Der Fall Vukobrankovics

By Ernst Weiss

The Project Gutenberg eBook of Der Fall Vukobrankovics, by Ernst Weiß

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Title: Der Fall Vukobrankovics
       Außenseiter der Gesellschaft. Die Verbrechen der Gegenwart. Band
       4

Author: Ernst Weiß

Editor: Rudolf Leonhard

Release Date: October 23, 2021 [eBook #66604]

Language: German


Produced by: Jens Sadowski

*** START OF THE PROJECT GUTENBERG EBOOK DER FALL VUKOBRANKOVICS ***


                     AUSSENSEITER DER GESELLSCHAFT
                    – DIE VERBRECHEN DER GEGENWART –




                              AUSSENSEITER
                            DER GESELLSCHAFT
                    – DIE VERBRECHEN DER GEGENWART –


                           HERAUSGEGEBEN VON
                            RUDOLF LEONHARD

                                 BAND 4


                          VERLAG DIE SCHMIEDE
                                 BERLIN




                                DER FALL
                             VUKOBRANKOVICS


                                  VON
                              ERNST WEISS


                          VERLAG DIE SCHMIEDE
                                 BERLIN


                             EINBANDENTWURF
                              GEORG SALTER
                                 BERLIN


              Copyright 1924 by Verlag Die Schmiede Berlin




                    Der erste Prozeß Vukobrankovics.


Am 28. Oktober 1918 begann der erste Prozeß gegen die 24jährige
Bürgerschullehrerin Milica Vukobrankovics de Vuko et Branko vor den
Wiener Geschworenen. Die Angeklagte war beschuldigt, in der Familie des
Landesschulinspektors Rudolf Piffl den Speisen Arsenik beigemengt und
eine Phosphorpille angefertigt zu haben, um die Ehefrau des Piffl aus
der Welt zu schaffen. Als die Nachforschungen, einmal unterbrochen und
dann wieder aufgenommen, auf die Angeklagte als Täterin hinwiesen,
suchte sie den Verdacht auf den Adoptivsohn des Ehepaares Piffl, Albert
Zelenka Piffl, zu lenken. Es wurde deshalb gegen sie die Anklage auf
Mordversuch und auf Verleumdung erhoben.

Die M. V. hatte in der Familie der Piffl freundschaftlich verkehrt und
war wie eine Tochter angesehen worden. Beide Eheleute waren bedeutend
älter als sie, der Mann war 56, die Frau 51 Jahre alt. Nun ereignete es
sich, daß Frau Piffl, sowie deren Mutter und Tante nach dem Genuß von
Limonade und später nach einer Mehlspeise erkrankten und daß die Ärzte
eine Arsenikvergiftung feststellten. Man brach hierauf den Verkehr mit
der Angeklagten, die sich durch den Besitz eines Buches über die
Psychologie des Giftmordes verdächtig gemacht hatte, ab; sie verstand es
aber, sich wieder einzudrängen und versuchte immer wieder, das Mißtrauen
ihrer Freunde zu entkräften. Am 14. Februar fand man nun in einer
Schachtel, aus der Frau Piffl ihre Pillen gegen Herzbeschwerden zu
nehmen pflegte, eine Phosphorpille. Daraufhin wurde die Anzeige
erstattet. Am 11. März schickte die Angeklagte ein Schulmädchen in die
Wohnung des Piffl, das dem öffnenden Dienstmädchen sagte, es wolle Herrn
Piffl persönlich sprechen. Es brachte Blumen für ihn. Da er nicht
anwesend war, entfernte sich das Kind, das man eine kurze Zeit im
Vorzimmer allein gelassen hatte. Zwei Stunden später wurde bei dem
Inspektor ein Brief abgegeben, des Inhalts, er möge unter dem Sofa im
Vorzimmer nachsehen, es scheine dort ein „geheimes Depot Alberts“ (des
Stiefsohnes) zu sein. Es fand sich unter dem Sofa ein Tiegel mit rotem
Phosphor und ein Fläschchen mit Opiumtropfen. Es stellte sich bald
heraus, daß das Schulmädchen auf Befehl der V. die Gifte dort verborgen
hatte.

Die Angeklagte wurde verhaftet. Sie leugnete beharrlich. Zur
Durchführung des Indizienbeweises waren über 40 Zeugen vorgeladen. Ein
psychiatrisches Gutachten war eingeholt worden, es bezeichnete die
Angeklagte als geistig gesund. Der Verteidiger versucht die Ablehnung
der Gutachter durchzusetzen, sie hätten sich in ihrem Bericht auch über
die Tat selbst geäußert und seien befangen. Dieser Antrag wird
abgelehnt.

Wir lassen nun die wichtigsten Momente der Verhandlung folgen, weil sich
aus ihnen, besonders aus den Einzelheiten und aus der Art, wie sich die
V. benimmt und verteidigt, erst ein Bild der geistigen Voraussetzungen
ergibt, unter denen die Tat begangen wurde.

Vorsitzender: Bekennen Sie sich schuldig?

Angeklagte (sehr laut und energisch): Nein, nach keiner Richtung, Herr
Präsident.

Vors.: Sie leugnen also, Gift in die Speisen getan zu haben.

Angekl.: Ich habe das nicht getan.

Vors.: Und was ist es mit der Verleumdung?

Angekl.: Ich erkläre, daß es mir niemals darum zu tun war, den Buben zu
beschuldigen. In meiner grenzenlosen Aufregung wollte ich nur darauf
hinweisen, daß auch ein anderer es getan haben könne, denn ich hatte
doch keinen Grund, so etwas auszuführen.

Sie erzählt nun, daß sie kurz nach Kriegsausbruch aus der Schweiz
heimgekehrt sei und sich der Kriegsfürsorge zur Verfügung gestellt habe.
Dadurch kam sie mit ihrem ehemaligen Direktor, dem Landesschulinspektor
Piffl und dessen Frau in nähere Berührung. Frau P. bat sie, sie möge dem
Adoptivsohn Nachhilfestunden erteilen. Dies habe sie unentgeltlich
übernommen. Aus Erkenntlichkeit hierfür hatte die Familie sie in den
Jahren 1915/16 zum Sommeraufenthalt eingeladen. 1915 war sie in
Kranichberg, dem Schlosse des Kardinals Piffl, der der Bruder des
Landesschulinspektors ist. Am 17. Dezember 1917 habe sie zur Linderung
eines starken Hustens in der Apotheke ein Limonadenpulver gekauft. Als
sie bei der Familie P. zu Besuch war, hatte sie es benützen wollen, man
brachte ein Glas Wasser und Frau Piffl wollte auch davon kosten. Es
wurden noch zwei Gläser gebracht, sie bereitete für alle die Limonade
und tat auch Zucker hinein. Frau P. hätte eines von den Gläsern gewählt.
Dem Sohne hätte es so geschmeckt, daß er sich ein Päckchen mit den
Limonadekristallen erbat. Bald nachher wurde Frau P. von einem
Unwohlsein befallen, sie klagte, daß sie erbrechen müsse. Sie hätte
vielleicht die Limonade nicht trinken sollen. Sie, die V., hätte
gemeint, die Limonade sei wohl nicht die Ursache des Erbrechens, sonst
wäre sie doch auch selbst erkrankt. Vorsichtshalber hätte sie aber
Albert gesagt, er möge das Limonadepulver einem Arzte zeigen, bevor er
es benütze.

Nun kam die Rede auf die Mehlspeisevergiftungen am 23. März. Die
Angeklagte bestreitet, an diesem Tage vormittags bei P. gewesen zu sein,
da sie bestimmt wisse, damals sei sie unwohl gewesen. Erst nachmittags
habe sie von Herrn P. gehört, daß alle Familienmitglieder mit Ausnahme
von ihm und Albert nach dem Genuß einer Maisspeise erkrankt seien und zu
Bette lägen. Der herbeigeholte Hausarzt, Primarius Dr. Swoboda sprach
sofort den Verdacht aus, die Maisspeise habe Rattengift enthalten.
(Diesem Arzte stellte die V. später, als er „leider“ schon verstorben
war, ein sehr lobendes Zeugnis wegen seiner trefflichen Diagnostik aus.
Er habe als der einzige Arzt sofort das Richtige getroffen, während sich
später, bei den Vergiftungen im Hause Stülpnagel, alle anderen Ärzte
sich als „Trottel“ bewiesen hätten, und sie selbst die einzige gewesen
sei, die das „Rad aufgehalten“ hätte.) Er nahm sofort ein Stück der
verdächtigen Speise an sich, um es untersuchen zu lassen und sagte, er
müsse die Strafanzeige erstatten. Sie selbst sei aber, führt die V. aus,
an allem gänzlich unbeteiligt gewesen.

Staatsanwalt: Es ist merkwürdig, daß Sie alles hervorheben, was Ihnen
bedenklich erscheint.

Angekl.: Nun ja, aus demselben Grunde, weshalb Sie alles hervorheben,
was mich belastet.

Trotzdem sei der Verkehr, wenn auch nicht in der ungezwungenen Weise wie
bisher weitergegangen. Sie, die V. hätte der Familie zeigen wollen, daß
sie _ihr verzeihe_, sie habe auch einen Besuch der Frau P. bei sich
zuhause empfangen, und eine Einladung nach Kranichberg für sich und ihre
Mutter. Bald nachher wurde sie wegen der Giftaffäre zur Polizei
vorgeladen. Ihre Mutter sei darüber so böse geworden, daß sie erklärte,
mit den Piffl nicht mehr verkehren zu wollen.

Der Vorsitzende stellt nun fest, daß der Verdacht gegen die V. erst rege
wurde, als Frau Piffl in der Handtasche der Angeklagten die Broschüre
„Die Psychologie des Giftmordes“ fand.

Angekl.: Die Broschüre hat damit nichts zu tun.

Staatsanwalt: Sie gaben zu, daß Herr Piffl zumeist später mittagmahlte
als die Familie?

Angekl.: Nein, es kam öfter vor, daß, wenn er nicht im Büro weilte, er
rechtzeitig zum Essen kam, also auch vergiftet werden konnte.

Staatsanwalt: Sie haben stets behauptet, Frau Piffl sei Ihnen freundlich
entgegengekommen, trotzdem haben Sie eine Novelle geschrieben: „Das
Armband“, die auf Frau Piffl gemünzt ist, die Sie in der Figur der
Kommerzienrätin als herzloses, scheußliches Wesen hinstellen.

Angekl.: Es haben sich Zwischenfälle ereignet, Unstimmigkeiten.

Verteidiger: Sagen Sie es nur heraus, Eifersucht der Frau Piffl.

Angekl.: In der Novelle ist ja kein Name genannt und ich kann nichts
dafür, daß Frau Piffl die Kommerzienrätin auf sich bezogen hat.

Vors.: Wir kommen nun zum (3.) Giftmordversuch, dem mit der
Phosphorpille am 14. Februar. In einer Schachtel mit Pillen, die nur für
Frau Piffl bestimmt waren, wurde eine Phosphorpille gefunden und es wird
Ihnen zur Last gelegt, daß Sie die Pille hineingeschmuggelt haben.

Angekl.: Es ist befremdend, daß man nur mich beschuldigte, da ich doch
gar keine _Ursache_ dazu hatte. Ich wußte ja auch gar nicht, aus welcher
Schachtel Frau Piffl Pillen nimmt, denn es waren auf der Kredenz zwei
Schachteln.

Staatsanwalt: Wie können Sie sich so genau erinnern, daß Sie damals nie
allein gewesen sind?

Angekl.: Ich bin ja drei Tage später zur Rede gestellt worden.

Psychiater Dr. v. Wieg: Nach Ihrer hier bekundeten ethischen Auffassung
frage ich Sie, was hatten Sie nach diesem Vorfall für einen Grund, sich
nochmals einem solchen Verdachte auszusetzen? Es wäre doch psychologisch
begründet, wenn Sie sich schuldlos fühlten, um keinen Preis dieses Haus
wieder zu betreten.

Angekl.: Ich selbst habe den Verkehr abgebrochen, ich wollte sogar die
Familie auf _Ehrenbeleidigung_ klagen, stand aber davon ab, um den
Skandal zu vermeiden. Dann hat Frau Piffl mir die Hand zum Frieden
geboten, indem sie mir einmal Konzertkarten brachte. Ich war eben ein
_guter Tepp_ (dummer Kerl). Denn wie könnten Sie sonst meine
Handlungsweise deuten?

Psychiater: Weil Sie moralisch defekt sind.

Angekl. (gereizt): Ich bitte das zu begründen. Hat man einen moralischen
Defekt, wenn man einem Menschen die Hand zum Frieden reicht?

Vert.: Und nicht zu vergessen, daß die Frau des Vorgesetzten, des
Landesschulinspektors der Lehrerin das Versöhnungsangebot machte.

Angekl. (zum Gerichtshof): Ich hätte eine große Bitte. Schon von allem
Anfang an empfand ich, daß die Herren Psychiater gegen mich
voreingenommen sind. Sie haben mich von allem Anfang an wie eine
Schwerverbrecherin behandelt. Könnten nicht andere Psychiater
herangezogen werden?

Vors.: Es liegt kein Anlaß vor, die Herren für befangen zu halten, sie
sind Ihnen doch ganz fremd gewesen. Ihre Fragen stützen sich auf die
Untersuchungsergebnisse.

Später wendet sich die V. gegen die Bemerkung eines Gerichtspsychiaters,
daß sie nach dem Vorfall mit der Giftpille nicht besonders aufgeregt
gewesen sei.

Angekl. (sehr scharf): Ich war genug aufgeregt, denn es ist keine
Kleinigkeit, wenn man gegen jemand eine solche Beschuldigung erhebt.

Sie schildert nun ausführlich ihre vielfachen Bemühungen, sich vor der
Familie P. von dem auf sie gefallenen Verdachte zu reinigen. Endlich
gelang es ihr, von Herrn Piffl empfangen zu werden. Er begrüßte sie
anscheinend sehr verlegen und sagte dann, es sei etwas sehr peinliches
geschehen, der Verdacht, die Giftpille in die Schachtel getan zu haben
richte sich gegen sie. „Als ich,“ sagte die Angeklagte, dies mit
Entschiedenheit zurückwies, verschanzte sich Herr Piffl hinter seine
Frau. So lassen Sie mich doch mit ihr sprechen, meinte ich, und wirklich
erschien dann Frau Piffl. Es kam zu einer Auseinandersetzung, und _ich
war fest entschlossen, die Sache anzuzeigen_, dann überlegte ich es mir,
denn Frau P. hatte mir am Schlusse der Szene gesagt: „Sagen Sie aber ja
nicht, daß ich Sie beschuldigt habe.“ Da dachte ich mir, was nützt denn
die Anzeige, die Frau wird doch alles in Abrede stellen. Außerdem dachte
ich an die Aufregungen, denen meine Mutter neuerlich ausgesetzt sein
würde und ich beschloß, der Sache freien Lauf zu lassen, da sie sich in
ein paar Tagen aufklären müsse.

Vors.: Sie sollen auch Herrn Piffl gesagt haben, er möge im Kasten
nachsehen, vielleicht finde er dort etwas.

Sagen Sie nur, was Sie dachten. Sie begehen _hier_ damit keine
Verleumdung, denn hier sind Sie, um sich zu rechtfertigen.

Angekl.: Ich dachte mir, man sagt mir so kaltblütig ins Gesicht, daß ich
die Giftmischerin bin und es könnte doch _auch_ der Bub gewesen sein.
Ich wollte ihm damit kein Unrecht tun.

Vors.: Sie haben schon vorher bei Herrn Piffl auf den Albert als den
möglichen Täter hingewiesen.

Angekl.: Ich wollte nur, daß einmal ordentlich nachgesehen wird.

Vors.: Wie haben Sie sich das Fläschchen mit der Aufschrift „Gift“
verschafft, das Sie dann an Piffl gesandt haben?

Angekl.: Ich war in höchster Aufregung, habe in der Schule die
Lehrmittelsammlung aufgesucht und in einem Kasten das Fläschchen
gefunden.

Vors.: Und Sie haben dann das Schulmädchen mit diesem Fläschchen und mit
einem zweiten aus Ihrer Wohnung zu Piffl gesandt.

Die Angeklagte erzählt nun den Vorfall und sagt, sie habe sich damals in
einem Traumzustand befunden (dieser Traumzustand kehrt in stereotyper,
erstarrter Form bei der Verantwortung der V. im zweiten Prozeß wieder),
so daß sie kaum wußte, was sie getan habe. Am Tage vorher habe sie eine
Wahrsagerin getroffen, die ihr prophezeit habe, daß Leute, die sie für
Freunde halte, gegen sie falsch sein würden.

Dann sprach die Wahrsagerin von einem Kasten mit einem Dantekopf, und
weil in der Wohnung Piffls ein solcher Kasten stand, kam ihr die Idee,
daß in dem Kasten etwas sein könne, das Aufklärung bringen würde. Sie
habe daraufhin dem Herrn Piffl gesagt, er möge in dem Kasten nachsehen.
Nie habe sie daran gedacht, den Verdacht auf Albert zu lenken, sie
wollte nur, daß man einmal gründlich in der Wohnung nachschaue, damit
die Wahrheit an den Tag komme.

Vors.: Sie haben einen Blumenstock gekauft und dem Schulkinde
eingeschärft, es solle sagen, eine ehemalige Schülerin bringe dem Herrn
Landesschulinspektor diesen Stock. Den ersten unbewachten Augenblick
soll das Kind dazu benützen, das Giftfläschchen unter dem Diwan zu
verstecken. Als das Kind Sie gefragt hat, was es antworten soll, wenn es
um seinen Namen gefragt wird, haben Sie gesagt: Sag, was du willst.

Angekl.: Das zeigt doch, wie verwirrt ich war. Da zeigt sich, fährt die
Angeklagte fort, daß meine Absicht nicht so verwerflich gewesen ist,
denn sonst hätte ich dem Kinde aufgetragen, einen falschen Namen zu
nennen. (Gerade das ist falsch. Denn wenn sie dem Kinde aufgetragen
hätte, einen falschen Namen zu nennen, hätte sie sich dem Kinde
gegenüber bloßgestellt und es hätte bei einer späteren Einvernahme gegen
sie zum Beweis werden können.)

Staatsanwalt: Sie haben sich eben ein Kind ausgesucht, das als diebisch
und verdorben bekannt ist und vorausgesetzt, das Kind werde sich nicht
beim richtigen Namen nennen. Was haben Sie gemacht, als das Kind bei
Piffl war?

Angekl.: Ich habe in einem Kaffeehause gewartet.

Staatsanwalt: Und waren nach Angaben von Zeugen dort sehr heiter, haben
dem Kind nach der Rückkehr Schokolade gezahlt.

Vors.: Und eine Stunde später haben Sie auf der Rückseite einer
Extraausgabe dem Herrn Piffl geschrieben, er solle unter dem Diwan
nachsehen, es dürfte sich dort ein Giftdepot des Albert befinden. (Ein
Beweis für das Hineindrängen der Angeklagten in die Folgen ihrer Tat.
Hätte sie ruhig gewartet, bis beim Aufräumen das Giftdepot gefunden
wurde, dann hätte sich der Verdacht vielleicht doch auf Albert gelegt,
jedenfalls auf eine dritte Hand, da doch die V. damals nicht mehr im
Haus verkehrte. Aber sie konnte es nicht erwarten. Zeichen einer
besonderen Schlauheit gab sie damit nicht. Schlauheit ist aber auch für
die Giftmörderinnen gar nicht charakteristisch, viel eher ihr
auffallendes „Glück“.)

Die Angeklagte verantwortet sich wieder in ihrer Weise, sie habe das in
ihrer grenzenlosen Verzweiflung getan, um den ungerechten Verdacht von
sich abzuwälzen. Der Präsident stellt fest, daß die Angeklagte in einem
Turnsaal, wo Gift in versperrtem Kasten untergebracht war, einen Monat
hindurch Unterricht erteilt hat.

Angekl.: Da müßte festgestellt werden, daß in dieser Zeit der Kasten
erbrochen worden ist. (Die Gegenfrage des Vorsitzenden: Woher sonst
haben Sie sich das Fläschchen mit Opium und den Tiegel mit Phosphor
verschafft, unterblieb; denn einfach „finden“, wie sie vorhin aussagte,
konnte sie so gefährliche Stoffe nicht.) Dr. Swoboda, der Hausarzt der
Familie, konstatiert, daß infolge schlechtschmeckender Speisen
Erkrankungen in der Familie Piffl vorgekommen sind. Er habe der Frau
Pillen verschrieben, die in seiner Gegenwart in der Apotheke in das
Schächtelchen gefüllt wurden. Er halte es für ausgeschlossen, daß etwa
aus Fahrlässigkeit die Phosphorpille in die Schachtel gelangt sein
könne. Früher schon habe er Herrn und Frau Piffl Arsenikpillen
verschrieben, die kleiner waren als die zuletzt verordneten, fabrikmäßig
erzeugten Pillen.

Die Angeklagte versucht sofort diese Verschiedenheit für sich
auszunützen: diese zweiten Pillen hätte sie gar nicht zu Gesicht
bekommen. „Die angeblich von mir erzeugte Giftpille hätte daher nach dem
Muster der mir bekannten Pillen kleiner ausfallen müssen.“ (Daß sie aber
die anderen wirklich nicht gekannt hat, kann sie nicht beweisen und so
scheinen ihre Argumente immer schlagkräftig, sind aber durchaus nicht
beweisend.) Im Laufe des zweiten Verhandlungstages konstatiert der
Präsident, daß die Leihbibliothek Last das Buch „Die Psychologie des
Giftmordes“ nie geführt hat. Und aus der Leihbibliothek Last hat die V.
ihre Bücher bezogen. M. V. hätte nur Bücher ernsten Inhalts gelesen:
„Also sprach Zarathustra“ von Nietzsche, „Rom“ von Zola. Nun wird
ausdrücklich von einer Broschüre gesprochen, die in dem Täschchen der V.
gefunden wird. Die Leihbibliothek Last führt aber nur gebundene Bücher.
Es ist also auch dieser Umstand keineswegs entlastend für die V.

Die Schulbehörde bezeichnet die V. als sehr intelligent, sehr
wissensdurstig. Die Berufskolleginnen seien ihr niemals so nahe
gekommen, um ein klares Bild von ihrem Innenleben gewinnen zu können.
Auch sonst wird keine Freundin oder sonst ein Mensch namhaft gemacht,
der der V. menschlich wirklich nahe gestanden sei, ihre Mutter
vielleicht ausgenommen.

Sie hat kaum mit anderen Menschen als den Piffl verkehrt. Diese wurden
das Objekt ihrer Giftpläne; das Zentrum ihres Giftkomplexes, obgleich,
darin kann man ihr glauben, der Hausherr als Mann sie nicht sehr gereizt
hat. Ähnlich wie hier ist es dann auch mit dem Tatbestand des zweiten
Prozesses. Sie hat nicht etwa einen weiten Freundeskreis, aus dem sie
die Menschen auswählt, die sich für ihre Pläne aus irgendeinem Grunde
geeignet zeigen oder ihr Vorteile versprechen, sondern sie zieht eben
die Menschen zur Vergiftung heran, die sie gerade neben sich hat.

Nun wird Marie Pichlmayer vernommen, die Köchin bei Piffls war. Sie
berichtet über die Erkrankungen, die sich bei der Familie Piffl nach dem
Genusse von Powideltascherln und der Maisspeise eingestellt haben. Die
V. habe die Küche nur passiert, sich in derselben aber während der Zeit,
in der die Zeugin im Hause Piffl diente, niemals längere Zeit
aufgehalten. Sie entlastet also, soweit es auf sie ankommt, die
Angeklagte, jedenfalls ein Zeichen einer guten Gesinnung, und dies um so
mehr, als aus der Verhandlung hervorgeht, daß man die Köchin stark im
Verdacht hatte, die Vergiftungen verschuldet zu haben. Erst nach einer
sehr umfangreichen Untersuchung hatte man den Verdacht aufgegeben, da er
ein völlig negatives Resultat ergeben hatte.

Nun schildert Frau Antonie Piffl, wie der Verkehr mit der V. entstand,
wie die Beziehungen der Familie zu ihr immer freundschaftlicher wurden
und sagt: „Wir haben sie immer sehr lieb gehabt, sie war wie das Kind im
Hause.“

Vors.: Hat die Angeklagte ein besonderes Interesse an Ihrem Mann
gezeigt?

Zeugin: Anfangs _nicht_.

Den ersten Verdacht gegen die V. hätte sie gefaßt, als ihr in Erinnerung
kam, daß sie bei ihr das Buch „Psychologie des Giftmordes“ gesehen habe.
Sie dachte nun daran, wie sich die V. in die Familie eingedrängt habe,
teilte nun eines Morgens ihrem Manne ihre Bedenken mit.

Man beschloß, die V. auf die Probe zu stellen. Nachdem sich die Frau P.
überzeugt hatte, daß sich das Buch _noch in der Tasche der Angeklagten
befand_, fragte man sie plötzlich in Gegenwart des Herrn Piffl: „Kennen
Sie das Buch ‚Psychologie des Giftmordes‘“? Sie erwiderte ganz
unschuldig: „Nein. Was ist denn das?“ Ich und mein Mann wechselten einen
Blick und waren ganz entsetzt.

Der Präsident fragte nun die Zeugin, ob sie glaube, daß die V.
Gelegenheit hatte, sich in der Speisekammer der Familie P. zu
beschäftigen. Die Zeugin erwidert, M. V. habe offenbar den
Speisekammerschlüssel, der eines Tages spurlos verschwunden sei,
heimlich an sich genommen.

Die Angeklagte springt erregt auf und ruft, zum Staatsanwalt gewendet:
„Bitte, Herr Staatsanwalt, mich auch wegen Diebstahls und Einbruchs
anzuklagen!“ Die Angeklagte weiß natürlich genau, daß der Staatsanwalt
dies nicht tun kann. Selbst wenn man ihr beweisen könnte, was an sich
sehr plausibel ist und durch die Ergebnisse des zweiten Prozesses fast
zur apodiktischen Sicherheit wird, daß sie den Eingang in die
Speisekammer auf irgendeine Weise „gefunden“ hat, so wäre das doch nie
als Einbruch und ebensowenig als Diebstahl anzusehen, als man einen
Raskolnikoff, der mit einem Beil, das ihm nicht gehört, gemordet hat,
des Diebstahls wegen belangen wird. Der Präsident geht darauf gar nicht
ein, bittet sie bloß, sich zu beruhigen. Sie versucht eine zweite
Attacke: „Es ist mir zu Ohren gekommen, daß man mich für eine Serbin
hält. Ich fühlte mich stets als Wienerin. Mein Großvater war Hauptmann
bei der Wiener Bürgergarde und die Wiener von damals würden sich keinen
Serben als Hauptmann genommen haben.“

Der erste Prozeß spielte sich noch unter der Regierung Habsburg ab, wenn
auch schon in den letzten Tagen des Kaiserreichs. In dem zweiten Prozeß,
der in der Republik Deutschösterreich stattfand, rechnete die V. nicht
mehr mit der Abneigung der Altösterreicher gegen die Serben. Sie rühmt
sich dann die Erbin eines serbischen Woiwodengeschlechtes, dem einmal
halb Serbien gehört habe und dessen tragisches Schicksal in einem
serbischen Heldenepos verherrlicht sei. Sie wendet sich also nach der
Seite, die ihr vorteilhafter erscheint.

Im weiteren Verlaufe des Verhörs mit Frau Piffl stellt diese fest, daß
nur _ein_ Glas Limonade, und nicht deren drei auf dem Tische standen.
Früher hat die Frau Piffl, für deren außerordentlich humane Gesinnung
auch die Adoption des Albert spricht, günstiger für die V. in diesem
Punkte ausgesagt.

Staatsanwalt: Die Frau Zeugin hat damals ja dann selbst angegeben, sie
habe damals bei einem früheren Verhör alles vorgebracht, was der
Angeklagten günstig sein könnte. Nachher hat sie an den
Untersuchungsrichter eine Zuschrift gerichtet, sie fühle sich
verpflichtet, ihren früheren Aussagen etwas hinzuzufügen. „Ich war auch
damals von der Schuld der V. vollständig überzeugt, doch als Fräulein V.
und ihre Mutter bei mir erschienen und sagten, sie müßten sich das Leben
nehmen, dachte ich, christlich zu handeln, wenn ich meine Ansicht über
den Fall abschwäche. Jetzt bin ich aber von ihrer Schuld vollkommen
wieder überzeugt.“ (Eine ganz ähnliche Szene hat sich ein paar Jahre
später zwischen der V. und dem Verlagsbuchhändler Stülpnagel abgespielt.
Auch hier hat sie um Mitleid angefleht und gesagt, er müsse sie retten,
denn sie wisse, auf ihrer Tat, der Vergiftung der Familie St., stünde
lebenslänglicher Kerker. Freilich hat sie versucht, bei der Verhandlung
auch dies abzuleugnen, doch trotz ihres herausfordernden Benehmens blieb
St. bei seiner Aussage.) Diesmal, im ersten Prozeß, gelingt der V. der
Bluff: Ohne mit einer Wimper zu zucken, so erzählt der Berichterstatter,
blickte sie der Frau Piffl ins Gesicht und rief aus: „Schauen Sie mir in
das Auge, wie ich Ihnen ins Auge sehen kann, denn mein Gewissen ist
rein.“ Kein Wunder, wenn sich die herzkranke alte Dame einschüchtern
ließ.

Sehr charakteristisch ist der Brief, den die V. nach Absendung des
Giftpaketes durch die Schülerin an das Ehepaar sandte. Sie spielt mit
dem Gedanken des Giftes mit einer Selbstverständlichkeit, die staunen
macht. Sie schlägt der Frau P. vor, sich mit ihr auf neutralem Boden zu
treffen. „Unter den vielen Leuten,“ schreibt sie, „werde die Frau Piffl
hoffentlich keine Angst haben, daß ich sie umbringe. Von einer Anzeige
stehe ich ab, weil ich Ihnen keine Bosheit zufügen will und ich gesehen
habe, daß die Herren von der Polizei und vom Gerichte das Pulver nicht
erfunden haben.“ Natürlich fühlt sich die V. völlig sicher. Ein Zeichen
der besonderen Tücke ist es, daß sich diese Szene mit dem Blumenstock
und dem Giftdepot unter dem Sofa gerade an dem Geburtstag der Frau Piffl
abspielen muß. Zu den schon bekannten Tatsachen über die Methode der V.
kommt noch hinzu, daß die V. das Kind nach vollzogenem Auftrage mit den
Worten empfing: „Das hast du gut gemacht.“ Außer der Schokolade gab sie
ihr auch 4 Kronen.

Die Zeugin Piffl sagte nun aus, es schmerze sie tief, daß auch nur der
leiseste Verdacht auf ihren Adoptivsohn falle. Sie wolle auch gewissen
Verleumdungen entgegentreten, indem sie bekanntgebe, was sie bewogen
habe, dieses Kind zu adoptieren: Vor 12 Jahren sei sie mit ihrem Gatten
bei einer Weihnachtsfeier in einer klösterlichen Anstalt gewesen, dort
wäre ein dreijähriges Kind als Jesuskind in der Krippe gelegen. Das arme
Waisenkind hat mich so erbarmt, sagt die Frau Piffl, daß ich mich schon
damals entschlossen habe, es anzunehmen. Vorerst verblieb es im
Waisenhause. Das Kind war mir schon damals sehr anhänglich. Als der
Knabe sechs Jahre alt war, nahm ich ihn in mein Haus. Er war stark
unterernährt, ganz herabgekommen, trotz seiner sechs Jahre konnte er
kaum ein paar Worte sprechen, denn das Waisenhaus war tschechisch, der
Knabe deutsch. Mit Sorgfalt und Liebe habe ich ihn herangezogen, heute
ist er ein vollentwickelter kräftiger Junge, sehr brav, Vorzugsschüler
in der sechsten Gymnasialklasse. Er ist _langsam_ im Sprechen und
Denken, aber im Herzen ein Gold, das Kind hat mich unendlich lieb, daß
dieses Kind mich hätte ermorden wollen – nein, das ist ganz undenkbar.

Staatsanwalt: Zur Zeit der Giftpille waren nur drei Personen in der
Wohnung. Kommen Ihr Gemahl und Albert nach Ihrer Meinung in Betracht?

Zeugin: Absolut nicht. Das kann ich beschwören.

Vert.: Aus welchem Grunde soll es die V. gewesen sein? Glauben Sie, daß
irgendwelche unerlaubten Beziehungen zwischen Ihrem Mann und der
Angeklagten bestanden?

Zeugin: Ganz gewiß nicht. Mein Gatte ist ein tadelloser Charakter.

Vert.: Glauben Sie, daß die V. ein Interesse an Ihrem Gemahl hatte?

Zeugin: Das schon. Ihr Verhalten war darnach.

Vert. (zur V.): Sie sollen darnach getrachtet haben, Frau
Landesschulinspektor zu werden.

Angekl. (energisch): Wenn die Sache nicht so traurig wäre, müßte ich
lächeln. Aus welchem _Grunde_ denn?

Staatsanwalt: Weil Sie ehrgeizig sind.

Angekl.: Es wäre doch kein anderes gesellschaftliches Milieu, in das ich
kommen konnte. Mein Vater war Bezirkshauptmann und Herr Piffl ist
Landesschulinspektor. Das ist doch ziemlich die gleiche soziale
Stellung. Wäre ich so schlecht, wie man mich hinstellt, dann hätte ich
eine Fürstin umgebracht, um eben Fürstin zu werden. (!)

Staatsanwalt: Auch der Bruder des Herrn Piffl, der Kardinal, hat
fürstlichen Rang.

Angekl.: Frau Kardinal hätte ich doch nie werden können. (Lebhafte
Heiterkeit.)

Nun wird der 56jährige gebrechliche Herr Piffl vernommen, der mit leiser
Stimme aussagt. Er hält die V. in ihrem Berufe für sehr verwendbar und
hochbegabt, er habe manchmal das Bedürfnis gehabt, sich mit ihr über
pädagogische Themen auszusprechen.

Vors.: Haben Sie bemerkt, daß die Angeklagte ein besonderes sexuelles
Interesse für Sie bekundete?

Zeuge: Mir ist das nicht aufgefallen.

Staatsanwalt: Beim Untersuchungsrichter sagten Sie aus, daß Sie den
Eindruck hatten, M. V. sei Ihnen in gewissem Sinn nachgelaufen, sie habe
die Tat begangen, um Ihre Frau zu werden.

Zeuge: Ja, das sagte ich und es ist auch möglich, daß es so war.

Die weiteren Verhöre bringen wenig Interessantes. Nur ein kleiner Zug,
die philanthropische Heuchelei der V. wird an einer Stelle gestreift.
Diese philanthropische und scheinbar humane Neigung ist bei sehr vielen
Giftmischern zu finden. Ich komme darauf noch später zurück. Es handelt
sich hier darum, ob die V. gewußt hat, daß die Schülerin, die von ihr zu
der Familie P. gesandt wurde, verlogen und diebisch war. Eine Zeugin
sagt aus, die V. sei einmal dabei gewesen, wie die Schülerin wegen eines
Diebstahls eine Stunde lang verhört wurde. Darauf sagt die V.: Ich habe
das nicht in Abrede gestellt. Mein _Zweck_ war, dem Mädchen, von dem ich
wußte, daß es sehr arm war, _einen kleinen Verdienst zukommen zu
lassen_.

Interessant ist auch folgender Augenblick des Verhörs. Es soll die
Novelle der V. „Das Armband“ verlesen werden. Nun erhebt sich die
Angeklagte und wendet sich direkt an die Geschworenen, was
prozeßtechnisch natürlich nicht zulässig ist. „Meine Herren
Geschworenen! Gestatten Sie, daß ich der Verlesung einige erläuternde
Worte vorausschicke. Ich habe in der Novelle lediglich die Erinnerungen
verwertet, die ich in der ersten gegen mich geführten gerichtlichen
Untersuchung gesammelt habe. Ich veränderte die Namen und die Tatsachen
so, daß nur ganz eingeweihte den Zusammenhang verstehen konnten.
Übrigens wird die Familie Piffl nicht im geringsten in der Novelle
beleidigt.“

Nun wird die Novelle verlesen, sie soll stilistisch sehr hübsch gehalten
sein, sie schildert die Geschichte einer Waise aus sehr gutem Hause, die
in den Verdacht gerät, an dem Verschwinden eines kostbaren Armbandes
beteiligt gewesen zu sein.

Hier drängt sich die Angeklagte in ihre Tat. Das ist verstandesmäßig gar
nicht zu erklären, hängt aber mit dem Wesen des Giftkomplexes zusammen.
Die Angeklagte mußte wissen, daß die Novelle gerade den Beteiligten in
die Hände kommen würde.

Staatsanwalt: Sie haben die Novelle im September verfaßt, also zu einer
Zeit, wo schon wieder freundschaftliche Beziehungen zu der Familie Piffl
bestanden. Halten Sie das für angemessen?

Angekl.: Ich war im September, wie ich beweisen kann, in Waidhofen, es
war also schon räumlich unmöglich, daß ich im Hause Piffl verkehrte.
(Sachlich ist auch dies unrichtig, denn die Familie Piffl befand sich
ganz in der Nähe.)

Staatsanwalt: Aber Sie hätten die Novelle doch zurückziehen können.

Angekl.: In meiner damaligen Aufregung habe ich daran gar nicht gedacht.

Es wird nun festgestellt, daß in den Schulen zur Zeit, als die
Giftmordversuche sich in der Familie Piffl ereigneten, Giftstoffe
abhanden gekommen sind.

Der Gerichtschemiker gibt ferner an, daß die Giftpille, die in die
Arzneischachtel der Frau Piffl hineingeschmuggelt war, aus gelbem,
giftigem Phosphor hergestellt war. Sie ist nicht von einem Fachmann,
sondern von einem Laien angefertigt, der sich einige Kenntnisse in der
Chemie erworben hat. Es wird ferner festgestellt, daß aus der Flasche,
die sich im Turnsaale der Schule in der Renngasse befand, einige Stücke
von dem Phosphor abgetrennt waren. In dieser Schule hatte die V. zuletzt
Unterricht erteilt.

Vors.: Die Lehrer sagten, daß dieser Flasche seit mindestens zwei bis
drei Jahren kein Phosphor entnommen worden war.

Sachverständiger: So lange scheint es nicht gewesen zu sein, die
Schnittflächen sind jüngeren Datums.

Der Indizienbeweis ist also hier dem Gerichte fast mit voller Sicherheit
geglückt, denn wer soll noch in der letzten Zeit Stücke vom Phosphor
abgeschnitten haben?

Nun äußert sich der Professor Haberda über die Arsenikvergiftung der
Familie Piffl. Die Dosis, welche nach Konstatierung der Ärzte den
einzelnen Speisen beigemengt war, hätte hingereicht, einen tötlichen
Ausgang herbeizuführen. Nun hätten die betreffenden Personen einen
widerlichen Geschmack verspürt und nur geringe Mengen davon gegessen.
Woher dieser Geschmack rühre, könne er nicht sagen, denn Arsenik habe
fast gar keinen Geschmack. Daher komme es, daß jemand eine Speise, der
Arsenik auch in tötlicher Dosis beigemengt ist, arglos verzehren kann.
Er faßt zusammen: bezüglich der Limonade lasse sich eine Vergiftung
nicht behaupten, die Erkrankung der Frau Piffl könne auch aus
natürlichen Ursachen erfolgt sein. Aber in den beiden anderen Fällen,
Powidltascherln und Maiskuchen, _lag sicher eine Arsenikvergiftung vor_.

Der nächste Zeuge, der Chefredakteur der „Österreichischen Illustrierten
Zeitung“, in dessen Blatt die Angeklagte Gedichte veröffentlicht hat,
wird nun vernommen. Dieser Mann zeigt nun Zeichen einer
außerordentlichen „Bezauberung“. So wie jetzt noch die Angeklagte auf
ihn wirkt, hat sie früher auf das Ehepaar Piffl gewirkt. Auf diese
eigenartige Kraft der Giftmischerinnen, Menschen bedingungslos an sich
zu locken, zu bezaubern, komme ich später noch zurück. Der Zeuge
versucht zuerst, die Verhandlung zu sabotieren; er erkenne das Recht des
Schwurgerichtes, Verhandlungen zu führen, nicht mehr an, denn die
Regierung von Österreich sei an den Deutschen Nationalrat übergegangen.
Der Vorsitzende erwidert, daß die bestehenden Gesetze noch in Kraft
seien. Der Zeuge gibt nun an, daß er die Angeklagte für unschuldig
halte. Der Untersuchungsrichter hätte alles, was er, der Zeuge,
zugunsten der Angeklagten erzählt habe, unterdrückt.

Präsident: Sie können sich _hier_ vollkommen frei aussprechen.

Staatsanwalt: Ich beantrage schon jetzt die Vorladung des
Untersuchungsrichters.

Der Zeuge erzählt hierauf, daß die Angeklagte gute Gedichte
veröffentlicht hat und daß sie eine angenehme Mitarbeiterin war. Sie
habe bloß in ganz belanglosen Dingen die Unwahrheit gesagt, sonst habe
sie nie gelogen. Von den Vorfällen im Hause Piffl habe er keine
Kenntnis.

Nach dem Protokoll des Untersuchungsrichters hatte der Zeuge auch
angegeben, daß die V. ihm homosexuell schien, und daß sie eine besondere
Vorliebe für geistig tätige Personen und alte Herren hatte.

Eine Kollegin der Angeklagten erzählt, als Kameradin wäre die Angeklagte
sehr liebenswürdig, stets hilfsbereit, im Wesen und Betragen stets
gleichmäßig gewesen. Von der Familie Piffl hätte sie nur mit Achtung und
Wärme gesprochen, krankhaften Ehrgeiz hätte sie nicht an ihr beobachtet.

Nun wird die vierzehnjährige Bürgerschülerin verhört, die auf Geheiß der
Angeklagten seinerzeit das Gift in die Wohnung Piffls gebracht hatte.
Die kleine Zeugin bestätigt, daß die V. ihr alles genau
auseinandergesetzt habe, und daß sie nach dieser Anleitung vorgegangen
sei. Sie habe ihr auch befohlen, im Notfalle falsche Angaben zu machen
und selbst der eigenen Mutter gegenüber tiefstes Stillschweigen zu
bewahren. Trotzdem habe sie daheim der Mutter alles erzählt.

Staatsanwalt zur Angeklagten: Was sagen Sie dazu?

Angekl.: Daß ich es heute tief bereue und daß dies mein einziger
Fehltritt in der ganzen Geschichte war. In meiner Verzweiflung suchte
ich nach einem Ausweg.

Staatsanwalt: Handelt man so, wenn man sich in einer großen Aufregung
befindet, daß man einem Kind einen förmlichen Feldzugsplan bekannt gibt?

Angekl. (erregt): Ja, so handelt man, wenn man sinnlos vor Verzweiflung
ist. (Dabei stand kein vitales Interesse der Angeklagten auf dem Spiel,
da die erste Untersuchung niedergeschlagen war. Daß die Angeklagte
während dieser Komödie heiter im Caféhause saß, wird von ihr offenbar
gar nicht als Widerspruch zu dieser „sinnlosen Verzweiflung“ empfunden.
Da sie selbst nicht logisch denkt und, typisch für eine Giftmischerin,
planlos vorgeht, setzt sie auch bei anderen voraus, daß sie nicht
logisch denken.)

Der Präsident konstatiert, daß der Vater der Angeklagten an Blödsinn
gestorben ist.

Außerordentlich interessant und charakteristisch für das Hereindrängen
der Giftmischerin in ihre Tat ist ein langer Brief, den die Angeklagte
bald nach der Giftpillenaffäre an den Kardinal Fürst-Erzbischof Dr.
Piffl geschrieben hat. Dieser war an der Sache selbst ganz unbeteiligt.
Die M. V. beleuchtete die Vorgänge im Hause Piffl, verteidigt sich gegen
den schweren Schuldverdacht und schreibt schließlich: „Eminenz, ich
schwöre bei allem, was mir heilig ist, ich bin unschuldig. Ich bitte
Sie, sich nicht eher ein Urteil über mich zu bilden, bevor Sie mich
nicht gehört haben. Nicht um Gnade und Gefälligkeit bitte ich Sie,
sondern um ein _gerechtes Urteil_, denn ich will rein dastehen. Wenn es
einen gerechten Gott im Himmel gibt, muß _meine Unschuld_ zutage
kommen.“ Die Angeklagte verwahrt sich gegen die Anschauung, daß sie
erblich belastet sei und bittet schließlich den Kardinal, mit dem Herrn
Inspektor und seiner hochgradig hysterischen Frau ein ernstes Wort zu
reden.

Staatsanwalt: Warum haben Sie diesen Brief geschrieben?

Angekl.: In meiner großen Aufregung damals. Er ist förmlich eine
Photographie meiner Seele.

Als die Angeklagte weitere Fragen des Vorsitzenden in polemischem Sinne
beantwortet, bemerkt der Staatsanwalt kopfschüttelnd: „Sie sind eine
_Meisterin in der Verdrehung_!“

Sofort gibt die V. zurück: „Und Sie, Herr Staatsanwalt, sind ein
Künstler im Nichtverstehenwollen!“

Nun erfolgt die Verlesung des psychiatrischen Gutachtens. Es ist einige
Jahre später ein Fakultätsgutachten über die V. erstattet worden. Jedes
dieser Gutachten beleuchtet die V. von einer anderen Seite. Im Detail
ist das erste recht interessant, und sicher weniger befangen als das
zweite. Aber das zweite gibt die ganze seelische Lage der Angeklagten
wieder, nur ist es in den Folgerungen zaghafter, es macht fast den
Eindruck, als ob die V. in der Zwischenzeit noch faszinierender,
zwingender und geistig gewaltsamer geworden wäre und daher kommt die
Schüchternheit des zweiten Gutachtens in wesentlichen Punkten.

Professor Dr. Hövel erstattet sodann folgendes psychiatrische Gutachten.

Die Angeklagte machte den Eindruck einer Persönlichkeit von geradezu
glänzender Intelligenz. Ihr Gedächtnis ist ausgezeichnet, ihr
sprachlicher Ausdruck außerordentlich gewandt, ihre Kombinationsgabe
ungeheuer entwickelt, sie erfaßt schnell die Situation und findet sich
in jeder Lage zurecht. Symptome von Geistesschwäche oder geistiger
Erkrankung konnten nicht nachgewiesen werden. Wohl aber sind an der
Angeklagten während der Untersuchung durch die Zeugenaussagen einzelne
bemerkenswerte Eigenschaften wahrgenommen worden, die auf eine
degenerative Veranlagung hinweisen. Sie bietet eine Gesichtsasymmetrie
dar, ihr Augenweiß ist bläulich gefärbt, sie zeigt eine deutliche
Wirbelsäulenverkrümmung nach rückwärts. Das sind Symptome einer leichten
Körperverkrüppelung, der erfahrungsgemäß mehr oder mindergradige
Verkrüppelung des Seelenlebens gegenübersteht. Sie ist nicht aus ganz
gesundem Stamme hervorgegangen, gewisse Charaktereigentümlichkeiten, die
auch während der Verhandlung zutage getreten sind, sind zweifellos
angeboren.

Der Sachverständige führt als Degenerationsmerkmale an: Rücksichtslose
Streberei, berechnendes, herrisches, hochfahrendes Wesen, Härte und
Willenskraft, große Neigung zur Ironie gegen andere, während sie selbst
ungemein empfindlich ist. Sie hat sich selbst ihrer scharfen Zunge
gerühmt, und, daß sie am liebsten mit bissigen Menschen zu tun hat.
Hinter ihrer äußerlichen Ruhe verbirgt sich ihr krasser Egoismus,
Strebertum, Rücksichtslosigkeit und Bissigkeit.

Die Angeklagte sei aber auch ethisch defekt, das gehe daraus hervor, wie
sie dem geliebten Ziehsohn des Ehepaares Piffl gegenüber gehandelt hat.
Er war ihr geliebter Schüler und, wie sie wußte, ein braver Junge, und
sie verdächtigte ihn trotzdem. Es ist ihr bewußt, daß, wenn ihre
Verleumdung Glauben findet, sie damit dem Ehepaar Piffl, dem sie großen
Dank schuldet, den tiefsten Schmerz zufügt. Das, wie ihr Benehmen dem
von ihr verleiteten Schulmädchen gegenüber weist mit Bestimmtheit auf
einen ethischen Defekt hin. Und damit fällt ihr die Maske vom Gesicht.
Sie ist sicher nicht nur eine Egoistin und Streberin, sondern auch eine
Heuchlerin, der man die ihr zur Last gelegten Delikte wohl zutrauen
kann. Sie ist auch eine verlogene Person mit erotischen Neigungen. Sie
macht gern frivole Witze mit älteren Herren und habe sich nicht
gescheut, bei der Untersuchung ihres Geisteszustandes dem Psychiater zu
sagen, am liebsten seien ihr Geistliche, weil man mit ihnen frei
sprechen kann, ohne gleich einen Heiratsantrag fürchten zu müssen. Was
die _Motive_ der Tat betrifft, so dürfte auch Rachsucht gegen Frau P. im
Spiel gewesen sein, ein weiterer Beweggrund _kann_ auch das in der
Anklageschrift geltend gemachte Motiv sein, daß die V. Frau
Landesschulinspektorin und damit die Schwägerin eines Erzbischofs werden
wollte. Rachsucht sei ja häufig die Wurzel von Giftmord (?).
Zusammenfassend, schließt der Sachverständige, kann man sagen, daß die
V. eine Person mit erworbenen ethischen Defekten, daß sie aber weder
geisteskrank noch geistesschwach ist und es auch zur Zeit der Begehung
der ihr zur Last gelegten Taten nicht gewesen ist. Die Tat ist ihr
zuzutrauen und ihre hohe Intelligenz läßt sie nur um so
gemeingefährlicher erscheinen.

Nach einigen Fragen des Staatsanwaltes und des Verteidigers erhebt sich
die V. und sagt zu Prof. Hövel: „Ich bin Ihnen für ihre Ausführungen
sehr dankbar, Herr Professor. Ich wollte ja nichts anderes, als
vollkommen geistesgesund erklärt werden, damit die Verhandlung nicht
verschoben werde. Was aber die Schilderung meines Charakters anbetrifft,
so schaut mir da ein ganz fremdes Bild entgegen. Das bin ich nicht. Sie
haben mich, Herr Professor, im ganzen viermal gesehen und mir dreimal in
den Hals geschaut. Ich bestreite entschieden, daß man nach einer
viermaligen Begegnung ein solches Charakterbild abgeben kann.“

Am 1. November 1918 wurde nach den Schlußausführungen des Staatsanwalts
und des Verteidigers folgendes Urteil gefällt:

Die _erste_ Frage auf Giftmordversuch (mit Powideltascherln) wurde
einstimmig verneint.

Die Fragen auf Giftmordversuch (mit Maisauflauf und der Phosphorpillen)
mit 7 Stimmen Ja gegen 5 Stimmen Nein beantwortet, was ebenfalls eine
Verneinung der Schuld bedeutet.

Die Frage auf Verleumdung des Albert Zelenka Piffl wurde einstimmig
bejaht und die Zusatzfrage, ob diese Tat mit besonderer Arglist verübt
wurde, bejahten die Geschworenen mit 10 Stimmen gegen 2 Nein.

Nun wurde die Angeklagte in den Saal gerufen und der Präsident teilte
ihr das Verdikt mit. Sie blieb regungslos an der Barre stehen und
antwortete auf die Frage, ob sie den Wahrspruch verstanden habe mit
einem leisen Ja.

Auf Grund dieses Wahrspruches wurde die Angeklagte vom Verbrechen des
versuchten Giftmordes in drei Fällen _freigesprochen_, dagegen wegen
Verbrechens der Verleumdung zu zwei Jahren schweren Kerkers, verschärft
durch Fasten und hartes Lager alle Vierteljahr verurteilt. In diese
Strafe wurde die Untersuchungshaft vom 22. März d. J. bis 1. November d.
J. eingerechnet. Überdies wurde der Adelsverlust ausgesprochen.

Auf die Frage des Präsidenten, ob die Angeklagte etwas zu sagen habe,
antwortete sie: Jawohl! Ich danke den Herren Geschworenen.




                           Der zweite Prozeß.


In der Zeit vom 11. bis 15. Dezember 1923 fand vor den Wiener
Geschworenen der zweite Prozeß Milica Vukobrankovics wegen
Giftmordversuches statt. Die Presse betrachtete diesen Prozeß von
vornherein als Sensationsangelegenheit und bevor noch das
Geschworenenkollegium zusammengestellt war, fanden sich in den großen
Blättern ausführliche Aufsätze über das persönliche, das private
Verhalten der Angeklagten, über ihre interessante Erscheinung und über
ihren Namen, ihre fürstliche Abstammung. Ursprünglich schien die
Durchführung des Prozesses gefährdet, nicht etwa, weil der Sachverhalt
des neuen Vergehens noch unklar war, denn dieser, gleich dem ersten, war
so einfach in den Tatsachen, daß es eines so lange dauernden Prozesses
gar nicht bedurft hätte, sondern weil die Angeklagte, nach versuchtem
Hungerstreik, durch verschiedene Maßnahmen von sich aus die Verhandlung
als solche in Frage gestellt hatte. Sie war dieses Mal ebenso wie das
erste Mal auf der Straße verhaftet worden und in den Polizeiarrest
gekommen. Dort wurde sie für vollkommen gesund erklärt, obwohl sie, nach
ihrer späteren Angabe, sich häufig erbrochen und sich so schlecht
gefühlt habe, daß sie sich kaum auf den Füßen halten konnte, offenbar
hatte sie auch einen Hungerstreik begonnen. Außerdem handelte es sich um
Nachwirkungen einer Bleivergiftung. Erst jetzt, als auf Antrag des
Untersuchungsrichters die Gerichtsärzte sie untersuchten, und die
Bleivergiftung bei ihr festgestellt hatten, wurde sie als krank
behandelt. Am 9. Juli kam sie in die psychiatrische Klinik, war klar und
geordnet und befand sich nach Angabe der Ärzte in einer durchaus ruhigen
Stimmungslage. Sie erklärte dem diensthabenden Arzte zuerst bestimmt,
auch hier den Hungerstreik durchführen zu wollen; auf die Möglichkeit
der Ernährung durch die Schlundsonde aufmerksam gemacht, entschloß sie
sich, sogleich eine Tasse Milch zu sich zu nehmen, ebenso die
Abendmahlzeit zu verzehren. Während der ersten zwei Monate befand sie
sich dort körperlich wohl, und nahm um 8 Kilogramm zu. Alsdann wurde sie
wieder in das Landgericht II zurückgebracht, also in wesentlich
strengere und schlechtere Behandlung. In der Zelle soll es trotz des
Sommers kalt gewesen sein, so daß sie ständig fror und von der Mutter
warme Kleidungsstücke erbat. Ganz unberechtigt müssen ihre Klagen also
nicht gewesen sein, wie auch aus ihren eigenen Aufzeichnungen
hervorgeht. Die Zeitungen sprachen aber mit Voreingenommenheit „von
einer wahren Passion, die das Landgericht II, und zwar Richter, Beamte,
Ärzte, die Funktionäre des Gefangenenhausdienstes, keiner ausgenommen,
mit diesem Häftling zu erdulden hätten,“ der sich seit anderthalb Jahren
im Gewahrsam des Gerichts auf dem Hernalsergürtel in Wien befand. Die
Frage der Schuld der Vukobrankovics, schreibt eine Zeitung, ist das
Thema des beginnenden Prozesses, aber es hat wohl kaum jemals in Wien
einen Untersuchungshäftling gegeben, der seiner Umgebung soviel
Unannehmlichkeiten und Scherereien bereitet hätte. Die Haft ist
gewöhnlich eine unvermeidliche Unbill gegen den Beschuldigten, aber in
diesem Falle scheint es nach übereinstimmenden Berichten, daß das
Gerichtspersonal, immer in Atem gehalten, auch einen Teil davon tragen
mußte. Eine Probe ihres heftigen Temperamentes, des Eigensinns und
unzähliger weiblicher Ränke hat die V. allerdings auch schon in ihrem
ersten Prozesse gegeben. Die Öffentlichkeit hat eigentlich nur von dem
Hungerstreik erfahren, den sie in der Haft inszenierte, und der erst
nach einer Reihe von Tagen, mühsam durch Zuspruch ihres Verteidigers,
Dr. Kraszna, und des Gefangenenhausdirektors zu Ende kam. Wiederholt hat
sie verschiedene Exzesse begangen, insbesondere beschimpfende Äußerungen
gegen die Psychiater ...

Ganz anders wird der Ton der Presse, als die V. am ersten
Verhandlungstage vor dem zahlreich erschienenen vornehmen Publikum sich
persönlich zeigt. Ich lasse den Bericht desselben Berichterstatters
folgen: „Wenn die lohende Flamme der Sensation nicht wäre, von der die
Szene immerzu wie mit rotem Theaterlicht übergossen wird, es gäbe
vielleicht einen merkwürdigen, aber stillen Prozeß ... Nun aber belagert
die Neugier die Persönlichkeit der Angeklagten, die es in allen Nerven
spürt. Milica V. als Weib. Sie ist sicher ein eigenartiger Frauentypus
jugoslawischer Rasse. Ein längliches, energievolles Gesicht, das in
reizvollem Gegensatz steht zu üppigen, braunen Haarflechten, die
kronenartig aufgebaut sind. Eine hübsche Frau, gut gewachsen, elegant.
Ein Schimmer von Geistigkeit, der über dem Gesicht liegt, sich in jeder
Kopfbewegung, und in den eigentümlichen, kleinen Rucken der Hände
ausspricht, fällt auf, und dieser harte Wille, mit dem sie sich selbst
in Zucht hält, ihre blitzschnellen klugen Reden formt. Ja, sie ist
erstaunlich klug, eine Dialektikerin, die mit gefährlichen Pointen, mit
einem raffinierten Zickzack von Antworten das System eines Verhöres in
Verwirrung bringen kann ...“ Man sieht also, es ist ein ganz anderer
Eindruck, den die geständige Giftmörderin, die wegen des gleichen
Deliktes rückfällige Verbrecherin erweckt. – Die feuilletonistische
Stimmungsmache, die einem Wiener Prozeß vorangeht, wäre dieser
ausführlichen Darlegung nicht wert, wenn sie nicht etwas bezeichnendes
enthielte: den Beweis für den außerordentlich begütigenden, bezaubernden
Eindruck, den Giftmörder und Giftmörderinnen bei den Richtern und bei
anderen Menschen oft erwecken und der, wie ich später ausführen will,
sich bei der berühmten Brinvilliers, bei der Gesche Gottfried in Bremen
und anderen findet, auch bei einem männlichen Giftmörder, Georg C. Diese
Verbrecher verstehen sich das Wohlwollen der Richter und der Zeugen in
einem Maße zu erwerben, das man um so weniger psychologisch erklären
kann, als bei jedem doch die Befürchtung bestehen müßte, er könne, wenn
der Täter oder die Täterin freigesprochen würde, selbst ein Opfer ihres
Gifttriebes werden. Rationale Betrachtung versagt am ehesten beim
Giftmord. Wäre es denn anders erklärlich, daß Giftmörder wie die
Gottfried ihre Taten bis an dreißigmal in typischer Weise _wiederholen_
können, ohne daß der persönliche Zauber, der sie schützend umgibt,
gebrochen wird? Die V. kam aus dem Gefängnis, aber sie war nicht wegen
Giftmordversuchs, sondern nur wegen Verleumdung darin gefangen gewesen,
und der Richter, von einer in Österreich damals ganz ungewohnten Milde,
hatte seiner Zeit mit großem Wohlwollen den ersten Prozeß geleitet, der
Staatsanwalt hatte am Ende seines Plädoyers gesagt: „Ich will es nicht
allein auf mein Gewissen nehmen, daß eine Unschuldige verurteilt werde.
Prüfen Sie den Fall nüchtern und überlegen Sie das Für und Wider!“ Dabei
lagen die Arsenproben, das Opium und der Phosphor auf dem
Verhandlungstisch! Selbst zu der Verurteilung wegen Verleumdung wäre es
nicht gekommen, wenn nicht die Angeklagte selbst durch einen
schriftlichen Verleumdungsbrief an den Kardinal Piffl dem Gerichte ein
nicht umzustoßendes Beweismittel ihrer Schuld wenigstens nach dieser
Richtung gegeben hätte. Auch jetzt, vier Jahre nach der ersten
Verurteilung, lag ein schriftliches Bekenntnis der V. vor, das sie ihrem
„Opfer“ und Mitschuldigen in einer Person, dem Verlagsbuchhändler Ernst
Stülpnagel „spontan“ übergeben hatte. Ich komme noch darauf zurück. Der
Tatbestand, der jetzt vorlag, war folgender:

Am 31. Oktober 1918 war das erste Urteil, wie oben erwähnt, gefällt: M.
V. wurde wegen Verleumdung des Sohnes ihrer Opfer, des jungen Piffl, zu
zwei Jahren schweren Kerkers und zum Verlust des Adels verurteilt. Gegen
Ende des Jahres 1919 wurde sie von Staatswegen begnadigt und kam wieder
nach Wien.

Sie suchte und fand Arbeit zuerst bei einer Modistin, war dann
Sekretärin in einer Schuhfabrik und kam dann durch eine Annonce zu der
Verlagsanstalt Konegen, deren Chef Ernst Stülpnagel war. Sie trat am 1.
Mai 1920 in das Geschäft ein, avanzierte sehr schnell zur ersten
Sekretärin, knüpfte ein intimes Verhältnis mit dem Chef an, wurde nach
ungefähr einem Jahre schwanger und erlitt eine Fehlgeburt. In diese
Zeit, Sommer 1920, fallen die Vergiftungen: vergiftet sollten werden:
Die Frau des Chefs, Dorothea Stülpnagel, und die beiden Söhne. Aber auch
der Mann bekam von dem Gift, es war Bleiweiß, sie selbst mußte auch
davon nehmen, die Dienstboten wurden ebensowenig verschont wie die
Haustiere, Katze und Hund, weil eben die gesamten Lebensmittelvorräte
der Familie von ihr mit Bleiweiß versetzt waren. Ein Angestellter
Stülpnagels machte nun dessen Schwiegermutter auf die Vorgeschichte der
M. V. zur selben Zeit aufmerksam, als eben der Arzt, spät genug, den
Charakter der sonderbaren Krankheit erkannt hatte, die alle
Familienmitglieder betroffen und bei dem älteren Knaben bereits
bedrohliche Formen angenommen hatte. In diesem Augenblick machte die
Angeklagte ihrem Geliebten ein Geständnis erst mündlich, dann in
schriftlicher Form und beide gingen daran, die vergifteten Lebensmittel
wieder beiseite zu schaffen. Ein Teil mußte untersucht werden, wurde als
vergiftet befunden und die Angeklagte wurde verhaftet. Sie versuchte
erst davon zu überzeugen, daß sie das Bleiweiß als Abtreibemittel für
sich hatte verwenden wollen und daß durch Zufall das Gift in die
Lebensmittel hineingekommen sei. Raffiniert, aber nicht eben so klug,
als es dem oberflächlichen Beurteiler erschien, war das ausgeklügelte
Verfahren, daß sie den in der Küche verwendeten Staubzucker in einer
Drogerie eingekauft hatte, die auch Bleiweiß führte, um die Schuld an
den Vergiftungen im Notfall auf die Unachtsamkeit des Drogisten
abzuwälzen. Von der Unsinnigkeit dieses Versuches wurde sie bald
überzeugt, erprobte dann die Ausrede, die im Kellerlokal ihres Büros
hausenden Pfadfinder hätten das Bleiweiß zum Weißen ihres Wohnraumes
verwendet und dann sei es durch Verwechslung in die Speisen der Familie
S. gekommen, die aber in einem anderen Stadtteil Wiens, in dem Vororte
St. Veit, wohnte.

Das sind die Tatsachen und sie sind an sich sehr dürftig. Was sich an
Interessantem bot, ging erst aus der Verhandlung selbst hervor, die
übrigens nicht sehr planvoll geführt wurde. Der Vorsitzende, abwechselnd
feig und vor der Angeklagten zurückweichend, dann wieder brutal und
höhnisch, vermochte die Zügel nicht in der Hand zu behalten. Bei jeder
Gelegenheit war die Angeklagte imstande, ihre scheinbare Superiorität
geltend zu machen, wobei sie einmal mit unglaublichem Selbstbewußtsein
auftrat, das andere Mal sich hinter der weiblichen Ehre und ihrem zarten
Schamgefühl verschanzte.

Immerhin bietet der Prozeß eine Anzahl von Tatsachen, die das
Seelenleben dieser Giftmörderin beleuchten. Sie ist, wie schon aus dem
ersten Prozeß hervorgeht, keine Mörderin von großem Format. Man darf
auch keine Konflikte oder wirklichen Ausbrüche aus den Untergründen der
Seele erwarten. Auch besonders drückende Angst vor den Folgen tritt
nicht deutlich in Erscheinung. Aber dies alles ist überhaupt für die
Giftmörder nicht bezeichnend. Was aber diese Art Verbrecher gemein hat,
außer der unbeschreibbaren Verzauberung, die schon erwähnt wurde, ist
folgendes: Eine Planlosigkeit, die sich dummschlau hinter einem
scheinbaren Plan, einer scheinbaren Willensabsicht verbirgt. Alle echten
Giftmörder morden planlos, und das ist mit der erwähnten persönlichen
Bezauberung der Hauptgrund, weshalb sie oft nur durch „fremde“ Zufälle,
oder erst so sehr spät entdeckt werden. Die erwähnte Gesche Gottfried
hatte im Verlauf von zehn Jahren fünfzehn oder zwanzig Särge bei
demselben Tischler für die von ihr Ermordeten, Mann, Kinder, Freunde und
Fremde bestellt. Trotzdem fiel das nicht auf und selbst den letzten Mord
erkannte man erst durch einen Zufall. Die Brinvilliers wäre nie entdeckt
worden, wenn nicht ihr Komplize, Graf Saint Croix, bei dem
Experimentieren mit Giften seine gläserne Maske, die ihn vor den
Giftschwaden schützen sollte, verloren hätte und plötzlich selbst am
eigenen Gift gestorben wäre. Er hinterließ eine Kassette mit einer
Unmasse Gift und mit der ausführlichen Angabe, alles sei an die Marquise
von B. uneröffnet zurückzustellen. Die Marquise aber verriet sich durch
ein sechzehn Seiten langes Memorial, das sie anstatt einer Beichte
niedergeschrieben hatte und das als Zeugnis gegen sie, formal-juristisch
mit Recht, im höheren Sinne aber mit Unrecht verwendet wurde. Hang zu
schriftlichen Ergüssen findet man relativ oft bei Giftmördern. Ein
anderer Giftmörder, Georg C., hatte seine erste Frau, seine zehn Kinder
umgebracht und dann seine zweite Frau zu vergiften versucht. Verdächtig
machte ihn aber nicht die jedem Laien auffallende Gleichartigkeit seiner
Taten, sondern, daß er sich einem oberflächlich informatorischen Verhör
nicht stellen wollte, ohne Not floh und ohne Not zurückkam. Auch er war,
ebenso wie die M. V. mit unglaublicher Leichtfertigkeit an sein
furchtbares Werk gegangen. Motive im eigentlichen Sinne kennen diese
Menschen nicht; daher versagt jede „vernunftgemäße“ Betrachtungsweise.
Er nahm, wie auch die Gesche Gottfried und die Brinvilliers, seine
Strafe mit einem gewissen Gleichmut hin. Einsicht in das Grauenvolle
seines Verbrechens fehlte ihm bis zu dem Grade, daß er über dieses
Fehlen selbst erstaunt war. Er sagt sehr bezeichnend; nachdem er
erzählt, wie er ein Kind, einen Säugling vergiftet habe: Er glaube,
während seiner zweiten Ehe seine fünf Kinder vergiftet zu haben, und
bekannte weiter, daß er „auch seinen Sohn Lorenz erster Ehe, geboren den
1., gestorben den 28. August 1790 durch einen gleichfalls mit
Fliegenstein vergifteten Schluzer (Schnuller) umgebracht habe. Das Kind
habe sich, gleich nachdem es den Schluzer ausgesogen habe, erbrochen und
sei nach einem halben Tage, in Gichtern (an Krämpfen) gestorben. Er
wisse nicht, wie er dazu gekommen sei, all dieses zu tun, es sei ihm nie
beigefallen, daß er sich dadurch eines Verbrechens schuldig mache. Er
kenne doch die Gebote Gottes, und wisse, was einem Christen zustehe, und
könne darum nicht sagen, was ihn verleitet habe. Weder Völlerei noch
Übermut seien die Ursachen seiner Handlungen gewesen, und auch nicht
Wucher und Habsucht. Kurz, er könne nicht sagen, warum er es getan habe,
obschon er bei Vernunft gewesen sei. Auf ähnliche Äußerungen bei der
Gesche Gottfried komme ich später zurück.

Was ferner im höchsten Maße für diese Art Verbrecher kennzeichnend ist,
ist ihre völlige Fühllosigkeit und Kälte gegenüber den durch sie
hervorgebrachten Leiden, die sie von einer eigenartigen „Paradoxie des
Gefühls“ geleitet, durch ernst gemeinte Pflege und verschiedenartige
Linderung abzuschwächen suchen, ohne daß ihnen das Wesentliche ihrer
Taten auch nur ahnungsweise zum Bewußtsein kommt. Vielleicht ist es so
zu verstehen, wenn es in einem Briefe der Madame de Sevigné über die
Marquise von Brinvilliers heißt: _Son Confesseur dit, que c’est une
sainte._ Über die unerwartet milde Behandlung der Marquise, die den
eigenen Vater und ihre Brüder durch qualvolles Leiden zugrunde gerichtet
hatte, sagt die kluge Sevigné: _Le monde est bien injuste, il l’a bien
été pour la B. Jamais tant de crimes n’ont été traités si doucement ..._
Denn sie wurde nicht auf die Folter gespannt, man machte sie so an Gnade
glauben, ließ sie die Gnade so fest erwarten, daß sie nicht darauf
vorbereitet war, zu sterben und sagte, als sie schon das Schafott
betrat: Das ist also alles?

Diese drei Momente, als da sind: 1. die persönliche Bezauberung, die von
dem Giftmörder ausgeht, 2. die Planlosigkeit bei der Tat, und 3. fast
völlige Abwesenheit des subjektiven Schuldgefühls, völlige Gefühlskälte
mit einem gewissen Wohlwollen und einer Art Menschlichkeit kombiniert,
wird man auch bei der V. finden. Auch ein anderes Zeichen, das besonders
bei den weiblichen Giftmörderinnen charakteristisch zu sein scheint,
fehlt nicht. Eine gewisse Sentimentalität, ein Schwelgen in Phrasen,
Frömmelei oder Pochen auf ein Ehrgefühl, das nicht mehr da ist. Dazu
kommt ein eigenartiges Spielen: mit der Möglichkeit der Tat, ein Spiel
mit den Folgen, ein Spiel mit den Opfern. Alles geht leicht und ohne
Ziel. So erprobte die Brinvilliers ihre Giftdrogen an den Armen. Sie
vergiftete Biskuits und spendete sie den Armen und gab sich Mühe zu
erfahren, wie sie gewirkt. Aber sie nahm nichts davon ganz ernst. Die V.
tat ähnliches. Die Gesche vergiftete sogar ihre beste Freundin und
weinte echte Tränen bei ihrem Tode. Aber sie litt so wenig unter dem
Gewicht ihrer Taten, daß sie noch kurz vor ihrer Hinrichtung mit einer
Begnadigung rechnete und mit einer Anstellung im Weibergefängnis.

In dem Falle V. sprach man unaufhörlich von dem ungeheuren
Willensaufgebot der Angeklagten, ihrer ungemessenen Energie, ihrem
Ehrgeiz, doch es bleibt nichts als ein derber Wille zu leben und zu
gelten und das Pochen auf ihre feudale Abkunft. Daß sie die jüngste
Bürgerschullehrerin war, wird eigens rühmend hervorgehoben. Aber sie
selbst sagt den Richtern, es wäre gar kein Motiv des Ehrgeizes da, denn
was könne es für die ehemalige Fürstin bedeuten, daß sie Frau
Landesschulinspektor werde oder die Frau eines in nicht sehr guten
Verhältnissen sich befindenden Verlagsbuchhändlers Stülpnagel?

Wir lassen nun die Geschichte des Prozesses soweit folgen, als die
einzelnen Augenblicke der Verhandlung einen besonderen Einblick in das
Seelenleben der Angeklagten erlauben.

Am ersten Verhandlungstage bemerkte der Verteidiger: Weil schon vorhin
von ihren angeblichen Bestrebungen die Rede war (im Laufe des ersten
Prozesses, da sie die Schwägerin des Kardinals werden sollte), so wäre
es auch am Platze, darüber zu sprechen, daß sie aus einem fürstlichen
Geschlecht stamme.

Angekl.: _Ich kenne keinen Stolz in der Beziehung_, ich hätte meine
alten Adelspapiere ausgraben und mich Fürstin nennen können, da brauchte
ich wahrlich nicht den Kardinal Piffl dazu.

Vors.: Auf dem Geschlechte der V. soll ein Fluch lasten. (!)

Angekl. (feierlich): Meine Vorfahren sollen Könige von Mösien gewesen
sein. Dann serbische Woywoden. Einer der V. hat die Tochter des
damaligen serbischen Königs Lazar geehelicht und wollte König von
Serbien werden. Vor der Schlacht auf dem Amselfelde zu Ende des
vierzehnten Jahrhunderts soll er die Serben an die Türken verraten und
dafür das halbe Königreich Serbien zum Lohne erhalten haben. Die Sache
ist in einem serbischen Epos behandelt worden und darin ist auch von
einem Fluch die Rede:

   Gott verdamme Vuk den Brankovicsen,
   Nichts gedeihe ihm von seinen Händen,
   Nicht der weiße Weizen auf den Feldern,
   Nicht die saftige Rebe auf den Bergen,
   Nicht die Kinder im verfluchten Hause.
   Kaum war dieser Fluch gesprochen,
   War das Herz der Milica gebrochen.

Sie fährt ‚mit tragischem Akzent‘ fort: Mein Vater war der letzte
männliche Nachkomme des Geschlechtes, er war sehr unglücklich.

Als der Vorsitzende weiter aus dem psychiatrischen Gutachten feststellt,
daß die Angeklagte für geistesgesund erklärt wurde, bemerkt sie
wegwerfend: Die Gerichtsärzte erklären nur einen Gestorbenen für krank.
(Heiterkeit im Auditorium.)

Vors.: In den Angaben des Anstaltsgeistlichen heißt es auch, daß Sie
keine Reue über die Tat gezeigt haben.

Angekl.: Der Anstaltsgeistliche kennt mich gar nicht, er hat mir nur ein
paarmal Bücher gebracht.

Vors.: Er hat als Geistlicher gesprochen und gesagt, daß Sie irreligiös
sind und nicht zur Beichte gehen ... Zu Ihrer Mutter sollen Sie sehr
lieblos gewesen sein.

Angekl.: Da verwechselt man Lieblosigkeit mit Zurückhaltung.

Vors.: Beobachten Sie selbst Dinge an sich, die Ihnen auffallen?

Angekl.: Ich habe manchmal das Empfinden, daß – mein Bewußtsein – wie
soll ich das sagen, parzelliert ist.

Vors.: Was heißt das? Die Psychiater werden das neue Wort sehr gerne
verwenden.

Angekl.: Was eine Parzelle ist, wird doch jeder wissen, (wie träumend)
wenn ich mich sehr aufrege und mich krank fühle, dann spalten sich Teile
meines Bewußtseins von mir ab.

Vors.: Was macht der eine Teil? (!)

Angekl.: Wenn er sich abspaltet, ist er mir oft verloren gegangen.

Vors.: Der eine mischt Gift und der andere bereut es. Ihre Mutter
spricht von einer Doppelseele, von einer guten und einer schlechten.

Angekl.: Das meine ich nicht.

Vors.: War Ihnen bekannt, daß die Familie Stülpnagel gewußt hat, daß Sie
schon eine Giftaffäre im Hause Piffl gehabt haben?

Angekl.: Ich glaube nicht.

Vors.: Doch, doch. Eine bekannte Dame hat dies den Stülpnagels
mitgeteilt. Als Herr Stülpnagel selbst erkrankte, besuchten Sie ihn in
seiner Wohnung.

Angekl.: Da wurde mir manchmal aufgewartet, ich selbst mußte von den
vergifteten Speisen essen und erkrankte selbst.

Vors.: Zeugen werden uns sagen, daß Sie bei ihren Besuchen der Frau
Stülpnagel den vergifteten Zwieback als besonders gut empfohlen haben.

Angekl.: Das wird kaum stimmen.

Vors.: Wie kam Stülpnagel dazu, von Ihnen ein schriftliches _Geständnis_
zu verlangen?

Angekl.: Das weiß ich nicht, er hat es spontan verlangt.

Vors.: Was haben Sie dazu gesagt?

Angekl.: Ich habe ihm erzählt, er hat geschrieben und ich habe es
unterfertigt.

Vors.: Was hat er mit dem Schriftstück gemacht?

Angekl.: In die Brieftasche hat er es gesteckt.

Vors.: Haben Sie sich Gedanken gemacht, ob er es vielleicht als Waffe
gegen Sie verwenden will?

Angekl.: _Mir war im Augenblick alles so egal._

Vors.: Sie haben sich also um das Schicksal dieses schriftlichen
Geständnisses gar nicht mehr gekümmert?

Angekl.: Gar nicht, auch nicht, als ich verhaftet wurde.

Das Geständnis lautete folgendermaßen: „Ich bestätige hiermit, daß ich
nicht mit Absicht und willens war, aber aus Leichtsinn Schuld an den im
Juli 1922 im Hause Stülpnagel vorgekommenen Bleivergiftungen trage.“

Im weiteren Verlaufe des Verhöres verlangte die Angeklagte neuerlich den
Ausschluß der Öffentlichkeit, da sie zu ihrer Rechtfertigung delikate
Dinge vorbringen müsse.

Vors.: Wir werden ja die ganzen fünf Tage von diesen Dingen reden
müssen. Sie wissen ganz genau, daß wir irgendwelche Sachen, die delikat
sind, nicht berühren werden.

Angekl.: Um Himmelswillen, Sie müssen doch denken, daß ich als Frau von
dem anderen nicht reden konnte. Sind Sie denn kein Mensch, daß Sie das
nicht verstehen?

Vors.: Das verstehe ich vollkommen.

Die Angeklagte erzählt dann, daß sie sich in dieser Zeit sehr krank
gefühlt habe und in Anbetracht der Krankheit ihres Vaters für ihren
Geisteszustand gefürchtet habe. Sie suchte damals Beziehung zu einer
Wahrsagerin und diese, eine gewisse Frau Maresch, habe ihr ein
nervenstärkendes Mittel gegeben, das ihr sehr gut tat. Außerdem habe ihr
eine unbekannte Frau ein Abortivmittel ins Büro gebracht. Über die
Farbe, die Beschaffenheit und die Packung dieses Abtreibungsmittels gibt
die Angeklagte ganz unbestimmte Auskunft.

Vors.: Wie lange haben Sie das Mittel eingenommen?

Angekl.: _Bis es mir einmal herunterfiel._

Vors.: In der Untersuchung haben Sie stets behauptet, daß dieses Mittel
auf die Lebensmittel Stülpnagels gefallen ist. Ist das richtig?

Angekl.: Die Sache hat sich wirklich so zugetragen.

Vors.: Und dadurch, daß das Pulver auf die verpackten Lebensmittel
herunterfiel, das Sie dann noch wegkehrten, sollen diese Lebensmittel
vergiftet worden sein? Das werden die Geschworenen kaum glauben. Sagen
Sie doch die Wahrheit. Fiel das Pulver wirklich auf die Lebensmittel?

Angekl.: Nein.

Vors.: Dem Stülpnagel haben Sie gesagt, das Pulver ist da, um „_Leid und
Liebe zu wecken_“. Als Stülpnagel fragte: „Um Gottes willen, warum denn
auch für die Jungen?“ haben Sie erwidert: „_Die Jungen werden es
leichter aushalten._“

Angekl.: Daran kann ich mich nicht mehr erinnern.

Vors.: Bei der Beichte haben Sie dem Stülpnagel das Säckchen mit dem
Bleiweiß übergeben?

Angekl.: Jawohl.

Vors.: Er hat es untersuchen lassen und da hat sich herausgestellt, daß
das Säckchen nur Mehl enthalten hat. Da hat er es weggeworfen.

Angekl.: Da muß er rein das Säckchen mit einem anderen vertauscht haben.

Vors.: Die richtigere Lösung wäre aber die, daß Sie ihm eben nur ein
Säckchen mit Mehl übergeben haben, um nicht überwiesen werden zu können.

Es wurde hierauf der Zeuge Ernst Stülpnagel vorgerufen. Er ist
einundfünfzig Jahre alt, ein Preuße. Er ist klein, untersetzt,
rotwangig, ohne Nerven. Die Angeklagte nannte ihn gerne „Stilpe“. Er
steht mit beiden Füßen auf dem Boden der Tatsachen; Familie, Frau und
Kinder kommen in zweiter Linie. Über die erotischen Beziehungen ist den
Akten nichts zu entnehmen, da die Verhandlungen, die sich darauf
bezogen, unter Ausschluß der Öffentlichkeit geführt wurden. Er hat die
Angeklagte verführt, ist ihr aber nicht treu geblieben und dies soll das
Motiv ihrer Handlungen gewesen sein. Aber es scheint vielmehr, daß die
stärksten Grundlagen ihrer Beziehungen geschäftlicher Natur waren und in
diesem Kreise bewegen sich auch die Aussagen am ersten Verhandlungstage.
Er gibt an, er hätte im Januar 1919, als er aus dem Felde zurückkehrte,
annonciert, daß er für seine Verlagsbuchhandlung eine Hilfskraft
brauche. Wegen ihrer guten Zeugnisse engagierte er die Angeklagte, ohne
von ihrem Vorleben etwas zu wissen, vorerst in untergeordneter Stellung.
Sie erwies sich als sehr verwendbar und tüchtig. Eines Tages, sagte der
Zeuge, kam sie zu mir und meinte, ich möge ihr eine bessere Verwendung
geben, die Arbeit wäre ihrem Bildungsstand und ihren Fähigkeiten nicht
angemessen. Das habe ich denn auch getan. Ich war erfreut, zu sehen, mit
welchem Eifer und welcher Hingabe sie ihre Pflicht erfüllte, wie
erstaunlich leicht sie alles auffaßte und wie rasch sie sich in den
verwickelten Geschäftsbetrieb einarbeitete. _Sie war auch ganz bestimmt
uneigennützig_, und hat auch immer dagegen protestiert, wenn ich ihren
Gehalt aufbessern wollte. Selbstverständlich mußte ich ihr, wie sie in
die erste Stellung aufrückte, auch eine bessere Bezahlung geben. Im
Geschäft habe ich sie streng behandelt.

Vors.: Allmählich haben Sie sie auch liebgewonnen. Bitte mir kurz zu
sagen, wie sich das entwickelt hat. Wann sind Sie ihr näher gekommen?

Zeuge: Im September 1920.

Aus der Anklageschrift geht hervor, daß sie die Stellung einer
Prokuristin einnahm, daß sie infolge ihres Ehrgeizes in kürzester Zeit
die eigentliche Leitung des Geschäftes übernehmen durfte und den Chef
vertrat, wenn er verreiste. Ihr Privatleben hielt sie vor anderen
Angestellten geheim, machte aber ihrem Chef zeitweise, wenn sie
schlechter Laune war, große Szenen, beschimpfte ihn, und es kam sogar zu
Handgreiflichkeiten. Inzwischen hatte sie zur Familie des Stülpnagel
Beziehungen angeknüpft, war häufig Gast in der in Ober-St. Veit
gelegenen Wohnung und wurde so intim mit der Familie, daß sie
schließlich auch den Einkauf der Lebensmittel übernahm. Diese
Lebensmittel wurden im Büro im Heinrichshof gesammelt und dann durch
einen Diener oder von einem der jungen Söhne des Stülpnagel im Rucksack
in die Wohnung befördert. Im Mai 1922 fühlte sie sich Mutter werden und
soll nun von ihrem Chef verlangt haben, daß er sich scheiden lasse und
sie heiraten solle. Stülpnagel weigerte sich und das soll nun der Anlaß
gewesen sein, Mittel und Wege zu finden, um die Familie aus dem Wege zu
räumen.

Sie hatte sich eingehend mit Giftmordliteratur beschäftigt, schon
deshalb, weil in ihrem ersten Prozesse ein Buch über Giftmorde eine
große Rolle gespielt hatte. Dabei kam sie auf Bleiweiß, eine Chemikalie,
die in nordischen Ländern häufig zur Fruchtabtreibung verwendet wird.
Sie verschaffte sich also Bleiweiß, ein weißes, geschmack- und
geruchloses Pulver, mischte es unter das Mehl, den Gries, das Salz und
den Zucker, unter die Lebensmittel also, die sie im Büro ansammelte.
Stülpnagel selbst soll nicht so sehr von dem Gift betroffen worden sein,
weil er, wie die V. wußte, meist im Gasthause aß und am Sonntag Ausflüge
unternahm. Drei Wochen hindurch wurden die vergifteten Lebensmittel
verwendet. Die V. aß ziemlich regelmäßig mit und es scheint, daß ihre
Erkrankung länger dauernde Folgen hatte als die der übrigen. Auf Anraten
des Hausarztes wurden die Lebensmittel untersucht, Herr Stülpnagel nahm
Proben in Säckchen und brachte sie mit in sein Kontor. Jetzt erfolgte
das schon erwähnte schriftliche und mündliche Geständnis. Die
Giftmischerin gab ihrem Geliebten ziemlich deutlich ihre Mordabsicht zu,
denn sie flehte ihn an, sie zu schonen, sie müßte sich erschießen, auf
ihre Tat stehe lebenslänglicher Kerker. Als der Vorsitzende ihr dies
vorhält, antwortet die Angeklagte: „Das habe ich sicher nicht gesagt,
ich hatte nur den einen Gedanken, die Sache aufzuhalten.“ Da sich die
Verhandlung in diesem Augenblicke den sexuellen Beziehungen der
Angeklagten zuwendet, wird aus Gründen der öffentlichen Sittlichkeit die
weitere Verhandlung wieder für geheim erklärt und sodann die Sitzung
geschlossen.

Dem zweiten Verhandlungstage ging in der Presse folgendes Stimmungsbild
voraus: „Das Vorspiel hat lange gedauert. In der Sprache des Films nennt
man es Präsentation ... Man sieht das einschmeichelndste Lächeln der
Schauspieler, ihre wirkungsvollsten Attitüden. Die Tragödin zum Beispiel
macht ein bezauberndes, am liebsten überraschend leichtsinniges Gesicht
(wegen des Kontrastes). Damit alle Welt sagt: Ach, wie ist sie schön!
Dann füllen sich ihre Augen ganz unversehens mit Glut, mit Leidenschaft,
ihre Hände beginnen ein nerviges Spiel, sie atmet stark, höher belebt. –
Die atmende, innerlich kraftvoll gespannte Frau ist zu tragischem Tun
bereit, wobei alle erstaunlichen äußeren Eigenschaften der Darstellerin
die Szene allein beherrschen. Ein paar besondere Augensterne, vollendete
Linien ... Oft gerät die Schönheit im Laufe des Stückes in Unordnung,
kann nicht mehr in gleichem Maße die Einbildungskraft umklammern. Aber
die Präsentation hat sich tief in die _Sinne_ des Zuschauers
eingeschrieben, es gibt Leute, die sich hoffnungslos vergafft haben ...
Nun kennt man die Klugheit der Angeklagten, ihre rassige Heftigkeit,
ihre stupende Rednergabe. Es war Anschauungsunterricht.“

Im Laufe des zweiten Verhandlungstages wurde vor allem die Vernehmung
des Ernst Stülpnagel, die schon am Abend vorher begonnen hatte,
weitergeführt. Hing gestern der Blick der Angeklagten, wie der
Berichterstatter schreibt, mit geradezu bezwingender Kraft und Schärfe
an ihm, als er zu sprechen begann, so hat heute diese Spannung
nachgelassen. Sie weiß, wie er auftritt und daß er sie nicht im Stiche
läßt. Sie ist es, die ihm zu Hilfe eilt, als sie fürchtet, er sei zu
schwach im Kampf mit dem entgegenkommenden Richter. Sie sekundiert.“

Nach den Angaben der Anklageschrift hatte die Angeklagte im Laufe der
Untersuchung ihre Verantwortung fortwährend gewechselt und so hatte sie
auch über ihre Beziehungen zu Stülpnagel ein wirres Durcheinander von
Widersprüchen zu Protokoll gegeben. Sie leugnete einmal ihre intimen
Beziehungen, um dann wieder von ihrer tiefen Neigung zu ihm zu sprechen.
Nicht ohne Interesse ist der Umstand, daß der Zeuge seiner Frau
gegenüber das Geständnis der V. verschwieg, obwohl er mit ihr in einer
anscheinend ganz glücklichen Ehe gelebt hat.

Auch dem Untersuchungsrichter gegenüber hat Stülpnagel vorerst mit
keinem Worte dieses schriftliche Geständnis erwähnt, obwohl er doch
wissen mußte, daß er sich durch dieses Verschweigen zum Mitschuldigen
machte. Er kommt bei seiner Aussage auf dieses schriftliche Geständnis
zurück, und behauptet, daß er nur in seiner zerrissenen Gemütsverfassung
an dieses Schriftstück nicht gedacht habe. Der Vorsitzende hält ihm vor,
er solle nicht versuchen, seine Aussage zu verbessern. Er scheine sich
nicht darüber klar zu sein, und auch im Publikum herrsche diese Ansicht
(!), daß auch das Verschweigen gewisser Dinge für den Zeugen strafbar
sei.

Zeuge Stülpnagel: Ich gebe ja ohne weiteres zu ...

Vors. (unterbricht ihn): Das brauchen Sie nicht zuzugeben, das war ein
Fehler, den Sie gemacht haben.

Die Angeklagte erhebt sich und bittet ums Wort (!): Sie übersehen (zum
Vorsitzenden gewendet), daß der Herr Zeuge eine gesetzliche Berechtigung
hatte, gewisse Dinge nicht zu sagen.

Vors.: Einen gesetzlichen Grund kenne ich nicht.

Zeuge: Ich möchte heute nur hinzufügen: die innigen Gefühle, die ich für
Milica Vukobrankovics heute natürlich nicht mehr empfinde – aber ich muß
doch alles in seinem inneren Zusammenhange darstellen, ich, der ich M.
V. am meisten belaste, muß auch alle ihre Lichtseiten schildern, die mir
sie wert gemacht haben und das will ich tun und davon will ich nicht
mich abbringen lassen.

Vors.: Sie tun so, als ob man Sie daran hindern wollte ...

Zeuge: Ich habe mir ein halbes Jahr mein Gehirn darüber zermartert über
das _Warum_. Was kann die Beschuldigte getrieben haben, eine derartige
Tat zu begehen? Wenn man einen großen Einsatz wagt, muß dem gegenüber
doch ein großes Gewinst stehen. Welchen Gewinn hätte sie durch ihre Tat
haben können, ich sehe keinen, nicht den geringsten. Im Gegenteil, sie
hat sich durch ihre Tat in jedem Falle in die größte Gefahr begeben. Wo
soll der Nutzen liegen? Meine Familie, von der sie weiß, daß ich sehr an
ihr hänge, erkrankt schwer. Ich selbst auch, ich war am schwersten
krank. Nehmen Sie an, ich gesunde und meine Familie geht zugrunde. Hat
die V. als die gescheite Person, als die sie immer hingestellt wurde,
auch nur mit einem Gedanken daran denken können, daß dann eine
Verbindung zwischen ihr und mir möglich wäre? Selbst, wenn ich nichts
von der Sache gewußt hätte, ich halte das psychologisch für ganz
unmöglich.

Vors.: Warum nicht?

Zeuge: Ausgeschlossen, gänzlich ausgeschlossen.

Vors.: So sagen Sie, warum nicht. Sie haben sich doch gestern so warm
für die Angeklagte eingesetzt und haben gesagt, ich nehme sie wieder in
mein Geschäft.

Zeuge: Ich habe gesagt: wenn das nicht geschehen wäre, das ist doch
selbstverständlich.

Eine Geschworene: Der Herr Zeuge hat gestern gesagt, ich bedaure jeden
Tag und jede Stunde, daß ich sie nicht mehr bei mir habe. Das hat bei
mir einen tiefen Eindruck gemacht und ich habe mir den Wortlaut gemerkt.

Zeuge: Ich werde das Gute, das ich an ihr kennen gelernt habe, weiter
schätzen. Ich will das sagen und muß das sagen ... Ich möchte jetzt an
die erste Frage anknüpfen, ich sehe tatsächlich nicht, wie diese kluge
Person mit kalter Überlegung gehandelt haben soll, selbst wenn sie hätte
Rache nehmen wollen. An mir hätte sie ein viel wirkungsvolleres Mittel
gehabt.

Vors.: Zum Beispiel?

Zeuge: Sie hätte mir geschäftlich so viel schaden können, was mich viel
mehr getroffen hätte, als vielleicht dieser Giftmordversuch.

Vors.: Der eine macht es eben so, der andere so.

Hatten Sie den Eindruck, daß die Angeklagte etwas Strafwürdiges begangen
hat?

Zeuge: Daran hatte ich damals noch nicht gedacht.

Vors.: Für mich ist es wichtig, zu wissen, ob Sie aus dem Verhalten der
Angeklagten entnommen haben, daß etwas Strafbares geschehen ist.

Zeuge: Das gewiß.

Angekl.: Ich muß leider feststellen, daß sich Herr Stülpnagel irrt. Von
lebenslangem Kerker habe ich nie gesprochen. Ich bin auch heute noch der
Ansicht, daß ich nicht hierher gehöre, sondern zu einem Arzt. Wenn
jemand (es handelt sich um den Augenblick, in dem die V. den Stülpnagel
um Mitleid anflehte) von lebenslangem Kerker gesprochen hat, dann ist es
vielleicht meine Mutter, die damals mit Herrn Stülpnagel über die Sache
gesprochen hat und das verwechselt er vielleicht.

Zeuge: Ich habe _diesen_ Ausspruch der Angeklagten in meiner Erinnerung.
Ich möchte ja gerne anders aussagen, aber ich halte mich an die
Wahrheit.

Eine Geschworene: Herr Zeuge, warum wäre die Möglichkeit einer Ehe
zwischen Ihnen und der V. ausgeschlossen gewesen?

Zeuge: Ich hätte nie wieder geheiratet.

Vors.: Wissen Sie, daß die Angeklagte gesagt hat, er hätte mich
wahrscheinlich nicht geheiratet, weil er andere gehabt hat?

Vert.: Das Fräulein V. war nicht auf die Gattin eifersüchtig, sondern
auf andere Mädchen.

Vors.: Herr Stülpnagel hat auch von den großen Leidenschaftsausbrüchen
erzählt, die dieses Wort „niemals“ hervorgerufen hat.

Angekl.: Ich bitte, die Sache ist mir nicht gleichgültig. Sie ist für
mich als Frau von großem Wert. Ich hätte genug Männer gefunden, die mich
geheiratet hätten trotz meiner schrecklichen Vorstrafe, die ich ganz
unschuldig bekommen habe. (Unruhe im Auditorium.) Ich habe es nicht
notwendig gehabt, mich einem Mann an den Hals zu werfen. Ich bin Herrn
Stülpnagel nie nachgerannt. Ich glaube, jeder Frau muß die Geduld
reißen, wenn ihre _Ehre_ systematisch in den Kot gezogen wird.

Als der Vorsitzende an den Zeugen die Frage stellt, ob er nicht mit der
Angeklagten darüber gesprochen habe, wie sie zu dieser Tat gekommen sei,
springt Milica Vukobrankovics auf und unter den Rufen: „_Ich kann nicht!
Ich kann nicht!_“ eilt sie bei der Saaltüre hinaus. Zwei Justizsoldaten
folgen ihr rasch nach. Im Einverständnis mit dem Verteidiger wird die
Verhandlung auch in Abwesenheit der Angeklagten fortgesetzt. Nun wird
eine kleine Pause eingerückt. Als der Gerichtshof wieder zusammentritt,
wird auch die Angeklagte wieder hereingeführt, und der Verteidiger
bittet für ihr Verhalten von vorhin um Entschuldigung. Es sei ein
Nervenzusammenbruch gewesen, verständlich bei einer Frau, die nur von
Brom lebt.

Vors.: Das wird zur Kenntnis genommen.

Nach Eröffnung der Verhandlung bittet dann am nächsten Tage die
Angeklagte ums Wort und sagt: Ich möchte heute um etwas Nachsicht
bitten. Ich habe die ganze Nacht erbrochen und habe mich nur
hergeschleppt, weil ich wirklich nicht wünsche, daß die Verhandlung
vertagt wird. Ich habe mich gestern auch nicht ganz richtig ausgedrückt.
Ich habe gesagt, daß ich im Gefängnis hungerte und fror. Ich möchte
nochmals betonen, daß ich gestern nur flüchtig gesagt habe: daß ich
damit keinem der Herren aus dem Landesgericht II. einen Vorwurf machen
wollte. Gerade der Herr Oberdirektor Schmidt ist mir außerordentlich
liebenswürdig entgegengekommen. Er ist ein sehr humaner Mann, aber ein
Gefängnis ist kein Sanatorium. Ich war damals schwer krank und hätte
wohl eher in ein Sanatorium als in ein Gefängnis gehört. Der Herr
Oberdirektor Schmidt konnte mir keine andere Kost als die Gefängniskost
zur Verfügung stellen und die Gefängniskost konnte ich nicht genießen,
weil ich Bleivergiftung hatte und alles erbrach. Infolgedessen habe ich
wirklich buchstäblich manchmal gehungert. Ebenso war das mit dem
Frieren. Die Herren wissen selber, daß es in den Amtsräumen kalt ist,
auch im Sommer. Ich habe mir aber infolge der Bleivergiftung auch eine
starke Blutarmut und einen Gelenkrheumatismus zugezogen und daher die
Kälte sehr unangenehm empfunden. Am wenigsten möchte ich dem Herrn
Untersuchungsrichter einen Vorwurf machen. Er war ungemein streng, aber
er hat mich immer gerecht und human behandelt.

Vors.: Damit nicht ein falscher Eindruck entsteht, frage ich Sie: Wurden
Sie von irgend jemand zu dieser Erklärung beeinflußt?

Angekl.: Nein. Ich hatte diese Erklärung schon gestern abgeben wollen,
aber Herr Präsident werden sich erinnern, daß Sie mich unterbrochen
haben.

Es erfolgt nun das Verhör mit der Gattin des Ernst Stülpnagel. Der
Vorsitzende fragt Frau Stülpnagel, warum denn am 3. Juli ihre
Lebensmittel plötzlich beseitigt worden seien.

Zeugin: Mein Mann hat gesagt, er habe telephonisch mit dem Arzt
gesprochen, der die Meinung ausgedrückt hat, die Lebensmittel müssen
weg, sie enthalten offenbar Gift.

Vors.: Von dem Geständnis der V. haben Sie also nichts gewußt?

Zeugin: Nichts.

Vert.: Und dieses telephonische Gespräch mit dem Arzt hat gar nicht
stattgefunden. Herr Stülpnagel wollte offenbar das Geheimnis der V.
nicht preisgeben.

Vors.: Wie stehen Sie denn mit Ihrem Mann?

Zeugin: Wir haben immer sehr gut miteinander gelebt und leben auch heute
noch in bester Harmonie.

Die Zeugin erzählt dann vom Verlaufe ihrer Krankheit, die Mitte Juli am
stärksten auftrat. Dabei wird die Äußerung der Angeklagten erwähnt:
„Essen Sie nur viel von dem Zwieback!“, und der Verteidiger fragt die
Zeugin, ob ihr das nicht aufgefallen sei.

Diese an sich sehr überflüssige Äußerung der V., wie im weiteren
Verlaufe ihr Hineindrängen in die von ihr vergiftete Familie scheint im
gewissen Sinne für den Giftmord charakteristisch zu sein. Von einer
anderen Giftmischerin, der Marie Jeanerette, einer früheren
Krankenpflegerin und Pseudophilanthropin, wird berichtet, daß sie den
Verwandten und Freunden ihrer Opfer deren Tod und die Symptome, unter
denen er auftreten würde, voraussagte und damit Beweise für ihre Schuld
lieferte. In unserem Falle war die Anwesenheit der Angeklagten in dem
Hause ihres Geliebten durchaus nicht notwendig und für die Angeklagte
selbst war dieser Verkehr auch gesundheitlich gefährlich. Abgesehen
davon kam sie dabei unter die Augen der alten Frau Konegen, einer
vierundsiebzigjährigen Frau, der Mutter der Dorothea Stülpnagel. Diese
alte Dame war die einzige, welche die Angeklagte durchschaute.

Nun wurde der praktische Arzt vorgerufen, den die Angeklagte während
ihrer Schwangerschaft aufgesucht hatte. Unmittelbar nach dem Zeugen
tritt die V. in den Saal und sagt erregt zum Vorsitzenden: „Ich bitte
dieses Verhör wieder unter Ausschluß der Öffentlichkeit zu führen.“

Vors.: Aber diese Dinge sind doch schon wiederholt hier erörtert worden.
Jetzt ist doch eine geheime Verhandlung wahrhaftig nicht nötig.

Angekl.: Ja, Herr Präsident, es geht ja nicht um Ihre Nerven, _nicht um
Ihre Schamhaftigkeit_. Ich verlange Ausschluß der Öffentlichkeit.

Der Vorsitzende läßt den Saal räumen, und der Zeuge wird in geheimer
Verhandlung einvernommen.

Ist es schon an sich sehr interessant, daß die Angeklagte ihr
Hauptverbrechen unter ähnlichen Begleitumständen wiederholte und dem
Hause Piffl ein Haus Stülpnagel folgen ließ, so ist es nicht minder
merkwürdig, daß sie jetzt auch das Nebenverbrechen, die Verleumdung,
derentwegen allein sie im ersten Prozeß verurteilt worden war, im
zweiten Falle wiederholte.

Der Vorsitzende hält der Angeklagten vor, daß sie im Laufe der
Untersuchung wiederholt dem Untersuchungsrichter beteuert habe, es müsse
noch ein _Zweiter_ Gift in die Lebensmittel gemengt haben, als sie
bereits ihre Versuche eingestellt hatte.

Vors.: Wie konnten Sie, Fräulein, dem Richter solche ungeheuerliche
Dinge erzählen?

Angekl.: Jeder kämpft um seine Existenz, Herr Hofrat, wenn Sie an meiner
Stelle wären, würden Sie auch so handeln.

Vors.: Nein, ich würde die Wahrheit sagen.

Angekl.: Aus Ihnen spricht der Richter, aber nicht der Mensch.

Vors.: Auch als Mensch würde ich sagen, das habe ich getan und so habe
ich gehandelt.

Vert.: Vielleicht hat sie sich geschämt, ein Geständnis abzulegen. (In
Wirklichkeit war das Geständnis schriftlich schon vor Monaten erfolgt.)

Angekl.: Bei einem Geständnis kam bei mir außer diesen Dingen auch noch
die weibliche Scham dazu, die mich nicht sprechen ließ.

Vors.: Was Ihre weibliche Scham verletzt, hätten Sie ja verschweigen
können.

Angekl. (fast weinend): Sie nennen es Lügen, ich phantasiere so gern.
Sie nennen mich lügnerisch. Als Mensch würde ich ja so gern dem Menschen
ein Geständnis ablegen, es hat mich immer gedrängt, dem
Untersuchungsrichter, dem Menschen, zu gestehen. Aber hinter dem
Untersuchungsrichter steht der Staatsanwalt, der aus einer
_Verzweiflungstat_ den tückischen Mord machen will.

Vors.: Sie vergessen eben, daß die Richter auch Menschen sind und diesen
Menschen hätten Sie sich als Mensch zeigen können.

Nun wird die alte Frau Konegen vernommen. Sie erzählt, daß sie einen
eigenen Haushalt führe, obwohl sie in einem Hause mit ihrer Tochter
zusammen wohne, und daß sie nur, als Frau Stülpnagel erkrankte, in der
Küche mitgeholfen habe. Sie selbst ist nie krank geworden.

Vors.: Wann ist Ihre Tochter erkrankt?

Zeugin Konegen: Das kann ich genau sagen. Am 12. Juni, ich brauche nur
in meinen Aufzeichnungen nachzusehen.

Unter vergnügtem Lachen im Zuschauerraum (!) zieht die alte Dame ihre
Papiere hervor und beginnt vorzulesen:

„Am 9. Juni waren die Kinder krank, dann wieder besser.

Am 12. Juni Dorothea krank.

20. Juni Dorothea sehr unwohl.

20. und 21. Juni starkes Erbrechen.

29. Juni Dora Verschlimmerung, fortwährendes Erbrechen, so daß abends
der Arzt geholt werden mußte.“

Erst am 13. Juli hat der Arzt die Bleiweißvergiftung festgestellt.

Vors.: Warum haben Sie diese Aufzeichnungen gemacht?

Zeugin: Weil mir die Geschichte nicht gefallen hat.

Vors.: Wieso hat Ihnen die Sache nicht gefallen?

Zeugin: _Das hat mit dem Verstand nichts zu tun._ Ich habe oft einen
Instinkt gegen Personen. Der Verstand hat damit nichts zu tun.

Vors.: Nun, können Sie sich erinnern, daß Ihnen ihr Schwiegersohn neue
Lebensmittel gebracht hat?

Zeugin: Ja, er ist mit der Aktentasche in die Küche gekommen und hat
gesagt: „Da hast du neue Lebensmittel, nimm von diesen, ja nicht mehr
von den anderen.“

Vors.: Von der Vergangenheit der Angeklagten haben Sie damals noch
nichts gewußt?

Zeugin: Gar nichts. Erst als die zweite Anzeige erstattet wurde,
erzählte man mir ihre Geschichte.

Vors.: War die Ehe Stülpnagels glücklich?

Zeugin: Soweit ich beurteilen kann, ja. Meine Tochter ist literarisch
gebildet, eine gute Wirtschafterin, sehr fleißig.

Vors.: Aber ein gewisses Empfinden gegen die Verläßlichkeit Ihres
Schwiegersohnes hatten Sie einmal?

Zeugin: Einmal, es war im Sommer 1921, die anderen Familienmitglieder
waren auf Sommerurlaub, da kam Stülpnagel zu mir und verlangte, daß im
Zimmer der beiden Buben die V. wohnen solle. Das habe ich natürlich
energisch abgelehnt.

Vors.: Wie hat sich Ihr Schwiegersohn dazu verhalten?

Zeugin: Damals war er sehr wütend.

Vors.: Es liegt eine lieblose Äußerung vor, welche die V. einmal gemacht
hat. Wie kann man nur über eine Dame so sprechen, an deren Schmerzen man
selbst schuld ist? Eine arme Frau noch so zu verhöhnen.

Angekl.: Und eine andere arme Frau, die monatelang in Einzelhaft war,
auch so krank und ohne Pflege, die verhöhnen Sie, Herr Hofrat, wenn sie
in einer Aufwallung von Erbitterung auch nur ein Wort zu viel sagt. Ich
bin doch auch ein Mensch.

Nun reißt zwar nicht dem Richter, aber dem Publikum bei dieser plumpen
Äußerung die Geduld und man hört Rufe von den Tribünen: Sie ist selbst
schuld.

Die alte Frau Konegen wendet sich zur Angeklagten: Sie haben ja keinen
Begriff, was ich gelitten habe. Die Kinder, die Enkel, die ich
aufgezogen habe, sah ich sich in Schmerzen winden, auf dem Fußboden
liegen, die Wände emporkrallen. Fünfzehnmal in einer Nacht ist so ein
armes Kind hinausgegangen.

Vors.: Bitte, keine Übertreibung. (!)

Zeugin: Ich übertreibe nicht, es war wirklich fürchterlich.

Angekl.: Auch ich habe in der Einzelzelle dieselben Schmerzen gelitten,
und auch eine andere Mutter hat vielleicht noch mehr gelitten als diese
alte Frau, die ich ja von Herzen bedauere.

Vors.: Mit Bedauern ist es nicht getan, hätten Sie kein Gift verwendet.

Angekl. (eindringlich): Seien Sie doch nur einmal fünf Minuten lang
Mensch und nicht immer Richter.

Der Vorsitzende hält der Angeklagten verschiedene häßliche Äußerungen
vor, die sie vor dem Untersuchungsrichter über die alte Frau Konegen
gemacht hat.

Angekl.: Ich gebe das zu und bedaure, daß ich in meiner Verteidigung zu
weit gegangen bin. Wenn Sie mich aber richtig beurteilen wollen, so
müssen Sie erlauben, daß ich meinen Zustand schildere, aus dem heraus
diese Verteidigung entstanden ist. Ich war selbst krank. Während aber
die anderen Erkrankten ins Sanatorium gekommen sind oder zu Hause gut
gepflegt wurden, kam ich in eine Einzelzelle, wo ich frieren und hungern
mußte und ohne Pflege war. Durch Hintertüren habe ich erfahren, daß man
über mich Böses geschrieben und gesprochen hat. Ich habe keinen einzigen
Freund gehabt, mit meinem Verteidiger konnte ich nicht sprechen,
(weinend) es war ein Zustand, wie eine Art Verfolgungswahn. _Man sieht
nur Feinde um sich, man haßt alle, man verflucht alle, auch sich
selber._

Vors.: Ich habe Sie jetzt aussprechen lassen, damit die Herren
Geschworenen nicht meinen, daß ich Ihre Redefreiheit beschränken will.
Wir wissen, was Sie mitgemacht haben, vielleicht durch Ihre eigene
Schuld.

Angekl.: Ich muß ein Wort sprechen. Ich hätte vieles aufgeklärt. Gerade
diesem Untersuchungsrichter hätte ich vieles gesagt. Aber ich habe immer
wieder das Gefühl gehabt, man versteht mich doch nicht, man hält alles
für Heuchelei. _Ich habe niemanden töten wollen, um des Himmels willen_,
und immer wieder kommt man _mir mit der Mordsache_. Es ist gräßlich! Ich
kann nimmer!

Nach diesen Worten eilt die Angeklagte aus dem Saal.

Unter der Bezugnahme auf den Vorwurf der Angeklagten, daß die Mutter der
Frau Stülpnagel die Familie beeinflußt habe, belastend auszusagen,
verliest der Vorsitzende einen Brief der Frau Konegen an den
Untersuchungsrichter. In dem langen Schreiben heißt es unter anderem:

„Da junge Leute ihre Leiden schnell vergessen, so möge bei passender
Gelegenheit die Erinnerung aufgefrischt werden. Das Anhören ihrer Leiden
ist lange nicht so erschütternd, als wenn man es erlebt. Ich habe die
beiden Buben dahinsiechen sehen, während meine Tochter wimmernd
darniederlag. Sie dürfen das nicht als Bosheit auslegen, wenn ich mich
bemühe, auf welche Weise die V. überführt werden könnte. Es ist nämlich
schrecklich, wenn es sich ereignen könnte, daß sie sich auch fernerhin
unter dem Deckmantel der Gefälligkeit in eine Familie einschleicht und
ihr gefährlich wird.“

Vors.: Nun, dieser Brief ist doch kein Verbrechen.

Zeugin Konegen ruft aus: Jede Mutter würde so handeln.

Der nächste Zeuge ist der Hausarzt in der Familie Vukobrankovics. Er
berichtet: Der Vater war an Paralyse erkrankt, erlitt einen
Tobsuchtsanfall. Milica war damals erst dreizehn Jahre alt und gerade in
der Entwicklung begriffen. Sie hat durch die Anfälle ihres Vaters schwer
gelitten, war aber trotzdem ruhig, energisch und hat den Kopf nicht
verloren. Sie war intellektuell ihrer Mutter weit überlegen. Sie war
wohl launenhaft und zurückhaltend, ihrem Vater gegenüber hatte sie aber
viel Mitgefühl.

Am nächsten Verhandlungstage wurde das Zeugenverhör fortgesetzt und
zuerst wurde die Ärztin Dora Teleki vernommen, welche die Angeklagte
noch aus der Zeit kannte, da dieselbe noch in der Lehrerbildungsanstalt
studierte. Sie bezeichnet die V. als hochintelligent, sie hätte auch
später noch viel mit ihr verkehrt und gibt an, die Angeklagte sei immer
sehr korrekt gewesen.

Vert.: Ist Ihnen Lügenhaftigkeit an der V. aufgefallen?

Vors.: Man lügt ja nicht bei jeder Gelegenheit.

Vert.: Im Privatleben hat sie nicht gelogen. Sie hat nur hier kein
Geständnis abgelegt. Kein einziger Mensch hat gesagt, daß sie lügt. (Als
ob die Verleumdung des jungen Piffl, er habe den Topf mit Opium und
Phosphor herbeigeschafft, um seine Eltern zu vergiften, keine Lüge
wäre.)

Auf weiteres Befragen des Vorsitzenden erklärt die Zeugin, daß die
Angeklagte als Schülerin der Stolz der Anstalt und außerordentlich
beliebt war.

Vors.: War sie auch noch der Stolz der Anstalt, als sie noch in Haft war
und dann verurteilt wurde?

Zeugin: Dann hat man natürlich verschiedenes gesprochen.

Vors.: Man lernt den Menschen oft erst später kennen, außer es war das
Urteil von 1918 ein Fehlurteil.

Angekl.: _Das Urteil braucht kein Fehlurteil gewesen zu sein_, und man
braucht den Menschen nicht erst später kennen zu lernen, aber man darf
eben aus einer _einzelnen_ Verzweiflungstat nicht den ganzen Menschen
beurteilen, verwerfen und verurteilen.

Es entspinnt sich nun eine Diskussion über den Ankauf von Staubzucker.
Die Angeklagte erklärt zu diesem Punkt, Stülpnagel hätte ihr den Auftrag
gegeben, Zucker zu kaufen. Da habe sie vielleicht _im Scherz_ gesagt: im
übrigen ist es vielleicht besser, Staubzucker zu kaufen, denn die Buben
fressen den Würfelzucker.

Zeugin: Das war ein Witz.

Sehr empfindlich wird die Angeklagte, sobald die Rede auf die
geschäftliche Lage des Unternehmens kommt.

Vors.: Wie war die geschäftliche Lage des Unternehmens damals?

Die Angeklagte erhebt sich und sagt: „Es ist sehr merkwürdig vielleicht,
daß ich die Interessen eines Zeugen schütze, aber ich glaube, diese
Dinge gehören nicht hierher.“

Vors.: Sie wissen ja nicht, aus welchem Grunde ich frage.

Angekl.: Vielleicht in meinem Interesse?

Vors.: Vielleicht auch nicht.

Angekl.: Aber ich glaube, daß man doch Rücksicht nehmen könne, daß Herr
Stülpnagel nicht auch noch in geschäftlicher Hinsicht geschädigt werde.

Vorsitzender zu den Geschworenen: Es handelt sich nämlich um eine
Äußerung ...

Angekl.: Man könnte das vielleicht, wenn man es schon vorbringt, in
nichtöffentlicher Sitzung erwähnen.

Vors.: Warum denn? Die Angeklagte hat nämlich einmal gemeint, es wäre
doch ein Unsinn gewesen, mich in ein Geschäft hineinsetzen zu wollen,
das schlecht geht. –

Diese Äußerung ist wichtig, nicht als zureichendes Motiv, sondern eben
nur als Beweis für die völlige Planlosigkeit der inkriminierten
Handlungen; ebenso hat sie, mit dem Giftmord wie mit einem Ball spielend
im ersten Fall gesagt: „Ich hätte eine Fürstin umbringen müssen, nicht
eine Frau Piffl.“ Wie unsinnig ist erst das Motiv der Rache, denn es
stellt sich wirklich heraus, daß hier im Geschäftsleben ein
empfindlicher Punkt bei beiden, dem Mann wie bei der Frau zu treffen
ist. Und da sie jetzt noch seine geschäftliche Ehre selbst auf eigene
Kosten und Gefahr hochzuhalten sucht, sieht man, wie sehr der Mann recht
hatte, sich auf sie als „Bürokraft“ zu verlassen.

Angekl.: Ich habe es leider gesagt, aber ich habe mir gedacht, das
Gericht wird schon diskret sein, solche Dinge nicht in der
Öffentlichkeit zu behandeln. Ich habe es ja leider gesagt, aber mein
Gott ...

Vert.: Eine der tausend Wendungen, die man gebraucht.

Angekl.: Es ist keine der Wendungen, ich kann ja die Sache erklären, ich
kann sie verallgemeinern. Gerade in dieser Zeit haben alle Buchhändler
geklagt.

Nun wird als Zeugin eine untergebene Kontoristin im Geschäfte vernommen.
Sie war erst gleichgestellt mit der Angeklagten, dann wurde die V. ihre
Vorgesetzte.

Vors.: Hat sie sich dann anders benommen?

Zeugin: Sie ist in jeder Beziehung gleich geblieben.

Vors.: Ist sie auch sonst entgegenkommend gewesen?

Zeugin: Sie war immer hilfsbereit und gerecht.

Vert.: Wollen Sie uns das präzisieren?

Zeugin: Ja, wenn jemand ein Anliegen gehabt hat, so hat sie das
Gewünschte wohlwollend getan und befürwortet.

Vert.: Hat sie dem Geschäfte bedeutende Dienste geleistet?

Zeugin: Ja, sehr bedeutende.

Vert.: Haben Sie es begreiflich gefunden, daß sie bald im Geschäfte eine
dirigierende Stellung erhielt?

Zeugin: Bei ihren hohen geistigen Fähigkeiten, ja.

Vert.: Haben Sie gemerkt, daß sie jähzornig ist?

Zeugin: Ich habe stets ihre hohe Selbstbeherrschung bewundert.

Vors.: Ist Ihnen an dem Zustand der Angeklagten in dieser Zeit nichts
aufgefallen?

Zeugin: Nein.

Angekl.: Weil ich meinen Zustand doch zu verbergen trachtete.

Vors.: Das ist Ihnen auch gut gelungen. Jedenfalls gibt es aber auch
Zustände, die man nicht verbergen kann. Wenn eine Frau eine
Fehlgeburt hat, muß sie liegen. (Zur Zeugin) Sind Ihnen besondere
Reinigungsarbeiten im Büro aufgefallen?

Zeugin: Nein, ich habe mich persönlich an den Reinigungsarbeiten
beteiligt.

Vors.: Sie waren die Kontoristin, die Angeklagte aber war die zweite
Chefin und hat auch mitgeholfen. (Die Aussage ist deshalb wichtig, weil
offenbar die Reste der vergifteten Lebensmittel aus dem Büro von der
Angeklagten trotz ihres leidenden Zustandes fortgebracht wurden.)

Angekl.: Herr Präsident, _Arbeit schändet nicht_.

Vors.: Warum haben Sie nicht dem Diener befohlen, er hat ja gesagt, er
wolle den Raum aufräumen und Sie haben es trotzdem selbst besorgt. Wäre
es nicht möglich, daß Sie es aus dem Grunde getan haben, damit das
Bleiweiß, das, wie Sie zugeben, damals schon im Büro war, nicht gesehen
werde?

Angekl.: Erstens waren die Reinigungsarbeiten notwendig und zweitens
wollte ich Herrn Stülpnagel eine Freude damit machen. Er hat sich immer
_kindisch_ gefreut, wenn er ins Büro kam, und alles _rein_ war.

Der Kunstkritiker und Schriftsteller Artur Rößler, der mit der
Angeklagten gesellschaftlichen Verkehr gepflogen hatte, wurde nun
vernommen. Der Verkehr sei sehr anregend und gemütlich gewesen. Er
schätze die V. als ungewöhnlich intelligente, sehr liebenswürdige Dame
und nur eines habe ihn und seine Frau befremdet, nämlich ihr Verhalten
zu ihrer Mutter. Sie benutzte nämlich ein Zimmer allein für sich als
Schlafraum, während die Mutter draußen auf einer Bank schlafen mußte.
Wir haben das als ungehörig empfunden, sagt der Zeuge.

Vert.: Was hat denn Milica dazu gesagt?

Zeuge: Sie erklärte uns, daß ihre Mutter nicht im Zimmer schlafen
_wolle_, da es sonst zu unordentlich aussehen würde und die Mutter hat
uns gegenüber dasselbe gesagt.

Vert.: Ihre Mutter hat sie eben sehr verhätschelt.

Nach Erörterung von Zusammenkünften und Ausflügen richtet der
Staatsanwalt an den Zeugen einige Fragen. Besonderes Gewicht legt er
darauf, zu erfahren, ob dem Zeugen Anfang Juli nicht eine
Wesensveränderung aufgefallen sei. Sie selbst behaupte, daß sie sich
damals in einer Art Ausnahmezustand befunden habe. (Offenbar die
„Parzellierung“ des Bewußtseins. Aber es lag nur eine Einengung vor;
Gegenkräfte, Gegenleidenschaften, Gewissenskonflikte waren nie
vorhanden, und dieses Fehlen macht sie zur echten Verbrecherin, obwohl
sie doch zaghaft an ihre Taten heranging.)

Zeuge: Mir ist damals allerdings ihr verändertes Wesen aufgefallen. Denn
sie war wortkarg und bekundete wenig Interesse an einem Weihnachtsspiel,
das ich ihr damals vorlas.

Nun erkundigte sich der Vorsitzende, ob der Zeuge etwas von dem
Verhältnis zwischen Stülpnagel und der V. gewußt habe.

Zeuge: Erst durch den Brief bekam ich die erste Mitteilung, aber
geglaubt habe ich nicht daran.

Vors.: Beide waren eben gute Schauspieler.

Angekl.: Bei mir war es nicht Schauspielerei, daß ich das
Liebesverhältnis verschwiegen habe, sondern weibliche Scham, _doch das
können Sie nicht verstehen_.

Nun muß von einem Brief gesprochen werden, den die V. dem Stülpnagel ins
Sanatorium sandte, und dessen Übermittlung der Zeuge besorgt hat.

Vert.: Glauben Sie, daß der erwähnte Brief den Zweck hatte, Herrn
Stülpnagel in seiner Aussage zu beeinflussen?

Der Zeuge schweigt nachdenklich, aber die V. springt erregt auf: Schuld
an dem Brief (dessen sie selbst belastende Wirkung sie gleichzeitig
unnötigerweise zugibt, bloß um ihrem augenblicklichen Zornimpuls freien
Lauf lassen zu können) trägt nur das schlechte Gesetz, das dem
Untersuchungshäftling verbietet, mit seinem Verteidiger zu sprechen.
Diesen Brief bedauere ich, weil er eine Unanständigkeit gegen den
Untersuchungsrichter darstellt, dem ich dankbar sein muß.

Im weiteren Verlaufe sucht der Verteidiger nachzuweisen, daß es die
Angeklagte war, die „das Rad aufgehalten hat“, das heißt, daß sie aus
eigenem Antrieb dafür gesorgt hat, daß die vergifteten Lebensmittel
wieder aus dem Hause Stülpnagel verschwinden.

Vert.: Es ist nämlich außerordentlich wichtig, festzustellen, an welchem
Tag der Arzt seinen Besuch bei S. gemacht hat. Es war nämlich das der
Tag, an dem _die Angeklagte_ das dringende Ersuchen gestellt hat, die
vergifteten Lebensmittel beiseite zu räumen und nicht zu verwenden, und
sie behauptet, die erste gewesen zu sein, die darauf gedrängt hat. (Zu
Dr. Markus): Haben Sie jemals den Rat erteilt, daß die Lebensmittel
beiseite geschafft werden?

Arzt: Ich kann mich absolut nicht daran erinnern.

Der Vorsitzende stellt aber doch fest, daß der Zeuge einen ähnlichen Rat
gegeben hat; das Rad war eben nicht von der Angeklagten aufgehalten
worden.

Vors.: Es ist ja keine Schande, wenn Sie selbst die Bleiweißvergiftung
nicht erkannt haben. Sagen Sie uns ungeniert, ob Sie selbst darauf
gekommen sind oder ob Sie jemand darauf aufmerksam gemacht hat.

Arzt: Ich habe es selbst gefunden.

Daraus geht hervor, daß der Arzt, offenbar der _Bezauberung_ der
Angeklagten erliegend, eine unrichtige Aussage gemacht hat. Am nächsten
Tage macht ihm der Vorsitzende den Vorwurf falscher Zeugenaussage, wird
aber, prozeßtechnisch sicher kein alltäglicher Fall, vom Verteidiger
zurückgewiesen und muß, obgleich im Recht, schweigen.

Am _dritten Verhandlungstage_ entrollte der Berichterstatter einer
großen Zeitung folgendes Stimmungsbild; es ist deshalb schon sehr
interessant, weil aus ihm die eigenartige Atmosphäre hervorgeht, welche
die V. um sich zu verbreiten gewußt hat.

„Es ist der Tag der kleinen Episoden. Flatternde und leicht
zerflatternde Geschichten werden von einer langen Reihe Zeugen
vorgetragen. Sie gehören nicht unmittelbar zum Gegenstand, sind nicht
anklägerisch, auch nicht recht entlastend. Ein paar neue Striche werden
dem Bilde der V. hinzugefügt, einige Flecken Schatten, dann wieder
Licht: Sie war sympathisch, verläßlich, tüchtig, fleißig. Mit einem
Wort: bestens zu empfehlen. Wenn einer vielleicht einen Vertrauensposten
offen hat ... Es wird überhaupt furchtbar viel Porträt gepinselt.

Dazwischen fällt das Wort Bleiweiß, stört freundliche Harmonien. Es
wird auch von den vergifteten Lebensmitteln gesprochen. Der
Untersuchungsrichter soll ergänzende Angaben machen. Aber er kommt
schlecht an. (Wiewohl er in nicht nur rein amtlicher Eigenschaft,
sondern vielleicht als einfacher Zeuge über Wahrnehmungen berichten
könnte, die nicht unbedingt in den Akten stehen müssen, die
Umfangsgrenzen haben.) Der Verteidiger Dr. Kraszna widerspricht
temperamentvoll, nicht formell, aber faktisch mit Erfolg. Der Kampf
vollzieht sich nicht in heftigem Streit, mehr in gereizten Reibungen,
wobei der Staatsanwalt hauptsächlich die Rolle des stillen Beobachters
beibehält. Wenn Milica etwas gegen den Gang des Beweisverfahrens
einzuwenden hat, dann erhebt sie sich einfach mit der ihr eigenen
Geschmeidigkeit, rassig anmutig und löscht mit dem satten Wohlklang der
Stimme für eine Weile alles andere aus. Das sind die wenigen starken
Momente inmitten der unruhig flackernden, zumeist langsam
hingeschleppten Erörterungen im Gerichtsschauspiel. Dann bewundert man
ihre Bühnenwirksamkeit. Sie spricht Bonmots, übernimmt irgend einen ihr
gemachten Vorwurf, wendet ihn mit geistreicher Dialektik blitzschnell,
und pointiert damit gegen einen belastenden Umstand. Ihre Hände
vollführen dabei eine winzige Geste, eine anmutig weiblich modulierte
Bewegung von eigentümlichem Reiz; dann setzt sie sich gelassen, ohne daß
sich nur ein Zug in ihrem Gesicht ändert, das ganz patiniert ist mit
feingeistiger Distinktion. Aber es sind nur Momente.

In der Mehrheit sind Miszellenberichte über die V., über Stülpnagel,
über beide. Buchhalter kommen, Angestellte, Freunde, der Arzt. Es ist
viel unsicheres Licht über den Erinnerungen. Mein Gott, es sind
anderthalb Jahre her seit den kritischen Ereignissen, oft noch längere
Zeit. Manchmal hängen an den Erzählungen spinnwebdünne Tatsachen, ein
Eindruck, der eine bestimmte Farbe trägt, eine imponderabile
Beobachtung, die vielleicht im Zusammenhang mit konsistenterem Material
Bedeutung erlangt. Auch der erste Prozeß spukt in den zweiten hinein.
Schließlich gibt es Episoden, die sich vor der Zuhörerschaft nicht mit
der Wirkung behaupten, die sie verdienen würden. Wahre Menschlichkeiten.
So das Erscheinen der Mutter der Milica. Man sieht die dunkelgekleidete
Dame vor der Barre stehen, ebenso schlank, von der gleichen Rasse wie
die Tochter. Sie scheint vollendete Ruhe. Bloß die weiß behandschuhten
Hände, mit denen sie sich auf das Holzgestell stützt, zittern. Sie
spricht von dem Unglück, das sie erduldet hat, vom Gatten und den
anderen Familienmitgliedern, die dem Wahnsinn verfallen sind, still,
gelassen. Sie muß das alles im öffentlichen Verhandlungssaal sagen, vor
vielen hundert fremden Menschen, und tut es anscheinend mit vornehmer
Fassung. Doch ihre Hände, in den offiziellen, weißen Handschuhen
vibrieren unablässig, geben ihre Erschütterung preis. Sie hat keine
Macht über die Hände. Es packt tragisch, wie an der schwarzen, feinen
Frauengestalt die weißen Hände beben. Ob sie es wohl gefühlt hat: die
Menschenmauer hinter sich, den Moloch der Neugierde usw. usw. ...“

An den Zeugenaussagen interessiert folgendes:

Die Angeklagte hat sich viel mit Büchern beschäftigt, wie aus dem ersten
Prozeß hervorging.

In dem damaligen Prozeß hat nun ein Buch des Staatsanwalts Wulffen:
„Psychologie des Giftmordes“ eine große Rolle gespielt. Nun wird ein
Zeuge, ein Geschäftsdiener bei Stülpnagel, namens Schneider, vorgerufen,
der im allgemeinen der V. das beste Zeugnis ausstellt.

Vors.: Als Fräulein V. im Dezember 1921 krank war, haben Sie sie in der
Wohnung besucht. Dabei sollen Sie eine besondere Beobachtung gemacht
haben.

Zeuge: Auf dem Tisch lag ein Buch, an den Titel kann ich mich nicht
genau mehr erinnern, es war etwas mit Physiologie oder Psychologie.

Vors.: Vielleicht die Psychologie des Giftmordes?

Zeuge: Vielleicht hat es so geheißen, genau weiß ich das nicht mehr.

Vors.: (zur Angeklagten) Haben Sie das Buch damals auf dem Tisch liegen
gehabt?

Angekl.: Ganz gewiß nicht. Nur einmal, nach dem Jahre 1918 habe ich mir
dieses Buch, das in meinem ersten Prozeß eine so unselige Rolle gegen
mich gespielt hat, von Dr. Seifert zum Lesen geliehen, habe es ihm aber
bald zurückgegeben.

Vert.: Das Buch war in Wien vergriffen und ich habe tagelang arbeiten
müssen, um es mir zu verschaffen.

Vors.: Die Angeklagte aber ist im Buchhandel versiert, und hat es sich
leicht verschaffen können.

Angekl.: Wenn Sie mir schon das Kompliment machen, Herr Hofrat, daß ich
hier versiert bin, dann lassen Sie sich auch darüber belehren, daß ein
vergriffenes Buch auch für den Buchhändler nicht zu haben ist.

Staatsanwalt: Ich habe das Buch sofort bekommen.

Vert.: Ich konstatiere, Fräulein V. wurde auf der Straße verhaftet, nach
der Verhaftung fand sofort eine Hausdurchsuchung statt, das Buch wurde
aber bei ihr nicht gefunden.

Angekl.: Ich hätte das Buch damals noch ungeniert in meinem Besitz haben
können. Mein erster Prozeß war ja doch erledigt. Was hätte denn mir der
Besitz des Buches schaden können? Hätte ich das Buch gehabt, ich würde
es ruhig eingestehen.

(Dabei ist es vollkommen nebensächlich, ob sie das Buch wirklich
besessen hat oder nicht, da die Angeklagte ja spontan zugibt, es gekannt
zu haben, und ich erwähne dieses kurze Verhör nur deshalb, weil sich
daran eine sehr eigenartige Äußerung der V. anschließt. Meiner Ansicht
nach die einzige, die die geistige Superiorität dieser Frau beweist. Mit
dieser Äußerung scheint sie tatsächlich über der Sache zu stehen. Es
handelt sich um folgende Äußerung):

Ein Geschworener: Fräulein Angeklagte, hat Sie dieses Buch von Wulffen
wirklich interessiert?

Angekl. (eifrig): Aber natürlich. Nach dem Prozeß hatte ich doch ein
großes Interesse daran, das Buch kennen zu lernen, das als Beweis gegen
mich geführt wurde. Ja, ich habe es gelesen.

Vors.: Nun endlich. (Vor zehn Minuten hat die Angeklagte selbst
zugegeben, daß sie das Buch von Dr. Seifert ausgeliehen und es gelesen
habe. Die uns interessierende Äußerung ist aber folgende.)

Angekl.: Herr Hofrat, wenn eine Köchin einen Apfelstrudel machen will,
kauft sie sich ein Kochbuch, sie wird sich aber kein Buch „Die
Psychologie der Köchin“ kaufen. Wenn ich einen Giftmord plane, würde ich
mir ein Buch über Gifte, aber nicht über die Psychologie des Giftmörders
kaufen.

Darauf weiß der unbeholfene Vorsitzende natürlich nichts zu antworten.
Hätte er aber einen Blick in ein derartiges Buch über die Psychologie
des Giftmörders geworfen, mir selbst lag es leider nicht vor – so hätte
er wohl auch in dem Buch über Gift-Psychologie Tatsachen und Berichte
und Details aller Art über die reale Wirkung und die kluge Auswahl der
Gifte gefunden.

Nun wird Ernst Stülpnagel vernommen, ob er von einem Selbstmordversuch
der Angeklagten wisse. Auch dies ist sehr charakteristisch und es ist
nur bedauerlich, daß diese Frage nicht richtig geklärt worden ist. Denn
wie ich oben sagte, zeichnen sich die klassischen Giftmörderinnen durch
eine außerordentliche Ruhe und Heiterkeit aus. Wenn die V. also einen
ernstlichen Selbstmordversuch unternommen hätte, würde das mit dem
typischen Charakterbild einer Brinvilliers oder Gottfried nicht
übereinstimmen.

Der Zeuge erzählt, daß er eines Tages in die Wohnung der V. gekommen
sei, er habe sie in großer Depression vorgefunden, die Handgelenke waren
mit einem Verband umgeben, und auf seine Frage erfuhr er, daß sie sich
in einer Badeanstalt mit einer Nagelschere stark verletzt hätte, hierbei
umgefallen und vom Arzt, der sie verbunden hatte, nach Hause gebracht
worden ist.

Vorsitzender (zum Zeugen): Wie sah der Verband aus?

Zeuge: Es war über Gaze Heftpflaster geklebt in großen Streifen.

Vors.: Was war die Ursache des Selbstmordversuchs nach Ihrer Meinung?

Zeuge: Das Fräulein V. befand sich damals, im April glaube ich, war es,
in der ärgsten Gemütsverfassung. Es hatte tags vorher wieder
Auseinandersetzungen gegeben wegen ihrer schiefen Stellung, wie sie
sagte.

Vors.: Glauben Sie, daß es wirklich ein Selbstmordversuch war, oder war
es vielleicht so ein Hungerstreik, bei dem sie doch gegessen hat?

Der Verteidiger erhob sich erregt: Wir können nicht verlangen, daß die
Angeklagte sich hier entkleidet, aber sie ist nur Haut und Bein, und
Sie, Herr Präsident, haben selbst gefürchtet, ob Sie die Verhandlung
werden durchführen können, und haben ihr zugeredet, doch zu essen, sie
werde sonst zusammenbrechen. –

Ferner wäre folgendes interessant als ein kleiner Beweis für die
suggestive Kraft dieser Frau.

Der Zeuge Stülpnagel kommt noch einmal auf das telephonische Gespräch
mit dem Arzt am 3. Juli zu sprechen. Er meint, er wisse es nicht genau,
daß Fräulein V. die Anregung gegeben hat, die Lebensmittel zuhause zu
beseitigen, und daß er auch mit dem Arzt über die Wegräumung dieser
verdächtigen Lebensmittel gesprochen habe.

Angekl.: Ich möchte doch Herrn Stülpnagel bitten, sich an das zu
erinnern, was ich ihm damals sagte: er möge die Lebensmittel wegräumen.

Zeuge: Ich glaube mich zu erinnern.

Angekl. (heftig zum Zeugen): Sie wollen es nicht sagen. Es ist ein
hartes Wort, aber an so etwas _muß man sich erinnern_.

Der Vorsitzende richtet nun mehrere Fragen an die Angeklagte, die
Konstatierungen aus den Akten verlangen. Die V. steht einige Augenblicke
später auf und sagt: Herr Präsident, darf ich eine Frage stellen?

Vors.: An wen?

Angekl.: An Sie, Herr Vorsitzender, möchte ich nur eine einzige Frage
stellen.

Vors. (erstaunt): An mich?

Angekl.: Jawohl. Ich möchte Sie nämlich fragen, hängt es mit dem
Beamtenabbau zusammen, daß der Vorsitzende auch die Geschäfte des
Staatsanwalts besorgt? (Lebhafte Heiterkeit.) Ehe noch die Angeklagte
ausgesprochen hat, winkt ihr Hofrat Haerdtl mit der Hand ab und sagt:
„Setzen Sie sich.“

Es folgt das Verhör der Mutter. Sie erzählt zunächst, wie ihre Tochter
nach der Haftentlassung gelebt hat.

Vors.: Hat Sie Ihnen von ihren Beziehungen zu Stülpnagel erzählt?

Zeugin: Ich habe nichts davon gewußt.

Vors.: Fiel Ihnen seit Januar 1922 eine Veränderung auf?

Zeugin: Meine Tochter hat sehr schlecht ausgesehen, was ich für eine
Folge von Überarbeitung hielt. Dann wurde es besser, später sah sie
wieder sehr schlecht aus. Sie aß nichts anderes als Milch und war sehr
nervös.

Vors.: Hat sie Ihnen nichts gestanden?

Zeugin: Nein, sie war sehr verschlossen, auch mir gegenüber.

Vors.: Wie haben Sie sich denn mit ihr vertragen?

Zeugin: Sehr gut. Sie war immer ein liebes und gutes Kind zu mir.

Vors.: Aber Geschenke hat sie Ihnen nie gemacht?

Zeugin: O doch, bis ich es ihr verboten habe.

Vors.: Wir finden es aber für lieblos, daß die Tochter allein das
elegante Zimmer bewohnte, während die Mutter im Vorzimmer schlafen
mußte.

Zeugin: Ich bitte, das war nur meine Schuld. Ich wollte dem armen Kind,
das so viel mitgemacht hatte, den Luxus eines eigenen Wohnraumes nicht
nehmen.

Ferner berichtet die Mutter: Ihr Mann sei an Paralyse gestorben.
Desgleichen eine Halbschwester des Vaters und deren Tochter, so wie ein
Cousin, letzterer an Größenwahn.

Vert.: Also die ganze Familie durchseucht.

Vors.: Ihre Tochter ist ein Siebenmonatskind und hat alle
Kinderkrankheiten durchgemacht?

Zeugin: Ja. In der Schule war sie immer die erste, sie war sehr fleißig
und hat außerdem sehr leicht aufgefaßt. Sie war die jüngste
Bürgerschullehrerin in Wien.

Vors.: Sie sagten, daß sie zwei Seelen in ihrer Brust hat. Was meinen
Sie damit?

Zeugin: Sie war oft geistesabwesend.

Vors.: Im vergangenen Frühjahr soll Ihre Tochter plötzlich den Wunsch
geäußert haben, in dem Zimmer, wo Sie sonst mit ihr schliefen, allein zu
schlafen. Warum?

Die Zeugin schweigt.

Vors.: Wenn diese Frage Sie aufregt, gehen wir darüber hinweg. Sie leben
jetzt achtundzwanzig Jahre mit Ihrem Kind zusammen. Wie erklären Sie es,
daß dieses hochbegabte Mädchen zum zweitenmal im Schwurgerichtssaale
erscheint?

Zeugin: Weil sie krank ist.

Vert.: In welcher Art?

Zeugin: _Ist ein Trieb nicht Krankheit?_

Vert.: Haben Sie bei Ihrer Tochter impulsive Handlungen bemerkt?

Zeugin: Gewiß, sie gleicht darin ihrem Papa.

Vors.: Er hat den Eindruck eines Blödsinnigen gemacht, was man von Ihrer
Tochter nicht behaupten kann.

Vert.: Was haben Sie sonst noch an ihr beobachtet?

Zeugin: Verschiedene Eigentümlichkeiten. Seit 21 Jahren lebe ich in der
Angst, daß Milica wie ihr Vater in geistige Umnachtung fällt. Wenn sie
sich aufregte, merkte ich, daß das rechte Auge abweicht. Mitunter konnte
ich meine Angst nicht verbergen, sie las in meinem Blick und sagte mir
dann immer: „Was schaust du mich schon wieder so forschend an? Fürchtest
du, daß mir das Schicksal des Vaters werde?“

Vert.: Sie erzählten mir noch von einer anderen Eigentümlichkeit ihres
Wesens.

Zeugin: Ja, wir waren einmal dreieinhalb Wochen in Venedig, haben alle
Galerien und Museen besucht, so daß ich ihr schließlich sagte: „Nun
kannst du ein ganzes Buch über deine Eindrücke schreiben.“ Nach der
Heimkehr hatte sie sich aber von der Venediger Reise nichts gemerkt als
die Markuskirche.

Vert.: Auf einmal also eine leere Strecke im Gehirn. Das sagt auch die
Fakultät, daß bei ihr Zeiten sind, wo ihr Gedächtnis vollkommen versagt.

Ein Geschworener: Frau Zeugin, wie war denn Ihr Mann vor seiner
Krankheit, war er auch so intelligent wie seine Tochter?

Zeugin: Nicht im entferntesten.

Ein Geschworener: Der Zeuge Schneider hat uns gesagt, daß er in Ihrer
Wohnung das Buch „Psychologie des Giftmordes“ gesehen hat. Stimmt das,
gnädige Frau?

Zeugin: In meinem Hause war das Buch nie.

Vors.: Ihres Wissens nicht, aber es war doch in Ihrem Hause. Die
Angeklagte gibt das selbst zu.

Zeugin: Ich habe mich für alle Bücher meiner Tochter interessiert.
Dieses Buch habe ich nie gesehen. Mit Rücksicht auf den ersten Vorfall
hätte ein solches Buch mich doch sehr ängstlich gemacht. Aber es war
wirklich nicht im Hause.

Das nun folgende Verhör findet mit einer Graphologin und Chiromantin
statt, die von der Angeklagten trotz ihrer angeblichen „glänzenden
Intelligenz“ des öfteren aufgesucht worden ist.

Vors.: Sie kennen die Angeklagte?

Zeugin: Sie war einigemal bei mir, um sich wahrsagen zu lassen. So etwa
vor vier Jahren, als man von der ersten Sache noch nichts gewußt hat.

Vors.: Ist Ihnen etwas an ihr aufgefallen?

Zeugin: Sie war so schrecklich zurückhaltend, ganz furchtbar.

Vors.: Erinnern Sie sich, was Sie ihr damals gesagt haben?

Zeugin: Ich habe ihr wahrgesagt, daß sie einen älteren, verheirateten
Mann liebt (Stülpnagel lernte sie aber erst zwei Jahre später kennen),
sie soll das aber sein lassen, weil sie ihn nicht erreichen wird.

Vors.: Und was hat die V. erwidert?

Zeugin: Sie war so untröstlich, hat geweint und hat gesagt: Ach, wenn
man einen so liebt. Sie hat hinzugefügt, daß es eine rein geistige Liebe
ist, die mehr ist als die geschlechtliche. Das war in einem Ton gesagt,
daß sie mir schrecklich leid getan hat und ich sie trösten mußte.

Vors.: Fräulein V., sind Sie wirklich einmal bei der Zeugin gewesen?

Angekl.: Ja, warum nicht, einige Male.

Vors.: Vielleicht haben Sie sich damals in dem Zustande des
parzellierten Bewußtseins befunden?

Angekl.: Mein Gott, was macht man denn nicht alles. Es sind Stimmungen
...

Es wird nicht aufgeklärt, auf wen sich diese geistige, nicht
geschlechtliche, angeblich so tiefe Liebe bezieht. Als die Wahrsagerin
der V. einen Zettel mit einem frommen Gebet in die Hand drückt, wird
dies vom Vorsitzenden gerügt. Die Angeklagte sagt dann mit rotem
Gesicht, bittend: Sie hat es doch gut gemeint, Herr Hofrat, und beginnt
zu weinen. Es ist dies die erste Stelle, bei der der Prozeßbericht von
wirklichen Tränen spricht.

Schließlich wird ein Journalist vernommen, der oft im Hause V. verkehrt
hat. Er hat die V. degeneriert genannt. Dies sei der Inhalt eines
Gespräches gewesen. Fräulein V. habe unter starken seelischen
Depressionen gelitten, da sie in dem Glauben war, daß sie den Fluch, der
auf dem Geschlechte V. laste, „auszubaden“ habe.

Vors.: _Haben Sie die V. für homosexuell gehalten?_

Zeuge: Ja, aber ohne greifbaren Anlaß.

Vors.: Fräulein V. hat gern stark Witze gemacht?

Zeuge: Ja, aber nie unanständige.

Nach unwesentlichen Angaben und Verhören wird nun die Verhandlung
vertagt.

Am vierten Verhandlungstage erfolgt der Schluß des Beweisverfahrens. Die
Zeugen werden zu Ende verhört, die Gutachten erstattet. Inzwischen sind
einige Briefe aus dem Publikum an die Geschworenen abgeliefert worden,
in denen offenbar der Versuch gemacht werden soll, die Geschworenen zu
beeinflussen. An einem der früheren Verhandlungstage hat sich übrigens
der Verteidiger sehr scharf gegen eine weibliche Geschworene gewendet,
die durch Zurufe und beredtes Mienenspiel ihren Abscheu ausgedrückt hat
und er hat versucht, sie aus dem Geschworenenkollegium auszuscheiden.
Der Antrag ist aber abgelehnt worden. Die eingelieferten Briefe werden
übrigens ungelesen zu den Akten gelegt. Die Geschworenen wären zwar sehr
vernünftigerweise dafür gewesen, der Vorsitzende möge sie öffnen und
lesen, denn sie konnten doch auch sachliches, wesentliches enthalten,
und wenn sie bloß die Geschworenen beeinflussen wollten, brauchte er ja
den Inhalt nicht weiter zu geben. Aber der Vorsitzende ging nicht darauf
ein.

Zuerst wird die Zeugenaussage einer Lehrerin verlesen, die auch in dem
ersten Prozeß eine Rolle gespielt hat, und die allerhand belastende
Dinge aus dem Vorleben der Angeklagten enthält. Unter anderen berichtet
sie auch von Männern, die sich um die V. als Frau beworben haben sollen.
Als nun ein Gerichtsbeamter bei der Verlesung auch den Namen eines
solchen Mannes nennt, springt die V. erregt auf und ruft: Bitte, Namen
nennt man doch nicht.

Vors.: Da hat sie recht. (Er gibt Auftrag bei der weiteren Verlesung die
Namen fortzulassen.)

Bei der Verlesung einer anderen Aussage, die nicht günstig ist, und die
von dem Verhalten der Angeklagten während ihrer Schulzeit spricht, ruft
die V. dazwischen: Das geht zu weit! Sie haben die Frau Dr. Teleki
gehört, die gesagt hat, wie sehr mich der _Lehrkörper_ schätzte. Wenn
Sie jetzt diesen Klatsch aufgewärmt haben, so ist das Geschmackssache.

Nach diesen Worten will die V. den Saal eiligst verlassen.

Vors.: Bleiben Sie hier! Das werden wir auch abstellen!

Die V. wird von Justizbeamten zurückgehalten und zu ihrer Bank
zurückgeführt. Sie ruft aus: Ich weiche der brutalen Gewalt. Es ist sehr
hübsch, wenn Sie Gewalt anwenden müssen.

Sie setzt sich nieder, springt aber gleich darauf wieder wütend auf und
schreit: „Herr Hofrat, ich konstatiere wieder, daß Sie nicht objektiv
sind. Ich bin nicht die einzige im Saal, die das konstatiert.“

Der Staatsanwalt spricht nun über die Gerichtspsychiater, die er als
hochangesehene Psychiater bezeichnet. Jetzt lacht die V. und räuspert
sich auffällig.

Vors.: Das ist eine neue Ungezogenheit. Ich nehme nur Rücksicht auf Sie,
weil Sie ein Weib sind und etwas krank.

In der Nachmittagsverhandlung bringt der Vorsitzende sehr interessante
Bruchstücke aus einem viele Seiten langen Briefe an den Fürsterzbischof
Piffl zur Verlesung.

„Wollen Sie ein übriges tun, dann bitte ich Sie, mit der hochmütigen
Frau Inspektor (seiner Schwägerin) ein ernstes Wort zu sprechen ...
Unter dem Schein des Edelmutes hat sie (Frau Piffl) nicht die Anzeige
erstattet, um zu verhindern, daß meine Unschuld an den Tag kommt ...
Wenn es einen gerechten Gott im Himmel gibt, dann wird die Gerechtigkeit
die einzelnen Mitglieder der Familie Piffl schwer zur Verantwortung
ziehen ... Die Piffls müßten sich bei mir bedanken, daß ich diese
Schande nicht in die Welt hinausgerufen habe ... Diese Menschen, die
keine Freundschaft halten wie ein Hund, sind ärger als diese. (!) Damit
Sie ihnen das ungeheuere Verbrechen vorhalten, das sie an mir begangen
haben, es wenigstens teilweise wieder gutmachen, denn ganz kann das nie
geschehen.“

Besonders wichtig folgende Stelle: „oder kann Albert (der Stiefsohn
Piffls), der in seiner Jugend manche Abnormität gezeigt hat, nicht
ebensogut der Täter sein wie ich?“

Vors.: Wollen Sie zu diesen Stellen aus dem Briefe eine Bemerkung
machen?

Angekl.: Der Brief hängt mit der Verleumdung zusammen, derentwegen ich
ja schon befragt worden bin. Wollen Sie vielleicht, Herr Hofrat, hier
eine zweite Verurteilung beantragen?

Hier ist zu bemerken, daß der Vorsitzende gewiß eine zweite Verurteilung
hätte beantragen müssen. Denn im ersten Prozesse war die V. doch nur aus
Mangel an schlüssigen Beweisen von den Giftmordversuchen gegenüber der
Familie Piffl freigesprochen worden. Nach ihrem Verhalten gegen die
Familie Stülpnagel hat sie es aber bewiesen und durch schriftliches
Zeugnis bestätigt, daß sie Giftmischerin, wenn auch vielleicht nicht
Giftmörderin ist. Dadurch gewannen alle Tatsachen des ersten Prozesses
ein anderes Licht. Sie weiß dies genau, und hat schon in einem früheren
Verhör mit dem angeblichen „Fehlurteil“ des ersten Prozesses gespielt:
„Es muß kein Fehlurteil gewesen sein,“ das heißt, der Freispruch
bezüglich des Giftmordes. Dagegen könne es ein Fehlurteil gewesen sein,
bezüglich der Verleumdung, obwohl deren Beweise doch unumstößlich jedem
vernünftigen Menschen vor Augen liegen. Aber für die V. gibt es nichts
unumstößliches, sie spielt so gern, sie sagt selbst: ich „phantasiere“
so gern.

Im heutigen Verhör vergeht eine lange Zeit mit der Aufzählung der
Beschuldigungen, Verdächtigungen und Vermutungen, die die Angeklagte zu
Beginn ihrer neuerlichen Untersuchungshaft vorgebracht hat, um sich von
dem Verdacht der Täterschaft zu reinigen. Aber sie hat auch damit nur
gespielt, keine der Beschuldigungen ist systematisch ausgebaut worden,
keine wurde auch nur einen Augenblick lang zwingend.

Hierzu kommt eine Schimpfwut, die man nur zum Teil den äußeren Umständen
zugute halten kann, es ist mehr als Wut, es ist auch Gift in den Worten.

Vors.: Jetzt muß ich den Herren Geschworenen, um ihnen den Charakter der
Angeklagten zu illustrieren, noch erzählen, daß sie auch alle Zeugen
schwer beschimpft hat. So hat sie den Zeugen Schneider, der doch ihr
guter Freund war, einen pathologischen Lügner genannt.

Angekl.: Herr Hofrat, Sie waren doch selbst einmal Untersuchungsrichter
und wissen, daß ein Untersuchungsrichter, um einen in die Enge zu
treiben, die belastenden Aussagen nur in kleinen Portionen eingibt. So
war ich natürlich ungeheuer erregt, als Schneider die unwahre Behauptung
abgegeben hat, das Buch „Psychologie des Giftmordes“ bei mir gesehen zu
haben.

Vors.: Begründen läßt sich ja nachher jede Beschimpfung, wenn man den
Mut dazu hat.

Angekl.: Ich bedaure diese Ausfälle _und_ (!) bedaure auch schon ein
Geständnis abgelegt zu haben.

Vors.: Über alle Personen, die mit der Untersuchung zu tun hatten, haben
Sie sich in der empörendsten Weise geäußert. So über Dr. Markus: „Das
ist ein würdiger Freund der Konegen.“ Über einen anderen Arzt haben Sie
in einem Brief geschrieben: „Ein solches Hornvieh von einem Arzt, der
die Vergiftung nicht sofort konstatieren konnte, hat es noch nicht
gegeben.“

Angekl.: Im ersten Fall, bei Frau Piffl, wurde der seither leider
verstorbene Primarius Dr. Swoboda geholt, der auf den ersten Blick die
Vergiftung erkannt hat. Im zweiten Fall haben die Ärzte aber vollständig
versagt. Hätte _ich nicht das Rad aufgehalten_ ... (Welche groteske
Situation: die Giftmischerin beklagt sich über die Ärzte, die ihre Untat
so spät erkannt haben!)

Vors.: Als ein Zeuge über ihr Liebesverhältnis zu Stülpnagel Äußerungen
machte, haben Sie geäußert: „Wie der Schelm ist, so denkt er auch über
andere.“

Angekl.: Wobei ich zu bemerken habe, daß ich hier nicht nur meine Ehre,
sondern auch die Ehre eines anderen zu schützen habe. Das entschuldigt
mich wohl genügend.

Vors.: Über die Geschworenen schrieben Sie: „Wegen der Verleumdung hätte
ich mich schon verantworten können, das andere hätten die Trotteln doch
nicht geglaubt.“ (Das ist nur so zu verstehen: den Giftmord hätten sie
mir nicht zugemutet!) (Heiterkeit.) Über die Gerichtsbeamten: „Man hat
mich in der Strafhaft nicht gut behandelt, aus Sadismus, damit ich bald
verrecke.“ Über die Richter: „Die Richter sind alle Hunde. Der
Untersuchungsrichter Dr. Fischer ist genau so ein Hund wie die anderen.“

Angekl. (ruhig): Das über den Herrn Dr. Fischer nehme ich zurück.

Vors. (trocken): Das andere nicht? (Heiterkeit.)

Vors.: In einem anderen Brief, der aus der Zelle herausging, sagten Sie:
„Es wäre mein heißester Wunsch, daß der Skalp des Untersuchungsrichters
auf meinem Weihnachtsbaum hängen möge.“ (Stürmische Heiterkeit.)

Vors.: Wollen Sie diese Ausdrücke eines rohen Charakters entschuldigen?

Angekl.: Diese Briefe geben nur ein Bild meiner zerrissenen Seele. Aus
ihnen ersieht man, was ich gelitten habe.

Vors.: Alle Zeugen haben Ihnen in den letzten Tagen das beste Zeugnis
ausgestellt, niemand hat Sie als zynisch oder roh kennen gelernt. Wie
kommt es nun, daß Sie während der Haft diese förmliche Schimpfwut
besaßen? – Sie hat halt immer, wenn man ihr in der Untersuchung auf
etwas draufgekommen ist, ihrer Laune Luft gemacht. –

Vert.: Ich erkläre mir das anders. Auf eine so _feingestimmte_ Seele,
wie Fräulein V. es ist, wirkt eben die Haft ganz anders ein, als auf
stumpfe Menschen.

Die Angeklagte erhebt sich und ruft: „Wenn man mir vielleicht meinen
Selbstmordversuch vorwirft, so lege ich keinen Wert darauf, daß er hier
konstatiert wird. Das ist meine Privatsache. Gut, ich mache dem Herrn
Vorsitzenden das Vergnügen und sage: Er war fingiert.“

Wieder ein Spiel. Es ist unverständlich, weshalb man die Handgelenke der
V. nicht auf Narben von dem Selbstmordversuch untersucht hat, nachdem
schon so oft von dieser Tat die Rede gewesen.

Der Vorsitzende teilt mit, daß bereits ein zweiter Brief an die
Geschworenen eingelangt sei und sagt: „Auch den legen wir gleich zu den
Akten, vielleicht kommen bis Abend noch ein paar.“ (Heiterkeit.)

Hiermit sind die Zeugenaussagen abgeschlossen. Über das Tatsächliche des
Verbrechens haben sie etwas durchaus neues nicht gebracht. Interessant
waren nur die Spiegelungen der Persönlichkeit. Nun haben wir auch außer
diesen Zeugenaussagen, welche Menschen entstammen, denen die Angeklagte
irgendwie zu imponieren vermocht hat, noch ein ziemlich ausführliches
Fakultätsgutachten der Wiener Universität, auf dessen Schlußfolgerungen
es in diesem Falle sehr ankam. Das Urteil hat sich schließlich auch
ungefähr so gestaltet, wie dieses Fakultätsgutachten die Schuld oder
relative Schuld der Frau umschrieben hatte. Im weiteren Verlaufe will
ich aus den Pressestimmen noch das eine oder das andere literarisch
gezeichnete Porträt wenigstens teilweise wiedergeben. Das
_Fakultätsgutachten_ lautete im wesentlichen folgendermaßen:

„Wie nach den übereinstimmenden Ergebnissen der wiederholten
Untersuchung kaum anders zu erwarten, gab sich die Beschuldigte auch vor
dem Psychiater besonnen und überlegt. Sie beherrschte die Konversation,
spricht geläufig über indifferente Themen, erweist sich aber da
keineswegs frei von Irrtümern, vorgefaßten Ansichten; von einer
umfassenden, allgemeinen Bildung ist keine Rede.

Schon bei der ausführlichen Erörterung ihrer Kindheitsentwicklung
retouchierte sie, schildert sie die Kinderstube gewissermaßen als Idyll.
Neben vielen ganz gleichgültigen Erinnerungen bringt sie die Episode,
daß sie als kleines Kind Regenwürmer ausgrub, sie verschluckte und auch
davon dem Großpapa in den Mund zu stecken versuchte, worauf sie Strafe
erhielt. Sie erzählt weiter von der Platzangst, die sie als Kind hatte.

Bezüglich ihres Geschlechtslebens ist sie bemüht, sich als durchaus
normal hinzustellen. Sie protestiert auch dagegen, daß sie seiner Zeit
in Herrn Piffl verliebt gewesen sei; wenn er irgendwie Witwer geworden
wäre, hätte sie ihn keinesfalls geheiratet. Hingegen bleibt sie
entschieden dabei, daß sie Herrn Stülpnagel liebt, wiewohl er ganz
anders aussah, als sie sich den Mann ihrer Liebe vorgestellt hat. Auf
seine Zärtlichkeiten habe sie schnell reagiert. Etwa ein Jahr war das
Verhältnis friedlich und glücklich. Mit der Tatsache der vorhandenen
Ehefrau hatte sie sich abgefunden. Aber daß er neben ihr noch andere
Verhältnisse unterhielt, das mußte sie empören.

Anschließend an dieses Examen hat die Beschuldigte den Ärzten noch ein
Schriftstück überreicht, um klarzulegen, daß sie ein ganz normales Weib
sei, daß sie als Kind und junges Mädchen die gleiche Entwicklung
genommen habe wie ihre Altersgenossinnen; nur in einem einzigen Falle
hätte sie zu einer Kollegin ganz besondere Sympathie gefaßt.

Ausführlich beschäftigt sich dieser Teil der Untersuchung mit den
scharfen Angriffen gegen die Behörden, von denen sie sich immer
ungerecht behandelt fühlt. Es scheint ganz aussichtslos, heißt es in dem
Gutachten, der Beschuldigten klar zu machen, daß die Behörden für sie
erst Interesse gewannen und gewinnen mußten, nachdem gewisse Tatbestände
gesetzt worden seien. Zwangsläufig wiederholen sich immer wieder diese
Beschuldigungen. Es sind schon gewissermaßen erstarrte Gedanken. Dunkel
sind ihre Aussagen, wenn sie von ihrer Enttäuschung spricht. Sie läßt
offen, welche sie damit meint, ob den Umstand, daß Herr Stülpnagel sie
in der Schwangerschaft im Stich gelassen oder daß er im Zuge des
Untersuchungsverfahrens ihre intimen Beziehungen preisgegeben.

Verzweiflung oder Rache werden als Motiv abgelehnt, bei einer Sache,
die, wie sie sagt, _kein Motiv_ habe. Über den ersten Prozeß wollte sie
unter keinen Umständen sprechen.

Das sind zunächst die Bemerkungen über die Ergebnisse der persönlichen
Untersuchung. Nun lag den Professoren der psychiatrischen Klinik zur
Beurteilung der geistigen Persönlichkeit der Beschuldigten noch ein
überreiches Material vor. Zunächst wird festgestellt, daß der Vater der
Beschuldigten an Epilepsie mit Charakterveränderung litt und schließlich
an Gehirnerweichung starb. Milica hatte, wie ein Freund des Hauses,
Direktor Dr. Böck, und Berichte der Mutter angegeben, eine schwere
Kindheit hinter sich. Sie war oft krank, anscheinend vielbegabt,
lerneifrig und ehrgeizig. Außer Zweifel steht ihr guter Intellekt. Das
Gutachten führt auch als bemerkenswert an, daß die Beschuldigte nicht
über ihren Kreis hinausstrebt, sondern den bescheidenen Beruf einer
Lehrerin ergriff, für den sie besonders geeignet zu sein schien.
Außerdem ist sie mit guten Gedichten hervorgetreten, sie zeigt auch
schriftstellerische Fähigkeiten, ist jedenfalls produktiv.

Hingegen weist sie trotz ihrer Auffassungs- und Kombinationsgabe, ihrer
formellen sprachlichen Begabung, beweglichen Phantasie und Gewandtheit
des Ausdrucks in der Rede und in der Schrift _grobe Lücken im
Bildungswesen auf_. Und in der Kritik ist sie schwach.

Über das Maß einer Verstandesbegabung kann man schwer durch ein Examen
ins klare kommen. Eine noch heiklere Aufgabe ist es jedoch, über das
Innere, den Kern der Persönlichkeit, eine gutachtliche Äußerung
abzugeben. Das hängt ja auch meistens, nebst der Subjektivität des
Urteilenden von der Mentalität der Auskunftspersonen ab. Sie wird von
dem einen als unheimliches Wesen angesehen, mit Scheu und Abneigung
betrachtet, man schildert sie als kalt, rücksichtslos, ohne Moral und
Dankbarkeit, egoistisch, voll Berechnung, boshaft, wenig
wahrheitsliebend, als einen häßlichen Charakter. Aber sie macht ihren
Weg, tritt einen Beruf an, wird andererseits als ausgezeichnete Lehrerin
beschrieben, die bei ihren Schülerinnen beliebt war, im Umgang taktvoll,
zurückhaltend, liebenswürdig, hilfsbereit und uneigennützig. Sie hat
Freunde, Freundinnen und Förderung gefunden, war durch Jahre vertraute
Hausgenossin in einer gutbürgerlichen Familie. Trotz einer ihr
zugeschriebenen angeblichen Verlogenheit hat sie an kein
Hochstaplerleben gedacht, niemand hat ihr eine Handlung gegen das
Eigentum oder auch nur großen Eigennutz zugemutet. Trotz aller Freiheit
des Benehmens wahrte sie ihre Geschlechtsehre. _Gefühlskälte fällt wohl
allen Ärzten an ihr auf._ Am wenigsten läßt sich vom Standpunkt des
Seelenarztes über das Wollen und Streben eines Menschen aussagen.
Seitdem sie zum erstenmal unter psychiatrische Beobachtung kam, taucht
bezüglich ihrer Person die Hysterie auf. Vielfach wird als Grundlage,
zumindest als auslösend für hysterische Reaktionen, eine Störung des
Trieblebens gefordert. Sicheres läßt sich hier nun nicht angeben. Als
sie ihr Verhältnis begann, war sie 26 Jahre alt geworden; sie hatte bei
ihrer bedenkenlosen Auffassung, ihrem umgänglichen Wesen gewiß schon
früher und leichter Gelegenheit gehabt, dazu mit einem Manne, der ihr an
Jahren näher gestanden. Das Gutachten meint, daß trotz des normalen
Eindrucks, den Herr Stülpnagel von ihr empfangen, mit der Möglichkeit
immerhin zu rechnen sei, daß Abweichungen in ihrem Triebleben bestanden
haben, vielleicht auch noch bestehen.

Die Gutachter haben sich trotz des Widerstrebens der Angeklagten, über
den ersten Fall zu sprechen, natürlich doch auch mit dem Vorakt
beschäftigt, um festzustellen, ob außer den Anomalien des
Geschlechtslebens vielleicht noch andere abnorme Triebrichtungen in
Betracht kommen könnten. Die Wiederholung des gleichen Delikts, das die
Gutachter schon vor dem Geständnis der Beschuldigten als erwiesen
annahmen, läßt die Frage eines triebhaften Vorgehens um so eher bejahen,
je mehr man Handlungen gleicher Art sich wiederholen sieht, während
normale, verständliche und nachfühlbare Motive vermißt werden. Zu den
Motiven bemerken die Gutachter bezüglich des ersten Falles: Da die
Beschuldigte nur mit Herrn Landesschulinspektor gut stand, wurde damals
von den Gutachtern und der Anklagebehörde Eifersucht und das Bestreben
wahrgenommen, an Stelle der Gattin zu treten. Gewiß eine mögliche
Kombination, aber nicht die einzige, es kann auch einen anderen Anlaß
gegeben haben, zu einer Handlung des Affekts, den Wunsch, sich zu
rächen.

In dem neuen Prozeßfall brachte die Beschuldigte als Erklärung für ihre
Handlung ihre Schwangerschaft, beendet durch eine spontane Fehlgeburt,
vor. Das reicht aber nicht aus, eine höhergradige, seelische Störung zu
beweisen, und für eine Geistesstörung fehlt jeder Anhaltspunkt. Es ist
natürlich, heißt es im Gutachten, nicht zu erfahren, wann die
Beschuldigte den Gedanken zur Tat gefaßt hat. Jedenfalls hat sie ein
Geschäft ausfindig gemacht, wo man Bleiweiß und Staubzucker zugleich
kaufen kann. Der Aufbau dieser Verantwortung ist gewiß eher vor als nach
der Tat konzipiert worden.

Damit kommen wir zur Frage über die Echtheit der Liebe der Angeklagten.
Ganz abgesehen von der Skepsis, mit welcher man jede ihrer Äußerungen
entgegenzunehmen lernen mußte: Wer kennt die Frauen? Gerade bei
hysterisch veranlagten beobachten wir Ärzte ganz regelmäßig das
Durcheinanderspielen echter und falscher Gefühlsausbrüche, unvereinbare
Widersprüche und doch auch Sinn und Zweck, selbst auf der Höhe der
Leidenschaft. Durch die Aufnahme einer intimen Beziehung mit Stülpnagel
konnte sie vielleicht einen Einfluß auf den Mann erwarten, den sie sonst
nicht gehabt hat. Aber auch die andere Möglichkeit soll berücksichtigt
werden: daß sie Herrn Stülpnagel wirklich liebte. Mit der Tatsache der
Ehegattin hatte sie sich, wie schon gesagt, von Anfang an abgefunden.
Als aber die Beschuldigte, ihrer Darstellung nach, sehen mußte, daß ihre
Reize, ihre Hingabe dem Mann nicht genügen, daß ihr Erster, den sie auch
für ihren Einzigen nehmen wollte, sie betrog, begründete das gewiß eine
Leidenschaftlichkeit, die sich in gewaltsamer oder hysterischer Form
entladen konnte, gerade bei hysterischen Frauen beides so gern
kombiniert. Bei der Reizbarkeit, der in Worten sofort aufflammenden
Feindseligkeit, wenn ihr Selbstbewußtsein oder Selbstgefühl auch nur im
mindesten verletzt wird, ist es wahrscheinlicher anzunehmen, die
Beschuldigte hätte ihrer schweren Enttäuschung, ihrer verletzten
Frauenehre, ihrer Eifersucht gemäß sich Luft gemacht, als an die andere
Annahme, die Beschuldigte hätte, kalt überlegend, die Ehegattin
Stülpnagels aus dem Wege räumen wollen, sei es auch um den Preis
weiterer Opfer. Daß die Beschuldigte selbst sich gesundheitlich
mindestens gefährdete, spricht auch eher für eine hysterische
Affekthandlung.

Wenn ein gereiztes und rachsüchtiges Weib einen lebensgefährlichen
Angriff unternimmt, ist das eine Affekthandlung, ein Verbrechen. Zum
Gift wird selten Zuflucht genommen. Deshalb kann aber die Wahl gerade
dieses Mittels nicht zur Diagnose Geisteskrankheit ausreichen.

Das Gutachten äußert sich nun über die Frage der Affekthandlung. Man
könnte sich vorstellen: Die Beschuldigte hat im Affekt zum Gift
gegriffen, um Herrn Stülpnagel ihr Leiden entgelten zu lassen, ihn und
seinen Kreis. Hingegen meint das Gutachten: Das Fassen des Entschlusses
vom ersten Auftauchen des Gedankens, der, verworfen, doch immer wieder
kehrt, ein innerer Kampf gegen Bedenken und Hemmungen, die Vorbereitung
und schließlich die Durchführung der Handlung sind aber, wenn ein
Giftverbrechen angenommen wird, nicht plötzlich, nicht in Affekthöhe,
nicht zu einer Zeit eingeengten Bewußtseins erfolgt.

Das Gutachten setzt sich dann mit einer Ansicht des in der Familie
verkehrenden Psychiaters Dr. Böck auseinander, der von einer Moral
insanity bei Milica gesprochen hat. Das Gutachten möchte nicht, daß die
Charakterzüge und Handlungen, die Milica aufweist, zu dieser Krankheit
gestempelt werden. Auch die behauptete _Gemeingefährlichkeit_ der
Angeklagten ist zu _bezweifeln_. Auf die Jahre fruchtbringender,
beruflicher Tätigkeit, im allgemeinen klagloser, ja belobter Führung
wurde bereits hingewiesen.

Sohin faßt die medizinische Fakultät ihr Gutachten dahin zusammen:

1. Milica V. ist nicht geisteskrank, bietet aber Zeichen von
Charakterentartung, ein Mißverhältnis zwischen ihrer geistigen
Leistungsfähigkeit und ihrem sittlichen Empfinden.

2. Sie war zur kritischen Zeit körperlich leidend, heruntergekommen,
stand unter dem Einfluß von schweren Affekten. Eine Trübung oder
Aufhebung des Bewußtseins ist jedoch für keine ihrer Handlungen
Voraussetzung oder beweisbar.

3. Es liegen Gründe vor, zu vermuten, daß es sich bei der Beschuldigten
um triebhafte Momente handelt. Die von ihr im ersten wie im
gegenwärtigen Strafverfahren gewählte _Art der Verteidigung_, sowie
alles, was sie zu Protokoll gegeben hat, gestattet darüber _keine
Feststellung_.

Das Beweisverfahren wird hierauf geschlossen.

Am nächsten Verhandlungstage wurden nach längerer Beratung die
Schuldfragen, die den Geschworenen vorgelegt werden sollten, wie folgt
formuliert:

Erste Hauptfrage: Ist die Angeklagte schuldig, im Mai und Juni 1922 in
der Absicht, Dorothea Stülpnagel und deren Söhne zu _töten_, durch
Beimengen von Bleiweiß in eine Anzahl Lebensmittelpakete, die für den
Haushalt Stülpnagel bestimmt waren, zur wirklichen Ausführung führende
Handlung unternommen zu haben, wobei die Vollbringung des Verbrechens
nur wegen Unvermögens, eventuell wegen Zwischenkunft eines fremden
Hindernisses, beziehungsweise durch Zufall unterblieb?

Zweite Frage (für den Fall der Bejahung der ersten Frage): Ist der Mord
_tückischerweise_ versucht worden?

Dritte Frage (Eventualfrage): Ist die Angeklagte schuldig, durch eine
aus Bosheit unternommene Handlung eine Gefahr für das Leben, die
Gesundheit oder die körperliche Sicherheit von Menschen herbeigeführt zu
haben?

Vierte Frage: Ist wirklich eine Gefahr für die körperliche Sicherheit
entstanden?

Fünfte Frage (für den Fall der Bejahung der ersten und dritten Frage):
Hat die Angeklagte gegen Dorothea und Ernst Stülpnagel senior und deren
Söhne nicht in der Absicht zu töten, aber doch in anderer feindseliger
Absicht so gehandelt, daß eine schwere Verletzung derselben erfolgte?

Sechste Frage (für den Fall der Bejahung der fünften Frage): War es die
Absicht der Täterin, daß eine _schwere_ Verletzung erfolge?

Siebente Frage: Erfolgte eine Gesundheitsstörung von mindestens
dreißigtägiger Dauer, wobei Dorothea Stülpnagel auch eine
_Berufsunfähigkeit_ von mindestens 30 Tagen erlitt?

Achte Frage: Ist die Tat in tückischer Weise erfolgt?

Neunte Frage (als Zusatzfrage zur ersten, dritten und fünften): Wurde
die Tat in einer Sinnesverwirrung begangen, in der sich die Täterin
ihrer Handlung nicht bewußt war?

Der Vorsitzende fügt noch hinzu, daß die fünfte Frage der Verantwortung
der Angeklagten entspräche.

Es folgt nun die Rede des Staatsanwalts.


           Hoher Gerichtshof! Meine Frauen und Herren auf der
                           Geschworenenbank!

Eine Zeitung hat im Verlaufe des Prozesses geschrieben, der Staatsanwalt
halte sich vorläufig im Hintergrunde, er werde die großen Worte erst im
Plaidoyer vorbringen; damit ja kein Mißverständnis obwaltet: ich will
keine großen Worte gebrauchen. Alle großen Worte sind ein bißchen hohl.
Ich will in voller Ruhe und Sachlichkeit, wie sie ungefähr einem Richter
geziemt, meinen Standpunkt vertreten. Im Laufe des Verfahrens ist, wie
Sie wohl gemerkt haben, nicht alles so gegangen, wie es in einem
richtigen Schwurgerichtsverfahren vor sich geht. Lassen Sie um
Himmelswillen, verehrte Geschworene, die _Idee_ des Rechtes nicht
Schaden leiden durch den Schaden, den die _Form_ des Rechtes hier
genommen hat. Die Sachverständigen haben festgestellt, daß in 15
Lebensmittelpaketen Bleiweiß gefunden worden ist, es waren noch 502
Gramm Bleiweiß drinnen, als die Pakete beschlagnahmt wurden. Es muß also
eine größere Menge Bleiweiß hinein getan worden sein, ungefähr drei
Viertel Kilogramm.

Sehen Sie davon ab, daß die gewesene Fürstin V. hier sitzt, übertragen
Sie den Fall in irgendein Bauernhaus, und nehmen Sie an, daß eine
Bauerndirne das Bleiweiß in die Lebensmittel hineinpraktiziert hat. Sie
hören, daß der Tat der Bauerndirne eine ganze Reihe von Szenen zwischen
ihr und dem Bauern vorhergegangen ist, bei denen es sich immer wieder
darum gehandelt hat: Ich will nicht deine Mätresse sein – M. V. hat ein
etwas deutlicheres Wort gebraucht – ich will Bäuerin sein. Sie hören,
daß der Bauer zu Mittag nicht aus der gemeinsamen Schüssel gegessen hat,
und Sie hören, daß im Dienste bei ihr schon einmal solche Dinge
vorgefallen sind, und daß die erste Bäuerin nur durch ein Wunder einem
dreimaligen Versuche, mit Arsenik und Phosphor ums Leben gebracht zu
werden, entgangen ist. Es ist kein Zweifel, diese Bauerndirne ist eine
Mörderin, sie wollte sich an den Platz der Bäuerin setzen.

Die Angeklagte wollte hier nicht den Gedanken aufkommen lassen, daß sie
eines jener Wesen sei, die man mit diesem gesunden, klaren Argument
einfach verurteilt.

Sie hat es verstanden, um ihre Person einen gewissen Nimbus zu
verbreiten und damit hat sie auch hier operiert. Sie geberdete sich
unnahbar, trat wie eine Fürstin auf, und zeigte damit von allem Anfang
an die Rolle, die sie hier zu spielen gedachte. Das große Publikum
unterliegt sehr leicht den Einflüssen solcher Äußerlichkeiten. Ich
erinnere nur an das Beispiel eines Breitwieser (gefährlicher Mörder und
Räuber), wo das Urteil der Menge getrübt war, weil er es verstanden hat,
sich mit einem Nimbus zu umgeben. Die Angeklagte hat von Anfang an hier
Theater gespielt. Ihre Verantwortung lag nicht darin, was sie gesagt
hat, sondern wie sie es gesagt hat. Im Fakultätsgutachten ist (am
Schluß) diese Seite ihres Wesens klar gekennzeichnet. Da heißt es, daß
M. V. die Prozeßlage verzweifelnd beurteile, das heißt, sie glaubt, daß
sie verurteilt werden wird. Und diese Person tritt hier mit Allüren auf,
kommandiert, begehrt auf, schafft dem Vorsitzenden an, was er zu tun
hat, greift in die Verhandlung ein, als ob sie sie leiten würde. Das ist
Theaterspiel einer Person, die mit ein bißchen Galgenhumor, aber auch
gewiß mit einer angeborenen _Frechheit_ auftreten will. (Bei diesen
Worten fährt die V. auf, als ob sie etwas sagen wollte, setzt sich aber
auf einen Wink ihres Verteidigers wieder nieder.) Sie betrieb hier
Milieumalerei, sprach von den Entbehrungen der Haft, von Hunger und
Kälte, aber die große Pose, mit der sie alles vortrug, erwies sich als
Schauspielerei, als der furchtbar magere Sachverhalt (hier _verspricht_
sich der Staatsanwalt psychoanalytisch: denn die V. war wirklich nur
Haut und Bein) bekannt wurde. Sie sprach auch von ihrem ungeheuer
empfindlichen Schamgefühl, das ihr nicht erlaubt, vor der breiten
Öffentlichkeit das Innere ihrer Seele zu enthüllen. Aber aus den
Berichten des Gefängnispersonals habe ich erfahren, wie es um dieses
Schamgefühl bestellt ist. Sie gebraucht geradezu unqualifizierbare
Schimpfworte, wie ich sie in meiner 25jährigen Praxis mit einem Publikum
minderer Sorte noch nicht gehört habe. Schauspielerei ist auch der
Hinweis auf ihre politische Überzeugung, denn in ihren Gedichten trieft
es geradezu von der entgegengesetzten politischen Richtung, dynastischem
Gefühl usw.

Man kann ruhig behaupten, daß sie auf die Urteilslosigkeit der Menge
spekuliert. Sie ist Giftmischerin. Die Verteidigung wird Sie, meine
Geschworenen, auf das Wort Hysterie verweisen. Das hysterische Wesen der
Angeklagten ist ihr Verteidigungsmittel, das sie geschickt zu benützen
versteht. Die Verteidigung rühmt auch ihre persönlichen Eigenschaften,
nennt sie taktvoll, klug, vornehm, ich sage einfach, sie ist eine
Giftmischerin. Das scheinen Gegensätze zu sein, die sich nicht
miteinander vertragen. Aber wenn man in der Geschichte der Giftmorde
nachblättert, so wird man finden, daß sich unter den Giftmischern
Personen von hohem Rang und Intelligenz befinden.

Nun will ich etwas, bevor ich auf ihre Beziehungen zu Stülpnagel
eingehe, über ihre Glaubwürdigkeit sagen. Selten ist eine solche Unsumme
von Lügen, Verdächtigungen, Verleumdungen von einem Beschuldigten
zusammengetragen worden. Auch ihre Verantwortung, schließlich das
Märchen mit dem Traumzustand, ist ein Hohlgespinst. Nur glatte
Berechnung hat sie dazu gebracht, sich mit Stülpnagel einzulassen, und
es ist zu bezweifeln, daß nach anderthalb Jahren Verkehr sich diese
Liebe in einer so folgenschweren Eifersuchtsszene auflehnen sollte.
Nehmen Sie an, eine Frau würde durch einen Mann in einen derartigen
Konflikt geraten, daß sie glaubt, ihm unbedingt etwas antun zu müssen,
was ja vorkommt. Sie wird sich aber dann ganz anders verhalten, als es
die Angeklagte nach jener Szene mit Stülpnagel getan hat. Sie haben sich
noch einmal und mehrmals miteinander amüsiert. Sieht das nach jenem
Seelenzustand aus, wie ihn die Angeklagte schildert? Ich glaube nicht.

Aber wenn wir alle diese Lügen und Behauptungen außer Acht lassen, so
ergibt sich aus dem, was übrig bleibt, zusammen ein logisches Bild des
ganzen, aus dem die ganze Absicht klar hervorgeht. Die Angeklagte hat
behauptet, daß sie ihn, Stülpnagel, treffen wollte. Er war aber mittags
nie zuhause und hat Sonntags meist Partien gemacht, so daß er also von
den vergifteten Lebensmitteln am wenigsten genossen hat. Nein, diese
Behauptung muß falsch sein, weil sie zu stark durch die Tatsachen
widerlegt wird. Sie hat ihn ja auch in der kritischen Zeit gedrängt, wie
der Zeuge Rößler bestätigt hat, früher wegzufahren, auf Urlaub zu gehen.
Die Tat muß vorbereitet, vorbedacht gewesen sein. Es muß ein Plan
bestanden haben. Auch das Fakultätsgutachten spricht von einer
Vorbereitung der Tat. Die Angeklagte muß genau gewußt haben, in welcher
Drogerie man Bleiweiß bekommen kann, und hat es sich auch dorther
verschafft.

Sie hat auch Kenntnis der Wirkungen des Bleiweißes gehabt. Das geht aus
einem bezeichnenden Detail hervor, daß sie nämlich einmal spöttisch
bemerkte, daß eine Bleiweißvergiftung, allerdings nur für eine kurze
Zeit, die _sinnliche Erregung_ steigert!

Daß sie eine Menge von 600-700 Gramm in die Lebensmittel hineintat,
beweist, daß sie keinen Unfall, sondern einen Mord ausführen wollte. Sie
hat es darauf angelegt, daß die Frau Stülpnagel selbst die Speisen
bereitet hat, an denen sie zugrunde gehen sollte. Das nennt man Tücke.

Man muß _Vorsatz und Motivierung voneinander scheiden_. _Motiviert_ war
die Handlung durch den Gedanken, daß Frau Stülpnagel sterben müsse,
damit Ernst St. Witwer werden und sie heiraten könne. Der _Vorsatz_ ging
auch dahin, die Buben mitzunehmen –, um einen Unfall vorzutäuschen.

Wenn auf die Unbeholfenheit des Mittels hingewiesen wird, so muß man
bedenken, daß M. V. im Jahre 1918 wegen dreier schwerer
Giftmord(versuch!)fälle in Untersuchung war und daher äußerste Vorsicht
anwenden mußte. Daß sie sich um den erkrankten Mann bemüht hat, ist eine
bei allen großen Giftmischerinnen und Giftmischern wiederkehrende
Erscheinung und hat mit der Durchführung des Verbrechens nichts zu tun.
(Im Gegenteil, es ist, wie er ja selbst zugibt, typisch und
außerordentlich wichtig. Giftmord ist eben nicht Raubmord, sondern ein
_weißes Verbrechen_ und dabei – ein Verbrechen für Frauen. Das bezeugt
schon der geniale Pitaval.) Daß sie sich selbst der Gefahr ausgesetzt
hat, beweist, wie hartnäckig ihr Plan war, denn man setzt sich nicht
einer schweren Gefahr aus, wenn man nichts Hohes will. (Daß es sich für
die Angeklagte um nichts _Hohes_ handelte, bewies der Verlauf der
Aussagen und die Art der Beweise.)

Wenn sie vielleicht am 3. Juli tatsächlich den Auftrag gegeben hat, die
Lebensmittel zu beseitigen, so war das kein Rücktritt vom Versuch,
sondern die Konsequenz des Planes, um die Person nicht zu gefährden, um
derentwillen der Mord hätte vollbracht werden sollen.

Der Staatsanwalt wendet sich nun gegen Stülpnagel, den er mit einem
Strafverfahren bedroht. Sodann streift er die Frage der _triebhaften_
Handlung und meint, wenn auch im Gutachten die Vermutung ausgesprochen
sei, es handle sich um eine triebhafte Handlung, so sei damit nicht
gesagt, daß es sich um ein entschuldbares Verbrechen handle. (Welchen
Sinn soll aber dieser Trieb haben, wenn er nicht als unwiderstehlicher
oder kaum widerstehlicher Trieb gemeint ist?)

Auch die boshafte Gefährdung einer ganzen Reihe von unbekannten Personen
sei durch die Handlung der Angeklagten gegeben gewesen (tatsächlich sind
bei allen großen Giftmördern auch eine Menge unbekannter Personen
Opfer), deshalb habe er diese Frage gestellt, aber er hoffe, daß die
Geschworenen zu dieser Eventualfrage gar nicht kommen, sondern die
Angeklagte wegen des _versuchten Meuchelmordes_ schuldig sprechen
werden.

Der _Verteidiger_ Dr. Hermann Kraszna führt aus:


                       Meine Herren Geschworenen!

Sie haben sich mit einem Falle von außerordentlicher Schwierigkeit zu
beschäftigen, mit einem Mammutfall. Zwei hochgelehrte Herren
Berufspsychiater haben sich mit der Angeklagten vier Monate hindurch
beschäftigt und sind gegeneinander in Kämpferstellung getreten, sie
konnten sich nicht einigen. Daraufhin habe ich das Oberlandesgericht
gebeten, ein Fakultäts-Gutachten einzuholen. Und auch die Fakultät hat
in ihrem Gutachten auf die besonderen Schwierigkeiten des vorliegenden
Problems hingewiesen. Diese Schwierigkeit ist evident. Das hat niemand
besser bekundet, als der Herr Staatsanwalt in einer derart drastischen
Weise, wie noch nie im Gerichtssaal es geschehen, er ist völlig verwirrt
geworden und hat den Boden unter den Füßen verloren. Die Anklage, die er
im April erhob, ist ihm zerstört worden. Damals schrieb er: Milica
Vukobrankovics hat dieses Attentat gemacht aus Liebe zu Stülpnagel, um
seine Familie auszurotten und um an Stelle seiner Gattin seine Ehefrau
zu werden. In der zweiten Anklage sagt er, sie habe aus Rache gehandelt.
Und heute wieder sagt er, sie hat es aus Liebe getan, weil sie Herrn
Stülpnagel heiraten wollte. Aus diesem wiederholten Wechsel der Anklage
ist zu sehen, daß der Staatsanwalt hin- und herschwankt. Er kennt sich
angesichts dieser Persönlichkeit nicht aus, was ich ihm nicht verdenke,
weil die Angeklagte eine hieroglyphe Persönlichkeit ist, die man nicht
leicht entziffern kann. Das Um und Auf der staatsanwaltschaftlichen
Lösung ist: Hier eine Giftmischerin – vernichte sie! Da war im Jahre
1917 ein Glas Limonade, das der Frau Piffl gereicht wurde, es wurde ihr
schlecht, aber es geschah ihr nichts. Ein zweites Mal war es eine
Mehlspeise mit Powidl (Pflaumenmus), in der Arsen war. Und als die
Mitglieder der Familie Piffl davon aßen, da war diese Mehlspeise von
einem ätzenden Geschmack, und alle hörten auf zu essen. Das Arsen der
Milica Vukobrankovics hatte einen ätzenden Geschmack. Dann kam eine
Phosphorpille dazu, so groß, daß man sie mit freiem Auge entdecken
konnte. Nun haben wir die Bleiweißvergiftungen und wir haben gesehen,
daß die Toten der Vukobrankovics alle leben. Wo ist da die Fehlerquelle
der Giftmischerei, daß sie nicht töten kann? Ein Mörder geht kalt und
berechnend zu Werke. Er handelt wie ein Mathematiker. Wo ist diese
Zielsicherheit der Vukobrankovics? In dem vielzitierten Buch über
Psychologie des Giftmordes wird von Gestalten erzählt, wie von der
Madame Brinvillier, die ganze Regimenter zu Fall gebracht hat. (Das ist
nicht richtig.) Das war alles Berechnung. Sie bediente sich solcher
Mittel, die zum Ziele führen. Die Vukobrankovics kann niemanden töten.
Wo ist das Geheimnis? Ist die Hand zu schwach, oder versagt das Gift bei
ihr gerade? Und bei der Betrachtung dieser Frage kommen wir zur
Erörterung der Persönlichkeit der Angeklagten, aus der hervorgehen wird,
daß es sich nicht um Zufälle handelt, an die ich nicht glaube. Ich
glaube vielmehr an eine Weltseele und daran, daß dieses Mädchen ein
kranker Splitter davon ist.

Der Verteidiger spricht dann von den gerechten, hilfsbereiten,
menschenfreundlichen Charakterzügen der Angeklagten, die eine Person
untadeligen Wesens, nicht streberisch, aber diensteifrig zu nennen ist.
Und da will man, sagt der Anwalt, das Bild verbittern, indem man
anführt, daß sie während der Haft ganz anders gewesen. Wer kann es
ermessen, wie die Haft auf den oder jenen wirkt? Will man ihr das zum
Vorwurf machen? Wie kommt es nun, daß dieses Mädchen, das berufen war,
an erster Stelle zu wirken, zum zweitenmal vor das Schwurgericht kommt?
Auch den Psychiatern war dieses Rätsel nicht klar geworden. Aber das
Gutachten stößt doch ein Fenster auf. Im dritten Absatz heißt es: Es
liegen Gründe vor, zu vermuten, daß es sich bei der Beschuldigten um
triebhafte Momente handelt. Und dann heißt es weiter: Die Frage eines
triebhaften Vorgehens wird um so eher zu bejahen sein, je mehr
Handlungen in gleicher Art sich wiederholen, während normale,
verständliche und nachfühlbare Motive vermißt werden. Scheinbar
ausreichende Motivierung schließt freilich das nicht aus, was wir Ärzte
einen Impuls nennen. Es muß etwas nicht in Ordnung sein. Aber der
Triebmensch denkt nicht, rechnet nicht, wägt nicht und mißt nicht. Und
Milica Vukobrankovics ist eine solche Person, die in gewissen Zeiten
nicht normal denken und nicht normal fühlen kann, und die von ihren
Trieben übermannt wird.

Verteidiger schließt: In Wirklichkeit liegt eine schwere
Körperverletzung vor. Ich bitte daher diese Frage, aber auch die Frage
auf Sinnesverwirrung zu bejahen. Verderben Sie nicht diese Person voll
Fähigkeit und Talent, lassen Sie diese Friedlose in Frieden ziehen.

Nach einer Beratung von einer und einer halben Stunde erscheinen die
Geschworenen im Saale, um das Urteil zu verkünden.

Die erste Frage auf versuchten meuchlerischen Giftmord wurde mit zwölf
Stimmen verneint.

Die Zusatzfrage auf _Tücke_ entfiel.

Die dritte Frage, ob die Angeklagte aus Bosheit eine Handlung
unternommen habe, die eine Gefahr für das Leben, die Gesundheit oder die
körperliche Sicherheit von Menschen herbeigeführt habe, wurde verneint
mit sechs gegen sechs Stimmen.

Die vierte Frage entfiel infolgedessen.

Die fünfte Frage (die der Verantwortung der Angeklagten entsprach)
dahingehend, daß die V. gegen Dorothea und Ernst Stülpnagel senior in
feindseliger Absicht, auf solche Art gehandelt habe, daß daraus eine
schwere Verletzung erfolgte, wurde mit zwölf Stimmen bejaht.

Die Zusatzfrage, ob die Absicht der Täterin auf einen _schweren_ Erfolg
vorlag, wurde mit sechs gegen sechs Stimmen verneint.

Die Frage nach der dreißigtägigen Gesundheitsstörung wurde einstimmig
bejaht.

Die Frage, ob der Angriff in tückischer Weise erfolgte, wurde mit sechs
Nein gegen sechs Ja verneint.

Die letzte Frage auf _Sinnesverwirrung_ wurde einstimmig verneint.

Als erschwerend wurde bei der Strafbemessung die Mehrzahl der Opfer
angenommen, die große weitere Gefahr für andere Opfer, die besonderen
Schmerzen der Betroffenen, die Verübung durch Gift. Ferner die hohe
Vorstrafe, die noch nicht weit zurückliegt.

Als _mildernd_ wurde angenommen das _Geständnis_, das jedoch erst nach
hartnäckigem und langem Bemühen, die Wahrheit zu verwischen, abgelegt
wurde, ferner die _erbliche_ Belastung, die jedenfalls eine gewisse
Verminderung der Hemmungen herbeigeführt hat, die Begehung der Tat unter
dem Einfluß von Affekten und die Gutmachung bezüglich der Stadtherr (der
Bedienerin).

Das Urteil lautete auf dreieinhalb Jahre schweren Kerkers, verschärft
mit einem harten Lager vierteljährlich. Die Dauer der Untersuchungshaft
vom 28. Juni 1922 bis 15. Dezember 1923 wurde angerechnet. Die
Verurteilung erfolgte wegen schwerer körperlicher Beschädigung.

Der Verteidiger: Gegen diese Strafe (die von dem Berufsrichter bemessen
worden war), die eine Demonstration gegen das Geschworenenverdikt ist,
melde ich Berufung an.

Die Angeklagte nahm das Urteil ohne Zeichen von Erregung auf.

Die Geschworenen waren: ein Galvaniseur, ein Bankbeamter, zwei
Kaufleute, eine Verkäuferin, ein Schriftsteller (Obmann), eine
Schriftstellerin, ein Schlosser, ein Landmann, ein pensionierter
Oberförster, ein Beamter der Bezirkskrankenkasse, ein Buchdrucker und
ein Schneider.

Wir lassen nun einige Berichte der Presse folgen, denen sich eine
Würdigung des Buches der V., betitelt „Weiberzelle 321“ anschließen
wird.

Der Wiener Feuilletonist Karl Marilaun bringt in einem Aufsatze folgende
Analyse der S.

„Man sucht im hochgetragenen, eigenwillig und eigenartig profilierten
Gesicht der Angeklagten nach einer Lösung des Rätsels. Und man glaubt in
diesem geschickt beherrschten und eisern kommandierten, tragisch,
bösartig und sentimental schauspielernden Gesicht einer gelernten
Hysterikerin etwas wie die Lösung des Rätsels zu finden: wenn die Züge
der Angeklagten in Augenblicken einer wirklichen, echten Abspannung
gewissermaßen aus den Fugen, in Unordnung geraten. Dann kommt für halbe
Sekunden das wahre Gesicht der V. zum Vorschein. Und das ist dann das
sonderbar geronnene, wesenlos fatale, _verwischte und uferlose Gesicht_
eines Menschen, dessen Intelligenz letzten Endes doch leer läuft[1].
Eines Menschen, der so ziemlich alles zuwege bringen dürfte, was er sich
vorgenommen hat, aber im Grunde wahrscheinlich gar nicht weiß, was er
eigentlich will. Eine Hysterikerin und diesmal eine echte Hysterikerin.
Eine im tiefsten hoffnungslose, geprellte, einsame, niemanden begehrende
und nur irrtümlich begehrte Frau, die ein Genie sein müßte, um nicht ein
offenkundiges Malheur der Schöpfung zu sein. Die V. ist aber wahrhaftig
kein Genie, sie ist eine Intelligenz und ich versteige mich zu der
Behauptung: nur die sehr fatalen Grundzüge ihres Wesens verdunkeln
gewisse Anlagen zur Urschel. (Komische Alte.) Sie werden ja trotzdem
sichtbar. Z. B. wenn sie, deren messerscharfe Intelligenz ganz sonderbar
zu einem gebildeten Fräuleinpathos neigt, auffahrend sagt: ‚ich kann
nicht Fürstendienerin‘ sein, oder wenn sie ‚auf Fürstentitel keinen Wert
legt‘, sich für die Verhandlung aber doch eine ganze Anzahl
melodramatischer Hinweise auf erlauchte Abstammung von serbischen
Heldenepen zurecht gelegt hat ... An allem ist der Name schuld. Nein,
die Laufbahn einer städtischen Bürgerschullehrerin war nichts für sie.
Schon im Pädagogium war sie ‚der Stolz der Anstalt‘, intelligent,
ehrgeizig, nicht auf den Mund gefallen und außerdem heißt sie Milica. So
wird man zum Hochstapeln geboren (?!). So gerät man ans andere Ufer, wo
nicht Menschen, sondern Schemen wohnen. So sammelt es sich im Herzen an;
spitznäsige Selbstvergötterung, melodramatischer Hochmut, Verachtung des
dummen Bürgers, der auf den Mund gefallen ist ... Klugheit, Ehrgeiz,
glühend kalter Wille zur Karriere, zu irgendeiner Karriere. Aber diese
Milica war vom Schicksal ausersehen, kein Mensch, sondern eine Dame,
keine Frau, sondern eine bei kleinen Bürgern angestellte und die kleinen
Bürger verachtende Gouvernante sein zu müssen.“

   [1] So wirkt tatsächlich auch die Photographie der V., die ihrem
   Buche beigegeben ist.

Offenbar ist hier der Eindruck, den die V. auf widerstrebende Menschen
machte, gut wiedergegeben, und in manchen Charakterzügen ist sie gut
getroffen, aber das wesentliche, das einzig interessante, nämlich, was
diese V. von der spitznäsigen, verarmten, gouvernantenhaften
Aristokratin unterscheidet, und vor allem, was sie zu ihren paradoxen
Taten gebracht hat, kann der Feuilletonist nicht klarlegen. Die
Abneigung macht ihn nicht klarsichtiger als andere die Bezauberung, die
an sich um so wirksamer gewesen sein muß, als sie in diesem Falle
versagt. Und gibt es einen stärkeren Beweis für diese Ausstrahlung der
V., als daß sie auch in dem zweiten Prozeß nur wegen unwesentlicher
Vergehen verurteilt, wegen des Giftmordes eigentlich freigesprochen
wird. Denn schwere körperliche Beschädigung und Giftmordversuch sind
nicht das gleiche.

Wesentlich tiefer geht ein anderer Schriftsteller. Er erfaßt das Wesen
der V. an vielen Stellen, er sieht das sehr charakteristische, trotzdem
aber den Richtern entgangene _Spielen_ mit der Schuld, mit dem Gericht,
ja mit der Identität, was sie eben so gefährlich macht, und schließlich
zeichnet er auch die Wiener Umgebung, die den Ausgang des Prozesses
mitbestimmt hat und nicht das allein. Wir müssen in M. V. selbst ein
Stück Wien und ein Stück Balkan zugleich sehen. Es handelt sich um einen
Artikel von Emil Kläger.

„Adeliger Umriß einer weiblichen Gestalt. Erst später das angestaunte
System einer verwirrend schleiernden Geistigkeit. Schöne Frauen auf der
unwirtlichen Sünderbank des Gerichtssaales ... Farbensprühend, seidig,
irisierend und irritierend, liegt ein Mantel erotischer Wirkungen um
ihre Schultern ... M. V. besitzt einen ungeheuren Reichtum an solch
mysteriöser Garderobe. Da geschah das Wunder, daß sie aus dem
finstersten Schacht der Ungekanntheit nur so hinaufflog zur Glorie der
Berühmtheit des Tages. Wien ist neugierig und galant. Wien hat in
Mitteleuropa wohl den feinsten Spürsinn für Sensation, naivste Schaulust
und Erlebnisfreude. Es riß die Augen auf, es bekam Beine, es hatte
unbegrenzt Zeit. Unverdrossen stand es halbe Tage auf der Straße,
drückte sich mit kindlicher Geduld an das große Gemäuer, von dem die
Sensation umschlossen wurde, hübsch artig in Doppelreihen, wenn es nicht
kühn über ein Labyrinth von Treppen und Stiegen irrte, um plötzlich vor
einem Gitter, einer Tür zu stehen, nur um einen Blick zu tun in den
Dunst eines Saales, in dem Mordgerüchte warten, in dem sich die
Silhouette dieser Frau abzeichnete. _Kein Theater kann sich solch tollen
Zulaufs rühmen._ Die erklärte Diva der Schaulust dieser Woche war M. V.
Sonderbar. Das Stück war eigentlich alt, stand schon einmal im
Repertoire der Justiz, vor fünf Jahren, bei allgemeiner
Teilnahmslosigkeit ... Nun muß es eingestanden sein. Dieses zweite Mal
wurde eben Milica als faszinierendes Weib entdeckt. Der einfache
Sachverhalt läßt sich nicht verschweigen. Ethik macht sauere Mienen,
Rechtlichkeit ergrimmt, aber die _Massenempfindung_ ist nicht anders zu
erklären, ohne sie zu verfälschen. Moral hat keine Gewalt über die
Sinne. M. V. fasziniert. Es ist nicht leicht, auf den Grund ihres Wesens
zu dringen, das ihr diese Macht gibt. Sie ist allzu dicht verschleiert.
Ihr Bild schimmert ferner. _Vergeblich_ hat die medizinische Fakultät
ihre psychologischen Sonden angesetzt. Sie stach dabei immer nur in
Schleiergespinst, um am Ende die fast heiter anmutende Schlußsentenz
hinzuschreiben, ‚wer kennt die Frauen‘?

Eines aber ist sicher: Milica ist eine Herrennatur und wo sie steht, da
wächst sofort unsichtbar eine Bühne um sie herum. Sie braucht nur
einfach und ruhig dazustehen, und sofort wird um sie Platz. Ihre Stimme
klingt und schafft Raum. Der erste Eindruck ist durchaus nicht
außerordentlich. Die feine Gliederung des schlanken Körpers fällt wohl
auf, das Kinn in dem länglichen Gesicht, durchaus weiblich und doch
merkwürdig energisch. Doch hier ist keine eindeutige Schönheit, keine
Lieblichkeit. Es ist nur rassige, herbe Eigenart. Eine schmale, lange,
nicht ganz regelmäßige Nase senkt sich gar nicht streng harmonisch, die
Lippen sind dünn, die Augen lebhaft, von unbestimmter Farbe. Niemand
möchte da gleich entzückt sein. Auch wenn man die raffiniert über die
Ohren herabgezogenen Haarschwänze in die Betrachtung einbezieht, die da
von glänzenden Agraffen gehalten werden. Nein, es ist durchaus nichts,
um die Ruhe zu verlieren. (Daß sie, wie das erste Gutachten behauptet,
an einer Rückgratverkrümmung leidet, ist diesem wie allen anderen
Berichterstattern entgangen.) Da erhebt sich die V., Arme und Beine
rühren sich in fließender Bewegung von unvergleichlicher Anmut, der Kopf
hebt sich mit einfachem Stolz. Jetzt genießt man das Schauspiel einer
Geschmeidigkeit, wie sie an diesem musikgleichen Rhythmus nur die großen
Katzen bieten. Ihre Stimme klingt gesättigt von dunklem Schmelz, nicht
laut, aber von gedrungener Kraft. Sie greift fest zu und schmeichelt
sich noch an den Hörer heran, nimmt gefangen. Und während des Klanges,
der auch das Geistige der Frau trägt und in den Saal versprüht,
verwandelt sie sich. Nun wird alles Herbe der Erscheinung unter dem
Glanz der Stimme erhöht. Man spürt das unterjochte, gesänftigte
Männliche, das in diesem feingliedrigen Weib lebt, ihr Intellekt, Willen
gibt. Der Kontrast _zweigeschlechtlichen_ Wesens, zu einer Einheit
vermählt, ist wohl der hauptsächlichste Grund der Faszination. Die
Dosierung von Mann und Weib, von der Otto Weininger spricht, die einen
prachtvollen Ausgleich in ihr gefunden hat. Sie spricht mit brillanter
Beredsamkeit, sie hat überlegenen Witz, Dialektik, zieht scharfe
Schlüsse, _falsch_, aber blendend. Man betrachte die Stirne. Sie ist
fein, vornehm und doch stark. Hinter ihr sucht man das Geheimnis.

Endlich überwindet man Bild und Wirkung der Frau und findet dann den
Fall durchaus nicht so dunkel (?). Der geringste der Giftmord-Prozesse,
über den die Kriminalgeschichte berichtet, stellt den Leser vor ungleich
merkwürdigere Tatsachen. Wenn der Staatsanwalt Recht hätte, daß die V.
Giftmischerin ist, gewissermaßen ihrem inneren Berufe nach, dann wäre
weder ihr Äußeres, noch ihr trefflicher Leumund dazu im Gegensatz. Alle
großen Giftmischerinnen erfreuten sich der größten Schätzung, die
meisten waren schön. Von der Marquise de Brinvilliers berichtet der
Chronist: ‚Ihr Gesicht war rund und freundlich, von den regelmäßigsten
Zügen. Sie wurde besucht, bewundert und gefeiert, angebetet, als schon
ein großer Teil ihres Wandels bekannt war.‘ Nicht anders die große Zahl
ihrer Nachfolgerinnen, zu denen viele deutsche Verbrecherinnen gehören.
Die meisten besaßen delikate Kultur, waren gesellschaftlich gebildet,
genossen den Ruf von Herzensgüte. Sie verschafften sich eben
außerordentlich viel Vertrauen. Alle wurden spät entdeckt, schwer
überführt ...

Slawische Naturinstinkte, prinzeßliches Herrenbewußtsein wird gedeckt
von einer Glasur, die unsere Pädagogik über ihr natürliches Wesen
gestrichen hat. Ihre Vorfahren waren nicht wählerisch in den Mitteln,
wenn es unerwünschte Konflikte zu lösen gab. Daheim herrscht Blutrache,
auch für enttäuschte Liebe (?). M. V. mußte in Wien ein Proletendasein
fristen, sie war eine Deklassierte (?!). Da mag eine innere Umstellung
ihrer Wunschträume erfolgt sein. Sie paßte sich gezwungen den
Verhältnissen an, die sie vorfand, wurde Lehrerin (übrigens ein Beruf,
in dem man auch herrscht, wenn auch nur über Kinder). Aber das Bedürfnis
nach Macht hat sie wohl nie verloren ... Sie war jemand, der sein
eigenes Gewissen nicht fürchtet. Der Vorfall im Hause Piffl: kein
versuchter Mord, es war nur ein _Spiel_ mit Gift um der Macht willen.
Daß sie es mit Hilfe von Gift tat, ohne den Erfolg eines Mordes
herbeiführen zu wollen, ist seltsam, aber charakteristisch. Viele
Autoren, die sich mit der Psychologie von Menschen befassen, die Gift
_ohne_ Mordabsicht anwenden, sind zur Überzeugung gelangt, daß hier
erotische Motive eine Rolle spielen können. Sie sind wahrscheinlich der
sadistischen ähnlich. Von der Marquise von Brinvilliers ist
sichergestellt, daß sie ihre Gesellschaftsdame, die sie vergötterte,
gelegentlich außer mit Bonbons auch mit ein bißchen Gift fütterte (?).
Beileibe nicht in Tötungsabsicht, sondern bloß, um ihr ein wenig Qualen
zu verursachen. Es schuf ihr erotische Sensationen und außerdem
kokettierte sie mit ihrer Macht. Wer Gift und das Vertrauen seiner
Umgebung in seiner Tasche fühlt, der darf den vermessenen Wahn genießen,
gottähnlich über das Leben beliebiger Leute zu herrschen. Er schneidet
es lautlos ab, wenn es ihm beliebt. Unsichtbar, unhörbar. Es findet kein
Angriff auf das Opfer statt, es kennt seinen Mörder nicht. Er tötet aus
der Ferne usw. usw.“

Diese Gedankengänge sind zum Schluß schon ziemlich abwegig. Sie treffen
ganz gewiß an einzelnen Stellen wesentliches, aber der rationale
Gedanke, im Giftmord zeige sich ein (weiblicher, spezifischer) Wille zur
Macht, widerspricht der spielerischen, tändelnden, der „reinen Tat“ bis
ins _paradoxe_ entfremdeten Seelenstimmung und Lebenshaltung, die alle
großen Giftmischer aufweisen.

In einer ganz anderen Richtung bewegt sich ein Artikel, der die
soziologische Bedeutung dieses und ähnlicher Fälle umschreibt und der
die sehr wichtige praktische Frage aufwirft, was solle mit diesen
Menschen geschehen? Die V. hat übrigens auch selbst diese Frage
gestellt, freilich nicht in dem _luziden Intervall_ zwischen der ersten
Rückkehr aus dem Gefängnis und dem zweiten Delikt, sondern später, auf
der Anklagebank. Sie hat gesagt, ‚ich gehöre nicht her, vor das Gericht,
sondern in ein Sanatorium‘. Hier ist doch Sanatorium nur der milde,
gesellschaftlich gehobene Ausdruck für die Heilanstalt für
Geisteskranke. Daß aber solch eine Geisteskrankheit, deren bloße
Erkennung und Bezeichnung schon unüberwindliche Schwierigkeiten
bereitet, eine zum mindesten nicht geringere Schwierigkeit der Heilung
entgegensetzen wird, das ist völlig klar.

Dies wußte auch die V. Daher ihr Haß gegen die Psychiater, der den
Berichterstattern des ersten Prozesses ebenso auffällt wie denen des
zweiten. Sie hat spottend gesagt, die Psychiater des Gerichts erklären
nur einen Toten für krank. Aber der Satz wäre auch umgekehrt richtig:
Wen die Psychiater für krank erklären, ist für immer tot, das heißt, er
wäre auf immer in Detention zu halten, gleichgültig ob man diese
Detention Irrenhaus oder Kloster oder Sanatorium nennt. In diesem Sinne
spricht sich auch der folgende Artikel aus, der der „Neuen freien
Presse“ entnommen ist.

„Der Prozeß hat Wien aufgewühlt ... Solange es Menschen geben wird,
werden sie der Brunst nach dem Ereignis gehorchen, kein Philosoph wird
der Masse den elementaren Vorstoß wehren können, die Raserei hin zu den
Fechterspielen, ... der Mensch mit all seinem Anstrich von Kultur ist
doch organisch fühlend, dem Elementaren, dem Gewaltsamen zugeneigt, und
keine Intelligenz wird ausreichen, diese Tierheit seinem Wesen zu
entziehen ... Kommt dazu noch das Flimmern, das Zweideutige dieser
seltsamen blassen und zarten Frau, die wie eine _Hexe_ handelt, aber wie
eine Dame aussieht und wie eine geborene Rednerin zu sprechen weiß, so
wird verständlich, was auf den ersten Blick nichts anderes schien als
die phäakische Verschlampung, der Wiener oft genug anheimfallen.
(Gemeint ist offenbar das unbegreifliche Interesse der Wiener an dem
Fall und das Fehlen der moralischen Abwehr. Ging doch den Geschworenen
des zweiten Prozesses am letzten Tage ein Brief zu, worin stand, die
einzige Lösung wäre die, man solle ‚unser Königskind M. V. auf der
Ringstraße herumführen, krönen‘!) Der Schreiber des Artikels setzt seine
Ausführungen fort wie folgt: Wir wollen jedoch nicht über den Fall V.
sprechen, nur über die Strafe, die das Gericht verhängt hat. Hier ist
ein Mensch, der zum zweitenmal seiner derselben seelischen Einstellung
zum Opfer fällt ... niemand kann sich des Eindrucks erwehren, daß hie
eine spezifische _Sucht_, eine düstere Unterströmung, ein Unter-ich
vorhanden ist, um ein Wort von Freud zu verändern, etwas, was zwingend
und mit gewaltsamer Lockung den Lebensgang dieser Frau in Banden hält.
(‚Ist Trieb nicht Krankheit?‘ hatte die Mutter der V. gefragt.)

Es ist furchtbar leicht, wie der Staatsanwalt es getan, zu sagen:
Giftmischerin, steinigt sie! Ernster ist es jedoch, sich vor das Problem
zu stellen, wie schützt man die Gesellschaft vor solchen Unholden, wie
tritt man Wesen dieser besonderen seelischen Verkrüppelung entgegen,
damit nicht vielleicht in einem anderen Land, vielleicht in zwei,
vielleicht in anderthalb Jahren, von neuem das Spiel beginne und
vielleicht dann endgültig zum Morde führe. (Man erinnert sich des
Briefes der alten Frau Konegen, der den gleichen Inhalt hatte. Es ist
sonderbar: die Diagnose der Krankheit Milica Vukobrankovics stellt ihre
alte Mutter, die Therapie dieser Krankheit oder wenigstens den Weg der
Prophylaxe gibt eine andere alte Frau an.) Wie schützt man diese M. V.
und andere Verbrecher dieses Schlages, wenn sie Verbrecher sind und
nicht Kranke, deren Krankheit wir noch nicht kennen, _vor sich selber_?

... Das bequemste ist natürlich der Paragraph, der juristische Schimmel.
Ein Mord war nicht vorhanden, denn die Menge des Giftes war zu gering,
und sie selber, die Giftmischerin, ist doch zurückgeschreckt vor den
letzten Konsequenzen. Folglich kann man ihr nicht die schwerste Strafe
geben, man kann sie aber auch nicht freisprechen, denn die Gerichtsärzte
melden keine Störung des Bewußtseins und die Fakultät behauptet
dasselbe. Also sagen wir nicht schwarz und nicht weiß, nennen sie nicht
Mörderin, aber geben sie doch ins Zuchthaus, lassen sie nicht
triumphieren, aber führen auch keinen Axtstoß, der sie für alle Zeiten
zugrunde richtet.

Das ist so recht die Methode des juristischen Kleinbürgers. Sie sieht
vollkommen ab von dem ganzen Menschen und von der höchsten Aufgabe des
Richtertums, die immer darin bestehen muß, Verirrte zur rechten Bahn zu
leiten und (oder!) Gewähr zu schaffen gegen Wiederholung und
Verschlechterung. M. V. hat drei Jahre bekommen, anderthalb Jahre werden
ihr eingerechnet, und wenn sie in Einzelhaft verbleibt, kann sie sehr
bald wieder frei sein. Frei mit allen Härten, mit der immer steigenden
Verwirrung einer ohnehin zerrütteten Seele. Frei, aber ohne Stütze, ohne
Möglichkeit der Betätigung, ohne wirkliche und endgültige Gesundung.

Wer diese Frau während der Verhandlung vor sich gesehen hat, dieses
Aufzucken und Aufbegehren, diese herrische Sicherheit des Wortes, muß
den Eindruck empfangen, daß im Kern ihrer Seele ein Komplex von
unzerstörbarer _Anmaßung_ und Menschenverachtung schlummert. Ein
lauerndes, losbrechendes Temperament, das jeder Schranke spottet. Glaubt
man ernstlich, daß dieses Jahr Kerker ein so tief verwurzeltes Übel
heilen werde, glaubt man mit diesem Jahr Kerker einem Giftherd
beizukommen, der nicht einmal berührt war durch zweijährige strenge
Haft, der nicht gereinigt war durch bitterste Erfahrung? (Auch die
Begnadigung, die durch objektive Gründe seitens der Behörden im Verlaufe
der Vollstreckung des ersten Urteiles nicht begründet war, ist ganz ohne
Eindruck geblieben auf die Angeklagte. Eine Äußerung, die sich darauf
bezieht, zitiere ich nachher aus den Aufzeichnungen der M. V.)

Hier enthüllen sich, fährt der Referent fort, die ungeheuren Schwächen
unseres Strafsystems. Das Oberflächliche und Nichtige des
Symptomekurierens. In Amerika würde sicher die Form gefunden werden zur
bleibenden Überwachung und zur bleibenden Verbürgung schuldlosen Lebens.
(Man hat dies im Falle Henry Thaw versucht. Ob mit Erfolg, ist sehr zu
bezweifeln.) Es handelt sich um Pläne, derartige Verbrecher _ohne
zeitliche Einschränkung_ aber in mildester Form in Gewahrsam zu halten,
so daß die Strafe nicht etwas mechanisches ist, eine kurze Cäsur im
Laufe der Verbrechen. Es müssen Mittel gefunden werden, um _Grenzfälle_
zu behandeln. Der Fall M. V. soll Anlaß bieten zu ernsten Gedanken über
die Mängel, die Lücken und Schwächen unseres Strafsystems. Dann wird die
rauschende Sensation ihren bleibenden Vorteil haben. Sonst war es eben
ein Film, der ein Menschenleben gekostet hat.


                  Das Buch der Milica Vukobrankovics.

Daß M. V. sich des öfteren schriftstellerisch betätigte, geht aus den
beiden Prozessen hervor. Es muß ihr das schriftliche Mitteilen eine
innere Notwendigkeit gewesen sein. In diesem Sinne ist auch ihr im Jahre
1924 erschienenes Buch „Weiberzelle 321“ interessant, das der Verlag R.
Löwit in Wien herausgegeben hat. Es ist ein Buch von 241 Seiten, bringt
eine Photographie der M. V. und ihren Namenszug. Das Inhaltsverzeichnis
enthält folgende Überschriften:

      1.  Kapitel.  Den Menschen, die guten Willens sind.         
      2.     „      Im Namen des Gesetzes.                        
      3.     „      Im Polizeigefangenenhause.                    
      4.     „      Die Überstellung.                             
      5.     „      In der Gemeinschaftszelle des Landesgerichtes.
      6.     „      Die Einzelzelle.                              

Weder das Bild der V. noch der Text ihres Buches erklären auch nur im
mindesten den ungewöhnlichen Zauber, den die Persönlichkeit im
unmittelbaren Verkehr ausströmen mag. Wenn man die oft schwülstigen,
unecht philantropischen Schilderungen liest, findet man viel banales,
selten ein eigenes Wort, ein mehr oder weniger verschleiertes
Bekenntnis. Diese Stellen will ich auch zitieren. Der Stil ist
journalistisch lebendig, bisweilen lehrerhaft gespreizt, damenhaft
süßlich, aber alles in allem doch interessant. An ein Werk wie die
Memoiren aus einem Totenhause von Dostojewski darf man dabei auch im
entferntesten nicht denken. Von Dämonie ist bei der V. nirgends auch nur
eine Spur. Geschrieben ist das Buch, das wohl vom Verteidiger
durchgesehen und zum Druck gebracht worden ist, in der langen
Untersuchungshaft vor dem zweiten Prozeß. Es beginnt folgendermaßen:
„Nicht für jene schreibe ich, die auf Sensationen ausgehen, die fremde
Skandalaffären brauchen, um das eigene Leben interessanter zu finden, –
wer Nervenkitzel braucht, der lege dieses Buch aus der Hand[2]. Wer aber
auch im verirrten, kranken, unglücklichen Mitmenschen den Menschen, den
Bruder sieht, wer die trübe Brille engherziger Moral abgelegt hat, wer
helfen, wer verstehen lernen will, für den sind diese Aufzeichnungen
geschrieben. Ich will versuchen, das äußere und innere Leben der
Gefangenen zu schildern.

   [2] Sensationsgier und Sucht nach Nervenkitzel werden als Motive des
   Giftmordes bei der Gesche Gottfried angeführt. Ob die V. hier im
   Unterbewußtsein aufrichtiger ist, als sie es weiß?

Ist schon eine Psychologie der Gefangenen geschrieben worden? Meines
Wissens noch nicht. Ist es aber – allem Ignorantentum und Pharisäerstolz
zum Trotze – nicht wichtig, zu wissen, wie Menschen, die über von
Menschengehirnen erdachten und von Menschenherzen bestätigten Gesetzen
gestrauchelt, in von Menschen bewachten Kerker geworfen werden, wie
diese „Parias der Moral“ denken, fühlen, und leiden?“ Auffällig ist die
von vornherein aggressive Stimmung, die automatisch aus jeder Situation
sich ergebende „moralische“ Überhebung.

Über ihren eigenen Prozeß: „Ich war zweimal in Untersuchungshaft. Das
erste Mal in den Jahren 1918 und 19. Damals wurde ich von den
Geschworenen in der Hauptsache freigesprochen, jedoch wegen Verleumdung
verurteilt, _nahm das Urteil nicht an_, und wurde schließlich von der
Untersuchungszelle weg begnadigt und in Freiheit gesetzt.

Meine zweite Untersuchungshaft fällt in die Jahre 1922-23 und ist heute,
am 31. März 1923 nach achtmonatiger Dauer noch nicht zu Ende.

Dieses Buch hat nicht den Zweck, über meine Schuld und Unschuld zu
diskutieren. Meine persönlichsten Angelegenheiten sollen hier überhaupt
nicht berührt werden. Nur das, was von allem, was ich erlebte oder an
anderen beobachtend miterlebte, Anspruch auf allgemeine Gültigkeit hat
und allgemeines Interesse hat, will ich erzählen ...

Um die Diskretion, die ich mir auferlegen muß, nicht zu verletzen (wohl
auch, um sich selbst nicht zu belasten! Denn diese Aufzeichnungen
konnten vom Untersuchungsrichter gelesen werden und wurden es
wahrscheinlich auch, obwohl der Prozeß keinen Aufschluß darüber gibt)
bin ich gezwungen, manches, das ich selbst erlebte, als von anderen
erlitten und manches fremde Erlebnis als mein eigenes hinzustellen. (Für
die letztere Version findet sich im Buche kaum ein sicheres Beispiel. Es
bestand dazu auch nicht die geringste Notwendigkeit. Es ist bloß der
Ausdruck der Vorsicht, derselben dummschlauen Denkungsart, die die M. V.
dazu brachte, die Gifttöpfe in die Wohnung der Eheleute Piffl zu
bringen, um dadurch einen fremden Menschen zu belasten oder die
raffinierte Methode, sich das Bleiweiß von einem Drogisten zu
verschaffen, der auch Staubzucker führte.)

„Ort und Zeit,“ fährt die V. fort, „erscheinen dadurch verändert, nicht
aber die _innere Wahrhaftigkeit_ dieser Zeilen. Denn vieles, was meine
Leidensgenossinnen erfahren und erdulden mußten, erschütterte mich so
sehr, als hätte ich es selbst erlebt. (Das kann doch unmöglich der Grund
sein, fremde Erlebnisse als die eigenen hinzustellen.)

Es ist selbstverständlich, daß unter den Umständen, unter denen diese
Blätter geschrieben sind, an die Wahrung einer auch nur menschlichen
Objektivität nicht immer gedacht werden kann. Hier ist alles nur vom
Standpunkt des Inhaftierten aus betrachtet und gewertet ... Ich gehe
dabei nicht von der Voraussetzung aus, daß diese Aufzeichnungen einmal
in die Öffentlichkeit gelangen ... Ich möchte diese Blätter einem
Menschen in die Hand geben, der das wichtige und wesentliche daraus
verwertet, ohne dabei an die Verfasserin zu denken. Wenn die Bilder
einer Welt, die ich hier als ehrlicher und gewissenhafter Chronist
aufzeichne, auch nur das Herz _eines_ Menschen zu fassen und zu
erschüttern vermögen, _der den Willen und die Macht hat_, Härten aus der
Welt zu schaffen und zu lindern (wer sollte das sein? der Verteidiger?
der Untersuchungsrichter? Der Präsident der Nationalversammlung, der die
V. aus der ersten Haft heraus begnadigt hat, ohne daß sie seiner
gedenkt? Denn sie stellt es so hin, als hätte bloß ihr ‚ich nehme das
Urteil nicht an‘, ihre Freilassung bewirkt), dann ist ihr Zweck erreicht
und ich fühle mich für die Arbeit, der ich mich aus Interesse unter den
schwierigsten äußeren Verhältnissen unterzog, herrlich belohnt.“

Im zweiten Kapitel, das sie wie der gute Wiener Autor Wildgans mit den
pathetisch-banalen Worten: „Im Namen des Gesetzes“ betitelt, finden sich
folgende bemerkenswerte Stellen: „Die Leiden der Haft, der
Untersuchungshaft setzen stürmisch und mit einem Höhepunkt der Qual ein
– mit der Verhaftung selbst, die in den meisten Fällen überraschend
kommt, _selbst für jene, die auf diesen Augenblick seit Monaten
warten_.“ Dieser Gedanke wird einigemal an Beispielen erläutert und fast
wörtlich noch zweimal wiederholt. Er ist also nicht gleichgültig,
sondern sehr wesentlich.

Ich zitiere hier aus dem außerordentlich wertvollen Buche von Dr. J.
Scholz über die Giftmörderin _Gesche Gottfried_, von der schon früher
die Rede war und der wir wichtige Aufschlüsse über die Metaphysik des
Giftmordes verdanken, eine Stelle, die sich auf das Warten auf die
Verhaftung bezieht. Der Giftmörder mordet nämlich nicht ins Blaue
hinein, er will den Schatten seiner Tat sehen. Er ist, und darin gleicht
die V. sehr ihrer größeren, teuflischeren Schwester Gesche Gottfried,
auf der Suche nach der Identität. Er drängt sich an das Opfer heran,
auch wenn er das Gift schon abgegeben hat und nichts mehr zu tun hat.
Wie die Giftmörder nur auf die Wirkung des Giftes warten, warten sie
auch auf die Wirkung des Giftmordes auf sich selbst, das ist: die
Verhaftung und Untersuchung. Für beides bringt der Fall Gottfried
außerordentlich bezeichnende Schilderungen. Für das erste: „Denjenigen,
denen ich aus _Trieb_ etwas gab,“ sagte die Gottfried aus, „gab ich
weniger als den anderen. Wenn sie weg waren, hatte ich Unruhe, wie es
mit der Person geworden war, ich schickte nächsten Tages unter leerem
Vorwande hin und erfuhr dann jedesmal die Wirkung, nämlich Erbrechen.“
So drängt sich die V. in das Haus Piffl und besonders an die Frau
Stülpnagel mit krankhafter Neugierde, doppelt bemerkenswert bei ihrer
sonstigen Zurückhaltung, heran.

Über die Verhaftung und die Erwartung derselben bei der Gottfried: „Um
zwei Uhr erschien die Gerichtsbehörde in ihrem Zimmer. Die G. lag noch
im Bett, sie war äußerlich ziemlich gefaßt, innerlich offenbar voll
Angst. Auf die Anrede des Gerichtes, es gingen hier im Hause so eigene
Dinge vor, die eine genaue Untersuchung erforderten, beging sie gleich
die Unbesonnenheit, zu antworten, _es habe sie auch schon längst
verlangt, eine Untersuchung über sich ergehen zu lassen_.“ So hat die V.
die schon auf Betreiben der gutherzigen, humanen Frau Piffl eingestellte
Untersuchung wieder durch ihre „Komödie“ aktiviert. Über die Gefühle vor
der Gefangennahme erzählt sie in dem Buche verschiedenes, teils als
selbst erlebt, teils als von anderen erlebt: „Eine Hebamme, der eine
Patientin an den Folgen eines Eingriffs gestorben war, erzählte mir (der
V.), wie sie von Stunde zu Stunde gewartet habe, bis die Polizei sie
holen komme. Bei jedem Glockenzeichen sei sie tödlich erschrocken.
Schließlich habe sie es daheim nimmer ausgehalten und sei planlos und
ziellos durch die Straßen gelaufen, bis sie schließlich zu einer Kirche
kam. Dort habe sie zum heiligen Judas Thaddeus gebetet, und sei dann
ruhiger wieder heimgekehrt und daheim verhaftet worden.“ (An anderer
Stelle erzählt sie, man habe sie, die V., einige Tage durch Detektive
beobachten lassen. Aber ihrer Aufmerksamkeit zum Trotz habe sie fünfmal
an einem Nachmittag das Haus verlassen. Ist das nicht: Planlos Hin- und
Herirren?)

Als Gegenstück, aber offenbar erfunden und gar nicht charakteristisch,
folgendes: „Eine andere Frau erzählte mir wieder, wie viel sie vor ihrer
Verhaftung gebetet habe. In allen möglichen Kirchen sei sie gewesen,
Messen habe sie lesen lassen, nun sei sie aber böse und wolle überhaupt
nimmer beten. Es helfe ja doch nichts.“

Die V. behauptet zwar, vorher von dem hl. Thaddeus von ihrer Schulzeit
her bloß gewußt zu haben, daß er ein Verwandter des Heilandes gewesen
sei und daß ein sehr altes Bild, ihn darstellend, in der Jesuitenkirche
„zu den neun Chören der Engel“ am Hof in Wien verehrt werde. Als sie nun
in der Gemeinschaftszelle ein Bildchen dieses Heiligen sieht, erkundigt
sie sich bei einer Leidensgefährtin sofort, was es für eine Bewandtnis
mit dem Bildchen habe. „Was, Sie kennen den hl. Judas Thaddeus nicht?“
habe die Leidensgefährtin geantwortet, „und nun erzählt man mir von dem
wundertätigen Bilde am Hofe, dessen Kopie eben dieses Bildchen
vorstelle. Viele Votivtafeln in der genannten Kirche sollen Zeugnis
davon ablegen, wie der Heilige jenen geholfen habe, die vertrauensvoll
zu ihm flehten. Und – berichtet meine Erzählerin weiter – sie selbst sei
oft in jener Kirche vor dem Gnadenbilde gekniet und habe dort auch diese
und jene Leidensgefährtin aus unserer oder der Nachbarzelle gesehen.“

Aber es ist gar nicht die „Leidensgefährtin“, die den Heiligen und das
alte Bild genau kennt und sich vor der erwarteten Verhaftung dorthin
flüchtet, sondern sie selbst ist es. Und wenn sie sagt, sie hätte es
bloß in der Schulzeit gekannt, so ist es eine Lüge und doch auch die
Wahrheit. Das ist nicht die Schule, in die sie als Schülerin ging,
sondern die, in der sie Unterricht erteilt hat, denn während dieser
Schulzeit hat sie die Giftmordversuche im Hause Piffl unternommen. Wie
sie weiter über die Sache spricht, beweist sehr deutlich, daß es ihre
eigene Sache ist, um die es sich dreht.

„Allerdings ist es keine gute Reklame für den Heiligen, wenn die, die
bei ihm Zuflucht suchen, nachher doch eingesperrt werden. _Vielleicht
hilft er später bei der Verhandlung._ (!) Andererseits wäre es doch auch
wieder ein schönes Zeichen seiner Unbestechlichkeit, wenn er der
„Gerechtigkeit“ nicht in den Arm fiele.

Ja, Not lehrt beten, sagt ein altes Sprichwort, für dessen Richtigkeit
ich unter meinen Mithäftlingen eine Reihe von Zeugen fand. Manch eine,
die früher nie an Gott gedacht hatte, rannte zähneklappernd in die
Kirche, als die Polizei hinter ihr her war und betet jetzt, in stiller
Zelle, ein Vaterunser nach dem anderen. Theoretisch erklären kann ich
mir das, der Mensch sucht eben in seiner höchsten Not einen Trost, eine
Stütze, eine Hoffnung; und je hoffnungsloser der Fall ist, desto
brünstiger hofft er, weil natürliche Mittel ihn nicht mehr retten
können, auf ein übernatürliches, auf das Wunder. Er fleht und betet um
das Unmögliche zu Gott und zu seinen Heiligen und vermag durch seine
Inbrunst eine ganze Schar von Zellengenossen mitzureißen.“

Nachdem sie _so_ sehr ergreifend ihren eigenen Seelenzustand geschildert
hat, nimmt sie schlau im folgenden alles wieder zurück.

„Theoretisch kann ich das, was ich eben gesagt, begreifen, persönlich
nachfühlen aber nicht.“ Aber es ist unverkennbar ihr eigenes
Gedankensystem, das überall sich geltend macht. Das _merkantilische_,
manchesterartige ihrer Weltanschauung, das schon in ihrem Verhalten zu
der _Firma_ Stülpnagel in Erscheinung getreten ist, macht sich sehr
charakteristisch geltend bei den Worten: es sei keine _Reklame_ für den
Heiligen, nicht geholfen zu haben. Und was nun folgt, ist nur eine
Fortsetzung des eigenen, schlecht verhüllten Bekenntnisses.

„Ist eine Religiosität,“ fragt sie offenbar sich selbst, „die sich nur
im Unglück und auf Hilfe _spekulierend_ zeigt, nicht höchst unmoralisch?
Und sollte man nicht meinen, daß gerade der vom Unglück verfolgte oder
auch nur der mit Unglücklichen fühlende Mensch denken müsse, wenn so
viel Jammer, so viel Ungerechtigkeit auf der Welt sei, könne es doch
keinen höchst gerechten und weisen, allwissenden und allmächtigen Gott
geben?“

Die V. übt nun strenge, an manchen Stellen auch verständige Kritik an
den Polizeibehörden und den Gerichten, denen sie unnötige Härte
vorwirft. Sonderbar klingen diese philanthropisch angehauchten
Erörterungen aus dem Munde gerade dieses Menschen.

Sehr charakteristisch für die Verwirrung der Rechtsbegriffe ist folgende
Darlegung, sie zeigt, wie schlecht, wie unlogisch die V. denkt. Ihre
Schlüsse sind scharf, aber zwingend nur durch ihre Schärfe, nicht durch
ihre Wahrheit.

„In den Wachzimmern der Sicherheitsorgane (solche amtliche Ausdrücke
liebt die V. im allgemeinen sehr, so sprach sie in der Verhandlung auch
von dem „Lehrkörper“ der Schule) sind stets die Fälle plakatiert, die
der Aufklärung harren, mit der Angabe des Preises (!) natürlich. Ist es
ein Wunder, wenn man nicht gerade sich für die am schlechtesten
honorierten Fälle am meisten interessiert? _In den anderen Ämtern_ (im
Original gesperrt gedruckt) _wird es streng bestraft, wenn eine Partei
dem Beamten ein Geschenk macht, um ihre Angelegenheit schneller erledigt
zu wissen._“

Hierbei sind folgende Irrtümer der V. unterlaufen. Erstens wenden sich
diese Plakate mit den Geldprämien nicht so sehr an die Beamten, als
vielmehr an das Publikum, um es zu reizen, sonst vielleicht unbeachtete
Wahrnehmungen, die zur Entdeckung eines Verbrechers dienen können, dem
Gerichte mitzuteilen.

Zweitens ist es ein fundamentaler Unterschied, ob man das rechtlich
positive Bestreben, den Schuldigen zu eruieren mit einer Prämie belohnt,
oder ob eine „Partei“ einen Beamten zu bestechen sucht, damit er das
Recht beuge.

Einen Rechtsbegriff im tieferen Sinne hat die V. überhaupt nicht. Sie
glaubt auch nicht daran, daß andere ihn haben könnten. Deshalb wurden
die Aussprüche in der Verhandlung als so bezeichnend angeführt, daß man
sie aus _sadistischen_ Gründen im Gefängnis schlecht behandele. Auch das
Fakultätsgutachten weist darauf hin, daß sie gerade in Rechtssachen eine
blinde Stelle in ihrer Seele hätte, „es eben nicht begreife.“ Auch die
Memoiren enthalten eine in diesem Sinn bezeichnende Stelle.

„Plötzlich – es dämmerte schon – wurde auch meine Zellentür wieder
geöffnet – ich war bis jetzt noch immer ruhelos auf- und abgerannt – und
Dr. Bruno (der Polizeikommissar) holte mich in höchsteigener Person nach
oben in seine Kanzlei. Gleich auf dem Wege beschwerte ich mich bei ihm
wegen der mir zuteil gewordenen schlechten Behandlung und wegen des
Schmutzes in der Zelle. Er _heuchelte_ Bedauern und sagte, gegen die
Hausordnung könne er nichts machen. Aber ein zufriedenes Lächeln
umspielte seine Lippen und gab der _Freude_ Ausdruck, daß die moderne
Folter so gut funktioniere. In seinem Büro angekommen, meinte er zu mir:
‚Es ist ja in Ihre Hand gegeben, diesem Zustand, den Sie als so qualvoll
empfinden, ein Ende zu machen. Legen Sie ein reumütiges Geständnis ab
und ich werde trachten, Sie zu enthaften.‘

Wie viele sind auf solche Versprechungen schon hereingefallen und haben
unter dem Druck der vorhin geschilderten Qualen und in der Hoffnung,
diesen Qualen dadurch ein Ende zu machen, ein _fingiertes_ Geständnis
abgelegt.“ Nun erzählt sie ausführlich von einer _unschuldig_
verhafteten Geschäftsfrau. Dann setzt sie fort: „Aus meiner Art, wie ich
auf die verschiedenen Schikanen und Quälereien reagiert hatte, schloß
Dr. Bruno, daß man bei mir mit der Einschüchterungsmethode nicht viel
erreichen könne und suchte nun, mir durch freundliches Entgegenkommen
Vertrauen einzuflößen. Da er mein blasses Aussehen bemerkte, schrieb er
mir einen Zettel, daß ich auch tagsüber das Bett benützen dürfe. Damit
widerlegte er allerdings durch die Tat seine früher aufgestellte
Behauptung, daß er auf Dinge, die das Gefängniswesen betreffen, keinen
Einfluß habe. (Aber vor allem widerlegt er durch dieses humane Wesen die
Behauptung der verleumderischen V., daß er das Bedauern ihr gegenüber
nur geheuchelt habe. Das geht auch aus dem folgenden hervor.) Er bot mir
eine Zigarette und Feuer, zündete dann selbst eine Zigarette an und
redete mir zuerst eine Weile freundlich zu.“

Sich selbst stellt die V. immer als Menschenfreundin hin. Sie allein hat
„ein Herz“ für die armen Kreaturen, während „es Polizeibeamte gibt,
denen wehrlosen Frauen gegenüber der Mut wächst und denen es eine Art
_Vergnügen_ bereiten muß, diese armen Geschöpfe zu erschrecken. Kurz vor
meiner jetzigen Haft,“ erzählt die V., „ging ich einmal spät abends von
einem Konzert nach Hause. Mein Weg führte mich durch die Kärntnerstraße.
(Diese Straße entspricht der Friedrichstraße in Berlin.) Vor mir
trippelte eng an den Häusern entlang ein kleines Frauenzimmer. Ich
beachtete sie nicht weiter und sah erst später, daß sie ungefähr 25
Jahre alt und entweder geheim oder behördlich sanktioniert der
Prostitution ergeben gewesen sein dürfte. (Curialstil.) Plötzlich fuhr
aus einem Winkel ein Wachmann so auf sie los, daß ich unwillkürlich
erschrak. Er packte sie an der Schulter und schnauzte sie an: Bist schon
wieder da, du Kanaille, jetzt kommst aber gleich mit. Sie weinte, sie
bettelte, alles vergeblich. Er nahm sie unsanft beim Arm und wollte sie
fortführen. Da verstellte ich ihm den Weg, _verwies_ ihm ein barsches
Benehmen in höflichen Worten und ersuchte, das Mädchen frei zu lassen,
da ich selbst hinter ihr hergegangen sei und mich dafür verbürgen könne,
daß sie nichts Unrechtes getan habe. Da kam ich aber schön an! Nun
entlud sich das Unwetter über meinem Haupte und mit knapper Not entging
ich der Verhaftung wegen „Einmengung in eine Amtshandlung“. Der Wachmann
aber zog mit seiner Beute ab. Es ist für die V. überhaupt sehr
charakteristisch, daß sie immer den Wahn oder den Trieb hat, Justiz zu
spielen. Mit Recht hat der Staatsanwalt gerügt, daß sie bei der zweiten
Verhandlung unaufhörlich in den Gang der Verhandlung aktiv eingreift,
oft mit scheinbarer Berechtigung, oft aber auch ganz willkürlich und
fast immer mit Erfolg. Auch im ersten Prozeß hat sie bestimmte
Zeugenaussagen gefordert, die Psychiater strikt abgelehnt. Dann wird es
auch verständlich, daß sie, statt für ihre Begnadigung dankbar zu sein,
einfach sagt: ich habe das Urteil nicht angenommen.

Die sentimentale Einstellung, die Giftmörderinnen oft zu eigen ist,
ersieht man aus der folgenden Stelle, die vielleicht auch etwas
homosexuellen Einschlag hat. Freilich ist das erotische Gebiet gerade
bei den Verbrecherinnen schwer zu erforschen. Erotische Interessen sind,
bei einer solchen Frau ganz besonders, allgemeine Lebensinteressen und
die genaue Scheidung von den anderen Lebensbezirken und anderen
Gefühlsregungen ist schwer durchzuführen. Auch hier. Die Stelle lautet:
„Während meiner Verhaftung mußte ich plötzlich an meine
_Lieblingsschülerin_ aus dem Vorjahr denken. Ich sah ihre großen,
schönen Kinderaugen auf mich gerichtet und fragte mich voll
schmerzlicher Neugier: ‚Was wohl die kleine Käthe dazu sagen wird, wenn
sie es erfährt.‘“

Dabei ist allerdings sicher, daß „die kleine Käthe“ nicht allein das
schöne, unschuldige Mädchen mit den „Kinderaugen“ bedeutet, sondern die
ganze Welt der Schule, der Bürgerlichkeit oder besser der
Kleinbürgerlichkeit. Dieses kleinbürgerliche Element, Ordnungsliebe und
sentimentales Hängen an Gegenständen ist allerdings sehr stark bei der
V. Ganz anders bei der Gesche Gottfried. Diese sagte aus: „Meine
Bestürzung, meinen Schreck und Gefühl (als ich verhaftet wurde) kann ich
unmöglich beschreiben ... Stelle dein Schicksal Gott anheim, sagte ich
im Stillen zu mir selbst. Du bist für diese Welt verloren und wirst dein
Haus nicht wieder betreten.“

Als die V. erfährt, daß man genaue Hausdurchsuchung (ohne etwas zu
finden) in ihrem Zimmer gehalten habe, ist sie tief erschüttert. Ja, es
scheint, daß alles andere nicht so tief gegangen ist. Sie schreibt
darüber: „Es läßt sich nicht beschreiben, mit welchen Gefühlen ich
hörte, daß in meinem Heiligtum, in meinem Schreibtisch, in meinem
Bücherkasten, wozu ich keinem Menschen, nicht einmal meiner Mutter (?)
Zutritt gewährt hatte, nun fremde Fäuste gewühlt und das Unterste zu
oberst gekehrt hatten. Ich glaube an das, was Strindberg in einem seiner
Werke „Die lebende Materie“ oder „Die belebte Materie“ nennt. Die Dinge,
unter denen ich aufgewachsen bin, sie sind für mich gute Kameraden,
jedes dieser Stücke hat sein eigenes Leben, seine besondere Geschichte,
und oft glaube ich, daß auch sie mich kennen und lieben. (!) Die
Sehnsucht nach diesen Gegenständen, nach unserem Haus, nach meinem
Zimmer, nach dem Bücherkasten, dem Klavier und der Gitarre packt mich
jetzt oft unbeschreiblich heiß und heftig und steigert die Qualen der
Haft zur Unerträglichkeit ... Es war ein Schmerz, als ob man mir einen
guten Freund gemordet hätte.“ Sie hat aber keinen „guten Freund“,
wenigstens kennt sie keinen Menschen, nach dem sie die Sehnsucht
„unbeschreiblich heiß und heftig packe“. Sind das die Gefühle der alten
Jungfer, der Urschel, oder ist es der Ausdruck dafür, daß ein zum
Spielen verdammter Mensch nirgends mehr festen Boden unter den Füßen hat
und sich in seinen Zweifeln der Identität an die leblosen Dinge
klammert, von denen er sich geliebt glaubt, weil er selbst sie liebt,
während die belebten Dinge, das heißt, die Menschen nur zu sehr unter
ihm zu leiden haben und er auch unter ihnen. Sie wird nicht müde, über
diesen Eingriff in ihr wertvollstes Gut zu jammern. Kaum ein Wort über
die Mutter, deren einzige Tochter und einzige Freude sie ist, sondern
wieder nur folgendes: „Namentlich für Bücher hatten die Menschen, die
meinen Bücherkasten durchwühlten, kein Herz. Da waren Einbanddeckel
losgerissen und gebrochen, Seiten beschmutzt, Blätter eingerissen und
eingebogen.“ Sie sagt später selbst, es handle sich dabei um rein
sentimentale Regungen, tut aber diese abschwächende Äußerung nur
deshalb, damit man in der Sorge um ihr Eigentum nicht die Angst vor der
Bestätigung des Giftverdachtes wittern möge.

Für ihr erotisches Gefühl zu Frauen spricht folgende Stelle. Sie
erzählt: „Eine Zellengenossin, ein hübsches, blutjunges Mädel aus sehr
gutem Hause war während der Kriegszeit verschiedener politischer Delikte
beschuldigt worden. Wegen ihrer _knabenhaften_ Körperformen, ihres
kecken _Bubengesichtes_ und ihres oft jungenhaft übermütigen Benehmens
wurde sie von Angehörigen Sascha genannt und auch wir (in der Zelle)
pflegten sie mit diesem _Bubennamen_ zu rufen. Sascha gehörte wirklich
einer geheimen Vereinigung von Anarchisten an usw.“

Es kommt ihr nicht darauf an, für die Republik in Österreich ein gutes
Wort einzulegen, an einer anderen Stelle setzt sie sich, an sich nicht
unvernünftig, gegen den ominösen Abtreibungsparagraphen ein, der bloß
die sozial schlecht gestellten Schichten treffe und die gut bürgerlichen
Kreise schone.

Wie sehr der V. das Geschäftliche ins Fleisch und Blut gedrungen war,
erhellt auch aus folgender Stelle. Man darf dabei nicht annehmen, daß im
Geschäfte Stülpnagels für sie besondere materielle Vorteile bestanden.
Sie mag da Eigennutz ebensowenig bewiesen haben, als er auch sonst bei
ihr in Erscheinung tritt. Wohl bedeutet die leitende Stellung die
gesicherte Gegenwart und sorgenlose Zukunft, beides hatte die V.
schätzen gelernt, aber ihr eigenes Schicksal hätte ihr doch näher liegen
müssen als das Schicksal des Geschäftes. Und doch gelten ihre ersten
Gedanken, Bedenken und Sorgen bei der Verhaftung nicht ihr selbst,
sondern der Firma. – Man geht vielleicht nicht fehl, wenn man ihr
wenigstens in diesem Punkte glaubt. „Da ich die Kassenschlüssel und
andere Schlüssel des Büros bei mir trug und aus Erfahrung wußte, daß
man, wenn man bei einer österreichischen Behörde zu tun hat, nicht unter
ein paar Stunden wegkommt, ersuchte ich den (verhaftenden) Detektiv,
mich entweder vorerst ins Büro zu begleiten oder mir sonstwie
Gelegenheit zu verschaffen, die Schlüssel einem zuverlässigen Menschen
zu übergeben, da ich für die Kasse verantwortlich sei und man im Büro
Geld und Geschäftsbücher dringend brauche. Erst nach mehr als 24 Stunden
wurde dieser dringenden und sicher gerechtfertigten Bitte entsprochen.
Auf der Polizei angekommen, wieder dasselbe Warten. Ich saß wie auf
Kohlen. Im Büro _lag viel Arbeit für mich_ und ich allein trug die ganze
Verantwortung, da der Chef (an Bleivergiftung) krank lag. Ein Teil des
Personals war auf Urlaub, ein anderer neu eingetreten und noch nicht so
versiert, außerdem hatte ich mir für den Vormittag mehrere Parteien zu
Besprechungen bestellt, wollte Geld kassieren, sollte Rechnungen
bezahlen ... Viertelstunde auf Viertelstunde verrann, der Kommissär kam
nicht. Ich saß mit der Uhr in der Hand und wartete.“

Sehr charakteristisch ist eine Stelle im dritten Kapitel des Buches. Der
Aufsichtsbeamte kann den undeutlich geschriebenen Namen der V. nicht
lesen. „Nachdem er eine Weile studiert und sich hinterm Ohr gekratzt
hatte, fragte er in fast beleidigtem Tone: ‚Wia haßen Se?‘ Ich gab ruhig
Auskunft, innerlich allerdings mit einiger Unsicherheit. Denn ich hatte
in den letzten Tagen und Stunden solche Aufregungen und
Gemütserschütterungen mitgemacht und war namentlich nach meinen
Personaldaten so oft und eindringlich gefragt worden, daß ich wirklich
schon zu zweifeln begann, ob ich wirklich ich sei, ob ich immer noch so
und so heiße und ob ich je so geheißen habe. (!)

Ich habe in der Folge Stunden erlebt, in denen ich mir die Nägel ins
Fleisch grub, um mich zu versichern, daß alles Wirklichkeit sei, daß ich
noch lebte, wachte und nicht einen bösen Traum träumte.“

Manches wieder ist albern romanhaft, es stammt eben aus einer Zeit der
Courths-Mahler, des Kinos. „Die Ruhe, die einen umfängt,“ erzählt die
V., „hat nichts wohltuendes, sie ist furchtbar bedrückend und aufregend.
Sie kann zur Verzweiflung, zur Raserei bringen. ‚_Lebendig begraben_‘
mußte ich in einem fort denken und noch heute verfolgt mich dieser
Gedanke. Und doch ist dieser Zustand noch bedeutend ärger, als lebendig
begraben sein (!), denn der lebendig Begrabene stirbt in kurzer Frist –
dann ist er erlöst –. Die Qualen der Haft aber dauern lange ... In
kurzen Zeiträumen kam der Posten an meiner Tür vorbei, dann guckte er
herein. Mir kam blitzartig der Gedanke: ich werde warten, bis er
weitergeht, dann werde ich schnell meinem Leben ein Ende machen, den
Kopf gegen die Mauer rennen oder die Pulsadern durchbeißen (!). Dann
dachte ich aber weiter: wenn sie mich tot finden, werden sie sagen, ich
sei doch schuldig gewesen, ich habe mich selbst gerichtet ... ich
erkannte _daher_, daß es nötig war, unter allen Umständen
_durchzuhalten_ und diesen Kampf zu Ende zu kämpfen.“ Das ist allerdings
nur Phrase. Echter ist folgende Klage und wenn sie auf Wahrheit beruht,
macht sie der Stadt Wien und ihrer Polizei keine Ehre: „Es war kein
Trinkgefäß, auch kein Becher in der Zelle, ich hätte also aus dem Kruge
trinken müssen. Da auch keine _Waschgelegenheit_ in der Zelle vorhanden
war, benützte ich das Wasser im Kruge, um mir ab und zu ein wenig Wasser
über der Klosettmuschel auf das Taschentuch zu gießen und mich so zu
waschen. Angeblich soll im Polizeigefangenhaus auch ein Bad sein, doch
hat man mich _nie_ hin geführt und auch meine Leidensgenossinnen haben
es nie gesehen.“

Das Bett besteht aus einer eisernen Bettstelle, darauf liegt ein
zerrissener Strohsack aus graubrauner Sackleinwand, ein eben solcher
Polster und eine dunkelbraune, pferdedotzenähnliche Decke. „Mich
ekelte,“ sagt die V., „als ich dieses Bett näher besah. Strohsack und
Polster zeigten reichlich Spuren zerdrückter Insekten, daneben auch
Blutflecke und Flecken undefinierbarer Herkunft ...“ Natürlich sind auch
Wanzen in reichlicher Menge vorhanden. „Fiel solch ein Tierchen von der
Decke auf mein Bett,“ erzählt sie weiter, „daß ich es mühelos mit der
Hand erreichen konnte oder kam es gar meinem Gesicht zu nahe, was ich,
wenn ich es nicht sah, sofort an dem unleidlichen Geruch erkannte, dann
gab ich ihm mit dem Finger einen Stüber, so daß es in sanftem Bogen zur
Erde fiel. Ich habe einmal gehört, daß es mancher alte Türke ebenso
machen soll. Was ich nicht mühelos erreichen konnte, ließ ich ungestört.
Zwar spürte ich bald ein heftiges Krabbeln, Jucken und Brennen am ganzen
Körper, doch war ich zu stumpf, um etwas dagegen zu tun.

... Ich mußte weiter denken, wie ungerecht und hart die Menschen doch
eigentlich sind. Was tut uns die Wanze? Sie beißt uns und der Schaden
ist so gering, daß er, juristisch gesprochen, nicht einmal
einer leichten Körperbeschädigung gleich kommt. (Als leichte
Körperbeschädigungen sah die V. ihre eigenen Taten an.) Was tun wir
Menschen dafür der Wanze? Wir verurteilen sie zum Tode und vollstrecken
dieses Urteil nicht immer auf die humanste Art ... Ich war so apathisch,
daß ich für die aktiven Gefühle, die mich bei Tage beseelten, Zorn,
Scham, Trotz, Enttäuschung, Erbitterung, keine Kraft mehr fand, sondern
still dalag, in Schmerz aufgelöst. Manchmal schwieg für Augenblicke
dieser Schmerz – dann betrachtete ich das ganze Erlebnis, meine
Umgebung, mein Schicksal, mich selbst mit gespanntem, fast neugierigem
Interesse – als ob ich ein unbeteiligter Zuschauer wäre. Ich fragte:
„Wache ich oder träume ich? Bin ichs oder bin ichs nicht? Lebe ich oder
bin ich tot?“

Sehr interessant sind die moralisierenden Betrachtungen der V. Es ist
schon aufgefallen, welche eigenartige Kraft sie treibt, Gerechtigkeit zu
spielen. Im ethischen Sinn wird sich die V. trotz gelegentlicher Reue
allen anderen, und besonders den Berufsrichtern und Polizeibeamten
gegenüber im Punkte des Rechtsempfindens überlegen gefühlt haben. Das
moralisierende, frömmlerische wird man bei der Gottfried noch viel
deutlicher fühlen, das Courthsmalerische ist bei der anderen, einer ganz
geschlossenen Persönlichkeit, noch viel exemplarischer zum Ausdruck
gekommen. Daß aber die V. zu Gericht sitzt und zwar nicht über sich,
sondern auch über andere, das ist eine Eigenheit, die sich nicht so bald
wiederholt. Sie erzählt: „In der ersten Nacht, wenn der Gefangene das
erste Mal wieder mit sich allein ist, tritt gewöhnlich die erste
Ernüchterung nach der Tat ein. Er legt sich Rechenschaft ab über sein
Tun und fühlt und ahnt wohl die näheren und entfernteren Folgen zum
erstenmal. Später sorgen schon die meisten Herren von der Polizei und
vom Gericht dafür, daß diese Reue, wie jede andere bessere Regung im
Häftling unterdrückt werde. Sie bringen in der Regel dem Geständigen so
wenig Verständnis entgegen, nehmen überall die schwärzesten, unedelsten
Motive an, sehen die böseste Absicht und halten jeden für schlechter,
als er in Wirklichkeit ist, so daß sich auch der _Schuldigste ungerecht_
behandelt fühlen muß. Das weckt Erbitterung und Trotz, durch die die
Herren sich selber schon manches Geständnis verscherzt (!) haben – und
durch sie auch in den meisten Häftlingen die Reue ertöten. Wahre Reue
ist für den Verirrten das erste und wichtigste Heilsmittel, denn nicht
die Strafe läutert ihn, die Strafe verdirbt ihn nur ...

Mir ist es in der Folge mehreremal geschehen, daß Frauen, die den
Richtern gegenüber die ihnen zur Last gelegte Tat leugneten, mir ihr
Vergehen unter den Zeichen lebhaftester Reue eingestanden haben und mir,
da ich sie zu trösten, aufzurichten und zu gutem Vorsatz zu bewegen
suchte, unter Tränen das Versprechen gaben, sich in Zukunft nie mehr
gegen die Gesetze verfehlen zu wollen.“

Offenbar von sich selbst spricht sie in folgender Stelle: „Da hat einer
vielleicht wirklich einmal einem anderen eine leichte Körperverletzung
zugefügt, er bereut sein Tun und es drängt ihm (!) förmlich, sich dem
Kommissar oder dem Richter anzuvertrauen. Aber Richter und Kommissar
wollen von der leichten Körperverletzung nichts wissen – ein
interessanter Fall winkt – die Affäre wird als versuchter Mord
hingestellt, obwohl der „ermordete“ lebt und heil und gesund ist. Der
Täter erschrickt – Mord? Das war nicht seine Absicht und war auch nicht
geschehen. Wenn er sich nun nicht als „Mörder“ verurteilt wissen will,
bleibt ihm nur das eine Mittel, die Handlung als solche überhaupt in
Abrede zu stellen, also auch die leichte Körperbeschädigung zu leugnen.
Er wird verbittert und verzweifelt an der Gerechtigkeit überhaupt.“

Zweifel an der irdischen Gerechtigkeit spricht sie wiederholt aus: „Die
innere Ungewißheit: der Verhaftete wisse nie, wie die Sache ausgeht,
weil er nie weiß, wie sie von den Herren, von denen sein Schicksal
abhängt, aufgefaßt werden wird. Vielleicht ist diese innere Ungewißheit
bei der zweiten Verhaftung noch größer, weil man da schon Erfahrung hat
und weiß, von welchen Zufällen man abhängig ist und wie wenig man auf
Menschlichkeit rechnen darf.“ (Dabei war sie doch nach kurzer Strafhaft
begnadigt worden. Wer konnte auf Menschlichkeit rechnen, wenn
nicht sie?) An anderer Stelle spricht sie von ihrem empörten
Gerechtigkeitsgefühl, aber es ist eher Größenwahn und Verfolgungswahn,
die sich überhaupt gern kombinieren. Denn wenn man eine sittliche oder
geistige Größe nicht anerkennt, wie es ihrem Wahne entspricht, wird sie
sich verfolgt wähnen und ihr Gerechtigkeitsgefühl wird sich empören.
Aber dieser Größenwahn erstreckt sich auch auf die Mitgefangenen: Sie
gibt ihnen „prächtige Anlagen“, die nur durch die Haft zerstört würden.
Die Haft, die Strafe ist an allem schuld, davon wird sie niemand
abbringen. Daß Haft nicht bessernd wirke, wird wohl richtig sein, aber
ebensowenig wird sie den seelischen Kern eines Menschen anfressen
können, eher versteinern. Und vor allem ist Strafe und Haft nur die
Notwehr der menschlichen Gesellschaft, und man müßte ohne
Voreingenommenheit gegen die V. sagen, die Haft für sie kann zwar nicht
mild und rücksichtsvoll genug sein, aber ebensowenig darf sie zu kurz
währen. Nicht als Strafe, sondern als Schutz und Prophylaxe. Sie selbst
sagt: „Der Mensch wird in der Zelle verbittert, gereizt, kleinlich,
boshaft, er vertiert allmählich. Und wenn er dann nach monatelanger Haft
in den Gerichtssaal kommt, zeigen juristische Richter, Staatsanwalt und
Psychiater mit dem Finger nach ihm und rufen entrüstet: Seht doch diesen
schlechten, boshaften, gemeinen Menschen. Daß aber der Mensch erst in
der Haft so geworden ist, daß er die Schlechtigkeit von Mithäftlingen,
die Kleinlichkeit von Richtern und Psychiatern, die gemeinen
Schimpfwörter von Aufsehern gelernt hat – das verschweigen sie alle,
diese Hüter des Gesetzes und der versumpften Moral ...

Es gibt sowohl unter den kleinen Gelegenheitsdiebinnen als auch unter
den ganz großen Berufsverbrecherinnen wahrhaft gütige Menschen, Leute,
auf deren Wort man bauen kann, die Treue und Freundschaft vielleicht
besser halten als mancher Spießbürger. (Spitze gegen Stülpnagel?) ... So
fand ich in den Weiberzellen des Landesgerichtes gerade unter den
‚schwersten Nummern‘ Frauen von genialen Fähigkeiten (!), von sittlichem
Werte, Frauen, um die ich hätte weinen mögen (offenbar sie selbst), daß
ihnen kein besseres Los beschieden war, als der Kerker, Frauen, die von
einem vernünftigen Psychiater – der anscheinend noch nicht geboren wurde
– sicherlich gerettet worden wären.“

Die Gesche Gottfried schreibt: „O wie leicht irrt man in der Beurteilung
des menschlichen Herzens! Wie empfindlich der Schmerz ist, von anderen
verkannt zu sein und sich bei bestem Willen hämisch beurteilt zu sehen,
davon hat wohl keiner mehr Ursache als ich ... So unedel, wie sie mich
schildern, bin ich nicht, bloß unglücklich. Wer hat mehr Tränen der
Verzweiflung geweint als ich – und lebe dennoch ... Können Sie mir eine
unedle Handlung beweisen? Eine unglückliche Ehe war mein Los, aber
Vertrauen zum lieben Gott ließ mich alles ertragen.“ Es handelt sich bei
diesen Briefstellen der dreißigfachen Giftmörderin um Briefe an einen
Mann, dem die Gottfried stets „als Frau von hohem Ehrgefühl und edelm
Stolz“ erschienen war, und der, als die Giftmorde ans Tageslicht
gekommen waren, mit der Veröffentlichung ihres Verhaltens in der
Schuldsache gedroht hatte. Der Größenwahn der Giftmörderin geht aus den
Briefen deutlich hervor.

Und doch, V. hat nicht nur ein sehr feines Gefühl für die Unhumanität
anderer, sie hat auch selbst Regungen von Menschlichkeit. Sie erzählt
von einer tschechischen Gefangenen, (auch hier mögen homosexuelle Motive
mitspielen aber das ändert nichts an dem ethischen Wert der Handlungen),
die wegen politischer Gründe gefangen war. „Bozena war damals am
Verhungern. Die ärarische Kost war unzureichend. Zu kaufen bekam man im
Gefängnis nur Wein und schwarzen Kaffee. (Es war gegen Ende des Krieges
und in Österreich herrschte Hungersnot.) Manchmal erhielt B. Pakete von
ihren Angehörigen aus Böhmen. Diese ließ man eine Zeitlang liegen, bis
sie in der Kanzlei verdarben. So hatte B. nie satt zu essen und meine
erste Sorge war, sie ‚aufzufüttern‘. Freilich ging dies nur ein ganz
klein wenig, denn ich mußte von meinen Paketen auch an Sascha etwas
abgeben, die ebenfalls wenig von daheim erhielt. Und ich bekam von
meiner guten Mutter nur Pakete für mich, also nur für eine Person. Die
Zeiten ließen sich schlecht an, man bekam selbst für Geld nichts zu
kaufen und ich hatte nicht das Herz, meine Mutter um größere Sendungen
zu bitten. Was für _eine_ Person bestimmt war, mußte für zwei reichen.
B. sah zwar nach einiger Zeit ein ganz klein wenig besser aus, aber ich
fürchtete doch, sie würde die Haft nicht mehr lange ertragen. Da schwor
ich ihr zu helfen. B. war älter als ich, aber ich war energischer“ (eben
der _Mann_ in der homosexuellen Bindung). „Verhandlung um jeden Preis:
war die Parole ... Ich ließ kleinliche Erwägungen beiseite, schüttelte
die Angst ab und handelte. Der Streich gelang. Bozenas Freund
intervenierte bei einem Abgeordneten. Ich triumphierte, B. bekam durch
mich ihre Verhandlung.“

„Im übrigen betone ich nochmals,“ sagt sie aber am Ende eines Kapitels,
„daß weder Sensationslust, noch Rachegier, noch sonst ein unlauteres
Motiv mich bestimmt, diese Dinge aufzuzeigen, sondern einzig und allein
der aufrichtige Wunsch, den Ärmsten der Armen zu helfen.“




                            Zusammenfassung.


Es gelingt zwar durch die genaueste Berücksichtigung aller Dokumente
sich annähernd ein Bild von der Seele der V. zu machen; allerdings nur
bis zu dem Grade, daß man auch dann nicht positiv ihre Zukunft vor sich
hat, was immer noch der einzig sichere Beweis dafür bleibt, daß man
einen Menschen durchschaut und innerlich erkannt hat, aber man kann so
viel zusammenfassend über die V. sagen. Ob Giftmischerei ein Verbrechen
ist oder ein Trieb, das bleibt vorläufig offen, sicher ist nur, daß die
V. eine Giftmischerin war und daß sie alle typischen Züge der _großen_
Giftmörderinnen trägt. Sie hat wohl kein einziges Todesopfer. Aber das
beweist für die teuflische Absicht kaum etwas. Sie verwahrt sich oft
genug dagegen, sie wiederholt immer, sie hätte nur eine leichte
körperliche Beschädigung, nie aber einen Mord gewollt. Aber was sonst
soll der große Phosphorgiftklumpen in der Pillenschachtel der Frau Piffl
bedeuten? Sie verwahrt sich auch sehr bezeichnenderweise nicht in der
Form, daß sie sagt, ich bin unschuldig, man kann mir eine solche Tat
vernünftigerweise nicht zutrauen. Sondern sie geht von der Überzeugung
aus: Alles ist möglich, warum nicht auch Gift von meiner Hand. Alles ist
denkbar, auch daß ich gewollt habe, was geschah, nur will ich wissen,
welches Motiv mich dabei hätte leiten sollen. Welchen „vernünftigen
Grund“ sie gehabt habe, wird sie nicht müde, den Richtern und
Geschworenen als Problem vorzuwerfen, welche Logik hätte sie denn dazu
veranlassen sollen, sich einer großen Gefahr auszusetzen, ohne auch eine
große Kompensation erwarten zu können. Fürstin wäre ich doch nicht
geworden, sagt sie und gibt mit diesen schaurig kalten Worten einen Teil
ihrer innersten Geheimnisse preis, nämlich ihr Grundprinzip, so _in Gift
zu denken_, so im Giftkomplex befangen zu sein, wie ein Spieler in
seinen Schachkombinationen, ein Kaufmann in seinen Bilanzen und
Abschlüssen, ein Feldherr in seinen Plänen und strategischen Entwürfen.
Das „Menschenmaterial“ sagt ja an sich dem Feldherrn auch nichts
besonderes, er benützt es, um sich selbst und sein Genie zu Ende zu
leben, persönlich tritt er nun weder in Güte noch in Haß entgegen,
deshalb nennt er es ja Material und hütet sich, ihm nahe zu kommen, denn
er könnte es, da er nur in dem Komplex denkt, der für den Einzelnen
keinen Platz hat, nie gerecht behandeln, nie würdigen. Daher ihre
Fühllosigkeit und Kälte, die an sich nicht Ausdruck der Bosheit sein
müßte. Für die Würde, ja auch nur für die Existenzberechtigung des
anderen hat dieser Mensch so wenig ein Gefühl wie die V. Wohl aber
behält sie ihr Gefühl für die eigene Würde und das um so mehr, als sie
sich und ihre Giftmanie in gewissem Sinne heroisch durchführt. Man kann
das bei ihr sehr genau verfolgen. Man hört es nie von ihr und sieht es
nie in den Akten, daß sie schwankt, daß sie in ihrer Tat, in ihrer
paradoxen Zielstrebigkeit unsicher würde. Alles schwankt, alles bleibt
unklar und verworren, nur nicht das Gift und dessen Wirkung. Und daß sie
der Giftkomplex schändet, wird dieser Mensch nie verstehen. Denn wie
wäre sonst ihre Rückfälligkeit zu deuten? Semper in idem, ist ihr
heroischer Spruch. Sie kommt völlig ausgestoßen aus der Gesellschaft,
verelendet und abgehärmt aus dem ersten Gefängnis. Aber kaum hat sie
Brot, Beruf, Gesellschaft und Wirkungskreis, da vergiftet sie wieder von
neuem.

Sie trägt einen weißen Anstandsunterrock und empfindet es als besonders
qualvoll, daß sie sich unter den Augen des schnüffelnden
Sicherheitswachmannes im Gefängnis auskleiden soll. Das mag ein Zeichen
ihrer „Menschenwürde“ sein, und doch fehlt ihr völlig jedes echte
Schamgefühl und bewiese sie dieses Fehlen nicht durch den Gebrauch der
scheußlichsten, unqualifizierbarsten Schimpfworte, so dann doch dadurch,
daß sie stets von ihrer Ehre und von ihrem Schamgefühl spricht und es
eben dadurch prostituiert. „Es geht doch nicht um _Ihre_
Schamhaftigkeit,“ herrscht sie den Vorsitzenden des zweiten Prozesses an
und erzielt dann, was sie will.

Ihre Tücke, ihre Teufelei zeigen sich am deutlichsten im Verkehr mit
Halbfremden. Sie scheint da einem Ressentiment nachzugeben, dessen
innerste Wurzel so leicht nicht zu finden ist. Die Verleumdung des
Stiefsohnes der Eheleute Piffl, von dem sie wußte, daß er die
furchtbarste Kindheit hinter sich hatte und ganz auf die Ungnade oder
Gnade der Stiefeltern angewiesen war, ist da das sicherste Zeugnis. Das
kann man nicht durch „Triebe“ entschuldigen, es ist böser Wille und
böses Herz. Eine Notwendigkeit zu dieser Verleumdung lag durchaus nicht
vor, sie mußte ihr zum Verhängnis werden. Man hatte wegen der
unaufgeklärten Giftfunde auch die Köchin beschuldigt. Man hatte bei
dieser nichts gefunden. Die Sache war im Abklingen, man hätte sich,
besonders in den furchtbaren Zeiten zu Ende des Weltkrieges, dabei
beruhigt, hätte die V. nicht von selbst darauf hingewiesen, um die Sache
ja nicht in Vergessenheit kommen zu lassen. Wir finden bei einer
ungleich größeren Giftmörderin, der Gesche Gottfried, von der hier schon
öfter die Rede war, unter den vielen Taten, eine, die ihr selbst am
nächsten ging, nämlich die Vergiftung ihrer treuen Freundin und Dienerin
Beta. Und nicht der Tod der armen Frau liegt ihr besonders am Herzen und
macht ihr Gewissensbisse, sondern der Umstand, sie habe zwei Menschen
getrennt, die einander sehr nahe standen und die für sie, die
Giftmörderin, alles hergegeben haben würden. Ich lasse den kurzen
Bericht darüber folgen.

„Ihre treue (Dienerin) Beta Cornelius hatte während der Abwesenheit
ihres Mannes 50 Taler von diesem erhalten, die für die Kosten ihrer
bevorstehenden Entbindung bestimmt waren. Die Gottfried brauchte das
Geld. Die Wöchnerin mußte die letzte Mäusebutter (Arsenikbutter), welche
die G. noch vorrätig hatte, verzehren, aber Betas gesunde Natur
widerstand lange. Nun gebar sie einen Knaben. Nun mußte die Todkranke
ihre dreijährige Tochter vor sich sterben sehen, da das Kind von einer
vergifteten Kirschensuppe zu essen bekommen hatte. Neue Mäusebutter,
welche die G. sich schnell zu verschaffen gewußt, vollendete schließlich
die Zerstörung des kräftigen Körpers ihrer Beta. Kein Todesfall schien
sie später in gleicher Weise zu bedrücken als dieser und der ihres
Sohnes Heinrich. „Ach, ich bekenne,“ schrieb sie, „zwei Menschen
getrennt zu haben, die sehr glücklich waren und die beide ihr Leben für
mich würden hergegeben haben.“ Man braucht diese Handlungen nur neben
die versuchte Trennung des Stiefsohnes Piffl von seinen Zieheltern,
ferner die versuchte Aufhetzung des Kardinals Piffls gegen seine
Schwägerin und gegen seinen Bruder zu setzen. Und später ganz ähnlich:
der Versuch, die Ehefrau Stülpnagel und besonders die zwei Söhne von dem
Vater zu trennen, der an ihnen so sehr hing, daß die Giftmischerin sich
doch hätte sagen müssen, wenn sie stürben, würde das nur ein Hindernis
mehr sein für die Verehelichung mit dem Vater. Aber so sinnlos ist alles
aufgebaut, daß sich die V. einfach mit den Worten hilft: die Knaben sind
jung und stark, sie werden es leichter überstehen. So groß ist der
Zynismus, daß sie über den Zucker den Witz macht: Würfelzucker fräßen
die Buben, allerdings ersparte sie ihnen auch nicht, den Staubzucker zu
schlucken, dem das Bleiweiß beigemischt war.

Über die Wahl des Giftes war die V. offenbar durch die Lektüre
verschiedener Schriften informiert. Es scheint auch, daß ihr das träge,
lymphatisch wirkende Gift Bleiweiß sympathisch war, daß es ihrer
eigenen, nur scheinbar lebensvollen Natur angemessen schien. Hierzu
kommt noch eins: Gerade träge, innerlich sumpfartige verrottete Naturen
sehnen sich oft nach starken Impressionen, nach Nervenkitzel und
Abenteuer. Daß dies bei der V. mitgewirkt hat, ist möglich. Entscheidend
aber nicht.

Verfolgt man die Prozeßakten der Gesche Gottfried, so findet man mehr
als einen Punkt, der, allen Abstand zwischen diesen beiden Frauen
vorausgesetzt, wie er durch das Milieu, die Abstammung und das Alter
bedingt war, diesen Frauen gemeinsam ist, es bildet sich sogar ein
typischer Komplex heraus und die Analogie verschiedener Äußerungen geht
fast bis zur wörtlichen Wiederholung. Bevor wir darauf näher eingehen,
sei zuerst der sogenannten Hysterie gedacht, die man mit der V. in
Zusammenhang gebracht hat. Wirkliche Symptome der großen Hysterie fehlen
freilich bei ihr und Zeichen der kleinen Hysterie wird man bei keiner
Frau ihrer Kreise ganz vermissen. Die Theorien Freuds, die vor allem auf
die Hysterie sich beziehen, versagen also, von einer „Verdrängung“ kann
keine Rede sein, und daß die Wiener Schule, die im ganzen doch als
Nachfolge Freuds anzusehen ist, diesen Fall nicht psychoanalytisch
aufzulösen vermocht hat, beweist wohl, daß er einer solchen Beurteilung
die größten Schwierigkeiten entgegensetzt. Charakteristisch für die
Hysteriedeutung Freuds bleibt immer das System, das sich der Kranke oder
das sich im Kranken aufbaut, die strenge, fast ästhetisch schöne
Methode, mit der dieser stille Wahnsinn sich die Welt umgestaltet. Von
solch einer durchgeführten Methode findet man bei der V. so wenig
sicheres wie bei der Gottfried.

Ganz ergebnislos ist die Untersuchung allerdings auch nach dieser
Richtung nicht. Ich erinnere vor allem an die zynische Äußerung der V.,
daß das Bleiweiß die sexuelle Erregung, wenn auch nur auf kurze Zeit,
steigere, es wäre also denkbar, daß die V. im Unterbewußtsein mit dem
Gift als Aphrodysiakum operiert hat. Aber zwingend ist dies durchaus
nicht. Es scheint überhaupt keine übermäßig starke erotische Triebsphäre
bei ihr vorhanden gewesen sein und sie bedurfte daher nicht des Giftes
als Kompensation für entgangene Liebesfreuden. Es macht eher den
Eindruck, daß die V. lesbisch veranlagt war, eine Erscheinung, die bei
Lehrerinnen nicht ganz selten ist. Aber hier trennen sich die beiden
Sphären oder Lebensbezirke: Gift und bürgerliches Leben vollständig, und
kein erotisches Erlebnis oder Sehnsuchtsgefühl vermag eine Brücke
zwischen beiden herzustellen. Anders bei der Gottfried, die wohl auch
einen starken bürgerlichen Komplex hatte, dabei auch einen starken
Hunger nach Männerfleisch und eine Geldgier, die sich paradox mit
verschwenderischer Wohltätigkeit paarte. Hier ist etwas, das an die
Doppelseele der V. oder an ihr parzelliertes Bewußtsein erinnert. Die
verschiedenen Interessen sind so von einander getrennt, widersprechen
sich derart, daß manchmal ein geradezu erschütternd gespenstisches
Lachen Zeichen dieser gräßlichen Entzweiung in einem gibt. Die Gottfried
unternahm als ersten Giftmord die Tötung ihrer Mutter, obwohl diese mit
abgöttischer Liebe, nicht anders als die Mutter der V., an der Tochter
hing. Sie rührte der Alten Arsenik in ein Glas Limonade, das
Lieblingsgetränk der Alten. Die Verbrecherin bekannte später: „Denken
Sie, während ich das Gift hereinmachte, gibt mir der liebe Gott ein
herzliches, lautes Lachen, daß ich erst selbst erschrak. Aber gleich
besann ich mich: dies hätte der liebe Gott gefügt, zum Beweise, daß
Mutter nun bald so im Himmel lachen werde.“

Die Veranlagung der Gottfried scheint aber im Grunde ähnlich wie die der
V., eine lymphatische, temperamentlose gewesen zu sein. Man gab an, von
früh auf hätte etwas ätherisches über ihrem Wesen gelegen. Von der V.
sagt ihr Verteidiger, wie man annehmen muß, guten Glaubens, sie sei eine
feingestimmte Seele. Gemeinsam ist beiden eine gewisse abergläubische
Neigung, die sich daraus erklärt, wie schon ein zeitgenössischer
Beurteiler feststellt, daß sie, die Gottfried, in selbsttrügerischer
Weise vom Schicksal einen Wink erhalten wollte, um durch irgend etwas
_von außenher_ zum Werk veranlaßt zu werden. Sie wendete sich ebenso wie
die V. an Kartenlegerinnen, oft an vier nacheinander und erhielt
Auskünfte wie: die ganze Familie würde aussterben, sie allein würde
übrig bleiben und dann ein sehr gutes Leben führen.

Ganz ähnlich wie bei der V. die große Rolle die Wahrsagerinnen bei ihren
Taten spielten. Gemeinsam ist beiden Frauen auch der Hang zu ernster
Lektüre: bei der Gottfried sind es religiöse Erbauungsbücher, Dräsekes
Predigten und das Liederbuch, die ihr nicht bloß zum oberflächlichen
Durchblättern dienen, sondern in Fleisch und Blut übergegangen sind, wie
ihr Briefstil beweist, bei der V. sind es Schopenhauer, Goethes Faust,
Nietzsche und Lieglers Buch über Karl Kraus.

Sind in einer Seele so divergente Triebe und Wesenheiten aneinander
gekettet, so läßt es sich verstehen, daß solch eine Frau seelisch sich
nicht leicht ergibt, daß sie nur zu gern einen Teil ihres Wesens gegen
den anderen ausspielen möchte, und daß sie das Gute oder wertvoll
scheinende, das humane und Menschenfreundliche unter allen Umständen
gegen das teuflische in Erscheinung zu bringen trachtet. Sie sucht sich
ihre Güte, ihre Nichtteufelei selbst zu beweisen, spielt mit allem, weil
sie die Konsequenz ihrer innersten Natur zu ertragen nicht stark genug
ist. Wer wäre so stark? Mutter-, Vatermord, Bruder-, Kindermord –
Diebstahl, Unterschlagung, Abtreibung, wer sieht sich selbst ohne
Schaudern? Das geht bei der Gottfried so weit, daß sie Menschen unter
den fürchterlichsten Martern den Tod schickt, um _wohltätige_ Werke
verrichten zu können. Offen bekennen kann solch ein Mensch nicht und es
ist vielleicht ungerecht, ihm das allzu lange Zögern bei der Beichte als
erschwerend auszulegen, wie es das Gericht beim zweiten Prozeß V. getan
hat. Auch die G. hat nur langsam bekannt, sie gestand nicht mit einem
Male, es war ein fortgesetztes, zweijähriges Bekennen und auch durch
dieses Bekennen zog sich fortgesetztes, neues Ableugnen, „sie machte
immer wieder Versuche, mit sich schön zu tun und das Mitleid und
Interesse zu erwecken.“ In keinem der Fälle dieser Art, wie denn auch in
dem Fall Brinvilliers hat man die Motive ganz aufklären können. Bei der
V. ist als erschwerender Umstand für eine reine Deutung eine
maskenhafte, äußerlich ästhetisch orientierte[3] Banalität und ein
starres fast stupides Verharren auf dem dürftigsten Geständnis, das sie
wie ein Almosen dem Richter zubilligt. Auch die Brinvilliers hat alles
geleugnet, überhaupt nur stereotyp erstarrte Antworten gegeben. Wichtig
ist aber sicher zweierlei: der Mangel am Gedächtnis als positives
Kennzeichen des Giftkomplexes und das Fehlen wahrer starker Affekte als
negatives Kennzeichen; vor und nach der Tat können starke Affekte
einsetzen, aber die Tat muß kalten Herzens angefaßt worden sein, daran
ändern die wiederholten Motivierungen der V. von ihrer grenzenlosen
Verzweiflung nichts.

   [3] Als sie zum zweiten Male vor dem Untersuchungsrichter steht,
   bewundert sie dessen schöne Hände, möchte sie modellieren, nur ein
   verkrümmtes Fingerglied an seiner Hand stört sie bei ihrem
   Anschmachten.

Über den Mangel an Gedächtnis hat die Mutter der V. gelegentlich der
italienischen Reise sehr bezeichnende Angaben gemacht. Handelt es sich
hier um epileptoide Erscheinungen, um Absenzen oder um ein Phänomen, das
Proust „Intermittences du cœur“ nennt?

Von der Gottfried hören wir, daß die Napoleonische Zeit, das größte
weltgeschichtliche Ereignis Europas, spurlos an ihr vorüberging, denn
als man sie im Gefängnis darnach fragte, was das einzige, dessen sie
sich erinnerte, ihre Freude, als ihr die Einquartierungskommission ein
paar Taler zurückerstattet hat. Ihre Verbrechen haben auch nicht in ihr
selbst stark nachgewirkt. Wohl lebte sie sie sehr intensiv mit, während
sie sie beging, nachher ließ sie sie fallen, tat, als ob nichts gewesen
wäre, ganz wie die V. Ihre Seelenruhe war erstaunlich. Wenigstens bei
Tage. Nachts scheinen doch Träume und Gesichte über sie gekommen zu
sein. Aber ihre Seele war nie so aufgerührt, daß sie gebetet, daß sie
innerlich zusammengebrochen wäre. Und dieselbe Seelenruhe gibt der V.
die Kraft, selbstbewußt und frech aufzutreten und Richter, Publikum und
die Geschworenen zu bluffen. „Mir war gar nicht schlimm bei dem
Vergiften zumute,“ schreibt die G. „Ich konnte das Gift ohne die
mindesten Gewissensbisse und mit völliger Seelenruhe geben. Es war mir,
als wenn eine Stimme zu mir sagte, ich müsse es tun. Ich hatte
gewissermaßen _Wohlgefallen_ daran. Man schaudert doch sonst vor dem
Bösen, allein das war bei mir nicht der Fall. Ich konnte mit Lust böses
tun.“ Eine ganz gleichlautende Äußerung habe ich anfangs von dem
Giftmörder Georg C. zitiert. Diese hemmungslose Freude am Gift, an der
Wirksamkeit der weißen Körner und Pulver ging so weit, daß die G., um
einen zeitgenössischen Ausdruck zu gebrauchen, „ihr Gift verspritzte wie
eine Rasende, die mit ihrem Vorrat an Kraft zu Ende kommen will.“ Es
handelt sich also zweifelsohne um einen Trieb, das glaubte auch die
Mutter der V., die doch über die möglichen Beweggründe der V. sehr
nachgedacht haben muß. Die G. sagte von sich: „Zuweilen war ich
monatelang vom Trieb frei, dann aber kam wieder eine Periode, wo ich mit
dem Gedanken aufwachte, wenn der oder die kommen sollte, so solltest du
ihm etwas geben.“ Über die verschiedene Behandlung der aus Trieb
gemordeten im Gegensatz zu den aus Zweck gemordeten habe ich schon
berichtet.

Und doch keine Dämonie, weder hier noch dort. Ich habe das bei der V.
schon ausgeführt, über die G. gab ein Berichterstatter folgende Analyse:
„Es war nicht so, daß ein Unentrinnbares, daß dunkle, dämonische Mächte
ihre Lebensbahn bestimmten. Und was diese Frau so grauenhaft macht, das
ist gerade dieser Mangel an allem Dämonischen, ist das Fehlen jener
großen, das ganze Sein vergewaltigenden Leidenschaft, die über Leichen
zum Ziele treibt. Denn auch an den ersten Mordtaten ist kaum etwas von
Leidenschaft zu spüren.“ Hier ist auch der große Kontrast zur Lady
Macbeth: Hier ist alles Blut, alles Zweck, alles Geist und daher alles
Dämonie bis zum Wahnsinn.

Wie wäre es denn auch sonst möglich, daß beide Frauen ihren Platz in der
bürgerlichen Gesellschaft mit gutem Gelingen ausgefüllt haben? Daß die
Gottfried wie die V. sich in ihrem Kreise wohl gefühlt haben, anderes im
Grunde nicht verlangten? Eine Fürstin zu werden lag der V. ja ganz fern,
überhaupt kam ihr nie der Gedanke, aus ihrem Kreis herauszutreten; sie
überhob sich nie, demütigte sich aber ebensowenig. Selbst wenn man von
ihrer Frechheit im Gerichtssaal absieht, die zum Teil Unsicherheit ist,
merkt man nie den Wunsch, sich zu erniedrigen, gegen sich selbst zu
wüten, wie es die Verbrecher in Dostojewskis „Memoiren aus dem
Totenhause“ tun.

Es sind gute Bürgernaturen, in denen der Giftkomplex wuchert, und die
kleinen, begreiflichen Eitelkeiten, die sich bei der einen als „guter
Ruf“, bei der anderen als „weibliche Ehre und Schamhaftigkeit“
darstellen, sind so echt, wie bei jeder anderen kleinen Bürgerfrau auch.
Die V. häkelt in der Zelle weibliche Handarbeiten für die
Gefängniswärterin, sie leidet unter dem schmutzigen Laken, es tut ihr
weh, daß die Röcke schlottern, weil die Bänder abgerissen sind, sie
betont ausdrücklich, ihr Hut sei kaputt, als sie ihn zurückbekommt, die
Sachen sind nicht mehr zu gebrauchen, und niemand kommt für den Schaden
auf. Ihre weibliche Eitelkeit verläßt sie nie, weder körperlich noch
geistig und damit auch nie ihr menschliches Gleichgewicht. Auch die G.
hat ihrer Eitelkeit, wie berichtet wird, noch im Gefängnis soweit
möglich Rechnung getragen. So schätzte sie es als größte Humanität, daß
man es ihr vergönnt hatte (wieder diese große Milde und Güte gegen die
dreißigfache Mörderin!), statt der gewöhnlichen Gefängniskleidung ihren
seidenen „Schlumper“ zu tragen, den sie auch trotz aller Flicken während
all der Jahre der Gefangenschaft beibehielt. Sie schlief ohne Laken, um
dieses des morgens sauber über ihr Bett zu breiten, für den Fall, daß
Besuch käme. Auch die V. will sich ihre Zelle möglichst behaglich
ausstatten. Freilich wird man wenig dankbare Worte von ihr hören, wie
sie die Gottfried ausspricht, obgleich auch sie in vielem besonderer
Rücksicht sich erfreuen durfte.

Dieses dankbare Gefühl der Gottfried ist aber auch nicht tiefer
gegründet, als die humanen Anwandlungen der V. im Gefängnis. Im Grund
sind beide und alle ihrer Art unsozial oder asozial.

Sie ist und bleibt der Mittelpunkt der ganzen Welt für sich, sie will
herrschen, wirken, selbst im Gefängnis. Den Hungerstreik, den die V. im
Gefängnisse inszenierte, hat ihr die Gottfried bereits vorgemacht. „Man
fürchtete (!) einen Selbstmord,“ wird berichtet, „und stellte die G.
unter die dauernde Bewachung von fünf Frauen. Da versuchte sie, durch
den Hungertod dem Schaffot zu entgehen. Vergebens stellte ihr der Pastor
vor, daß sich dieser Vorsatz nicht mit ihrer angeblichen Religiosität
vereinbaren lasse. Aber die Natur half sich selbst (ganz wie bei der
V.). Wenn der Hunger aufs höchste gestiegen war, verlangte sie doch
etwas Fleischbrühe und Apfelmus. Die fünf Frauen erzählten, in der
letzten Zeit sei die G. sichtlich immer galliger, häßlicher, unartiger
geworden. Sie betete nie und beklagte nie ihre Sünden. Die
heuchlerisch-demütige Kreatur wurde nun _frech_ gegen die Beamten und
Richter und behauptete, die Bewachung habe ihr ein Gallenfieber
zugezogen. „Es fehle nur noch, daß man sie auch noch fessele.“ Dies
alles genau wie bei der V. Ebenso ihre Aufmerksamkeit für das
Gefängnisleben, das sie mehr interessiert als ihr eigenes Leben; die G.
hatte das feinste Ohr für alles, was im Gefängnis vorfiel, sie horchte
an den Mauern, kannte die Gefangenensprache, interessierte sich aufs
lebhafteste für die anderen Gefangenen. Zu diesen haargenauen Analogien
tritt bei der G. auch noch die den Giftmördern eigentümliche Bezauberung
und Begütigung, die immer neue Opfer an die furchtbare Frau
heranlockten. Die G. war dürr wie Haut und Bein, nur dreizehn
übereinander gezogene Korsetts gaben ihr den Schein der Fülle, trotzdem
galt sie als schöne, bezaubernde, wunderbare Frau. Nicht anders wie die
V., bei der nur der einzig objektive Gerichtsarzt wirklich gesehen hat,
daß sie eine Rückgratverkrümmung hat.

Man darf vielleicht aus der großen Ähnlichkeit dieser Fälle den Schluß
ziehen, daß es sich um einen eigenartigen Komplex handelt. Die
Erscheinungen gleichen sich zu sehr. Zwei Fragen wären zu beantworten,
eine theoretische und eine praktische.

Theoretisch: Sind Menschen mit diesem Giftkomplex geistig gesund und für
ihre Handlungen kriminalistisch haftbar zu machen oder nicht?

Praktisch: Was soll mit solchen Menschen geschehen, kann man ihre Taten
verhüten, kann man die Gesellschaft und sie selbst vor sich selbst
schützen?

Auf die erste Frage würde ich, nach meinem persönlichen Ermessen,
antworten, daß solche Menschen Grenzfälle darstellen, daß sie aber
meiner Ansicht nach nicht „unter den Paragraphen“ fallen. Sie gehören
auch nicht vor das Gericht.

Damit beantwortet sich die zweite Frage: Da es sich um einen Trieb
handelt, der meiner Ansicht nach mit dem Feueranlegetrieb und mit dem
unwiderstehlichen Wandertrieb Ähnlichkeit hat, ist eine Besserung nicht
zu erwarten, man kann auch derartige Taten nicht vorher verhüten, da das
Gewebe zu dicht ist, als daß man den giftigen Faden rechtzeitig erkennen
könnte. Ist man aber einem solchen Menschen auf die Spur gekommen und
dazu wird es nicht immer einer so großen Anzahl solcher Giftversuche
bedürfen, wenn der Psychiater, der Arzt überhaupt und das Publikum von
der Existenz solcher Anomalien unterrichtet sind, dann gehört ein
solcher Mensch in lebenslängliche Absperrung, es müssen Abteilungen für
diese und ähnliche Menschen, etwa wie für die mit moral insanity
behafteten, den Irrenanstalten angeschlossen werden, dort sollen diese
Menschen nicht etwa in Zellen festgehalten werden, sondern man muß
versuchen, sie dort ihrem geistigen Niveau entsprechend zu beschäftigen,
eine Aufgabe, die nicht über die Grenzen des tatsächlich möglichen geht.




                              In der Sammlung
                       AUSSENSEITER DER GESELLSCHAFT
                     – DIE VERBRECHEN DER GEGENWART. –
               erscheinen in kürzester Zeit folgende Bände:


   *Band 1:

                               ALFRED DÖBLIN
                        DIE BEIDEN FREUNDINNEN UND
                               IHR GIFTMORD

   *Band 2:

                             EGON ERWIN KISCH
                      DER FALL DES GENERALSTABSCHEFS
                                   REDL

   *Band 3:

                              EDUARD TRAUTNER
                                DER MORD AM
                            POLIZEIAGENTEN BLAU

   *Band 4:

                                ERNST WEISS
                          DER FALL VUKOBRANKOVICS

   Band 5:

                                PAUL MAYER
                           DER FECHENBACHPROZESS

   Band 6:

                            FRIEDRICH STERNTHAL
                        DER FALL DER RATHENAUMÖRDER

   Band 7:

                              RENÉ SCHICKELE
                           DIE CAILLAUXPROZESSE

   Band 8:

                                 IWAN GOLL
                       DER FALL DER GERMAINE BERTON

   Band 9:

                              HENRI BARBUSSE
                        DIE MATROSEN DES SCHWARZEN
                                  MEERES

   Band 10:

                               HERMANN UNGAR
                              DER FALL GRUPEN

   Band 11:

                              ARNOLT BRONNEN
                      DIE ERMORDUNG DES BÖRSENMAKLERS
                                    F.

   Band 12:

                                KARL OTTEN
                          DER FALL DES HAUPTMANN
                               VON KÖPENICK

   Band 13:

                                 OTTO KAUS
                            DER FALL GROSSMANN

   Band 14:

                               EUGEN ORTNER
                        DER FALL DES MASSENMÖRDERS
                                 SCHUMANN

   Band 15:

                                KARL FEDERN
                         DER FALL MURRI-BONMARTINI

   Band 16:

                               KURT KERSTEN
                      DER PROZESS GEGEN DIE MOSKAUER
                            SOZIALREVOLUTIONÄRE

   Band 17:

                               MARTIN BERADT
                            DER FALL HASSELBACH

   Band 18:

                             F. A. ANGERMAYER
                           DER FALL DER PARISER
                             AUTOMOBILBANDITEN

   Band 19:

                                WILLY HAAS
                              DER FALL GROSS

   Band 20:

                             ARTHUR HOLITSCHER
                             DER FALL RAVACHOL

   Band 21:

                                JOSEPH ROTH
                            DER FALL HOFRICHTER

            Die mit * versehenen Bände sind bereits erschienen.

                             Ferner Bände von:

   MAX BROD, OTTO FLAKE, OSKAR MAURUS FONTANA, WALTER
   HASENCLEVER, GEORG KAISER, THOMAS MANN, LEO MATTHIAS, RENÉ
   SCHICKELE, JAKOB WASSERMANN, ALFRED WOLFENSTEIN und vielen
                                 Anderen.


                  OHLENROTH’SCHE BUCHDRUCKEREI ERFURT


                     Anmerkungen zur Transkription

Offensichtliche Fehler wurden stillschweigend korrigiert. Weitere
Änderungen, teilweise unter Zuhilfenahme anderer Auflagen, sind hier
aufgeführt (vorher/nachher):

   [S. 76]:
   ... ich phantasiere so gern. Sie nehmen mich lügnerisch. ...
   ... ich phantasiere so gern. Sie nennen mich lügnerisch. ...

   [S. 142]:
   ... Dunst eines Saales, in dem Mordgerüche warten, ...
   ... Dunst eines Saales, in dem Mordgerüchte warten, ...

   [S. 150]:
   ... der alten Frau Konegen, die den gleichen ...
   ... der alten Frau Konegen, der den gleichen ...

   [S. 197]:
   ... Träume und Gerichte über sie gekommen zu ...
   ... Träume und Gesichte über sie gekommen zu ...

   [S. 198]:
   ... Frau so grauenhaft macht, daß ist gerade dieser ...
   ... Frau so grauenhaft macht, das ist gerade dieser ...


*** END OF THE PROJECT GUTENBERG EBOOK DER FALL VUKOBRANKOVICS ***

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