Jahren drei Pfund, ein Kind von acht bis zwölf
Jahren zwei Pfund und eins von sechs bis acht Jahren ein Pfund dieser
Seifenauflösung trinken, doch in der angegebnen Dosis und Zeit.

§. 204. Die in die Augen fallende Wirkung dieses Mittel ist gelindes
aber fortgesetztes und zwekmäsiges Erbrechen. Man hat nicht nöthig
die Trinkzeiten des Uebergebens halber aufzuschieben, vielmehr mus, so
bald der Kranke davon einige Augenblicke ausgeruhet hat, das Einflösen
erwähnter Masse wieder fortgesetzt werden.

§. 205. Ist die angegebne Zeit vorbei und die nöthige Menge starker
Seifenauflösung getrunken, so ist das meiste geschehen, was möglich
war. Das gewaltsame Würgen, die Athem verschliesende Angst, das Fressen
im Magen, das unausstehliche Herzdrücken und das Zusammenschnüren der
Kehle wird sich gelegt haben; das heist das meiste Giftpulver ist, in
der getrunkenen schleimichten Flüssigkeit eingehüllt, hinweggebrochen,
das Aufgelöste aber neutralisirt (§. 54., 55.) worden.

§. 206. Was durch diese erste Behandlung vom Gifte nicht durch den
Mund abgeführt worden ist, wird man sich umsonst schmeicheln, auf
eine andre Art durchs Erbrechen in Pulvergestalt heraus zubringen.
(Diese Ausleerung von oben beim Anfange einer (noch so starken)
Vergiftung passet nicht nur, wie gesagt, auf weissen Arsenik, Giftmehl,
Fliegenstein und Operment, sondern auf alle Arten von schädlichen
Dingen die schleunige Ausleerung bedürfen.)

§. 207. War es weisser Arsenik, so bestehet die nächste Hofnung zur
Hinwegschaffung des noch in den Zotten der Magenhaut zurükgebliebnen
feinen Pulvers darin, so schnell aufzulösen, zugleich aber, es so
viel möglich neutralisirt (oder besser, vererzt) entweder durch
nochmahliges Erbrechen, oder auch wenn der Durchlauf schon vor sich
angefangen hat, von unten wegzubringen.

§. 208. Keine Flüssigkeit löset eine gegebne Menge Arsenikpulver
schneller auf, nimt einen so grosen Theil davon in seine Zwischenräume,
neutralisirt das Aufgelösete leichter, macht die Eingeweide
schlüpfriger und gegen die fressende Kraft mineralischer Gifte
unzugänglicher, und befördert dabei die Ausleerungen so sicher, als
Seifwasser.[132]

§. 209. Durch das obbeschriebne Trinken der stärkern Seifenauflösung,
wird das Gift mehr in Substanz, als eigentlich aufgelöset weggeschaft.
Was sich gleichwohl, indes auflösete, ward durch dieses Mittel
so gleich bei der Berührung zum Mittelsalze, folglich bei weitem
unschädlicher, als die Auflösung in blosem Wasser, und so von Zeit zu
Zeit ausgeführt.

§. 210. Um die fernern Heilanzeigen einer sehr starken, angezeigter
Mase bisher behandelten, oder einer verspäteten Arsenikvergiftung des
zweiten Grades zu befriedigen, das ist diejenigen, wo schon überhäufte
oder hinlängliche Ausleerungen von oben vorgegangen sind, und man
keine ähnlichen weiter zu erwarten hat, lässet man drei Pfund jener
stärkern Seifenauflösung mit drei Pfund warmen Wasser verdünt[133] und
unter jedes Pfund Mischung vier Loth eines vorhandenen Oels, Leinöls,
Baumöls, Mandelöls, zerlassener und von Salze abgeseiheter Butter
gerührt, einer ausgewachsenen Person binnen zwei Stunden trinken, also
alle zwei Minuten eine Tasse; Jüngern weniger nach Verhältnis.

§. 211. Hiedurch wird, wenn der Durchlauf nicht schon durch die erste
Behandlung in Gang gekommen ist, häufig offener flüssiger Leib mit
untermischtem seltnern Erbrechen entstehen.

§. 212. Sobald das Kneipen in den Gedärmen oder der Durchlauf schon bei
der ersten Verordnung erfolgt, müssen vielfach übereinander gelegte
Tücher in die beschriebne stärkere Seifenauflösung getaucht, um den
ganzen Unterleib gelegt, auch, wo nöthig, und der Puls noch sehr voll
und hart das Gesicht aufgetrieben und roth, der Odem sehr beklemt, u.
d. gl. ist, zum zweiten Male zur Ader gelassen werden. Sonst unterläßt
mans, da man die Kräfte zur Nachkur braucht.

§. 213. Erfolgte der Durchfall aber nicht beim Trinken der stärkern
Seifenauflösung, so mus der Umschlag beim Anfange des Trinkens der
zweiten Auflösung desto fleisiger lauwarm übergeschlagen werden.

§. 214. Sobald der Umschlag zu dieser oder jener Zeit angefangen wird,
übergelegt zu werden, müssen Klystiere von Milch und Oel oder wenn der
flüssige Stuhlgang zögert, das Erbrechen selten, und Leibschneiden
vorhanden ist, von dem dünnern Seifwasser mit Oel, wie das Getränk
gemischt, eingespritzt werden.

§. 215. Ist die Entzündung bei Entstehung des Durchlaufs oder während
desselben noch immer sehr heftig, und der Unterleib, besonders die
Gegend unter der Herzgrube, gespant, sind die Adern im Gesichte und
am Halse strozzend, die Augen roth und hervorgetrieben, u. s. w. so
ist ein ganzes[134] laues Bad, vorzüglich von dünnem Seifwasser (man
kan ein Verhältnis von 200:1 beobachten) vortreflich, und kan zugleich
füglich die Stelle des zweiten Aderlasses ersezzen.

§. 216. Ausserdem und wenn die Entzündung weniger heftig ist, dient ein
ähnliches laues halbes, oder auch nur ein Fusbad zur Beförderung des
Durchbruchs des flüssigen Leibes und zur Minderung der etwanigen, nie
fehlenden, innern Inflammazion.

§. 217. Ist nun das zweite Getränk hinunter, so wartet man eine
halbe Stunde mit der Nachhülfe, theils damit sich der Kranke von
den Anstrengungen etwas erhole, theils auch damit die beigebrachte
Flüssigkeit Zeit habe, ihren Abgang von oben oder unten zu nehmen.

§. 218. Ist das genommene Gift regulinischer Fliegenstein oder
Operment gewesen, so wird es durch die bisherige Behandlung, fast ohne
Verwüstung anzurichten, schon grosentheils herausgeschaft worden seyn
und man kan gute Hofnung schöpfen, wenn man zeitig, (z. B. innerhalb
einer, höchstens zweier Stunden) zu Hülfe gekommen war. (Doch merke
man, daß weisser Arsenik zwar schnellere und stärkere, Operment und
Fliegenstein aber länger fortgesezte, wiewohl gelindere und gemäsigtere
Anwendung der ausleerenden Mittel verlange, da von lezteren Giftarten
hie und da gern etwas in den Falten der ersten Wege unbemerkt sizzen
zu bleiben und nach ruhigen Zwischenzeiten die Kolikanfälle und
Verwüstungen zu erneuern pflegt.)

§. 219. War es aber eine nach dem Verhältnis des Alters starke Gabe
weissen Arseniks, so gehört noch eine (obwohl kleine) Zeit der Hülfe
dazu, um von der völligen Entfernung dieses heftigen Giftes überzeugt
und in Ruhe seyn zu können.

§. 220. Zu diesem Behufe, wenn der Kranke kein Seifwasser mehr trinken
will, (sonst kan dieses mit dem besten Erfolg noch almählig, mit Oel
oder zerlassener Butter gemischt, fortgesezt werden) vermische man,
nach Verflus dieser verstatteten (§. 217.) Ruhefrist, (auf dem Lande)
etliche Kannen Milch mit einem Achtel bis Drittel süsem Milchrahm[135]
und lasse mit diesem Getränke bis zur völligen Besserung fortfahren.

§. 221. Ist man aber in einer Stadt, mit einer Apotheke versehn, so
lasse man etliche Kannen mit Schwefelleberluft gesättigtes Wasser,
worin der vierte Theil süsser, starker Milchrahm, oder arabisches oder
Tragantgummi (ersteres im Verhältnisse zum Wasser wie 1:10, lezteres
wie 1:30) aufgelöset worden, bis zur Linderung aller beschwerlichen
Symptome trinken, und die Umschläge von Seifwasser nebst den Klystiren
von ebendemselben mit Oel gesättigt unterdes fortsezzen.

§. 222. Um dieses in der Arsenikvergiftung, und vorzüglich bei ihren
Nachwehen so heilsame Wasser zu verfertigen, gebe ich nur einen
einzigen Weg an die Hand, da die übrigen schwierig, langweilig und
hier alzukünstlich sind. Denn wenn man die Leberluft erst in einer
nassen Blase (an künstlicheres und zweckmäsigeres pneumatisches Geräthe
ist in gewöhnlichen Offizinen nicht zu gedenken) fangen will, ehe
man sie mit Wasser mischt, so ist diese Vermischung, ja die ganze
vorgängige Zubereitung nicht nur sehr mühsam, sondern diese äußerst
feine Luft dringt auch so geschwind durch die Blase, daß Zeit und Mühe
verloren wird. Man halte sich demnach einzig an folgendes, welches
leicht, geschwind und einfach zu bereiten ist und zuverlässig in der
erforderlichen Güte entstehen wird, selbst bei etwas roher Handanlegung.

§. 223. Man nimt eine gläserne Flasche mit zwei Pfund reinem lauem
Wasser, bis an den Hals angefült, schüttet ein Loth gepülverte
Kalkleber mit fünf Quentchen gereinigten Weinstein (Cremor Tartari)
gemischt, hinzu, stopft die Flasche geschwind mit einem tüchtigen Korke
zu, und schüttelt das Gemisch zehn Minuten lang; man läst das gröbere
Pulver sezzen, und giest die entstandene stinkende, milchfarbige
Flüssigkeit von ihrem Bodensazze ab in eine andre Flasche, worin schon
drei bis vier Theeköpfchen süser starker Milchram oder drei bis vier
Loth Senegal- oder ein Loth Tragantgummi (gepülvert) befindlich sind.
Man verstopft die Flasche, schüttelt das Gemisch bis zur Auflösung
(einige Minuten) um, und giebt dem Kranken davon zu trinken, doch so,
daß nach jedesmaligem Herausgießen der Flaschenhals sogleich wieder
zugepfropft werde.

§. 224. Die Kalkschwefelleber bereitet man zu diesem Behufe durch
etliche Minuten langes Weisglühen einer gepülverten Mischung gleicher
Theile Schwefels und ungelöschten oder frischgelöschten Kalks.[136]
Binnen sechszehn Minuten wird in einem Windofen zwischen glühenden
Kohlen[137] die Leber, und in noch andern funfzehn Minuten das Wasser
fertig seyn, eine Geschwindigkeit, die dieser Bereitung in unserm Falle
stets den Vorzug giebt.

§. 225. Da diese Kalkleber[138] in kaltem (56°) wie in kochendem Wasser
(in jenem wie 1:1920, in diesem wie 1:840.) sehr schwerauflöslich,
die Verbindung des Weinsteins mit der Kalkerde aber nicht viel
auflösbarer ist, (bei 50° löset sich Weinsteinselenit in Wasser auf,
wie 1:800, bei 212° wie 1:500,) so ist das auf diese Weise mit
Schwefelleberluft gesättigte kalte oder laue Wasser fast völlig von
allen fremden Salztheilen frei, wenigstens wird, durch die etwa noch
zurükgebliebnen, Kraft und Geschmak dieses vortreflichen Heilmittels
nicht im mindesten geändert oder verschlimmert. Auch ist überhaupt
schwefelleberlufthaltiges Wasser kein ganz widriger Trank.

§. 226. Dieses mit Schwefelleberluft gesättigte und mit Milchrahm
(oder Oel mit frischen Eierdottern angerührt,) vermischte Wasser ist
das grose und unvergleichliche Hilfsmittel, wodurch alle im Körper
zurükgebliebnen Arseniktheilchen fast völlig unschädlich gemacht und,
so zu sagen, vernichtet werden.

§. 227. Es verwandelt nemlich alles, was es von aufgelöstem Arsenik
in dem Magen und den Gedärmen antrift, augenbliklich in eine Art
Operment, ein höchst feines pomeranzenfarbnes Pulver, das fast nicht
den mindesten Nachtheil (es müste denn in groser Menge zugegen seyn)
im menschlichen Körper verursacht und nach und nach auf gelinde
Ausleerungsmittel mit dem Stuhlgang unschädlich abgeht.

§. 228. Es ist zwar nicht zu leugnen, daß mit Leberluft gemischtes
Arsenikwasser zwar augenbliklich gelb gefärbt oder getrübt wird,
seinen Operment aber nicht sogleich fallen läst, (jenes müste denn
sehr kräftig zubereitet seyn) da präzipitirtes Auripigment viel
leichter[139] im Wasser auflöslich ist, als gewachsenes. Dies mit
Leberluft und Arsenikwasser entstandene gelbtrübe Gemisch wird jedoch
deshalb nicht weniger unschädlich, wenn nur eine hinlängliche Menge
Leberluftwasser in die Vermischung kömt. Denn dann wird das Verhältnis
des mit Arsenik verbundnen Schwefels so gros, daß es diesen künstlichen
Operment, ungeachtet seiner grösern Auflöslichkeit, doch weit milder
macht, als gewachsenen. Wenn in lezterm der Antheil des Schwefels 1/6
beträgt, so kan dagegen durch eine überwiegende Menge Leberluft mit
dem niderzuschlagenden Opermente auf funfzehn Mal mehr Schwefel, als
in jenem ist, vereinigt werden. Hierüber hat man sich um so weniger zu
wundern, da Schwefelleberluft den schon niedergefallenen Operment in
reicher Mase wieder auflöst und nur erst nach einer geraumen Zeit, oder
nach Hinzugiesung einer Säure lichtgelb fallen läst.

§. 229. Man wird mir also die Behauptung verstatten, je
schwefelhaltiger das Operment desto unschädlicher, gesezt es wäre
auch auflöslicher. Behauptet man[140] daß gewachsenes Operment oder
natürliches Rauschgelb ausser einer schweistreibenden Wirkung fast
keine üble Erscheinung im Körper hervorbringe, so wird diese gute
Meinung (wie mich auch an Thieren angestelte Versuche lehrten)
noch weit eher von unserm mit Schwefel so ungemein übersättigtem
Opermentpräzipitate zu hegen seyn; so gewis die Regel in der
Scheidekunst gegründet ist, je in gröserer Mase die mildernde Substanz
dem abzustümpfenden Körper zugesezt wird, um desto milder wird die
entstehende Zwittersubstanz, oft zugleich auch auflöslicher. Das
fressende kaustische Laugensalz mit Fett zur festen Substanz verbunden,
wird zur mildern Seife, die dann nochmals mit einem Uebermas von Oel
übersättigt, flüssiger, wenigstens noch milder und unschmakhafter wird.
Die reine Weinsteinsäure ist sehr scharf; mit etwas Gewächslaugensalze
verbunden wird sie zum unschmakhaftern schwerauflöslichern Weinsteine,
mit ebendemselben Laugensalze aber völlig gesättigt zum mildesten
höchst leichtauflöslichen tartarisirirten Weinsteine.

§. 230. Die leichtere Auflöslichkeit des Opermentpräzipitats kömt der
beabsichteten Hülfe sogar zustatten. Aufgelöstes, besonders durch
Leberluft auflöslicher gemachtes Operment geht leichter durch den Mund
und After, auch wohl durch Schweis und Harn ab, als das natürliche,
schwerauflösliche schwerwiegende (obgleich nicht viel gefährlichere)
Opermentpulver, dessen Abwaschung aus der Zottenhaut der ersten Wege
ungleich mehr Bemühungen erheischt.

§. 231. Dieses (§. 226.) Heilmittel also lässet man den Kranken statt
alles andern Getränks so lange zu sich nehmen, auch wohl in Klystieren
einsprizzen bis alles Brennen, Nagen im Magen, alles Drücken in der
Herzgrube, nebst der bänglichen Uebelkeit auf der einen, das Schneiden,
Reissen und Kneipen in den Gedärmen aber, die Spannung und das Wühlen
um den Nabel, der ruhrartige Stuhlzwang, das Fressen im Mastdarme und
das beschwerliche Harnlassen auf der andern Seite verschwunden ist.

§. 232. Durch Fliegenwasser und aufgelösten weissen Arsenik entstandene
Vergiftungen schnell und fast augenbliklich zu heben, ist dieses mit
Rahm gemischte Schwefelleberluftwasser allein im Stande; nur wenige
oben und unten abführende schmeidigend einwickelnde Mittel sind dann
noch nöthig, auch wohl diese nicht einmal, da Schwefelleberluftwasser
selbst schon Ausleerungen zu bewirken pflegt, die man allenfals
(in einem Verhältnisse wie 40:2:1.) durch Eidotter mit Rizinusoel
zusammengeschlagen erhöhen kan.

§. 233. Hätte man (welches sich doch schwerlich selbst auf dem
Lande denken läst) zur Bereitung dieses hülfreichen Wassers ganz
und gar keine Gelegenheit, so mus man sich zur Neutralisirung und
völligen Fortschaffung der lezten Arseniktheile mit dem ölhaltigen
Seifwasser, und mit Milchrahm unter Milch gemischt behelfen. Auch
kan ein zwekmäsiges Mittel zu dieser Absicht aus Oel (zerlassener
Butter) Milch und frischen Eierdottern in verschiednen Verhältnissen
zusammengeschlagen werden. Das aus Hollunderbeerkernen geschlagne Oel
vertritt auf dem Lande füglich die Stelle des Rizinusöls.

§. 234. Man kan, wenn der flüssige Leib zurükbleiben solte, zulezt
auch etwas Sahnekoffee[141] mit Zucker zu Hülfe nehmen, ein Getränk
welches ausser andern Tugenden in diesem Falle noch schmeidiget und
nährt. Koffee an sich besizt spezifische Kräfte, die Reizbarkeit der
Muskelfasern zu erhöhen, folglich die Ausleerung der ersten Wege zu
erleichtern.

§. 235. Ich habe des Rizinusöls gedacht, welches allerdings besonders
bei Arsenikarten die ihrer Schwerauflöslichkeit wegen eher der
Ausleerung als Zerstörung bedürfen beim Fliegenstein und Operment
grose Dienste[142] thut, könte hülfreicher und anwendbarer seyn, wenn
es frisch und unverfälscht leicht zu haben wäre. Im letztern Falle
kan, besonders wenn der ergiebige ofne Leib zaudert, dieses Oel mit
schiklichen Zwischenmitteln (§. 232.) verbunden, so beigebracht werden,
daß aller Viertelstunden ein Eslöffel voll beigebracht werde, bis
hinlängliche Wirkung erfolgt.

§. 236. Doch ist dieses, wie gesagt, eine höchst seltene Erfordernis;
glüklicher Weise, (Seifwassertrinken, ähnliche Umschläge und Klystiere
leisten oft weit mehr) da dies Oel selten gut und brauchbar zu haben
ist, ausser in grosen Städten, wo es auch in Klystieren statt gemeinen
Oels anzuwenden wäre.

§. 237. So geht man mit der Ausleerung, Neutralisirung und Vererzung
des Arseniks im ersten und zweiten Grade der Vergiftung zu Werke. Die
nöthigen kleinen Abänderungen dieser Vorschriften in Ansehung der Zeit,
der Wahl und Menge der Mittel und ihrer Folge auf einander wird der
gesuchte Arzt der Körperbeschaffenheit des Kranken und andern Umständen
gemäs zu bestimmen und anzuordnen wissen.

§. 238. Wird er z. B. bei einer mäsigen Vergiftung erst nach zehn bis
zwölf Stunden gerufen, so wird er aus den vorkommenden Zufällen und den
schon genommenen Mitteln beurtheilen können, wie gros die zu erwartende
Hülfe, ob die Menge des noch vorhandnen Giftes ansehnlich, ob sie in
gröserer Mase in den Zotten der Magen- oder Darmhaut hängt, ob mehr
eine dringende Entzündung oder ein Giftvorrath zu bestreiten, wie weit
beiden Heilanzeigen durch die angegebnen Mittel zu begegnen sei, in
welcher Mase, in welcher Ordnung, mit welcher Auswahl? Gröstentheils
sind dann vor der Hand besonders die Indikazionen (§. 175.) /d/, /e/,
/f/, /g/, zu befriedigen, mit gehöriger wie wohl untergeordneter
Rüksicht auf /a/, /b/, allemal aber und beizu auf /c/.

§. 239. Geschieht die Hülfe erst nach vier und zwanzig bis acht und
vierzig Stunden, und ist noch etwas zu thun, so kan der Fall eintreten,
daß gar nicht mehr auf /a/, nur einigermasen auf /b/, /e/, /f/, am
meisten aber auf /e/, und /d/, leztlich auf /g/, /h/, /i/, zu sehen ist.

§. 240. Man kan z. B. wenn der Kranke durch Verzug vor allen andern
widrigen Symptomen, besonders mit Entkräftung und Ohnmachten befallen
wird, durch einige Löffel kräftigen Weins, hinunter geschlukt oder
im Munde gehalten (oder durch Waschen mit Wein über verschiedne
Theile oder den ganzen Körper) durch Erquickung mit Vitriol- und
Salpeteräther, mit Moschus, durch Riechen an Radikalessig, durch
frische Luft u. s. w. vorerst zu Hülfe eilen, ehe man das übrige zu
besorgen übernimt.

§. 241. Findet man, daß Dysenterie[143] ein Hauptsymptom geworden und
kein Leberluftwasser bei der Hand ist, so kan in Klystieren Kalkwasser
(§. 67.) zu gleichen Theilen mit Milch vermischt, oder mit arabischen
Gummischleim versezt, die in den weiten Gedärmen zurükgebliebnen Theile
noch kräftiger zerstören, als Seifwasser.

§. 242. Ich habe oben angegebne Menge einzuflösender Mittel blos im
Durchschnitt angegeben, es kan aber bei robusten Körpern und heftiger
Vergiftung zuweilen noch halb, ja noch einmal so viel Getränk
erforderlich oder doch dienlich seyn.

§. 243. Bei Vergiftungen mit alkalisch arsenikalischen Fiebertropfen
oder Arsenikmittelsalze, eile man gleichfals Ausleerungen durch
Seifwasser u. s. w. anfänglich zu veranstalten, dann aber durch
langwieriges Trinken des Leberluftwassers mit etwas Essig versezt,
die Ueberbleibsel zu zerstören. Ohne Hülfe einer Säure kan die
Schwefelleberluft das Arsenikmittelsalz nicht zum Operment vererzen.

Man traue diesem tükischen Gifte viele Wochen lang nicht völlig, da
es sich nur langsam in unserm Körper zersezt, und die schleichendste
Vergiftung anzettelt.

§. 244. Kindern und hartnäckig Unfolgsamen können die nöthigen
Getränke, nach Aufbrechung des Mundes mit einem Trichter eingegossen
oder sonst mit Gewalt beigebracht werden.

Man hüte sich, dem Kranken heisses Getränk beizubringen, stark
einzuheizzen, oder unter viele Betten zu stecken, damit nicht etwa
der dadurch erregte Schweis einen Theil dieses Gift in die Säftmasse
herüber treibe (§. 123. u. f.) und so, wie oft geschehen, Muskelsteife,
Lähmung, Arsenikfriesel und Eklampsie erzeugt werde.




Sechstes Kapitel.

Heilart der Nachwehen, und der italienischen Vergiftung, so wie der
Bergsucht.


§. 245.

Ist man (ich gehe zum dritten Zeitpunkte der Hülfe, die Nachwehen
hinwegzunehmen, über) sogleich zu Rettung bei der Hand gewesen, und ist
alles gehörig vollzogen worden, so ist die Nachkur auch nach einer sehr
starken Vergiftung doch viel leichter zu bewerkstelligen, als wenn der
stärkste Körper selbst die schwächste Gabe Gift blos durch seine Natur
hat bewältigen müssen.

§. 246. In lezterm Falle sind oft so unheilbare Stellen den innern
Häuten der ersten Wege eingeäzt worden, und einige Flecken so
brandartig (vorzüglich am Pförtner und dem linken Magenmunde)
entzündet, besonders nach angewandten schädlichen, narkotischen und
hizzigen Mitteln, daß man der anscheinenden Besserung wenig zu trauen
hat.

§. 247. Oft scheint das schleichende Fieber gebändigt, die
Schlaflosigkeit und Unruhe besänftigt, Kräfte und Eslust wieder
hergestelt werden zu können, aber nicht selten trügt man sich hier, bei
der besten, doch zu späten Besorgung. Die Zufälle nehmen nach und nach
wieder zu und der schleichende Tod erfolgt zuweilen erst nach Monaten,
auch wohl erst nach Jahren.

§. 248. Indes, damit man sich in lezterm Falle die Versagung einer
möglichen Hülfe nicht vorzuwerfen habe, im erstern aber (§. 245.) sein
Werk desto gewisser und geschwinder volführe, nehme man die Genesungs-
und Erholungskur vor die Hand; doch nie eher als bis alle Giftspuren
aus den ersten Wegen hinweg sind, um jene (§. 123.) fürchterlichen
Nachwehen zu vermeiden.

§. 249. Da es jedoch in beiden Fällen, wo man spät, oder auch, wo
man bald anfänglich die Heilung übernommen hat, unmöglich ist, nach
dem Uebergange der Ausleerungen von oben und unten sogleich genau
zu bestimmen, in welchem Zustande sich die ersten Wege und übrigen
Eingeweide befinden, wo, in welcher Menge und in welcher Gröse und
Tiefe sich hautlose, entzündete auch wohl brandige und zum Schorf
geäzte Flecken vorhanden sind so darf man in beiden Fällen, die Hofnung
des Ausganges zu bestimmen, nicht voreilig wagen.

§. 250. Aus gleicher Behutsamkeit mus man demnach eine algemeine
Kurart einschlagen, die den meisten hier möglichen Absichten auf die
unschädlichste und thätigste Weise entspricht.

§. 251. In diesem Zeitpunkte sieht man als Folgen und Nachwehen der
unzwekmäsig behandelten Vergiftungen der ersten beiden Grade

    1.) Die gelindesten Symptome, eine fühlbare Rohheit im Schlunde und
    des übrigen Speisewegs, einiges Magendrücken auch wohl Brechen[144]
    nach eingenommener Mahlzeit, Kollern in den Gedärmen, Mattigkeit
    und Schläfrigkeit, doch mit merklicher Erholung begleitet und ohne
    andre bedenkliche und zweideutige Symptomen.

    2.) Mäsige Unbehaglichkeit, Abgeschlagenheit aller Glieder,
    geringer aber daurender Schmerz im Unterleibe, mäsiger Kopfschmerz,
    ziemlicher Durst, unordentlicher Stuhlgang.

    3.) Eben diese Zufälle in stärkerer Mase, nebst Ohrensausen,
    hartem, unordentlichem Pulse, aufgetriebnem Unterleibe,
    verschiedentlich anwandelnder (fliegender) Hizze und Schaudern,
    verlorne Eslust, trokne Lippen, unreine Zunge, unterbrochner,
    unruhiger Schlaf, wässeriger oder harter Stuhlgang,
    Fusgeschwulst.[145]

    4.) Dann aber als die schlimsten Zufälle, unaufhörliche
    Aengstlichkeit ohne anzugebende Ursache, bittre, trokne, braune
    Zunge, schwärzliche Lippen, unauslöschlicher Durst, gespanter,
    harter, heiser Unterleib und Gegend der Herzgrube und unter
    den Rippen, kleiner, geschwinder, harter, aussezzender Puls,
    Schlaflosigkeit, verfallenes, gelbes Gesicht, matte Augen,
    rother Harn in geringer Menge oder Harnverhaltung, verstopfter,
    oder ashaftstinkender, jauchichter, eiterhafter, auch wohl
    unwilkührlicher und heiser Stuhlgang, geringer, angstvoller
    Schweis um die Brust und den Kopf, öfteres Gähnen, Schluksen,
    Wiederwegbrechen alles genossenen, Unbesorgtheit um dringende
    Angelegenheiten u. s. w.

§. 252. Hat man die ersten beiden Stadien der Krankheit selbst besorgt,
oder ist nur nicht alzu spät bei sich selbst überlassenen und schlecht
behandelten Vergifteten gerufen worden, so kan man die Genesungsdiät
Anfangs noch mit leberlufthaltigem Wasser verbinden, oder diese hier so
heilsame Luft mit dem nährenden Getränke selbst vermischen.

§. 253. Ausser dem leztgenanten, nicht zu geschwind hintanzusezzenden,
Mittel, hat man in allem Falle eine algemein passende, in allem
Betrachte unverdächtige Nachkur zu besorgen, die in keinem Arznei-
oder Nahrungsmittel gewisser und zuverlässiger als in frischgemolkner
Eselsmilch, Kuhmilch oder Menschenmilch[146] zu finden seyn wird. Sie
passet auf alle rükständige Heilanzeigen.

§. 254. Milch, als die leichtverdaulichste[147] Nahrung selbst für
den schwächsten Magen, vorzüglich wenn sie allein, ohne Vermischung
mit andern Speisen und Getränken genossen wird, nährt ohne Mühe, ohne
Anstrengung der ersten Wege, macht unter allen geniesbaren Dingen
den geringsten Reiz, erhizt als das sanfteste Mittelding zwischen
vegetabilischer und thierischer Natur die Blutmasse durchaus nicht,
schmeidiget ihrer schleimichten Theile wegen, hebt dieser Gelindigkeit
halber schon entstandne Entzündung und nimt die scharfen Salze[148]
hinweg, wo sie sie findet; sie bindet die öhlichten Theile unserer
Säfte, mit den wässerigen, und findet am leichtesten die zwekmäsigen
Ausführungswege -- Solte sie denn nicht Kranken in allem Betrachte
die besten Dienste leisten, deren erste Wege durch ein scharfes
Gift entzündet und ihres natürlichen Schleimes beraubt sind, deren
Blut durch stärkern Umtrieb scharf und entzündlich geworden, deren
Kräfte durch Anstrengung, Fieber, heftige Ausleerungen und Schmerzen
herabgeschmolzen und versieget, wo die Organe der Verdauung durch
Anstrengung kraftlos und gelähmt, und die dazu unentbehrlichen Säfte
verschwendet worden sind?

§. 255. Oder was bleibt uns für diejenigen an Arznei- und
Nahrungsmitteln übrig, bei denen dies scharfe Gift den Magen hie
und da seiner innern Haut beraubt, die empfindliche drunterliegende
Gefäshaut[149] entblöst, zur Wunde gemacht, entzündet oder wohl gar zum
tieferdringenden Schorfe geäzt hat? Wenn es für diese so gefährlich
angegriffene, so leicht irritablen Stellen ein sanfteres Wundmittel
giebt, welches den erschöpften Kräften und dem damit vergeselschafteten
schleichenden Wundfieber zugleich nährendere Heilkräfte darböte, als
die frischgemolkene Milch, so würden wir es vorziehn müssen; aber die
Natur zeigt uns keins, welches alle Genugthuung für diese dringenden
Heilanzeigen in sich vereinigte, dabei so leicht und überall zu haben
wäre, (man müste sich denn im leztern Falle an die Molken halten
wollen, die allerdings der Fäulnis[150] noch mehr widerstehn und bei
innern Geschwüren noch heilsamer sind).

§. 256. Kranke also, die durch das Arsenikgift selbst so viel gelitten,
Vergiftete, die durch die Heilung, so zu sagen, mitgenommen worden
sind und die erstern auch wohl folgenden (§. 251. 1, 2, 3,) Symptome
erdulden, können und dürfen in den ersten vierzehn Tagen keine andre
Nahrung als frischgemolkene Eselsmilch (Kuhmilch) oder Muttermilch zu
sich nehmen. Ihr Hunger oder Durst wird die nöthige Menge bestimmen,
doch auch hier mit gehöriger Rüksicht auf Mäsigkeit und Vermeidung
aller Ueberladung.

§. 257. Selbst diejenigen, die bei geschehener Vergiftung sich selbst
überlassen, fast unheilbare Zerstörungen in den Häuten des Magens und
der Gedärme erlitten zu haben scheinen, entzündete oder auch brandige
Flecken und Schurfe aller (§. 251. 3,) Wahrscheinlichkeit nach in
den ersten Wegen davon getragen haben, auch diese dürfen bei einem
so algemeinen Heil- und Nahrungsmittel nie völlig an ihrer Genesung
zweifeln, da man verschiedne Beispiele von starken geheilten Narben im
Magen (§. 130.) aufzuweisen hat.

§. 258. Es ereignet sich jedoch bei der Wiedergenesung dieser Art
Kranken, mit denen wir es jezt zu thun haben, unter der fortgesezten
Milchdiät nicht selten eine Ungemächlichkeit, die, unabgeholfen, sehr
beschwerlich werden kann. Es ist der verstopfte Leib womit diese
Kranken aus mancherlei Ursache von Zeit zu Zeit beim Genusse dieses
sonst so vortreflichen Trankes geplagt werden. Aber etwas Selzer
oder Biliner Wasser und ein Klystier von Milch oder lauem Wasser nimt
dieses Uebel ohne Beschwerde am besten hinweg. Am wenigsten aber wird
Milchdiät verstopften Leib erregen, wenn die Milch roh und gleich
vom säugenden Thiere hinweg getrunken wird, da die gekochte hingegen
nicht nur an sich viel heilsame Theile verloren hat, sondern auch den
Stuhlgang anzuhalten pflegt.[151]

§. 259. Gewöhnlich nimt eine völlig ausgewachsene Person fünf bis acht
Pfund frischgemolkene laue Milch statt aller Speise und allen Getränks
in kleiner Menge auf einmal in fünf bis sechs Malen des Tages zu sich.

§. 260. Es ist nemlich zur baldigen Wiederherstellung sehr dienlich,
daß der Magen nie auf einmal selbst mit diesem unschuldigen
Nahrungsmittel überhäuft werde, so wie die Diät neugebohrner Kinder,
mit denen unsre Wiedergenesenden am füglichsten verglichen werden
können, aus kleinen oft wiederholten Mahlzeiten am gedeihlichsten
besteht.

§. 261. Solte ein wässeriger, (oft heisser) Durchlauf mit unverdauten
Brocken vermischt, von grauer oder schwärzlicher Farbe mit Stuhlzwang
sich einfinden, so werden Milchklystiere, allenfals mit Schleime
von arabischem Gummi versezt, oder ähnliche aus dem Schleime der
Gerstengraupen, Habergrüzze oder auch wohl von Stärke bereitet, dieses
beschwerliche Symptom lindern, wenn es blos eine Folge der Schwäche
und unverdauter scharfgewordner Nahrungsmittel und der Schwäche, nicht
aber, wenn es von alzu beträchtlichen, brandigen Geschwüren der ersten
Wege, folglich ein Vorbote des nahen Todes ist, da er dann unerträglich
zu stinken und unwilkührlich abzugehen pflegt. Hier geht gemeiniglich
ein kriechender Puls, gespanter Unterleib, ein kräfteschmelzendes,
unordentliches doppeltdreitägiges Fieber fast ohne Nachlässe,
entkräftende Nachtschweise, sparsamer, feuerrother Harn, bräunlich
schleimichte oder trokne Zunge, Schwindel, Gilbe der weisen Augenhaut,
Gedunsenheit der untern Augenlieder in Geselschaft andrer bedenklichen
Symptomen vorher.

§. 262. Auch beim chronischen Durchlauf[152] kan man die Milch, doch
abgekocht, bis zur lezten Zeit, unter oft nicht unwahrscheinlicher
Hofnung besserer Zeiten fortsezzen lassen, man müste denn zu
eisenhaltigen Brunnenkuren und kleinen Lustreisen noch seine Zuflucht
nehmen zu können die Kräfte haben. Ein wässeriger Aufgus oder eine
Abkochung des Quassienholzes, (in manchen Fällen auch wohl das
Pulver[153] selbst) mit etwas tokaier Weine versezt, hat in ähnlichen
schleichenden Fiebern grose Dienste geleistet, und die Wurzel der
bittern Kreuzblume oder das Renthiermoos wirds nicht weniger thun.

§. 263. Sind keine Symptomen von der bedenklichsten Art (§. 251., 3, 4.)
vorhanden, sind die zehn bis vierzehn Tage der Milchdiät verflossen,
und nur die gehörige Menge Kräfte noch nicht beisammen, die Besserung
dagegen almählig, obwohl langsam vorgeschritten, so fängt man an,
nächst einigen Pfunden Milch des Vormittags die Mittagsmahlzeit aus
gelindgesalzenen Fleischbrühsuppen (von Rind- Kalb- und Hünerfleisch)
bestehen zu lassen. Die Abendkost kan in Mehlmüsern o. d. g. bestehen.

§. 264. Noch müssen so viel möglich alle Gewürze zurükbleiben und
der nun zur Bewegung wieder anzuführende Körper mus durch gelindes
Spazierengehn in einer gelüfteten Stube oder im Freien einige Zeit
vor der Einnahme der Mahlzeiten sein Verdauungsgeschäfte und die
Absonderungen zu befördern suchen.

§. 265. Sein ohnehin bei der ganzen Krankheit nie mit schweren und
häufigen Federn zu belastendes Bette wird nun des Tages verschiedne
Male verlassen, bis man es nach abermahligem Verflus einiger Tage blos
des Nachts nöthig finden wird.

§. 266. Eben so steigt man von gelindnahrhafter Diät zu stärkerer
und kräftigerer über, gewöhnt sich, wenn das fieberhafte Wesen
verschwindet, wiederum an Fleischspeisen und nimt Wein und kräftiges
Bier zu Hülfe; nimt wenn die Magenschwäche noch anhält einige bittere
Arzneien[154], und beschliest die Kur mit stärkerer Bewegung, freier
Luft, eisenhaltigen Bädern und einigen Flaschen Pyrmonter Wasser bis
man des Arztes nicht mehr nöthig hat.

§. 267. Man kann sagen, daß die schleichende Arsenikvergiftung
einerlei Krankheit zuwege bringe, das Gift sei nun Staub und Rauch,
wie bei denen, die in arsenikalischen Stoffen arbeiten, oder durch
ein almählig in den Magen gebrachtes Arsenikgift, durch die Aquetta
di Napoli u. d. g. dem Körper mitgetheilt worden. Beiden ist ein
unnennbares Übelbefinden, Niedergeschlagenheit, geschwächte Verdauung,
Ekel vor Speisen, fliegende Hizze nach der Mahlzeit, ein schleichendes
unordentliches Fieberchen, Spannung unter den Ribben, Vertroknen
der Muskeln, Abzehrung, Einschrumpfen jeder Art des Zellgewebes,
unaufhaltsames Herabsinken der Kräfte, (wässerige Geschwülste)
und Schlaflosigkeit eigen. Nur hat die schleichende Vergiftung
mit Arseniktränken, den nagenden Magenschmerz voraus, da das Gift
jedesmal zuerst und unmittelbar auf dieses Eingeweide wirken mus. Die
almählige Vergiftung mit arsenikalischem Rauche und Staube aber, die
man eigentlich Bergsucht nennt, hat den konvulsivische Husten, und
die Engbrüstigkeit vor ersterer voraus, da Rauch und Staub zuerst
in die Lungen wirken mus, ehe die Verderbnis sich durch den ganzen
Körper verbreitet. Wiewohl ich nicht leugne, daß bei der italienischen
Vergiftung auch trokner und krampfhafter Husten zuweilen sich einfindet.

§. 268. Die Kontraktur, die Lähmung, und die brennenden Schmerzen
in den Gliedern, sind bei einer sehr schleichenden und almähligen
Arsenikvergiftung dieser Art etwas sehr seltnes, eher noch das
algemeine Zittern. Gröstentheils finden sie sich in genanten Fällen,
vorzüglich aber bei der Arsenikvergiftung des zweiten Grades (§.
123.-127.) ein, wenn auf jählinge Einathmung oder Verschlukung eines
Theils Arsenik heftiger Schweis erregt worden ist, oder wenn man sonst
viel Ausdünstung befördernde Mittel angewandt hat, wo man unmittelbare
Ausleerungen hätte veranstalten sollen.

§. 269. Von lezterer (§. 268.) Zufälle Heilung will ich unten reden,
jezt von der Kur jener Ausmergelung des Körpers, die man Bergsucht
oder italienische Vergiftung nennt, dann von der Abhülfe der Zufälle
die jeder dieser beiden Krankheiten besonders eigen sind, von der
arsenikalischen Lungensucht und der Verderbnis der Verdauungswerkzeuge.

§. 270. Bei der durch schleichendes Arsenikgift, Rauch oder Staub
entstandenen Kachexie[155] ist zwar eine anhaltende Milchdiät
ebenfals unentbehrlich, da die hinweggeschwundenen Verdauungskräfte
für ein stärkeres und härteres Nahrungsmittel gemeiniglich zu schwach
sind, aber algemeine erweichende, Ausdünstung befördernde und Gift
zerstörende Mittel, deren Feinheit durch die zartesten Haarröhren der
einsaugenden und lymphatischen Gefäse hindurch eilt, müssen anfänglich
zugleich damit verbunden werden, um jene in alle Säfte und alle
leidenden Theile des siechen Körpers gedrungene hartnäckige Schärfe
frei zu machen, zu vererzen und auszuführen.

§. 271. Wir kennen, wie ich schon oben (§. 226. bis 230.) erinnert habe,
kein Mittel, dies Gift bei der Berührung zu einem fast kraftlosen
Mitteldinge, zum künstlichen Operment, umzuschaffen, (eine Verbindung
des Arseniks mit einem so grosen Antheile Schwefels, der ihn beinahe
zu nichts schädlicherm als zur schweistreibenden Arznei umschaft, eine
Eigenschaft die der vollständigen Ausführung des Arsenikgifts aus
den engsten Schlupfwinkeln des Körpers ungemein zu statten komt) und
es durch die Ausdünstungswege zu entfernen, als jenes vortrefliche
Mittel,[156] das uns die Erde so mild und freigebig aus ihrem Schose
hervorquillen läst, mit dessen Natur uns erst die neuern Chemisten,
ein =Scheele= und =Bergmann= bekant zu machen, so glüklich waren, die
lauen und warmen schwefelleberlufthaltigen Wässer, die wir gewöhnlich
Schwefelwässer und warme Bäder zu benennen pflegen, wie wohl unrecht,
da zum Beispiele ein siedendheises Karlsbad nichts, ein kaltes Medwiner
und laues Wolkensteiner Bad aber nicht wenig von dem wohlthätigen
Bestandtheile enthalten -- und da alle durchaus keinen Schwefel in
Substanz bei sich führen.

§. 272. In diesen Wässern lässet man den durch almählig als Rauch oder
Staub eingesognen Arsenik, und den durch italienische Meuchelwasser,
oder ähnliche Fiebermittel langsam Vergifteten, besonders den
ausgemergelten und vertrokneten Siechen sich einige Zeit hindurch
lauwarm[157] baden, so daß er sich zwar anfänglich gleich völlig
eintaucht, doch nur, zum Anfange der Kur, fünf bis acht Minuten darin
verweilt. Hat er dies einige Tage hindurch täglich einmal gethan, so
kan er einen um den andern Tag zweimal, dann nach Verfluß von vierzehn
Tagen täglich zweimal sich eben so lange eintauchen, nach noch etlichen
Tagen aber jedesmal eine Viertelstunde darin verweilen, sich stets
gehörig darin abwaschen und reiben, einige Zeit diesen höchsten Grad
der Badekur fortsezzen und dann almählig in umgekehrter Ordnung bis zum
Ende der Badezeit wieder herabsteigen.

§. 273. Die Badezeit kan vier bis sechs Wochen dauern, nach
Beschaffenheit der ökonomischen und physischen Kräfte des Kranken.

§. 274. Dieses laue Bad befeuchtet, erweicht, und erschlaft das
zusammengeschrumpfte Zellgewebe und die ausgetrokneten Muskelfasern
und Membranen, bringt den Umlauf des Bluts und den Gang der Lymphe
durch den gelinden Reiz seines Ingredienz in eine gemäsigte Bewegung,
und eröfnet die Schweislöcher. Ein Theil dieses leberlufthaltigen
Wasser wird durch Einsaugung in die Säfte aufgenommen, und wirkt als
spezifisches Heilmittel; die Absonderung des Harns und der Ausdünstung
wird verstärkt und die zu Operment umgeänderten Arseniktheile gehen auf
diesen Wegen nach und nach fort.

§. 275. Wirksamer jedoch ist die Kur, wenn mit dem äusserlichen
Gebrauche dieser Bäder der innerliche verbunden wird, und den Kräften
des Kranken gemäs zwei bis fünf Pfund dieses Wassers täglich während
der Badezeit allein oder mit gleichen Theilen Milch getrunken werden.
In den Frühstunden kan man den grösten Theil dieser Menge, Nachmittags
den kleinsten trinken lassen. Richtet man es so ein, daß wenn das Bad
früh gebraucht geworden, der Kranke sich zu Bette legt, und hier das
Leberluftwasser warm trinkt, so wird der erfolgende Schweis, eine
Stunde oder länger abgewartet, die Genesung beschleunigen. Steht er
dann auf, so mus nach der Wechselung der Wäsche, eine kleine Bewegung
zu Wagen, besser zu Pferde, am besten zu Fuse vorgenommen werden.

§. 276. Es giebt fast keine arzneiliche Flüssigkeit in der Natur,
deren Feinheit und Durchdringlichkeit so gros wäre, als die
Schwefelleberluft. Sie mischt sich sehr leicht mit jeder Flüssigkeit,
mit Wasser in einem Verhältnisse wie 3: 5, nach andern wie 1: 2.
Atmosphärische Luft und Wasserdämpfe werden an Feinheit von dieser
Luft weit übertroffen, die, welches jene nicht vermögen, durch die
unsichtbaren Oefnungen der Substanz einer feuchten Schweinsblase
schnell hindurchdringt. Eben so unaufhaltsam durchdringt sie selbst
die feinsten Haarröhrchen des Gefässystems und der Abscheidungsorgane
unsers Körpers, vererzt die Arseniktheile, wo sie sie findet und führt
sie in einer unschädlichen Auflösung aus. Man versäume demnach nie,
bei einer Abzehrung oder andern Siechheit, von schleichendem Arsenik
bewirkt, den innerlichen Gebrauch dieser Wässer mit dem äusserlichen zu
verbinden, um desto gewisser und leichter zu genesen.

§. 277. Die übrige Diät des Badegastes, wenn man die Besserung
augenscheinlich erfolgen sieht, machen Fleischbrühen, Habergrüzze,
Gerstenschleim, Weizengries, Sago, Mehlspeisen, ungewürzte Schokolade
und der mäsige Gebrauch des Kaffees aus. Das Spazierengehn in reiner
Luft von gemäsigter Temperatur, Aufheiterungen, sanftes Reiben mit der
Hand während des Bades, sind die drei übrigen Punkte der Lebensordnung,
auf die ich vorzüglich aufmerksam mache.

§. 278. Vornehmlich, wenn der Siz des Arseniksiechthums blos in den
zweiten Wegen (wie in der Bergsucht) ist, kan zuweilen ein gelindes
Abführungsmittel, Karlsbadersalz, Seignettensalz, Manna u. d. g.
genommen werden.

§. 279. Jedes laue oder warme mineralische Wasser, welches einen Geruch
nach faulen Eiern ausdampft, der blankes Silber erst goldgelb, dann
schwärzlich färbt, welches Sublimat weis, Brechweinstein ziegelroth,
Arsenikwasser pomeranzgelb, Silbersalpeter schwarzbraun u. s. w.
niederschlägt, ist mit Leberluft geschwängert, und folglich zu unsrer
Absicht dienlich. Die Bäder in Pisa, Lucca, Ofen, Baden bei Wien,
Badenbaden, Schinznach, Achen, Plombieres, Bagneres, Bagnoles, Bareges,
Bourbon d'Archambault, Bath, Medwin, Landeck, Wolkenstein, Töpliz sind
von der Art, andrer hier nicht zu gedenken.[158]

§. 280. Solte der hereinbrechende Winter, oder andre unabänderliche
Umstände nicht erlauben diese oft entlegenen Bäder zu besuchen, so
können sie ohne übermäsige Kosten zu Hause und eben so hülfreich zu
bereitet werden.

§. 281. Zu dieser Absicht ist es am besten, wenn das Badwasser etwa
drei hundert Pfund beträgt, dieses Wasser, gleich viel, es sei[159]
Brunnen- oder Flieswasser; bis zur Wärme von 100 fahrenheitischen
Graden zu erwärmen, es in die Wanne zu tragen, dann drei Viertelpfund
laugensalzige (gepülverte oder zerflosne) Schwefelleber darin
aufzulösen, und, wenn dies geschehen, unter starkem Umrühren ein
Viertelpfund konzentrirtes Vitriolöl einzugiessen. Man rührt nochmals
alles wohl untereinander, und bringt den Kranken denn ohne Zeitverlust
in dieses warme schwefelleberlufthaltige Wasser, welches oft sogar
einen Vorzug, an Stärke und Kraft, vor den natürlichen haben wird, da
bei leztern jene feine Luft oft zum grösten Theile verfliegt, ehe der
Kranke ins Bad steigen kan.

§. 282. Ich könte noch viele andre Arten angeben, ein
schwefelleberlufthaltiges Bad zu verfertigen. Man könte nach
=Scheelens=[160] Rath, ein Gemisch von zwanzig Pfund Eisen
(Hammerschlag) mit funfzehn Pfunden Schwefel solange zusammenschmelzen,
bis die blaue Flamme auf der Oberfläche zu verschwinden anfängt.
Von der grob gestosenen Masse könte man den vierzigsten Theil oder
ein halbes Pfund mit fünf Pfund Wasser vermischt in eine acht bis
zehn Pfund fassende Flasche füllen, ein Viertelpfund Vitriolöl dazu
giessen, die Flasche mit Blase, worein etliche Steknadellöcher
gestochen, geschwind verbinden, sie auf den Boden eines hohen konischen
Badegefäses (einer Butte) mit warmem Flieswasser gefült, senken und die
entwickelte Luft durch Umrühren mit dem Wasser mischen. So käme blos
die Schwefelleberluft unter das Wasser, nichts aber vom Gemisch.

§. 283. Eben so könte man vierzehn Unzen unsrer Kalkschwefelleber mit
einem Pfunde gepülverten Weinsteinkrystallen gemischt unter das warme
Wasser der Badwanne rühren, aber diese Bereitung ist etwas kostbarer
und nicht so geschwind zu Stande, als unsre obige (§. 281.) Art.

§. 284. Es würde thöricht seyn, wenn wir verlangten, daß eben die
Mittel bei den künstlichen Bädern angewandt werden solten, deren sich
die Natur in ihren unterirdischen Werkstäten bedient. Die Natur pflegt
hier sehr zusammengesezte und vielfältige Arbeiten und Vorbereitungen
zu unternehmen, die zum Theil im Verborgnen und in undurchdringlichen
Schleiern eingehült liegen, theils aber uns, könten wir sie wissen
und nachahmen, in Rüksicht unsrer Badekur keinen Schritt weiter zur
Volkommenheit führen würden.

§. 285. So scheint die Natur in einigen Bädern mit einer
Glaubersalzsole Kalkleberschichten zu zersezzen, eine Rösche mit
Luftsäure angefült (gröstentheils das Produkt einer Vitriollauge, die
in Kreideschichten sich zersezt hatte) tritt hinzu und es entsteht ein
warmes (Schwefelleber, durch Säure zerstört, macht Wärme) Bad, mit
Leberluft angefült, mit mineralischem Laugensalze, etwas Glaubersalz
und wenigem Gyps geschwängert; ihr gewöhnlicher Inhalt.

§. 286. Wir bleiben also bei obiger (§. 281.) Bereitung stehen. Die
laugensalzige Schwefelleber zu dieser Absicht verfertigt man durch
Schmelzen gleicher Theile Potasche und Schwefel in einem passauer
Tiegel. Man kan die Potasche vorher in Flus kommen lassen, ehe man den
Schwefel drunter rührt, dann ist die Leber in einigen Minuten fertig.
Man hebt sie heis gepülvert in wohlverstopften Flaschen auf, um sie vor
dem Feuchtwerden zu schüzzen.

§. 287. Das bei der künstlichen Badekur zum Trinken nöthige Wasser
mus völlig mit Leberluft gesättigt seyn und man bereitet es, wie oben
gelehrt worden ist; (§. 223.) aber eben sowohl, wie das Badewasser nur
in dem Falle, wenn unabänderliche Umstände die Reise nach den genanten
natürlichen Schwefelwässern und warmen Quellen verbieten.

§. 288. Die Diät, die übrige Lebensordnung und alles bei der Badekur
in natürlichen warmen Quellen oben Vorgeschriebne wird auch bei diesen
häuslichen Bädern nicht aus der Acht gelassen; die Erheiterungen,
Bewegungen, unschuldige Ergözlichkeiten und Veränderungen aber müssen
sogar noch eifriger als in jenen herbeigesucht werden, da sie dort, so
zusagen von selbst herzufliesen.

§. 289. So werden nach und nach, (vorzüglich wenn man den Mohnsaft bei
alzu groser Trockenheit und Spannung der Fibern, und der zögernden
Ausleerung durch die Haut und die Harnwege einsichtsvoll[161] zu Hülfe
nimt) schier alle Arseniktheilchen, im Fall der Körper nur nicht alzu
entkräftet, selbst zur Badekur zu schwach und seiner Auflösung nahe
ist, in ihren geheimsten Schlupfwinkeln von dem innern und äussern
Gebrauch der Leberluft vererzt, in dieser unschädlichen Gestalt durch
die erweichende und Ausscheidungen befördernde spezifische Kraft der
warmen Bäder zu den Absonderungs- und Ausleerungswegen geleitet, und
durch Frottiren, Bewegung, gesunde Luft, Diät und Gemüthserheiterung
vollends entfernt, Munterkeit aber, Hofnung zum Leben, und almählig
sich samlende Kräfte wieder angefacht. Auch hat man bei solchen
Badekuren auf die gelind stärkenden Erschütterungen der Hin- und
Herreise nicht wenig zu rechnen.

§. 290. Hat man es nun bei der Arsenikalkachexie der Bergsucht
und der italienischen Vergiftung, (auch bei der durch fortgesezte
arsenikalische Fiebermittel erregten Schwindsucht) durch das Baden
in warmen schwefelleberlufthaltigen Wässern und durch das Trinken
derselben endlich so weit gebracht, daß die Haut feucht wird, die Gilbe
der Augen, das erdfahle Ansehn und das entnervende Fieber verschwindet,
die Munterkeit wieder erwacht, und der Schlaf sich einfindet, so säumet
man nicht, durch Baden in eisenhaltigen Wässern, (die gewöhnlich
Sauerbrunnen genent werden) und durch Trinken der Pyrmonter oder
ähnlicher Quellen, so wie durch anderweitige stärkende Curart, (bittre
Gewächse, (China,) Wein, kalte Luft, Bewegung und zwekmäsig nahrhafte
Diät) die Kräfte vollends herzustellen. Die Kälte des eisenhaltigen
Wassers zum Baden mus von 65 bis 50 fahrenheitischen Graden almählig
aufsteigen, und die Dauer des Bades anfänglich acht, endlich funfzehn
Minuten seyn, mit ununterbrochnem Frottiren begleitet.

§. 291. Fixe Luft (Kreidensäure, weinichtes Gas, Luftsäure) ist die
einzige Säure, deren lockerer Zusammenhang mit den Metallen vom Arsenik
aufgehoben wird;[162] indem sich lezterer mit dem Metalle zum im Wasser
unauflöslichen Niederschlage vereinigt und die fixe Luft austreibt.
Da nun Eisen unter allen Metallen das unschädlichste Bindemittel des
Arseniks in den zweiten Wegen genant zu werden verdient, so wird
man vom äusserlichen und innerlichen Gebrauche der Sauerbrunnen die
lezte und beste Hülfe sehen, da dieses luftsaure Eisen theils die
noch vorfindlichen Arseniktheile zerstört, theils die Stärkung des
entnervten Körpers zu Stande bringt.

§. 292. Die geschwächten Verdauungswerkzeuge (oft der bedenklichste
Umstand bei der italienischen Vergiftung) wird der Gebrauch der
Sauerbrunnen ungemein herstellen. Solte ihre Schwäche aber im hohen
Grade seyn, so darf das Bad in eisenhaltigen Wässern zwar kalt,
(60° bis 50°) aber nur von wenigen, etwa fünf, Minuten Dauer seyn.
Nächstdem wird in lezterm Falle, wenn die Schwäche und Verderbnis
der Verdauungswerkzeuge ausnehmend gros ist, zum innern Gebrauche
frischgemolkene Esels- und Pferdemilch, (Ziegen- oder Kuhmilch), vor
allem aber Milch aus den Brüsten einiger gefunden Ammen gesogen und
(anfänglich mit dem Trinken der leberlufthaltigen Wässer verbunden)
statt aller andern Nahrungsmittel bis zur Besserung fortgesezt, das
hülfreichste, statt aller Arznei dienende, Heilmittel seyn. Versteht
sich, daß man zur völligen Besserung endlich die stärkende Kurart
in ihrem ganzen Umfange anwende, und endlich den Gebrauch eines
kräftigen[163] Weines zu Hülfe nehme.

§. 293. Selten ist bei der Bergsucht wahre Lungeneiterung, vielmehr
sind bei solchen Personen die Lungen gleichsam eingeschrumpft, oder
doch von der konstriktorischen Kraft des arsenikalischen Rauchs
oder Staubes krampfhaft gereizt und die Ausscheidungsmündungen der
Schleimdrüsen dieses Eingeweides verengert oder verschlossen, so daß
bei öfters gewaltsamen Husten selten einiger Auswurf erfolgt.[164]
Dieses unablässige Asthma, diesen oft bis zum Ersticken die Brust
zusammenschnürenden Husten zu lindern (besonders anfänglich, ehe das
Uebel alzuweit um sich gegriffen hat) ist nichts heilsamers, als der
warme Dampf, der aus heissen Schwefelbädern aufsteigt. Erhizt man
künstlich bereitetes leberlufthaltiges Wasser und zieht mittelst eines
über den Kopf gehangenen Tuches den hievon aufsteigenden Broden ein, so
hat man dasselbe, und zwar bei der Hand.

§. 294. Ist auf Arsenik Kontraktur (steifes Anstrammen der Muskeln
der untern oder auch der obern Gliedmasen zugleich) erfolgt, so kan
dieses Gift nunmehr aus den zweiten Wegen nicht anders als durch
die Hautlöcher fortgeschaft werden. Hiezu sind warme Bäder von
blosem,[165] oder auch (besser) von leberlufthaltigem Wasser bereitet,
mit dem innern Gebrauche warmer verdünnender Getränke, vorzüglich
aus Holderblüten, mit sparsamen Mohnsaftmitteln verbunden, oder auch
leztere beim Trinken eines warmen leberlufthaltigen Wassers angewandt,
das Dienlichste, was ich vorzuschlagen weis. Erfolgt starker Schweis so
wird das Arsenikfriesel oder doch ein Abgang der Epidermis erscheinen
und man unterhalte die Ausdünstung; selbst dann noch, wenn hiebei,
wie gewöhnlich, Lähmung an die Stelle der Kontraktur treten solte. So
wird oft beides zu gleich verschwinden. Der schwarzbläsichte Friesel
troknet ohnedies nach wenigen Tagen ab. Wolte sich aber selbst auf den
anhaltenden Gebrauch der warmen schwefelleberluftigen Bäder die Lähmung
nicht verlieren, sondern chronisch werden, so schreite man nach
einiger Zeit zum Baden in eisenhaltigen kalten Wassern, wie oben.

§. 295. Bei der Cur der langwierigen Lähmung, dem chronischen Zittern
und den konvulsivischen Zuckungen oder der Eklampsie (wie nicht
weniger bei den brennenden gichtartigen Schmerzen) kan man nächst dem
Vorhergehenden alle übrige Stärkungsmittel zu Hülfe nehmen (auch sich
bei den epileptischen Krämpfen noch der Pomeranzenblätter, der weissen
Diptamwurzel, des Asands, des Baldrians, des Moschus und Mohnsafts[166]
bedienen), vorzüglich aber die Elektrisität[167] in allen drei Fällen
in Ausübung bringen. Nur merke man, daß anfänglich aus den leidenden
Theilen des isolirten Körpers nur (womöglich anderthalb Zoll starkes
und hohes) Pinselfeuer mit dem spizzigen in Holz gefasten Direktor
-- endlich aber, doch nur einfache (bis 12 Zoll lange), Funken mit
dem Kugelstabe ausgezogen werden müssen. Der fortgesezte Gebrauch
kleiner nach und nach erhöheter Gaben Brechwurzel werden nicht weniger
ansehnliche Dienste in allen drei Beschwerden leisten.

Ich wolte rathen bei Heilung der Arseniklähmung von der positiven,
bei den daher entstandenen konvulsivischen Bewegungen aber von
der negativen Elektrisität nach dem glüklichen Vorgange des Abt
=Sans=,[168] vorzüglichen Gebrauch zu machen. Doch hat man von keinem
Hülfsmittel bei der chronischen Arseniklähmung Hülfe zu erwarten, wenn
nächst derselben auch völlige Empfindungslosigkeit[169] des leidenden
Theils und algemeine Schwäche vorhanden ist; schwerlich, wo der
gelähmte Theil kalt und geschwunden ist.




Siebendes Kapitel.

Heilart der schnellen äussern Vergiftung.


§. 296.

Die giftartigen und oft so schnell tödlichen Zufälle (§. 86. bis 91.)
des in Wunden aufgelegten Arsenikpulvers, Wassers oder Mittelsalzes
(z. B. /liquor arsenici fixi Schroed./) zu hemmen und die Gesundheit
wiederherzustellen, ist oft mit der grösten Schwierigkeit verbunden.
Der schnelle Uebergang des vergifteten Theiles in den Brand, die
Lungenentzündung, das betäubende, rasende Fieber, das grausame
Erbrechen, und das alles binnen oft wenigen Stunden, verlangen
schleunige und überlegte Hülfe, wenn man nicht zu späte kömt. Man
wischt die Wunde stark mit einem troknen Tuche aus, wäscht sie dann
mit Seifwaser[170] rein ab, bestreuet sie dicht mit Kantharidenpulver
und überlegt sie mit einem Pflaster, bähet den übrigen leidenden
Theil ununterbrochen mit kaltem Wein, u. d. g. Ist das Fieber mehr
entzündlicher Art, und nicht, wie gewöhnlich, ein so genantes
bösartiges Nervenfieber, so kan ein kleiner Aderlas vorgenommen werden,
aber selten wird dies nöthig seyn. Dann eilet man, dem Kranken eine
Arznei beizubringen, die den übermäsigen Reiz zu lindern und die Kräfte
zu erheben im Stande ist. Ein oder etliche Gran Mohnsaft müssen mit
mehrerern Granen Moschus, oder zehn bis zwölf Gran Kampfer abwechseln,
auch von Zeit zu Zeit etwas kräftiger Wein mit gleichen Theilen Wasser
eingeschlukt werden. China wird äusserlich und innerlich die Kur
vollenden.

§. 297. Wenn eine grose Menge schnell eingeschlukten Arsenikdampfs die
schnell tödlichsten oder doch sehr gefährliche Zufälle Erstickung,
Engbrüstigkeit, krampfhaften Husten, Blutspeien u. s. w. hervorbringt,
so ist das erste Nothwendige, daß man den Vergifteten in freie
reine Luft bringt, ihm zur Ader läst und unterdes so geschwind wie
möglich Anstalt macht, ihn Leberluft einathmen zu lassen. Von irgend
einer Schwefelleber, mit einer Säure vermischt, die aufsteigende
Luft einziehen lassen, wird augenblikliche Erleichterung schaffen.
Doch erinnere ich, daß hier ein Gemisch der Kalkschwefelleber
mit Weinsteinrahm in kochendes Wasser gerührt, und in die Lunge
gezogen einen Broden giebt, der almählig und fortgesezt mit dieser
flüchtigen Luft geschwängert, eine Bähung verursacht, die nicht nur
die feinen Arseniktheile desto nachdrüklicher und gewisser umwandelt,
sondern zugleich durch ihre erschlaffende Kraft die krampfhaften
Zusammenziehungen der Brust mindert. Erst nachdem eine grose Menge
mit Leberluft angefüllter Wasserdampf eingeathmet worden ist, darf
man daran gedenken mit etlichen wenigen Tropfen flüssigem Laudanum
die Gewalt des Hustens einigermaßen einzuschränken, (um Blutspeien zu
verhüten) nie aber ihn binnen einigen Tagen ganz damit zu unterdrücken,
welches eine unausbleibliche Zerstörung der Lunge im Stillen nach sich
ziehen würde.

§. 298. Eben so kräftig kan man denen zu Hülfe eilen, die eine Menge
feine Arseniktheile in Staub auf einmal eingeathmet haben, und doch
wird man in diesem wie im vorhergehenden Falle oft nichts ausrichten,
wenn man nicht zeitig das eingeathmete Gift in Operment verwandeln und
so aushusten lassen kan.




Achtes Kapitel.

Verwahrungsmittel gegen Rauch und Staub des Arseniks.


§. 299.

Diejenigen Arbeiter hingegen, die ihres Gewerbes wegen, dem
arsenikalischen Staube und Rauche ununterbrochen oder oft ausgesezt
sind, leiden zwar (der Angewöhnung halber) nicht so heftige und schnell
einreissende Beschwerden, fallen aber im Gegentheil oft in langwieriges
Siechthum und in die Folgen einer schleichenden Vergiftung. Wie diesen,
und dem bergsüchtigen Asthma (§. 293.) abzuhelfen sei, haben wir bis
hieher nach Vermögen gezeigt, es bleiben uns die Verwahrungsmittel zu
berühren übrig.

§. 300. Gewöhnlich bedienen sich diese Leute selbst schon einiger
Vorbauungsmittel, die jedoch gröstentheils mehr auf die Verwahrung des
Magens und der Lunge gegen unvermuthet eingeathmete und verschlukte
Arseniktheile, als auf die Verhinderung des Eindringens derselben in
die Hautlöcher gerichtet zu seyn. Stark mit Butter bestrichenes Brod,
Spek oder fette Brühen vor Antritt ihrer Arbeit genossen, ist fast
alles, was sie in dieser Absicht anwenden.

§. 301. Zudem sind noch einige so vorsichtig, daß sie bei ihrer Arbeit
Mund und Nase fest verbinden und nur durch die feinen Löcher dieses
Tuchs Athem holen, welches, durch den feinen Dunst, den sie aus der
Lunge hauchen, befeuchtet, eine Menge Staub- und Rauchtheile wie ein
geneztes Haarsieb aufzufangen und abzuhalten pflegt.

§. 302. Es läst sich zwar nicht wohl ein mechanisches Mittel denken,
welches den groben Staub nachdrücklicher von der Lunge abhielte, als
dieses, doch siehet auch jedermann, daß ein solches Verbinden des
Mundes und der Nase durch eben die Oefnungen der Leinwand, wodurch
die Luft zum Athemholen eindringt, eine Menge unsichtbaren Staubs
durchlassen könne, der nicht ohne Schaden in die Lungen dringet. Vor
allen aber läst sich der arsenikalische Rauch am wenigsten durch
Mundtücher abhalten.

§. 303. Dies ist auch die Ursache der so häufigen Lungensuchten, des
Bluthustens und der krampfhaften Engbrüstigkeit, denen Leute dieser Art
so oft ausgesezt sind.

§. 304. Etwas mögen nun wohl die genossenen Fettigkeiten, die Butter,
u. d. g. selbst zum leichtern Loshusten dieser eingeathmeten Gifttheile
beitragen, wie wir an der guten Wirkung der eingenommenen milden Oele
gegen scharfe reizzende Materien, die troknen, krampfhaften Husten
erregen, wahrnehmen, aber allem Nachtheile vorzubeugen vermögen sie
nicht.

§. 305. Die Gewohnheit und ein schlaffer, mit schleimigten[171]
Feuchtigkeiten angefüllter, etwas unempfindlicher Körper sind die
gewöhnlichsten Veranstaltungen, deren sich die gütige Natur bedient,
dies reizzende Gift so unschädlich wie möglich zu machen, und es durch
gelindes Husten und Erbrechen wieder fortzuschaffen.

§. 306. Berg- und Hüttenleute nebst den Künstlern und Arbeitern, die
mit ähnlichen arsenikalischen Metallen umgehen, können also zwar
durch Verbinden des Mundes und der Nase durch genossene, Fettigkeiten
u. d. g. eine Menge Arseniks von ihren innern Theilen abhalten, und
abstümpfen, auch auf der andern Seite durch eine almählig aufsteigende
Angewöhnung an dergleichen Staub und Rauch sich ungemein gegen die
schnellen Zufälle dieses Giftes verwahren und einigermasen dawider
abhärten, und folglich ungleich mehr davon ertragen, als ein Ungeübter;
aber den oben genanten schleichenden und nicht minder fürchterlichen
Folgen entrinnen doch nur wenige. Zu diesen unmerkbar entstehenden
bösartigen Zufällen trägt nicht wenig das bei solchen Arbeiten
gemeiniglich nicht befürchtete Eindringen der feinsten Arseniktheile
durch die einsaugenden Gefäse der Haut des ganzen Körpers bei. Je
weniger man hievon Beschwerden argwohnet, desto nachlässiger ist man
gewöhnlich bei Bedekung des Körpers.

Solten arsenikhaltige Wässer[172] in den Gruben oder ähnlicher Staub
die Haut angefressen und bösartige Geschwüre erzeugt haben, so wird das
Baden in schwefelleberlufthaltigem Wasser die besten Dienste thun.

§. 307. Diesen Folgen vorzubeugen, solten die Häuer, die Klaubesteiger,
welche Arsenikerze aushalten, vorzüglich die sogenanten Farbsieber
und diejenigen, die mit trokner Pülverung und Verpackung des Arseniks
sich beschäftigen, nächst dem jedesmahligen Vorgenusse fetter Speisen,
und der Verwahrung der Lunge und des Schlundes, auch bedacht seyn,
ihren Leib in dichte Kleider zu hüllen, dabei aber hauptsächlich, wo
sichs thun läst, auf eine solche Stellung bei ihrer Beschäftigung
Rüksicht[173] nehmen, daß der Luftzug vorwärts streiche und die
schädlichen Theilchen mit sich fort reisse.[174]

§. 308. Man hat es gröstentheils der Menschlichkeit und dem
Erfindungsgeiste der Neuern zu danken, daß das so schädliche und
unbequeme trokne Pochen durch Handkraft so viel möglich abgeschaft und
nasse Pochwerke durch Künste an ihrer Stelle eingeführt worden sind. Es
läst sich kaum glauben, wie vielem Elend und Siechthum, die jene alte
unkräftige Arbeit veranlaste, durch diese neuern Anstalten vorgebeugt,
wie viel Väter armer zahlreicher Familien und wie viel nüzliche Bürger
dem Staate durch sie erhalten werden, Vorteils genug, wenn man auch die
erhöhetere Ergiebigkeit der Schliche bei nassen Kunstpochwerken nicht
in Anschlag bringen wolte.[175]

§. 309. Auf eine ähnliche Menschlichkeit wünschte ich die Unternehmer
der Zinnzwitter-, Kobald- und Arsenikrösten aufmerksam zu machen, daß
sie durch Schlotten, Essen und vortheilhafte Stellung der Rostöfen den
Luftzug zu befördern und so das Leben und die Gesundheit der oft so
elenden Schürer handhaben mögten.

§. 310. Farbenreiber, die mit Mahlen des rothen und gelben Rauschgelbs
viel zu thun haben, müssen, ob sie gleich wegen gewöhnlicher Benezzung
der Farbe so leicht nicht viel vom Staube zu befürchten haben, dennoch
stets Mund und Nase bei ihrer Arbeit verbinden, theils damit ihnen,
der obschon geringe Staub nicht schade, theils aber und vornemlich,
damit sie abgehalten werden, die damit beschmuzten Finger unwilkührlich
an Mund und Nase zu bringen. Sie müssen übrigens auf sorgfältige und
öftere Fegung ihrer Werkstäte sehen, und den Genus fetter Speisen sich
angelegen seyn lassen.

§. 311. Die Ausfegung der Giftfänge ist unter ähnlichen Arbeiten
die allernachtheiligste, weil man hier den Vortheil eines günstigen
Luftzugs nicht benuzzen kan. Eine Maske mit gläsernen Augen, worunter
Mund und Nase noch besonders verbunden sind, das vorgängige Einreiben
irgend eines Oels oder Talgs in die Oberhaut des ganzen Körpers,
lederne Kleider und das nach Vollendung der Arbeit so vortheilhafte
Baden in fliesendem Wasser, oder Abwaschen mit lauem Seifwasser und das
Mundausspülen, werden nächst dem Genusse fetter Substanzen die besten
Dienste thun.




                            Dritter Theil.

                      Gerichtliche Ausmittelung.




Neuntes Kapitel.

Legalitäten der gerichtlichen Untersuchung der Vergiftungen.


§. 312.

Ob dies Werk gleich keine Anleitung zur gerichtlichen Obdukzion
überhaupt seyn soll, so wird man mir doch verzeihen, wenn ich hier die
Hauptpunkte der Legalität einer Leichenöfnung (doch, wo sichs ziemt,
stets in Rücksicht der Arsenik- oder doch der Vergiftungen überhaupt)
mit einigen Worten berühre, da ich sehe, daß noch mancher Arzt hievon
nicht unterrichtet ist, und deshalb bei wichtigen Fällen zuweilen
nach aller Mühe rechtschafner Untersuchung und Bescheinigung, blos
weil nicht nach dem Buchstaben der Gesezze verfahren war, Vorwürfe,
Schmähung und Verwerfung seiner Aussprüche vom Vertheidiger des
Inquisiten erfahren mus. Man kan diese Vorerinnerungen als Einleitung
zur eigentlichen gerichtlichen Ausmittelung ansehn.

§. 313. Um dieser kränkenden Beschimpfung zu entgehn, zugleich auch, um
sich in Stand zu sezzen, dem Richter das gemessenste und gründlichste
Gutachten in die Hände geben zu können, welches vorzüglich bei
Vergiftungsbescheinigungen von so äuserster Wichtigkeit und
Schwierigkeit ist, merke man folgende Erfordernisse und bringe sie zu
seiner Sicherheit in Ausübung.

§. 314. Der vom kompetenten Richter gehörig requirirte[176] Arzt mus
promovirt[177] seyn, oder doch das höhere Examen[178] überstanden
haben. Sein Doktoreid reicht schwerlich[179] zu solchen Untersuchungen
hin; es mus deshalb der Arzt entweder ausdrüklich zu der vorkommenden
Leichenöfnung vereidet[180] werden, oder er hat schon überhaupt einen
Physikatseid abgelegt, der ihn zu jeder gerichtlichen Besichtigung im
Lande tüchtig macht,[181] oder, welches am sichersten, er ist Physikus
des Sprengels, wo die Oefnung vorfält,[182] in welchem Falle er
durchaus von wiederholter Vereidigung auf einzelne Fälle frei ist,[183]
wo Lethalität in Untersuchung kömt.

§. 315. Eine ähnliche Legalität wird vom Wundarzte verlangt, der die
Sekzion verrichten hilft; er mus vom Richter verlangt, und entweder
schon gerichtlicher Wundarzt seyn, oder zur gegenwärtigen Handlung
verpflichtet werden,[184] mit Voraussezzung, daß er zur chirurgischen
Praxis schon vorher bestätigt war.

§. 316. Ohne den Arzt kan die Leichenöfnung nicht,[185] wohl aber ohne
den Wundarzt vom legalen Arzte allein[186] verrichtet werden. Es können
mehrere Aerzte und Wundärzte dazu genommen werden.

§. 317. Die Oefnung mus in Beiseyn des Richters[187] des
Gerichtschreibers auch wohl mehrerer Gerichtspersonen[188] sobald wie
möglich[189] und an einem geräumigen, hellen[190] Orte volzogen werden,
da das Urtheil des Arztes blos aus sinnlich begriffenen und sinnlich
vorgefundenen Umständen fliessen darf.[191]

§. 318. Der Arzt zeigt die vorkommenden Widernatürlichkeiten dem in
dieser Absicht anwesenden Richter, und dem Gerichtsschreiber (wie
den übrigen Anwesenden) namentlich an, damit lezterer jedes Einzelne
sogleich zu Registratur bringen könne. Der Arzt selbst verzeichnet sich
selbst von Zeit zu Zeit alles Vorkommende stehenden Fuses.[192]

§. 319. Ausser der äusserlichen Besichtigung müssen alle drei
Haupthölen des Körpers[193] (Unterleib, Brust, Kopf) geöfnet werden.
Alles ausser und in dem Körper vorfindliche Korpus Delikti mus
gemessen, gewogen, aufgehoben, und chemisch, womöglich im Beiseyn
des Richters,[194] und etwa eines andern Kunstverständigen (eines
geschikten Apothekers) genau untersucht werden.

§. 320. Ein Theil des gefundnen, angeblichen Giftes soll den Akten,
zur anderweitigen Erkentnis einer Fakultät, oder eines medizinischen
Kollegiums, beigefügt werden, sobald der Arzt selbst nicht zu
entscheiden wagt.

§. 321. Zur genauern Bestimmung des Urtheils müssen die Angehörige
und Umstehenden vom Arzte[195] oder, wie mich besser dünkt, (auf
Veranlassung des Arztes) vom Richter[196] um alle Umstände befragt
werden, die auf Berichtigung des Korpus Delikti und die Lethalität der
Vergiftung Einflus haben können, oder der Richter theilt ihm selbst die
verlangten Nachrichten mit, ohne die er keinen gründlichen Bescheid von
sich geben kan.[197]

§. 322. Der Sekzionsbericht[198] enthält, von wem die Medizinalpersonen
requirirt worden; Tag, Stunde der Untersuchung; namentliche Anführung
der gerichtlichen (und andrer merkwürdigen) Personen, in deren Beiseyn,
Gasse, Haus, Stelle, wo sie geschehen;

§. 323. Namen, Herkunft, Stand, Alter, Gröse, Gestalt, Geschlecht,
Gemüthsart und Temperament, vorgängige Leibesbeschwerden des
Verstorbenen;

§. 324. Umstände bei der Entstehung der verdächtigen tödlichen
Krankheit, die Zufälle bis an den Tod, die dabei gebrauchten
Hülfsmittel von wem, auf welche Weise, mit welchem Erfolg sie gereicht
worden; Tag, Stunde seines Hinschieds;

§. 325. Benennung und beschriebne Beschaffenheit der um den Leichnam
oder in seiner Wohnung vorgefundnen Mittel und zweideutigen
(untersuchten) Dinge;

§. 326. Lage, wo und wie der Körper von ihnen angetroffen worden;

§. 327. Kleider, Bedeckungen desselben, wie sie beschaffen, was sich an
und in denselben Bemerkenswerthes gefunden; Entkleidung;

§. 328. Aeusserer Zustand des ganzen Körpers und einzelner Theile;
Grad der Fäulnis; Entfärbungen der Haut; Flecken, Ort, Gröse, Farbe
derselben; andre Verlezzungen; Geschwulst des Unterleibes, des Gesichts
-- andrer Theile oder des ganzen Körpers; äussere Beschaffenheit der
Geburtstheile, der Nägel, des Mundes, der Lippen, der Augen, Ohren,
Haare (ihr Ausfallen oder Festsizzen;)

§. 329. Beschreibung der Oefnung des Unterleibes, vorgefundne
Widernatürlichkeiten seiner Bedeckungen; Lage der Eingeweide;
Feuchtigkeiten in der Bauchhöle; Herausnahme des Magens und der
Gedärme; äussere Beschaffenheit, Farbe, Flecken u. s. w. jedes
derselben ins besondre; Oefnung dieser Theile (des Magens,
Zwölffinger-, nüchternen u. s. w. Darmes); Grad der Anfüllung jedes
dieser Theile; Ausleerung des Inhalts eines jeden; Schäzzung der
Menge desselben, seine Farbe, Geruch, andre sinliche Beschaffenheit;
Aufbewahrung dieser Flüssigkeiten bis zur anderweitigen Untersuchung;
Herausschabung der festen, pulverhaften im Magen und dann in
den Gedärmen gefundenen, verdächtigen Körper, ihre sinnliche
Beschaffenheit, (Gestalt, Geruch, Härte, Schwere, Menge) versiegelte
Aufbewahrung bis zur fernern Untersuchung;

§. 330. Beschaffenheit der innern Häute der ersten Wege;
widernatürliche Stellen, inwiefern sie mit den äusserlich gefundnen
in Verbindung stehen, eingeschrumpfte, entzündete, brandige,
durchgefressene, blutschwizzende, mit Schorf bedekte, leicht ablösliche
Stellen der zottigen Haut, wie tief sie eindringen, Ort, Gestalt,
Gröse, Zahl, Farbe derselben;

§. 331. Der übrigen Eingeweide äussere sinliche Beschaffenheit, Gröse,
Härte, Farbe, Fäulnis; Eröfnung jedes derselben, innere fehlerhafte
Textur, andre Widernatürlichkeiten derselben; Inhalt der Gallblase,
Harnblase u. s. w.

§. 332. Eröfnung der Brusthöle; Zustand der Hüllen der Lungen und des
Herzens; Lage der Eingeweide der Brust; äusserer, innerer Zustand
der Lunge, Gröse, Farbe, Verhärtungen, in ihre Substanz ergossene
Feuchtigkeiten; Luftröhre; Herz, äussere Beschaffenheit (Gröse,
Farbe, Festigkeit u. s. w.); innere (Inhalt an Blut, seine Natur;
Verknöcherungen, Polypen u. s. w.); Aeussere, innere Beschaffenheit
der grosen Puls- und Blutaderstämme, Inhalt, Widernatürlichkeiten;
Beschaffenheit des Zwergfels;

§. 333. Aeussere, innere Beschaffenheit des Schlundes und Mundes
etwaniger Inhalt, Entzündungen, Anfressung;

§. 334. Eröfnung des Kopfs; Zustand der äussern Bedeckungen und
Knochen, der innern Bedeckungen des Gehirns; Gestalt, Substanz
desselben; Inhalt seiner Hölen; Volheit und Inhalt seiner grösern
Blutgefäse und Blutgänge; andre Widernatürlichkeiten (Verhärtungen,
Entzündungen, äusserlich ergosne Feuchtigkeiten;[199])

§. 335. Nähere Erörterung der anderweitig genauer, chemisch
untersuchten flüssigen und festen Dinge die in der Nähe des Erblichenen
und in den ersten Wegen als Korpus Delikti gefunden waren;
beschriebne, chemische Untersuchung jedes derselben, wann, wo, von wem,
in wessen Beiseyn sie geschehen; Resultate --

§. 336. Anführung der verschiednen, möglichen Urtheile über die
Todesart; Widerlegung;

§. 337. Zusammenstellung aller gemachten Bemerkungen, und hieraus
hergeleitetes vom gerichtlichen Arzte allein[200] zu fällendes,
entscheidendes oder suspendirtes[201] Urtheil,[202] wenn die
Gründe für und wider einander alzu gleich aufwiegen; Bestimmung
der wahrscheinlichsten Todesart und des Grades der Tödlichkeit der
Vergiftung in Rüksicht der bekanten und wahrscheinlichen, nahen und
entfernten, veranlassenden oder bestimmenden Ursachen des unglüklichen
Ausgangs;[203]

§. 338. Eidliche[204] Unterschrift und beigedruktes gewöhnliches
Siegel des gerichtlichen Arztes (der Aerzte) und Wundarztes (mehrere
Wundärzte); Ort und Tag der Ausfertigung.




Zehntes Kapitel.

Pathologische Zeichenlehre des Vergiftungsthatbestands (/Corporis
delicti/).


§. 339.

Unsre Vorfahren waren mit ihren Bestimmungen einer Vergiftung
geschwinder fertig als wir. Sie schlossen aus einer Menge Zufällen,
die der Kranke vor seinem Ableben erlitten, aus einer übelriechenden,
Thiere tödenden, im Magen gefundnen Masse, seltner noch aus
Anfressungen der innern Haut dieses Theils, und dem Knoblauchsgeruche
des fremdscheinenden, gefundnen Körpers, der Kranke sei an Arsenik
gestorben, und der Richter glaubte sich nach diesem Urtheile für
überzeugt zu halten, wenn der Giftkauf, und des angeblichen Thäters
Geständnis (oft durch Folter erpreßt) dazu kam. Fehlten aber die
meisten aus der Garnitur der Symptomen und Zeichen, die sie sich
bei einer Vergiftung verzeichnet hatten, roch die Masse nicht übel,
tödete etwas davon einen Hund oder Hahn nicht, hatte es auf Kohlen
geworfen keinen Knoblauchsgeruch,[205] wolte das Zeugenverhör, oder die
verdächtige Person (selbst durch Folter) nichts bejahen, schnell war
die Lossprechung fertig.

§. 340. Seitdem aber das Menschengeschlecht etwas reifer geworden ist,
glaubt man nicht behutsam genug in einer so wichtigen und schwierigen
Materie zu Werke gehen zu können. Arzt und Richter wetteifern ihre
Ueberzeugung so viel möglich zur Evidenz zu erheben, um durch
Scheingründe, für Wahrheit genommen, sich nicht hinreissen zu lassen,
dem Mörder die verdienten Ketten abzunehmen oder den Schuldlosen mit
dem Henkersrade zu zerknirschen.

§. 341. Jemehr der Arzt also Erkentnisquellen vor sich hat, aus denen
er seine Ueberzeugung schöpfen kan, desto bestimter wird sein Urtheil.
Deshalb werde ich, was Aeltere und Neuere für Gründe geschehener
Arsenikvergiftung hielten, anführen und abwägen, und zusezzen, was ich
hinzuzusezzen habe.

§. 342. Ueberhaupt bestimmen den gerichtlichen Arzt, Arsenikvergiftung
zu behaupten,

    1.) Die Zufälle der tödlichen Krankheit,

    2.) Die besondern in und an dem Körper des Verstorbnen bemerkten
    Widernatürlichkeiten,

    3.) Die chemischen Eigenschaften des in den ersten Wegen gefundnen,
    oder auch

    4.) der in der Nähe des Erkrankten vorfindlichen verdächtigen Dinge.

§. 343. Aus dem Genanten und

    1.) aus der Wirkungsart des Arseniks in unserm Körper,

    2.) aus der Gabe und der Gattung des Arsenikgifts,

    3.) aus den vorgefundnen Verwüstungen, verglichen mit der
    sichtlichen Körperbeschaffenheit des Lebenden vor der Vergiftung,
    den bei der Oefnung gefundnen, zum unglüklichen Ausgange
    mitwirkenden, sonstigen Todesursachen und dem Verhalten des
    Vergifters, des Vergifteten, und der Umstehenden nach der That,
    (die zufälligen äusseren Ursachen mit eingeschlossen) und

    4.) aus andern gerichtlich deponirten Thatsachen bestimt er den
    Grad der Tödlichkeit der geschehenen Arsenikvergiftung.

§. 344. Wenn die ältern Schriftsteller uns zur Ausmittelung der
Vergiftungen anleiten wolten, so gaben sie uns ein gemischtes
Verzeichnis von Zufällen aller Arten von Vergiftungskrankheiten und von
Widernatürlichkeiten, die man von jeher an und in dem Leichname einer
angeblich an Gift gestorbenen Person wolte bemerkt haben.

§. 345. Von ersterer Gattung liefert uns Alberti[206] ein Verzeichnis
von vier und siebenzig besondern Zufällen, von lezterer aber sieben
und zwanzig Giftzeichen an Verstorbenen. Man kan diese Verzeichnisse
bei ihm selbst nachlesen, ich bemerke blos, daß hiebei nicht die
mindeste Rüksicht auf die Verschiedenheit der Gifte genommen ist.
Zufälle die einigen natürlichen Krankheiten zukommen, Zufälle die
den zusammenziehenden, reizzenden, äzzenden, erhizzenden, und
narkotischen Giften eigen sind, alle, ohne Unterschied, oft entgegen
gesezte Zufälle. Etwas, aber nicht viel besser, ist es mit den
Vergiftungszeichen an den Körpern der Verstorbnen.

§. 346. Arsenik ist aus der Klasse der äzzenden Gifte, wo sie an
die zusammenziehenden und an die reizzenden gränzt. Er wirkt zwar
nicht mit allen Giften der äzzenden Klasse überein, doch ist diese
Verschiedenheit bei Lebenden oft sehr unmerklich, bei Leichnamen aber
fast ganz verloschen.

§. 347. Die äzzende Klasse der Gifte, worunter ich besonders einige
Mineralgifte, vorzüglich Arsenik verstehe, in einer Dosis, die sie zum
ersten Grade qualifiziren, wirkt (ohne sonderliche Hülfsanwendung) bei
Lebenden gemeiniglich

    1.) eine äzzende Schärfe im Gaumen,

    2.) ein zusammenschnürendes Brennen im Schlunde,

    3.) ein feuriges Fressen im Magen,

    4.) unüberwindlichen Eckel, gewaltsames, gröstentheils fruchtloses
    Erbrechen und Würgen, schmerzhaft krampfhafte Zusammenziehungen des
    Magens, des Zwergfels, und der Bauchmuskeln,

    5.) die heftigsten, frostartigen Fiebererschütterungen, den
    krampfhaftesten, härtesten, schnellesten Puls,

    6.) mehr Lechzen nach kühlender Labung, als Durst nach
    Flüssigkeiten,

    7.) Angst zum Zerplazzen, kalten Schweis,

    8.) schneidendes Reissen in den Gedärmen,

    9.) qualvolles, unverrüktes Bewustseyn, bis zu den

    10.) gewaltsamen Zuckungen, kurz vor dem (oft schnellen)[207] Tode.

§. 348. Diesen untergeordnet sezze ich noch die gewöhnlichen oder
doch nicht sehr selten hiebei vorkommenden folgenden Zeichen her.
Blutiges[208] schwarzes Erbrechen und Durchlauf,[209] mit unleidlichem
Stuhlzwange, oder hartnäckigste Verhaltung des Stuhlgangs und
Harns; hervorragende, glänzende, rothe Augen, verwandeltes, oder
geschwollenes Gesicht. Aufschwellen des Halses, der Zunge, der Lippen,
des Unterleibes; Zittern aller Glieder, der Lippen; Schluksen;
ashaft stinkende Stühle; endlicher Verlust des Gesichts und Gehörs;
geschwinder Tod, eines sonst gesunden, von gesunden Speisen genährten
Menschen.[210]

§. 349. Man kan zwar nicht sagen, daß unsre Vorfahren, auch Neuere,
diese Symptomen und Zeichen der Arsenikvergiftung ausschlieslich
zugeschrieben haben, aber auf ein äzzendes beigebrachtes Gift haben sie
unter solchen Umständen zum öftern geschlossen, wie unrecht dies in
manchen Fällen geschehen, wollen wir jezt sehen:

§. 350. Wie oft bringen zerstörende Leidenschaften, Freude,[211] Zorn,
Schrek,[212] Gram, Abscheu, ja Eckel vor sonst geniesbaren Dingen:
Käse, Schweinefleisch u. d. g.[213] Einbildung[214] ähnliche oder
dieselben Zufälle und schnellen Tod zuwege.

§. 351. Wie oft haben verdorbne Speisen[215] vorzüglich Austern und
Muscheln,[216] Würmer im Magen,[217] eiskaltes Getränk[218] in einem
erhizten Magen gegossen, Kohlendampf,[219] (phlogistisirte Luft,)
Ueberladung mit hizzigen Getränken,[220] heisser Kuchen und Brod
ungekaut und jähling verschluckt, unterdrückte Blutausleerungen,[221]
Anfälle von Schlage, Unnatürlichkeiten und üble Lage der
Eingeweide,[222] Verengerung der Gedärme,[223] zurükgetriebnes
Podagra,[224] innerer Wasserkopf,[225] und andre Krankheiten,[226]
Ausleerungsmittel,[227] Fasten[228] ähnliche schrekliche Symptomen
und schnellen Tod hervorgebracht, deren Ursache man für beigebrachtes
Gift hätte halten sollen, wenn nicht bekantgewordne Umstände und
Leichenöfnungen die Wahrheit an den Tag gebracht hätten! Eben dies
haben andre sonst unschädliche Nahrungsmittel[229] verursacht.

§. 352. Unter den natürlichen Krankheiten, die jene schreklichen
Symptomen, erstaunliche Angst, gewaltsames Erbrechen, Inflammazion und
Brand in den ersten Wegen und jählingen, wie von Gift herrührenden,
Tod erzeugen, müssen vor allen bösartighizzige, Faulfieber und Ruhr
genant werden, wovon uns =Bartholin=, =Guarignon=, =Spigel=, =Wepfer=,
=Panarolus=, =Bonet=, =Morgagni=, =Lieutaud=, und andre die hieher
gehörigen treffendsten Beispiele aufgezeichnet haben.

§. 353. Keine aber unter allen Krankheiten behauptet in Rüksicht der
großen und fast ununterscheidbaren Aehnlichkeit mit den Zufällen eines
äzzenden Giftes einen so grosen Vorrang, keine ist verdachtvoller,
als Kolik[230] und =Cholera=,[231] vorzüglich wenn eine gallsüchtige
Person in einem Anfalle derselben einen heftigen Zorn verbeissen und
unterdrücken mus, sich dabei sonst noch erhizt, oder wohl gar noch
hizzige Getränke,[232] Brantwein u. s. w. auch wohl hizzige Opiate,
Philonium, Theriak, Mithridat oder starke Brechmittel[233] u. d. g.
zu sich nimt -- vornehmlich in einer heissen Jahrszeit, oder sonst bei
starker Betten- und Stubenhizze.

§. 354. Auf der andern Seite haben wir Beispiele von Vergiftungen mit
Arsenik (der doch allemal unter den äzzenden Giften die Hauptrolle
spielt) wo Hauptsymptomen gänzlich gefehlt haben. So sind oft keine
Konvulsionen[234] erfolgt; ja was noch mehr, als alles, ist, zuweilen
ist ganz und gar kein Erbrechen[235] entstanden, die Kräfte sind blos
gesunken, und der Vergiftete ist gestorben.

§. 355. Da nun, wie wir gesehen haben, eine Menge natürliche Ereignisse
möglich sind, und vorzukommen pflegen, die einen gesund scheinenden
Menschen jähling mit allen oder doch den meisten der genanten
Vergiftungssymptome zu töden pflegen so wird es uns fernerhin nicht
erlaubt seyn, diese obgleich noch so fürchterlichen und gehäuften
Symptome für einen Beweis einer geschehenen Vergiftung -- mit einem
äzzendem Gifte, oder wohl gar namentlich mit Arsenik auszugeben;
und als hauptsächliche oder wohl gar alleinige Beweise in unsern
Oefnungsscheinen aufzuführen.

§. 356. Dem Privatarzte nüzt die Kentnis dieser Zufälle beim
Krankenbette am meisten; durch sie und durch beantwortete Fragen
angeleitet, wird er selten über eine geschehene Vergiftung (mit einem
äzzenden Gifte) zweifelhaft bleiben, und so sicherer und gründlicher
heilen.[236] Der Polizei dienen sie, mit einigem Grunde ihre
gerichtliche Untersuchung anzuordnen, oder dem Thäter auf die Spur zu
kommen.

§. 357. Wir gehen zu den Merkmalen einer (mit äzzendem Gifte)
geschehenen Vergiftung an und in dem zu untersuchenden Leichname
über. Sonderlich auf sie hat man sich so oft und viel bei
gerichtlicharzneilichen Aussprüchen zu gute gethan, und oft ganz allein
auf ihnen Leben und Tod des Angeschuldigten beruhen lassen.

§. 358. Ich bemerke zu erst das wichtigste aller Kenzeichen:
zusammengeschrümpfte, leichtablösliche, losgeschabte Stellen der
innern Haut des (Schlundes) Magens, (der Gedärme), entzündete,
brandige, mit grauem Schorfe überzogne (tief eindringende) Flecken (mit
blutquellenden Punkten) der ersten Wege.

§. 359. Die übrigen oft, oder seltner vorkommenden: schnelle Fäulnis
des Körpers, eine von Geruch und Ansehn ungewöhnlich üble[237]
Masse oder blutige Jauche, die Thiere tödet; bis zum Plazzen
ausgespanter Unterleib; Geschwulst des ganzen Körpers, blutiger
Schaum vor dem Munde, schwarze, leicht abgehende Nägel, Ausfallen
der Haare, verschiedentlich gefärbte Flecken äusserlich am Körper
vorzüglich, auf dem Rücken, den Füsen, auf den Weichen; schwärzliche,
geschwollene Geburtstheile; in allen Gefäsen aufgelöstes schwärzliches
Blut, schwarze Leber, welkes Herz u. s. w. auser einer Menge sogar
lächerlicher Merkmale.

§. 360. Zuerst etwas über leztere, um dann das erstere desto genauer
zu betrachten. Die alzu auffallend gleichgültigen übergehe ich. Es
ist wahr, die meisten Leichenöfnungen haben vorzüglich bei der
Arsenikvergiftung das Blut in den grösern Stämmen und im Herzen
schwärzlich aufgelöst gezeigt. Doch dies finden wir noch bei mehrern
Krankheiten[238] und selbst bei Arsenikvergiftungen weis ich einige
Fälle vom Gegenteile.

§. 361. Das Abfallen der Nägel und das Ausfallen der Haare findet sich
etwas selten bei Arsenik- (oder andern äzzenden) Vergiftungen, über
dies ist ersterer Umstand nach bösartigen Fiebern[239] nicht ganz
ungewöhnlich und lezterer kömt häufig nach einer Menge hizziger Fieber,
langwierigen Kopfschmerzen und nach dem Gebrauche des Queksilbers
vor.[240]

§. 362. Die schwärzlichen und bläulichen Flecken am Körper sieht man
häufig bei den Leichnamen scorbutischer, kachektischer, oder plötzlich
(ohne Gift) gestorbener vollblütiger Personen.[241] Und wie oft
finden sich bei Arsenikvergiftungen gar keine Flecken,[242] oft auch
kein Auflaufen des Körpers,[243] welches dagegen nicht selten nach
andern Todesarten vorkömt. Oft sieht man bei Arsenikvergiftungen keine
schnelle Fäulnis.[244]

§. 363. Eine garstige im Magen gefundene Materie, welche Thiere tödet,
hat man für eines der wichtigsten[245] Merkmale einer geschehenen
Vergiftung angesehn, und wenn das zum Versuche bestimte Thier nicht
davon starb, schlos man das Gegentheil mit vieler Zuverlässigkeit.
Bei fast allen Personen, die an irgend einer Art bösartigen Fiebers
oder an schneller Verderbnis der zu den Verdauungswegen geleiteten
Säfte des Körpers jähling dahin sterben, findet man eine übelriechende
Materie von garstiger Farbe in den ersten Wegen, deren ausgeartete
Schärfe vielleicht[246] auch Thieren schädlich und tödlich werden
kann, vorzüglich wenn die Fäulnis schon überhand genommen hat. Aber
auf der andern Seite, wie Manches ist dem einen Thiere schädlich,
dem andern nicht! Wie manches fast ohne Nachtheil für den Menschen,
Thieren aber gefährlich und tödlich.[247] Wie manches einem Menschen
tödlich, Thieren fast gar nicht schädlich! Wie manches ist dem einen,
besonderer Körperbeschaffenheit wegen, Gift, für jeden andern aber von
unschädlicher Natur![248]

§. 364. Gesezt also, eben die bösartige Materie, die man im Magen eines
plözlich mit heftigen Zufällen verstorbnen Menschen fand, töde zuweilen
ein Thier, kan man hieraus mehr schliessen, als daß diese Materie
dem Verstorbnen sehr schädlich war, auch wohl seinen Tod bewirkte?
Woher dieser Stof kam, ob von ausgearteter, äzzend gewordener Galle,
wie oft, ob durch Absezzung aus der Blutmasse, ob von verdorbnen
Nahrungsmitteln, oder von einem beigebrachten Gifte, alles dies kan
doch wahrlich nicht, ohne Leichtsin oder verschobne Denkart, aus der
Thieren schädlichen Beschaffenheit dieser Materie entschieden werden!

§. 365. Hiezu sezze man, daß Thieren besonders Hunden, die man
gröstentheils zu dem Versuche nimt, etwas von der im Magen,
namentlich an Arsenik, gestorbener Personen gefundnen Masse oft nicht
schädlich[249] oder doch nicht tödlich war; vor allen aber, daß Gaben
Arsenikgift selbst, die Menschen an sich durchaus tödlich sind, Thieren
nicht tödlich waren,[250] woraus sich vollends die Ungewisheit dieser
so gerühmten Probe zu Tage legt.

§. 366. Wie viel übrigens die Gattung, die Stärke, Munterkeit, so wie
auf der andern Seite Kränklichkeit und Schwäche, wie viel besondre
körperliche Dispositionen, angefülter oder leerer Magen, leichtere oder
schwerere Entledigung durch Brechen und Durchlauf, zäher Schleim in den
ersten Wegen u. s. w. eines zum Versuche bestimten Thieres, und eine
grösere oder kleinere Menge der beigebrachten verdächtigen Substanz zur
Zweideutigkeit des Beweises[251] beitrage, sieht man ohne mein Erinnern.

§. 367. Man schliesse ferner aus vorgefundnen Entzündungen des Magens
ja nicht sogleich auf beigebrachtes Gift, so lange es gewis ist,
daß die meisten giftartig wirkenden Krankheiten, Leidenschaften und
Nahrungsmittel (§. 350. bis 353.) so wie alle etwas starke Ausleerungen,
sie mögen veranstaltet oder natürlich seyn, den Magen und die Gedärme
zu entzünden pflegen; vorzüglich wenn man sich =Riolan's=[252] Warnung
zu Herzen gehen läst, da er sagt, »der Magen sei oft ohne weitere
Veranlassung, besonders auf der linken Seite, von den hier in die
Magensubstanz eingeflochtenen Milzgefäsen braun, blau, schwärzlich und
wie entzündet anzusehn, da dann oft ungegründeter Verdacht empfangenen
Giftes entstünde,« und wie viel Ursachen entzünden den Magen![253]

§. 368. Wenn Hebenstreit auf den sich seine Nachfolger stüzzen, ein
gewisses der (äzzenden) Vergiftung charakteristisch eignes Merkmal an
einem obduzirten Leichname festsezzen will, so nennet er die Anfressung
oder leichte Ablöslichkeit oder völlige Trennung der Zottenhaut des
Magens, und will dies Zeichen allein für hinreichend angesehn wissen,
gesezt man fände auch keine Spur vom Gifte[254]. Wahrlich sehr viel
behauptet, vielleicht zuviel!

§. 369. Die Fälle sind nicht eben so selten, wo die zottige Haut
des Magens sich von dem drunter liegenden dritten Zellgewebe und
der Nervenhaut losgegeben hat[255] (ja wohl, wo Stellen der innern
Haut in Eiterung übergegangen,[256] der Magen durchbohrt,[257] und
durchlöchert, auch wohl brandig war)[258] aus ganz andern Ursachen,
als nach empfangenem Gifte. (Andre Unterscheidungszeichen zwischen
Vergiftung und natürlichen Krankheiten halten eben so wenig Stich.)[259]

§. 370. Dagegen findet man Beispiele von Arsenikvergiftungen, wo die
innere Haut des Speisekanals nicht angefressen oder abgelöst war,[260]
ja sogar welche, wo nicht einmal Entzündungsspuren zu sehen waren.[261]

§. 371. Wie schwer (ich mögte sagen unmöglich) es sei, aus den
Symptomen und der gefundnen äussern oder innern Körperbeschaffenheit,
Vergiftung von natürlichen Todesfällen zu unterscheiden, sahen
eine[262] Menge Schriftsteller ein.

§. 372. Wenn dies nun alles trüglich ist, was bleiben uns wohl noch
für gewisse Merkmale empfangenen (äzzenden) Giftes (Arseniks) übrig.
Soll etwa das eigne Geständnis des Thäters[263] die Sache aufs Reine
bringen, und den Richter von der geschehenen That dergestalt zur
Ueberzeugung bringen, daß es nun leicht sei, die strenge Todesstrafe,
den Inhalt der römischen und peinlichen Gesezze ohne weiteres Bedenken
zu volziehen?

§. 373. Aber welche Menge von Ursachen kan dies zweideutige Geständnis
bewirken! Dies sahen die Gesetzgeber und Rechtsgelehrten, wie von
einem höhern Hauche beseelt, ein, und sprechen demnach diesem
Geständnisse bei Abwesenheit des Korpus Delikti fast alle Beweiskraft
ab. »Wo keine andre Ueberzeugung von begangner That als das blose
Geständnis des Angeschuldigten vorhanden ist, da kan lezterer aus dem
blosen Geständnisse nicht verurtheilt werden«[264] »Dem Verhafteten
kan die Lebensstrafe nicht zuerkant werden, wenn nicht ausser seinem
Geständnisse noch das Korpus Delicti vorhanden ist«[265] »Niemand kan
durch Bekentnis ein Verbrechen machen, wo keins ist.«[266] »Niemand
wird durch bloses Geständnis, jemand Gift gegeben zu haben, zum
Verbrecher, wenn das wirkliche Gift nicht gefunden wird.«[267] »Ohne
Korpus Delicti kan keine Todesstrafe statt finden, die Umstände mögen
auch noch so gravirend seyn.«[268]

§. 374. Wie findet man aber das Korpus Delikti, wo sind die wahren
Kenzeichen des Thatbestands (/indicia corporis delicti/) einer
(Arsenik-) Vergiftung, wenn die genanten so schlüpfrig und trüglich
sind? Ich werde diese Frage unten beantworten, wenn ich zuvor von dem
wichtigsten und zuverlässigsten aller Thatzeichen der Auffindung des
(Arseniks) Giftes gehandelt haben werde. Jezt erinnere ich noch, das
wenn auch die stärksten der genannten Zeichen weiter keinen Nuzzen (wie
doch das Gegentheil unten bewiesen werden soll) beim Criminalprozesse
hätten, doch auf ihnen die Vermuthung einer geschehenen Vergiftung
beruhe, ohne die kein solches Verbrechen je zur Untersuchung kommen
würde.




Elftes Kapitel.

Chemische Kennzeichen des Thatbestands (/corporis delicti/) einer
Arsenikvergiftung.


§. 375.

Ich leugne nicht, daß man schon, seit man Arsenik kent, einige
chemische Merkmale besas, das Daseyn des Arseniks zu errathen, ich
meine den Knoblauchsgeruch und nachgehends den weissen Schmauch, den er
bei seiner Verdampfung an Metalbleche legt.

§. 376. Lange hat man sich besonders mit dem Knoblauchsgestanke
des verdampfenden Arseniks begnügt, um sich von seiner Anwesenheit
zu überzeugen, und man würde sich noch damit begnügen, wenn
Scheidekünstler der lezten Jahrzehnde vom ersten Range uns nicht
tiefere, und, wenn man will, gewissere Einsichten durch genaue,
zahlreiche und belehrende Versuche geschenkt hätten. =Bergman, Scheele=
-- mehr Namen bedarf man nicht.

§. 377. Ob die Weisheit ihrer Belehrungen die Köpfe unsrer
gerichtlichen Aerzte schon heilsamlich durchdrungen und ihnen Fähigkeit
eingeflöst hat, zur Rettung unschuldig Angeklagter und zur gerechten
Abwägung der Verbrechen des Giftmischers alles nur Mögliche aus dieser
wohlthätigen Kunst anzuwenden? dies ist eine Frage, die man doch
einigermasen mit Ja beantworten kan.

§. 378. Diesen Ausspruch zu unterstüzzen, führe ich des Stadtphysikus
zu Berlin Herrn =D. Pyl=[269] aus der Chemie genommene Kenzeichen des
Arseniks an, die um vieles volständiger, als die bisher für gnüglich
erkanten, sind:

    1.) Der Knoblauchsgeruch des gereinigten Pulvers -- das
    Vergrösrungsglas entdecke die krystallinische Gestalt des weissen
    Arsenikpulvers.

    2.) Ein Eisenblech wird von diesem Rauch weisgeflekt oder
    angeschmaucht.

    3.) Thut man etwas Arsenik in fliesenden Salpeter, so geschieht
    nach =Scheelens= Erfahrungen, erstlich ein Aufwallen, und dann wird
    der Salpeter zersezt.

    4.) Hat man eine hinlängliche Portion, so wird das Sublimiren in
    einer verschlossenen Retorte den sichersten Beweis abgeben.

    5.) Da die Auflösung des Arseniks in Wasser fast alle metallische
    Auflösungen niederschlägt, so könte man auch hiemit (nach
    =Wallerius=) Versuche anstellen, doch sind die ersten Proben schon
    hinreichend, obgleich diese noch mehr Gewisheit geben.

§. 379. Man wird meine Meinung über jeden dieser Punkte erwarten, und
ich werde sie mit der diesem Verfasser schuldigen Bescheidenheit
entwerfen, doch mit unverwandtem Blicke auf Wahrheit.

§. 380. =Ueber= 1.) Man hüte sich den Knoblauchsgeruch einer im Magen
des Verstorbnen, oder in der Nähe desselben gefundenen verdächtigen,
auf glühende Kohlen geschütteten Masse oder Flüssigkeit sogleich zum
unwidersprechlichen Beweise des Arseniks zu machen, da

    a) wohl ein sehr in Fäulnis und Verderbnis gerathener natürlicher
    Stof im Magen eines an einem sehr bösartigen Fieber Verstorbenen
    (nach =Bergman=)[270] an sich zuweilen einen solchen oder ähnlichen
    Geruch besizt. Auch kan Knoblauch selbst in der Masse des Magens
    seyn. Man wende nicht ein, Arsenik habe unangezündet keinen
    solchen Geruch. Aller künstliche Arsenik frisch gepülvert (den
    weissen ausgenommen) Giftmehl, gelber und rother Arsenik stinkt
    knoblauchartig.

    b) die Salzsäure giebt auf glühende Kohlen geschüttet einen
    knoblauchartigen Geruch.

    c) Zinkfeile,

    d) Phosphor, Phosphorsäure, schmelzbares Harnsalz, thun etwas
    ähnliches.

    e) Die Kohlen oft selbst dampfen einen widrigen, Kopf einnehmenden
    ähnlichen Geruch aus.

§. 381. Ebenso wenig folgt, wenn die verdächtige Masse auf Kohlen oder
ein glühendes Blech geworfen keinen Geruch nach Knoblauch sondern
einen brenzlichen Geruch, wie wenn man Horn oder Käse verbrent von
sich giebt, daß hierdurch die Abwesenheit des Arseniks ausgemittelt
sei.[271] Weit gefehlt! Weder das aus den Zotten der Magenhaut
zusammengeschabte Pulver (welches oft seiner Geringfügigkeit wegen
nicht gewaschen werden kan) ist so frei von thierischen Substanzen,
noch vielweniger die inspissirte (obschon filtrirte) Magenflüssigkeit,
oder die darin gefundene festere Masse, daß nicht bei dem einen, wie
bei dem andern jener durchdringende Geruch nach verbrantem Horne den
dem Arsenik eigenthümlichen Knoblauchsgeruch erstiken solte.[272]

§. 382. Ist eine verdächtige Masse in der Wohnung und in der Nähe des
Verstorbnen gefunden worden, so kan sie ebenfals Arsenik in einem
Gemisch eingewickelt enthalten, bei dessen Verbrennung irgend ein
andrer nur nicht der Knoblauchsgeruch die Oberhand hat.

§. 383. Da Vergiftungen sehr oft mit aufgelösten Arsenik geschehen,
oder, wenn das Gift in Pulver, die Menge zuweilen an sich sehr klein,
fein, und zerstreut, oder durch langwieriges Erbrechen ungemein
vermindert worden ist, so wird man sich nie auf diese Probe in solchen
Fällen verlassen können, (gesezt es gäbe auch keine andern (§. 380.)
Körper mit ähnlichem Geruche auf Kohlen) da es im ersten Falle
unmöglich, in lezterm höchst schwer ist, die mindeste Giftsubstanz
durch mechanische Behandlung so rein abzuscheiden, daß die Probe nicht
trügen könte.

§. 384. Wäre die Menge des abgeschiednen Pulvers aber (wie oft) so
gering, daß man kaum selbst den Versuch anstellen könte, und er
überzeugte uns nicht völlig durch deutlichen Geruch,[273] was bliebe
uns übrig zu andern Versuchen, oder (da man, wo es auf Leib und Leben
ankömt, doch nicht aus Zweifeln Entscheidung hervorlangen kan) zu
anderweitigen Versuchen eines medizinischen Kollegiums?

§. 385. Bei dem allen bleibt diese Probe, unter den bisher bekanten,
immer noch eine der gewissesten, wenn das gefundene Pulver rein, im
Ansehn mit einer der bekanten Arsenikarten übereinstimmend, und in
gehöriger Menge (damit zu einem anderweitigen Versuche etwas übrig
bleibt) vorhanden ist. Giebt dann dies Pulver auf ein glühendes
Blech[274] oder eine brennende Kohle geworfen jenen bekanten Geruch
unzweideutig von sich, so hat man schon viel zu seiner Ueberzeugung
gewonnen, da es nicht leicht der Fall ist, daß im Magen eines
Verstorbenen etwas von jenen Dingen (§. 380.) die einen ähnlichen
Geruch geben, vorhanden seyn solte.

§. 386. Das Ansehn des gestosenen weissen Arseniks unterm
Vergrösrungsglase ist eben nicht kristallinisch, wohl aber spizziger,
eckiger und scharfer Form mit kleinen unregelmäsigen Vertiefungen und
glänzenden Flächen, wie gestosener Vitriolweinstein.

§. 387. =Ueber= 2.) Sind die vorhergehenden (§. 385.) Umstände richtig,
so wird diese Erscheinung keine geringe Bestätigung der erstern
Probe geben. Ist aber das gefundne etwanige Pulver nicht von dem
Ansehn der bekanten Arsenikarten (des weissen, und des Giftmehls und
Fliegensteins) so wird der Knoblauchsgeruch des Gefundenen selbst mit
dem Weisanschmauchen[275] eines drüber gehaltnen Eisenblechs verbunden
zur völligen Bestätigung hinreichen, so lange es noch andre Körper
giebt die jenes und so wieder andre, die dieses leisten.

§. 388. So thut gepülverter Zink beides. Und was giebt beim Verrauchen
einen weissern Schmauch (Sublimat) als Spiesglanzkönig? Dann könte
der Knoblauchsgeruch noch von einer fremdartigen (§. 380) Beimischung
herrühren. So selten auch diese Umstände zusammentreffen mögten, wo
weisses Anschmauchen, und Knoblauchsgeruch der Masse (ohne Arsenik) von
etwas dieser Art oder einer dergleichen Mischung herrühren solten, so
bleibt doch noch immer die Möglichkeit übrig. Ist es kenbares Pulver,
so wird doch stets ein zu beiden Versuchen (auch wohl zu mehrern)
hinlänglicher Vorrath dabei voraus zu sezzen seyn, wie oft, sehr oft
nicht ist.

§. 389. =Ueber= 3.) Der Scheidewassergeruch, welcher aufsteigt, wenn
Arsenikpulver in glühend schmelzenden Salpeter getragen wird, ist
an sich wenig; in Verbindung mit den genanten beiden Proben aber so
gut als völlig überzeugend, zumal da auch Arsenikmittelsalz[276] den
Salpeter zersezt; aber zu dieser Probe gehört doch eine ansehnliche
Menge (verschiedne Grane Arsenikpulver wenigstens) wenn sie
überzeugend[277] ausfallen soll.

§. 390. Geschwefelte Arsenike, rother und gelber Arsenik, Operment,
gelbes und rothes Rauschgelb verpuffen wie Schwefel damit, und der
Versuch fält zweifelhaft aus.

§. 391. Und dann wird glühender Salpeter nicht auch von Quarz- und
Krystallglaspulver[278] zersezt, welche beide Dinge die gröste äussere
Aehnlichkeit mit gepülvertem weissen Arsenik haben?

§. 392. Auch Sedativsalz und trokne Harnsäure zersezzen den fliesenden
Salpeter.

§. 393. =Ueber= 4.) =Das Sublimiren als den sichersten Beweis von
Arsenik.= Vorausgesezt, daß man alle Behutsamkeit bei der Sublimazion
angewendet, und nicht des meiste durch die Fugen der übel angekütteten
Vorlage verloren, mus man die Vorsicht brauchen den im Sublimirgefäse
zu unterst angeflognen Theil zu den Proben auf glühende Kohlen u. d. g.
nicht aber den vom Boden entferntern anzuwenden. Schwärzliche, graue
und weisse Sublimate liefern doch noch mehr Substanzen, gewächsartige,
thierische, (salzhafte) und mineralische Stoffe!

§. 394. Will man sicherer gehen, so überzeuge man sich vor allen Dingen
durch des Vergrösrungsglas von der krystallinischen, spiesichten
oder blätterichten Natur des am heisesten untersten Orte des Gefäses
angeflogenen Sublimats.

§. 395. Aber besonders zu dieser Probe gehört eine nicht geringe Menge
gefundnen Pulvers, (wenigstens acht bis zehn Gran) wenn man nicht durch
die Kleinheit des Objekts irre geführt werden oder sich vergebliche
Arbeit machen will; wie selten aber ist nicht eine so ansehnliche Menge
im Magen eines nach vielen Stunden nach einer Menge von Ausleerungen
Verschiedenen.

§. 396. Hat man keine hinreichende Menge Pulver aus der Magenmasse rein
abscheiden können, und mus sich also bei seinen Untersuchungen blos
an die leztere halten,[279] so werden alle vier genanten Proben mit
der (auch wohl filtrirten) eingedikten Magenflüssigkeit im bejahenden
und verneinenden Falle ohne Beweiskraft bleiben, da man es hier nicht
mit Arsenik (er sei auch ziemlich reichlich darin aufgelöst) sondern
mit einem Gemisch von extraktiven thierischen, vegetabilischen auch
wohl arzneilichen Substanzen (die der Kranke zu seiner Hülfe etwa
nam) zu thun hat, eine Masse, deren gemischter Geruch (§. 381.) beim
Verbrennen, (an das Anschmauchen ist nicht zu denken) deren wahre
feurige Verpuffung mit Salpeter, und deren mancherlei Sublimate beim
Auftreiben in verschlosnen Gefäsen ein Chaos von Erscheinungen giebt,
aus dem sich Oedipus selbst nicht finden würde.

§. 397. An die beim Abdampfen etwa zu erwartende krystallisirende
Anschiesung eines Theils aufgelösten Arseniks, ist bei einer diklich
gewordnen inspissirten Flüssigkeit nicht zu gedenken.

§. 398. Ueber 5.) Die Auflösung des Arseniks in Wasser schlage fast
alle metallische Auflösungen nieder. Dies ist, wenn es auch Waller
versicherte, unwahr; unwahr, wenn sich auch Neumann[280] so viel
darauf zu gute thut; unwahr, wenn es auch viele andre nachsagten.
Mit dem Arsenikmittelsalze hat es eine ganz andre Bewandnis,
dieses schlägt durch doppelte Verwandschaft fast alle metallische
Auflösungen, wie natürlich, nieder, da man bisjezt kein Metal kent
(vielleicht ausser dem Golde) welches eine niedrigere Verwandschaft
und Anziehung zu den Säuren, und keine Säure, die einen stärkern und
unauflöslichen Zusammenhang mit den meisten Metallen besäse, als
Arsenik.

§. 399. Zu diesen bisher bekanten Proben sezze ich noch eine, oft
vernachläsigte, von Hebenstreit[281] und andern angeführte,

    6.) den schwarzen unvertilgbaren Flek, den Arsenik einem glühenden
    Kupferbleche während seiner Verdampfung einbrent. Unvertilgbar ist
    dieser Flek nun wohl nicht, er läst sich zwar nicht durch Reiben
    mit dem Finger oder dergleichen abbringen, leicht aber abschaben
    oder mit Sande abreiben, da er nicht tief eindringt. Dies Zeichen
    ist übrigens ziemlich beständig, nur mus das Kupferstük nicht
    alzu stark und dick, oder weisglühend und das Aufgestreute nicht
    Fliegenstein seyn, sonst geht die Verdampfung eher zu Ende, als
    der schwarze Flek eingebrant ist. Sollte es aber nicht noch andre
    Dinge geben, die in diesem Falle auf Kupfer einen schwärzlichen
    Fleck zurück liesen? -- Doch auch hiezu wird durchaus ein
    gefundenes Pulver erfordert, welches so häufig nicht geschieht.

§. 400. Alle diese bisher bekanten Proben demnach sind theils
einigermasen und in gewissen Fällen, wie man sieht, zweideutig,
theils, bei der stärksten und gewissesten Vermuthung auf Arsenik, oft
ohne Wirkung, theils unanwendbar, wenn kein wirkliches Arsenikpulver
aufzufinden ist.

§. 401. Diese leztere Hinderung, auch, wie ich hoffe, die übrigen zu
umgehen, werde ich das Nöthige über die überzeugendste Ausmittelung
der Gegenwart irgend eines Arsenikgiftes unter irgend einer Gestalt,
in der kleinsten Menge, in der verwickeltsten Vermischung vortragen.
Hieraus, glaube ich, wird man sehen, daß die vorigen Versuche, ohne die
jezt vorzutragenden, durchaus keine, wenigstens keine negative, (von
Abwesenheit des Arseniks) Ueberzeugung zu geben vermögend sind.

§. 402. Die zähe und leimige Beschaffenheit des Mageninhalts kan oft
Ursache seyn, daß das in demselben eingewickelte (feine) Arsenikpulver
durchaus nicht rein oder in beträchtlicher Menge herauszuschlemmen
ist; der gröste Theil dieses metallischen Giftes kan besonders wenn
der Tod mehr als einen Tag verzieht, durch Erbrechen und Durchlauf
schon dergestalt ausgeleert seyn, daß nur noch wenige Spuren davon
übrig sind; das Gift kan in Auflösung (Arsenikwasser, Fliegenwasser)
verschlukt; oder als ein Mittelsalz (Fiebertropfen nach Heuermans und
Jacobis Zubereitung -- /liquor Arsenici fixi/ u. s. w.) vorhanden seyn;
man kan verschiedne Arzneimittel, die dieses Gift theils verstecken,
theils umändern, als Gegengifte zu sich genommen haben. Wie ist in
allen diesen so verwickelten Umständen die für den Unschuldigen, so
wohlthätige, für den Verbrecher aber so gerechte Wahrheit in ein
algemein einleuchtendes Licht zu sezzen? Nur die Scheidekunst vermag
den Vorhang aufzuziehn. --

§. 403. Es giebt drei gegenwirkende (/reagentia/) Mittel, die man zwar
bisher noch nicht zu dieser Ausmittelung anwandte, deren verbundne
Resultate aber, auch ohne obige bisher übliche Proben auf die
unzweideutigste, überzeugendste und bestimteste Weise die Gegenwart
oder Abwesenheit dieses Giftes an den Tag legen. Es ist kochendes
Kalkwasser, mit Schwefelleberluft gesättigtes Wasser und Kupfersalmiak.
Ehe ich aber zu ihrer Bereitung und Anwendung übergehe, muß ich sagen,
wie man alles etwanige Giftartige zu samlen und aufzufassen habe, damit
nichts verloren gehe.

§. 404. Es wird selten eine Arsenikvergiftung des ersten und zweiten
Grades vorkommen, selbst die mehrere Tage Zeit bis zum Ende anhielt, wo
nicht noch einige für uns brauchbare überzeugende Spuren aufzufinden
seyn solten. Hat der Kranke auf eine kleine Gabe Gift viel getrunken,
so wird er gröstentheils wieder hergestellt werden, und dann giebt es
Spuren ausser dem Körper er komme auf, oder nicht auf.

§. 405. Hat der Kranke wenig oder gar nichts Flüßiges zur Rettung zu
sich genommen, so stirbt er, und die lezten Spuren, die die endlich
ermattende Natur weder durch Mund noch After mehr fortschaffen konte,
sind noch inwendig vorhanden, er mag eine grose oder kleine Gabe
Arsenik erhalten haben. Denn hätte seine Natur die lezten Spuren des
Giftes ausleeren können, so hätte sie so leicht nicht unterliegen
dürfen, kurz bei einem solchen Kranken werden gewöhnlich und fast
gewis, wenn gleich noch so kleine, Spuren ihrer Ohnmacht vorzufinden
seyn. Man findet Beispiele von mehrere Tage verhaltnen Arsenikspuren,
selbst bei Wiedergenesenden.[282]

§. 406. Auch dann, wenn der mit Arsenik Vergiftete bei einer grosen
Gabe Gift viel Flüßiges und Zwekmäßiges trank, und man ihm zeitig oder
spät zu Hülfe kam, so wird er entweder gerettet, oder nicht; in beiden
Fällen wird das Weggebrochne noch Spuren genug von Arsenik in sich
haben, in lezterm wird überdies noch die lezte Spur im Körper vorhanden
seyn, aus der (§. 405.) angezeigten Ursache, es müste denn über eine
Woche bis zum Tode verstrichen seyn.

§. 407. Der Flek auf den Dielen, wohin sich der Kranke gebrochen,
hat oft so viel eingesogen oder noch auf seiner Oberfläche, es ist
vielleicht noch so viel in dem Geschirr oder den Tüchern vorhanden, in
welches, oder auf die er sich brach, es ist noch soviel im Schlunde,
dem Magen und den ersten Därmen (oder den lezten) vorhanden, es steht
auch wohl noch soviel kleines Ueberbleibsel des Vergiftungsgemisches in
dem dazu angewandten Geschirre, als zu unserer Ueberzeugung überflüßig
zureicht.

§. 408. Um also das gewisseste Merkmal des Thatbestands (/indicium
corporis delicti/) im Körper selbst aufzufinden und zu samlen, läst man
den Inhalt des Magens und der Gedärme bei der Obduktion in ein reines
Gefäs ausschütten,[283] besieht die sichtlichen Spuren der Verwüstung,
und läst dann in ein andres Gefäs alles was sich von der innern Haut
des Schlundes, des Magens und der Gedärme abschaben läst, mit einem
nicht alzu stumpfen Messer rein und völlig herausschaben, dieses
(versiegelte) Gefäs bezeichnet man mit Nummer I.

§. 409. Dann fragt man nach dem Orte, wo der Kranke, während des
meisten Erbrechens, gesessen oder gelegen, und in welches Geschirr er
sich übergeben, man läst sich hinführen, wo beides vorhanden ist. Hat
er sich auf die Erde oder die Dielen gebrochen, so läst man sich das
Tuch reichen, womit das Gebrochene aufgewischt worden; alles, Dielen,
Tuch und Geschirr, oder was sonst noch Spuren vom Ausgebrochenen an
sich trägt, läst man mit kochendem Wasser in ein besonderes Gefäs mit
Nummer 3. bezeichnet aus- und abwaschen, bis man glaubt, daß nichts
zurück sei.

§. 410. Dann läst man die ganze Wohnung durchsuchen, wo sich ein
Gefäs befindet, in welchem etwas Verdächtiges zu vermuthen ist. Dies
versiegelt man unter einer Bezeichnung (von Nummer 4, 5 u. s. w.) Dann
kan man sagen, daß von den chemischen Indizien des Korpus Delicti
Nummer 1 und 2, das erste und vorzüglichste, Nummer 3 das zweite, und
Nummer 4, das dritte in der Ordnung des Beweises und der Ueberzeugung
sei. Man halte dies nicht für Subtilitäten, nichts ist unwichtig,
worauf Leben und Tod, Ehre und Schande beruht.

§. 411. An einem schiklichen Orte (allenfals in Beiseyn des Richters
und noch eines Kunstverständigen) rührt man Nummer 1 und 2 jedes in
einem besondern reinen gläsernen Gefäse mit einer mäsigen Menge reinen
kalten Flieswassers zusammen, giest sobald man etwas Pulverhaftes aus
den Boden hat fallen sehen, das Obenstehende ab, rührt das Abgegosne
mit noch etwas Wasser an, und giest es wieder von dem etwa wieder zu
Boden Gefallenen ab.

§. 412. Alles gewonnene Pulverhafte spült man zusammen mit etwas kaltem
Flieswasser, läst es sezzen, und giest die Flüssigkeit zu der vorhin
(§. 411.) abgegosnen. Dieses Abschlemmen mit etwas wenigem Wasser
wiederholt man noch etlichemal und schüttet keine dazu angewandte
Flüssigkeit hinweg; alles dies nüzt zu unserm Behufe. Man troknet auf
Fliespapier das abgeschiedne Pulver, ohne Hizze anzubringen, wiegt es,
und hebt es unter Bezeichnung von /A/ auf.

§. 412. Sieht das gewonnene Pulver /a/, dem weissen Arsenik ähnlich
oder wie /b/, Giftmehle, grau; oder /c/, schwarz wie Fliegenstein,
oder /d/, gelb oder roth wie Operment und Rauschgelb? Hiernach mus die
künftige Arbeit eingerichtet werden.

§. 413. Ist kein Pulver abgeschieden worden, oder sieht es wie /a/,
weisser, /b/, grauer oder /c/, schwarzer Arsenik aus, so mus das
Abgegosne von Nummer 1 und 2 (§. 411.) nebst den Spülwassern (§. 411.,
412.) durch ein Tuch gegossen werden. Die Flüssigkeit wird unter der
Bezeichnung /B/. aufgehoben.

§. 414. Eben so filtrirt man die Flüssigkeiten Nummer 3, und hebt es
unter der Etiquette /C/ auf.

§. 415. Die im Seihetuche von Nummer 1 und 2, oder von der Flüssigkeit
/B/. zurükgebliebnen Hefen werden sechs Stunden lang mit acht Pfund
Wasser gekocht, dann seihet man das Flüssige durch und hebt die Hefen
auf, um sie wo nöthig zu sublimiren.

§. 416. Die lezt erhaltene (§. 415.) Flüssigkeit, mit der anfänglich
durchgeseiheten (/B./ §. 413.) zusammengeschüttet, wird so lange
eingekocht, bis die Feuchtigkeit ein Pfund beträgt. Man kan sie
nochmals heis durchseihen, und sie [alpha], nennen.

§. 417. Die Flüssigkeit /C/. (§. 414.) wird bis zum halben Pfunde
eingekocht, heis durchgeseihet und unter der Signatur [beta],
beiseite gesezt.

§. 418. Ist eine verdächtige Mischung oder Arznei (§. 410.) gefunden
worden und sie ist nicht reines Pulver, so wird das Gemisch mit
etlichen Pfunden Wasser vier bis sechs Stunden gekocht, die Flüssigkeit
durchgeseihet, bis zum viertel, halben oder ganzen Pfunde nach
Beschaffenheit der gefundnen Menge eingekocht, und unter dem Titel
[gamma] aufgehoben.

§. 419. Jede der eingekochten Flüßigkeiten behandelt man mit den
gegenwirkenden Mitteln überein, zuerst [alpha], dann [beta] und
endlich [gamma]. Wenn ich also die Untersuchung beschreibe, so gilt
dies von der einen Flüssigkeit, wie von der andern.

§. 420. Um das Kalkwasser zu verfertigen, glüht man ein Stük Kreide
eine Viertelstunde lang und löschet es dann mit wenigem zugetröpfelten
Wasser. Das zerfallene Pulver hebt man in einer verstopften gläsernen
Flasche auf. Braucht man es zur Untersuchung, so schüttet man etliche
Loth davon in anderthalb Pfund Flieswasser rührt es um, läst es kochen,
und sich sezzen; sobald es hell ist, wendet man es kochend heis zur
Untersuchung an.

§. 421. Das mit Schwefelleberluft gesättigte Wasser bereitet man wie
oben (§. 223.) oder man schüttet ein gepülvertes Gemisch von 120 Gran
Kalkschwefelleber (224.) und 150 Gran gereinigten Weinstein in eine
gläserne Flasche, die mit einem Pfunde Flieswasser angefült ist,
schüttelt das Gemisch, nach der Verstopfung, verschiednemale wohl
um, läst es sezzen, und wendet dann bald die milchfarbige stinkende
Flüssigkeit zum Gebrauche an, da sie sich nicht lange hält, und ihre
Luft durch den besten Kork schnell entfliehen läst.

§. 422. Den Kupfersalmiak verfertigt man, indem man auf fein
gepülvertes braunschweiger Grün kaustischen, oder mit lebendigem Kalke
bereiteten, Salmiakgeist giest, öfters umschüttelt, und nach einigen
Tagen die dunkelblaue Flüssigkeit abgiest, das Verhältnis des Grüns
zum Salmiakgeiste läst sich wegen der verschiednen Stärke des leztern
nicht genau angeben. Mann kan aber nicht irre gehn, wenn nur genug
braunschweiger Grün dazu genommen wird, und noch etwas davon am Boden
nach etlichen Tagen unaufgelöst zurükbleibt.

§. 423. Nächstem versiehet man sich noch mit geistiger Brasilienholz-
und Lakmustinktur[284] und mit zerflosnem Weinsteinöle.

§. 424. Man theilt jede zu untersuchende Flüssigkeit in drei Theile.
In den ersten tröpfelt man zerflosnes Weinsteinöl; braust das Gemisch
oder scheidet sich ein Bodensaz, so fährt man mit dem Zutröpfeln
fort, bis kein Brausen mehr zu spüren oder bis kein Niederschlag mehr
erfolgt. Leztern scheidet man ab, troknet ihn und hebt ihn auf. Sieht
er ziegelfarbig aus, so war das Gift vermuthlich Queksilbersublimat.

§. 425. In die abgehellete (§. 424.) Flüssigkeit tröpfelt man so lange
Kupfersalmiak (§. 422.) bis kein grüngelblicher Niederschlag sich mehr
erzeugt. Erfolgt kein solches Präzipitat oder Trübung, so ist es
schon so ziemlich (und wenn die übrigen beiden Versuche das nehmliche
sagen, ganz) gewis, daß kein Arsenik in der in drei Theile getheilten
Flüssigkeit war.

§. 426. Der erfolgte und zu Boden gesunkene (§. 425.) grüngelbe
Niederschlag wird durchs Abgiessen und Filtriren geschieden und
getroknet aufgehoben. Es ist Kupferarsenik (Scheelisches Kupfergrün),
wovon 267 Gran 102 Gran Kupfer und 165 Gran Arsenik halten, nach
meinen wiederholten Versuchen. Auf glühende Kohlen oder ein ähnliches
Kupferblech geschüttet, giebt dieser getroknete Niederschlag den
gewöhnlichen Arsenikgeruch zum unverwerflichen Beweise seines Daseyns.
Dieses Präzipitat löset sich in Wasser nicht, wohl aber in kaustischen
Salmiakgeiste und in Säuren, nur nicht in Arsenikwasser, wieder auf.

§. 427. In den zweiten Theil der Flüssigkeit giest man ohne weitere
Vorbereitung[285] eben so viel kochendheisses helles Kalkwasser (§.
420.) als man Flüssigkeit vor sich hat. Ist beim ersten Versuche (§.
424.), beim Eintröpfeln des Weinsteinöls in den ersten Theil, ein
ziegelfarbiger Niederschlag erfolgt, so wird hier ein gelber (zum
Erweise des Sublimats) entstehen.[286] Man scheidet ihn ab und troknet
ihn zum Aufheben.

§. 428. Erfolgte beim Zugiessen des Kupfersalmiaks ein grüngelbes
Präzipitat, so wird hier ein weisser, schwerniederfallender
Niederschlag erscheinen, welcher abgeschieden und getroknet, dann mit
Oel getränkt und auf glühende Kohlen getragen, seinen Knoblauchgeruch
gar bald verbreitet. Er löset sich in frischem starken Arsenikwasser
wieder auf.

§. 429. In den dritten Theil der getheilten Flüssigkeit giesset man
ebenfals ohne weitere Vorbereitung[287] soviel Schwefelleberluftwasser,
bis nichts sich mehr davon trübt. Erscheint die Wolke augenbliklich
gelbbraun, färbt sich aber dann sogleich ganz weis, so ists Beweis vom
Queksilbersublimat. Verbreitet sich aber eine pomeranzgelbe Wolke, so
läst man sie sich sezzen, scheidet den Opermentsaz ab, troknet ihn,
wirft ihn auf glühende Kohlen, und bemerkt zuerst den schwefelgeistigen
endlich den Knoblauchgeruch, zum überflüßigen Beweise des vorhandnen
Arseniks.

§. 430. Ist das anwesende Gift Arsenikmittelsalz, oder hat man
laugenhafte Dinge dem Vergifteten als Gegenmittel (Seifwasser u. s. w.)
gereicht, so erfolgt in beiden leztern (§. 427., 428. und 429.) Fällen
kein Niederschlag. Denn auf das Zugiessen des Kupfersalmiaks erfolgt
doch das gelbgrüne Kupferarsenikpräzipitat, wenn die Flüssigkeit auch
gleich Arsenikmittelsalz[288] war. Diese mittelsalzige oder überwiegend
laugensalzige Natur der Flüssigkeit entdekt die Lakmustinktur dadurch,
daß sie blau damit bleibt und in lezterm Falle die Brasilienholztinktur
dadurch, daß sie die Flüßigkeit violet färbt, statt roth. In
diesem Falle wird so lange Essig in die Flüssigkeit getröpfelt und
umgerührt, bis die Lakmustinktur sich damit etwas roth färbt, die
Brasilienholztinktur aber roth bleibt. Diese Farbeproben kan man,
die Weitläuftigkeit zu vermeiden, eher anstellen, ehe mit Kalk- oder
Schwefelleberluftwasser der Versuch gemacht wird.

§. 431. Im Vorbeigehn erinnere ich, daß mit Schwefelleberluft
gesättigtes Wasser auch die übrigen schädlichen Metalle anzeigt.
Sublimat,[289] wie schon gesagt, durch einen gelbbraunen aber
sogleich in die weisse[290] Farbe übergehenden Niederschlag. (Der
Kupfersalmiak bewirkt einen weissen Niederschlag, Kalkwasser
einen gelben.) Kupfer wird es seyn, wenn der Niederschlag mit
Schwefelleberluftwasser braunschwarz, mit Kalkwasser grün, mit
Kupfersalmiak aber blaugrün erscheint. Brechweinstein wird es seyn,
wenn mit Schwefelleberluftwasser ein ziegelrother (Mineralkermes), mit
Kalkwasser ein weisser,[291] mit Kupfersalmiak aber kein Niederschlag
erscheint, die Flüssigkeit zieht sich in lezterm Falle ins Grüne,
bleibt aber helle. Da Bleigifte keine Erscheinungen darbieten, die mit
der Arsenikvergiftung leicht verwechselt werden könten, so brauche ich
hier nicht zu erinnern, daß Bleizucker mit Leberluft sich schwarz,
ist aber Arsenik dabei schön dunkelroth, und ist Sublimat dabei,
schmuzigroth niederschlägt. Mit Kupfersalmiak und mit Kalkwasser ist
der Niederschlag weis. Silbersalpeter giebt mit Leberluft einen fast
ganz schwarzen, mit Kupfersalmiak einen blaugrünlich weissen und mit
Kalkwasser einen schwärzlich grauen Niederschlag.

§. 432. Alle bisher angeführten Erscheinungen (§. 425.-430.) erfolgen
deutlich und bestimt, wenn weisser Arsenik, Giftmehl, oder auch
Fliegenstein vorhanden war, denn durch das sechsstündige Kochen löset
sich sogar lezterer reichlich auf, und kömt durch das Inspissiren (§.
416.) sogar konzentrirt in die Flüssigkeit. War es aber Operment oder
ein andrer geschwefelter Arsenik, dann erscheint mit dem Kalkwasser und
dem Leberluftwasser keine Aenderung. Der Kupfersalmiak aber giebt auch
mit dem Opermentwasser einen Niederschlag, der zwar anfänglich nicht
gelbgrün sondern grünlich grau aussieht, aber auf Kohlen dennoch seinen
Knoblauchgeruch zeiget.

§. 433. Blos in diesem leztern (§. 432.) Falle wird das festere
Rükbleibsel (§. 415.) von Nummer 1 und 2 des Magen- und Darminhalts,
nachdem es getroknet worden, sublimirt, in einer gläsernen wohl mit
ihrer Vorlage verkütteten Retorte, bei starkem Feuer aus dem Sandbade.
Der Operment, oder das Rauschgelb wird an dem untersten Theile der
Wände des Sublimirgefäses anfliegen. Man versucht es auf glühende
Kohlen, und der anfänglich schwefelgeistige, dann schwefelgeistig
knoblauchartige, und endlich der knoblauchartige Geruch allein, mit
dem kleinen blauen, bei seiner Entzündung, erscheinenden Flämchen
verbunden, werden über die Anwesenheit eines vererzten Arseniks keinen
Zweifel übrig lassen. War also das aus dem Rükbleibsel sublimirte
irgend ein geschwefelter Arsenik, so wird beim Schlemmen (§. 411., 412.)
stets ein Pulver abgeschieden worden seyn, welches mit dem Sublimirten
hinlängliche Aehnlichkeit haben, und im Feuer dieselben Erscheinungen
und Gerüche spüren lassen wird.

§. 434. Ist aber das ausgeschlemte Pulver /A/ (§. 412.) von andrer
Natur, weisser Arsenik, Giftmehl, oder Fliegenstein (denn ob es ein
Arsenikgift überhaupt war, lehrten schon die Flüssigkeitsproben (§.
424. bis 432.) zur Ueberzeugung) so wird man es schon an dem Ansehn
ernennen. Will man sich noch zum Ueberflusse von der Natur des Pulvers
überzeugen, so kan man, wenn es wenig ist, es durch Kochen im Wasser
auflösen und dann die beschriebnen nassen Proben damit unternehmen.
Hat man aber hinlänglich viel ausgeschlemt, so kan man auch die
troknen Proben damit vornehmen, aber die flüssigen (wenigstens die mit
Kupfersalmiak) dürfen nicht unterbleiben, da sie die beweisendsten sind.

§. 435. Hat man also des Pulvers genug, so kann man, wenn es wie
weisser Arsenik (oder wie Operment) aussieht, etliche Grane auf
eine glühende, geruchlose harte Kohle tragen, und den betäubenden
Knoblauchgeruch und den weissen Dampf bemerken. War es dem Ansehn
nach Fliegenstein, so kan man diesen Versuch auf einem glühenden
Kupferbleche anstellen, um den schwarzbraunen Fleck gewahr zu werden,
der nach der Verdampfung des Arseniks, in der Gröse des Gifthäufchens,
eingeäzt seyn wird. Der Versuch geschehe nun auf Kohlen oder auf einem
Kupferbleche, so halte man in beiden Fällen ein (eisernes) Schwarzblech
dicht über das rauchende Pulver, um den weisen Schmauch (weisser
sublimirter Arsenik) an dem schwarzen Bleche zu bemerken.

§. 436. Auch kan man, wenn des Pulvers noch genug ist, und nicht wie
Operment[292] aussieht, etliche Grane davon in glühend schmelzenden
Salpeter[293] tragen; das kleine erfolgende Aufbrausen, und der drauf
aufsteigende Scheidewassergeruch wird eine grose Bestätigung der
Gegenwart des Arseniks seyn. Man hüte sich aber beim Eintragen des
Pulvers ja nicht etwas von Fett oder Kohle in den glühenden Salpeter
fallen zu lassen, man könte aus mehr als einer Absicht unglüklich durch
diese Verpuffung werden.

§. 437. Da sich Operment zu dem leztern Versuche nicht schikt, so kan
man statt dessen, wenn man Vorrath hat, sich von der Gattung und der
Gefährlichkeit des geschwefelten Arseniks dadurch überzeugen, daß man
das Pulver in einem Königswasser, welches fast ganz aus Salzgeiste
und nur weniger (die Auflösung zu erleichtern) hinzugetröpfelter
Salpetersäure besteht, so lange digeriren läst, bis das Zurükgebliebne
durch seine graue Farbe die Reinheit des übrigen Schwefels erweiset.
Das Gewicht wird das Verhältnis des Schwefels geben, auch kan aus der
Flüssigkeit der Arsenik durch Zink niedergeschlagen werden,[294] wenn
man vorher Weingeist dazu gegossen hat.

§. 438. Noch etwas als Anmerkung. Fällt der Versuch (§. 424., 425.,
426.) mit dem Kupfersalmiak überzeugend aus, und das Präzipitat hat
ausser seiner gelbgrünlichen Farbe, auch einen Knoblauchgeruch auf
Kohlen, so kan man sich zuversichtlich, ganz allein auf diesen Versuch
verlassen. Der Kupfersalmiak mus völlig mit Kupfer gesättigt seyn, um
einen Theil Arsenik oder Operment in 5000 Theilen Wasser zu erkennen
zu geben.

§. 439. Ich bereite das Kalkwasser deshalb kochend, weil Wasser mehr
als noch einmal soviel Kalksubstanz bei dieser Hizze als in der Kälte
auflöst, das Reagens folglich bei weitem kräftiger wird. Wiewohl auch
kaltes Kalkwasser, wenn die Arsenikauflösung nur nicht allzuschwach
ist, schon seine Dienste thut und weisse Wolken zeigt.[295] Der
niederfallende weisse Saz ist so schwer auflöslich, daß zu einem
Theile desselben 2100 Theile kaltes Wasser erfordert werden. Dieser
Niederschlag unterscheidet sich vom Weinsteinselenit (denn Kalkwasser
giebt mit Vitriolsäure keinen Selenit, wegen des leztern leichtern
Auflöslichkeit, als Kalk besizt) daß sich ersterer in Essig und
Arsenikwasser, aber nicht lezterer, auflöst.[296]

§. 440. Mit Schwefelleberluft gesättigtes Wasser bildet in einer wenig
gesättigten Arsenikauflösung zuerst eine durchsichtige Gilbe, nach
einigen Minuten begint die Flüssigkeit erst trübe zu werden und nach
mehrern Stunden erscheint dann nach und nach der lokere pomeranzengelbe
Niederschlag, den man mit einigen zugetröpfelten Tropfen Weinessig
beschleunigen kan. Auch kräftiger Weingeist befördert den Niederschlag
in diesem Falle. Zerflossenes Weinsteinöl macht den Niederschlag
verschwinden.

§. 441. Beobachtet man angezeigte Vorsichten und Einschränkungen,
so wird man nicht nur das mindeste Daseyn des Arseniks in der
vorbereiteten Flüssigkeit durch die genanten, genau bereiteten,
Probeflüssigkeiten zur überflüssigen Gewisheit ausmitteln, sondern auch
andre ähnlich wirkenden Metalsalze werden durch dieselben Versuche im
unzweideutigsten Lichte erscheinen. Die im nassen und im Feuerwege, auf
angegebne (§. 435., 436.) Art, probirten, etwa ausgeschlemten, Pulver
werden dem gerichtlichen Arzte über das Daseyn oder die Abwesenheit des
Arseniks gleichfals keine Zweifel übrig lassen.




Zwölftes Kapitel.

Lethalitätsurtheil.


§. 442.

Dem Arzte liegt ferner ob, den Grad der Tödlichkeit geschehener
Vergiftungen zu bestimmen. Wenn Vergiftungen mit Wunden und
gewaltthätigen Verlezzungen in Paralele zu sezzen wären, und wenn die
Gesezze beiden Vergehungen gleichen Rang anweisen wolten, so würde
nicht nur der Richter, sondern auch der Arzt leichtes Spiel haben, zu
urtheilen und zu entscheiden.

§. 443. Wenn nun auch gleich die gewaltthätigen Verlezzungen mit
Vergiftungen nicht völlig verglichen werden können oder dürfen, so
lassen sich doch manche sehr nöthige Aehnlichkeitsschlüsse aus erstern
auf leztere ziehen.

§. 444. Da beigebrachtes äzzendes Gift, wenigstens Arsenik, keine
Verlezzung oder Zerstörung bewirken würde, wenn der Körper nicht
vielfach reagirte, und da diese wechselseitigen Reaktionen des Gifts
und der Kräfte des thierischen Körpers auf einander ungleich langsamer
als ein Degenstos oder Hieb auf die Zerstörung des Lebens und der
Gesundheit wirken (indem Gift nur durch Verweilen auf der empfindlichen
Faser und so nur mit nach und nach erhöheter Kraft schädlich wird,
die Hinwegräumung des beigebrachten Giftes sich auch möglich, die
Ungeschehenmachung einer Wunde aber auf gleiche Weise unmöglich
denken läst;) so hätte man vermuthet, daß die strafende Gerechtigkeit
Vergiftungen gelinder als gewaltthätige Verlezzungen hätte beurtheilen
sollen, wenn nicht bei Verwundungen Vorsezlichkeit ungleich weniger als
Uebereilung und Nothwehr gewöhnlich wäre (bei Vergiftungen fast immer
der umgekehrte Fall,) und wenn der Gesetzgeber die bei Vergiftungen
so gewöhnliche Schwierigkeit der Ausmittelung des Thatbestands
(/corpus delicti/) anderst als durch Erhöhung der Strafe des Ertapten
kompensiren zu können geglaubt hätte; ein Ausweg, der, so viel thulich
war, diese wegen schwieriger Entdekbarkeit so leicht möglichen
Meuchelmorde vermindern und zurükschrecken solte.

§. 445. Diese Schwierigkeit, Vergiftungen auszumitteln, mus unsern
Voreltern fast unübersteiglich geschienen haben, da die römischen
Gesezze[297] bei Giftmischereien schon »die Nachstellungen nach dem
Leben,« =Carl der fünfte=[298] aber »die Verlezzung des Leibes oder
Lebens« für eine volbrachte, der vollen Todesstrafe würdige, Vergiftung
achten.

§. 446. Gienge es noch jezt in der Ausübung nach der Strenge dieser
offenbar allzu allgemeinen Gesezze, so hätten wir in den wenigsten
Fällen nöthig, den Arzt zur gerichtlichen Leichenbesichtigung zu
bemühen. Wissen wir dann auf irgend eine Art, daß ein schädliches
Ding beigebracht worden, so mus es der Gesundheit geschadet haben;
(welches an sich schon im Begriffe Gift liegt) ist dies bewiesen, so
ist dem Sinne der Halsgerichtsordnung, wenigstens nach dem Willen ihrer
unerbittlichen Ausleger[299] schon Genüge geschehen; »Der Delinquent
sei zur höchsten Todesstrafe qualifizirt.«

§. 447. Gehen wir den römischen Gesezzen nach, so ist des Arztes
Gutachten ganz und gar überflüssig. Blos der Richter hat nöthig, sich,
vom Attentat durch Zeugenverhör oder sonst zu überzeugen, um an den
Angeschuldigten die höchste Strafe zu volstrecken.

§. 448. Seitdem sich aber Menschenliebe[300] zur Auslegerin
dieser so streng und algemein scheinenden Gesezze aufgeworfen
hat, seit tiefsinniges Wahrheitforschen an die Stelle indolenter
Geständniserpressungen getreten ist, seit man Weisheit, sie sei neu
oder alt, an die Spizze aller vorhandnen Gesezze zu stellen gewagt hat,
seit dem hat man die Strafe dem Verbrechen genauer anzupassen gesucht,
indem man den Thatbestand der Vergiftungen aus vervielfältigteren
Erkenntnisquellen, folglich reiner und gewisser, schöpfte, um nicht
nach dem alten Fuse, aus dem, der das Unglück hatte, sich auf der
Vergiftungsthat plumperweise ertappen zu lassen, einen Fluch für alle
diejenigen oft strafwürdigern Vergifter zu machen, zu deren Entdeckung
die alte Praxis nicht zureichte; und so erlangte man die Absicht der
alten Gesezze (die Strafe nach dem Verbrechen abzuwiegen und diesem
Laster auf das kräftigste Einhalt zu thun) durch volle Strenge gegen
den wichtigern, und angemessenere Milde gegen gelindere Verbrecher --
Resultate mühsamer Untersuchungen von Männern, die mit erleuchtetem
Blicke in die dunkelsten Schlupfwinkel des Lasters nach Wahrheit
herabzusteigen und den Schleier der Unschuld zu durchschauen vermogten
und, der Menschheit zur Ehre, würdigten.

§. 449. Was wir also, durch unermüdete Nachforschungen geleitet, bei
geringern Verbrechern von der Strenge der alten Gesezze nachlassen,
können wir durch unwiderstehlichere Ueberführung des Schuldigern,
durch Aufspürung einer grösern Zahl dieser Meuchelmorde, durch
Losschlagung unverdienter Ketten, durch kräftigere Vorbauungsanstalten
bei Handhabung und Verkaufung der Gifte, durch hülfreichere Gegenmittel
ihrer Wuth, u. s. w. reichlich ersezzen, und so die Möglichkeit
der Vergiftungen und ihre verwüstenden Folgen weit nachdrücklicher
schmälern, als unsre lieben Alten, bei denen Naturwissenschaft, auch,
wenn man will, Arzneikunde, so zu sagen, noch in der Wiege lag; zu
geschweigen, daß wir durch Milderung[301] der Strafe für diejenigen,
welche ihre That zeitig entdecken oder dem Vergifteten selbst Rettung
zu verschaffen suchen, jene sonst, als keine Erleichterung der Strafe
für Hülfe verstattende Reue zu hoffen war, gewöhnliche Verheimlichung
der That und ihre unseeligen Folgen hinwegräumen.

§. 450. Bei gewaltthätigen Verlezzungen braucht der gerichtliche Arzt
blos auszumitteln, ob die Verlezzung, ungeachtet aller möglichen
Bemühungen des Wundarztes, durchaus tödlich ausfallen muste, ob sie
wegen mangelnder Hülfe (an sich tödlich) oder durch Zufälle, die nicht
nothwendige Folgen der Verlezzung sind, (zufällig) tödlich ward.

§. 451. Diese Klassifikazion will man nun dem Arzte auch bei
Vergiftungen aufdringen, er soll genau entscheiden, ob sie durchaus,
an sich oder zufällig tödlich ausgefallen sei. Man bedenkt aber die
Unterschiede nicht, die sich zwischen gewaltthätiger Verlezzung und
Vergiftung befinden.

§. 452. Erstere fallen dem Verlezten, wie den Umstehenden, wenigstens
dem Aeussern nach, leicht in die Augen, leztere sind Beiden so
lange ein Räthsel bis der Thäter sein Verbrechen gesteht oder ein
einsichtsvoller Arzt auf die Spur kömt. Im erstern Falle sucht
der Verlezte selbst Hülfe, im leztern mus der Vergifter die Hülfe
veranlassen, da der Vergiftete selbst nicht weis, was mit ihm
vorgegangen ist.

§. 453. Erstere sind unmittelbare Zerstörungen des Körpers; die
Gifte wirken nur durch Verweilen auf der empfindlichen Faser, können
folglich, was jene oft im Augenblicke thun, gröstentheils nur nach
einer geraumen Zeit ausrichten. Die gänzliche Hinwegräumung eines
beigebrachten Giftes ohne merklichen Nachtheil der Gesundheit läst
sich, da es ein additioneller Körper ist, als möglich denken, eine
Wunde ist eine schon geschehene Verlegung, die sich nicht wie ein
nachtheiliger Körper hinwegziehn läst.

§. 454. Nur die nach und nach steigende Wirkung des Arseniks ist,
was man Vergiftung nennen kan, dies sezt einen bei der Gifteingebung
beginnenden Zeitraum voraus, in welchem selbst der schädlichste Stof,
so lange er seine Wirkung noch nicht ausgebreitet hat, ziemlich ohne
Beeinträchtigung des Lebens und der Gesundheit hinweggeräumt werden
kan. Ist diese Gnadenzeit ohne Hülfe vorüber, dann erst ist die That
volbracht. Beim Degenstose hingegen ist auf einmal, was geschehen
solte, geschehen.

§. 455. Es giebt Gegengifte, aber keine wunderthätige Waffensalbe,
die geschehne Verlezzungen so ungeschehen machen könte, wie
Potaschauflösung Vergiftung mit Scheidewasser oder Vitriolöl
augenblicklich ungeschehen macht.

§. 456. Die Wirkungen eines Messers sind jedermann bekant, aber was
dies oder jenes Gift in unserm Körper für Zerstörung anrichte, ist oft
Aerzten nicht, am wenigsten dem Vergifter wissend. Kente lezterer die
grausamen Qualen, die den unglücklichen Gegenstand seines Grolls bis
zum Tode foltern werden, schwerlich wählete er Gift. Zu der Zeit, wenn
das Steigen der Marter des Vergifteten, die jenem nicht träumete, nun
seine Reue erwekt, ist gewöhnlich eine zögernde Hülfe zu spät.

§. 457. Langsame oder almählig gereichte Gifte wirken Zerstörungen, die
kein verlezzendes Instrument so unsichtbar, so langsam, und ohne Wunde
oder Narbe anzurichten im Stande ist.

§. 458. Ein kleines gleich unter der Haut zerschnittenes
Pulsaderästchen kan so viel Blut aus dem Körper sprizzen, daß der Tod
erfolgt, der dem Verwunder nicht zu Schulden kömt, wenn der Verwundete
diese kleine Wunde mit seinen Fingern zuzudrücken unterläst. Aber eine
kleine Vergiftung von etlichen Granen Operment kan in Rüksicht des
Thäters durchaus tödlich geachtet werden, wenn lezterer alles Mögliche
that, diese geringe Giftgabe zum tödlichen Ausgange zu bringen.

§. 459. Ein durchschossenes Herz bringt bekantlich eine absolute
Tödlichkeit mit sich, aber eine grose Gabe weisser Arsenik (wenn
es auch ein halbes Loth wäre)[302] kan durch zeitige zweckmäsige
Behandlung fast ohne Nachtheil aus dem Körper geschaft werden.

§. 460. Es giebt überhaupt keine Gabe Arseniks (ja nicht einmal
Queksilbersublimats) deren Gröse eine absolute Tödlichkeit enthielte,
der vergiftete Körper mögte auch noch so gesund und stark, die Zufälle
von aussen noch so günstig, die Hülfe des Arztes noch so schleunig und
passend, der Wille des Vergifteten noch so biegsam, und der Eifer der
Pflegbesorger auch noch so erwünscht seyn. Es giebt keine an sich so
tödliche Arsenikvergiftung, wie etwa eine Wunde ist, von der alle gute
Umstände, alle menschliche Hülfe den Tod nicht abwenden können.

§. 461. Diese auffallenden Verschiedenheiten der Gifte und
Wunden machen die für Wundlethalitäten (§. 450.) geschaffene
Norm, die der gerichtlich urtheilende Arzt zur Gradleiter der
Vergiftungstödlichkeiten annehmen soll, unbrauchbar; meines Bedünkens
nach sollte es folgende seyn.

§. 462. Da die strafende Gerechtigkeit die Grade der Lethalität
von der Einsicht des gerichtlichen Arztes nur in der Rüksicht
erheischen kan, in wiefern der Vergifter durch diese Grade gravirt
oder vertheidigt werden kan, so kan auch der Arzt keinen andern
Gesichtspunkt zur Erforschung der Tödlichkeit einer Vergiftung
erwählen, als in wie ferne der Ausgang dem (ganzen) Verhalten des
Vergifters gegen den Unglüklichen (nächst der Giftgabe) beizumessen
sei, und welchen Theil das schlechte Verhalten des Verstorbenen
während seiner Vergiftungskrankheit, in seinem Körper liegende, vor
der Obdukzion unsichtbare todbeschleunigende Krankheitsanlagen, und
widrige, von aussen hinzukommende unabänderliche Umstände (drei
Dinge, die sich ohnehin der Strafe der Gesezze entziehn), so wie die
Vergehungen des Arztes und der Pflegbesorger (beide werden überhaupt
als Nachläßigkeitsvergehungen, /culpa/, angesehn) von der Gröse des
Verbrechens abziehn.

§. 463. Beherzigen wir das Gesagte und Folgende, so werden wir
gezwungen seyn zu gestehen, daß bei Arsenikvergiftungen (so wie bei
andern) die Giftgabe selbst immer den geringsten Theil des Verbrechens
eines Vergifters, die nachherige Behandlung aber und sein Betragen
gegen den Unglüklichen bei weitem das meiste ausmache, was ihn graviren
oder seine Strafe mildern könne; so wie man annehmen mus, daß alle bei
der Vergiftungskrankheit vorwaltenden, todbefördernde Umstände, die
nicht vom Vergifter abhiengen, auch ihm nicht können zur Last gelegt
werden.

§. 464. Warum solte auch die dem gewaltthätigen Verlezzer zur
Entschuldigung anzurechnende, innere mitwirkende Todesursache,
schlechtes Verhalten des Kranken und der Pflegbesorger nebst den
widrigen zufälligen Umständen dem Vergifter in gewissen Fällen nicht
ebenfalls zu gute kommen?

§. 465. Gesezt, er gab dem Unglüklichen Gift, fühlte aber sogleich
Reue, suchte der Gefahr ernstlich abzuhelfen, es geschahe alles, was
in seinem Vermögen stand, die Vergiftung war unwichtig und leicht
hinwegzuräumen, und der Kranke starb dennoch, gröstentheils aus
andern, nicht in der Wissenschaft oder Gewalt des Vergifters liegenden
Ursachen, die der gerichtlich obduzirende Arzt entdekt; warum sollen
ihm diese und ähnliche Umstände nichts von der Gröse des Verbrechens
mildern?

§. 466. Hieraus folgt, daß bei gleicher Vorsezlichkeit und Hinterlist
bei der That, auf der andern Seite aber bei gleicher Wilfährigkeit
des Verwunders wie des Vergifters, dem angegriffenen Gegenstande
nach der That alle Hülfe zu schaffen, von der Gröse des Verbrechens
eines Vergifters um soviel mehr abgezogen werden müsse, als das Gift
(Arsenik) längere Zeit zur tödlichen Wirkung braucht, als ein Säbelhieb
durch die Hirnschale zu dringen nöthig hat; doch mit dem gerechten
Zusazze, daß ein Vergifter durch sträfliches Betragen (Verlassung,
versagte, verhinderte Hülfe, todbeschleunigende Vorkehrungen u. s. w.),
alles was der Giftgabe an Tödlichkeit und folglich seinem Verbrechen am
vorsezlichen Todschlage abgieng, so gewis ergänze, als einem Verwunder,
der dem Angegriffenen eine geringe äusserliche Schlagader öfnete,
nachdem er ihn des Gebrauchs seiner Stimme und seiner Gliedmasen
beraubt hatte, (und so, was seiner Verschuldung des tödlichen Ausgangs
durch die Geringfügigkeit der Wunde abgieng, durch bösliche Anstalten
ersezte) der ganze vorsezliche Mord zu Schulden kömt.

§. 467. Aus allen diesen Rüksichten theile der gerichtliche Arzt, um
ein richtiges der Vergiftungs- Lethalität im arzneilichen und dem
Vergiftungsverbrechen im Sinne des Richters angemessenes Urtheil
zu fällen, die zur Tödlichkeit zusammengetretenen Umstände in ihre
gehörigen Klassen.

§. 468. Er untersuche vorerst, was der Thäter zur Tödlichkeit beitrug:
1.) Die Gröse der Gabe des schwächern, stärkern und stärksten
Arsenikgiftes, 2.) die ungünstigen vom Vergifter vorauszusehenden und
abhängenden Umstände bei der Giftreichung, 3.) die sichtlich (folglich
dem Vergifter bekante) Schwäche, Kränklichkeit und Unvermögenheit
des Umzubringenden, die vorhabende Vergiftung zu überstehen, 4.) die
Beförderung des tödlichen Ausgangs (nach der Giftreichung) durch
bösliches Betragen.

§. 469. Was den ersten Punkt betrift, so sezze ich Obiges (§. 459.,
460.) voraus, daß man keine an sich tödliche Arsenikgabe annehmen
könne, und jede grose, wie die geringste, es erst durch die Umstände
werde.

§. 470. Gewöhnlich wird die Vergiftung nur akzidentel tödlich, wo
gesunde Personen von 3 bis 10 Jahren 1/8 bis 1 Gran; von 10 bis 20
Jahren 1-1/8 bis 2 Gran; von 20 bis 30 Jahren allenfals 3 Gran, und von
30 und mehrern Jahren höchstens[303] 4 Gran weissen Arsenik aufgelöst,
in festen Speisen (seltner in Pulvergestalt) verschlukt haben. Sie
genesen hievon gröstentheils von selbst, ohne sonderliche Hülfleistung
(als etwa mittelst einiges Getränks, das man ihnen auf ihr Verlangen
nicht abschlägt) nach Erbrechen und Durchlauf. Die überhandnehmenden
und zur Schwäche herabsinkenden Jahre von 65 bis 70 an, mus man in
Absicht einer zufällig tödlich zu beurtheilenden Arsenikgabe, wie
die absteigenden von 20 bis 3 Jahren ansehn. Haben die Umstände, die
diese Gaben tödlich machten, vom Vergifter abgehangen, so hat er sie
(durchaus) tödlich gemacht.

§. 471. Durch Zusammenhaltung einer unnennbaren Zahl
Arsenikvergiftungen älterer und neuerer Zeiten, so wie meiner
einigen Praxis, glaube ich im Stande zu seyn, die Verhältnisse der
(Geschwindigkeit zu töden) Tödlichkeit des weissen Arseniks, des
Fliegensteins und des Operments wie 48:12:1. anzunehmen, ungeachtet
die Auflösbarkeit dieser Arsenikarten im Wasser (die man verleitet
werden könte zur Norm zu erwählen) sich wie 200:25:1:5000 verhält; aber
unstreitig ist die Auflöslichkeit des Fliegensteins und Operments im
Magensafte um so viel gröser als im Wasser. Giftmehl kömt dem weissen
Arsenik an Auflöslichkeit am nächsten, die künstlichen Arsenikerze,
rother und gelber Arsenik, sind noch etwas schädlicher als Operment.

§. 472. In Rüksicht des zweiten Punkts (§. 468., 2.) bemerke man,
daß gleiche Gaben (vorzüglich weissen Arseniks) in Pulvergestalt in
den leeren Magen, in Auflösung in den leeren Magen, ohne oder mit
Getränke beigebracht, mit geringerer oder gröserer Menge Getränke von
wässerichter oder schleimichter Beschaffenheit, in Pulver unter feste
Speisen gemischt, in Auflösung unter festen, wenigern oder mehrern
Speisen von unzusammenhängender, breiichter oder schleimichter Art,
daß gleiche Gaben Arsenik, sage ich, nach angeführter Stufenfolge
verschlukt, auch nach Masgabe derselben immer unschädlicher und
untödlicher geachtet werden müssen; daß man ferner darauf zu sehen
habe, ob das Gift (auf Vorwissen des Vergifters) dem Kranken nach
erregtem Zorne und Aergernis, oder nach Ueberladung mit hizzigen
Getränken u. d. gl. beigebracht worden sei, in welchen Umständen die
Magenentzündung schneller um sich zu greifen pflegt. Vorhergegangener
Hunger oder Volheit des Magens vor dem Giftnehmen gravirt mehr oder
weniger, wenn diese Umstände dem Delinquenten bekant waren. Vorzüglich
sezt die Giftreichung unter Umständen, wo die Unmöglichkeit,
zwekmäsige Hülfe zu erreichen sichtbar ist, ein Nahmhaftes zu seiner
Frevelthat hinzu.

§. 473. Was den dritten Punkt (§. 468., 3.) anlangt, so hat man
ungeachtet aller Unentschlossenheit vieler Schriftsteller[304]
anzunehmen, daß, so wie bei gewaltsamen Verlezzungen, derjenige, der
einen Schwächlichen, Kranken oder sonst unfähigen die vorhabende
Vergiftung zu überstehen, vergiftet, an dem erfolgenden Tode desselben
allerdings Ursache sei, in soferne er diese Hindernisse der Rettung
voraussahe.

§. 474. Wüste er, oder muste er wissen, daß der unglükliche Gegenstand
seines Hasses zur Cholera, zur Lungenentzündung, zu Verhärtungen
und Eiterungen der edlen Eingeweide, zu Polypen des Herzens, zu
Schlagflüssen, zu Blutstürzen und dergleichen todbefördernden
Körperanlagen geneigt, oder ihnen (eben jezt) wirklich unterworfen war,
so erhöhet dieses sein Verbrechen in dem Grade, den man nach genauer
Untersuchung dieser Disposizion zur Beförderung des Todes einräumen
mus. Bei ihm ist die Lehre vom Kontrakt[305] (/per analogiam iuris/)
anzuwenden. »Wer mit einem Verträge schliest, soll die Beschaffenheit
dessen wissen, oder weis sie auch, mit dem er sie schliest.«

§. 475. Der vierte Punkt (§. 468., 4.) oder die Beförderung des
tödlichen Ausgangs (nach der Giftreichung) durch bösliches Betragen
beschäftigt sich mit dem wichtigsten Gegenstande des Verbrechens
des Vergifters, da es gewis ist, daß es wenigstens an sich keine
absoluttödliche Arsenikvergiftung geben kan, sondern erst durch
Umstände dazu wird. Sofern diese Umstände (hier, nach der Giftgabe) in
der Kentnis und Wilkühr des Vergifters lagen, in soweit ward auch die
Vergiftung durch ihn tödlich.

§. 476. Alle Verlassung des Kranken nach der Giftgabe, alle
Verschweigung und Vermäntelung gereichten Giftes und seines Namens,
alle Verschiebung, Versagung oder Verhinderung zwekmäsiger Hülfe, alle
unnüzze oder zwekwidrige Mittel, die der Thäter veranstaltete, oder
mit Fleis nicht hinderte, alle Entfernung der Umstände und Personen,
die ein Mittel zur Erreichung der Hülfe abgeben konten, alle sonst
erweisliche, veranstaltete oder zugelassene böse Behandlung durch
Drohungen, Schmähreden, Schlagen und Mishandeln des Vergifteten,
stark geheizte Stuben, Belastung mit Betten, Reichung hizziger
Getränke, selbst wenn sie der Kranke verlangt hätte, u. d. gl. müssen
zur Summe seines Verbrechens geschlagen werden, wenn der Ausspruch
des nachdenkenden Arztes über den Grad der Tödlichkeit (d. i. des
Verbrechens) gehört wird.

§. 477. War bei dem Vergifter der erste Theil der That, die
Giftreichung selbst, Vorsaz, (/dolus/) so mus der zweite (grösere)
Theil derselben, die nachgehende bösliche Behandlung stets etwas mehr,
als Nachlässigkeit (/culpa/) mus /dolus/ seyn, kan wenigstens nie
zur Zufälligkeit herabgestimt werden, im Falle und in sofern ihm die
Schädlichkeit seines Betragens bekant war, oder bekant seyn muste.

§. 478. Eben deshalb aber, weil der grösere und wichtigere Theil der
Vergiftung auf dem nachgehenden Betragen des Vergifters gegen den
Vergifteten beruhet, kan auch ein groser Theil[306] des Verbrechens
durch reuige, hülfreiche und unermüdete Anstalten, ausgelöscht werden;
da es billig ist, dasjenige Bezeugen des Thäters, dessen Gegentheil ihm
zum vorsezlichen Verbrechen anzurechnen ist, zur Verminderung seiner
Schuld in Rechnung zu bringen, ebenso wie Cajus, der den Titus bei
Nacht ins Wasser stürzte, allerdings strafbar ist, ob er ihn gleich
wieder rettete (oder alle Mühe ihn zu retten sogleich anwandte);
doch ungleich weniger, als wenn er nach dem Einsturz entwich, oder
den Emporkommenden wieder untergetaucht, oder die zu Hülfe Eilenden
abgehalten hätte.

§. 479. Ich gehe zur zweiten Klasse der verschlimmernden oder Tod
beschleunigenden Umstände über, deren Abwendung nicht im Vermögen
des Vergifters stand, ob sie gleich an sich möglich war. Alles, was
sich der Arzt durch Verspätung und Nachlässigkeiten in der Heilung,
was sich der Kranke selbst, die Pflegbesorger und andre mit der
Vergiftungskrankheit verflochtene Personen durch Nachlässigkeit, durch
Ungestüm und Widerspenstigkeit dabei haben zu Schulden (/culpa/) kommen
lassen, gehört hieher und dieser Beitrag zum tödlichen Ausgange,
in sofern er vom Vergifter weder veranlasset ward, noch gehindert
werden konte, mus lezterm billig von der Summe des Verbrechens eines
vorsezlichen Todschlags abgezogen werden.

§. 480. Hat der Vergifter aber z. B. einen Quaksalber statt eines
vernünftigen Arztes, wenn lezterer fast eben so leicht oder doch noch
zeitig genug zu haben war, zur Hülfe gerufen, so wird es angesehn, als
hätte er keine Hülfe angewandt.[307]

§. 481. Eben so gewis von des Vergifters' Verbrechensgröse die dritte
Klasse der konkurrirenden Umstände, alles unabwendbar Zufällige, in
der Mase abgezogen werden, als es zur Verschlimmerung und Tödlichkeit
der Vergiftung beitrug. Schrek vom Donner, Feuersbrunst, Räubern,
Einstürzung der Wohnung, feindliche Mishandlungen; so wie dem
Giftkranken (bei einer langweiligen Vergiftung des zweiten Grades
(§. 111) zustosende fremdartige Krankheiten;)[308] leztlich die
Todesursachen und widrige Disposizionen, die im Körper, dem Vergifter
unbewust, lagen und zum unglüklichen Ausgange mehr oder weniger
beitrugen, nach dem Ermessen des obduzirenden Arztes.

§. 481. Von lezterer Art können jedoch Lungensuchten, Schwangerschaft,
hohes Alter zarte Jugend, Schwäche nach schweren Krankheiten,
kräplichte Verwachsungen u. d. g. dem Vergifter selten oder nie
unbekant seyn.

§. 482. Fänden sich aber auch schon dergleichen, vor der Leichenöfnung
unsichtbare Todesanlagen, den Magen des Vergifteten hingegen (auch
wohl die sonst gesunde Lunge) fände man ausnehmend entzündet, oder
sonst so starke vom Gifte erregte Zerstörung[309] in den ersten Wegen,
daß an eine Wiedergenesung ohnehin nicht zu denken war, so kan die
Tödtlichkeit durch jene unsichtbaren Körperanlagen an sich nicht im
geringsten vermindert oder herabgestimt werden.

§. 483. Es darf uns nicht wundern, daß die Vergiftungstödlichkeiten
noch so dunkel sind, da die Lethalitäten der Wunden selbst noch mit so
dichtem Schleier umhült da liegen. Solte man es wohl glauben, daß ein
Stich durch die Aorta für nicht tödlicher als ein geringer Stos auf
die Brust, wodurch eine Pulsadergeschwulst zerris, oder der Durchgang
einer Kugel durch den untern Theil des kleinen Hirns nicht lethaler als
eine Ohrfeige auf eine widernatürlich dünne Hirnschale angesehn werde?
Dies dünkt mich, heist in so wichtigen Dingen mit Worten spielen.

§. 484. Wahr ists, sowohl auf den mäsigen Stos gegen die
so widernatürlich dünne Stelle der Hirnschale, als auf den
unbeträchtlichen Schlag gegen einen Ort, wo ein innerer Pulsaderkropf
nur dieses kleinen Eindruks noch zum Zerplazzen nöthig hatte,
erfolgte schleuniger und gewisser Tod, und da es nichts tödlicheres
als Tod geben kan, so solte man sich, obenhin betrachtet, beinahe
verleiten lassen, diesen beiden Stössen eine absolute Tödlichkeit
beizulegen. Genau betrachtet aber kan auf diese Tödlichkeitsbestimmung
des schielenden Arztes unendlich weniger die Rache des Gesezzes
(um die es bei der Obdukzion doch zu thun war) als der Spaden des
Todengräbers Anspruch machen. Sie sind durchaus tödlich in Beziehung
auf das unglükliche Schiksal des Erblichenen, wer wird dies leugnen?
aber in Rüksicht des Verlezzers, der diese tödtlichen Blösen seines
Widersachers vielleicht nicht kannte, nicht ahnden konte, können diese
Todesfälle ohne Ungerechtigkeit nicht anders als akzidentel genant
werden.

§. 485. Wer sagt uns denn, daß, was man zufällige Ursachen nennt,
blos nach der Hand hinzutretende seyn dürfen? Wollen wir bei der
wichtigsten Angelegenheit des Menschen, bei Entscheidung über Leben
und Tod etwas mehr als kalte, flache, Gemeinformeln gelten lassen, und
wollen das Senkblei etwas tiefer werfen, so werden wir uns gedrungen
fühlen, die Sträflichkeit eines Todschlags (Lethalität dem Arzte) nicht
weniger oft wegen dazwischen gelegener als wegen dazwischen tretender
(zufälliger) Ursachen, wovon die erstern oft gewisser ein vom Thäter
unabhängiges Medium zwischen That und Tod als die leztern seyn können,
zu mildern. Kan eine Ursache kleiner als ihre Wirkung seyn? Und doch
hängt der Altagsmensch, was der Zeit nach aufeinander folgt, sogern wie
auf einander passende Ursache und Wirkung zusammen! Treten bei einem
unorganisirten Körper oft mehrere verschiedentlich gerichtete stärkere
und schwächere Bewegkräfte zusammen, um ihm eine Richtung zu geben, die
man für das Resultat eines simpeln Stoses ansehn solte, wenn erstere
nicht bekant sind; um wie viel leichter lassen sich Aeusserungen bei
organisirten Körpern denken, die das Resultat mehrerer, vielfach
verschiedner Einwirkungen sind, von denen dem kurzsichtigen Auge des
Beobachters selten mehr als eine bekant wird. Ist aber darum auch
nur eine einzige? Ist es uns erlaubt, die einzelne bekant gewordne
Ursache durch Einbildung so lange auszudehnen, bis sie die Gröse der
sichtlichen Wirkung dekt, um nur der Aufsuchung jener beigetretenen
Mitursachen überhoben zu seyn, die oft einen um desto ansehnlicheren
Theil der Wirkungsgröse umfassen, je tiefer sie unter Tage liegen?

§. 486. Ueberhaupt ist also der Tod des Umgebrachten gewöhnlich die
Summe, (auch wohl das Produkt) mehrerer Ursachgrösen, wovon die That
des Angeschuldigten vielleicht die kleinere, mittlere, grösere ist.
Lag zur Summe des Todes = 8 schon die Gröse = 6 an innern Ursachen in
Bereitschaft, oder (mit andern Worten), gehört die Kraft = 8 dazu, das
Leben des Gegenstandes zu zerstören, so wird derjenige, der die Kraft
= 2 gegen das Leben desselben anwandte, zwar stets ein Verbrecher
seyn, aber nur im gedachten Verhältnisse, so lange er nicht wuste,
nicht wissen konte, daß das Leben (= 8) schon von einem verborgenen
Gegengewichte = 6 reagirt werde; gleichviel, die Gröse 6 komme nach
Anbringung der Kraft 2 hinzu, oder sie sei schon vorher (verborgen) da,
um die Summe 8 hervorzubringen; genug, wenn der Mitwirkung der Kraft 6
ausser dem Wissens- und Vermögenskreise des Urhebers der impugnirenden
Kraft 2 lag, um ihm nicht mehr als ein Viertel der ganzen Wirkung (8)
beizumessen.

§. 487. War ihm jene innere feinldiche Ursache (6) gar nicht bekant,
und er wendet eine der ganzen Wirkung (8) gleiche verbrecherische Kraft
-- 8 gegen das Leben des Unglüklichen an, oder war sie ihm bekant
(zum Theil oder ganz) und er ersezt die noch zum Tode erforderliche
Differenz durch positive oder negative Bosheit, beide Verbrechen sind
gleich -- die ganze Summe des Todes liegt auf ihm, die That ist für
absolut lethal anzusehn; und so stuft sich, wie mich dünkt, sein
Verbrechen in verschiednen Nüancen ab.

§. 488. Wer einem starken Manne etliche wenige Grane Operment giebt,
kan an ihm durch andre (erweisliche) gravirende (§. 472. bis 478.)
Umstände oft weit gewisser volgütiger Mörder werden, als ein andrer,
der eben demselben, ja selbst einem Schwächeren ein weit gröseres
Gewicht weissen Arsenik gegeben hätte, in dem, von seinen reuigen
Anstalten zu erwartenden, guten Erfolge aber durch unabwendbare, ausser
seiner Macht stehende Zufälle getäuscht ward.

§. 489. Will man aber durchaus bei Bestimmung der Gröse des Verbrechens
auch die Natur des Ausgangs mit in Anschlag bringen, so solte doch,
wenn derjenige, der durch einen in jedem andern Falle gewis tödlichen
Säbelhieb, der ihm unbekant widernatürlichstarken Hirnschale seines
Gegners nur eine unbeträchtliche Verlezzung beibringen konte, nicht
am Leben gestraft wird, eine verhältnismäsige Nachsicht in Rüksicht
dessen statt finden, der das Unglück hatte, durch einen mäsigen Schlag
auf eine (ihm unbewust) widernatürlich dünne Stelle des Schädels, den
Tod seines Widersachers erfolgen zu sehn; da jener Säbelhieb unter
tausend Fällen nicht einmal untödlich, lezterer Stos aber unter eben
so vielen Fällen fast niemals tödlich ablaufen kan; mir deucht jener
weit mehr Verbrecher, als dieser.

§. 490. Solte auf eben diese Art ein Verbrecher, der einem andern
eine starke Gabe weissen Arseniks beibringt, die dieser aber wegen
vorgängiger Anfüllung seines Magens fast ohne Schaden wieder wegbricht,
während daß der Vergifter entwich, um ihn hülflos zu machen, nicht
strafwürdiger seyn, als ein andrer, der eine kleine Gabe Fliegenstein
in einen Magen bringt, der durch vorgängiges, ihm unbekantes Erbrechen
schon entzündet war, und so bei seinen besten Rettungsanstalten
unvermuthet den Tod erfolgen sieht? Doch was geht dies den Arzt an,
des Richters Sache allein ists, in beiden Fällen, die Kompensazion des
Verbrechens durch die Natur des Ausgangs zu bestimmen.

§. 491. Ich nehme alles zusammen. Was der Vergifter ausser der Giftgabe
an Todesursache weder wissen, noch, so sehr er sich bestrebte, hindern
oder hinwegräumen konte, mus zum Credit seines Schuldbuchs, alles aber,
nächst der Giftgabe, was er an Rettung verabsäumte oder zum Verderben
beitrug, zum Debet desselben geschrieben werden, um eine gerechte
Bilanz der Vergiftungstödlichkeit ziehen zu können, in welcher ihm,
so sehr er sich auch bestrebte, sein Vergehen wieder zu verbessern,
dennoch stets ein ahndenswürdiges Minus (die Giftreichung selbst mit
ihren Umständen) bleibt, welches durch die Natur des Ausgangs der
Vergiftungskrankheit gewöhnlich um ein Beträchtliches erniedrigt oder
erhöhet wird, nach des Richters Ermessen.

§. 492. Der gerichtliche Arzt soll dem Richter zum Dolmetscher der
Gewisheit und Gröse der begangenen Vergiftung (eines getreuen Resultats
der ihm an die Hand gegebnen Umstände mit dem Objekte der innerhalb
der Sphäre seines Amtes gelegenen Untersuchung kombinirt) dienen; die
Strafe dafür abzuwägen, ist des leztern Sache.

§. 493. Daß ein noch so gut überdachter und ausgearbeiteter
Sekzionsbericht oft nicht denselben Anspruch thun kan, als ein nach
der Hand eingeholtes Urtheil von einer medizinischen Fakultät,
beruht gröstentheils darauf, daß man der lezteren die nach der Hand
gefertigten Inquisizionalakten und mancherlei Deposizionen zur
Einsicht zugleich zu überschicken pflegt, ein Umstand von der grösten
Wichtigkeit.

§. 494. Das Urtheil über Lethalität kan in diesem Falle nun erst den
Umständen genau angemessen werden, ein Vorzug, der von einem bald
nach der oft schnellen Leichenöfnung (wo noch nichts Erhebliches von
Aussagen am Tage liegt) verlangten Oefnungsscheine nicht zu verlangen
ist. Findet der Richter zur Erlangung eines bestimtern Urtheils
für zwekmäsig, die Fakultät mit allen dahin gehörigen Umständen zu
versehen, warum nicht auch den Arzt? Soll dieser alwissender seyn?

§. 495. Hiermit will ich nicht sagen, daß die Leichenöfnung verschoben
werden solle, die baldige schleunige Sekzion ist aus vielen Gründen
dienlich, erforderlich, nothwendig; auch das Visum repertum hierüber
kan der Richter in kurzem verlangen; aber mit dem Lethalitätsurtheile
solte er den Arzt billig so lange verschonen, bis die von lezterm
erheischten Data durch Verhöre ausgemittelt und ihm mitgetheilt worden
sind.

§. 496. Die zwei verschiednen Theile des gewöhnlichen Sekzionsberichts,
1) die Erzählung des Gefundenen und 2) das Urtheil über die Tödlichkeit
sind himmelweit von einander verschieden. Den erstern hat der Richter,
so bald wie möglich, zur Ueberführung des Angeschuldigten mit dem
Korpus Delikti nöthig; aber lezteres braucht er blos kurz vor der
Strafbestimmung (dann ist es ihm unentbehrlich) die anfänglich immer
noch im weiten Felde ist.

§. 497. Deshalb rathe ich jedem Arzte, wenigstens bei Vergiftungen,
wenn ihm der Sekzionsbericht schnell, ohne vorherige hinlängliche
Informazion über die ihm zu wissen nöthigen Umstände, abgefodert wird,
blos den ersten Theil, das eigentliche Visum repertum einzureichen und
durchaus mit seinem Urtheile an sich zu halten, bis die erforderlichen
Deposizionen ihm mitgetheilt worden[310] sind. Jenes kan, nächst ihm,
der gerichtliche Wundarzt (bei chemischen Untersuchungen auch wohl der
Apotheker) mit unterschreiben, vor das leztere aber mus er allein mit
seines Namens Unterschrift stehen.

§. 498. Wird nichts Gewisses an Umständen durch den Criminalprozes
ausfindig gemacht, so kan der Richter nicht verlangen durch das
schriftliche Urtheil des Arztes weit genauer und bestimter informirt zu
werden, als aus den Deposizionen hervorgeht.

§. 499. Ist man aber dem Thäter bei der Leichenöfnung noch
nicht auf die Spur gekommen, was brauchts vor der Hand für ein
Lethalitätsurtheil? es ist unnüzze, und in diesem Falle bei
Vergiftungen gröstentheils unmöglich. Blos gerichtliche Unterhandlungen
auf den Thatbestand (Korpus Delikti) gestüzt, bringen die Stufen der
Inquisizion hervor.

§. 500. Ich mus bekennen, daß ich keinen Leisten vorschlagen weis, nach
welchem die Tödlichkeitsgrade der Arsenikvergiftung gemodelt werden
könten, die unendliche Verschiedenheit der Einflus habenden Umstände
machen ein solches Projekt unmöglich.

§. 501. Wer sich das bisher Erinnerte zu eigen gemacht und Natur- und
Arzneikunde in seiner Gewalt hat, wird einen entscheidenden Ausspruch
von sich zu geben in den meisten Fällen im Stande seyn, da hingegen,
wer sich jene Algemeinheiten in einzelnen Fällen nicht konkret zu
machen weis, und durchaus einen Leisten verlangt, auch immerhin einen
Gebrauchszettel dazu bestellen mag, der leicht eben so langweilig und
dunkel als meine Algemeinheiten ausfallen dürfte.

§. 502. Ist es erlaubt, dem Richter noch ein Wort zu sagen, so
bemerke ich, daß man über die Strafbestimmung für diese Fälle in zwei
Streitschriften, deren Gelehrsamkeit so wohl als ihre etwas rauhe
Strenge in die Augen fält, (/Ioh. Franc. _Ehrman_, praeside I. D.
_Reisseissen_, de veneficio doloso, Argentor. 1781 und I. F. _Ehrman_,
de veneficio culposo, Argentor. 1782./) hinlängliche Auskunft finden
kan.


                             ~Weißenfels,~

                   ~gedruckt bei Friedrich Severin.~




Fußnoten:


[Fußnote 1: Auch /Cadmia fossilis/ genant, /Arsenicum porosum Linn/.]

[Fußnote 2: Schon Henkel schmolz ihn aus weissem Arsenik und schwarzem
Flusse bei jählingem aber gemäsigtem Windofenfeuer im unverschlosnen
Tiegel, s. Kieshistorie, zehntes Kapitel, S. 564.]

[Fußnote 3: Jener verraucht kaum bei 430° Fahrenh. dieser schon bei
380°. S. §. 58.]

[Fußnote 4: Das graue Giftmehl besteht aus kleinen länglichtspiesigen
Krystallen und ist beinahe so auflöslich, wie sublimirter weisser
Arsenik.]

[Fußnote 5: Bergman läugnet seine Auflöslichkeit in Wasser und die
salzhafte Natur des regulinischen Arseniks ganz; s. Abh. vom Arsenik,
Wien 1783. S. 3, 9 und 15.]

[Fußnote 6: Chemie §. 693.]

[Fußnote 7: a. a. O. S. 3 und 42.]

[Fußnote 8: Minearologie S. 368]

[Fußnote 9: Rührt die Röthe des sächsischen rothen Arseniks von einem
kleinen Theile Bleies her?]

[Fußnote 10: Vorzüglich thut dies Salpetersäure.]

[Fußnote 11: /Commerc. litt. Nor./ 1733 S. 253. -- 1734 S. 292. --
1737 S. 182.]

[Fußnote 12: Diese durch Laugensalze bewirkte Milderung der
Arsenikauflösung bemerkte =Navier= (Gegengifte erster Th. S. 26.) durch
den Geschmak, so wie =Macquer= (/Mem. de l'acad. des sc./ 1776.)]

[Fußnote 13: Man sehe die Anm. zu §. 398.]

[Fußnote 14: Eine dem untersuchenden praktischen Scheidekünstler
geschriebne Bemerkung. =Bergman= (von der Luftsäure S. /opusc./)
will einmal einen Niederschlag durch fixe Luft in Bleiauflösungen
bewirkt gesehen haben, hernach nicht wieder. Ich erinnere aber, daß
Bleizuckerauflösung die in einer Flüssigkeit vorhandne Luftsäure,
bequemer, (mit gehörigen Voraussezzungen) als Kalkwasser entdecke, und
ihre Menge dann leicht abzuwägen sei, wenn das erfolgte Präzipitat vor
und nach seiner kalten Wiederauflösung in reiner Salpetersäure gewogen
wird.]

[Fußnote 15: Nicht eine unauflösliche, wie =Scheele= will, Abh. d.
schwed. Ak. d. Wiss. 37ter B. S. 279, 15. c.]

[Fußnote 16: Schwefelleberluft ist nach der wahrscheinlichsten Meinung
ein mit einem Uebermaas von Brenbaren in Luftgestalt aufgelöster
Schwefel, ihre Entstehung scheint dies zu beweisen. Vielleicht trägt
zur Vereinigung beider Substanzen in eine luftähnliche Form =Maiers
Kaustikum=, das mit =Scheelens Hizze=, wie mich dünkt, übereinzukommen
scheint, das Seinige bei. Nach =Bergman= lösen sich von dieser Luft
60 Kubikzoll in 42250 Granen oder 100 Kubikzollen Wasser auf, worin,
nach ihm, 80 Gran Schwefel sind. Nach =Kirwan= (Mineralogie S. 235)
lösen sich 100 Kubikzoll dieser Luft in 200 Kubikzollen Wasser auf, und
enthalten 8 Gran Schwefel. Der Antheil Brenbares dieser Luft scheint
zur Regulifizirung des Arseniks erfoderlich zu seyn, da sich reine
Metalkalke nicht mit Schwefel zum Erze verbinden. Mir scheinen diese
so verschiedene Angaben unerklärlich. Ich fand durch oft wiederholte
Opermentniederschläge, daß 42000 Gran kaltes Wasser so viel Leberluft
aufnehmen konte, daß 100 Gran Schwefel und etwas drüber darin aufgelöst
erhalten wurden. Dies war der höchste erreichbare Sättigungspunkt,
dessen kaltes Wasser fähig zu seyn schien.]

[Fußnote 17: Nach zehen Tagen fand ich noch so viel niedergefallen,
daß das Verhältnis des aufgelöst gebliebenen Operments zum Wasser etwa
1:2500 war.]

[Fußnote 18: Petersburg 1783 8vo S. 21. Er gab den Schwefel mit Milch
(oder wie er sagt in Milch =aufgelöst=, wie er dies gemacht, sagt er
nicht, vermuthlich Schwefelblumen unter Milch =gerührt=) und rettete
durch häufiges Trinken dieses Mittels einen Menschen, der 2 Quentchen
weissen Arsenik verschluckt hatte. Sahe er nicht, daß eine grose Menge
blose Milch dies oft gethan hat?]

[Fußnote 19: Mineralogie S. 249.]

[Fußnote 20: Vermutlich weil Silber selbst in saurer Auflösung
Brenbares genug zur Vererzung (bei erster Berührung des selbst nakten
Schwefels) behält.]

[Fußnote 21: Die stärkste Auflösung des Arsenikkönigs blieb mit
Schwefelauflösung hell und ungefärbt, vermuthlich entweder, weil
das kochende Wasser den regulinischen Arsenik nur als Salz auflöst,
indem es sein Brenbares in der Siedehizze zerstreuet, oder weil das
Aneignungsmedium (welches in der Schwefelleberluft vielleicht noch
unerkant verborgen ist) im blosen im Wasser aufgelösten Schwefel
nicht liegt, und also beide Substanzen Schwefel und Arsenikkönig sich
nicht zum Erz verbinden können. Ich bin der erstern Meinung zugethan,
seitdem ich fand, daß abgedampfte Arsenikkönigauflösung im Wasser zu
einer weißen Rinde sich rings um die Abdampfschale ansezte (bis keine
Flüssigkeit mehr übrig war,) in der ich durch das Vergrößerungsglas die
feinste Krystalgestalt wie die des weissen krystallisirten Arseniks
erblikte.]

[Fußnote 22: /Eph. N. C. cent. 3. obs. 67./ S. 153.]

[Fußnote 23: Aucante Schreiben von schädl. Zuber. d. Getreidesaat mit
Kalk und Arsenik Hannöv. n. Saml. 1775. St. 75.]

[Fußnote 24: Besonders der in England angewandte Firnis aus Arsenik,
Oel und Pech wider die Holzwürmer der Schiffe, Encyclopedie, Arsenic.]

[Fußnote 25: Wetherlins Chronologen 12ter B. S. 146.]

[Fußnote 26: /Toxicologia/ S. 335.]

[Fußnote 27: Fr. Hoffmann /Med. rat. system. Tom./ 2. S. 185.]

[Fußnote 28: Bei Wepfer /hist. cic. aqu. cap. 21. schol./ 4. S. 372.
(/L. B./ 1733.)]

[Fußnote 29: Reisen, 57. Brief.]

[Fußnote 30: =Fr. Hoffmann= /medic. ration. system. Tom. 2. p. 2. §.
19/.]

[Fußnote 31: /Commerc. litt. Noric./ 1737. S. 182.]

[Fußnote 32: Vorlesungen üb. d. ger. Arzneikunde 2ter Band. S. 190.]

[Fußnote 33: Mineralgifte. S. 131.]

[Fußnote 34: =De la Force=, Nachrichten von den wichtigsten Begeb.
unter der Reg. Ludwig /XIV./ Leipzig 1716. S. 128. und /Lettres de
Madame de Sevigne, Tom./ 2. -- Wepfer /hist. cic. cap. 21. schol./ 4.
S. 372.]

[Fußnote 35: Oder solte ein Arsenikmittelsalz dazu genommen werden?
Der unmerkliche Geschmack desselben und seine gar nicht heftig
geschwinde, sondern langsam äzzende Wirkung scheint dies zu verstehn zu
geben, welches die Herren =Merveau=, =Maret= und =Dürande= bemerkten,
da sie einem Hunde ein Quentchen davon eingeflöst hatten. Der Hund lag
ohne andere Zufälle einen Monat lang schreklich ausgezehrt, nahm fast
gar keine Nahrung zu sich, und ward an den Lenden gelähmt. Milch und
andere Schleime konten diesen Zufällen nicht abhelfen -- Nach seinem
Tode schien der Magen nicht angefressen zu seyn -- Vielleicht wirkt
es so schleichend giftig, weil der Arsenik nur allmählig durch das
thierische Brenbare hergestellt wird. S. Anfangsgr. der theor. und
prakt. Chemie, zw. B. S. 216.]

[Fußnote 36: Ja man könte behaupten, daß ihn in dieser Absicht
=Theophrast Parazelsus von Hohenheim= am ersten gebraucht habe, da
er (/lib. 2. de morb. metall. cap. 5./) spricht: »/Spiriru arsenici
quartanam curari/« wiewohl mir die Bereitung dieses Arsenikspiritus
nicht bekant ist; auch ihm folgte =Johan Lange= /epist. med. lib. 3.
ep. 7./ -- =Dann Lemery=, /cursus chym./ S. 307. -- fast um eben diese
Zeit (1679) Burchhard bey Wepfer, /hist. cic. cap. 21. schol./ 3. S.
367. -- Dann =Maskoky= /Eph. N. C. dec. 2. ann./ 3. (1685) /obs./ 46 --
worauf sein Gebrauch allgemeiner ward.]

[Fußnote 37: Die Gabe des weissen Arseniks in Fieberpulvern haben die
Quacksalber bis auf vier, ja =fünf Gran= getrieben. =Bonet= /medic.
septentr. coll. part. 2./ S. 535. und unten §. 470.]

[Fußnote 38: Sechs Tropfen eines flüssigen Arsenikmittelsalzes
(/liquor arsenicalis Schroederi/) wurden einem achtjährigen und einem
zehenjährigen Kinde auf den Grindkopf gestrichen, Zittern, Brechen
und geschwinder Tod waren die Folgen; =Zittman= /medic. for./ (Frft.
1706. 4.) S. 420. -- Ein Hund starb unter den heftigsten Zufällen sehr
plötzlich, welchem =Sprögel= (/diss. exper. c. veneno. Goetting 1753./
S. 62.) in seine Hautwunde Arsenik angebracht hatte, er fand innerliche
Entzündungen.]

[Fußnote 39: Die bey §. 90. und 91. angeführten Stellen werden dies
vollends erläutern -- Doch sehe man noch =Heucher= /opera omn. Tom.
1. Mithridates/ -- S. 433. =Fernel= /univ. med. lib. 6 cap. 18./ und
=Harder= /apiar. observ. (Bas. 1736. 4.)/ nach.]

[Fußnote 40: Es giebt keinen Zufall einer Arsenikvergiftung, den
nicht äusserliche Anwendung dieses Gifts ebenfalls hervorbrächte.
Auf Rauch und Staub, Kontraktur =Bresl.= Samlung. 38 Vers. S. 411.
-- Lähmung =Tackenius= /Hippocr. chym. cap. 24./ -- =Neuman= Chemie
4ter Band, erst. Th. S. 425. -- =Angel. Sala= /Ternar. bezoard. cap.
27./ -- Kolik, Magenschmerz, Erbrechen viele der unten (§. 134.)
anzuführenden Stellen, besonders =Sala= a. a. O. -- =Tackenius= a.
a. O. Zittern, /Miscell. N. C. ann. 1671. obs. 78./ -- Schwindel,
Ohnmacht, geschwollenes Gesicht =Sennert= /prax. lib. 6. part. 5. cap.
2./ S. 237. -- Schwindel, Kopfschmerz, Mattigkeit und Arsenikfriesel:
Boerhave /de morb. nerv. Tom. 1./ S. 224. -- Auf äusserliche sonstige
Anwendung Kontraktur =Peter von Abano= /de venen. de realgare/ --
Lähmung und Zittern der Bergleute =Ramlov= von der Lähmung und Zittern
der Bergleute. -- =Sala= a. a. O. -- Brand andrer Theile als wo er
aufgelegt ward; /Commerc. litt. Nor. ann. 1743/ S. 50. -- /Act. N. C.
vol. 6. app./ S. 8. -- Entzündung des Schlundes -- /Acta N. C. vol. 9.
obs. 37./ -- Fallsucht, auf Grind gestreut /Eph. N. C. dec. 2. ann. 4.
obs. 12./ S. 37. -- =Sala= a. a. O. -- Frieselausschlag und Geschwulst
/Acta N. C. vol. 2 obs. 10./ -- =Sennert= /prax. lib. 6. part. 5. cap.
2./ -- Schlagflus Pyl Aufs. und Beob. erst. Th. S. 46. -- Erbrechen,
Kolik u. d. gl. in allen den gleich (§. 90., 91.) anzuführenden
Stellen.]

[Fußnote 41: =Musgrave= Betracht. über die Nerven sechst. und
siebentes Hauptstück.]

[Fußnote 42: =Brocklesby= /concerning the indian poison sent over from
Condamine. Philos. Trans. vol./ 44. S. 408. und =Herissant= /exper.
made with the poison of Lamas and of Ticunas/; ebend. /vol. 47./ S. 75
-- 92.]

[Fußnote 43: Um wie viel tödtlicher die Gifte sind, wenn sie auf
offene Hautstellen, als wenn sie in den Magen kommen, sehen wir in
den Versuchen des holländischen Wundarztes =Forsoek=, die er mit dem
Bohonupasgummi in Java anstelte; Hunde, denen er einen ungemein kleinen
Theil davon unter die Oberhaut mit der Spizze einer Lanzette brachte,
starben dreimal geschwinder (und fast augenbliklich) als die, denen er
etwas davon eingab; /Esprit des journaux, 1785. Juin./ S. 310.]

[Fußnote 44: =Des le Febüre= äusserliche Anwendung des weissen
Arseniks in Auflösung ist bekant -- so wie =Bernhard's= Krebspulver;
Saml. f. prakt. Aerzte, 7. B. St. 3. S. 512. -- nicht weniger
=Rönnow's (schwed. Abh. Jahr. 1778)= Anwendung des gelben Arseniks
zu gleichem Behufe. Doch hatten schon die ältesten Aerzte Mittel
gegen Krebs aus Arsenik gebraucht, wie das Kollyrium des =Lanfranc's=
beweist, zu welchem Operment kömt. Andrer gefährlichern Mittel, aus
weissem Arsenikpulver zusammengesetzt, hier nicht zu gedenken, die
gröstentheils aus den Händen gewissenloser Empiriker kamen.]

[Fußnote 45: Franz =Alphanius= /de peste/ -- =Massaria= /de peste
lib. 2./ -- =Deusing= /de peste hist./ 44. und 99. -- =Lindestolpe=
/de venenis/ S. 735. -- =Baccius= /de venenis/ -- /quae extrinsec./ --
=Amman= /medic. crit./ S. 371. -- =Salmuth= /obs. medic. II./ S. 96.
-- =Stenzel= /de venen. acur./ S. 27. -- Fabriz =von Hilden= /obs. et
cur. chirurg. Cent. 6. obs. 80, 81/ -- =Ebenders.= /de gangraena et
sphac. cap. 5./ S. 777. -- =Bonet= /sepulchr. anat. lib. 2./ sect. /II.
obs./ 31. -- /Act. N. C. vol. 6. app./ S. 8. =Ebendas.= /vol. 2. obs.
10./ -- /Eph. N. C. cent. 3 et 4. obs. 127 in schol./ -- /Eph. N. C.
dec. 2. ann. 4./ S. 37. -- =Ebendas.= /dec. 3. ann. 9. et 10./ S. 390.
-- =Mathesius=, Sarepta S. 430. -- =Angelus Sala= /ternar. bezoard.
cap. 27./ -- =Fernel= /method. med. lib. 6. cap. 8./ -- =J. Schröder=
/pharm. med. chym. lib. 3. cap. 27./ S. 498. -- =Zittman= /med. for.
cent. 2. cas. 24./ -- =Bresl.= Saml. 33. Verf. S. 115. -- =Sprögel=.
/exper. c. ven./ S. 61. =Hannöver=. Magazin 1770 36. St. -- =Büttner=
Unterricht für Aerzte Beob. 35. -- =Pyl= Auff. und Beob. erst. Th. S.
46. --]

[Fußnote 46: /Eph. N. C. dec. 2. ann. 4. obs. 12./ S. 37.]

[Fußnote 47: Es brachte Brand im Schlunde zuwege, /Commerc. litt. Nor.
1743. S. 50./ und nicht nur Pflaster, sondern auch damit angerührte
Oele haben ähnlichen Nachtheil gehabt, es erfolgte Schwierigkeit im
Schlingen, fruchtloses Würgen, Entzündung des Halses; /Acta N. C.
vol. 9. obs. 37./ oft Tod. Ueber die Schädlichkeit der leztern, auch
der arsenikalischen Anhängsel (Amulete) sehe man die bei =Gmelin
(Mineralgifte)= Verzascha, Diemerbroek, Hodges, Crato und Lionardo
de Capo angeführten Stellen -- sonst noch =Wepfer= /hist. cicutae
cap. 21. hist. 13./ S. 364. -- =Amatus Lusitanus= /cur. med. Cent. 2.
Curat. 34./ -- =Baccius= /de venen. et antidot. in prolegom./ S. 23.
-- =Lorenz Scholze= /epist. med. 168./ S. 282. -- =Ger. Columbus= /de
febre pestil. lib. 2. Cap. 17./ -- =Peter Borell= /hist. et obs. rar.
cent. 3. obs. 36./ -- /Commerc. litt. Nor. ann. 1743. S. 50./ --

Und wie soll man sich wundern, daß äusserlich aufgelegte Arsenikbutter
(jene fressende Verbindung des Arseniks mit Salzsäure) den Tod
bewirkte; =Lor. Hoffman= /de vero usu et abusu med. chym. S. 38./]

[Fußnote 48: Auch solte nie erlaubt werden, daß das Spielzeug
der Kinder mit Rauschgelb, Operment, rothem oder gelbem Arsenik
angestrichen würde. Mir sind etliche traurige Fälle bekant, wo man
Kinder, die daran gelekt hatten und tod krank wurden, mit Mühe rettete.]

[Fußnote 49: Die Irritabilität der Magenmuskeln ist durch den
äusersten Reiz abgestümpft, verloschen -- =Sprögel= a. a. O. S. 57.]

[Fußnote 50: Er wird dazu nehmen, (um sich zu überzeugen,) daß bei
dieser Arsenikvergiftung nicht wie bei der Cholera beim ersten, sondern
größtenteils erst beim wiederholten Erbrechen Galle ausgeworfen wird,
und der Puls bei ersterer anfänglich nicht so voll oder entzündlich wie
bei lezterer, sondern mehr krampfhaft eingezogen ist.]

[Fußnote 51: Man sehe die Schriftsteller bey §. 90. und 91. nach.]

[Fußnote 52: Deshalb weis ich nicht, wie in =Hallers= Vorlesungen über
=Teichmeiers= gerichtliche Arzeneikunde (2ten Bandes erster Th. S. 189)
gesagt werden kan: die Eingeweide fresse Arsenik nicht an, daher zu
glauben sei, er besizze einen sehr narkotischen Schwefel -- Just das
Gegentheil!!]

[Fußnote 53: Vornehmlich wenn die Ausleerungsmittel vernachläsiget und
Ausdünstung befördernde, schweistreibende oder andre hizzige Mittel
allzu zeitig an ihre Stelle gesetzt werden. Im Jahre 1784 hatte ein
starker Holzschläger in Guteborn im Amte Ruland durch die Bosheit
seiner Frau verschiedene Grane Fliegenstein auf einem Butterbrode
verschlukt, er würgte sich die ganze Nacht hindurch, ohne das Gift
durch Erbrechen völlig loswerden zu können. Früh ermant er sich,
ungeachtet des Brennens im Magen und des Reissens in den Gedärmen
verschlukt eine Menge kaltes Wasser, zwingt sich zur heftigsten Arbeit,
und geräth in einen ungeheuern Schweis. Da er Mittags als er zu Hause
war seine Kolik nicht gemindert sieht, so verschlingt er eine Menge
heiser Suppe und geht mit zusammengeraften Kräften wieder an die
Arbeit. Nach und nach fühlt er wie die Leibschmerzen nachlassen, aber
bald darauf fält er unvermuthet zu Boden. Er wird ganz steif, doch mit
Kenzeichen des freien Bewustseyns nach Hause getragen; die Muskeln des
ganzen Körpers waren angestramt, und die Gliedmasen krum gezogen. Der
Wundarzt richtete durch Oel- und Milchtrinken nichts bei ihm aus. Er
fält auf warme Wasserbäder und diese stelten den Kranken nach und nach
völlig her.]

[Fußnote 54: Ueber diese und andre Umstände dieser (§. 123. bis 126.)
Paragraphen vergleiche man =Haens= Heilmethode, viert. Band. S. 237. u.
f. -- /Commerc. litterar. Nor. 1738./ S. 212. vorzüglich =Quelmalzens=
Erzählung. Ebendas. S. 219, 220, 221.]

[Fußnote 55: Kontraktur und Lähmung der Füse, mit Verlust des Gefühls
dieser Theile nach innerer Arsenikvergiftung /Nov. acta. N. C. vol. 3.
obs. 100./ S. 532.]

[Fußnote 56: Mehrere Beispiele wo auf verschlukten Arsenik Kontraktur,
Lähmung, Zittern, Gliederreissen und spasmodische Konvulsion
(Eklampsie) erfolgte -- =Alberti= /Iurispr. med. Tom. 3./ S. 861.
=Forest= /lib. 18. obs. 28./ S. 143. -- /in scholiis/ -- =Wepfer= a.
a. O. /cap. 21. hist. 8./ S. 358. -- /Eph. N. C. dec. 2. ann. 4. obs.
12./ S. 36. -- Ebendaselbst /Cent. 5 et 6. obs. 45./ S. 67. -- =Peter
von Abano= /de venen. cap. 25. de Realgare /-- Joh. Bapt. Montanus
=Consilia,= /cons. 367./ S. 947.]

[Fußnote 57: Frieselausschlag von Arsenik =mit Besserung Guilbert= in
/Van der Monde Recueil period. Tom. 4,/ S. 353. -- /Medical essays et
obs. (Edimb. 1747.) vol. 4./ S. 41. -- /Gazette Salutaire 1762. n. 6./
-- =Breslauer Saml.= Vers. 33. S. 227. -- /Acta N. C. vol. 2. obs. 10./
-- =Bierling= /thesaur. obs. 1./ §. 6. S. 5. =ohne Besserung= oder mit
Verschlimmerung, auch wohl mit bald tödtlichem Ausgange, =Quelmalz=
/Commerc. litt. Nor. 1737./ S. 220. -- =Valentini= /Pandect med. leg.
part. 1. sect. 3./ S. 384. und ebend. S. 335. -- =Bohn= /offic. med.
dupl. part. 2. cap. 6./ S. 654. -- =Fel. Plater= /observ. Mantiss. obs.
38./ S. 82. -- Die Abschuppung und Abschälung der Oberhaut erfolgt
zwar stets auf den bläsigten Ausschlag, (wenn er vom Tode nicht
übereilt wird) doch auch zuweilen auch ohne vorgängigen Friesel; =Haen=
Heilmethode a. a. O. S. 328. Auf Waschen mit Arsenikwasser über den
Leib sahe ich öfters die Abschuppung allein erfolgen.

Statt der Crisis durch Friesel und Ablösung der Oberhaut veranstaltete
die Natur zuweilen ein kritisches Ausfallen aller Haare des ganzen
Körpers, auch ohne Abgang der Epidermis: =Forest= /hist. et cur. lib.
30. obs. 8. in schol./ -- =Val. H. Vogler= /diss. de venenis §. 33./ --
=Störk= /ann. med. 1./ S. 79, 80. -- =Scheffler= Gesch. der Bergl. S.
196. --

Und umgekehrt lezteres ohne ersteres =Haen= a. a. O. -- Auch erfolgte
Abszesse haben sich nicht kritisch erwiesen =Bresl. Saml.= Vers. 33. S.
339. --]

[Fußnote 58: /Commerc. litter. Nor. 1738./ S. 212.]

[Fußnote 59: Vieljährige Kränklichkeit verursachte auf einmal
genommener Arsenik, /Coelsi ratio occurrendi morbis a mineral. abusu
produci solitis. (Romae 1780.)/ S. 62. =Sennert= /prax. lib. 6. part.
5. cap. 2./ S. 231. -- nach einem Jahre Tod; =Amatus Lusitanus= /cent.
2. cur. 65./ -- nach dreijähriger Auszehrung, Tod; =Wepfer= /de cic.
cap. 12. hist. 5. und in schol. 3./ S. 369. mehrere Jahre lang; =Peter
Forest= /lib. 18. obs. 28. in schol./ S. 143.]

[Fußnote 60: Man kan auch gute Narben von tiefen Magenverlezzungen
aufweisen; -- =Bonet= /sepulchr. anat. lib. 4. sect. 10. obs. 4. §. 5./
-- =Fel. Plater= /lib. 2. obs./ S. 419. und alle Leichenöfnungen der
Glasfresser und Allotriophagen, in deren Magen man oft große Stellen
glatt antrift, wo die Zottenhaut ohne Schaden hinweggegangen war. --
Ein Mann war stark mit Arsenik vergiftet, durch vieles Wassertrinken
entrann er zwar dem Tode, aber nur erst nach zwei Jahren ward er erst
völlig gesund; =Klökhof= /Verhandel. uitg. door de holl. Maatsch. d. W.
te Harlem 8. Deel./ erst. Stück. S. 409.]

[Fußnote 61: =Forest= /lib. 17. obs. 13./ -- =Valentini= /pandect.
med. leg. sect. 3./ S. 384. -- =Bonet= /med. septentr. sect. 7. obs.
38./ -- =Fab. Lynceus= /expos. anim. nov. hisp./ S. 475. -- =Wepfer=
a. a. O. S. 356. /cap. 21. hist. 8./ S. 357. /et hist. 12./ S. 363. --
/Acta N. C. vol. 5. obs. 102./ S. 355. -- =Alberti= /jurispr. med. Tom.
1. part. 1./ S. 272. -- /Eph. N. C. dec. 3. ann.5. et 6. obs. 137./
-- =Bartholin= /acta hafn. vol. 5./ S. 126. -- =Peter von Abano= /de
venen. cap. 25. de realgare./ -- =Ardoyn= /de venen. (Basel 1562.)/
S. 102. -- Eine sehr kleine Gabe gelben Arseniks, vielleicht nur
wenige Grane, tödeten einen starken Mann nach elf Tagen, welcher aber
freilich, statt Hülfe anzunehmen, sich alles ersinnliche Nachtheilige
erlaubt hatte -- sein Magen war innerlich angefressen; =Zittman=
/medic. for./ S. 247.]

[Fußnote 62: Von einer Vergiftung mit Realgar, Steifigkeit aller
Gelenke; =Peter von Abano= a. a. O.]

[Fußnote 63: M. s. §. 87., §. 90., 91.]

[Fußnote 64: §. 91. und /Act. N. C. vol. 2. obs. 10./]

[Fußnote 65: M. s. §. 89.]

[Fußnote 66: Beispiele von Schädlichkeit des Arsenikrauchs bei =Wedel=
/diss. de arsenico (Ien. 1719.)/ S. 10. -- =Sennert= /prax. med. lib.
6. part. 6. cap. 9./ -- =Abhandl.= der kön. schwed. Ak. der Wiss. 1743.
-- =Bresl. Saml.= Vers. 33. S. 226. Vers. 38. S. 411. -- =Matthäi=
/observ. med./ S. 73. -- =Bierling= /advers. cur. Cent. 1. obs. 3./ S.
15.]

[Fußnote 67: Von Einathmung einer Menge Arsenikdampfs starb ein
Jüngling jähling an Husten, Blutspeien und Lungeneiterung; =Henkel=
Bergsucht S. 150. -- ein ähnliches Beispiel: =Timäus von Güldenklee=
/cas. med. lib. 7. cas. 2./ -- Zusammenziehender Magenschmerz,
Konvulsionen über den ganzen Körper, Schweräthmigkeit, Blutharnen,
Kolik und allgemeine Lähmung auf Einathmung des Arsenikrauchs überfiel
=Tackenius= /hippocr. chym. cap. 24./ -- jählinge Engbrüstigkeit bis
zum Ersticken vom Dampfe der Rostöfen in Blaufarbenwerken: /Miscell. N.
C. ann. 1671. obs. 78./ S. 149.]

[Fußnote 68: S. =Math. Ramlov= von der Lähmung und dem Zittern der
Bergleute. --]

[Fußnote 69: Leute, die Weiskupfer in einer Stube bereiteten,
erstickten beinahe, die Zunge ragte ihnen aus dem Halse; ihr
Kopfschmerz, Schwindel, Mattigkeit und die gelben auf der Brust
ausgefahrnen Bläschen blieben einige Tage; =Boerhave= /de morb. nerv.
T. 1./ S. 224. -- Engbrüstigkeit, Steifigkeit in Händen und Füßen u.
d. gl. beim Weiskupferbereiten =Bresl. Saml.= Vers. 38. S. 411. -- Von
gleicher Bereitung der Tod vieler Bewohner des Hauses; =Fr. Hoffman=
/opusc. path. pract. dec. 2. diss. 6./ S. 426.]

[Fußnote 70: Die Farbarbeiterkrankheit, die Brustbeschwerung und
Schwindsucht dieser Arbeiter, (=Henkel=, Bergsucht S. 148.) woran sie
weit geschwinder, als die übrigen Arbeiter, sterben.]

[Fußnote 71: Die dabei angestellten Arbeiter und Schürer bekommen
eingefallene Augen, Zittern der Glieder, werden todenblas und bis
auf die Knochen ausgezehrt. /Miscell. N. C./ a. a. O. -- =Henkel= a.
a. O. sie schleppen sich zehn bis 20 Jahr mit diesem Elende, ehe sie
sterben. -- Engbrüstigkeit, Zittern und Abzehrung der Kobaldröster;
=Fr. Hoffmann= /opusc. dec. 2. diss. 6./ S. 427. -- Wie gewagt ist also
nicht der Rath, in der Lungensucht den Rauch von Sandarach (=Frakastor=
/lib. 3. de conrag. morb. cur. cap. 8./) oder den des Operments
(=Ungenanter= im Anhange zu Riviere /Cent. 4. -- obs. 2./) einathmen zu
lassen! --]

[Fußnote 72: Die Steiger, vorzüglich aber die Häuer in arsenikreichen
Gruben, besonders die auf den Kobaldschlägel arbeiten, bekommen die
Bergsucht in hohem Grade. Zu der Engbrüstigkeit und dem Husten findet
sich Ekel vor Speisen, =Schefler= Gesundheit der Bergleute (Chemnitz
1770.) S. 194. fliegende Hizze gleich nach dem Essen (S. 194.)
aufgebläheter Magen (S. 195.) und Schlaflosigkeit (S. 188.) ein. Die
Füse schwellen anfänglich, nachgehends und zu Ende nimt die Geschwulst
wieder ab (S. 195.) die Haut wird trocken, der Körper schwindet bis
zum Knochengerippe ab, (S. 196.) oft gesellet sich ein empfindlicher
Kopfschmerz dazu, (S. 210.) zuweilen fallen alle Haare aus, (S. 196.)
oft entstehen Blasen und Geschwüre im Munde, die Zunge wird an ihrer
Wurzel angefressen, (S. 197.) sie bekommen Anfressungen unter der
Achsel und an den Geburtsgliedern (S. 149.) auch wohl an leztern Orten
krebshafte Geschwüre. (S. 190.) Den Beschluß machen abmattende Schweise
und Durchlauf (S. 196.) Schwindel, das Zeichen des nahen Todes (S.
196.) Blutsturz (S. 196.) Stikhusten (S. 175.) Entkräftung.]

[Fußnote 73: Die Klaubesteiger, =Fr. Hoffman= /opusc. dec. 2. diss.
6./ S. 426. Die Scheide- und Pochjungen bekommen die mit dieser
Krankheit verbundnen Zufälle noch geschwinder und heftiger, der Menge
des troknen Arsenikstaubes wegen; =Schefler= a. a. O. S. 149, 174.
=Henkel= Bergsucht S. 22.]

[Fußnote 74: Ein Mahler athmete eine Menge Realgarstaub ein, und bekam
Schwindel, Ohnmacht und geschwollenes Gesicht; =Sennert= /prax. lib. 6.
part. 5. cap. 2./ S. 237.]

[Fußnote 75: Die rothen Arsenik zur Farbe reiben, werden paralytisch;
=Neuman= Chemie, Züllichau /Tom. 4./ erst. Th. S. 425.]

[Fußnote 76: Aus diesem Grunde wird die wohl dreimal grösere
Tödlichkeit des Sublimats, gegen die des weissen Arseniks gehalten,
anschaulich.]

[Fußnote 77: /Venen. mechan. expositio/ S. 109.]

[Fußnote 78: /Commerc. litter. Nor. 1737./ S. 220. -- =Schefler= Ges.
d. Bergl. S. 210. --]

[Fußnote 79: =Sennert= /prax. lib. 6. part. 5. cap./ S. 237. --
=Schefler= a. a. O. S. 196. --]

[Fußnote 80: /Eph. N. C. dec. 3. ann. 9 et 10./ S. 390, wo einen
Mann, welcher Arsenikwasser statt Majoranwasser in die Nase gezogen,
Schwindel, Stikfluß, Verlust aller Sinnen, Sprachlosigkeit, Angst,
viehische Dumheit überfiel. Die Schwachheit des Gedächtnisses, des
Gesichts und der Vernunft blieb. Er muste sylbenweise wieder reden
lernen.]

[Fußnote 81: Eben so dachte Degner (/Act. N. C. Vol. 5. app./ S. 60.)
welcher die tödende Kraft des Arseniks in einer Art von Unterdrückung
der Lebenskräfte, wie man beim Ruhrgifte bemerkt, suchte; eben so
=Skreta= /febr. castr. sect 1. cap. 7./ von der Aehnlichkeit seiner
Feldkrankheit mit der Arsenikvergiftung. -- Eben so urtheilt =Sprögel=
(a. a. O. S. 49.) vom Sublimate. Man kan nicht füglich anderst die
Schnelltödlichkeit des Arseniks nach äusserlicher Auflegung (Allegate
zu §. 87. und 90., 91.) erklären. Eben so wenig kan man sonst den oft
schnellen oder ohne sonderliche Magenentzündung erfolgenden Tod nach
Verschluckung des Arseniks oder Sublimats erklären. Ein Frauenzimmer
kostete eine unbedeutende Menge Arsenik, und starb ohne etwas davon
in den Magen geschluckt zu haben; Mezger ger. mediz. Beobacht. erst.
Jahrg. 1778. Königsberg.]

[Fußnote 82: =Wepfer= /hist. cic. cap. 21. hist. 1./ S. 349. (/L. B.
1733/) -- =Morgagni= /de sed. et c. m. ep. 59./ §. 3. -- =Valentini=
/pandect. med. leg. part. I. sect. 3./ S. 380, /b/ und 383, /a/. -- auf
Sublimat gleichfals Tod, ohne Erbrechen, von 20 Gran Sprögel /exp. c.
v./ S. 43. von 10 Gran S. 47.]

[Fußnote 83: =Sprögel= /exp. c. ven./ S. 57. Der größte Reiz konte den
Magen nicht zum Zusammenziehn bewegen.]

[Fußnote 84: Doch sehe man die Anmerkung zu §. 208.]

[Fußnote 85: Eine ähnliche Steifigkeit der Muskeln bemerkt man bei
Schlagflüssen, bevor die wahre Lähmung zu Stande kömt.]

[Fußnote 86: =Sprögel= /exp. c. ven./ S. 43. fand im Magen einer alten
Kazze, die von 20 Granen Sublimat nach fünf Minuten ohne Erbrechen
starb, geringe, das ist, viel geringere Entzündungsspuren als von
eben so viel weissem Arsenik im Magen eines Hundes, da doch Sublimat
mehr als dreimal schnellere Entzündung als der Arsenik erregt -- Zehn
Gran Sublimat tödeten einen alten Kaninchenbock fast augenbliklich,
=Sprögel= (a. a. O. S. 47) fand keine Spur von Entzündung in seinem
Magen. =Heberdeen= (N. Hamb. Magazin 97. St. S. 205.) tödete einen
Hund binnen zehn Minuten durch Eingiessung zwoer Unzen einer Auflösung
des weissen Arseniks, fand aber innerlich nicht die mindeste Spur von
Entzündung oder Anfressung -- und schliest, es müsse Dinge geben, die,
ohne wie reizzende oder narkotische Gifte zu wirken, ihren schädlichen
Eindruk unmittelbar über die Nerven ausbreiten.]

[Fußnote 87: =Haller= /Physiol. lib. 19. sect. I. §. 10./ S. 132.]

[Fußnote 88: =Pyl= Aufsäzze und Beob. erst. Theil. S. 58. -- =Mezger=
mediz. ger. Beob. 1ster Band. S. 50. -- =Klökhof= im achten Th. der
Harlemer Abh. erstes Stük. -- =Lieutaud= /hist. anatom. med. lib. I.
obs. 116./]

[Fußnote 89: So findet man nach Vergiftung mit Sublimat, der mit dem
Arsenik gleich (=Sprögel= a. a. O. S. 58) wirkt, den Schlund oft (ohne
merkbare Entzündung) fast ohne zurükgelassene Höhlung zusammengezogen;
=Sprögel= a. a. O. S. 43.]

[Fußnote 90: Oft ohne erfolgendes Erbrechen wird der Unterleib
konvulsivisch eingezogen; =Sprögel= a. a. O. S. 57. -- =Quelmalz=
/Commerc. litt. Nor. 1737./ S. 220.]

[Fußnote 91: Man hat bei Arsenikvergiftungen oft erst nach etlichen
Tagen Stuhlgang erfolgen gesehn /Commerc. litt. Nor./ a. a. O. nach
drei Tage bei einer äusserlichen Arsenikvergiftung, m. s. /Acta N. C.
vol. 9. obs. 37./]

[Fußnote 92: =Sprögel= a. a. O. S. 53.]

[Fußnote 93: =Sprögel= a. a. O. S. 53.]

[Fußnote 94: Die an den Magen gebrachten Gifte ziehn nur denjenigen
Theil dieses Eingeweides zusammen, den sie unmittelbar berühren;
=Haller= /Physiolog. lib. 19. sect. 4. §. 4./ S. 260.]

[Fußnote 95: Besonders dieser, auch seiner Schwere (8,310) wegen.]

[Fußnote 96: Eben so urtheilt =Macquer=, der Leonhardischen Ausgabe
seines Wörterbuchs erst. Th. (Leipz. 1781) S. 253. -- Solte nicht
ebendaher die fäulniswidrige Kraft herrühren, die der Arsenik auf die
tode thierische Faser äussert? Anfangsgr. d. theor. und prakt. Chemie
von =Morveau=, =Maret= und =Dürande= zweit. B. S. 246.]

[Fußnote 97: =Morgagni= /de sed. et caus. m. ep. 59./]

[Fußnote 98: Oder doch schädliche, Erbrechen, Entzündung der ersten
Wege, Kolik, Ohnmacht, Schwindel, Schlagflus.]

[Fußnote 99: S. die Allegate zu §. 90., 91.]

[Fußnote 100: Wie kan =Sikora= (/Conspect. med leg Pragae 1780. 8./)
gerechtfertigt werden, da er Brantwein für ein Gegenmittel des Arseniks
ausgiebt, in dem Wahne, das Brenbare desselben mildere dieses Gift?]

[Fußnote 101: Vorzüglich thaten sich unsre Vorfahren hier viel auf
den Bergkrystall zu gute. Das Pulver davon ward etliche Jahrhunderte
hindurch für des Arseniks spezifisches Gegengift gehalten. Es war
natürlich, daß es oft gute Dienste that, da es in kleiner Menge unter
vielem Mandelöl und Milch gegeben ward.]

[Fußnote 102: =Haller= /Physiolog. lib. 19. sect. 4. §. 4./ S. 262.]

[Fußnote 103: Man sehe =Breslauer Samlungen=, 33. Vers. S. 338. --
=Wepfer= /hist. c. 21. hist. 7./ S. 356. -- =Navier= Gegengifte, S. 10.
-- /Medic. essays Vol. 4. Edimb. 1747./ S. 41. -- =Morgagni= /de sed.
et c. m. ep. 59. Art. 7./ -- =Bonet= /sepulchr. anat. lib. 3. Sect. 7.
obs. 2 et 3. et obs. 17. §. 2./ -- =Henkel= Bergsucht S. 148. -- nebst
vielen andern unglüklichen Krankengeschichten, in denen besonders die
ältern Aerzte sich aus Vorurtheilen der Mohnsaftmittel gegen Arsenik
nicht zu enthalten vermogten; unter den ältern ja neuern nehme ich
=Forest= (/obs. lib. 21. obs. 23. in schol./ S. 135.) aus, welcher sie
vor den hinlänglichen Ausleerungen zu geben verbietet.]

[Fußnote 104: Vorzüglich hat man ihm oft die Zufälle des Ueberganges
des Arsenikgiftes in die zweiten Wege (§. 123. bis 126.) beizumessen;
öfterer noch bei starken Vergiftungen den Brand der ersten Wege.]

[Fußnote 105: Da Purgiermittel den Schleim, der die innere Magenhaut
umkleidet, wenigstens losmachen, wo nicht mit sich nehmen, und ihn
reizzen; da sie die dünnern Gedärme vermögen, ihren Schleim durch
erhöhete wurmförmige Bewegung hinwegzupressen und sie noch überdies
in verschiednen Graden zu entzünden, ohne jedoch das Arsenikpulver
aus der Zottenhaut rein abzufegen, im Stande zu seyn, so wird man
ohne mein Zuthun einsehn, wie viel sie zur Verschlimmerung der
Vergiftungskrankheit beitragen, besonders in Körpern, die empfindliche
Nerven und leicht entzündliches Blut haben.]

[Fußnote 106: Denn Fliegenstein und Operment lassen sich besonders im
Anfange der Vergiftung durch gelinde Brechmittel von unten vorkommender
Art mit vielem Nuzzen, und fast allein durch sie, wegschaffen.]

[Fußnote 107: Deshalb verbietet sie =Boerhave= /Praelect. acad. T. 6./
S. 382. mit Nachdruck; ja es sagt sogar ein groser Arzt: »Wer einem
mit einer geringen Arsenikgabe Vergifteten ein Antimonialbrechmittel
reicht, sei mehr am Tode Ursache, als der Giftgeber, der alles zur
Rettung anwendete.« =Fr. Hoffmann= /opusc. path. pract. dec. 2. diss.
5./ S. 410 -- An einer mit weissen Arsenik vergifteten Frau sieht
man die Schädlichkeit des Brechweinsteins deutlich, deren Geschichte
=Klökhof= im 8ten Theil im erst. St. der Haarlemer Abh. aufzeichnete.]

[Fußnote 108: Man sehe die bei §. 123. angeführte Krankengeschichte und
die übrigen allegirten.]

[Fußnote 109: /Med. ration. system. II./ S. 187.]

[Fußnote 110: /Toxicolog. de acut./ S. 39.]

[Fußnote 111: /Commerc. litt. Nor./ in vielen Stellen.]

[Fußnote 112: /Elem. de mineralog. Par. 1772./ S. 155.]

[Fußnote 113: Ist Aqua toffana eine Art Arsenikmittelsalz, wie man
vermuthen (§. 76. in Anm.) mögte, so könten auch aus diesem Grunde
Säuren zur Wiederdarstellung des Arseniks Dienste leisten, der dann
heftiger wirkt und schnelleren Ausgang sucht; das Gegentheil thut
sein Mittelsalz, und ist um soviel gefährlicher, als es schleichender
vergiftet.]

[Fußnote 114: Im 57sten Briefe.]

[Fußnote 115: /Hist. cic. aquat./ S. 296.]

[Fußnote 116: =Magazin= z. G. d. Staaten und Kirchengeschichte /IV./
S. 141.]

[Fußnote 117: Milch, Oele, fette Brühen und vegetabilische Schleime
aus Wasser mit Reis, Gerste, Leinsamen, Malve und Stärke abgekocht
getrunken und in Klystieren angewandt, waren schon in den ältesten
Zeiten die einzigen Gegenmittel gegen weissen Arsenik, (/arsenicum
sublimatum album/) man sehe =Rhazes= /2 Continent. cap. 2./ und /8.
Almansor. cap. de arsenico -- arsenico sublimato/ -- =Albukases= /2.
Alzarav. cap. de potu arsenici/ -- =Avizenna= /4. Canon. cap. 6./ --
=Peter von Abano= /de Venenis cap. de assumpt. arsenici subl./]

[Fußnote 118: =Navier= Gegengifte des Arseniks, äzzenden Sublimats,
Spangrüns und Bleies, übersezt, mit Anm. von =Weigel=, erster Band,
Greifswalde 1782. 4to.]

[Fußnote 119: S. 14 bis 19.]

[Fußnote 120: Daß die laugensalzige Schwefelleberauflösung ein viel
geringeres Verbesserungsmittel und Gegengift des Arseniks genant zu
werden verdient, als =Navier= wähnt, sieht man aus folgenden Gründen:
1.) Laugensalzige Schwefelleber wirkt in wenig Wasser aufgelöst
giftartig, sie zerfrist Federn, Hare, Knochen und alle thierische
Theile in kurzer Zeit zu einer Gallerte; stärker verdünt wirkt sie
doch noch mit heftigem Reizze. 2.) Ist der Arsenik nicht in Auflösung,
sondern in Pulvergestalt, wie gewöhnlich im Magen vorhanden, so kan
die Schwefelleber noch lange als Aezmittel auf die Wände dieses so
leicht entzündlichen, wohl gar schon entzündeten Eingeweides reizzend
und äzzend wirken, ehe seine etwanige Kraft, den almählig aufgelösten
Arsenik zu zerstören, statt finden kan. 3.) =Navier= mag sagen, was
er will, die Schwefelleber läst doch nur in so fern seinen Schwefel
fahren, und nur in der Mase, als sein Laugensalz durch das Zumischen
des Arsenikwassers so wie irgend einer andern Säure gesättigt und
verschlukt wird, und so fält der Schwefel =rein= und =ohne den
mindesten Antheil an Arsenik= nieder. Diese leztere Behauptung fält
in die Augen, wenn man bedenkt, daß der Schwefel ganz weis ohne
die mindeste Gilbe (ohne die Operment nicht entstehen kan) sich
präzipitirt, besonders aber dadurch, daß neutralisirtes Arsenikwasser
von Leberluft nicht angegriffen oder als Operment niedergeschlagen
wird. Mit einem Worte Schwefelleber mit Arsenikwasser zur Sättigung
gemischt, wird nichts mehr noch weniger als Arsenikmittelsalz, (und
der reine abgeschiedne Schwefel fält zu Boden.) Ein Vortheil, den man
anderweit viel leichter, gefahrloser und angenehmer erreichen kan.
Seine chemischen Versuche können auch mit keiner Genauigkeit angestelt
seyn, da er versichert, die Schwefelleber und das Arsenikwasser müsten
heis zusammen geschüttet werden, wenn ein Niederschlag erfolgen solle,
(da doch, wie sich jeder überzeugen kan, ein häufiger Niederschlag
bei 40° Fahrenh. erfolgt) und das Präzipitat wäre schmuzigweis
(da doch das Präzipitat völlig weis ist, wie von Schwefelmilch).
4.) Der abscheuliche, unerträgliche Geschmak der selbst verdünten
Laugensalzleber ist kein geringer Grund ihrer Verwerflichkeit. 5.) Nur
frisch bereitete Leber bewirkt einen Niederschlag, lang aufbewahrte
ist viel unkräftiger. Schwerlich kan sie so geschwind frisch bereitet
werden, daß der Vergiftete durch den Verzug nicht leiden solte, gesezt
sie wäre auch hülfreich. Auf dem Lande ist ihre Bereitung gröstentheils
unmöglich.]

[Fußnote 121: Sie besizt gleiche Aezlichkeit, gleich abscheulichen
Geschmak, ist gleich unkräftig und nur der entstehende
schwerauflösliche Kalkarsenik macht sie etwas hülfreicher.]

[Fußnote 122: Arsenikwasser schlägt aus Eisenvitriol nichts nieder.
Die Eisenauflösung in Essig präzipitirt sich durch Arsenik nicht. Dinte
wird von Arsenikwasser nicht niedergeschlagen. Dies sind Thatsachen,
aus genau angestelten wiederholten Versuchen abgezogen. Hiezu gehört,
daß alle dephlogistisirte Luft vorher aus dem dabei anzuwendenden
Wasser getrieben werde, und während des Versuchs davon entfernt bleibe,
die bekanntlich das Eisen aus der Vitriolsäure abscheidet, und ein
Eisenkalkpräzipitat bewirkt, das sich nicht in Vitriolsäure wieder
auflöst, welches doch Eisenarsenikniederschlag thun muß.]

[Fußnote 123: (S. 23)]

[Fußnote 124: Gegengifte S. 23. und 90. Auch =Gmelin= (Mineralgifte
S. 117.) nimt =Salzsäure= als einen Bestandteil des weissen Arseniks
an. Der alchymische Erzvater =Becher= scheint hierin der Vorgänger
aller übrigen zu seyn, /physica subterran. lib. 1. Sect. 6. cap. 8./ S.
543; oder vielmehr der sonst gute Scheidekünstler =Libav.= (/Comment.
in Alchym./) noch vor ihm. =Neuman= (chemische Vorles. zweit. Th. S.
491.) nimmt ausser der Salzsäure noch Vitriolsäure im Arsenik an, und
der Herr Bergrath =Pörner= Salzsäure oder Vitriolsäure mit Kieselerde
verbunden. Diese für so gewiß ausgegebnen Säzze bedurften Berichtigung,
wenigstens Bestätigung, da sie so vielfach und widersprechend
vorgetragen wurden.

Ich destillirte reines Quellwasser mit dem Hutabkühler dergestalt
langsam, daß das erhaltene Produkt weder die Auflösung der Schwererde
in Essigsäure, noch die Auflösung des frischbereiteten Silbervitriols
im mindesten trübte, also von aller Vitriol- und Kochsalzsäure völlig
frei war.

In einem Pfunde dieses höchst reinen destillirten Wassers lösete ich,
durch Kochen, 250 Gran weissen Arsenik auf. Nun tröpfelte ich in einen
Theil dieser krystallhellen Auflösung, um zu erfahren, ob weisser
Arsenik Vitriolsäure enthalte, etwas von meiner Auflösung der selbst
bereiteten Schwererde in Essigsäure ein, und die Mischung blieb völlig
hell, hielt also nichts von Vitriolsäure.

In einen andern Theil dieses Arsenikwassers tröpfelte ich nun, um die
für so gewiß ausgeschriene Salzsäure des weissen Arseniks zu entdecken,
frischbereitete Silbervitriolauflösung -- in noch einen andern Theil
desselben aber etwas Quecksilberauflösung in Scheidewasser, bei einer
Kälte von 40° Fahrenh. bereitet; aber in beiden Fällen erfolgte nicht
die mindeste Trübung, nicht das mindeste Zeichen vorhandener Salzsäure.

Gleiche Versuche stelte ich mit einer starken Fliegensteinauflösung in
eben diesem reinen destillirten Wasser und einer ähnlichen Auflösung
des rohen Arseniks oder Giftmehls an -- mit demselben Erfolge. Diese
Arsenikarten halten also weder Vitriol- noch Salzsäure, wenn man diese
gegenwirkenden Mittel für die beweisendsten ansieht. Ich erinnere
hier beiläufig, wie ich durch wiederholte Versuche fand, daß 39 Grane
Präzipitat (Kalomel) aus dem im Kalten bereiteten Quecksilbersalpeter
durch Kochsalzsäure gefält, 33-4/5 Gran des erstern und 5-1/5 Gran des
leztern andeuten.]

[Fußnote 125: Die warmen Quellen enthalten keine Schwefelleber
und keinen Schwefel in Substanz, wohl aber Schwefelleberluft in
verschiedenem Verhältnisse und einige oft unbeträchtliche Salze.]

[Fußnote 126: D. i. von warmem Seifwasser.]

[Fußnote 127: a. a. O. /Cap. 21. hist. 1. (L. Bat. 1733.)/ S. 352.]

[Fußnote 128: /Obs. 16./ S. 209.]

[Fußnote 129: Eine Person verschlukte (ungefähr eine Drachme) Arsenik,
sie as Milchbrei darauf, erbrach sich bald, und ward gerettet;
/Commerc. litter. Noric. ann. 1738./ S. 212.]

[Fußnote 130: Es verdient angemerkt zu werden, daß die ältesten
Schriftsteller, die weissen Arsenik und die Vergiftung damit kanten,
schon den Genuß schleimichter breiähnlicher und fetter =Speisen= als
dienliche Gegenmittel empfahlen. =Rhases= /2. Continent. cap. 2. (usus
cibariorum unctuosorum et viscorosum.) Avicena lib. 4. fen. 6. tr. 1.
cap. 9./ Vorzüglich verdient der Gebrauch der Schokolade in dieser
Absicht empfohlen zu werden. =Bonet= /med. septentr. coll. part. 2.
sect. 7. obs. 38./ S. 376. -- ohne Schaden Arsenik in Schokolade
genommen. /Eph. N. C. ann. 3. obs. 40./ S. 68. -- Ein Paar Kinder,
die vom Arsenik die schreklichsten Zufälle litten, wurden durch einen
Milchbrei völlig hergestellt. =Wepfer= /hist. cic. cap. 21. hist. 10.
(L. B. 1733.)/ S. 360. Hat man demnach einige dieser breiähnlichen
Flüssigkeiten, Mehl- oder Reisbrei, Schokolade, Brodmus u. d. gl.
bei der Hand, so wird man anfänglich sehr viel damit ausrichten, ehe
die eigentlichen Gegenmittel bereitet sind und wenn die Gefahr sehr
dringend ist.]

[Fußnote 131: Will der Kranke selbst die Hülfe beschleunigen, folglich
mehr trinken, so können ihm in diesen zwei Stunden noch etliche Pfunde
dieser Flüssigkeit mehr gereicht werden.]

[Fußnote 132: Den zehnten July 1786, gab ich zwei sechsjährigen
Haushunden jedem zwei Drachmen weissen Arsenik in etwas Wasser ein.
Ich war versichert ihr Magen war leer, denn sie hatten acht Stunden
gehungert und seit drei Stunden nichts gesoffen. Nach zehn Minuten
hatten sie sich schon mehr als dreimal übergeben. Dem einen, der mir
der schwächlichste schien, schüttete ich gleich nach Verflus dieser
ersten zehn Minuten etliche Unzen starkes Seifendekokt warm ein, und so
ferner nach jedesmal erfolgten Erbrechen, welches immer leichter und
leichter ward, bis ein Durchlauf nach drei Stunden ihn völlig wieder
herstelte, da doch vor dem Eingeben das Würgen ihm heftig konvulsivisch
den Körper zusammenzog.

Der andre erbrach sich blos in den ersten funfzehn Minuten, überhaupt
etwa fünfmal, dann sas er ruhig, nur etwas traurig, zuweilen stand
er auf, und die Bauchmuskeln zogen sich ohne erfolgendes Erbrechen
wiederholtemale einwärts. Nach einer halben Stunde schwankte er im
Stehen, und mußte sich sezzen, dann mit vorwärtsgestrekter Schnauze
legen. Er schnarchte stark in dieser Lage mit offenen Augen. Seine
natürliche Wärme verminderte sich um diese Zeit schon merklich,
ungeachtet er noch auf Liebkosungen wedelte und auf Drohungen
entfliehen wolte. So nahm binnen kurzem seine Schwäche oder vielmehr
seine Betäubung dergestalt zu, daß er anderthalb Stunden nach der
Giftnahme sich lange stosen lies, ohne aufzustehn, blos den Kopf
richtete er auf, der aber bald wieder niedersank. Nach zwei Stunden
lag er ruhig auf der Seite, mit offenen Augen, war fast kalt, und gab
auf alles Schlagen nicht die mindeste Empfindlichkeit zu erkennen.
Nach fünf Stunden war es noch eben so mit ihm. Ich eröfnete ihn, und
er war ganz ohne Bewustseyn, ohne Gefühl. Das Zwergfell und das Herz
bewegten sich noch ganz kräftig, die Bauchmuskeln hatten noch ihre
ganze Irritabilität, der Magen aber und der Zwölffingerdarm nicht die
mindeste. Beide waren inwendig durchaus entzündet und brandig. Ich
habe durch wiederholte Versuche dieser Art bemerkt, daß alle Hülfe
zuspät war, wenn sie erst nach Zurückbleibung des Erbrechens erfolgt,
solte es auch erst kurze Zeit nach der Giftgabe seyn. Dann ist die
Irritabilität des Magens schon erstorben, (obgleich die Entzündung
noch fortschreitet) und die Kraft des Giftes, das Empfindungs- und
Lebensprinzipium nach und nach verlöschen zu machen, hat sich schon
durch das Nervensystem verbreitet. Welches Mittel soll dieser fast
allmächtigen Kraft reagiren, und Leben und Empfindung wieder anfachen,
unter diesen Umständen? Versüster Vitriol und Salpetergeist schienen
mir einige gewünschte Wirkung dieser Art zu besizzen.]

[Fußnote 133: Diese sechs Pfund dünnere Seifenauflösung halten also 19
bis 20 Loth Seife; man kan sie frisch verfertigen, wie die stärkere,
wenn man 20 Loth geschabter Seife in 5-1/3 Pf. kochendes Wasser quirlt,
bis zur gleichartigen Auflösung.]

[Fußnote 134: Eben dies' rühmt =Morgagni= aus Erfahrung, /de sed. et
caus. morb. ep. 59. §. 8./]

[Fußnote 135: =Quelmalz= fand ihn in einer Vergiftung mit einem halben
Lothe weissen Arsenik sehr vortreflich; /Commerc. litter. Nor. 1737./
S. 220.]

[Fußnote 136: Im Nothfalle kan man Kreide an der Stelle nehmen, da
dann aber die Mischung etwas längeres Glühen erfordert.]

[Fußnote 137: Auf dem Lande kan die Bereitung in einer Schmiedeesse
geschehen.]

[Fußnote 138: Da diese Kalkleber (aschgrau von Farbe) stets trocken
bleibt, so hält sie sich sehr lange kräftig in einem zugepfropften
Glase. Alle feuchtenden Schwefellebern zersezzen sich sehr geschwind,
auch mit Korke verwahrt.]

[Fußnote 139: M. f. §. 67.]

[Fußnote 140: M. s. =Fr. Hoffman= /diss. de erroribus vulgaribus circa
venena./ Halle, 1718. 4to.]

[Fußnote 141: Ihn fand =Quelmalz= in einer sehr starken
Arsenikvergiftung dienlich, /Commerc. litt. Nor. 1737./ S. 220.]

[Fußnote 142: =Odier= rühmt es bei Arsenikvergiftungen gleichfalls aus
Erfahrung.]

[Fußnote 143: Das Fressen im Mastdarme vom abgehenden Arsenikgifte
ist oft sehr heftig brennend; S. 45. /Histor. admirand./ im Anhange zu
=Diomed. Cornarius= /consil. medic. (Lips. 1599.)/]

[Fußnote 144: Das hier gewöhnliche Erbrechen nach etwas starken
Mahlzeiten dauert oft einige Jahre nach einander =Wepfer= /hist. cic.
cap. 21. hist. 2/ S. 354. (über drei Jahre.)]

[Fußnote 145: Drei Jahre nach einander, =Wepfer= /hist. cic. cap. 21.
schol. 3./ S. 369.]

[Fußnote 146: Die Milch der nicht wiederkäuenden Thiere wird durch
fremde Dinge nicht so leicht verändert, gesäuert, oder geschieden,
enthält nicht so viel Käse und nicht soviel Butter, als die, der
wiederkäuenden; leztere läst sich auch bei diesen leichter trennen.
Deshalb ist vorerst die Menschen- dann die Esels- und endlich die
Pferdemilch zu empfehlen, und nur im Nothfall die Kuh- oder Ziegenmilch
anzuwenden; m. s. =Young= /de lacte part. 1. cap. 8. sect. 3./ und
/part. 2. cap. 2. sect. 1. lemma 5./]

[Fußnote 147: Alle andre Nahrungsmittel erregen bei Geschwächten
oder Wiedergenesenden eine Art kleinen Fiebers, vermehren also das
schleichende schon anwesende Fieber, (daher das Erbrechen solcher
Kranken, der Schauder, und die fliegende Hizze bald nach der Mahlzeit)
Milch wird ohne Fieber vom schwächsten Magen verdaut, =Ch. Young= /de
lacte part. 2. cap. 2. sect. 1. lemma 1./ (=Sandifort= /Thesaur. Tom.
2./ S. 553.)]

[Fußnote 148: =Young= a. a. O. /lemm. 7./ (S. 554.)]

[Fußnote 149: Das mit häufigen Blutgefäsen durchwebte (dritte)
Zellgewebe.]

[Fußnote 150: =Young= a. a. O. /lemma 9./ (S. 554.)]

[Fußnote 151: =Young= a. a. O. /lemma 2./ (S. 553.)]

[Fußnote 152: =Thom. Young= /de lacte/ (=Sandifort= /Thesaur. disp.
Tom. 2./ S. 536) /cap. 2. sect. 5./]

[Fußnote 153: Wenn der Magen nicht allzuschwächlich ist, und man den
Wein, der Milch wegen, vermeiden will.]

[Fußnote 154: Das =Quassienholz= ist unter den bittern Droquen wohl
diejenige, die am wenigsten erhizt, und deshalb hier so dienlich ist,
des Rennthiermoses und der Wurzel der bittern Kreuzblume (/polygala
amara/) nicht zu vergessen.]

[Fußnote 155: Man nenne sie nun italienische Vergiftung oder
Bergsucht.]

[Fußnote 156: Wenn uns gleich Fälle aufgezeichnet worden, wo die
Schwefelwässer in den chronischen Folgen der Arsenikvergiftung eben
nicht viel Dienste thaten; /Eph. N. C. dec. 3. ann. 9 et 10./ S. 390.
ja sogar welche, wo sie geschadet zu haben scheinen könten; =Haen=
Heilmethode viert. Band S. 328. so mus man doch bei Beurtheilung dieser
Fälle sehr behutsam seyn. Im erstern konnte das Bad zu Wisbaden die
ungeheuren Verwüstungen in dem ganzen Nervensystem, in den innern und
äussern Sinnen und dem algemeinen Empfindungssizze doch wohl eben
so wenig heben, als irgend ein andres Mittel auf der Welt. Es gab
hier keine Arseniktheile zu vererzen und auszuführen, Stärkung war
das einzige Indikat, das aber freilich durch das warme Bad schlecht
befriedigt ward -- in der Geschichte, die uns =Haen= aufzeichnete,
ist es offenbar, daß die meisten im Körper befindlichen Arseniktheile
noch in den ersten Wegen hiengen, da das Achner Bad gebraucht ward.
Es wirkte wie ein andres schweistreibendes Mittel; welches die
Gifttheilchen eben so in die Substanz der Muskeln und an die Nerven
treibt, wie alle die Beispiele lehren, wo nach innern Vergiftungen
Kontrakturen und Lähmungen entstanden, (§. 133.) gröstentheils auf
Mohnsaft- und andre schweistreibende und verdünnende Mittel, man sehe
die merkwürdigsten Fälle dieser Art in /Commerc. litr. Nor./ 1738. S.
212, und 1737. S. 219.

So lange heimliches Kneipen und plözliche Kolikschmerzen sich noch
zuweilen nach innern Arsenikvergiftungen einstellen, so lange kan der
Gebrauch der die ersten Wege ausleerenden (gelinden) Mittel nicht
völlig unterbleiben. Handelt man nicht nach dieser Vorsicht, und
bedient sich dagegen der schweistreibenden, so erfolgt ganz gewis, wie
in unserm vorhabenden Falle, Kontraktur, Zusammenziehung, Steifigkeit
und brennende Schmerzen der Muskeln der Gliedmaßen. Ueberdies
bestätigen die Kräfte der schwefelleberluftigen Wässer bei den Folgen
der Arsenikvergiftung (wenn wirkliche daherrührende Kontrakturen
oder vielmehr Lähmungen schon entstanden und nun zu heben sind.)
angesehene Männer aus Erfahrungen. =J. M. Dietmann= /diss. Examen
thermar. austriaco-badensium. (Viennae 1732.) cap. 5. §. 61./ S. 74.
-- Ein herumziehender Arzt gab einem Abte ein mineralisches Drastikum
(daß es nicht Spiesglanz, wie er vermuthet, sondern Arsenik gewesen,
beweisen die Zufälle) er bekam langwierige Kolik, ward gelähmt, und
bekam zugleich die heftigsten Schmerzen in den Armen mit Ausschlage
verbunden, das Meinersdorfer warme Bad stellte ihn völlig wieder her;
=Diomed. Cornarius= /consilia medicin. cons. 5./ S. 53. u. f. -- Wie
vortheilhaft die warmen Bäder bei Kontraktur, Lähmung und Konvulsionen,
die auf Arsenik entstanden, angewandt werden, bestätigt =Plenck=
/Toxicologia/ S. 274. -- Die bösartigen Wunden, die arsenikalische
Wässer einem Klaubesteiger oft tief in die Haut frassen, heilte das
Wolkensteiner (schwefelleberlufthaltige) Bad oft zur Verwunderung;
=Schrey= Wolkensteiner Badeschaz (Frft. 1696.) S. 48.]

[Fußnote 157: 90 bis 96 Grade Fahrenheitischer Leiter ist die rechte
Mittelwärme dieser Bäder, die nicht viel erhöhet werden darf.]

[Fußnote 158: Ueber eine Menge italienischer Bäder sehe man =Baccius=,
über die französischen =dü Clos=, über einige in England =Güidott=,
=Lukas=, =Monro=, =Falkoner=, über die ungarischen und siebenbürgischen
=Cranz=, über die deutschen =Hoffman= und =Zückert=.]

[Fußnote 159: Da diese Behandlung auch das Brunnenwasser mild macht.]

[Fußnote 160: =Scheele= von Luft und Feuer. Leipzig 1782. S. 163.]

[Fußnote 161: Vorzüglich bei übermäsiger Schlaflosigkeit; =Scheffler=
a. a. O. S. 205.]

[Fußnote 162: Ich nehme den einzigen krystallisirten Grünspan aus.]

[Fußnote 163: Gegen das langwierige Fressen des Magens nach
Arsenikgift, spanischer Wein sehr hülfreich, =Bierling= /thesaur. obs.
et cur. I. §. 8./ S. 13.]

[Fußnote 164: =Scheffler= Ges. d. Bergleute S. 174 und 176.]

[Fußnote 165: Steifigkeit und Lähmung in den Füsen von Arsenik hob ein
warmes Kräuterbad; =Haen= Heilmethode viert. B. S. 329.]

[Fußnote 166: Arseniklähmung eines Studenten nach vier Wochen durch
Opiate gehoben; /Eph. N. C. dec. 2. ann. 4. obs. 12./ S. 36.]

[Fußnote 167: =Marat= (/Memoire sur l'électricité medicale, à Paris,
1785./) der durch seine Zweifel gegen fast alle arzneiliche Kräfte der
Elektrisität sich den Preis der Akademie zu Rouen erschlich, will auch
nichts von ihrer guten Wirkung bei den Nachwehen der scharfen Gifte
(/crispation des Nerfs/) wissen, gegen die bejahenden Beobachtungen so
vieler rechtschafnen Männer; wird aber hoffentlich niemand überzeugen.
Bei =Haen= (Heilmethode 4ter B. S. 329.) half sie doch der auf Arsenik
erfolgten Lähmung der Gliedmasen einigermasen ab, und stelte einige
Bewegung wieder her; wiewohl sie mir hier etwas zu zeitig angewandt
worden zu seyn scheint, ehe noch die gehörige Ausleerung des Gifts
durch die Haut zu Stande gebracht war, sonst hätte sie gewis mehr
gethan.]

[Fußnote 168: /Esprit des Journaux, Juillet 1785./ S. 322. /etc./ und
ebend. /Novembre 1785./ S. 356.]

[Fußnote 169: =Huber= in /Nov. Act. N. C. vol. 3. obs. 100./ S. 532.]

[Fußnote 170: =Kunkel= /opusc. chym. cap. 3./ S. 43. rühmt schon
alkalische Flüssigkeiten gegen den Schaden, den er durch äusserliche
Auflegung anrichtet. -- Man kan auch nach Reinigung der Wunde mit
Seifwasser, Oel nach Vorgang des =Verzascha= (=Wepfer= a. a. O.
/cap. 21, schol. 4./ S. 372.) in die Wunde mit dem besten Nutzen
einreiben. Die üblen Folgen einer Aufstreichung des weissen Arseniks
mit Butter vermischt auf ein Grindkopf (örtliche Entzündung, Erbrechen,
Halsentzündung) ward mit innern und äussern schmeidigenden Mitteln
(Oel, Schleimen und Milch) gehoben, /Act. N. C. Vol. 9. obs. 37./]

[Fußnote 171: =Scheffler= a. a. O. S. 176.]

[Fußnote 172: Ein Kunststeiger, dem von arsenikhaltigen Röschen die
Haut an verschiedenen Orten tief angefressen wurde, half sich oft durch
Baden im Wolkensteiner Bade zur Verwunderung; s. =Schrey= Wolkensteiner
Badschatz (Frft. 1696.) S. 48.]

[Fußnote 173: Auf dem Strossenbaue und in den Scheidestuben nur läst
sich dies von den Arbeitern nicht wohl thun.]

[Fußnote 174: Nächstdem solten die Steiger den troknen oder wohl gar
schon bergsüchtigen nicht öftere Nachtschichten aufgeben. Die Häuer
selbst solten ihr Brod, das sie gewöhnlich in der halben Schicht
verzehren, nicht im Staube liegen lassen, oder mit bestäubten Fingern
anfassen, auch fleisig nach der Schicht sich den Mund ausspülen, und
Erkältungen vermeiden. Sie sowohl als die Schürer und übrigen mit
arsenikhaltigen Erzen Beschäftigten, solten ihre mänlichen Jahre
erwarten, ehe sie heiratheten, und überhaupt mäßiger im Beischlafe
seyn. Sie solten das übermäsige Brantweintrinken und Tabakrauchen
entweder ganz unterlassen, oder doch sehr einschränken, wenn sie
nicht vor der Zeit elend und bergfertig, sich, den Ihrigen und der
Knappschaftskasse zur Last fallen, und einem schmählichen Tode schon in
dem Sommer ihrer Jahre entgegen sehen wollen.]

[Fußnote 175: In Apotheken und Fabriken solte der weisse Arsenik nie
anders als im Luftzuge und unter Einsprengung des Wassers gestosen und
gepülvert werden, und dennoch mus Mund und Nase dabei verbunden seyn.]

[Fußnote 176: /Arg. L. 1. §. 5. ff. de ventre inspiciendo/ -- =Abbas
Panormitanus= /ad c. proposuisti X de probat. n. 10./ -- =Feltman= /de
cadav. inspic. cap. 40. n. 3./ -- =Alberti= /jurispr. med. Tom. 1. p.
1. cap. 1. §. 27./ S. 20.]

[Fußnote 177: Rechtmäsig promovirter Doktor oder Linzenziat. =Feltman=
a. a. O. /cap. 44./ und /cap. 49. n. 4./ bis /10/. =Alberti= a. a. O.
/cap. 1 §. 27./ S. 20. -- /Instit. de satisd. §. ult./ -- =Zittman=
/medic. forens. c. 2. cas. 34/. und /61/.]

[Fußnote 178: Lezt angeführte Schriften und =Bohn= /de offic. med.
dupl. p. 2. cap. 2/, S. 541.]

[Fußnote 179: =Carpzov= /prax. crimin. part. 1. qu. 26./ und andre.]

[Fußnote 180: =Feltman= a. a. O. /cap. 50/ und /51/. =Karls des /V./
peinl. Halsger. Ord.= /art. 149/. -- der Eid steht /Ordinat. Cam.
imperial. p. 1. tit. 85./]

[Fußnote 181: =Baldus= /in prima constit. ff. n. 16./ -- =Mascardus=
/de probat. vol. 2. concl. 1037./ -- =Pacianus= /de prob. cap. 47. n.
20, 21./ -- =Gail= /obs. III. n. 13./ -- =Rütg. Ruland= /de commissar.
part. 1. lib. 4. cap. 15./ -- =Bohn= /de off. med. p. 2. cap. 2./ S.
543.]

[Fußnote 182: =Classenius= und =Ludovici= /not. ad C. C. C. art. 147./
und /149./ -- =Bruneman= /process. de testibus. cap. 20. n. 93./ --
=Stryk= /de jure sens. disp. 1. cap. 2. n. 28/ bis /32./ -- =Ebenders.=
/in us. mod. lib. 48. tit. 8. §. 2./ -- =Carpzov.= a. a. O. /qu. 26. n.
38. 39./ -- =Alberti= a. a. O. §. 28. S. 20.]

[Fußnote 183: Daß Kaiser Karl bei jeder Leichenbesichtigung, wo über
Tödlichkeit ein Urtheil zu fällen ist, eine besondre Vereidigung
verlangt, kömt, wie =Feltman= bemerkt, daher, daß zu seiner Zeit, die
vom Doktoreide höchst verschiedne Verpflichtung eines Physikus oder
gerichtlichen Wundarztes noch nicht eingeführt war. Nun aber finden die
Rechtsregeln statt: »Eid ist nicht ohne Ursache zu wiederholen.« /Arg.
L. 13. §. 6. ff. de jurejur/. -- und »Von niemand vermuthet man, er
werde dem einmal geleisteten Eide zuwider handeln.« /Arg. L. fi. C. ad
L. Iul. repet./ -- =Pacianus= /de probat. lib. 1. cap. 46. n. 22./]

[Fußnote 184: Man sehe die Schriftstellen des leztern Paragraphs.]

[Fußnote 185: =Zacchias= /Quaest. med. leg. lib. 5. tit. 2. qu. 1. n.
2./ -- =Ludovici= /Comment. ad C. C. C. art. 147./]

[Fußnote 186: =Feltman= a. a. O. /cap. 3./ S. 14. und 165. -- =Welsch=
/rel. vuln. lethal. cap. 15./ S. 121, 122. -- =Bohn= /de off. med.
dupl. p. 2. cap. 3./ S. 557, und /cap. 4./ S. 594. /de renunciat. vuln.
sect. 1. cap. 1./ S. 18. -- =Alberti= a. a. O. /cap. 14./ S. 278.]

[Fußnote 187: =Oldekop= /tit. 4. obs. crim. 47. n. 5./ -- =Kreß=
/Comment. ad. C. C. C./ S. 330. -- =Carpzov= /pr. cr. part. 1. qu. 26.
n. 32./ und /53./]

[Fußnote 188: /C. C. C. art. 149./]

[Fußnote 189: =Feltman= a. a. O. /cap. 52./]

[Fußnote 190: =Bohn= /de off. med. dupl. p. 2. cap. 4./ S. 595.]

[Fußnote 191: =F. Pacianus= /de probat. lib. 1. cap. 43./ -- =Bohn=
/de off. med. d. p. 2. cap. 4./ S. 578.]

[Fußnote 192: =Bohn= /de offic. med. dupl. part. 2. cap. 4./ S. 600.
und /cap. 5./ S. 620. =Alb. v. Haller= Vorles. üb. d. ger. Arzneik.
zweit. Bandes erster Theil. S. 349.]

[Fußnote 193: =Valentini= /Pandect. med. leg. part. 2. Introd. thes.
8./ -- =Bohn= a. a. O. S. 590.]

[Fußnote 194: =Hebenstreit= /Anthropolog. for. sect. 2. membr. 2. cap.
2./ S. 527.]

[Fußnote 195: =Bohn= a. a. O. /cap. 4./ S. 594. -- =Oldekop= /tit. 4.
obs. 47./]

[Fußnote 196: Der so den /proces verbal./ instruirt. -- =Ambrosinus=
/de modo form. process. informat. lib. 1. cap. 1. n. 26./ -- =Bruneman=
/de process. inqu. cap. 7. n. 28. seq./ -- Anmerker zu Franz. Marcus
/p. 2. decis. delphin. qu. 181. n. 1. litt. a./ -- =Feltman= a. a. O.
/cap. 40. n. 7./ und /cap. 53. n. 2./]

[Fußnote 197: =Bohn= /de renunciat. vuln. lethal. sect. 1./ S. 152,
153.]

[Fußnote 198: Oder der von den gerichtlicharzneilichen Personen
ausgefertigte Schein 1.) über das bei der Besichtigung gefundne und
die dahin Einflus habenden Umstände 2.) über den Tödlichkeitsgrad der
zugefügten Verlezzung.]

[Fußnote 199: Diese ganze Vorschrift will blos andeuten, was bei der
Leichenöfnung alles in Augenschein und Untersuchung genommen werden
soll, damit die daran bemerkten Abweichungen in den Sektionsbericht
einfliesen können. Blose Negationen können in demselben nicht Statt
finden, da sie unnütz sind, und die Sache ohne Noth unübersehbar
machen, und die Aufmerksamkeit vom Bemerkungswerthen abziehn.]

[Fußnote 200: Mascard /de probat. vol. 2. concl. 1037. n. 7./ --
=Carpzov= /prax. crimin. qu. 21. n. 7./ -- =Zacchias= a. a. O. /lib. 2.
tit. 2. qu. 1. n. 1./ -- =Alberti= /jurispr. med. Tom. 1. p. 1. cap.
13. §. 3./ S. 247. -- =Bohn= /de renunc. vuln. sect. 1./ S. 16. bis 21.
-- Aretinus -- Carerius und andre.]

[Fußnote 201: Unentschieden kan er das Urtheil lassen, nach
=Codronchius= /method. testif. cap. 3./ -- =Fort. Fidelis= /relat. med.
lib. 4./ zu Ende. -- =Bohn= /de off. med. dupl. part. 2. cap. 2./ S.
548. und /cap. 6./ S. 619.]

[Fußnote 202: Zwar kan dem Arzte irgend ein Urtheil, wenn er sich
darüber herauszulassen unterliese, =abgefordert Felin. Sandeus= /ad
c. proposuisti [:X] de probat. n. 6./ -- =Fulv. Pacianus= /lib. 1. de
probat. cap. 47. n. 57./ -- =Feltman= a. a. O. /cap. 50. n. 10./ --
aber nicht =abgezwungen= werden. =Durand= /in specul. tit. de requis.
consil. n. 9. vers. et numquid./ -- =Decius= /ad c. proposuisti n. 57./]

[Fußnote 203: Das Urtheil des Arztes von der Tödlichkeit soll
=durchaus= mit angefügten Ursachen und Bestimmungsgründen versehen
seyn. =Fulv. Pacianus= a. a. O. /lib. 1. cap. 47. n. 64./ -- =Bruneman=
/de processu inquis. cap. 20. n. 71./ -- =Decius= /ad cap. proposuisti
n. 30./ -- =Feltman= /de cad. insp. cap. 56. n. 4./ -- =Boerius=
/decis. 323./ -- =Muscatellus= /prax. crim. de vuln. lethal./ S. 241.
-- =Bohn= /de off. med. dupl. part. 2. cap. 2./ S. 550. -- =Carpzov=
/prax. cr. p. 1. qu. 26. §. 13./]

[Fußnote 204: Z. B. welches wir an Eides Statt -- nach Eid und Pflicht
-- u. s. w.]

[Fußnote 205: =Hebenstreit= /anthropolog. sect. 2. membr. 2. cap. 2./
S. 528. /si arsenicale quid contentis ventriculi haud interest, tunc,
quae reperta est materia, concremata, cornu ustum olet/ -- Nicht auch
wenn Arsenik drunter ist? m. s. §. 381.]

[Fußnote 206: /Jurispr. med. Tom. 1. part. 1. cap. 14./]

[Fußnote 207: Es giebt eine ungeheure Zahl von almählig tödlichen
Arsenikvergiftungen.]

[Fußnote 208: Tödliches blutiges Erbrechen und Durchlauf von Eröfnung
eines kurzen Milzgefäses in den Magen. /Eph. N. C. dec. 3. ann. 5 et
6. obs. 257./ S. 597. -- =Lieutaud= /hist. anatom. med. lib. 1. obs.
47, 48, 49./ -- Der Magen mit Blut angefült aus verschiednen Ursachen.
Ebend. /obs. 45, 46/, auch /47, 48, 49./ und viele andre. =Hasenöhrl=
/obs. 5./ in =Sandifort= /thes. diss. Tom. 1./ S. 112.]

[Fußnote 209: Ohne Gift schwarzes Erbrechen mit geronnenem Blute und
ähnlicher Durchlauf, =Plater= /obs. lib. 3./ S. 779. und S. 782. --
=Bruns= in =Sandifort= /thesaur. diss. Vol. 3./ S. 37. /obs. 30./ --
=Lieutaud= /hist. anatom. med. lib. 1. obs. 38, 42, 46, 155, 183b, 250,
251, 844, 845, 975./]

[Fußnote 210: Diesem Zeichen, worauf =Zacchias=, =Cardan=, =Roderich
von Castro=, =Oldekop=, =Feltman= und andre soviel bauen, spricht
mit Recht =Bohn= (/offic. med. dupl. part. 2. cap. 6./ S. 645.) alle
Beweiskraft ab.]

[Fußnote 211: /Acta N. C. dec. 2. ann. 9. obs. 22./ -- =Kornman=
/mirac. mort. cap. 106/. -- =Marcell. Donatus= /hist. mem. med. lib.
3. cap. 13/. -- =Geuns= /de morte corporea/ §. 31. in =Sandifort=
/Thesaur. diss. Tom. 3./ S. 591.]

[Fußnote 212: =Schrek=, Zorn, Gram, =Geuns= a. a. O. §. 30. S. 590.]

[Fußnote 213: =Schenk= /observ. lib. 7. tit. de venenis./ --]

[Fußnote 214: =Bartholin= /acta hafn. Vol. 5./ S. 137 -- und andre
=Fr. Hoffmann= /med. rat. system. Tom. 4. part. 3. cap. de catalepsi §
11. 13./]

[Fußnote 215: Gefaultes Fleisch; =Langrisch= /practice/ S. 356. --
Faule Eier, Bellin /opusc./ S. 28 -- ferner =Valentini= /Pandect. med.
leg. part. 1. sect. 3./ S. 389, bis 401. -- und viele andre.]

[Fußnote 216: Eckel, konvulsivisches Würgen und endlich bläsigter
Ausschlag, Möring /epist. ad Werlhof./ in Haller /disput. Tom 3./ S.
183.]

[Fußnote 217: =Heisters= mediz. chirurg. Wahrnehm. 1ster Band /n.
372./ -- =Bartholin= /hist. anat. Cent. 4. hist. 77./ -- =Morgagni= /de
sed. et caus. m. epist. 43. art. 22./]

[Fußnote 218: =Bonet= /sepulchret. anat. (Genev. 1679.) lib. 1. sect.
7. obs. 40./ -- =Scaliger= /exercit. 33. n. 2/, =Fr. Hoffman= /opusc.
dec. 2./ S. 466. ebend. /dec. 1. diss. 3./ S. 67. -- =Blasius= /obs.
anat./ S. 424. -- =Valisneri= /opere Vol. 2./ S. 172. und 518. --
=Masini= /abus. aquae gel./ S. 174, 175. =Cardan= /subtil. exerc. 33./
-- =Schneider= /catarrh. lib. 5./ S. 137. -- =Boyle= /ut. phil. exp./
S. 311. -- =Marc. Donatus= /lib. 4. c. 6./ -- =Delphinus=, =Forest=,
und andre. --]

[Fußnote 219: =Amman= /med. crit. cas. 59./ und viele andre,
vorzüglich /van Swieten Comment. T. 3. ad. §. 1010./ S. 279. -- Ferner
=Geuns= bei Sandifort /thesaur. Vol. 3./ S. 606. -- =Boucher= /journ.
de medic. 1760 Août./ S. 103. bis 130.]

[Fußnote 220: =Bonet= a. a. O. /lib. 3. sect. 8. obs. 56. §. 12./ und
/sect. II. obs. 3./ -- und andre.]

[Fußnote 221: =Bonet= a. a. O. /lib. 3. sect. 8. obs. 14./ und /obs.
75. §. 2/. --]

[Fußnote 222: =Bonet= a. a. O. /lib. 3. sect. 8. obs. 17/ bis 60. --
/obs. 64/ bis 69. -- und /obs. 70/ bis 75. /Ferner sect. 7. obs. 21./
und /sect. 2. obs. 16./]

[Fußnote 223: =Bonet= a. a. O. /lib. 3./ die ganze /sect. 14./
vorzüglich aber /obs. 20. §. 7./]

[Fußnote 224: =Fr. Hoffman= /opusc. dec. 2. diss. 7./ S. 460.]

[Fußnote 225: =Bonet= a. a. O. /lib. 3. sect. 8. obs. 61/ und 62.]

[Fußnote 226: Unter mehrern folgende; =Codronchius= /meth. restific.
cap 6./ -- =Sylvaticus= /de morb. simulatis cap. 21./ -- =Fortun.
Fidelis= /de relat. med. lib. 4. sect. 3. cap. 1./ -- =Friedrich
Hoffman= /diss. de conversione benigni morbi in malignum/ -- =Bonet=
und =Morgagni= in ihren Werken. =Galen= /in Comment. 3. in 3. Epid.
Hippocr./ [griech: iô dêlêtêriô paraplêsiôs energôn] -- [griech: chêmos]
-- und /lib. 6. de loc. aff. c. 5./]

[Fußnote 227: Purgiermittel, Tod wie von Arsenik; =Fr. Hoffman=
/opusc. dec. 2. diss. 7./ S. 457.]

[Fußnote 228: =Bartholin= /acta hafn. Vol. 4./ S. 117.]

[Fußnote 229: Von Melonen; =Patin= /valetud. tuend./ S. 354, 355. --
=Panarolus= /Pentec. obs. 39/. -- von Honig; =Binninger= /cent. 4. obs.
15./ -- Wein auf Milch getrunken; =Cheyne=, /valetud. infirm./ S. 43.]

[Fußnote 230: Siehe =Purcell= von der Kolik, Nördlingen 1775.]

[Fußnote 231: =Hippokrates= /epidem. lib. 5. tit. 4. et 10./ --
=Rejes= /camp. elys. juc. obs. quaest. 64./ S. 856, 857. -- =Zacchias=
/quaest. m. l. cons. 12. n. 6./ -- =Fernel= /part. morb. et sympt. cap.
6./ und /pathol. de sign. lib. 2. c. 10./ -- =Holler= /oper./ S. 580,
21. -- =Sennert= /instit. med. lib. 2. part. 2. cap. 12./ -- =Forest=
/obs. et cur. lib. 18. obs. 43./ bis 49. -- =Bonet= /sepulchr. anat.
lib. 2. sect. 11. obs. 34./ und 36. und /lib. 3. sect. 7. obs. 1./ --
/sect. 10. obs. 12./ und /sect. 14. obs. 6./ und 7, §. 5., 6., 7. --
=Bohn= /de offic. med. dupl. part. 2. cap. 6./ S. 646. -- =Zittman=
/medic. for./ S. 1551. -- =Alberti= /jurisprud. med. Tom. 1. part. 1.
cap. 13, §. 7./ und S. 274. -- /part. 2./ S. 187. -- /Tom. 3./ S. 855.
-- =Fr. Hoffman= /med. consult. Tom. 2. dec. 5. cas. 6./ -- /Opusc.
dec. 1. diss. 7./ -- =Teichmeyer= /instit. med. leg. cap. 20. qu. 6./
-- =Hebenstreit= /anthropol. for. sect. 2. membr. 2. cap. 1. §. 6./ S.
290. -- vorzüglich =Henrici= und =Messer= /diss. de Cholera in Haller
disp. ad morb. hist. Tom. 3. part. 3./ S. 73. -- =Riedlin= /lineae med.
ann. 1695./ S. 273.]

[Fußnote 232: =Fr. Hoffman= /opusc. path. pract. dec. 2. diss. 7./ S.
455.]

[Fußnote 233: =Fr. Hoffman= /opusc. path. pract. dec. 2. diss. 7./ S.
455. -- =Bartholin=. /acta. hafn. Vol. 4./ S. 115.]

[Fußnote 234: =Morgagni= a. a. O. /ep. 59. art. 3./ -- =Wepfer=
/cicut. hist./ S. 307.]

[Fußnote 235: =Morgagni= a. a. O. /ep. 59./ -- =Wepfer= /hist. cic.
cap. 21. hist. 1./ S. 349. -- =Valentini= /pandect. med. leg. part. 1.
sect. 3./ S. 380 /b./ Und 383. /a./ -- von 20 Gran Sublimat starb eine
alte Kazze ohne Erbrechen, =Sprögel= a. a. O. S. 43. und 47. wo ein
Kaninchen von 10 Gran Sublimat ohne Erbrechen starb.]

[Fußnote 236: Er nimt den beim Anfange der Arsenikvergiftung oft
merklichen Mangel einer inflammatorischen Hizze des ganzen Körpers
und das mehr aus konvulsivischen Zusammenschnürungen des Magens,
des Zwergfels und der Bauchmuskeln als aus zwekmäsigen Erbrechen
entstehende Würgen dazu, um eine richtige Indikazion zu bilden;
Umstände, die man nach dem Tode oft nicht in Erfahrung bringen kan,
und die mehr in das Kennerauge des helfenden als in das Urtheil
des obduzirenden Arztes wirken können, da auch sie nicht allein
charakterisch genant zu werden verdienen.]

[Fußnote 237: Der Magen voll grüner äuserst stinkenden Jauche nach
einem bösartigen Fieber, =Lieutaud= a. a. O. /lib. 2. obs. 306./ --
voll schwarzer Materie =ebend=. /lib. 1. obs. 1582./ und an vielen
andern Orten. -- =Bonet= /lib. 3. sect. 7. obs. 34./]

[Fußnote 238: Vorzüglich wo kalter Brand vor dem Tode hergieng.]

[Fußnote 239: =Zakut. Lusitanus= /prax. admir. lib. 3. obs. 98./ S.
460. -- =Hagedorn= /hist. med. phys. Cent. 3. hist. 63./]

[Fußnote 240: Von Kachexie Ausfallen aller Haare am ganzen Körper,
/Eph. N. C. Cent. 3, et 4. obs. 137./]

[Fußnote 241: =Zacchias= /quaest. med. leg. qu. 7. n. 10./ -- =Horst=.
/lib. 2. observ. p. 2. sect. 2/, S. 226. -- =Valentini= /pandect. med.
leg. part. 1. sect. 3./ S. 390. -- =Fr. Hoffman= /Med. rat. syst. Tom.
4. part. 3. sect. 2. cap. 8. obs. 1./]

[Fußnote 242: =Alberti= /jurispr. med. Tom. 5./ S. 629.]

[Fußnote 243: =Alberti= a. a. O. S. 630. -- Ebend. a. a. O. /Tom. 2./
S. 533. -- Ebend. a. a. O. /Tom. 3./ S. 110. -- Ebenders. a. a. O.
/Tom. 4./ S. 280. -- =Morgagni= /de sed. et caus. m. ep. 59, art. 3./
-- =Bresl. Saml.= zweit. Vers. S. 220. /Eph. N. C. cent. 3,/ und 4.
/obs. 126./ S. 283.]

[Fußnote 244: =Alberti= a. a. O. /Tom. 1. append./ S. 35. und in
vielen andern Beispielen; nach 9 Tagen noch keine Verwesung, /Eph. N.
C. cent. 3,/ und /4. obs. 126./ S. 283.]

[Fußnote 245: =Eschenbach= /med. leg. cap. 1. sect. 1. §. 11./]

[Fußnote 246: Die ausgebrochene scharfe Galle eines Kindes wirkte bei
einem Hahne innerlich wie das stärkste Gift konvulsivischen Tod, so
wie eben dieselbe dasselbe bei etlichen Tauben wirkte, denen man etwas
davon unter die Epidermis brachte; =Morgagni= /de sed. et caus. morb.
ep. 59. art. 18./ -- Die Därme eines an einer Kolik Verstorbnen, der
keine Gallblase hatte, enthielten eine Feuchtigkeit, die die Hand des
öfnenden Wundarztes anfrasen, =Purcell= von Kolik (Nördlingen 1775) S.
246.]

[Fußnote 247: =Bohn= /offic. med. dupl. p. 2. cap. 6./ S. 639, und
649. -- =Ettmüller= /Eph. N. C. cent. 7. et 8. app./ S. 214. /seq./
Frösche und Tauben sterben von Zucker /Journal oeconom. octob. 1757./
-- Hühner von bittern Mandeln -- Hunde von Krähenaugen. --]

[Fußnote 248: =Schenk= /observ. lib. 7. tit. de venenis./ -- =Bohn= a.
a. O. /cap. 6./ S. 642.]

[Fußnote 249: =Alberti= /jurisp. med. Tom. 4./ S. 513. -- =Thiery=
/quaest. med. an ab omni re cibaria etc. (Paris 1749) §. 11./ --
=Ettmüller= /Eph. N. C. Cent. 7, et 8. App./ S. 214, bis 219. -- =Pyl=
neues Magaz. d. ger. Arzn. erst. Band erst. St. S. 160, und 165. --]

[Fußnote 250: An einem Quentchen Operment starben Kaninchen, Hunde
und Kazzen nicht; =Hillefeld= /exp. circ. venena/ -- =Fr. Hoffman=
/med. rat. system. II./ S. 181. -- Zwei bis drei Drachmen Operment
sind Hunden nur sehr schädlich. =Alberti= a. a. O. /Tom. 1. part. 1./
S. 260. -- Einen bis vier Skrupel Fliegenstein ertrugen Hunde ohne
Schaden; =Sprögel= /exper. circa venena (Goetting 1753)/ S. 54, bis 56.

Ein Hund starb an zehen Granen Sublimat nicht; =Sprögel= a. a. O. S.
45. --

Ein Hund starb nicht an weissen Arsenik; =Bonet= /med. septentr. part.
2. sect. 7. obs. 14./

Ein Skrupel weisser Arsenik schadete einem Hunde im geringsten nicht;
=Kunkel= /observ. chym. cap. 3./ S. 43. -- ein ähnliches; /Miscell. N.
C. ann. 9. et 10. obs. 146./ S. 322. --

=Ehrman= gab einem jungen Hunde ein Quentchen weissen Arsenik, er
=brach= das damit gemischte Fleisch weg, trank Wasser und befand sich
nach zwölf Stunden wohl; /diss. de venesicio doloso (Argentor. 1781.)/
S. 27. --

Zwei Skrupel weisser Arsenik schadeten einem Hunde nicht, =Sperling=
/diss. de arsenico./

Ein Bär vertrug eine Unze weissen Arsenik; =Reaumür= /Histoire de
l'acad. des sc. à Par. 1747./ S. 16.]

[Fußnote 251: Auch =Ludewig= hält die mit Thieren angestelten Versuche
für trüglich; /Instit. med. for. (Lips. 1765. 8) §. 331./]

[Fußnote 252: /Anthropograph. lib. 2. cap. 15./]

[Fußnote 253: =Lieutaud= /hist. anatom. med. lib. 1. obs. 68. 69. 70.
71. 73. 75. 80. 229. 377. 439. 1563. 1564. 1683./ -- =Bonet= /sepulchr.
lib. 1. sect. 7. obs. 40. lib. 3. sect. 8. obs. 57. §. 8./ und an
mehrern Stellen.]

[Fußnote 254: /Anthropol. for. sect. 2. membr. 2. cap. 2./ S. 526.
und 527. /Sola atque infallibilis deglutiti veneni nota est -- securum
atque indubitatum veneni accepti indicium -- quod convictionem parere
possit, etiamsi venenum ipsum intra ventriculum inveniri nequeat. --/]

[Fußnote 255: Von Verderbnis der Galle und Cholera, =Wepfer= /histor.
cicut. cap. 21. hist. 11. (L. B. 1733.)/ S. 361. =Thom. Bartholin=
/acta haffn. Vol. 4./ S. 115. -- =Alberti= /Jurisprud. med. T. 1. part.
2./ S. 185. /n. 5./ -- =Bonet= /sepulchr. anat. lib. 3. sect. 10. obs.
12./ und /sect. 7. obs. 1./ -- =Panarolus= /pentec. 1. obs. 20./ --
J. Rhodius /Cent. 2. obs. 53./ -- =Diemerbroek= /Tract. lib. 1. cap.
5./ -- =Zittman= /med. for./ S. 150 und 152. -- =Lieutaud= /hist.
anatom. med. lib. 1. obs. 125./ -- =Galenus= /Comm. 3. in 3. lib. epid.
Hippocr./ -- =und ebend.= /lib. 6. de locis affectis cap. 5./ -- selbst
=Hebenstreit= (a. a. O. S. 529.) sagt, seiner Behauptung uneingedenk,
/effusabilis ipsam destruit tunicam villosam./ Von Verderbnis der
Lunge und Kachexie, =Lieutaud= a. a. O. /obs. 113. 115, 169./ -- Die
ganze innere Magenhaut zerstört bei einem kachektischlungensüchtigen
siebenjährigen Mädchen, /Eph. N. C. dec. 3. ann. 2. obs. 16. n. 8./ S.
23.

Von Kachexie; Erbrechen, Anfressung des Magens; /Eph. N. C. dec.
3. ann. 5. et 6. obs. 167/; -- ein mit scharfen Säften angefülter
Fallsüchtiger, schwarzviolette Flecken im Magen, mit leichtabgehender
zerstörten innern Haut und Zerreiblichkeit der Magensubstanz; /Eph. N.
C. dec. 3. ann. 2./ S. 471. -- von Kachexie, Anfressung des Magens,
=Lieutaud= a. a. O. /lib. 1. obs. 169./ Von bösartigen Fiebern,
=Helmont= /tumulus pestis/ S. 163 und 172. =Lieutaud= an vielen Stellen.

Von Wasserscheu, =Thom. Bartholin= /acta hafn. Vol. 5./ S. 308 --
=Lieutaud= und die Schriftsteller über diese Krankheit.

Von Erstickung an Kohlendampfe; Auff. und Beobachtungen aus d. ger.
Arzn. v. =Pyl= erst. Saml. S. 8.

Von Spulwürmern im Magen, (die dann vielleicht nicht mehr vorhanden
sind) =Morgagni= /de sed. et caus. morb. ep. 43. art. 22./ -- =Heister=
mediz. chirurg. Wahrnehm. erst. B. /n./ 372. -- =Lieutaud= a. a. O.
/lib 1. obs. 50./

Nach Ueberladung mit Brantwein und hizzigen Getränken, Zerstörung der
innern Haut, des Magens =Lieutaud= a. a. O. /lib. 7. obs. 84. a./ --
der dünnen Gedärme und Blutbrechen, =Bonet= /sepulchr. lib. 3. lect.
11. obs. 3./

Von kalten Getränken nach Erhizzung, Entzündung, Anfressung und Brand
im Magen; =Lieutaud= a. a. O. /lib. 1. obs. 68./ --

Von langwierigem arzneilichen Gebrauch des Vitriolgeists; =Lieutaud= a.
a. O. /lib 1. obs. 136./

Die Zitronsäure zerfrist die Zottenhaut des Magens; =Haller=
/Physiolog. lib. 19. sect. 3. §. 4./ S. 201.

Andre widernatürliche Körper, eine Fischgräte, die man nicht
wiederfand; =Riedlin= /lin. med. ann. 1698./ S. 730. von einem
verschlukten Knöchelchen; =Fabriz. von Hilden= /Cent. 5. obs. 36./]

[Fußnote 256: Aus vielerley Ursachen ohne Gift, =Lieutaud= a. a. O.
/lib. 1. obs. 84. 85. 86. 87. 88. 89. 108. 110. 111. 112. 114. 117.
118. 119. 120. 122. 124. 126. 127. 129. 134. 135. 137. 138. 182. 1205.
1592. 1594./ =Bonet= /sepulchr. lib. 3. sect. 8. obs. 57. §. 8./ ebend.
/lib. 2. sect. 7. obs. 43./ und an mehrern Orten und mehreres.]

[Fußnote 257: Aus mancherlei Ursachen ohne Gift, =Lieutaud= a. a. O.
/lib. 1. obs. 139. 140. 141. 141 a. 142. 144. 147. 148. 149. 150. 151.
152. 153. 154/ -- =Bonet= a. a. O. /lib. 3. sect. 8. obs. 14./]

[Fußnote 258: Auf Zorn, Weintrinken und Spiesglanzbrechmittel, =Fr.
Hoffman= /opusc. pathol. pract. dec. 2. diss. 7./ S. 455. -- von
Cholera, =Lieutaud= a. a. O. /lib. 1. obs. 72. 74. 170. 231./ von
hizzigen Getränken. =Lieutaud= a. a. O. /lib. 1. obs. 83 a./ -- =Bonet=
a. a. O. /lib. 3. sect. 8. obs. 55. §. 4./ und /obs. 57. §. 4./ --
=ebend.= /lib. 3. sect. 11. obs. 3./ --

Von Schwarzgalle und Gallensteinen, =Lieutaud= a. a. O. /lib. 1. obs.
163. 420. 421. 783. lib. 2. obs. 300./

Von Gallenfiebern, =Lieutaud= a. a. O. /lib. 2. obs. 297./

Von andern bösartigen Fiebern; =Lieutaud= a. a. O. /lib. 1. obs. 162.
166. 168. 176. 177. 353. 421. 602. 1566. 1616. 1617. 1683. -- lib. 2.
obs. 306. 312. 783./ -- =Bonet= a. a. O. /lib. 3. sect. 8. obs. 56. §.
12./ und /§. 16. -- obs. 57. §. 1./ und an mehrern Orten.

Von Kacherie -- verhärteten Eingeweiden -- oder innern Geschwüren;
=Lieutaud= a. a. O. /lib. 1. obs. 17. 82. 82 a. 82b. 99 c. 145. 154.
155. 156. 158. 159. 160. 167. 169. 175. 231. 1266./ =Bonet= a. a. O.
/lib. 3. sect. 3. obs. 2./

An Wassersucht, =Lieutaud= a. a. O. /lib. 1. obs. 171. 1613./

Brustwassersucht, =Lieutaud= a. a. O. /lib. 2. obs. 868./

Von andrer Verderbnis der Lungen, =Lieutaud= a. a. O. /lib. 2. 700./

Von unterdrükten Blutausleerungen, =Lieutaud= a. a. O. /lib. 1. obs.
165./

Vom unschicklichen Gebrauch erdiger Pulver. =Ebend.= a. a. O. /lib. 1.
obs. 173. 174./

Der Gallgang öfnete sich im Magen, welcher aufgetrieben, entzündet und
brandig befunden ward. =Lieutaud=. a. a. O. /lib. 1. obs. 37./

Von Würmern im Magen; =Herkul. Saxonia= /praelect. pract. part. 2. cap.
7./ --

Von Wasserscheu; =Darlüe= /Journ. de Medic. Tom. 3. part. 3./ --
=Lieutaud= a. a. O. /obs. 599./

Von kalten Getränken bei Erhizzung; =Fr. Hoffman= /opusc. path. pract.
dec. 1. diss. 3. S. 67./ =Lieutaud= a. a. O. /lib. 1. obs. 68./ --
=Bonet= a. a. O. /lib. 1. sect. 7. obs. 40./ --

Von der schwarzen Krankheit, =Tissot= /ep. ad Zimmermannum obs. 2./ in
=Sandifort= /thes. diss. Vol. 1./ S. 71.]

[Fußnote 259: =Hebenstreit=, =Baylies= und andre nehmen die Färbung
der ersten Wege mit Galle und gallichtes Erbrechen als ein die Cholera
von der äzzenden Vergiftung unterscheidendes Symptom an, gleich als
wenn sich bei Arsenikvergiftungen die Galle nicht auch häufig zu
ergießen pflegte!

Eher könte man sagen, daß bei der Cholera mehr äusserlich merkbare
Hizze und fieberhafter Puls als bei der anfangenden Arsenikvergiftung
sei, doch ist auch dies nicht völlig beständig.]

[Fußnote 260: =Alberti= /Jurispr. med. Tom. 5./ S. 632. und 633. --
Ein sechsjähriges Mädchen starb nach 6 Tagen an Fliegenstein, ohne daß
die mindeste Magenanfressung zu sehen gewesen wäre; /Acta N. C. Vol. 5.
obs. 102./ S. 357. und 361. -- Ich tödete einen jungen Hund mit zwei
Drachmen weissen Arsenik in Wasser gerührt, er starb in dreisig Minuten
ohne Ablösung der Magenzottenhaut; Die Entzündung war sehr mäsig.]

[Fußnote 261: Der Schlund war natürlich, =Alberti= a. a. O. /Tom. 4./
S. 261. -- Der Magen nicht entzündet; =Ettmüller= der jüngere, /Eph.
N. C. Cent. 3. et 4. obs. 126. c. schol./ S. 284. -- /Acta Erudit.
Lips. ann. 1715./ S. 462. -- =Heberdeen= (Neues Hamb. Magazin St. 97.
S. 205.) tödete einen Hund mit zwei Unzen Arsenikdekokt binnen zehn
Minuten, er fand keine Spur von innerer Entzündung oder Anfressung.
-- Ein alter Kaninchenbok starb an 10 Gran Sublimat, im Magen war
keine Entzündung zu spüren; =Sprögel= a. a. O. S. 47. -- Die innern
Veränderungen vom Gifte sind nicht stets da; =Bohn= /offic. med. dupl.
Part. 2. cap. 6./ S. 651. --]

[Fußnote 262: =Caesalpin= /ars med. lib. 3. cap. 7./ und /47./ -- =B.
Sylvaticus= /cons. et respons. 79./ und /8./ =J. B. Sylvaticus= /de
iis, qui morbum simulant, cap. 21./ -- =H. Augenius= /epist. et cons.
Tom. 1. lib. 1./ S. 339. -- =Alsar a Cruce= /de quaes. per epist. Cent.
3. cap. 17./ -- =Codronchius= /method. testificandi cap. 6./ -- =Fort.
Fidelis= /relat. med. lib. 4. sect. 3. cap. 3./ -- =Zacchias= /qu. med.
leg. lib. 2. tit. 2. qu. 6. et 7./ -- =Rejes= /camp. elys. juc. qu. 64.
n. 35./ -- =Caballus = /de omni gen. homicid. n. 621./ -- =Bossius=
/pr. crim. tit. de delict./ zu Anfange -- =Bohn= /offic. med. dupl.
part. 2. cap. 6./ S. 643. -- =Fr. Hoffman= /Med. syst. Tom. 4. part. 3.
sect. 2. cap. 8. obs. 1./ -- =Manget= /biblioth. med. pract. Tom. 4./
S. 784. --]

[Fußnote 263: =Alberti= /Jurispr. med. Tom. 1. cap. 14./]

[Fußnote 264: =Hypolyt von Marseille= /in pr. crim. §. post. quam. n.
48./ -- =Clasenius= /ad. art. 131. C. C. C./ --]

[Fußnote 265: /L. 1. §. 9. ff. de quaest./ -- /L. 1. ff. ad. I. C.
Syllan./ -- Karls /V./ Peinl. Halsger. Ordn. /art. 6. 54. 55. 60. 149./]

[Fußnote 266: =Carpzov= /prax. crim. part. 1. qu. 21./ und /qu. 26. n.
2./ und /qu. 148. n. 42./ -- /L. 1. §. 17. ff. de quaest./ -- =Mynsing=
/cent. 3. obs. 87. n. 2./ -- =Hartm. Pistorius= /obs. 33. n. 53./ --]

[Fußnote 267: =Zacchias= /quaest. med. leg. l. 2. qu. 4. n. 1. 2. 3./
und /24./ -- =Feltman= /de cadav. inspic. cap. 24. n. 12./]

[Fußnote 268: =Mascardus= /de probat. concl. 1037. n. 7./ --
=Farinaceus= /consil. 184. n. 14./ und 46. -- =Carerius= /prax. crim.
§. homicid. n. 625. seq./ -- =Gamez= /Tom. 3. variar. solut. cap. 3. n.
8./ -- =Bruneman= /prax. crim. cap. 7./ -- =Bohn= /offic. med. dupl.
pars. 2. cap. 4./ S. 596.]

[Fußnote 269: Aufsäzze und Beob. a. d. ger. Arzn. erste Saml. S. 68.]

[Fußnote 270: Abh. vom Arsenik (von Wasserberg) S. 47.]

[Fußnote 271: Wie =Hebenstreit= (a. a. O. S. 528) und andre wollen.]

[Fußnote 272: =Magazin d. ger. Arzneik.= zweit. Band (Stendal, 1784.)
S. 549. -- =Pyl= Auss. und Beob. a. d. ger. Arzn. erste Saml. S. 58.
-- =Zittman= /med. for./ S. 1399, 1400 (Mit Arsenik vergiftetes)
Bier brachte bei zwei Personen heftige Vergiftungszufälle. Es wurde
eingedikt, und etwas von diesem Extrakte tödete eine Maus und einen
Hahn, dessen Magen man angefressen fand. -- Der Geruch der Masse gab
nichts zu erkennen.]

[Fußnote 273: Geschwefelter Arsenik, Operment u. s. w. stinken in der
Glühhizze erst einige Zeit nach Schwefeldampf, ehe der Knoblauchgeruch
sich entwickelt, hiezu gehört Aufmerksamkeit.]

[Fußnote 274: Arsenikmittelsalz giebt auf einem glühenden Bleche
diesen Knoblauchgeruch gar nicht oder sehr unmerklich zu erkennen, da
es sich in diesem Falle sehr langsam und almählig zersezt.]

[Fußnote 275: =Plenk= (/Toxicologia/ S. 272. /art. 3./) und andre
wollen (gewis weil sies selbst nicht versuchten) der als Rauch
aufsteigende Arsenik schmauche ein drüber gehaltenes Kupferblech =weis=
oder =schwarz= an. Sie haben den schwarzen Flek, den er in das glühende
Blech, auf dem er liegt, einbrent, mit dem Anschmauchen verwechselt,
welches stets weis ist, da Arsenik und Fliegenstein in freier Luft nie
als König, sondern letzterer mit Verlust seines Brenbaren als weisser
oder weisgrauer Kalk anfliegt.]

[Fußnote 276: =Scheele Abhandl. der k. schwed. Akad. d. W.= 37.
Band S. 275. -- Doch fällt die Schmauch- und Geruchsprobe mit diesem
Mittelsalz sehr unhinlänglich aus, theils da es sich so leicht in den
Flüssigkeiten des Magens auflöst, theils auch, weil es sich auf einem
glühenden Bleche fast gar nicht, auf Kohlen sehr schwer zersezt, und
seinen Arsenik, wegen Mangel an Brenbaren sehr langsam entwickelt.]

[Fußnote 277: Wie denn? wenn sie nun nicht überzeugend ausfält, und
man hat die vorgefundne Menge ganz oder fast ganz dabei vernuzt, was
bleibt zu fernern Proben übrig.]

[Fußnote 278: =Demachy= Laborant im Grosen v. =Hahneman= (Leipz.
1784.) erster B. S. 104.]

[Fußnote 279: =Hebenstreit= (/anthropol. for./ S. 527.) und die
übrigen begnügen sich in diesem Falle mit der eingedikten Flüssigkeit
und ihrem Geruche beim Verbrennen, aber mit welchem Rechte?]

[Fußnote 280: =Neuman= (Chemie, Züllichau 4. viert. B. erst. Th.
S. 484.) giebt folgende Niederschläge an, die weisser Arsenik in
Wasser aufgelöst mit Metalauflösungen bewirke. =Aus Goldauflösung
präzipitire Arsenikwasser nach 24 Stunden ein gelbes Pulver=, diesem
widerspricht =Morveau= (Anfangsgr. der theor. und pr. Chem. 2. Band, S.
222. und 223.) -- =aus Silbersalpeter nach 24 Stunden einen bräunlich
dunkelgrauen Kalk=; =Morveau= sagt (S. 226.) dagegen, eine weisse
ins gelbliche fallende Wolke. Beide haben unrecht, ersteres thut
Arsenik in gemeinem Brunnenwasser aufgelöst zwar nach Tag und Nacht
und lezteres nach einigen Stunden, aber in rein destillirten Wasser
(ohne Spur von Kochsalz) aufgelöster weisser Arsenik macht nicht den
mindesten Niederschlag, weder sogleich, noch nach 24 Stunden. =Aus
Eisensalpeter nach 12 Stunden etwas weniges gelbes Pulver=; Eisen in
Salpetersäure aufgelöst sättigt leztere nie, und es fält dann von
Zeit zu Zeit noch etwas verkalktes Eisen aus der etwanigen Auflösung
an der freien Luft nieder; diesen Niederschlag hat =Neuman= als vom
Arsenik herrührend angesehn. Wasser mit dephlogistisirter Luft,
wie alles ungekochte Wasser, geschwängert, scheidet ebenfals aus
dieser Eisenauflösung, wie aus dem Vitriol, etwas verkalktes Eisen
vermöge dieser Luft ab. Ich bereitete durch doppelte Verwandschaft
(aus gemischten Auflösungen selbst bereiteten Eisenvitriols und
reinen Salpeters, so daß ich den Vitriolweinstein abschied) eine
reine volständige Eisensalpeterauflösung, sezte gepülverten weissen
Arsenik dazu, verstopfte das Gefäs genau, und schüttelte es acht
Tage lang um, aber es schlug sich nicht das mindeste nieder. =Aus
dem Kupfersalpeter einen ins weislichte fallenden Kalk=; ich habe
nichts dergleichen gesehen. =Bleisalpeter schlage es stark nieder,
eben so Wismuthsalpeter mit vielen Arsenikwasser vermischt.= Bedachte
er nicht, daß beide Auflösungen durch bloses Wasser gefället werden,
wenn die Säure alzu verdünt, das Metal nicht länger halten kan? Blei-
und Wismuthsalpeterauflösung mit gepülvertem weissen Arsenik in einem
verstopften Gefäse acht Tage lang geschüttelt, hatten nichts von ihrem
Metalle niederfallen lassen, wie mich die genauesten Versuche mit dem
noch auf dem Boden liegenden (Arsenik-) Pulver belehrten. =Zinnsalpeter
präzipitire sich sehr stark.= Wie sehr mit Vitriol- oder Salzsäure mus
seine Salpetersäure beladen gewesen seyn, daß sie Zinn auflösete! Ich
kenne keinen eigentlichen Zinnsalpeter. Ist es aber, wie natürlich,
eine so gemischte Säure gewesen, und es war eine Auflösung erfolgt,
so kenne ich keine Zinnauflösung, weder die in Königswasser, noch
die in Salzsäure, noch die in gemischter Vitriol- und Salpeter- oder
Vitriol und Salzsäure u. s. w. die sich nicht durch Verdünnung mit
blosem Wasser fällen liese. =Quecksilbersalpeter präzipitire sich
stark=; woher dies bei ihm gekommen, wird man sich aus Anmerk. §.
168. erklären. Quecksilbersalpeterauflösung mit gepülvertem weissen
Arsenik acht Tage lang in einem verstopften Gefäse geschüttelt,
oder mit Arsenikauflösung mit =reinem= destillirten Wasser bereitet
vermischt, läst kein Metal fallen -- Brunnenwasser hält Kochsalz
und diesen schlägt Queksilber aus Salpetersäure häufig nieder.
=Zinkvitriol gebe ein gelbes Pulver=; ist Eisen, das sich aus jeder
Auflösung des gemeinen weissen Vitriols von selbst absondert, reiner
Zinkvitriol wird weder von weissem Arsenik noch von seiner Auflösung
in Wasser nach =Morveau's= (S. 242.) und meinen Versuchen keineswegs
präzipitirt. =Eisenvitriol gebe damit ein dikgelbes Pulver=; jede
Eisenvitriolauflösung läst an der freien Luft von selbst, oder in
verstopften Gefäsen mit frischgeschöpftem (mit dephlogistisirter Luft
angefültem) Wasser verdünt, einen Theil verkalkten Eisens niederfallen.
Auf andre Weise schlägt ihn Arsenik oder seine mit frischgesottenem
Wasser bereitete Auflösung nicht nieder, nach =Morveau's= (S. 239.)
und meinen Versuchen. =Bleizucker schlage sich mit Arsenikwasser
ziemlich stark nieder=; aus der Anmerk. zu §. 63. sieht man,
warum besonders Brunnenwasser die Bleiauflösungen in Essigsäure
niederschlage, aber Bleiessig einige Tage mit gepülvertem weissem
Arsenik geschüttelt giebt feinen Niederschlag, das am Boden unaufgelöst
gebliebne (Arsenik-) Pulver gab nicht die mindesten Zeichen auf Blei.
=Kupfervitriol gebe ein wenig Präzipitat=; =Morveau= (S. 234.) sagt,
einen gelbgrünlichen geringen Niederschlag. Allerdings, wenn beide
die Kupfervitriolauflösung und das Arsenikwasser sehr konzentrirt
sind, geschieht das, was =Morveau= sagt. Unter allen Metalauflösungen
in Säuren aber, wie auch Morveau (S. 235.) bemerkt, wird keine so
stark, als der krystrallisirte Grünspan (mit seladongrüner Farbe)
niedergeschlagen. Doch mus ich bemerken, daß er sich deswegen doch
nicht zum Arsenikreagens schikt, weil das Arsenikwasser immer etwas
konzentrirt (1:60) seyn mus, wenn es sich trüben soll, überdies kan er,
wenn das Arsenikwasser auch noch konzentrirter (1:40) ist, dasselbe
kaum zum dritten Theile zersezzen. Wenn =Haller= (Vorles. üb. d. ger.
Arzn. zweit. Band zweit. Th. S. 185. und 190.) und =Sprögel= (/diff.
exper. c. venena/ S. 59.) einen =schwarzen Niederschlag= nennen, der
aus Bleiessig durch hinzugegosnes Arsenikwasser niederfallen solle,
so weis ich nichts dagegen zu sagen als daß es nicht geschehe. Der
weisse erfolgende Präzipitat rührt vom blosen Wasser her, wenn lezteres
Luftsäure enthält.]

[Fußnote 281: /Anthropol. for./ S. 328.]

[Fußnote 282: =Morgagni= /de sed. et caus. morb. ep./ 59. die lezten
art. -- ausser mehrern andern -- weisser Arsenik hatte sich zwei Monat
innerlich verhalten, ehe er Vergiftungszufälle und Tod bewirkte,
=Klökhof= /Verhandel. uitg. door. de holl. Maatsch. d. W. te Harleem 8
deel./ erst. St. S. 394. u. f.]

[Fußnote 283: Man kan dies (versiegelte) Gefäs mit Nummer 2
bezeichnen.]

[Fußnote 284: Wenn die Verfasser der Anfangsgr. der theoret. und
praktisch. Chemie (S. 206.) versichern, der weisse Arsenik färbe die
blauen Pflanzensäfte nicht roth, so ist dies unwahr; eine mäsig starke
(1:60) Arsenikauflösung färbt die mit Weingeist bereitete Lakmustinktur
röthlich. Eine stärkere (1:30) färbt sie karminroth.]

[Fußnote 285: Es müste denn eine Menge Säure in der Flüssigkeit seyn,
der man mit etwas zerflosnem Weinsteinöle abhilft, doch nur in sofern,
daß die Flüssigkeit auf Zugiessen der Lakmustinktur sich noch etwas
röthlich färbt, sonst kan das Kalkwasser seine Wirkung auf den Arsenik
nicht äussern. Ist bei §. 424. ein weisser Niederschlag, wie selten
geschieht erschienen, so scheidet man ihn erst mit Weinsteinöle ab,
seihet durch, und säuert die Flüssigkeit mit etwas Essig an, bis sie
sich mit Lakmustinktur röthet, dann giest man Kalkwasser ein.]

[Fußnote 286: Er löset sich nicht in Arsenikwasser wieder auf, da es
ein Queksilberpräzipitat ist.]

[Fußnote 287: Es müste denn ausnehmend viel Säure darin seyn: man
hilft ihr mit Weinsteinöle ab, doch nur bis zum Rothbleiben der
Lakmustinktur, denn Arsenikmittelsalz wird ohne zugesetzte Säure vom
Schwefelleberluftwasser nicht zum Operment gefället.]

[Fußnote 288: Blos dann, wenn die eingekochte Flüssigkeit zähe ist,
kan selbst der Kupfersalmiak nicht wirken. Macht aufgelöste Seife
die Feuchtigkeit diklich, welches man durch Zutröpfeln der mindesten
Säure, und durch das Ansehn leicht spüren wird, so scheidet man die
Talgflocken durch Essig, bis sich das trübe Gemisch nicht ferner
trübt, sondern bald unten her aufhellet; dann nimt man, wo nöthig, die
überflüssige Säure der filtrirten Feuchtigkeit durch Weinsteinöl weg,
und wendet die Probeflüssigkeiten an. Ist aber ein andrer zäher Stof
die Ursache der Diklichkeit, und weder Säure noch Laugensalz trent
das Gemisch, so schlägt man ein Eiweis bis zur völligen Vermischung
darunter, läst das Gemisch einmal aufkochen und filtriret es; dann
wird es schon vom zähen Wesen dergestalt befreiet seyn, daß die
Probeflüssigkeiten gewis ansprechen, mit obiger (§. 430.) Vorsicht.]

[Fußnote 289: Queksilbersalpeter giebt mit Leberluft einen aschgrauen
Präzipitat.]

[Fußnote 290: Diese weisse Farbe des Niederschlags durch
Schwefelleberluft ist die sicherste Widerlegung des Argwohns, es
befinde sich im käuflichen Sublimate Arsenik, eine Behauptung, die auch
aus andern chemischen Gründen unmöglich wird.]

[Fußnote 291: Kochsalzsäure und Vitriolsäure zu gleichen Theilen
gemischt lösen diesen weissen Präzipitat wieder auf, welches mit keinem
Silber- Queksilber- Wismuth- oder Bleiniederschlage der Fall ist.
In Vitriolsäure mit Salpetersäure gemischt löset er sich nicht auf,
welches ihn von den Zinnniederschlägen unterscheidet, die sich sogleich
darin auflösen.]

[Fußnote 292: Operment schikt sich deswegen nicht zu diesem Versuche,
weil er wie Schwefel damit verpuft, und so keine deutliche Erscheinung
oder Scheidewassergeruch entdecken läst.]

[Fußnote 293: Der Schmelztiegel, worin der Salpeter fliest, mus recht
geräumlich und hoch seyn, damit nicht so leicht etwas hineinfallen
könne, und damit man mit der Nase desto näher hinzukommen könne.]

[Fußnote 294: =Bergman= /Opuscul. Vol. 2./ S. 442.]

[Fußnote 295: Nur mus in allem Falle Kalkwasser genug zugegossen
werden, weil sich, wenn es zu wenig ist, die entstandne Wolke in dem
überflüssig noch vorhandnen Arsenik wieder auflöst.]

[Fußnote 296: Hiedurch unterscheidet er sich von allen möglichen
schwerauflöslichen Kalksalzniederschlägen.]

[Fußnote 297: /L. 1. §. 1. ff. ad L. Corn. de sit. et Venef./ ferner
/L. 3. pr. ff. eod./ -- §. 3. -- §. 5. =I=. /de publ. jud./ --]

[Fußnote 298: =Peinliche Halsgerichtsordnung= /art. 130./]

[Fußnote 299: =Covaruvias= /var. resol. lib. 1. cap. de maleficiis/
-- =Boehmer= /obs. 4. n. 5. ad Carpz. p. 1. q. 2. ad elem. jur. crim.
sect. 2. cap. 1. §. 24./ und /ad C. C. C. art. 178. §. 8./ u. s. w. --
=Ehrman= /diss. de veneficio doloso, cap./ 1. §. 21. bis 27. -- =Aloys.
Cremanius= /de jur. crim. tit. 1. L. 1. p. 1. c. 1. §. 3./ u. s. w. und
/cap. 5. §. 51./ und andre.]

[Fußnote 300: =Carpzov= /prax. crim. part. 1. qu. 2. n. 51./ und
/part. 1. qu. 22. n. 33./ u. s. w. -- =Zoller= und =Wilke= /diss. de
poena veneficii attentati, quamvis irreparabile inde oriatur damnum, ad
mortem non extendenda,/ Leipzig, 1761. -- =Vogel= /diss. de Veneficii
et homicidii per venenum, attentati in casu, ubi mors non ipsa secuta
poena non capitali/, Dresden, 1715. -- =Farinaceus= /consil. 154. n.
14./ und 46. -- =Leyser= /spec. 609. n. 15./ u. w. -- =Kreß= /ad C. C.
C. art. 130. §. 4./ -- doch auch =Böhmer= /obs. 5. ad Carpzov p. 1./
und =Ehrman= /de venef. dol. §. 37/.]

[Fußnote 301: =Ehrman= /de venef. dol. §. 37./ S. 54.]

[Fußnote 302: Eine Magd nahm zwei der stärksten Messerspizzen (etwa
2-1/2 bis 3 Quentchen) weissen Arsenik, man kam ihr erst nach 14
Stunden zu Hülfe, und die Krankheit war untödtlich, (und wäre bei
bessern Mitteln geschwinder zu heben gewesen,) /Commerc. litt. Nor.
1737./ S. 218. -- Ein Mann von 38 Jahren bekam von einem halben Lothe
weissen Arsenik schlimme Zufälle -- Milch, Oel und schleimichte
Getränke retteten ihn, /Van der Monde Recueil period. vol. 4./ S. 353.
-- Ein Student genas von einem Quentchen verschlukten weissen Arsenik.
/Eph. N. C. dec. 2. ann. 4. obs. 12./ S. 36. -- /Commerc. litt. Nor.
1738./ S. 212. -- Ein junger Mensch, welcher ein halbes Loth weissen
Arsenik verschlukt hatte, ward durch Milch (und Schwefel) gerettet,
=Georg Logan= Versuch üb. d. Gifte, (Petersburg 1783.) S. 22. -- Ein
neunzehnjähriger Räuber muste auf kaiserlichen Befehl dreissig Gran
weissen Arsenik in Rosenkonserv verschlucken, man gab ihm fast nichts
weder zu trinken noch sonst zur Hülfe, als zehn Gran Bezoarpulver
in etwas Wegbreitwasser (so viel als nichts!) und nach Todesängsten
genas er ohne weitere Hülfe, nach entstandnem Erbrechen und Durchlauf;
=Diomed. Cornarius= /Consil. medic./ im Anhange der /histor. admirand.
13./ S. 44.]

[Fußnote 303: Drei, vier Gran in Quartanfiebern, =Lemery= /curs.
chym./ S. 307. -- 3 bis 4 Gran in Wechselfiebern; =J. Lange= /epist.
med. lib. 3. ep. 7./ -- Fünf Gran weisser Arsenik mit Salpeter auf eine
Dosis gegen Fieber; /Eph. N. C. dec. 2. ann. 5./ S. 474. -- 4 Gran auf
einmal mit Wasser; /Eph. N. C. dec. 2. ann. 3. obs. 46./ S. 132. Man
rieth sogar in einer Art epidemischer Fieber drei Pillen auf dreimal zu
geben, wovon jede drei Gran Arsenikmittelsalz (/arsen. deflagratum/)
hielt; /Commerc. litter. Nor. ann 1737./ S. 182. (man sahe aber
schleichende Fieber und Wassersucht darauf erfolgen) -- vier Gran gegen
Wechselfieber; =Bonet= /med. sept. part. 2./ S. 535.

Man hat verschiedene Beispiele von Marktquaksalbern, die 12 und
mehrere Grane Arsenik verschlukten, um nachgehends die antidotarische
Wunderkraft ihres Orvietanums ins Licht zu sezzen -- Ein Student
gewöhnte sich nach und nach an Arsenik -- =Krüger= Diätetik S. 22. --]

[Fußnote 304: =Welsch= /rat. vuln. lethal. jud. cap. 14./ S. 99. --
=Bohn= /exam. vuln. leth. sect. 1. cap. 3./ S. 46, 47. -- =Smetius=
/Miscell. lib. 10./ S. 561. -- =Bonet= /sepulchr. anat. lib. 4. sect.
3. obs. 15./ -- =Schöpfer= /de haemorrhag. vuln. cap. 3. n. 102./ --
=Zacchias=. a. a. O. /lib. 5. qu. 3. n. 13, 14./ und /qu. 6. n. 16./ --]

[Fußnote 305: In den Pandekten, /L. 19. de R. I./]

[Fußnote 306: =Ehrman= /de venef. dol. §. 37./ S. 54.]

[Fußnote 307: =Farinaceus= /prax. crim. p. 4. qu. 127. n. 90./ --
=Horat. Carpanus= /ad C. homicida nov. const. mediol. n. 108./ --
=Thom. Actius= /de infirmis p. 1. cap. 47. n. 30./]

[Fußnote 308: =Ayrer= /de homicid. p. 2. n. 6./ -- =Farinaceus= /prax.
crim. p. 4. qu. 127. n. 27./ -- =Hor. Carpanus= /ad c. homicid. nov.
const. mediol. n. 137./ -- =Nikol. Boer= /decis. burdegal. 323. n. 14./
-- Giurba /consil. crim. 84. n. 10./ bis /13./ --]

[Fußnote 309: Man hat unzählige Beispiele von geheilter Verlezzung
einiger Stellen der innern Magenhaut und überhaupt des Speisekanals,
die Zottenhaut des Schlundes kan leicht und ohne Schaden abgehen, und
wieder wachsen, =Haller= /physiol. lib. 18. sect. 4. §. 3./ S. 99.
=Lieutaud=, =Haller=, =Bonet=, =Morgagni= und andre haben sie uns
aufgezeichnet -- man hat öfters starke Narben im Magen gefunden --
=Plater= /obs. lib. 2./ S. 419. Wie oft waren nicht ganze grose Stellen
des Magens glatt, ohne Zottenhaut, wie die Leichenöfnung berühmter
Allotriophagen und Glasfresser beweiset! Wie viele Jahre haben nicht
manche bei Magengeschwüren gelebt! Sind die beigebrachten gewaltsamen
Magenwunden gröstentheils nur in der Gegend der beiden Mündungen
tödtlich, warum sollen die innern nicht penetrirenden Verlezzungen
nicht untödtlich seyn? Hiemit will blos sagen, daß die Umstände der
ganzen Vergiftungskrankheit mit der gefundnen Verlezzung kombinirt an
die Hand geben können, in wiefern die mit Arsenik geschehene Verlezzung
zu heilen gewesen wäre, sie müste denn ausnehmend beträchtlich seyn, da
es dann von selbst klar ist, daß grose brandige Verwundungen des Magens
mit dem Leben nicht bestehen können, und wirkliche Durchbohrungen
schwerlich mit einer völligen Wiedergenesung.]

[Fußnote 310: =Bohn= /de ranunc. vuln. leth. sect. 1./ S. 152, 153.]




      *      *      *      *      *      *




Anmerkungen zur Transkription

Folgende Passagen wurden korrigiert bzw. müssen noch kommentiert werden:

    # S. xiii: "§. 152." fehlt, ist aber im Text vorhanden.
    # S. 4: "auftroknen"; sollte möglicherweise heißen: "austroknen"
    # S. 36: "F Hoffman" --> "Fr. Hoffman"
    # S. 234: "§. 412." kommt doppelt vor; dies wurde beibehalten.
    # S. 265/266: "§. 481." kommt doppelt vor; s.o.
    # Fußnote 45: "J. Schröder" bzw. "I. Schröder" sind im Fraktur-
      Zeichensatz nicht unterscheidbar; da der wahre Name nicht
      ermittelt werden konnte, wurde willkürlich die erste Variante
      gewählt.
    # Fußnote 145: "nach einder" --> "nach einander"



***END OF THE PROJECT GUTENBERG EBOOK UEBER DIE ARSENIKVERGIFTUNG IHRE
HüLFE UND GERICHTLICHE AUSMITTELUNG***


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